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1. Von der Völkerwanderung bis zum Westfälischen Frieden - S. 30

1902 - Leipzig : Hirt
30 Vierte Periode. Die Zeit der Kreuzzge und der Hohenstaufen. Charakter Heinrichs Iv. haben? Welchen Umstnden ist sein Unglck zuzuschreiben ? Die weltgeschichtliche Bedeutung der Tage von Canossa. Welcher frhere König wurde ebenfalls von seinen eigenen Shnen bekmpft und gefangen ge-nommen? 1106 2. Heinrich V., 11061125, beendete endlich 1122 durch das bis^ Wormser Konkordat denjnvestitnrstreit: der in Gegenwart des Knigs * oder seines Bevollmchtigten gewhlte Bischof sollte vom König mit den weltlichen Gtern belehnt und dann vom Papste in seine geistliche Wrde eingesetzt werden. Vierte Periode. Die Zeit der Rreuzzge und der Hohenstaufen. 47. Beginn der Kreumge. V Ursachen. Im 11. Jahrhundert drangen die Trken aus Tur-kestan erobernd nach Westen vor und nahmen auch Palstina, welches bisher unter arabischer Herrschaft gestanden hatte, in Besitz. Die im Lande ansssigen Christen und die zahlreichen Wallfahrer hatten von ihnen viel zu leiden. Im Abendlande wute namentlich der Pilger Peter von Amiens von den Freveltaten der Trken zu erzählen, wodurch der Wunsch, das Heilige Land den Unglubigen zu entreien, verstrkt wurde. Papst Urban Ii. nahm die Leitung der Bewegung 1095.in die Hand. Als er auf der Kirchenversammlung zu Clermont 1095 zur Befreiung des Heiligen Landes aufgefordert hatte, empfingen viele Tausende unter dem Rufe: Gott will es!" das rote Kreuz. Obgleich die Kreuzfahrer (Fig. 82) ihr Besitztum, ihre Heimat, ihre Familie im Stiche lieen, um in unbekannter Ferne sich den grten Ge-fahren auszusetzen, war die Teilnahme an den Kreuzzgen eine auer-ordentlich starke. Denn: a) Hohen Lohn im Jenseits erwarteten die Kreuzfahrer, die ihrem obersten Gefolgsherrn, Christus, folgten. b) Die traurigen Zustnde in den europischen Lndern: die Fehden der Groen und die Unterdrckung des Bauernstandes, trieben viele in die Fremde. Unfreie erhielten durch eine Kreuzfahrt die Freiheit. Aus der groen Zahl der Kreuzzge scheidet man meistens sieben wegen ihrer greren Bedeutung aus. 2. Der erste Areuzzug. Eine halbe Million Streiter zu Fu und 1196. zu Ro, groenteils aus Frankreich und Unteritalien, brachen 1096 nach dem Heiligen Lande auf. Die Beteiligung der schwerer zu bewegenden Deutschen an diesem Zuge, wie auch an den folgenden, war nicht an-

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1. Geschichte des Mittelalters - S. 94

1867 - Mainz : Kunze
94 Zweite Periode des Mittelalters. Mit Lug und Beckelheim bei Creuzuach. Kaum war Heinrich Iv. innerhalb des Thors, umgarnt ^ das Fallgatter und trennte ihn von seinen Begleitern. Der alte Heinrich V. Kaiser ward sofort dem Bischof von Speier übergeben, welcher ihn gar streng hielt, obwohl er nur Gutes von Heinrich empfangen hatte. Am andern Tage erschienen die Erzbischöfe von Mainz und Cöln mit zahl- reichem Gefolge, nahmen dem gebeugten Vater die Reichsinsignien ab und bekleideten damit den meineidigen Sohn. Dieser holte seinen Vater ab und führte ihn nach Ingelheim. Mit der Welt und sich zerfallen (sein treues Weib^war schon 1087 gestorben) weilte der unglückliche König in seinem unsäglichen Schmerze noch einige Zeit in Ingelheim; da gelang es ihm zu entfliehen. Der Herzog von Lothringen hatte Mitleid mit dem unglücklichen Kaiser und nahm ihn auf; sogar als Heinrich V. es versuchte, das Osterfest in Lüttich zu feiern, schlug er seinen Vater, denselben zurück. Auch die Stadt Cöln verschloß dem entarteten Sohn ?io6 ^ore- Eben als Heinrich V. gegen seinen Vater zu Felde ziehen uch stirbt wollte, erlag der alte Kaiser der Last seines Kummers. Er starb zu Lüttich im 56. Lebensjahre (1106) und fand auch im Grabe nicht Ruhe. Der Bischof von Lüttich hatte die Leiche in einer Kirche feierlich beisetzen lassen; aus Befehl des Papstes mußte sie aber wieder ausge- \v, graben und auf eine einsame Insel der Maas gestellt werden. Von da ließ der König den Leichnam seines Vaters nach Speier bringen, und auch im wo er von den Bürgern feierlich in der Marienkirche beigesetzt wurde. Grabe keine Allein der Bischof ließ ihn wieder entfernen und in eine unqeweihte Ruhe sinket. Capelle bringen; zu dieser Statte wallfahrteten die Bürger und Land- leute oft, da der Kaiser ihnen viel Gutes erwiesen hatte. Erst 1111 ward der Bann gelöst, und nun die Leiche des Kaisers feierlich in die Erbgruft gesenkt. Heinrich V., Heinrich V. regierte bis 1125. Drei Jahre vor seinem Tode ^^‘^(1122) eudete das Wormser Concordat den langjährigen Investiturstreit; Im Jnvesti- es ward festgestellt, daß die Bischöfe und Aebte von der Geistlichkeit Erstirbt 1125 i^kbst, aber nur in Gegenwart des Kaisers oder seines Stellvertreters kinderlos, gewählt werden, die Investitur (die Belehnung mit Ring und Stab) von einem Bischof vollzogen, und die Belehnungen mit weltlichen Be- sitzungen durch den Kaiser mit dem Scepter geschehen sollen. Damit war der Bau der Hierarchie vollendet. Heinrich starb ohne Nachkommen. Viele ersahen hierin die Strafe des Himmels für das viele Herzeleid, welches er seinem unglücklichen Vater bereitet hatte. Mit ihm erlosch das fränkische oder salische Kaiserhaus. U

2. Deutsche Geschichte bis zum Ausgang des Mittelalters - S. 58

1902 - Wolfenbüttel : Zwißler
58 Deutsche Kaisergeschichte bis zum Ausgang des Interregnums 9191273. der Bann von ihm genommen war, wurde die Leiche in geweihter Erde in Spei er beigesetzt. 39. Heinrich V. 11061135* Heinrich V. trat wider Erwarten dem Papste feindlich entgegen und behauptete die Investitur als ein kaiserliches Recht. Um den Streit zu beenden, zog er 1110 mit einem Heere der die Alpen und schlo auch mit P a s ch a l i s Ii. einen Vergleich, wonach er auf die Investitur ver-zichtete, falls die Kirche alle weltlichen Gter wieder herausgebe. Als sich dessen jedoch die Bischfe weigerten, erklrte Heinrich den Papst fr wortbrchig, nahm ihn gefangen und lie ihn erst wieder frei, als er sich dazu verstand, Heinrich zum Kaiser zu krnen und auf die Jnve-stitur vllig zu verzichten. Allein dieser Vertrag wurde, weil er er-zwuugen wre, auf einer Kirchenversammluug wieder verworfen und Heinrich V. in den Bann getan, was einen Aufstand der deutschen Fürsten zur Folge hatte. Der 50 jhrige Jnve stitur st reit fand endlich 1122 sein Ende durch das Wormser Konkordat, d. h. den Vertrag, den Heinrich V. mit dem Papste Calixt Ii. zu Worms abschlo. Hier wurde folgendes abgemacht: 1) Die Bischfe werden von den Domkapiteln, d. h. der Geistlichkeit ihres Sprengels, aber in Gegenwart des Kaisers oder seines Stellvertreters gewhlt. 2) Auf die Wahl folgt durch den Kaiser die Belehuung mit dem Scepter als Zeichen der weltlichen Macht. 3) Die Belehnung mit Ring und Stab als Zeichen der geistlichen Gewalt erfolgt durch den Papst. Mit Heinrich V., der 1125 zu Utrecht kinderlos starb, erlosch das frnkische Kaiserhaus. 40. Der erste Krenxzug 10961099* In die Zeit der ersten Kmpfe zwischen Kaisertum und Papsttum fllt der Beginn einer gewaltigen religisen Bewegung, die zu der grten Unternehmung des Mittelalters, den Kreuzziigen, fhrte. 1. Ursachen und Beraulassung. Schon seit den ersten christlichen Jahrhunderten waren christliche Pilger nach dem heiligen Lande gewandert,

