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1. Bd. 2 - S. 390

1911 - Leipzig : Wiegandt
- 390 - Wir haben die Lasten der Kirchen und Schulen zu tragen, wir geben ihren Dienern das, was ihnen gebührt; aber leider sehen wir uns außerhalb des Genusses der entsprechenden Rechte im Kirchen- und Schulwesen . . . Mögen Ew. Königl. Majestät der Ständeversammlung ein Gesetz vorlegen lassen, durch welches den Kirchengemeinden ihr natürliches Recht: Geistliche und Schullehrer selbst zu wählen, ihre Kirchen- und Schulangelegenheiten selbst zu besorgen, das Kirchen-und Schulvermögen selbst zu verwalten, gegeben, das Einkommen der Geistlichen sixirt und ihre Stellung in der Kirchengemeinde vom Betrieb einer Landwirthschaft und ähnlichem weltlichen Beisatze gänzlich geschieden wird." (Die Adresse weist ferner hin auf die Lasten, die Grund und Boden bedrücken, und fährt fort:) „Die neuere Gesetzgebung hat zwar viel von dem alten Unrechte, das auf unfern Grundstücken lastete, gehoben; allein noch darf der Geistliche eine Ausnahme machen in Ablösung der Pfarrzehuteu, noch zertreten die Jagdberechtigten unsere Saatfelder und ihr Wild zernagt unsere Pflanzen und Bäume, noch lastet der furchtbare Druck des Lehugeldes auf uns und Hunderte von Processen legen sich saugend an den Wohlstand der Gemeinden; immer klarer wird es uns auch, daß der Erwerb eines Theiles dieses Rechtes mit rechtswidrigem Verfahren der Gerichte behaftet war. Möge Ew. Königl. Majestät der Ständeversammlung ein Gesetz vorlegen, worin die Ablösbarkeit des Pfarrzehntes wiederhergestellt, die Ablösung der Jagd vermittelt, und die von Rechtswidrigkeiten der Gerichte begleiteten Fälle einer Lehngeldszahlnng als zum Erwerb des Lehngeldsbesugnisses unfähig erklärt werden. Wenn Ew. Königl. Majestät unsere Wünsche erhören wollen, so sind wir der einfachen Überzeugung, daß solche Gesetze nur dann zum vollen Glücke des Landes gereichen können und gesichert sind, wenn sie von Ministern ausgeführt werden, welche auch mit ganzer Seele ihnen zugethan sind und dabei nicht erst entgegenstehende Grundsätze zu verlängnen oder aufzuschieben brauchen. Jeder Anruf Ew- Königl. Majestät an Ihre Sachsen wird einen froheren und begeisterteren Anklang finden, wenn er von Männern gegengezeichnet ist, die das Vertrauen, die Liebe, die Achtung des Volkes genießen. In unbegrenzter Verehrung und Anhänglichkeit Ew. Königlichen Majestät treueste und gehorsamste (Folgen die Unterschriften). Groß- und Kleinzschocher und nachverzeichnete Orte den 7. März 1848." (Leipziger Tageblatt 1848, Nr. 70.) 7. Die Aufhebung der Preßzenfur. a) Aus einer Eingabe der Zensoren an das Ministerium um Abschaffung der Zensur, vom 7. März 1848. „. . . Eine mehrjährige Uebung der Censur ... hat uns zu der innigen Ueberzeugung gebracht, daß die Censur, abgesehen von Dem, was ihr principiell entgegensteht, ein Institut sei, welches seinen Zweck dergestalt verfehlt, daß durch dasselbe der Geist der Ungesetzlichkeit nicht zurückgehalten, sondern vielmehr herausgefordert und durch die Reizung zur gefährlichsten Böswilligkeit aufgestachelt wird, daß mancher ehrenwerthe und besonnene Mann durch die Vorstellung einer Bevormundung von der Discussiou der wichtigen Fragen des öffentlichen Lebens sich zurückschrecken läßt, während viele von denen, welche sich der Schriftstellerei aus-

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1. Bd. 2 - S. 386

1911 - Leipzig : Wiegandt
— 386 — Indem wir dies thaten, war es nicht die Stimme einer Partei, der wir Ausdruck gaben, wir waren nicht verleitet, sondern wir sprachen darin einstimmig unsere innigste, freie Ueberzeugung und zugleich die Wünsche der Bürgerschaft aus. Daß Ew. Königl. Majestät durch eine Stelle der Adresse schmerzlich berührt worden sind, haben wir mit tiefem Bedauern vernommen. Nicht gegen Ew. Königl. Majestät Person, der wir mit ungeschwächter Ergebenheit zugethan sind, haben wir ein Mißtrauen aussprechen wollen, wohl aber gegen das System der Rathgeber Ew. Königl. Majestät, und wir können nicht umhin, hier nochmals zu erklären, daß nach unserer Ueberzeugung die Ruhe des Landes nicht anders erhalten werden kann, als wenn Ew. Majestät Sich mit neuen Ministern umgeben, welche das Ver- trauen des Landes genießen. Erfüllt von treuer Anhänglichkeit gegen die durch Nichts so sehr als durch Fehlgriffe ihrer Rathgeber gefährdete Monarchie, bekannt mit der wahren Stimmung des Volks, die Ew. Königl. Majestät man leider, wie es scheint, nur zu oft verhehlt hat, haben wir es für unsere heilige Pflicht gehalten, diese Erklärung Ew. Königl. Majestät unverhohlen vorzulegen. Ew. Königl. Majestät würden durch gnädige Berücksichtigung derselben dem dringendsten Anliegen des Volkes begegnen und die Ruhe in die Gemüther zurückführen, indem für alle weiteren Wünsche die gesetzliche Mitwirkung der Landesvertreter eintreten würde, deren schleunige Zusammenberufung uns ebenfalls als ein notwendiges Erforderniß erscheint. In tiefster Ehrfurcht verharren Ew. Königl. Majestät allerunterthänigst gehorsamste der Rath und die Stadtverordneten zu Leipzig." d) „Antwort Sr. Majestät des Königs an eine anderweite Deputation der Stadt Leipzig; vom 4. März 1848. Als gestern eine Deputation vor Mir erschien, um Mir im Namen der Stadt Leipzig eine Adresse zu überreichen, so mußte Ich diesen Schritt in Rücksicht des Inhalts der überreichten Schrift als nicht in ihrer Competenz liegend anerkennen und konnte daher auf die besonderen darin enthaltenen Wünsche eine Antwort nicht ertheilen. Heute stehen Sie vor Mir, um Mir die Lage der Stadt vorzustellen. Ich bedaure, daß Meine Worte nicht bei Allen die Aufnahme gefunden, die Ich von dem väterlichen Geiste, in dem sie gesprochen waren, zu erwarten berechtigt war. Aber nichts wird Mich bewegen, von dem klaren Wege abzugehen, den Mir Meine Verbindlichkeit als Mitglied des deutschen Bundes und Meine durch die vaterländische Verfassung übernommene Pflicht vorschreiben. Es ist Ihnen bekannt. daß die Stände am vergangenen Landtag aus eine Reform der bestehenden Preßgefetzgebung angetragen haben. Ich habe diesen Gegenstand schon längst der sorgfältigsten gewissenhaftesten Erwägung unterworfen und habe bereits Meinen Gesandten am Bundestag mit Anweisung versehen, wie dieser Angelegenheit nach Meiner gewissenhaften Überzeugung auf die dem öffentlichen Wohl zuträglichste Weise zur Erledigung gebracht werden kann. Sollte hierzu die verfassungsmäßige Wirksamkeit der Stände nothwenig sein, so wird der Ständeversammlung, welche Ich, so wie es die Umstände erlauben, baldigst zusammen zu berufen beabsichtige, hierzu sich Gelegenheit bieten-

