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1. Auszug aus der Alten, Mittleren und Neueren Geschichte - S. 257

1877 - Berlin : Herbig
Deutschland, Luxemburgisch-Böhmische Kaiser. 257- Kampf mit der bairischen Partei. Gegen Ludwig von Baiern tritt in Brandenburg, von Karl Iv. begünstigt, der falsche. Waldemar (1348—1350) auf. Kaiser Karls Hauptsorge ist sein Erbland Böhmen (daher von Maximilian I. genannt ,,Böhmens Vater, des Heiligen römischen Reichs Erzstiefvater“). Kaiser Karl stiftet 1348 nach dem Muster der Pariser eine Universität in Prag, die erste in Deutschland. Die bairische Partei wählt gegen ihn zum deutschen König 1349. Günther von Schwarzburg, der aber im Juni desselben (Jan.) Jahres stirbt, (vergiftet?) Pest (schwarzer Tod) in Deutschland und in fast ganz Europa. Judenverfolgungen. Geifsler (Flagellanten). 1353. Zutritt Berns zur Eidgenossenschaft, welche nun Uri, Schwyz, Unterwalden, Luzern, Zürich, Glarus,¿Zug und Bern (die sogenannten 8 alten Orte) umfasst. 1355. Erster Zug Karls Iv. nach Italien. Er wird in demütigen- der Form in Rom zum Kaiser gekrönt. Schlesien und die Niederlausitz mit Böhmen vereinigt. 1356. Goldene Bulle.1 Roichsgrundgesotz. I)io Kaiserwahl wird definitiv den 7 Kurfürsten übertragen, welche sie schon seit längerer Zeit ausschliefslich ausübten;2 drei geistliche: 1) Erzbischof von Mainz (Erzkanzler für Germanien), 2) Erzbischof von Trier (Erzkanzler für Burgund), 3) Erzbischof von Cöln (Erz- kanzler für Italien); 4 weltliche: 4) König von Böhmen (Erzschenk), 5) Pfalzgraf bei Rhein (Erztruchsess), (5) Herzog von Sachsen-Witten- berg (Erzmarschall), 7) Markgraf von Brandenburg (Erzkämmerer). Festsetzung der Untheilbarkeit und Unveräufserlichkeit der Kur- fürstenthümer, welche im Mannsstamme forterben und gewisse Rega- lien erlulten (Privilegium de non appellando, etc.). Die Kurstimme haftet an dem Lande. 13(53. Oesterreich erwirbt Tyrol. Dessen Erb'mmargarethemaultasch, die ihren Gemahl, den bairischen Kurfürsten Ludwig von 1 So genannt von den goldenen Siegelkapseln. 2 Streitig war das Kurrecht zwischen den beiden sächsischen und den beiden wittelsbachischen Linien. Dasselbe ward nun Sachsen- Wittenbcrr) und Pfalz zuerkannt, Sachsen-imuenburg und Baiern aber abgesprochen. C. I’lectz, Auttug. 6. Auf!. 17 I
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