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1. Allgemeines Lesebuch für den Bürger und Landmann - S. 357

1791 - Erlangen : Bibelanst.
beschvehrt werden; zeigt sich nach einigen Tagen ker> ne Brühe, so schütte man etwas Wasser zu. 11) Den Kohl reißt man mit den Wurzeln aus, und versetzt ihn in Keller bis an die Blatter in Erde; blauen Kohl laßt man im Garten, wie auch den Vieh - Braunkohl, auf dem Felde stehen, wenn er vom Wilde nichts zu fürchten hat. 12) Die Rüben werden Ende des Herbsts auch ausgenommen, in Kellern von den Blattern und zum Theil auch von den Wurzeln gesäubert, ein- gegraben und verwahret. 13) Obst, wenn es sich von den Stielen gerne ablvset, bricht man mit der Hand, so viel möglich, ab, und wählt sich hiezu einen trocknen schönen Tag; nasses Obst lege man auf einen luftigen Boden ■¿mn Abtrocknen, trocknes aber bringe man in ein Ge- wölbe, aber nicht auf Stroh, sondern auf Bretern; : man schütte es so dünn als möglich aus, damit es l nicht faule; sehe daher alle Tage ficißig nach, und s suche, die schadhaften Stücke aus; wähle aber nur j diejenigen Obstsorten, die sich am längsten eßbar, \ frisch und schmackhaft erhalten. Die übrigen benutze a man zu Most, Vrandewein, Essig oder zum Abdör- 1* ren. Hiezu dienen folgende Vorschriften: a) Birnen müssen, ehe sie anfangen Leig j« ^werden, gedörrt werden. b) Kw'chen muß man die Stiele abnehmen, luund so einige Tagp, ehe man sie in den Ofen umringt, liegen lassen. c) Birnen und Aepfel müssen gespaltet, und oi>on den Butzen und dem Kernhause befreyet werden.

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