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1. Geschichts-Cursus für die mittleren Klassen der Gymnasien und Realschulen - S. 129

1865 - Eisleben : Reichardt
129 1614 Johann Sigismund von Brandenburg erwirbt das Herzogthum Cleve und die Grafschaften Mark und Ravensberg. 8» Als der Herzog von Jülich-Cleve-Berg kinderlos starb, erhob sowohl Johann Sigismund, als auch der Pfalzgraf Wolfgan^ von Reu bürg Ansprüche ans die Erbschaft, t) Der Streit soll durch Heirath ge- schlichtet werden, aber Johann Siegismund entzweite sich mit seinem künftigen Schwiegersohn (Ohrfeige), und nun wurde dieser katholisch und heirathete die Tochter Maxi- milians von Baiern. Bei dem Kriege in Cleve hals die Viga dem Neuburger, die Union und die Holländer dem Kurfürsten. Im Vertrage zu Xanten (10>4) erhielt Wolfgang Jülich und Berg, Johann Siegismund Cleve. In Zusammenhang hiermit steht des Kurfürsten U e b e r- tritt zur resormirten Kirche (16>3). 1618 Das Herzogthum Preußen fällt an Branden- burg, doch unter polnischer Oberhoheit. Dies geschah nach dem Tode des geistesschwachen Herzogs Al brecht Friedrich, für welchen Joh. Siegismund schon seit 1609 die vortnnndschaftliche Regierung geführt hatte. 1618—1618 Der dreißigjährige Krieg Man kann ihn in 4 Perioden zerlegen: 1. Böhmisch-pfälzische Periode, 1618—1624. 2. Dänische Periode, 1624—1630. 3. Schwedische Periode, 1630—1636. 4. Französisch-schwedische Periode, 1636—1648. 1618 Verletzung des Majestätsbriefes. Aufstand in P rag. Ferdinand, König von Böhmen (Vetter des Mat- thias), Jesuiteuzögling und bitterer Feind der Protestanten, läßt die von diesen auf dein Gebiete des Abtes von Brau nau gebauten Kirchen zu Klostergrab uiid Braunau nieder- reißen. Die protestaiitischen Abgeordneten werseu die mis- liebigen Statthalter Martinitz und Slavata sammt dem Geheimschreiber Fabricius aus den Fenstern des prager Schlosses, u) Vertreibung der Jesuiten und des kaiserlichen Heeres aus Böhmen. 8) Die Länder biiden die Grundlage der preuß. Rheinprovinz und West Phalens. 0 Ersterer hat eine Tochter der ältesten Schwester des Herzogs (der Marie Eleonore von Preußen) zur Frau, die jüngere Schwester desselben war die Mutter Woifgangs. u) Glücklicherweise Kehrichthaufen darunter. 9

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1. Länder-, Verfassungs- und Kulturgeschichte - S. 70

1904 - Berlin : Nicolai
70 Macht; weitere Anleihen, die die Kurfürsten machten, vermehrten ihre Not und ihre Abhängigkeit von den Ständen. Diese beanspruchten gegen Bewilligung von Steuern ihre Verwaltung, ja, sie stellten dazu eigene Beamte an. Der Adel wälzte einen Teil seiner Lasten auf die Bauern ab und erhielt von Johann Georg die Erlaubnis, diese auszukaufen. Die Ansprüche des Adels stiegen damit, er verlangte sogar, daß Bauern, die sich über ihn beschwerten, körperlich gezüchtigt würden. Der Kurfürst Joachim Friedrich trat diesem Unwesen, unter dem der Staat zugrunde gehen mußte, entschieden entgegen. Er stiftete den Geheime« Rat, eine Behörde, die das Wohl des gesamten Landes zur Geltung bringen sollte; er machte den Ständen mit Recht den Vorwurf, daß sie durch ihre Knauserei die Not des Landes verschuldeten. Wenn diese im Dreißigjährigen Kriege so groß wurde, so war es mehr die Schuld der Stände, als die des Kurfürsten Georg Wilhelm. Der persönliche Kriegsdienst des Adels hatte aufgehört; trotzdem bewilligten die Stände dem Kurfürsten nur das Geld für 300 Reiter und 1000 Fußsoldaten. Dafür erhielten sie wieder das Recht, das Kriegswesen zu beaufsichtigen und mitzuleiten. Die Söldner wurden auch ihnen verpflichtet, sie beschränkten also den Kurfürsten in seiner Kriegshoheit. Schwieriger noch als die märkischen waren die Stände in Preußen und die in Cleve. Der Kurfürst Georg Wilhelm wurde dadurch in jeder Tätigkeit zum Schutze des Landes gehemmt. Die Stände waren für absolute Neutralität im Kriege, verweigerten nicht nur die Mittel zur Werbung neuer Truppen, sondern sie verlangten gar die Entlassung der vorhandenen. Es gab eine Zeit, in welcher das ganze märkische Heer aus 230 Mann bestand. Auch spätere Bewilligungen reichten nicht aus, um das Land vor den Verwüstungen der Kaiserlichen, der Schweden und anderer Feinde zu schützen. Der Kurfürst entwich endlich nach Königsberg und überließ das Land seinem Schicksal. Adam von Schwarzenberg suchte die Macht der Stände zu brechen und die des Fürsten zu heben. Er stellte neue Regimenter auf und zog die Steuern trotz des Widerspruchs der Stände ein. Mit aller Entschiedenheit und Kraft faßte und verfolgte der Große Kurfürst Friedrich Wilhelm den Gedanken, die Staatsgewalt über die der Stände zu erheben und so aus den lose aneinander gereihten Landschaften einen Staat zu bilden. Er entließ die Truppen,

2. Leitfaden für den Geschichts-Unterricht in mehrklassigen Volksschulen - S. 101

1881 - Merseburg : Steffenhagen
101 Wohlau. aus welcher später Friedrich der Große seine Ansprüche auf Schlesien herleitete. (Johann Georg.) Der nächstfolgende Kurfürst, Johann Georg, begann damit, die unredlichen oder verschwenderischen Beamten zu verabschieden, die Ausgaben zu beschränken und die für die damalige Zeit nicht unbeträchtlichen Landesschulden zu tilgen. Dann wandte er seine ganze Sorge der Verbesseruug der Rechtspflege, der Verbreitung der Volksbildung und der Hebung des Ackerbaues und der Gewerbthätigkeit zu. In fremde Händel mischte er sich nicht, wie er denn auch zu den wenigen hohen-zollerschen Fürsten gehört, die ihr Gebiet nicht vergrößert haben. (Joachim Friedrich.) Johann Georg's Sohnjoachim Friedrich erwarb sich ein besonderes Verdienst durch Errichtung einer obersten Verwaltungsbehörde, des G e Heimerats-Collegiums, dem er mit Ausnahme des Religions- und Unterrichtswesens sowie der Rechtspflege alle äußeren und inneren Angelegenheiten des Landes unterstellte. (Johann Sigismund.) Joachim Friedrich's Sohn und Nachfolger Johann Sigismund fügte dem Kurstaate zwei bedeutendere Ländermassen bei, nämlich einen Teil der Jülich'schen Erbschaft, bestehend in dem Herzogtum Cleve und den Grafschaften Mark und Ravensberg, und einige Jahre später das noch wichtigere und umfangreichere Herzogtum Preußen. Auf beide 1618 hatte er als Gemahl einer Tochter des letzten Herzogs von Preußen und der ältesten Schwester des letzten Herzogs von Jülich-Cleve-Berg die gegründetsten Ansprüche. Doch wurde ihm das Jülich'sche Erbe durch den Pfalzgrafen von Neuburg streitig gemacht, und er mußte sich schließlich mit den genannten Gebieten begnügen, trotzdem er behufs Gewinnung von Bundesgenossen zur reformierten Kirche übergetreten war. (Georg Wilhelm.) Der schwächste oder vielleicht der einzige schwache Hohenzoller war der zur Zeit des dreißigjährigen Krieges regierende Kurfürst Georg W i l h e l m. Geleitet von dem katholischen, im Solde des Kaisers stehenden Grafen Adam von Schwarzenbergs vermochte er sich nie zu einer entschiedenen Parteinahme für die evangelische Sache aufzuraffen. Die Folge davon war, daß die Mark ein Spielball der kämpfenden Heere wurde und unsägliches Elend über Land und Volk kam. § 63. Friedrich Wilhelm der große Kurfürst. [1640-1688 (Friedrich Wilhelm's Persönlichkeit.) Nach Georg Wilhelm'stode bestieg dessen einziger Sohu Friedrich Wilhelm in einem Alter von 20 Jahren den brandenburgischen Kurstuhl. Er hatte in seiner Jugend' eine gute wissenschaftliche Bildung erhalten, die er dann auf der Universität Leyden noch vervollständigte. In den N iederland en machte er auch die Bekanntschaft des Statthalters Friedrich Heinrich von Oranien, eines ausgezeich-

