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1908 -
Zweibrücken
: Kranzbühler
- Hrsg.: ,
- Sammlung: Realienbuecher Kaiserreich
- Schulbuchtyp (WdK): Lesebuch
- Schultypen (WdK): Niedere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Niedere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): Berufliche Bildungsgänge, alle Lernstufen
- Schulformen (OPAC): Volksfortbildungsschule
- Inhalt Raum/Thema: Realienkunde
- Geschlecht (WdK): koedukativ
262
Haupt nur möglich, wenn der Streitwert den Betrag von 100 Mark über-
steigt. Überdies wird bei den Gewerbegerichten sofort möglichst schnelle
Erledigung angestrebt/'
Schulz: „Ich habe eigentlich nicht Lust meine Reise aufzugeben; ich
möchte wohl einen Rechtsanwalt mit meiner Vertretung beauftragen."
Bürger: „Das ist vor dem Gewerbegericht nicht möglich; denn
Rechtsanwälte oder Personen, die das Verhandeln vor Gericht geschäfts-
mäßig betreiben, werden als Prozeßbevollmächtigte oder Beistände nicht
zugelassen."
Schulz: „Welchen Lauf könnte die Sache wohl nehmen, wenn ich
ohne weiteres der Verhandlung fern bliebe?"
Bürger: „Der Streitfall würde dadurch für Sie nur ungünstiger
werden. Wenn der Beklagte nämlich nicht erscheint, gelten auf Antrag
des Klägers die von ihm behaupteten Tatsachen als zugestanden und es
wird auf diese Aussprache hin ein sogenanntes Versäumnisurteil gefällt.
Sie könnten dann allerdings schriftlich einen Einspruch erheben oder
diesen vom Gerichtsschreiber zu Protokoll geben, aber dieser Einspruch
hätte nur Wert, wenn Sie ihn in dem neu anzusetzenden Termin mündlich
begründeten. Zudem steht dem Vorsitzenden das Recht zu, Parteien, die
nicht erscheinen, mit Geldstrafen bis zu 100 Mark zu bestrafen. Erscheint
übrigens der Kläger nicht, so ist derselbe auf Antrag des Beklagten ab-
zuweisen."
Schulz: „Sind Ihnen vielleicht Fälle, wie der meinige ist, bekannt?
Wie ist in diesen entschieden worden?"
Bürger: „Meiner Meinung nach hätten Sie die im § 112 der
Gewerbeordnung vorgeschriebene 14tägige Kündigungsfrist innehalten müs-
sen. Daß Sie sich in den Fähigkeiten des Kruse getäuscht haben, wird
kaum als genügender Grund anzusehen sein; Sie hätten sich durch Er-
kundigung oder probeweise Beschäftigung sichern müssen. Ich möchte Ihnen
zu einem Vergleich raten: entweder stellen Sie den Kruse bei anderer Arbeit
wieder ein, oder Sie zahlen ihm eine Abfindungssumme."
Schulz: „Muß ich im voraus einen besonderen Antrag auf einen
Vergleich stellen?"
Bürger: „Das ist durchaus nicht nötig. Dem Gewerbegericht ist aus-
drücklich die Aufgabe auferlegt tunlichst auf eine gütliche Erledigung des
Rechtsstreites hinzuwirken. Es kann den Sühneversuch in jeder Lage des
Verfahrens erneuern und hat denselben bei Anwesenheit der Parteien am
Schlüsse der Verhandlung zu wiederholen."
Schulz: „Wie hoch mögen sich die Kosten des Verfahrens belaufen,
wenn es zu einem Vergleich kommen sollte?"
Bürger: „Das Gesetz bestimmt darüber, daß eine Gebühr überhaupt
nicht erhoben wird, wenn ein zur Beilegung des Rechtsstreits abgeschlossener
Vergleich aufgenommen wird, auch wenn eine Verhandlung voraus-
gegangen war. Schreibgebühren kommen nie in Anrechnung und
auch die Zustellungen erfolgen kostenfrei. Sonst wird für die
Verhandlung des Rechtsstreits vor den Gewerbegerichten eine einmalige
Gebühr nach dem Werte des Streitgegenstandes erhoben. Diese ist aber
äußerst gering; denn sie beträgt bei einem Gegenstand im Werte lns
1910 -
Zweibrücken
: Kranzbühler
- Autor: Salzgeber, Franz
- Sammlung: Realienbuecher Kaiserreich
- Schulbuchtyp (WdK): Lesebuch
- Bildungsstufen (OPAC): Berufliche Bildungsgänge, alle Lernstufen
- Schulformen (OPAC): Sonntagsschule
- Inhalt Raum/Thema: Realienkunde
262
Haupt nur möglich, wenn der Streitwert den Betrag von 100 Mark über-
steigt. Überdies wird bei den Gewerbegerichten sofort möglichst schnelle
Erledigung angestrebt/'
Schulz: „Ich habe eigentlich nicht Lust meine Reise aufzugeben; ich
möchte wohl einen Rechtsanwalt mit meiner Vertretung beauftragen."
Bürger: „Das ist vor dem Gewerbegericht nicht möglich; denn
Rechtsanwälte oder Personen, die das Verhandeln vor Gericht geschäfts-
mäßig betreiben, werden als Prozeßbevollmächtigte oder Beistände nicht
zugelassen."
Schulz: „Welchen Lauf könnte die Sache wohl nehmen, wenn ich
ohne weiteres der Verhandlung fern bliebe?"
Bürger: „Der Streitfall würde dadurch für Sie nur ungünstiger
werden. Wenn der Beklagte nämlich nicht erscheint, gelten auf Antrag
des Klägers die von ihm behaupteten Tatsachen als zugestanden und es
wird auf diese Aussprache hin ein sogenanntes Versäumnisurteil gefällt.
Sie könnten dann allerdings schriftlich einen Einspruch erheben oder
diesen vom Gerichtsschreiber zu Protokoll geben, aber dieser Einspruch
hätte nur Wert, wenn Sie ihn in dem neu anzusetzenden Termin mündlich
begründeten. Zudem steht dem Vorsitzenden das Recht zu, Parteien, die
nicht erscheinen, mit Geldstrafen bis zu 100 Mark zu bestrafen. Erscheint
übrigens der Kläger nicht, so ist derselbe aus Antrag des Beklagten ab-
zuweisen."
Schulz: „Sind Ihnen vielleicht Fälle, wie der meinige ist, bekannt?
Wie ist in diesen entschieden worden?"
Bürger: „Meiner Meinung nach hätten Sie die im § 112 der
Gewerbeordnung vorgeschriebene 14tägige Kündigungsfrist innehalten müs-
sen. Daß Sie sich in den Fähigkeiten des Kruse getäuscht haben, wird
kaum als genügender Grund anzusehen sein; Sie hätten sich durch Er-
kundigung oder probeweise Beschäftigung sichern müssen. Ich möchte Ihnen
zu einem Vergleich raten: entweder stellen Sie den Kruse bei anderer Arbeit
wieder ein. oder Sie zahlen ihm eine Abfindungssumme."-
Schulz: „Muß ich im voraus einen besonderen Antrag aus einen
Vergleich stellen?"
Bürger: „Das ist durchaus nicht nötig. Dem Gewerbegericht ist aus-
drücklich die Aufgabe auferlegt tunlichst auf eine gütliche Erledigung des
Rechtsstreites hinzuwirken. Es kann den Sühneversuch in jeder Lage des
Verfahrens erneuern und hat denselben bei Anwesenheit der Parteien am
Schlüsse der Verhandlung zu wiederholen."
Schulz: „Wie hoch mögen sich die Kosten des Verfahrens belaufen,
wenn es zu einem Vergleich kommen sollte?"
Bürger: „Das Gesetz bestimmt darüber, daß eine Gebühr überhaupt
nicht erhoben wird, wenn ein zur Beilegung des Rechtsstreits abgeschlossener
Vergleich aufgenommen wird, auch wenn eine Verhandlung voraus-
gegangen war. Schreibgcbühren kommen nie in Anrechnung und
auch die Zustellungen erfolgen kostenfrei. Sonst wird für die
Verhandlung des Rechtsstreits vor den Gewerbegerichten eine einmalige
Gebühr nach dem Werte des Streitgegenstandes erhoben. Diese ist aber
äußerst gering; denn sie beträgt bei einem Gegenstand im Werte bis
mkm m&s&Mi
1910 -
Frankfurt am Main
: Diesterweg
- Autor: ,
- Hrsg.: Breidenstein, Heinrich
- Sammlung: Lesebuecher Kaiserreich
- Schulbuchtyp (WdK): Lesebuch
- Schultypen (WdK): Mittlere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Mittlere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 1 – Primarstufe, Klassen 1 – 4/6
- Schulformen (OPAC): Mittelschule
- Inhalt Raum/Thema: Heimatkunde
Drauf kam an den Iergli die Reihe, der sprach:
„Jscht er es nit, so ischt's sei Muter
Oder des Teufels Stiefbruder."
Der Marli hatte da einen guten Gedanken und sagte zum Veitli:
„Gang, Veitli, gang, gang du voran,
I will dahinte vor di stahn!"