2. Bd. 2 - S. 389

1911 - Leipzig : Wiegandt
— 389 - Harret ruhig und im Vertrauen auf das, was ich schon gethan und noch thun werde. Greift nicht den Befugnissen der von euch selbst gewählten Landesvertreter vor; nur was im verfassungsmäßigen Wege zu Stande kommt, trägt die Bürgschaft sicheren Bestehens. Ruhe und Ordnung, Gesetzlichkeit, unverrücktes Festhalten an dem Rechtszustande, welchen die Verfassungsurkunde begründet hat, Eintracht zwischen Fürst und Volk, Muth und Vertrauen, das ist es, worauf Deutschlands Freiheit und Selbstständigkeit beruht, das ist es, wodurch wir allein jeder Gefahr mit Erfolg entgegentreten können. Sachsen bewahrt eure alte Treue! Dresden, den 6. März 1848. Friedrich August. von Koenneritz. von Zeschau. von Wietersheim, von Carlowitz. von Oppell." (Leipziger Tageblatt 1848, Nr. 68.) 6. Aus einer Adresse der Bauern an den König. „Allerdurchlauchtigster König! Allergnädigster König und Herr! Das hochherzige Beispiel der Stadt Leipzig, welche mit Freimuth vor dem Throne über die im Volke vorherrschenden Gefühle und Wünsche sich ausgesprochen, hat auch uns nicht theilnahmlos gefunden. Ew. Königl. Majestät kennen die Treue und Liebe des Bauernstandes zu seinem König. Sie bewährt sich jetzt in unserer Offenheit. Wir haben erfahren, daß Ew. Königl. Majestät in dem Glauben erhalten werden, daß der Sinn des Volkes mit dem der Minister in Einklang stehe. Wir versichern Ew. Majestät, daß, wohin wir hören, wohin wir sehen, es fast nur Eine Stimme giebt: daß es anders, bester werden möge! Wir versichern Ew. Königl. Majestät, daß noch mancher auch uns nahe berührender Wunsch auf dem Herzen des Volkes liegt, seiner Erfüllung harrend." (Es folgt eine Klage über das gegenwärtige Wahlgesetz, die Adresse fährt dann fort:) „Es ist ein schmerzliches Gefühl für uns, wenn wir es mit ansehen müssen, wie unsere Söhne aus dem Kreise der Ihrigen dahin geführt werden, wie auf einen orientalischen Markt, um gezwungen zu werden, die Waffen zu tragen. Ost ist ihre Kraft, ihr Körper der einzige Reichthum, den sie auf dieser Welt besitzen ; sie müssen sie in den Jahren, wo sie ihnen die besten Früchte tragen könnten, dem Vaterlande geben, während der Mann von Geld seinen Sohn von der Pflicht der Vaterlandsvertheidignng loskauft! Mögen Ew. Königliche Majestät Ihrem Lande eine volksthümliche Wehrverfassung verleihen, damit die Vertheidigung des Vaterlandes nicht länger eine unmenschliche Last, sondern eine freudige Pflicht, ein stolzes Recht eines Jeden im Volke werde. Die Abgaben des Staates sind so vertheilt, daß der Vermögendere Verhältniß» mäßig weniger zahlt, als der Aermere; mögen Ew. Königliche Majestät eine Besteuerung einführen lassen, welche auf billigerer Grundlage ruht, die Eitelkeit, Titel-und Rangfucht am wenigsten schont, und unsere Steuern mindert!

3. Bd. 2 - S. 391

1911 - Leipzig : Wiegandt
— 391 — schließlich widmen, durch die Censur demoralisirt werden, indem sie sich angewöhnen, anstatt offener Beschuldigungen zweideutige Verdächtigungen, statt birecter ehrlicher Angriffe hinterlistige Untergrabung der bestehenden Verhältnisse, des Vertrauens zwischen Volk und Regierung zu unternehmen. Die sogenannte conservative Presse hat es vielfach in dieser Beziehung der liberal-radicalen noch vorausgethan. So wirkt die Censur zum Ruin des Staates. ... In diesem Augenblick scheint uns jede Zögerung . . . gefahrbringend für das sächsische, für das deutsche Vaterland. Während die Einen durch die Nachrichten aus Frankreich und aus andern, auch deutschen Staaten sich exaltiren taffen, werden Andere aufgeregt durch die Befürchtung vor einer militärischen Invasion aus Westen oder Osten: Alle vereinigen sich in glühendem Haß und Widerwillen gegen eine Institution, von deren Unwürdigkeit, Haltungslosigkeit, Unmöglichkeit sie überzeugt sind . . . Kein Mißbrauch der Preßfreiheit kann gefährlicher werden als eine fernere Handhabung der Censur ..." (Folgen die Unterschriften). b) Aus einer zweiten Eingabe sämtlicher Leipziger Zensoren an das Ministerium, vom 8. März 1848. „Leipzig, 8. März. . . . Wir Censoren . . . sind in der schrecklichen Lage von Männern, deren Pflicht mit ihrem Gewissen in Widerspruch gestellt worden ohne ihr Verschulden, indem wir uns selbst sagen müssen, daß jeder Act, den wir amtlich vollziehen, die Unruhe mehrt, die Gefahr des Vaterlandes erhöht. Das sächsische Volk ist in einem Zustande höchster Erregung durch den Gedanken, daß ihm noch ein Recht vorenthalten wird, welches die meisten seiner deutschen Bruder-stämme in diesen Tagen erhalten haben. Darum bitten wir ein königl. hohes Gesamtministerium auf das dringendste: Dem hochgefährlichen Zustande des Vaterlandes durch die einzig beruhigende Erklärung ein Ende zu machen: „daß die Censur in Sachsen sofort aufgehoben fei." Alle sind sicher überzeugt, daß die sofortige Aufhebung eines Gesetzes nothwendig sei, welchem seine historische Basis entrissen, welches seine Bedeutung als vernünftiger Wille des Volkes verloren, und welchem Achtung zu verschaffen eine Unmöglichkeit ist." (Folgen die Unterschriften.) c) „Verordnung, die Aufhebung der Censur betreffend, vom 9. März 1848. Friedrich August, von Gottes Gnaden König von Sachsen etc. etc. etc. In Erwägung, daß Wir Unsern getreuen Ständen einen Gesetzentwurf über Einführung der durch die Verfafsungsurkunde zugesicherten Preßfreiheit vorlegen zu lassen beabsichtigen, in fernerer Erwägung, daß Wir einen außerordentlichen Landtag zum 20. dieses Monats einberufen und demnach mit Bestimmtheit zu erwarten ist, daß die Erklärung Unserer getreuen Stände über den gedachten Gesetzentwurf bis zum 15. April d. I. jedenfalls zu erlangen sein wird, verordnen Wir hiermit, auf Grund des § 88 der Verfassungsurkunde, § 1) Die Censur ist von jetzt ab bis zum 15. künftigen Monats aufgehoben. § 2) Unser Ministerium des Innern ist mit Ausführung dieser Verordnung beauftragt.

4. Vaterländische Geschichte - S. 231

1912 - Leipzig : Dürr
— 231 — Dieser heilsamen Bereinigung, in welcher die reformierte Kirche nicht zur lutherischen und diese nicht zu jener übergeht, sondern beide eine neue, belebte, evangelische, christliche Kirche im Geiste ihres heiligen Stifters werden, steht kein in der Ratur der Sache liegendes Hindernis entgegen, sobald beide Teile nur ernstlich und redlich in wahrhaft christlichem Sinne sie wollen. Aber so sehr ich wünschen muß, daß die reformierte und die evangelische Kirche in meinem Staate diese meine wohlgeprüste Überzeugung mit mir teilen möge, so weit bin ich, ihre Rechte und Freiheiten achtend, davon entfernt, sie aufdringen und in dieser Angelegenheit etwas verfügen zu wollen. Wie ich selbst das bevorstehende Jahrhundertfest der Reformation in der Vereinigung der bisherigen reformierten und lutherischen Hof- und Garnisongemeinde zu Potsdam zu einer evangelisch - christlichen Gemeinde feiere und mit derselben das heilige Abendmahl genießen werde, fo hoffe ich, daß dies mein eigenes Beispiel wohltuend auf alle protestantischen Gemeinden in meinem Lande wirken und eine allgemeine Nachfolge im Geiste und in der Wahrheit finden möge. Möchte der verheißene Zeitpunkt nicht mehr fern sein, wo unter einem gemeinschaftlichen Hirten alles in einem Glauben, in einer Liebe und in einer Hoffnung sich zu einer Herde bilden wird. 2. Die verfolgten Zillertaler bitten um Aufnahme in Preussen. Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr! In meinem Namen und im Namen meiner Glaubensgenossen, deren Zahl sich auf 430—440 beläuft, wage ich einen Notruf an die Großmut und Gnade Ew. Majestät, als erhabenen Schutzherrn des reinen Evangeliums. In unserem Vaterlande wiederholt sich nach etwas mehr als 100 Jahren abermals ein Akt der Verfolgung und Vertreibung. Nicht wegen Verbrechen oder sonstigen Vergehungen, sondern des Glaubens wegen müssen wir den heimatlichen Boden verlassen. Schon einmal gab Preußen unsern bedrängten Voreltern eine sichere Zufluchtsstätte; auch wir haben all unfer Vertrauen auf Gott und den guten König von Preußen gesetzt. Wir werden Hilse finden und nicht zuschanden werden. Wir bitten demnach Ew. Majestät untertänigst um huldvolle Ausnahme in Allerhöchsteren Staaten und um gnädige Unterstützung bei unserer Ansiedlung. Nehmen uns Ew. Majestät väterlich an und auf, damit wir nach unserem Glauben leben können. Unser Glaube beruht ganz aus der Lehre der Heiligen Schrift und auf den Grundsätzen der Augsburgischen Konfession; wir haben beides fleißig gelesen und den Unterschied zwischen Gottes Wort und dem menschlichen Zusatz wohl erkannt. Von diesem Glauben können und werden wir nimmer weichen; ihm zulieb verlassen wir Haus und Hof, ihm zulieb das Vaterland. Lassen uns Ew. Majestät aber auch huldvoll in einer Gemeinde beisammen bleiben. Das wird unsere Hilfe, unseren Trost gegenseitig vermehren. Setzen uns Ew. Majestät gnädigst in eine Gegend, deren landwirtschaftliche Verhältnisse mit unserem Alpenlande einige Ähnlichkeit haben. Ackerbau und

