Anfrage in Hauptansicht öffnen

Änliche Dokumente zu folgendem Trefferdokument

Basierend auf den Feldern Extrahierte Personennamen Extrahierte Ortsnamen

Sortiert nach: Ähnlichkeit zu Dokument

1. Geschichte des Mittelalters und der Neuzeit bis zum Westfälischen Frieden - S. 173

1905 - Münster in Westf. : Schöningh
Figuren erscheinen schlank nnb anmutig gegenber den feierlich-ernsten Darstellungen des romanischen Stils. Die innige Frmmigkeit und die begeisterte Hingabe fr Religion und Glauben, Zge, die dem ausgehen-den Mittelalter eigen sind, sprechen sich in den gotischen Bildwerken recht deutlich aus. Erwhnt seien nur die Portalfiguren am Stra-burger Mnster, die Apostelsigureu im Klner Dom und das Grabdenkmal Gnters von Schwarzburg im Dome zu Frank-fnrt a. M. Die Bauleute und Steinmetzen taten sich wie die anderen Hand-werker in Znften, den Bauhtten, zusammen, sorgten fr eine tchtige Ausbildung ihrer Lehrlinge und Gesellen und wachten ngstlich der ihre Kunstgeheimnisse. Frankreich und England im 12. und 13. Jahrhundert. a. Fraukreich. Das Haus der Karolinger, das in Deutschland im Jahre 911 ausstarb, regierte in Frankreich bis zum Jahre 987. Unter den schwachen Herrschern gelang es den Normannen, sich an der unteren Seine fest-zusetzen (Normandie). Nach dem Aussterben der westfrnkischen Karolinger begann mit der Thronbesteigung Hugo Capets die Herrschast der Capetinger, die der 300 * Jahre ununterbrochen regierten. Die Entwicklung des franzsischen Knigtums nahm einen entgegengesetzten Verlauf wie die des deutschen. Die Capetinger unterdrckten allmhlich die Macht der groen Vasallen, setzten die Erblichkeit der Krone durch und gaben weder ihr Eigengut, noch das Krongut aus der Hand. In den Albigenser-kriegen gewannen sie an den aufblhenden Stdten einen krftigen Rck-halt. Ludwig Vii. beteiligte sich mit Konrad Iii. an dem erfolglosen zweiten Krenzznge, Philipp August mit Friedrich I. an dem dritten; im Kampfe mit Johann ohne Land von England gelang es ihm, fast alle englischen Besitzungen sr Frankreich zurck-zuerobern (Schlacht bei Bonvines). Im Kampse Friedrichs Ii. mit den Ppsten begann Frankreichs Ansehen und Einflu auf Kosten Deutsch-lauds zu wachsen. Ludwig Ix., der Heilige, unternahm zwei Kreuz-zge, regelte die Abgaben, die Zlle und das Mnzwesen und frderte Handel und Gewerbe, wodurch die Entwicklung der Städte begnstigt und das Knigtum immer tiefere Wurzeln im Herzen des franzsischen Volkes schlug. Ein Parlament, ein oberster Gerichtshof, forgte fr eine geordnete Rechtspflege. Philipp Iv., der Schne, bewirkte, da

Ähnliche Ergebnisse

Ähnliche Dokumente basierend auf den Feldern Extrahierte Personennamen Extrahierte Ortsnamen

1. Deutsche Geschichte bis zum Ausgange des Mittelalters - S. 82

1910 - Münster i. Westf. : Schöningh
82 ratux entstand. Der romanische Baustil wurde durch den gotischen verdrngt, und die stolzen Dome mit ihren himmelanstrebenden Trmen sind dauernde Denkmler der religisen Begeisterung im Zeitalter der Kreuzzge. ^Frankreich und England im 12. und 18. Jahrhundert. a. Frankreich. Das Haus der Karolinger, das in Deutschland im Jahre 911 ausstarb, regierte in Frankreich bis zum Jahre 987. Nach dem Aussterben der westfrnkischen Karolinger begann mit der Thronbesteigung Hugo Capets die Herrschaft der Capetinger, die der 300 Jahre ununterbrochen regierten. Die Entwicklung des franzsischen Knigtums nahm einen entgegengesetzten Verlauf wie die des deutschen. Die Capetinger unterdrckten allmhlich die Macht der groen Vasallen, setzten die Erblichkeit der Krone durch und gaben weder ihr Eigengut. noch das Krongut aus der Hand. Lndwig Vii. beteiligte sich mit Konrad Iii. an dem erfolglosen zweiten Kreuzzuge, Philipp August mit Friedrich I. an dem dritten; im Kampfe mit Johann ohne Land von England gelang es ihm. fast alle englischen Be-sitznngen fr Frankreich zurckzuerobern (Schlacht bei Bouvines). Im Kampfe Friedrichs Ii. mit den Ppsten begann Frankreichs Ansehen und Einflu auf Kosten Teutschlands zu wachsen. Ludwig Ix., der Heilige, unternahm zwei Kreuzzge, regelte die Abgaben, die Zlle und das Mnzwesen und frderte Handel und Gewerbe, wodurch die Entwicklung der Städte begnstigt wurde, und das Knigtum immer tiefere Wurzeln im Herzen des franzsischen Volkes schlug. Ein Parlament, ein oberster Gerichtshof, sorgte fr eine geordnete Rechtspflege. Philipp Iv., der Schne, bewirkte, da die Ppste ihren Sitz in Avignon nahmen und von ihm abhngig wurden. Seinem Einflu ist es zuzuschreiben, da der Orden der Tempelher:en vom Papste aufgehoben wnrde.^ b. England. Die sieben angelschsischen Staaten wurden im Jahre 827 von Egbert von Wessex zu einem Reiche vereinigt. Fortwhrend hatte das Land von den Dnen zu leiden. Der kraftvolle König Alfred der Groe (871 901) brachte dem Lande dauernd Ruhe. Kanut der Groe unterwarf England der Herrschaft der Dnen. Nachdem die Angelsachsen fr kurze Zeit ihre Unabhngigkeit wieder erlangt hatten, kamen sie infolge der unglcklichen Schlacht bei

