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1. Grundzüge der Geschichte des Mittelalters - S. 174

1891 - Dresden : Höckner
— 174 — stützte. Doch ließ sich der erstere sehr bald zum Verzicht bewegeir (t 1349). Der geringe Widerstand der Städte erklärt sich aus den verheerenden Wirkungen des „schwarzen Todes" und den hiermit zusammenhängenden Judenverfolgungen und Geißlerfahrten (Flagellanten). Nunmehr von allen Kurfürsten anerkannt, begnügte sich Karl Iv. im Reiche die gegebenen Verhältnisse gesetzt lich festzustellen. 15. Das wichtigste Ergebnis dieser seiner Thätigkeit war die 1356 auf den Reichstagen von Nürnberg und Metz 1356 beschlossene „Goldene Bulle". Dieselbe ordnete: 1) im weiteren Verfolge der Renser Beschlüsse die Königswahl, welche spätestens einen Monat nach dem Ableben des Königs durch die Mehrzahl der Kur--sürsteu zu Frankfurt stattfinden sollte, sicherte 2) die Mitwirkung der Kurfürsten an den Reichsgeschäften, begründete 3. die Landeshoheit der Kurfürsten durch die Festsetzung der Unteilbarkeit der Kurlande, Zuweisung der Regalien in denselben und die Befreiung von der Zuständigkeit des königlichen Gerichts (privilegium de non evocando seu appellando)'). 16. Ebenso zurückhaltend zeigte sich Karl Iv. in Italien den bestehenden Verhältnissen gegenüber. Er unternahm 2 Rö-merzüge, den von 1355, um sich in Mailand zum Könige, iit Rom (der „Vvlkstrtbnn" Cola Rienzi 1347—54) von päpstlichen Legaten zum Kaiser krönen zu lassen, bett von 1367 — 69, um Uibait V. nach Rom zurückzuführen uttb bett gewaltthätigen Barnabo Visconti von Mailanb zu bänbigen. Beibe Male aber täuschte er die überschwenglichen Hoffnungen der Ghibellinen (Petrarca) durch nüchterne Finanzgeschäfte. 17. Karls Iv wesentlichste und erfolgreichste Thätigkeit galt seinen Erblanden Böhmen-Mähren, die er durch Einverleibung (Schlesiens, den Kauf des größten Teiles der baierifchen Oberpfalz, Einlösung der von den brandenburgischen Wittelsbachern an Meißen verpfändeten Niederlausitz und endlich durch Erwerbung Brandenburgs selber vom Markgrafen Otto dem 1373 Faulen 1373 im Vertrage von Fürstenwalde bedeutend vergrößerte (Die Luxemburger in den Marken 1373—1415). Durch seine musterhafte Verwaltung im Sinne der Entwickelung deutscher Kultur erhob er sie aus tiefem Verfall zu hoher Blüte (Zer- *) ^ie goldene Bulle wurde auch der Streit über die Kur zwischen den Herzogslinien Sachsen-Wittenberg und Sachsen-Lauenburg zu Gnnsteir der ersteren, sowie zwischen den bairischen und pfälzischen Wittelsbachern zu Gunsten der letzteren entschieden.

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1. Das Mittelalter - S. 101

1877 - Wolfenbüttel : Zwißler
— 101 Die größte Sorgfalt wandte Karl Iv. auf die Hebung seines Stammlandes Böhmen, das er durch deutsche Ansiedler cultiviren ließ, wo er Bergwerke anlegte, Städte gründete (Karlsbad) und mit der Stiftung der ersten deutschen Universität 1348 in seiner Residenz Prag einen Brennpunkt des wissenschaftlichen Lebens schuf. Nichtig bezeichnete daher Maximilian I. den Luxemburger Karl als „Böhmens Vater, des heiligen römischen Reiches Erzstiefvater". Mit dem Papste vermied Karl Iv. jeden Conflict. Auf seiner Romfahrt empfing er zwar die Kaiserkrone, blieb aber, wie er dem Papste zugesagt hatte, nur Einen Tag in Rom, unbekümmert um die Wünsche der italienischen Patrioten, des Volkstribunen in Rom Cola in Rienzo und des Dichters Petrarca. Seinen zweiten Römerzng benutzte der Kaiser zu Ertheilung von Privilegien, womit er sich Geld verschaffte. Am bekanntesten ist die Regierung Karls Iv. durch das Reichs; gruudgesetz d. sog. goldene Bulle geworden 1356, welche die Streitigkeiten bei der Wahl des deutschen Königs beseitigen sollte. Nach dem schon längst bestehenden Herkommen erhielten jetzt sieben Kurfürsten gesetzlich das Recht den Kaiser zu küren: drei geistliche, die Erzbischöfe von Mainz, von Trier und von Köln, und vier weltliche: der König von Böhmen (Erzschenk), der Pfalzgraf bei Rhein (Erztruchseß), der Herzog von Sachsen (Erzmarschall) und der Markgraf von Brandenburg (Erzkämmerer). Der Wahlort war Frankfurt, die Krönungsstadt Aachen. Die Kurfürsten wurden noch durch folgende besondere Vorrechte ausgezeichnet: 1) Die Kurländer sollten nntheilbar sein und in den weltlichen der Erstgeborene erben (Primogenitur-Ordnung); 2) die Kurfürsten erhielten in ihren Ländern die höchste Gerichtsbarkeit, von der eine Appellation an den Kaiser nicht zulässig war (ins de non appellando s. evocando); 3) das Müuzrecht, die Bergwerke, der Zoll für den Judenschutz, alle Einkommen, die bisher königliche gewesen waren, wurden den Kurfürsten in ihren Territorien zugesprochen. Die großen Vortheile, welche Karl Iv. den Kurfürsten gewährte, um die Erblichkeit der Kaiserwürde in seinem Hause vorzubereiten, waren zunächst ein Unglück für das deutsche Reich, da nun die übrigen Fürsten nach denselben Vorrechten strebten und das kaiserliche Ausehn darüber immer mehr sauk.

2. Geschichte des Mittelalters - S. 113

1904 - München [u.a.] : Franz
Karl Iv. Wenzel. 113 Aachen bestimmt. Das Ausschreiben und die Wahl hatte der Erzbischof von Mainz zu besorgen, in der Zwischenzeit vom Tode eines Knigs bis zur Wahl seines Nachfolgers der Pfalzgraf im Sden, Sachsen im Norden des Reiches das Vikariat zu führen. Durch diese letzte Bestimmung war der Anspruch der Ppste Rckverlegung auf die Reichsverwesung bei einem Interregnum beseitigt. Um auch des ppstlichen das mit dem mittelalterlichen Reich so eng verflochtene Papsttum Rom 1376. aus der Abhngigkeit, in die es Frankreich gegenber geraten war, zu befreien pflog Karl Iv. lange Unterhandlungen. Endlich 1376 verlegte Gregor Xi. die Residenz des Papstes wieder dauernd nach Rom. Den franzsischen König beschwichtigte Karl Iv. dadurch, da er dessen Kronprinzen das Reichsvikariat in der D auphiue 1378 bertrug; damit war der durch die Nationalitt jenes Landes schon bedingte Anfall desselben an Frankreich ein-geleitet. Nachdem Karl Iv. noch die Kurfrsten bewogen hatte seinen Sohn Wenzel zum rmischen König zu whlen, starb er zu Prag und wurde daselbst beigesetzt. Wenzel 13781400. Wenzel war zu Anfang seiner Regierung beim niederen Volk und bei der Brgerschaft der Städte ziemlich beliebt, da er in seinen ersten Jahren streng auf Wahrung des Land-friedens in Bhmen sah. Auch im brigen Deutschland versuchte er Ordnung zu stiften. Allein hier war die knigliche Gewalt durch das Anwachsender frstlichen schon so lahm gelegt und das Reich so sehr in eine Unzahl von Territorien zersplittert, da Wenzels Bemhungen auch hier einen Landfrieden zustande zu bringen bald scheiterten. Es waren nmlich noch in den letzten Zeiten Karls Iv. zunchst in Schwaben Kmpfe ausgebrochen, die am deutlichsten die allgemeine Zerrttung der Reichsverhltnisse zeigten. Seitdem die Krone zu schwach geworden war um die ihr unterstellten Gewalten im Reiche noch niederhalten zu knnen, gerieten diese in dem Be-streben sich und ihr Gebiet immer weiter auszudehnen unter sich selbst fortgesetzt in Streitigkeiten, woraus schlielich ein Krieg Fehdewesen aller gegen alle hervorging. Denn der hohe Adel oder das unter Karliv. Frstentum suchte einerseits den niederen Adel oder die Ritter- und Wenzel, schast. andrerseits das Brgertum oder die Städte unter seine Gewalt zu beugen. Ebenso kmpften wieder die Ritter sowohl gegen den hohen Adel als auch gegen die von ihnen verachtete Brger- und Bauernschaft, wo sich eine solche noch reichsfrei er-halten hatte. Stckel, Mittelalter, 7. Auflage. 8

