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1. Lehrbuch der Weltgeschichte für Schulen - S. 410

1872 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
— 410 — stützten Juarez auf Queretaro, wohin er sich mit seinen geringen Streitkräften geworfen, siegreich zurück; er siel jedoch am 18. Mai 1867 durch den Verrath des Obersten Lopez in die Hände seines Gegners. Jnarez ließ ihn vor ein Kriegsgericht stellen und bestätigte das von demselben ausgesprochene Todesurtheil. Ungeachtet der Verwendung der europäischen Mächte, deren Bemühungen zu Gunsten des unglücklichen Kaisers selbst in dem Präsidenten der nordamerikanischen Union einen Fürsprecher fanden, wurde Maximilian am 9. Juni 1867 kriegsrechtlich erschossen. Seine Leiche wurde von dem österreichischen Seehelden Tegethoff abgeholt und am 18. Januar 1868 in der Kaisergruft zu Wien beigesetzt. Maximilians Tod hat den Parteikämpfen in Mexiko kein Ziel gesetzt; sie dauern fort und werden wohl erst mit dem Aufgehen der Republik in die uordamerikauische Union ihr Ende finden. §. 152. Der Krieg Oesterreichs und Preußens gegen Dänemark. (1864.) Friedrich Vii. von Dänemark hatte im Jahre 1863 eine mit den Ständen vereinbarte Verfassung erlassen, nach welcher Schleswig mit Dänemark vereinigt und dadurch von Holstein getrennt werden sollte. Da diese Trennung der beiden Herzogtümer ebensowohl gegen das alte Recht, als gegen die neuereu Verträge verstieß, verlangte der deutsche Bund, unter Androhung von Zwaugsmaßregelu, die Zurücknahme der darüber getroffenen Bestimmungen. Während der darüber angeknüpften Unterhandlungen starb Friedrich Vii. unerwartet, am 15. November 1863, und sein Nachfolger, der Prinz Christian zu Dänemark, der dem Londoner Protokoll von 1852 gemäß als Christian Ix. den dänischen Thron bestieg, sah sich durch die in Kopenhagen herrschende Stimmung zur Anerkennung der von seinem Vorgänger erlassenen Verfassung genöthigt. Als hierauf die Holsteiner sich von Dänemark lossagten und den Herzog Friedrich von Augusten bürg zu ihrem Landessürsten ausriefen, wuchs die Aufregung in Deutschland und die Theilnahme des deutschen Volkes für die Sache der Schleswig-Holsteiner in solchem Grade, daß sich der Bundestag veranlaßt sah, ein Heer von 12,000 Hannoveranern und Sachsen in Holstein einrücken zu lassen, worauf sich die dänischen Besatzungen nach Schleswig zurückzogen. Auf die Erklärung Oesterreichs und Preußens, daß sie als Großmächte die Sache in die Hand zu nehmen entschlossen seien, überließ ihnen der Bund das weitere Vorgehen gegen Dänemark, ohne sich selbst dabei zu betheiligen. Nachdem die dänische

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1. Lehrbuch der Weltgeschichte für höhere Schulen - S. 422

1906 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
— 422 — ein konstitutionelles, erbliches Kaisertum zu verwandeln und dem Bruder des Kaisers Franz Joseph von Österreich, dem Erzherzog Maximilian, der von Napoleon schon für seinen Plan gewonnen war, die Krone anzubieten. Ungeachtet des Einspruches der Nordamerikanischen Union nahm Maximilian im Vertrauen auf den ihm zugesagten Beistand Frankreichs die mexikanische Krone an und hielt mit seiner Gemahlin Charlotte, einer Tochter Leopolds I. von Belgien, seinen Einzug in Mexiko (1864), erfüllt von der Hoffnung, der Wohltäter des mexikanischen Volkes werden zu können. Der französische Marschall Bazaine, der an Foreys Stelle getreten war, trieb den Präsidenten Juarez nach Texas, vermochte jedoch nicht, dem fortgesetzten Guerillakriege ein Ziel zu setzen. Nach der Beendigung des nordamerikanischen Bürgerkrieges ließ S-e-tifctiüan), der Staatssekretär der Unior^ an Napoleon die gebieterische Aufforderung ergehen, die französischen Truppen aus Mexiko zurückzuziehen, und Napoleon sah sich, um nicht in einen Krieg mit Nordamerika verwickelt zu werden, genötigt, dieser Aufforderung Folge zu leisten. Kaiser Maximilian ließ sich nach dem Abzüge der Franzosen von der konservativen Partei zum Bleiben bewegen und schlug die Angriffe des aus Texas zurückgekehrten und von der Union unterstützten Juarez auf Queretaro, wohin er sich mit seinen geringen Streitkräften geworfen, siegreich zurück; er fiel jedoch 1867 durch den Verrat des Obersten Lopez in die Hände seines Gegners. Juarez ließ ihn vor ein Kriegsgericht stellen und bestätigte das von demselben ausgesprochene Todesurteil. Ungeachtet der Verwendung der europäischen Mächte, deren Bemühungen zu Gunsten des unglücklichen Kaisers selbst in dem Präsidenten der Nordamerikanischen Union einen Fürsprecher fanden, wurde Maximilian erschaffen. Der Kaiser Franz Joseph ließ die Leiche seines unglücklichen Bruders durch den Admiral Tegetthosf ans Mexiko abholen und in der Kaisergruft zu Wien beisetzen. Maximilians Tod hat den Parteikämpfen in Mexiko kein Ziel gefetzt; erst dem Präsidenten Porfirio Diaz (1877) gelang es, wieder ruhige und geordnete Verhältnisse im Lande herbeizuführen. ^ § 154. Drr schleswig-holsteinische Krieg von 1864. ^Friedrich Vii. von Dänemark hatte im Jahre 1863 eine mit den Ständen vereinbarte Verfassung erlassen, nach welcher Schleswig mit Dänemark vereinigt und 'dadurch von Holstein getrennt werden sollte. Da diese Trennung der beiden Herzogtümer ebensowohl gegen das alte Recht als ^ gegen die neueren Verträge verstieß, verlangte der Deutsche Bund unter Androhung von Zwangsmaßregeln die Zurücknahme der getroffenen Bestimmungen. Während der hierüber angeknüpften Unterhandlungen starb Friedrich Vii. unerwartet (1863) und sein Nachfolger, der Prinz Christian zu Dänemark, der dem Londoner Protokoll von 1852 gemäß als Christian Ix. den dänischen Thron bestieg, sah sich durch die in Kopenhagen

2. Neue Zeit - S. 187

1892 - Berlin : Weidmann
— 187 — 1864 Dänischer Krieg: nachdem der Deutsche Bund wegen der Nov. 1863 in Dänemark zu Stande gekommenen neuen Verfassung die Schleswig in Dänemark einverleibt, die Exekution gegen Dänemark verfügt, gehen Preußen und Österreich selbständig vor, als nach dem Tode Friedrichs Vii. von Dänemark (1863 Dez.) der ‘Protokollkönig’ Christian Ix. die November-Verfassung aufrecht erhält, der Bund aber den Antrag Preußens und Österreichs auf Besetzungs Schleswigs ablehnt. — Friede zu Wien: Dänemark tritt Schleswig-Holst ein und Lauenburg an Preußen und Österreich ab (sog. Kondominat, 30. Okt.). Oberbefehlshaber Wrangel, später Frinz Friedrich Karl. Nach kleineren Gefechten (Räumung des Danewerkes 5/6. Febr.) Sturm auf die Düppeler Schanzen (18. Apr.); Seekampf der Österreicher und Dänen bei Helgoland (9. Mai) ; nach kurzer Waffenruhe zu vergeblichen Verhandlungen in London Besetzung Jütlands und Überqanq nach Alsen (28/29. Juni). 1865 (14. Aug.) Vertrag von Gastein: Preußen und Österreich ordnen ihr Kondominat so, dafs Preußen Kiel sowie die Verwaltung von Schleswig, Österreich die von Holstein erhält, Lauenburg an Preußen (für 1,9 Mill. Thl.) verkauft wird. Dennoch sind Meinungsverschiedenheiten über das künftige Schicksal der Herzogtümer nicht zu beseitigen, da Preußen für die Sicherheit Deutschlands eine starke militärische Organisation der Herzogtümer, d. h. Unterordnung unter seine Militärgewalt (wenn auch mit eigenem Regenten) verlangt, Österreich aber mehr und mehr sich dem Deutschen Bunde nähert und für Friedrich v. Holstein-Augustenburg eintritt, ohne ihn militärisch Preußen unterordnen zu wollen. Daher 1866 Preufsisch-österreichischer Krieg, als Österreich den Gasteiner Vertrag verläfst, indem es die schleswig-holsteinsche Frage 1861—1867 Versuch Napoleons Iii. durch die (zuerst im Bunde mit Spanien und England unternommene) Expedition nach Mexiko Frankreich die Führung der romanischen Staaten Amerikas zu verschaffen: der 1863 von ihm als Kaiser eingesetzte österreichische Erzherz. Maximilian wird nach dem Unterliegen der amerikanischen Süd Staaten aufgegeben, von den Mexikanern in Queretaro gefangen genommen und erschossen (19. Juli 1867). Anlafs: Verletzung von Handelsinteressen durch den Präsidenten Juarez.