Der Veitli hörte aber nicht drauf, und der Iackli sagte:
„Der Schulz, der mutz der erschte sei,
Denn ihm gebührt die Ehr' allei."
Da nahm sich der Herr Schulz ein Herz und sprach gravitätisch:
„So zieht denn herzhaft in den Streit,
Hieran erkennt man tapf're Leut'!"
Da gingen sie insgesamt auf den Drachen los. Der Herr Schulz
segnete sich und rief Gott um Beistand an; wie aber das alles nicht
helfen wollte und er dem Feind immer näher kam, schrie er in großer
Angst: „Hau! hurlehau! hau! hauhau!" Davon erwachte der Has,
erschrak und sprang eilig davon. Als ihn der Herr Schulz so feld-
flüchtig sah, da rief er voll Freude:
„Potz, Veitli, lueg, lueg, was isch das?
Das Ungehüer ischt a Has."
Der Schwabenbund suchte aber weiter Abenteuer und kam an die
Mosel, ein mosiges, stilles und tiefes Wasser, darüber nicht viel Brücken
sind, sondern man mehreren Orten sich muß in Schiffen überfahren
lassen. Weil die sieben Schwaben dessen unberichtet waren, riefen sie
einen Mann, der jenseits des Wasser seine Arbeit vollbrachte, zu, wie
man doch hinüberkommen könnte? Der Mann verstand wegen der
Weite und wegen ihrer Sprache nicht, was sie wollten, und fragte auf
sein Trierisch: „Wat? wat?" Da meinte der Herr Schulz, er spräche
nichts anders als: „Wate, wate durchs Wasser," und hub an, weil er
der vorderste war, sich auf den Weg zu machen und in die Mosel hinein-
zugehen. Nicht lang, so versank er in den Schlamm und in die an-
treibenden tiefen Wellen, seinen Hut aber jagte der Wind hinüber an
das jenseitige Ufer, und ein Frosch setzte sich dabei und quakte: „Wat,
wat, wat." Die sechs andern hörten das drüben und sprachen: „Unser
Gesell, der Herr Schulz, ruft uns; kann er hinüber waten, warum wir
nicht auch?" Sprangen darum eilig alle zusammen in das Wasser
und ertranken, also daß ein Frosch ihrer sechse ums Leben brachte, und
niemand von dem Schwabenbund wieder nach Haus kam.
1861 -
Eisleben Leipzig
: Klöppel G. E. Schulze
- Autor: Westermeier, Franz Ä. Bogislav
- Hrsg.: ,
- Auflagennummer (WdK): 9
- Sammlung: Realienbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lesebuch
- Schultypen (WdK): Volksschule
- Schultypen Allgemein (WdK): Niedere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Schulformen (OPAC): Volksschule
- Geschlecht (WdK): koedukativ
- Konfession (WdK): Evangelisch-Reformiert
317
reich werden möchten, als langsam. Also leuchtet ihm das
Anerbieten des Zirkelschmieds ein. Doch wollte er vorsichtig
sein. „Macht mir morgen früh einen heitern Himmel,"
sagte er, „zur Probe, und ein Paar leichte weiße Wölklein
dran, den ganzen Tag Sonnenschein und in der Luft so
zarte glanzende Fäden. Auf den Mittag könnt Ihr die er-
sten gelben Sommervögel los lassen, und gegen Abend darf's
wieder kühl werden." Der Zirkelschmied erwiederte: „Auf
einen Tag kann ich mich nicht einlassen, Herr Schulz. Es
trägt die Kosten nicht aus. Ich unternehm's nicht anders,
als auf ein Jahr. Dann sollt Ihr aber Noth haben, wo
Ihr Eure Frucht und Euren Most unterbringen wollt!"
Auf die Frage des Schulzen, wie Viel er für den Jahrgang
forderte, verlangte er zum Voraus Nichts, als täglich einen
Gulden und freien Trunk, bis die Sache eingerichtet sei,
es könne wenigstens drei Tage dauern, „hernach aber von
jedem Eimer Wein, den Ihr mehr bekommt," sagte er, „als
in den besten Jahren, ein Viertel, und von jedem Malter
Frucht einen Sester." — „Das wär' nicht Veil," sagte der
Schulz. Denn dort zu Lande sagt man Veil statt Viel,
wenn man sich hochdeutsch erpliziren will. Der Schulz be-
kam Respekt vor dem Zirkelschmied und erplizirte sich hoch-
deutsch. Als er nun aber Papier und Feder aus dem
Schränklein holte, und dem Zirkelschmied das Wetter von
Monat zu Monat vorschreiben wollte, machte ihm der Zir-
kelschmied eine neue Einwendung: „Das geht nicht an,
Herr Schulz! Ihr müßt auch die Bürgerschaft darüber hö-
ren. Denn das Wetter ist eine Gemeindesache. Ihr könnt
nicht verlangen, daß die ganze Bürgerschaft Euer Wetter an-
nehmen soll." Da sprach der Schulz: „Ihr habt Recht!
Ihr seid ein verständiger Mann!"
Der Leser aber ist nun der Schelmerei des Zirkel-
schmieds auf der rechten Spur, wenn er zum Voraus ver-
muthet, die Bürgerschaft sei über die Sache nicht einig ge-
worden. In der ersten Gemeindeversammlung wurde noch
Nichts ausgemacht, in der siebenten auch noch Nichts, in der
achten kam's zu ernsthaften Redensarten, und ein verständi-
ger Gerichlsmann glaubte endlich, um Fried' und Einigkeit
in der Gemeinde zu erhalten, wär's am besten, man zahlte
dem Wettermacher aus, und schickte ihn fort. Also beschied
der Schulz den Wetlermacher vor sich: „Hier habt Ihr Eure
neun Gulden, Unheilstifter, und nun thut zur Sache, daß
Ihr fort kommt, eh' Mord und Todtschlag in der Gemeinde
1900 -
Leipzig [u.a.]
: Klinkhardt
- Autor: Jütting, Wübbe Ulrich, Weber, Hugo, Lange, Karl
- Auflagennummer (WdK): 30
- Sammlung: Realienbuecher Kaiserreich
- Schulbuchtyp (WdK): Lesebuch
- Inhalt Raum/Thema: Vaterländische Geschichte
192
hatten, wo sie über Nacht bleiben mußten, daß in der Dämmerung
auf einer Wiese ein großer Roßkäfer oder eine Hornisse nicht wert
von ihnen hinter einer Staude vorbeiflog und feindlich brummelte.
Der Herr Schulz erschrak, daß er fast den Spieß hätte fallen lassen
und ihm der Angstschweiß am ganzen Leibe ausbrach. „Horcht,
horcht," rief er seinen Gesellen, „Gott, ich höre eine Trommel!"
Der Jackli, der hinter ihm den Spieß hielt und dem ich weiß nicht
was für ein Geruch in die Nase kam, sprach: „Etwas ist ohne
Zweifel vorhanden; denn ich schmecke das Pulver und den Zünd-
strick." Bei diesen Worten hub der Herr Schulz an, die Flucht zu
ergreifen und sprang im Hui über den Zaun; weil er aber gerade
auf die Zinken eines Rechens sprang, der vom Heumachen da liegen
geblieben war, so fuhr ihm der Stiel ins Gesicht und gab ihm
einen ungewaschenen Schlag. „O wei, o wei!" schrie der Herr
Schulz, „nimm mich gefangen, ich ergeb mich, ich ergeb mich!" Die
andern sechs hüpften auch alle einer über den andern herzu und
schrieen: „Giebst du dich, so geb ich mich auch, giebst du dich, so geb
ich mich auch." Endlich, wie kein Feind da war, der sie binden und
fortführen wollte, merkten sie, daß sie betrogen waren. Und damit
die Geschichte nicht unter die Leute käme und sie nicht genarrt und
verspottet würden, verschwuren sie sich untereinander, so lang davon
still zu schweigen, bis einer unverhofft das Maul aufthäte.
3. Hierauf zogen sie weiter. Die zweite Gefährlichkeit, die sie er-
lebten, kann aber mit der ersten nicht verglichen werden. Nach
etlichen Tagen trug sie ihr Weg durch ein Brachfeld, da saß ein
Hase in der Sonne und schlief, streckte die Ohren in die Höhe und
hatte die großen gläsernen Augen starr aufstehen. Da erschraken sie
bei dem Anblick des grausamen und wilden Tieres insgesamt und
hielten Rat, was zu thun das wenigst Gefährliche wäre. Denn so
sie fliehen wollten, war zu besorgen, das Ungeheuer setzte ihnen
nach und verschlänge sie alle mit Haut und Haar. Also sprachen sie:
„Wir müssen einen großen und gefährlichen Kampf bestehen, frisch
gewagt ist halb gewonnen!" faßten alle sieben den Spieß an, der
Herr Schulz vorn und der Veitli hinten. Der Herr Schulz wollte
den Spieß noch immer anhalten, der Veitli aber war hinten ganz
mutig geworden, wollte losbrechen und rief:
„Stoß zu in aller Schwabe Name,
sonst wünsch i, daß ihr möcht' erlahme!"
Aber der Hans wußte ihn zu treffen und sprach:
„Beim Element, du hascht gut schwätze,
bischt stets der ietscht beim Drachehetze."