3. Geschichte des Mittelalters - S. 112

1904 - München [u.a.] : Franz
112 Karl Iv. Karl Iv. 1347-1378. Karl Iv. wurde nach einigem Widerstreben auch von der wittelsbachischen Partei anerkannt. Die Anfnge seiner Regierung fielen in eine traurige Zeit. Genuesische Schiffe hatten aus dem Orient die Beulenpest eingeschleppt, die das ganze Abendland aus eine furchtbare Weise entvlkerte. Man nannte diese Seuche den Der schwarze schwarzen Tod, da sich an den Leichen bald schwarze Beulen zeigten. Tod. Die Folge des allgemeinen Elends war einerseits eine grauenhafte Lockerung aller sittlichen Bande, andrerseits eine religise Zer-knirschung, durch welche die Geielbruderschaften hervorgerufen wurden. Universitt In dieser trben Zeit stiftete Karl Iv. 1348 zu Prag die erste Prag 1348. deutsche Universitt. Neben den Wissenschaften frderte er die Knste, vor allem die Baukunst, indem er den Dom zu Prag Karls Iv. baute und diese seine Residenz um die sog. Kleinseite ver-Sorge fr grerte, an der Beraun aber den Karlstein zur Aufbewahrung d:e Kultur. er Reichskleinode anlegte; berdies war er ein Freund des G e-werb efleies, des Acker- und Bergbaues und ein sorgfltiger und sparsamer Hauswirt. Karls Iv. Seiner klugen Migung und seinem Scharfblick fr das Er-Hausmacht, reichbare entsprach es. da Karl Iv. sich vornehmlich die Regierung der Lnder angelegen sein lie, der die er als Landesherr un-bedingt gebieten konnte. Diese seine bhmisch-ltzelburgischen Besitzungen brachte er in blhenden Wohlstand und vermehrte seine Hausmacht noch um Schlesien, die Lausitz, Branden-brg und die Hlfte der Oberpfalz, wobei er die Zwistigkeiten im wittelsbachischen Hause geschickt benutzte. Die goldene Whrend Karl Iv. Bhmen mit dessen Nebenlndern Bulle 1356. musterhaft verwaltete, griff er in die Verhltnisse des brigen Deutschland oder gar Italiens bei der Zerfahrenheit der Reichs-Verfassung und der Minderung, welche die knigliche Gewalt schon seit dem Interregnum erfahren hatte, grundstzlich uerst selten ein. Immerhin gewann er 1355 in Rom die Kaiserkrone. Nach Deutschland zurckgekehrt erlie er auf den Reichstagen zu Nrn-berg 1355 und zu Metz 1356 das Reichsgrundgesetz, das nach seiner Siegelkapsel die goldene Bulle genannt wird. Dadurch wurde die deutsche Knigswahl endgltig und gesetzlich geregelt. Das Recht zu whlen erhielten nur die Erzbischse von Mainz, Kln und Trier, der Pfalzgraf bei Rhein, der Markgraf von Brandenburg, der Herzog von Sachsen-Wittenberg und der König von Bhmen. Ihre Lnder sollten unteilbar, und, soweit sie weltlich waren, nach dem Recht de.r Erstgeburt erblich sein. Als Wahlort ward Frankfurt, als Krnungsort

4. Geschichte des Mittelalters - S. 98

1914 - Bamberg : Buchner
98 Karl Iv. starb (1349). Zugleich mit diesen politischen Händeln wurde Deutschland durch die Judenverfolgungen, durch den Schwarzen Tod und die herumziehenden Schwärme der Geißler schrecklich beunruhigt (1348/49). Den Juden gab man schuld, sie hätten die Brunnen vergiftet. Der wahre Grund für die Judenverfolgungen war aber Hatz und Neid, weil sich die Juden durch Wucherzinsen (bis zu 80°/o und darüber) sehr bereicherten. Dies hing damit zusammen, datz die Geld- (Bankier-) Geschäfte größtenteils in den Händen der Juden lagen. Denn einerseits waren die Juden vom Zeldbau und vom Handwerk ausgeschlossen, andrerseits war den Christen (nach Lukas 6, 35) verboten Geld auf Zinsen auszuleihen. Die Geißler oder Zlagellanten wollten den Zorn Gottes dadurch besänftigen, datz sie, von (Drt zu (Drt ziehend, sich öffentlich unter Gebeten und Gesängen geitzeltert. vom Papst und den Bischöfen verboten und den Obrigkeiten nach Kräften unterdrückt erhielt sich die sonderbare Bewegung infolge der Sympathien, denen sie in manchen Kreisen des Volkes begegnete, bis zum Erloschen der Pest. Hls die Ruhe im Reiche wieder eingekehrt war, begab sich Karl Iv. nach Italien und liefe sich in Rom zum Kaiser krönen (1355). Gleich nach dem Römerzug wurde auf einem Reichstag in Nürnberg das Reichsgesetz der Goldenen Bulle vom Kaiser feierlich verkündet. Unter einer Goldenen Bulle verstand man das Goldsiegel, das wichtigen Urkunden angehängt zu werden pflegte, dann eine solche Urkunde selbst. <£s gab viele solche Urkundenausfertigungen; unter der „Goldenen Bulle" schlechthin aber versteht man nur jenes Reichsgesetz vom Jahre 1356. Die Goldene Bulle, die auf dem noch im gleichen Jahre abgehaltenen Reichstag zu Hietz verschiedene Ergänzungen erhielt, war in der Hauptsache eine Zusammenfassung der seit dem Interregnum bestehenden Grundsätze und Zörmlichkeiten bei der Wahl des deutschen Königs. Die Urkunde hat folgenden Inhalt: Die S. 79 aufgeführten 7 Reichsfürsten üben fortan ausschließlich das Wahlrecht aus. Nach Erledigung des Thrones übernimmt im Süden des Reiches der Pfalzgraf bei Rhein, im Norden der Herzog von Sachsen die Reichsverwesung. Der Erzbischof von Mainz aber beruft die Kurfürsten zur Wahl nach Frankfurt. Zür die Gültigkeit der Wahl genügt einfache Majorität. Die Krönung findet in Hachen durch den Erzbischof von Köln statt. Der erste Reichstag ist jeweils in Nürnberg abzuhalten. Die Kurfürstentümer sind unteilbar und die weltlichen unter ihnen nach dem Rechte der Erstgeburt erblich. Ihre Inhaber erhalten Vorrechte, die den Machtbefugnissen des Königs nahezu gleichkommen. Dagegen werden den Städten Bündnisse untereinander, soweit sie sich nicht auf Erhaltung des Landfriedens beziehen, verboten.

5. Bilder aus der sächsischen Geschichte - S. 13

1889 - Leipzig : Veit
Sachsen und die goldene Bulle (1356). 13 8. Sachsen und die goldene Bulle (1356). Kaiser Karl Iv. erließ i. I. 1356 auf den Tagen zu Nürnberg und Metz das große Reichsgesetz, welches unter dem Titel der goldenen Bulle bekannt ist. Dieselbe bestimmte über die Anteilnahme der sächsischen Kurfürsten an der Kaiserwahl und über ihre sonstigen Rechte, Befugnisse n. s. w. u. a.: „Wann die Kurfürsten zur Wahl zusammengekommen sind, soll der Erzbischof von Mainz zuerst fragen den Erzbischof von Trier, zum andern den von Cöln, zum dritten den König von Böhmen, zum vierten den Pfalzgrafen bei Rhein, zum fünften den Herzog zu Sachsen, zum sechsten den Markgrafen von Brandenburg. Darnach soll der Erzbischof von Mainz seinen Willen und feine Stimme auch offenbaren. Dann mertn man einen Kaiserlichen Hos begeht, so soll der Herzog von Sachsen ausüben das Amt des Marfchalls, wie es Brauch ist feit alter Zeit. Wie oft das heilige Reich ledig wird, soll der erlauchte Herzog von Sachsen, des heiligen Reichs Erzmarschall, anstatt eines römischen Königs an allen Stätten, wo sächsisches Recht in Geltung ist, ein Verweser und Pfleger des Reichs fein mit der Gewalt, Gericht auszurichten und zu üben, Kirchenlehen zu verleihen, Renten und Nutzungen einzusammeln, von solchen, welche Lehen empfangen, die Eide der Treue anstatt und im Namen des Reichs abzunehmen, welche jedoch hernach dem römischen Könige nach feiner Wahl zu feiner Zeit alle erneuert werden sollen; ausgenommen find der Fürsten Fahnlehen; denn derselben Verleihung und Übertragung behalten Wir Kaiser Karl allein dem Kaiser und römischen Könige vor. Und derselbe Herzog von Sachsen hat zu verbieten alle Veräußerung und Verpfändung der Güter, so zum Reiche gehören, zur Zeit feiner Verwesung. So oft ein kaiserlicher Hos begangen wird, und die Kurfürsten mit dem Kaiser oder Könige gehen, soll bei allen Prozessionen und Festlichkeiten, bei welchen matt die kaiserlichen und königlichen Abzeichen trägt, der Herzog von Sachsen, welcher das kaiserliche und königliche Schwert führt, zunächst vor dem Kaiser und Könige hergehen, also daß er zwischen ihn und den Erzbischof von Trier hereintrete; darnach sollen der Pfalzgraf bei Rhein, mit dem Reichsapfel zu der rechten, und der Markgraf von Brandenburg mit dem Szepter zur linken Seite des Herzogs von Sachsen einhergehen. Der König in Böhmen aber soll dem Kaiser und König ohne Mittel folgen, doch also, daß niemand zwischen dem Kaiser und ihm gehe. Wir Kaiser Karl Iv. wollen und fetzen für ewige Zeiten fest, daß von nun an für die zukünftigen Zeiten die edlen und großwürdigsten Fürstentümer, als das Königreich zu Böhmen, die Pfalzgraffchaft bei Rhein, das Herzogtum zu Sachsen und die Markgraffchaft zu Branden-

