Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Vaterländische Geschichte - S. 58

1899 - Konitz : Dupont
— 58 -- so legte er doch durch glückliche Verheiratungen den Grund zu der Habsburgischen Hausmacht. Er selbst vermählte sich mit Maria von Burgund und brachte dadurch die blühenden Niederlande und die Franclie Cointe an sein Haus. Sein Sohn Philipp heiratete Johanna, die Erbin von Spanien, und fein Enkel Ferdinand verlobte sich mit Anna, der Erbin von Böhmen und Ungarn. Darum sagte man: „Andere mögen Kriege führen. Du, glückliches Österreich, heirate!" Sorge für das Reich. Noch immer war das Reich durch das Fehdewesen schwer heimgesucht. Zwar hatten Fürsten- und Städtebündnisse ein wenig geholfen; aber allgemein spürte man nichts davon. Auf Betreiben des Kaisers wurde unter Zustimmung aller Fürsten auf dem Reichstage zu Worins (1495) der ewige Landfrieden geboten. Dieses Gesetz untersagte jede Selbsthilfe: „Niemand soll den andern befehden, bekriegen, berauben, fangen, belagern, noch Schloß, Dorf, Hof, Weiler einnehmen, verbrennen, oder auf andere Weise schädigen." Damit war dem armen deutschen Volke eine große Wohlthat erwiesen, und unendlicher Jubel verbreitete sich bei den Guten. Um aber eine Stelle zu haben, wo alle Streitigkeiten nach Recht und Gerechtigkeit entschieden werden konnten, wurde das Reichskammergericht eingerichtet, das ohne Ansehen der Person zu entscheiden hatte. Es hatte zuerst seinen Sitz in Frankfurt ctitt Main, dann in Speyer und zuletzt in Wetzlar. Ein weiterer Fortschritt war die Einführung einer ordentlichen Steuer, des „gemeinen Pfennigs". Bisher hatte das Reich seine Beamten mit Naturalien gelohnt. Das ging in der Zeit des entwickelten Verkehrs nicht mehr gut; auch hatten die Kaiser in den stürmischen Zeiten ihren früheren gewaltigen Besitz an Reichsgütern nach und nach eingebüßt und bedurften für die gemeinsamen Bedürfnisse der Abgaben in Geld. Darum ordnete Maximilian an, daß jedermann, der 15 Jahre alt war, von seinem Vermögen für jede 1000 Gulden steuern sollte. Die Pfarrer wurden mit der Einziehung dieser ersten regelmäßigen Steuer bei uns beauftragt. Die Kreiseinteilung. Zur besseren Führung der Verwaltung des Reiches, besonders soweit es sich um die Vollstreckung der Urteile des Reichskammergerichts und die Einziehung der Steuern handelte, stellte sich die Notwendigkeit heraus, das Reich in bestimmte Bezirke einzuteilen. So entstanden zehn Kreise, vier in Süddeutschland, zwei in Mitteldeutschland und vier in Norddeutschland. An die Spitze eines jeden Kreises wurde ein Kreishauptmann gestellt, der Recht und Frieden zu schirmen, die Urteile des Kammergerichtes auszuführen und die Steuern beizutreiben hatte. Einführung des Postwesens. Maximilian empfand gleich dem deutschen Volke die Notwendigkeit eines sicheren und geregelten Verkehrs. Zu dem Zwecke wurde die Post eingeführt. Er beauftragte damit (1516) den Grafen von Thuru und Taxis, der zum „Generalpostmeister des Reiches" ernannt wurde. Für Jahrhunderte blieb das Postrecht in der Hand der Familie Thum und Taxis.
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer