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1. Lehr- und Lesebuch oder die Vaterlands- und Weltkunde - S. 214

1853 - Essen : Bädeker
— 214 Denn den Tell im Lande Uri einzukerkern, schien wegen des Volkes nicht rathsam; ihn aber in ausländische Gefangenschaft zu schleppen, war wider des Landes Rechtsame. Darum sirrchtete der Vogt Zusain- menlanf des Volkes und fuhr schleunig ab, wiewohl der warme Föhn- wind blies. Der See ging hohl, und die Wellen schlugen schäumend über, daß allen bange ward, und die Schiffsleute verzagten. Je weiter im See, je größer in Todesnoth; denn da steigeu Uferberge jäh ans dem Abgrund des Gewässers wie Mauern zum Himmel. In schwerer Angst ließ Geßler dem Tell die Fesseln abthun, damit derselbe, als guter Schiffer, das Fahrzeug lenke. Aber der Tell lenkte gegen die kahle Wand des Gebirges, wo eine nackte Felsplatte wenige Schritte weit in den See hervortritt. Schwung und Sprung; — der Tell hinaus auf die Platte, das Schiff hinaus auf den See. Run kletterte der Erlös'te den Berg hinauf und floh durch das Land Schwyz. Und er dachte in seinem bekümmerten Herzen: „Wo- hin entfliehen dem Zorne des Gewaltherrn? Und entrinne ich seiner Bosheit, so hat er in der Heimath mein Weib und Kind zum Pfand. Was wird nicht der Geßler gegen die Meinigen verhängen, wenn Lan- denberg schon, um zwei gebrochener Finger seines Knechtes willen, dem Alten von Melchthal beide Augen ausbohrte! Wo ist der Richterstuhl, vor den ich Geßler lade, wenn der König selbst des ganzen Volkes Klage nicht mehr anhört? Ist aber kein Gesetz gültig, und keiner, der da richtet zwischen mir und ihm, so stehen wir, Geßler, du und ich, gesetzlos beide, und Nothwehr richtet. Soll eins von beiden fallen, unschuldig Weib und Kind und Vaterland, oder, Vogt Geßler, du: so falle du, und Freiheit steige wieder!" So dachte der Tell und flog mit Pfeil und Bogen gen Küß- nacht und harrte in der hohlen Gasse bei dem Ort. Da kam der Vogt; da schwirrte die Bogensehne; da brach der freie Pfeil das Herz des Gewaltherrn. Das ganze Volk erschrak freudig, als es den Tod seines Unter- drückers vernahm. Die That des Tell verlieh höhern Muth; allein noch war die Nacht des Neujahrs nicht gekommen. 23. Die Fehmgerichte. Im Mittelalter bestanden durch ganz Deutschland furchtbare heimliche Gerichte, die grobe Verbrecher aller Art vor ihren Richter- stuhl zogen und, wenn sie sich nicht genügend rechtfertigen konnten, mit dem Tode bestraften. Es war gefährlich, sich vor ihnen zu stellen, und noch gefährlicher, sich ans ihre Vorladung nicht einzufinden. Ihren ersten und vornehmsten Sitz hatten sie in Westphalen (in Dort- mund), daruln hießen sie auch die westphälischen Freigerichte; den Namen Fehingerichte hatten sie aber von dem altdeutschen Worte verfehmen, das so viel heißt als verbannen.

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