2. Geschichte des Mittelalters - S. 253

1883 - Münster : Coppenrath
253 ein Lyoner Kaufmann, hatte nmlich um-1170 eine Sekte gegrndet, welche durch ihre Lehren gleichmig die Grundlagen des Staates und der Kirche antastete. Von dem Stifter hat man die Sekte Waldenser, von der Grafschaft Albigeois, ihrem Hauptsitze, auch wohl Albigenser genannt. Unter mehren franzsischen Knigen wurde nicht ohne unmenschliche Greuel ein Krieg gegen dieselben gefhrt, der erst unter Ludwig Ix. sein Ende fand. Am schwierigsten war fr die damaligen franzsischen Könige die Stellung zu England, das durch seine zahlreichen und groen Besitzun-gen im Westen und Norden Frankreichs hufig greren Einflu in diesem Lande hatte, als die eingeborenen Herrscher selbst. Daher rhrte auch das Bemhen derselben, die verhaten Fremdlinge der den Kanal zurckzutreiben. Der obengenannte König Philipp Ii. lie ihnen das Recht auf alle ihre Besitzungen in Frankreich absprechen, und weil er den Worten die That hinzufgte und den Englndern wirklich alle ihre franzsischen Provinzen bis auf das eine Guienne entri, so erteilte ihm seine Nation bafr den Ehrennamen Augustus", in der Deutung als Mehrer des Reiches". hnliche rhmliche Fortschritte auf dieser Bahn machte Ludwig Ix., welcher die Englnber im Vertrage von Abbe-ville (1259) zum feierlichen Verzichte auf ihre meisten Besitzungen diesseits des Kanales zwang. Philipp Iv., der Schne, (12851314) hat unter den nach-folgenben Knigen aus dem Hause der Capetinger eine besondere, aber vielfach unglckliche Bebeutung erlangt. Im Westen erweiterte er Frankreich um die Krone des Knigreiches Navarra, im Norbosten um die reiche Grafschaft Flanbern, boch konnte er von biesem Laube sich schlielich nur einen Teil sichern, ba die tapferen und freiheitsliebend Bewohner sich unter der Fhrung despeter be Konink gegen die Eindringlinge erhoben und sie blutig auss Haupt schlugen. Auch mit dem Papste geriet Philipp in einen Streit, welcher weltgeschichtlich wichtig geworben ist. Damals sa nmlich auf dem h. Stuhle Papst Bonifazius Viii., der nach dem Vorbilbe Gregors Vii. und Innocenz' Iii. auch in weltlichen Dingen die hchste Gewalt beanspruchte und verlangte, ba die weltliche Macht der Fürsten der geistlichen unterthnig wre. König Philipp Iv. aber trat dieser Forbemng in der schroffsten Weise entgegen, woburch Frankreich sowohl als der Kirchenstaat und der Papst selbst in die schwersten Wirrsale verwickelt wurden. Nach dem

3. Geschichte des Mittelalters - S. 310

1883 - Münster : Coppenrath
310 Vierte Unterabteilung: Das antzerdeutsche Europa während der letzten Jahrhunderte des Mittelalters. nach Chr. England unter dem Hause Plantagenet..............1154-1399 Magna charta libertatum (König Johann ohne Land) 1215 England unter dem Hause Lancaster................13991461 England unter dem Hause Jork....................14611485 Der Krieg der roten und der weien Rose .... 14551485 Frankreich unter den spteren Capetingern . .... 11081328 König Ludwig Ix., der Heilige................12261270 König Philipp Iv., der Schne (Bonifatius Viii.) . 12851314 Erlschen des Hauses der Capetinger......1328 Frankreich unter dem Hause Valois................13281589 Der 100 jhrige Erbsolge-Krieg................13391453 Die Jungfrau von Orleans..................14291431 Spaniens allmhliche Befreiung von den Mauren seit dem groen Siege bei Tolosa.........1212 Die Vertreibung der Mauren (Granada)......1492 Die Osmanische Gromacht begrndet durch Osman I., Urchan und Murad 1......................12991389 Bajesids Sieg bei Nikopolis...........1396 Timnr Cents Sieg bei Angora..........1402 Eroberung Constantinopels durch Mohammed Ii..........1453. Fnfte Unterabteilung: Erfindungen und Entdeckungen. Gutenbergs Erfindung der Buchdruckerkunst......1450 (t Heinrich der Seefahrer)............(1460) Columbus' Entdeckung Amerikas.........1492 Vaseo da Gamas Entdeckung des Seeweges nach Ostindien 1498 Cabrals Entdeckung Brasiliens..........1500 Cortez' Eroberung Mexicos...........1519 Magelhaens Erste Reise um die Welt........1519 Pizarro in Peru..................1524. V

4. Deutsche Geschichte bis zum Ausgang des Mittelalters - S. 81

1915 - Münster i. Westf. : Schöningh
— 81 — 6. Frankreich und England im 12. it. 13. Jahrhundert. a) Frankreich. Das Haus der Karolinger, das in Deutschland im Jahre 911 ausstarb, regierte in Frankreich bis zum Jahre 987. Nach dem Aussterben der westfränkischen Karolinger begann mit der Thronbesteigung Hugo Capets die Herrschaft der Capentinger, die über 300 Jahre ununterbrochen regierten. Die Entwicklung des französischen Königtums nahm einen entgegengesetzten Verlauf wie die des deutschen. Die Capentinger unterdrückten allmählich die Macht der großen Vasallen, setzten die Erblichkeit der Krone durch und gaben weder ihr Eigengnt noch das Krongut aus der Hand. Ludwig Vii. beteiligte sich mit Konrad Iii. an dem erfolglosen zweiten Kreuzzug, Philipp August mit Friedrich I. an dem dritten; im Kampfe mit Johann ohne Land von England gelang es Philipp August, fast alle englischen Besitzungen für Frankreich zurückzuerobern (Schlacht bei Bouvines 1214). Im Kampfe Friedrichs Ii. mit den Päpsten begann Frankreichs Ansehen und Einfluß auf Kosten Deutschlands zu wachsen. Ludwig Ix., der Heilige, unternahm zwei Kreuzzüge, regelte die Abgaben, die Zölle und das Münzwefen und förderte Handel und Gewerbe, wodurch die Entwicklung der Städte begünstigt wurde und das Königtum immer tiefere Wurzeln im Herzen des französischen Volkes schlug. Ein Parlament, ein oberster Gerichtshof, sorgte für eine geordnete Rechtspflege. Philipp Iv., der Schöne, bewirkte, daß die Päpste ihren Sitz in Avignon nahmen (1309—1377) und von ihm abhängig wurden. Seinem Einfluß ist es zuzuschreiben, daß der Orden der Tempelherren vom Papste aufgehoben wurde. (Vgl. S. 89.) b) England. Die sieben angelsächsischen Staaten wurden im Jahre 827 durch Egbert von Wesfex zu einem Reiche vereinigt. Fortwährend hatte das Land von den Dänen zu leiden. Der kraftvolle König Alfred der Große (871—901) brachte dem Lande dauernd Ruhe. Kanut der Große unterwarf England der Herrschaft der Dänen. Nachdem die Angelsachsen für kurze Zeit ihre Unabhängigkeit wiedererlangt hatten, kamen sie infolge der unglücklichen Schlacht bei Hastings (1066), in der ihr König Harald von Wilhelm dem Eroberer, dem Herzog von der Normandie, besiegt und getötet wurde, unter die Herrschaft der Normannen. Durch die Verschmelzung der alten keltischen und der fremden römischen, angelsächsischen und Vr. li. K., Leitfaden 6er Geschichte. Ii.

5. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 173

1888 - Habelschwerdt : Franke
173 Frankreich. stärkte er durch Errichtung des Pairs-hoses, in dem sechs Bischöfe und die sechs höchsten Vasallen das Richteramt über die großen Vasallen übten. (9.) Ludwig Ix., der Heilige, 1226—1270. Derselbe sorgte für die Rechtspflege, beförderte die öffentliche Sicherheit und stiftete die Universität Paris. Ein Gelübde bewog ihn zum 6. und 7. Kreuzzuge (siehe S. 161). (11.) Philipp Iv., der Schone, 1285—1314. Unter ihm erreichte die Dynastie die höchste Macht. Er war ein rücksichtslos durchgreifender Eha- ! relfter. Als er in einem Kriege mit den Engländern die Vermittelung der Kurie zurückwies und die Geistlichkeit besteuerte, geriet er in Streit mit dem Papste Bonisacius Viii. Der König gewann aber im Volke eine Stütze, indem er ein Parlament berief und auch Vertreter des Bürgerftandes darin aufnahm. Nach dem Tode des Papstes bewog er dessen Nachfolger Klemens V., feinen Sitz in Avignon zu nehmen (1305—77). Die daraus entstehende Abhängigkeit des Papstes | von Frankreich zeigt sich namentlich in der Aufhebung des Templerordens, 1312, dessen Güter der König einzog. Der letzte Hochmeister Jakob von , Molay starb aus dem Scheiterhausen, i 1314. Im Jahre 1328 starb das kape-tingische Haus aus. England. Philipp Ii. August von Frankreich besiegt (bei Bouvines) und verlor den größten Teil der englischen Besitzungen in Frankreich. Daher ertrotzten Adel und Städte die Magna charta, das englische Staatsgrundgesetz, das die königliche Gewalt bedeutend beschränkte. Die Zeit der nächsten Nachfolger war dein Aufblühen der neuen Freiheit ebenfalls günstig. Namentlich erwarben die Städte, durch Handel wohlhabend geworden, Selbstverwaltung und Gerichtsbarkeit. Eduard Iii. (1327—1377), eilt ritterlicher König, machte Ansprüche auf den französischen Königsthron und eröffnete den 100 jährigen Erbfolgekrieg. Das Parlament teilte er ins Ober- und Unterhaus. Das Haus Anjou endete mit Richard Ii., der von dem Herzoge Heinrich von Lankaster, einem Enkel Eduards Iii., entthront wurde.

6. Lehrbuch der Weltgeschichte für höhere Töchterschulen - S. 123

1858 - Berlin : Nauck
Iv. Abschn. V. 1250-1517 N-Chr. 2. Kap.ausb. d. königl. Gewalt. 123 sonders den Bürger- und Bauernstand begünstigten, um da- durch Die Macht des Adels zu beschranken. Vorzüglich rpurde die königliche Gewalt befestigt durch Philipp August (1180 bis 1223), der den Engländern den größten Theil ihrer Be- sitzungen in Frankreich entriß und sie mit der Krone vereinigte ' (§ 91.), und noch mehr durch seinen Enkel Ludwig Ix., den Heiligen (8- 86.), der von 1226 — 1270 regierte und durch seine Gerechtigkeit so wie durch weise Gesetze und Ein- richtungen aumalig das Ansehen des höchsten Gesetzgebers und Richters im ganzen Reiche erlangte. Fast unumschränkt wurde die königliche Gewalt durch den herrschsüchtigen und gewaltthä- tigen Philipp Iv., den S ch ö n en ( 1285—1314), der auch im Kampfe mit den Päpsten den Sieg davon trug (8- 101.). Mit Hülfe des von ihm ganz adhängigen Papstes vernichtete er den Orden der Templer, mit deren Gütern er sich bereicherte (8. 87.). Um sich im Kampfe gegen die Päpste sicher zu stellen, baue Philipp eine Reichsversammlung berufen, an der auch Abgeordnete von den Städten Theil nahmen, so daß durch ihn der Burgerstand unter die Reichsstände aufgenommen wurde. Nachdem der Mannsstamm der Hanptlinie der Capetinger ausgestorben war, kam mit Philipp Vi., einem Drudersohn Philipps Iv., 1328 — 1589 das Haus Balois auf den Thron. Unter Phi- lipp Vi. entstanden die unglücklichen Kriege, welche den Na- tionalhaß zwischen den Engländern und Franzosen erzeugt haben. §. 106. England. — Die von den Angelsachsen in Britannien gegründeten sieden Königreiche (§. 72.) wurden i. I 827-vo.n bert, zu einem Königreiche vereinigt; schon unter ihm aber be- gannen die fast jährlich wiederholten räuberischen Einfälle der Dänen. Zwar gelang es Alfred d. Gr. .(879 901), die- selben zu vertreiben, und er beförderte durch weise Regierung die Bildung und das Glück seines Volkes. Die zerstörten Städte und Dörfer wurden wieder aufgebaut, und Handel und Wissenschaften blühten. Bald nach seinem Tode erneuerten sich jedoch die Einfälle der Dänen. Der dänische König Knut (1014—1037), der das Christenthum annahm, wurde endlich sogar König von England, eroberte auch Norwegen, und be- herrschte alle drei Reiche mit Weisheit und Gerechtigkeit. Seine Nachfolger aber waren ihm wenig ähnlich. So gelang es 1066 Wilhelm dem Eroderer, Herzog der Normandie, durch die Schlacht bei Hastings den englischen Thron zu erobern, und auch Schottland machte er sich lehnspstichtig. Nach dem Aus- o

7. Angewandte Geschichte - S. 318

1910 - Leipzig : Dieterich
318 Und nun erhoben sich dieselben Mchte gegen das Papst-tum, die bisher den kaiserlichen Universalismus bekmpft hatten: 1. In Sizilien, in Ungarn, in England lehnte sich das er-starkende Nationalgefhl gegen die ppstlichen Weltherrschaftsansprche auf. Besonders lehrreich ist das Verhalten der franzsischen Könige: Schon der glaubenseisrige Ludwig Ix. der Heilige stellte auf dem Wege der Gesetzgebung das Selbstbestimmungsrecht des Staates gegen kirchliche Eingriffe sicher. Durch die pragmatische Sanktion von 1269 legte er den Grund zu einer nationalen Kirche, die aus dem Boden des Katholizismus stand, aber nicht unbedingt vom Papste ab-hing. Von nationalen Gesichtspunkten ausgehend, regelte er die Be-setzung der geistlichen Stellen und machte die Befriedigung der finanziellen Ansprche Roms fr jeden einzelnen Fall von der Erlaubnis des Knigs abhngig. Er ntigte den Papst, diese Bestimmungen frmlich anzu-erkennen. Zu einem auerordentlich folgenschweren Konflikt zwischen dem nationalen Staat und der Kurie kam es unter dem franzsischen König Philipp Iv. dem Schnen. Der Papst bestritt dem Könige das Recht, ohne ppstliche Genehmigung die Geistlichkeit seines Reiches zu einer Steuer heranzuziehen; er berief 1302 ein allgemeines Konzil und forderte den König auf, persnlich zu erscheinen oder Anwlte zu schicken. Da tat Philipp Iv. den entscheidenden Schritt, da er den Streit an die Nation brachte und die Sache des Knigtums zu einer Sache des ganzen franzsischen Volkes machte; er berief die Reichsstnde, und die franzsische Geistlichkeit richtete ein Schreiben an den Papst. Als Bonisaz Viii. mit der Bulle Unam Sanctam antwortete und 1303 Bann und Absetzung gegen Philipp Iv. aussprach, da lie dieser ihn zu Anagni gesangen nehmen. Der Papst wurde zwar bald befreit, starb aber noch in demselben Jahre. Es solgte die Zeit der vlligen Abhngigkeit des Papsttums von den sranzsischen Knigen, der sogenannten babylonischen Ge-fangenschast (13051377). Die Ppste blieben in Frankreich, residierten seit 1309 zu Avignon; die Mehrzahl der Kardinle bestand aus Fran-zosen. Den anderen Staaten gegenber hielten die Ppste an ihren weitgehenden Ansprchen fest; aber in Frankreich waren sie nur Hof-bifchfe der Könige. Von Philipp Iv. gedrngt, hat der Papst Cle-mens V. 1312 den Tempelorden aufgehoben. 2. In Deutschland bernahmen die Fürsten die nationalen Ausgaben. Abermals war zwischen Kaiser und Papst, zwischen Ludwig von Baiern (13141347) und Johann Xxii., der alte Streit entbrannt.

