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1. Zeit- und Lebensbilder aus der deutschen und sächsischen Geschichte - S. 35

1913 - Dresden : Huhle
— 35 — fehdelustigen Grafen und Fürsten Einhalt geboten. Während die an Flüssen wohnenden Ritter die vorüberfahrenden Schiffe zwangen, an sie hohe Zölle zu zahlen, blühte auf der Nord- und Ostsee die Seeräuberei und hinderte die Kauffahrteischiffahrt sehr. Da der Kaiser samt den Fürsten diesem Übelstande kein Ende machte, verbanden sich um 1241 die reichen Handelsstädte Lübeck, Hamburg und Bremen. Dies Bündnis heißt die Hansa, d. h. Handelsverbindung, denn es sollte vor allem den Handel schützen. b) Ausdehnung. Sehr bald schlossen sich andere Städte an; zur Zeit ihrer Blüte zählte sie sogar gegen 100 Städte von Holland bis nach Rußland. Sie schickten ein großes Heer und Kriegsschiffe gegen die Räuber aus, deren Burgen erobert und zerstört, deren Schiffe vernichtet wurden; die Land- und Seeräuber büßten ihre Untaten meistens am Galgen. Eine Flotte von 200 Schiffen beherrschte die Nord- und Ostsee. Der König von Schweden und der von Dänemark wurden von den Hanseaten besiegt; sie diktierten: „Kein König darf in Dänemark den Thron besteigen ohne Zustimmung der Hansa". Sie erlangten große Vorrechte in England, Schweden und Norwegen und errichteten daselbst Kontore, d. h. große Plätze oder Stadtteile, in denen sie Waffen- und Gerichtsrecht, freien Stapelhandel und Landeshoheit besaßen. Hier erbauten sie Kirchen, Kaufhallen, Speicher, Herbergen und Wohnhäuser, wie z. B. in Bergen, London, Antwerpen und Altnowgorod am Jlmensee. Lübeck war der Vorort; dahin kamen alljährlich die Abgeordneten und berieten über die Angelegenheiten der Hansa. Wenn eine Stadt ihre Pflichten nicht erfüllte, wurde sie ausgestoßen oder verhanst. Nach etwa 300 Jahren verlor die Hansa an Bedeutung und Macht, weshalb viele Städte austraten. Lübeck, Hamburg und Bremen heißen noch heute Hansestädte und haben ihre alten Freiheiten behalten. Das Gerichlsmelen, 1. Ursprung der Femgerichte. Karl der Große hatte die Rechtspflege geordnet. Gau-, Send- und Pfalzgrafen verschafften dem Bedrückten Recht. Die leibeigenen Bauern wurden von ihren Herren gerichtet, die freien Bauern von den königlichen Richtern, den Freigrasen, denen Schöffen beistanden. Die Schöffen halfen das Urteil finden, aber sie mußten sich auch nach dem Umstande richten. Freilich gab es auch Vorstände, die wenig oder gar keine Umstände machten, sondern nach ihrem eigenen Gutdünken handelten. Aber diese Gerichte konnten später vielen Leuten nicht zu ihrem Rechte verhelfen. Deshalb bildete sich zu der Zeit, als Kaiser und Papst sich heftig bekriegten und das Faustrecht blühte, ein heimliches Gericht, das Femgericht, das besonders gegen Straßenraub, Landfriedensbruch und solche Verbrechen einschritt, die die öffentlichen Freigerichte nicht bestrafen konnten. Es verfemte, d. h. verbannte oder verfluchte die verurteilten Verbrecher. 2. Einrichtung der Femgerichte. In Westfalen, namentlich in Dortmund, war der Hauptsitz der Femgerichte, doch verbreiteten sie sich über ganz Deutschland. Der Kaiser blieb der höchste Richter; der Ort der Sitzung Hieß Freistuhl, der Vorsitzer des einzelnen Femgerichts (zuerst auch Bischöfe) hieß Stuhlherr oder Freigraf, die Beisitzer Freischöffeu. Der Angeklagte wurde durch einen Brief mit sieben Siegeln vorgeladen; diesen 3*

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1. Zeit- und Lebensbilder aus der deutschen und preußischen Geschichte - S. 33

1911 - Dresden : Huhle
— 33 — die Kauffahrteischiffahrt sehr. Da der Kaiser samt den Fürsten diesem Übelstande kein Ende machte, verbanden sich um 1241 die reichen Handelsstädte Lübeck, Hamburg und Bremen. Sie schickten ein großes Heer und Kriegsschiffe gegen die Räuber aus, deren Burgen erobert und zerstört, deren Schiffe vernichtet wurden; die Land- und Seeräuber büßten ihre Untaten meistens am Galgen. Diesen Bund nannte man Hansa, d. h. Handelsverbindung. b) Ausdehnung. Sehr bald schlossen sich andre Städte an, zur Zeit seiner Blüte zählte er sogar gegen 100 Städte von Holland bis nach Rußland. Eine Flotte von 200 Schiffen beherrschte die Ost- und Nordsee. Der König von Schweden und der von Dänemark wurden von den Hanseaten besiegt; sie diktierten: „Kein König darf in Dänemark den Thron besteigen ohne Zustimmung der Hansa." Sie erlangten große Vorrechte in England, Schweden und Norwegen und errichteten daselbst Kontore, d. h. große Plätze oder Stadtteile, in denen sie Waffen- und Gerichtsrecht, freien Stapelhandel und Landeshoheit besaßen. Hier erbauten sie Kirchen, Kaufhallen, Speicher, Herbergen und Wohnhäuser, wie z. B. in Bergen, London. Antwerpen und Altnowgorod am Jlmensee. Lübeck war der Vorort; dahin kamen alljährlich die Abgeordneten und berieten über die Angelegenheiten der Hansa. Wenn eine Stadt ihre Pflichten nicht erfüllte, wurde sie ausgestoßen oder verhaust. Nach etwa 300 Jahren verlor die Hansa an Bedeutung und Macht, weshalb viele Städte austraten. Lübeck, Hamburg und Bremen heißen noch heute Hansestädte und haben ihre alten Freiheiten behalten. Das Gerichtsmeien, 1. Ursprung der Femgerichte. Karl der Große hatte die Rechtspflege geordnet, Gau-, Send- und Pfalzgrafen verschafften dem Bedrückten Recht. Die leibeigenen Bauern wurden von ihren Herren gerichtet, die freien Bauern von den königlichln Richtern, hn Freigrafen, denen Schöffen Beiständen. Die Schöffen halfen das Urteil finden, aber sie mußten sich auch nach dem Umstande richten. Freilich gab es auch Vorstände, die wenig oder gar keine Umstände machten, sondern nach ihrem eigenen Gutdünken handelten. Aber diese Gerichte konnten später vielen Leuten nicht zu ihrem Rechte verhelfen. Deshalb bildete sich zu der Zeit, als Kaiser und Papst sich heftig bekriegten und das Faustrecht blühte, ein heimliches Gericht, das Femgericht, das besonders gegen Strai enranb, Landfriedensbruch und solche Verbrechen einschritt, die die öffentlichen Freigerichte nicht bestrafen konnten. Es verfemte, d. h. verbannte oder verfluchte die verurteilten Verbrecher. 2. Einrichtung der Femgerichte. In Westfalen, namentlich in Dortmund, war der Hauptsitz der Femgerichte, doch verbreiteten sie sich über ganz Deutschland. Der Kaiser blieb der höchste Richter; der Ort der Sitzung hieß Freistuhl, der Vorsitzer des einzelnen Femgerichts (zuerst auch Bischöfe) hieß Stuhlherr oder Freigraf, die Beisitzer Freischöffen. Der Angeklagte wurde durch einen Brief mit sieben Siegeln vorgeladen: diesen steckte man an das Tor des Schlosses oder der Stadt, wo der Angeklagte wohnte, oder an das nächste Heiligenbild. Daher hieß diese Vorladung Steckbrief, und noch heute erlassen die Gerichte Steckbriefe hinter entflohene Verbrecher, die steckbrieflich verfolgt werden. Kam der Beschuldigte an den Ort des Femgerichts, so Franke und Lehrmann, Zeit- und Lebensbilder. 3

2. Geschichtsbilder für katholische Elementarschulen - S. 20

1885 - Aachen : Jacobi
20 Städten mehr zu Hause, als auf den Burgen der Ritter. — d. Die Hansa. Zum Schutze gegen Raubritter oder übermächtige Fürsten traten die Städte zu Bündnissen zusammen. Der wichtigste mittelalterliche Städtebund war die Hansa, an deren Spitze Bremen, Hamburg, Lübeck, Braunschweig und Danzig standen. Zur Zeit der höchsten Blüte gehörten zur Hansa 70 Städte. Ihre Heere und Flotten herrschten in Norddeutschland, auf der Norb- und Ostsee und die Könige von Dänemark und Schweden zitterten vor den hanseatischen Kaufleuten. Die Hanfa hielt in schlimmen Zeiten die Ehre des deutschen Namens im Norben Europas aufrecht. Sie bestrafte furchtbar streng Land- und Seeräuber. 300 Jahre blühte ihre Macht und sie zerfiel erst, als die Fürsten machtvoll genug waren, selbst Ruhe und Orbnnng zu halten. 18. Die Femgerichte. Die im Mittelalter so gefürchteten Femgerichte waren nichts anberes, als die feit Karls des Großen Zeiten bestehenden Freigerichte oder Schöffengerichte. In den Zeiten des Faustrechts waren sie die einzigen Gerichte, die es verstanden, sich Ansehen und Achtung zu verschaffen. Was in Geschichtenbüchern von der Feme erzählt wird, beruht meist auf falschen Vorstellungen. Der Hauptsitz der Femgerichte war Westfalen, das alte Sachsenland. Der Vorsitzende hieß Fr ei graf, die Richter und Mitglieder hießen Freifchöffen. Sie erkannten Mander an gewissen Zeichen. Das Gericht wurde unter freiem Himmel an bestimmten „Malstätten" (nicht in Grüften ober Felsenhöhlen!) abgehalten und zwar öffentlich. Die Richter waren allerbings ihres persönlichen Schutzes wegen jvermnmmt. Gefürchtete Raubritter würden vorgelaben baburch, daß der „Fronbote" den „Labebrief" ans Burgtor heftete. Erschien bet Gelabene nicht, so würde er verfemt und die Schöffen konnten ihn täten, wo sie ihn sartbett, boch mußten sie babei zu breien sein. Zum Zeichen, daß der Getötete durch die heilige Feme gefallen war, steckte man ein Messer mit dem Zeichen der Feme neben den Toten in die Erbe. Darin lag das Furchtgebietenbe bieses Gerichts, daß niemanb die Schöffen kannte und der „verfemte" Verbrecher nun nirgenbs seines Lebens sicher war. Die Vorgelabenen, welche erschienen, würden verhört, und wenn sie schulbig Befunben würden, sofort am nächsten Baume ausgehängt. Gegen „Wifsenbe" (Schöffen) würde in heimlicher Sitzung verhanbelt. Als die orbentlichen Gerichte in Wirksamkeit traten, gingen die Femgerichte ein. 19. Die wichtigsten Erfindungen des Mittelalters. a. Das Schießpulver. (1350?) Der Sage nach erfand ein deutscher Mönch, Berthold Schwarz, das Schießpulver. Es ist möglich, daß er die treibende Kraft des Schießpulvers entdeckte und auf die Vorteile der Anwendung desselben im Kriege aufmerksam machte, aber bewiesen ist es nicht. Die ersten