3. Staatsbürgerkunde - S. 7

1916 - Leipzig [u.a.] : Teubner
2. D. „aufgeklärte" absol. Monarchie d. Hohenz. 3. D. konstit. Mon. i. Pr. u. d. pr. Berf. 7 die Möglichkeit, das Streben nach unumschränkter Gewalt zu verhindern. Dem Landes- Herrn standen nur beschränkte Machtmittel zur Verfügung. Ansätze zur strafferen Handhabung fürstlicher Gewalt finden wir in der Gründung des Kammergerichts (1516) uitb in der Einrichtung des „Geheimen Rates" (1604). Die neuerworbenen Landesteile Cleve und Mark (1614) und Preußen (1618) blieben mit ihren ständischen Ver- tretungen für sich. Besonders in Preußen war die ständische Macht außer- ordentlich stark. 2. Die „aufgeklärte" absolute Monarchie der Hohenzolleru. 1640-1848. Die Grundgedanken für den aufgeklärten Absolutismus der Hohen- zollern sind niedergelegt in den Worten des Großen Kurfürsten: „Meine Herrschaft will ich in dem Bewußtsein führen, daß es sich um die Sache des Volkes, nicht um meine eigene handelt!" sowie in der Äußerung Fried- richs des Großen: „Ich bin der erste Diener meines Staates." Der Große Kurfürst ist der eigentliche Bezwinger der Stände. Die auf ix, 34 ein neues Steuer- und Heerwesen gegründete fürstliche Macht warf alle Widerstände in Cleve, in der Kurmark, in Preußen nieder und wurde da- durch unumschränkt. Den letzten Rest eines ständischen Widerstandes be- seitigte Friedrich Wilhelm I. Alle Nachteile eines persönlichen Regiments wurden aufgehoben durch die freiwillige Beschränkung, die sich die Fürsten mit Rücksicht auf das Staatswohl auferlegten. Das tat Friedrich der Große ix, ,3, und in noch weiterem Maße Friedrich Wilhelm Iii. Dieser entzog durch die Stein-Hardenbergische Reform ein großes Gebiet des Staatslebens der ix, 173 unmittelbaren Einwirkung des Herrschers. Friedrich Wilhelm Iv. wollte Qu. n, 70 die Selbstbeschränkung durch eine Neubelebnng des Stündewesens weiter durchführen. ou.1,14. ix,222 o. Die konstitutionelle Monarchie in Preusten und die preußische Verfassung (seit 1848). ix, 229 Das preußische Königtum ist eine verfassungsmäßig beschränkte erbliche Monarchie. Die Verfassungsurkunde datiert vom 31. Januar 1850. Der leitende Grundgedanke ist die Erhaltung eines starken Königtums und die entscheidende Mitwirkung der besitzenden Klassen des Volkes. a) Die Vorrechte des Königs. Die Vorrechte des Königs bestehen in der Unverletzlichkeit seiner Person, in dem Rechte, die Minister zu berufen, und in der Mitwirkung bei der Gesetzgebung als selbständiger Faktor. Er ist der oberste Kriegs- herr. Er beruft und schließt die Kammern. Der König ist in der Aus- übung seiner Herrschermacht beschränkt durch die Gegenzeichnung der Mi- nister bei allen Regierungshandlungen außer in militärischen und landes- kirchlichen Angelegenheiten und die Mitwirkung des Herrenhauses und Abgeordnetenhauses bei der Gesetzgebung.

4. Biographien und Monographien - S. 106

1891 - Merseburg a/S. : P. Steffenhagen
— 106 — Kleidung und Mahlzeiten bei öffentlichen und Familienfesten gehen dürfe. In fremde Händel mischte sich Johann Georg nicht, doch wußte er fein Gebiet durch Erwerbung von Beesfow und Storkow zu vergrößern. Johann Georgs Sohn Joachim Friedrich (1598 — 1608) gab sich gleich seinem Vater ausschließlich den Werken des Friedens Hirt. Ein besonderes Verdienst erwarb er sich durch Errichtung einer obersten Verwaltungsbehörde, des Geh eimerat s-Colleginms, dem er mit Ausnahme des Religions- und Unterrichtswesens, sowie der Rechtspflege alle äußeren und inneren Angelegenheiten unterstellte. Auf seinem Jagdschlösse Joachimsthal in der Uckermark gründete er eine Fürstenschule, welche später nach Berlin verlegt wurde, wo sie unter dem Namen des Jo-achimsthalschen Gymn asiums noch jetzt fortbesteht. Johann Sigismund (1608 — 1619), ein Fürst von lebhaftem Geiste und festem Willen, erwarb dem Kurstaate zwei bedeutendere Ländermassen: das Herzogtum Preußen und einen Teil der Jülich'schen Erbschaft, nämlich das Herzogtum Cleve und die Grafschaften Mark und Ravensberg. Auf beide hatte er durch seine Gemahlin, welche eine Tochter des letzten Herzogs von Preußen und der ältesten Schwester des letzten Herzogs von Jülich-Cleve-Berg war, die gegründetsten Ansprüche. Doch wurde ihm das Jülich'sche Erbe durch den Pfalzgrafen von Neuburg streitig gemacht, und auch der Kaiser that Schritte, um die schönen Gebiete in seinen Besitz zu bringen. Dies bewog den Kurfürsten, mit dem Pfalzgrafen einen vorläufigen Vergleich zu schließen, nach welchem sie die Hinterlassenschaft bis auf weiteres gemeinschaftlich verwalten wollten. Gleichzeitig riefen sie die Union, jenen Bund protestantischer Fürsten und Städte, um Beistand an, und der Kaiser sah sich genötigt, auf feine selbstsüchtigen Pläne zu verzichten. Jetzt gerieten aber wieder die Erben unter einander in Zwist, und der Kurfürst ließ sich sogar von seiner Heftigkeit hinreißen, dem Pfalzgrafen bei einer Zusammenkunft zu Düsseldorf eine Ohrfeige zu geben. Infolge dessen schloß sich der letztere an Baiern an und wurde katholisch, und Johann Sigismund trat zur reformierten Kirche über, um die Niederländer für seine Sache zu gewinnen. Endlich einigte man sich im Vertrage zu Xanten dahin, daß der Kurfürst von Brandenburg Eleve, Mark und Ravensberg und der Pfalzgraf von Neuburg Jülich und Eleve erhielt. In Preußen hatte schon Joachim Friedrich und nach ihm Johann Sigismund an Stelle des schwachsinnigen Herzogs die Regierung geführt, als derselbe im Jahre 1618 starb und nun das Land ganz an Brandenburg fiel. Der schwächste oder vielleicht der einzige schwache Hohenzoller war der zur Zeit des dreißigjährigen Krieges regierende Kurfürst