3. Schulgeographie von Deutschland - S. 49

1871 - Breslau : Hirt
Die Staaten des Nord-Deutschen Bundes. 49 unterzeichneten die Großmächte und außerdem Schweden das Londoner Protokoll, wo- durch sie sich verpflichteten, unter Vorbehalt der gegenseitigen Rechte des deutschen Bundes und des Königs von Dänemark in Betreff Holsteins und Lauenburgs, den Prinzen Christian von Glücksburg und seine männlichen Nach- kommen als Nachfolger in der Gesammtheit der unter dem Scepter des Königs Friedrich Vii. vereinigten Staaten anzuerkennen. Obwohl die neue Erbfolgeordnung, welche in Dänemark verfassungsmäßige Geltung erhielt, keine Rechtskraft für die Her- zogthümer hatte, wurde sie doch für dieselben verkündet, die härtesten Willkürmaßregeln wurden uugefcheut gegen die Deutschen in Anwendung gebracht, ja am 13. November 1863 genehmigte der dänische Reichstag die neue Verfassung, durch welche Schleswig dem dänischen Reiche einverleibt werden sollte. Da erlosch am 15. November mit König Friedrich Vii. die ältere königliche Linie des Hauses Holstein im Mannesstamme, Prinz Christian wurde als König Christian Ix. in Kopenhagen proklamirt, er unterzeichnete am 18- November das neue Grundgesetz für Dänemark-Schleswig, wogegen der Erb- prinz Friedrich von Augustenburg, gestützt auf vermeintliche legitime Erbansprüche, seinen Regierungsantritt in den Herzogtümern Schleswig-Holstein und beziehungsweise Lauenburg erklärte. Am 7. Dezember beschließt die Bundes-Verfammlung auf Antrag von Oesterreich und Preußen die sofortige Exekution in Holstein; beide Großmächte beantragen beim Bunde, an die dänische Regierung die Ausforderung zu richten, die Verfassung vom 18. November für Schleswig nicht in Vollzug zu setzen, widrigenfalls derselbe durch die militärische Besetzung des Herzogthums sich ein Pfand für Erfüllung seiner gerechten Forderungen verschaffen würde; da der Antrag abgelehnt wird, erklären die beiden Vormächte, den beantragten Schritt selbstständig als Großmächte thun zu wollen. Dem Einmarsch der österreichisch-preußischen Truppen in Holstein am 21. Ja- nuar 1864 folgen die glänzendsten Wasfenthaten, vor Allem durch die Preußen unter Anführung des Prinzen Friedrich Karl am 18. April die Erstürmung der Düp- peler Schanzen, hinter welche sich nach Räumung des Danewerk die Dänen zu- rückgezogen hatten, und am 29. Juni der Uebergang der Preußen über den Alsensund und die Eroberung der Insel Alsenz die ganze jütische Halbinsel bis Skagen mit sämmtlichen schleswigschen Inseln kam in den Besitz der Alliirten. — Am 1. August erfolgte zu Wien die Unterzeichnung der Friedens-Präliminarien, mit ihr die Abtretung der Herzogthümer Schleswig-Holstein und Lauenburg an Oesterreich und Preußen zu freier Disposition; am 30. Oktober der Abschluß des Friedensvertrages, wonach die Königsau, die natürliche Nordgrenze Schleswigs, wenigstens im mittleren Theile die politische geblieben ist. Im Vertrage zu Gastein, am 14. August 1863, einigten sich Preußen und Oesterreich über die Verwaltung iu der Weise, daß Schleswig von Preu- ßen und'holstein von Oesterreich bis auf Weiteres besetzt und verwaltet werden sollte, ohne damit das gemeinsame Besitzrecht zu beeinträchtigen. Sein Recht an das Herzog- thum Lauenburg verkaufte Oesterreich zwar an Preußen, dagegen weigerte es sich ent- schieden, für eine angemessene Geldentschädigung einen Theil seines Mitbesitzes an Preußen abzutreten; es unterstützte die Umtriebe der Partei des Prinzen von Augusten- bürg gegen dasselbe, nahm eine immer drohendere Stellung ein und brach den Vertrag von Gastein dadurch, daß es die Streitsache vor den deutschen Bund brachte. Entschei- dend war die Abstimmung desselben vom 14. Juni It-66 (f. S. 4), entscheidender das zum Heile eines endlich von Preußen fest zu begründenden einigen Deutschlands in glorreichster Weise überall durchschlagende Uebergewicht Preußens. Im Frieden zu Prag übertrug der Kaiser von Oesterreich seine auf die Herzogthümer Holstein und Schulgeographie von Deutschland. 4

4. Leitfaden der deutschen Geschichte für die mittleren Klassen - S. 231

1900 - Leipzig [u.a.] : Teubner
Zeitalter Wilhelms I. und Bismarcks. Seit 1861. 231 Anwendung fand, die Aussicht eröffnet, die Verbindung mit Dänemark F lösen; auf der andern Seite hatte es den dänischen Kömg zu dem Versuche getrieben, zum mindesten das zum Teil dänische Schleswig seinem Reiche einzuverleiben. Diese wechselseitigen Bestrebungen hatten 1848-50 zu drei Kriegen geführt, an denen auf Seite der Deutsche Bund und Preußen teilnahmen. Der Mangel einer um Schleswignennenswerten Seemacht, dem die Flottenbegeisterung, die im Jahre 1848 Holstein. Deutschland und Preußen (Prinz Adalbert!) erfüllte, nicht abzuhelfen vermochte rächte sich in ihnen. Unter dem Drucke der Großmächte endeten sie zu Ungunsten der Schleswig-Holsteiner und ihrer Verbündeten mit dem Vertrage zu London 1852 („Londoner Protokoll"). Hier wurde festgesetzt, daß nach Friedrichs Vii. Tode der Nachfolger auf dem dänischen Throne, der Prinz Christian von Holstein-Glücksburg, auch in den „ungedeelden“ Herzogtümern folgen solle. Weder tue Stände der Herzogtümer selbst noch der Deutsche Bund gaben hierzu ihre Zustimmung. 3 Als daher 1863 Friedrich Vii. starb, erkannte der Bund he lsesgnebnchvn. Nachfolge des „Protokollprinzen" in den Herzogtümern nicht an, sondern trat für den Prinzen Friedrich von Holstein-Augustenburg em, der auch von den Schleswig-Holsteinern als Herzog Friedrich Viii. mit Freuden aufgenommen wurde. Ja, für das Bundesland Holstein sogar zu seinen Gunsten die Buudese^ekutiou beschlossen und von Han- Bundesexekution noverschen und sächsischen Truppen noch 1863 mit leichter Mühe voll- °us. zogen. Die Dänen wichen hinter die Eider nach Schleswig zurück; doch bewiesen ihre Rüstungen, daß die Regierung der Forderung „Los von Dänemark" die Losung „Dänisch bis zur Eider" entgegenzustellen willens war. Der Krieg zwischen Dänemark und dem Deutschen Bunde war unvermeidlich. 4. Noch ehe er aber ausbrach, brachte Bismarck, der m der Entstehung eines neuen selbständigen Mittelstaates im Norden Preußens einen unerträglichen Schaden für dieses Land sah, Österreich dahin, 1864 Preußen und gemeinschaftlich mit Preußen von der dänischen Regierung die Rück- gjnnett Krieg nähme der neuen Verfassung zu forbern, in der Christian Ix. Mb nach gegen Dänemark, seiner Thronbesteigung entgegen seinem Versprechen von 1852 die Einverleibung Schleswigs in Dänemark ausgesprochen hatte. Die Forde-rung wurde abgelehnt. Daher rückten bereits am 1. Februar 1864 etwa 60000 Österreicher und Preußen über die Eiber, jene unter Gablenz, diese unter einem Neffen König Wilhelms, dem Prinzen Friedrich Karl, das Ganze unter dem Oberbefehl des greifen Felbmarschallswrangel. Leiter des preußischen Generalstabes aber war Gras Helmut von Moltke, der einst als blutjunger Leutnant in das Heer eingetreten war und nach einem Leben voller Mühe und Arbeit, durch weite Reisen mit den mannigfachsten Kenntnissen ausgerüstet, beinahe als Sechzigjähriger von