Der Michal rief:
„Es wird nit fehle um ein Haar,
so ischt es wohl der Teufel gar."
Drauf kam an den Jergli die Reihe, der sprach:
„Ischt er es nit, so ischt's sei Muter
oder des Teufels Stiefbruder."
1846 -
Halle
: Buchh. des Waisenhauses
- Autor: Westermeier, Franz Ä. Bogislav
- Hrsg.: ,
- Auflagennummer (WdK): 3
- Sammlung: Realienbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lesebuch
- Schultypen (WdK): Volksschule
- Schultypen Allgemein (WdK): Niedere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Schulformen (OPAC): Volksschule
- Geschlecht (WdK): koedukativ
- Konfession (WdK): Evangelisch-Reformiert
317
reich werden möchten, als langsam. Also leuchtete ihm das
Anerbieten des Zirkelschmieds ein. Doch wollte er vorsich-
tig sein. «Macht mir morgen früh einen heitern Himmel,»
sagte er, «zur Probe, und ein Paar leichte weiße Wölklein
dran, den ganzen Tag Sonnenschein und in der Luft so
zarte glänzende Faden. Ans den Mittag könnt ihr die er-
sten gelben Sommervögel los lassen, und gegen Abend darf's
wieder kühl werben.» Der Zirkelschmteb erwiderte: «Auf
einen Tag kann ich mich nicht einlassen, Herr Schulz. Es
trägt die Kosten nicht aus. Ich unternehm's nicht anders,
als auf ein Jahr. Dann sollt Ihr aber Noth haben, wo
Ihr Eure Frucht und Euern Most unterbringen wollt!»
Auf j)ie Frage des Schulzen, wie viel er für den Jahrgang
fordere, verlangte er zum Voraus Nichts, als täglich einen
Gulden und freien Trunk, bis die Sache eingerichtet sei,
eö könne wenigstens drei Tage dauern, «hernach aber von
jedem Eimer Wein, den Ihr mehr bekommt,» sagteer, «als
in den besten Jahren, ein Viertel, und von jedem Malter
Frucht einen Sester.» — «Das wä? nicht Veil,» sagte der
Schulz. Denn dort zu Lande sagt man Veil statt Viel,
wenn man sich hochdeutsch erpliziren will. Der Schulz
bekam Respekt vor dem Zirkelschmied und erplizirte sich hoch-
deutsch. Als er nun aber Papier und Feder aus dem
Schränklein holte, und dem Zirkelschmied daö Wetter von
Monat zu Monat vorschreiben wollte, machte ihm der Zir-
kelschmied eine neue Einwendung: «Das geht nicht an, Herr
Schulz! Ihr müßt auch die Bürgerschaft darüber hören. Denn
das Weller ist eine Gemeindesache. Ihr könnt nicht verlan-
gen, daß die ganze Bürgerschaft Euer Wettet annehmen soll.»
Da sprach der Schulz: «Ihr habt recht! Ihr seid ein ver,
ständiger Mann!»
Der Leser aber ist nun der Schelmerei des Zirkel-
sschmieds auf der rechten Spur, wenn er zum Voraus ver-
muthet, die Bürgerschaft sei über die Sache nicht einig ge-
worden. In der ersten Gemeindeversammlung wurde noch
Nichts ausgemacht, in der siebenten auch noch Nichts, in der
achten kam's zu ernsthaften Redensarten, und ein verständi-
ger Gerichtsmann glaubte endlich, um Fried' und Einigkeit
in der Gemeinde zu erhalten, wär's am besten, man zahlte
dem Wettermacher aus, und schickte ihn fort. Also beschiev
der Eckulz den Wettermacher vor sich: «Hier habt Ihr Eure
neun Gulden, Unheilstifter, und nun thut zur Sache, daß
Ihr fort kommt, eh' Mord und Todtschlag in der Gemeinde
1910 -
Frankfurt am Main
: Diesterweg
- Autor: ,
- Hrsg.: Breidenstein, Heinrich
- Sammlung: Lesebuecher Kaiserreich
- Schulbuchtyp (WdK): Lesebuch
- Schultypen (WdK): Mittlere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Mittlere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 1 – Primarstufe, Klassen 1 – 4/6
- Schulformen (OPAC): Mittelschule
- Inhalt Raum/Thema: Heimatkunde
der Angstschweiß am ganzen Leibe ausbrach. „Horcht, horcht," rief
er seinen Gesellen, „Gott, ich höre eine Trommel!" Der Zackli, der
hinter ihm den Spieß hielt, und dem ich weiß nicht was für ein Ge-
ruch in die Nase kam, sprach: „Etwas ist ohne Zweifel vorhanden;
denn ich schmecke das Pulver und den Zündstrick." Bei diesen Worten
hub der Herr Schulz an, die Flucht zu ergreifen und sprang im Hui
über den Zaun; weil er aber gerade auf die Zinken eines Rechens
sprang, der vom Heumachen da liegen geblieben war, so fuhr ihm
der Stiel ins Gesicht und gab ihm einen ungewaschenen Schlag. „O
wei, o wei!" schrie der Herr Schulz, „nimm mich gefangen, ich ergeb'
mich, ich ergeb' mich!" Die andern sechs hüpften auch alle einer über
den andern herzu und schrien: „Gibst du dich, so geb' ich mich auch, gibst
du dich, so geb' ich mich auch." Endlich, wie kein Feind da war,
der sie binden und fortführen wollte, merkten sie, daß sie betrogen
waren. Und damit die Geschichte nicht unter die Leute käme und sie
nicht genarrt und verspottet würden, verschwuren sie sich untereinander,
so lang davon stillzuschweigen, bis einer unverhofft das Maul austäte.
Hierauf zogen sie weiter. Die zweite Gefährlichkeit, die sie erlebten,
kann aber mit der ersten nicht verglichen werden. Nach etlichen Tagen
trug sie ihr Weg durch ein Brachfeld, da saß ein Hase in der Sonne
und schlief, streckte die Ohren in die Höhe und hatte die großen gläsernen
Augen starr aufstehen. Da erschraken sie bei dem Anblick des grau-
samen und wilden Tieres insgesamt und hielten Rat, was zu tun das
wenigst Gefährliche wäre. Denn so sie fliehen wollten, war zu be-
sorgen, das Ungeheuer setzte ihnen nach und verschlänge sie alle mit
Haut und Haar. Also sprachen sie: ,,Wir müssen einen großen und
gefährlichen Kampf bestehen, frisch gewagt ist halb gewonnen!" faßten
alle sieben den Spieß an, der Herr Schulz voran und der Veitli hinten.
Der Herr Schulz wollte den Spieß noch immer anhalten, der Veitli
aber war hinten ganz mutig geworden, wollte losbrechen und rief:
„Stotz zu in aller Schwabe Name.
Sonst wünsch i, datz ihr möcht' erlahme!"
Aber der Hans wußte ihn zu treffen und sprach:
„Beim Element, du hascht gut schwätze,
Bischt stets der letscht beim Drachehetze."
Der Michal rief:
„Es wird nit fehle um ein Haar,
So ischt es wohl der Teufel gar."
1905 -
Schwerin i. M.
: Bärensprung
- Hrsg.: ,
- Sammlung: Realienbuecher Kaiserreich
- Schulbuchtyp (WdK): Lesebuch, Lehrbuch, Hilfsbuch
- Schultypen (WdK): Gewerbeschule
- Bildungsstufen (OPAC): Berufliche Bildungsgänge, alle Lernstufen
- Schulformen (OPAC): Gewerbeschule
- Inhalt Raum/Thema: Berufsbildung
Wie Meister Horn zu seinem Gelde kam.
115
zuständig ist, und bat aus Grund der beigelegten Rechnung um Erlaß
eines Zahlungsbefehls gegen den Schuldner. Eine Abschrift dieses
Befehls sowie die Urkunde über die ordnungsmäßige Zustellung des-
selben wurde mir überwiesen. Ich wartete 14 Tage auf den aus-
stehenden Betrag . . ." „Und dann erhieltest du dein Geld," vollendete
Horn. „Noch nicht," versetzte Schulz, „aber als nach Ablauf jener
Frist weder Zahlung noch Widerspruch erfolgt war, schickte ich die mir
zugestellten Papiere an das Amtsgericht mit der Bitte zurück, den
Zahlungsbefehl nun für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Das ge-
schah. Den Bvllstreckungsbefehl übergab ich einem Gerichtsvollzieher
mit dem Ersuchen, die Zwangsvollstreckung an dem Mobiliarvermögen
des Schuldners so weit vorzunehmen, daß ich für meine Forderung
gedeckt sei. Der Gegner aber zog es vor, lieber seine Schulden zu be-
zahlen, und so unterblieb die Pfändung."
„Da warst du freilich fein heraus," meinte Horn trocken, „aber
wein Fall liegt nicht so günstig," fügte er besorgt hinzu, „der Gegner
ist als unverträglich bekannt; er wird wahrscheinlich Widerspruch er-
heben und den Ausgang dadurch unsicher gestalten."
„Je nachdem," versetzte Schulz, „unter solchen Umständen aber mußt
du statt des Mahnverfahrens das Klageverfahren einleiten."
