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1. Deutsche Geschichte vom 16. bis zum 18. Jahrhundert für die 3. Klasse - S. 34

1914 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
34 Da« Zeitalter der religiösen Kümpfe 1619 -1648. mit der Aufschrift: Gottes Freund, der Pfaffen Feind. Aber mehrere Schlachten entschieden für die Liga; auch Heidelberg fiel in ihre Hand. Übertragung Der Kaiser nahm nunmehr Friedrich V. die Pfalz und die Kur und Maximilian* übertrug die letztere nebst dem Besitz der Oberpfalz an Maximilian von Bayern. Die katholische Partei hatte einen glänzenden Sieg erfochten und eine Machtstellung gewonnen, die für den Protestantismus höchst bedrohlich war. Der Nieder sächsisch-Länischc Krieg. relativ. § 39. Der Niedersächsisch-Dänische Krieg. Diesen gewaltigen Er u°utoitne= folgen der katholischen Waffen gegenüber traten auswärtige Mächte in den Krieg ein. König Christian Iv. von Dänemark, der als Herzog von Holstein auch dem deutschen Reiche angehörte und von dem niedersächsischen Reichskreise zum Obersten gewählt worden war, rüstete ein Heer; die Niederlande und England, dessen König jetzt endlich sich zur Hilfeleistung verstand, stellten Geldmittel 'zur Verfügung. Auch Ernst von Mansfeld erschien von neuem im Felde. Unter diesen Umständen war es dem Kaiser, der schon längst gewünscht hatte eigene Truppen zu besitzen, besonders willkommen, daß ihm ein bereits bewährter und bekannter Truppenführer. Albrecht von Wallenstein. Waldstein oder Wallenstein, anbot, aus eigenen Mitteln ein kaiserliches Heer aufzustellen. Wallenstein war von Geburt ein tschechischer Edelmann und ursprünglich protestantisch erzogen worden, hatte aber dann auf einem Jesuiteukolleg eine katholische Erziehung erhalten. Er hatte studiert, sich darauf im Kriegsdienst ausgezeichnet und im böhmischen Kriege auf eigene Kosten ein Kürassierregiment aufgestellt und befehligt. Die Gelegenheit der böhmischen Gütereinziehungen hatte er zu umfangreichen Güterankäufen benutzt. Jetzt erhielt er als Besitzer der Herrschaft Friedland vom Kaiser den Herzogstitel und wurde als General mit außerordentlicher Vollmacht bekleidet. In kurzer Zeit hatte er ein Heer von 50000 Mann aufgestellt, das zeitweise auf 100000 anwuchs, und das er nach dem Grundsätze „der Krieg ernährt den Krieg" durch Brandschatzung der besetzten Gebiete unterhielt. Eine wunderbare Macht übte der „Friedländer" über seine aus den verschiedensten Ländern Europas stammenden Soldaten aus. Etwas Geheimnisvolles schien ihn zu umschweben, wenn er im Scharlachmantel, eine wallende rote Feder am Hut, durch die Lagergassen schritt, oder wenn er mit seinem Astrologen aus den Sternen das Schicksal zu erforschen suchte. Er war nicht allein

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1. Geschichte Dänemarks mit steter Berücksichtigung der Herzogthümer - S. 264

1843 - Schleswig : Bruhn
S«4 In der Sorge für Manufacturen, Fabriken, Han- del und Schifffahrt übertraf Friedrich V. noch seinen Vater, und wurde hierin von Bernstorf aufs Eifrigste unterstützt. Auch gelang es eine Zeitlang, die dänischen Manufacturen und Fabriken auf eine bedeutende Höhe zu bringen, so daß unter andern dänische Seidenzeuge, was Schönheit und Güte betraf, mit den besten franzö- sischen und italienischen wetteifern konnten. Allein die- ser Glanz war mehr scheinbar als wirklich, da er auf Kosten der allgemeinen Handels- und Nahrungsfreiheit nur durch königliche Geschenke und Unterstützungen, durch mancherlei Monopole und durch strenge Verbote gegen die Einfuhr ausländischer Waaren bewirkt war. Diese Verbote wurden zum öftern nachdrücklichst eingeschärft und ver- mehrten sich, besonders seit 1753, dergestalt, daß es zuletzt 150 verschiedene Handelsgegenstände gab, an deren Spitze Getreide stand, deren Einfuhr in Dänemark untersagt war. Zur Beförderung des Handels und der Schifffahrt waren schon unter Christian Vi. Verbindungen mit Algier eingeleitet worden. Friedrich V. setzte diese Bestrebungen fort und schloß Handelstractate mit Marokko, Tunis, Tri- polis und dem türkischen Kaiser, mit Genua und Neapel. Dies hatte zur Folge, daß der dänische Frachthandel auf dem Mittelmeere, wo noch wenig Jahre vor Friedrich V. die dänische Flagge gänzlich unbekannt war, später so wichtig wurde. Zur Erweiterung des dänischen Han- dels auf dem Mittelmeere entstand 1747 die allgemeine Handelsgesellschaft, mit welcher der grönländische, und später auch der isländische Handel vereinigt wurde. Der vstindische Handel war in einem blühenden Zustande; dagegen wollte der Handel auf Westindien nicht gedei-

2. Geschichte Dänemarks mit steter Berücksichtigung der Herzogthümer - S. 268

1843 - Schleswig : Bruhn
S«8 Die schwächste Seite der Negierung Friedrich V. war die Finanzverwaltung. In den ersten 8 Jahren ward die Staatsschuld durch Thotts Bestrebungen auf 1 Million herabgebracht; nach 1754 wuchs sie aber von Jahr zu Jahr. Der Grund dieses Mißverhältnisses zwi- schen Einnahme und Ausgabe lag theils in der über- mäßigen Pracht und Verschwendung des Hofes, theils in andern kostspieligen Unternehmungen der Regierung, theils und besonders in den Rüstungen, sowohl zu Wasser als zu Lande, während des siebenjährigen Krie- ges in Deutschland (1756 —1763) und bei dem Feld- zuge gegen Rußland (1762), welcher Letztere allein 8 Millionen Rthlr. gekostet haben soll. Die Anlage der Friedrichsstadt mit ihren prachtvollen Gebäuden kostete ungeheure Summen; die Freigebigkeit der Regierung gegen Manufacturen und Fabriken trug keine dauernden Früchte, und ebenso mißlang der Versuch, die Haide- strecken Jütlands durch deutsche Ansiedler (1759) urbar zu machen, nachdem er der Regierung fast 1 Million Rthlr. gekostet hatte; doch hatte dieses Unternehmen das Gute, daß der Kartoffelbau dadurch in Dänemark bekannt wurde. — Im Jahre 1761 starb auch der letzteherzog vonplöen, und dem Könige sielen, in Gemäßheit der mit dem herzoglich- sonderburgischen Hause geschlossenen Vereinbarung und eines mit dem letzten plöenischen Herzoge errichteten Erb- vertrages die plöenischen Lande zu, wogegen er die ganze Schuld des Herzogs, 880,000 Rthlr. Cour, übernehmen und mehrere bedeutende Pensionen auszahlen mußte; auch die Insel Arröe wurde für 350,000 Rthlr. Cour, gekauft. — In den letzten Negierungsjahren Friedrich V. erhielt der ältere Graf Schimmelmann die Verwaltung der

3. Geschichte Dänemarks mit steter Berücksichtigung der Herzogthümer - S. 269

1843 - Schleswig : Bruhn
869 Finanzen und dieser suchte der Geldnoth, neben den An- leihen, vorzüglich durch zwei Mittel, durch den vorher- erwähnten vorteilhaften Verkauf der Krongüter und durch die Ausschreibung einer neuen außerordentlichen Steuer abzuhelfen. Diese Steuer, die Kopfsteuer, welche dauernd geworden ist, druckt besonders den gemeinen Mann, und veranlaßte schon damals mehrere Unruhen in Schweden. Ungeachtet der Staat dadurch bedeutende Summen zuwege brachte, betrug die Staatsschuld bei dem Tode Friedrich V. doch 20 Million Nthlr^O^ Unter Friederich V. Negierung gelangte der Adel zu einem seit 1660 unbekannten Ansehen und Einfluß, und verdiente Bürgerliche sahen sich dadurch vom Hose und aus der Umgebung des Königs verdrängt. Auch herrschte unter diesem Könige eine übermäßige Ver- schwendung mit Titeln und äußern Ehrenzeichen, wo- durch eineötheils eine kleinliche Nangsucht genährt ward, andrerseits diese Auszeichnungen viel von ihrer Be- deutung verlieren mußten. Friedrich V. ertheilte wäh- rend seiner 20jährigen Regierung nicht minder als 532 hohe Titel, schenkte 38 das blaue und 119 das weiße Band, erhob 14 in den Grafen- und Baronen- stand und verlieh 74 das Adelsdiplom, Friedrich V. starb am 14. Januar 1766. Seine erste Gemahlin war Louise, eine Tochter Georg I. von England. Durch die Liebe, welche sie für alles Dänische zeigte, verbunden mit ihrem freundlichen und geraden Wesen, machte sie sich außerordentlich beliebt, rmd ihr früher Tod (1751) erweckte eine aufrichtige Trauer beim ganzen Volke, Der König vermählte sich hierauf

4. Geschichte des Dreißigjährigen Krieges - S. 78

1902 - Leipzig : Freytag
er ^ Geschichte des Dreißigjährigen Krieges. 28 brandenburgische nicht entgegen, und die ent* August. nj.e erklärte ihn 1619 zum Kaiser. So sah er die zweifelhafteste von allen feinen Kronen zuerst auf feinem Haupte, um wenige Tage nachher* biejenige zu unter feine gewissen Besitzungen ms' ^ man chn m Frankfurt zum Kaiser ?hwne 6 man m ^ra9 von dem böhmischen [b) Friedrich V. von der Pfalz, der „Sintersöntg".] Fast alle seine deutschen Erblänber hatten sich unterdessen m einer allgemeinen furchtbaren Konföberation mit hnri? I?en«söere^t9<!; beren Sro^ ietzt alle Schranken urchbrach. Am 17. August 1619 erklärten sie den Kai- Ier,auletne" Reichsversammlung für einen Feind der böhmischen Religion und Freiheit, der durch feine verberb-Itchen Ratschläge den verstorbenen König gegen sie aufae-mtegelt, zu ihrer Unterbrückung Truppen geliehen, Aus-lanbern das Königreich zum Raube gegeben und es zuletzt gar mit Verspottung ihrer Volksinafestät in einem heim* hchen Vertrags an die Spanier verschrieben hatte, aller Ansprüche auf ihre Krone verlustig und schritten ohne Aufschub zu einer neuen Wahl. Da Protestanten biefen Ausspruch taten, so konnte biefe Wahl nicht wohl auf einen katholischen Prinzen fallen, obgleich zum Scheine für Bayern und Savoyen* einige Stimmen gehört wurden. Aber der bittere Religionshaß, welcher die Evangelischen und Reformierten untereinanber selbst entzweite, machte eine Zeitlang auch die Wahl eines protestantischen Königs schwer, bis enblich die Feinheit und Tätigkeit der Kalvinisten über die überlegene Anzahl der Lutheraner den Sieg bavontrug. [Sba# Unter allen Prinzen, welche zu biefer Würbe in Vor-drichs fch*as kamen, hatte sich Kurfürst Friedrich V. von der een der die gegrünbetften Ansprüche auf das Vertrauen und Malz.) die Dankbarkeit bet Böhmen erworben, und unter allen

5. Von der Reformation bis zur Französischen Revolution - S. 92

1879 - Leipzig : Teubner
92 Westfälischer Friede 1648. Schwedens treuester Bundesgenosse gewesen, die Abtei Hersfeld und die Grafschaft Schaumburg (an der Weser), sowie 600,000 Thlr. Kriegskosten; Sachsen die Lausitz; Baiern behielt die Kurwürde nebst der Oberpfalz. Die Unterpfalz dagegen oder Rheinpfalz wurde dem Sohne des vertriebenen Kurfürsten Friedrich V. zurückgegeben, für welchen eine 8. Kurwürde errichtet ward. — Die schon längst thatsächliche Unabhängigkeit der Schweiz und der vereinigten Niederlande (Holland), die sich von Spanien losgerissen, wurde rechtlich anerkannt. 3) In Betreff der deutschen Reichsverfassung wurde festgesetzt, daß der Kaiser über die wichtigsten Reichsangelegenheiten, Gesetzgebung, Steuern und Aushebungen, Krieg und Frieden n. s. f., nur nach Abstimmung des Reichstags verfügen dürfe; den Fürsten aber wurde die längst geübte Landeshoheit (Rechtspflege, Polizei, Besteuerung, Kriegsordnung) in ihren Ländern rechtlich zuerkannt, sowie das Recht, unter sich mit fremden Staaten Bündnisse zu schließen, nur nicht gegen Kaiser und Reich. Somit hatten die Lockerung und der Zerfall des deutschen Reiches neue Fortschritte gemacht. Die kaiserliche Macht sank immer mehr zu einem Schattenbild herab, während die Fürstenmacht stieg. Frankreich und Schweden übernahmen die Garantie des westfälischen Friedens und behielten dadurch Ibie Gelegenheit, sich auch in Zukunft in die deutschen Angelegenheiten einzumischen. Deutschlands Macht und Habsbnrgs Übergewicht waren seitdem gebrochen, und Frankreich und Schweden waren die ersten Mächte Europas. Der 30jährige Krieg war der verderblichste für Deutschland, der je in demselben geführt ward. Vor dem Kriege hatte Deutschland etwa 24 Mill. Einwohner, nach demselben 12 Mill. Feuer und Schwert, Hunger und Pest hatten furchtbar unter der Bevölkerung aufgeräumt. Zahllose Städte und Dörfer waren zerstört oder verlassen worden; viele Dörfer und Flecken sind für immer verschwunden. Das ganze Land war verödet uni) verarmt, die blühendsten Landschaften waren in Wüsteneien verwandelt. Das übrig gebliebene Volk war durch den

6. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 108

1852 - Koblenz : Bädeker
108 Friedcnsbedingungen. b) Politische Gegenstände. An Entschädigungen erhielt 1) Frankreich die österreichischen Besitzungen im Elsaß, die Bestäti- gung der Hoheit über die (schon seit 1552 besetzten) Bisthümer und Städte Metz, Toul und Verdun; 2) Schweden: Vorpommern nebst Rügen, einen Theil Hinterpommerns, Wismar, und als weltliche Herzogthümer die säcularisirten Gebiete von Bremen und Verden, Alles jedoch unter deutscher Lehnshoheit, und 5 Millionen Thaler Kriegskosten; 3) Brandenburg erhielt den östlichen Theil Hinterpom- merns und zur Entschädigung für den ihm (zufolge eines Erbvertra- ges) zukommenden übrigen Theil Pommerns die säcularisirten Stif- ter: Magdeburg, Halberstadt, Minden und Camin, als vier weltliche Fürstenthümer; 4) Mecklenburg für den Verlust Wismar's die Bis- thümer Schwerin und Ratzeburg als Fürstenthümer; 5) Baiern be- hielt die Oberpfalz nebst der Kurwürde, mußte aber die Unterpfalz an den Sohn des geächteten Friedrich V. zurückgeben, und für die- sen wurde eine achte Kurwürde errichtet. Für alle übrige seik An- fang des Krieges und in Folge desselben verlorne unbewegliche Gü- ter und Rechte ward eine allgemeine Herstellung verfügt. Die schon längst bestehende Unabhängigkeit der Schweiz so wie der vereinigten Niederlande wurde anerkannt. Frankreich und Schweden übernah- men die Garantie des westphälischen Friedens und behielten da- durch Gelegenheit, sich auch ferner in die deutschen Angelegenheiten einzumischen. c) In Hinsicht des Staatsrechts wurde bestimmt: über Gesetzgebung, Krieg und Frieden, Steuern, Aushebungen, Befestigungen, Bündnisse u. s. w. fall der Kaiser nur nach Abstimmung aller Reichsstänbe auf einem Reichstage verfügen; den Reichsstänben, die somit eine entscheidende, statt einer berathenden Stimme erhalten hatten, ward die Landeshoheit in ihren Territorien bestätigt und ihnen gestattet, Bündnisse unter einander und mit fremden Fürsten zu schließen, nur nicht gegen den Kaiser und das Reich, den Landfrieden und den westphäli- schen Frieden.

7. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 139

1840 - Münster : Coppenrath
139 Sohn des geächteten Friedrich V. zurück nebst der neu errichte- ten achten Kursürstenstelle. Den sammtlichen deutschen Fürsten wurde die langst geübte Landeshoheit nun auch gesetzmäßig zugesprochen, wohin auch das Recht gehörte, Bündnisse unter sich und mit auswärtigen Mach- ren zu schließen, in sofern sie nicht dem Reiche zum Schaden waren. In Hinsicht der Religionsangelegenheiten wurden den Luthe- rischen und Reformirten gleiche Rechte mit den Katholiken einge- raumt, und zugleich festgesetzt, daß sie alle Kirchen und Kirchen- güter behalten sollten, die sie seit dem Jahre 1624 besaßen. Dieses Jahr bekam deshalb den Namen Normal- oder Be- stimmungsjahr. Somit war das frühere Restitutionsedikt hiedurch stillschweigend von selbst aufgehoben. Der Friede mit Schweden zu Osnabrück wurde am 8. Au- gust, mit Frankreich zu Münster am 17. September geschlossen, beide Friedensschlüsse aber erst am 24. Oktober bekannt gemacht. Das Schmählichste für uns Deutsche war, daß die Ausländer, Schweden und Franzosen, auch noch die Gewährleistung unserer Reichsverfassung und der Friedensbedingungen übernahmen, und daß wir die übermüthigen Fremdlinge so lange beherbergen und ernähren mußten, bis alle Bedingungen auf das genaueste erfüllt waren. So endete der dreißigjährige Krieg, der unglücklichste, den Deutschland je geführt hat. Unser sonst so blühendes Vaterland bot jetzt einen entsetzenden Anblick dar. Tausende von Flecken, Dörfern und Städten lagen nieder in Schutt und Asche, und heimathlos irrten die unglücklichen Bewohner umher. In Böh- men und Mahren allein waren außer vielen Städten und Flecken über tausend Dörfer also verschwunden, daß man die Statte vieler gar nicht mehr zu bezeichnen weiß. Ganze Gegenden, einstige Sitze des regsten und fröhlichsten Lebens, waren in eine schaurige menschenleere Wüste verwandelt. Felder lagen unangebaut, Han- del und Gewerbe stockten, Bildungsanstalten verwilderten oder hörten ganz auf, da sie aller Pflege entbehrten, die einzig auf die

8. Deutsche Geschichte von der Reformation bis zu Friedrich dem Großen - S. 20

1901 - Berlin : Springer
20 c. Brandenburg, das durch Erbverträge Anspruch auf ganz Pommern hatte, erhielt Hinterpommern und als Entschädigung für Vorpommern die Bistümer Magdeburg, Halberstadt, Minden und Cammin. d. Bayern behielt die Oberpfalz (an der Naab) und die Kurwürde; die Unterpfalz (am Rhein) mit einer neu geschaffenen achten Kurwürde kam an den Sohn des geächteten Friedrich V. e. Die Unabhängigkeit der Schweiz und der Niederlande vom deutschen Reiche wurde anerkannt. 2. Abänderungen der Reichsverfassung. a. Der Kaiser darf wichtige Regierungshandlungen nur mit Zustimmung der Reichsstände vornehmen. Infolge dieser Bestimmung blieb künftig der Reichstag in Regensburg beständig beisammen; aber die Fürsten erschienen nicht mehr selber dort, sondern ließen sich durch Gesandte vertreten. b. Alle Reichsstände erhalten die volle Landeshoheit und das Recht, unter sich und mit dem Auslande, nur nicht gegen Kaiser und Reich, Bündnisse zu schließen. e. Der Religionsfriede wird bestätigt und die Rechtsgleichheit der protestantischen und der katholischen Stände anerkannt. Der dreißigjährige Krieg, der durch diesen Frieden beendigt wurde, hatte den Wohlstand Deutschlands vernichtet. Viele Städte waren zerstört und zahllose Dörfer verbrannt; die Felder waren verödet, und Ackerbau, Gewerbfleiß und Handel lagen völlig darnieder; denn zwei Dritteile der Einwohner waren umgekommen, und die Überlebenden kämpften mit Hunger und Elend. Auch das geistige Leben Deutschlands war so schwer geschädigt, daß es erst nach einem Jahrhundert wieder aufblühte. Der Friede, der große Teile deutschen Gebietes Fremden überließ, löste die Einheit und die Wehrkraft des Reiches vollends auf und gab Deutschland dem verderblichen Einfluß, dem Hohn und der Raubgier seiner Nachbarn preis.

9. 40 Lektionen, umfassend den Zeitraum von Luther bis in die neueste Zeit - S. 32

1882 - Leipzig : Klinkhardt
— 32 — Münster (Karte!) versammelt, um über die Friedensbedingungen vorläufig zu unterhandeln. Aber man konnte nicht einig werden. Frankreich und Schweden forderten, was die andern nicht bewilligen mochten. Jeder neue Sieg erhöhete die Ansprüche. So zog sich der Krieg leider fort bis 1648, wo man sich endlich über die Friedensbedingangen einigte. Eben hatten die Schweden einen Teil von Prag eingenommen und die böhmische Schatzkammer ausgeplündert, als der Befehl zur Einstellung der Feindseligkeiten erging. So hatte der entsetzliche Krieg, der 30 Jahre lang die Brandfackel über Deutschland geschwungen hatte, in Prag, wo er begonnen hatte, auch sein Ende erreicht. Aber was war der endliche Erfolg des hitzigen Kampfes? — Österreich hatte nachgeben müssen. Der Friede zu Osnabrück und Münster bestätigte den Protestanten die Rechte, die ihnen im Passaner Vertrage und im Augsburger Religionsfrieden zugesichert worden waren. Abermals wurden die Landesfürsten verpflichtet, den Andersgläubigen, Lutherischen und Reformierten, Gewissensfreiheit zu gewähren oder sie auswandern zu lassen. Daran, daß sie in ihren Häusern Gott auf ihre Weise dienten, dursten sie nicht gehindert werden. Die geistlichen Güter, die bis 1624 die Katholiken oder Protestanten gehabt hatten, sollten ihnen verbleiben; von da an sollte aber jede weitere Forderung nngiltig sein. Ist es nicht entsetzlich, daß sich die Völker erst 30 Jahre lang zerfleischen mußten, um zu diesem vernünftigen Beschlusse zu kommen? Aber durch den Westfälischen Frieden erlitt auch der Länderbestand und die Reichsverfassung Deutschlands wesentliche Veränderungen. (Karte!) — Frankreich erhielt den Elsaß, soweit er zu Österreich gehört hatte. Es mußte aber den freien Reichsstädten, die darin lagen, ihre bisherigen Rechte und ihre Zugehörigkeit zum deutschen Reiche zusichern. Schweden erhielt Vorpommern bis zur Oder, die Insel Rügen, die Städte Stettin und Wismar, die Bistümer Bremen und Verden und 5 Mill. Thaler Kriegskosten. Brandenburg erlangte Hinterpommern und die Bistümer Magdeburg, Halberstadt und Minden. Sachsen blieb im Besitze der Lausitzen, welche ihm bereits im Prager Frieden (1635) zugesichert worden waren. Desgleichen behielt Bayern die Kurwürde und einen Teil der Pfalz. Der Sohn des geächteten Kurfürsten (Friedrich V.) erhielt die Rheinpfalz und eine neu errichtete Kurwürde. Es gab nunmehr nicht blos 7, sondern 8 Kurfürsten. Das Recht, Gesetze zu geben, mußte der Kaiser mit den Reichsständeu teilen. Diese versammelten sich auf den Reichstagen. Bald wurde dieser nur noch in Regensburg abgehalten und nicht mehr vom Kaiser und den Reichsstäuden selbst, sondern nur von den Abgesandten derselben besucht. Wurde über etwas beraten, so gingen zwischen den Höfen und dem Reichstage Boten hin und her, wodurch die Beschlüsse entsetzlich verzögert wurden. Indessen thaten die Landesfürsten und Stadtobrigkeiten aus eigener

10. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 231

1888 - Habelschwerdt : Franke
231 pommern (auf Grund alter Ansprüche) und zur Entschädigung für Vorpommern die Bistümer Magdeburg, Halbn stabt, 3d?in- den und Kamin, ä) Bayern behielt die siebente Kurwürde nebst der Oberpfalz. Die Unterpfalz mußte es an den Sohn des geächteten Friedrich V. abgeben, für den eine achte Kurwürde errichtet wurde. e) Die schon bestehende Unabhängigkeit der Schweiz und der Niederlande wurde anerkannt. 2. Kirchliche Bestimmungen. Der Augsburger Religionsfriede wurde bestätigt und auch auf die Reformierten ausgedehnt. Jnbezng aus die Säkularisation der Kirchengüter wurde das Jahr 1624 als Normaljahr angenommen. 3. Staatsrechtliche Bestimmungen. a) Der Kaiser wurde in allen wichtigen Reichsangelegenheiten (auch iubezug aus Krieg und Frieden, sowie Bündnisse) an die Abstimmung aller Reichsstände auf einem Reichstage gebunden; b) die deutschen Fürsten erhielten unbeschränkte Landeshoheit mit der Erlaubnis, Bündnisse unter sich und mit fremden Fürsten zu schließen. Der monarchische Charakter der Reichsversassung war damit beseitigt. F. Iokgen. Die traurigen Folgen des langwierigen Krieges äußerten sich vorzüglich in dem Drucke des Soldatentums, in der Verödung und Verarmung des Landes, in dem Verfalle der Sitten und in der politischen Schwäche Deutschlands. 1. Der Druck des Soldatentums war durch das Söldner-weseu hervorgerufen worden, das bei der ungenügenden Zahl stehender Heere und der Unzulänglichkeit des alten Vasallenheeres den Fürsten die Truppen stellte. Denn nur in der Aussicht, sich im Kriege reichlich bezahlt zu machen, unternahmen kühne Söldnerführer die Anwerbung eines Heeres. Not und Übermut gewöhnten den Soldaten ans Beutemachen und an alle Grausamkeiten. 2. Die Verödung und Verarmung des Landes. a) Deutschland hatte durch den Krieg und die Pest, die in seinem Gefolge war, die Hälfte der Bevölkerung verloren. Viele Dörfer waren gänzlich verschwunden.

11. Quellenbuch zur Geschichte der Neuzeit - S. 110

1884 - Berlin : Gaertner
110 haben), dieselben durch allerhandt motus, bereitschafft, Troung abzuhalten, dero vires zu trennen und Ire, der Calvinischen Union, bishero gesuchte, aber yedesmals bestendiglich durch die Catholische widerfochtne unbilliche begern zu eissristem abbruch Catholischer religion durchzudruckhen, Welches die nionisten Ihnen dessto leichter zu effectuiren eingebildet, weil sie und Ihre lender, macht, bereitschafft und gelegenheit an und uudter einander meistentheils znsamenstossen und fast teglich zu-sameu rukheu khnen, entgegen die Catholischen Stende weit von einander, theils mitten im Reich des Gegentheils gelegen, umbringt und durch die Unioniften teglich verhindert werden, das sie eintweders gar nit oder ganz beschwerlich mit einer gegenversassnng anskhomen, oder mit solcher sich khnen conjungirrt. Ans welchem dan abermal ervolgt, das besagte Catholische Stend.in Ihrer grossen gesahr, und zwar zu rechter Zeit, damit sie mit andern neutralisten, zu widerwertigen^ resolutionen ^davon hieunden) bewegten,^ sich auf vorgehender nndterreduug und remotion der bishero gleichwol unnotwendiger, ja der Catholischen religion und Ihrer May. selbst nachtheiliger erwekhten difficulteten in migliche bereitschafft anfangen zustellen; Alles nndter den namen eigner notwendiger erlaubter defension; und das sie nit (wie die Calvinisten) andere aus- und Jnlendische potentaten und neutralisten ungegrndt uberredeu und an sich ziehen wellen zu Aus-tilgung der Steud Augsp. confession, dero religion, gewissen, landt und leit, sonder zu eigner Versicherung. . . . 61. Kritik der Achtserklrung ^ gegen Friedrich V. (Achts Spiegel. Das ist: Clre, helle Demonstration und Aufhrung, darinnen gleichsam in einem Spiegel die greisfliche Nichtigkeit der partheylichen Achtserklarung wlder Pfaltzgraffen Frrde-richen Chursrsten grndlich entdecket, gezeigt, und an Tag gestellt wird ic. zc. Gedruckt zu Mannheimb. Im Jahr 1622. Zw. Bibl. Vii, Vi, 8.) % Das zwischen der Neuerlichen Mt. als einem Ertzhertzogen von Oesterreich wegen der Cron Bheimb und dazu gehrigen Landen und König Friderichen, oder vielmehr den Stnden derselben Cron, offener Krieg gewest, solches ist zwar weltkndig; derselbe aber ist schon eine 2 feindseligen. 3 Attribut zu neutralisten". 1 Diese Kritik umfat das kaiserl. Dekret von Anfang bis zu Ende und schliet sich teils an einzelne Abschnitte, teils an einzelne Stze desselben an. Der tm folgenden mitgeteilte Abschnitt (S. 59 ff.) bezreht stch af den letzten Teil dieses Satzes: Wann dann oberzehlte, von vielgedachtem Ps^tzgraffen verbte That-lichkeit und Handlungen dermassen notorisch, weltkndig, beharrlich und also bewandt sevn das er durch dieselbige crimen laesae Majestatis m ptet weg begangen, Kb in die auf? di-s-s all-hchst- Bb-.ch-u Ma,stat in de H. Reichs Constitutionen augemene hohe Straffen ipso facto gefallen. .

12. Lehrbuch für den erzählenden Geschichts-Unterricht an höheren Schulen - S. 215

1895 - Freiburg i.B. : Wagner
215 Den Frieden erlebte der Held nicht mehr. Im 35. Lebens-jhr erlag sein zartgebauter Leib den Mhsalen und Kmmer- 1639 nifsen, ein Mann, 'auf Erd nicht meines gleichen", sang ein Volkslied. 5. Jetzt hielt in dem armen verderbten Deutschland rem Feldherr mehr die Soldateska" im Zaum. Trotz aller Ver-schlechterung der Mnze mangelte das Geld, den Sold zu zahlen. Die Sldner wurden zu Rubern, die mit blutiger Hand selbst nahmen, was sie brauchten, und das andere verdarben. Den Wein lieen sie ausflieen, in die Betten nhten sie die Scherben zerschlagener Tpfe; sie setzten den Bauern den roten Hahn" aufs Dach, zwangen sie durch Radeln" (Einklemmen der Finger unter den Hahn der Flinte), Ausammenpressen des Kopfes, Auf-hngen im Ranch und andere Scheulichkeiten, ihre vergrabenen Wertsachen auszuliefern. Was half es, da der Profo dann und wann einen der Crabaten und Schnapphanen durch das hnfene Fenster sehen lie", mit des Seilers Tochter kopu-lierte!" Ganze Landstriche lagen de; auf den Gaisen der ent-vlkerten Drfer wuchs Gras; in den Kirchen hausten die Wlfe. Die Heere fanden keine Nahrung mehr; Hunderte fielen der Pest oder der rchenden Kugel des Landmanns zum Opfer; Soldatenweiber warfen auf dem Marsch ihre Kinder weg, um ihnen die Qualen des Verhungerns abzukrzen. 6. Nach jahrelangen Verhandlungen erfolgte zu Osnabrck und Mnster der Westflische Frieden". Die drei Be- 1648 kenntnisse (Katholiken, Lutheraner, Reformierte) wurden gleich-berechtigt; sie sollten ihren Besitzstand vom 1. Januar 1624 behalten. Die deutschen Fürsten erhielten als Souverne" die Landeshoheit mit dem Rechte, Bndnisse zu schlieen und Krieg zu führen, mit wem sie wollten, nur nicht gegen den Kaiser. Bayern behielt die Kurwrde; fr die Nachkommen des im Elend verdorbenen Pfalzgrafen Friedrich V. wurde eine achte Kur ge-schaffen. Das Reich hatte kein Geld, kein Heer; es war nur noch ein Schatten. Die eigentlichen Herren Deutschlands waren Frankreich und Schweden als Brgen des Friedens. Jenes erhielt fast das ganze Elsa, dieses Vorpommern stimt der Oder-mndung und das Erzstift Bremen (ohne die Stadt) und das Bistum Verden, d. h. das Mndungsland der Elbe und Weser. Die Schweiz und die Niederlande wurden ausdrcklich als selb-stndige Staaten anerkannt. Keiner unserer Strme mndete mehr auf deutschem Boden. Der blhende Wohlstand unseres Vaterlandes, die geistliche und sittliche Kraft unseres Volkes war geknickt auf Jahrhunderte.

13. Vaterländische Geschichte für die Oberklassen katholischer Volksschulen - S. 34

1900 - Stolberg (Rheinl.) : Mathes
34 Der Bauernkrieg. 1524 1525. In diese Zeit fllt eine Erhebung der sddeutschen Bauern gegen den Adel, durch welchen sie seit jeher hart bedrckt worden waren. Ein" Schrift Luthers der die christliche Freiheit" verstanden sie so, da auch sie jetzt von ihren Gutsherren frei werden sollten. Sie rotteten sich zusammen, zogen gegen Burgen, Klster und Städte und eroberten sie. Unter der Anfhrung mordgieriger Hauptleute verbten sie allerorten Mord, Raub und Brand. Nur mit groer Gewalt und unter ungeheuerm Blutvergieen vermochten die Fürsten, diesen Ausstand der Bauern zu unterdrcken. Luther entfernte sich inzwischen in seinen Predigten und Bchern immer weiter voa der katholischen Lehre. Viele Tausende folgten ihm und fielen von der Kirche ab; sie nannten sich Evangelische oder Lutheraner. Auch viele Fürsten schloffen sich ihm an. Doch wurde auf dem Reichstage zu Speyer (1529) bestimmt, da die Lutheraner sich bis zu einer allgemeinen Kirchenversammlung aller weiteren Neuerungen enthalten sollten. Dagegen aber erhoben dieselben Widerspruch oder Protest, und davon erhielten sie den Namen Protestanten. Lange Zeit hofften Papst und Kaiser, die gestrte Einigkeit in der Kirche wieder herstellen zu knnen; aber es gelang ihnen nicht. Endlich wurde im Jahre 1555 zu Augsburg die bereinkunft getroffen, da Evangelische und Katholische in ihrem Glauben und Gottesdienste ungestrt bleiben sollten. Damit war die Kirchentrennung vollendet. Jene bereinkunft heit der Augs-burger Religionsfrieden. Um die reine Lehre der katholischen Kirche gegenber der Lehre der Reformatoren festzustellen, trat 1545 zu Trient eine allgemeine Kirchenversammlung zusammen, die mit Unterbrechungen bis 1563 in Thtigkeit blieb. Luther starb 1546, ein Jahr nach der Erffnung des Konzils. 21. Der dreiigjhrige Krieg. Trotz des Augsburger Religionsfriedens dauerte der Streit zwischen Katholiken und Protestanten fort. Die protestantischen Fürsten schloffen ein Bndnis miteinander, die nion genannt (1608), worauf auch die katholischen Fürsten sich zu einem Bnd-nisse, der sogenannten Liga vereinigten. Veranlassung. Der bhmische Krieg. Der schreckliche Krieg, der Deutschland 30 Jahre lang verwstete, begann in Bhmen, wo die Protestanten 1618 einen Ausstand erregten, weil sie sich in ihrer Religionsfreiheit bedroht glaubten. In Prag strzten sie zwei kaiserliche Statthalter, in denen sie ihre Hauptgegner erblickten, aus einem Fenster des Schlosses, sagten sich von dem Kaiser los und whlten den jungen, protestantischen Kurfrsten Friedrich V. von der Pfalz zum Könige von Bhmen. Derselbe nahm die Krone auch an, erfreute sich derselben jedoch 3*

14. Grundriß der deutschen Geschichte für die mittleren Klassen höherer Lehranstalten - S. 102

1871 - Koblenz : Bädeker
102 Westflischer Friede. . 21. b) Politische Gegenstnde. An Entschdigungen erhielt 1) Frankreich die sterreichischen Besitzungen im Elsa, so wie die Besttigung der Hoheit der die (schon seit 1552 besetzten) Bis-thmer und Städte Metz, Tonl und Verdun; 2) Schweden: Vorpommern nebst Rgen, Wismar, und als weltliche Herzogthmer die scnlarisirten Gebiete von Bremen (ohne die Stadt) und Verden, Alles jedoch unter deutscher Lehnshoheit, und die Bewilligung von fnf Millionen Thaler Kriegskosten; 3) Brandenburg hatte (zu-folge eines Erbvertrages) Anspruch auf das während des Krieges er-ledigte Pommern, erhielt aber nur Hinterpommern und zur Ent-fchdigung fr Vorpommern die fcularisirten Stifte: Magdeburg, Halberstadt, Minden und Camin; 4) Baiern behielt die Oberpfalz nebst der Kurwrde, mute aber die Unterpfalz an den Sohn des gechteten Friedrich V. zurckgeben, und fr diesen wurde eine achte Kurwrde errichtet. Die factisch schon lngst bestehende Unabhn-gigkeit der Schweiz so wie der vereinigten Niederlande wurde an-erkannt. Frankreich und Schweden bernahmen die Garantie des westflischen Friedens und behielten dadurch Gelegenheit, sich auch ferner in die deutschen Angelegenheiten einzumischen. c) In Hinsicht des Staatsrechtes wurde bestimmt: der Gesetzgebung, Krieg und Frieden, Steuern, Aushebungen, Befestigungen, Bndnisse u. s. w. soll der Kaiser nur nach Abstimmung aller Reichsstnde auf einem Reichstage verfgen; den Reichsstnden, die somit eine entscheidende statt einer berathenden Stimme erhalten hatten, ward die Landeshoheit in ihren Territorien besttigt und ihnen gestattet, Bndnisse unter einander und mit fremden Fürsten zu schlie-en, nur nicht gegen den Kaiser und das Reich, den Landfrieden und den West-slischen Frieden.

15. Geschichte der neueren Zeit - S. 102

1868 - Mainz : Kunze
102 Erste Periode der neueren Geschichte. 2) Schweden bekommt Vorpommern und Rügen, Stettin und Wismar, die Bisthünier Bremen und Verden, Sitz und Stimme auf dem deutschen Reichstage und 5 Millionen Thaler. 3) Hessen-Kassel empfängt für seine treue Anhänglichkeit an Schweden die Abtei Hersfeld und 600,000 Thlr. 4) Brandenburg wird init den Stiftern Minden, Halberstadt, Kamin und Magdeburg abgefunden. 5) Mecklenburg wird mit den Bisthüniern Schwerin und Ratze- burg entschädigt. 6) Baiern wird die Oberpfalz nebst der Kurwürde zuerkannt; die Rheinpfalz bekommt nebst der achten, neu errichteten Kurwürde der Sohn des geächteten Königs Friedrich V. 7) Die Unabhängigkeit der Niederlande von Spanien und der schweizerischen Eidgenossenschaft vom deutschen Reiche wird anerkannt. 8) Der Augsburger Religionsfriede wird für die lutherischen Stände gesichert und auch auf die Resormirten als Religionsverwandte ausgedehnt; sie dürfen alle Kirchen und Güter behalten, welche sie seit 1624 besaßen. Der k. Januar des Jahres 1624 wurde als Norm für den Besitzstand der beiden Confessionen festgestellt. Einem jeden Reichs- stande wurde die Duldung Andersgläubiger zur Pflicht gemacht; in Oestreich sollte aber nicht einmal durch das Normaljahr die landes- herrliche Gewalt beschränkt werden. Als die freie Religionsübung auch für dieses Land gefordert wurde, erklärte der kaiserliche Gesandte, daß sein Herr eher Land und Leute verlassen, als hierein willigen werde. Nur der Papst verweigerte beharrlich die Anerkennung des westfälischen Friedens. Mit gerechtem Schmerze gewahrte das gesammte Volk, daß Aus- länder, Franzosen und Schweden, die Gewährleistung der deutschen Reichsverfaffung und des Friedens übernahmen und so lange sich in dem armen, ausgehungerten Lande füttern ließen, bis Alles aus das Genaueste erfüllt war. 2^'uerjund @0 denn der namenlos schreckliche Krieg geendet. Welche deutschen Feder vermöchte all den Jammer, all das Elend und Ungemach zu ver- dem^ Kriege 3^*^ / das er herbeigeführt! Deutschland, mit Blut über und über getränkt, mit Brandstätten und Schutthaufen allenthalben bedeckt, mit räuberischem Gesindel aller Orten erfüllt — bot einen herzzerreißenden Anblick. 1000 Ortschaften lagen in Trümmern, die ein Spiel räuberischer Horden geworden waren. Rühmte sich doch Bauers Unterfeldherr, er habe allein mehr als 800 Dörfer in Aschenhaufen verwandelt. In Thüringen stand meilenweit kein Dorf, kein Kirchlein. In Würtemberg

16. Theil 8 - S. 467

1807 - Berlin : Duncker & Humblot
/ 467 kühner, und dies brachte den König so auf, daß er nicht nur das Parlament rasch aus einander gehen ließ (10. Marz, 1629) sondern auch meh, rere Mitglieder zum Gefängniß, und zu einer Geldstrafe von 1000 Pfund verurtheilte. Aber das hieß nur Oel ins Feuer gegossen. Die ge/ straften Volksredner thaten stolz auf ihre Banden, und rühmten sich, Märtyrer der Nationalster- heit zu seyn.- ja sie wollten nicht einmal wieder loegesprochen seyn, um ihre Freiheit keiner könig- lichen Gnade verdanken zu dürfen. Acht schloß nun auch der König, von Vu, cklnghams Fesseln frei mit Spanien und Frank- reich Frieden, und freilich schimpflich genug, denn er gab jenem seimn Schwager Friedrich V. und diesem das Schicksal der Hugenotten Preis. Aber wie hatte der noch andere beschützen sollen, der sich selber nicht beschützen konnte! An des ermordeten Ministers Stelle trat jetzt (i6zo) ein Graf von Strafford, ein klu, ger und entschlossener Mann, dessen fester Vor- satz es war, dem Parlament von nun au nicht einen Finger breit mehr nachzugeben. Und viel- leicht wäre er durchgedrungen, wenn nicht der König zu gleicher Zeit einen andern Nathgeber für die Kirchensachen gewählt hätte, dessen un- zeitiger Starrsinn die Nation gerade an ihrer em- pfindlichsten Seite gereizt hätte. Dies war der Bischof Land von London, ein heftiger Gegner

17. Uebungsblaetter - S. 78

1828 - Berlin Bromberg Posen : Mittler
___ y y ______ 468. Es ist unmöglich, daß ein Fauler an der Arbeit Freude habe, ein Blinder ohne Führer zurecht finde, Kram ker lustig sei, Kind eine schwere Last trage. Todter leben- dig werde. Geiziger freigebig. Sterbender bei voller Kraft sei, Stein schwimme, Felsen sich erweiche, Erde still stehe, Fluß zurückfließe, Seeschiff bloß durch Ruder fortgetrieben werde, Hunger und Durst den Menschen starke, ein Tau- der an einer Musik Wohlgefallen finde. Gefangener sich glücklich fühle, Neger weiß werde, Verschwender sparsam sei, Blume mehrere Monate blühe, im Winter heiße Tage kommen, im Sommer das Wasser gefriere, die Sonne auf- und untergehe, Eisen verbrenne, Wölfe und Schafe sich zusammen halten, Katze und Mause friedlich bei einan- der wohnen, ein Fisch auf dem Sande lebe, die Reise um die Erde bloß zu Lande geschehe, ein Reiter in einem Tage 30 teilen zurücklege, das Meer gänzlich austrockne, in Lappland das Obst zur Reife komme, im Eismeer das Eis völlig schmelze. Walisisch im Flusse lebe, Winter und Som- mer auf einander folge, die Luft im Winter sich erhitze, die Luft im Sommer bis zum Gefrierpunkt kalt werde, ein Lahmer den Preis im Wettlauf erringe, ein Greis wieder jung werde. 169. Thürme: zu Babel, der die Sprachverwirrung ver- anlaßte, und der schieft Thurm zu Pisa. Berg: der Par latinische im alten Rom, und der weiße Berg bei Prag, berühmt durch eine Schlacht (Friedrich V.). Felsen: der tarpejische Felsen, auf welchem das Capitolium des alten Roms stand. Thal: Tempe in Thessalien, berühmt wegen seiner Schönheit. Vulkane: Aetna auf Sicilien und Vesuv in Neapel. Höhlen: auf der Insel Antiparos im griechischen Archipelagus, 250 F. tief, voll der seltsamsten Tropfsteinfiguren oder Stalaktiten, und die Vaumanns- höhle im Harzgebirge, mit eben solchen Figuren. Was- serfälle: der Niagara in Nord-Amerika, der Trollhätta in Schweden, und der Rheinfall bei Laufen an der Grenze der Schweiz und Deutschlands. Unterirdische Stadt: Herculanum nahe bei Neapel, unter Titns Regierung von einem Lavastrom verschüttet, und i. I. 1711 entdeckt, und 1738 aufgegraben. Seen: der Cirknitzer See in Oest- reich, welcher oft gänzlich abläuft, so daß in seinem Bette gesaet wird, und dann sich plötzlich wieder füllt; der ko-

18. Theil 2 - S. 117

1821 - Nürnberg : Campe
Der Kurfürst von Brandenburg, der An- sprüche auf das ganze Pommerland machte, erhielt blos Hinterpommern, aber auch das Erzbisthnm Magde- burg. Die Bisthümer Halberstadt, Minden und Ca min als weltliche Fürstenthümer. An Mecklenburg kamen die Bisthümer Schwerin und Razebürg. Hessen-Cassel hatte zwar im Laufe des Kriegs nichts verloren; gleichwohl erhielt es, zum Lohn seiner treuen Anhänglichkeit an Schweden und die Sache der Protestanten, eine Summe von 600,000 Reichsthalcrn. Der älteste Sohn des Kurfürsten Friedrich V. von der Pfalz, erlangte die väterlichen Erblande wieder, doch mit Ausnahme der Ober-Pfalz, die der Kurfürst von Baiern behielt. Zugleich wurde, zum Besten des Besitzers der untern Pfalz, eine achte Kurwürde errichtet. Für die Protestanten überhaupt wurde der Passauer Vertrag als Grundlage ihrer Rechte angenommen, da- bei aber festgesetzt, daß sie alle Kirchen und Kirchengü- ter behalten sollten, die sie in dem Jahr 1624 besaßen. Von dem verhaßten Restitntionsedict, das den Krieg so lange hinaus gezogen hatte, war folglich nicht mehr die Rede. Kein Landesherr sollte seine Unterthanen ihres Glaubens wegen drücken, wenn sie von einer andern Religion wären als er selbst; und bei dem Reichskam- mergerichte sollte eine gleiche Anzahl katholischer und pro- testantischer Räthe und Beisitzer angestellt seyn. Sämmtliche regierende Fürsten erhielten gesetzlich die volle Landeshoheit und das Recht, Kriege zu führen und Frieden und Bündnisse zu schließen. Endlich wurde die Freiheit und Unabhängigkeit der Schweiz und der Niederlande ausgesprochen. Ungeachtet dieses Friedensschlusses mußte Tentsch- land die Fremdlinge, sowohl Franzosen als Schweden,

