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1. Kursus 3 = Schulj. 7 - S. 32

1883 - München : Königl. Zentral-Schulbücher-Verl.
32 Erster Abschnitt. Städteerbauer genannt hat, und wuchsen im Laufe der Jahrhunderte schnell und mächtig empor. Namentlich waren die fränkischen Kaiser bestrebt, für die Vergrößerung der jungen Städte zu wirken, da sie in ihnen eine starke Stühe gegen die herrschsüchtigen Fürsten und den mächtigen Adel erblickten; auch die Hohenstaufen folgten im großen und ganzen der Überlieferung ihrer Vorgänger. Zu großer Blüte gelangten die Städte durch die gewaltigen Bewegungen der Völker zur Zeit der Kreuzzüge, wodurch Handel und Verkehr an Ausdehnung gewannen. Die meisten hatten sich nach und nach viele Freiheiten erworben und waren im Besitze eigener Stadtrechte. Ihr Oberherr war der Kaiser, dem allein das Recht gebührte, einen Vogt oder Burggrafen, wie dies z. B. in der kaiserlichen Stadt Nürnberg der Fall war, zu setzen, oder ihnen die Selbstregierung zu überlassen. Solche Städte nannte man Weichsstädle während andere, die unter der Herrschaft eines weltlichen oder geistlichen Fürsten der einzelnen Landschaften standen, Landstädte hießen. Die städtischen Bewohner bestanden aus den Geschlechtern, Nachkommen der freien Bauern, die Heinrich I. in seine Befestigungen gezogen hatte. Aber auch viele Freie, zum Teil adelige Gutsbesitzer vom Lande, suchten Schutz hinter den Mauern und bildeten in späterer Zeit die Patrizier oder den städtischen Adel, in deren Hände die Regierung und Verwaltung der Stadt gelegt war. Als aber die Zahl der niederen Bürgerschaft sich mehrte und das Handwerk aufblühte, vereinigten sich die verschiedenen Handwerker zu geordneten Zünften, Gilden, Innungen und gelangten besonders seit dem 14. Jahrhundert mit den Patriziern fast überall zur völligen Gleichberechtigung. Die Zünfte hatten zugleich eine kriegerische Verfassung und verteidigten ihre Freiheit auch nach außen gegen den raub- und fehdesüchtigen Adel. Die Macht der Städte erreichte ihren Höhepunkt, als sie sich in den gesetzlosen Zeiten der letzten Hohenstaufen und des Interregnums zum gegenseitigen Schutze wider die Gewaltthätigkeit und den Übermut der Fürsten und Ritter und zur Förderung ihres Handels und Gewerbefleißes zu größeren Bündnissen vereinigten. So entstand um 1350 der rheinische und etwas später der schwäöische Städteöund, dem auch manche fränkische Stadt angehörte.

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1. Vom ersten Auftreten der Germanen bis zum Beginn des Dreißigjährigen Krieges - S. 153

1904 - Erlangen [u.a.] : Deichert
§ 56. Das Städtewesen. 153 Gewehre bis zum Ende unserer Periode durch Lunten abgefeuert wurden. Ende des 16. Jahrhunderts kamen die Feuerschlösser auf. Die Feuerwaffen verschafften dem Fußvolk ein entschiedenes Über- Zusammmbruch gewicht über die schwerfälligen Reiterheere. Die tückische Kugel durchbohrte den Harnisch und streckte den Ritter, noch ehe dieser Gelegenheit hatte, die Stärke und Gewandtheit seines Armes und die Wucht seines Schwertes zur Geltung zu bringen. Unter dem Donner der Geschütze brachen die Burgen zusammen, die einst für uneinnehmbar und für sichere Asyle ihrer Insassen gegolten hatten. Der Ritter zog sich vom Kriegsdienst zurück; seine Zeit war vorbei. Es war dies jedoch nicht zu beklagen; denn längst schon war die edle Gesinnung aus dem Ritterstande gewichen. Ein anderer Stand, der Bürg er st and, schwang sich empor und er griff von nun an mächtig in die Entwicklung unseres Volkes ein. § 56. Das Städtewesen. 1. Der Aufschwung der Städte begann schon am Ende der vorigen Periode. Ursache war der immer mehr sich entfaltende Handel (§ 43, 3). Zur Blüte gelangten die reichsstädtischen Gemeinwesen erst in der Zeit nach dem Interregnum. Der stets anwachsende Reichtum erhöhte das Kraftgefühl und unter dem Einfluß desselben erweiterten sie ihre Grenzen, indem sie benachbarte Ortschaften unter ihre Botmäßigkeit brachten und fo kleine Territorien schufen, welche dem Adel und den Fürsten oft sehr gefährlich wurden. 2. Die Bevölkerung der Städte zerfiel, wie früher (§ 42, 2) schon gesagt, in zwei große Klassen: in die Patrizier oder Geschlechter p^Kss? (Aristokraten), wozu die Großgrundbesitzer, die Großhändler und die- Handwerker, jenigen Ritter gehörten, welche in unruhigen und kampferfüllten Zeiten ihre Burgen verlassen und hinter den Mauern der Städte Schutz gesucht hatten, und in die Handwerker, welche zu Innungen oder Zünften vereinigt waren. Noch waren am Anfange unserer Periode die Patrizier im alleinigen Besitz der Gewalt; sie bildeten das Schöffengericht, besetzten aus ihrem Kreise die Ratsstellen und hatten den Genuß von dem städtischen Gemeindeland, wie von der Jagd. Die Handwerker, Künstler, die kleinen Grundbesitzer erfreuten sich wohl ihrer persönlichen Freiheit, hatten aber keinen Anteil an der Leitung der städtischen Angelegenheiten und bildeten somit in politischer und sozialer Beziehung eine untergeordnete Klasse. Sehr häufig wurden sie sogar von der herrschenden Klasse ausgebeutet und mißhandelt. 3. So war es bis Ende des 13. Jahrhunderts. Von da an Kämpfe zwischen begann sich eine Umgestaltung anzubahnen. Je leistungsfähiger das u.^den Zünften. Gewerbe wurde und je mehr offenbar ward, daß der Grundbesitz nicht

2. Hülfsbuch für den Unterricht in der deutschen Geschichte, mit besonderer Berücksichtigung der Kulturgeschichte - S. 167

1896 - Berlin [u.a.] : Heuser
bis zum Ende des Zwischenreiches. 167 Großhändler Anteil an der Stadtverwaltung. Wo das der Fall war, da traten gewählte Bürgermeister an die Spitze der Verwaltung. Dnrch Handel und Gewerbethätigkeit kamen die Städte zu Reichtum und dadurch zu Macht. Nicht nur Heinrich Iv., sondern auch die Hohenstaufen gewährten den Städten für Geld und Waffenhülfe gewisse Rechte und Handelsvorrechte, so vor allem das Stapelrecht. Danach mußten die Frachten an jedem Orte, der das Stapelrecht besaß, eine bestimmte Zeit und an bestimmten Plätzen, im Kaufhause, an der Wage oder sonstwo den Bürgern des Ortes feilgeboten werden und durften nur, wenn sie unverkauft geblieben waren, weiter geführt werden. Die Bürger waren oftmals eine Stütze der Kaiser gegen den Papst und die Fürsten, wie wir bereits aus den Kämpfen Heinrichs Iv. wissen. Sie bildeten an Stelle der fast ganz geschwundenen freien Bauern einen tüchtigen Mittelstand. 2. Einfluß der Kreuzzüge. Zunächst hob sich die Zahl der Einwohner, denn viele der freigewordenen Leibeigenen zogen in die Städte und übten nun das Handwerk aus. Infolge der Verarmung des Adels kamen viele Rittergüter durch Pfand oder Kauf in den Besitz der reichen Städter. Der Reichtum derselben wurde durcb die Belebung des Handels und der Gewerbethätigkeit nur uoch erhöht. Dieser durch den Handel vorzugsweise herbeigeführte Aufschwung der Städte brachte diese aber auch zu einer bedeutenden Selbständigkeit. Denn neben den schon erhaltenen Handelsvorrechten brachten die Städte allmählich auch noch verschiedene Rechte an sich, die die Könige und Fürsten bisher selbst ausgeübt hatten. So errangen sie, freilich oft nicht ohne die schwersten Kämpfe mit den Bischöfen, das Recht des eigenen Gerichts, der Polizei, der Münze, des Zolls, der Besteuerung und sogar des Fehderechts. Hatte eine Stadt diese Rechte errungen, so wurde sie zur „Reichsstadt," die ebenso wie die Fürsten in dem Kaiser ihren unmittelbaren Herrn sah; erlang sie nur das Recht der eigenen inneren Verwaltung, dann blieb sie eine „Landstadt" unter der Oberhoheit eines Fürsten. Infolge dieser Errungenschaften veränderte sich auch die Städteverfassung. Ans den Burgmannen und den reichen Kaufleuten bildete sich der Stadtadel (Patrizier), dieser besetzte die Ratsstellen. Diesem gegenüber vereinigten sich die wohlhabend gewordenen Handwerker in „Zünften" zusammen, die an der städtischen Verwaltung zunächst keinen Anteil hatten, wohl aber kriegsdienstpflichtig waren. Als die Zünfte in späterer Zeit immermehr an Bedeutung wuchsen, suchten auch sie Anteil an der Stadtverwaltung zu gewinnen.