5. Grundriß der Verfassungs- und Bürgerkunde - S. 31

1909 - Breslau : Hirt
Aus der preußischen Verfassungsgeschichte. 31 Verderben gelegen, ohne der Stände Vorwissen und Rat zu beschließen oder vorzunehmen". Das war doch eine bedenkliche Verkürzung der landesherrlichen Macht; weitere Anleihen, die die Kurfürsten machten, vermehrten ihre Not und ihre Abhängigkeit von den Ständen. Diese beanspruchten gegen Bewilligung von Steuern ihre eigene Verwaltung, ja sie stellten dazu eigene Beamte an. Der Adel wälzte einen Teil seiner Lasten aus die Bauern ab, und er erhielt von Johann Georg die Erlaubnis, diese auszukaufen. Die Ansprüche des Adels stiegen damit; er verlangte sogar, daß Bauern, die sich über ihn beschwerten, körper- lich gezüchtigt würden. Der Kurfürst Joachim Friedrich trat diesem Unwesen, unter dem der Staat zugrunde gehen mußte, entschieden ent- gegen. Er stiftete den Geheimen Rat, eine Behörde, die das Wohl des gesamten Landes zur Geltung bringen sollte; er machte den Ständen mit Recht den Vorwurf, daß sie durch ihre Knauserei die Not des Landes verschuldeten. Wenn diese im Dreißigjährigen Kriege so groß wurde, so war es mehr die Schuld der Stände als die des Kurfürsten Georg Wilhelm. Der persönliche Kriegsdienst des Adels hatte aufgehört; trotzdem bewilligten die Stände dem Kurfürsten nur das Geld für 300 Reiter und 1000 Fußsoldaten. Dafür erhielten sie wieder das Recht, das Kriegswesen zu beaussichtigen und nützuleiten. Die Söldner wurden auch ihnen verpflichtet, sie beschränkten also den Kurfürsten in seiner Kriegshoheit. Schwieriger noch als die märkischen waren die Stände in Preußen und die in Cleve. Der Kurfürst Georg Wilhelm wurde dadurch in jeder Tätigkeit zum Schutze des Landes gehemmt. Die Stände waren für absolute Neutralität im Kriege, ver- weigerten nicht nur die Mittel zur Werbung neuer Truppen, sondern sie verlangten gar die Entlassung der vorhandenen. Es gab eine Zeit, in welcher das ganze märkische Heer aus 230 Mann bestand. Auch spätere Bewilligungen reichten nicht aus, das Land vor den Ver- wüstungen der Kaiserlichen, der Schweden und anderer Feinde zu schützen. Der Kurfürst entwich endlich nach Königsberg und überließ das Land seinem Schicksal. Adam von Schwarzenberg suchte die Macht der Stände zu brechen und die des Fiirsten zu heben. Er stellte neue Regimenter aus und zog die Steuern trotz des Widerspruchs der Stände ein. Mit aller Entschiedenheit und Kraft faßte und verfolgte der Große Kurfürst, Friedrich Wilhelm, den Gedanken, die Staatsgewalt über die der Stände zu erheben und so aus den lose aneinander ge- reihten Landschaften einen Staat zu bilden. Er entließ die Truppen, die ihnr den Gehorsam verweigerten, weil sie auch dem Kaiser ge- schworen hatten, und bildete ein neues Heer, wobei ihm Konrad von Burgsdorf wesentliche Hilfe leistete. Seinem entschiedenen Auf- treten gegenüber wurden auch die Stände nachgiebiger; er stellte der

6. Neue und neueste Geschichte - S. 40

1880 - Dillenburg : Seel
— 40 — unterstützen hatte. Er förderte Handel und Gewerbe, baute Stra- ; ßen, machte Flüsse schiffbar und gründete große Werkstätten; gegen Ueppigkeit und Luxus in Kleidung und Nahrung gab er scharfe Verbote. — In den letzten Jahren seiner Regierung eröffnete sich die Aussicht, auf Gruud der oben angeführten Mitbelehnung über Preußen dieses Land an Brandenburg zu bringen. Dort war der ; blödsinnige Albert Friedrich Herzog; Markgraf Georg Friedrich von Anspach war Vormund. Letzterer starb 1603, und die Vormundschaft ging auf Brandenburg über. Um die Ansprüche an Preußen zu erhöhen, verheiratete er sich mit einer Tochter Albert Friedrichs und seinen Sohn Johann Sigismund mit einer andern Tochter desselben. Durch letztere Heirat erwarb er zugleich An- j spräche auf das Herzogthum Jülich-Cleve-Berg, da die Gemahlin ; Albert Friedrichs die Schwester des Herzogs von Jülich war. Nach j einer zehnjährigen segensvollen Regierung starb er 1608. Ihm folgte Johann Sigismund (1608—1619). Die j Regierungszeit dieses Kurfürsten war erfüllt von Streit und Kampf • um die erworbenen Erbanfprüche; aber durch seine Klugheit und Beharrlichkeit besiegte er alle Hindernisse. Als im Jahre 1609 der Herzog von Jülich-Cleve-Berg starb, machte Johann Sigismund seine Ansprüche geltend; zugleich trat Wolsgang Wilhelm von Pfalz-Neuburg mit Ansprüchen hervor; beide besetzten das Land trotz des Widerspruchs des Kaisers Rudolf. Um sich zu vertragen, einigte man sich dahin, daß der Pfalzgraf die älteste Tochter Johann Sigismnnd's ehelichen solle; als der Psalzgras die ganze Cleve'sche Erbschaft als Mitgift forderte, entstand darüber Streit. In bitterem Zorn verließ der Pfalzgraf den Kurfürsten, wurde katholisch und eröffnete nun mit Hülfe der Liga den Krieg gegen Johann Sigismund, welcher von den protestantischen Holländern Unterstützung erhielt. Durch den Vertrag zu Tanten (1614) fiel Cleve, Mark und Ravensburg an Brandenburg, Jülich und Berg an Pfalz-Neuburg. Im Jahre 1618 starb der blödsinnige Herzog Albert Friedrich von Preußen, und noch in demselben Jahre wurde das Herzogthum 1618 Preußen für immer mit der Mark Brandenburg vereinigt. Der Widerstand des preußischen Adels gegen die braudenburgische Herrschaft legte sich bald. Großen Anstoß erregte im Lande der Uebertritt Johann Sigismunds zur reformirteu Kirche. Als ihm von den Ständen Vorwürfe gemacht wurden, äußerte er: „Wenn ich tausendmal der Geldsteuer entbehren müßte, würde ich mich nicht abhalten lassen, der

7. Hülfsbuch für den Unterricht in der deutschen Geschichte, mit besonderer Berücksichtigung der Kulturgeschichte - S. 674

1896 - Berlin [u.a.] : Heuser
674 Vom zweiten Pariser Frieden Einen gemeinsamen Landtag einzuführen, in welchem die Abgeordneten des ganzen Staates beraten hätten, konnte sich der König nicht entschließen. 2. Die Neugestaltung Preußens. Nach dem Wiener Kongreß hatte Preußen eine Menge sehr verschiedenartige und meist widerwillige Landesteile dem alten Kerne angliedern müssen. Da war die schwierigste Aufgabe die der Neuordnung der Verwaltung. Schon am 30. April 1815 wurde die Einteilung des Staates in zehn Provinzen verfügt, von denen später Ost- und Westpreußen vereinigt und Cleve-Berg zur Rheinprovinz geschlagen wurde. Jede Provinz wurde in Regierungsbezirke, diese in Kreise eingeteilt, von denen nur die größeren Städte ausgenommen waren. An der Spitze eines Bezirks stand die Regierung, diese unter dem Oberpräsidenten der Provinz, die Oberpräsidenten unter dem Ministerium, dessen Oberleitung der Staatskanzler hatte. 1817 wurde ein Staatsrat aus den Prinzen des königlichen Hauses, den höchsten Staatsbeamten und einigen aus besonderem Vertrauen des Königs berufenen Männern gebildet. Derselbe hatte über die obersten Grundsätze der Verwaltung zu beraten und alle neuen Gesetze vor ihrer Veröffentlichung einer gründlichen Prüfung zu unterziehen. 3. Regelung des Staatshaushaltes. Die Schulden des Staates ans den Kriegsjahren wurden getilgt und neue Ausgaben für Festungen, Waffen, Schulen und Ämter bestritten: a) durch den Verkauf der meisten Krongüter, indem der König darauf verzichtete und für sich und seine Familie nur eine Rente von 2^2 Millionen Thaler sich vorbehielt, b) durch Beurlaubung von Soldaten, c) durch Festsetzung der Staatsausgaben, d) durch Einführung der Schlacht- und Mahlsteuer statt der Thoraccise, welche den Verkehr belästigte. Die Thoraccise wurde nur für Salz, Tabak, Bier und Branntwein beibehalten, e) durch Erhebung von Klassensteuern in den kleinen Städten und auf dem Lande. f) Eine Maß- und Gewichtsordnung führte die Gleichheit derselben für alle Provinzen und Städte ein. 4. Sorge für die geistige Bildung. Auch der Schule wandte der König Friedrich Wilhelm seine Fürsorge zu. Es wurde zur Verwaltung und Beaufsichtigung des gesamten Schulwesens im Staate ein besonderes Ministerium eingerichtet, welches auch die Kirchensachen und die Aufsicht über die öffentliche Gesundheitspflege im Staate hatte; es wurde deshalb „Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medi-