„Ach, das sind gewiß alles nur juristische Feinheiten, mit denen
wir armen Laien uns doch nicht zurecht finden können!" seufzte Horn.
„Im Gegenteil," rief Schulz, „die Sache ist durchaus nicht so
schwierig, wie du denkst. Für das Mahnverfahren ist nur das Amts-
gericht zuständig, und du darfst dort deine Sache selbst führen. Wider-
spruch und mündliche Verhandlung haben nicht statt. Sobald aber, wie
in deinem Falle, von vornherein Einwendungen zu erwarten sind, oder
wenigstens noch rechtzeitig gegen einen schon erlassenen Zahlungsbefehl
erfolgen, so tritt eben das Klazeverfahren ein, wobei der Kläger feinen
Gegner durch das Gericht zur mündlichen Verhandlung laden läßt.
Einen dahingehenden Antrag hast du stets in drei Exemplaren einzu-
reichen, während zur Einleitung des Mahnverfahrens ein Exemplar
genügt. Bei dem Klageverfahren liegt freilich die Entscheidung nur so
lange bei dem Amtsgerichte, als es sich um einen Anspruch bis zu
300 Mark handelt; Sachen von größerem Werte dagegen unterstehen
dem Urteil des Landgerichts. Die Verhandlung ist auch hier mündlich,
aber die Vertretung durch einen Rechtsanwalt notwendig."
Horn samt einen Augenblick nach. „Ich sehe ein," sprach er und
gab sich für überwunden, „daß ich um das Gericht doch nicht hinweg-
komine, und da meine Forderung weniger als 300 Mark beträgt, will
ich nur lieber gleich die Klage bei dem Amtsgericht anhängig machen
und meinen Schuldner zur mündlichen Verhandlung laden lassen. Da-
bei ist nichts verloren; im Gegenteil, ich gewinne Zeit und spare Mühe."
„Einen besseren Rat kann ich dir nicht geben," ermunterte noch-
mals Schulz, brach mit freundlichem Kopfnicken das Gespräch ab und
wandte sich einer andern Gruppe zu.
Tags darauf sandte Horn folgende Klageschrift an das Amtsgericht:
„Der Kaufmann Neumeier, Roonstraße 24 hierselbst, schuldet mir
laut anliegender Rechnang vom 1. Oktober 1901 die Stimme von 225
Mark nebst 15 Mark Zinsen bei 4 Oj'o seit dem 1. Januar 1902.
1900 -
Leipzig [u.a.]
: Klinkhardt
- Autor: Jütting, Wübbe Ulrich, Weber, Hugo, Lange, Karl
- Auflagennummer (WdK): 30
- Sammlung: Realienbuecher Kaiserreich
- Schulbuchtyp (WdK): Lesebuch
- Inhalt Raum/Thema: Vaterländische Geschichte
193
Der Marli hatte da einen guten Gedanken und sagte zum Veitli:
„Gang, Veitli, gang, gang du voran,
i will dahinte vor di stahn!"
Der Veitli hörte aber nicht drauf, und der Jackli sagte:
„Der Schulz, der muß der erschte sei,
denn ihm gebührt die Ehr' allei."
Da nahm sich der Herr Schulz ein Herz und sprach gravitätisch:
„So zieht denn herzhaft in den Streit,
hieran erkennt man tapfre Leut'!"
Da gingen sie insgesamt auf den Drachen los. Der Herr
Schulz segnete sich und rief Gott um Beistand an; wie aber das
alles nicht helfen wollte und er dem Feind immer näher kam, schrie
er in großer Angst: „Hau! hurlehau! hau! hauhau!" Davon er-
wachte der Has, erschrak und sprang eilig davon. Als ihn der Herr
Schulz so feldsiüchtig sah, da rief er voll Freude:
„Potz, Veitli, lueg, lueg, was isch das?
das Ungehüer ischt a Has."
4. Der Schwabenbund suchte aber weiter Abenteuer und kam an
die Mosel, ein mosiges, stilles und tiefes Wasser, darüber nicht viel
Brücken sind, sondern man mehreren Orten sich muß in Schiffen
überfahren lassen. Weil die sieben Schwaben dessen unberichtet
waren, riefen sie einem Mann, der jenseits des Wassers seine Arbeit
vollbrachte, zu, wie man doch hinüberkommeu könnte? Der Mann
verstand wegen der Weite und wegen ihrer Sprache nicht, was sie
wollten, und fragte auf sein Trierisch: „Wat? wat?" Da meinte
der Herr Schulz, er spräche nichts anders als: „Wate, wate durchs
Wasser," und hub an, weil er der Vorderste war, sich auf den Weg
zu machen und in die Mosel hineinzugehen. Nicht lang, so versank
er in den Schlamm und in die antreibenden, tiefen Wellen, seinen
Hut aber jagte der Wind hinüber an das jenseitige Ufer, und ein
Frosch setzte sich dabei und quakte: „Wat, wat, wat." Die sechs
andern hörten das drüben und sprachen: „Unser Gesell, der Herr
Schulz, ruft uns; kann er hinüber waten, warum wir nicht auch?"
Sprangen darum eilig alle zusammen in das Wasser und ertranken,
also daß ein Frosch ihrer sechse ums Leben brachte, und niemand von
dem Schwabenbund wieder nach Haus kam. Brüder Grimm.
113. Die Schwaben.
Das Sprichwort sagt: „Was sich liebt, das neckt sich." Weil
nun die Schwaben von alter Zeit her unserm Volke große Ehre
gemacht und Tüchtiges geleistet haben, so sind sie allen Deutschen
lieb und wert, und wir treiben dem Sprichworte nach gern mit
ihnen Scherz und Spaß, wozu sie auch immer aufgelegt sind. Wir
behaupten, die Schwaben würden vor dem vierzigsten Jahre nicht
klug und machten überall nur Schwabenstreiche, wenn sie etwas Ge-
Das Vaterland. 13
1908 -
Zweibrücken
: Kranzbühler
- Hrsg.: ,
- Sammlung: Realienbuecher Kaiserreich
- Schulbuchtyp (WdK): Lesebuch
- Schultypen (WdK): Niedere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Niedere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): Berufliche Bildungsgänge, alle Lernstufen
- Schulformen (OPAC): Volksfortbildungsschule
- Inhalt Raum/Thema: Realienkunde
- Geschlecht (WdK): koedukativ
gewordene Geselle Kruse. Er hat in seinem Heimatorte gelernt und ist
dann bereits einige Jahre in kleinen Werkstätten tätig gewesen. Seine
Zeugnisse sind gut und so nahm ich keinen Anstand ihn ohne weiteres
einzustellen. Ich merkte aber bald, daß er den Anforderungen meiner
Werkstatt nicht gewachsen war, und nachdem ich ihn mehrmals auf die
Unzulänglichkeit seiner Leistungen aufmerksam gemacht hatte, habe ich
ihn gestern mit dem ihm für drei Tage zukommenden Arbeitslohn ent-
lassen/'
Bürger: „Für solche Streitigkeiten sind gerade die Gewerbegerichte
geschaffen. Sie sollen Streitfragen schlichten, die sich beziehen auf Antritt
oder Auflösung des Arbeitsverhältnisses, über die Aushändigung oder den
Inhalt des Arbeitsbuches oder der Zeugnisse, über Leistungen und Ent-
schädigungsansprüche aus dem Arbeitsverhältnisse u. dgl."
Schulz: „Vor wem muß ich dort erscheinen?"
Bürger: „Vielleicht mit Ihrem Gegner zusammen nur vor dem
Vorsitzenden allein; denn in dem ersten auf die Klage angesetzten Termine
kann die Zuziehung der Beisitzer unterbleiben. Der Vorsitzende wird vom
Gemeinderat ernannt, augenblicklich ist es hier der frühere Maurermeister
Sachse, es darf weder ein Arbeitgeber noch ein Arbeitnehmer sein. Die
Beisitzer müssen je zur Hälfte aus den Arbeitgebern, zur Hälfte aus den
Arbeitnehmern gewählt werden. Die ersteren werden mittels Wahl der
Arbeitgeber, die letzteren mittels Wahl der Arbeiter bestellt. Die Wahl
ist unmittelbar und geheim, sie erfolgt auf mindestens 1 und auf höchstens
6 Jahre. Die Beisitzer müssen mindestens 30 Jahre alt sein und in dem
betreffenden Bezirk des Gerichts seit wenigstens 2 Jahren Wohnung
oder Beschäftigung gehabt haben. Die Wählenden müssen das 25. Lebens-
jahr überschritten haben und in dem betreffenden Bezirk wohnhaft
oder beschäftigt sein."
Schulz: „Finden sich denn stets genügend Personen als Beisitzer?
Es bedeutet das doch wohl öfters einen erheblichen Zeitverlust?"
Bürger: „Die Übernahme eines solchen Amtes kann nur aus den
Gründen verweigert werden, die zur Ablehnung eines unbesoldeten Ge-
meindeamtes berechtigen. Übrigens erhalten die Beisitzer für jede Sitzung,
der sie beigewohnt haben, Vergütung etwaiger Reisekosten und eine Ent-
schädigung für Zeitversäumnis."
