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1. Grundriß der Weltgeschichte für Gymnasien und Realschulen - S. 80

1877 - Altenburg : Pierer
So Mittlere Geschichte. Erster Abschnitt. an den Rhein, wohnten zahlreiche, zum Theil nomadisirende Krieger-stamme, welche im dritten und vierten Jahrhundert ihre Herrschaft der viele slavische Völker bis in das sdliche Rußland ausdehnten und unter dem allgemeinen Namen der Sueven zusammengefat werden. Die wichtigsten derselben waren die Semnonen in der Mark Brandenburg; die Langobarden in Mecklenburg und Vorpommern; die Burgunder in Hinterpommern und Westpreuen; die Rugier, Heruler und Scyren in Ostpreuen; die Wandalen in der Lausitz; die Hermunduren am Thringer Walde; die Markomannen an der oberen Donau, seit Augustus in Bhmen; die Quaden in Mhren; die Gothen an der Weichsel. Das Land der sehaften Germanen zerfiel in einzelne Hfe, deren jeder von einem freien Germanen bewohnt wurde, und zwischen denen sich die gemeinschaftlichen Wlder und Weiden hinzogen. Im eignen Haus und Hofbezirk war der freie Mann Priester, Richter und König, und zugleich unumschrnkter Herr der sein Weib, seine Kinder und seine Knechte. Die Shne traten aus der vterlichen Gewalt, wenn sie in der Volksversammlung wehrhaft gemacht und dadurch fr volljhrig erklrt wurden. In der Regel erbte der lteste Shn das ganze Grundeigenthum und die Knechte seines Vaters; die jngeren Shne legten sich entweder auf Gemeindegut eine neue Wirtschaft an, oder sie bernahmen von einem freien Manne Gter gegen einen Zins und wurden Unfreie. Nicht selten begaben sich auch freie Männer, die in der Heimath keinen ehrenvollen Unterhalt fanden, in das Gefolge reicher Grundbesitzer oder glcklicher Kriegsfrsten, verpflichteten sich ihnen zu Treue und Ritterdienst, und erhielten von ihnen Unterhalt und Waffen oder ein Grundstck zur Benutzung (beneficium). Sie hieen dann Degeue, Gefhrten (comites, Grafen) oder Bassen, und waren, da sie kein freies Eigenthum besaen, von der Volksgemeinde ausgeschlossen. Zum gemeinsamen Schutz bestanden Markgenossenschaften, zu denen sich die freien Männer eines Weilers unter dem Vorsitz eines Dorfgrafen (Decanus) versammelten, und die greren Gaugenossenschaften, an deren Spitze der Gaugraf oder der Fürst stand. Zur Anfhrung im Kriege whlte die Versammlung des ganzen Volks einen Herzog, dessen Ansehn bei den bestndigen Kriegen durch den ihm zukommenden greren Antheil an der Beute und durch die steigende Vermehrung seines Gefolges oft schnell zunahm. Der Sohn wurde wenn er dem Vater hnlich war, in der Regel zu feinem Nachfolger gewhlt, und so entstanden bei den meisten deutschen Stmmen Fürsten- und K-nigsgeschlechter, deren Macht sich im Frieden auf den Vorsitz im Gericht und in der Volksversammlung beschrnkte. Die suevischen Völker lebten in dem eroberten Lande in der Regel als ackerbauende Nomaden fort, indem das ganze Grundeigenthum der Gesammt-heit des Volkes gehrte und durch die Fürsten alljhrlich zur Benutzung ver-theilt wurde. Da bei ihuen die ganze Verfassung auf den Krieg berechnet war, so hatten auch ihre Heerknige eine grere Macht als die Fürsten der brigen Germanen. Whrend bei den bestndigen Fehden viele zuvor freie germanische Völker in Abhngigkeit geriethen, sammelten sich um die
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