8. Bilder aus der Geschichte der Provinz Westfalen - S. 126

1917 - Bielefeld : Velhagen & Klasing
126 Ix. König Friedrich Wilhelm I. und die Provinz Westfalen. e. Andere Neuerungen. Eine neue Behörde trat 1734 in Tätigkeit, das war der Landrat. Die Landräte bestimmte der König aus der Mitte der Ritterschaft. Sie hatten in den ländlichen Gemeinden die Aufsicht über das Steuerwesen, die Militär- und Polizeisachen. Für die Städte wurde ein Steuerrat eingesetzt, der die Oberaufsicht über die ganze Stadtverwaltung, besonders über das Steuerwesen führte. Landrat und Steuerrat waren der Kriegs- und Domänenkammer unterstellt. Auch in den Städten führte der König manche wichtigen Neuerungen durch und fand dabei namentlich in Cleve-Mark heftigen Widerstand bei den städtischen Verwaltungen. Die Zahl der Magistratsmitglieder wurde verringert; jedes Mitglied erhielt eine bestimmte Tätigkeit und festes Gehalt zugewiesen. Unpünktliche Magistratsmitglieder sollten bestraft werden. Außerdem wurde in allen Städten die Akzise eingeführt, von deren Ertrag einen Teil die Stadt, das übrige der Staat erhielt. Auf dem Lande wurde an Stelle der Akzise die Kontribution, eine feste Staatssteuer, erhoben. Die Äcker wurden eingeschätzt und die Steuer nach dem Ertrag festgesetzt. Als die Kavallerieregimenter von den Dorfschasten in die Städte verlegt wurden, mußten die Bauern auch noch sog. Kavalleriegelder bezahlen. d. Sorge für die Landwirtschaft. Die ganze Kraft seiner oft gewaltsamen Natur setzte der König auch für die Hebung der Landwirtschaft in den westlichen Gebieten ein. Es lag ihm vor allem daran, öde liegende Gegenden zu bevölkern und die Bewohner steuerkräftig zu machen. Er ließ eine beträchtliche Anzahl neuer Höfe anlegen. Besonders der Senne am Teutoburger Walde wandte er seine Aufmerksamkeit zu. Er suchte sie zu besiedeln und das fast menschenleere Gebiet wieder zu bevölkern. Er überließ den Ansiedlern das Land unentgeltlich und gewährte ihnen Freiheit von Kontribution und Einquartierung. Wo es überhaupt galt, wüste Ländereien mit Neubauern zu besiedeln, verfügte er schnellste Ausführung und Gewährung aller möglichen Erleichterungen, oft für sechs Jahre hinaus. Unterstützungen und niedrige Bemessung der Abgaben sollten die Urbarmachung erleichtern. Auch die Leistungsfähigkeit der schon bestehenden Höfe suchte er zu steigern, indem er ihrer Zersplitterung durch Verkauf oder Verpfändung entgegenwirkte und sie strengstens verbot. Das tatkräftige Durchgreifen des Königs war von großem Einfluß auf den Eifer seiner Beamten, die sich jetzt der Untertanen weit mehr annahmen als früher und namentlich die abhängigen Hörigen gegen zu starke Belastung mit Pachtgeldern und sonstigen Leistungen durch die Grundherren schützten. Bis ins einzelne ging die Sorge des Königs für die Landwirtschaft. So wurde z. B. genau bestimmt, wieviel Krähen- und Sperlingsköpfe jede Gemeinde einen Tag nach Ostern abzuliefern habe, damit diese schädlichen Vögel vernichtet würden. Ziegen und

9. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 222

1871 - Münster : Coppenrath
— 222 — Johann Sigismund (1608—1619), sein Sohn und Nachfolger, wurde vom Polenkönige mit Preußen belehnt (1611) und übte bei der andauernden Geisteskrankheit des Herzoges alle Rechte eines wirklichen Herrn aus. Und als im Jahre 1618 Albrecht Friedrich ohne männliche Nachkommen starb, vereinigte er das Herzogthum Preußen mit dem Kurfürstenthum Brandenburg. Auch im fernen Westen erhielt seine Hausmacht einen bedeutenden Zuwachs. Im Jahre 1609 erlosch der Mannesstamm in Jülich-Cleve-Verg, und Johann Sigismund mußte unter großen Schwierigkeiten sein Erbrecht gegen den Pfalzgrafen von Neuburg geltend machen. Erst im Jahre 1614 wurde dieser jülichsche Erbfolgekrieg durch einen Vergleich zu Tanten am Rhein' geschlichtet. Er erhielt in demselben Cleve, die Mark, Ravensberg und Ravenstein. Ii. Preussen bis 1618. 55. Die ältesten Bewohner. Preußen wird erst gegen das Ende des zehnten Jahrhunderts in der Geschichte erwähnt, als der heil. Adalbert von Prag den Versuch machte, die noch heidnischen Preußen zum Christentl.ume zu bekehren. Diese gehörten zum Stamme der Letten und bewohnten damals das nördliche an Rußland schließende Gebiet an der Memel und Weichsel. Weil sie Anwohner der Reußen oder Russen waren, so gaben ihnen die Polen den Namen Preußen; denn dieser bezeichnet Nachbaren der Reußen oder Russen.*) Hier aber fand das Christenthum noch keinen Eingang; der heil. Adalbert und mehre andere Glau-bensboten starben sogar den Märtyrertod. Da griff der König von Polen, Vojeslav 1., zum Schwerte, und zwang die Preußen zu einem Tribute. Allein dieser Tribut ward bald vergessen, und vor Rache griffen diese nun im wilden Ungestüm *) Der Name Preußen ist wahrscheinlich nur eine Abkürzung slu^ Poreußen oder Torusie..; beim po bedeutet im Poln. bei ober an, und also Poreußen ober Preußen die an ober bei den Russen (Wohnenben).

10. Rückblick auf die äußere und innere Entwickelung Brandenburg-Preußens und Deutschlands, Preußen als Verfassungsstaat, die Verfassung und Verwaltung und die Weltstellung des Deutschen Reiches - S. 31