5. Quellenlesebuch zur Geschichte der Provinz Hannover - S. 138

1907 - Hannover-List [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
138 63. Die Sieger von Waterloo in Paris. 64. Aus dem Jahre 1848. 63. Die Sieger von Waterloo in Maris. Julius Hartmann,der spätere hannoversche General (vergl.die Nr. 43 u 48) gehörte als Artillerie-Hauptmann der Legion an und zog nach der Schlacht von Waterloo mit m Paris ein. Er schreibt am 13. Juli 1815 von Paris aus: „Wir sind jetzt hier im großen Paris als Sieger; der Deutsche kocht seine Suppe und biwakiert auf den schönsten Plätzen dieser Stadt. Der Rauch seines Feuers schlängelt sich an den hohen Mauern des Louvre hinauf, und die Wimpel seiner Fahnen wehen, wo Napoleons Fahnen paradierten. Ich gebe diesen Anblick, diesen Genuß für meinen Patriotismus, für meinen Stolz nicht für alles in der Welt. Und hätte es mir einen Arm oder ein Bein gekostet, ich hätte den Stumps in die Höhe gehalten und .Hurra' gerufen. .Mögen die Diplomaten nicht verderben, was wir so gut angefangen haben,' war der Toast des alten Blücher gewesen bei einem Diner, das unser Herzog (Wellington) sämtlichen Generälen seiner und der preußischen Armee hier gegeben. Auch ich sage: .Mögen sie es nicht verderben, mögen die Minister und Landesherren, alle Vorurteile vergessend, den deutschen Geist zu erhalten suchen, den die Ereignisse der letzten Jahre geweckt haben!'" 64. Aus dem Iayre 1848. Thronrede des Königs Ernst August bei Eröffnung der Ständeversammlung. In einem Augenblicke, wo ungeheure Umwälzungen in den Nachbarstaaten alle Verhältnisse auch dieses Landes verändern, wo mit der Gesamtverfassung Deutschlands selbst die Grundlage aller unserer Zustände in Frage gestellt ist, und wo die Gefahr eines benachbarten Bundesstaates die Notwendigkeit militärischer Hilfe im nächsten Augenblick herbeiführen kann, hat es Sr. Majestät zu nicht geringer Beruhigung gereicht, daß schon der ordentliche Lauf der Geschäfte die gesetzlichen Vertreter des Landes um Allerhöchst-Jhren Thron versammelt hat. Denn Se. Majestät, mit Sicherheit erkennend, daß die bisherigen Einrichtungen des Landes unter den völlig veränderten Umständen weder dem Königlichen Hause noch dem Lande Genüge leisten können, haben nicht angestanden, aus freiem Entschlüsse, ohne Zögern, alles dasjenige zu gewähren, was zur Begründung eines neuen kräftigeren Lebens nötig scheinen kann. Nur das wollen Se. Majestät, daß in allen Stücken der Weg, fo’n ^ die von Allerhöchst-Dernselben mit den Stünden vereinbarte Verfassung vorzeichnet, und die Bahn des Gesetzes unverbrüchlich eingehalten werde, in der Überzeugung, daß jeder scheinbare Vorteil,

6. Bilder aus Hannovers Geographie und Geschichte - S. 99

1901 - Leipzig : Hofmann
B. Bilder aus der heimatlichen Geschichte. 99 keit der Regierung erklären lassen, auch dem noch unfreien, bislang in dieser gar nicht vertretenen Bauernstande, die Wahl einer angemessenen Anzahl von Abgeordneten zu gestatten. Und wirklich gewährte eine im nächsten Jahre (22. Februar 1832), lange vor dem Zustandekommen des neuen Staatsgrundgesetzes (26. September 1833), veröffentlichte königliche Verord- nung der Land-Bevölkerung sechzehn Vertreter in der Deputierten-Kammer. Die persönliche Leibeigenschaft, Hörigkeit und alle damit zusammen- hängenden Verhältnisse, namentlich die oben erwähnten Zwangsdienste des bäuerlichen Nachwuchses, waren kurz vorher mittelst des die Ab- lösung der gründ- und gutsherrlichen Rechte verfügenden Gesetzes vom 10. November 1831 für immer und ohne Entschädigung aufgehoben, dagegen den Berechtigten für die abzulösenden Real- lasten eine um so ausgiebigere durch dasselbe zuerkannt worden. Die Ablösung sollte nämlich nach dem Reinerträge der Grundlasten und durch den fünfundzwanzigfachen Betrag desselben geschehen; alle An- strengungen der Abgeordnetenkammer, den Kapitalisations-Maßstab auf den zwanzigfachen Betrag herabzusetzen, waren an dem unbeugsamen Widerstande der Adelskammer gescheitert, und jene hatte das Gesetz nur deshalb angenommen, weil sie glaubte, daß bei der Dringlichkeit der Umstünde auch ein mangelhaftes Gesetz besser sei als gar keins. Seine rechte Anwendbarkeit und weitere Ausführung erhielt dasselbe indessen erst durch die Ablösungs-Ordnung vom 23. Juli 1833. 4. Mit der Ablösung der gründ- und gutsherrlichen Lasten war nur der Anfang zur Freiheit des hannoverschen Bauernstandes gemacht. Im Jahre 1848 wurde auch das Jagdvorrecht des Adels aufgehoben und den Gemeinden die Jagdberechtigung in ihren Feldmarken und Flüssen gegeben. Jede Gemeinde konnte nun selbst bestimmen, was sie mit der Jagd auf ihrem Grund und Boden beginnen wollte. Auch die Weideberechtigungen der Gemeinden selbst, welche der freien Ver- fügung über ein Besitztum im Wege standen, konnten abgelöst werden. Und als daun das Jahr 1848 das Verkoppelungs- und Verteilungs- gesetz brachte, da war der Weg zur Befreiung des Grund und Bodens völlig freigelegt, und jetzt erst konnte der Bauer als freier Mann frei über sein Besitztum verfügen. Von diesen befreienden Gesetzen ist hier früher, dort später Gebrauch gemacht worden; sie haben den Grund gelegt zu dem gegenwärtigen Wohlstände des Landmannes. Diese Befreiung verdankt der hannoversche Landmann dem Bürger- meister Dr. Karl Bertram Stüve aus Osnabrück. Als Mitglied der hannoverschen Stündeversammlung war er es, der zuerst den Antrag auf Erlaß eines Ablösungsgesetzes stellte. In einer Schrift über die Lasten des Grundeigentums im Königreich Hannover zeigte er den Weg, wie dem Landmanne zu helfen sei. Nach manchem Kampf, besonders gegen die Adligen, setzte Stüve seinen Willen durch. Auch für ein hannoversches Verfassungsgesetz trat er mit Nachdruck ein. Darüber wurde ihm der König feind. Dennoch berief er ihn im Jahre 1848, als der Aufruhr durch die Länder Europas zog, als Minister nach Hannover. Der König zeigte dadurch an, daß er die Wünsche 7*

