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1. Kursus 3 = Schulj. 7 - S. 41

1883 - München : Königl. Zentral-Schulbücher-Verl.
18. Maximilian I. 1493-1519. 41 die Gemäßigten unter den Husstteu, inbem es ihnen den Kelch beim Abenbrnahle und die Predigt in der Lanbessprache zugestanb. Nun gerieten die Böhmen unter sich in Streit, der 1434 mit dem Siege der gemäßigten Partei im großen und ganzen enbete. 1436 würde enbtich Sigismuub als König von Böhmen anerkannt. 18. Maximilian I. 1493— 1519. Nach Sigisrnnnb folgten in Dentschlanb die Kaiser aus dem Habsburger Stamme fast ununterbrochen bis 1806. Der erste berselbeu war Akörechl Ii. (1438 —1439), ein thatkräftiger Fürst, der aber unter allen beittfchen Kaisern die kürzeste Regierungszeit hatte, währenb sein Vetter und Nachfolger, der schwache Ariedrich Iii. (1440—1493), am längsten regierte. Unter letzterem würde die Unordnung immer größer und ländergierige Nachbarn rissen an den Grenzen des Reiches verschiebene Teile los. In seine Regierungszeit fällt die Eroberung Konstantinopels durch die Türken, 1453, der er unthätig zusah. a. Max I. Persönlichkeit. Vesser stand es in Dentschlanb unter seinem Sohn und Nachfolger Maximilian I. Er war geistig und körperlich wohl gebildet. tapfer und mutig, ja zuweilen tollkühn. Letztere Eigenschaft zeigte er nicht selten als verwegener Jäger*) und in Kämpfen mit Bären und anderen wilden Tieren. Aber auch in der Schlacht, wie beim Kampfspiel hat mancher Gegner seine kräftige Fanst empfunben und bekannt ist, wie er einst auf einem Turniere zu Worms einen prahlerischen, welschen Ritter beschämte und bte beutsche Ehre rettete. b. Der ewige Landfriede. Reichseinteilung. Besonbers wichtig erscheint in der Regierung Maximilians bte Verkünbigung des ewigen Lanbsriebens, woburch das ^ctustrecht bei Strafe der Reichsacht verboten ward. Zur Schlichtung der Streitigkeiten würde das Keichskammer-gerichl (erst in Frankfurt, dann in ©Peter, schließlich in Wetzlar) eingesetzt. Zum Unterhalte besselben mußte *) Martinswand bei Zirl (Innsbruck).

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1. Deutsche Geschichte der Neuzeit - S. 6

1898 - Bamberg : Buchner
6 Maximilian I. 14931519. Jede Selbsthilfe, das Faustrecht und das Fehderecht, sollte fr alle Zeiten verpnt sein. Die Reichsunmittelbaren, d. h. die Kurfrsten, die weltlichen und geistlichen Fürsten, die Grafen, Reichsritter und Reichsstdte sollten knftig alle ihre Rechtshndel vor dem Reichskammergericht zum Austrag bringen; die Reichsmittelbaren konnten, sofern ihr Landesherr nicht das Privilegium de non appellanclo hatte, von den Landesgerichten an jenes oberste Reichsgericht appellieren. Das Reichskammergericht hatte seinen Sitz lange in Speyer, von 16891806 in Wetzlar. Die zehn Kreise waren der sterreichische, bur-gundische, kurrheinische, frnkische, bayerische, schwbische, oberrheinische, westflische, ober- und niederschsische. Nicht einbegriffen waren Schweiz, Bhmen, Mhren, Schlesien, Lausitz und Preußen. Da der Kaiser aus die Besetzung des Reichskammergerichtes und auf die Vollstreckung seiner Entscheidungen geringen Einflu hatte, war Maxi-milian I. nur ungern auf diese Neuerungen eingegangen. Umgekehrt wider-strebten die Reichsstnde, d. h. die (250) Mitglieder des Reichstags, die Kurfrsten, Fürsten und Reichsstdte, seinem Plane, eine allgemeine Reichs-steuer, den sogenannten gemeinen Pfennig, oder eine allgemeine Reichsaus-Hebung einzufhren, obwohl jene nur auf 250 000 st., diese nur auf 30 000 Mann veranschlagt war. Die Reichsstnde hielten an dem alten Brauche fest, nur einen bestimmten Beitrag an Geld und an Mannschaft fr das Reich zu leisten, und diese Matrikularbeitrge oder Truppenkontingente sammelten sie einzeln als Landesherren selbstndig in ihren Gebieten, nicht der Kaiser. Das Verzeichnis, in dem die Beitrge der einzelnen Reichsstnde aufgefhrt waren, nannte man Matrikel. Da die Reichshilfe" fr groe Unternehmungen nicht gengte, muten Truppen um Sold angeworben werden. Solche Sldner (ital. soldati) waren die Landsknechte (ministri provinciae). Fr ihre Ausbildung hat Maximilian I. soviel gethan, da er sich den Vater der Landsknechte nennen konnte. Je 400 bildeten ein Fhnlein"; davon waren nur 2550 mit Hakenbchsen versehen, etwa 100 fhrten die Hellebarde, die andern blo einen Spie. Ebensowenig wie im Reiche, konnte Maximilian I. das kaiserliche Ansehen nach auen zur Geltung bringen. Die Könige von Frankreich, deren wohlgefgter Staat bis an die Alpen vorgerckt war, griffen nach Italien 1499 der und eroberten Mailand; die Schweizer zwangen ihn (1499), sie als Reichsverwandte" von den Reichspflichten zu entbinden; die Venetianer sperrten ihm den Weg, als er (1507) zur Kaiserkrnung nach Rom ziehen wollte; seinen Lieblingswunsch, einen Kreuzzug gegen die Trken, brachte er nie zur Ausfhrung. Jenes Vorgehen der Venetianer hatte die Folge, da Maximilian I. auch ohne ppstliche Krnung 1508 den Titel eines