3. Bergers Erzählungen aus der Weltgeschichte - S. 70

1902 - Karlsruhe : Lang
— 70 — heute bewundert mau die feinen Goldschmiedearbeiten, Holzschnitzereien, Glasgemälde und Taselgemälde, die Prachtvollen Rüstungen und Waffen, die in deutschen Städten gefertigt wurden, und wir haben alles Recht, stolz zu sein aus Mäuuer wie Erwin von Steinbach, der das Straßburger-Münster gebaut hat, aus den Erzgießer Peter Bischer von Nürnberg, den Holzschnitzer Jörg L-Yrlin von Ulm, auf die Maler Martin Schonganer aus Colmar, Hans Baldnng aus Gmünd, Hans Holbein aus Basel, Albrecht Dürer aus Nürnberg. Auch die Dichtkunst wurde in den Städten gepflegt durch die Gesellschaft der Meistersinger. Dies waren Handwerksleute, die schöne Lieder dichteten und Melodien dazu erfanden. Sonntags kamen sie zusammen und trugen ihre Sachen vor; diese wurden streng geprüft, ob sie die Kunstregeln nicht verletzten. Von Zeit zu Zeit wurde ein Wettfingen gehalten, bei dem die Sieger Preise erhielten. Diese Singgefell-fchaften blühten besonders in Mainz, Ulm, Straßburg, Colmar, am meisten in Nürnberg, wo der bekannteste Meistersinger, Hans Sachs, ein Schuhmacher, um 1550 lebte, der mehr als 6000 Gedichte hinterlassen hat. In den Städten war man auch auf einen guten Jugendunterricht bedacht; in keiner Stadt fehlte die Pfarrfchnle, in der die lateinische Sprache gelehrt wurde, und um das Jahr 1300 gab es in den meisten Städten Bürgerschulen oder Volksschulen. Von der Zeit an, da auch weltliche Leute sich dem Studium der Wissenschaften hingaben, zählten die deutschen Reichsstädte Unter ihren Bürgern viele berühmte Gelehrte. Städtebünde. Die $attfa. Tie Fürsten und Adeligen waren den Städten nicht freundlich gesinnt. Sie nötigten die Handelsleute, große Zölle zu entrichten, und mancher adelige Herr hielt es für keine Schande, wenn er einen Zug von Güterwagen auf offener Landstraße Überfiel, die Begleiter derselben niedermachte und die Waren raubte. Um sich dagegen zu schützen, schlossen die Städte Bündnisse miteinander. Der berühmteste Städtebund ist die Hansa,*) zu der mehr als hundert Städte in Nord-und Mitteldeutschland gehörten. Das Haupt der Hansa war Lübeck; hier wurden die Bundesversammlungen gehalten, die anordneten, was zum Schutze und zur Förderung des Handels in Deutschland und im Auslande nötig war. Die Hansa hatte Niederlassungen in England, Norwegen, Schweden, Rußland. Wenn es nötig war, wurde ein starkes Heer aufgestellt oder eine Flotte ausgerüstet, und fo stark war der Bund, daß die Könige von Dänemark, Norwegen und Schweden sich vor ihm beugen mußten. Dao Uemgericht. Infolge der allgemeinen Rechtsunsicherheit in Deutschland gelaugte ein Volksgericht zu mächtigem Einflüsse: das Femgericht oder „die hl. Feme". Seinen Hauptsitz hatte es in Westfalen. Das Femgericht bestand aus einem Freigrafen und einer Anzahl Freischöffen**) oder Beisitzer, welche auch die Wissenden hießen, da sie um die Geheimnisse der hl. Feme wußten. Die Mitglieder des Gerichts waren durch einen furchtbaren Eid zur Geheimhaltung verpflichtet; sich selbst aber erkannten sie an geheimen Zeichen und Losungen. Sie walteten vermummt ihres Amtes. Das Gericht tagte unter freiem Himmel mit seltsamen Gebräuchen. Die Verbrechen, über welche das Femgericht ursprünglich richtete, waren Raub, Diebstahl, Mord und Zauberei; später wurden auch andere Vergehen geahndet. Die Vorladung des Angeschuldigten geschah durch einen Brief des Freigrafen und der Schöffen. Im Schuldfalle lautete das Urteil auf . Tod durch den Strang. Erschien der Angeklagte trotz *) Hansa = Gesellschaft; Hamburg, Lübeck, Bremen heißen von jener Zeit her Hansastädte. **) Schöffen — die Schaffenden, weil sie das Urteil schaffen oder finden sollten.

4. Vaterländische Geschichtsbilder - S. 67

1896 - Leipzig : Brandstetter
— 67 — Italien und hatten keine Zeit, die deutschen Friedensstörer zu züchtigen. Als Friedrich Ii. 1250 starb, wurde die Zerrüttung noch ärger, denn sein junger Sohn Konrad kämpfte gleichfalls in Italien. Als auch dieser schon 1254 starb, hatte das deutsche Reich gar keinen Kaiser. Das kaiserliche Ansehen war so sehr gesunken, daß unter den deutschen Fürsten keiner Kaiser zu sein begehrte. Diese kaiserlose, schreckliche Zeit dauerte von 1254—1273; man nennt sie das Zwischenreich oder Interregnum, und sie ist die traurigste, die jemals über unser Vaterland hereingebrochen ist. Es gab weder Gesetz noch Recht im Lande; der Starke fiel über den Schwachen her. Nicht nur die Raubritter, auch die deutschen Fürsten befehdeten sich untereinander, plünderten Städte und Dörfer und verheerten das Land. Handel, Gewerbe und Ackerbau lagen schwer darnieder; niemand war seines Lebens und Gutes sicher. C. Stiidtebiindnisse. Hansa. Auch die Städte, besonders die Handelsstädte, hatten durch die fürstlichen Räuber viel zu leiden. Da der Kaiser sie nicht schützte, jede einzelne aber zu schwach war, so schlossen sie Städtebündnisse. Am Rheine verbanden sich ungefähr 70 Städte zum rheinischen Städtebunde, in Schwaben fast ebenfoviete zum schwäbischen Städte-bnnde. Der größte Bund unter allen aber war die Hansa. 1241 schlossen Hamburg und Lübeck den Hansabund; sie wollten die Landstraße zwischen Trave und Elbe, sowie den Stecknitzkanal vor dem Raubrittertnme schützen. Deshalb sammelten sie ein großes Heer. Nun hatten die Raubritter üble Tage; ihre Burgen wurden zerstört, -sie selber aufgehängt. Aber auch die Schiffahrt auf der Elbe, Nord- und Ostsee sollte geschützt werden. Deshalb rüstete die Hansa Kriegsschiffe aus. Nun wurden auch die adeligen Seeräuber gefangen, im Meere ertränkt und ihre Fahrzeuge vernichtet. Bald zitterten Land- und Seeräuber vor der Hansa. Andere Städte l raten dem Bunde bei, so daß er zur Zeit seiner Blüte mehr als 60 der größten Handelsstädte umfaßte. An der Spitze der Hansa stand Lübeck. An der Ostsee gehörten dazu Kiel, Wismar, Rostock, Stralsund, Greifswald, Stettin, Stargard, Kolberg, Danzig, Königsberg; an der Nordsee Hamburg, Bremen, Antwerpen, Brügge; im Binnenlande Frankfurt an der Oder, Magdeburg, Braunschweig, Hildesheim, Hannover, Lüneburg, Münster, Osnabrück, Soest, Dortmund, Köln. Bald erzitterte alles, nicht nur die Räuber, vor der Hansa. Sie rüstete 200 Kriegsschiffe aus, hielt ein großes Landheer und führte Kriege mit Fürsten und Königen. So wurde ein schwedischer König von der Hansa gezwungen, seine Krone niederzulegen; einem Dänenkönige erklärte einmal ein Bürgermeister von Danzig den Krieg, wobei die Hansa Kopenhagen erorberte, den Sund gegen die Durchfahrt nichthanseatischer Schiffe sperrte, indem sie einen hohen Zoll erhob, und Dänemark nötigte, keinen König ohne ihre Einwilligung zu wählen. Selbst Lissabon, die Hauptstadt von Portugal, wurde durch ihre Schiffe erobert. Kein König hatte solche Flotten auf dem Meere, wie die Hansa. Unter jhrem Schutze zogen deutsche Kaufleute nach allen Weltgegenden und gründeten deutsche Handelsniederlassungen. Von Brügge in den Niederlanden, London in England, Bergen in Norwegen bis Nowgorod im westlichen Rußland reichte dieser gewaltige Handelsbund, und in vier Städten hatte er auch seine großen Warenniederlagen. In Lübeck wurden die Hansatage oder Bundesversammlungen gehalten. Hatte eine Stadt ihre Pflichten nicht erfüllt, so wurde sie „verhanset", d. H. aus dem Bunde gestoßen und ihr Handel zerstört. 300 Jahre hielt sich die Hansa auf der Höhe ihrer Macht. Als aber die Zeit des Faustrechts vorüber war, trat wieder eine Stadt nach der anderen vom Bunde zurück, bis zuletzt nur noch Hamburg, Lübeck und Bremen blieben, die noch heute Hansastädte heißen. d. Femgerichte. Ju jener Zeit entstanden durch ganz Deutschland furchtbare heimliche Gerichte, welche die groben Verbrecher vor ihren Richterstnhl zogen und mit dem Tode bestraften. Ihren ersten Sitz hatten sie in Westfalen, aus „roter Erde", darum hießen sie die westfälischen Freigerichte oder Femgerichte, welcher Name abgeleitet ist von dem altdeutschen „verfemen", das so viel als „verbannen" oder „verfluchen" heißt. 5*