6. Bd. 1 - S. 536

1854 - Leipzig : Engelmann
536 Das Mittelalter. Karl Iv. 1347— 1378. als Vorgänger Luthers gelten. Er unterschied strenge das innere Christenthum von dem äußern Kirchenthum und stellte auf mystischer Grundlage den christlichen Glauben „als etwas rein Innerliches" dar, „das zwischen dem Herzen und Gott allein abgemacht werde." *) Die große Geißetfahrt wird in der Chronik Jakobs von Königshofen folgender Gestalt beschrieben: „Wann sie nun wollten büßen (also nannten sie das Geißeln), das war am Tage zweimal, frühe und spät, so zogen sie zu Felde aus; da läutete man die Glocken und es gingen je zween und zween und fungen ihren Leich also wie vorher gesagt; und wann sie kamen an die Gcißelstatt, so zogen sie sich aus nackend und barfuß bis an die Hüfte und zogen Kittel oder weiße Linnen an und die gingen ihnen von dem Nabel bis auf die Füße und legten sich nieder in einen weiten Kreis; und wie jeglicher gesündet hätte, darnach legte er sich. War er ein meineidiger Bösewicht, so legte er sich auf eine Seite und streckte seine drei Finger auf; war er ein Ehebrecher, so legte er sich auf den Bauch; so legten sie sich mancherweis nach mancherlei Sünde; dabei erkannte man wohl, was für Sünde jeg- licher gethan hatte. Nachdem sie sich so gelegt hatten, so sing ihr Meister an wo er wollte und schrie über einen und rührte ihn mit seiner Geißel und sprach: Steh' auf durch der reinen Marter Ehre Und hüte dich vor der Sünden mehre. So schreit er über sie alle, und über welchen er schreit, der steht auf und schreit dem Meister nach über die vor ihm liegen, bis sie alle aufgestanden und sangen dann und geißel- ten sich mit Riemen, die hatten vorne Knoten. Und wann sie sich also gegeißelt und gesun- gen, so las einer unter ihnen einen Brief und sie sprachen, der Engel hätte ihn vom Himmel herab gebracht und in dem Brief stand wie daß Gott erzürnt wäre über der Welt Sünde und wollte sie haben untergehen lassen; da wurde er gebeten von seiner Mutter und von seinen Engeln daß er sich sollte erbarmen über die Welt; und viele andre Dinge standen in demselben Briese geschrieben; und wenn der Brief gelesen war, so zogen sie wieder in die Stadt singend je zween und gingen ihren Fahnen und Kerzen nach. Auch wann sie sich geißelten, so war gar groß Zulaufen und das Volk wähnte und glaubte, daß der Brief von dem Himmel hcrabgekommen wäre und alles was sie sagten das sei wahr. Und wenn die Pfaffen sprachen, wodurch man erkennen sollte, daß die Geißelsahrt gerecht wäre und wer den Brief besiegelt hätte, da antworteten sie und sprachen, wer die Evangelien besiegelt hätte. So brachten sie die Leute dazu, daß man den Geißlern mehr glaubte als den Priestern, und wo sie in die Städte kamen, da kam gar viel Volkes in ihre Brüderschaft, die auch Geißler wurden. — c) Karl Iv. und Wenzel (Ksiv—14«4s). §. 358. Karl Iv. war ein kluger nur auf seinen Vortheil und auf die Vergrößerung seiner Hausmacht bedachter Fürst, dem Geld und Gut über Ruhm und Ehre ging. „Er vereinigte das tückische Wesen der Slaven, die erbeherrschte, mit der diplomatischen Gewandtheit der Franzosen, die ihn erzogen und mit den treulosen egoistischen und politischen Künsten der Ita- liener, die ihn ausgebildet hatten." Durch ihn wurde in Italien auch noch das Schattenbild kaiserlicher Macht vernichtet, indem er sich von Für- sten und Städten die Reichsrechte abkaufen ließ und die Kaiserkrone als ein Geschenk des Papstes unter der Bedingung annahm, daß er nur Einen Tag in Rom verweile. Unbewegt durch die Vorwürfe des Dichters Petrarka

7. Geschichte des deutschen Volkes - S. 134

1871 - Berlin : Vahlen
134 Karl Iv. von Bhmen (Ltzelnburg). 13461378. 223224. Grovaters ( 215) wie von dem abenteuerlichen Geist seines Vaters ( 216) Seme groe Kunst war, in einer Zeit, wo fast kein Fürst verstand, mit seinen Einknften auszukommen, stets bei Oelde zu sein. So mehrte er durch bestndigen Kauf und Erwerb seine Hausmacht, die sich zuletzt durch den ganzen Osten Deutschlands erstreckte (s. unten); ebensowenig aber trug er Bedenken, auch noch die letzten Rechte und Einknfte des Reiches zu vergeben, vorausgesetzt, da ein Handel ihm Geld brachte. Dock hielt er auf uere Wrde und Majestt. Auch eine Romfahrt hat er gemacht, aber mit geringer Begleitung und ohne den stolzen Sinn seiner Borfahren. Er verkaufte auch hier, 'in Ita-k.en' kte letzten Reichsrechte, bald Stdten, bald Tyrannen, empfing zu Rom die Kaiserkrone 1355, blieb aber, wie er dem Pabste versprochen hatte, nur einen Tag, nicht einmal eine Nacht in Rom. Die rmischen und italienischen Patrioten, Cola Rienzi, der sich voll prahlerischen Stolzes den Tribunen der rmischen Republik nannte, und der Dichter Petrarca, der, wie einst Dante, ( 217) durch den Kaiser der Italien und die Christenheit Friede und Orb-nung verbreitet sehen wollte, fhlten sich schwer getuscht in diesem Herrscher, der Nicht im Entferntesten gesonnen war, eitlen Trumen untergegangener Gre zu huldigen. 224. Fr Deutschland aber hat Karl Iv., von seiner Romfahrt zurck-gekehrt, eine folgenreiche Schpfung m's Leben gerufen. Auf den Reichstagen zu Nrnberg und dann zu Metz erlie er 1356 ein Reichsgrundgesetz, die sog. goldene Bulle. In der Ueberzeugung, da fr Deutschland der rechtlose Zustand aufhren msse, ordnete er durch dieselbe zunchst die Wahl der deutschen Könige. ^ Denn, so beginnt die goldene Bulle, Ein jeglich Reich, so in ihm selbst uneins ist, wird zu Grunde gehen. Denn seine Fürsten sind der Ruber Gesellen, darum hat Gott die Leuchten ihres Geistes von ihrer Stelle gethan, sie ^ sind blinde Blindenleiter geworden und mit blinden Gedanken begehen . sie iet Missethat". Durch die goldene Bulle wurden zunchst die sieben Kur-frsten bestimmt: die drei geistlichen von Mainz, Trier und Kln (noch im Sinn des alten Reiches als Erz-Kanzler fr Deutschland, Burgund und Italien); und die vier weltlichen: der König von Bhmen als Erzschenk, der Pfalzgraf am Rhein als Erztruchfe, der Herzog von Sachsen als Erzmarschall, und der Markgrafvon Brandenburg als Erzkmmerer.^) Diese Kurfrsten wurden vor den brigen Reichsfrsten durch besondere Ehren und Rechte ausgezeichnet. Ihre Lnder sollten stets ungetheilt auf den Erstge-bornen forterben; in denselben sollten sie die hchste Gerichtsbarkeit haben, von ihrem Rechtsspruch sollte man nicht einmal an den Kaiser appelliren drfen; sie erhielten in ihren Territorien das Mnzrecht, die Bergwerke, den Iudenzoll, was Alles bisher Regal, d. h. knigliches Einkommen gewesen war; sie sollten alljhrlich zum Rath des Knigs sich versammeln. Als Wahlstadt ward Frank-furt, als Krnungsstadt Aachen bestimmt. Gesetze zur Aufrechthaltung des Landfriedens schlssen sich diesen Bestimmungen an. Des Pabstes und seines angeblichen Besttigungsrechtes war in der goldenen Bulle mit keinem Worte gedacht. Es war der erste Schritt zu einer Verfassung Deutschlands, die aber leider nicht weiter entwickelt worden ist. Die nchste Folge war nur die schrankenlose Landeshoheit der Krfrsten, der auch bald andere Fürsten nach-strebten. *) Kurpfalz vertrat mithin tfron nun an das Wittelsbachische Haus, dessen herzogliche Linie von der Kur ausgeschlossen blieb. Ebenso ward bei Sachsen fr Sachsen-Witten-berg, nicht fr Sachsen'lauenbnrg entschieden. In beiden Husern war bisher das Kurrecht in den verschiedenen Linien streitig gewesen (z. B. 219).