2. Auszug aus dem Lehrbuche der Weltgeschichte für Schulen - S. 260

1882 - Münster : Coppenrath
260 Viernnddreiigster Abschnitt. Maximilian I. Die Kejormation. Deutschland unter Maximilian I. (14931519). Einfhrung des cwigeir Landfriedens und des Reichskammergerichtes. Einteilung Deutschlands in zehn Kreise. Erfolgreiche Verbindung zur Vergrerung seiner Hausmacht. Gegen das Ende seiner Regierung beginnt die Reformation und breitet sich unter seinem Nachfolger/Karl V., immer weiter aus. Maximilian I. (1493 bis 1519). In jener so viel-fach aufgeregten und sich vllig umgestaltenden Zeit, von 1493 bis 1519, regierte in Deutschland Maximilian I., der Sohn Friedrichs Iii. Er war einer der herrlichsten Regenten Deutsch-lands; in allen seinen Handlungen bewies er sich rasch und unternehmend. Immer voran, wo es Deutschlands Ehre galt, bil-bete er auch den Mittelpunkt einer groen geistigen Thtigkeit. Die ersten Dichter und Knstler waren von ihm hochgeehrt. Er war ihr Freund, ihr Frderer. Er selbst sprach mehre Sprachen, schrieb mehre Bcher. Ihm hat Deutschland viele ntzliche An-stalten zu verdanken. Er war es, der dem wilden Faustrecht ein endliches Ziel setzte. Im Jahre 1495 hielt er einen Reichstag zu Worms, auf welchem der ewige Landfrieden beschlossen wurde. Bei Strafe der Reichsacht, bei Verlust aller Lehen und Rechte sollten nunmehr alle Befehdungen aufhren. Die bereits milder gewordenen Sitten, und die durch die Ersiudung des Schie-Pulvers vernderte Kriegfhrung, welche den Raubrittern hinter den Mauern ihrer Felsenburgen keinen Schutz mehr lie, waren zur Erreichung dieses Zieles sehr gnstig. Sollte aber dieser Landfrieden Bestand haben, so mute auch notwendig ein Gerichtshof vorhanden sein, bei welchem jeder sein Recht nachsuchen konnte. Es wurde deshalb ein R e i ch s -kmmergericht angeordnet, das aus einem Kammerrichter und sechzehn Beisitzern bestand. Am 31. Oktober 1495 wurde es zu Frankfurt a. M. erffnet; nachher wurde es nach Speyer und im Jahre 1689 nach Wetzlar verlegt. Um Ruhe und Ordnung besser zu handhaben, wurde Deutschland in zehn Kreise eingeteilt. Diese waren: der sterreichische, bayerische, schwbische, frnkische, oberrheinische, kurrheinifche, westflische, niederschsische, ober-

3. Geschichte der neueren Zeit - S. 22

1861 - Münster : Coppenrath
22 über zu holen. Sein Rath fand Eingang. Seit der Zeit kam der schreckliche Negersklavenhandel auf, dessen Gräuel Las Casas bei seinem menschenfreundlichen Nathe nicht geahnet hatte. Länger als dreihundert Jahre hat dieser zur Schande der Menschheit fortbestanden. Die Spanier und Portugiesen waren anfangs die ein- zigen Beherrscher von Amerika, und unermeßliche Schätze flössen ihnen jährlich aus diesem neuen Erdtheile zu. Dennoch war ihnen der Besitz desselben von keinem sonderlichen Segen, wie der Erfolg dieses bewährt hat. Jene Schätze beförderten nur die Trägheit und Ueppigkeit und entzogen tausend und tausend arbeitsame Hände dem Anbaue und der Pflege des Mutter- landes. Die von Gott so gesegnete Halbinsel wurde durch die häufigen Auswanderungen entvölkert und verlor immer mehr von ihrer alten Herrlichkeit. Auch blieben sie nicht lange in dem alleinigen Besitze von Amerika. Bald legten auch die übrigen seefahrenden Nationen, besonders die Engländer, Ko- lonien in demselben an. Jede neue Reise nach diesem uner- schöpflich scheinenden Erdtheile brachte neue Ausbeute. Neue Thiere, neue Pflanzen zur Färberei, zum Genüsse, zur Gene- sung, neue nahrhafte Gewächse, insbesondere die Kartoffeln, — Alles kam aus Amerika herüber und wurde bald den Europäern zum bleibenden Bedürfnisse. Auch die Natur- und Länderkunde wurde beträchtlich erweitert. Neben den guten Folgen entwickelten sich aber auch manche böse, die bei einem gesteigerten Lebensgenüsse unausbleiblich sind. 3. Deutschland unter Maximilian i. (1493—1519). In jener so vielfach aufgeregten und sich völlig umstal- tenden Zeit, von 1493 bis 1519, regierte in Deutschland Maximilian I., der Sohn Fricdrich's Iv. Dieser war einer der herrlichsten Regenten Deutschlands; in allen seinen Handlungen bewies er sich thätig, rasch und unternehmend. ' An ritterlichen Tugenden übertraf ihn Keiner. Auf einem l

4. Geschichte der Deutschen - S. 148

1856 - Münster : Cazin
148 Maximilian I § 114. Genealogie des Hauses Habsburg von Maximilian I. bis auf den letzten deutschen Kaiser.

5. Geschichte des deutschen Volkes und Landes - S. 5

1869 - Hannover : Hahn
I. Periode. Von Maximilian I. bis auf den Rücktritt Karus V. 1493—1556. — Die Zeit reformatorischer Bestrebungen in Staat und Kirche. §. 4. Geographische Uebcrsicht Deutschlands seit Maximilian I. Eintheilung des Reichsgebiets in zehn Kreise (seit 1512). I. Oe streicht sch er Kreis. Erzherzogthum Oe streich; Her- zogthümer: Steiermark, Kärnthen, Krain; Grafschaft Tirol u. a. (Regenten aus dem Hause Habsburg). — Reichs- unmittelbare Bischöfe von Trient, Brixen u. a.; im Ganzen 10 Stände. Ii. Baierischer Kreis. Herzogthum Baiern, Ober- pfalz, Reu bürg, Sulzbach (Regenten aus dem Hause Wit- telsbach). — Erzbischof von Salzburg, Bischöfe von Passau, Fr ei sin gen u. a. — Reichsstadt Regensburg; im Ganzen 20 Stände. Iii. Schwäbischer Kreis. Herzog von Würtemberg, Markgraf von Baden, Grafen von Hohenzollern, Fürsten- berg, Oettingen, Montfort, Eberstein, Löwenstein u. a. — Bischöfe von Konstanz, Augsburg, Aebte zu Kemp- ten, St. Gallen, Weingarten u. a. — Die zahlreiche Reichs- ritterschaft. — Reichsstädte: Augsburg, Ulm, Kempten, Leut- kirch, Wangen, Ravensburg, Ueberlingen, Pfullendorf, Schaff- hausen, Eßlingen, Weil, Wimpfen, Dünkelsbühl, Nördlingen, Rottweil, Kaufbeuern, Memmingen, Biberach, Ißni, Lindau, Buch- horn, Konstanz, St. Gallen, Reutlingen, Gmünd, Heilbronn, Hall, Bopfingen, Aalen, Donauwerth, Offenburg, Gengenbach. Zell u. a.; 98 Stände. Iv. Fränkischer Kreis. Die Markgrafen zu Ansbach und Bayreuth (aus dem Hause Hohenzollern). — Die reichs- unmittelbaren Bischöfe von Würzburg, Bamberg, Eichstädt. — Der Deutschordensmeister zu Mergentheim. —• Die Grafen von Hohenlohe, Erbach u. a. — Die Reichsritterschaft. — Freie Städte: Nürnberg, Windsheim, Weißenburg, Rottenburg, Schwein- furt u. a.; 25 Stände.