3. Die allgemeine Geschichte für Gymnasien und ähnliche Schulen - S. 247

1844 - Belle-Vue bei Constanz : Verl.- und Sortimentsbuchh.
S4? war, betete neben dem Sarge die Bußpsalmen. Endlich wurde er im Dome zu Speier neben Vater und Großvater beigeseht, wohin später auch der Sohn kam. Heinrich V. (1106-112« ) Dieser hatte die Feindschaft seines Vaters mit der Kirche als Grund seiner Empörung angegeben. Er zog nun nach Italien, empfing die Kai- serkrone, lockte den Papst in sein Lager und hielt ihn gefangen; der alte Mann ging ein, was der Kaiser wollte, d. h. er mußte die Ansprüche Heinrichs Iv. zugeben. Allein diese Treulosigkeit nützte den Kaiser nicht viel. Die Cardinale erklärten die Handlung des Papstes als nicht gültig und auch gegen Heinrich V. empörten sich die Sachsen, wie ehemals gegen seinen Va- ter; sie schlugen ihn am Welfesholze und nun bequemte sich Heinrich zum Frieden mit dem Papste Calirtus Ii., daher dieser Friede auch der calirti- nische heißt. In diesem wurde festgesetzt: 1) die Wahl der Bischöfe und Aebte steht den Kapiteln und Conventen zu; unter drei Vorgeschlagenen * muß der Kaiser einen annehmen. Der Papst läßt die Wahl prüfen, ob sie recht vorgenommen worden sei; wenn der Sitz über ein Jahr unerledigt bleibt, so besetzt ihn der Papst. 2) Die Investitur (Einkleidung) mit Ring oder Stab, die Zeichen der geistlichen Würde, empfängt der Gewählte von dem Papste, 3) aber die Belehnung mit den weltlichen Gütern erhält er durch den Kaiser mit dem Scepter und schwört diesem den Eid der Unter- thanentreue. So endete der große Kampf für einstweilen; die Kirche hatte, was ihr gebührte, Freiheit der Wahl ihrer Vorsteher und der Kaiser was des Kaisers war, die Huldigung von weltlichen Fürsten, die zugleich Aebte und Bischöfe waren. (1122.)

4. Geschichte des Mittelalters - S. 55

1914 - Bamberg : Buchner
Heinrich V. 55 im Jahre 1111 in Italien weilte, kam es vor den Toren Horns zwischen ihm und dem Papste paschalis Ii. zu einer Verständigung,^derzufolge dieser im Namen der Bischöfe auf deren weltlichen Besitz, des König aber auf die Investitur fortan verzichten wollte. Zwei Urkunden wurden hierüber ausgefertigt und sollten vor der Kaiserkrönung Heinrichs in der Peterskirche verlesen werden. Oer kaiserliche verzicht auf die Einsetzung der Bischöfe erregte allgemeine Befriedigung, dagegen wurde die Preisgabe ihrer weltlichen hoheitsrechte mit stürmischen Kundgebungen der Ablehnung beantwortet. Der Tumult wurde so arg, daß die Krönung unterbleiben mußte. Der König aber, rasch entschlossen, nahm den Papst und eine Anzahl Kardinäle in haft und brachte sie nach stlba. Da er aber die (Befangenen bald wieder freigab, erlangte er vom Papste nicht nur Verzeihung für das Geschehene sondern auch die Kaiserkrönung. Dagegen setzte eine schroffe kirchliche Partei den Kamps fort und ein päpstlicher Legat bannte den Kaiser. So entbrannte der Investiturstreit von neuem. Um diese Zeit zeigte eine vermittelnde kirchliche Richtung den weg, auf dem man zu einer (Einigung gelangen und doch jedem der streitenden Teile (Erfüllung seiner Ansprüche gewähren konnte. Es wurde vorgeschlagen das kirchliche Amt der Bischöfe von dem weltlichen zu trennen und sie in jenes durch den Papst, in dieses durch den König einsetzen zu lassen. Huf dieser Grundlage kam das Wormser Konkordat zustande. Der auf 1122 kanonische (rechtmäßige) weise, d. H. von Klerus und Volk gewählte Bischof sollte die kirchliche Einsetzung von der höchsten geistlichen Gewalt durch Überreichung von Ring und Stab erhalten, mit den weltlichen Gerechtsamen und Gütern dagegen vorn König oder dessen Vertreter unter dem Zeichen des Szepters belehnt werden. Dieses Abkommen wurde durch Zustimmung der Fürsten zum Reichsgesetz erhoben*), wenige Jahre darnach starb Heinrich V. 1125. Der erste Kreuzzug. 1096—99. Hoch in den Ausgang der Regierung Heinrichs Iv. fällt der Beginn jener kriegerischen Unternehmungen, die mit der höhezeit der Macht des Papsttums zusammenhängen und dem kampfesmutigen und glaubens- *) Hoch im 13. Jahrhundert brachten die Domkapitel die Bischofswahl an sich. Doch versichern sich dieselben heute vor der Wahl der landesherrlichen Zustimmung. Zn Bayern ist die Ernennung der Bischöfe ein Recht der Krone. In jedem Falle aber hängt die Ausübung der bischöflichen Befugnisse von der Bestätigung durch den Papst ab.

5. Von Heinrich IV. bis Rudolf von Habsburg - S. 100

1893 - Dresden : Bleyl & Kaemmerer
— 100 — die kirchlichen Ehren (Aufreißen des Grabes). Aber warum läßt nun das Volk, das die Sage gedichtet hat, die Kaiserglocke und die übrigen Glocken von Gottes Engeln läuten? Das Volk will damit sagen: Wenn auch der Kaiser im Bann ist und wenn er auch durch seinen Sohn vom Thron gestürzt ist, so ist er doch nach Gottes Urteil der echte und rechte Kaiser; darum erweist ihm Gott selber die kaiserliche Ehre, die ihm sein harter Stellvertreter versagt. Und dies Urteil und diese Ehre verdient auch der Tote; denn er hat tapfer das Reich und die Krone gegen den herrschsüchtigen Papst und die gierigen Fürsten verteidigt; dem armen und gedrückten Volk aber hat er wohlgethan als ein freundlicher Landesvater. So giebt uns also die Sage das Urteil des Volkes, das mit treuem Herzen an seinem guten Kaiser hängt und sich nicht irre machen läßt durch den Bann des Papstes, den Verrat der Fürsten und den Sieg des Sohnes. Hat das Volk recht geurteilt? Ganz gewiß. Und das ist eben die Hauptwahrheit unserer Sage. So gilt also hier das Sprichwort: „Volkes Stimme Gottes Stimme" (Nachweis!). — 3itr Ergänzung. (Deutung des 2. Teiles der „Glocken zu Speier"). Zu unserm Gedicht von Heinrich Iv. gehört noch ein zweites. Lesen und Erklären des Textes. Inhaltsangabe: Im Königspalast zu Speier stirbt inmitten reicher Pracht und zahlreicher Bedienung der Kaiser Heinrich V. Aber bei seinem Tode wird das Armensünder-glöcklein von unsichtbarer Hand geläutet, und keine andere Glocke fällt mit ein. Deutung des Gedichtes. Die Hauptsache an diesem Gedicht könnt ihr nun selbst deuten. Heinrich V. stirbt zwar im kaiserlichen Palast und mit kaiserlichen Ehren, aber Gott erklärt ihn für einen armen Sünder. Das Volk hat auch in dieser Sage sein eignes Urteil als Gottes Urteil dargestellt. Ist des Volkes Urteil richtig? Nach der Schandthat, die Heinrich an seinem Vater begangen hat, verdient er kein andres Urteil; denn er ist ein Sünder gegen die heiligsten göttlichen und menschlichen Gebote, und diese Sünden können nimmermehr ausgelöscht werden. Aber könnte Heinrich V. nicht als König und Kaiser ein besserer Mensch geworden sein? Nach des Volkes Urteil ist er's nicht geworden, es wäre ja auch sonderbar, wenn einer mit solcher Bosheit und Falschheit anfinge und bald daraus ein guter und frommer Mensch würde. Ihr werdet aber dennoch einige Fragen über Heinrich V. aus dem Herzen haben. Denkt an den letzten Wunsch seines Vaters. (Hieraus ergiebt sich die Frage: Hat Heinrich den Freunden seines Vaters — einigen aber nicht allen — verziehen und hat er etwas für das endliche Begräbnis des Vaters im Dom zu Speier gethan?) Denkt an fein Versprechen gegen den Papst. (Ist er immer so unterwürfig gegen den Papst geblieben? Hat er ihm vielleicht gar die Investitur überlassen und der Papst hat ihn zum Dank dafür zum Kaiser gekrönt?) Ist er immer so einig mit den Fürsten geblieben? Ich will euch diese Fragen kurz beantworten.