5. Mittlere Geschichte - S. 50

1892 - Leipzig : Reisland
— 50 — Die Macht des Hansabundes wurde so groß, daß er Heere und Flotten hielt und selbst mit dem König von Dänemark siegreich kämpfte und Kopenhagen eroberte. Dreihundert Jahre dauerte die Blüte der Hansa. Als aber ihr Zweck erreicht, als die Sicherheit und Ausbreitung des Handels nach Wunsch befördert war, trat eine Stadt nach der andern wieder von dem Bunde ab. Schließlich blieben nur die drei Städte Hamburg, Lübeck und Bremen übrig, die auf dem letzten Bundestage im I. 1630 ihren Verein erneuerten und bis heute den Namen der Hansastädte beibehalten haben. 4. Femgerichte und Inquisition. 1. Femgerichte. Da in den Zeiten des Faustrechtes die Macht der Gerichte nicht ausreichte, suchte man durch Femgerichte den ärgsten Freveln zu steuern. Sie waren ursprünglich ein Rest der alten germanischen Gerichtsbarkeit und galten als ordentliche kaiserliche Gerichte, besonders in Westfalen. Das Gericht bestand aus Freischöffen, die man auch Wissende nannte, weil sie das Urteil verstanden. Die Zahl derselben soll sich aus 100 000 belaufen haben. Der oberste Richter hieß der Fr ei graf, weil früher ein Graf im Namen des Kaisers Recht sprach. In der Nacht versammelten sich die vermummten Richter, welche niemand kannte, auf dem Malplatz, d. h. auf einem Berg oder Hügel, am Fuße uralter Eichen, oder an einer Quelle im Thale. War ein Vergehen zur Anzeige gebracht, so wurde der Angeklagte durch Anheftung einer Schrift an seiner Thür dreimal vor die Feme geladen. Erschien er nach dreimaliger Ladung nicht, so wurde er, wenn der Kläger durch zwei Eideshelfer die Anklage beschwor, verfemt oder verurteilt. Es hatte dann jeder Wissende die Pflicht, ihn, wo er ihn traf, aufzuhängen, wobei ein Dolch in den Baum gesteckt wurde, zum Zeichen, daß die heilige Feme hier gewaltet habe. Gestand der Angeklagte, so wurde das Urteil sogleich vollzogen. Leugnete er, so konnte er durch sechs, endlich durch einundzwanzig Eide die Klage rückgängig machen, und nun war er frei. Wenn drei Freischöffen einen Verbrecher auf frischer That ertappten, so durften sie ohne weiteres die Strase vollziehen. Durch ihr heimliches Treiben trug aber diese Gerichtsbarkeit den Keim des Untergangs in sich; eine bessere Einrichtung der landesherrlichen Gerichte und der ewige Landfriede Kaiser Maximilians I. führte endlich ihre Auflösung herbei. 2. Die Inquisition. Die heilige Inquisition oder das

6. Geschichte für Volks- und Bürgerschulen : mit Abbildungen - S. 36

1892 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
I — 36 — hier in der Stadt gemietet werden. Er wurde nach Bedarf mit 8—10 Pferden bespannt. Die Straße war, damit der Zoll nicht umgangen werden konnte, genau vorgeschrieben. Wer bei sandigen oder sumpfigen Stellen zur Seite fuhr oder einen Richtweg einschlug, hatte hohe Strafe zu zahlen. Warf der Wagen um oder berührte die Achse den Boden, so gehörte die abgefallene Ware oder wohl gar der Wagen nebst Ladung dem Herrn des Grund und Bodens, auf dem das Unglück geschehen war. Führte der Weg über eine Brücke, so mußte ein Brückengeld gezahlt werden. Wo Räuber und Wegelagerer den Weg unsicher machten, da mußte sich der Kaufherr von dem Herrn des Landes das „Geleit" kaufen, wofür ihn dieser ungefährdet durch sein Gebiet führen ließ. Erst nach wochenlanger, mühseliger Fahrt kam der Kaufherr — nicht selten nur mit einem Bruchteile der gekauften Waren — in der Heimat an. 6. Die Hansa. Zur Zeit des Faustrechts lauerten die Raubritter nicht selten den vorüberziehenden Kaufleuten an der Heerstraße auf ober plünderten ihre Schiffe, die den Rhein und die Elbe befuhren. Da vereinigten sich Lübeck und Hamburg (1241) und beschlossen, sich gegen biefe Räuber zu schützen. Sie schufen sich ein eignes Heer und rüsteten Kriegsschiffe ans, welche die Kauffahrer auf der Elbe in Schutz nahmen. Diesen Bnnb nannte man die Hansa. Bald traten nun auch noch anbre Stabte diesem Bünbuisse bei, wie Braunschweig, Stralsunb, Stettin, Köln, Frankfurt a. O., Königsberg, Magbeburg u. s. w., im ganzen 60 Städte, und es dauerte nicht lange, so zitterte alles vor der Macht der Hansa. Sie hatte eine Flotte von 200 Schiffen, ein furchtbares Landheer und führte Krieg mit Fürsten und Königen. So erklärte einmal der Bürgermeister von Danzig dem Könige von Dänemark den Krieg. In Lübeck war der Bundestag. Hatte eine Stadt ihre Pflicht nicht erfüllt, so wurde sie „gehanset", d. H. aus dem Bunde gestoßen. 300 Jahre lang war die Hansa in voller Blüte. Im 15. Jahrhundert aber zerfiel sie allmählich, weil die Fürsten selbst mehr für Ordnung und Sicherheit sorgten. 24. Femgerichte. Der schwarze Tod. Frondienste. 1. Femgerichte. Die Femgerichte sind aus den alten Volksgerichten der Franken hervorgegangen. In den schütz- und rechtslosen Zeiten des Faustrechts verbreiteten sie sich durch ganz Deutschland. Sie gewährten jedem Freien den sichersten Schutz und waren der Schrecken aller Übelthäter. Ihre obersten Richter hießen Freigrafen, die übrigen Mitglieder Freifchöffen oder auch „Wissende", weil sie um die Geheimnisse der Feme wußten. Das Gericht wurde auf der „Malstätte" abgehalten. Dort bestieg der Freigraf den „Freistuhl". Vor ihm auf einem Tische lagen Schwert und Strick, die Zeichen des Rechts über Leben und Tod. Der oberste Freistuhl war in Dortmund unter der Femlinde, die noch heute als Zeuge jener Gerichtsstätte dasteht. War jemand bei dem Femgerichte verklagt, dann ward er durch den Ladebrief mit 7 Siegeln vorgeladen. War er ein Ritter, der auf feiner Raubburg verschlossen wohnte, so hefteten die Fronboten die Labung des Nachts an das Thor, schnitten aus bemselben 3 Späne als Wahrzeichen und schlugen breimal laut gegen die Thorflügel. Erschien der Angeklagte, so führte man ihn mit verbundenen Augen in den Kreis der Richter und las ihm die Anklage vor. Bekannte er sich schuldig, ober wurde er überführt, dann sprachen die Schöffen das Urteil; war es die Todesstrafe, so wurde er sofort, meistens von dem jüngsten Schöffen, an den nächsten Baum gehängt. Gelindere Strafen waren Landesverweisung und Geldbuße. Erschien der Angeklagte nicht, so galt er für schuldig und ward „verfemt". Dann wurde der Name des Verurteilten in das Blutbuch geschrieben und der also Verfemte von allen Wissenben verfolgt. Keiner von ihnen burfte das Urteil verraten, aber jeber hatte die Pflicht, es zu vollstrecken, boch mußten sie babei zu breien fein. Wo sie des Verfemten habhaft werben konnten, zu Haufe ober auf der Straße, da stießen sie ihn nieder oder hängten ihn.

7. Handbuch der deutschen Geschichte - S. 168

1898 - Breslau : Goerlich
— 168 — und vcteiäubei fanden hier ihren verdienten Sohn. Scst)ft bet* König nun Dänemark wurdc^durch bic Hansa gezwungen, seine Feindseligkeiten gegen bic nordischen Städte einzustellen. Da nun bic anbeien Ltübte sahen, luic sicher bic Hansa ihren Handel betrieb, traten viele andere Stabte bent Bunde bei, so Hamburg, Bremen, Braunschweig, viele brandenbnrgische Städte, selbst Köln, so das; er zur Zeit seiner höchsten Blüte 80 Städte zählte, welche' eine Flotte non mehr als 200 Schiffen und ein stattliches Kriegsheer unterhielten. Die Hansastädte vermittelten den Austausch der Waren zwischen dem Norden und Lüden Europas. Sie brachten aus Rußland Pelzwerk, Felle und Pelze, Wachs, Holz, Getreide, aus Schweden und Norwegen Fische, Kupfer und Eisen, aus Euglaub Wolle, Zinn und Blei: dagegen rührten sie nach jenen Ländern Wein, Bier, Tuch, Leinwand, Gold- und Silberwaren nrtb anberc Erzeugnisse des bentschen Handwerks aus. An vielen Handelsorten des Auslands hatte die Hansa ihre Hose, bic von bentschen Kaufleuten und ihren Angestellten bewohnt waren, so in Nowgorod, in Bergen, in Norwegen, in London nrtb in Brügge. Über ans große Reichtümer wurden hier gewonnen; in Lübeck liefen im Jahre 1638 in den Hasen 423 Schiffe ein und 871 aus. Noch heute zeugen die herrlichen Kirchen und Rathäuser der Ostseestädte von dem damaligen Reichtum und der Thatkraft ihrer Bürger. Tie Hansa hielt streng auf Ordnung unter ihren Gliedern. In Lübeck fanden die Hansatage start, die Versammlungen der Abgeordneten aller Ltiibtc. Tort wurden die notwendigen Maßregeln getroffen, die Beiträge ausgeschrieben, Beschwerden geschlichtet, Bündnisse und Verträge mit Staaten und Städten geschlossen. Strenge Strafe traf eine Stadt, bic ihre Pflichten nicht erfüllte. Gegen 300 Jahre erhielt sich bic Hansa auf ihrer Höhe. Tann traten manche ^tiibte freiwillig zurück, neue Handelswege wurden ein- geschlagen, und viele Länder, die früher durch die Hansa ihren Handel trieben, machten sich selbständig. Nur Hamburg, Lübeck und Bremen behielten den Namen Hansastäbte, und im neuen deutschen Reiche hat sich ihr Handel aufs neue herrlich entwickelt. 1. Rechtspflege. Ihe Femgerichte, a) Durch lange Zeit blieb das alte deutsche Recht in Übung, wonach die Freien durch den Freigrafen gerichtet wurden, der gewöhnlich vom Landesherrn ernannt wurde. Aus den freien Männern des Gerichtsbezirkes wurden Schöffen ausgewählt, welche gemeinsam mit dem Richter das Urteil verkündeten, so wie in bcn alten deutschen Gesetzbüchern das Recht niedergelegt war. b) Im 13. und 11. Jahrhundert war es aber ost unmöglich, vor bent Richter sein Recht zu erlangen. Tie mächtigen Grafen, Ritter, Stäbtc itub Bürger schafften sich selbst Genugthuung, wenn ihnen wirklich ober vermeintlich unrecht geschehen war, indem sie dem Gegner Fehde mv sagten und gegen ihn Krieg führten, wobei meist dessen Besitzungen furchtbar verwüstet wurden. Weitn dagegen ein Ritter vom Richter verurteilt war, so kümmerte er sich wenig darum; denn die festen