6. Der Jugendfreund - S. 328

1819 - München : Königl. Zentral-Schulbücher-Verl.
um sie dadurch harter zu machen, und vor dem schnellen Abnützen zu sichern. Da im deutschen Münzwesen die große Unordnung entstand, daß man zu der Masse, aus welcher diedenar- ien geprägt wurden, die Hälfte Kupfer nahm, so suchten mehrere deutsche Fürsten dieser Unordnung dadurch abzu- helfen, daß sie die sogenannten Dickpfenninge, oder große Denarieu, Auossos Denarios, schlagen ließen. Aus diesen Worten bildete sich in der Folge das Wort: Groschen, mit welchem man fast zwey Jahrhunderte hin- durch alle großen Silbermünzen bezeichnete. Gegen das Ende des fünfzehnten Jahrhunderts sing man an, nach rheinischen Gold güldenzurechnen. Diese Gold-Gülden hießen auch Floreuen. Sie harten ihren Namen von den alten Lilien-Gulden erhalten, welche zu Florenz geschlagen wurden, und die Überschrift: Flo- renus, führten. — Dieser Umstand gibt Aufschluß über, den llrsprung des noch letzt gewöhnlichen Guldenzeichens : fl. —• Auch in Deutschland ward diese Münze nach- geprägt. Kaiser Maximilian I. ließ 1497 zuerst Gulden- Groschen aus 2 Loth feinem Silber schlagen. Eine ge- raume Zeit hindurch führten diese Münzen den Namen der güldnen Pfenninge oder güldenen Groschen. Zn der Folge ließ man den Beysatz: Pfenning oder Groschen- weg, und so blieb nur der noch übliche Name: Gülden. Um das Ende des fünfzehnten Jahrhunderts ent- deckte man bey Ioa ch im 's - Th al in Böhmen ein ergieb- iges Silberbergwerk. Die Besitzer desselben, die Graf- en v. Schlick, ließen im Jahre 1500 und 1515, besonders aber 1517 unter Kaiser Maximilian I., zu Joachims - Thal eine große Anzahl 2 Loth schwerer Gulden schlagen. Von dem Bergwerke, welches das Silber dazu lieferte, be- kam diese Münze den Namen Joachim's - Thaler, wor- aus in der Folge, durch Abkürzung, der Name Thaler entstanden ist.

7. Deutsche Geschichte von der Urzeit bis zum Ende des 30jährigen Krieges - S. 70

1903 - Hannover [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
70 Maximilian I. er hielt das Land für einen Teil Indiens: darum führen die Inseln Mittelamerikas noch heute den Namen Westindien. — Später haben andere Entdecker auch die andern Gebiete von Amerika aufgefunden, weiter durchforscht, erobert und ihm den Namen Amerika gegeben. c) Der Verkehr mit Amerika. Die Entdeckung Amerikas ist auch für uns von der größten Bedeutung geworden. Die Gewächse Indiens wurden nach dem neuen Erdteile verpflanzt und gediehen daselbst wie in ihrer Heimat. Die Handelsleute holten nunmehr die kostbaren Schätze aus dem näheren Westen und versorgten unser Land über Holland, Hamburg und Bremen mit den fremdländischen Erzeugnissen. Seitdem verödeten die alten ^Handelsstraßen im Süden unseres Vaterlandes; Augsburg, Nürnberg u. a. Städte verloren ihre Bebeutung. Amerika bot aber auch eigenartige Erzeugnisse: Tabak und Kartoffeln. Obwohl das Tabakrauchen anfangs als Unsitte verboten wurde, verbreitete es sich doch immer mehr. Der Tabak wurde auch in unserm Vaterlande angebaut und ist seitdem für manche Gegenden eine wichtige Pflanze geworden. _ Die Kartoffel ist erst nach vielen Jahren in Europa und Deutschland heimisch geworden, und es hat viel Mühe gekostet, ehe sich der Bauer dazu verstand, sie, die jetzt ein so wichtiges Nahrungsmittel ist, auf feinem Acker anzubauen. Auch das Gold ist in reichem Maße von Amerika nach Europa gekommen und hat die Anwendung des Goldgelbes gesörbert. Frembe Gewürze, Reis, Tee und Kaffee kamen immer mehr in Gebrauch, der Kaffee verdrängt sogar auf dem Dorfe die Morgensuppe. Viele Deutsche sind im Lause der Zeit nach der neuen Welt ausgewanbert, und es gibt jetzt wenig Leute in deutschen Landen, die nicht Verwandte und Bekannte in Amerika haben und Briefe von dort bekommen und dahin schreiben. Maximilian I. 1493—1519. 1. Kaiser Mar, der letzte Ritter. Zu der Zeit, als Amerika entdeckt und der Seeweg nach Ostindien gesunden wurde, herrschte im deutschen Reiche Kaiser Maximilian I. Er war aus der Familie der Habsburger. Seine hohe Gestalt, das mutige blaue Auge, die lang herabwallenben blonben Locken gaben ihm schon äußerlich das Ansehen eines Königs. Er war in allen ritterlichen Künsten geübt, voll Wagemut und Unerschrockenheit. In Ulm bestieg er einst den höchsten Kranz des Münsterturmes und stellte sich mit einem Fuße auf eine schmale Eisenstange, währenb er den andern Fuß übermütig in die Luft hielt. Den Bären suchte er in der Höhte, den Löwen im Käfig, den flüchtigen

8. Die Neuere Geschichte - S. VII

1850 - Hannover : Hahn
aod Ui. ; . 1 .§ .S£9i'jä N'/tz>tzj^r»M M' 70(1 dw0lf!>.]ljj!J3 *itcf — I ic .11 n. uma' ■ .' : f.r - i.si .1 dn Äd':^; . .'S . r- I—* . f äigsuft ns»; .3', i f g: "'Jd ä; • rt9ir-£ Znhaltsanzerge. Zweiter Th eil. Die neuere Geschichte. Geschichte Teutschlands und der europäischen Staaten. Einleitung. §. I. Übersicht der neuern Geschichte. §. 2. Zur Literatur. Hilfsmittel. ' Erster Abschnitt. Geschichte Teutschlands (Ostreichs, Preußens) und der Cultur. Iv. Periode. Von Maximilian I. bis auf die neueste Zeit. 1493—1849. §. 3. Geographische Übersicht Teutschlands seit Maximilian I. Einthei- lung in zehn Kreise (1512). §. 4. Maximilian I. 1493—1519. §. 5. Der Reichstag zu Worms 1495 und seine Folgen. §. 6. Die italienischen Händel und Kriege. §. 7. Fortsetzung. • §. 8. Wachsende Macht des Hauses Habsburg. §. 9. Karl V. 1519—1556. §. 10. Karl's auswärtige Beschäftigungen. Kriege mit Frankreich. I I. Fortsetzung. §. 12. Die teutsche Reformation. §. 13. Fortgang der Reformation. §. 14. Die Reformation in der Schweiz, tz. 15. Der Bauernkrieg. — Die Wiedertäufer. 8* 16. Ausbreitung und Befestigung der Reformation. Reichstage zu Speier und Augsburg. 8. 17. Der schmalkaldische Krieg. 8. 18. Fortsetzung. 8. 19. Das Interim. Der passauer Vertrag. Der Religionsfriede zu Augsburg.