19. Deutschland, Italien, Griechenland, (die europäische Türkei, das Königreich Griechenland) und die Ionischen Inseln - S. 192

1833 - Halle : Schwetschke
192 A. Europa. der Hradschin, von welchem man eine entzückende Aussicht über alle Stadttheile und das ganze Moldauthal genießt. In der Alt- stadt, zu welcher die eng und schlecht gebaute Judenstadt gehört, bemerken wir: die Pfarrkiiche am Tein, mit dem Denkmahl des hier 1601 geftorbenentychodebrahe; dastheater; das Rathhaus mit einer astronomischen Uhr aus dem 15ten Jahrhundert; die Ge- bäude der Universürät, mit der Sternwarte und der großen über 100,060 Bände starken ka-iserl. Bibliothek. In der Neustadt das Rathhaus, den Rvßmarkt, mit der Statue des H. Wenzel; er ist der schönste Platz der Stadt und führt unmittelbar zu den schö- nen Spatziergängen auf den Wällen am Roßthor. Am südlichen Ende der Neustadt liegt auf einem hohen Felsen der befestigte Wys- fehrad, .welcher indeß nicht eigentlich zur Stadt gerechnet wird. Hier war wahrscheinlich die älteste Residenz und Burg der ersten böhmischen Herzöge. Die Universität, voncarliv. 1348 gestiftet, gehört zu den ausgezeichnetsten unter den deutschen katholischen Universitäten; sie zählt gewöhnlich über 2000 Studenten. Außer- dem giebt es hier eine Akademie der Wissenschaften, eine der bil- denden'künste und einen musikalischen Verein. Sehr bedeutend sind auch die Wohlthätigkeitsanstalten. Die Prager Fabriken in Gold, Silber, Wolle--Seide, Leinwand, Tabak und u. s. w. sind höchst bedeutend, so wie auch Prag der Mittelpunkt des ganzen böhmischen Handels ist. — In der Nahe liegen mehrere dem Pu- blikum geöffnete schöne Landhäuser und Gärten, vorzüglich die Wimmerstchen Anlagen, an einem Berge vor den östlichen Thoren; die Färber- und die Schützeninsel in der Moldau , fast im Mittel- punkte der Stadt; diehetzinsel nördlich von der Stadt und dievie- len schönen Gärten vor dem Augezder Thore, am Abhange des Laurentius-Berges. Eine Stunde vom Prag auf der westlichen Seite liegt der weiße Berg, wo Friedrich V. von den Oeftrei- chern geschlagen ward, und ihm gerade gegenüber auf dem rechten Ufer ist das Schlachtfeld, wo 1757 die Preußen den blutigen Sieg durch Schwerins Tod erkauften. Der bekannteste und wegen seiner Naturschönheiten und der Betriebsamkeit der Bewohner merkwürdigste Theil von Böhmen sind die nördlichen, an der schlesischen und sächsischen Gränze lie- genden Gegenden. Hier, am Fuße des Erzgebirges, im Thäte der Eger und am Mittelgebirge, ist der Hauptsitz des böhmischen Berg- baues, und hier liegen auch die bedeutenden Badeörter, als: Carls bad, eines der berühmtesten deutschen Bäder, in einem engen Felsthale, am Ufer des Baches Tepl, unfern seines Einflus- ses in die Eger. Die Stadt selbst ist sehr unbedeutend und zählt nur etwa 2500 Einw.; die Häuser auf der sogenannten Wiese, am Markte, und der sächsische und böhmische Ballsaal sind die besten Gebäude. Man benutzt hier 5 heiße Quellen, den Sprudel, den Neubrunnen, den Mühlbrunnen, den Bernhardsbrunnen und den

20. Geschichte des Mittelalters - S. 166

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
Die Zeit der religiösen Kämpfe. Brandenburg erhielt von der pommerschen Erbschaft *), auf die e§ wohlbegründete Ansprüche hatte, nur den östlichen Teil Hinter-Pommerns, ferner als Entschädigung für das von den Schweden beseite Pommern geistliche Besitztümer, nämlich die Bistümer Camin, Halberstadt und Minden, sowie die Aussicht aus Erwerbung von Magde? bürg nach dem Tode des Administrators, eines sächsischen Prinzen (1680). Mecklenburg erhielt als Ersatz für Wismar die Bistümer Schwerin und Ratzeburg, Hesse n-Eassel die Abtei Hersfeld und mehrere Ämter. Bayern behielt die Oberpfalz und die Kurwürde. Für den Sohn des geächteten Friedrich V., der die Rhein Pfalz zurückerhielt, wurde eine neue Kur errichtet (die achte). 2)te Schweiz und die Niederlande wurden als unabhängige Länder anerkannt. B-sts? 2* Religiös-kirchliche Bestimmungen. Die schwierige Frage mungen. nach dem Besitz der geistlichen Güter wurde nach langen Verhandlungen dahin geregelt, daß die geistlichen Besitzungen, die am 1. Januar 1624 protestantisch waren, es bleiben sollten. Das waren die Erzbistümer Magdeburg und Bremen, ferner die Bistümer in Norddeutschland, Brandenburg. Sachsen und Thüringen, sowie mehrere Reichsabteien. In Osnabrück sollte abwechselnd ein braunschweigischer Prinz und ein katholischer Bischof regieren. Der Augsburger Religionsfriede wurde bestätigt und auf die Reformierten ausgedehnt. Der Grundsatz cuius regio, eius religio wurde insoweit durchbrochen, als bestimmt wurde, daß Andersgläubige wenigstens Duldung genießen und das Recht haben sollten, Hausandachten abzuhalten. ?echluch7l . Verfassungsrechtliche Bestimmungen. Das Recht, das stimmilngen.die deutschen Reichsfürsten tatsächlich schon ausgeübt hatten, selbständig Verträge zu schließen, wurde ihnen jetzt gesetzlich zugestanden. Alle deutschen Reichsstände erhielten volle Landeshoheit. Sie konnten also untereinander und mit dem Auslande einen Bund abschließen, ausgenommen war nur ein solcher, der sich gegen den dem Kaiser und Reich geleisteten Eib richtete. Die gesetzgebende Gewalt und das Steuerbewilligungsrecht sollte dem Reichstage zustehen, der in drei Kurien 240 Stimmen umfaßte. (nämlich in der ersten Kurie acht Kurfürsten, in der zweiten 69 geistliche und 96 weltliche Fürsten, in der dritten 61 Reichsstädte, zwei Prälaten und vier Stimmen für sämtliche Grafen und Herren). Zu jeder wichtigen Verordnung war Einstimmigkeit der drei Kurien erforderlich. Da diese Einstimmigkeit wohl kaum zu erreichen war, so war der Reichstag tatsächlich völlig lahmgelegt. Das politische Leben zog sich in die Einzelstaaten zurück. ') 1637 war der letzte Herzog von Pommern gestorben.