3. Die deutsche Kultur - S. 126

1907 - Leipzig : Brandstetter
3- B. der Tranksteuer, völlig frei. Die allgemeine Besteuerung wurde so gehandhabt, daß die Reichen im Verhältnis weniger Steuern zu entrichten hatten als die Armen. Die Patrizier übten nicht selten eine empörende Willkür gegen die niederen Klassen; wenn z. B. ein Handwerker einen Patrizier an seine Schuld zu mahnen wagte, ließ dieser ihn wohl mit Schlägen fortjagen. So wurden die Geschlechter im Laufe der Zeit hochmütig, leichtfertig und gewalttätig. Sie entfremdeten sich den anderen Klassen der Bürgerschaft, und der Gegensatz zwischen beiden Ständen wurde immer schroffer. Diese Kränkungen und Zurücksetzungen mußten für die Handwerker um so empfindlicher sein, als sie doch den Patriziern geholfen hatten, das Joch der Erundherren abzuschütteln. Die Handwerker waren sich auch wohl bewußt, daß das Gedeihen und die Bedeutung der Stadt von ihrer Gewerbstätigkeit abhing und daß sie durch ihre Wehrhaftigkeit imstande waren, die Stadt zu schützen. Im Gefühle ihrer Stärke verlangten die Handwerker Teilnahme an der Führung der städtischen Geschäfte, besonders an der Bildung des Rats. Wo die Patrizier ihre Forderungen nicht auf gütlichem Wege erfüllten, kam es zu schweren Kämpfen, die beiden Teilen große Verluste und oft viel Blut kosteten, diesen Kämpfen kam den Handwerkern ihre Vereinigung zu Innungen oder Zünften sehr zustatten. Die Entstehung der Handwerkerverbände fällt in den Anfang des 12. Jahrhunderts. Wenn auch der Zweck der Zünfte vornehmlich nur die Förderung des Handwerks war, so erlangten sie doch bald eine große politische Bedeutung. Durch sie hatten die Handwerker ihre persönliche Freiheit erstritten; sie dienten auch als kräftige Waffe für alle weiteren Kämpfe. Dadurch, daß die Zünfte die Marktpolizei regelten, ihre eignen Gerichte in Zunftsachen hatten, den Lehrgang zur Erlernung eines Handwerks vorschrieben, die Arbeiten der Genossen überwachten, Verbote wegen Abwendigmachen der Kunden erließen u.. dgl., erlangten sie eine gewisse Selbstregierung in ihren eignen Angelegenheiten. Besonders wichtig für sie war, daß sie in Kriegsfällen Abteilungen der städtischen Wehrmannschaft bildeten, die unter ihrem Zunftmeister und unter dem Zunftbanner ins Feld rückten. Das bürgerliche Fußvolk trat dem ritterlichen Landadel ebenbürtig gegenüber, und die zu Pferde kämpfenden Patrizier hörten auf, die wichtigste kriegerische Klasse der Stadtbevölkerung zu sein. Die strenge Zucht der Zünfte machte die Handwerker kampfestüchtig und kampfbereit; ein Elockenschlag genügte, um sie zur Abwehr des Feindes auf die Stadtmauer zu rufen. Kaum irgend eine deutsche Stadt blieb, namentlich im 14. Jahrhundert, von dem Kampfe der Zünfte gegen die Patrizier verschont. Der (Bieg war meist, besonders in Süddeutschland, auf der Seite 126

4. Aus dem Altertum, dem Mittelalter und der Reformationszeit bis zum Dreißigjährigen Kriege - S. 211

1903 - Leipzig : Dürr
Städtewesen im Mittelalter 211 2. Der Handwerker st and war in feiner Entwicklung zu verschiedenen Zünften für das Emporkommen der städtischen Bevölkerung ebenfalls von großer Bedeutung. In der Karolingerzeit umfaßte die Hausindustrie alle Zweige des Handwerks. Die Handwerker waren Hörige und arbeiteten nur für ihren Herrn. Aber bei der fortgefetzten Arbeitsteilung und feit der sich ausbreitenden Geldwirtfchaft und der Ausübung des Handels durch die Deutschen haben sich die Handwerker im 10. und 11. Jahrhundert wohl allmählich einen Kreis von fremden Kunden erworben. In den anwachsenden Städten ist ihnen das offenbar nicht schwer geworden; denn das Handwerk war noch eine Kunst, und es ist wohl anzunehmen, daß sich schon in dieser Zeit die des gleichen Handwerks Beflissenen zusammenschlössen und die Preise für ihre Waren bestimmten, um nicht durch den gegenseitigen Wettbewerb Schaden zu erleiden. Im 12. Jahrhundert erscheinen überall die Zünfte als solche Verbände. Sie sind wirtschaftliche Genossenschaften, die nach und nach öffentliche Rechte zu erlangen strebten. Ein gewerbliches Gericht vereinigte sie, und damit ist der Zunftzwang naturgemäß verbunden, da man ja niemand zu Gericht ziehen konnte, der nicht zur Zunftgemeinde gehörte. Später haben die Zuufte weitere Rechte erlangt, wenn auch durch schwere Kämpfe qeqen die Patrizier. Das Aufblühen des Handwerkerstandes erfolgte erst, als die einzelnen Meister, die nach und nach frei geworden waren, Grund und Boden besaßen, und namentlich seitdem sie sich ein Arbeitskapital erworben hatten und die Herbeifchaffung von Rohstoffen selbst besorgen konnten. Denn lange Zeit verarbeiteten die Handwerker nur das Material, das ihnen von den Kunden geliefert wurde. Erst mit der Erwerbung der Freiheit und mit dem Vorhandensein eines gemeinschaftlichen Kapitals ist die Blüte der Zunft und ihre großartige Organisation verbunden. Nicht die freie Wahl des Oberhauptes, nicht die gemeinschaftliche Kaffe, nicht die festen Formen der Verwaltung sind es, was uns das Leben der Zunft so interessant macht, — die Zunft war nicht nur Wirtschaftsgemein-fchaft, sondern auch Lebensgemeinschaft. Die einzelnen Familien waren eng miteinander verbunden, und in jeder herrschte der Meister als Gebieter und väterlicher Berater auch über Gesellen und Lehrlinge. Diese mußten sich nicht nur den Gewohnheiten ihres strengen Herrn gehorsam fugen; sie hatten auch die guten Sitten und den öffentlichen Anstand zu wahren, eine heilsame, strenge Zucht, welcher die heranwachsende Jugend unterworfen war. Die enge Verbindung der Zunftgenoffen sorgte auch für Zeiten der Not. In Armut und Krankheit unterstützte die Zunft die leidenden Mitglieder; und viele Zünfte hatten ihr eigenes Hospital. Da-bei wurde die Arbeit überwacht und die Produkte und Leistungen beauf-