7. Von der Französischen Revolution bis zur Gegenwart - S. 41

1912 - Leipzig : Wunderlich
Frankreich im Kriege mit Europa bis 1812. 4 j Napoleon an Bassano*) werden Ew. Majestät zeigen, was von diesem Alliierten zu erwarten war. Wäre die französische Armee nur noch so stark, daß sie bei einer Negoziation das kleinste Gewicht in die Wag-schale werfen könnte, die Staaten Ew. Majestät würden das Lösepfand zum Frieden werden. Das Schicksal will es anders. Ew. Königl. Majestät Monarchie, obgleich beengter als im Jahre 1805, ist es jetzt vorbehalten, der Erlöser und Beschützer Ihres und aller deutschen Völker zu werden. Es liegt zu klar am Tage, daß die Hand der Vorsehung das große Werk leitet. Der Zeitpunkt muß aber schnell benutzt werden. Jetzt oder nie ist der Moment, Freiheit, Unabhängigkeit und Größe wiederzuerlangen, ohne zu große und zu blutige Opfer bringen zu müssen. In dem Ausspruch Ew. Majestät liegt das Schicksal der Welt. Die Negoziationen, so Ew. Majestät Weisheit vielleicht schon angeknüpft, werden mehr Kraft erhalten, wenn Ew. Maj. einen kraftvollen und entscheidenden Schritt tun. Der Furchtsame will ein Beispiel, und Österreich wird dem Wege folgen, den Ew. Majestät bahnen. Ew. Königl. Majestät kennen mich als einen ruhigen, kalten, sich in die Politik nicht mischenden Mann. Solange alles im gewöhnlichen Gange ging, mußte jeder treue Diener den Zeitumständen folgen; das war seine Pflicht. Die Zeitumstände aber haben ein ganz anderes Verhältnis herbeigeführt, und es ist ebenfalls Pflicht, diese nie wieder zurückkehrenden Verhältnisse zu benutzen. Ich spreche hier die Sprache eines alten treuen Dieners; und diese Sprache ist die fast allgemeine der Nation. Der Ausspruch Ew. Majestät wird alles neu beleben und enthusiasmieren; wir werden uns wie alte, echte Preußen schlagen und der Thron Ew. Majestät wird für die Zukunft felsenfest und unerschütterlich dastehen. 1 Ich erwarte nun sehnsuchtsvoll den Ausspruch Ew. Majestät, ob ich gegen den wirklichen Feind vorrücke oder ob die politischen Verhältnisse erheischen, daß Ew. Majestät mich verurteilen.**) Beides werde ich mit treuer Hingebung erwarten, und ich schwöre Ew. Königl. Majestät, daß ich auf dem Sandhaufen ebenfo ruhig wie auf dem Schlachtfelde, auf dem ich grau geworden bin, die Kugel erwarten werde. Ich bitte daher Ew. Majestät um die Gnade, bei dem Urteil, das gefällt werden muß auf meme Perfon keine Rücksicht nehmen zu lassen. Auf welche Art ich sterbe, ich sterbe immer wie Ew. Majestät alleruntertänigster und getreuester Untertan _________________________________________________________________ York. *) Murat, Herzog von Bassano. Kabinettsordre vom 12. März, mit Armeebefehl vom 11., wurde vorwurmrei bezeichnet f”mcnc Untersuchung stnt,gefunden, «B gänzlich

8. Quellenbuch zur brandenburgisch-preussischen Geschichte - S. 289

1889 - Berlin : Nicolai
— 289 — 219. Die Stände von Ostpreußen erbieten sich znr Errichtung einer Landwehr. 1813. (Förster, Ii-, S. 882 f.) Allerdurchlauchtigster ?c. Treue und Anhänglichkeit an König und Vaterland, das sind die Tugenden, welche jeder Preuße von zarter Kindheit an sich aneignet, stets in treuem Herzen nährt und nie, auch nicht in den schwersten Drangsalen, verleugnet. Mit diesen heiligen Gesinnungen versammelten wir uns im Auftrage der Provinzen Ostpreußen, Westpreußen vom rechten Weichselnser und Litauen in gesetzlicher Form, um zu beraten, welches Opser wir Ew. Königl. Majestät und dem teuren Vaterlaude bringen könnten, um in der jetzigen Lage der Dinge unsere Treue und Anhänglichkeit an König und Vaterland nicht in Worten zu zeigen, sondern in Thaten übergehen zu lassen. Wir wandten uns an Ew. Königl. Majestät höchsten Stellvertreter im Militär, den hochverehrten Generallieutenant vou Jork, deu wärmsten Verteidiger des Vaterlandes. Gern und willig schlug er uns die Mittel vor, dem Vaterlande zu nützen, und unter diesen die Errichtung einer Land- wehr zur Vermehrung der Streitkräfte und Verteidigung des Landes. Wir können uns mit edlem Stolze rühmen, daß heiliger Eifer für die gute Sache, treue Ergebenheit gegen Ew. Königl. Majestät erhabene Person und reiner patriotischer Sinn für das Vaterland uns beseelen, und so übernahmen wir nicht bloß, was wir nur mit der größten Anstrengung für möglich hielten, sondern vereinigten uns auch mit dem hochverehrten Generallieutenant v. Jork iu Hinsicht des uns vorgelegten Entwurfes zur Organisation einer Landwehr Seinen Händen haben wir diesen Entwurf anvertraut, daß er durch ihn Ew. Königl. Majestät hoher Bestimmung übergeben werde. Nur was unser allgeliebter Landesvater will, wollen wir: nur unter seiner erhabenen Leitung Preußens und Deutschlands Schmach rächen, für die Selbständigkeit unseres teuren Vaterlandes kämpfend siegen oder sterben! (Unterschristen.) Königsberg, den 9. Februar 1813. 220. Friedrich Wilhelms Iii. Aufruf „Au Mein Molk*)!" 17. März 1813. (Faksimiliert bei Stacke, Bd. Il, S. 608.) So wenig für Mein treues Volk als für Deutsche bedarf es einer Rechenschaft über die Ursachen des Krieges, welcher jetzt beginnt: klar liegen *) Verfasser dieses berühmten, in seiner Wirkung einzig dastehenden Aufrufes war der damals in Hardenbergs Bureau beschäftigte Negiernngsrat und Literat von Hippel. Zurbonsen, Quellenbuch. 19

9. Quellenbuch zur brandenburgisch-preussischen Geschichte - S. 288

1889 - Berlin : Nicolai
— 288 — Staaten Ew. Majestät würden das Lösepfand zum Frieden werden. Das Schicksal will es anders. Ew. Königl. Majestät Monarchie, obgleich beengter, als im Jahre 1805, ist es jetzt vorbehalten, der Erlöser und Beschützer Ihres und aller deutschen Völker zu werden. Es liegt zu klar am Tage, daß die Hand der Vorsehung das große Werk leitet. Der Zeitpunkt muß aber schnell benutzt werden. Jetzt oder nie ist der Moment, Freiheit, Unabhängigkeit und Größe wieder zu erlangen, ohne zu große und zu blutige Opser bringen zu müssen. In dem Ausspruch Ew. Majestät liegt das Schicksal der Welt. Die Negociationen, so Ew. Majestät Weisheit vielleicht schon angeknüpft, werden mehr Kraft erhalten, wenn Ew. Maj. einen kraftvollen und entscheidenden Schritt thnn. Der Furchtsame will ein Beispiel, und Österreich wird dem Wege folgen, den Ew. Majestät bahnen. Ew. Königl. Majestät kennen mich als einen ruhigen, kalten, sich in die Politik nicht mischenden Mann. So lange alles im gewöhnlichen Gange ging, mußte jeder treue Diener den Zeitumständen folgen; das war seine Pflicht. Die Zeitumstände aber haben ein ganz anderes Ver- hältnis herbeigeführt, und es ist ebenfalls Pflicht, diese nie wieder zurück- kehrenden Verhältnisse zu benutzen. Ich spreche hier die Sprache eines alten treuen Dieners; und diese Sprache ist die fast allgemeine der Nation. Der Ausspruch Ew. Majestät wird alles neu beleben und enthu- siasmieren; wir werden uns wie alte, echte Preußen schlagen, und der Thron Ew. Majestät wird für die Zukunft felsenfest und unerschütterlich dastehen. Ich erwarte nun sehnsuchtsvoll deu Ausspruch Ew. Majestät, ob ich gegen deu wirklichen Feind vorrücke, oder ob die politischen Verhältnisse erheischen, daß Ew. Majestät mich verurteilen^). Beides werde ich mit treuer Hingebung erwarten, und ich schwöre Ew. Königl. Majestät, daß ich ans dem Sandhaufen ebenso ruhig, wie auf dem Schlachtfelde, auf dem ich grau geworden bin, die Kugel erwarten werde. Ich bitte daher Ew. Majestät um die Gnade, bei dem Urteil, das gefällt werden muß, anf meine Perfon keine Rücksicht nehmen zu lassen. Auf welche Art ich sterbe, ich sterbe immer wie Ew. Majestät allernnterthänigster und getrenester Unterthan York. ') Durch Kabinettsordre vom 12. März, mit Armeebefehl vom 11., wurde Jork, nachdem gegen denselben eine formelle Untersuchung stattgefunden, als gänzlich vorwurfsfrei bezeichnet. (Troysen I., S. 17 f.)