8. Leitfaden der deutschen Geschichte für die mittleren Klassen - S. 69

1900 - Leipzig [u.a.] : Teubner
Innere Wirren Deutschlands gegen Ende des Mittelalters 1378—1517 (1492). 69 2. Er ging auf in der Thätigkeit für seine Erbländer Böhmen, Mähren und Schlesien, zu denen er 1373 von den Wittelsbachern ^Brandenburg durch Kauf die tiefverschuldete Mark Brandenburg erwarb. In Tanger- £Z£J?Xiet münde (a.d.elbe) und in Prag richtete er seine Residenzen ein, ließ sich durch fremde"meister prächtige' Schloßbauten herstellen („Hradschin"), rief Künstler und Gelehrte herzu (Prag: die erste dei^Jmwät) w.^tibet und ließ die Bewohner seiner Länder alle Wohlthaten einer geordneten, deutsche umversi. glücklichen und gerechten Regierung empfinden. Daher nannte ihn einer tat-seiner Nachfolger Böhmens Vater und des heiligen römischen Reiches Erzstiefvater. 3. Indessen verdankte ihm Deutschland eine Einrichtung, die bestanden hat, solange das alte Reich bestand. Was die Kurfürsten 1338 zu Reuse beschlossen hatten, erhob er 1356 zum dauernden Reichsgesetz. i3s6 Karl iv.. Nachdem er sich in aller Eile in Rom die Kaiserkrone geholt hatte, lud^°s^Rnchs-er 1356 von weltlichen und geistlichen Fürsten und Bürgermeistern der denen Bulle". Reichsstädte alle, die kommen wollten, nach Nürnberg und später nach Metz zum Reichstage. Was auf diesen Reichstagen beschlossen wurde, wurde nach der Goldblech-Umhüllung (bulla) des großen Wachssiegels, das sich an den Ausfertigungen befand, der Kürze halber die „Goldene Bulle" genannt. Sie enthielt außer der Regelung der Königswahl vor allem allerlei Bestimmungen über die Wahlfürsten. Außer den vier rheinischen Kurfürsten (S. 67), von denen der Mainzer die Würde eines deutschen Kanzlers, der Pfälzer das Ehrenamt eines Erztruchseß er-hielt, wurden der Herzog von Sachsen, der Erzmarschall, der Markgraf A von Brandenburg, der Erzkämmerer, und der König von Böhmen, der Erzmundschenk, mit der Kurwürde ausgestattet. Die Kurwürde vererbt^ sich mit dem Kurlande immer auf den ältesten Sohn. Den Kurfürsten wurden für ihre Länder noch mehr von den königlichen Hoheitsrechten eingeräumt, als die übrigen Landesherren besaßen, z. B. machte sie der König zu obersten Richtern für ihre Unterthanen an seiner Statt. Überhaupt sollten sie mehr als die anderen Fürsten fortan die „Säulen" des Reiches sein. 8. Kapitel. Das deutsche Reich im letzten Jahrhundert des Mittel-alters. Seine weltlichen und kirchlichen Wirren. Überblick über die übrigen Reiche Europas. § 68. Die nächsten Nachfolger Karls Iv. Die Städtekämpfe. 1. Feste Stützen waren dem Reiche bald nötiger als je. Karl Iv. kümmerte sich zuletzt wenig mehr um dasselbe; auf ihn folgte 1378 sein

9. Geschichte des Mittelalters - S. 110

1892 - München [u.a.] : Franz
110 Karl Iv. — Wenzel. Interregnum erfahren hatte, grundsätzlich äußerst selten ein. Immerhin gewann er 1355 in Rom die Kaiserkrone. Nach Deutschland zurückgekehrt, erließ er 1356 auf einem Reichstage zu Metz das Reichsgrundgesetz, das nach seiner Siegelkapsel die goldene Bulle genannt wird. Dadurch wurde die deutsche Königswahl endgültig und gesetzlich geregelt. Das Recht zu wählen erhielten nur die Erzbischöfe von Mainz, Köln und Trier, der Pfalzgraf bei Rhein, der Markgraf von Brandenburg, der Herzog von Sachsen-Witten-berg und der König von Böhmen. Ihre Länder sollten unteilbar und, soweit sie weltlich waren, nach dem Recht der Erstgeburt erblich seiu. Als Wahlort war Frankfurt, als Kröuungsort Aachen bestimmt. Das Ausschreiben und die Leitung der Wahl hatte der Erzbischof von Mainz zu besorgen, in der Zwischenzeit vom Tode eines Königs bis zur Wahl der Pfalzgraf im Süden, Sachsen im Norden des Reiches das Vikariat zu führen. Durch diese letzte Bestimmung war der Anspruch der Päpste Rückverlegung ans die Reichsverwesung bei einem Interregnum beseitigt. Um auch des päpstlichen das mit dem mittelalterlichen Reich so eng verflochtene Papsttum Sitzes nach aus der Abhängigkeit, in die es Frankreich gegenüber geraten war, zu befreien, pflog Karl Iv. lange Unterhandlungen. Endlich 1376 verlegte Gregor Xi. die Residenz des Papstes wieder dauernd nach Rom. Den französischen König beschwichtigte Karl Iv. dadurch, daß er dessen Kronprinzen das Reichsvikariat in der Dauphins übertrug. Nachdem Karl Iv. noch die Kurfürsten bewogen hatte, seinen Sohn Wenzel zum römischen König zu wühlen, starb er zu Prag und wurde daselbst beigesetzt. Wenzel 1378—1400. Wenzel war zu Anfang seiner Regierung beim niederen Volk und bei der Bürgerschaft der Städte ziemlich beliebt, da er in seinen ersten Jahren streng auf Wahrung des Landfriedens in Böhmen sah. Auch im übrigen Deutschland versuchte er Ordnung zu stiften. Allein hier war die königliche Gewalt durch das Anwachsen der fürstlichen schon so lahm gelegt und das Reich so sehr in eine Unzahl von Territorien zersplittert, daß Wenzels Versuche, auch hier einen Landfrieden zustande zu bringen, bald scheiterten. Es waren nämlich noch in den letzten Zeiten Karls Iv. zunächst in Schwaben Kämpfe ansgebrochen, die am deutlichsten die allgemeine Zerrüttung der Reichsverhältnisse zeigten. Seitdem die Krone zu schwach geworden war, um die ihr unterstellten Gewalten im Reich noch niederhalten zu können, gerieten diese in dein Bestreben, sich v