9. Geschichte des deutschen Volkes und Landes - S. VII

1869 - Hannover : Hahn
Inhaltsaryeige Einleitung. §. 1. Bedeutung und Uebersicht der neuen Geschichte. §. 2. Fortsetzung. §. 3. Zur Literatur. Hilfsmittel. I. Periode. Von Maximilian I. bis auf den Rücktritt Karl's V., 1493—1556. Die Zeit reformatorischer Bestrebungen in Staat und Kirche. §. 4. Geographische Uebersicht Deutschlands seit Maximilian I. Eintheilung des Reichsgebiets in zehn Kreise (seit 1512). Maximilian I. und seine Zeit, 1493—1519. §. 5. Maximilians Reichsregimcnt. Reformen zur Verbesserung der Reichs- verfassung. §. 6. Fortsetzung. Der Reichstag zu Worms, 1495 und seine Folgen. §. 7. Irrungen mit der Schweiz; ihre Trennung vom Reiche. §. 8. Die italienischen Händel und Kriege. §• 9. Fortsetzung. §. 10. Wachsende Macht des Hauses Habsburg. Maximilian's I. Ende. Karl V. und seine Zeit, 1519—1556. §. 11. Karl's Y. Kaiserwahl. §. 12. Karl's auswärtige Beschäftigungen. Kriege mit Frankreich.

10. Landeskunde des Deutschen Reiches - S. 21

1912 - München : Oldenbourg
Iii. Die Deutschen Mittelgebirge. 21 Die unterfränkische Platte, das Maindreieck, hat das mildeste Klima im rechtsrheinischen Bayem. (Januartemperatur in Würzburg 0°); der ergiebige Lößboden ermöglicht Acker-und Gartenbau, der Getreide, Gemüse, Obst und namentlich Wein hervorbringt. Vielfach wird der Boden zu doppeltem Ertrage gezwungen; ein und dasselbe Feld trägt neben Getreide, Wein oder Gemüse auch noch Obst. Schweinfurt, 22 000 Einw., im fruchtbaren Schweinfurtergau, hat Stahl- und Farbwerke, K i tz i n g e n, ist neben Würzburg Hauptsitz des unter- fränkischen Weinhandels; die Kreishauptstadt Würzburg, die „Perle des Mainlandes", liegt am Kreuzungspunkte zahlreicher Straßen und Eisenbahnen, und hat 84 000 Einw.; es besitzt eine Universität und das weitberühmte Julius- Hospital. Bedeutend sind sein Weinhandel und seine Schnellpressenfabrik. — Die Buntsandsteintafel des Spessart mit seinen Forsten umfließt der Main in einem Viereck. Am Austritt des Mains aus dem Spessart liegt A f ch a f f e u - bürg in smchtreicher Umgebung, mit lebhaftem Verkehr, mit Papierindustrie und Holzhandel. Die nördliche Fortsetzung des Spessart bildet die Buntsandsteinplatte der Rhön mit den Basaltkuppen des Kreuzberges, 930 in, und der Wasser- kuppe, 950 m, diese bereits auf preußischem Boden. Am Fuße der Rhön an der Fränkischen Saale liegt Bad Kissingen, das meistbesuchte Bad in Bayern. Das fränkische H a u s (f. S. 20) hat die größte Verbreitung in Deutschland. Wohn- haus und Nebengebäude, Scheune, Stall und Schuppen stehen getrennt voneinander und bilden ein Gehöfte. Das Wohnhaus ist ein Fachwerkbau und steht mit der Giebelseite nach der Straße. Der Eingang liegt an der breiten Seite. Er führt in einen durchgehenden Flur, in dem sich der Herd befindet. Vom Flur aus liegt nach der Giebelseite die Stube von fast quadratischer Gestalt und neben dieser eine Kammer. Die Stube hat zwei Fenster nach der Straße und ebensoviel nach dem Hos. In der Stube steht ein Kochofen. Neben der Kammer liegen die Ställe und Gerätschuppen, dem Wohnhause gegenüber ist die Scheune. Pferde Sfa// Kamer Küche 4- Nebe/tgebtjucfe Grundriß des fränkischen Gehöftes. Bei Kleinbesitzern finden sich neben dem Hausflur gleich tue Stalle, die also hter unter einem Dache mit der Wohnung liegen. Bei wachsendem Wohlstande dehnen sich die Räume und die Wirt- schaftsgebäude werden vom Wohnraum getrennt. Die fränkische Hausform ist die ver- breitetste und hat allmählich die anderen verdrängt; denn ihre Einrichtung entspricht am meisten den Forderungen der Feuersicherheit, Reinlichkeit und Gesundheit, ohne dem Hausherrn die Übersicht über sein Hauswesen zu erschweren. So wird es ein Ausdruck gesteigerter Gesittung. Geschichtliches. Die drei fränkischen Kreise wurden erst zu Anfang des 19. Jahr- Hunderts unter dem ersten Könige von Bayern, Maximilian I., mit Altbayern und der Pfalz vereinigt. Dem Stamm der Franken oblag neben dem Schutz der Ostgrenze noch die Aus- breitung des Deutschtums gegen den slavischen Osten. Die schwäbische Platte, das Neckargebiet. Sie gehört zum Königreich Württemberg. Gegen das unterfränkische Bauland und das Neckarbergland ist das Gebiet völlig offen. Wie in Unterfranken, so ist auch in Schwaben dank dem milden Klima und der Ertragfähigkeit des Bodens die Haupterwerbsquelle der Bevölkerung noch immer der A ck e r - u n d Gartenbau, der Getreide,

11. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 139

1858 - Weimar : Böhlau
139 nungen genehmigt wurden. Eine besondere Wichtigkeit erlangten diesel- den dadurch, daß die Landesherren von der aus mehreren Ursachen stei- genden Finanznoth gedrängt die Geistlichkeit und Ritterschaft häufig um Bewilligung einer Nothbede von ihren Hintersassen angingen. Auch Abgeordnete der Städte wurden nun zur Berathung gezogen, da diese viel aufbringen konnten, und mit ihnen über Steuern schon früher be- sonders verhandelt wurde. Die Stände, wenn auch insgemein zur Hülfe willig, unterließen selten, sich für dieselbe mancherlei Privilegien auszu- bedingen; sie schlossen sogar, als die Ansinnen zu häufig kamen, unter einander zur Wahrung ihrer Rechte und Freiheiten Bündnisse, constituir- ten sich dem Landeßherrn gegenüber zu einer das Landesinteresse wah- renden Corporation und verhandelten mit demselben in dieser Eigenschaft. Sie theilten sich gewöhnlich in drei Curien: Geistlichkeit, Ritter- schaft und Städte; hier und da kamen auch Abgeordnete des Bauernstandes hinzu. Jeder Stand berathschlagte und beschloß für sich, und man suchte sich durch gegenseitige Verhandlungen oder durch Vermittelung des Landeßherrn zu einem gemeinsamen Schluß zu ver- einigen. So erlangten die Landstände die Mitwirkung bei der Besteue- rung, bei neuen Gesetzen, Kriegserklärungen, Bündnissen; die Mitaufsicht bei der Verwendung der Steuern und selbst eine abgesonderte Landschafts- kasse; die Wahrung der Landeswohlfahrt, insbesondere gegen Veräuße- rung, Theilung, Verpfändung; den Schutz der Personen und des Grund- eigenthums; das Recht der Beschwerde und selbst die Besugniß sich aus eigenem Antrieb zu versammeln und sich Eingriffen in ihre Rechte und Freiheiten zu widersetzen. Seit dem siebzehnten Jahrhundert fing aber für sie durch die Fortschritte der Alleinherrschaft und die Theorieen der Publicisten eine ungünstige Zeit an. Sie wurden beschränkt, nicht mehr einberufen, in Schattenbilder verwandelt. Das Territorialkriegswesen beruhte auf dem Lehndienst der Ritterschaft, der Landfolge, welche die Städte und das Landvolk kraft der alten Heerbannspflicht zu leisten hatten und auf den für den ein- zelnen Fall geworbenen Reitern und Fußknechten. Die Lehnsritterschaft war beschwerlich, kostspielig und immer weniger brauchbar. Die Land- folge wurde für die Landesvertheidigung organisirt und eingeübt und aus den jüngeren Leuten ein Ausschuß als Landmiliz gebildet; allein für ent- ferntere Kriege war sie nicht geeignet. Das Wichtigste blieben daher die geworbenen Söldner. Dieses führte dann weiter dahin, daß Maximilian I. für leine Erblande ein stehendes, auch in Friedenszeiten zusammenblei- bendes Fußvolk errichtete. Dieses ahmten andere Reichsstände nach. Nach dem dreißigjährigen Kriege behielt man einen Theil der Truppen bei und ergänzte sie durch Werbung und durch Aushebung aus den dienstfähigen Unterthanen der niederen Stände/ Der Ritterdienst kam durch die Rei- terregimenter und die veränderten Kriegßverhältlrisse gegen das Ende deß siebzehnten Jahrhunderts ganz außer Gebrauch. Die landesherrlichen Einkünfte flössen aus den Kammer- gütern, Beden und Steuern und aus den vielfach erweiterten Regalien. Die schlechte Finanzverwaltung, der steigende Luxus, die Kosten des ver- änderten Kriegswesens führten aber dazu, daß die Landesherren häufig Geld gegen hohe Zinsen aufnahmen und Zölle oder Stücke des Territo- riums verpfändeten oder mit Vorbehalt der Wiedereinlösung verkauften.

