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1. Lehrbuch der Geschichte für die Ober-Secunda höherer Lehranstalten - S. 106

1895 - Gotha : Perthes
I 106 b) Die Provinzen. Unter dem Segen des Friedens, einer geordneten Verwaltung und eines gesicherten Rechts blhten die Provinzen auf, vor allem Gallien, Spanien, Africa, Syrien und Asien, die jetzt ihre glcklichste Zeit erlebten; sie besagen gute Straen und herrliche Wasserleitungen (aquae ductus) und waren voll blhender Städte; diese bertrafen die italischen an Wohlstand und wetteiferten mit ihnen durch ihre Bildung und die Menge ein-heimischer Talente. Die erste Handelsstadt der damaligen Welt war Alexan-dreia, an Pracht kam ihr im Orient das syrische Antiocheia gleich; groe Marktpltze waren in Asien Ephesos und Smyrna. Die zweite Stadt des Abendlandes war Karthago, ein Handelsplatz von 1 Mill. Einwohner. Ein selbstndiges Leben hatten die Provinzen freilich nicht; sie waren in einzelne Gemeinden und Gerichtssprengel zerlegt (vgl. S. 79), und die Provinzial-landtage (concilia), die jhrlich zusammentraten, berieten nicht der Angelegen-Helten der inneren Verwaltung, sondern der gemeinsame Opfer und Festspiele. Der Mittelpunkt des provinzialen Lebens war der Altar des Augustus, wie er am Rhein in Colonia Agrippinensis (Kln), in Gallien in Lugdnum (Lyon), in Spanien in Tarraco (an der Kste nrdl. vom Ebro) stand. So dienten jene Landtage wesentlich zur Befestigung des Gehorsams gegen das gtt-liehe Kaisertum. c) Senat und Kaisertum. Noch besa der Senat einige Provinzen (9), und auch im 2. Jahrh. hatte er den Princeps zu whlen, oder, so oft er von den Legionen erhoben worden war, zu besttigen; rechtlich war er die hchste gesetzgebende Krperschaft und der Kaiser nur sein Haupt und die vollziehende Macht des Staates, tatschlich aber war der Princeps ein unumschrnkter Herrscher; seit Domitian ernannte er die Senatoren, die, vllig unterwrfig, ihm als Werkzeuge seiner Alleingewalt dienten. Mehr und mehr wurde der Senat von einem privaten Staatsrat (consilium) verdrngt, zu dem seit Hadrian auch Rechtsgelehrte herangezogen wurden; mit dem Ende des 2. Jahrh. scheint der praefectus praetorio den Vorsitz im Consilium gefhrt zu haben. Einen ungeheueren Einflu auf die Regierung bten naturgem die hchsten unmittelbaren kaiserlichen Beamten aus, der Finanzminister, der den Fiskus verwaltete (procurator a rationibus), und der Kanzler, der die eingehenden Berichte annahm und die kaiserlichen Entscheidungen erlie (procurator ab epistolis). d) Die Litteratur. Der Despotismus des ersten Kaiserjahrhunderts hatte die rmische Litteratur unfruchtbar gemacht, bis Nerva den Geistern die Freiheit zurckgab (vgl. S. 104). Zur Zeit des hellenisch fhlenden Hadrian aber nahm die griechische Litteratur noch einmal einen Aufschwung; eine zweite griechische Redekunst (die sogen. Sophistik) entwickelte sich infolge einer eingehenden Beschftigung mit der alten Litteratur; berhmte Redeknstler wan-derten durch die einzelnen Städte, die ihr Auftreten mit Festen begingen; man berauschte sich an dem Wohlklange griechischer Rede. Athen, Smyrna und Ephesos, Pergamon und Antiocheia waren die Hauptsitze der Sophistik. Durch wissenschaftliche Leistungen berstrahlte jedoch alle griechischen Städte Alex an-dreia; die groe Bibliothek, die, als Csar dort eingeschlossen war (48 v. Chr.), Kaiserzeit die des Senats und Kaisers und, je mehr sich der kaiserliche Wille geltend machte, die kaiserlichen constitutiones. Daneben gingen die Edikte der Magistrate. Ii
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