8. Anschaulich-ausführliches Realienbuch - S. 57

1884 - Braunschweig : Wollermann
- 57 — einigt, die sich durch Fahnen, Abzeichen und besondere Bräuche von einander unter- schieden. Hatte der Lehrling seine Gesellenprüfung bestanden, so wanderte er von Stadt zu Stadt, grüßte den fremden Meister mit bestimmt vorgeschriebenem Spruch und erhielt dafür ein Geldgeschenk, falls der Meister keine Arbeit für ihn hatte. Um Zunft- meister zu werden, wurde ein besonderes Meisterstück verlangt. Unter den Künsten blühte vornehmlich die Baukunst. Der Kölner Dom und das Straßburger Münster geben noch heute Zeugnis davon. Auch die Goldschmiedekuust und die Kunst des Siegel- schneidens wurden eifrig betrieben. Jede Stadt hatte ihr besonderes Wappen, Lübeck z. B. ein Schiff auf hoher Flut, Magdeburg eine Jungfrau líber den Zinnen, Worms einen Lindwurm, Braunschweig einen Löwen. Auch Ackerbau trieb der Städter, und Herden von Kühen, Schafen und Schweinen wurden, nachdem sie in der Frühe vom Hirten durch das Horn znsamnien „getutet" loaren, auf die gemeinsame Weide ge- trieben. Eins der liebsten Feste der Städter lvar das Frühlingsfest, an welchem ein bullt bekränzter Knabe an der Spitze gewappneter Bürger als Soilnengott in den Wald zog. Hier ergötzte man sich unter einem glatt geschälten Baum mit grüner Krone durch Spiel und Tanz. Später verloandelte sich dieses Fest in das Schützenfest. Dabei wurde ein bunter Frühlingsvogel von der Stange herabgeschossen und der Sieger belohnt. 3. Zue Hansa. Zur Zeit des Faustrechts lauerten die Raubritter nicht selten den vorüberziehenden Kaufleuten all der Heerstraße oiif oder plünderten ihre Schiffe, die den Rhein und die Elbe befuhren. Da vereinigten sich Lübeck und Hamburg (1241) und beschlossen, sich gegen diese Räuber zu schützcu. Sie schufen sich ein eignes Heer und rüsteten Kriegsschiffe aus, tvelche die Kauffahrer auf der Elbe in Schutz nahmen. Diesen Bund nannte man die Hansa. Bald traten nun auch noch andre Städte diesem Bündnisse bei, wie Braunschweig, Stralsund, Stettin, Köln, Frankfurt a. O., Königs- berg, Magdeburg u. s. )v., im ganzen 60 Städte, und cs dauerte nicht lange, so zitterte alles vor der Macht der Hansa. Sie hatte eine Flotte von 200 Schiffen, ein furchtbares Landheer und führte Krieg luit Fürsten und Königen. So erklärte einmal der Bürger- meister von Danzig dem König von Dänemark den Krieg. In Lübeck war der Bun- destag. Hatte eine Stadt ihre Pflicht lischt erfüllt, so wurde sie „gehanset", d. h. aus dein Bunde gestoßen. 300 Jahre lang loar die Hansa in voller Blüte. Im 15. Jahr- hundert aber zerfiel sie, weil die Fürsten selbst nichr für Ordnung und Sicherheit sorgten. 4. Ierngerichle. In den schütz- und rechtslosen Zeiten des Faustrechts verbreiteten sich die schon zu Karls d. Gr. Zeiten gebildeten Femgerichte durch ganz Deutschland. Sie gewährten jedem Freien den sichersten Schutz und waren der Schrecken aller Übel- thäter. Ihre obersten Richter hießen Frcigrafcn, die übrigen Mitglieder Freischöffen oder auch „Wissende", weil sie um die Geheimnisse der Feme wußten. Das Gericht wurde auf der „Malstätte" abgehalten. Dort bestieg der Freigraf den „Freistuhl". Bor ihm auf einem Tische lagen Schwert und Strick, die Zeichen des Rechts über Leben und Tod. Der oberste Freistuhl lvar in Dortmund linter der Femlinde, die noch heute als Zeuge jener Gerichtsstätte dasteht. War jemand bei dem Femgericht verklagt, so ward er durch den Ladebrief mit 7 Siegeln vorgeladen. War er ein Ritter, der auf seiner Raubburg verschlossen wohnte, so hefteten die Fronboten die Ladung des Nachts an das Thor, schnitten aus demselben 3 Späne als Wahrzeichen und schlugen dreimal laut gegen die Thorflügel. Erschien der Angeklagte, so führte man ihn mit verbundenen Augen in den Kreis der Richter und las ihm die Anklage vor. Bekannte er sich schul- dig, oder wurde er überführt, so sprachen die Schöffen das Urteil; lvar cs die Todes- strafe, so wurde er sofort, lneistens von den: jüngsten Schöffen, all den nächsten Baum gehängt. Gelindre Strafen waren Landesverweisung und Geldbuße. Erschien der An- geklagte nicht, so galt er als schuldig und ward „verfemt". Daun wurde der Name des Verurteilten in das Blutbuch geschrieben, und der also Verfemte von allen Wis- senden verfolgt. Keiller von ihnen durfte das Urteil verraten, aber jeder hatte die

9. Weltgeschichte in Lebensbildern für Mittelschulen, höhere Mädchenschulen und verwandte Anstalten - S. 169

1897 - Leipzig : Baedeker
— 169 — Hamburg und Lübeck im Jahre 1241 ein Schutz- und Trutzbündnis. Sie schufen sich ein eigenes Landheer und eine Flotte zum Schutze ihres Handels zu Lande und zu Wasser. Diesen Bund nannte man die Hansa; denn Hansen hieß sich vereinigen. Nun kamen für die Räuber schlimme Zeiten. Sie wurden gefangen und hingerichtet, ihre Burgen zerstört. Die Seeräuber wurden an den Masten ihrer Schiffe erhenkt. b) Blüte der Hansa. Bald erkannten die anderen Städte, welch großen Vorteil solcher Handelsschutz gewährte, und sie schlossen sich dem Bunde an. Schließlich gehörte der ganze Norden Deutschlands von Holland bis Rußland zum Hansabunde; 80 Städte zählte er zur Zeit der Blüte zu seinen Mitgliedern. Das ganze Gebiet war in verschiedene Kreise geteilt. Zum wendischen Kreise gehörten: Lübeck, Wismar, Rostock, Stralsund, Greisswald, auch Berlin, Stendal, Salzwedel, Frankfurt a. O. u. a. m. Zum sächsischen Kreise: Hamburg, Bremen, Goslar, Hannover, Magdeburg, Halle, Erfurt, Nordhausen u. a. Zum westfälischen: Köln a. Rh., Soest, Dortmund, Münster, Osnabrück, Paderborn u. f. w. Zum baltischen: Danzig, Königsberg, Thorn, Riga n. a. m. Alljährlich wurde eine Bundesversammlung in Lübeck abgehalten, zu der Abgeordnete ans allen Bundesstädten erschienen. Hier wurden die Beiträge sür die einzelnen Städte festgesetzt, Unternehmungen vereinbart und etwaige Streitigkeiten der Bundesmitglieder geschlichtet. Wer seinen Verpflichtungen gegen den Bund nicht nachkam, wurde verhanset, d. H. aus dem Bunde ausgestoßen. Einer solchen Stadt wurden die Schiffe genommen und ihr Handel zerstört. Die Hansa schwang sich auf zur ersten Macht in Nordeuropa. Sie führte Krieg mit Königen und Fürsten. Durch sie verlor der schwedische König Magnus seine Krone, und einem Dänenkönige wurde von dem Bürgermeister von Danzig der Krieg erklärt. Die Hansa eroberte 1368 Kopenhagen, sperrte den Sund und erzwang sich große Handelsvorrechte von Dänemark. Auch Schweden, Norwegen, England und Rußland räumten der Hansa große Vorrechte ein. Sie vermittelte den Handel zwischen dem Norden und Süden, Osten und Westen Europas, und die deutschen Kaufleute gelangten durch den gewinnbringenden Handel zu großem Reichtum. Im Jahre 1254 entstand in Süddeutschland der rheinische Städtebund, dessen wichtigste Mitglieder Speier, Augsburg und Nürnberg waren. c) Verfall der Hansa. Über 300 Jahre blieb die Hansa in großer Blüte. Aber nach der Entdeckung Amerikas und des Seeweges nach Ostindien nahm der europäische Handel eine andere Richtung; auch gewährten die deutschen Regierungen eine größere Rechtssicherheit als früher; so trat nun eine Stadt nach der anderen von dem Bunde zurück. Zuletzt blieben nur noch Hamburg, Lübeck und Bremen vereint. Diese heißen noch heute Hansastädte.