8. Handbüchlein der Weltgeschichte für Schulen und Familien - S. 142

1877 - Calw : Verl. der Vereinsbuchh.
142 Mittlere Geschichte. 3 Frankreich. § 57. Im Westen von Deutschland war es Frankreich, das sich aus sehr kleinen Anfängen zu einer höchst bedeutenden Macht aufschwang. Hugo Cap et, der 987 auf den Thron kam, besaß nur rin geiinges Ansehen, da die erblich gewordenen Herzoge und Graseu fast unumschränkte Gewalt hatten. Um so mehr Geeiferten sich die Capetinger, deren 14 bis 1828 regierten, die königliche Macht wieder herzustellen, indem sie die Lehen wieder an sich zogen. Unter ihnen waren manche kräftige und entschlossene Männer; aber der Grundzug ihres Charakters war meist List, Verschlagenheit und Grausamkeit. Wir kennen Philipp Iv. ans der Geschichte der Tempelherren. Eine rühmliche Ausnahme machte Ludwig Ix. oder der Heilige (1226 — 70), der durch eine seltene Frömmigkeit sich auszeichnete, freilich nach Art seiner Zeit. Er genoß z. B. nur einmal des Jahres Obst, trug auch bisweilen ein härenes Kleid auf blosem Leibe. Wöchentlich ließ er sich vou einem Geistlichen mit Kettchen den Rücken blutig geißeln; und da ihn einer derselben besonders hart zu schlagen pflegte, äußerte er doch erst nach dessen Tod, wie Übel er es unter ihm gehabt habe. Täglich besuchte er die Kirche und Messen; täglich las er in der Bibel und in den Kirchenvätern; nie duldete er müßige Gespräche. Er verschaffte sich für schweres Geld ein vermeintliches Stück des heit. Kreuzes, des Schwammes und der Dornenkrone Christi, und wallsahrtete nun jeden Donnerstag barfuß zu diesen Reliquien, bewegte sich aus den Knieen zu ihnen hin und küßte das Kreuz, wobei er sich selbst aus den Boden in Gestalt eines Kreuzes hinstreckte. Arme und Kranke lud er zu Tische, wartete ihnen auf, wusch ihre Füße und küßte sie. Bei all dem war er ein kräftiger Regent, der mit Einsicht alle Staatsangelegenheiten leitete, als entschlossener Krieger namentlich in seinen Kreuzzügen sich hervorthat und die königliche Macht glücklich erweiterte. Nur Schade, daß seine Frömmig-

9. Geschichte der zweiten Hälfte des Mittelalters - S. 35

1812 - Frankfurt am Main : Andreä
x ' 35 mehr ju fürchten. — Frankreich wurde also ein völliges Erb, rcicb der kaperingischeu Faryilie. — Anfang stehender Truppen unter eben diesem Könige. — Ludwig Ix. bekam das Recht, Gesetze zu geben, in größerer Ausdehnung.— Philipp Iv. zog Yen Bütgerstand auch zu den Reichstagen, und demüthrgte den Pabst. — Ausschluß des weiblichen Geschlechtes von der Krone (salischcs Gesetz). Die Großen schlossen sich nun, da der Bürgerstand sich hob, naher an den König. — Hofaristo- kratie. Der König hob nach Willkühr Abgaben. Das Parla- ment gründet in dieser Periode sein Ansehen. §. 55. Gesetzgebung, Kriegswesen. Die Könige von Frankreich erweiterten die oberrichterliche Gewalt, besonders Ludwig der Heilige, und diese Gewalt wurde durch das Parlament wenig beschränkt. — Appellatio- nen. — Der Prozeß erhielt einen gelehrten Gang. Besoldete und bleibende Richter.— Ordalicn hörten auf. — Gegen das End-v der Periode fing das Parlament an, den Satz zu behaupten, daß die Registrirung der königlichen Edikte in seine Protokolle nothwendig sey, um ihnen eine gesetzliche Kraft zu geben. — Frankreich hatte die erste stehende Armee, i4ss5. — Anfangs stritt noch der bewaffnete Lehensadel; — Miethvölker, welche Anführer von Ruf in Dienste nahmen. Aenderung durch die Erfiuduug des Pulvers. — H. 5-. Bürgerliche und häusliche Verfassung. Der gemeine Mann , noch Leibeigener des Adels, mußte sich alle Bedrückungen gefallen lassen, da ihm Anfangs keine Appellation von dem Gerichtshöfe seines adelichen Uuterdrük- kers gestattet war; doch unter Philipp Ii. wurde der Weg auch hierzu geöffnet- Noch mehr wurde der Bürger gehoben, als Ludwig Ix. einen ordentlichen Appellattonsgaug ein- führte. — Jetzt fing der Bürger an anfzulebeu, sah sich nach Gewerbe um, bekam Kunsifleis, und verbesserte nicht nur C 2 «

10. Grundriß der Geschichte - S. 149

1886 - Breslau : Hirt
Xm. Zeitalter bei sinkenden Hierarchie 2c. Zweites Kapitel. 149 kam dieses Land an England, von dem seit Wilhelm dem Eroberer ( 98) bereits die Normandie und Bretagne abhngig waren. In dem zwischen dem König von Frankreich und seinem kniglichen Vasallen von England entbrennenden Kampfe blieb der thatkrftige Philipp Ii. August gegen den englischen König Johann ohne Land ( 74) bek Bonvines Sieger. Er gewann dadurch die englischen Besitzungen diesseits der See, und durch den Ausgang des Albigenserkrieges ( 84) kamen zwei Drittel der Grafschaft Tou-loufe an die franzsische Krone. Als der vornehmste Begrnder eines geordneten Rechtszustandes in Frankreich erscheint Ludwig Ix., der Heilige ( 78), seiner Zeit das Musterbild eines Knigs. Aus feinem Hofe fonderte sich das oberste Reichsgericht, das Parlament ab. dem die Pairs des Reichs angehrten und unterworfen waren. Mchtige Herzge und Grafen des Reiches waren damals Mitglieder der kniglichen Familie und sahen in dem Könige ihr natrliches Oberhaupt. Ihre hchste, fast unumschrnkte Macht erreichte die Dynastie der Capetinger aber mit Philipp Iv., dem Schnen, der 1285-1314 wie Kaiser Friedrich Ii. in Sizilien dem Feudalstaate und der Hierar-chic gegenber aber glcklicher als dieser, weil nicht verflochten in so verwickelte Kaiserkmpfe schon die Grundgedanken des moderne n Staates durchfocht, ein gewaltsamer und rcksichtsloser Cha-rakter. Seine Regierung wird bezeichnet durch: 1) Hebuug des Brgerstandes, der auf den Reichstagen Vertretung erlangt; 2) siegreiche Bekmpfung der ppstlichen Suprematie ( 90); 3) Unterdrckung des fast unabhngigen und reichbegterten Templerordens. Unter der nachfolgenden Dynastie der Valois begann der ber-hundertjhrige, wenn auch mehrfach unterbrochene englifch-fran zfi-1340-1460 sche Erbfolgekrieg, zunchst durch die Ansprche Eduards Hi. von England (Enkel Philipps Iv.) auf den frauzfichen Thron veranlat. Durch die Siege des Prinzen von Wales, des schwarzen Prin-zen", bei Erecy, dann bei Poitiers gewannen die Englnder im 1346. Frieden Gascogne, Gnienne und Poitou gegen Verzicht auf die fran-zsische Krone. Unter Karl Vi. von Frankreich brach dieser Sueees-iwngfrieg mit erneuter Heftigkeit aus; die Englnder erkmpften unter Heinrich V. den glnzenden Sieg bei Azinconrt. Da wurde Her-1415. 5og Johann von Burgund zur Shne fr seinen Mord an dem Herzog von Orleans, dem Bruder Karls Vi., ermordet, und fein Sohn Philipp trat auf Englands Seite. Der schwachsinnige Karl Vi. und 1emc Gemahlin Jfabeau gaben jetzt den eigenen Sohn, den Dauphin, ^*ei und bertrugen widerrechtlich das Erbrecht des f)ronev auf ihre Tochter und mit ihrer Hand auf den König von England. Schon bedrngten die Englnder Orleans, schon dachte der schwache Dauern sdlich der Loire eine Zufluchtssttte zu suchen, als eine der un-erklrbarsten Erscheinungen der Geschichte ihn, Orleans und Frankreich rettete. Ein schlichtes Landmdchen, Jeanne d'arc aus Domremi in 1429-31.

