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1. Auszug aus der Alten, Mittleren und Neueren Geschichte - S. 322

1877 - Berlin : Herbig
322 Neuere Geschichte, Zweite Periode. 1656. Schlacht bei Warschau gegen die Polen. Um sich die weitere Hülfe des Kurfürsten von Branden- burg zu sichern, gesteht Karl, Gustav diesem in dem Vertrage zu Labicm (1656) die Souveränetät über Ostpreufsen und Ermclaml zu. Allein es erklären sich gegen Schweden umstand, Dänemark, der Kaiser und bald auch der Kurfürst von Brandenburg, dem Polen im Vertrage zu Wehlau (1657) ebenfalls die Souveränetät über Ost- preufsen und Ermeland sichert. Die Schweden werden bald aus Polen gedrängt, nur Pohiisch-Preufsen bleibt von ihnen besetzt. Karl Gustav greift Dänemark an, das er rasch erobert (Uebergang über die gefrorenen Belte, Januar 1658) und im Frieden zu lloes- kild (1658) zu bedeutenden Abtretungen zwingt. Noch in demselben Jahre zweiter Einfall Karl Gustavs in Dänemark, dessen Vernichtung er beabsichtigt. Tapfere Verthcidigung Kopenhagens, die Dänen erhalten von allen Seiten Hülfe. Aufhebung der Belagerung. Plötz- licher Tod Karl Gustavs (1660). Unter seinem minderjährigen Sohne Karl Xi. (1660—1697) wird der 1660. Friede zu Oliva (Kloster bei Danzig) geschlossen. Zwei Friedensschlüsse: 1) Mit Polen: Johann Kasimir (Haus Wasa) entsagt allen An- sprüchen auf den schwedischen Thron, Polen allen Ansprüchen auf Livland und Esthland, der Herzog von Kurland wird restituirt. 2) Mit Russland: gegenseitige Herausgabe des Eroberten. — Die Souveränetät Preußens wird von Schweden und Polen bestätigt. Gleich darauf Friede zu Kopenhagen mit Dänemark, welches auf den schon im Roeskilder Frieden abgetretenen, südlichen Theil der skandinavischen Halbinsel für immer verzichtet, aber Drontheim und Bornholm zurückerhält. Krieg zwischen Schweden als Bundesgenossen Frankreichs, und Brandenburg; Schlacht bei Fchrbellin s. S. 317 und Friede zu Saint- Germain en Lage s. S. 318. Die schwedischen Stände, der übermäfsigen Gewalt des Rcichs- raths müde, übertragen dem grofsjährig gewordenen Könige Karl Xi. eine fast unumschränkte Gewalt. Auch in Dänemark wird gleich nach dem Frieden (1660) von dem der Adelsherrschaft überdrüssigen dritten Stande (Bürger) und
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