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1. Grundriß der Weltgeschichte für Gymnasien und Realschulen - S. 125

1877 - Altenburg : Pierer
Provenglische Poesie. 125 Weise wie in Italien (j. . 72) eine selbstndige Regierung. Ihr schnelles Aufblhen war eine Folge des neuen Handels- und Gewerbslebens, welches durch die Kreuzzge hervorgerufen wurde. Zuerst erhoben sich die Halte-nischen Seestdte, besonders Venedig, Genua und Pisa, welche durch die Verbindung mit Griechenland und Arabien und durch letzteres mit Indien die Hauptniederlagen der kostbarsten Produkte wurden; in gleichem Mae aber blhte dann der Handel und der Wohlstand der deutschen Städte auf, welche die von den Italienern aus dem Orient geholten Waaren der das ganze mittlere und nrdliche Europa verbreiteten. Der blhende Zu-stand des ueren und inneren Handels rief in allen diesen Stdten das bisher unbekannte Gewerbe des Geldhandels hervor, welches die Reichthmer noch vermehrte, den Verkehr erleichterte und endlich selbst Fürsten und Könige in ihren Geldbedrfnissen von den reichen Kaufmannsfamilien (z. B. den Fugger in Augsburg) abhngig machte. Gleichzeitig mit dem Handel erwachte der Gewerbflei; Mailand war durch seine Waffenfabriken, Venedig durch Juwelier- und Glasarbeiten, Genua und'bologna durch kostbare Seiden-waaren, die deutschen Städte durch Tuch- und Leinwandwebereien berhmt. Die zunehmenden Reichthmer gaben den Stdten die Mittel, sich eine immer grere Unabhngigkeit zu verschaffen, indem sie ihren Herren allmhlich alle Hoheitsrechte abkauften; auch wurden sie von den Knigen und Landesherren mit mancherlei Privilegien, z. B. dem Stapelrecht und der Zoll- und Bede-freiheit, ausgestattet. Besonders erwarben die deutschen Städte, gleich den italienischen, ein Regal nach dem andern, zuerst das Mnz- und Zollrecht, dann die niedere Gerichtsbarkeit, endlich auch den Blutbann. Alle diese Rechte wurden von dem aus einem oder zwei Brgermeistern und 12 oder 24 Schffen bestehenden stdtischen Rath ausgebt, welcher die Mnzmeister, die Zllner und den Schultheien oder Voigt ernannte. So entstanden in Deutschland gegen 130 Reichsstdte, welche sich von der Herrlichkeit ihrer geistlichen und weltlichen Herren freigemacht hatten, unmittelbar unter den Reichsgerichten standen und durch Abgeordnete an den Verhandlungen des Reichstags theilnahmen. Auer ihnen gab es aber auch viele Landstdte, in denen die Landesherren fast alle Gewalt verloren hatten, und welche sich von den Reichsstdten nur dadurch unterschieden, da sie vor dem Gericht ihres Landesherren belangt werden konnten und ihre Abgeordneten auf die Landtage desselben schickten. In dem Mae, wie die Unabhngigkeit der Städte nach auen zunahm, strebte im Innern der Handwerkerstand nach Gleichstellung mit den adeligen Brgern (P a t r i c i e r n) durch Zulassung zu den Rathsstellen. Seit dem Ansang der Kreuzzge hatten sich die Hand-werker berall aus dem Hrigkeitsverhltni, in welchem sie frher zum Theil gestanden hatten, befreit, und darauf durch die Verbindung zu Znften, Innungen und Gilden und durch das ihnen verliehene Waffenrecht eine groe Bedeutung gewonnen. Die langen Kmpfe zwischen den beiden Stnden endeten in den meisten Fllen damit, da die Patricier (die nun dem Landadel gegenber ihre Ritterlichkeit einbten) seit dem Anfange des 14. Jahrhunderts die Gewalt mit den Znften theilen muten; in einigen Stdten (z. B. Kln) wurde der Adel sogar gnzlich verjagt, und nur in
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