12. Teil 2 - S. 444

1882 - Leipzig : Brandstetter
444 Verfassungszustände des ehemaligen römisch-deutschen Kaiserreichs. deutschen Besitzungen des Hauses Österreich, sowie die Kurfürstentümer, welche früher von der Kreiseinteilung ausgeschlossen waren, Aufnahme fanden. Trotz dieser Vervollständigung umfaßte jedoch die Kreiseinteilung nicht alle Reichsstände. Ausgenommen waren z. B. Böhmen mit seinen Nebenländern (Schlesien, Mähren und der Lausitz), das Land der Eidgenossen, die Grafschaft Mömpelgard, die Herrschaften Jever und Schaumburg, die Herrlichkeit Kuiphaufen u. a.; ferner alle diejenigen Gebiete, welche auf den Reichstagen nicht vertreten waren, also die Gebiete der unmittelbaren Reichsritterschaft, die ganerbschaftlichen Orte und die reichsfreien Dörfer. Die zehn Kreise waren: der österreichische, bnrgnndische, niederrheinische (Kurfreis), fränkische, bayrische, schwäbische, oberrheinische, westfälische, obersächsische und niedersächsische. Nirgends ist übrigens klarer zu Tage getreten, daß man den Vorrechten der Stände alles, den Vorteilen des Volkes nichts zuliebe that, als bei dieser Reichseinteilung. Man hatte eigentlich nicht das Reichsgebiet, sondern die Reichsstünde geteilt. Daher die wunderliche Erscheinung, daß die Grenzen der den einzelnen zu einem Kreise vereinigten Reichsständen zugehörigen Länder oft auf das bunteste und verworrenste durcheinander liefen. So war besonders der Kurkreis fast über das ganze Reichsgebiet tiersprenkelt, und der burgundifche Kreis wurde durch das zum westfälischen Kreise gehörige Bistum Lüttich in zwei Hälften gespalten. Es ward infolgedessen der Zweck der ganzen Einteilung, die Ausführung der Beschlüsse der Reichsgerichte zu erleichtern und ein geregeltes deutsches Wehrsystem herzustellen, auch nur sehr unvollkommen erreicht. An der Spitze eines jeden Kreises stand ein kreisausschreibender Fürst und das Kreis-Direktorium. Der kreisausschreibende Fürst hatte die Versammlungen der Kreisstände, die sogenannten Kreistage, einzuberufen; das Direktorium leitete die Geschäfte auf den Kreistagen und während der Zwischenzeit, vollzog die gegen einen Stand feines Kreises ergangenen Urteile der höchsten Reichsgerichte, nahm alle an den Kreis eingehenden Sachen an und teilte sie den übrigen Ständen mit. Einzelne Kreise hatten nur einen kreisansschreibenden Fürsten, andere zwei, einen geistlichen und einen weltlichen, und nach dem westfälischen Frieden hatten zwei Kreise deren sogar drei. Zum Glück saßen diese Fürsten, fast immer die mächtigsten ihrer Kreise, in den meisten Fällen auch im Direktorium und zwar, wo es mehrere waren, abwechselnd. Es beuchte dies alles auf Herkommen, nirgends gab es eine feste Regel, und fo hatten sich denn die verschiedenartigsten Bräuche in den verschiedenen Kreisen herausgebildet. Neben den gedachten beiden Ämtern war schon von Maximilian I. für jeden Kreis ein Kreis-Hauptmann, später Kreis-Oberst genannt, bestellt worden, dem der Befehl und die Oberaufsicht über die Kriegsmacht und das Kriegsgerät des Kreises zufallen sollte. In vielen Kreisen ging jedoch dieses Amt sehr bald wieder ein.

13. Geographische Grundbegriffe, Bayern, Übersicht über Europa - S. 60

1897 - München : Oldenbourg
€0 Ii. Bayern. Verfassung. Die Grundsätze, nach welchen. Bayern regiert wird, sind niedergelegt in der Verfassungsurkunde des Königreichs Bayern vom 26. Mai 1818, gegeben von Lintig Maximilian I., nebst ihren Beilagen und den im Laufe der Zeit zur Ergänzung derselben in einzelnen Ge- setzen erlassenen Verfassungsbestimmungen. Bayern ist eine eingeschränkte oder konstitutionelle Mon- archie; der.könig ist das Oberhaupt des Staates. Durch seine Unter- schrist erhalten die Gesetze Rechtsgültigkeit; alle Urteile und alle Ver- fügungen der Behörden werden in seinem Namen erlassen. Seine Person ist heilig und unverletzlich. Die Krone ist nach dem Rechte der Erstgeburt im Mannsstamme des Hauses Wittelsbach erblich. •—_ Ist der König verhindert, selbst die Regierungsgewalt auszuüben, so geht diese an den nächstberechtigten Verwändten über — Prinzregent. Zu allen Gesetzen, zur Festsetzung der Steuern, zur Aufnahme und Tilgung von Staatsschulden und anderen Angelegenheiten ist die Beratung und Zustimmung der Volksvertretung erforderlich. Die Volksvertretung (Landtag, Ständeversammlung) besteht aus der Kammer der Reichsräte und der Kammer der Abgeordneten. Der Kammer der Reichsräte gehören an die Prinzen des K. Hauses, die Hronbeamten, die Häupter der ehemaligen reichsständischen Adelsfamilien, 4 hohe geistliche Würdenträger und die vom Staatsoberhaupte ernannten erblichen und lebenslänglichen Mitglieder. Die Abgeordneten werden alle 6 Jahre aus der Reihe der Staatsbürger vom Volke indirekt (durch Wahlmänner) gewählt. Während die beiden Kammern über die Angelegenheiten des ganzen Landes^eraten, beschließt der Landr'a? 'ällsämlch am Sitze der Kreis- reaiernna über die Angelegenheiten des Kreises und der Distriktsrat über die eines Distrikts. Seit dem 18. Januar 1871 ist Bayern als der zweitgrößte Bundes- staat ein Glied des Deutschen Reiches, dessen Oberhaupt der König von Preußen als Deutscher Kaiser ist. Än'öer'regelnng der^sur^das ganze Reich gemeinschaftlichen Angelegenheiten nimmt Bayern teil durch die Vertreter seiner Regierung im Bundesrate (mit 6 Stimmen) und durch die vom Volke gewählten Abgeordneten im Reichstage. *) Verfassung oder Konstitution ist ein Staatsgrundgesetz, durch welches die Rechte und Pflichten der Regierenden und Regierten festgesetzt werden.