5. Vaterländische Geschichte für junge Landwirte - S. 92

1910 - Berlin : Parey
92 Die deutsche Einigung unter Preußens Führung preußisches Heer und deutsche Bundestruppen rückten 1848 in die Herzogtümer ein und halfen die Dänen bekämpfen. Als dann aber Rußland und England eine drohende Haltung gegen Preußen einnahmen und der deutsche Bundestag die Einstellung der Feindseligkeiten gebot, hörten die Unterstützungen für die Schleswig-Holsteiner auf; zwar führten sie den Kampf gegen Dänemark weiter, aber ohne Erfolg. Da nahmen die europäischen Großmächte die Regelung der schleswig-holsteinschen Sache in die Hand, und im Londoner Protokoll vom Jahre 1852 wurde festgesetzt, daß der Prinz Christian von Glücksburg nach dem Tode Friedrichs Vii. König von Dänemark und zugleich Herzog von Schleswig-Holstein werden sollte. So tilgte jene Konferenz mit einem Federstriche die alten Rechte des Hauses Augustenburg auf die beiden Herzogtümer. Der Herzog von Augustenburg verkaufte seine Güter und verließ das Land. Nun strebten die Dänen danach, wenigstens in Schleswig das Deutschtum ganz zu verdrängen. Überall wurden nur dänische Beamte angestellt, vor Gericht durfte nur in dänischer Sprache verhandelt und in Kirche und Schule nur dänisch gesprochen werden; wer sich nicht fügte, wurde bestraft. Da starb 1863 der Dänenkönig Friedrich Vii., und nach dem Londoner Protokoll folgte ihm der Prinz Christian von Glücksburg als König Christian Ix. Schon Friedrich Vii. hatte eine E e-samtverfassung für Dänemark vorbereiten lassen, durch die Schleswig trotz des Londoner Protokolls vollständig in die dänische Monarchie einverleibt werden sollte. Der neue König Christian Ix. trug Bedenken, diesem Gesetz seine Unterschrift zu geben; aber, durch die drohende Haltung seiner Hauptstadt geschreckt, tat er es. Ganz Deutschland war darüber empört, und die Schleswig-Holsteiner riefen den Erbprinzen Friedrichvon Augustenburg zu ihrem Herzoge aus. Die beiden deutschen Großmächte, Österreich und Preußen, waren aber an das Londoner Protokoll gebunden und konnten darum die Rechte des Augustenburgers nicht anerkennen; wohl aber konnten sie gegen die Einverleibung Schleswigs Ej-lspruch erheben. Auf Bismarcks Betreiben richteten beide Mäme die Forderung an Dänemark, die Gesamtverfassung von 1863 wieder aufzuheben, widrigenfalls ihre Truppen in Schleswig einrücken würden. Dänemark lehnte ab und weigerte sich auch, Schleswig zu räumen. Da erfolgte am 1. Februar 1864 der Einmarsch der Preußen und Österreicher in Schleswig. Damit beginnt der dänische Krieg.

6. Ausgewählte Abschnitte aus Quellenschriften und hervorragenden Geschichtswerken nebst einer Einleitung über Geschichtsquellen - S. 144

1910 - Leipzig : Hirt
144 23. Der Konflikt und der Dänische Krieg. als den künftigen Erben von Dänemark und Schleswig-Holstein anerkannte. Das Protokoll war ein Vertrag, den die einzelnen Mächte mit Dänemark schlossen, nicht zugleich ein Vertrag unter den Mächten. Er legte der dänischen Regierung als Gegenleistung die Verpflichtung auf, die Lande Schleswig-Holstein bei ihrer alten Selbständigkeit und ihrem Besitz zu erhalten und der deutschen Nation auch in Schleswig Schutz und Gleichberechtigung zu sichern. Die Dänen erfüllten ihre Zusage in keiner Weise, übten vielmehr einen so rücksichtslosen Druck, daß selbst das ihnen überaus freundlich gesinnte Rußland zur Vorsicht mahnte. Schon 1856 erhoben Preußen und Österreich nacheinander formellen Einspruch gegen gewisse rechtswidrige Maßregeln, und 1857 wurde am Bundestage ein Ausschuß niedergesetzt, der die Beschwerden der Herzogtümer vertrat. Die dänische Regierung ließ sich durch die wiederholten Beschwerden und Drohungen des Bundes nicht abschrecken, suchte vielmehr Schleswig von dem allein zum Deutschen Bunde gehörigen Holstein zu trennen und mit Dänemark zu verschmelzen. Da beschloß der Bund den 1. Oktober 1863 die Exekution gegen Dänemark. Die Ausführung verzögerte sich zwar von neuem durch englische und andre Einflüsse; aber es bestand doch eine große Spannung, und jeder Tag konnte den Ausbruch der Feindseligkeiten bringen. In diese Spannung fiel nun einmal die namentlich in Österreich neue Sorge weckende Erklärung Napoleons Iii. vom 5. November 1863, die Verträge von 1815 hätten aufgehört zu existieren, sodann der Tod Friedrichs Vii. von Dänemark. Am 16. November wurde Christian Ix. als König von Dänemark und als Herzog von Schleswig-Holstein ausgerufen, während gleichzeitig Herzog Friedrich von Augusten-burg Schleswig - Holstein durch feierliche Proklamation für sich in Anspruch nahm. Am 18. November unterzeichnete König Christian Ix. die neue Verfassung, die Schleswig mit Dänemark zu einem Gesamtstaat vereinigte, und zwang damit den Deutschen Bund, mit seinen Drohungen Ernst zu machen. Das deutsche Volk erhob sich in einmütigen Erklärungen für das Recht des Augu-stenburgers, das die Rettung Schleswig-Holsteins zu verbürgen schien, und die meisten Regierungen des Bundes entschieden sich für ihn. Aber Österreich und Preußen erklärten, daß sie sich von dem Londoner Protokoll nicht einseitig lossagen könnten, daß sie also auch Christian Ix. als König von Dänemark und als Herzog von Schleswig-Holstein anerkennen müßten, falls Dänemark die eingegangenen Verpflichtungen erfülle. Sie versicherten aber zugleich, daß sie die Rechte Deutschlands kräftig wahren würden. Durch diese Haltung hinderten sie jeden Versuch der übrigen Mächte, für Dänemark einzutreten, und hielten auch den Bund von Maßregeln zurück, die die Erbfolgefrage entschieden hätten. Am 24. Dezember 1863 rückten Sachsen und Hannoveraner als Exekutionstruppen des Bundes in Holstein ein, um die Erfüllung der im Londoner Protokoll von Dänemark übernommenen Verpflichtungen zu erzwingen. Die Dänen zogen sich ohne Widerstand zurück. Im Hause der Abgeordneten aber forderte Bismarck eine Anleihe von 12 Millionen Talern für außerordentliche militärische Maßregeln und erklärte dabei, daß er am Londoner Protokoll nur so lange festhalten werde, als es notwendig sei. Die Politik der Regierung beruhe auf dem Worte des Königs, „daß kein Fußbreit deutscher Erde verloren gehen solle". Er beschwor das Hans, die geforderte Anleihe nicht zu verweigern und es nicht dahin zu bringen, „daß wir bei ausbrechendem Kriege dem kleinen Dänemark gegenüber in der Rolle des Minderstarken erscheinen" (18. Dez. 1863). Es war vergeblich; und auch das half nichts, daß der König in der Antwort auf eine Adresse des Abgeordnetenhauses in feierlicher Weise sein Wort verbürgte,