10. Lehrbuch der allgemeinen Weltgeschichte für höhere Bildungsanstalten und Gymnasien - S. 263

1833 - Meissen Pesth : Wigand Goedsche
Deutsche Kaiser aus verschiedenen Häusern. 263 noch übecdieß ctnc Vermählung zwischen ihm und Margarethe Maultasche, der Erbin von Tyröl, zu Stande, jedoch weckte ersteres die Eifersucht Frankreichs, das zweite den Neid des lu- xemburgisch-böhmischen und letzteres den des herzoglich-ösireichi- schm Hauses. Die Unzufriedenheit über des Kaisers Regierung stieg auch in Deutschland so hoch, daß man in dem Könige von Böhmen, Karl, einen Gegenkönig wider ihn aufstellte, und so U46 ward der Tod für Ludwig den Baier ein wohlthatiger Befreier von mannichfachen Widerwärtigkeiten. Ec war der letzte Kaiser, über welchen der päpstliche Bann ausgesprochen worden. 1347 Karl Iv. behauptete sich wider den Gegenkönig Graf Güm 1347 ther von Schwarzburg, und blieb nach dessen baldigem Ab- 7s sterben unangefochten. Eine sorgfältige Erziehung machte Karl Iv. ^ il den Wissenschaften geneigt, und für Böhmen war ec ein sorgsa- mer Regent; doch gegen die größern Angelegenheiten des deutschen Reichs bewies er eine verderbliche Gleichgültigkeit. Viele Unglücks- falle trafen selbiges. Schwarme von Heuschrecken vernichteten al- le Pflanzungen; eine schreckliche Hungersnoth folgte; Erdbeben verwüsteten Gebäude und Städte; eine pestartige Krankheit, der schwarze Tod genannt, verbreitete sich beinahe über ganz Eu- ropa. Ruchlosigkeit und Schwärmerei erhoben sich; man metzelte die Juden nieder, unter dem Vorgeben, sie haben die Brunnen vergiftet, und die Sekte der Flagellanten oder Geißler trieb in öffentlichen Umzügen, wo sich die Theilnchmer oft bis auf den Tod zerfleischten, den Unfug bis zum Wahnsinn. Zur Förde- rung wissenschaftlicher Bestrebungen gründete Karl Iv. zu Prag die erste Universität nach dem Muster der Pariser. Durch 1343 die g 0 l d e n e B u l l e wurde den sieben Churfürsten von Mainz, Trier, Köln, Böhmen, Pfalz, Sachsen und Bran- denburg das Recht, den König zu wählen, gesetzlich zuge- lssti standen, und das Recht der Erstgeburt, so wie die Unthei l- barkeit der Lander bei den vier weltlichen Churfürsten ausge- sprochen. Auch Karl verstand die Kunst der Vergrößerung auf dem Wege der Unterhandlung. Er verband Schlesien und di5 Lau sitzen mit Böhmen und erwarb die Mark Brandenburg durch Ankauf. Seinen Schatz zu bereichern ertheilte er Standes- erhöhungen für Geld und der Briefadel wurde jetzt gewöhnlich. Der Gebrauch des Schießpulvers kommt vor in dieser Zeit, und die Hansa erreichte ihre höchste Blüte. W en c es laus, Karls ältester Sohn, gelangte als ein 17- 1373 jähriger Jüngling zur Regierung. Von mittelmäßigen Fähigkei- - ten und unstetem, launenhaftem Charakter beurkundete er seine Unfa- """ higkeit sehr bald durch die grenzenlose Verwirrung der geistlichen " 2 und weltlichen Angelegenheiten. Zwei Päpste, der eine zu Rom, der andere zu Avignon, gaben der Christenheit Aergerniß, und das wieder überhand nehmende Faustrech erzeugte Vrrbrüd-erungen

11. Allgemeine Weltgeschichte - S. 111

1884 - Leipzig : Weber
Vierte Periode. Der Verfall der Lehensmonarchie u. d. päpstl. Kirche. 111 bürg allgemeine Anerkennung fand, indem er die Fürsten einzeln durch Geld oder Versprechungen gewann, Ludwig von Brandenburg aber durch Unterstützung des falschen Waldemar einschüchterte. (Haus der Luxemburger 1347—1437.) § 66. Karl Iv., Wenzel und Ruprecht. Karl Iv. bestieg [1347-78 in trüber Zeit den Thron. Zu der zunehmenden Gesetzlosigkeit kam der schreckliche, aus der Levante eingeschleppte schwarzetod, der erst Italien, dann auch Deutschland entvölkerte und Judenverfolgung und das Unwesen der Flagellanten oder Geißler nach sich zog. Karl selbst, ein seingebildeter Fürst, der mehr dem Gelde und der diplomatischen Klugheit als dein Schwerte vertraute und wohl einsah, daß die alte Kaisermacht unwiederbringlich dahin sei, fand kein Bedenken, seinen eigenen Vorteil höher zu stellen als Ehre und Größe des Reichs. Unzugänglich den phantastischen Ideen des römischen Volkstribnnen Cola Rienzi, der nach Vertreibung des gewaltthätigen Adels von Erneuerung der alten Republik träumte, aber seine Rolle schnell und kläglich ausspielte, unempfindlich [1354 gegen den Zuruf des Dichters Petrarca, verpflichtete er sich gegen dm Papst, Rom ant Tage der Kaiserkrönung wieder zu verlassen, und verhandelte die letzten Reichsrechte über das noch immer durch innere Kämpfe zerrissene Italien an die zu Republiken gewordenen Städte oder die in ihnen zu monarchischer Gewalt gelangten Fürsten, ließ auch über Burgund, das sich in verschiedene Gebiete, z. B. die Freigrafschast, Dauphine, Provence, Savoyen, aufgelöst hatte, die Reichsrechte verfallen und hatte in Deutschland für die Fürsten Rangerhöhungen, für die Städte Freiheiten, für die Eiteln Brief-adel seil. Doch veranlaßte die Notwendigkeit, der Wiederkehr zwiespältiger Wahlen vorzubeugen und den bereits als Herkommen zur Geltung gekommenen Veränderungen gesetzliche Form zu geben, den Erlaß eines Reichsgrnndgesetzes, der Goldenen Bulle, welche [1356 das Wahlrecht ausschließlich drei geistlichen Kurfürsten, Mainz, Trier und Köln, und vier weltlichen, Sachsen, Böhmen, Pfalz und Brandenburg, beilegte, die Wahl- und Krönungsordnung und die Rangverhältnisse der Reichsfürsten festsetzte und den Kurfürsten, . nunmehr den eigentlichen Trägern des Reichs, fast die volle Landeshoheit gewährte. Erfuhr dadurch das Reich eine neue Lockerung, so rechnete Karl darauf, um so leichter Teile davon seiner Hausmacht einfügen zu können. Für diese gelang ihm die Erwerbung der Oberpfalz, des größten Teils von Schlesien, der Lausitz und Brandenburgs; seine vollste Sorgfalt aber gehörte seinem Stammlande

12. Lehrbuch der Deutschen Geschichte für die oberen Klassen höherer Mädchenschulen - S. 117

1902 - Leipzig : Roßberg
— 117 — Landesgebieten gestattet war. Ihre Länder sollten immer ungeteilt auf den ältesten Sohn vererbt werden. Außerdem bestätigte die Goldene Bulle den Kurfürsten alle bereits in Besitz genommenen königlichen Hoheitsrechte: das Recht auf die Bergwerke innerhalb ihrer Gebiete, das Recht, Münzen zu schlagen und Zölle zu erheben. Durch diese Vorrechte war wohl das Ansehen und die Macht der Kurfürsten gehoben, die kaiserliche Macht aber sehr geschwächt. 4. Die Kirchenspaltung. Das letzte Lebensjahr des Kaisers führte auf kirchlichem Gebiet zu den verhängnisvollsten Vorgängen. 1377 war der päpstliche Stuhl, der im Jahre 1305 nach Avignon 1377. verlegt worden, wieder nach Rom gekommen. Allein ein Teil der Kardinäle erklärte die Wahl des Papstes in Rom für ungültig und erhob 1378 Clemens V. zum Papste, der seinen Stuhl wieder in Avignon aufschlug; es gab also jetzt zwei Päpste. Damit begann eine Kirchenspaltung, welche im Abendlande die größte Verwirrung anrichtete. Wenige Wochen später verschied Karl Iv. in Prag (1378). 1378. Die Zeit Wenzels und Ruprechts. § 131. Wenzel (1378-1400). Wenzel war zu Anfang seiner Regierung beim niederen Volk und bei der Bürgerschaft der Städte beliebt, da er in seinen ersten Jahren streng auf Wahrung des Landfriedens in Böhmen sah. Auch im übrigen Deutschland versuchte er Ordnung zu stiften. Allein hier war die königliche Gewalt durch das Anwachsen der fürstlichen schon so lahm gelegt und das Reich so sehr in eine Unzahl von Landesherrschasten zersplittert, daß Wenzels Versuche, auch hier einen Landfrieden zustande zu bringen, bald scheiterten. § 132. Fürsten, Ritter und Bauern. 1. Die Fürstentümer. Unter den deutschen Fürstenhäusern jener Zeit ragten neben den Luxemburgern, welche im Besitz der Krone und der böhmischen und brandenburgischen Kurwürde waren, zunächst die Wittelsbacher hervor, welche ein Kurfürstentum, die Pfalz und das Herzogtum Bayern besaßen, Brandenburg dagegen an Karl Iv. verloren hatten. Neben ihnen stand das Haus Wettin, welches die Landgraffchnft Thüringen und die Mark Meißen inne hatte und damit bald daraus das Kurfürstentum Sachsen-Wittenberg vereinigte; es teilte sich im nächsten Jahrhundert in die beiden Linien der Ernestiner, denen die Kur zufiel und die in Wittenberg residierten, und der Albertiner, die Dresden und Leipzig besaßen. Die