14. Europa - S. 69

1897 - Leipzig : Wunderlich
— 69 — Wie kam es, daß die Tiroler zu Hofers Zeit solange mächtigen Feinden standhielten? Nachdem kurz dargestellt worden ist, wie der Freiheitskrieg ver-- laufen ist, ("Resultate des Geschichtsunterrichts!) wird auf Grund gemein- famer Thätigkeit als Antwort festgesetzt: 1. Die Tiroler kannten ihr Land genau. Es war ja ihr Heimatland. Jeder Bergpfad, jede Furt war ihnen bekannt. Daher kam es, daß sie den Feinden so oft den Weg verlegen, ihnen Übergänge ab- schneiden oder ihnen in den Rücken fallen konnten. 2. Die Tiroler sind stark und gewandt. Das verdanken sie ihrer Lebensweise. (Arbeitsreiches Leben in frischer Bergluft — Mäßigkeit.) 3. Die Tiroler sind mutig und unerschrocken. („Sie schreiten verwegen auf Feldern von Eis." — Sie klimmen zu schwindelnden Höhen, um die flüchtigen Gemsen zu jagen.) 4. Die Tiroler vertrauen auf Gott. Sie, die täglich von Gefahren umgeben sind, („Von eurer Fahrt kehrt sichs nicht immer wieder") sind gewohnt, ihre Sache Dem anheimzustellen, ohne dessen Willen kein Sperling vom Dache fällt. 5. Die Tiroler lieben das Hergebrachte. Das zeigte sich schon zur Zeit Josefs Ii. Sie hassen Neuerungen. (Ihr Land ver- ändert sich auch nicht: Starre Felsen — ewiger Schnee auf den Bergen.) Zusammenfassung: Die Eigenschaften der Tiroler. Hierauf wird der gesamte über Tirol dagewesene Stoff zusammengestellt und eingeprägt an der Hand der Übersicht: Tirol. 1. Lage Tirols. 2. Bodenbeschaffenheit. (Schilderung!) 3. Flüsse und Straßen. 4. Ortschaften. 5. Beschäftigung der Bewohner. 6. Eigenart der Bewohner. (Eigenschaften — Kleidung.) 7. Geschichte. (Maximilian I. — Aufstand zur Zeit Josefs Ii. — Hofer.) Den Schluß der Behandlung kann die Erläuterung des nachstehen- den Gedichtes bilden:

15. H. A. Daniels Lehrbuch der Geographie für höhere Unterrichtsanstalten - S. 444

1906 - Halle : Buchh. des Waisenhauses
444 § 117. Die Mittel des Weltverkehrs. Mit Schnelldampfern und Eilzügen setzt sich heute die kürzeste Reise um die Erde mit folgender Zeitdauer zusammen: London nach Neu-Aork 7 Tage, Neu - Aork —Winnipeg—vancouver 51/* „ Bancouver nach Jokohama 11 „ Jokohama über Suez nach London 401/2 „ Zusammen 64 Tage. Mit Benutzung der Sibirischen Überlandbahn ist die Reise um die Erde i. I. 1903 bereits in 54 Tagen gemacht. C. Ein wichtiger Gehilfe des Weltverkehrs ist der Nachrichten-dien st. Durch Feuersignale machte man schon in den homerischen Zeiten auf weite Entfernungen einander Mitteilungen. Im persischen Reiche gehen die „königlichen Boten" als Kuriere bis in alle Teile des beherrschten Gebietes; im römischen Kaiserreiche sind Relaispferde von Station zu Station eingestellt, damit die Kuriere des Kaisers dessen Befehle mit Windeseile in alle Provinzen tragen. Das sind die Anfänge unserer Post, die selbst von den eingestellten Pferden (equi positi) den Namen empfangen hat. Im Mittelalter vernehmen wir nichts von solchen nützlichen Einrichtungen; alles Nachrichtenwesen ist der Gelegenheit und dem Zufall anheimgegeben. Da war es immerhin ein Fortschritt, daß Kaiser Maximilian I., besonders um seine burgundischen Erblande, die Niederlande, mit Österreich zu verbinden, dem Fürstenhause der Thum und Taris das Postmonopol verlieh (1493—1519). Länger als drei Jahrhunderte begnügte sich Deutschland — in anderen Staaten stand es nicht viel besser — mit dein „Postreiter", der die spärlichen Briefe beförderte. Die im 18. Jahrhundert aufkommenden optischen Telegraphen dienten nur Staatszwecken. Indessen im Jahre 1840 wurde die elektrische Telegraphie erfunden. Die mittelbare Wirkung derselben war die Verbesserung aller Posteinrichtungen, die im Jahre 1874 zur Errichtung des Weltpostvereins geführt hat, der heute alle zivilisierten Staaten der Erde, soweit sie ein geordnetes Postwesen besitzen, umfaßt. Allein wichtiger noch für den Weltverkehr wurden die unmittelbaren Wirkungen der elektrischen Telegraphie. Mit einem dichten Netze von Telegraphen überzogen sich alle Kulturstaaten; weit entlegene Gegenden wurden durch Telegraphenlinien eng an das Mutterland geknüpft; selbst durch die Ozeane legte man (seit 1866) telegraphische Kabel, die Erdteile dadurch nahe aneinander rückend. Nur der Große Ozean entbehrte noch zuletzt einer direkten Kabelverbindung zwischen den Küsten der Alten und