5. Die deutsche Geschichte in ihren wesentlichen Grundzügen und in einem übersichtlichen Zusammenhang - S. 199

1880 - Heidelberg : Winter
Kap. 27. § 147. Das Städtewesen. 199 Vorstand (den Rats- oder Bürgermeister). Durch den Schöffenrat übten manche Stadtgemeinden gewisse von dem Oberherrn entweder durch Schenkung oder Kauf erworbene Hoheitsrechte (z. B. die eigene Gerichtsbarkeit, Marktrecht, Münzrecht, Zollrecht, Stapelrecht u. a.) aus, welche früher der Burggraf (Vogt, Schultheiß) als Vertreter des Oberherrn m dessen Auftrag wahrgenommen hatte. In nicht wenigen Städten wurde im Verlauf der Zeit der altpatri-rische Schöffenrat durch den Gemeinderat verdrängt, den die ursprünglich unfreie, aber allmählich zur Freiheit gelangte, nämlich aus Gewerbetreibenden und Ackerleuten bestehende Bürgerschaft wählte. Dies war überall da eingetreten, wo die Gemeinen an Wohlstand und Ansehen gewachsen waren und die Selbständigkeit der Städte und die bürgerliche Freiheit durck das Zunftwesen (Vereinigung der Handwerker zu Korporationen — Innungen) zugenommen hatte; denn in dresem fand der Bürger eine feste Stütze gegen die Übergriffe des Adels und der patrr-zischen Geschlechter; die Zunftartikel enthielten nicht nur genaue Bestmi-mungen über die regelrechte Bildung der Handwerker als Lehrlinge, (gesellen, Meister, sondern waren besonders auch darauf berechnet, Ehrbarkeit und Zucht unter den Jnnungsgenossen und sittliche Tüchtigkeit zu erhalten. Nach einer bestimmten Anzahl von Jahren wurde der Lehrling zum Gesellen gemacht und beqab sich als solcher auf die Wanderschaft. Um Mer st er zu werden, mußte man seine Befähigung durch ein Meisterstück darthun; die Aufnahme erfolgte unter feierlichen Ceremonieen. Strenges Halten auf Ehre tichielt die Mnfie xm Ansehen : unechte Geburt und schlechter Lebenswandel schlossen von der Zunft aus. Än der Spitze jeder Zunft stand ein Zunftmeister, welcher Ordnung und Zucht h"ud-habte und innere Zwistigkeiten beilegte. Jeder Zunftangehörige erhielt in der Jco eine Unterstützung aus der Zunftkasse. Die Glieder einer und derselben Zunst wohnten meist in geschlossenen Gassen beisammen und hatten aus dem Markte ^hre Hallen oder Stände neben einander, in denen sie ihre Arbeiten feil boten, ^eoe Zunft hatte ihre eigene Fahne und an der Bewachung der Stadt ihren besondern Anteil. Die Zünfte verschiedener Städte standen in keiner allgemein-korporativen Verbindung mit einander, außer daß die wandernden Gesellen Aufnahme bet den Zunstgenossen der andern Städte fanden; ebenso waren die allgemeinen Zunst- undkunst-regeln nicht überall gleich. — Warenniederlagen, Kaufhäuser, Messen, Jahrmärkte, Äechsel-briefe waren bereits eben so viele Beförderungsmittel des Handels- und Gewerbswesens. Jede Stadt zerfiel in Quartiere; was zum städtischen Gebiet gehörte, hieß Weichbild. Ein solches freistädtisches Wesen, dessen allgemeine Grundlage hier bloß angedeutet ist, bildete sich jedoch (nach dem Muster der lombardischen Städte) in Deutschland erst im 13. und 14. Jahrhundert aus, während es in Italien vom 10. Jahrhundert an blühte. Durch die Vorrechte und Freiheiten, welche besonders die Kaiser m sogenannten Freibriefen den deutschen Städten gewährten, hoben sich dieselben schon im 12. und 13. Jahrhundert bedeutend. Es vermehrte sich ihre Gewerbthätigkeit und dadurch ihr Wohlstand, auch die Pflicht der Selbstverteidigung trug nicht wenig zur Erstarkung der Städte bei. Ihre wachsende Macht erregte daher bald die Eifersucht und die Feindschaft der Fürsten und des Adels, und darum hielten es die Städte lieber mit dem Kaiser, zu seinem und ihrem Vorteile. Die Zahl der Städte wuchs besonders unter den Hohenstaufen und die Blüte und Macht der großen Städte hob sich durch die kaiserlichen Privi-

6. Geschichte des Mittelalters - S. 80

1914 - Bamberg : Buchner
80 Die Städte. Zu diesen Kämpfen im Nordosten Deutschlands strömten Bitter aus dem ganzen Reiche zusammen, da sie hier ein geeignetes Held für ihren Tatendrang fanden. Seitdem nämlich die Kreuzzüge und die Römerzüge aufhörten, fehlte es den Rittern an einer ernsten Aufgabe, vielen sogar am Unterhalt. Das Raubrittertum nahm immer mehr überhand. Oie Stäöte. während so das Rittertum allmählich entartete, begann das Bürgertum in den Städten seine Blüte zu entfalten. Die Städte in Deutschland waren aus den römischen Kastellen hervorgegangen oder hatten sich um Zürstensitze und Burgen, um Kirchen oder Abteien entwickelt. (Es waren ursprünglich Handelsplätze, die von den Königen mit dem Markt- und dem Befestigungsrecht ausgestattet wurden und die Befugnis erhielten eigene Vorstände und einen Rat zu wählen. Zn den fürstlichen Gebieten entstanden so Landstädte, auf Reichsboden Reichsstädte. Jene standen unter einem Bürsten, ihrem Landesherrn,- diese standen unmittelbar unter dem Kaiser. Der günstigste Boden für das Auskommen freier Reichsstädte waren die zertrümmerten Herzogtümer. Weitaus die meisten Reichsstädte lagen in $ranfen und in Schwaben, wie auch die fränkischen und die schwäbischen Kaiser die Städte am meisten begünstigten. Sie erhielten zum Dank für die Hilfe, die sie den Kaisern gegen die Surften gewährten, Freiheit von Zollen und das Recht Münzen zu prägen. Indem die kaiserlichen oder bischöflichen Aufsichtsbeamten, die Burggrafen und Dögte, immer mehr beiseite gedrängt wurden, entwickelten sich die Reichsstädte gleich den lombardischen Städten zu selbständigen und mächtigen Gemeinwesen. An die Spitze derselben traten Bürgermeister und Ratsherren. Zu diesen (Ehrensteilen hatten zunächst nur die Patrizier Zutritt, vornehme Großgrundbesitzer und reiche Kaufherren. Sie bildeten das Schöffenkollegium zur Entscheidung der bürgerlichen Rechtshändel und den Stadtrat, einen Bürgerausschuß für die Verwaltung der Stadt. Ausgeschlossen hievon waren die Handwerker. Diese gliederten sich an vielen Cdrten in Zünfte oder Innungen, indem alle, die das gleiche Handwerk ausübten, je eine Zunft bildeten: Tuchmacher, $ärber, Kürschner, Gerber usw. Durch sie sollten die Erzeugnisse der einheimischen Handwerker überwacht und fremde ausgeschlossen werden. Die Zünfte hoben das Standesgefühl der Handwerker und erzwangen später, wenn auch unter schweren Kämpfen mit den Patriziern, in den meisten Städten Zutritt zum Rat und damit Anteil am Stadtregiment. macht und Reichtum der Städte beruhte anfangs auf^dem Handel, nicht auf dem Gewerbe. Der Handel wurde durch die Kreuzzüge mächtig

7. Lehr- und Lesebuch für die gewerblichen Fortbildungsschulen Bayerns - S. 406

1886 - München : Ackermann
406 gesichert hatte. Als er aber dort nicht widerrufen wollte, so wurde er für einen Ketzer erklärt und der weltlichen Gewalt übergeben. Nach den damaligen Ansichten und Gesetzen der Menschen, die nicht immer dem Evangelium der Liebe entsprachen, wurde Huß zum Feuertode verurteilt, den er auch mit ungebrochenem Mute erlitt (1415). Gleiches erduldete im folgenden Jahre sein gleichgesinnter Freund und Schüler Hieronymus von Prag. Aber das Schick- sal dieser Männer, die so standhaft für ihre Ueberzeugung in den Tod gegangen waren, erregte unter ihren Anhängern in Böhmen, den sogenannten Hussiten, einen furchtbaren Aufstand. Dieser konnte erst nach blutigen Kämpfen unterdrückt werden, besonders nachdem ein neues Konzilium, das 1431 zu Basel zusammen- trat, den Gemäßigtern unter den Hussiten, den sogenannten Utra- quisten. den Genuß des Kelches beim heiligen Abendmahl ge- stattet hatte. 28. Die Städteblindnisse und die Hansa. Die Bewohner der Städte gingen seit den Kreuz zögen einer immer erfreulicheren Entwickelung entgegen. Der Bür- gerstand wurde nach und nach durch Geiverbe und Handelt durch Bildung in Kirnst und Wissenschaft der eigentliche Kern des Volkes. Die meisten Städte hatten sich allmählich große Freiheiten erworben und besaßen eigene Stadtrechte, nach denen sie sich selbst verwalteten. Sie zerfielen in Deutschland in freie Reichstädte und Landstädte; erstere standen unmittelbar unter dem Kaiser, letztere zunächst unter der Hoheit der großen Reichsvasallen oder der weltlichen und geistlichen Fürsten der einzelnen Landschaften. Anfangs lag das städti- sche Regiment oder die Verwaltung der Stadt ganz in den Händen der sogenannten Geschlechter oder Patrizier, meist kleinere adelige Gidsbesitzer, die vom Lande in die Stadt gezogen waren und dort ihren Wohnsitz hatten. Als aber die Bürger aus dem Handwerksstande in geordnete Zünfte zusammentraten, so erwarben sie sich, durch Vereinigung er- starkt, seit dem vierzehnten Jahrhundert nach und nach überall neben den Patriziern Anteil an der städtischen Verwaltung.. Schon frühzeitig verbanden sich die Städte mit einander zum gegenseitigen Schutze ihrer Rechte und Freiheiten und zur Förderung ihres Handels und Gewerbefleißes. So entstand seit der Mitte des dreizehnten Jahrhunderts der rheinische Städtebund von mehr als 60 Städten, etivas später (seit 1376) der schwäbische, dem sich auch manche fränkische Stadt anschloß. Am mächtigsten wurde die sogenannte Hansa,

