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1. Das Mittelalter - S. 235

1881 - Paderborn : Schöningh
- 235 - beständiger Ausschuss von 60 Mitgliedern aus diesem Rate, die Signoria oder der Senat genannt, leitete die laufenden Geschäfte und bildete im Vereine mit dem Dogen und 6 Gehülfen desselben den kleinen Rat, dessen Beschlüsse dem grossen Rate zur Bestätigung vorgelegt wurden. Im Jahre 1319 wurde die jährliche Erneuerung des grossen Rats abgeschafft und bestimmt, dass diejenigen, welche augenblicklich Mitglieder desselben wären, ihre Stelle behalten und auf ihre Söhne vererben sollten. Diese geschlossene, im ,goldenen Buche1 verzeichnete Zahl ward nun der eigentlich herrschende Teil der Bürgerschaft, und die Verfassung artete immer mehr in eine Oligarchie aus. Es war natürlich, dass jetzt das von der Regierung ausgeschlossene Volk Versuche machte, die Herrschaft der bevorrechteten Nobili zu stürzen. Durch mehrere zu diesem Zwecke angestiftete Verschwörungen ward die Signoria veranlasst den Rat der Zehn einzusetzen, welcher jedem Versuche zum Umstürze der Verfassung durch Wachsamkeit vorbeugte und die Schuldigen nach gerichtlicher Untersuchung mit dem Tode bestrafte. Drei Mitglieder dieses Zehnerrats erhielten später (1454) als Staatsinquisitoren die unumschränkte Gerichtsbarkeit bei allen politischen Verbrechen, so dass sie jeden Verdächtigen vorladen und, falls sie selbst nur in ihrem Urteile einig waren, zum Tode oder zu lebenslänglicher Gefangenschaft in den furchtbaren Bleikammern verurteilen konnten. Indes war diese schreckliche Justiz mehr gegen ehrgeizige Bestrebungen der Nobili als gegen das Volk gerichtet. 2. Genua, die stolze Nebenbuhlerin Venedigs, brachte besonders seit dem Sturze des lateinischen Kaisertums seinen Hande.l mit dem Morgenlande zu hoher Blüte und gründete in Galata, Kaffa und Pera wichtige Niederlassungen. Aber der unglückliche Ausgang des mehr als hundertjährigen Kampfes mit Venedig (1251 —1381) und innere Streitigkeiten zwischen einer aristokratischen (ghibellinischen) und demokratischen (guelfischen) Partei brachen die Kraft der Stadt, so dass sie sich mit Aufopferung ihrer Selbständigkeit abwechselnd der französischen (1396 bis 1409; 1458—1461) und mailändischen Herrschaft (1431—36) unterwarf. 3. Florenz. Hier war ein langer Verfassungskampf des Adels mit den höheren und niederen Zünften endlich zu Gunsten der Zünfte entschieden und eine Republik mit vorwiegend demokratischer Färbung hergestellt. Da aber die Bürgerschaft von den Umtrieben des Adels einen Umsturz der Verfassung befürchtete, so räumte sie der zu den höheren Zünften gehörigen Familie der Medici, welche durch Wechselgeschäfte einen ausserordentlichen Reichtum gewonnen hatte, eine fast fürstliche Stellung ein. Cosimo (Cosmus) von Medici (1428—61) behauptete diese Stellung, ohne ein
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