13. Lehrbuch der mittleren Geschichte - S. 166

1882 - Berlin : Habel
166 1355 [tätigt hatte, wurde er zum Könige von Italien und in Rom 1355 vom Kardinal von Ostia, nachdem er dem Papste die geforderten Eidschwüre geleistet, zum Kaiser gekrönt. Er benutzte seinen Aufenthalt in Italien weder zur Ausübung seiner kaiserlichen Rechte über Rom (trotz der Aufforderung der Römer), noch zur Wiederaufrichtung der deutschen Herrschaft. Für Geld warf er mit Gerechtsamen und Gnadenbezeugungen um sich und kehrte unter Verspottungen der gnelfischen und unter Verwünschungen der in ihren Hoffnungen getäuschten ghibelli-nischen Partei nach Deutschland zurück. — Einen zweiten Zug über die Alpen unternahm er, vom Papst zur Steuerung der Bedrückungen der Visconti gegen die Kirche aufgefordert 1368 mit einem bedeutenden Heere int Jahre 1368. Die Visconti erhielten für eine erhebliche Geldsumme Nachsicht, und abermals mit Schätzen beladen, die er überall unter dem Namen von Strafgeldern, Steuern und Geschenken eingefordert hatte, kehrte er über die Alpen zurück. b) Die goldene Bulle 1356. Das einzige Wichtige was Karl Iv. für Deutschland geschaffen hat, ist das Reichsgrundgesetz, durch welches er dem Papste den Einfluß auf die Königswahl zu entziehen suchte und das Wahlverfahren selbst regelte (die sogenannte goldene Bulle), eine Weiterentwickelung der Beschlüsse der Kurfürsten zu Rense vom Jahre 1338. Dieses Reichsgrundgesetz ward auf den Reichstagen zu Nürn- 1356 berg und Metz im Jahre 1356 beraten und die Urkunde hierüber in letzterer Stadt ausgestellt. An derselben hing eine goldene Kapsel (bulla, daher der Name) mit dem kaiserlichen (sieget, welches die hochtönende Inschrift trug: Roma caput mundi regit orbis frena rotundi. Die wichtigsten Bestimmungen der goldenen Bulle waren folgende: Im ersten Teil derselben ward bestimmt, daß die Wahl des neuen Königs spätestens drei Monate nach dem Tode des letzten zu Frankfurt am Main vor sich gehen solle. Zur Wahl sollten nur, wie dies bereits herkömmlich gewesen, die sieben sogenannten Kur-oder Wahl fürsten berechtigt fein, und zwar die Erzbischöfe von Mainz, Köln und Trier (die Kanzler für Germanien, Italien und Gallien), der Pfalzgraf bei Rhein als Erztrnchfeß, der Herzog von Sachsen (-Witten-berg) als Erzmarsch all, der König von Böhmen als Erzmundschenk und endlich der Markgraf von Brandenburg als Erzkämmerer. Während der Zwischenherrschaft nach dem Tode eines Kaisers sollte für Norddeutschland der Kurfürst von Sachsen, für Süddeutschland der Pfalzgraf bei Rhein die Reichsverweserschaft führen. — Im zweiten Teile ist von der bevorzugten Stellung der Kurfürsten die Rede. Die Kurlande (d.h. das

14. Theil 2 - S. 227

1867 - Breslau : Max
Cola di Rienzi. 225 die Stadt und schloß sich in die Engelsburg ein. Drei Tage darauf kehrten die Barone nach Rom zurück und der frühere Zustand der Gesetzlosigkeit trat wieder ein. Cola hielt sich einen Monat in der Engelsburg auf; dann ging er insgeheim fort und wandte sich nach Deutschland an Kaiser Karl Iv., den er in Prag fand und für die Befreiung Roms zu begeistern suchte. Aber Karl hatte für nichts Sinn, als was ihm unmittelbaren Vortheil versprach. Er ließ im Gegentheil den Tribun greifen und schickte ihn, nachdem er ihn in Prag im Gefängnisse schmachten lassen, von zwei Häschern begleitet, nach Avignon an Papst Clernens Vi. Ohne Zweifel hätte ihn dieser mit Gefängniß oder am Leben bestraft, wenn er nicht bald daraus gestorben wäre. Der folgende Papst (Jnno- cenz Vi.) beschloß, den Einfluß Cola's zu benutzen, um die im Kirchenstaate herrschenden Edeln sich wieder zu unterwerfen. Er sandte ihn (1354) mit einem Cardinallegaten nach Rom zurück. So- bald sich hier das Gerücht verbreitete, daß Cola di Rienzi sich der Stadt nähere, eilten die Römer, eingedenk der Ruhe und Sicher- heit während seiner Verwaltung, ihm haufenweise nach Monte- fiascone entgegen und luden ihn dringend ein, recht bald nach Rom zu kommen, wo die allgemeine Liebe ihn erwarte. Cola kam, und lauter Jubel empsing ihn; denn man hatte seine thö- richte Eitelkeit vergessen und nur für die Segnungen seiner Ver- waltung das Gedächtniß bewahrt. Aber die Freude dauerte nicht lange. Die Erfahrung und Abwesenheit hatten ihn nicht gebessert; seine Eitelkeit und Prahl- sucht waren geblieben Dazu war es schwer, zugleich den Wün- schen des Volks und denen des päpstlichen Legaten zu genügen. Es fehlte ihm an Geld, seine Soldaten zu bezahlen, und da er das Volk besteuern mußte, entstand allgemeine Unzufriedenheit. Eines Tages erhob sich das Volk in zwei Vierteln der Stadt, durchzog unter dem Ruse: „Viva il popolo! A basso il tradi- tore Cola di Rienzi!“ (Es lebe das Volk; nieder mit dem Ver- räther Cola di Rienzi!) die Straßen und wandte sich nach dem Capitol, wo der Palast des Tribuns stand. Kaum zeigte sich hier der drohende Hause, als die Minister, die Diener, selbst die Wachen den Tribun verließen. Durch drei Personen, die ihm in der Stunde der Roth allein treu blieben, ließ er die Thore des Palastes schließen. Das wüthende Volk legte Feuer an. Während dessen warf sich Cola in seine Ritterrüstung, ergriff die Weltgeschichte für T-üchler Ii 14. Aufl. 15

15. Geschichte des Mittelalters - S. 215

1904 - Langensalza : Schulbuchh.
215 daher gefahrlos nach Rom reisen." Man sieht, der Schwindel, plötzlich so hoch gestiegen zu sein, hatte den Tribun ergriffen; er kleidete sich phantastisch, ließ Kronen und Fahnen vor sich hertragen, ließ sich von Baronen bedienen, legte selbst seiner Frau einen Hofstaat zu, und da mehrere Städte und Fürsten ihn mit Gesandtschaften beehrten, konnte er sich in sein Glück nicht mehr finden. „Ich werde," sagte er einst zu den Gesandten des Königs von Ungarn, indem er sich eine Krone aufsetzte, „ich werde den Umkreis der Erde nach Gerechtigkeit und die Völker nach Billigkeit richten." Einst schickte er sogar einen Befehl an den Papst nach Avignon, seine Residenz wieder in Rom zu nehmen, und forderte den Kaiser aus, vor ihm feine Rechte auf Rom zu erweisen. Diese und andere Torheiten machten ihn zuletzt lächerlich. Die Edeln ergriffen die Waffen gegen ihn; der Papst schickte einen Legaten nach Rom, der ihn in den Bann tat, und da Cola die Sturmglocke läuten ließ, um das Volk zu bewegen, für ihn die Waffen zu ergreifen, gehorchte ihm niemand mehr. Vergebens hielt er wie vormals Reden an das Volk; man hörte ihm mit Teilnahme zu, man sah Tränen in den Augen der Zuhörer aber keine Hand bewaffnete sich für ihn. Da erkannte er, daß seine Zeit vorüber sei und als er dem Volke ankündigte, er wolle jetzt, nach einer siebenmonatigen Regierung, seine Gewalt niederlegen, erhob sich keine Stimme die ihn gebeten hätte, länger zu bleiben. Er zog unter dem Schalle silberner Trompeten, geschmückt mit Kronen und Wappen feierlich vom Kapitol durch die Stadt und schloß sich in die Engelsburg ein. Drei Tage darauf kehrten die Barone nach Rom zurück, und der frühere Zustand der Gesetzlosigkeit trat wieder ein. Cola hielt sich einen Monat in der Eugelsburg aus; dann ging er insgeheim fort und wandte sich nach Deutschland an Kaiser Karl Iv., den er für die Befreiung Roms zu begeistern suchte. Aber Karl hatte für nichts Sinn, als was ihm unmittelbaren Vorteil versprach. Er ließ den Tribun greifen und schickte ihn, nachdem er ihn in Prag im Gefängnisse hatte schmachten lassen, von zwei Häschern begleitet, nach Avignon an Papst Clemens Vi. Ohne Zweifel hätte ihn dieser mit Gefängnis oder am Leben bestraft,