Schulz: „Der schon für morgen angesetzte Termin kommt mir recht
ungelegen; ich hatte den Tag schon für eine Geschäftsreise bestimmt; die
Festsetzung eines späteren Termins wäre mir angenehmer gewesen."
Bürger: „Eine Bestimmung besagt, daß die Zustellung der Ladung
spätestens am Tage vor dem Termin erfolgen muß, es ist also die gesetz-
liche Frist innegehalten. Sodann aber ist gerade die schnelle Erledigung
vor dein Gewerbegerichte ein Hauptvorzug desselben. Denken Sie an die
früheren Verhandlungen vor den öffentlichen Gerichten in Sachen, wie
die Ihrige ist. Wenn von einer Seite die Bescheinigung des Armenrechts
nötig war und der Fall in einer Verhandlung nicht erledigt wurde,
so zog sich die Sache vor dem Amtsgericht allein wohl schon 6 Wochen hin
und bei Berufungen an das Landgericht wurden unter Umständen eben-
soviele Monate daraus. Jetzt ist eine Berufung an das Landgericht über--
1910 -
Zweibrücken
: Kranzbühler
- Autor: Salzgeber, Franz
- Sammlung: Realienbuecher Kaiserreich
- Schulbuchtyp (WdK): Lesebuch
- Bildungsstufen (OPAC): Berufliche Bildungsgänge, alle Lernstufen
- Schulformen (OPAC): Sonntagsschule
- Inhalt Raum/Thema: Realienkunde
261
gewordene Geselle Kruse. Er hat in seinem Heimatorte gelernt und ist
dann bereits einige Jahre in kleinen Werkstätten tätig gewesen. Seine
Zeugnisse sind gut und so nahm ich keinen Anstand ihn ohne weiteres
einzustellen. Ich merkte aber bald, daß er den Anforderungen meiner
Werkstatt nicht gewachsen war, und nachdem ich ihn mehrmals auf die
Unzulänglichkeit seiner Leistungen aufmerksam gemacht hatte, habe ich
ihn gestern mit dem ihm für drei Tage zukommenden Arbeitslohn ent-
lassen."
Bürger: „Für solche Streitigkeiten sind gerade die Gewerbegerichte
geschaffen. Sie sollen Streitfragen schlichten, die sich beziehen auf Antritt
oder Auflösung des Arbeitsverhältnisses, über die Aushändigung oder den
Inhalt des Arbeitsbuches oder der Zeugnisse, über Leistungen und Ent-
schädigungsansprüche aus dem Arbeitsverhältnisse u. dgl."
Schulz: „Vor wem muß ich dort erscheinen?"
Bürger: „Vielleicht mit Ihrem Gegner zusammen nur vor dem
Vorsitzenden.allein; denn in dem ersten auf die Klage angesetzten Termine
kann die Zuziehung der Beisitzer unterbleiben. Der Vorsitzende wird vom
Gemeinderat ernannt, augenblicklich ist es hier der frühere Maurermeister
Sachse, es darf weder ein Arbeitgeber noch ein Arbeitnehmer sein. Die
Beisitzer müssen je zur Hälfte aus den Arbeitgebern, zur Hälfte aus den
Arbeitnehmern gewählt werden. Die ersteren werden mittels Wahl der
Arbeitgeber, die letzteren mittels Wahl der Arbeiter bestellt. Die Wahl
ist unmittelbar und geheim, sie erfolgt auf mindestens 1 und auf höchstens
6 Jahre. Die Beisitzer müssen mindestens 30 Jahre alt sein und in dem
betreffenden Bezirk des Gerichts seit wenigstens 2 Jahren Wohnung
oder Beschäftigung gehabt haben. Die Wählenden müssen das 25. Lebens-
jahr überschritten haben und in dem betreffenden Bezirk wohnhaft
oder beschäftigt sein."
Schulz: „Finden sich denn stets genügend Personen als Beisitzer?
Es bedeutet das doch wohl öfters einen erheblichen Zeitverlust?"
Bürger: „Die Übernahme eines solchen Amtes kann nur aus den
Gründen verweigert werden, die zur Ablehnung eines unbesoldeten Ge-
meindeamtes berechtigen. Übrigens erhalten die Beisitzer für jede Sitzung,
der sie beigewohnt haben, Vergütung etwaiger Reisekosten und eine Ent-
schädigung für Zeitversäumnis."
Schulz: „Der schon für morgen angesetzte Termin kommt mir recht
ungelegen; ich hatte den Tag schon für eine Geschäftsreise bestimmt; die
Festsetzung eines späteren Termins wäre mir angenehmer gewesen."
Bürger: „Eine Bestimmung besagt, daß die Zustellung der Ladung
spätestens am Tage vor dem Termin erfolgen muß, es ist also die gesetz-
liche Frist innegehalten. Sodann aber ist gerade die schnelle Erledigung
vor dem Gewerbegerichte ein Hauptvorzug desselben. Denken Sie an die
früheren Verhandlungen vor den öffentlichen Gerichten in Sachen, wie
die Ihrige ist. Wenn von einer Seite die Bescheinigung des Armenrechts
nötig war und der Fall in einer Verhandlung nicht erledigt wurde,
so zog sich die Sache vor dem Amtsgericht allein wohl schon 6 Wochen hin
und bei Berufungen an das Landgericht wurden unter Umständen eben-
soviele Monate daraus. Jetzt ist eine Berufung an das Landgericht über--
1905 -
Schwerin i. M.
: Bärensprung
- Hrsg.: ,
- Sammlung: Realienbuecher Kaiserreich
- Schulbuchtyp (WdK): Lesebuch, Lehrbuch, Hilfsbuch
- Schultypen (WdK): Gewerbeschule
- Bildungsstufen (OPAC): Berufliche Bildungsgänge, alle Lernstufen
- Schulformen (OPAC): Gewerbeschule
- Inhalt Raum/Thema: Berufsbildung
114
Wie Meister Horn zu seinem Gelde kam.
sonst längst seine Rechnung begleichen können — dann ist doch das
ganze Wechselgeschäft hinfällig?"
„Ganz gewiß," bestätigte der Tischlermeister Schulz mit Ruhe
und Überlegung, „und außerdem, jeder Wechsel unterliegt dem Wechsel-
recht, und dieses hat so viele besondere Bestimmungen, daß nur ein
Kenner es mit Sicherheit zu handhaben weiß. Darum rate ich davon
dringend ab."
„So zeige mir einen gangbaren Weg, damit ich zu dem Meinigen
komme," ries Horn.
„Du wirst die Hülfe des Gerichts in Anspruch nehmen müssen."
„Ach, das ist nicht nach meinem Sinn," wehrte Horn miß-
mutig ab.
„Aber ohne die Gerichte wirst du schwerlich fertig werden können,"
beschwichtigte der Tischlermeister, „und überhaupt, wozu sind sie anders
da, als das Recht zu schützen gegen das Unrecht. — Aber sage mir
erst, wie alt ist deine Forderung schon?"
„In vier Wochen sind es zwei Jahre, daß der Posten bei mir zu
Buch steht."
„Da wird es aber die höchste Zeit, daß du die Sache dem Gerichte
übergibst," rief erregt ein Schneidermeister, der auch hinzugetreten
war und deni Gespräch mit Spannung gelauscht hatte, „die Hand-
werkerschulden verjähren in zwei Jahren. Ich kenne das, kürzlich erst
hatte ich von dem hiesigen Amtsgericht gegen einen Kunden, der mir
für einen Anzug 60 Mark schuldete, einen Befehl zur Zahlung erwirkt;
er aber sandte den Zahlungsbefehl mit Protest zurück und erklärte,
als ich daraus mit ihm vor Gericht stand, daß er nicht nötig habe zu
bezahlen, da die Forderung bereits über zwei Jahre zurückliege. Ich
wollte diesen Einspruch nicht für möglich halten, und auch der Richter
bemühte sich, den Beklagten zur Anerkennung seiner Schuld zu be-
wegen; er aber blieb bei seiner Behauptung, die Forderung sei ver-
jährt, und er lasse sich auf nichts ein. Ich wurde mit meiner Klage
abgewiesen und hatte noch die Kosten des Verfahrens obendrein zu
tragen."
„Das sind ja schöne Aussichten," fiel ihm Horn ins Wort, „da
wird es mir schließlich ebenso ergehen! Die Gerichte arbeiten laug-
sam, und wenn das Verfahren in vier Wochen nicht zu Ende ist, so
stuft die zwei Jahre um, und ich bekomme keinen Groschen. Das hat
man dann noch für seine Gutmütigkeit!"
„Sachte, sachte, Freund Horn!" beruhigte Schulz, ,.wenn du den
Fall morgen bei dem Gericht anhängig machst, so wird die Ver-
jährungsfrist vorläufig hinausgeschoben, und du kannst ruhig den Aus-
gang abwarten. Außerdem beginnt die Verjährung der Handwerker-
schuldeil erst mit dem Schlüsse des Jahres, in dem sie entstanden sind."
Erleichtert atmete Horn auf. „Wenn es denn sein muß," sprach
er, „so will ich die nötigen Sritte tun, bevor es zu spät ist. Aber
nun hilf mir auch damit zurecht, lieber Schulz, ich sehe, daß du aus
diesem Gebiete Bescheid weißt."