6. Geschichte des Mittelalters - S. 132

1896 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
132 Das Mittelalter. Kampf zwischen Kaisertum u. Papsttum, Christentum u. Islam. stimmten. Dem Abfalle des Sohnes folgte die Trennung der zweiten Gattin, der russischen Prinzessin Praxedis, welche ffentlich die grten Beschuldigungen gegen Heinrich schleuderte, und nun traf den alternden König auch noch der schwere Schlag, da Herrschsucht seinen zweiten Sohn Heinrich V. zum Aufstand bewog (1104). Bei Regensburg standen sich Vater und Sohn mit ihren Heeren gegenber; da weigerten sich die Fürsten auf feiten des erstern, zu kmpfen. Heinrich Iv. floh nach Kln. Sein Sohn, an Treu-losigkeit ihm ebenbrtig, an List und Tcke ihm berlegen, vershnte sich zum Scheine mit dem Könige und wute denselben zu bestimmen, mit ihm rhein-aufwrts zu ziehen, um angeblich in Mainz den Ausgleich mit den Fürsten herbeizufhren. Auf dem Wege lockte er den Hintergangenen auf die Burg Beckelheim bei Kreuznach und hielt ihn in Haft, obwohl er eidlich die Sicher-heit seiner Person gelobt hatte. In Ingelheim mute Heinrich Iv. abdanken und dem Reichstag zu Mainz die Jnsignien abtreten, auch ffentlich seine Schuld bekennen und Unterwerfung unter die Kirchengesetze versprechen, erhielt aber keine Lossprechung vom Banne und wurde von dem entarteten Sohne so hart behandelt, da er sich weder baden noch den Bart abnehmen durfte. So rchte der leibliche Sohn am leiblichen Vater, was dieser unkindlich an seiner geistigen Mutter gefrevelt hatte. Es gelang zwar dem gebrochenen Manne, seiner Haft zu entrinnen und von Lttich aus nochmals Getreue um sich zu sammeln; aber am 7. August 1106 starb er, als eben bei Aachen eine Schlacht unvermeidlich schien, noch nicht 56 Jahre alt. Seine Leiche durfte lange nicht in geweihter Erde ruhen; der Sarg blieb in einer ungeweihten Kapelle des Domes zu Speier stehen, und ein aus Jerusalem zurckgekehrter Einsiedler betete die Bupsalmen bei demselben. Erst nach fnf Jahren, nachdem der Bann von dem Toten genommen war, weil Heinrich V. dem Papste bezeugte, derselbe sei reumtig verschieden, fand seine feierliche Bei-setzung in Speier statt. Heinrich htte bei seinen guten Anlagen ein vor-trefflicher Herrscher werden knnen, wenn er eine bessere Erziehung gehabt und sich in Selbstzucht zu nehmen gewut htte. Sein schwerster Fehler war Un-bestndigkeit, seine schnste Seite Barmherzigkeit gegen Arme und Notleidende. Seine Regierung war ein Unglck fr Deutschland. Ii. Heinrich V. (11061125). Ausgang des nveftiturstreites (1122). Heinrich V. hatte die Feindschaft seines Vaters mit der Kirche als Grund zu seiner Emprung benutzt und das Versprechen gegeben, den Papst als seinen Vater, die Kirche als seine Mutter zu ehren. Seine Thaten entsprachen nicht den Worten. Er verfuhr gegen die Kirche noch arglistiger und ge-waltthtiger als sein Vater: aller ppstlichen Proteste ungeachtet bte er

7. Ottonen und Salier - S. 140

1910 - Gotha : Thienemann
— 140 — Geschlecht verzichten müssen. Der junge Heinrich fürchtete, daß ihm die Krone nicht werde. Und da reifte in ihm ein widerwärtiger Plan, ob in ihm selbst entstanden oder ihm eingegeben: wie, wenn er, sich die Krone zu sichern, als Gegenkönig gegen seinen Vater aufträte? Aber der Eid? Rom hat die Macht zu binden und zu lösen. Er erbat sich den Segen des Papstes. Und der Papst versicherte ihn durch den Mund seines Legaten der Sündenvergebung am jüngsten Tage, wenn er ein gerechter König und Verwalter der Kirche sein wolle. Der Papst segnete den Empörer gegen väterliche und kaiserliche Gewalt, weil es seine Politik verlangte. Ter Kaiser befand sich mit seinem Heere auf dem Marsch gegen einige sächsische Rebellen, er wollte Frieden stiften und schützen — da brachte ihm fein Sohn den Unfrieden. Die Bildung der gegnerischen Heere ergab sich aus der politischen Lage. Zu Heinrich Iv, standen vor allem die Bürger der Städte, namentlich der rheinischen Städte, zu Heinrich V. die Großen Sachsens, Thüringens, Schwabens und Bayerns mit ihren kriegerischen Dienstmannen. Wer möchte den frevelhaften Kampf des Sohnes gegen den Vater in allen Einzelheiten wissen? Nur das Ende wollen wir vernehmen in der meisterhaften Schilderung Karl Lamprechts (Deutsche Geschichte Ii, 352—354). „Heinrich V. hatte auf Weihnacht 1105 einen Reichstag nach Mainz ausgeschrieben; hier wollte er seine Empörung durch die Fürsten legitimieren lassen; die Absetzung seines Vaters, seine eigene Erhebung zum König sollten verkündigt werden. Es waren Nachrichten, die den alten Kaiser mit Schrecken erfüllten; sofort zog er von Köln wieder rheinanfwärts; er wollte in Mainz gegenwärtig sein, wo möglich den Reichstag sprengen. Eben diese Absicht, kaum verlautbart, flößte aber auch Heinrich V. die ärgsten Bedenken ein, und so zog er mit Heereskraft rheinabwarts, dem Vater entgegen. Das Gottesgericht einer furchtbaren Schlacht an den gesegneten Ufern des Rheins schien unvermeidlich; im Kessel von Koblenz mußten beide Heere sich treffen. Da eilte Heinrich V. seinem Heere voraus persönlich zum Vater. Der kaiserliche Herr, erweicht durch das Wiedersehen, erinnerte seinen Sohn fußfällig an die Kindespflicht des Gehorsams. Und Heinrich zeigte sich gerührt, er fiel auch seinerseits dem Vater zu Füßen und bat ihu, sich vom Banne zu lösen. Es war ein Vorgang, der das Herz des Vaters von neuem mit Hoffnung in Treuen erfüllte; er entließ seine Dienstmannen; wehrlos folgte er dem Sohne nach Mainz: noch werde sich alles wenden. Heinrich V. hatte schmähliches Spiel mit dem Haupte des