16. Kleine Staatskunde - S. 24

1902 - Leipzig : Voigtländer
24 der Kriege gegen benachbarte Völker und der größeren Pflege des Ackerbaues auf. Nun entstand das Lehnswesen, das den Rittern und Lehnsmannen die Pflicht des Kriegs- und Gerichts- dienstes auferlegte. Aber trotz aller Anstrengungen von Staat und Kirche gelang es nur schwer, geordnete Verhältnisse herzu- stellen, die Selbsthilfe nahm immer wieder überhand. Als mit dem Beginn der Neuzeit das Lehnswesen verfiel, wurde (in Deutschland seit Maximilian I.) die Ausübung des Kriegs- dienstes, der Rechtspflege und der Polizei (des Landfriedens) bestimmten Personen gegen Entgelt übertragen.,, So entstanden die Beamten: diese verwalten demnach ihre Ämter im Auf- träge und zum Wohle des gesamten Volkes. Mit dieser Einrichtung begann aber ein deutlicher Fortschritt auf allen Ge- bieten der Staatsverwaltung. 4. Im Laufe der Neuzeit wurde die Verwaltung des Staates durch besondere, besoldete und für ihren Zweck vor- gebildete Beamte immer sorgfältiger ausgebildet, besondere Behörden für die einzelnen Zweige der Staatsthätigkeit ge- schaffen, das gesamte Staatsgebiet zwecks besserer Aussicht nach historischen Überlieferungen oder geographischen Gründen in Teile und Unterteile zerlegt. Gegenwärtig ist in allen Kultur- staaten die Staatsverwaltung ein kunstvoller, weitver- zweigter und vielgegliederter Organismus: dadurch wird dem einzelnen Unterthanen und Bürger Schutz und Recht in hohem Maße gesichert, die, gefährliche Selbsthilfe beseitigt, die Wohlfahrt der Bewohner gefördert und der Schutz gegen Nach- barvölker nach Möglichkeit gewährleistet. Zugleich hat man, um den Gemeinsinn der Bürger zu heben, sie zur Hingabe an den Staat zu erziehen und die Be- dürfnisse des Volkes besser zur Geltung zu bringen, im 19. Jahrh. — ähnlich wie in der konstitutionellen Verfassung — nach dem Muster der altgermanischen Volksfreiheit dem Volke auch An- teil an der Verwaltung des Staates gewährt, die Selbstver- waltung in den Gemeinden, Kreisen und Provinzen eingeführt. 5. Je besser ein Staat verwaltet wird, um so stärker, mächtiger ist er; darum suchen die nationalen Staaten der Neuzeit, im Gegensatz zur rein äußerlichen Machterweiterung im Mittelalter, in ihrem gegenseitigen Wetteifer besonders durch geordnete, kluge Verwaltung ihre Kräfte zu steigern und so ihre innerliche Machtentfaltung zu erhöhen. Die Thätigkeit des modernen Staates ist daher nicht, wie es im Mittelalter infolge der mangelhaften Staatseinrichtungen der Fall war, auf die äußere und innere Sicherheit be- schränkt, sondern alle Kulturstaaten sorgen, wie schon die Re-

17. Kurze Darstellung der deutschen Geschichte - S. 95

1872 - Gütersloh : Bertelsmann
Schilderung des Mittelalters. 95 Burg verschlossen wohnte, so hefteten die Frohnboten die Ladung des Nachts an seinem Thore an und schlugen dreimal laut an das Thor, daß der furchtbare Klang durch die stille Nacht in das Ohr des Verbrechers drang. Erschien der Angeklagte auf die Ladung, so wurde er in den Kreis der Richter geführt, die Klage wurde ihm vorgehalten, und er konnte, wenn er unschuldig war, sich mit dem Reinigungseide frei schwören, den er und seine Eideshelfer, wenn er deren hatte, ablegten. Konnte er es nicht, sondern mußte er seine Schuld bekennen, oder wurde er durch den Eid des Klägers und seiner Zeugen überführt, so wurde das Urtheil gesprochen und auf der Stelle vollzogen. Meistens war es die Todesstrafe und der Verurtheilte wurde an den nächsten Baum gehenkt. Gelindere Strafen waren Landesverweisung und Geldbuße. Kam der Angeklagte auf dreimalige Ladung nicht, so hatte er dadurch selbst seine Schuld anerkannt; es wurde die V ehme, das ist die Acht des Freigerichts gegen ihn ausgesprochen (wovon eben der Name dervehmgerichte) und er war nun in dem Zustande des zum Tode verurtheilten Verbrechers, den die Strafe, früh oder spät, ganz sicher erreichte. Denn jeder Freischöffe, welchem der Spruch des Gerichts kund gethan wurde, war, wie gesagt, verpflichtet, die Strafe an dem Verurtheilten vollstrecken zu helfen, und wo er gefunden wurde, im geheimsten Verstecke, oder auf offener Straße, da wurde er an dem nächsten Pfosten oder Baume aufgehenkt, und zum Zeichen, daß er von der heiligen Vehme gerichtet sei, wurde ein Messer neben ihm in das Holz gesteckt. Eine lange Zeit hielt die Furcht vor diesen Gerichten manchen von bösen Thaten zurück. Nachher aber artete das Gericht selbst aus; schlechte Menschen drängten sich hinein und übten, unter dem Deckmantel desselben, die grausamsten Handlungen gegen unschuldige Menschen aus. Es verbreitete sich ein allgemeiner Haß gegen die Vehmgerichte; Fürsten, Ritter und Städte schlossen Bündnisse gegen dieselben, und endlich wurden sie durch den ewigen Landfrieden des Kaisers Maximilian I. im Jahre 1495 aufgehoben. 5. Die Städtebündnisse. — Sehr merkwürdig sind noch aus der Zeit des Mittelalters die Bündnisse mehrerer Städte zu gemeinschaftlichem Schutz und Vortheil. So errichteten gerade in der Zeit des Interregnums 70 Städte am Rhein und in der Umgegend den rheinischen Bund, und später andere in Schwaben den schwäbischen Städtebund, der nicht weniger zahlreich war. Da die kaiserliche Majestät den feindlichen Absichten der Fürsten gegen die Städte nicht mehr Einhalt thun konnte, mußten diese wohl durch Vereinigung ihrer Kräfte sich selbst zu schützen suchen. Der größte Bund unter allen war aber der Hansebund. Er erhielt, nachdem er schon durch kleinere Verbindungen für den Handel im Auslande vorbereitet war, größere Ausdehnung und Festigkeit. Bald kamen noch mehrere Städte duzn und nach 50 Jahren zählte der Bund schon 69 Städte vom Niederrhein bis nach Preußen und Liefland, späterhin gegen 100. Der Handel war das Hauptgeschäft dieses Bundes und derselbe wurde bald der ausgebreitetste in der Welt. Er hatte seine Waaren-Niederlagen zu Nowgorod in Rußland, zu Bergen in Norwegen, zu Brügge in Flandern, und zu London. Keiner hatte solche Flotten auf dem Meere, wie die Hansa; jedermann bewarb sich um ihre Freundschaft; ja, ihre Flotten und Heere haben die Hauptstädte Lissabon und Kopenhagen erobert und das Königreich Dänemark für Geld feil geboten. Wo sie an einem Kriege Theil nahmen, da gaben sie den Ausschlag. Die Stadt

