Anfrage in Hauptansicht öffnen
Änliche Dokumente zu folgendem Trefferdokument
Basierend auf den Feldern
Extrahierte Personennamen
Extrahierte Ortsnamen
Sortiert nach:
Ähnlichkeit zu Dokument
1908 -
Wittenberg
: Herrosé
- Autor: Wüster, Karl, Bodesohn, August
- Sammlung: Realienbuecher Kaiserreich
- Schulbuchtyp (WdK): Lesebuch
- Schultypen (WdK): Niedere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Niedere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): Berufliche Bildungsgänge, alle Lernstufen
- Schulformen (OPAC): Gewerbliche Fortbildungsschule
- Inhalt Raum/Thema: Realienkunde
- Geschlecht (WdK): Jungen
— 52
eines Gesetzes über die Zwangserziehung Minderjähriger", nahm
ihn mit geringen Veränderungen an und lieh ihn an das Ab-
geordnetenhaus (zweite Kammer) gelangen. (Finanz-
gesetzentwürfe und die Aufstellung des Staatshaushaltsetats
müssen z u e r st dem Abgeordnetenhause vorgelegt werden.)
Das Abgeordnetenhaus besteht aus 433 vom Volke ge-
wählten Mitgliedern. Jeder Preuße, welcher das 25.
Lebensjahr vollendet hat, im Vollbesitz der bürgerlichen Ehren-
rechte ist. keine Armenunterstützung aus öffentlichen Mitteln er-
hält, ist in der Gemeinde, in der er 6 Monate wohnt, wahlbe-
rechtigt und heißt U r w ä h l e r. Diese Wähler wühlen in jedem
Wahlbezirke auf 250 Seelen einen W a h l m a n n. Nach den
direkten Steuern sind die Urwähler in drei Abteilungen
geteilt. Auf jede Abteilung kommt ein Drittel der Steuerbe-
trüge aller Urwähler. In der ersten Klasse wühlen die Meistbe-
steuerten, in der dritten die am wenigsten Besteuerten. Jede
Abteilung wählt gesondert ein Drittel der Wahlmänner. Also
ist die Wahl eine D r e i k l a s s e n w a h l. 1
Die Wahlmänner, welche aus der Zahl der Urwähler her-
vorgegangen sind, wählen den Abgeordneten. Die Wahl ist also
eine indirekte. Bei der Wahl muß jeder Urwähler den Namen
des Wahlmannes, den er wählt, laut nennen, weshalb die Wahl
eine öffentliche ist.
Abgeordneter kann jeder Preuße werden, der 30 Jahre alt.
im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte und mindestens ein Jahr-
preußischer Untertan ist. Die Legislaturperiode dauert
5 Iah r e. Die Sitzungen beider Häuser sind öffentlich. Kein
Mitglied kann wegen einer in der Sitzung ausgesprochenen
Meinung zur Verantwortung gezogen werden. Die Mitglieder
des Abgeordnetenhauses erhalten während der Session (Sitzungs-
dauer) 15 Mark Tagegelder und freie Eisenbahnfahrt in I I. Wagen-
klasse.
Das Abgeordnetenhaus überwies den Entwurf einer Kom-
mission zur Durchberatung. Im Plenum wurde dann das Gesetz,
welchen! das Abgeordnetenhaus den treffenderen und edleren
Namen „F ii r f o r g e e r z i e h u n g s g e s e tz" gegeben hatte, fast
einstimmig angenommen. Wersch.
Aus dem7lesebuch der Leipziger Direktoren und Lehrer.
Lies tzoffmann und Groth: Bürgerkunde.
29. Reichstagswahl.
„Esfuhrein reger Gei st in alles Vol k," so beginnt
ein Dichter, der begeistert schildert, wie man vor 000 Jahren in
unserem Vaterlande sich zu einer Kaiserwahl anschickte. Die
Zeiten sind dahin, und es ist gut. daß wir keinen Kaiser mehr zu
wählen haben. Aber alle fünf Jahre erleben wir etwas
Ähnliches: immer wieder kommt es dem deutschen Manne stolz
Ähnliche Ergebnisse
Keine ähnlichen Ergebnisse