11. Grundriß der Geschichte - S. 149

1886 - Breslau : Hirt
Xm. Zeitalter der sinkenden Hierarchie :c. Zweites Kapitel. 149 kam dieses Land an England, von dem seit Wilhelm dem Eroberer ( 98) bereits die Normandie und Bretagne abhngig waren. In dem zwischen dem König von Frankreich und seinem kniglichen Vasallen von England entbrennenden Kampfe blieb der thatkrftige Philipp Ii. August gegen den englischen König Johann ohne Land ( 74) bei Bouviues Sieger. Er gewann dadurch die eng-tischen Besitzungen diesseits der See, und durch den Ausgang des Albigenserkrieges ( 84) kamen zwei Drittel der Grafschaft Ton-lonse an die franzsische Krone. Als der vornehmste Begrnder eines geordneten Rechtszustandes in Frankreich erscheint Ludwig Ix., der Heilige ( 78), feiner Zeit das Musterbild eines Knigs. Aus seinem Hofe sonderte sich das oberste Reichsgericht, das Parlament ab, dem die Pairs des Reichs angehrten und unterworfen waren. Mchtige Herzge und Grafen des Reiches waren damals Mitglieder der kniglichen Familie und sahen in dem Könige ihr natrliches Oberhaupt. Ihre hchste, fast unumschrnkte Macht erreichte die Dynastie der Capetinger aber mit Philipp Iv., dem Schnen, der 1285-1314 wie Kaiser Friedrich Ii. in Sizilien dem Feudalstaate und der Hierar-chie gegenber aber glcklicher als dieser, weil nicht verflochten in so verwickelte Kaiserkmpfe schon die Grundgedanken des mo-dernen Staates durchfocht, ein gewaltsamer und rcksichtsloser Cha-rakter. Seine Regierung wird bezeichnet durch: 1) Hebung des Br-gerstandes, der auf den Reichstagen Vertretung erlangt; 2) siegreiche Bekmpfung der ppstlichen Suprematie ( 90); 3) Unterdrckung des fast unabhngigen und reichbegterten Templerordens. Unter der nachfolgenden Dynastie der Valois begann der ber-hundertjhrige, wenn auch mehrfach unterbrochene englisch-franzsi-1340-1460 sche Erbfolgekrieg, zunchst durch die Ansprche Eduards Iii. von England (Enkel Philipps Iv.) auf den franzsichen Thron veranlat. Durch die Siege des Prinzen von Wales, des schwarzen Prinzen", bei Crecy, dann bei Poitiers gewannen die Englnder im 1346. Frieden Gaseogne, Guienne und Poitou gegen Verzicht auf die fran-zsische Krone. Unter Karl Vi. von Frankreich brach dieser Succes-sionskrieg mit erneuter Heftigkeit aus; die Englnder erkmpften unter Heinrich V. den glnzenden Sieg bei Azincourt. Da wurde Her-1415. zog Johann von Burgund zur Shne fr seinen Mord an dem Herzog von Orleans, dem Bruder Karls Vi., ermordet, und sein Sohn Philipp trat auf Englands Seite. Der schwachsinnige Karl Vi. und seine Gemahlin Jsabeau gaben jetzt den eigenen Sohn, den Dauphin, preis und bertrugen widerrechtlich das Erbrecht des Thrones auf ihre Tochter und mit ihrer Hand auf den König von England. Schon bedrngten die Englnder Orleans, schon dachte der schwache Dau-phin sdlich der Loire eine Zufluchtssttte zu suchen, als eine der un-erklrbarsten Erscheinungen der Geschichte ihn, Orleans und Frankreich rettete. Ein schlichtes Landmdchen, Jeanne d'arc aus Domremi in 142931.