16. Lehrstoff der Unterprima - S. 175

1914 - Hannover : Manz & Lange
Karl Iv. 1347 bis 1378. 175 vergifteten, um die Christen zu töten, führten in Deutschland zu grauenhaften Verfolgungen der Juden, namentlich in den rheinischen Städten. Um die gefürchtete Pest abzuwehren, durchzogen seit dem Jahre 1348 Scharen von Flagellanten oder Greißlern, die vor dem Volk harte Buß Übungen an sich vollzogen, das Land und forderten vielfach zu Judenverfolgungen auf, bis der Papst ihrem unsinnigen Treiben Einhalt tat. Inzwischen stellte sich die gefürchtete Seuche, der „Schwarze Tod“1) doch ein und raffte über ein Drittel der Bevölkerung Deutschlands dahin. B. Cola di Rienzo und Karls Iv. Römerzug. Die Wirren in Ober- und Mittelitalien führten teils zur Gewaltherrschaft von Söldnerführern2), teils zur Errichtung demokratischer Republiken. In Rom wußte ein hinreißender Volksredner, Cola dirienzo, der aus dem Lesen antiker Schriftsteller ein Bild von der einstigen Größe seiner Vaterstadt gewonnen hatte und von ihrer Wiederherstellung träumte, sich zum Führer der Massen emporzuschwingen. Er ließ sich als „Tribun und Befreier der Heiligen Römischen Republik“ vom Volk mit diktatorischer Gewalt bekleiden, wurde aber nach kurzer, willkürlicher Herrschaft vom Adel gestürzt und mußte fliehen. Als er nach einigen Jahren im Auftrag des Papstes mit einem päpstlichen Legaten zurückkehrte, um Italien für den päpstlichen Stuhl zurückzuerobern, fand er bei einem Volksaufstand seinen Tod. Um diese Zeit brach Karl Iv. nach Italien auf. Ohne sich irgend in die inneren Angelegenheiten des Landes einzumischen, ließ er sich im Jahr 1355 in Rom von einem päpstlichen Legaten .zum Kaiser krönen und kehrte darauf nach Deutschland C. Die Goldene Bulle 1350. Gleich nach der Rückkehr in die Heimat berief er einen Reichstag nach Nürnberg und brachte hier zu Anfang des Jahres 1356 ein wichtiges Reichsgesetz über die Königswahl und die Rechte der Kurfürsten zustande, das nach seiner Annahme durch die Kurfürsten Geltung bekam und die Grundlage der deutschen Reichs Verfassung bis zum Untergang des Alten Reiches bildete. Eine mit Lungenentzündung verbundene Beulenpest, die aus Torderasien ins Abendland eingescbleppt worden war. -) Condottiere = conductiarius.

17. Geschichte des deutschen Volkes - S. 156

1905 - Berlin : Vahlen
156 Karl Iv. von Bhmen. 223-224. abenteuerlichen Geiste seines Vaters (271). Seine groe Kunst war, in einer Zeit, wo fast kein Fürst mit seinen Einknften auszukommen verstand, stets bei (Selbe zu sein. Durch geschickte Benutzung der Umstnde mehrte er seine Hausmacht, die sich zuletzt weithin durch den Osten Deutschlands erstreckte ( 272). Rechte und Einknfte des Reiches preiszugeben machte ihm geringe Bedenken, zumal in Italien, wo er sich von Stbten und frst-lichen Machthaber geradezu Geld dafr zahlen lie. Doch hielt er auf uere Wrde und Majestt. Auch Romfahrten hat er gemacht, aber mit geringer Begleitung und ohne den stolzen Sinn seiner Vorfahren. Im Jahre 1355 empfing er die Kaiserkrone, blieb aber, wie er dem Papste versprochen hatte, nur einen Tag, nicht einmal eine Nacht in Rom. Die rmischen Patrioten, Männer wie Cola Rienzi, der sich voll prahlerischen Stolzes den Tribunen der rmischen Republik nannte, aber noch vor der Kaiserkrnung ermordet ward, und Schwrmer fr die alte Kaiserherr-lichkeit wie der Dichter Petrarca, der wie einst Dante ( 217) durch den Kaiser der Italien und die Christenheit Friede und Ordnung verbreitet sehen wollte,fhlten sich schwer getuscht von diesem Herrscher, der nicht im ent-ferntesten gesonnen war, ihre stolzen Trume zu verwirklichen. 224. Fr Deutschland aber hat Karl Iv., von seiner ersten Rom-fahrt zurckgekehrt, eine folgenreiche Schpfung ins Leben gerufen. Auf den Reichstagen zu Nrnberg und dann zu Metz erlie er 1356 ein Reichs-grundgesetz, die sogenannte Goldene Bulle. In der berzeugung, da fr Deutschland der rechtlose Zustand aufhren msse, ordnete er durch diese zunchst die Wahl der deutschen Könige. Denn ein jeglich Reich" so beginnt die Goldene Bulle so in ihm selbst uneins ist, wird zugrunde gehen. Denn seine Fürsten sind der Ruber Gesellen, darum hat Gott die Leuchten ihres Geistes von ihrer Stelle getan, sie sind blinde Blindenleiter geworden, und mit blinden Gedanken begehen sie viel Missetat". Durch die Goldene Bulle wurden zunchst die sieben Kurfrsten fest bestimmt: die drei geistlichen von Mainz, Trier und Kln (noch im Sinne des alten Reichs als Erz-kanzler fr Deutschland, Burgund und Italien) und die vier weltlichen: der König von Bhmen als Erzschenk, der Pfalzgraf bei Rhein als Erztruchse, der Herzog von Sachsen als Erzmarschall, und der Markgraf von Brandenburg als Erzkmmerer"). Wenn bei der Wahl keine Einstimmigkeit erreicht werden knnte, so sollte der von der Mehr-heit Gewhlte rechtmiger König sein. Die Kurfrsten wurden vor den brigen Reichsfrsten durch besondere Ehren und Rechte ausgezeichnet: in ihrem Gebiete sollten sie die hchste Gerichtsbarkeit haben, und von ihrem Rechtsspruche sollte man nicht einmal an den Kaiser appellieren drfen; sie erhielten ferner in ihren Territorien das Mnzrecht, die Bergwerke, den Judenzoll, was alles bisher Regal, d. h. knigliches Eigentum, gewesen war; alljhrlich sollten sie sich zum Rate des Knigs versammeln; die weltlichen Kurlnder sollten stets ungeteilt auf den Erstgeborenen forterben. Als Wahlstadt ward Frankfurt, als Krnungsstadt Aachen bestimmt. Gesetze zur Aufrechterhaltung des Landfriedens schlssen sich diesen Be-stimmungen an. Den Stdten war die Goldene Bulle nicht freundlich. Sonderbndnisse und die Aufnahme auswrts Wohnender, sogenannter *) Kurpfalz vertrat mithin von nun an das wittelsbachische Haus, dessen herzog-liehe Linie von der Kur ausgeschlossen blieb. Bei Sachsen ward fr Sachsen-Witten-berg, nicht fr Sachsen-Lauen brg entschieden. In beiden Husern war bisher das Kurrecht in den verschiedenen Linien streitig gewesen ( 218. 219).

18. Illustriertes Realienbuch - S. 41

1883 - Berlin : Hofmann
41 Er soll ein Knappe Waldemars, der Müller Jakob Rehbock, gewesen und wegen seiner Ähnlichkeit mit Waldemar zu dem Betrüge benutzt worden sein. Otto dem Faulen, dem kläglichsten Fürsten, der je ein Land regiert hat, wußte der schlaue Kaiser Karl Iv. die Mark durch allerlei List aus den Händen zu reißen, um seinen Sohn Wenzel damit zu belehnen (1373). 15. Die Mark unter den Luxemburgern (1373—1415). 1. Karl Iv. im deutschen Reiche. Er war auf allerlei krummen Wegen zum Throne gekommen und wußte überall seinen Vorteil wahrzunehmen. Dem deut- schen Reiche war er ein Stiefvater und vergab dessen Gerechtsamen, um seinen Säckel zu füllen. In Italien spielte er ohne Heer eine traurige Nolle und stahl sich am Tage seiner Krönung wie ein Dieb aus Rom. Der Dichter Petrarca rief ihm nach: „Wenn dir dein ritter- licher Großvater in den Alpen begegnete, mit welchem Namen würde er dich anreden?" In dieser Zeit wurden die Gemüter durch große Schrecknisse, wie Hungersnot, Erdbeben, Heuschreckenschwärine und den „schwarzen Tod" erschüttert. Letzterer war eine Pest, die wie ein Würgengel Europa durchzog und ein Drittel aller Men- schen wegraffte. Weil das entsetzte Volk meinte, die Juden hätten sie durch Vergiftung der Brunnen erzeugt, so wurden diese Unglücklichen grausam verfolgt. Andere sahen in ihr ein göttliches Strafgericht und wollten den Zorn Gottes durch schmerzliche Bußübungen versöhnen. Die Geißler zogen in Schwärmen unter einer roten Fahne umher, sangen Büßlieder und geißelten sich mit Stachelricmcn blutig. Zuletzt sammelten sie auch Geld ein und verübten allerlei Gewalttaten, so daß man die Thore vor ihnen schloß. — Karl Iv. setzte durch die goloene Bulle (1356) fest, daß 7 Kur- oder Wahl fürsten den Kaiser wählen sollten, und zwar 3 geistliche: die Erzbischöfe von Mainz, Köln und Trier, und 4 welt- liche: der König von Böhmen, der Pf alz graf am Rhein, der Herzog von Sachsen und der Markgraf von Brandenburg. Von dem angehängten goldenen Siegel (Bulle) erhielt dieses Reichsgrundgesetz den Namen goldene Bulle. 2. Karl in Böhmen und Brandenburg. Für diese Länder war er ein wahrer Vater. In Böhmen brach er die Räubernester, sorgte für gerechtes Gericht, ließ Wege und Brücken bauen, Flüsse schiffbar machen, zog deutsche Gelehrte, Künstler und Landbauer ins Land und gründete 1348 die Univer- sität Prag als eine Pflanzstätte der Bildung. Bisher war die Wissenschaft in den Klöstern gepflegt worden oder war das Vorrecht der Geistlichen gewesen. Bis zu 20000 stieg die Zahl der Studenten. War Böhmen für den Kaiser das rechte, so war Brandenburg das linke Auge. Er weilte gerne in Tanger- münde a n d e r E l b e und machte es zum Mittelpnnkt des Verkehrs. Der Land- bau blühte auf, nützliche Thätigkeit regte und Wohlstand mehrte sich überall. Karl ließ ein Verzeichnis aller Äcker anfertigen und verteilte die Abgaben in ge- rechter Weise. Für Böhinen und Brandenburg starb er zu früh. 3. Seine Söhne Wenzel und Sigismund glichen ihm nicht in der Für- sorge für ihre Erbländer. Wenzel war ein träger und grausamer Tyrann, der

