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1. Lehrbuch der Geschichte für die Ober-Secunda höherer Lehranstalten - S. 105

1895 - Gotha : Perthes
105 rmische Monte1), beten Besuch den Juben verboten mar. Somit verlor das Iubentum den alten geschichtlichen Mittelpunkt; das neue Gesetzbuch, der Talmub, heften Anfnge in die Zeit des Akiba fallen, wrbe von nun an das Banb der Einigung. Am Ende seiner Wanberungen erbaute Habrian in dem Umfange einer tabt eine Villa zu Tibur (am Anio, dem heut. Tivoli), die das Abbild und der Spiegel alles bessen sein sollte, was er in der Welt bewunbert hatte; hier errichtete er auch einen Tempel dem schnen Antinous2), seinem Liebling, der, wie es schien, in dem Wahne, babutch das Leben des Kaisers vor bmonischen Gewalten zu retten, einen freiwilligen Opfertob in den Wellen des Nils gesucht hatte. Da Habrian. wie alle Kaiser vor ihm auer Vespasian, keinen leiblichen Erben hatte, so aboptierte er T. Aurelius Antoninus und legte biesem die Pflicht auf, den M. Annius zu aboptieren (nun Marcus Aurelius gen.). So-mit fgte Habrian seinen brigen Verbiensten das hinzu, ba er dem rmischen Reiche die beibeti durch ihre Tugenben berhmtesten Kaiser verschaffte, Antoninus Mus (138161) und Mark Aurel (161180). Die inneren Zustnde des Kaiserreichs. a) Verwaltung und Recht. Das gewaltige rmische Reich zerfiel (bei der Thronbesteigung Habrians) in 45 Provinzen und umfate ungefhr 90 Mill. Einwohner, wovon etwa ein Drittel Sklaven waren. Sprachlich war der griechische Osten und der romanische Westen 3) voneinanber getrennt. 30 Legionen und 350000 Mann rmischer Brger und Hilfstruppen reichten hin, die Grenzen zu sichern. Ein Welthanbel burchzog das Reich, und die Bewegung des Verkehrs war ungehemmt; ein und bieselbe Mnze (eine Golbmnze) galt in den weiten Gebieten. Kunststraen und eine Reichspost (cursus vehicularius) unter einem Reichspostmeister in Rom (praefectus vehiculorum) verbanben die Provinzen untereinanber und mit der Hauptftabt (vgl. S. 97). Das Kaisertum hob auch allmhlich die rechtliche Schranke zwischen den Provinzen und Italien auf4); inbem es (wie Habrian durch das edictum per-petuum) die Ergebnisse der Rechtsprechung zusammenfassen liefe und die Magistrate an die festgestellten Rechtsorbnungen band, legte es den Grunb zu einem allgemeinen, die Erde umfassenben Recht5). 1) Aelia Capitolina, doch trat bafr bald wieder der Name Jernsalem auf. Im Saufe der Zeit wurde den Juden gestattet, einmal im Jahr, am Erinnerungstage der Zerstrung der Stadt durch Titus, den Tempelplatz zu besuchen und dort zu weinen. Diese Gedchtnisfeier wiederholt sich noch heute an der sogen. Klagemauer Jerusalems. 2) In zahllosen Bildsulen wurde Antinous dargestellt, dem Dionysos verwandt gedacht, das Antlitz geneigt, mit in die Stirne fallendem Lockenhaar, voll melancholischer Schnheit, die letzte ideale Schpfung der griechischen Plastik. 3) Spanien und Sdgallien waren ganz, Afrika zum groen Teil romanisiert. Beide Sprachen, die rmische wie griechische, waren Weltsprachen und wurden beide von den Gebildeten jeder Provinz gesprochen. Die Sprache des amtlichen Verkehrs war selbstverstndlich auch im Osten das Latein. 4) Doch erst Caracalla hat die volle Rechtsgleichheit hergestellt und allen freien Em-wohnern die Civitt gegeben (212). 5) Die Quellen des Rechts waren zunchst die Gesetze des Volkes und Senates, tu der
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