12. Bd. 1 - S. 893

1883 - Leipzig : Engelmann
§. 492. 1. Frankreich und England. 896 Graf Raymund noch auf seine Lebenszeit, übertrug es aber bei seinem Tod seiner mit des Königs drittem Sohn vermählten Erbtochter. — Ludwig Ix. gab zwar durch einen toi2flurx. Friedensschluß die Länder an der Garonne dem englischen König zurück, erlangte aber dafür von diesem die Anerkennung der französischen Lehnsherrlichkeit über Guienne und 1226— die umliegenden Orte, und die förmliche Abtretung der Normandie und der Gebiete an 1270‘ der Loire. Daß der englische König in eigner Person nach Paris kam, um die Belehnung entgegenzunehmen, war ein großer Sieg für die französische Königsmacht. Zur bessern Leitung der Gerechtigkeitspflege theilte Ludwig Ix. das Reich in Gerichtsbezirke mit königlichen Gerichtshöfen (Parlamenten), vor deren Forum Fälle von größerer Wichtigkeit und alle Appellationen von den Gerichten der Guts-herren(Patrimonialgerichten) gezogen wurden. Er war der kräftigste Begründer eines geordneten Rechtszustandes. Gerechtigkeit zu handhaben galt ihm für die vornehmste , von der Religion gebotene Pflicht eines Fürsten. Das Verdienst und die Überlegenheit der Richter und die Gerechtigkeit Ludwigs, der die Berücksichtigung der fremden Rechte so gut wie der eigenen einschärfte, verschafften dem königlichen Gerichtshöfe überall Eingang. Das Verbot des gerichtlichen Zweikampfes, die allmähliche Einführung des Justinianischen Rechts und die Begründung des Briefadels, wovon unter seinem Sohn Philipp Iii. das erste Beispiel vorkommt, beförderten das Ansehen des Königs und minderten die Macht der Großen. Ludwig Ix., der über seinen 1270— Büßungen und Andachtsübungen nie den zeitlichen Vortheil der Königskrone aus dem Auge verlor, wußte, wie seine staatskluge Mutter Blanca von Casülien, die wiederholt die Reichsverwaltung führte, durch Krieg und Verträge die Macht der Großen zu schwächen und das Krongut zu mehren. Die Herzöge und Grafen von Bourgogue, Bretagne, Anjou, Poitou, Toulouse, Artois gehörten der Familie des Königs an, der somit als das natürliche Oberhaupt aller dieser Geschlechter erschien. Dadurch faßte der Grundsatz der Legitimität immer festere Wurzel. Zugleich sicherte er durch die „pragmatische Sanction" der französischen Nationalkirche die alten Rechtsgrundlagen im gegenüber den Päpsten. Das Collegium, das fein Eaplan Robert von Sorbon grün- 1200. bete, erlangte bald solche Berühmtheit, daß der Name „Sorbonne" auf die ganze theologische Facultät der Universität Paris überging. — Ludwigs Enkel, der gewandte, kluge und unternehmende Philipp Iv. (der Schöne) schritt auf der von seinem Groß- n$6liv. vater und Philipp August betretenen Bahn mit Erfolg weiter. Er entwand dem Herren- Ar sos* stand allmählich das Münzrecht, das er zur Prägung werthlosen Geldes miß- -1314s brauchte, dehnte die Besugniß der königlichen Besteuerung über die Unterthanen der Grundherren und des Klerus aus und brachte mehrere Grafschaften unter die unmittelbare Herrschaft des Königs. Besonders aber hob Philipp Iv. das Ansehen und die Macht der Krone durch den Beistand, den er den Städten in ihrem Kampfe gegen die geistlichen und weltlichen Lehnsherren gewährte (§. 487). Im Interesse der eigenen Machtet-größerung begünstigte er den Grundsatz von der natürlichen Freiheit aller Menschen, von der Emancipation der Leibeigenen. „Durch sein ganzes Dasein weht schon der schneidende Luftzug der neuern Geschichte." Minder erfolgreich waren Philipps Unternehmungen in Flandern. Als er den Grafen Guido gefangen nahm und unterstützt von den reichen Bürgern Brügge's, den „Liliarden", das schöne Land, wo die Kleiderpracht der Frauen den Neid der französischen Königin erregte, seinem Reiche beizufügen gedachte, erhoben sich die Gewerbszünste der Tuchmacher, Fleischer und Weber, erschlugen in der „flämischen Vesper" über dreitausend Franzosen und brachten dann, unter der Führung des Zunftmeisters Pieter de Koning,des „lautesten Redners", der französischen Ritterschaft, die mit großer Heeresmacht einen Rachezug unternommen, eine solche Niederlage bei, daß das flandrische Volk noch lange mit stolzem Selbstgefühl der „Sporen-sch lacht" gedachte, in welcher zwanzigtausend berittene Kriegsleute das Leben ließen und siebentausend erbeutete Sporen in der Kirche von Mastricht geweiht wurden. Der ein-geborne Fürstenstamm behauptete sich in der Herrschaft Flanderns.

13. Geschichte des Mittelalters und der Neuzeit - S. 146

1896 - Hannover : Manz & Lange
146 Heinrich Iv. von Frankreich und die Hugenottenkriege. Capet die Familie der Capetinger zur Regierung, die fast drei und ein halb Jahrhunderte auf dem franzsischen Throne sa. Ihr gehrten die Könige Ludwig Vii.*), Ludwig Ix. oder der Heilige2) und Philipp Iv., der (Schne3), an. Nachdem im Jahr 1328 der letzte Capetinger gestorben war, fiel die Krone an das Haus Valois, dessen erster König ein Bruderssohn von Philipp Iv. war. Dagegen behauptete der da-malige König von England, als Sohn einer Tochter Philipps Iv. nhere Ansprche auf den franzsischen Thron zu haben. Daraus ging ein mehr als hundertjhriger Erbfolgekrieg zwischen dem englischen und dem franzsischen Knigshaus hervor (1889 bis 1453). Whrend desselben geriet unter der Regierung des Knigs Karl Vii. mehr als die Hlfte von Frankreich in Feindes Hand, und es schien, als ob das franzsische Herrscherhaus unterliegen solle. Da aber entflammte Johanna, die Jungfrau von Orleans, ein Bauernmdchen aus der Champagne, Namens Jeanne Darc, die franzsischen Streiter zu neuer Tapferkeit. Sie befreite das vom Feind belagerte Orleans im Jahr 1429 und ermg-lichte es, da Karl Vii. in Reims, der alten Krnungsstadt der franzsischen Könige, einziehen und die Krnung vollziehen konnte. Zwar geriet Johanna bald darauf in feindliche Gefangenschaft und wurde zu Rouen als rckfllige Ketzerin" verbrannt. Aber nach und nach verloren die Englnder wieder fast alle ihre festlndischen Eroberungen. 1) Die Bartholomusnacht. Die franzsischen Könige des sechzehnten Jahrhunderts ver-folgten die Anhnger Luthers und Kalvins mit groer Strenge. Trotzdem verbreitete sich die Lehre des letzteren mit solcher Schnelligkeit, da man um das Jahr 1560 einige Tausend !) Vgl. Seite 56. 2) Vgl. Seite 72. 3) Vgl. Seite 73.

14. Genealogischer Hand- und Schul-Atlas - S. 14

1892 - Berlin : Hertz
— 14 — breitung des jetzt in gewaltigen Aesten auseinanderstrebenden Stamm-baums. Die zu fast selbstständigem Ansehen gelangenden Linien der Capetinger seit Ludwig Viii. streben nach Yerflanzung in’s Ausland. Die drei Geschlechtsreihen Ludwig Ix., Philipp Iii. und Philipp Iv. müssen demnach besonders wegen der Gründung der neuen Häuser: Aitois, Anjou, Clermont (Bourbon) und Valois aus genealogischen Gesichtspunkten betrachtet und in dieser Hinsicht genau studirt werden, wenn man einen Begriff von der französischen Geschichte in den nächsten Zeiten haben will. (Vergl. die Tafeln Xiii., Xvi., Xvii., Xxiii.) Tafel Xiii. Valois, Lancaster und York. Um der schwierigen Verhältnisse der genannten drei Häuser, welche merkwürdigerweise in der Lebenslänge im Ganzen, wie in den einzelnen Geschlechtsreihen ausserordentlich gut übereinstimmen, besser Herr werden zu können, ist dem Leser auf dieser Tafel zweierlei empfohlen. Er hat sich die Hauptzweige, deren Namen stark hervorgehoben sind, in den Personen zu vergegenwärtigen, woneben sich ihm dann der Begriff der in den Nebenlinien sich anschliessenden Häuser leicht ergiebt. Ausserdem sind die schwierigen verwandtschaftlichen Details im Besonderen in den Anmerkungen verzeichnet, in denen er bei der Lectüre wie der Geschichte, so des Romans, der ja gerade in dieser Epoche so üppig wuchert, nur wie in einem Lexikon nachzuschlagen braucht, um sich der mannigfaltigen Beziehungen dieser schicksalsvollen Persönlichkeiten zu vergewissern. Blicken wir zunächst auf die Valois, so sind die sieben Könige von Frankreich allerdings kaum 200 Jahre in Wirksamkeit gewesen. Tv ie denn auch die Nachkommen Eduard’s Iii. in ihren Lebenslinien durch gewaltsame Todesfälle beschränkt erscheinen. Die Nebenlinien der Valois sind nur in den Nachkommen Karl’s V. (Tafel Xvii.) für den Thron des Reiches wichtig geworden. Die Anjou’s sind noch früher als die Hauptlinie ausgestorben, von so universeller Bedeutung sie auch in Europa geworden waren. Die glücklichen Herzöge von Burgund (Tafel Xiv.), welche die schönsten und reichsten Länder erworben haben, erloschen im Mannesstamm schon vor Ludwig Xi., die Alengons aber, welche länger dauerten, haben keine grosse politische Bedeutung erlangt. In England handelt es sich vorzugsweise um die Nachkommen des dritten und vierten Sohnes Eduard’s Iii., um die weisse und rothe Rose. Das Blut der Valois vereinigt sich mit dem der Lancaster