7. Schulgeographie von Deutschland - S. 49

1869 - Breslau : Hirt
Die Staaten des Nord-Deutschen Bundes. 49 unterzeichneten die Großmächte und außerdem Schweden das Londoner Protokoll, wo- durch sie sich verpflichteten, unter Vorbehalt der gegenseitigen Rechte des deutschen Bundes und des Königs von Dänemark in Betreff Holsteins und Lauenburgs, den Prinzen Christian von Glücksburg und seine männlichen Nach- kommen als Nachfolger in der Gesammtheit der unter dem Scepter des Königs Friedrich Vii. vereinigten Staaten anzuerkennen. Obwohl die neue Erbfolgeordnung, welche in Dänemark verfassungsmäßige Geltung erhielt, keine Rechtskraft für die Her- zogthümer hatte, wurde sie doch für dieselben verkündet, die härtesten Willkürmaßregeln wurden ungescheut gegen die Deutschen in Anwendung gebracht, ja am 13. November 1863 genehmigte der dänische Reichstag die neue Verfassung, durch welche Schleswig dem dänischen Reiche einverleibt werden sollte. Da erlosch am 19. November mit König Friedrich Vii. die ältere königliche Linie des Hauses Holstein im Mannesstamme, Prinz Christian wurde als König Christian Ix. in Kopenhagen proklamirt, er unterzeichnete am 18- November das neue Grundgesetz für Dänemark-Schleswig, wogegen der Erb- prinz Friedrich von Augustenburg, gestützt auf vermeintliche legitime Erbansprüche, seinen Regierungsantritt in den Herzogthümern Schleswig-Holstein und beziehungsweise Lauenburg erklärte. Am 7. Dezember beschließt die Bundes-Versammlung auf Antrag von Oesterreich und Preußen die sofortige Exekution in Holstein; beide Großmächte beantragen beim Bunde, an die dänische Regierung die Aufforderung zu richten, die Verfassung vom 18. November für Schleswig nicht in Vollzug zu setzen, widrigenfalls derselbe durch die militärische Besetzung des Herzogthums sich ein Pfand für Erfüllung seiner gerechten Forderungen verschaffen würde; da der Antrag abgelehnt wird, erklären die beiden Vormächte, den beantragten Schritt selbstständig als Großmächte thun zu wollen. Dem Einmarsch der österreichisch-preußischen Truppen in Holstein am 21. Ja- nuar 1864 folgen die glänzendsten Wasfenthaten, vor Allem durch die Preußen unter Anführung des Prinzen Friedrich Karl am 18. April die Erstürmung der Düp- peler Schanzen, hinter welche sich nach Räumung des Danewerk die Dänen zu- rückgezogen hatten, und am 29. Juni der Uebergang der Preußen über den Alsensund und die Eroberung der Insel Alsen; die ganze jütische Halbinsel bis Skagen mit - sämmtlichen schleswigschen Inseln kam in den Besitz der Alliirten. — Am 1. August erfolgte zu Wien die Unterzeichnung der Friedens-Präliminarien, mit ihr die Abtretung der Herzogthümer Schleswig-Holstein und Lauenburg an Oesterreich und Preußen zu freier Disposition; am 30. Oktober der Abschluß des Friedensvertrages, wonach die Königsau, die natürliche Nordgrenze Schleswigs, wenigstens im mittleren Theile die politische geblieben ist. Im Vertrage zu Gastein, am 14. August 1865, einigten sich Preußen und Oesterreich über die Verwaltung in der Weise, daß Schleswig von Preu- ßen und Holstein von Oesterreich bis auf Weiteres besetzt und verwaltet werden sollte, ohne damit das gemeinsame Besprecht zu beeinträchtigen. Sein Recht an das Herzog- thum Lauenburg verkaufte Oesterreich zwar an Preußen, dagegen weigerte es sich ent- schieden, für eine angemessene Geldentschädigung einen Theil seines Mitbesitzes an Preußen abzutreten; es unterstützte die Umtriebe der Partei des Prinzen von Augusten- burg gegen dasselbe, nahm eine immer drohendere Stellung ein und brach den Vertrag von Gastein dadurch, daß es die Streitsache vor den deutschen Bund brachte. Entschei- dend war die Abstimmung desselben vom 14. Juni 1866 (f. S. 4), entscheidender das ¿um Heile eines endlich von Preußen fest zu begründenden einigen Deutschlands in glorreichster Weise überall durchschlagende Uebergewicht Preußens. Im Frieden zu Prag übertrug der Kaiser von Oesterreich seine auf die Herzogthümer Holstein und Schulgeographie von Deutschland. ' 4

8. Vom Beginn des Dreißigjährigen Krieges bis zum Tode Wilhelms I. - S. 267

1902 - Erlangen [u.a.] : Deichert
§ 147. Maximilian Ii. 1848—1864. 267 der edle Monarch die Aufmerksamkeit weiter Kreise auch außerhalb Bayerns auf sich lenkte. 3. Nun werde noch der Stellung gedacht, die Maximilian Ii. Maamans n. den deutschen Fragen gegenüber einnahm. Gleich nach seiner Thron- ^ 6g"abgee^'*en Besteigung regte die Schleswig - holsteinische Frage die Gemüter der Deutschen auf. Friedrich Vii. von Dänemark machte 1848 den Versuch, Schleswig von Holstein loszureißen und dem dänischen Staate einzuverleiben. Maximilian war, wie alle national gesinnten Kreise Deutschlands, über dieses Vorgehen entrüstet und nahm sich mit Wärme der Bedrängten an. Bayerische Bataillone rückten neben anderen Bundestruppen in Schleswig ein und kämpften tapfer für das Recht und die Freiheit der nördlichen Brüder (Erstürmung der Düppeler Schanzen, wobei sich der bayerische Oberstleutnant v. d. Tann Verdienste erwarb; § 137, 1 und 2). — Die Einmischung des Auslandes verhinderte die Ausnutzung der Siege und damit die Aufnahme Schleswigs in den Deutschen Bund, sowie die Anerkennung des Erbrechtes des Augusteuburgers in den Herzogtümern. Das Londoner Protokoll von 1852 bestimmte, daß die Herrschaft in Schleswig-Holstein nach dem Tode Friedrichs Vii. nicht ans das deutsche Haus Augustenbnrg, sondern auf die Linie Sonderburg-Glücksburg übergehen folle (§ 137, 3). Maximilian beklagte diesen Ausgang und verweigerte die Unterschrift des Protokolls. In den inneren Angelegenheiten des Bundes vertrat der König zunächst den Zusammenschluß der deutschen Mittelstaaten gegenüber den beiden Großmächten („Triasidee"), in der Folge den Standpunkt der Großdeutschen. Daher bekämpfte er an der Seite Österreichs im Jahre 1850 die von Friedrich Wilhelm Iv. ins Leben gerufene Union, welche die Errichtung eines Bundesstaates unter Preußens Führung erstrebte (§ 134, 3) und unterstützte damals, wie auch 1863 (Fürstenkongreß zu Frankfurt), Österreichs Bemühungen um Reform des Bundes. 1863 tauchte dieschleswig-holsteiuischefrage wieder auf. Die von Christian Ix. bestätigte neue dänische Gesamtstaatsverfaffung sprach die Einverleibung Schleswigs in den dänischen Staat aus (§ 137, 5). Abermals erwachte in Maximilian Ii. die lebhafteste Sympathie für die in ihren heiligsten Gütern bedrohten deutschen Stämme. Er wirkte nach Kräften für die Anerkennung Friedrichs von Augusteuburg, wollte, daß der Deutsche Bund die endgültige Regelung der vielumstrittenen Angelegenheit in die Hand nehme und kehrte, um erfolgreicher für die Interessen der Elbherzogtümer eintreten zu können, mitten im Winter aus Rom, wo er Wiederherstellung seiner geschwächten Gesundheit gesucht hatte, nach München zurück. Er sollte den Ausgang des Dänischen Krieges nicht mehr erleben. Unerwartet