8. Deutsche Geschichte mit entsprechender Berücksichtigung der sächsischen - S. 63

1880 - Halle : Anton
63 Die Bürger trieben vorwiegend Gewerbe und Handel. Diejenigen, welche ein und dasselbe Handwerk betrieben, thaten sich zu Zünften, Gilden oder Innungen zusammen. Dieselben schlossen sich streng unter einander ab; alle, die zu einer Zunft gehörten, bildeten gleichsam ein Ganzes, treu zusammenhaltend in Freud und Leid, mit besonderem Handwertsgruß und Erkennungszeichen ; eine jede Innung hatte ihren Zunftmeister, welcher die althergebrachte Ordnung bei den Versammlungen der Meister und Gesellen sowie bei der Aufnahme neuer Mitglieder aufrecht halten mußte. 3. Ursprünglich gehörten die Städte einem Fürsten, Grafen oder Bischof, auf dessen Grund und Boden sie lagen. Derselbe ließ sich in der Stadt durch einen Voigt oder Burggrafen vertreten, welcher in seinem Namen die ihm zukommenden Rechte ausübte. Später, als die Städte immer reicher und mächtiger wurden, mußten sie oft den Fürsten aus ihren Bedrängnissen helfen und ihnen namentlich gegen die oft übermüthigen Ritter beistehen. Das wollten sie jedoch nicht umsonst thun; sie gewährten ihre Hilfe nur, wenn der Fürst dafür aus eins oder mehrere seiner Rechte verzichtete. So erwarben sie ein solches Recht nach dem andern, und viele wurden am Ende ganz frei. Alsdann gehörten sie als freie Reichsstädte zum deutschen Reiche und st au den unmittelbar unter dem Kaiser. 4. Der wachsende Wohlstand und die zunehmende Freiheit der Städte erregte Neid und Eifersucht der Ritter; darum herrschte zwischen beiden gewöhnlich Feindschaft. Besonders waren es die Raubritter, welche den städtischen Handel zu stören suchten. Ueberhanpt stand damals der Kaufmann überall in Gefahr, beraubt und beschädigt zu werden. Das Handelsschiff, welches an der Klippe zerschellt, der Fracht sahn, welcher aus den Grund gerathen war, der Wagen, dessen Achse die Straße berührt hatte, die vom Wagen herabgefallene Waare — alles das galt nach damaliger Sitte als den Herren und Bewohnern des Landes verfallen. Es war darum nur natürlich, daß sich die .Handel treibenden Städte zu gegenseitigem Schutze verbanden. So schlossen die am Rhein gelegenen einen Bund, welchen man den rheinischen Städtebund Mitte. Derselbe bewaffnete eine Flotte von 600 Schissen mit 10000 Bogenschützen, um den Handel aus dem Rheine sicher zu stellen, und stellte ein Heer von 6000 Reitern nebst dem entsprechenden Fußvolk auf, um den Landhandel zu schützen. — Am mächtigien aber war der Bnnd der norddeutschen Städte, den man die Hansa nannte. 85 Städte traten ihr allmählich bei; das Haupt war Lübeck. So groß war die Macht der Hansa, daß Könige sich um ihre Freundschaft bewarben und daß Norwegen, Schweden und Dänemark wohl 150 Jahre lang sich vor ihr beugen mußten. 5. Durch Gewerbfleiß und Handel gelangten die Städte zu großem Reichthum. Eiue der reichsten Städte war Augsburg, und hier waren es wiederum die Handelshäuser Fug g er und Wel s er, die ungeheure Schätze besaßen. Als armer Webergeselle war der erste Fugger in Augsburg eingewandert; aber durch Fleiß und Geschicklichkeit

9. Lesebuch für städtische und gewerbliche Fortbildungsschulen - S. 291

1897 - Wittenberg : Herrosé
291 leger, Schilter, Sporer und Sattler zu grosser Bedeutung. Sie be- schäftigten sich mit der Herstellung der Rüstungen für die Ritter. Dadurch, dass in diesem Zweige bereits eine grosse Arbeits- teilung stattfand, wurde eine bedeutende Kunstfertigkeit in den einzelnen Handwerken erreicht. Im 13. und 14. Jahrhundert wurden hauptsächlich die grossen, schönen Kirchen und Rathäuser gebaut, die noch heute unsere Be- wunderung hervorrufen. Diese Bauwerke sind hauptsächlich den Zünften zu verdanken, besonders den „Bauhütten“, in denen sich der auf den Zusammenschluss gerichtete Geist des Mittelalters am grossartigsten und erfolgreichsten offenbart. Es waren städtische Baubrüderschaften von Künstlern und Handwerkern, von Meistern, Gesellen und Lehrlingen, Baugewerksleuten jeder Art und jeden Grades, die durch feste Satzung und Überlieferung, durch Losung und Gelübde zu einem vielgegliederten Ganzen verbunden waren, das den Worten und Winken des Meisters gehorchte. Nur die Bauhütten ermöglichten der Kirche die Herstellung ihrer mittel- alterlichen Riesenbauten. Diese Zünfte wurden bald die vornehmsten, so dass selbst die Herren sich nicht schämten, in dieselben ein- zutreten. Nach Verschiedenen. 137. Von den Zunftkämpfen. Die Zunftmeister der freien Zünfte waren anfangs zum Teil Angehörige der Herren (Patrizier); später wurde der Zunftmeister aus der Zunft genommen, und noch später durfte die Zunft sich ihren Meister selbst wählen. Es entwickelte sich nun auch eine eigene Gerichtsbarkeit der Zunft, die sich zunächst auf Zunftsachen beschränkte, später aber auch alle Angelegenheiten der Zunftmit- glieder, ausser Frevel und Verbrechen, vor ihre Schranken zog. Die Zunft übte einen Zwang aus; der Gewerbebetrieb und die Marktpolizei wurden von ihr geordnet. Sie bestimmte, dass kein Genosse dein anderen die Kundschaft abwendig mache, keiner dem anderen einen Gesellen abmiete oder jemand in Arbeit nehme, der den anderen nicht bezahlt hatte. Wir sehen daraus, wie alles darauf berechnet war, den Gemeinsinn zu pflegen, das Handwerk stark zu machen. So übten die Zünfte in den Städten bereits eine be- deutende Gewalt aus, aber an der Leitung der Städte selbst durften sie nicht teilnehmen. Die Herrschaft in den Städten war noch ein Vorrecht der Geschlechter (Patrizier), und diese wachten mit Eifersucht darüber, dass keiner der Zunftgenossen, und wenn er noch so grosses Ansehen genoss, in die Stadtbehörde eintreten durfte. Die Zünftler aber nahmen sehr regen Anteil an dem Wold und Wehe der Stadt. Sie waren es, die den Patriziern zur Seite standen, wenn die Stadt gegen die Angriffe der Fürsten oder Bischöfe zu schützen war, denn sie spielten im Bürgerheer eine bedeutende Rolle; Waffenübung und Waffenbereitschaft wurden dem Handwerk zur Pflicht gemacht, und im Falle der Not durfte keiner 19*

10. Allgemeine Weltgeschichte für den Schul- und Selbstunterricht - S. 169

1907 - Berlin : Schultze
— 169 — zu bannen, entstand im Laufe der Zeit die Einrichtung der Polizei-und der Nachtwächter, die mit großem Horn und langem Spieß auf den Straßen patrouillierten. Später, namentlich nach den Kreuzzügen, begannen Handel und Gewerbe immer mehr sich Eingang zu verschaffen. Auch die Künste wurden gepflegt. So geben der Kölner Dom, das Straßburger Münster noch heute Zeugnis von der blühenden Baukunst. Die Goldschmiedekunst, welche köstliche Schreine für die Leiber der Heiligen, Kelche, Kruzifixe u. s. w. schuf, sowie die Kunst des Siegelschneidens standen in hohem Ansehen. Fast jede Stadt hatte seit dem Ende des 12. Jahrhunderts ihr besonderes Wappen. Auch Gesang und Saitenspiel wurden hinter den düsteren Mauern der Stadt gepflegt; man lteß die alten Heldensagen in Liedern erklingen, und Spielleute mit Fiedel, Harfe und Pfeife erheiterten das ernste Leben der Bürger. Die Geschlechter und die Zünfte. — Die Bewohner der Städte waren anfangs fast ausschließlich nicht vollfreie Leute, sondern Dienstmannen des Königs oder Grundbesitzer und Handwerker, welche dem Stadtherrn, dem Bischof, Grafen oder König zu besonderen Leistungen (Frondiensten) oder Abgaben verpflichtet waren. Aus ihnen bildete sich die niedere Bürgerschaft, die Gemeinen. Später zogen neben den von Heinrich I. durch das Los berufenen freien Bauern auch andere Freie, ja selbst Ritter der Sicherheit oder des Gewinnes halber in die Städte und bildeten die Vornehmen der Stadt, den städtischen Adel, die Geschlechter oder Patrizier (Ehrbare), die sich allerhand Vorrechte anmaßten und Ratsherren und Richter nur aus ihrer Mitte wählten. Aus den Unfreien entwickelte sich im Lause der Zeit der Handwerkerstand, der sich namentlich infolge der Einwirkung der Kreuzzüge zu hoher Blüte entfaltete und an Macht und Ansehen immer mehr zunahm. Um sich gegenseitig zu schützen und das Verlangen nach größeren Rechten zu befriedigen, traten, namentlich im 13. Jahrhundert, die tandwerker zu engeren Verbindungen, Innungen (Einigungen), ünften oder Gilden zusammen, welche gewisse Rechte und Pflichten auf sich nahmen, sich äußerlich durch Fahnen, Abzeichen und bestimmte Bräuche unterschieden und die gemeinsamen Angelegenheiten ihres Gewerbes wahrten. So entstanden die Innungen der Tuchscherer, Brauer, Bäcker, Schlächter u. s. w. Die vornehmsten Zünfte waren die mit Erfolg wirkenden „Bauhütten", städtische Baubrüderschaften von Künstlern und Handwerkern, denen die großartigen Kirchen- und Rathausbauten des Mittelalters ihre Entstehung verdanken. An der Spitze der Innung stand der Jnnungs-