8. Von Heinrich IV. bis Rudolf von Habsburg - S. 101

1893 - Dresden : Bleyl & Kaemmerer
— 101 — Als Heinrich V. die Zügel der Regierung in der Hand hatte, da zeigte sich bald, daß er über die Ansprüche des Papstes und der Fürsten genau so dachte wie sein Vater. (Er hatte sich also auch hierin nur verstellt, um mit Hilfe des Papstes und der Fürsten den Thron zu erlangen). Sofort verlangte er das Recht der Investitur, und als der Papst dies verweigertes zog er mit einem gewaltigen Heere nach Italien. Die lombardischen Städte erkannten seine Oberhoheit an, und auch der Papst sandte freundliche Botschaft. Bald darauf führte er den König in St. Peters Dom. Aber hier weigerte sich der Papst, ihn zu krönen. Da ließ Heinrich den Papst durch seine Ritter gefangen nehmen, richtete ein furchtbares Blutbad unter den zu Hilfe herbeieilenden Römern an und zog dann mit dem gefangenen Papst und 16 Kardinälen fort. Endlich gab der Gefangene dem Drängen des Königs nach. Er überließ ihm die Investitur, krönte ihn zum Kaiser, löste seinen Vater vom Bann und mußte noch obendrein versprechen, sich für alle Mißhandlungen nicht zu rächen und den Kaiser nicht in den Bann zu thun. (Was meint ihr dazu? Heinrich handelt hart, rücksichtslos grausam und erreicht seinen Zweck, gerade wie einst gegen den Vater. Und dennoch führte er nur^das zum Sieg, was der Vater erstrebt hat, und rächte furchtbar die Schmach von Canossa). Freilich der nächste Papst setzte den Kampf um die Investitur fort, viele Bischöfe und auch unzufriedene Fürsten standen auf seiner Seite, und Heinrich mußte allenthalben blutige Fehden führen. Endlich gab jede Partei etwas nach, und so kam es im Jahre 1122 zum Frieden zwischen Kaiser und Papst, zwischen Reich und Kirche. Pämlich in Worms wurde ausgemacht und feierlich beschworen: Die deutschen Bischöfe werden von den Domherren gewählt, der Kaiser belehnt die Gewählten durch das Schwert mit der Gewalt über Land und Leute, und der Papst erteilt dann die Investitur mit Ring und Stab und verleiht dadurch die geistliche Gewalt. (Wie so hat hier jede Partei etwas nachgegeben? . . . Aber der Kaiser hat doch mehr verloren als der Papst. Warum? Weil er nicht mehr das Recht zur Wahl hat. — Auch ist die Kirche hiermit als eine selbständige Macht neben dem Reich anerkannt, mit der man Krieg führt und Frieden schließt, wie mit jedem andern Reich. — Wormser Friede 1122). Hiermit sind die oben ausgestellten Fragen beantwortet. Ob Heinrich nicht doch besser geworden ist? fragt ihr noch. Die Geschichte weiß nichts Freundliches und Liebes von ihm zu berichten. Mit harter Hand schlug er seine Gegner nieder, aber für die Armen und Niedrigen hatte er kein Herz. — Ist also auch in unserm zweiten Gedicht Volkes Stimme Gottes Stimme? Ja. Noch ein Volksurteil sollt ihr über Heinrich V. hören. Er starb ohne Kinder, und das Volk sagte: Das ist Gottes Strafe. Wie ist das gemeint ? (Ein Mensch, der sich als Kind so an seinem Vater versündigt, verdient nicht, daß er ein liebes Kind ans Herz drückt.) — So war Heinrich V. zwar ein tüchtiger Herrscher, aber ein schlechter Mensch.

9. Bilder aus der deutschen Geschichte in schulgemäßer Form - S. 36

1896 - Dessau : Anhaltische Verl.-Anst. Oesterwitz & Voigtländer
Heinrichs Nachfolger. — 36 — noch 21 Jahre. Auch diese Zeit war erfüllt von Kämpfen gegen die Päpste, welche ganz im Sinne Gregors regierten. — Am Abende seines Lebens traf den Kaiser der größte Schmerz, den ein Vaterherz treffen kann. Sein Sohn Heinrich nämlich empörte sich gegen ihn und suchte ihm mit Waffengewalt die Herrschaft zu entreißen. Da fah sich der Kaiser genötigt, gegen seinen eigenen Sohn zu Felde zu ziehen. Mitten in diesem Kampfe ereilte ihn der Tod. — Da Heinrich im Banne starb, verweigerte die Kirche die feierliche Bestattung der Leiche. Fünf Jahre blieb der steinerne Sarg mit derselben in einer Nebenkapelle das Domes zu Speier stehen. Dann wurde der Bann endlich aufgehoben und des Kaisers Gebeine in der Fürstengrust des Domes beigesetzt. Heinrich Iv. Nachfolger war dessen Sohn Heinrich V. Unter ihm wurde der Streit zwischen Kirche und Staat beigelegt. Heinrich V. verzichtete ans die Ernennung der Bischöfe und Äbte und überließ sie dem Papste; dieser dagegen gestand dem Kaiser das Recht zu, die erwählten kirchlichen Würdenträger wegen ihrer vom Staate erhaltenen Güter mit dem Scepter, dem Zeichen der weltlichen Macht, zu belehnen. Unzweifelhaft hingen jetzt die deutschen Bischöfe mehr vom Papste als vom Kaiser ab. Der Kampf war somit zu gunsten des Papsttums entschieden. Dadurch verlor das deutsche Kaisertum, welches bis dahin (seit Otto I.) über dem Papsttume gestanden hatte, sehr an Macht und Ansehen. — Mit Heinrich V. erlosch (1125) das fränkische Kaisergeschlecht.

10. Geschichte des Mittelalters - S. 119

1887 - Leipzig : Teubner
von Speier gönnte dem Toten feine Ruhe nicht; abermals wurde das Grab aufgerissen und der Sarg in die un-geweihte Kapelle der H. Afra znr Seite des Domes gestellt. Hier stand sie fast fünf Jahre, bis endlich im I. 1111 der König Heinrich erlangte, daß der Bann von der Leiche genommen wurde. Jetzt ward sie mit allen kirchlichen Ehren und unerhörter Pracht in dem Dome beigesetzt. Ein unglücklicherer König hat nie auf dem deutschen Throne gesessen als Heinrich Iv. Allerdings hat er die Leiden, die ihn trafen, zum Teil sich selbst durch Fehler und Sünden zugezogen — und wie schwer hat er die Sünden seiner Jugend gebüßt! — doch das meiste verschuldeten seine selbstsüchtigen Erzieher, die nach eigener Macht trachtenden Fürsten des Reichs und die Herrschsucht der römischen Politik. Er war immer viel mehr der angegriffene Teil als der angreifende. Heinrich besaß viele treffliche Eigenschaften; er war ungemein klug und scharfsinnig, treu und dankbar gegen Freunde, großmütig gegen überwundene Feinde, ein wahrer Vater der Armen. Im Kriege war er tapfer und ausdauernd — er hat 62 Schlachten geschlagen — als Regent sorgte er mit Eifer und Strenge für den Landfrieden, für Handel und Verkehr und den Wohlstand der Bürger. Darum waren die Städte ihm auch immer zugethan. Er war ein großer Mann mit leuchtendem Auge und schönen Gesichtszügen, eine stattliche königliche Erscheinung. Heinrich V. (1106 — 1125) war ein besserer König, als man erwartet hatte. Er hob die Königsgewalt, die durch ihn soviel gelitten, wieder empor und beendigte den Juvestiturstreit durch das Wormser Konkordat (1122), wonach hinfort die Kirche den Geistlichen durch Ring und Stab, der König durch Überreichung des Scepters, des Zeichens weltlicher Macht, belehnte. Heinrich V. war der letzte seines Stammes; er starb kinderlos, wie er es verdient.

