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1. Das Alterthum - S. 420

1874 - Paderborn : Schöningh
— 420 — in seinem heimathlichen Dalmatien auf einer prächtigen Villa, deren Ruinen noch jetzt bei Spalatro zu sehen sind. Galerius setzte eine Zeit lang die Verfolgung der Christen fort, erkannte aber, dass alle seine Bemühungen vergeblich seien, und erliess noch auf dem Todesbette eine Verordnung, dass die Christen nur dann bestraft werden sollten, wenn sie sich gegen die Staatsgesetze vergingen. Nach dem Tode dus Galerius und Constantius Chlorus blieben von mehreren Thronbewerbern nach vielfachen Kämpfen nur Constantinus, der talentvolle Sohn des Constantius, und Licinius übrig. Beide erliessen 313 das Toleranzedict von Mailand, welches das Christenthum in seiner staatlichen Geltung dem Heidenthum gleichstellte. Constantin verdrängte seinen Mitkaiser, indem er ihn in zwei Schlachten besiegte und ihn trotz der Zusicherung, sein Leben zu schonen, treulos ermorden liess. Constantin der Grosse, 324—337.*) Seine Regierung brachte einen mächtigen Umschwung der Dinge hervor. 1) Er erhob das Christenthum zur Staatsreligion, indem er es in dem Edict des J. 324 als die einzig wahre Religion anerkannte. Er war durch seine Mutter Helena für das Christenthum günstig gestimmt und wurde nach dem Berichte des Kirchengeschichtschreibers Eusebius, Bischofs von Caesarea, auf einem Feldzuge gegen seinen Gegenkaiser Maxentius durch eine himmlische Erscheinung bestimmt Christ zu werden, liess sich aber erst kurz vor seinem Tode taufen. Als Schutzherr der Kirche berief er nach Nicaea in Bithynien das erste oecumenische oder allgemeine C on eil, auf dem die Irrlehre des alexandrinischen Irrlehrers Arius verworfen und die göttliche Wesensgleichheit Christi (ö[xoovgiu statt der Arianischen o/ioiovöfa) anerkannt wurde. 2) Er verlegte den Hauptsitz der Regierung nach Byzanz, welches nach ihm später Con-stantinopel genannt wurde. 3) Er ordnete die Staatsverwaltung, indem er das Reich in vier Präfecturen (Oriens, Illy-ricum, Italia, Galliae) und 116 Provinzen eintheilte. An die Stelle der gänzlich abgeschafften Prätorianer traten die kaiserlichen Haustruppen (domestici equites und pedites). Die ersten *) Burckhardt, Die Zeit Constantins d. Gr. 1853.
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