11. Geschichtsbilder - S. 49

1899 - Konitz : Dupont
— 49 — Handwerkerstand wurde frei. Die Städte schickten dem Könige die wehrhaften Männer im Kriege zur Hülfe und erhielten dafür immer mehr Rechte und Freiheiten. War eine Stadt unmittelbar dem Könige unterworfen, so hieß sie freie Reichsstadt, stand sie unter einem Landesherrn, Herzoge, Bischöfe u. s. w., so war es eine Landstadt. An der Spitze der Städte stand ein selbstgewählter Rat mit dem Bürgermeister. Viel Streit und blutige Auftritte machten das Leben in den Städten häufig ungemütlich: denn die Bürger zerfielen in verschiedene Stände (Patrizier oder Geschlechter, das heißt ritterbnrtige Grundbesitzer, in freie Kaufleute, welche sich in Gilden vereinigten, in freie Handwerker, die sich in Zünfte gliederten), und diese Stände gerieten wegen des Stadt-regimentes häufig in blutige Fehden. c. Die Entwicklung des Handwerkerstandes. Zurzeit des Frankenreiches gab es keinen selbständigen Handwerkerstand. Die nötigen Handwerke wurden von hörigen Knechten getrieben, die auf den Höfen des Königs, des Adels und der begüterten Freien saßen. Der hörige Handwerker arbeitete hier für seinen Herrn und erhielt dafür Obdach, Kleidung und Kost. In den ältesten Städten, die erst zumeist nichts waren als große Höfe des Königs oder eines andern Großherrn, dauert diesen Herren gegenüber das Verhältnis der Handwerker zunächst fort. Der Herr lieferte den Rohstoff, der Handwerker bearbeitete ihn für Wohnung und Unterhalt. Als sich die Städte vergrößerten, Die Arbeit teilte, arbeitete der Handwerker auch für andere. Mit der Zeit lasteten auf dem Handwerkerstände nur noch wenige Herrendienste, die nach bestimmten Vorschriften geregelt waren. Die Städte errangen in der Zeit der großen Bedrängnisse der deutscheu Könige eine Freiheit nach der andern, und so wurden auch die hofrechtlichen Lasten abgeschafft, und der Handwerkerstand wurde frei. Mit dem Beginn des 12. Jahrhunderts traten die Handwerker zu freien Zünften oder Innungen zusammen, welche das Wohl ihrer Mitglieder zu fördern suchten. Das Leben der Handwerker bewegte sich jetzt in festen Formen. Der Knabe, der Lust zum Handwerk hatte, trat bei einem Meister in die Lehre. Die Aufnahme in die Zunft war mit tiefsinnigen Feierlichkeiten verbunden. Der Meister hatte Vaterrechte an dem Lehrlinge, der deshalb auch „Kind" hieß, und verlangte unbedingten Gehorsam und ein sittenreines Leben. Nach beendeter Lehrzeit wurde der Lehrbursche feierlich losgesprochen und begab sich nun als Knecht auf die Wanderschaft. Hatte er nach jahrelangem Wandern vieler Länder Weise gelernt, so kehrte er in die Vaterstadt zurück und meldete sich zur Meisterprüfung. Er mußte nun fein „Meisterstück" machen, und war es tadellos ausgefallen, so wurde er in feierlicher Sitzung in die Zunft aufgenommen. Jetzt war er gesichert. Zwar hatte er sich den strengen Zunftgesetzen unterworfen; aber da die Zunft nur so viele Meister zuließ, als die Stadt brauchte, so war er gegen jeden Wettbewerb geschützt. Starb er, so nahm sich die Zunft seiner Hinterbliebenen tapfer an. Die Witwe durfte den tüchtigsten Stadtgesellen zum Werkführer wählen und konnte so den Betrieb fortsetzen und sah sich vor Not und Mangel geschützt. Backhaus, Geschichtsbuch. 4

12. Vaterländische Geschichte - S. 49

1899 - Konitz : Dupont
Handwerkerstand wurde frei. Die Städte schickten dem Könige die wehrhaften Männer im Kriege zur Hülfe und erhielten dafür immer mehr Rechte und Freiheiten. War eine Stadt unmittelbar dem Könige unterworfen, so hieß sie freie Reichsstadt, stand sie unter einem Landesherrn, Herzoge, Bischöfe u. s. w., so war es eine Landstadt. An der Spitze der Städte stand ein selbstgewählter Rat mit dem Bürgermeister. Viel Streit und blutige Auftritte machten das Leben in den Städten häufig ungemütlich; denn die Bürger zerfielen in verschiedene Stände (Patrizier oder Geschlechter, das heißt ritterbürtige Grundbesitzer, in freie Kaufleute, welche sich in Gilden vereinigten, in freie Handwerker, die sich in Zünfte gliederten), und diese Stände gerieten wegen des Stadtregimentes häufig in blutige Fehdeu. c. Die Entwicklung des Handwerkerstandes. Zurzeit des Frankenreiches gab es keinen selbständigen Handwerkerstand. Die nötigen Handwerke wurden vou hörigen Knechten getrieben, die auf den Höfen des Königs, des Adels und der begüterten Freien saßen. Der hörige Handwerker arbeitete hier für seinen Herrn und erhielt dafür Obdach, Kleidung und Kost. In den ältesten Städten, die erst zumeist nichts waren als große Höfe des Königs oder eines andern Großherrn, dauert diesen Herren gegenüber das Verhältnis der Handwerker zunächst fort. Der Herr lieferte den Rohstoff, der Handwerker bearbeitete ihn für Wohnung und Unterhalt. Als sich die Städte vergrößerten. Die Arbeit teilte, arbeitete der Handwerker auch für andere. Mit der Zeit lasteten aus dem Handwerkerstande nur noch wenige Herrendienste, die nach bestimmten Vorschriften geregelt waren. Die Städte errangen in der Zeit der großen Bedrängnisse der deutschen Könige eine Freiheit nach der andern, und so wurden auch die hofrechtlichen Lasten abgeschafft, und der Handwerkerstand wurde frei. Mit dem Beginn des 12. Jahrhunderts traten die Handwerker zu freien Zünften oder Innungen zusammen, welche das Wohl ihrer Mitglieder zu fördern suchten. Das Leben der Handwerker bewegte sich jetzt in festen Formen. Der Knabe, der Lust zum Handwerk hatte, trat bei einem Meister in die Lehre. T)ie Aufnahme in die Zunft war mit tiefsinnigen Feierlichkeiten verbunden. Der Meister hatte Vaterrechte an dem Lehrlinge, der deshalb auch „Kind" hieß, und verlangte unbedingten Gehorsam und ein sittenreines Leben. Nach beendeter Lehrzeit wurde der Lehrbnrsche feierlich losgesprochen und begab sich nun als Knecht auf die Wanderschaft. Hatte er nach jahrelangem Wandern vieler Länder Weise gelernt, so kehrte er in die Vaterstadt zurück und meldete sich zur Meisterprüfung. Er mußte nun fein „Meisterstück" machen, und war es tadellos ausgefallen, so wurde er in feierlicher Sitzung in die Zunft aufgenommen. Jetzt war er gesichert. Zwar hatte er sich den strengen Zunftgesetzen unterworfen; aber da die Zunft nur so viele Meister zuließ, als die Stadt brauchte, so war er gegen jeden Wettbewerb geschützt. Starb er, so nahm sich die Zunft seiner Hinterbliebenen tapfer an. Die Witwe durfte den tüchtigsten Stadtgesellen zum Werkführer wählen und konnte so den Betrieb fortsetzen und sah sich vor Not und Mangel geschützt. Backhaus, Geschichtsbuch. 4.