9. Die Neuzeit - S. 302

1893 - Leipzig : Reisland
302 Hi. Periode. Das Zeitalter der Bildung nationaler Staaten. Iii schlufs eines Bündnisses mit Österreich •, auch eine „wahre Nationalvertretung“ Deutschlands erklärte Bismarck für un-erläfslich. Den polnischen Aufstand von 1863 (S. 298) benutzte er klug dazu, um durch Rufslands Unterstützung sich dessen Staatsleitung zu verpflichten. Der am 15. November 1863 richs^vii. erfolgte Tod Friedrichs Vii. von Dänemark, des letzten mark,Di863. Sprossen aus der älteren, oldenburgischen, königlichen Linie (S. 288) brachte den Stein ins Rollen. Schon seit Jahren lag der Bundestag mit Dänemark wegen der Nichtbeachtung der Rechte Holsteins im Streit; jetzt ward der neue König Christian Ix. (S. 292) von dem dänischen Volke genötigt, die am 13. November 1863 vom Reichsrat Gesamtver- zu Kopenhagen genehmigte Gesamtstaats-Verfassung anzu-Noy?si863. erkennen, nach der Schleswig trotz seiner landesgesetzlichen und 1852 im Londoner Protokoll bestätigten Untrennbarkeit von Holstein doch von diesem losgerissen und mit Dänemark vereinigt werden sollte; damit wurden auch die Rechte Holsteins offenkundig mifsachtet. Dieser Gewaltstreich verletzte das Londoner Protokoll und berechtigte somit Preußen und Österreich zu kriegerischem Vorgehen gegen Christian Ix. Der deutsche Bund (der das Londoner Protokoll und Christians Ix. Erbrecht in Holstein nie anerkannt hätte) liefs im Dezember 1863 Holstein als Bundesland durch sächsische und hannoverische Truppen in Besitz exetution nehmen („Bundesexekution“). Preußen aber näherte sich, Preußen um die Herzogtümer Dänemark zu entreifsen, dem bis- uncl Öster- . .. , - , reich gegen herigen Gegner Österreich, und dieses, m Luropa damals 1864. völlig vereinzelt (S. 296), ergriff die dargebotene Hand gerne. 57 000 Österreicher und Preußen drangen unter Feldmarschall Wrangel im Februar 1864 in Schleswig ein und drängten die 40 000 Dänen hoch nach Jütland hinauf; dfedüpprferc^e Hauptstellungen des Feindes, die Düppeler Schanzen und "auf unc^ die befestigten Werke auf der Insel Alsen, wurden Aisen. von cjen preufsen. unter des Königs Bruderssohn, dem Prinzen Friedrich Karl, am 18. April und 29. Juni er. Frjjdeokt stürmt und Christian Ix. gezwungen, im Wiener Frieden 1864. vom 30. Oktober 1864 die Herzogtümer Schleswig, Holstein und Lauenburg an Preußen und Österreich abzutreten-

10. Deutsche und brandenburgisch-preussische Geschichte vom Ausgang des Mittelalters bis zur Gegenwart - S. 137

1896 - : Buchh. des Waisenhauses
Ii. Friedrich Wilhelm Iv., 1840 — 1861. 137 stimmt worden, daß die beiden Herzogtümer stets untrennbar miteinander verbunden („up ewig ungedeelt"), mit Dänemark dagegen nur durch die Person des gemeinsamen Herrschers vereinigt sein sollten. Aber 1848 war der Dänenkönig Friedrich Vii. J) von den Dünen gezwungen worden, eine Verfassung anzunehmen, durch welche Schleswig der dänischen Monarchie als Provinz einverleibt wurde. Gegen diese offenbare Verletzung ihrer alten Rechte erhoben sich die Schleswig-Holsteiner und riesen Preußen und den Deutschen Bund um Hilse an, da Holstein ein deutsches Bundesland war. Preußische und andere deutsche Truppen schlugen die Dänen bei Schleswig und rückten siegreich in Jütland vor, bis sich Rußland, England und Schweden zu Gunsten Dänemarks drohend in den Streit mischten, so daß Preußen sich gezwungen sah, einen Waffenstillstand mit Dänemark zu Malmös abzuschließen. Diesen benutzten die Dänen den Winter über zu weiteren Rüstungen und begannen im folgenden Frühjahr (1849) den Kampf von neuem. Wieder wurde der Krieg mit gutem Erfolge von den Deutschen geführt: die dänische Flotte erlitt durch Strandbatterieen bei Eckernförde3) bedeutenden Schaden; dann erstürmten die deutschen Truppen die Düppeler Schanzen;4) die schleswig-holsteinische Armee siegte bei Kolding und belagerte Fridericia,^) erlitt aber bei einem Ausfalle der Dänen eine empfindliche Niederlage. Als die europäischen Mächte sich jetzt abermals für Dänemark drohend ins Mittel legten, auch Österreich sich offen zurückzog, gab Preußen die Sache der Herzogtümer auf. Die Schleswig-Holsteiner setzten zwar den Kampf auf eigene Hand fort, als sie aber bei Jdstedt^) im Juli ] 850 geschlagen und mit Hilfe Österreichs entwaffnet waren, mußten sie sich Dänemark unterwerfen. Eine Konferenz der Großmächte zu London 1852 traf die Bestimmung, daß der Prinz Christian von Holstein-Glücksburg als König nachfolgen und daß die Herzogtümer untrennbar mit der dänischen Monarchie verbunden bleiben, ihr jedoch nicht als Provinzen einverleibt werden sollten. Schleswig-Holstein war so durch das „Londoner Protokoll" den Dänen ausgeliefert. 4. Friedrich Wilhelms Iv. innere Regententhäligkeit. ^ Wenn Friedrich Wilhelm Iv. in der äußeren Politik nicht die Thatkraft besaß, die Unionsbestrebungen durchzuführen, so brachte 1) Friedrich Vii. regierte von 1848 — 1863. 2) Malmö liegt an der Südküste Schwedens. 3) Eckernförde liegt an einer Bucht südlich von der Schlei. 4) Das Dorf Düppel liegt auf der Halbinsel Sundewitt gegenüber der Insel Alsen. 5) Kolding und Fridericia liegt an der See im Südosten Jütlands. 6) Jdstedt liegt nördlich von Schleswig.