1912 - Leipzig : Teubner
Friedrich Ii. als Begrnder der Rechtspflege 31 gebhren setzten sie nach Gutdnken fest. Richter und fldvofat waren vielfach bestech. Iich, und das Volk hatte die berzeugung, da der Reiche meist recht, der Hrnte unrecht bekme. So tief prgte sich das Mitrauen gegen die Kdvokaten und Rechts verdreher" in die Seele des Volkes ein, da es bis heute nicht ganz ausgerottet ist. (Es fehlte zweitens eine einheitliche Gerichtsverfassung. Noch hatte sich aus der stndischen Seit in jedem der frheren Territorien ein besonderes Gerichtswesen erhalten; sogar mehrere Hofgerichte gab es, nmlich auer dem alten Kammergericht fr Brandenburg ein Hofgericht fr Pommern (in Stettin), ein drittes fr die clevi-schen Lnder (in Cleve). Drittens fehlte eine klare Rechts quelle, ein Gesetzbuch, woraus der schlichte Titann Rechtskenntnis schpfen konnte. beroll galt as in lateinischer Sprache geschriebene Rmische Recht. 3n ihm wuten nur die Fachgelehrten Bescheid. Dem Volke war es unverstndlich, dem schlichten Rechts-gefhl, ja dem gefunden Menschenverstnde vielfach zuwider. Friedrich der Groe gab dem Staate ein einheitliches Justizwesen. 3ur Ausfhrung seines Werkes fand er den geeigneten Mann in feinem Justizminister docceji, einem der besten Rechtsgelehrten aller Seiten. (Er stellte ihm die Hufgabe, da solche feste und unvernderliche (Einrichtung gemacht werde, da alle Prozesse sonder Weitlufigkeit und Verzgerung nach wahrem Rechte kurz und gut in Jahresfrist abgetan und entschieden werden mgen,"--blo nach Vernunft, Recht, Billigkeit, auch wie es das Beste des Landes und der Untertanen erfordert". Nur tchtige und untadelhafte Männer wurden noch zu Richtern berufen. Sie wurden jetzt ausreichend besoldet; dafr wurde ihr Anspruch auf Gebhren und Sportein beseitigt. Kein Mensch, selbst der König nicht, sollte dem Richter dreinreden. Ich habe mich entschlossen, den Gang der Prozesse nie zu stren. Die Gesetze mssen sprechen und der Souvern schweigen." Nach diesen Grundstzen wurde ein Richterstand in Preußen erst neugeschaffen. Doch ganz geschwiegen hat der Souvern nicht immer. Cr neigte zu dem verdacht, da die Richter dem hochgestellten zuliebe das Recht beugten. Der Proze des Mllers Arnold. Der Tdaffermiier Christian Arnold in Pom-merzig, Kreis Zllichau, hatte von dem Grafen Schmettau die sog. Krebsmhle in (Erbpacht. (Er blieb mit der Pacht im Rckstnde. Als Grund gab er an, der Landrat von (Dersdorf habe durch Anlage eines Karpfenteiches auf seinem Gute Kay der Mhle das Wasser ent zogen. Nun lie Graf Schmettau die Mhle gerichtlich verkaufen. Der Mller erhob Beschwerde vor Gericht, wurde aber abgewiesen. Schlielich wandte er sich an den König. Friedrich, von dem Rechte des Mllers berzeugt, hob zwar das gerichtliche Urteil nicht auf, aber gegen die Richter erffnete er mit unbarmherziger Strenge ein Strafverfahren. Den Justizminister, der an der Sache gar nicht beteiligt war, entlie er auf der Stelle. Smtliche beteiligten (Berichtsrte wurden kassiert", zu Festungshaft und Schadenersatz verurteilt, vor dem Gericht sind alle gleich, es mag sein ein Prinz, der gegen einen Bettler klagt, ober umgekehrt." 3n Wahrheit war der Mller ganz zu Recht verurteilt worden; die Richter hatten das Recht nicht gebeugt, sondern der König hatte sich geirrt. Aber die Gesinnung, die ihn verleitet hatte, war edel und gut: er, ein rechter König der armen Leute", verlangte eine Rechtsprechung ohne Ansehen der Person.

11. Westfälische Heimatgeschichte - S. 59

1913 - Münster (Westf.) : Coppenrath
— 59 — Jahre 1723 vereinigte Friedrich Wilhelm I. beide Behörden, Amtskammer und Kommissariat, zu einer Kriegs- und Domänenkammer, die für Westfalen ihren Sitz in Cleve, später in Hamm hatte. — An der Spitze dieser neuen Behörde stand ein adeliger Präsident. Unter ihm waren zwei bürgerliche Direktoren und mehrere Räte tätig. „Diese mußten durchweg gute Köpfe sein." Jedem Rat war die Aufsicht über mehrere Städte anvertraut. Manche Verwaltungsschäden hatten sie zu beseitigen. Nicht wenige Ratsfamilien, die bisher aus dem vollen „Stadtsäckel" gezehrt hatten, mußten sich jetzt haushälterisch einrichten. Die Zahl der Ratsherren wurde erheblich eingeschränkt. Ihr Amt durfte sich nicht mehr vererben. Jeder hatte in einer Prüfung und Probezeit den Nachweis seiner Befähigung zu bringen. — In allen städtischen Angelegenheiten und Entscheidungen mußte dem Präsidenten berichtet werden. Beim Bestimmen der Steuer, der Einnahmen und Ausgaben des Stadthaushaltes, in gerichtlichen und polizeilichen Fragen wollte die Berliner Centrale gehört werden. So schärfte die preußische Verwaltung den Beamten der Heimatprovinz das „preußische Pflichtgefühl" ein. Bei der Regierung, der damaligen Gerichtsbehörde, waren viele untaugliche Beamte. Als Richter war dem König „der dümmste Teufel" gerade gut genug. Die Prozesse wollten damals kein König Friedrich Wilhelm I. Ende nehmen. — Der Regierung waren von Preußen. Untergerichte untergeordnet, deren strenge Beamte mit den Landleuten unserer Heimat nicht auf gutem Fuße standen. Steuern. Das Jahr 1716 brachte den westfälischen Landen eine neue Steuer, die Akzise. An den Toren der Städte wurden von den gangbarsten Lebensrnitteln Abgaben erhoben (Münster, Stadttore). Man erhob die Mahl- und Schlachtsteuer. Auf dem Lande wurde die Viehsteuer, auch Mast-geld, verlangt. — Der alte Satz: „Der Bauer zahlt mit Gut, der Adelige sein Blut" galt nicht mehr. Für jedes Ritterpferd, das der Adel bisher zum Kriegsdienste stellte, zahlte er nunmehr 40 Taler. So verfiel das Recht der Steuerfreiheit für den Adel mit den veränderten Zeitverhältnissen. Der König sagte darüber ganz erfreut: „Ich wollte wünschen, daß ich mir alle Daghe so tauschen konnte, als den wollte ich recht schachern lernen."

12. Das Königreich Sachsen und seine Fürsten - S. 169

1889 - Leipzig : Hirschfeld
Christian Ii. 169 Als im Jahre 1609 der Herzog Johann Wilhelm von Jlich, Cleve und Berg ohne Erben starb, trat der Fall ein, da die Nachkommen Albrecht's des Beherzten infolge der demselben vom Kaiser Friedrich Iii. 1483 erteilten Anwartschaft auf jene Lnder zum Besitze derselben htten gelangen sollen. Da inde der Kurfürst Johann Sigismund von Brandenburg und der Pfalzgraf Philipp Ludwig von Neuburg, als Verwandte der weiblichen Nachkommen des verstorbenen Herzogs, sich der Lnder bemchtigten, so wagte es der jugendliche Kurfürst Christian nicht, sich mit diesen Fürsten in einen Kampf einzulassen, vielmehr suchte er auf friedlichem Wege sein Erbrecht beim Kaiser durchzusetzen. Er erreichte aber weiter nichts, als da ihm der Kaiser am 1. Juli 1610 fr das Gesamthaus Sachsen mit den jlich'schen Lndern, jedoch den Rechten eines anderen unbeschadet" belehnte. So blieb denn die erhoffte Erbschaft fr das Land Sachsen ver-loren und seine Fürsten muten sich mit der Fortfhrung des Titels und Wappens von Jlich-Cleve-Berg begngen. Aus denselben Beweggrnden, nmlich aus Liebe zum Frieden und aus Rcksicht auf den Kaiser, vielleicht auch zugleich aus Ab-Neigung gegen die Reformierten, unterlie es Christian Ii., dem am 4. Mai 1608 unter dem Namen der Union" geschlossenen Bndnisse der protestantischen Fürsten Deutschlands beizutreten, an dessen Spitze der dem reformierten Bekenntnisse zugethane Kur-frst Friedrich Iv. von der Pfalz stand, und dem katho-lischerseits, unter hauptschlicher Leitung Maximilians von Bayern, im folgenden Jahre die zu Mnchen gestiftete Liga" sich entgegenstellte. Ja der Kurfürst soll sogar die Absicht gehabt haben, sich dieser Liga anzuschlieen, wenn diese ihn bei Behauptung und Durchfhrung seiner Ansprche auf die jlich'schen Lnder unter-sttzen wrde. Die Friedensliebe des Kurfrsten Christian Ii. erstreckte sich namentlich auch der sein Verhltnis zu seinen Brdern, mit denen er stets in ungetrbter Eintracht lebte. Jedenfalls hat sich auch ein von ihm gestifteter, brigens wenig bekannter Orden, dessen Ehren-zeichen den Bibelspruch enthielt: Siehe, wie fein und lieblich ist's, wenn Brder eintrchtig bei einander wohnen", lediglich auf das Verhltnis zu seinen Brdern bezogen und beschrnkt. Obschon Christian Ii. die Freuden der Tafel nicht verschmhte, so war er doch sonst dem Prunke abgeneigt. Dabei war er sehr mildthtig und freigebig, besonders auch gegen Witwen und Waisen, soda er zu sagen pflegte: Ich wollte, da ich jedermann knnte reich machen."