11. Das Mittelalter - S. 45

1913 - Leipzig : Voigtländer
54. Heinrich Iv. 10561106. 35. Heinrich V. 11061125. 45 Heinrich den Vater heimtckisch gesangen und zwang ihn in der Pfalz 3tns9 zu Ingelheim durch Androhung des Todes, der Herrschast zu entsagen. Doch der Kaiser entkam der hast und floh nach Lttich. Schon stand er an der Spitze eines Heeres dem Sohne gegenber, da roard er erst 56 Jahre alt, aber durch Kummer erschpft vom Tode ereilt 1106. Er bat noch, man mge seinen Freunden verzeihen und seine Gebeine bei denen seiner Vorsahren in Spei er bestatten lassen. Sein Leichnam wurde zwar nach Speier gebracht, stand aber auf Betreiben seiner Gegner noch jahrelang in einer ungerneihten Kapelle, bis endlich des Kaisers Sohn und Nachfolger Heinrich V. die Ruf Hebung des Bannes erlangte und die (Bebeine des Daters in der Kaisergruft des Domes beisetzte. 5. Heinrichs Iv. Charakter und Regierung. Heinrich Iv. war einer der unglcklichsten Fürsten auf Deutschlands Thron. (Er war reich begabt, tapfer und ausdauernd. Rber eine falsche (Erziehung und latawer jugendlicher bermut verleitete ihn zu trichten Handlungen. Rls er, kaum 15 Jahre alt, zu selbstndiger Regierung gelangte, ward er sofort in schwere Kmpfe verwickelt. 3m Streit mit den Sachsen, dem Kmpfe Papste, mit ungetreuen Vasallen und den eigenen Shnen wute er das Rnfehen des deutschen Knigtums durch Klugheit und Beharrlichkeit wieder zu heben, vom Unglck gelutert, war er in der letzten Seit seiner Regierung fr das Wohl seines Volkes ttig. (Er frderte die Städte Regierung durch Verleihung wichtiger Rechte und Untersttzung gegen die Wegelagerer. Den Bauern ntzte er durch Herbeifhrung und Wahrung des Landfriedens. Den Bedrftigen half er durch (Errichtung von Rrmen und Krankenhusern. So wurde sein Tod von vielen betrauert. 35. Heinrich V. 11061125. Heinrich V. 11061125 war klug und tatkrftig, aber auch selbst-schtig und hinterlistig. Ruch er geriet bald mit dem Papste in heftigen Streit der die Investitur. Rls ihm der Papst die Kaiserkrnung ver-weigerte, nahm Heinrich ihn und die ihn umgebenden Geistlichen in der Peterskirche zu Rom gefangen; einige Tage spter setzte ihm der Papst die Kaiserkrone aufs Haupt. Endlich wurde der Investiturstreit durch das Wormser Konkordat 1122 beigelegt; danach sollten die Bischfe wormier . xr, , v ^ ,rif, . 3 . 3 ' ,, 1 ' 1 Konitorbal und Rbte, nachdem sie von Geistlichen m Gegenwart des Kaisers oder 1122 eines kaiserlichen Gesandten gewhlt waren, vom Kaiser mit den weltlichen Gtern (durch das Zepter), vom Papste mit der geistlichen Gewalt (durch Ring und Stab) belehnt werden. Eine ppstliche Herrschaft, wie sie Gregor Vii. geplant hatte, war nicht zustande gekommenaber der

12. Das Mittelalter - S. 45

1918 - Leipzig : Voigtländer
34. Heinrich Iv. 10561106. 55. Heinrich V. 1106-1125. 45 Heinrich den Vater heimtckisch gefangen und zwang ihn in der Pfalz ^p^ng zu Ingelheim durch Androhung des Todes, der Herrschaft zu entsagen. Doch der Kaiser entkam der hast und floh nach Lttich. Schon stand er an der Spitze eines Heeres dem Sohne gegenber, da ward er erst 56 Jahre alt, aber durch Kummer erschpft vorn Tode ereilt 1106. (Er noch, man mge seinen Freunden verzeihen und seine Gebeine bei denen seiner vorfahren in Spei er bestatten lassen. Sein Leichnam wurde zwar nach Speier gebracht, stand aber auf Betreiben seiner Gegner noch jahrelang in einer ungeroeihten Kapelle, bis endlich des Kaisers Sohn und Nachfolger Heinrich V. die Ruf Hebung des Bannes erlangte und die Gebeine des Vaters in der Kaisergruft des Domes beisetzte. 5. Heinrichs Iv. Charakter und Regierung. Heinrich Iv. war einer der unglcklichsten Fürsten auf Deutschlands Thron. (Er war reich begabt, tapfer und ausdauernd. Rber eine falsche (Erziehung und jugendlicher bermut verleitete ihn zu trichten Handlungen. Ris er, kaum 15 Jahre alt, zu selbstndiger Regierung gelangte, ward er sofort in schwere Kmpfe verwickelt. 3m Streit mit den Sachsen, dem Kmpfe Papste, mit ungetreuen Vasallen und den eigenen Shnen wute er das Rnsehen des deutschen Knigtums durch Klugheit und Beharrlichkeit wieder zu heben, vom Unglck gelutert, war er in der letzten Seit feiner Regierung fr das tohl feines Volkes ttig. (Er frderte die Städte eateruna durch Verleihung wichtiger Rechte und Untersttzung gegen die Wegelagerer. Den Bauern ntzte er durch Herbeifhrung und Wahrung des Landfriedens. Den Bedrftigen half er durch (Errichtung von Rrmen und Krankenhusern. So wurde sein Tod von vielen betrauert. 35. Heinrich V. 11061125. Heinrich V. 11061125 war klug und tatkrftig, aber auch selbst-schtig und hinterlistig. Ruch er geriet bald mit dem Papste in heftigen Streit der die Investitur. Rls ihm der Papst die Kaiferkrnung verweigerte, nahm Heinrich ihn und die ihn umgebenden Geistlichen in der Peterskirche zu Rom gefangen; einige Tage spter setzte ihm der Papst die Kaiserkrone aufs Haupt. (Endlich wurde der Investiturstreit durch das Wormser Konkordat 1122 beigelegt- danach sollten die Bischfe und Rbte, nachdem sie von Geistlichen in Gegenwart des Kaisers oder K'uirw eines kaiserlichen Gesandten gewhlt waren, vom Kaiser mit den weltlichen Gtern (durch das Zepter), vom Papste mit der geistlichen Gewalt (durch Ring und Stab) belehnt werden. (Eine ppstliche Herrschaft, wie sie Gregor Vll geplant hatte, war nicht zustande gekommenaber der