15. Das Mittelalter - S. 268

1893 - Leipzig : Hirt
268 Erste Abteilung. Zweiter Abschnitt. Geschichte des Mittelalters. ihre Oberherrlichkeit auch in anderen Teilen des Reiches geltend zu machen; aber die Wiederverheiratung der von Ludwig geschiedenen Gemahlin mit dem Thronerben von England vereinigte das Erbe derselben, die ganze westliche Hlfte von Frankreich, mit dem Nachbarlande jenseits des Kanals. Ein Kampf zwischen dem Könige von Frankreich und seinem kniglichen Vasallen von England entbrannte mit Heftigkeit; den Sieg erlangte jedoch der thatkrstige franzsische König Philipp Ii. August durch Erregung von Zwietracht im Hause seines Gegners und untersttzt durch die Streitigkeiten desselben mit der Kirche { 81). Dieser, Johann ohne Land, ward von den Stnden der Bretagne beim franzsischen Könige der Schuld an dem Tode seines ihm feindlichen Neffen Arthur von der Bretagne angeklagt und von diesem durch das Gericht seiner Pairs sechs weltliche und sechs geistliche Growrdentrger, die Mitglieder des von Philipp eingerichteten Pairs-Hofes aller seiner Besitzungen diesseits der See fr verlustig erklrt. Im Wetteifer untersttzt von den meisten seiner Barone und Kommunen, blieb Philipp durch die Schlacht bei Bouvines Sieger. Dazu berlieferte der Ausgang des Albigenserkrieges ( 71) zwei Drittel der Grafschaft Toulouse, die Provence, der franzsischen Krone, obwohl der Papst die Hilfe des franzsischen Knigs in dem Ketzerkreuzzuge durch-aus nicht mit der Absicht beansprucht hatte, da die Macht desselben dadurch gestrkt wrde. Als der vornehmste Begrnder eines geordneten Rechtszustandes in Frankreich erscheint Ludwig Ix., der Heilige, seiner Zeit das Musterbild eines Knigs". Aus seinem Hofe sonderte sich das groe oberste Reichsgericht, das Parlament, ab, zusammengesetzt aus den Pairs des Hofes, einigen Hofbeamten und anderen geistlichen und weltlichen Herren. Die Herzoge und Grafen von Bonrgogne, Bretagne. Anjou, Poitou, Toulouse und Artois gehrten der kniglichen Familie an und sahen jetzt in dem Könige ihr natrliches Oberhaupt; niemand war so groß, da er nicht vor den Gerichtshof des Knigs gefhrt werden knnte. Da ein fo ruhiger, bescheidener, vor allem fr das Heil seiner Seele besorgter Mann, wie Ludwig Xi., so viele streitbare und mchtige Basallen im Zaume halten konnte, so da Frankreich in Frieden an Volkszahl und Reichtum wuchs, während in allen anderen Lndern verheerende Fehden wteten, war fr die damalige Welt ein Gegenstand der allgemeinen Verwunderung. Bis an seinen Tod beschf-tigte Ludwig den Heiligen der Gedanke der Befreiung des heiligen Landes und der Ausbreitung des Glaubens, dagegen vermied er die Einmischung in den Streit der Ppste mit den Hohenstaufen. Ihre hchste fast I unumschrnkte Macht erreicht die Dynastie der Capetinger aber mit Philipp Iv., dem Schnen, der, hnlich wie Kaiser Friedrich Ii. , in Sicilien, dem Feudalstaate und der Hierarchie gegenber" aber glcklicher als dieser, weil nicht verflochten in so verwickelte Kaiser- i kmpfe schon die Grundgedanken des modernen Staates j durchfocht; ein gewaltsam rcksichtsloser Charakter." Seine Regierung

16. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 145

1911 - Breslau : Hirt
113. und 14. Jahrhundert Italien. Frankreich. England. Der Osten. (1266 Manfred fllt in der Schlacht bei Benevent. Ludwig Ix., der Heilige. Die Mongolen vernichten das Kalifat. Rußland unter dem Khanat von Kiptschak an der Wolga. 1268 Ende Konradins. Karl von Anjou, König von Neapel u. Sizilien. Blte von Venedig und Genua. (1282) Siziliauische Vesper. Sizilien mit Aragon vereinigt. Aufblhen von Florenz. Eduard I. Erobe-ruug von Wales. Anfnge des Unterhauses. Um 1300 Philipp Iv., der Schne. Dante Alighieri. Die Visconti in Mailand. 5'Cola di Rienzi, ifrancesco Petrarca. )ie osmotischen Trken in Kleinasien. (13271377) 13281498 Haus Eduard Iii. Valois (lterelinie). (1339 1453) Der hundertjhrige Englischfranzsische Krieg. 1346 Schlacht bei Crecy. Trennung des Par-laments in Ober-und Unterhaus. Wiclif in Oxford. Die Trken in Europa. Hauptstadt Adrianopel. Philipp der Khne, der erste Herzog v. Bur-guud. Pfeifer, Geschichte. V. C. 10

17. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 141

1912 - Breslau : Hirt
13. und 14. Jahrhundert Italien. Frankreich. Ludwig Ix., der Heilige. England. 1266 Manfred fllt in der Schlacht bei Benevent. 1268 Ende Konradins. Karl von Anjon, König von Neapel n. Sizilien. Blte von Venedig und Genua. (1282) Sizilianische Vesper. Sizilien mit Aragon vereinigt. Aufblhen von Florenz. Um 1300 Philipp Iv., der Schne. Eduard I. Eroberung von Wales. Anfnge des Unterhauses. Der Osten. Die Mongolen vernichten das Kalifat. Rußland unter dem Khanat von Kiptschak an der Wolga. Dante Alighieri. Die Visconti in Mailand. Die osmanischen Trken in Kleinasten. Cola dt Rienzi. Francesco Petrarca. (13271377) 13281498 Haus Eduard Iii. Valois (lterelinie). (1339 1453) Der hundertjhrige Englischfranzsische Krieg. 1346 Schlacht bei Cre'cy. Trennung des Par-laments in Ober-und Unterhaus. Philipp der Khne, der erste Herzog v. Burgund. Wiclif in Oxford. Die Trken in Europa. Hauptstadt Adrianopel.

18. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 137

1912 - Breslau : Hirt
13. und 14. Jahrhundert. Italien. Frankreich. England. Der Osten. 1266 Manfred fllt in der Schlacht bei Benevent. 1268 Ende Konradins. Karl von Anjou, König von Neapel n. Sizilien. Blte von Venedig und Genua. (1282) Sizilianische Vesper. Sizilien mit Aragon [ vereinigt. Aufblhen von Florenz. Ludwig Ix., der Heilige. Um 1300 Philipp Iv., der Schne. Eduard I. Erobe-ruug von Wales. Anfnge des Unterhauses. Die Mongolen vernichten das Kalifat. Rußland unter dem Khanat von Kiptschak an der Wolga. Dante Alighieri. Die Visconti in Mailand. Cola di Rienzi. Francesco Petrarca. 13281498 Haus Valois (lterelinie). i (13391453) Der hur franzsische Krie 1346 Schlacht bei (1327-1377) Eduard Iii. idertjhrige englisch-g- Cre'cy. Trennung des Par-laments in Ober-und Unterhaus. 1 Die osmanischen Trken in Kleinasien. i Philipp der Khne, der erste Herzog v. Bur-gund. Wiclif in Oxford. Die Trken in Europa. Hauptstadt Adrianopel. I

19. Geschichte des Mittelalters - S. 258

1866 - Freiburg im Breisgau : Herder
258 Deutschland und Italien sinken. Ln der Gefangenschaft gestorbenen Grafen Veit, mit Flandern, behielt jedoch die Städte Lille, Douai, Orchies und Bethune, welche ihm bis zur Ersetzung der Kriegskosten als Pfand übergeben wurden, auch nach- her treuloser Weise zurück, ohne daß die Fläminger sie ihm wieder zu entreißen vermochten. Auf ähnliche Weise vergrößerte er seine Macht im südlichen Frank- reich; er zwang den Fürsten von Montpellier, einen aragonischen Prin- zen, ihn als seinen unmittelbaren Lehensherrn anzuerkennen, und 1313 unterwarf er auch Lyon seiner Herrschaft. Ueber diese wichtige Stadt und die von ihr benannte Grafschaft hatte Friedrich I. Barbarossa als König von Arelate den Lyoner Erzbischof zu seinem ewigen Statthalter eingesetzt; allein der gänzliche Verfall der kaiserlichen Macht und Streitig- keiten des Erzbischofes mit der Stadt, sowie mit dem Grafen von Forez gaben schon Ludwig Ix. Gelegenheit, die Rolle eines obersten Richters zu übernehmen, und Philipp Iv. erzwang 1313 vom Erzbischof wie von der Stadt die Huldigung mit Waffengewalt. Wie er mit Hilfe des Papstes den Templerorden vernichtete, ist bereits (S. 217 u. 255) erzählt; da andere Monarchen dessen Güter verwandten Orden übergaben, so überließ auch Philipp Iv. den Johannitern das Grnndeigenthum des Templerordens, aber erst nachdem er auf dasselbe eine ungeheure Schul- denmasse kontrahiert hatte, welche nun die Johanniter als Zugabe mit hinnehmen mußten. Philipp Iv., der durch wiederholte Ausmünzung von schlechtem Gelde mehrere Ausstände veranlaßt, auch die Juden einige- male gebrandschatzt hatte, starb 1314. Ludwig X. (1314-1316). Philipp V. (1316-1322). Äart Iv. (1322-1328). Seine Söhne und Nachfolger Ludwig X. (1314—1316), Phi- lipp V. (1316—1322), Karl Iv. (1322—1328) handelten in dem Geiste ihres Vaters; dieser hatte das Parlament als obersten königlichen Gerichtshof in Paris errichtet und dafür gesorgt, daß Näthe aus den Provinzen, welche deren Rechte kannten, darin saßen; weil hier die Ent- scheidungen schneller folgten und weniger kosteten, so kamen auch die wichtigsten Prozesse vor dieses Tribunal des Königs. Durch die General- staaten (die drei Stände) ließ sich der König Steuern bewilligen; die Geistlichkeit verlor ihren Einfluß auf das Parlament immer mehr, und der König bezog von ihr den zehnten Theil der Einkünfte. Ebenso ver- drängte er die verschiedenen Münzrechte, so daß es in Frankreich nur mehr königliches Geld gab. Wie ganz anders stand die Königsmacht da als in Deutschland! Kein Wunder, daß die Franzosen bereits daran dachten, die Kaiserkrone an sich zu bringen und die vorherrschende Macht in Europa zu werden. Dieses schien um so erreichbarer, weil die Anjous in Neapel, trotz des Verlustes von Sicilien, ihre Herrschaft über Jta-

20. Geschichte des Mittelalters und der Neuzeit bis zum Jahre 1648 - S. 121

1902 - Leipzig : Voigtländer
42. Frankreich. 121 an die Krone'). Auch dadurch glichen sich die Gegenstze zwischen dem Norden und dem Sden allmhlich ans (wh-rend sie zu gleicher Zeit sich in Deutschland verschrften). Ludwig Ix. machte den durch Gesetzeskundige erweiterten Pairshos (spter ^Pairshos Parlament" genannt) zum obersten kniglichen Gerichtshos kniglicher mit dem Sitze in Paris; darin fand bereits die monarchische Zentral- Gerichtshof gewalt ihren Ausdruck. Sie ward bedeutend gesteigert durch Philipp Iv., ^ denschnen, einen stets rcksichtslos vorgehenden Herrscher. Er gerietmit wegen Besteuerung des Klerus in Zwist mit dem letzten bedeutendenonifazvm. mittelalterlichen Papste, Bonisaz Viii. Dieser nahm in der Bulle Unam sanctam" die hchste geistliche und weltliche Gewalt sr den Papst in Anspruch und bannte den König. Daraus beriesphilippzudeu Hos tagen, zu denen bisher nur die weltlichen und geistlichen Groen entboten waren, Vertreter des Brgerstandes, appellierte unter Zustimmung aller an ein Konzil und lie Bonisaz gesangen nehmen. Nach dessen baldigem Tode und nach dem kurzen Poutisikat Bene-dikts Xi. ward der vom Könige abhngige Erzbischos von Bordeaux das als Clemens V. zum Papst gewhlt und nahm seinen Sitz 1309 dauernd in Avignon (f. S. 91). Er lie sich bereit finden, den 1309-1377 Templerorden wegen angeblicher Verbrechen aufzulsen. Durch Aufhebung Einziehung seiner reichen Gter vergrerte Philipp den Kronbesitz ge- bes**let* waltig. Das Pariser Parlament machte er zu einer Art Appellations-instanz sr das ganze Knigreich. So bahnte er (hnlich wie Fried-rich Ii.) nach allen Seiten dem modernen Staatsgedankenden Weg. Mit seinen Shnen starben 1328 die Capetinger in gerader Linie aus. Es folgte mit feinem Brudersfohue Philipp Vi. 2. Das Haus Valois 13281589. Alle Groen wandten Haus Valois das die weibliche Erbfolge ausschlieende^) salische Gesetz aus das 1328 1589 Thronrecht an, um die Unabhngigkeit Frankreichs von England zu sichern. Der englische König Eduard Iii. nmlich erhob als Sohn einer Tochter Philipps Iv. Ansprche auf die franzsische Franzfisch-Krone. So kam es zwischen beiden Lndern zu einem etwa hundert- Jj5-oig jhrigen Erbsolgekriege. Das englische Heer bestand grtenteils krieg *) Die Steigerung der kniglichen Macht ward dadurch beeintrchtigt, da solche Gebiete an Prinzen vergeben wurden, die sie dann wieder vererbten. 2) Die Bestimmung bezog sich nur ans Allod, und erst in der 2. Hlfte des 14. Jahrhunderts berief man sich darauf. In Deutschland behauptete sich die aus-schlielich mnnliche Erbfolge; in England ward auch die weibliche blich.