11. Schumann-Heinzes Leitfaden der preußischen Geschichte - S. 164

1895 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
— 164 — 6. Unter diesen Umständen glaubte Österreich, einen Schlag gegen Preußen führen zu können, dessen Schwere die Macht desselben am Bundestage auf immer vernichten sollte. Kaiser Franz Joseph eröffnete am 15. August 1863 einen Fürstentag in Frankfurt, welcher nach kurzer Beratung eine neue Verfassung für Deutschland genehmigte. In dem Direktorium von sechs Mitgliedern sollte Preußen nur eine Stimme haben, in dem Plenum von 65 Stimmen wie Österreich nur 4, dagegen die vier anderen Königreiche nebst Baden 25, die 26 kleinen Staaten zusammen 32 Stimmen. Bei solcher Verteilung der Stimmen glaubte man Preußen bei jedem wichtigen Anlaß überstimmen zu können, zumal da ihm ein Widerspruchsrecht nicht zugestanden wurde. Da König Wilhelm, welcher der späten Einladung zu diesem Fürstentage nicht gefolgt war, vergeblich Abänderung dieser Verfassung beantragte, bei welcher überdies der Volksvertretung eine ganz untergeordnete Nebenrolle zugedacht war, so blieb dieser Versuch zu einer neuen Einigung Deutschlands erfolglos, da der König seine Zustimmung versagte. Um so auffallender war es, daß Preußen unmittelbar darauf Österreich zu einem Bündnis vermochte, um gemeinschaftlich die wieder brennend gewordene schleswig-holsteinische Frage zum endlichen Abschluß zu bringen. § 36. Der dänische Krieg 1864. Am 15. November 1863 starb plötzlich der König Friedrich Vii. von Dänemark, und mit ihm erlosch der Mannesstamm der königlichen Linie. Jetzt schien der Augenblick gekommen, wo Schleswig-Holstein, weil hier die weibliche Thronfolge nicht galt, von Dänemark losgelöst werden konnte. Aber Friedrichs Vii. Nachfolger, Christian Ix. (siehe S. 156), machte gleich nach dem Antritt seiner Regierung, durch einen Kopenhagens Volksaufstand genötigt, Schleswig zu einer dänischen Provinz und verletzte dadurch die für Schleswig giltige Erbfolgeordnung. Der deutsche Bund, der das Londoner Protokoll nicht unterzeichnet hatte, und dem es allein um die Erbfolgefrage zu thun war, trat sofort für die Herzogtümer ein: sächsische und hannoversche Truppen besetzten bereits im Dezember 1863 Holstein. Die Dänen zogen sich hinter die Eider zurück, und der Prinz Friedrich aus der Linie Schleswig-Holstein-Augustenburg wurde als Herzog Friedrich Viii. ausgerufen. Dieser nahm die Wahl an, obgleich die augusteuburgischen Thronansprüche schon im Jahre 1852 mit Geld waren abgefunden worden. Nun aber beschlossen Preußen und Österreich, „die Geltendmachung der Bundesrechte in Bezug auf Schleswig-Holstein in ihre Hand zu nehmen", und am 16. Januar 1864 stellten sie an das dänische Kabinett die entschlossene Forderung, die Einverleibung Schleswigs in den dänischen Staat binnen 48 Stunden zurückzunehmen, widrigenfalls sie den Krieg erklärten. Dänemark, auf auswärtigen Beistand rechnend, nahm letzteren an, und so rückte denn am 1. Februar das vereinigte Heer von Österreichern und Preußen unter der Überführung des preußischen Feldmarschalls v. Wrangel

12. Leitfaden zur Geschichte des deutschen Volkes - S. 174

1915 - Berlin : Vahlen
174 Neugestaltung des Heeres. Der dänische u. d. deutsche Krieg. §§ 234—236. Bevölkerung von 11 auf 18 Millionen gewachsen war, erst recht nicht mehr genügten. Er schritt also zu einer Neugestaltung des Heeres. Es wurden neue Regimenter gebildet, so daß statt 40000 Mann nun jährlich 63 000 eingestellt werden konnten, und die Reservepflicht wurde von 2 auf 4 Jahre ausgedehnt: so wurde ein Linienheer geschaffen, das groß genug war, um die sofortige Einberufung der meist verheirateten Landwehrmänner bei einer Mobilmachung unnötig zu machen. Aber die Durchführung dieser Heeresreform, bei der dem König sein Kriegsminister Albrecht von Roon treu zur Sekte stand, veranlaßte schwere Kämpfe mit dem Abgeordnetenhause, die erst recht erbittert wurden, als der König den früheren Bundestagsgesandten Ottg von Bismarck (geboren am 1. April 1815 zu Schönhausen im Regierungsbezirk Magdeburg), der zuletzt kurze Zeit Gesandter in St. Petersburg und in Paris gewesen war, 1862. zum leitenden Minister machte. Man fürchtete, er werde die Bahnen gehen, die Preußen einst nach Olmütz geführt hatten, während er es mit fester Entschlossenheit stärker und mächtiger zu machen trachtete und den Weg betrat, der dann zur Einigung Deutschlands unter Preußens Leitung führte. Er hatte als Gesandter beim Bundestag in Frankfurt erkannt, daß für Preußen und Österreich nebeneinander im Deutschen Bunde kein Raum war; darum trat er dem Versuche, den im österreichischen Sinne der Kaiser Franz Joseph im Frankfurter Fürstentag 1863 zur Lösung der deutschen Frage machte, bestimmt entgegen. So erweiterte sich die Kluft zwischen Preußen und Österreich; doch noch einmal sollten beide nebeneinander kämpfen, ehe sie ihre Schwerter kreuzten. § 235. Der dänische Krieg. 1864. Der dänische König Friedrich Vii. war 1863 gestorben. Nach dem Londoner Protokoll, das Preußen und Österreich unterschrieben hatten (§ 232, 2), sollte sein Nachfolger in Dänemark, der Glücksburger Christian Ix., auch in Schles-wig-Holstein folgen. Der Deutsche Bund aber hatte das Londoner Protokoll nicht anerkannt; er sah für Holstein, das zum Bunde gehörte, den Herzog Friedlich von Augustenburg als den rechten Erben an und beschloß, Bundestruppen nach Holstein zu senden, um seinen Willen durchzusetzen. Die beiden deutschen Großmächte konnten sich dem nicht anschließen, erhielten aber einen Kriegsgrund, als Christian Ix. das Herzogtum Schleswig rechtswidrig dem dänischen Reiche einverleibte. So begann 1864. der zweite schleswig-holsteinische oder dänische Krieg 1864; durch den Sieg der Österreicher bei Överfee, die Erstürmung der Düppel er Schanzen (18. April) durch die Preußen unter Prinz Friedrich Karl und den Übergang der Preußen nach Alfen wurde Dänemark genötigt, im Wiener Frieden Schleswig-Holstein und Lauenburg an Preußen und Österreich abzutreten. § 236. Der deutsche Krieg. 1866. Aber die Frage nach der Stellung der eben erst erworbenen Lande zu dem übrigen Deutschland

13. Das Mittelalter, die neuere und die neueste Zeit - S. 275

1893 - Leipzig : Voigtländer
— 275 — Der schleswig - holsteinische Krieg von 1864. Im November 1863 war König Friedrich Vii. von Dänemark gestorben, und die Entscheidung über die Erbfolge in Schleswig-Holstein nutzte nun eintreten. Nach dem Londoner Protokoll (s. Seite 267) war Christian von Sonderburg - Glücksburg zum Erben und Nachfolger Friedrichs Vh. im „Gesamtstaate Dänemark" bestimmt worden. Aber der Deutsche Bund hatte den Londoner Vertrag nicht anerkannt, die Schleswig-Holsteiner waren nicht nach ihrer Zustimmung gefragt worden, und Preußen und Österreich hatten ihre Zustimmung zwar gegeben, aber nur unter Voraussetzungen, welche die Rechte der schwergeprüften Herzogtümer sichern sollten, jedoch von Dänemark niemals beachtet worden waren. Der Deutsche Bund hatte deswegen endlose Verhandlungen mit Dänemark gehabt. Da dieses aber trotz aller Einreden bei der rücksichtslosen Danisierung der Herzogtümer verharrte, rour endlich kurz vor König Friedrichs Tode die Bundesexekution gegen Dänemark beschlossen und den Königreichen Sachsen und Hannover übertragen worden. Nach wie vor wollte die Bevölkerung der Herzogtümer von der Anerkennung Christians Ix. nichts wissen und rief überall den Herzog Friedrich von Sonderburg-Augusteuburg, den Vater der jetzigen Kaiserin Viktoria Augusta, zu ihrem Herzoge aus. Die schleswigholsteinische Frage war um so verwickelter, weil der Deutsche Bund eigentlich nur in Holstein das Recht der Einmischung hatte (s. Seite 266), und weil Preußen bei der geographischen Lage der Herzogtümer (Hafen von Kiel!) an der Grenze des deutschen Reiches die Bildung eines neuen Kleinstaates mit unbeschränktem Selbstbestimmungsrecht unmöglich zugeben konnte. Der Übermut der Dänen, welche sich auf die bisherige Unterstützung der europäischen Mächte verließen — freilich zeigte es sich recht bald, daß sie aus dieselbe nicht mehr rechnen konnten —, hatte sich noch in den letzten Tagen Friedrichs Vii. durch den rechtswidrigen Erlaß einer neuen Verfassung kundgegeben, in welcher die Rechte von Schleswig schnöde verletzt waren. Das deutsche Volk stand einmütig auf der Seite der Herzogtümer. Trotz des sehr gespannten Verhältnisses hatte Bismarck eine Verständigung mit Österreich zu gemeinsamem Vorgehen in der schleswig-holsteinischen Frage erlangt, und beide Mächte forderten gemeinsam, Dänemark solle die soeben erlassene Verfassung für Schleswig zurücknehmen. Die Forderung wurde abgelehnt, und so war der Krieg unvermeidlich. Zum Zeichen, daß derselbe nicht wieder enden solle, wie der von 1848—50, ging neben dem Prinzen Friedrich Karl auch der preußische Kronprinz Friedrich Wilhelm zu dem von Preußen und Österreich schnell ausgestellten Heere. Den Ober- 18 *