13. Lehrbuch der Geschichte für die mittleren Klassen höherer Lehranstalten - S. 34

1904 - Gotha : Perthes
34 Abdankung. Von hier entfloh der Kaiser. Dem Kampf, den er um die Krone begann, setzte jedoch sein pltzlicher Tod ein Ziel (1106). Der Bann der Kirche wurde auch jetzt nicht von Heinrich Iv. genommen; fnf Jahre stand die Leiche zu Spei er in nngeweihter Kapelle. 4. Das Ende des Jnvestiturstreits unter Heinrich V. Sobald Heinrich V. (11061125) im unbestrittenen Besitze des Thrones war, bte er gleich seinem Vater das Recht der Investitur, ja nach mehreren Jahren entschlo er sich, an der Spitze eines Heeres den Streit in Rom zu ent-scheiden und zugleich das abgefallene Italien von neuem zu unterwerfen. ein Heer "vvn 30000 Rittern, das grte, das bisher etn"bmtscher König der die-llml-Hefhrt hatte, him er H M) Musterung auf den roncalischen Feldern beipiacenza spiatschendsa^) Vor dieser Macht beugte sich Italien. In Rom nahm Heinrich den hilflosen Papst (Paschlis Ii.) gefangen und brachte ihn dazu, das Jnvestiturrecht des deutschen Knigs anzuerkennen (1111) und ihn zum Kaiser zu krnen. Der kirchliche Kampf entbrannte freilich bald von neuem, doch brach sich die Ansicht Bahn, da die knigliche Investitur hinsichtlich des weltlichen Besitzes eine Berechtigung habe. So kam es 1122 zu dem Wormser Vertrage, nach dem der Kaiser auf die Investitur in alter Weise (durch Ring und Stab, die Zeichen des geistlichen Amtes) verzichtete, da-gegen den Bischfen die Regalien (das weltliche Gut) mit dem Zeichen der weltlichen Gewalt, dem Zepter, erteilte. Die Wahlen der Bischfe, an-fangs in Gegenwart des Kaisers oder seines Stellvertreters gehalten, gerieten allmhlich ausschlielich in die Hnde der Domkapitel (Domherren). Der Kaiser hatte die Leitung des christlichen Abendlandes, die wesentlich auf der Herrschaft der die Kirche geruht hatte, verloren. Der Papst war fortan Herr der gesamten Kirche. Als Vertretungen der abendlndischen Christenheit galten die groen Synoden, die alljhrlich in Rom in der Fastenzeit gehalten wurden, und als ein allgemeines Konzil wurde die Synode vom I. 1123 bezeichnet, die auch den Wormser Vertrag besttigte (die sogen, erste Lateransynode, tagend in der Laterankirche, der Pfarr-kirche des Papstes). Noch erschienen Kaisertum und Papsttum als zwei gleiche Gewalten, und man sprach von den zwei Schwertern, die Christus an Kaiser und Papst verliehen habe; doch sing bereits an die Idee Wurzel zu fassen, da die Mrche gttlicher, der Staat blo menschlicher Abkunft sei, da jene zum Staate sich verhalte wie die Seele zum Leibe und da, wie der Seele die Herrschaft der den Leib zustehe, so der Kirche die Herrschaft der den Staat gebhre. Bei solchen Vorstellungen mute der Kampf um die hchste Gewalt zwischen Kaisertum und Papsttum der kurz oder lang wieder ausbrechen. Im I. 1125 starb Heinrich V. kinderlos. Er ward im Dome zu Spei er, der allgemeinen Grabsttte der frnkischen oder satischen Kaiser, beigesetzt..

14. Deutsche Geschichte - S. 47

1908 - Halle a.S. : Buchh. des Waisenhauses
Heinrich V. 1106 1125. 47 (f. 52). Ja, auch die eigene Familie blieb dem Kaiser nicht treu. Sein ltester Sohn Konrad, den der Vater schon zum König hatte krnen ^fall^ lassen, lie sich, während Heinrich auf einem zweiten Zuge in Italien weilte, dort von der ppstlichen Partei verfhren und fiel ab; er war der erste deutsche König, der dem Papste den Steigbgel hielt. Er starb spter in Italien. Der Kaiser aber, durch Leiden zu einer hoheitsvollen Milde und Ver- Henrich iv. hnlichkeit gereift, setzte in seinen letzten Lebensjahren alle Kraft daran, Friedens-dem von Krieg und Fehde zerrtteten Deutschland den Frieden wiederzugeben. Er verkndete einen allgemeinen Landfrieden, suchte die Bauern und das aufblhende Brgertum in den Stdten zu schtzen und die Landstraen vor Wegelagerern zu sichern und trat dem trotzigen, fehdelustigen Adel ent-gegen. Mehr und mehr fand er Anerkennung; nur die Kirche verharrte in ihrer Feindschaft. Da mute es der Kaiser erleben, da auch sein zweiter Sohn, Hein-Abfall^ rich, ihm untreu wurde. Er hatte ihn nach Konrads Absetzung zum König krnen lassen, jedoch erst nachdem er geschworen hatte, nicht vor des Vaters Ableben nach der Krone zu greifen. Trotzdem verlie ihn im Jahre 1105 sein Sohn, auf die Mistimmung des niederen Adels und die Bundes-genossenschast der Kirche bauend. Wieder waren es die Städte, die dem Kaiser treu blieben. Da gelang es dem Sohne durch die schnde Vor-spiegelung, er wolle sich unterwerfen, den Vater zu betrgen; er nahm ihn verrterisch gefangen und zwang ihn zu Ingelheim der Krone zu ent-sagen. Aber der Kaiser entfloh; er begab sich nach Lttich zu dem ihm treu gebliebenen Bischof. Der Brgerkrieg drohte von neuem auszubrechen; da starb Kaiser Heinrich, erst 56 Jahre alt. Heinrichs iv. Sein Sarg stand, da er im Banne gestorben war, noch jahrelang auf U06. ungeweihtem Boden, bis er in dem Dome zu Spei er, der Grabeskirche der frnkischen Kaiser, die Ruhe fand. Heinrich V. 1106-1125. 50. Heinrich V. war ein tatkrftiger, aber auch rcksichtslos harter, von niemand geliebter Fürst. Mit Hilfe der Kirche war er emporgekommen; aber die Kirche hat nicht weniger als die Fürsten seine harte Hand versprt. Sobald es ihm die deutschen Verhltnisse erlaubten, zog er nach Italien und ertrotzte von dem Papste die Kaiserkrnung. Bald aber brach ein Kaiser-Aufstand der deutschen Fürsten aus; ihr Fhrer war der Herzog Lotharttcmun9' von Sachsen. Ein neuer Papst verhngte der den Kaiser den Bann. So wurde Deutschland wiederum von Zwietracht zerrissen.

15. Geschichte des Mittelalters und der Neuzeit - S. 48

1896 - Hannover : Manz & Lange
48 Kaiser Heinrich V. droht und mute einige Zeit nachher flchtig die heilige Stadt verlassen. Er starb im Jahr 1085 in der Verbannung zu Salerno. Seine letzten Worte waren: Ich habe die Gerechtig-keit geliebt und das Unrecht gehat; darum sterbe ich in der Ver-bannung." 5) Heinrichs Iv. Ende 1106. Allmhlich schien der Kaiser der alle seine Feinde zu trium-phieren. Da verleiteten diese seinen eigenen, ehrgeizigen Sohn, der gleichfalls Heinrich hie, zum schnden Verrat am Vater. Auf treulose Weise nahm der junge Heinrich den Kaiser ge-fangen und ntigte ihn, auf die Krone zu verzichten. Jedoch ent-kam Heinrich Iv. der Gefangenschaft und zog mit Heeresmacht gegen den Sohn zu Felde. Ehe es aber zur Schlacht zwischen beiden kam, machte der Tod dem Thronstreit ein Ende. Der Kaiser starb 1106 zu Lttich uach einem Leben, das nicht sehr lang, dagegen reich an erschtternden Ereignissen gewesen war. 15. Kaiser Heinrich V. 1106 bis 1125. Heinrich V., der schon vor seiner Emprung gegen den Vater zu dessen Nachfolger gewhlt worden war, folgte 1106 unbestritten in der Regierung. Er setzte den Kampf gegen das Papsttum und gegen die Fürsten, die aus eine Schwchung der kaiserlichen Gewalt ausgingen, fort. Beiden Gegnern mute er schlielich Zugestndnisse machen. Nachdem er sich mit seinen Feinden in Deutschland ausgeshnt hatte, kam im Jahr 1122 unter der Vermittlung der deutschen Fürsten auch der Streit der die Investitur zu Ende. Im Wormser Konkordat^) schlssen der Papst und der Kaiser mit einander einen Vergleich. *) Konkordat nennt man einen Vertrag zwischen dem Papst und einer weltlichen Macht, worin der kirchliche Verhltnisse ein Abkommen ge-troffen wird.