10. Quellenbuch für den Geschichtsunterricht in Seminaren - S. 424

1903 - Breslau : Hirt
— 424 — Staaten,, sich erstrecken. Ich habe mich zu deren Bereinigung in einer Hand m der Überzeugung bereit erklärt, daß dadurch den 'Gesamtinteressen des deutschen Vaterlandes und seiner verbündeten Fürsten entsprochen werde, zugleich aber in dem Vertrauen, daß die dem Bundespräsidium nach der'verfassung zustehenden Rechte durch Wiederherstellung eines Deutschen Reiches und der deutschen Kaiserwürde als Rechte bezeichnet werden, die Ew. Majestät im Namen des gesamten deutschen Vaterlandes auf Grund der Einigung seiner Fürsten ausüben. Ich habe mich daher an die deutschen Fürsten mit dem Vorschlage gewendet, gemeinschaftlich mit mir bei Ew. Majestät in Anregung zu bringen, daß die Ausübung der Präsidialrechte des Bundes mit Führung des Titels eines deutschen Kaisers verbunden werde. Sobald mir Ew. Majestät und die verbündeten Fürsten ihre Willensmeinung kundgegeben haben, würde ich meine Regierung beauftragen, das Weitere zur Erzielung der entsprechenden Vereinbarungen einzuleiten. Ludwig. b. Adresse des Norddeutschen Reichstags an König Wilhelm. 10. Dez. 1870. Am 18. Dez. überreicht in Versailles durch den Präsidenten des Reichstages, Geb. Rat Dr. Simson. Auf den Ruf Ew. Majestät hat das Volk um seine Führer sich geschart, und auf fremdem Boden verteidigt es mit Heldenkraft das frevelhaft herausgeforderte Vaterland. Ungemessene Opfer fordert der Krieg; aber der tiefe Schmerz über den Verlust der tapfern Söhne erschüttert nicht den entschlossenen Willen der Nation, die nicht eher die Waffen ablegen wird, bis der Friede durch gesicherte Grenzen besser verbürgt ist gegen wiederkehrende Angriffe des eifersüchtigen Nachbarn. Dank den Siegen, zu denen Ew. Majestät die Heere Deutschlands in treuer Waffengenossenschast geführt hat, sieht die Nation der dauernden Einigung entgegen. Vereint mit den Fürsten Deutschlands naht der Norddeutsche Reichstag mit der Bitte, daß es Ew. Majestät gefallen möge, durch Annahme der deutschen Kaiserkrone das Einigungswerk zu weihen. Die deutsche Krone auf dem Haupte Ew. Majestät wird dem wieder aufgerichteten Reiche deutscher Nation Tage der Macht, des Friedens, der Wohlfahrt und der im Schutze der Gesetze gesicherten Freiheit eröffnen. Das Vaterland dankt dem Führer und dem ruhmreichen Heere, an dessen Spitze Ew. Majestät heute noch ans dem erkämpften Siegesfelde weilt. Unvergessen für immer werden der Nation die Hingebung und die Taten ihrer Söhne bleiben. Möge dem Volke bald vergönnt fein, daß der ruhmgekrönte Kaiser der Nation den Frieden wiedergibt. Mächtig und siegreich hat sich das vereinte Deutschland im Kriege bewährt unter einem höchsten Feldherrn, mächtig und friedliebend wird das geeinigte Deutsche Reich unter seinem Kaiser sein. Eurer Königlichen Majestät alleruntertänigste, treugehorsamste Der Reichstag des Norddeutschen Bundes.

11. Staats- und Wirtschaftslehre - S. 42

1910 - Vohwinkel : Selbstverl. H. Jösting
42 Staatslehre. völkerung entwickelt, welche mit den neueren Anschauungen eines Cultur- und Rechtsstaates im vollsten Widersprüche stand, den Fortschritt in der Landwirtschaft im höchsten Maße hemmte und die Interessen der ländlichen Bevölkerung im höchsten Grade schädigte. Zweck der Agrargesetzgebung war, solche Zustände herbei- zuführen. welche eine gedeihliche Entwickelung der Landwirtschaft und die Erfüllung der volkswirtschaftlichen und politischen Aufgaben der ländlichen Bevölkerung ermöglichten. 1. Die wichtig st en Landeskulturgesetze. Zu den Landeskulturgesetzen Preußens, bezw. des Deutschen Reiches zählen insbesondere folgende: 1. Das Edikt vom 9. Oktober 1807, bctr. den freien Gebrauch des Grund- besitzes und die persönlichen Verhältnisse der Landbewohner. 2. Das Edikt vom 14. September 1811, betr. die gutsherrlich-bäuerliche Auseinandersetzung. 3. Die Eemeinheitsteilungs-Ordnung vom 7. Juni 1821, ergänzt durch das Gesetz vom 2. März 1850. 4. Das Gesetz vom 2. März 1850, betr. die Ablösung der auf Grund- stücken und Gerechtigkeiten haftenden Abgaben und Dienste, und das Gesetz vom 2. März 1850, betr. Errichtung von Rentenbanken. 5. Das Gesetz vom 27. April 1872, betr. Ablösung der Reallasten, welche an Kirchen, Pfarrereien, Küstereien und Schulen zu leisten sind. 6. Das Gesetz vom 2. April 1872, bctr. Grundstückszusammenlegung ohne Gemeinheitsteilung. 7. Das Gesetz vom 18. Februar 1880, betr. das Verfahren bei Ablösungen, Gemeinheitsteilungen und Zusammenlegungen. 8. Die Gesetze, betr. Errichtung von Rentengütern vom 27. Juni 1890 und 7. Juli 1891. 9. Die Gesetze vom 29. November 1811, betr. Wasserstau und Vorflut, voni 28. Februar 1843, betr. Benutzung der Privatflüsse, und vom 23. Januar 1846, betr. Entwässerungsanlagen. 10. Das Gesetz vom 1. April 1879, betr. Bildung von Wassergenojsen- schaften zur Benutzung und Unterhaltung von Gewässern und zur Ent- und Bewässerung von Grundstücken. 11. Das Gesetz vom 28. Januar 1848, betr. Deichwesen. 12. Das Feld- und Forstpolizei-Gesetz vom 1. April 1880 und das Forst- diebstahlsgesetz voni 15. April 1878. 13. Das Reichsviehseuchengesetz vom 23. Juni 1880 und 1. Juni 1894. 14. Das Fischereigesetz vom 30. Mai 1874, betr. Binnenfischerei. 15. Die Gesetze, betr. Schutzwaldungen und Waldgenossenschaften vom 6. Juli 1875, betr. Verwaltung der Gemeindewaldungen vom 14. August 1876, betr. gemeinschaftliche Forsten vom 14. März 1889.

12. Bd. 2 - S. 392

1911 - Leipzig : Wiegandt
— 392 — Urkundlich haben Wir gegenwärtige Verordnung eigenhändig vollzogen und Unser Königliches Jnsiegel beidrucken lassen. Gegeben zu Dresden, den 9. März 1848. (L. S.) Friedrich August. v. Koenneritz etc." d) Aus dem Preßgesetz vom 18. November 1848. „Wir Friedrich August von Gottes Gnaden, König von Sachsen etc. etc. finden Uns bewogen, unter Beistimmung Unserer getreuen Stände, zu verordnen, wie folgt: § 1. Im Königreiche Sachsen ist die Censur für immer aufgehoben. Es besteht völlige Freiheit der Presse ohne irgend eine Beschränkung durch Concessionen, Cantionen, Stempelauflagen oder Postverbote, und es ist daher Jedermann berechtigt , ohne Einholung obrigkeitlicher Erlaubniß Preßerzeugnisse herzustellen und zu veröffentlichen. § 2. Durch Veröffentlichung oder Verbreitung eines Preßerzeugnisfes tritt die Verantwortlichkeit für die durch dessen Inhalt etwa begangenen rechtswidrigen Handlungen ein. § 15. Alle seitherigen Bestimmungen über die Angelegenheiten der Presse sind aufgehoben. Dresden, am 18. November 1848. Friedrich August (L. S.) Martin Oberländer" (leipziger Zeitung 1848, Nr. 67, 70, 71 u. 341.) Anmerkung. Eine einstweilige Aufhebung der Zenfur bis auf weiteres war bereits am 23. März erfolgt. 8. Das Reqierungsproaramm des neuen Ministeriums. 16. März 1848. a) Amtliche Bekanntmachung, die Entlastung der Minister betr. „Dresden, den 13. März. Se. Königliche Majestät haben den Staatsminister von Koenneritz aus dem Staatsdienst entlassen. Se. Königliche Majestät haben auch die Entlassung der Staats minister von Zeschau, von Wietersheim, von Carlowitz und von Opelt beschlossen, zugleich jedoch angeordnet, daß sie die ihnen übertragenen Departements so lange fortführen sollen, bis die ihnen des baldigsten zu gebenden Nachfolger eingetreten sein werden." b) Grundsätze des neuen Ministeriums. „An das Sächsische Volk! Von Sr. Majestät dem Könige an die Spitze der Geschäfte berufen, haben sich Unterzeichnete über folgende Hauptgrundsätze und Maßregeln vereinigt: Beeidigung des Militairs auf die Verfassung. Aufhebung der Censur für immer. Ein Preßgesetz ohne das System der Concessionen und Cantionen. Reform der Rechtspflege auf Grundlage der Mündlichkeit und Oeffentlichkeit; in Strafsachen Geschworenengericht. Reform des Wahlgesetzes.