14. Geschichte der Neuzeit - S. 166

1892 - München [u.a.] : Franz
166 Der schleswig-holsteinische Krieg 1864. verfügten die fünf Großmächte auf einer Konferenz zu London 1852 die Unteilbarkeit der dänischen Gesamtmonarchie, innerhalb deren die Sonderstellung Schleswig-Holsteins und Lauenburgs fortbestehen sollte, und die Thronfolge des Hauses Glücksburg für den Fall, daß der Mannsstamm des in Dänemark regierenden Hauses aus-Londoner Pro-sterbe. Durch dieses „Londoner Protokoll" war die bisher in den tokoll 1852. Elbherzogtümern geltende Erbfolgeordnung umgestoßen und die Linie Augustenburg, die sich im 16. Jahrhundert vom dänischen Königshaus abgezweigt hatte und Schleswig-Holstein für den im Londoner Protokoll vorgesehenen Fall nach jalischern Erbrecht für sich beanspruchte, von der Thronfolge in den Elbherzogtümern ausgeschlossen. Augusten- Der Erbprinz von Augustenburg und der deutsche Bund verwarfen burger Linie, deshalb das Londoner Protokoll, während die deutschen Großmächte Preußen und Österreich dasselbe anerkannt hatten. Seitdem die Elbherzogtümer an Dänemark ausgeliefert waren Dänisierungs- (1852), versuchte die hier herrschende „eiderdänische" Partei das nördliche Herzogtum Schleswig möglichst rasch zu dänisieren, um es ^ 1 eyro'8' dann Dänemark auch politisch vollständig einzuverleiben. Als 1863 mit Friedrich Vii. der Mannsstamm des seit 1460 in Dänemark und Schleswig - Holstein gemeinsam herrschenden Hauses Oldenburg ausstarb, folgte nach den Bestimmungen des Londoner Proto-^on^Glück^' Christian Ix. von Glücksburg?) Aber kaum hatte derselbe ° fmrg! den dänischen Thron bestiegen, so nahm der in Thüringen weilende Friedrich von Erbprinz Friedrich von Augustenburg den Titel „Herzog von Augustenburg. Schleswig-Holstein" an und suchte beim deutschen Bund um Unterstützung und Durchführung seiner Erbfolge nach. Um wenigstens Schleswig für Dänemark zu retten, drang die eiderdänifche Partei in Kopenhagen in den neuen König, die schon von seinem Vor- November- gänger vorbereitete Novemberverfafsung zu verkünden, welche die Verfassung. Einverleibung Schleswigs in Dänemark aussprach. Dies hatte große Aufregung in ganz Deutschland zur Folge. Der deutsche Der^deutsche Bund beschloß eine „Exekution" und ließ Holstein und Lauen- Sitnb. bürg durch sächsische und Hannoveranische Truppen besetzen, vor denen die dänischen sich nach Schleswig zurückzogen. Um so entschlossener war Dänemark dieses Land zu behaupten. *) Friedrich Y. j 1766. Christian Vii. f 1808. Friedrich j 1805. I --------------------------------------- Friedrich Vi. Christian Viii. f 1848. Charlotte. Wilhelm v. Hessen-Kassel. 11839. I ------------------ I I Friedrich Vii. f 1863. Louise. Christian Ix. von Glücksburg Albert Prinz v. Wales. Alexandra. Friedrich. Wilh. Georg. Maria. Alexander Iii. Kg. v. Griechenld. v. Rußland.

15. Auszug aus der Alten, Mittleren und Neueren Geschichte - S. 445

1877 - Berlin : Herbig
Krieg Oesterreichs und Preußens gegen Dänemark. 445 1863. Einverleibung Schleswigs in Dänemark wird seihst die 30. März. seit 1851 den Uebergriffen der Dänen gegenüber oft bewährte Geduld des deutschen Bundestags erschöpft und Bundesexekution gegen Dänemark beschlossen (1. Okt.). 1863. 14. Nov. Tod Friedrichs Vii., Königs von Dänemark. Nach dem Londoner Protokoll (s. S. 434) folgt Christian Ix. für die dänische Gesammtmonarchie. Trotzdem und ohne Berück- sichtigung der Vcrzichtleistung seines Vaters erklärt sich der Erb- prinz von Augustenburg durch eine Proklamation (10. Mai) als Friedrich Viii. zum Herzoge von Schleswig-Holstein. Gedrängt von der einflussreichen eiderdänischen Partei in Kopen- hagen, nimmt König Christian Ix. die neue dänische Verfassung, welche Schleswigs Einverleibung in Dänemark ausspricht, an (Nov.). Ungeheure Aufregung in Deutschland. Die öffentliche Meinung ist entschieden für die vollständige Trennung Schleswig - Holsteins von Dänemark und verlangt vom deutschen Bunde wenigstens vorläufige Besetzung der Herzogtümer. Allein auf den Antrag Oesterreichs und Preußens, welche durch das Londoner Protokoll gebunden sind, bringt der Bundestag nur die Bundesexekution zur Ausführung und lässt Hannoveraner und Sachsen (General Hake) in die zum Bunde gehörigen Herzogtümer Holstein und Lauenburg einrücken. In Holstein wird überall der Erbprinz von Augustenburg zum Herzog ausgerufen. Krieg Oesterreichs und Preußens gegen Dänemark. Jan.— Okt. Veranlassung: Oesterreich und Preußen verlangen die Aufhebung der November Verfassung als den früheren Vereinbarungen widersprechend. (Dänemark hatte im Jahre 1851, als dio beiden Grofsmächte ihm Schleswig-Holstein wieder überlieferten, versprochen, „die liechte der Herzogtümer zu achten,“ was eine Inkorporation Schleswigs unbedingt ausschloss.) Weigerung Däne- marks. Einrücken des österreichisch-preufsischen Heeres (Feldmarschall v. Wrangel, Prinz Friedrich Karl, österr. General v. Gablern) in Schleswig (Holstein bleibt von den Bundestruppen besetzt). — Die Oesterreicher gehen unter hitzigen Gefechten auf das Danewirk los, die Preußen gehen, nach einer vergeblichen Kanonade bei Missnnde, bei Arnis über die Schlei. Der dänische Oberbefehlshaber de Me za gibt das Danewirk auf (G. Fcbr.). Er wird durch den General Gerlach