18. Vierzig Lektionen über die vereinigte Gesetzeskunde und Volkswirtschaftslehre - S. 113

1894 - Gotha : Behrend
Posten. 113 verschlossenen Briefen und politischen Zeitungen. Allerdings hat jetzt die Eisenbahnverwaltung ven Personentransport mehr und mehr an sich gezogen, während für Briefe und Packete die Eisenbahnbenutzung der Postverwaltung unterstellt ist. b) Geschichtliches. Schon bei den Persern, Griechen und Römern finden mir Einrichtungen zur Beförderung von Regierungserlasien. Das Posiwesen der Gegenwart stammt aus den Zeiten des Kaisers Maximilian I., welcher 1516 den Grafen Thurn und Taxis die Ermächtigung erteilte, (zwischen Wien und Brüssel) eine Post einzurichten. In Sachsen finden wir die erste Post 1563 (1611 wurde der erste Postmeister in Leipzig angestellt). Bis 1850 gab es in Deutschland noch 16 ver- schiedene Postverwaltungen. 1867 Beseitigung der Thurn- und Taxis'schen Post. (Norddeutsche Post.) Ihre jetzige Gestalt als deutsche Reichspost erhielt sie 1871. Bayern und Württem- berg haben sich jedoch gewisse Rechte (reglementarische und Tarif- bestimmungen für den internen Verkehr) vorbehalten. — Weltpost. c) Postverwaltung. Die Post hat das ausschließliche Vorrecht auf bezahlte Beförderung von verschlossenen Briefen sowie von politischen Zeitungen. Postagenturen — Postexpeditionen — Postsekretär — Oberpostsekretär — Generalpostmeister. Vor- bildung der Postbeamten. à) Postalische Bestimmungen. Briefe dürfen bis 250 g wiegen. Das Porto für frankierte Briefe beträgt bei einem Gewichte bis zu 15 g nach Deutschland und Österreich 10 Pf., bei einem Gewicht von über 15 g 20 Pf. Für unfrankierte Briefe kommen hierzu noch 10 Pf. Strafporto. Es geziemt sich, daß man seine Briese frankiert. Nach den Ländern des Welt- postvereins beträgt das Porto für je 15 g 20 Pf., Stadtbriefe kosten ohne Unterschied des Gewichts 5 Pf. Gewöhnliche Briefe an Soldaten werden bis zum Gewichte von 60 g portofrei be- fördert. Sie müssen aber auf der Adresse den Vermerk tragen: „Soldatenbrief, eigene Angelegenheit des Empfängers." Postkarten für Deutschland und Österreich kosten 5 Pf., nach den Ländern des Weltpostvereins 10 Pf., Postkarten mit bezahlter Antwort kosten ebenfalls 10 Pf. Postkarten, aus deren Mittenzwey, Leltionen. 2. Aufl. 8

19. Abriß der deutschen Geschichte - S. 103

1798 - München : Lindauer
die darin» enthaltñen Kenntnisse zu verbreiten, die Muttersprache zu vervollkommnen, und jeder Wahr- heit mit freyem Sinn auf der Spur zu folgen. Nicht weniger wurden von den deutschen Fürsten, (zumal am baierischenhof) die Künste gekannt, ge- liebt und ermuntert; und, was diesen Umständen herr- lich miteinwirkte: so bekam die Verfassung sowohl des ganzen Reichs, als der einzelnen Länder immer mehr Ordnung, und die, einzig wahre, bürgerliche Freyheit, (welche darinn besteht,daß die Gesetze beobachtet,von die- sen aber die Unterthanen wider alle Willkürliche Gewalt bey Ehre, Leib und Gut gesichert werden) fand täglich mehr Eingang und Befestigung, wozu nicht wenig bey- trug, daß Deutschland vom K. Maximilian I. in Kreise, und zwar anfangs in sechs, als Schwaben, Baiern, den Oberrhein, Niederrhein oder Weftphalen, Sachsen, und dann im I. 1512, wo der österreichische, bur- gundische, der churrheinische, und chursächsische hin, zukam, in zehn Kreise, deren jeder für die Erhal- tung seiner Grundfeste zu wachen hatte, eingerheilt wurde. Eben dieser Kaiser hatte im I. 1501 zu Wien einen kaiserlichen Reichshofrath, das ist, ein Collegium von Räthen errichtet, welches anfänglich bloß die Bestimmung hatte, in Sachen, die für die Person des Kaisers kamen, ln Sraatssachen, Gna- densachen, Belehnungsgeschäften u. d. gl. feine Mey- nung ab^ugeben. In Rechts - und Justizsachen dev Reichsstande entgegen, sollten allein die Richter des Reichs, oder das Reichskammergericht (S. 92.) ent- scheiden. Bey diesen günstigen Fortschritten hätte man der guten Sache nur nachhelfen, hie und da, nur (ohne vielem Lermen und Geräusch ) einen Mißbrauch ab- thun, dort an eine leere Stelle eine gute Einrichtung hinsetzen, und mit der Vervollkommnung geistlicher und weltlicher Dinge in der Ordnung fortrücken dür- fen, welche bereits von selbst, und ganz willig, sich üubot. Ueberhaupt bezogen sich die Dinge, bey wel-

20. Bd. 6 - S. 191

1846 - Braunschweig : Westermann
191 Geseze und Sitten. Feucrschlünde durch die den Menschen geschenkte, tausendstimmige Vcrkünderin des Rechtes, durch die Bücherpresse überwältigt. Iii. Geseze und Sitten. §. 18. Herrschende Geseze. Charakter derselben. Hauptgesezgebungen entstanden keine in diesem Zeiträume. Wir finden blos Erweiterungen oder nähere Bestimmungen der schon geltenden Rechte, auch Sammlungen verschiedener Provinzial- oder Nationalgcseze und Gewohnheiten, dann einzelne Verordnungen über besondere Fälle oder Ver- hältnisse. Das kanonische Recht wurde durch die clementinischen Konstitu- tionen, dann durch die Extravaganten Johann's Xxii. und anderer Päpste bereichert und sein Gcsczbuch geschlossen. Concilicnschlüsse, dann auch Ver- träge des römischen Hofes mit einzelnen Nationen sezten über mehrere Ver- hältnisse Verschiedenes fest. Das Lehenrecht blieb im Allgemeinen dasselbe. Spezielle Verord- nungen, Gewohnheiten oder Verträge beschränkten nur seine Anwendung. In beiden, so wie im römischen Rechte, häufte sich durch den Fleiß der Kommentatoren ein Schaz gelehrter Erklärungen, durch welche jedoch den Tribunalen weniger Licht zukam, als Glanz den Schulen. Bartolus de Saxoferrato führte die Dialektik in die Rechtslchre ein, und fand allge- meine Nachahmung. Mebr und mehr dehnte die Herrschaft des römischen Rechtes sich aus. Auf den meisten Universitäten wurden Lehrstuhle für dasselbe errichtet. In Teutsch land zumal beklagten die Freunde dcs vaterländischen Rechtes, daß es von dem ausländischen verdrängt werde. Vorzüglich geschah Solches durch Maximilian I., welcher des Reiches gemeine Rechte, worunter das römische, das kanonische und das langobardische Lchenrccht verstanden wurden, den Reichsgerichten — ob auch unter Beibehaltung der einheimischen Partikularrechte — ausdrücklich zur Norm ihrer Entscheidungen bestimmte. Indessen blieb immer auch ein allgemeines teutsches Recht erkennbar, welches sich durch Uebereinstimmung gewisser Hauptzüge in allen Provinzialstatutcn ausspricht, und wornach viele Einsczungen des römischen Rechtes niemals in wirkliche Uebung kamen. Auch vermehrte sich die Zahl