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1. Die wichtigsten Begebenheiten der Neuzeit, insbesondere der preußisch-deutschen Geschichte seit 1648 - S. 217

1911 - Breslau : Hirt
Innere Angelegenheiten des Preuischen Staates. 217 Smtliche Kreise einer Provinz bilden den Provinzialverband; ihm fallen Aufgaben zu, die der die Krfte der einzelnen Kreise hinaus-gehen und fr die ganze Provinz von Bedeutung sind. Die Organe der provinzialen Selbstverwaltung find: der Provinziallandtag, der Provinzialausschu und der Landesdirektor. Der Provinziallandtag wird vom Könige berufen und besteht aus Abgeordneten, die in den Landkreisen von den Kreistagen, in den Stdten von Magistrat und Stadtverordneten gemeinsam auf sechs Jahre gewhlt werden. Der Provinzialausschu zhlt sieben bis dreizehn Mitglieder und versammelt sich, so oft es die Geschfte erfordern; er hat der die laufen-den Geschfte Beschlu zu fassen und das Vermgen der Provinz zu verwalten. Der Landesdirektor ist der oberste Beamte der Selbstverwaltung, wird vom Provinzial-Landtage gewhlt und vom Könige besttigt; er nimmt die laufenden Geschfte wahr und fhrt die Beschlsse des Ausschusses aus. 132. Die Eisenbahnen. Die Finanzen. In Preußen wurden Eisenbahnen anfangs nur von Privaten gebaut; der Staat frderte den Ausbau des Bahnnetzes dadurch, da er eine Garantie fr die Verzinsung des Anlagekapitals bernahm. Spter baute er auf eigene Rechnung neue Strecken, insbesondere in Gegenden, die von der Natur weniger be-gnstigt sind, und von denen das Privatkapital sich daher zurckhielt, oder er nahm Privatbahnen in Betrieb und Verwaltung. Es herrschte also in Preußen das gemischte System, Staats- und Privatbahnen nebenein-ander. Der Besitz des Staates an Eisenbahnen wurde spter dadurch er-wettert, da er einerseits Strecken von Gesellschaften, die in Notlage geraten waren, ankaufte und dann aus Grnden der Landesverteidigung neue Linien baute (z. B. Berlinwetzlar). Seit 1879 wurde das Staatsbahnsystem unter Leitung des Ministers von Maybach durchgefhrt, zum Vorteil der Volkswohlfahrt, der Landesverteidigung und der Staatsfinanzen. Im Jahre 1891 wurden die Finanzen des Knigreichs Preußen unter dem Finanzminister von Miqnel umgestaltet, neben einer pro-gressiven Einkommensteuer wurde eine Ergnzungssteuer vom Vermgen erhoben und die Pflicht der Selbsteinschtzung eingefhrt. Einkommen von weniger als 900 Mark sind von Steuern befreit. Da durch diese Reform der Ertrag der Steuern wuchs, verzichtete der Staat auf einige Ertragssteuern zugunsten der Gemeinden. Auch die Reichs-finanzgesetzgebnng wurde weiter ausgebaut, 1906 die Reichserbschaftssteuer und dann die Zigaretten-, Streichholz-, Leuchtmittel-, Fahrkarten-, Wechsel-, Schecksteuer eingefhrt oder frhere indirekte (Verbrauchs- und Verkehrs-steuern) erhht und dadurch das Reich von den Einzelstaaten unabhngiger gemacht.

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