19. Geschichte des Mittelalters und der Neuzeit - S. 171

1889 - München : Franz
Wenzel 13781406 171 dahin nur dem Herkommen unterstanden, endgltig und gesetzlich geregelt. Nach ihr hatten das Recht zu whlen nur die Erzbischfe von Mainz, Kln und Trier (welche die Kanzlertitel von Deutschland, Italien und Burgund fhrten), der Pfalzgraf bei Rhein, der Markgraf von Branden-brg, der Herzog von Sachsewwittenberg und der König von Bhmen (welche die erblichen Inhaber der vier Erzmter waren und zwar Bhmen als Erzschenk, Pfalz als Erztrnchse, Sachsen als Erzmarschall und Brandenburg als Erzkmmerer des Reiches). Ihre Lnder sollten nn-teilbar und, soweit sie weltlich waren, nach dem Recht der Erstgeburt erblich sein. Als Wahlort war Frankfurt, als Krnungsstadt Aachen bestimmt. Das Ausschreiben und die Leitung der Wahl hatte der Erz-bischos von Mainz zu besorgen, in der Zwischenzeit vom Tode eines Knigs bis zur Wahl der Pfalzgraf im Sden, Sachsen im Norden des Reiches das Vikariat zu führen. Durch diese letzte Bestimmung war der Anspruch der Ppste, bel Rckverlegung einem Interregnum die Reichsverwesung zu führen, beseitigt und eutlch=be^Pagpwen land in dieser Hinsicht von auswrtigem Einflu befreit. Um nun auch sront 137ti. das mit dem mittelalterlichen Reich immer noch so eng verflochtene Papsttum aus der Abhngigkeit, in die es Frankreich gegenber geraten war, zu befreien, pflog Karl Iv. lange Unterhandlungen. Endlich 1376 verlegte der Papst (Gregor Xi.) den Stuhl Petri wieder dauernd nach Rom zurck. Den franzsischen König beschwichtigte Karl Iv. dadurch, da er dessen Kronprinzen das Reichsvikariat in der Dauphins bertrug. Damit war der durch die Nationalitt jenes Landes schon bedingte Anfall desselben an Frankreich eingeleitet. Nachdem Karl Iv. noch die Kurfrsten vermocht hatte, seinen Sohn Wenzel zum rmischen Knig1) zu whlen, starb er zu Prag und ward daselbst beigesetzt. Wenzel 1378-1400. Die Anfnge von Wenzels Regierung waren nicht schlecht. Bon seinem Vater sorgfltig erzogen und mit gelehrten Kenntnissen ausgestattet, von Natur rechtlich gesinnt, von offenem, gutmtigem Wesen, lebhaften und witzigen Geistes und von fchoner Erscheinung, gefiel er besonders dem niederen Volk und der Brgerfchaft der Städte, zumal er in seinen ersten Jahren streng auf Wahrung des Landfriedens in Bhmen sah. Auch im brigen Deutschland versuchte er Ordnung zu stiften. Allein hier war die knigliche Gewalt durch das Anwachsen der frstlichen schon so lahm gelegt und das Reich schon so sehr in eine Unzahl von Territorien zersplittert, da Wenzels Versuche, auch hier einen Landfrieden zustande zu bringen, bald scheiterten. Es waren nmlich noch in den letzten Zeiten Karls Iv. zunchst Fehdewesen in Schwaben Kmpfe ausgebrochen, die am deutlichsten die allgemeine unter Karl iv. Zerrttung der Reichsverhltnisse zeigen. Seitdem die knigliche Gewalt u,lb aben8el zu schwach geworden war, um die ihr unterstellten Gewalten im Reich noch niederhalten zu knnen, gerieten diese in dem Bestreben, sich und ihr Gebiet immer weiter auszudehnen, unter sich selbst fortgesetzt in l) So nannte man den noch bei Lebzeiten eines Kaisers bestimmten Nachfolger.

20. Handbuch für den Geschichtsunterricht in preußischen Volksschulen - S. 115

1887 - Langensalza : Beyer
§ 25. Karl Iv. — Der falsche Waldemar. — Die Mark Brandenburg rc. 115 fürsten festgestellt; damit fürderhin kein Streit mehr herrschen sollte über das wichtige Recht, die Kaiser zu wählen. Es waren die Erzbischöfe von Mainz, Köln und Trier, der König von Böhmen, der Herzog von Sachsen, der Pfalzgraf vom Rhein und der Markgraf von Brandenburg. Die vier letzten hatten bei der Krönung des deutschen Königs die vier Erzämter zu verwalten, und zwar erhielt der König von Böhmen das Amt des Erzschenken, der Herzog von Sachsen sollte Erzmarschall, der Pfalzgraf vom Rhein Erzmundschenk sein, während dem Markgrafen von Brandenburg die Ehre des Erzkämmerers zugewiesen wurde. Frankfurt a. M. blieb Wahlstadt und Aachen Krönungsstadt, wie es so lange gewesen war. Die sieben Kurfürsten wurden durch hohe Vorrechte von allen deutschen Fürsten ausgezeichnet. Sie hatten z. B. die höchste Gerichtsbarkeit in ihren Landen. Wenn sie also einen Rechtsspruch gethan hatten, so dursten ihre Unterthanen sich nicht mehr an das Gericht des Kaisers wenden, was in anderen deutschen Ländern gestattet war. Ihre Länder sollten immer ungeteilt auf den ältesten Sohn vererbt werden. — Durch dieses Gesetz wurden also auch die Markgrafen von Brandenburg zu Kurfürsten erhoben und standen nun unter den höchsten Fürsten im deutschen Reiche. e) Die Mark Brandenburg fällt an das Haus Luxemburg. Markgraf Ludwig hatte in der Mark wenig Freude erlebt; er übergab sie seinen jüngeren Brüdern, Ludwig dem Römer und Otto dem Faulen. Der erstere führte seinen Beinamen von seiner Geburtsstadt Rom, der letztere hatte seinen wenig ehrenden Beinamen von seiner Trägheit zu jeder ernsten Thätigkeit. Karl Iv. bemühte sich sehr um die Freundschaft der beiden Brüder, die er um so leichter gewann, weil er ja die Markgrafen von Brandenburg durch das Gesetz der goldenen Bulle mit unter die Kurfürsten des deutschen Reiches ausgenommen hatte. Diese Ehre war aber den Verwandten der brandenburgischen Markgrafen, den bayerischen Herzogen, nicht zu teil geworden, und es entstand eine Spaltung unter ihnen, welche die Brandenburger noch fester an den Kaiser kettete. Der Tod Ludwig's des Römers 1365 kam Karl Iv. sehr gelegen; denn nun hatte er in der Mark leichtes Spiel. Otto der Faule kümmerte sich wenig um die Regierung des Landes und ließ es zu, daß Karl Iv. für ihn dieselbe übernahm. Endlich trat der unfähige Markgraf gegen ein Jahrgehalt die Mark dem Sohne Königs Karl, Wenzel, feierlichst ab. So kam 1373 die Mark Brandenburg an das Haus Luxemburg. Da nun Wenzel zu dieser Zeit noch ein unmündiger Knabe war, so ergriff Karl Iv. für ihn die Leitung des neuerworbenen Kurfürstentums. Noch 5 Jahre hat er mit Umsicht und Kraft die Regierung in demselben geführt Zur Hauptstadt der Mark wurde Tangermünde an der Elbe erhoben, wo der König eine neue Hofburg erbauen ließ. Er hatte diese Stadt wegen ihrer Lage an der Elbe gewählt. Diese Lage an dem schiffbaren Strome sollte es dem Könige erleichtern, sie zu einer bedeutenden Handelsstadt zu erheben. Zur Förderung des Handels, dem der König besonders seine Fürsorge zuwandte, schloß derselbe auch ein Bündnis mit der Hansa, deren Haupt Lübeck war. Von großem Segen für das Land war es auch, daß der König mit aller Strenge gegen die Raubritter in der Mark vorging und viele ihrer