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1877 -
Berlin
: Herbig
- Autor: Ploetz, Carl
- Auflagennummer (WdK): 6
- Sammlung: Kaiserreich Geschichtsschulbuecher
- Schultypen (WdK): Gymnasium
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Geschlecht (WdK): Jungen
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Neuere Geschichte, Zweite Periode.
1656. Schlacht bei Warschau gegen die Polen.
Um sich die weitere Hülfe des Kurfürsten von Branden-
burg zu sichern, gesteht Karl, Gustav diesem in dem Vertrage zu
Labicm (1656) die Souveränetät über Ostpreufsen und Ermclaml zu.
Allein es erklären sich gegen Schweden umstand, Dänemark, der
Kaiser und bald auch der Kurfürst von Brandenburg, dem Polen
im Vertrage zu Wehlau (1657) ebenfalls die Souveränetät über Ost-
preufsen und Ermeland sichert. Die Schweden werden bald aus
Polen gedrängt, nur Pohiisch-Preufsen bleibt von ihnen besetzt.
Karl Gustav greift Dänemark an, das er rasch erobert (Uebergang
über die gefrorenen Belte, Januar 1658) und im Frieden zu lloes-
kild (1658) zu bedeutenden Abtretungen zwingt. Noch in demselben
Jahre zweiter Einfall Karl Gustavs in Dänemark, dessen Vernichtung
er beabsichtigt. Tapfere Verthcidigung Kopenhagens, die Dänen
erhalten von allen Seiten Hülfe. Aufhebung der Belagerung. Plötz-
licher Tod Karl Gustavs (1660). Unter seinem minderjährigen Sohne
Karl Xi. (1660—1697) wird der
1660. Friede zu Oliva (Kloster bei Danzig) geschlossen.
Zwei Friedensschlüsse:
1) Mit Polen: Johann Kasimir (Haus Wasa) entsagt allen An-
sprüchen auf den schwedischen Thron, Polen allen Ansprüchen auf
Livland und Esthland, der Herzog von Kurland wird restituirt.
2) Mit Russland: gegenseitige Herausgabe des Eroberten. — Die
Souveränetät Preußens wird von Schweden und Polen bestätigt.
Gleich darauf Friede zu Kopenhagen mit Dänemark, welches
auf den schon im Roeskilder Frieden abgetretenen, südlichen Theil
der skandinavischen Halbinsel für immer verzichtet, aber Drontheim
und Bornholm zurückerhält.
Krieg zwischen Schweden als Bundesgenossen Frankreichs, und
Brandenburg; Schlacht bei Fchrbellin s. S. 317 und Friede zu Saint-
Germain en Lage s. S. 318.
Die schwedischen Stände, der übermäfsigen Gewalt des Rcichs-
raths müde, übertragen dem grofsjährig gewordenen Könige Karl Xi.
eine fast unumschränkte Gewalt.
Auch in Dänemark wird gleich nach dem Frieden (1660) von
dem der Adelsherrschaft überdrüssigen dritten Stande (Bürger) und