16. Leitfaden zur Geschichte des deutschen Volkes - S. 51

1875 - Berlin : Vahlen
— 51 — frommem Sinn verschmähte, da die goldene Krone zu führen, wo fein Heiland die Dornenkrone getragen. Nach feinem bald erfolgten Tode nahm sie fein Bruder Balduin an, und gründete hier ein 1100 Königshaus, das fast ein Jahrhundert bestand. Immer neue Kreuzzüge gingen in kleineren Abtheilungen nach dem Morgenlande, welches nun auch durch Handel und Colonien mit dem Abendlande in engen Verkehr trat. Kaiser Heinrich Iv. selbst dachte daran, sich an die Spitze eines Kreuzzuges zu stellen. Aber dem Gebannten ward dies nicht vergönnt, und in seinem noch immer vom Investitur ft reite aufgeregten Reiche selbst war er nicht mächtig genug, um glänzende Thaten in die Ferne hin auszuführen. Zuletzt empörte sich fein zweiter Sohn, Heinrich, wie 1105 einst der ältere, gegen ihn, und die Kirche wie die deutschen Fürsten traten auf die Seite des ruchlosen Sohnes. Da für den Kaiser sich die Städte am Rhein waffneten, so kam der junge König unter dem Scheine der Reue zu dem Vater, und wußte diesen so zu täuschen, daß er ihn glauben machte, ihn zur Aussöhnung mit den deutschen Fürsten nach Mainz begleiten zu wollen. Auf dem Wege aber lockte er den Vater auf die Burg Böckelheim im Nahethale, wo er ihn gefangen fetzte. Von aller Hilfe verlassen und schnöde mißhandelt, entsagte Heinrich Iv. der Regierung und lieferte die Reichskleinodien aus. Als er aber sich trotzdem nicht einmal feines Lebens sicher halten konnte, entfloh er. Wieder boten ihm die treuen Städte Zuflucht, aber in Lüttich starb er. Die Leiche des Gebannten 1106 blieb noch fünf Jahre in einer ungeweihten Capelle, bis, nachdem endlich der Bann von ihm genommen, er in Speier neben feinen Vätern beigesetzt wurde. § 47. Heinrich V. und das Ende des Jnveftiturstreites. Unsägliches Elend hatte der lange Streit zwischen Kaiser und Kirche schon über Deutschland und die Welt gebracht, als Heinrich V. feine Regierung antrat. Er verdankte feine Erwählung den Für-1106—1125 sten und der Kirche, und beide hatten wohl gehofft, durch ihn herrschen zu können. Aber in Heinrich V., der eben so schlau wie gewaltthätig war, hatten sie sich getäuscht. Er nahm die Fürsten streng für ihre Lehnspflichten in Anspruch und hielt bei feiner ersten Romfahrt auf den Roncalifchen Feldern bei Pavia Musterung über ein stattliches Reichsheer, mit dem er im Winter 1110 zu 1111 gen Rom zog. Hier nahm er in St. Peters Dom, als der Papst vor Heinrichs Krönung noch weitläufige Bedingungen hinsichtlich der Investitur machte, sogar den Papst gefangen. Aber 1111 4*

17. Geschichte des Mittelalters - S. 54

1914 - Bamberg : Buchner
54 Die fränkischen Kaiser. Kampfe. Da lichtete der verrat seine eigenen Reihen und ihm blieb nichts als ein eiliger Rückzug an den Rhein, wo er von je seine treuesten Freunde hatte. Der Sohn folgte ihm. Da der Anhang des Kaisers rasch wuchs, hielt es jener für geraten das Spiel zu wechseln; er tat, als bereue er das Geschehene, bat den Vater um eine Unterredung und unter Umarmungen und Küssen schien eine vollständige Aussöhnung erfolgt zu sein. Aber dem Sohne war es nur darum zu tun, daß der König sein Heer entließ,- als dies geschehen war, überwältigte der Treulose den Vater und zwang ihn zur Abdankung. Der junge Heinrich hatte seinem Vater vorgespiegelt, er wolle ihn nach Mainz bringen um einen Ausgleich zwischen ihm und den deutschen Fürsten herbeizuführen. Da kam von dort die Meldung, der Erzbischof weigere sich den Gebannten in die Stadt zu lassen. Auf den Rat des Sohnes begab sich der König nach der Burg Böcfelheim an der Nahe, um jenem Zeit zu lassen den Erzbischof umzustimmen. Kaum aber war Heinrich Iv. dort angelangt, bemerkte er, daß er ein Gefangener war. Kurz darnach trat in dem benachbarten Ingelheim ein Fürstengericht zusammen, vor das man den König lud. Er wurde durch Todesdrohungen genötigt abzudanken und ein Sündenbekenntnis zu verlesen, womit man ihn zu vernichten gedachte. Heinrichs Iv. letzte Tage. Heinrich V. wurde in Mainz gekrönt. Dem Vater aber gelang es aus der haft zu entkommen. Er floh rheinabwärts nach Köln und legte den weiteren Weg nach Aachen als Pilger barfuß zurück um seinen kirchlichen Eifer zu zeigen. Der Sohn eilte ihm nach und zwischen ihm und dem rasch geworbenen Heere des Vaters stand aufs neue die Entscheidung im Felde bevor. Da wurde der alte König durch den 1106 Tod allen weiteren Kämpfen entrückt. Noch sterbend hatte er dem undankbaren Sohne Schwert und Ring gesandt und für seine Anhänger Verzeihung erbeten. Der Leichnam des Gebannten konnte erst fünf Jahre später in der Gruft seiner Väter zu Speyer beigesetzt werden. Bezeichnend ist, daß in dem Kampfe zwischen Kaiser und Papst die meisten weltlichen Fürsten auf der Seite des Papstes, die meisten geistlichen auf der des Kaisers standen. Eine besonders treue Stütze, fand Heinrich Iv. bei den Städten, die er sich namentlich durch Verkündigung des Gottesfriedens (s. S. 45) zu Dank verpflichtet hatte, und wärmste Teilnahme beim niedern Volk, das ihn als „Vater der Armen" verehrte. Heinrich V. 1106—25. Heinrich V. war bisher der Schützling der Kurie gewesen. Kaum aber hatte er die Regierung übernommen, erkannte man, daß er so wenig wie sein Vater geneigt war die kaiserlichen Rechte ihr preiszugeben. Als er

18. Teil 2 - S. 3

1882 - Leipzig : Brandstetter
Altdeutsche Handwerker. 3 Bischöfe, welche bis dahin treue Anhänger des Kaisers gewesen waren, auf die Seite des Papstes übergingen, fielen die Städte unvermutet von ihnen ab und ergriffen die Partei des Kaisers. Von diesem Augenblicke au habeil sie, einzelne seltene Ausnahmefälle abgerechnet, allezeit am Reich gehalten und mit ihrer ganzen Kraft die Sache des Kaisers gegen die Kirche und die Fürsten verfochten. Gleich die ersten Heere, mit denen Heinrich gegen die aufrührerischen Sachsen ins Feld rückte, bestanden vorzugsweise aus Kaufleuten und Handwerkern; nie hat eine Stadt in Zeiten der Gefahr den Kaiser verlassen. Es war freilich zunächst nur Politik und Interesse, was die Städte auf seine Seite trieb, allein die ausharrende Treue, welche sie dabei an den Tag legten, selbst da, wo nichts mehr zu hoffen war, zeigt doch, daß sie uicht bloß die wirtschaftliche, sondern auch die sittliche Kraft unseres Volkes gesteigert haben. Der Kaiser suchte dafür fo viel er konnte ihr Aufkommen zu befördern und beschenkte sie mit Freiheiten und Rechten; das erste, was er für sie that, bestand gerade in der Abschaffung der hofrechtlichen Lasten, vor allem der härtesten, des sogenannten Sterbfalls oder Anteils. Als Hörige, die auf fremdem Boden faßen, konnten die Handwerker ursprünglich kein eigenes Vermögen haben, nach ihrem Tode fiel daher von Rechts wegen der Nachlaß an den Herrn. Doch wurde es früh allgemeine Sitte, den Übergang anf die Erben zu gestatten und nur einen Teil der Habe zu fordern: das war das Anteil oder Sterbfallsrecht, eine Quote des Nachlasses, womit die Hörigen die Erbschaft von dem Herrn loskauften. Auf dem Lande, wo die Handwerker auf Kosten des Herrn lebten, hatte die Abgabe guten Grund gehabt; in den Städten, als sie von ihrem Erwerbe zu leben anfingen, wurde sie unbillig und drückend. Es war nicht die Abgabe allem, die als Druck empfunden wurde, weit übler war es, daß sie den Fleiß und Arbeitseifer lähmte, denn je mehr sich der Erwerb vergrößerte, desto höher stieg der Gewinn des Herrn. Der mächtigste Sporn zur Anstrengung und Sparsamkeit liegt in der Aussicht, daß die Früchte einst den Kindern zu gut kommen. Heinrich V. hob nun, zunächst in den Städten Worms und Speier, den alten Stammsitzen seines Geschlechts, die am ersten sür den Kaiser aufgestanden waren und das Zeichen zur allgemeinen Erhebung gegeben hatten, das Anteil sowie andere Rechte der Hörigkeit oder Vogtei auf; merkwürdigerweise ohne Entschädigung, weil ein Herkommen, das Armut zur unausbleiblichen Folge habe, abscheulich und gottlos sei. Ungeschmälert sollte fortan das Vermögen auf die Kinder, und im Falle kinderloser Ehe auf die nächsten Erben übergehen; damit ja kein Zweifel oder Irrtum entstehe, wurde das Erbrecht gleich mit bestimmt. Die Herren wollten zwar die Abgabe in milderer Forin aufrecht halten, indem sie aus der Erbschaft das beste Stück Vieh oder bei Frauen das beste Gewand wegnahmen, allein Friedrich I. gab neue Privilegien und gewährte beiden Städten auch die Freiheit vom Besthaupt und Gewandrecht. Außer dem Buteil war es noch eine andere Beschwerde, über welche die Handwerker Klage führten und die von Heinrich V. ebenfalls abgestellt wurde.

