1877 -
Berlin
: Herbig
- Autor: Ploetz, Carl
- Auflagennummer (WdK): 6
- Sammlung: Kaiserreich Geschichtsschulbuecher
- Schultypen (WdK): Gymnasium
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Geschlecht (WdK): Jungen
Deutschland unter Karl Vi.
385
1714—1718. Krieg der Türken gegen Venedig und, seit 1716, gegen
den Kaiser. Leichte Einnahme von Morea durch die
Türken, die Venetianer behaupten nur Corfu. In Ungarn wird der
Krieg durch Prinz Eugen ruhmvoll geführt. Sieg bei Peterwardein
(1716). Sieg, Belagerung und Einnahme von Belgrad (1717).
1718. Friede zu Passarowitz (Posharewatz).
1) Oesterreich erhält das Temesvarer Banat, einen Theil von
Serbien mit Belgrad und die kleine Wallachei. 2) Venedig behält
die eingenommenen Plätze in Dalmatien, überlässt der Pforte Morea.
Die Wegnahme Sardiniens (1717) und Siciliens (1718) durch
die Spanier (,Elisabeth von Parma, zweite Gemahlin Philipps V. und
ihr Günstling, der Minister und Cardinal Alberoni, beabsichtigen
die Nebenländer, wieder mit der spanischen Monarchie zu vereinigen)
bewirkt die
1718. Quadrupelallianz zur Aufrechterhaltung des Utrechter Frie-
dens, geschlossen vom Kaiser, England, Frankreich,
in Hoffnung des Beitritts der Pepublik Holland.
Nach einem kurzen Kriege und dem Sturze Alberonis (geht
nach Rom, f 1752) werden die Verabredungen der Quadrupelallianz
im Jahre 1720 zur Ausführung gebracht:
1) Spanien räumt Sicilien und Sardinien und verzichtet für
immer auf die Nebenländer, wogegen der Kaiser die spanischen
Bourbonen anerkennt. 2) Savoyen muss Sicilien (s. S. 330) mit
Sardinien vertauschen, seitdem nennen sich die Herzoge von Savoyen:
Könige von Sardinien.
Kaiser Karl Vi. ist ohne männliche Nachkommen. Seine haupt-
sächlichste Bemühung während seiner ganzen Regierung geht dahin,
die verschiedenen, unter österreichischem Scepter vereinten Länder
nach seinem 'Tode ungctheilt zu erhalten. Deshalb Festsetzung einer
Erbfolgeordnung unter dem Titel
Pragmatische Sanktion,
welche 1) die Untheilbarkeit der zur österreichischen Monarchie
gehörigen Länder anordnet, 2) dieselben in Ermangelung männlicher
Nachkommen auf Karls Töchter (die älteste Maria Theresia) und
deren Nachkommen nach dem Erstgeburtsrecht vererbt, 3) im Fall
(S, 336 u. 337 folgen 2 genoal. Tafeln; Fortsetz, d. Textes S. 338.)