10. Allgemeines Realienbuch - S. 20

1910 - Berlin : Schnetter & Lindemeyer
20 oder Femgerichte. Sie hatten ihren Sitz in Westfalen und standen unmittelbar unter dem Kaiser. Ihre Entstehung reicht bis auf Karl den Großen zurück. Am Hellen Tage kamen der Freigraf, die Frei- boten und Freischöffen an den alten Gerichtsstätten zusammen. Ihre Sitzungen waren zuerst öffentlich; später wurden sie des Nachts an verborgenen Orten abgehalten. Strenge Verschwiegenheit wurde von allen Wissenden gefordert. Wer das Geheimnis verriet, wurde ge- hängt. Hatte jemand ein Verbrechen begangen, so wurde er von einem Freischöffen vor dem Femgericht angeklagt. Der Angeklagte wurde durch einen Brief mit sieben Siegeln vor das Gericht geladen. Mit verbundenen Augen führte man ihn zur Richtstätte, wo man ihm sein Verbrechen vorhielt. Gestand er seine Tat, so wurde er sofort hingerichtet. Erschien er aber nach dreimaliger Ladung nicht, so wurde er verfemt. Von zwei anderen Freischöfsen unterstützt, suchte der Klüger seiner habhaft zu werden. Gewöhnlich knüpfte man ihn auf oder stieß ihm den Dolch ins Herz. Zum Zeichen, daß die Feme gerichtet hatte, ließen die Femrichter den Dolch bei der Leiche zurück. Die Städtebündnisse und die Hansa. Im Mittelalter trieben viele Städte Deutschlands einen lebhaften Handel und wurden da- durch wohlhabend. Das erregte den Neid der Ritter, die nun die Städte bedrängten. Sie überfielen die Kaufleme aus den Landstraßen und nahmen ihnen die Waren weg oder ließen sich einen hohen Zoll zahlen; ebenso trieben sie ihr schändliches Handwerk an den großen Wasserstraßen. Kaiser und Fürsten brachten den Städten keine Hilfe, und so waren die Städte genötigt, sich selbst zu helfen; sie schloffen Bündnisse gegen die Abermacht der Raubritter zum Schutz ihres Handels.. Der bedeutendste Städtebund war die Hansa. Um 1241 verban- den sich Hamburg und Lübeck gegen die Raubritter und Seeräuber. Viele andere norddeutsche Städte schlossen sich ihnen an, so daß der Bund bald mächtig wurde. An der Spitze des Bundes stand Lübeck. Die Hansa rüstete ein Heer aus, das die Raubritter in ihren Burgen belagerte. Auf ihren hohen, festen Schiffen fuhren die Hanseaten in die Nord- und Ostsee, um die Seeräuber zu unterdrücken. Die Hansa- städte trieben nicht nur in Deutschland Handel, sondern auch in an- dern Ländern. Ihre Kaufleute reisten nach Westen bis London und Lissabon, nach Norden bis Bergen und nach Osten bis Nowgorod. Überall errichteten sie große Lagerplätze für ihre Waren und wußten sich wichtige Handelsvorrechte zu verschaffen. Zur Blütezeit der Hansa war Deutschland der Mittelpunkt des damaligen Handels. Die Ge- würze Indiens, die Seide Chinas, die Spezereien Arabiens kamen über die Grenze zu uns. Dafür gingen abendländische Waren, beson- ders Pelzwerke und Leinen, nach dem Morgenlande. Aus dem Norden brachten die Kaufleute Fische und Teer. Die Hansa war so mächtig, daß sie dem dänischen König den Krieg erklärte, als er ihr die Han- delsvorrechte bestritt. Der Bund war aber nur locker gefügt. Innere Zwistigkeiten und das Wachstum der fürstlichen Gewalt führten dazu.

11. Deutsche Geschichte bis zum Ausgang des Mittelalters - S. 277

1906 - Leipzig : Brandstetter
— 277 — Dreihundert Jahre lang erhielt sich die deutsche Hansa auf dieser Höhe ihrer Gewalt und ihres Ansehens. Aber als ihr Zweck erreicht, d. h. die Sicherheit und Ausbreitung ihres Handels nach Wunsch befördert war, als besonders die Fürsten wieder mehr für Ordnung und Sicherheit sorgten und die traurigen Zeiten des Faustrechts vorüber waren, trat wieder eine Stadt nach der andern vom Bunde ab, und so blieben am Ende nicht mehr als die drei Städte Hamburg, Lübeck und Bremen übrig, die auf dem letzten Bundestage im Jahre 1630 ihren Bund erneuerten und bis auf den heutigen Tag den Namen der Hansastädte behalten haben. 4. Die Femgerichte, a) Notwendigkeit derselben. In den schlimmsten Zeiten des Faustrechts drückte die allgemeine Unsicherheit alle Stände, besonders auch den Landmann; denn er war keinen Tag sicher, daß nicht die benachbarten Edelleute auf seinen Feldern ihre Fehden ausfochten, mit den Hufen ihrer Pferde seine Saaten zerstampften und ihm vielleicht gar seine Hütte über dem Kopfe ansteckten. Wir können uns glücklich fühlen, daß die öffentliche Sicherheit so viel besser geworden ist, daß wir die Landstraßen bereisen und uns am Abend ruhig zum Schlafe in unserm Hause niederlegen können. Der, welchem Unrecht geschehen ist, kann sein Recht finden, und auch der Vornehmste und Mächtigste muß dem Spruch der Gerichte gehorchen. Damals aber galten die Gerichte gar wenig, das Wort des Richters wurde nicht gehört, und ein jeder tat, wozu er die Macht in Händen hatte. Solche außerordentlichen Zeiten, in denen alles gegeneinander kämpfte, machten auch außerordentliche Mittel nötig, um Recht und Gerechtigkeit zu schützen. So wurden damals, zur Zeit des Faustrechts, durch ganz Deutschland furchtbare heimliche Gerichte eingerichtet, welche die groben Verbrecher allerart vor ihren Richterstuhl zogen und, wenn sie sich nicht genügend rechtfertigen konnten, mit dem Tode bestraften. Es war gefährlich, sich vor ihnen zu stellen, aber noch gefährlicher, sich auf ihre Vorladung nicht einzufinden. Ihren ersten und vornehmsten Sitz hatten jene Gerichte in Westfalen, auf „roter Erde", darum hießen sie auch die westfälischen Freigerichte oder Femgerichte, welcher Name abgeleitet ist von dem altdeutschen Worte „verfemen", das so viel als „verbannen" oder „verfluchen" heißt. b) Zusammensetzung derselben. Der Hauptsitz der Femgerichte war Dortmund in Westfalen. Sie standen unmittelbar unter dem Kaiser, in dessen Namen sie über alle schweren Verbrechen richteten. Den Vorsitz in diesen Gerichten führte der Freigraf; die Beisitzer hießen Freischöppen oder Freischöffen (vergl. das heutige Schöffengericht!); man nannte sie auch Wissende, weil sie um die Geheimnisse der heiligen Feme wußten. Solcher Beisitzer mußten bei jedem Gericht mindestens 14 zugegen sein, gewöhnlich aber war die doppelte Anzahl vertreten. Die Freigerichte durften ursprünglich nur in

12. Realienbuch für Volksschulen - S. 13

1895 - Danzig : Axt
Zur Zeit der Kreuzzüge entstanden folgende geistliche Ritterorden: Der Johan- niter-, der Tempelherren-und der deutsche Ritterorden. Jedes Mitglied derselben verpflichtete sich zum Gehorsam, zur Armut, zur Ehelosigkeit und zum Kampfe gegen die Ungläubigen. Die Hansa. Da später das Rittertum entartete, und die Raubritter alle Straßen und Flüsse unsicher machten, so verbanden sich die beiden reichen und mächtigen Städte Hamburg und Lübeck und unterhielten auf ihre Kosten eine bewaffnete Schar, den Handelsverkehr zu schützen. Bald gesellten sich noch andere Städte dazu, und es wurde ihre Macht so groß, daß sie es mit dem stärksten Feinde zu Wasser und zu Lande aufnehmen konnten. Diese Vereinigung nannte man Hansa (Bund). Später, als schon mehr für öffentliche Sicherheit gesorgt war, trat eine Stadt nach der andern aus dem Bunde. Endlich blieben nur noch drei Städte: Hamburg, Bremen und Lübeck, darin, welche den Namen Hansastädte bis auf den heutigen Tag führen. Tie Femgerichte. Vom zwölften bis fünfzehnten Jahrhundert gab es ein weit und breit gefürchtetes heimliches Gericht, „die heilige Feme." Ihr Hauptsitz, „oberster Freistuhl" genannt, war zu Dortmund in Westfalen. Die „Teilnehmenden" oder „Wissenden" waren über ganz Deutschland verbreitet, und so blieb selten ein Verbrechen ungestraft. Man nimmt an, daß es an looooo Wissende gab, welche durch einen furchtbaren Eid die Geheimhaltung be- schworen hatten und sich unter einander an geheimen Zeichen erkannten. Lud die heilige Feme den Verbrecher vor Gericht, so schlug man einen Brief mit sieben Siegeln an seine Hausthür oder hieb durch drei kräftige Schläge drei Späne aus seinem Thor. Konnte er sich nun vor versammeltem Gericht von seiner Schuld nicht rechtfertigen, so wurde er verfemt, d. h. er fiel der Strafe anheim. Jeder Wissende hatte alsdann die Pflicht, ihn, wo er ihn fand, auf- zuknüpfen oder zu erdolchen. Der Dolch aber wurde neben ihm in die Erde gestoßen, zum Zeichen, daß hier die Feme gerichtet. Da aber später die Fem- geeichte zu großen Mißbräuchen Anlaß gaben, so gingen dieselben unter, indem man allmählich eine bessere Rechtspflege einführte. Das Stàdtewesen. Um das Jahr 1300 waren in Städten höchstens die Hauptstraßen gepflastert. Die Straßen waren enge und die kleinen Häuser von Fachwerk erbaut. Der eine Giebel stand nach der Straße. Letztere wurde des Nachts nicht allgemein beleuchtet, es sei denn, daß der Mond schien. Um die Stadt herum führte eine Mauer und ein Graben zum Schutz gegen die Feinde. Nach den Berufsarten teilten sich die Bürger der Städte in Zünfte (Schlächter, Bäcker, Brauer u. s. >v.), die sich streng von einander sonderten. Um die ver- fertigten Waren leicht verkaufen zu können, wurden Märkte eingerichtet. Wenn solche Leute, welche vom Lande in die Stadt ziehen wollten, innerhalb der Ringmauern nicht aufgenommen werden konnten, baute man für sie Vorstädte oder Pfahlburgen, und die Bewohner derselben hießen Pfahlbürger. — Durch den Handel vermehrte sich der Reichtum der Städte. Sehr groß war z. B. der Wohlstand in Augsburg und Nürnberg. Solche Städte, die unmittelbar unter dem Kaiser standen, hießen freie Reichsstädte, wie Nürnberg, Goslar, Frank- furt a. M. Der Bauernstand. Ein elendes Los hatten die Bauern auf dem Lande; denn sie waren meistens Leibeigene und durften als solche ihrem Herrn nie den Dienst kündigen. Sie mußten den Gutsherren ohne Tagelohn den Acker be- arbeiten, unentgeltlich Leinwand, Geflügel und Eier liefern, auf der Jagd Dienste leisten, Botengänge verrichten u. s. w. Dafür hatten sie zur Nutznießung ein kleines Grundstück, das jedoch nicht ihr Eigentum war. Das Mönchswesen. Diejenigen Männer, welche in Abgeschlossenheit ein frommes Leben führen wollten, gingen in ein Kloster und gelobten Gehorsam gegen die geistlichen Obern, freiwillige Armut und Keuschheit. Man nannte sie

