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1. Bilder aus der polnischen Geschichte - S. 5

1909 - Berlin : Weidmann
3. Innere Zustände bis etwa 1306. 5 Dieser Ast der Plasten fand auch weiterhin an Deutschland einen besondern Rückhalt und beförderte auf alle Weise die deutsche Einwanderung (§ 7). Im übrigen setzten sich die Teilungen in Polen und in Schlesien fort, und nur äußere Gefahren zwangen die polnischen Fürsten, sich einem Großfürsten als Senior (Ältesten) unterzuordnen. Einer der tüchtigsten dieser Großfürsten war Heinrich I. der Bärtige von Breslau. Dessen Sohn, Heinrich Ii. der Fromme von Liegnitz, erbte das Gesamtreich, fiel aber 1241 als Vorkämpfer Europas gegen Asien in der Mongolenschlacht bei Wahlstatt. Danach zerfiel das Reich aufs neue. Es schien, als ob die Einigkeit der einzelnen Teile für immer verloren gegangen sei. Um aus diesen Wirren endlich herauszukommen, berief der polnische Adel einen fremden Herrscher: den Böhmenkönig Wenzel Ii., einen Sohn Ottokars Ii., der sich 1300 in Gnesen krönen ließ und auch die deutsche Lehnshoheit über Großpolen anerkannte. Aber weder er, noch sein Sohn (Wenzel Iii.) war imstande, das zerrissene Polenreich wieder stark zu machen. Schon 1306 gelang es einem Pi asten, das Land zurückzuerobern. 3. Innere Zustände bis etwa 1306. § 4. Die polnischen Stämme zerfielen in den ältesten Zeiten in Geschlechter, d. h. verwandte Familien. An der Spitze des Geschlechts stand ein Ältester. Das gesamte Grundeigentum wurde ungeteilt und gemeinsam bewirtschaftet. Im 12. und 13. Jahrhundert taten sich mehrere Geschlechter zu Kreis- oder Schutzverbänden zusammen und ernannten einen Fürsten, dem sie Abgaben zahlten und allerlei Dienste leisteten. Dies geschah auch dann noch, als allmählich das Sondereigen aufkam. § 5. Man unterschied schon frühzeitig einen höhern Adel, die Schlachta, die vielleicht aus den einstigen Erobern des Landes bestand, und einen niedern Adel, die Wladyken, die alteingesessen waren. Unter ihnen standen die Kmeten, persönlich freie Bauern, die aber keine Staatsrechte besaßen, und noch tiefer die Sklaven oder Hörigen. Ein Bürger st and
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