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1. Vaterländische Geschichte - S. 49

1899 - Konitz : Dupont
Handwerkerstand wurde frei. Die Städte schickten dem Könige die wehrhaften Männer im Kriege zur Hülfe und erhielten dafür immer mehr Rechte und Freiheiten. War eine Stadt unmittelbar dem Könige unterworfen, so hieß sie freie Reichsstadt, stand sie unter einem Landesherrn, Herzoge, Bischöfe u. s. w., so war es eine Landstadt. An der Spitze der Städte stand ein selbstgewählter Rat mit dem Bürgermeister. Viel Streit und blutige Auftritte machten das Leben in den Städten häufig ungemütlich; denn die Bürger zerfielen in verschiedene Stände (Patrizier oder Geschlechter, das heißt ritterbürtige Grundbesitzer, in freie Kaufleute, welche sich in Gilden vereinigten, in freie Handwerker, die sich in Zünfte gliederten), und diese Stände gerieten wegen des Stadtregimentes häufig in blutige Fehdeu. c. Die Entwicklung des Handwerkerstandes. Zurzeit des Frankenreiches gab es keinen selbständigen Handwerkerstand. Die nötigen Handwerke wurden vou hörigen Knechten getrieben, die auf den Höfen des Königs, des Adels und der begüterten Freien saßen. Der hörige Handwerker arbeitete hier für seinen Herrn und erhielt dafür Obdach, Kleidung und Kost. In den ältesten Städten, die erst zumeist nichts waren als große Höfe des Königs oder eines andern Großherrn, dauert diesen Herren gegenüber das Verhältnis der Handwerker zunächst fort. Der Herr lieferte den Rohstoff, der Handwerker bearbeitete ihn für Wohnung und Unterhalt. Als sich die Städte vergrößerten. Die Arbeit teilte, arbeitete der Handwerker auch für andere. Mit der Zeit lasteten aus dem Handwerkerstande nur noch wenige Herrendienste, die nach bestimmten Vorschriften geregelt waren. Die Städte errangen in der Zeit der großen Bedrängnisse der deutschen Könige eine Freiheit nach der andern, und so wurden auch die hofrechtlichen Lasten abgeschafft, und der Handwerkerstand wurde frei. Mit dem Beginn des 12. Jahrhunderts traten die Handwerker zu freien Zünften oder Innungen zusammen, welche das Wohl ihrer Mitglieder zu fördern suchten. Das Leben der Handwerker bewegte sich jetzt in festen Formen. Der Knabe, der Lust zum Handwerk hatte, trat bei einem Meister in die Lehre. T)ie Aufnahme in die Zunft war mit tiefsinnigen Feierlichkeiten verbunden. Der Meister hatte Vaterrechte an dem Lehrlinge, der deshalb auch „Kind" hieß, und verlangte unbedingten Gehorsam und ein sittenreines Leben. Nach beendeter Lehrzeit wurde der Lehrbnrsche feierlich losgesprochen und begab sich nun als Knecht auf die Wanderschaft. Hatte er nach jahrelangem Wandern vieler Länder Weise gelernt, so kehrte er in die Vaterstadt zurück und meldete sich zur Meisterprüfung. Er mußte nun fein „Meisterstück" machen, und war es tadellos ausgefallen, so wurde er in feierlicher Sitzung in die Zunft aufgenommen. Jetzt war er gesichert. Zwar hatte er sich den strengen Zunftgesetzen unterworfen; aber da die Zunft nur so viele Meister zuließ, als die Stadt brauchte, so war er gegen jeden Wettbewerb geschützt. Starb er, so nahm sich die Zunft seiner Hinterbliebenen tapfer an. Die Witwe durfte den tüchtigsten Stadtgesellen zum Werkführer wählen und konnte so den Betrieb fortsetzen und sah sich vor Not und Mangel geschützt. Backhaus, Geschichtsbuch. 4.
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