13. Lesebuch für die Volks- und Bürgerschulen in Mecklenburg-Schwerin - S. 274

1867 - Rostock : Hirsch
274 städtischen Ämtern. Seit die Hörigen in den Städten frei geworden waren, schlossen sich die Nachkommen der Stüdtegründer und ihrer ritterlichen Dienst- mannen mit den Familien der von jeher Freien zusammen und nahmen die letztern in den Stand der „Patrizier", oder, wie sie sich auch nannten, „der Geschlechter" auf. Sie bildeten einen bevorrechteten Stand , aus welchem allein die städtischen Ämter besetzt wurden. Die früheren Zinspflichtigen be- kamen auch als Freie keinen Antheil an der Ausübung obrigkeitlicher Rechte. Wie die Kaiser es mit den auf ihren Domänen erbauten Städten mach- ten, so machten es die andern Grundherrn, Adel und Geistlichkeit, mit den auf ihrem Grunde liegenden Orten. Durch Schenkung, Kauf oder Gewalt gewannen die Städte eine Menge Gerechtsame, die dem Grundherrn oder dem Kaiser gehört hatten. Einzelne Städte wußten sich so vollständig von ihren Grundherrn loszumachen, daß sie niemanden als den Kaiser über sich erkannten und in ihren Planern das Regiment eben so unabhängig führten, wie die Fürsten in ihren Ländern. Sie hießen „freie Reichsstädte" und hatten das Recht, Abgesandte zum Reichstage zu schicken und dort neben Fürsten und Herren ihre Stimme abzugeben. Die andern Städte, welche, weil sie zu unbedeutend waren, in Abhängigkeit von dem Grundherrn blieben, wurden im Gegensatz gegen jene „Landstädte" genannt. Doch blieb in den meisten der letztern dem Grundherrn nicht viel inehr übrig, als das Recht, einen Richter zu bestellen und die vom Magistrat gewühlten Rathsmitglieder zu bestätigen. Große Gerechtsame konnten in der damaligen Zeit nur mit den Waffen in der Hand geschützt werden. Darum mußten alle Bürger sich im Gebrauche der Waffen üben und stets zum Kampfe gerüstet-sein. Vielleicht sind die Schützenfeste noch Reste von den Wasfenübungen, welche die Bürger zu be- stimmten Zeiten anstellten. Weil in den Städten viele Menschen zusammenwohnten und täglich in nahe Berührung kamen, so entstanden bald Ordnungen und Regeln über Kauf und Verkauf, Scheide und Grenze, Recht und Verwaltung, die später unter dem Namen „das Städterecht" bekannt geworden sind. Es dauerte auch nicht lange, so entstanden unter den Einwohnern kleinere Verbindungen von solchen ^Leuten, die demselben Berufe nachgingen und an einander Halt und Stütze haben wollten. Namentlich waren es die Handwerker, welchesich zu „Zünf- ten" oder „Innungen" zusammenthaten und durch dieselben stark und mächtig wurden. Sie nannten ihre Zunft sehr bezeichnend ein „Amt" und gaben damit zu verstehen, daß sie vor allen Dingen eine Schuldigkeit zu erfüllen hätten, nämlich den Willen Gottes in ihrer Verbindung auszurichten. Deshalb ging ihr erstes Streben dahin, der Zunft einen ehrenvollen Ruf unter den Leuten zu sichern. Jeder mußte das Handwerk regelrecht erlernen und stufenweis vom Burschen zum Gesellen und Meister aufrücken, damit kein Stümper und Pfuscher in der Zunft erfunden werde. Keiner, der unehelich geboren war oder aus einer anrüchigen Familie stammte, wurde als Lehr- bursche „eingeschrieben". Daher konnte sich jeder wandernde Gesell, wo es noth that, darauf berufen, daß er „auch ehrlicher Leute Kind" sei, und durfte sicher darauf rechnen, daß er Glauben finden werde. Wenn ein Meister sich eines Fehltritts schuldig gemacht hatte, so bekam er eine Rüge vom Amt. Wer ein schlechtes Stück Arbeit geliefert, konnte beim Amte verklagt werden und durfte gewiß sein, daß die Zunft keinen Makel auf sich sitzen lassen werde. Alle Einrichtungen der Zunft waren darauf berechnet, daß es unter ihren Mitgliedern wohlanständig und christlich hergehe. Damit der reiche Meister den ärmeren nicht zu Grunde richte, durfte keiner so viele Lehrburschen halten, als er wollte, sondern mußte eine festgesetzte Anzahl inne halten.

14. Die mittlere Zeit - S. 120

1881 - Leipzig : Krüger
— 120 — §• 150. Das Bürgertum. — Durch Heinrichs I. Burgenbau Bürgerstand. war noch ein weiterer Antrieb zur Entwicklung eines neuen Standes gegeben worden. *) Zwar fanden sich noch aus der Römer Zeiten her im südlichen und westlichen Deutschland Gemeinwesen, die aus den Standlagern römischer Legionen entstanden waren; aber int mittleren und nördlichen Deutschland erblühte städtisches Leben erst seit den sächsischen und fränkischen Kaisern. Nicht bloß die Burgen Heinrichs I. erweiterten sich M Städten, sondern auch um die Sitze der Bischöfe, um reiche Klöster, Entstehung um die kaiserlichen Pfalzen bildeten sich allmählich ummauerte Ortschaften, der Städte. Die ursprüngliche Bevölkerung bestand teils aus den Burgmannen, welche die Besatzung ausmachten, teils aus Handelsleuten, welche ihr Waarenlager dort sicher wußten, teils aus Bauern, deren Äcker rings herum lagen, teils aus Handwerkern, die zuerst unfreie Leute waren. Anfänglich übten der Bischof oder der Burggraf, der an des Kaisers Statt richtete, oder der Vogt, den der Burgherr einsetzte, die Gerichtsbarkeit und Hoheitsrechte aus, selbst über die freien Männer, die sonst nur Reichsstädte, von ihresgleichen Recht nahmen. Bald aber strebten die Städte nach Selbstverwaltung im Innern und Unabhängigkeit nach Außen; als reichsunmittelbar wollten sie nur den Kaiser als Herrn über sich anerkennen. In beiden Beziehungen erreichten sie ihr Ziel. Durch Handel und Gewerbfleiß mehrte sich ihr Reichtum und bald wurden sie als Bundesgenossen wertvoll. Seit Heinrich Iv. standen sie den Kaisern meist in ihren Kämpfen gegen die Großen des Reiches treu zur Seite und erlangten dadurch bedeutende Rechte. Zuerst erblühten die süddeutschen (Nürnberg, Ulm, Augsburg) und rheinischen (Mainz, Worms, Köln) Städte; erst später die nordischen (Bremen, Hamburg, Lübeck, Braunschweig, Magdeburg u. a.). Durch die Kreuzzüge wurde ihr Wohlstand gehoben und durch den sich steigernden Handel sowie durch die Geldverlegenheiten der Kaiser ihre Macht vergrößert. Die Reichsstädte gewannen die eigene Gerichtsbarkeit, das Recht, Münzen zu schlagen, Zölle zu erheben, und die freie Wahl ihrer Beamten (Bürgermeister, Rats-Geschlechter^ Herren.**) Diese wurden ausschließlich aus den Geschlechtern, dem (Patrizier). Stadtadel, der sich aus den Burgmannen und den reichen Kaufleuten Zünfte. gebildet hatte, entnommen. Damit waren aber die Zünfte, zu denen die Handwerker zusammengetreten waren, nicht zufrieden, so entwickelte sich ein Gegensatz und aus diesem ein Kampf, der mit Hartnäckigkeit geführt wurde und sehr verschiedenen Ausgang hatte. (In Augsburg errangen sich die Zünfte Zutritt zu dem Rate, während in Nürnberg den Geschlechtern der Sieg verblieb.) Handel. §. 151. Je wichtiger der Handel für die Städte war, desto eifriger *) Seitdem im 9. Jahrhundert die Normannen von der See, die Ungarn im Süden räuberisch das offene Land durchzogen, vergaßen die Deutschen in der Not der Stunde überall die alte Abneigung gegen ummauerte Wohnsitze. (Freytag: Bilder I. S. 421.) **) Göthe: Wahrheit und Dichtung.

15. Geschichte und Geographie - S. 67

1886 - Hamburg : Meißner
— 67 — In den Bischofsstädten erlangten die geistlichen Herrn seit Otto I. die Gerichtsbarkeit, welche früher der Graf oder der Vogt des Königs geübt hakte, und damit die Herrschaft über die Stadt. Zur Beratung über die städtischen Angelegenheiten pflegten die Bischöfe Bürger heranzuziehen. Bald wurden diese Männer, zu denen man besonders die Beisitzer des Gerichts wählte, eine Behörde, sie bildeten den „Rat". Der Rat wurde selbständig, als ihm das Gericht übertragen wurde. Die Einwohner der Städte waren entweder geistlichen oder weltlichen Standes. Die Zahl der „geistlichen Leute" war im Mittelalter sehr groß; denn die Klöster befanden sich damals vorzugsweise in den Städten, wo sie durch Schenkungen reich wurden an Häusern und Höfen. Die weltlichen Einwohner zerfielen in Ritter, Patrizier und Handwerker. Die Ritter, früher Dienstmannen, ursprünglich unfreien Standes, hatten in den Städten allmählich eine freie und angesehene Stellung erlangt. Als aber Streitigkeiten zwischen den Bürgern ausbrachen, zogen sich die Ritter aufs Land zurück und .lebten auf ihren Schlössern. Die Patrizier der deutschen Städte sind die Nachkommen der freien Bewohner. Sie besaßen viele Vorrechte vor den Handwerkern, welche anfänglich Hörige (Knechte) des Bischoss oder des Grasen waren. Sie hatten freies Grundeigentum. Aus ihnen wurden, die Ratsherren gewählt. Sie trieben besonders Handel, von den Gewerben auch wohl die Goldschmiede-kunst. Die Handwerker bildeten schon zu Karls des Großen Zeiten Genossenschaften, welche unter der Aufsicht eines Dienstmannes standen. Später übten in den Städten die Bischöfe, die Grafen, endlich der Rat die Aufsicht über diese Genossenschaften, welche auch Innungen oder Zünfte genannt wurden. Als die Handwerker zu Wohlstand gelangten, suchten sie größere Rechte zu erlangen, namentlich den Sitz im Rat. Allmählich und in den verschiedenen Städten ganz verschieden, fand die Verschmelzung der Stände der Patrizier und Handwerker zu einer einigen Bürgerschaft statt. Die deutschen Städte hatten int Mittelsliter ein dorsartiges Aussehen. Die Bürger trieben noch Landbau. Die meisten Häuser hatten darum im Hose Viehställe. Die Gassen waren eng und winklig, dabei ungepflastert, die Häuser bis zum 14. Jahrhundert aus Holz gebaut und mit Stroh gedeckt. Sie standen mit dem Giebel nach der Straße, der Oberstock sprang oft über das untere Stockwerk vor, so daß Licht und Luft verengt ward. Nur die Kirchen und dann die Rathäuser ragten durch ihren Bau hervor. Als die Städte, namentlich die süddeutschen, durch bedeutenden Handel reich wurden, entstanden, nachdem der Steinbau eingeführt war, stolze Patrizierhäuser „mit kostbarem Getäfel und Schnitzwerk, mit reichem Mobiliar und bunten Teppichen." Solche Paläste haben sich namentlich in Nürnberg erhalten. 5*

16. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 133

1918 - Breslau : Hirt
Die Städte. 133 Gerichtsgefällen sowie aus der Überlassung des Grund und Bodens an die Ansiedler erwuchsen, für die Fürsten selber ein starker Anreiz, städtische Niederlassungen in jeder Weise zu begünstigen. Die Bürgerschaft. Freie und Unfreie, Grundeigentümer und Pächter, Kaufleute, Handwerker und Ackerbauer bildeten die Bewohner der Stadt, Freie und Unfreie zogen zu. Nicht ohne weiteres wurde der Hörige seiner bisherigen Verpflichtung gegen seinen Herrn ledig, sondern erst wenn es dieser unterließ, binnen Jahr und Tag seine Ansprüche gegen ihn geltend zu machen. Dieser Vorzug, der durch das Sprichwort: „Stadtluft macht frei" ausgedrückt wird, übte eine große Anziehungskraft auf die hörige Bevölkerung des offenen Landes aus. Auch kam es vor, daß sich Landbewohner das Bürgerrecht verschafften, um die mit ihm verbundenen Freiheiten zu genießen, ohne ihren Wohnsitz ans dem Lande aufzugeben. Es sind dies die sogenannten „Pfahlbürger". Innerhalb der Stadt erhob sich eine bestimmte Gruppe von Bürgern über die übrigen, „die Patrizier". Es waren im wesentlichen die reichen Einwohner, später jedoch auch andere, da die Familien, die zu diesem Kreise gerechnet wurden, danach strebten, sich abzuschließen. Sie brachten das Recht an sich, daß die Ratsstellen nur mit ihren Mitgliedern besetzt wurden. Nach ihrer Berufstätigkeit waren die Bürger der Stadt in die Gilden der Kaufleute und die Innungen der Handwerker (Zünfte) gegliedert, festgeschlossene Körperschaften, die ihre Mitglieder kräftig schützten. Der Grund dieser Einrichtung ist im wirtschaftlichen Leben der Städte zu suchen. Jede Stadt strebte danach, mit ihrem Gebiete wie in Recht und Verwaltung, so auch wirtschaftlich ein abgeschlossenes Ganzes zu bilden (Stadtwirtschaft). Es mußten darum alle Zweige der Gütererzeugung so weit vertreten sein, daß den vorhandenen Bedürfnissen genügt wurde; man wünschte aber nicht, daß auf irgendeinem Gebiete die Gesamterzeugung in der Hand eines einzelnen Unternehmers lag, sondern es sollten sich so viele Meister in diese teilen, als dadurch eine gesicherte Lebenshaltung haben konnten. Die Einwohner waren verpflichtet, bei ihnen zu kaufen; aber sie wurden auch durch feste Preisansätze und eine Gewährleistung der ganzen Zunft für die Güte der Arbeit geschützt. Die verwickelten Verhältnisse, die sich bei dem Versuche einer Regelung von Herstellung und Verbrauch ergaben, ließen sich nur durch die Zünfte ordnen; deshalb mußte jeder Meister einer Zunft angehören und sich ihren strengen Satzungen und Ordnungen unterwerfen, die in alle Verhältnisse seines Lebens eingriffen. Aber er nahm auch an ihren Ehren und Festen — auch religiösen — teil und genoß in allen vorkommenden Fällen ihren mächtigen Schutz. Es ist ein glänzendes Zeugnis für die in Zünften organisierten Gewerbe, daß sich das Handwerk damals zum Kunsthandwerk veredelte, dessen Schöpfungen sich noch heute der höchsten Schätzung erfreuen. Hervorragende Mittelpunkte waren hier u. a. Worms, Mainz und Cöln.

17. Weltgeschichte in Lebensbildern für Mittelschulen, höhere Mädchenschulen und verwandte Anstalten - S. 165

1897 - Leipzig : Baedeker
fleißes waren berühmt Straßburg als Hauptsitz der Bauhütten und Nürnberg wegen seiner Goldschmiedekunst. Jede Stadt hatte, gleichsam als Symbol ihrer Hauptthätigkeit oder einer geschichtlichen Begebenheit, ein Wappen. Lübeck z. B. ein Schiss aus hoher See, Worms einen Lindwurm, Straßburg eine Straße. Heitere Feste vereinten zuweilen die gesamte Bürgerschaft einer Stadt. Ein Lieblingsfest war das Frühlingsfest. In stattlichem Aufputz zog man unter Musikbegleitung hinaus in den Wald und ergötzte sich hier unter einem glatt geschälten Baum mit grüner Krone durch Spiel und Tanz. Aus diesem Frühlingsfest ist später das Schützenfest entstanden. Ein bunter Frühlingsvogel wurde von der Stange geschossen und der Sieger belohnt. 3. Stadtverwaltung. In der ältesten Zeit bestanden in den Städten immer zwei Gemeinden nebeneinander: die freien Bürger unter der Gerichtsbarkeit eines königlichen Burggrafen, und zweitens die Geistlichen nebst ihren Zinsleuten und hörigen Knechten unter der Oberhoheit des Bischofs. Unter den sächsischen Kaisern wurden die Bischöfe säst überall Stadtherren und somit Reichsfürsten, die dem Kaiser Heeresfolge zu leisten hatten. Als aber unter Heinrich I\r. die Bischöfe auf Seiten des Papstes traten, wollten die Bürger als brave deutsche Männer ihnen nicht folgen, sondern hielten treu zu ihrem Könige. Darum sandten die Städte ihre wehrhaften Mannen dem Könige zum Kampf gegen die römischen Feinde, und dieser belohnte sie mit Rechten und Freiheiten. Unter den Hohenstaufen erhielten sie ihre eigene Gerichtsbarkeit und die früher leibeigenen Handwerker ihre Freiheit. Die Stadtluft machte frei, d. h. wer in die Stadt zog, wurde seiner Hörigkeit ledig, weshalb viele Tausende vom Land in die Stadt zogen. Reichte der Platz in der Stadt sür die Schützlinge nicht mehr aus, so siedelte man sie außerhalb der Stadtmauer an und nannte sie Pfahlbürger. Gegen Ende des 13. Jahrhunderts hatten die meisten Städte ihre eigene Verwaltung, ganz unabhängig vom Bischof, nur unter der Oberhoheit eines Fürsten oder der des Reiches stehend. Letztere hießen Reichsstädte. Solche Veränderungen gingen natürlich nicht ohne Kamps ab. Man denke nur an die Soester Fehde 1444. Auch innerhalb der Stadtmauern wurden heiße Kämpfe um die Herrschaft geführt. Die reichen Kaufleute und die in die Stadt gezogenen adeligen Grundbesitzer bildeten die sogenannten Geschlechter (Patrizier), während die Handwerker sich zu Innungen und Zünften zusammenschlossen. In der ersten Zeit war nun das Stadtregiment in den Händen der Geschlechter; sie wählten den Schultheißen (Oberrichter) sowie die Schöffen und Ratsherren aus ihrer Mitte. Als aber die Zünfte durch ihr festes Zusammenhalten an Einfluß gewonnen hatten, da verlangten sie Anteil an dem Stadtregiment. So entstanden bittere Kämpfe zwischen den Zünften und den Geschlechtern, die damit endeten, daß die Zünfte eine Anzahl Sitze im Stadtrat sowie das Recht erhielten, einen Bürgermeister aus ihrer Mitte zu wählen.