13. Geschichte der neueren Zeit - S. 45

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
Emporsteigen Brandenburg-Preuens. 45 Kreis Schwiebus (jetzt zu der Provinz Brandenburg gehrig), den jedoch sein Sohn Friedrich Iii. auf Grund eines geheimen Abkommens 1695 zurckgab, sowie die Anwartschaft auf Ostfriesland. Bei der Erstrmung der Festung Ofen wirkten die Brandenburger wacker mit (1686). Friedrich Wilhelm legte den Grund zur Gre des brandenbur-gischen Hauses durch seine zielbewute uere Politik; er wies seinen Nachfolgern den Weg. den sie zu wandeln hatten, wenn sie den begon-neuen Bau eines mchtigen Staates der Vollendung entgegenshren wollten; er verlieh ihm auch die erforderliche innere Strke. 39. Innere Politik. Es war keineswegs ein zusammenhngen-des Gebiet, keiu einheitliches Staatsgebilde, welches der Kursrst und Landstnde Herzog unter seiner Herrschaft hatte, sondern ein kleines Abbild des viel- "Arsten" gliedrigen Krpers des hl. rmischen Reiches, eine sast nur durch die willen. Person des Fürsten zusammengehaltene knstliche Fguug einzelner, weit anseinanderliegender Territorien, deren jedes besondere Rechte und Gesetze besa. Mit scharfem Auge wachten die Landstnde der Einzelherrschaften darber, da ihre Gerechtsame ungeschmlert blieben, und bekmmerten sich nicht um das Wohl und Wehe der brigen Glieder des Staatskrpers, 'dessen Haupt von deren guten Willen abhngig war. sobald Geldmittel gefordert wurden, und dieser bedurfte der Landesherr fr die Kriege, fr das stehende Heer, fr feine im Geiste der Zeit prunkvolle Hofhaltung. die im Vergleich zu dem Auftreten anderer Fürsten und ihrer Gesandten noch bescheiden schien. Bevor eine wirkliche Staatseinheit begrndet werden konnte, mute die frstliche Autoritt das bergewicht der den stndischen Sondergeist gewinnen. Mit eiserner Willenskraft und selbst mit Gewalt brach der Landesherr den Widerstand zuerst in Cleve (1661), dann in der Mark, zuletzt in Preußen, wo die Stnde die Huldigung verweigerte, wenn nicht die drckenden Steuern aufgehoben wrden. Den Wortfhrer der auf ihr Recht pochenden Knigsberger. den Schppenmeister Hieronymus Roth (Rode), setzte er fest (1662) und hielt den Verteidiger der brgerlichen Rechte, der sich auch durch den Kerker nicht beugen lie, bis zu dessen Tod tu Haft. Als die der den Druck des Absolutismus- mivergngten Stnde sich bei dem frheren Lehensherrn beschwerten, lie Friedrich Wilhelm das Haupt der Unzu-friedenen. den schon einmal wegen seines gefhrlichen Auftretens ver-urteilten, dann begnadigten Obersten von Kalckstein. unter Verletzung des Vlkerrechts in Warschau entfhren und als Hochverrter hinrichten (1672). Der Akt absolutistischer Willkr schchterte die Widerspenstigen ein, die brigens der Form nach das Steuerbewilligungsrecht behielten.^""' Auer der Kontribution (der Grundsteuer) und der Kopssteuer erhob der Fürst zur Deckung der wachsenden Ausgaben, namentlich fr das Heer, die indirekte Verbrauchssteuer auf die wichtigsten Lebensmittel, die Akzise, und fhrte Monopole auf Salz und Mhlsteine ein. ja er schreckte in der

14. Geschichte des preußischen Vaterlandes - S. 142

1888 - Berlin : Hertz
Drittes Luch. Geschichte Preußens vom großen Kurfürsten bis zu Friedrich's des Großen Regierungsantritt. (1640—1740.) 20. Friedrich Wilhelm, -er große Kurfürst. (1640—1688.) Einleitung. Mit Friedrich Wilhelm, der den Namen des großen Kurfürsten erhalten hat, beginnt erst die Geschichte Preußens als Geschichte eines zusammengehörigen Staates. Bis dahin gab es nur einzelne Landestheile, welche vom Niemen bis an den Rhein vielfach von einander getrennt lagen, ohne anderen Zusammenhang, als den eines gemeinschaftlichen Herrschers. Zwischen der Mark Brandenburg, dem Herzogthum Preußen und den clevescheu Landen gab es noch kein inneres Band der Gemeinschaft, kein Bewußtsein der Zusammengehörigkeit: in jedem der Länder waren die Rechte des Fürsten und die Freiheiten der Stände, die ganze Verwaltung, das Kriegs- und Steuerwesen verschieden. Die Unterthanen des einen betrachteten die Bewohner des andern als Fremde und ertrugen es nur mit Widerstreben, wenn der Fürst solche „Fremdlinge" zu Aemtern und Würden Bei ihnen einsetzte. In Preußen kümmerte man sich nicht darum, wenn die Mark vom Kriege zerrüttet wurde, und in Cleve erschien es als eine fremde Sache, wenn an den Ufern der Ostsee der Schlachtenruf erscholl. Als in Preußen Werbeplätze für den Krieg in Pommern errichtet wurden, machte es das Volk dem Kurfürsten zum Vorwurf, daß er Fremde, d. h. brandenburgische Kriegsleute, in's Land brachte. Die Preußen sahen in dem Landesherrn nur ihren preußischen Herzog, die Märker nur ihren brandenburgischen Kurfürsten, — der Gedanke eines gemeinsamen Staates war ihnen allen fremd. Wenn ans den vereinzelten Ländern ein mächtiger Staat werden sollte, so kam es vor Allem darauf an, Einheit an die Stelle der bisherigen Absonderung zu bringen. Das ist nun das große Werk, welches der Kurfürst Friedrich Wilhelm vollbracht hat, daß er aus fester Grundlage die Einheit und dadurch diekraft der hohenzollernschen Monarchie sicherte: er ist so der eigentliche Schöpfer des preußischen Staates geworden.