19. Das Mittelalter - S. 69

1910 - Leipzig [u.a.] : Kesselring
Heinrich V. 69 Anhnger des Sohnes zugegen. Am Boden liegend erflehte der Schwergeprfte die Anwesenheit aller Fürsten; vergebens: der Sohn und die Seinen zwangen ihn, von einem Zettel die eignen Snden abzulesen und dann feierlich abzudanken. Doch gelang es dem so furchtbar Gedemtigten, ans erhft^zu entkommen; er war keines-Wegs gewillt, die so schmhlich erzwungene Abdankung anzuerkennen, und rstete von neuem zum Kampfe fr seine Krone. Doch ehe der Krieg ausbrach, erlste ihn im Jahre 1106 der Tod. Da Heinrich gebannt war, durfte sein Leichnam nicht in g e-weihter Erde ruhen. Darum stand der Sarg fnf Jahre lang in einer ungeweihten Seitenkapelle des Domes zu Speyer. Erst als auf Veranlassung seines Sohnes der Bann gelst wurde, konnte seine fei er-liche Beisetzung in der Kaisergruft erfolgen. Heinrich V. U06 bis 1^25. Die Beendigung des Jnvestiturstreites durch das Wormser Kon-kordat. 1122. Mit dem Tode des vielgeprften Kaisers war der In-vestitnrstreit noch lngst nicht beendet. Wenn auch der Sohn sich gegen den Vater erklrt hatte, weil dieser im Banne war, so dachte er doch nicht daran, die Ansprche auf die Einsetzung der Bischfe aufzugeben; vielmehr verfocht er sie mit groem Nachdruck. Erst nach sechzehn Jahren, 1122, kam es zu einer Art Ausshnung. Sie wurde dadurch erreicht, da beide Teile ein Stck von ihren Ansprchen fallen lieen. Der Papst erkannte an, da der Kaiser auch bei der Ein-setzung der Bischfe mitzusprechen habe, weil sie ja weltliche Besitzungen innehtten, und der Kaiser, da der Papst bei ihrer Einsetzung mitwirken msse, weil sie doch auch Geistliche wren. So wurde aus-gemacht, da fortan die Bischfe von den Geistlichen .der Domkirchen, den Domherren, gewhlt werden sollten; ein Vertreter des Kaisers durste dabei zugegen sein. War die Wahl rechts-gltig vollzogen, so setzte der Kaiser den Gewhlten in seinen Welt-lichen Besitz durch Verleihung des Zepters ein, dann der Papst in sein geistliches Amt durch Verleihung von Ring und Stab. Dieses Abkommen nennt man das Wormser Kon tbr.d,al_ Der fnfzigjhrige Streit zwischen Kaiser und Papst endete also mit einem Vergleich, bei dem sich keine der beiden Parteien als Siegerin bezeichnen konnte. Nach wie vor behielt der Kaiser die Verfgung

20. Hilfsbuch für den Unterricht in der Geschichte - S. 118

1897 - Breslau : Handel
118 C. Aus der deutschen Geschichte. Vaters in Italien zur Empörung aufreizen und verursachte neue Kämpfe. Als er in der Blüte seiner Jahre, fast von allen Anhängern verlassen, gestorben war, versuchte Heinrich, der zweite Sohn des Kaisers, den Vater vom Throne zu stoßen. Er war schon zum Nachfolger in der Königswürde Deutschlands gekrönt worden und hatte bei dieser Gelegenheit eidlich versprochen, bei Lebzeiten des Vaters nie nach der Herrschaft zu streben. Indem er heuchlerisch vorgab, daß er den Kaiser nur zur Herstellung des Friedens mit der Kirche zwingen wolle, gewann er viele Anhänger. Vergebens beschwor ihn der Vater, von seinem frevelhaften Beginnen abzustehen, und erinnerte ihn an den geleisteten Eid. Als der Kaiser mit einem von den rheinischen Städten aufgebrachten Heere gegen den Empörer zu Felde zog, söhnte sich dieser scheinbar mit dem Vater aus, aber nur, um ihn dann durch List und Verrat gefangen zu nehmen. Durch Androhung des Todes wurde der alternde Kaiser gezwungen, die Reichskleinodien auszuliefern und in einer Fürstenversammlung dem Throne zu entsagen. Doch gelang es ihm später, zu entfliehen und zu dem ihm befreundeten Bischöfe von Lüttich zu gelangen. Als er sich zu einem neuen Zuge gegen den Sohn rüstete, machte ein plötzlicher Tod seinem Leben voll Kummer und Unruhe ein Ende. — Der Bischof von Lüttich ließ ihn in der Lambertuskirche mit allen kaiserlichen Ehren feierlich beisetzen. Die kirchlichen Vorschriften gestatten aber nicht, daß der Leib eines im Banne Gestorbenen an geweihter Stätte ruht. Deshalb mußte die Leiche aus der Gruft wieder herausgenommen werden. Erst als nach fünf Jahren der Bann von dem verstorbenen Kaiser genommen worden war, da glaubwürdige Zeugen versicherten, daß derselbe 1106 bußfertig gestorben war, fand die Leiche in der Kaisergruft zu Speier ihre letzte Ruhestätte. Heinrich V. beendete durch das Wormser Konkordat, einen im Jahre 1122 mit den Gesandten des Papstes abgeschlossenen Vertrag, den Jnvestiturstreit. Der Kaiser entsagte der von seinen Vorgängern ausgeübten Investitur mit Ring und Stab und gestattete die Freiheit der Bischofswahlen. Dieselben mußten jedoch in Gegenwart eines kaiserlichen Bevollmächtigten vorgenommen werden, damit nicht Gegner des Kaisers zu einer mit weltlichen Ämtern und Gütern verbundenen Stelle gelangten. Die Belehnung mit diesen erhielt der Gewählte durch Überreichung des Zepters. 1125 erlosch das salische Geschlecht mit dem Tode des kinderlosen Heinrich V. b) Der erste Kreuwg. Schicksale des hl. Landes vor dem 1. Kreuzzug. Schon den ersten Christen galten die Stätten, an denen der Heiland gelebt und gelitten hat, als geheiligt, und sie verrichteten dort mit ganz besonderer Andacht ihr Gebet. Sobald die Kirche die Jahrhunderte der Verfolgung überwunden hatte, wurden die heiligen Orte mit prächtigen Gotteshäusern geschmückt. Seitdem wurden diese Stätten nicht leer von frommen Pilgern, die oft aus weiter Ferne gekommen waren. Unterwegs fanden dieselben in den Klöstern Aufnahme und Verpflegung, und in Jerusalem