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1. Grundriß der Weltgeschichte für Gymnasien und Realschulen - S. 86

1877 - Altenburg : Pierer
I 86 Mittlere Geschichte. Erster Abschnitt. geschlossen wurde, und die vornehmeren Rmer wurden sogar in das Gefolg? des Knigs aufgenommen. Die rmische Stdteverfassung und das rmische Recht bestand fr die Unterworfenen fort; auch die Verwaltung der Provinzen wurde so viel als mglich beibehalten, nur vereinfacht von den Knigen den Grafen bergeben. Diese fhrten im Frieden den Vorsitz in den Gerichten; im Kriege befehligten sie die Gaugemeinde, und waren einem, gleichfalls vom Könige gewhlten Herzoge untergeordnet. Die freien Germanen blieben anfangs in demselben Verhltnis, in welchem sie vor der Einwanderung gestanden hatten; denn sie waren auf ihren Gtern unumschrnkte Gebieter, sie zahlten keine Steuern und leisteten nur dann Kriegsdienste, wenn der Krieg durch die Volksversammlung beschlossen war. Dagegen wurde das Verhltni der Heerknige in den er-oberten Lndern ein ganz anderes. Diese traten nmlich den Rmern gegen-ber an die Stelle der Imperatoren; sie boten das unterworfene Volk nach Willkr zum Kriege auf, erhoben von demselben Steuern, bildeten sich einen dem rmischen hnlichen Hosstaat und nahmen bald auch die ueren Zeichen der Herrscherwrde an. Sie hatten ferner schon bei der Einwanderung einen groen Theil des eroberten Landes erhalten; darauf nahmen sie auch dte kaiserlichen Domnen in Besitz und eigneten sich endlich noch manches zu, was Gemeindegut war. Die Hauptsttze der Könige war ihr Gefolge, dessen Zahl und Bedeu-tung in den neuen Reichen schnell zunahm. Da nmlich Volkskriege sich nicht so oft ereigneten, als die Kampflust der Germanen sie herbeiwnschte, indem es fr den König vorteilhafter war, die Kriege durch das Aufgebot semer Vasallen zu führen, so begaben sich Viele in das Gefolge des Knigs, um ihm in seinen Fehden beizustehen. Sie erhielten sr die geleisteten Kriegs-dienstelndereien, welche (im Gegensatz zu den Alloden) Lehen, beneficia oder feuda, genannt wurden. Anfangs konnten die Könige die Lehen zurcknehmen; spter wurden sie auf Lebenszeit gegeben, endlich wurdeu sie erblich. Die sie empfingen, hieen Getreue, Vasallen (Leudes); sie waren bald im alleinigen Besitz der hheren Hof- und Staatsmter, namentlich der Grafen-stellen, und wurden dadurch neben der Geistlichkeit der bedeutendste und mach-tiaste Stand im Staate. Durch die den Vasallen gewhrten Vortheile lieen sich immer mehr Besitzer von Alloden bewegen, ihre Gter vom König zu Lehen zu nehmen, und der Stand der vollkommen freien Männer trat immer mehr zurck und verschwand endlich fast ganz. Dadurch nahm die Macht der Könige so zu, da sie die Gewalt, welche ihnen der die Rmer zustand, all-mhlich auch auf die Germanen ausdehnen konnten. Namentlich maten sie sich das Recht an. auch diejenigen, welche nicht Vasallen waren, zum Kriege aufzubieten; die Volksversammlungen traten immer mehr in den Hinter-arund, und die ffentlichen Angelegenheiten wurden zuletzt nur noch von den Vasallen und den (von den Knigen ernannten) Bischfen berathen. -Me die Kniae so vergaben auch die Kirche und weltliche Groe unter hnlichen Bedingungen Gter und Rechte an Vasallen. Dies ist der Ursprung der Feu-dal- oder Lehnsverfassung, welche spter auf alle germanischen und selbst auf einen Theil der slavischen Lnder bertragen worden ist.
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