15. Allgemeine Weltgeschichte - S. 45

1910 - Münster in Westf. : Aschendorff
Emporsteigen Brandenburg-Preuens. 45 Kreis Schwiebus (jetzt zu der Provinz Brandenburg gehrig), den jedoch sein Sohn Friedrich Iii. auf Grund eines geheimen Abkommens 1695 zurckgab, sowie die Anwartschaft auf Ostfriesland. Bei der Erstrmung der Festung Ofen wirkten die Brandenburger wacker mit (1686). Friedrich Wilhelm legte den Grund zur Gre des brandenbur-gischeu Hauses durch seine zielbewute uere Politik; er wies feinest Nachfolgern den Weg. den sie zu wandeln hatten, wenn sie den begon-nenen Bau eines mchtigen Staates der Vollendung entgegenfhren wollten; er verlieh ihm anch die erforderliche innere Strke. 39. Innere Politik. Es war keineswegs ein Zusammenhngen-des Gebiet, kein einheitliches Staatsgebilde, welches der Kurfürst und sanbftnb? Herzog unter seiner Herrschaft hatte, sondern ein kleines Abbild des viel- ll^Jtcb" gliedrigen Krpers des hl. rmischen Reiches, eine fast nur durch die willen. Person des Fürsten zusammengehaltene knstliche Fgung einzelner, weit anseinanderliegender Territorien, deren jedes besondere Rechte und Gesetze besa. Mit scharfem Auge wachten die Landstnde der Einzelherrschaften darber, da ihre Gerechtsame ungeschmlert blieben, und bekmmerten sich nicht um das Wohl und Wehe der brigen Glieder des Staatskrpers, dessen Haupt von deren guten Willen abhngig war. sobald Geldmittel gefordert wurden, und dieser bedurfte der Landesherr fr die Kriege, fr das stehende Heer, fr seine im Geiste der Zeit prnnkvolle Hofhaltung, die im Vergleich zu dem Auftreten anderer Fürsten und ihrer Gesandten noch bescheiden schien. Bevor eine wirkliche Staatseinheit begrndet werden konnte, mute die frstliche Autoritt das bergewicht der den stndischen Sondergeist gewinnen. Mit eiserner Willenskraft und selbst mit Gewalt brach der Landesherr den Widerstand zuerst in Cleve (1661), dann, in der Mark, zuletzt in Preußen, wo die Stnde die Huldigung verweigerten, wenn nicht die drckenden Steuern aufgehoben wrden. Den Wortfhrer der auf ihr Recht pochenden Knigsberger, den Schppenmeister Hieronymus Roth (Rode), setzte er fest (1662) und hielt den Verteidiger der brgerlichen Rechte, der sich auch durch den Kerker nicht beugen lie, bis zu deffeu Tod in Haft. Als die der den Druck des Absolutismus mivergngten Stnde sich bei dem frheren Lehensherrn beschwerten, lie Friedrich Wilhelm das Hanpt der Unzn-sriedenen. den schon einmal wegen seines gefhrlichen Auftretens ver-urteilten, dann begnadigten Obersten von Kalckstein. unter Verletzung des Vlkerrechts in Warschau entfhren und als Hochverrter hinrichten (1672). Der Akt absolutistischer Willkr schchterte die Widerspenstigen ein, die brigens der Form nach das Steuerbewilligungsrecht behielten. Auer der Kontribution (der Grundsteuer) und der Kopssteuer erhob der Fürst zur Deckung der wachsenden Ausgaben, namentlich fr das Heer, die indirekte Verbrauchssteuer auf die wichtigsten Lebensmittel, die Akzise, und fhrte Monopole auf Salz und Mhlsteine ein, ja er schreckte in der

16. Die Neuzeit - S. 159

1893 - Leipzig : Reisland
Ill 20. Kap. Die Entstehung des Königreichs Preußen. 159 des kleinen Schwiebuser Kreises, unterstützte den Kaiser durch Hilfstruppen bei der Belagerung von Ofen und beteiligte sich noch an den Vorbereitungen zum Zuge Wilhelms Iii. nach England. ß. Im Innern suchte er das absolute Regiment, soweit Absolutes Regiment im es notwendig war, aufzurichten und die von den bevor- Innern, rechteten Klassen, dem Adel und den städtischen Patriciern, gebildeten „Stände“ unter die monarchische Gewalt zu beugen, was ohne Frage im Interesse der breiten Volksmassen, namentlich der politisch mundtoten Bauerschaft gelegen war. Friedrich Wilhelm lebte aber der Überzeugung, dafs er das Regiment so zu führen verpflichtet sei, „als ob es nicht seine, sondern des Volkes Sache sei“. In Preufseninppreufsenn. mufste er den Widerstand des städtischen Bürgertums und des zu polnischer Zuchtlosigkeit neigenden Adels brechen, dessen frecher Wortführer von Kalkstein 1672 unter freilich bedenklichen Nebenumständen enthauptet ward. In Cleve Cleve-leisteten die Stände einer vernünftigen Steuerreform, die vor allem die Landbevölkerung entlasten sollte, lange den zähesten Widerstand. Auch mit den Ständen der Kurmark, Ki;anden- ' bürg. welche die Lasten für das stehende Heer, den miles perpetuus, für unerschwinglich erklärten, gelang es erst nach langwierigen Verhandlungen 1667 ein Abkommen dahin zu treffen, dafs ein Teil der Kosten durch eine Reform, die Einführung der Accise oder Verbrauchsteuer in den Städten, Acdse 1667. aufgebracht werden sollte, während das platte Land vorzog, auch fernerhin die sog. „Contribution“ (d. h. die Grundsteuer) zu leisten. Wie der Kurfürst bei diesen Kämpfen nur das Wohl des Ganzen im Auge hatte, so waren überhaupt seine Absichten stets auf dieses Gesamtwohl gerichtet. Seine vornehmste Sorge widmete er dem Heerwesen, wobei ihn Männer wie Derfflinger und Sparr unterstützten, und Derfflinger. durch die Gründung des stehenden Heeres machte er das sth1eeen1des Heer erst zu einer Staatsanstalt; die Offiziere wurden aus Geschäftsunternehmern Staatsbeamte, und die einzelnen Stände und Städte verloren das ihnen bisher zustehende Recht der Truppenanwerbung. Friedrich Wilhelm schuf auch eine stattliche brandenburgische Kriegsflotte. Nicht minder förderte er den Landbau durch bessere Bewirtschaftung der

17. Geschichte der Neuzeit seit dem Jahre 1648 - S. 13

1910 - Leipzig : Voigtländer
Der Groe Kurfürst. 13 mit dem Kurfrsten: er gestand ihm im Vertrage von Habi au,Vertrags die Unabhngigkeit (Souvernitt) Ostpreuens zu. Als dann die Schweden sich zunchst gegen Dnemark wandten, sah sich der Kurfürst allein der Rache Polens preisgegeben, unter-handelte daher mit Johann Kasimir und erhielt imjelertrage ooit$cqadrt Wehlau (1657) auch von Polen die Unabhngigkeit Ostpreuens zugesichert. Darauf kam er im Bunde mit dem Kaiser Leopold I. den Dnen zu Hilfe und forderte jeden ehrlichen Teutschen, der kein schwedisch Brot essen will", auf, sich gegen sein einst vor allen Nationen berhmtes Vaterland nicht zu versndigen". Brandenburgische und kaiserliche Truppen erstrmten Alsen. Da jedoch Frankreich fr Schweden eintrat, so erhielt Friedrich Wil-Helm Vorpommern nicht; wohl aber wurde im Brieden von >btieq?u Oliva (einem Kloster beidanzig) 1660preuens Souvernit allgemein anerkannt. leeo Da nur der krftige Wille eines Herrschers in dem verwahrlosten Lande Ruhe und Ordnung schaffen konnte, so suchte der Kurfürst, von Derfflinger und Sparr untersttzt, das stehende Heer als Grundlage seiner Macht weiter auszubilden. Er ergnzte es durch inlndische Werbung, brachte es im Kriege allmhlich bis auf fast 30000 Mann (im Frieden ward es bedeutend verringert), verschaffte sich nach und nach Einflu auf die Anstellung der Offiziere, setzte das Kriegsrecht fest und grndete die erste Kriegsschule in Colberg. Die Geldbewilligung aber blieb Vorrecht der Stnde,^Andc" und hiergegen kmpfte der Kurfürst während seiner ganzen Regierung nach dem Grundsatze: das Gesamtwohl steht der jedem Sonderrechte. Zuerst wute er den Widerstand der Stnde in Cleve zu brechen (1661), dann erreichte er, da in der Kurmark ihm monatlich 20000 Taler bewilligt wurden. Den heftigsten Widerstand leisteten die preuischen Stnde, die sogar ihre Verbindung mit Polen zu erneuern suchten. Der Kurfürst erschien mit Truppen, setzte den Schppenmeister Rhode gefangen und lie den Oberst von Kalck-stein gewaltsam aus Warschau entfhren, sodann hinrichten. Nunmehr war der Trotz der Stnde gebrochen. Aus der Notwendigkeit eines stehenden Heeres ergab sich die einer neuen Steuerverfassung. Denn die vom Vermgen, namentlich vom Grund und Boden, erhobene Kontribution ward in den verschiedenen Landschaften und Stdten ganz verschieden aufgebracht und