13. Geschichte des preußischen Vaterlandes - S. 700

1888 - Berlin : Hertz
700 Die deutsche Kliserwiirde. einer Hand in der Ueberzeugung bereit erklärt, daß dadurch den Gesammt« intereffcn des deutschen Vaterlandes und seiner verbündeten Fürsten entsprochen werde, zugleich aber in dem Vertrauen, daß die dem Bnndes-präsidium nach der Verfassung zustehenden Rechte durch Wiederherstellung eines deutschen Reiches und der deutschen Kaiserwürde als Rechte bezeichnet werden, welche Ew. Majestät im Namen des gesammten deutschen Vaterlandes auf Grund der Einigung seiner Fürsten ausüben. Ich habe mich daher an die deutschen Fürsten mit dem Vorschlage gewendet, gemeinschaftlich mit mir bei Ew. Majestät in Anregung zu bringen, daß die Ausübung der Präsidialrechte des Bundes mit Führung des Titels eines deutschen Kaisers verbunden werde." Nachdem sämmtliche deutsche Fürsten und freie Städte dem Antrag des Königs von Baiern zugestimmt hatten, wurde bei der Berathung der Verfassungsverträge die Bestimmung ausgenommen, daß der deutsche Bund den Namen „Deutsches Reich" und der König von Preußen als Haupt des Bundes den Namen „Deutscher Kais er" führen solle. Nachdem die Verträge mit dieser Aenderung vom Reichstage genehmigt waren, beschloß derselbe folgende Adresse an den König: „Auf den Ruf Ew. Majestät hat das Volk um feine Führer sich ge-fchaart und auf fremdem Boden vertheidigt es mit Heldenhaft das frevelhaft herausgeforderte Vaterland. Dank den Siegen, zu denen Ew. Majestät die Heere Deutschlands in treuer Waffengenoffenfcfyaft geführt hat, sieht die Nation der dauernden Einigung entgegen. — Vereint mit den Fürsten Deutschlands naht der Norddeutsche Reichstag mit der Bitte, daß es Ew. Majestät gefallen möge, durch Annahme der deutschen Kaiserkrone das Einigungswerk zu weiheu. — Die deutsche Krone auf dem Haupte Ew. Majestät wird dem wieder aufgerichteten Reiche deutscher Nation Tage der Macht, des Friedens, der Wohlfahrt und der im Schutz der Gesetze gesicherten Freiheit eröffnen. — Das Vaterland dankt dem Führer und dem ruhmreichen Heere, an dessen Spitze Ew. Majestät heute noch auf dem erkämpften Siegesfelde weilt. Unvergessen für immer werden der Nation die Hingebung und die Thaten ihrer Söhne bleiben. Mächtig und siegreich hat sich das vereinte Deutschland im Kriege bewährt unter seinem höchsten Feldherrn, mächtig und friedliebend wird das geeinigte deutsche Reich unter seinem Kaiser sein." Diese Adresse wurde dem Könige durch eine Deputation des Reichstages am 18. December in Versailles feierlich überreicht. Der Präsident des Reichstages, Dr. Simson, sagte in seiner Ansprache an den König: „Ew. Majestät empfangen die Abgeordneten des Reichstages in einer Stadt, in welcher mehr als Ein verderblicher Heereszug gegen unser Vaterland ersonnen und ins Werk gesetzt worden ist. Nahe bei derselben sind — unter dem Druck fremder Gewalt — die Verträge geschlossen, in deren unmittelbarer Folge das Reich zusammenbrach. Und heute darf die Nation von eben dieser Stelle her sich der Zusicherung getrosten, daß Kaiser und Reich im Geist einer neuen lebensvollen Gegenwart wieder aufgerichtet und ihr, wenn Gott ferner hilft uuö

14. Das Zeitalter der Hohenstaufen und der Kaiser aus verschiedenen Häusern - S. 216

1914 - Berlin : Union Dt. Verl.-Ges.
216 — § 4. „Die Genossenschaften werden durch Vertrag — freie Genossenschaften — oder durch Beschluß der staatlichen Behörde — öffentliche Ge-nolienschaften ■— begründet." n ..Dre Wische ist mit einem Netz derartiger Genossenschaften überzogen. Beypiel: die Genossenschaft „Wischerfeld" bei Ost erb u r g. xie Ansiedlungsbedingungen der 'Nieberlänber in der Wische waren sehr günstig. Sie besaßen folgenbe Vorrechte: a) Rechtsstreitigkeiten der Siebler untereinanber würden voit besonberen Gerichten nach bett G r u n b s ä tz e n i hr e s h e i m i s ch e n Rechts geschlichtet. Derartige Gerichte haben unter dem Namen eines Bot- (b. i. gebotenes, vgl. I § 14, 5) bings nnb Lobbings tn der Wische in Seehansen nnb Werben bis znr Mitte des 18. Jahr-hnnberts bestanben. (Beschreibung bei Wollesen, Geschichte des Kreises Osterbnrg, Teil I, Seite 39 ff.) hj ^,ic Üoertragung von Grnnb nnb Bobett erfolgte zu dem sogenannten „Erbzinsrecht". Es war das eine Form der Lanbleihe, bei welcher der Ansiebler ein freier Mann blieb, der seinen Besitz frei vererben nnb verändern bnrfte nnb der an den Grundherrn nur eine geringe jährliche Sitter* ken nnngsgebühr zu zahlen hatte. Diese L a n b I e i h e f o r m näherte sich also dem freien Eigentum. Leiheformen von Grund und Boden: a) Lehen (vgl. Ii, 155), ß) Erbzinsrecht. Die Überlassung von Land zu Erbziusrecht wurde seitdem bei Neugründung von Dörsern allgemein üblich. Sachsenspiegel Iii, 79: „Wo Gebanern ein Dorff von neuen besetzen von wilder Wnrtzel, den mög des Dorffs Herr wol geben Erb-Zinsrecht an den Gütern, ob sie wol zu den Gütern nicht geboren feind." Gesetzeskunde: In Preußen ist durch Gesetz vom 2. März 1850 das Erbzinsrecht beseitigt worden. Den noch vorhandenen Erbpächtern wurde gegeu eine Entschädigung (Ablösung!) das volle Eigentum an ihrem Gute zugesprochen. Die dnrch Gesetz von demselben Tage ins Leben ge= rusenen „Iienlenbanten" sollten die Ablösung der Lasten ermöglichen. c) „Die nieberlänbifchen Einwanberer hatten .... sich auch in Betreff der Steuer- nnb Kriegsbienstpflicht Vorrechte ausgemacht, — die Freigüter ober Freisassengüter genossen zum Teil noch lange Jahrhunberte die gleiche Steuerfreiheit wie die Rittergüter, ihre Besitzer hatten Militärdienste zu Pferbe gleich den Rittern Zu leisten nnb nach Aufhebung des Lehnsverhältnisses Lehnspferbe-gelber zu zahlen." (Dietrichs und Parisius, Bilder aus der Altmark Ii, 254.)

15. Quellenbuch zur Geschichte des neunzehnten Jahrhunderts für höhere Lehranstalten - S. 96

1910 - Halle a. d. S. : Verl. der Buchh. des Waisenhauses
96 Aus der Zeit der Retchsgründung. Wegen in Treue, Gehorsam und Ausdauer fest zur Seite stehen! Möge Gottes Segen auf den Aufgaben ruhen, welche Sein Ratschluß Mir übergeben hat. Berlin, am 7. Januar 1861. Wilhelm. 1) Vgl. den Unterschied dieser Worte von Friedrich Wilhelms Iv. Proklamation (Nr. Iii 4, c): „Preußen geht fortan in Deutschland auf!" 3. Briefe Roons aus -er Zeit des Konflikts. a) Brief R o o n s >) an König Wilhelm I., April 1861. Es treibt mich, Ew. Majestät an den Inhalt meines Schreibens vom 1. März zu erinnern und Ew. Majestät zu wiederholen, daß Sie, allein Lie Herr sind, keinen Zwang dulden dürfen. Das Vollgefühl Ihrer Königlichen Machtvollkommenheit darf Euer Majestät nicht abhanden kommen, oder die Monarchie Friedrichs des Einzigen, Friedrich Wilhelms des Gerechten ist keine Monarchie, ist überhaupt nicht mehr. . . . Um ein solches Ende abzuwenden, muß jeder treue Mann Kopf und Kragen daran setzen. Wohlan! ich wage es. Euer Majestät die ganze volle Wahr-heit zu sagen; es muß geschehen, auch auf die Gefahr hin, Mißfallen zu erregen. . . . Ew. Majestät haben zwei Auswege aus dem Wirrsal des Augenblicks. Der Eine heißt „Nachgeben", ganzes volles unbedingtes Nachgeben, Aufgeben der eigenen gewissenhaften Überzeugung, Fesselung des eigenen Königlichen Willens an den Willen der Minister — und führt unwiderruflich auf die Pfade des Königthums von Volkes Gnaden; der spezifische Glanz der Preußischen Königskrone erlischt, aber im Hintergründe winkt eine Bürgerkrone, und Preußen wetteifert künftig vielleicht mit Belgien in den materiellen Segnungen einer unhistorischen Existenz. Mit der Vergangenheit wäre freilich gebrochen, der Sprung in dieser Richtung wäre groß, ober er führt aus den Verlegenheiten des Augenblicks auf die ebenste Bahn. Alle unzeitige Friction hörte auf, die Staats-Maschine bekäme eine freie Bewegung, und an Beifallsjubel würde es nicht fehlen. Der andere Ausweg heißt: „Geltendmachung des gesetzlich berechtigten Königlichen Willens!" Er löset die Fesseln des Adlers; der König von Gottes Gnaden bleibt an der Spitze seines Volkes der Schwerpunkt des Staates, Herr im Lande, unbeherrscht von ministerieller Vormundschaft und parlamentarischen Majoritäten; mit der Vergangenheit wird nicht

