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1. Geschichte von Nordhausen und dem Kreise 'Grafschaft Hohenstein' - S. 44

1900 - Hannover [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
— 44 — stürzte das Tier und zog ihm den Arm aus dem Gelenke. Der Arm wurde so schlimm, daß er ihn nach seiner Rückkehr sich abnehmen lassen mußte. Er ließ sich daraus eine kupferne Hand mit Fingern und Gelenken machen. Mit diesem künstlichen Arme ist er auch später in der Blasiikirche begraben worden. 4. Besonders groß ward die Not im Winter 1641 aus 1642, als hier Kaiserliche und Schweden zusammenstießen. Das Pustleber Kirchenbuch enthält unter 1641 folgende Aufzeichnungen darüber: 1. „Martin Knöchelmann, welcher von den Soldaten zu Tode geschlagen, ungefähr 14 Tage vor Weihnachten von seinem Tochtermann uugepredigt, ungesuugeu und uugekluugeu begraben." 2. „Ottilia Scheffers und ihr Kind, welche in der bösen Zeit beide Hungers gestorben und von den Hunden fast aufgefressen, und das Übrige zusammengelegt und von ihrer Schwester unge-snngen und -geklungen begraben worden." Das Kirchenbuch von Mitteldorf bringt aus dem Anfange des Jahres 1642 folgende beiden Berichte: 1. Etliche Kaiserliche Soldaten von den Schwedischen erschlagen allhier beigeschoren. 2. Etliche Kinder „ob tumultum bellicum“ (in den Kriegsunruhen) als die Herde zerstört, in die Erden verschoren worden. 34. Wie früher in Uordhausen Gericht gehalten wurde. 1. Hinter dem Elisabethhospitale war ein Mord geschehen: Nickel Klemm, ein Bettelmann aus Neustadt bei Jena, hatte den Bettler Hans Quersurt mit einem Messer erstochen und war eiligst entflohen. Viel Volks lief zusammen, um deu Erstochenen zu sehen, aber kein Freund und Verwandter war dabei, der die Anklage beim Gerichte hätte erheben können. Da ließ der Rat von Amtswegen den Thäter durch den Fron- oder Gerichtsboten Hans Engel beklagen, und schon am nächsten Tage wurde auf dem Sande vor dem Siechenthore*) ein „peinlich Gericht" über den Mörder gehalten. Der Gerichtsvogt und die Schöffen versammelten sich; der Gerichtsknecht hatte den Leichnam des Ermordeten vor das Gericht gebracht und ihn offen vor aller Augen hingelegt, damit er Zeuge sei bei der Verhandlung. Das Gericht begann; der Gerichtsvogt fragte: „Ist es an der Zeit, zu hegen ein peinlich Halsgericht?" Der Fronbote antwortete: „Wollet ihr, so vermahnet mich." Darauf der Vogt ferner: „Ich vermahne es euch." Dann sagte der Frone: „Ich schick ein, daß heute zu Tage Zeit, zu hegen das Halsgericht." Darauf der Vogt: „So befehle ich euch aus Kraft meines Amts, daß ihr das peinlich Hochnothalsgericht heget, von *) Eine andere Richtstätte war^vor dem Töpferthore, wo der Galgen stand. Bor dem Altenthore beim jetzigen Schurzfell (einer uralten Feldschmiede an der Straße) stand ebenfalls ein Galgen, der aber zur Honsteiner Gerichtsbarkeit gehörte. Der Schandpfahl oder Pranger befand sich auf dem Kornmarkle neben dem Brunnen, wo er seinen Zweck, Verbrecher öffentlich zu beschimpfen, vortrefflich erfüllen konnte.
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