„Herzlich gern," erwiderte jener, „habe ich doch kürzlich erst
selber einen ähnlichen Fall erlebt. Die Sache machte sich so:
Weil ich einen Widerspruch seitens meines Schuldners nicht erwartete,
io wählte ich das sog. Mahnverfahren, wobei nur das Amtsgericht
13. Teil 1
- S. III
1889 -
: Velhagen & Klasing
- Hrsg.: Supprian, Karl, Gabriel, Heinrich
- Sammlung: Lesebuecher Kaiserreich
- Schulbuchtyp (WdK): Lesebuch
- Schultypen (WdK): Niedere Lehranstalten?
- Schultypen Allgemein (WdK): Niedere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 1 – Primarstufe, Klassen 1 – 4/6
- Schulformen (OPAC): Gehobene Schule
- Inhalt Raum/Thema: ABC_Lesen
Inhaltsverzeichnis
Ein Stern (*) neben der Nummer bezeichnet Gedichte.
Nr.
1. Die Familie....................
2. Die Rückkehr des Bakers . . .
3. *Großinütterchen.................
4. *Mutter und Kind.................
5. Einigkeit........................
6. *Was eilt Reitersmann haben muß
7. ^Soldatenlied....................
8. *Das Kind mit der Schere . . .
9. *Die Spielverderber..............
10. Die Mütze............... . .
11. *Besen und Rute.................
12. *Rätsel.........................
13. *Rätsel.........................
14. Die Suppe.......................
15. Der süße Brei ... ...
10. *Das Brot im Weg.................
Seite.
0. Schulz. 1
Turkman. 1
....................Heinis?. 3
. . . Nach Turkman. 4
....................Gull. 4
fjoffmaim v. Fallersleben. 5
....................Gellert. 5
...................Heiitick. 6
.....................Schmid. 7
.........................8
.........................8
........................... 9
.....................Schmid. 9
Märchen. — Brüder Grimm. 9
...................(Süll. 10
17. Das Haus...................................................©. Schulz. 10
18. -Miezchen........................................................chey. 11
19. Die kluge Maus.......................................Nach ©. Schulz. 12
20. *Pudel...........................................................chey. 12
21. *Dieb und Hund...................................................fjey. 13
22. Die .9atze und die drei Hunde.................................Curtman. 13
23. *Hnnd und Katze..................................................Gull. 14
24. Die Zeit.................
25. Die faulen Mägde . . .
20. Die Sonnenstrahlen . .
27. *Spruch..................
28. *Morgengebete ....
29. -^Tischgebete............
30. -^Abendgebete............
31. *Das Lied vom Monde .
32. Die Kinder und der Mond
33. Das Fünkchen ....
34. *Beim Lampenlicht . .
35. *Rätsel..................
36. ^Gottes Auge ....
37. Das Abendgebet . . .
0. Schulz
. Schmid
Turkman
. . Güll
14
15
J5
10
16
17
17
bsosfmann v. Fallerslebeit
...............Turkman
...............Turkman
........... chagenbach
18
18
19
20
21
22
22
Dieffenb^ch
Nach Schmid
1871 -
Einbeck
: Ehlers
- Autor: Brakenhoff, Heinrich Ludwig
- Auflagennummer (WdK): 13
- Sammlung: Realienbuecher Kaiserreich
- Schulbuchtyp (WdK): Lesebuch
- Schultypen (WdK): Volksschule
- Schultypen Allgemein (WdK): Niedere Lehranstalten
- Geschlecht (WdK): koedukativ
und zur Beförderung der Sittlichkeit. 39
bereit, den vaterlosen Knaben in sein Haus und in seine
Dienste zu nehmen, wenn er verspräche, ihm treu und ehr-
lich zu dienen. Das versprach Leonhard mit so vieler
Treuherzigkeit, dass Herr Schulz Zutrauen zu ihm fasste.
Er übertrug ihm nun allerlei kleine Geschäfte, wobei er
Gelegenheit hatte, seine Geduld und Sorgfalt kennen zu
lernen, und fand Ursache mit ihm zufrieden zu sein. Be-
sonders gefiel ihm die Aufrichtigkeit, mit welcher Leonhard
sich selbst oft anklagte, wenn er Etwas nicht recht ge-
macht oder vergessen hatte, und die Lernbegierde, welche er
bei jeder Gelegenheit zeigte. Bald hatte der gute Knabe
w sehr das Zutrauen seines Wohlthäters gewonnen, dass
dieser ihm sogar die Schlüssel zu seiner Stube anvertraute,
wenn er des Abends ausging: und es hätte seinem Glücke
nichts gefehlt, wenn nicht die alte bösartige Haushälterinn
des Herrn Schulz seine Feindinn geworden wäre; denn
diese gab sich alle ersinnliche Mühe, ihn anzuschwärzen, und
aus dem Hause zu bringen; weil sie an ihm einen lästi-
gen Aufseher hatte, und nun nicht mehr, wie zuvor, auf
Kosten ihres Herrn, ihre Klatschschwestern traktiren konnte.
Glücklicherweise gehörte Herr Schulz nicht zu den arg-
wöhnischen Menschen, und war also sehr geneigt, den Leon-
hard so lange für einen guten Knaben zu halten, bis er
Gründe hatte, das Gegentheil zu glauben. (Welches ist
das Gegentheil?) Er hielt die Beschuldigungen der alten
Haushälterinn daher für falsch; beobachtete aber aus Vor-
sicht Leonharden desto sorgfältiger, und setzte seine Ehrlichkeit
zuweilen auf eine harte Probe. Da er ihn aber nie auf
einer Lüge betraf, so trauete er ihm auch keine Betrügerei
zu. Oft schickte er ihn aus, um Etwas einzukaufen, und
gab ihm dann mehr Geld mit, als er brauchte; aber immer
brachte Leonhard das Übrige treulich wieder, und nicht selten
hatte er wohlfeiler eingekauft, als Herr Schulz es gedacht
hatte. — Einst ließ dieser mit Vorsatz ein Goldstück in
einer scheinbar leeren Geldtute, um zu sehen, ob Leonhard
wol ehrlich genug sein würde, es nicht zu behalten. Leon-
hard fand das Goldstück, als gerade ein Diener des Herrn
Schulz gegenwärtig war. Dieses ist ein guter Fund! rief
dieser freudig aus, dafür wollen wir uns einen guten Tag
machen, lieber Leonhard; denn so einfältig wirst du doch
wol nicht sein, das Goldstück dem Herrn wieder zu geben?
Allerdings werde ich es unserm Herrn wieder bringen, ant-
1888 -
Berlin
: Reimer
- Autor: Wilmsen, Friedrich Philipp, Pischon, Friedrich August
- Auflagennummer (WdK): 226
- Sammlung: Realienbuecher Kaiserreich
- Schulbuchtyp (WdK): Lesebuch
- Schultypen (WdK): Volksschule
- Schultypen Allgemein (WdK): Niedere Lehranstalten
- Geschlecht (WdK): koedukativ
68
Ii. Erzählungen
fertig lesen, schreiben und rechnen! dachte er bei sich selbst
wie sollte ich nicht durch die Welt kommen, wenn ich fleißig
und ehrlich bin? Er nahm von seiner Mutter Abschied, und
wanderte nach einer nahe gelegenen Stadt, wo ein Freund
seines Vaters wohnte, der ein wohlhabender Kaufmann war.