18. Lesebuch für städtische und gewerbliche Fortbildungsschulen - S. 321

1910 - Wittenberg : Herrosé
— 321 — beschäftigten sich mit der Herstellung der Nüstungen für die Ritter. Dadurch, daß in diesem Zweige bereits eine große Arbeits- teilung stattfand, wurde eiue bedeutende Kunstfertigkeit in den einzelnen Handwerken erreicht. Im 13. und 14. Jahrhundert wurden hauptsächlich die großen, schönen Kirchen und Rathäuser gebaut, die noch heute unsere Be- wunderung hervorrufen. Diese Bauwerke sind hauptsächlich den Zünften zu verdanken, besonders den „Bauhütten", in denen sich der auf den Zusammenschluß gerichtete Geist des Mittelalters am großartigsten und erfolgreichsten offenbart. Es waren städtische Baubrüdersch.aften von Künstlern und Handwerkern, von Meistern, Gesellen und Lehrlingen, Baugewerksleuten jeder Art und jeden Grades, die durch feste Satzung und Überlieferung, durch Losung und Gelübde zu einem vielgegliederten Ganzen verbunden waren, das den Worten und Winken des Meisters gehorchte. Nur die Bauhütten ermöglichten der Kirche die Herstellung ihrer mittel- alterlichen Riesenbauten. Diese Zünfte wurden bald die vor- nehmsten, so daß selbst die Herren sich nicht schämten, in dieselben einzutreten. Nach Westien. 132. Von den Zunstkämpsen. Die Zunftmeister der freien Zünfte waren anfangs zum Teil Angehörige der Herren (Patrizier); später wurde der Zunftmeister aus der Zunft genommen, und noch später durfte die Zunft sich ihren Meister selbst wählen. Es entwickelte sich nun auch eine eigene Gerichtsbarkeit der Zunft, die sich zunächst auf Zunftsachen beschränkte, später aber auch alle Angelegenheiten der Zunftmit- glieder, außer Frevel und Verbrechen, vor ihre Schranken zog. Die Zunft übte einen Zwang aus; der Gewerbebetrieb und die Marktpolizei wurden von ihr geordnet. Sie bestimmte, daß kein Genosse dem anderen die Kundschaft abwendig mache, keiner dem anderen einen Gesellen abmiete oder jemand in Arbeit nehme, der den anderen nicht bezahlt hatte. Wir sehen daraus, wie alles dar- auf berechnet war, den G e m e i n s i n n zu pflegen, das Hand- werk stark zu machen. So übten die Zünfte in den Städten bereits eine bedeutende Gewalt aus, aber an der Leitung der Städte selbst durften sie nicht teilnehmen. Die Herrschaft in den Städten war noch ein Vorrecht der Geschlechter (Patrizier), und diese wachten mit Eifersucht darüber, daß keiuer der Zunft- genossen, und wenn er noch so großes Ansehen genoß, in die Stadt- behörde eintreten durfte. Die Züuftler aber nahmen sehr regen Anteil an dem Wohl und Wehe der Stadt. Sie waren es, die den Patriziern zur feite standen, wenn die Stadt gegen die Angriffe der Fürsten oder Bischöfe zu schützen war, denn sie spielten im Bürgerheer eine bedeutende Rolle; Waffenübung und Waffenbereit- schaft wurden dem Haudwerk zur Pflicht gemacht, und im Falle der Not durfte keiner auf dem Sammelplätze oder am Wachtposten Schanze, Lesebuch. 12. Ausl. 21

19. Unser Vaterland - S. 239

1900 - Berlin : Bruer
— 239 — Diese Gilden waren zunächst nicht an die Städte gebunden; aber hier entwickelten sie sich erst zu voller Blüte, da sich die Vollbürger, die Aristokratrie der Städte, zu Schutz und Trutz gegen Willkür der Fürsten und Bischöfe vereinten. Mit der Macht wuchs das Ansehen der Gilden, aber auch ihr Uebermut. Die ältesten derselben, in denen sogar eine Erblichkeit stattfand und die vou Geschlecht zu Geschlecht erstarkten, folgten bald Gilden, welche die Rechte der obersten Gilde bekämpften, dereu Uebermacht zur Tyrannei gegen die ärmeren Bürger der Städte ausartete, je mehr das Regiment der Fürsten und Bischöfe unterlag. Bald hatten die Herren der obersten Gilde das alleinige Recht, städtische Gesetze zu geben, nicht aber „der Mann ohne Herd und Ehre, der von der Arbeit lebt." Trotzdem wälzten die Gilden die Hauptsteuerlast auf die Unterdrückten, und so kam es, daß die Handwerker, welche nicht im Besitz von städtischen Grundstücken waren, Unterthanen der.geschlechter wurden und doch hatten sie gleich diesen die städtischen Rechte mit ihrem Blute erkämpft. Nun schlossen sich die schwächeren Bürger, die unteren Stände der Handwerker einander an zur Machtvernichtung der Gilden. Es mag hier unerörtert bleiben, wie viele Handwerker aus den Unfreien, aus den Hörigen der Könige, Fürsten oder Bischöfe hervorgegangen und zu Innungen vereinigt waren, die sich durch Zuströmende der benachbarten Dörfer vermehrten, ihnen selbst galt es, sich Unabhängigkeit, auch Rechte in der Verwaltung der Städte zu verschaffen, und die Freien wollten den Schutz ihres Gewerbes gegen die Hörigen unter den Handwerkern erringen. Es bildeten sich neue Gildeu der Handwerker, Zünfte, die wiederum eine Aristokratie im Handwerkerstande hervorriefen, in die ihrer späteren Entwicklung nach so leicht kein Fremder hinein kam. Denn obschon die Zünfte auch zunächst Schulen des Handwerks waren, so bildeten sie nicht weniger Schranken der freien Entwicklung, und nur Meistersöhne wurden Meister, indem sie Meistertöchter oder Meister-ivitiveu heirateten. Gilden, Innungen wie Zünfte sind aber nur soziale Vereinigungen in dein großen Kampfe des Daseins einzelner Stände im deutschen Volksleben, und nachdem die Zünfte mächtig neben den Gilden geworden waren, entbrannte mancher heiße Kampf unter ihnen, wie die „Weberschlacht" zu Köln am Rhein (21. Nov. 1371) gegen die Geschlechter, nach der 33 Weber hingerichtet, 1800 Weber mit

20. Teil 2 - S. 79

1912 - Leipzig : Freytag
79 nieder; sie trieben Ackerbau und Viehzucht. Manche bildeten sich auch nach und nach zu Handwerkern ans. Anfangs waren sie noch nicht frei; sie wohnten außerhalb der schützenden Mauer und wurden Pfahlbürger genannt. Die Bewohnerschaft schied sich in: Laufe der Zeit in zwei Stände, in die Reichen und in die Armen. Die Reichen nannte man auch die Geschlechter oder die Patrizier; zu ihnen gehörten die Adeligen, die aus den früheren Dienstleuten hervorgegangen waren, die Großkaufleute und die Großgrundbesitzer. Die Kleinbauern und die Handwerker bildeten den Stand der Unbemittelten. Die Handwerker suchten sich dadurch mehr Ansehen zu verschaffen, daß sie sich im 12. und 13. Jahrhundert zu gegenseitiger Hilfe und zu gegenseitigen! Schutze zu Vereinigungen zusammenschlossen, die Innungen oder Zünfte genannt wurden. Jedes Handwerk hatte seine eigene Zunft; man unterschied also Zünfte der Schmiede, der Weber, der Töpfer, der Schwertfeger usw. Meistens wohnten die Glieder einer Innung in derselben Straße, so kam es, daß man eine Bäcker-, eine Fleischer-, eine Gerber- und eine Böttchergasse unterschied. An der Spitze einer Zunft stand der Obermeister; er hatte streng darauf zu achten, daß die Zunftgesetze erfüllt wurden. Wer nicht zur Innung gehörte, durfte kein Handwerk ausüben. Die Mitglieder durften bei der Herstellung der Gegenstände nur die besten Rohstoffe verwenden, sie durften niemals ihre Erzeugnisse im Fenster ausstellen und sie auf dem Markte in überlauter Weise anpreisen. Die schlechten Waren wurden von dem Obermeister vernichtet, die guten erhielten den Zunftstempel. Jede Woche kamen die Zunftmeister auf ihrer Trinkstube, auf der in einer Lade die Gesetze und Verordnungen aufbewahrt wurden, zusammen, um fröhlich zu sein und die eigenen Angelegenheiten zu beraten. Freud und Leid trugen die Mitglieder miteinander; sie sorgten für ihre Kranken, Witwen und Waisen und kämpften als Gefechtsabteilung unter Leitung des Obermeisters Schulter an Schulter. Die Zunft oder die Innung regelte also das gesamte Leben des Handwerkers. Sie sorgte, daß der einzelne Meister ein bestimmtes Einkommen erlangte, indem sie den Wettbewerb ausschaltete, und sie trug ungemein zur Blüte des Handwerkes überhaupt bei. Noch heute erstaunen wir über die Kunstfertigkeit des Handwerkerstandes im Mittelalter. So konnte es nicht ausbleiben, daß er zu Reichtum, Ansehen und Macht gelangte und als eigentlicher zweiter Stand neben die Geschlechter oder Patrizier trat. 4. Tie Verwaltung der Städte. Die Städte waren infolge des Handels und des Gewerbes blühende, reiche Gemeinden geworden. Mit ihrem Gelde unterstützten sie oftmals König und Kaiser gegen die aufstrebende Fürstenmacht. Aus Dankbarkeit wurden ihnen dann Rechte verliehen; sie formten sich selbst ihre Münzen prägen, wurden teilweise von den lästigen Zöllen zu Lande und zu Wasser befreit und oftmals zu freien Reichsstädten ernannt. Als solche standen sie dann direkt unter dem Kaiser oder dem Könige, zahlten eine Steuer und verwalteten sich selbst. Die andern Städte, die unter der Herrschaft eines Fürsten oder eines Bischofes standen, wurden Landst-ädte genannt. Sie trachteten danach, das Joch der früheren Herren abzuschütteln. Es kam daher zu ernsten, oftmals ungerechten Kämpfen, die aber