13. Anschaulich-ausführliches Realienbuch - S. 50

1904 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
I 50 sich ein eigenes Heer und rüsteten Kriegsschiffe aus, die die Kauffahrer auf der Elbe u. a. Flüssen sowie auf der Nord- und Ostsee in Schutz nahmen. Diesen Bund nannte man die Hansa. Bald traten nun auch noch andere Städte diesem Bündnis bei, wie Braunschweig, Stralsund, Stettin, Cöln, Frankfurt a. O., Königs- berg, Magdeburg u. s. w., im ganzen über 80 Städte, und es dauerte nicht lange, so zitterte alles vor der Macht der Hansa. Sie hatte neben einer Flotte von 200 Schiffen ein furchtbares Landheer und führte Krieg mit Fürsten und Königen. So erklärte sie einmal dem Könige von Dänemark den Krieg und eroberte mit ihrer Flotte Kopenhagen. In Lübeck war der Bundestag. Hatte eine Stadt ihre Pflicht nicht erfüllt, so wurde sie „gehanset", d. h. aus dem Bunde gestoßen. 300 Jahre lang war die Hansa in voller Blüte. Im 15. Jahrhundert aber zerfiel sie allmählich, weil die Fürsten selbst mehr für Ordnung und Sicherheit sorgten. 30. Lehnswesen und Frondienste. 1. Lehnswesen. Aus dem Frankenlande hatte sich das Lehnswesen (S. 14) nach und nach über ganz Deutschland ausgebreitet. Der Kaiser war gewöhnlich der Lehnsherr der Fürsten (S. 28), Erzbischöfe und anderer Großen, und diese teilten wieder kleinere Lehen aus, z. B. Städte, Burgen, Wälder, Fischereien, Brauereien, Mühlen und Ackerhöfe. Selbst das Amt eines Schultheißen und Grafen war vielfach ein Lehen. Besonders häufig wurden die Klöster an welt- liche Große als Lehen abgegeben. Dafür mußten diese dann gewisse Gegendienste tun, z. B. den Abt zu Pferde begleiten und den Klosterwagen gegen Räuber schützen. Aus den Lehnsleuten ist ein großer Teil des Adels hervorgegangen. 2. Frondienste. Ursprünglich lebten die Fürsten und Grundherren von den Einkünften ihrer eigenen Güter (Domänen). Als sie aber später die Domänen ihren Beamten und Dienern zur Bewirtschaftung übergaben, da ließen sie sich von diesen ihren „hörigen Bauern" nicht nur die Lebensmittel in die Küche liefern, sondern auch die Dienste verrichten, die in der herrschaftlichen Haus- Haltung vorfielen. Zu bestimmten Zeiten mußten die „Gefälle", wie Gänse, Hühner („Zinshahn"), Schweine, Fische, Butter, Eier, Korn, Kessel und Töpfe, entrichtet werden. In späterer Zeit traten an die Stelle solcher Lieferungen Abgaben in Geld, die Zins oder Steuern genannt wurden. Da diese in der Regel an den Festtagen erhoben wurden, so erklären sich daraus die Namen Michaelissteuern, Osterzinsen, Weihnachtshühner u. s. w. Manche hörige Bauern mußten am Hofe die Öfen heizen, Brot backen, Bier brauen, Holz spalten, Nacht- wachen leisten und Botengänge verrichten. Zuweilen auch mußte der Bauer mit seinem Gespann für den Herrn arbeiten und ihm Holz, Mehl und Steine herbei- fahren, seinen Acker bestellen oder die Ernte besorgen. Doch wurden die Leute bei der Arbeit meistens gut beköstigt. Die Kinder eines hörigen Bauern waren verpflichtet, bei ihrem Grundherrn in Dienst zu treten. Sie erhielten gewöhnlich nur Kost, zuweilen auch einen ganz geringen Lohn. 3j. Recht und Gesetz. 1. Femgerichte. Aus den alten Volksgerichten der Franken entstanden nach und nach die Femgerichte. In den schütz- und rechtlosen Zeiten des Mittel- alters verbreiteten sie sich durch ganz Deutschland. Sie, gewährten jedem Freien den sichersten Schutz und waren der Schrecken der Übeltäter. Ihre obersten Richter hießen Freigrafen, die übrigen Mitglieder Freischöffen oder auch „Wissende", weil sie um die Geheimnisse der Feme Wichten. Die Stätte, wo das Gericht x

14. Handbuch der allgemeinen Weltgeschichte - S. 270

1873 - Frankfurt a.M. : Jaeger
reußttche 4) das preußische mit der Quartierstadt Danzig. Thorn, Elbing, König-“ 1 ' Berg, Riga, Reval waren die wichtigsten Städte dieses Quartiers. Auch der deutsche Ritterorden, dessen Hochmeister in Marienburg Protec-tor der Hansa war, sandte Vertreter nach Lübeck und. erhielt von der Hansa Hilfe und Kolonisten. Jede Hansestadt zahlte jedoch jährlich 2070 Thaler in die Bundeskasse, mußte sich aber im Falle der Noth gefallen lassen, außerordentliche Zuschüsse zu geben. Während die allgemeinen Hansetage -alle drei Jahre in Lübeck stattfanden, wurden in den Quartierstädten häufiger die sogenannten Quartiertage abgehalten. Ohne alles Zuthun von Kaiser und Reich ordneten die Städte die inneren Angelegenheiten des Bundes, schlichteten Streitigkeiten, straften pflichtvergessene Bundesgenossen, schlossen Bündnisse und beriethen über Krieg und Frieden. Der Zweck des Bundes war, wie die zu Köln 1364 berathene und beschlossene Bundesakte darthut, gemeinsame Vertheidigung gegen Angriffe, Sicherstellung der Straßen, Vermittlung der inneren Streitigkeiten und besonders Bewahrung der in auswärtigen Ländern erlangten Handelsprivilegien (zu London, Brügge, Bergen und Nowgorod bestanden große hanseatische Handelsfaktoreien). Kriege der Die Hansa gelangte zu großem Ansehen und führte viele glückliche Hansa. Kriege. 1368 eroberte sie Kopenhagen, sperrte den Sund und nöthigte Däne- mark zum Eidschwur, keinen König ohne Einwilligung der Hansa zu wählen; durch die Hausa verlor der schwedische König Magnus seine Krone; gegen Kopenhagen rüstete sie (1428) eine Flotte von 250 Schiffen. Der Bürgermeister von Danzig erklärte ganz allein dem König Christoph von Dänemark den Krieg. Verfall 300 Jahre lang währte die Blüte dieses Bundes; erst mit dem Anfange des der Hansa. ^ Jahrhunderts, als die Entdeckung von Amerika und die Auffindung des Seewegs nach Ostindien dem Handel neue Bahnen geschaffen hatte, gerieth der Bund in sichtlichen Verfall. Auf dem letzten Tage zu Lübeck (1630) sagten sich die meisten Städte von dem Bunde los. Nur Hamburg, Lübeck und Bremen erneuerten denselben und führen bis zur Stunde den ehrenvollen Namen der deutschen Hansestädte, und ihrem Handelsgeiste und ihrer Umsicht verdankt es ganz Deutschland noch jetzt, daß ihre Handelsflotte die zweite Stelle in Europa einnimmt. § 85. Das weltliche und geistliche Gerichtswesen. Gerichtswesen Die Gerichtsverfassung der Deutschen war durch Gebrauch und Herkommen der alten bestimmt. Nur freie Männer konnten anfangs Kläger, Zeugen und Rich-Deutschen. ter Die Stätten, wo Gericht gehalten wurde, hießen Male und befanden sich im Freien bei geheiligten Bäumen und Quellen. In frühester Zeit waren die Priester auch Richter, später wurden die Richter oder Schöffen durch die Freien aus ihrer Mitte genommen, welche das Urtheil fanden; sie wählten einen Vorsitzenden, der die Ordnung handhabte. Das Gericht war öffentlich und mündlich; der Richter sprach Recht unter freiem Himmel, am hellen Tag, unter einem heiligen Baum, auf einem Stuhl sitzend, bekleidet mit einem Meintet und einen Stab haltend zum Zeichen seiner Gewalt und ließ die Schöffen ober Geschworenen, Kläger und Angeklagte vor sich hintreten. Als Beweismittel galten Zeugen, Eide und Gottesurtheile (Ordale), von welchen in ältester Zeit nur der

15. Teil 1 - S. 103

1908 - Hannover : Helwing
103 Streitroß in den Fluß, um hindurchzuschwimmen. Da riß ihn der Strudel hinab in die Flut. Als die Seinen ihn ans Land zogen, war er eine Leiche. Unermeßlicher Jammer erhob sich im Kreuzheer. Viele Kreuzfahrer zogen heim und brachten die Trauerkunde nach Deutschland. Man wollte nicht glauben, daß der gewaltige, geliebte Kaiser tot sei. Die Sage ließ ihn tief im Schoße des Kyffhäuser schlafen, von wo er wieder kommen sollte, um des Deutschen Reiches Herrlichkeit wieder aufzurichten. 8 60. Die kaiserlose Zeit. Um die Mitte des 13. Jahr- hunderts starb der letzte Kaiser aus dem Hause der Hohenstaufen. Die deutsche Kaiserkrone kam in die Hand fremder Fürsten. Diese führten zwar den Kaisertitel, aber sie hatten keine Macht im Reiche. Das war die „kaiser- lose, die schreckliche Zeit" für unser Vaterland. Die Fürsten des Reiches schalteten und walteten nach Gutdünken. Sie schlossen Bündnisse miteinander gegen Ritter und Städte; die Ritter und Städte dagegen verbündeten sich gegen die Fürsten und gegeneinander. Es war vielfach ein Krieg aller gegen alle. Wer die stärkste Faust hatte, behielt schließlich Recht (Faustrecht). Die Ritter überfielen von ihren festen Burgen aus den Kaufmann, der mit seinen Waren durch die Lande zog. Sie beraubten ihn, warfen ihn ins Burgverließ und erpreßten großes Lösegeld von ihm. Ein Ritter sagte dem andern Fehde an, überfiel dessen Dörfer, raubte sie aus und verbrannte sie, verwüstete die Felder und trieb die Herden davon. Die unglücklichen Bauern standen dem wehrlos gegenüber. Am besten waren noch die Bürger der festen Städte daran. Sie hatten wenigstens Schutz hinter ihren Mauern. Freilich mußten sie diese nicht selten gegen Fürsten und Ritter in schweren Kämpfen verteidigen. 8 61. Die Femgerichle. 1. Was sie waren. Wir wissen, daß Karl d. Gr. Gaugrafen einsetzte, die im Namen des Kaisers auch Gericht in ihrem Gau halten mußten. Der Graf war Vorsitzender im Gericht; die Richter (Schöffen) wurden aus freien Männern gewählt. Der Gerichtsplatz hieß Malstatt, später „Freistuhl". Die freien Männer, welche nicht Schöffen waren, bildeten den „Umstand". In Westfalen haben sich diese Gerichte am längsten gehalten. Sie hießen später Femgerichte. Schöffen konnten nur freie, makellose Männer werden. Fürsten, Ritter und Bürger suchten die Ehre, Freischöffen zu sein. Diese bildeten schließlich einen großen Bund, der seine Mitglieder in ganz Deutschland hatte. Der Bund hatte einen besonderen Gruß und eine heimliche Losung, d. h. wenige Worte, deren Sinn nur die Mitglieder wußten. Daher hießen sie auch wohl die Wissenden. An Gruß und Losung erkannten sie sich überall in der Welt. Die Gerichtsdiener hießen Fronboten. 2. Wie die h. Feme richtete. Ein echtes Femgericht konnte nur auf der „roten Erde" Westfalens gehalten werden. Der oberste Freistuhl stand bei Dortmund. Die Feme richtete besonders schwere Verbrechen: Mord, Raub usw. Der Fronbote mußte den Angeklagten durch einen Brief mit 7 Siegeln laden. Am Gerichtstage traten Freigras und Schöffen am Freistuhl bei Hellem Tageslicht zusammen. Nur Wissende durften zugegen sein. Daher nannte man das Gericht „heimliches" Gericht. Vor dem Frei- grafen lag ein Schwert, das Zeichen der höchsten Gerichtsbarkeit, und ein