16. Quellenbuch für den Geschichtsunterricht in Seminaren - S. 344

1903 - Breslau : Hirt
— 344 — Diese arbeiteten Tag und Nacht, und mein Bataillonschef, der Major v. Jagow, machte mir den Vorschlag, fünfzig der schönsten jungen Männer eiligst m uniformieren und Sr. Majestät vorzustellen. In unglaublich kurzer Zeit waren diese Männer equipiert, ich erhielt die königliche Erlaubnis, sie vorzustellen, und sie nahmen sich in der Tat gut aus. Der König empfing uns in seinem Palast, und zu den Merkwürdigkeiten gehörte es, daß unter diesen Freiwilligen der sonst auch als Dichter bekannte Hofrat Bürde drei Söhne, alle schön und aut gewachsene Jünglinge, stellte, die alle drei unter den übrigen hervorragten. Der Major von Jagow war allein zugegen und ich in Zivilkleidung, weil meme Uniform noch nicht fertig war. Se. Majestät wandte sich mit einer höchst gnädigen Anrede an diese erste Präsentation der preußischen Freiwilligen und äußerte sich darauf gegen mich in Worten, die mir ewig unveraeßlick sein werden. ö 5* Die Stände Ostpreußens erbieten sich zur Errichtung einer Landwehr. Förster, Neue und neueste Preuß. Geschichte. Berlin 1854. ü. S. 882ff. Allerdurchlauchtigster re. re. Treue und Anhänglichkeit an König und Vaterland, das sind die Tugenden, welche jeder Preuße von zarter Kindheit an sich aneignet, stets in treuem Herzen nährt und nie, auch nicht in den schwierigsten Drangsalen, verleugnet. Mit diesen heiligen Gesinnungen versammelten wir uns im Aufträge der Provinzen Ostpreußen, Westpreußen vom rechten Weichselufer und Litauen in gesetzlicher Form, um zu beraten, welches Opfer wir Ew. Königl. Majestät und dem teuren Vaterland bringen könnten, um in der jetzigen Lage der Dinge unsere Treue und Anhänglichkeit an König und Vaterland nicht in Worten zu zeigen, sondern in Taten übergehen zu lassen. Wir wandten uns an Ew. Majestät höchsten Stellvertreter im Militär, den hochverehrten Generalleutnant von Vork, den wärmsten Verteidiger des Vaterlandes. Gern und willig schlug er uns die Mittel vor, dem Vaterlande zu nützen, und unter diesen die Errichtung einer Landwehr zur Vermehrung der Streitkräfte und Verteidigung des Landes. Wir können uns mit edlem Stolze rühmen, daß heiliger Eifer für die gute Sache, treue Ergebenheit gegen Ew. Kgl. Majestät erhabene Person und reiner patriotischer Sinn für das Vaterland uns beseelen, und so übernahmen wir nicht bloß, was wir nur mit der größten Anstrengung für möglich hielten, sondern vereinigten uns auch mit dem hochverehrten Generalleutnant von Nork in Hinsicht des uns vorgelegten Entwurfs zur Organisation einer Landwehr. Seinen Händen haben wir diesen Entwurf anvertraut, daß er durch ihn Ew. Königl. Majestät hoher Bestimmung übergeben werde. Nur, was unser allgeliebter Landesvater will, wollen wir: nur unter seiner erhabenen Leitung Preußens und Deutschlands Schmach rächen, für die Selbständigkeit unseres teuren Vaterlandes kämpfend siegen oder sterben. Königsberg, den 9. Februar 1813. (Unterschriften.)

17. Die Stein-Hardenbergischen Reformen - S. 27

1913 - Leipzig [u.a.] : Teubner
13. Bittschrift d. Stände d. Lebusischen, Storkow- u. Beesforofchert Kreises ufro. 27 Scheu vor den Gesetzen entweichen und es Gewalt ausüben wird, sobald es dieselbe erlangen wird. wenn ferner dem Volke eine neue Repräsentation zum Ersatz der verlorenen versprochen worden ist, so kann auch diese nichts helfen; denn es kommt nicht auf eine Repräsentation überhaupt, sondern auf eine gesetzmäßige an. (Eine gegebene Repräsentation ist gar feine; öenn so wie sie gegeben ist, so kann sie auch wieder genommen werden, und niemand wird sich durch dieselbe vertreten glauben. (Es wird sich auch, sobald das Tor zu dergleichen Experimenten im großen einmal geöffnet ist, ein jeder neue Minister ober Regent berufen glauben, wieder eine neue Verfassung von seiner Rrt herauszugeben, teils um zu zeigen, daß er das nämliche und noch besser verstehe, was sein Vorgänger verstanden hat, teils um sich diejenigen geneigt zu machen, die mit jenen und seinen (Einrichtungen unzufrieden waren. Und so wird jener verderbliche Wechsel der (Einrichtungen und Verfassungen auch bei uns in Schwang kommen, der die Gemüter der Menschen ganz und gar vom Staate losreißt und ihnen nichts Ehrwürdiges mehr erscheinen läßt als den augenblicklichen Besitz. wir haben auf jedem gesetzmäßigen Wege versucht, der (Erfüllung dieser unheilbringenden Grundsätze (Einhalt zu tun; wir sind bisweilen gehört worden, haben aber niemals befriedigende Hntrvort erhalten. ... (Es bleibt uns daher nichts übrig, als uns dem Zwange zu unterwerfen, den es Lw. Königl. Majestät durch Allerhöchst Ihre Zustimmung zu sanktionieren gefallen hat. Aber wir sind es Ew. Königl. Btaj., wir sind es diesem Lande, uns und unseren Nachkommen schuldig, zu erklären: daß wir nur diesem Zwange weichen, daß wir unserer wohlerworbenen und festgegründeten Gerechtsame uns nicht begeben haben, sondern sie so lange noch als bestehend erachten, bis es Ew. Königl. Majestät gefallen wird, über diejenigen unter denselben, die dem allgemeinen Wohl zuwiderlaufend erscheinen möchten, Verträge mit uns abzuschließen und sie solchergestalt auf gesetzmäßigem Wege zu lösen, daß wir uns lossagen von Den Folgen, die die (Einführung der fremdartigen Grundsätze der Willkür und der Gewalt für dieses Land und für diesen herrscherstamm notwendig haben müssen, indem wir sie eingesehen haben, aber mit unseren Warnungen — gar nicht gehört worden sind. wir sind nämlich überzeugt, daß nicht nur die Grundsätze, nach welchen die neuen Verordnungen abgefaßt sind, sondern ihre Tendenz ganz dahin gerichtet ist, Unheil und verderben über unser Land zu bringen... wir ersterben Ew. Königl. Majestät alleruntertänigste Stände des Lebusischen-, Storkow- und Veeskowschen Kreises Graf v. Finkenstein, v. Marwitz, ...