Vei diesem meldete sich Leonhard, erzählte ihm sein trauri-
ges Schicksal, und bat ihn um Unterstützung. Gern will ich
vom Morgen bis zum Abend arbeiten, sagte er, wenn Sie
sich nur meiner annehmen wollen. Herr Schulz, (so hieß
der Kaufmann) war bereit, den vaterlosen Knaben in sein
Haus und in seine Dienste zu nehmen, wenn er verspräche,
ihm treu und ehrlich zu dienen. Das versprach Leonhard mir
so vieler Treuherzigkeit, daß Herr Schulz zu ihm
fasste. Er übertnig ihm nunstallerlei kleine Geschäfte, wobei
er Gelegenheit hatte, seine Geduld und Sorgfalt kennen zu
lernen, und fand Ursache, mit ihm zufrieden zu sein. Beson-
ders gefiel ihm die Auftichtigkeit, mit welcher Leonhard oft
sich selbst anklagte, wenn er Etwas nicht recht gemacht, oder
vergessen hatte, und die Lernbegierde, welche er bei jeder Ge-
legenheit zeigte. Bald hatte der gute Knabe so sehr das Zu-
trauen seines Wohlthäters gewonnen, daß dieser ihm sogar
die Schlüssel zu seiner Stube anvertraute, wenn er des
Abends ausging; und es hätte seinem Glükke Nichts ge-
fehlt, wenn nicht die alte bösartige Haushälterinn des Herrn
Schulz seine Feindinn geworden wäre; denn diese gab sich
alle ersinnliche Mühe, ihn anzuschwärzen, und aus dem
Hause zu bringen, weil sie an ihm einen lästigen Aufseher
batte, und nun nicht mehr, wie zuvor, aus Unkosten ihreö
Herrn, ihre Klatschschwestern traktiren konnte. Glücklicher
Weise gehörte Herr Schulz nicht zu den argwöhnischen
Menschen, und war also sehr geneigt, den Leonhard so
lange für einen guten Knaben zu halten, bis er Gründe
hatte, das Gegentheil zu glauben. (Welches ist das Ge-
gentheil?) Er hielt die Beschuldigungen der alten Haus-
hälterinn daher für falsch, beobachtete aber aus Vorsicht
Leonbarden desto sorgfältiger, und setzte seine Ehrlichkeit
zuweilen auf eine schwere Probe. Da er ihn aber nie auf
einer Lüge betraf, so traute er ihm auch keine Betrügerei
zu. Ost schickte er ihn aus, um etwas einzukaufen, und gab
ihm dann mehr Geld mit, als er brauchte; aber immer
brachte Leonhard das Uebrige treulich wieder, und nichi
selten batte er wohlfeiler eingekauft, als Herr Schulz ge-
1831 -
Halle
: Kümmel
- Autor: Zerrenner, Carl Christoph Gottlieb
- Auflagennummer (WdK): 11
- Sammlung: Realienbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lesebuch
- Schultypen (WdK): Volksschule
- Schultypen Allgemein (WdK): Niedere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Schulformen (OPAC): Volksschule
- Geschlecht (WdK): koedukativ
30
I. Erzählungen
vaterlosen Knaben in sein Haus und seine Dienste zu
nehmen, wenn er verspräche, ihm treu und ehrlich zu
dienen. Das versprach Leonhard mit so vieler Treuher-
zigkeit, daß Herr Schulz Zutrauen zu ihm faßte. Sr
übertrug ihm nun allerlei kleine Geschäfte, wobei er
Gelegenheit hatte, seine Geduld und Sorgfalt kennen
zu lernen, und fand Ursache, mit ihm zufrieden zu sein.
Besonders gefiel ihm die Aufrichtigkeit, mit welcher
Leonhard oft sich selbst anklagte, wenn er etwas nicht
recht gemacht oder vergessen hatte, und die Lernbegier-
de, welche er bei jeder Gelegenheit zeigte. Bald hatte
der gute Knabe so sehr das Zutrauen feines Wohlthä-
ters gewonnen, daß dieser ihm sogar die Schlüssel zu
seiner Stube anvertraute, wenn er des Abends aus-
ging; und es hätte seinem Glücke nichts gefehlt, wenn
nicht eine alte bösartige Haushälterinn des Herrn Schulz
seine Feindinn geworden wäre. Denn diese gab sich alle
ersinnliche Mühe, ihn anzuschwärzen und aus dem Hause
zu bringen, weil sie an ihm einen lästigen Aufseher hat-
te/ und nun nicht mehr, wie zuvor, auf Unkosten ihres
Herrn, ihre Klatschschwestern tractiren konnte. Glück-
licher Weise gehörte Herr Schulz nicht zu den argwöh-
nischen Menschen, und war also sehr geneigt, den Leon-
hard so lange für einen guten Knaben zu halten, bis er
Gründe hätte, das Gegentheil zu glauben. (Welches
ist das Gegentheil?) Er hielt die Beschuldigungen der
alten Haushälterinn daher für falsch, beobachtete aber
aus Vorsicht Leonharden desto sorgfältiger, und setzte
seine Ehrlichkeit zuweilen auf eine schwere Probe. Da
er ihn aber nie auf einer Lüge betraf, so trauete er ihm
auch keine Betrügerei zu. Oft schickte er ihn aus, um
Etwas einzukaufen, und gab ihm dann mehr Geld mit,
als er brauchte; aber immer brachte Leonhard das
Übrige treulich wieder, und nicht selten hatte er wohlfei- ,
ler eingekauft, als Herr Schulz geglaubt hatte. — Einst
ließ dieser mit Vorsatz ein Goldstück in einer leeren Geld-
tute, um zu sehen, ob Leonhard wohl ehrlich genug sein
würde, es nicht zu behalten. Leonhard fand das Gold-
stück, als gerade ein Diener des Herrn Schulz gegen-
wärtig war. „ Das ist ein guter Fund," rief dieser freu-
1851 -
Berlin Leipzig
: Weidmann Reimer
- Autor: Pischon, Friedrich August, Wilmsen, Friedrich Philipp
- Auflagennummer (WdK): 196
- Sammlung: Realienbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lesebuch
- Schultypen (WdK): Volksschule
- Schultypen Allgemein (WdK): Niedere Lehranstalten
- Regionen (OPAC): Berlin
- Geschlecht (WdK): koedukativ
68
Ii. Erzählungen
fertig^ lesen, schreiben und rechnen! dachte er bei sich selbst
wie sollte ich nicht durch die Welt kommen, wenn ich fleißig
und ehrlich bin? Er nahm von seiner Mutter Abschied, und
wanderte nach einer nahe gelegenen Stadt, wo ein Freund
seines Vaters wohnte, der ein wohlhabender Kaufmann war.
Bei diesem meldete sich Leonhard, erzählte ihm sein trauri-
ges Schicksal, und bat ihn um Unterstützung. Gern will ich
vom Morgen bis zum Abend arbeiten, sagte er, wenn Sie
sich nur meiner annehmen wollen. Herr Schulz, (so hieß
der Kaufmann) war bereit, den vaterlosen Knaben in sein
Haus und in seine Dienste zu nehmen, wenn er verspräche,
ihm tteu und ehrlich zu dienen. Das versprach Leonhard mit
so vieler Treuherzigkeit, daß Herr Schulz Zutrauen zu ihm
fasste. Er übertrug ihm nun allerlei kleine Geschäfte, wobei
er Gelegenheit hatte, seine Geduld und Sorgfalt kennen zu
lernen, und fand Ursache, mit ihm zufrieden zu sein. Beson-
ders gefiel ihm die Aufrichtigkeit, mit welcher Leonhard oft
sich selbst anklagte, wenn er Etwas nicht recht gemacht, oder
vergessen hatte, und die Lcrnbegierde, welche er bei jeder Ge-
legenheit zeigte. Bald hatte der gute Knabe so sehr das Zu-
trauen seines Wohlthäters gewonnen, daß dieser ihm sogar
die Schlüssel zu seiner Stube anvertraute, wenn er des
Abends ausging; und cs hätte seinem Glükke Nichts ge-
fehlt, wenn nicht die alte bösartige Haushälterinn des Herrn
Schulz seine Feindinn geworden wäre; denn diese gab sick-
alle ersinnlicke Mühe, ihn anzuschwärzen, und aus dem
Hause zu bringen, weil sie an ihm einen lästigen Aufseher
hatte, und nun nicht mehr, wie zuvor, aus Unkosten ihres
Herrn, ihre Klatschschweftern traktiren konnte. Glücklicher
Weise gehörte Herr Schulz nicht zu den argwöhnischen
Menschen, und war also sehr geneigt, den Leonhard so
lange für einen guten Knaben zu halten, bis er Gründe
hatte, das Gegentheil zu glauben. (Welches ist das Ge-
gentheil?) Er hielt die Beschuldigungen der alten Haus-
hälterinn daher für falsch, beobachtete aber aus Vorsicht
Leonharden desto sorgfältiger, und setzte seine Ehrlichkeit
zuweilen auf eine schwere Probe. Da er ihn aber nie aus
einer Lüge betraf, so traute er ihm auch keine Betrügerei
zu. Ost schickte er ihn aus, um etwas einzukaufen, und gab
ihm dann mehr Geld mit, als er brauchte; aber immer
brachte Leonhard das Uebrige treulich wieder, mtb nicht
selten hatte er wohlfeiler eingekauft, als Herr Schulz ge-
1913 -
Minden i.W.
: Hufeland
- Autor: Bohnenkamp, Heinrich
- Hrsg.: ,
- Auflagennummer (WdK): 3
- Sammlung: Geographieschulbuecher Kaiserreich
- Schultypen (WdK): Niedere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Niedere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
- Regionen (OPAC): Westfalen
- Inhalt Raum/Thema: Heimatkunde
- Geschlecht (WdK): koedukativ
Vorwort.
3m Sommer vorigen Jahres erschien die „Heimatkunde
der Provinz Westfalen" vom Regierungs- und Schulrat Schulze
Hierselbst. Aus einem Herzen voll warmer Liebe zu seiner Hei-
matprovinz hatte der hochverehrte Verfasser das Buch für alle
Lehrer und Freunde Westfalens geschrieben und eben vollendet;
da starb er unerwartet schnell. So ist es ihm nicht mehr ver-
gönnt gewesen, auszuführen, was er sich noch weiter vorge-
nommen und mit dem Verleger schon vereinbart hatte, nämlich
auch eine Heimatkunde für die Hand der Schüler zu schaffen,
gleichsam als Auszug aus dem größeren Werke. Auf Wunsch
des Verlegers ist nun vom Unterzeichneten der Versuch ge-
wagt worden, eine solche Schülerausgabe fertig zu stellen.