16. Von der Völkerwanderung bis zum Ausgange des Mittelalters - S. 90

1910 - Berlin : Salle
90 Luxemburgische Kaiser. Hansa die Einmischung in die Angelegenheiten des Deutschen Reiches. So lehnte auch Lübeck die Ehren ab, mit welchen Karl Iv. die Stadt auszuzeichnen gedachte, um sie an seine Hausinteressen zu fesseln. Die Fem- oder Freigerichte. Um die nämliche Zeit, da sich die städtische Macht entwickelte, stellte sich im Volke das Bedürfnis ein, im Gerichtsverfahren auf eine alte frühere Einrichtung zurückzugreifen. Die Feme (Vehrn) (fem heißt soviel wie Verurteilung) war ein Bund des freien Volks zum Schutze des Rechts, den die landesherrlichen Gerichte nicht immer gewährten. Das Tätigkeitsgebiet der Feme beschränkte sich auf Westfalen, welches damals das ganze Land zwischen Rhein und Weser umfaßte. Hier hatte das Volk denn auch seine eigenen Gerichtsstühle und seine Gemeinfreiheit bewahrt. Darum hießen auch die Gerichte hier Freigerichte, ihre Vorsitzer Freigrafen, ihre Richter Freischöffen. Außer dem Grafen und den Schöffen gehörte zum Gericht der Umstand, d. h. die anderen freien Gaugenoffen, die freien Dienstpflichtigen und der Fronbote. Das Gericht ernannte die Schöffen selber, den Grafen fetzte der Landesherr (als „Stuhlherr") ein. Das Freigericht fand und sprach das Urteil nicht nach römischem Kaiserrecht, sondern nach germanischem Volksrecht, nach dem Sachsenspiegel*), und das Verfahren war öffentlich und mündlich. Aber außer diesen öffentlichen Sitzungen hielten die Freigerichte auch geheime ab, die Stillgerichte, heimliche Acht ober heimliche Feme hießen. Es geschah dies feit dem Interregnum, d. H. feit der Zeit, wo Gewalt vor Recht ging und mächtige Verbrecher die Aussprüche der Gerichte verhöhnen konnten. Weil gegen solche Schuldigen oft Kaiser und Fürsten nichts halfen und der gewöhnliche Rechtsgang ganz unwirksam blieb, so nahmen die Freigerichte ihre Zuflucht zum Geheimnis, in dessen Hülle sie den Missetäter sicherer treffen konnten. Zur Feme gehörten nur die Freigrafen und die Freischöffen — die Wissenden, Eingeweihten, auch Fem-genoffen genannt. Sie richteten über Verbrechen, welche das Gesetz mit der Tobesstrafe belegte. Die Rechtssachen, welche vor sie gebracht würden, hießen Femrügen. Die Anklage bei der Feme geschah entrveber durch den Gekränkten selbst oder durch einen Freischöffen, und sofort folgte zunächst die Untersuchung, ob die Sache wirklich Femrüge sei. Würbe bies erkannt, so würde der Angeklagte durch zwei ober mehrere Freischöffen breimal *) Der Sachsenspiegel, das bedeutendste Rechtsbuch des Mittelalters, ist das Werk des Schöffen Eike von Repkow; es enthält eine Aufzeichnung teils deutscher Reichsgesetze, teils sächsischer Rechtsgewohnheiten.

17. Realienbuch für Volks-, Bürger- und Töchterschulen - S. 158

1911 - Bühl (Baden) : Konkordia-Verl.
158 Speyer, Worms und Mainz. (Bild Seite 32.) Ihren Gipfelpunkt erreichte aber die Baukunst zur Zeit der Lohenstaufen und deren nächsten Nach- folger in dem sogen, gotischen oder Spitzbogen st il. Die gotischen Bauwerke haben spitze Bögen an Fenstern, Türen und den von hohen, schlanken Säulen getragenen Wölbungen. Sie zeigen einen freien, leichten und luftigen Charakter und streben nach oben, wie der Glaube, der sie hervorgerufen; dabei ist alles Massenhafte und Schwerfällige vermieden. Die Lauptzierde gotischer Kirchen besteht in den hohen schlanken Türmen, die, je höher sie aufsteigen, desto leichter und zierlicher werden, bis sie über der kühn durchbrochenen Pyramide in der kunstvollen „Kreuzblume" enden. Das Lalbdunkel im Innern, das durch die bemalten Fenster be- wirkt wird, erfüllt die Seele des Betenden mit den Schauern der Ehrfurcht vor der Nähe des Allmächtigen. Die herrlichsten Denkmäler gotischer Baukunst find der Dom zu Cöln und die Münster zu Alm, Freiburg und Straßburg, letzteres durch Erwin von Steinbach entworfen?) Vergleiche die Bilder Seite 17 und 36! f. Städtebündnisse. Wie die Gewerbe, so wurde auch der Landel im Mittelalter besonders von den Städten in Deutschland betrieben, und zwar zunächst von den an der Nord- und Ostsee und am Rhein gelegenen, welche durch ihre natürliche Lage darauf hingewiesen wurden. Durch den regen Verkehr gelangten die Städte bald zu bedeutendem Reichtum. Deshalb waren die meist verarmten Adeligen ihnen nicht freundlich gesinnt. Sie nötigten die Kaufleute, hohe Zölle zu entrichten, und häuflg wurden Warenzüge von ihnen überfallen und ausgeplündert. Am sich gegen diese Raub- ritter zu schützen, schlossen die Städte Bündnisse untereinander. Der berühmteste Städtebund war die Lansa*) **), welche zur Zeit ihrer höchsten Blüte 85 Städte in Nord- und Mitteldeutschland umfaßte. An der Spitze standen Lübeck, Lamburg und Bremen, die den Namen Lansastädte heute noch führen. Die Lansa hatte ein eigenes Leer und eine eigene Flotte und war so mächtig, daß sie mit den Königen von Dänemark und Schweden siegreiche Kriege führte. 174. Das Gerichtswesen im Mittelalter. a. Die Femgerichte. In den unsicheren Zeiten des Mittelalters entstanden in Westfalen geheime Gerichte, die sich bald über ganz Deutschland verbreiteten. Es waren die Femgerichte. An der Spitze des Gerichtes stand der Frei graf; ihm zur Seite saßen die Schöffen, alle vermummt. Sie erkannten sich an gewissen Zeichen und hatten durch einen fürchterlichen Eid Verschwiegenheit gelobt. Wer ein Verbrechen begangen hatte, wurde bei Nacht von Fronboten durch drei laute Schläge an die Türe aufgeweckt und durch einen an die Türe gesteckten Brief („Steckbrief") mit sieben Siegeln vor das Femgericht geladen. Erschien der Vorgeladene, so konnte er sich verantworten, und die Schöffen erkannten auf Freisprechung, Landesverweisung, Geld-, Leives- oder Todesstrafe. Erschien er aber nicht, so galt er für schuldig und wurde „verfemt". Sein Name wurde in das „Blutbuch" geschrieben, und wo man seiner habhaft wurde, stieß man ihn mit Messern nieder oder hängte ihn auf. Neben dem Getöteten steckte man ein Messer mit dem Zeichen der „heiligen Feme" in die *) Größere Gotteshäuser sind gewöhnlich in Kreuzform erbaut. Man unter- scheidet an ihnen den erhöhten Chor (mit dem Lochaltar), das Querhaus und das Langhaus; letzteres ist durch zwei oder vier Reihen hoher Säulen, welche die Decken- gewölbe tragen, in drei oder fünf Schiffe abgeteilt. **) Lansa bedeutet Genossenschaft, von Lans, d. i. soviel als Geselle oder Genosse.

18. Westfälischer Kinderfreund - S. uncounted

1892 - Leipzig : Amelang
— 368 — dann schaurige Geschichten erzählt von dem Kampfe, und der Wein perlt dabei in großen Pokalen, und die Knappen horchen aufmerksam hinter den Sitzen der Ritter. Hättest du mit den Knappen lauschen können auf die Worte der Ritter, so hättest du sicherlich manche große und herrliche That erfahren, die da zeugt von altdeutscher Biederkeit, von Edelmut und Tapferkeit. Aber es hat auch unter den Rittern gar viele böse und schändliche Menschen gegeben, und die Ritter- zeit ist nicht immer eine schöne Zeit gewesen. Kühner. 345. Die Hansa. Während der hohenstaufische Kaiser Friedrich Ii. in Italien und Palästina kämpfte, wurde es in Deutschland mit dem schrecklichen Unfug des Fanstrechts immer ärger. Überall wimmelte es von Räubern; weder auf den Landstraßen, noch auf den Flüssen und Meeren war Sicherheit zu finden. Die Ritter, welche auf ihren festen Burgen am Rhein und an der Elbe saßen, nötigten die vorüberfahrenden Schiffe zur Zahlung hoher Zölle. An den Straßen aber lauerten sie den Kaufleuten auf, warfen sie nieder, plünderten sie aus,- führten sie gefangen fort und gaben sie nur gegen ein bedeutendes Lösegeld wieder frei. Dieser Plackereien wurden die großen und mächtigen Handelsstädte Hamburg und Lübeck endlich müde, und da durchaus kein Schutz gegen das Raubgesindel zu erlangen war, so traten sie miteinander in einen Bund und beschlossen, sich selbst zu helfen (1241). Auf gemeinschaft- liche Kosten sammelten sie ein bedeutendes Heer und rüsteten Kriegs schiffe aus, welche die Kauffahrer auf der Elbe in Schutz nahmen. Die Raubritter hatten nun üble Tage. Ihre Burgen wurden belagert, zer- stört und der Erde gleich gemacht. Richt besser erging es den See- räubern; eine mächtige Flotte lies gegen sie aus, suchte sie aus, ver- nichtete ihre Fahrzeuge und ertränkte ihre Mannschaft. Bald erzitterte alles vor der deutschen Hansa; — in der Sprache jener Zeit hieß Hansa soviel als Verbindung. Sogar der König von Dänemark, der gefährlichste Feind der Städte Lübeck und Bremen, wurde genötigt, die Feindseligkeiten gegen sie einzustellen. Mit jedem Jahre verstärkte sich der Bund. Zur Zeit seiner höchsten Macht gehörten 85 Städte zu demselben. Sie rüsteten gemeinschaftlich eine Flotte von mehr als hundert Schiffen aus, hielten ein furchtbares Landheer und führten Kriege mit mächtigen Fürsten. Ein schwedischer König verlor durch die deutsche Hansa seine Krone, und einem dänischen Könige wurde von der Hansestadt Danzig der Krieg erklärt. Dreihundert Jahre lang erhielt sich die deutsche Hansa auf dieser Höhe ihrer Gewalt und ihres Ansehens. Als aber ihr Zweck erreicht, d. h. die Sicherheit und Ausbreitung des Handels nach Wunsch befördert war, trat wieder eine Stadt nach der andern von dem Bunde ab; und so blieben am Ende nicht mehr als die Städte Hamburg, Lübeck und Bremen übrig, die auf dem letzten Bundestage im Jahre 1630 ihren Verein erneuerten und bis auf diesen Tag den Namen Hansestädte beibehalten haben. Jerrer.

