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1877 -
Berlin
: Herbig
- Autor: Ploetz, Carl
- Auflagennummer (WdK): 6
- Sammlung: Kaiserreich Geschichtsschulbuecher
- Schultypen (WdK): Gymnasium
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Geschlecht (WdK): Jungen
Vertrag zu Gastrin.
44?
Auf Antrag der beiden Grofsmächte wird das Exekutionsver-
fahren gegen Holstein vom Bundestage für beendet erklärt, die Bundes-
truppen (Hannoveraner und Sachsen) räumen das Land. Von
Preußen und Oesterreich wird für die Herzogthümer eine gemein-
schaftliche Regierung in der Stadt Schleswig eingesetzt.
Während am Bundestage, in diplomatischen Verhandlungen
und in der Presse die Successionsfrage eifrig besprochen und in
leiden Herzogtümern für den Erbprinzen agitirt wird, geraten
der österreichische und der preufsischo Eegierungskommissar in
bedauerliche Konflikte. Um diese zu vermeiden, wird, unter Ver-
tagung der endgültigen Entscheidung über die Herzogthümer
Schleswig und Holstein, zwischen Preußen und Oesterreich ge-
schlossen der
1865. Vertrag zu Gastein.
14. Aug. 1) Beide Mächto behalten sich die gemeinschaftliche
Souveränetät über beide Herzogtümer vor, Oesterreich
übernimmt provisorisch die Verwaltung Holsteins, Preußen die
Schleswigs. 2) Rendsburg soll Bundesfestung, Kiel Bundeshafen
werden, die Benutzung dieses holsteinischen Hafens bleibt gemein-
schaftlich, doch erhält Preußen dort den Oberbefehl; auch werden
ihm eine Etappenstrafse, eine Telegraphen- und eine Postlinie durch
Holstein zugesichert. 3) Der Kaiser von Oesterreich überlässt dem
Könige von Preußen das Herzogthum Lauenburg in vollen Beeilten
für 21/a Millionen dänischer Tlialer.
In Ausführung dieses Vertrages besetzt Preußen das Herzog-
thum Schleswig (Gouverneur von Manteuffel) und Oesterreich das
Herzogtum Holstein (Gouverneur von Gablern). Das Herzogtum
Lauenburg tritt nach erlangter Einwilligung der Stände in das
Verhältnis der Personal-Union zur Krone Preußen.
Im übrigen Deutschland tiefe Missstimmung über diesen Ver-
trag Bald treten auch zwischen den beiden Grofsmächten neue
Zerwürfnisse ein. Oesterreich, entschlossen eine wesentliche Macht-
vergröfserung Preußens unter keinen Umständen zuzugeben, kehrt
in dieser Frage auf den Bundesstandpunkt zurück und verständigt
sich mit den deutschen Mitt< Istaaten; Preußen, welches eine schliefs-
liche kriegerische Entscheidung der deutschen Frage als unvermeid-
lich ansieht, tritt mit Italien in Unterhandlung.