18. Erzählungen aus der preussischen Geschichte - S. 9

1893 - Paderborn [u.a.] : Schöningh
— 9 — heimisch zu fühlen angefangen hatten, da begann für dieses eine ganz neue Zeit. Die ersten Kurfürsten aus dem hohenzollernschen Hause haben es sich nicht nur angelegen sein lassen, der Mark den Bestand wiederzugeben, den sie in ihren besseren Zeiten unter den Anhaltinern gehabt hatte, sie haben den Besitzstand ihrer Macht im Verlaufe von zweihundert Jahren um mehr als das dreifache vergröfsert und durch Erbverträge den Grund zu neuen Erwerbungen in der Zukunft gelegt. Am einflufsreichsten für die Entwicklung der Hohen-zollernmacht wurde die Erwerbung des Herzogtums Preußen im Osten and des Herzogtums Cleve und der Grafschaften Mark und Ravensberg im Westen, welche Länder der Kurfürst Johann Sigismund (1608—1619) erwarb. Das Herzogtum Preußen, einst ein rein slavisches und heidnisches Land, war durch den deutschen Orden erobert, dem Christentum gewonnen und durch Ansiedler aus Deutschland zu einem deutschen Land geworden. Der Niedergang des Ordens, welcher durch unglückliche Kriege in die Lehnsabhängigkeit des Königs von Polen geraten war, bestimmte den aus dem (jeschlechte der Hohenzollern stammenden Ordensmeister Albrecht, das Land in ein weltliches Herzogtum zu verwandeln. Als sein gleichnamiger Sohn im Jahre Iblb staib, fiel das Land an dessen Schwiegersohn, den Kurlüisten Johann Sigismund von Brandenburg. Dieselbe Verwandtschaft gab diesem auch ein Erbrecht auf die Lande Cleve, Mark und Ravensberg, da seine (jemahlin Anna eine Nichte Johann Wilhelms war, des letzten Herzogs von Jülich-Cleve-Berg und Grafen von Mark und Ravensberg. Jülich und Berg freilich mufste Johann Sigismund an den Pfalzgrafen von Pfalz-Iveuburg

19. Bd. 1 - S. 945

1835 - Eisleben : Reichardt
945 Preußischer Staat. selben der Sarg des heiligen Ludgerus von massivem Silber. Seit 1834 hat die Domkirche eine neue Zierde erhalten durch die Einsetzung von Fensterglasmalereien, die sich sonst in dem Kreuzgange des Abtei- gebäudes zu Marienfeld befanden. — An dem Thurme der ansehn- lichen Lambertikirche, dem höchsten unter den Thürmen Münsters, sieht man in einer schwindelnden Höhe 3 eiserne Käsige, worin die mit glühenden Zangen zerrissenen Leichname der 3 berüchtigten Anführer der Wiedertäufer zu Münster Johannbockold, Krechting, und Knipperdolling geworfen wurden, nachdem 1534 der Bifchof von Münster seine aufrührerische Stadt wieder unter seine Gewalt gebracht hatte. Jener Bockold, ein Schneider aus Leyden, und daher später- hin Johann von Leyden genannt, der zur Sekte der Wiedertäufer gehörte, kam 1533 nach Münster, welches damals ein Sammelplatz der Wiedertäufer war, warf sich zum Propheten auf und verkündigte ein neues Reich Christi auf der Erde, die Ausrottung aller Tyrannen nebst völliger Freiheit und Gleichheit. Münster ward nrmmehr ein Schauplatz fanatischer und aufrührerischer Auftrite. Johann erklärte sich zum Könige des neuen Zions, predigte die Nothwendigkeit der Vielweiberei, legte sich einen Hofstaat, eine Leibwache, einen Harem von 16 Weibern zu, ließ Münzen mit seinem Namen prägen. Wer ihm zuwider war, ward hingerichtet; ja seine oberrichterliche Strenge ging so weit, daß er einer von seinen Gemahlinnen mit eignen Handen den Kopf abhieb. Knipperdolling gab seinen Reichsstatthalter ab. Dieses Unwesen wahrte so lange, bis die Stadt Münster 1534, nach einer hartnäckigen Bela- gerung, eingenommen ward. Die Rheinprovinz, a) Jülich-Cleve-Berg. Düsseldorf, Hauptstadt des gleichnamigen Regierungsbezirks, in einer schönen, fruchtbaren Ebene, am Rhein, da wo die Düssel sich in denselben ergießt, ist eine der schönsten Rheinstädte und von 24,000 Menschen bewohnt. Sie besteht aus 3 Theilen, aus der Altstadt, welche das eigentliche ursprüngliche Düsseldorf ist, aus der Karls st a dt, welche vom Kurfürsten Karl Theodor im I. 1787 an der Südseite der Altstadt erbaut wurde, und aus der Neustadt, zu Anfang des vorigen Jahrhunderts erbaut. Die beiden erstern Theile bilden ein zusammenhangendes Ganzes; die Neustadt aber liegt.in einer Entfer- nung von 20,000 Schritten, am Rhein hin und ist ganz offen. Der schönste Theil von Düsseldorf ist die Karlsstadt, welche aus meh- reren Quadraten besteht, die einen großen viereckigen Platz einschließen. Die schönste Straße in derselben ist die Alleestraße oder neue Prome- nade, welche jetzt den Namen Friedrich-Wilhelmsstraße führt. Auch die Neustadt, vornehmlich die Hauptstraße, ist schön gebaut, und hat viele prächtige Hauser. Dagegen ist die Altstadt meist eng, finster und unfreundlich, besonders der auf der Nordseite der Düssel liegende Theil ' .60

20. Bilder aus der vaterländischen Geschichte für die Elementarschule - S. 69

1874 - Köln [u.a.] : Schwann
— 69 — furt bei der Wahl eines neuen Kaisers. Als er von dort zurückkehrte, fühlte er eine große Abnahme seiner Kräfte und bereitete als ein frommer Christ auf den Tod vor, der am 21. September desselben Jahres erfolgte. Friedrich war ein stattlicher, schöner Mann. Das dunkelblonde Haar trug er in Locken bis auf die Schultern. Er besaß einen ungemein hellen Verstand, ein scharfes und rasches Urtheil und praktische Einsicht in die Angelegenheiten des Staates. Dabei unterstützte ihn ein Gedächtniß von seltener Treue und eine ungewöhnliche Redefertigkeit. Ebenso zeichnete er sich vor vielen Fürsten der damaligen Zeit durch Kenntnisse und Wissenschaften aus. Er verstand außer der deutschen vollkommen die lateinische, die italienische und die französische Sprache. Dabei übertraf ihn keiner seiner Zeitgenossen an Tapferkeit, Muth und Ausdauer, und schon frühzeitig erwarb er sich nicht nur als Ritter, sondern ouch als Feldherr großen Ruhm. Dabei war Friedrich von Herzen fromm und erfüllte mit Eifer seine religiösen Pflichten. Weil Friedrich so treffliche Eigenschaften besaß, und dem-Reiche so große Dienste geleistet, trugen beim Tode Sigismunds ihm einige Kurfürsten die Kaiserkrone an; doch er verzichtete auf dieselbe, obschon er würdig war, eine Krone zu tragen. 19. Brandenburg erhält die Herzogtümer Preußen und Cleve und die Grafschaften Mark und Ravensberg. Das Gebiet der heutigen Provinz Preußen zwischen Weichsel und Memel war im sechszehnten Jahrhundert ein Herzogthum, ^>as unter polnischer Lehnsherrschaft stand. Von 15] 1—1568 regierte dasselbe Herzog Albrecht. Der zu seiner Zeit in Brandenburg regierende Kurfürst Joachim Ii. war sowohl ihm als dem Polenkönige verwandt, und erhielt nach vieler Mühe Und großen Opfern an Geld die Mitbelehnung Über Preußen und somit das Recht der Erbfolge. Der Sohn des Herzogs Albrecht, Albrecht Friedrich, der seinem Vater in der Negierung folgte, hatte keine Söhne, und feine älteste Tochter Anna vermählte sich mit dem spätern Kurfürsten Johann Sigismund von Brandenburg; daher fiel in Folge der Mitbelehnung und dieser Heirath nach dem Tose des Herzogs Albrecht Friedrich im Jahre 1618 das Herzogthum Preußen an Brandenburg. Im Jahre 1609 starb der Herzog von Jülich-Cleve-Berg ohne Nachkommen, und da er auch keine Brüder hatte, war seine älteste Schwester die Erbin seiner Länder, zu denen' auch die Grafschaften