19. Mittelstufe - S. 52

1903 - Berlin [u.a.] : Velhagen & Klasing
sich eitt eigenes Heer und rüsteten Kriegsschiffe ans, die die Kauffahrer auf der Elbe u. a. Flüssen sowie auf der Nord- und Ostsee in Schutz nahmen. Diesen Bund nannte man die Hansa. Bald traten nun auch noch andere Städte diesenl Bündnis bei, wie Brannschweig, Stralsund, Stettin, Cöln, Frankfurt a. O., Königs- berg, Magdeburg u. s. w., im ganzen über 80 Städte, und es dauerte nicht lange, so zitterte alles vor der Macht der Hansa. Sie hatte neben einer Flotte von 200 Schiffen ein furchtbares Landheer und führte Krieg mit Fürsten lind Königen. Sv erklärte sie einmal dem Könige von Dänemark beit Krieg und eroberte mit ihrer Flotte Kopenhagen. In Lübeck war der Bundestag. Hatte eine Stadt ihre Pflicht nicht erfüllt, so wurde sie „gehanset", d. y. aus denl Bunde gestoßen. 300 Jahre lang war die Hansa in voller Blüte. Im 15. Jahrhundert aber zerfiel sie allmählich, weil die Fürsten selbst inehr für Ordnung und Sicherheit sorgten. 30. Lehnswesen und Frondienste. 1. Lehnswesen. Aus dem Frankenlande hatte sich das Lehnswesen (S. 14) nach und nach über ganz Deutschland ausgebreitet. Der Kaiser war gewöhnlich der Lehnsherr der Fürsten (S. 30), Erzbischöfe und anderer Großen, und diese teilten wieder kleinere Lehen aus, z. B. Städte, Burgen, Wälder, Fischereien, Braiiereien, Mühlen und Ackerhöfe. Selbst das Amt eiires Schultheißen und Grafen war vielfach ein Lehen. Besonders häufig wurden die Kloster an welt- liche Große als Lehen abgegeben. Dafür mußten diese dann geivisse Gegendienste tun, z. B. den Abt zu Pferde begleiten und den Klosterwagen gegen Räuber schützen. Aus den Lehnsleuten ist ein großer Teil des Adels hervorgegangen. 2. Frondienste. Ursprünglich lebten die Fürsten und Grundherren von den Einkünften ihrer eigenen Güter (Domänen). Als sie aber später die Domänen ihren Beamten und Dienern zur Bewirtschaftung übergaben, da ließen sie sich von diesen ihren „hörigen Bauern" nicht nur die Lebensmittel in die Küche liefern, sondern auch die Dienste verrichten, die in der herrschaftlichen Haus- haltung vorfielen. Zu bestimmte« Zeiten mußten die „Gefälle", ivie Gänse, Hühner („Zinshahn"), Schweine, Fische, Butter, Eier, Korn, Kessel und Topfe, entrichtet werden. In späterer Zeit traten an die Stelle solcher Lieferungen Abgaben in Geld, die Zins oder Steuern genannt wurden. Da diese in der Regel an den Festtagen erhoben wurden, so erklären sich daraus die Namen Michaelissteuern, Osterzinsen, Weihnachtshühner u. s. w. Manche hörige Bauern mußten am Hofe die Öfen heizen, Brot backen, Bier brauen, Holz spalten, Nacht- wachen leisten und Botengänge verrichten. Zuweilen auch mußte der Bauer mit seinem Gespann für den Herrn arbeiten und ihm Holz, Mehl und Steine herbei- fahren, seinen Acker bestellen oder die Ernte besorgen. Doch wurden die Leute bei der Arbeit meistens gut beköstigt. Die Kinder eines hörigen Bauern waren verpflichtet, bei ihrem Grundherrn in Dienst zu treten. Sie erhielten gewöhnlich nur Kost, zuweilen auch einen ganz geringen Lohn. 3j. Recht und Gesetz. 1. Femgerichte. Aus den alten Volksgerichten der Franken entstanden nach und nach die Femgerichte. In den schütz- und rechtlosen Zeiten des Mittel- alters verbreiteten sie sich durch ganz Deutschland. Sie gewährten jedem Freien den sichersten Schutz und waren der Schrecken der Übeltäter. Ihre obersten Richter hießen Freigrafen, die übrigen Mitglieder Freischöffen oder auch „Wissende", weil sie um die Geheimnisse der Feme wußten. Die Stätte, wo das Gericht

20. Weltkunde - S. 151

1896 - Hannover : Helwing
151 Reich an Lust und Leid war das Leben in den Städten. Bald brachten die hohen und kleinen kirchlichen Feste feierliche Umzüge (Prozessionen), Schmausereien, Musik und Tanz. Helle Lust und lautester Jubel herrschten bei der Feier des Pfingstfestes. Dann kehrte der bolde Mai in Gestalt eines schönen Jünglings, der über die Waffenrüstung den Blumenkranz gewunden hatte, aus dem Walde in die Stadt zurück. Kampfspiele, Tanz und fröhlicher Sang dauerten tagelang. Keiner ahnte mehr, daß ein Stück Heidentum in diesem „Frühlingsfest" verborgen lag. Toller und ausgelassener noch war das Leben und Treiben zwischen Weihnacht und Fastnacht. Maskeraden und Tänze auf den Straßen, freien Plätzen und in den Kaufhallen hielten jung und alt in Atem, bis der Aschermittwoch der Lust ein Ende machte. — Bald waren es Messen und Märkte, Turniere und Armbrustschießen, ritterliche Lustbarkeiten der Patrizier, Schmausereien und Trinkgelage in den Trinkstuben der Zünfte und Innungen, welche einen Teil der Bürgerschaft oder die ganze Stadt in freudige Stimmung versetzten. Die Freuden und Genüsse waren leider nicht immer harmlos und erlaubt. Roheit und blutige Gewaltthat, maßlose Üppig- keit und Völlerei, Unzucht und Lüderlichkeit gingen im Schwange. Mitten in die Lust und Freude brach oft der blasse Schrecken ein. Heute war es vielleicht ein feindliches Heer, welches die Stadt bedrohte. Morgen weinten möglicher- weise Tausende an den rauchenden Trümmern ihrer Habe; denn Feuersbrünste vernichteten nicht selten ganze Stadtviertel, da bei der Enge der Straßen und der Bauart der Häuser an ein Löschen selten zu denken war. Der schrecklichste der Schrecken aber war wohl die Pest, welche oft gleich einem unsichtbaren Würgengel monatelang von Haus zu Haus schlich und Tausende rasch dahin- raffte. Büßer und Geißler suchten dann den Zorn Gottes zu versöhnen (vergl. § 61). b) Die Hansa. Wir lernten bereits (S. 145), daß zur Zeit der Kreuzzüge und später in Süddcutschland Städtebündnisse geschlossen wurden. Auch in Norddeutschland entstand um jene Zeit ein Städtebund: die Hansa. Sie blühte besonders in den letzten Jahrhunderten des Mittelalters. Alle größeren Städte im nördlichen Deutschland, vom Meere bis ins heutige Ruß- land hinein, gehörten der Hansa an. Sie zerfiel zur Zeit ihrer größten Macht in vier Quartiere: das rheinische, sächsische, wendische und preußische. Jedes Quartier hatte einen Vorort (Köln, Braunschweig, Lübeck, Danzig). Lübeck war das Haupt des Hansabundes. Hier wurden die großen Hansatage gehalten, an denen die Abgesandten der Hansastädte beratschlagten, wie sie ihren Handel, ihre Macht und Vorteile am besten fördern und festigen könnten. — Die Hansa besaß eine mächtige Flotte, deren große Schiffe zugleich Fracht- und Kriegs- schiffe waren. Ihr Handel ging zu Wasser nach England, Skandinavien und Rußland, zu Lande nach Venedig und Genua. Mit starker Hand schützte sie Handelsstraßen gegen Seeräuber (Vitalienbrüder!) und Raubritter. Ja. die Könige von Dänemark, Schweden und Norwegen mußten sich ihrer Macht beugen und alle Vorteile gewähren, welche die Hansa verlangte. Sie war die Beherrscherin des europäischen Nordens. Mit der Entdeckung des Seeweges nach Ostindien und Amerika begann die Macht der Hansa zu sinken, und der Bund löste sich nach und nach auf. § 63. Die F^emqerichte bildeten sich in Westfalen aus den alten Gaugerichten (§ 30). Der oberste Freistuhl (d. h. die vornehmste Gerichts- stätte) stand bei Dortmund. Er hieß der Spiegel oder auch die kaiserliche Reichskammer. Ein Femgericht konnte nur in Westfalen auf „roter", d. i. roher, ungepflasterter Erde gehalten werden. Es sprach Recht im Namen des Kaisers. Es bestand aus dem Freigrafen und den Schöffen. Sie hießen auch die „Wissenden", weil sie das Recht wiesen und den heimlichen Gruß und die Losung der h. Feme wußten. Freischöffe konnte, abgesehen von den Geistlichen,