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1. Grundriß der Weltgeschichte für Gymnasien und Realschulen - S. 152

1877 - Altenburg : Pierer
152 Neuere Geschichte. Erster Abschnitt. und der durch sie bewirkten Umwlzungen, der Grndung der ameri-kanischen Republiken und die Ausbildung constitutioneller Versassun-gen in den meisten europischen Staaten. Die Umgestaltung, welche das politische Leben der europischen Völker während des fnfzehnten Jahrhunderts erfuhr, hatte berall mit der Anwendung des Schiepulvers im Kriege begonnen. Seitdem hatten krperliche Kraft und persnliche Tapferkeit, die im Mittelalter von groer Bedeutung waren, ihren Werth verloren; der Geist des Ritterthums aber war verschwunden, als stehende Heere, aus Landsknechten und Soldtruppen bestehend, die Hauptsttze der Monarchen wurden. Nchst dem Schiepulver waren die Entdeckun-gen von den wichtigsten Folgen; denn während die monarchische Ge-walt sich erweiterte, der Adel verarmte und hfischer wurde, die Geist-lichkeit durch Sittenverderben ihr Ansehn verlor, erhob sich durch den Aufschwung des Handels und der Gewerbthtigkeit der Mittelstand, und mit ihm krftiger Volksgeist und Streben nach Freiheit. Der durch Handel und Wissenschaft bewirkte engere Verkehr unter den einzelnen Staaten und die Begrndung einer festeren Staatsge-walt erzeugte politische Verbindungen, von denen sich im letz-ten Jahrhundert des Mittelalters die ersten Spuren zeigten, als die Unternehmungen der franzsischen Könige auf Italien die Eifersucht Ostreichs und Spaniens erregten und mehrere andere Staaten durch Bndnisse an diesen Hndeln theilnahmen (s. .84). Nach und nach bildete sich der Begriff eines zur allgemeinen Sicherheit notwendigen Gleichgewichts der Macht; dadurch wurde die Theilnahme der Staaten an den Schicksalen der anderen grer, die Verbindung unter den Vlkern selbst und die Verbreitung der Kenntnisse erleichtert und die Macht der ffentlichen Meinung befestigt. Mit dem Uebergang der Feudalherrschaft zur Monarchie be-ginnt berall ein hheres Staatsleben. In dem auf Geburtsrechten begrn-beten Lehnsstaate fehlte ein allgemeines Gesetz, ein allen Staatsangehri-gen gemeinsames Recht, eine das Ganze gleichmig binbenbe Gewalt; der Staat war aufgelst in eine Menge geistlicher und weltlicher Territorien mit den verschiebensten Gesetzen und Privilegien; der Wille der Fürsten war persnliche Willkr und durch kein Gesetz beschrnkt; die Masse des Volkes enblich war verknechtet und der Stanb der freien Männer war ganz verschwun-den. In der Monarchie der neueren Zeit bagegen entwickelte sich eine feste, auf allgemeinen Gesetzen beruhenbe Staatsgewalt, welche die Willkr der be-vorrechteten Stnde und zugleich die Knechtschaft der niebeten Volksklassen brach; alle Staatsangehrigen wurden demselben Gesetz unterworfen, und auch der Wille der Fürsten war nicht unumschrnkt, inbem aus den Vasallen (Stanbe wrben, ohne beren Einwilligung sie nichts Bebeutenbes unternehmen konnten. Dieser Uebergang der Feubalherrschaft zur Monarchie geschah in den einzelnen Lndern aus verschiedene Arten: in einigen, wie England und
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