Der Heimatkunde von Schulze schließt sie sich in ihrem In-
halte, wie in der Anordnung an, in letzter Beziehung insoweit,
als auch die vorliegende kleine Heimatkunde erst von ganz
Westfalen, dann von den Bezirken Minden, Münster und
Arnsberg redet. Während aber die größere Heimatkunde
innerhalb der einzelnen Regierungsbezirke den Stoff nach
der politischen Einteilung, und zwar der alten, historischen
sowohl als der jetzigen ordnet, läßt diese kleine Ausgabe die
physische Geographie in den Vordergrund treten und gruppiert,
nach natürlichen, physischen Landschaftsgebieten. Und info-
fern will das Büchlein „einem vorhandenen Bedürfnisse"
abhelfen, als uns eine derartige Heimatkunde von Westfalen
noch fehlt. Denn die Erkenntnis, daß die Behandlung des
geographischen Stoffes in solchen Landschaftsbildern die
bessere sei, bricht sich immer mehr Bahn.
So hoffe ich denn, daß auch diese kleine Heimatkunde an
ihrem Teil mit helfen möge, die Kenntnis der Heimat zu
mehren und die Liebe zu ihr zu stärken. Die Bekanntschaft
mit der engeren Heimat, also die^Erledigung des sogen. Heimat-
kundlichen Unterrichts, setzt das Büchlein voraus, gibt auch
weder Stosf noch Anweisung dazu, weil das außerhalb des
Rahmens einer Heimatkunde von Westfalen liegt.
Minden, im März 1901.
Der Verfasser.
1916 -
Berlin
: Baur & Richter
- Autor: Klaß, Felix
- Sammlung: Realienbuecher Kaiserreich
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch, Lesebuch
- Schultypen (WdK): Niedere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Niedere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
- Inhalt Raum/Thema: Militärkunde
- Geschlecht (WdK): Jungen
41
Iv. Pflichten des Soldaten.
Musketier Schulze ertchren mu einem Xuumaden auf Stammet, um sich
seine fünfte Hose umzutauschen; da Schulze ohne seinen Korporalschaftsführer
gekommen war, schickte ihn der Kammerunteroffizier weg. Im Heruntergehen
sagte Schulze zu seinem Kameraden aus der Treppe: „Siehst du, nun weißt
du's", was ihm eine schwere Arreststrafe eintrug; er wäre gerichtlich verurteilt
Worden, wenn nicht zu seinen Gunsten angenommen wäre, daß er glaubte, der
Unteroffizier hätte die Redensart nicht gehört.
e) Ehrenhafte Führung in und außer Dienst.
Das sind dle Pflichten gegen den Stand, der nur Leute von ehren-
hafter Gesinnung und ehrenhaftem Handeln als brauchbare Glieder an-
sehen kann. Wer gegen diese Pflichten verstößt, verstößt mehr oder
minder gegen die soldatische Standesehre.
Der ehrenhafte Soldat achtet in den ihm übergebenen Be»
kleidungs, und Ausrüstungsstücken, besonders in feinen Waffen,
feinen Stand. Er beschädigt sie nicht vorsätzlich, zerstört sie nicht,
gibt sie nicht preis. Wer schon die äußeren Zeichen seiner Würde der-
artig mißachtet, hat keine wirkliche Ehre im Leibe.
Der ehrenhafte Soldat ist verschwiegen in dienstlichen Ange-
legenheiten. Wer nicht schweigen kann, dem traut schon im bürger-
lichen Beruf niemand, den hält jeder mit Recht für unzuverlässig.
Der Soldat macht sich aber durch Plauderhaftigkeit unter Umständen
straffällig oder kommt sonst in Ungelegenheiten.
Du bist bei einer Felddienstübung zum Flaggenfeind abkommandiert, es
soll aber ganz geheim bleiben, wann und wohin der Flaggenfemd abrückt.
Du plauderst es doch aus und wirst bestraft.
Der Feldwebel teilt dir mit, daß man drch zu einem Kommando zur Schieß-
schule in Aussicht genommen hat, gibt dir aber auf, zunächst noch darüber zu
schweigen. Du kannst trotzdem den Mund nicht halten, deine Schwatzhaftigkeit
kommt zu den Ohren des Feldwebels, und er bringt für das Kommando einen
Zuverlässigeren Mann als dich in Vorschlag.
Es ist des Soldaten unwürdig und dem Ansehen des Heeres schäd-
lich, wenn der Soldat jedem Beliebigen Vorgänge innerhalb des
Truppenteils in schwatzhafter Weise mitteilt. Das Heer braucht die
Öffentlichkeit nicht zu fürchten, aber es ist nicht nötig, daß alles, was
bor sich geht, wie Strafen, Beschwerden usw. aus dem Bereich des
Truppenteils ohne Not hinausgetragen werden.
Der ehrenhafte Soldat ist wahr! Er lügt überhaupt nicht, be-
sonders aber nicht, wenn es sich um dienstliche Angelegenheiten handelt;
e* weiß, daß er sich dadurch straffällig macht. Wer lügt, ist feige.
Lüge nicht, um einer Strafe zu entgehen oder deinem Kameraden helfen
zu können. „Lügen haben kurze Beine," und statt einer vielleicht geringen
Strafe ereilt dich eine weit härtere. Ein ehrenhafter Soldat gesteht fernen
Fehltritt offen ein und erduldet die Strafe als eine gerechte Sühne.
Lüge nicht, wenn du als Zeuge vor Gericht stehst. Wenn du durch Lügen
etwas zu beschönigen oder zu vertuschen suchst, hältst du die Gerechtigkeit auf
und handelst unrecht Wenn du aber falsch anklagst oder lügenhaft übertreibst,
baun handelst du ehrlos.
^ , Lügen würdest du auch, wenn du absichtlich dienstliche Meldungen oder
^richte unrichtig abstatten oder solche wissentlich weiterbefördern wolltest. Ein
grober Vertrauensbruch wird sehr streng bestraft.
Einen dienstlichen Bericht oder einen dienstlichen Befehl fertigst du z. B.
"uch an, wenn du auf Befehl als Schießstandschreiber die Schüsse einträgst.
1897 -
Wittenberg
: Herrosé
- Autor: Schanze, J., Schanze, W.
- Auflagennummer (WdK): 5
- Sammlung: Realienbuecher Kaiserreich
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrerbuch
- Schultypen (WdK): Fortbildungsschule
- Schultypen Allgemein (WdK): Niedere Lehranstalten
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Er richtete das Ministerium der geistlichen, Unterrichts-
und Medizinal-Angelegenheiten ein und hob dadurch das Schul-
wesen sehr. Besonders förderte er die Real und Volksschulen.
Viele Lehrerseminare wurden gegründet. Am 7. Juli 1840 verschied
der König und wurde auf seinen Wunsch neben der Königin Luise in
Chartottenburg begraben.
90. Schulze-Delitzsch und die Genossenschaften.
Der Gründer der deutschen Genossenschaften ist der Reichstags-
abgeordnete Schulze aus Delitzsch, der den Grundsatz vertrat, dass
niemandem ein Recht auf fremde Unterstützung zustellt, dass viel-
mehr ein jeder durch vernünftigen Gebrauch der eigenen Kraft
und gehöriges Wirtschaften sich seihst helfen und auf eigenen
Füssen stehen soll, denn das Ganze kann nicht gedeihen, wenn der
Einzelne untüchtig ist. Indessen reichen die Kräfte des Einzelnen
oft nicht aus, seine Bedürfnisse an Schutz, Nahrung und Wohnung
zu befriedigen. Für diesen Fall sagt Schulze: „Was du nicht allein
vermagst, dazu verbinde dich mit anderen, die das Gleiche wollen;
mehrere kleine Kräfte vereint bilden eine Grosskraft." An der
Ameise und an der Biene können wir diese Erscheinungen am
bequemsten beobachten. Bienenstöcke und Ameisenhaufen sind
tierische Genossenschaften. Diese kleinen Wesen führen dadurch
staunenswerte Werke aus, dass sie ihre im einzelnen winzigen
Kräfte vereinigen.
Gegenüber der allgemein zur Einführung gelangten Fabrik-
industrie ist der einzelne Arbeiter und der kleine Handwerker
machtlos. Ln der Vereinzelung gelingt es ihm nur teilweise, sich
zu unabhängiger oder angesehener Stellung emporzuarbeiten. Seit-
dem durch das Aufkommen der Fabriken das Kapital im gewerb-
lichen Verkehr eine Grossmacht geworden ist, die überall das Be-
streben zeigt, die Arbeit sich dienstbar zu machen, hat sich die
Lage des kleinen Gewerbetreibenden verschlechtert. Nur durch
den engeren Zusammenschluss aller gleichstrebenden Kräfte ist
H ilfe möglich. Das Streben nach Vereinigung auch bei den Menschen
ist sehr alt, weil man stets erkannte, dass mit vereinten Kräften
Grosses sich erreichen lässt. Nicht nur in alten Zeiten vereinigten
sich unsere Vorfahren zu Gemeinden, Gauen und Völkerschaften,
nicht nur im Mittelalter bildeten sich Zünfte und Gilden, sondern
auch heute sehen wir den Grundsatz der Genossenschaften im
staatlichen und wirtschaftlichen Leben durchgeführt. „Der Geist
der Genossenschaft ist der Geist der modernen Gesellschaft.“
Iii.