18. Quellenbuch - S. 247

1885 - Leipzig : Brandstetter
- 247 — Ihres Alliierten setzt, von dem Sie die Erhaltung oder Wiederherstellung Ihrer Staaten als Geschenk annehmen müßten/ Ew. Majestät lege ich willig meinen Kopf zu Füßen, wenn ich gefehlt haben sollte; ich würde mit der freudigen Beruhigung sterben, wenigstens nicht alv treuer Unterthan und wahrer Preuße gefehlt zu haben. Jetzt oder nie ist der Zeitpunkt, wo Ew. Majestät sich von den übermütigen Forderungen eines Alliierten losreißen können, dessen Pläne mit Preußen in ein mit Recht Besorgnis erregendes Dunkel gehüllt waren, wenn das Glück ihm treu geblieben wäre. Diese Ansicht hat mich geleitet. Gebe Gott, daß sie zum Heile des Vaterlandes führt! ^ ^ Von Tilsit aus, wo York am Neujahrstage 1813 unter jauchzendem Zurufe des Volkes seinen Einzug gehalten hatte, schrieb der General am 3. Januar 1813 aufs neue an den König: „Ew. Königl. Majestät Monarchie, obgleich beengter als im Jahre 1805, ist es jetzt vorbehalten, der Erlöser und Beschützer Ihres und aller deutschen Völker zu werden. Es liegt zu klar am Tage, daß die Hand der Vorsehung das große Werk leitet. Jetzt oder nie ist der Moment, Freiheit, Unabhängigkeit und Größe wiederzuerlangen. In dem Ausspruche Ew. Majestät liegt das Schicksal der Welt. Der Furchtsame will ein Beispiel, und Österreich wird dem Wege folgen, den Ew. Majestät bahnen. Ew. Majestät kennen mich als einen ruhigen, kalten, sick> in die Politik nicht einmischenden Mann. So lange alles im gewöhnlichen Gange ging, mußte jeder treue Diener den Zeitumständen solgen. Das war seine Pflicht. Die Zeitumstände aber haben ein ganz anderes Verhältnis herbeigeführt, und es ist ebenfalls Pflicht, diese nie wieder zurückkehrenden Verhältnisse zu benutzen. Ich spreche hier die Sprache eines alten, treuen Dieners, und diese Sprache ist die fast allgemeine der Nation. Der Ausspruch Ew. Majestät wird alles neu beleben und begeistern, wir werden uns wie alte, echte Preußen schlagen, und der Thron Ew. Majestät wird für die Zukunft felsenfest und unerschüttert dastehen. Ich erwarte nun sehnsuchtsvoll den Ausspruch Ew. Majestät, ob ich gegen den wirklichen Feind vorrücke, oder ob die politischen Verhältnisse erheischen, daß Ew. Majestät mich verurteilen. Beides werde ich mit treuer Hingebung erwarten, und ich schwöre Ew. Königl. Majestät, daß ich auf dem Sandhaufen ebenso ruhig, wie auf dem Schlachtfelde, auf dem ich grau geworden bin, die Kugel erwarten werde. Ich bitte daher Ew. Majestät um die Gnade, bei dem Urteil, das gefällt werden muß, auf meine Person keine Rücksicht nehmen zu lassen. Auf welche Art ich sterbe, ich sterbe immer als Ew. Majestät alleruuterthänigster und getreuester Unterthan York."

19. Quellenbuch zur brandenburgisch-preussischen Geschichte - S. 167

1889 - Berlin : Nicolai
Gott der Gerechte, der das Recht meiner Sache sieht, hatte durch das Los der Waffen zu meinen Gunsten über ganz Pommern entschieden; Ew. Majestät läßt mich den besseren Teil davon zurückgeben, den ich in Ihre Hände gebe, um den Rest zu behalten, welcher gar genug ist im Vergleich zu alledem, was ich um deu Einsatz meines Blutes und durch deu Ruin aller meiner Unterthanen gewonnen hatte. Ist es denn nicht gerecht, Monseigneur, daß, da Ew. Majestät mich zwingt, so große und schöne Städte und soviel Länder meinen Feinden zu überlassen, Sie auch die Schweden zwingt mir den Rest zu überlassen, und daß Ew. Majestät, da Sie so sehr interessiert ist für den Teil, der kein Recht hatte etwas zurückzufordern, sich anch für den interessiert, der das Recht hatte etwas zu behalten, aber deu größten Teil davou allein den Händen Ew. Majestät überläßt? Ich verstehe wohl, daß Ihre Minister mir das Interesse Ihres Rnhmes entgegensetzen, und ich weiß, daß derselbe ein mächtiges Motiv znm Handeln für eine große Seele ist; aber Sie werden mir erlauben Sie darau zu erinnern, daß die Gerechtigkeit den Rnhm erzengt und festsetzt, und, da diese ganz auf meiner Seite ist, ein größerer und sicherer Ruhm zu erwerben ist durch Unterstützung eines gerechten und mäßigen Anspruchs als durch Begüustiguug eiues solcheu, der uichts weuiger ist (als das), llud gewiß, wenn Eiv. Majestät das Urteil des ganzen übrigen Europa neben demjenigen hören köuute, welches das Interesse zu meinen Feinden fortreißt, so bin ich versichert, daß Sie alsbald zu meiuen Gunsten ent- scheiden und dadurch dem Urteile der nicht interessierten Nachwelt zuvor- kommen würden. Alles betrachtet, Monseiguenr, begreife ich wohl, daß das Verhältnis der Kräfte Ew. Majestät zu den meinigen zu ungleich ist und daß ich von einem Könige könnte überwältigt werden, welcher allein die Bürde des Krieges gegen die größten Mächte Europas getragen und dabei so viel Ruhm und Erfolg errungen hat. Aber wird Ew. Majestät ihren Vorteil in dem Ruine eines Fürsten finden, welcher den äußersten Wunsch hegt Ihnen zu dienen und in seinem Bestände Ihrem Dienste etwas mehr zuwenden könnte, als den bloßen Willen? Gewiß, Ew. Majestät würde, wenn sie mich vernichtete, es zuerst bereuen, da Sie in der ganzen Welt schwerlich jemanden finden würden, der aufrichtiger als ich — Mon- seignenr 2c. — Friedrich Wilhelm, Kurfürst vou Brandenburg. 130. Der Friede von St. Germain. 1679. (Theatnim Europ. Xi. g. 1473 ff. Auszügl. bei Schilling, Quellend, zur Gesch. d. Neuzeit, Berlin 1884.) 5. Seine Churfürstl. Durchl. zu Braudeuburg versprechen vermittelst dieses Tractats, Ihrer Königl. Maj. von Schweden alles wieder abzntretten und wieder zu gebeu, was durch Dero Waffen in Pommern erobert

20. Lesebuch für die Volksfortbildungsschulen der Pfalz - S. 250

1908 - Zweibrücken : Kranzbühler
250 bot das Beschreiten des baufälligen Steges bei Strafe. „Königliches Land- gericht Werdenfels" stand mit großen Buchstaben unter dem Verbot. Der König hatte das gelesen. Trotzdem gelüstete es ihn in hohem Grade über oder wenigstens auf den Steg zu gehen; denn der Blick von dort in die Tiefe mußte grauenhaft schön sein und überdies lagen unten die Trümmer einer Lawine, die wir vom diesseitigen Rande des Abgrundes erblicken konnten. Nun hatte einer der Führer das Wort fallen lassen, man könne sich wohl bis zur Mitte des Steges wagen, wenn einer hinter dem anderen gehe und jeder sich genau aus dem Balken halte. Da waren denn alle unsere Gegenreden vergebens, daß sich der König nicht nutzlos so großer Gefahr aussetzen möge. Er wollte durchaus die Lawine sehen und bestand umsomehr darauf, als er ärgerlich war über eine andere Lawine, die nach Aussage der Jäger tags vorher weiter oben nieder- gegangen sein sollte und unseren Plan vereitelt hatte den Gipfel der Zugspitze zu besteigen. Als aber alles Zureden und Bitten nichts half, deutete einer von uns auf die landgerichtliche Tafel und sprach: „In Ew. Majestät Namen ist dieses Verbot erlassen, die Strafe in Ihrem Namen angedroht. Sie dürfen Ihr eigenes Gesetz nicht mißachten! Be- treten wir den Steg, so bricht höchstens der Balken; betreten Sie ihn, so bricht Ihr eigener Rechtsboden unter Ew. Majestät Füßen, auch wenn der Balken hält." Der König, schon mit einem Fuße auf dem Stege, stutzte, sah den Sprecher lächelnd an und sagte: „Sie haben recht!" und kehrte augenblicklich um. Wir lagerten uns ein paar Schritte seitab unter einer Buche, durch deren grünes Gezweig Graf Pappenheim unsere zusammengesteckten Umschlagetücher ganz malerisch zu einem schattenden Zelte schlang, und frühstückten aus der Faust, was wir eben mitgebracht hatten, bei heiterem Plaudern. Ich konnte aber im nachklingenden Ein- druck des Vorgangs am Steg den freundlichen Herrn, der seine Erdbeeren verzehrte, nicht ansehen ohne zu denken: „Das ist ein wirklicher König." Und die mit Stecknadeln zusammengehefteten Tücher waren so gut ein Thronhimmel wie irgend ein anderer von Samt und Seide. Wilhelm Heinrich Riehl. 131. Wie kommt der Handwerker zu seinem Gelde? Ti*7 ie der Handwerker zu seinem Gelde kommt? Das ist doch eigentlich eine recht müßige Frage! Er schreibt seine Rech- nungen und zieht das Geld ein, Ganz richtig, wenn nur die Hand- werker immer pünktlich ihre Rechnungen ausschrieben und alle Kunden ebenso pünktlich mit dem Bezahlen bei der Hand wären! Aber leider hat es der Handwerker mehr, als ihm lieb ist, mit Leuten zu tun, die ihm nicht ohne weiteres sein wohlverdientes Geld hin- zählen, sei es, daß sie überhaupt keine Freunde von Regel und Ordnung und deshalb auch nachlässig im Bezahlen ihrer Schulden sind, sei es, daß sie nicht bezahlen können oder gar als unordent- liche Menschen nicht bezahlen wollen. Der Tischlermeister Streich war schon wenige fahre nach Er- öffnung seines Gechäftes ein vielbegehrter Handwerker; denn