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1. Deutsche Geschichte bis zum Ausgang des Mittelalters - S. 100

1911 - Leipzig : Hirt
100 Iii. Das Deutsche Reich des Mittelalters. Die Kurfürsten. Durch die Goldne Bulle werden sieben Fürsten des Reiches bestimmt, die den Kaiser wählen sollten. Diese Fürsten heißen Wahlfürsten oder Kurfürsten1). Die sieben Kurfürsten waren die Erzbischöfe von Mainz, Trier und Cöln, dann der König von Böhmen, der Pfalzgraf bei Rhein, der Herzog von Sachsen und der Markgraf von Brandenburg. Dem Erzbischof von Mainz lag die Pflicht ob, innerhalb dreier Monate nach dem Tode eines Kaisers die Kurfürsten zu einer Neuwahl nach Frankfurt am Main zu berufen. Der Pfalzgraf bei Rhein und der Herzog von Sachsen führten die Reichsgeschäfte nach dem Tode des Kaisers bis zur Wahl des Nachfolgers. Nach der Wahl füllte die Krönung im Münster Karls des Großen zu Aachen vollzogen werden2). Die Erzämter. Nach der Krönung fand im großen Saale des Rathauses das Krönungsmahl statt. Während der Krönungsfeierlichkeiten übten die vier weltlichen Kurfürsten die sogenannten Erzämter aus. Der Pfalzgraf bei Rhein reichte als Erztruchseß dem Kaiser die erste Speise; der König von Böhmen brachte als Erzmundschenk ihm den ersten Trunk; der Herzog von Sachsen schöpfte als Erzmarschall ein silbernes Gesäß voll Hafer für die kaiserlichen Rosse; der Markgraf von Brandenburg reichte als Erzkämmerer dem Kaiser das Handwasser^). Vorrechte der Kurfürsten. Außer dcnt Vorrechte, den Kaiser zu wählen, verlieh Karl Iv. durch die Goldne Bulle den Kurfürsten noch viele andre Rechte. Sie waren selbständiger als die übrigen Fürsten des Reiches; die Länder der weltlichen Kurfürsten wurden für erblich und unteilbar erklärt; die kaiserliche Oberlehnsherrlichkeit trat in den Hintergrund. Ferner erkannte der Kaiser den Wahlfürsten das Recht zu, Zölle zu erheben, Bergwerke anzulegen und Münzen mit ihrem Bildnisse prägen zu lassen. Die Goldne Bulle zersplitterte die kaiserliche Machtvollkommenheit. In der Folge verwandelten sich die Reichslehen in selbständige Staaten. Man zählte später deren mit Einschluß der Freien Reichsstädte etwa 300. Karl Iv. als Kaiser und Landesfiirst. Manche wichtige Erwerbung machte Karl Iv. zur Vergrößerung seiner Hausmacht. Die wichtigste ist der Ankauf der Markgrafschaft Brandenburg, die er von dem regierungs-nnfähigen Kurfürsten Otto für 500000 Gulden erwarb. Für das sehr vernachlässigte Land brach jetzt eine bessere Zeit an. Er förderte Handel und Schiffahrt und damit den Wohlstand des Landes. Über Karl Iv. hat der spätere Kaiser Maximilian das Urteil gefällt, daß er der Vater seiner Erbländer, aber der Erzstiefvater des Deutschen Reiches gewesen sei. Der erste Teil dieses Urteils ist richtig, der zweite zu hart. Auch für das Deutsche Reich hat Karl Iv. getan, was in seinen x) Kür heißt im Mittelhochdeutschen Sbahl. — 2) Später fand auch die Krönung zu Frankfurt a. M. statt. — 8) Beschrieben von Goethe, Dichtung und Wahrheit, V.buch.
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