16. Weltkunde - S. 204

1896 - Hannover : Helwing
— 204 ernannte ihn zum Vorsitzenden seines Ministeriums (Ministerpräsidenten). Bismarck führte mit unbeugsamer Kraft und Ausdauer die Sache seines Königs und kümmerte sich nicht um den Haß, mit dem man ihn verfolgte. Das Heer wurde vermehrt und besser eingeübt, als es früher möglich war, und alles in Ruhe für die große Stunde des Kampfes vorbereitet. Der Kriegsminister v. R o o n stand dem Könige dabei treu zur Seite. c) Der schleswig-holsteinische Krieg (1863/64). Zwischen der Nord- und Ostsee liegen „meerumschlungen" die alten deutschen Lande S ch les wi g »H o l st ein. Lange standen sie unter der Herrschaft des Königs von Dänemark, aber sie waren nicht Landesteile dieses Staates, sondern sie gehörten zu Deutschland. Im Jahre 1848 erhoben sich die Schleswig-Holsteiner gegen Dänemark, um ihre Unabhängigkeit zu erkämpfen. Das Mal war ihr tapferes Ringen vergeblich. Sie blieben unter dänischer Oberhoheit. Im Jahre 1863 bestieg Christian Ix. den dänischen Königsthron. Er wollte das Herzogtum Schleswig dem dänischen Reiche einverleiben. Da ließ der Deutsche Bund ein Bundesheer (Hannoveraner und Sachsen) in Schleswig-Holstein einrücken, um das „zu verhindern (1863). Gleich darauf sandten auch Preußen und Österreich Truppen in die Herzogtümer. Diese Truppen standen unter dem Oberbefehl des preußischen Generals v. Wrangel. Nach siegreichen Gefechten warf Wrangel das dänische Heer auf das „Danewirk" (d. i. ein verschanzter Höhen- zug westlich von der Schlei) zurück. Darauf setzten die Preußen über die Schlei und zwangen die Dänen zum Rückzüge in die Düppeler Schanzen (der Insel Alsen gegenüber). Am 18. April 1864 nahmen die Preußen unter Prinz Friedrich Karl die Schanzen mit stürmender Hand und warfen die dänischen Truppen nach Alsen hinüber. Im Sommer wurde auch diese Insel erobert. Da schloß der Dänenkönig den Frieden in Wien und trat die Herzogtümer an Preußen und Österreich ab (1864). Der Kaiser von Österreich wollte einen neuen Bundes- staat aus Schleswig-Holstein machen, dessen Herzog der Prinz Friedrich von Augustenburg werden sollte. Das wollte König Wilhelm aber nur unter den Bedingungen zugeben, daß die Kriegsmacht Schleswig-Holsteins unter Preußens Oberbefehl gestellt, und daß Kiel preußischer Kriegshafen und Rendsburg deutsche Bundesfestung würde. Österreich wollte das nicht zugeben, und es wäre jetzt schon zum Kriege zwischen Preußen und Österreich gekommen, wenn es nicht König Wilhelm gelungen wäre, 1865 in Bad Gastein einen Vertrag mit dem Kaiser von Österreich zu schließen. Dieser Vertrag bestimmte, daß einstweilen Preußen das Herzogtum Schleswig, Österreich aber Holstein ver- walten solle. d) Preußens Kampf mit Österreich und dem Deutschen Bunde (1866). Österreich fuhr auch nach dem Gasteiner Vertrage fort, den Herzog von Augustenburg zu unter-

17. Nicolaisches Realienbuch - S. 101

1906 - Berlin : Nicolai
101 b) Der Krieg gegen Dänemark 1864. Veranlassung. Seit Jahr- hunderten standen die Herzogtümer Schleswig und Holstein unter dänischer Herrschaft; doch hatten sich die dänischen Könige verpflichten müssen, diese Länder nie Zu trennen und niemals mit Dänemark zu vereinigen. Wieder- holt hatten aber die dänischen Könige den Versuch gemacht. Schleswig- Holstein die eigene Verwaltung zu entziehen und die Herzogtümer völlig für Dänemark in Besitz zu nehmen Besonders seit dem Wiener Kongreß forderte eine Partei in Kopenhagen, die „Eiderdänen" genannt, daß Schleswig bis zur Eider mit Dänemark vereinigt werden sollte. Diese Forderung ver- trat auch der dänische König Friedrich Vii. offen. Dagegen erhoben sich 1848 die Schleswig-Holsteiner, und mil Hilfe preußischer und anderer deutscher Truppen unter dem General Wrangee versuchten sie, ihre Selbständigkeit zu behaupten. Nach jahrelangen wechselvollen Kämpfen und mannigfaltigen Verhandlungen wurde dem Prinzen Christian von Schleswig-Holstein, dem späteren dänischen Könige Christian Ix., und seinen Nachkommen die Nachfolge in Dänemark und in den Herzogtümern zugesprochen. Ferner erhielt jedes der beiden Herzogtümer gesonderte Ministerien und Volksvertretungen. Die Eiderdänen strebten nun immer entschiedener die völlige Einverleibung Schleswigs an, und König Christian Ix. erließ 1863 eine Gesamtverfassung für Dänemark und Schleswig. Hierdurch war die Unteilbarkeit der beiden Herzogtümer aufgehoben. Darüber gab sich eine gewaltige Aufregung in Deutschland kund, und vom Deutschen Bunde wurde die Besetzung der beiden Herzogtümer gefordert. Als Österreich und Preußen im Namen des Deutschen Bundes die Aushebung der Gesamtversassung und die Untrennbarkeit der Herzogtümer forderten, Dänemark es aber ablehnte, veranlaßte dies den Ausbruch des Dänischen Krieges 1864. Verlaus des Krieges. Ein österreichisch - preußisches Heer unter dem Feldmarschall Wrangel, dem Prinzen Friedrich Karl und dem österreichischen General von Gablenz besiegte die Dänen in mehreren Gefechten und er- stürmte am 18. April unter schweren Opfern die Düppeler Schanzen. Im Frieden Zu Wien trat der König von Dänemark alle Rechte über die Herzogtümer Schleswig-Holstein und Lauenburg au Österreich und Preußen ab Anfänglich wurden die Herzogtümer gemeinsam verwaltet, später aber wurde die Verwaltung Holsteins an Österreich, die Schleswigs an Preußen übertragen. Lauenburg kam gegen Zahlung von 21/, Mill. Talern in preußischen Besitz. — Otto von Bismarck wurde vom Könige in den Grafen- stand erhoben. c Der Ausbruch ernster Verwickelungen zwischen Österreich und Preußen. Der Krieg gegen Österreich. Die Verwaltung und die zukünftige Gestaltung der beiden Herzogtümer führte bald zu Zwistigkeiten zwischen Österreich und Preußen; denn Österreich verlangte, daß der Erbprinz Friedrich von Augustenburg, der Vater unserer Kaiserin, als Herzog von Schleswig- Holstein und unabhängiger deutscher Bundesfürst anerkannt werde, obwohl sein Vater Verzicht geleistet hatte. Dagegen beanspruchte Preußen für seine Mühewaltungen den Oberbefehl über das Heer und die Flotte des neuen

18. Die neuere Zeit - S. 256

1872 - Coblenz : Baedeker
256 Dänemark. §. 63. des Verfassungsentwurfes zu sichern, musste man der öffentlichen Meinung das Zugeständnis machen, dass nur Protestanten wahl- berechtigt sind. S- 63. Dänemark.1) Dänemark (welches an Lauenburg einen geringen Ersatz für den Verlust Norwegens erhielt) erfreute sich unter der Regierung Friedrich’s Vi. (1808 — 1839) einer ununterbrochenen äussern und innern Ruhe. Sein Neffe und Nachfolger Christian Viii. (1839—1848) wollte der bei dem Ableben seines kinderlosen Sohnes bevorstehenden Trennung Schleswig-Holsteins (wo nur männliche Erbfolge galt) von Dänemark Vorbeugen durch Ein- verleibung der beiden Herzogthümer in den dänischen Staat, wo (seit 1665) auch w eibliche Erbfolge bestand. Der Erlass einer gemeinsamen Verfassung für Dänemark und Schleswig-Holstein schien dazu das geeignetste Mittel. Doch ehe dieser Plan zur Ausführung kam, starb Christian Viil und sein Sohn Frie drich Vii. (1848—1863), der letzte von dem Mannesstamme, verkün- dete sofort die von seinem Vater vorbereitete Gesammtstaats- Verfassung, um die bleibende Gemeinschaft Schleswig-Holsteins mit Dänemark zu sichern. Der durch diesen Schritt von der Erbfolge in Schleswig-Holstein ausgeschlossene Herzog von Augustenburg (welche Linie sich bereits im 16. Jahrhundert von der königlichen Familie abgezweigt hatte) fand bereitwillige Un- terstützung bei Preussen. 9 Friedrich V-, f 1766. Christian Vii., f 1808. Friedrich Vi., f 1839. Friedrich, Erbprinz, f 1803. Christian Viii., Charlotte Ferdinand, Caroline, 'Wilhelmine, f 1848. (f 1867), verm. -j* 1863. verm. mit Erb- verm. mit Karl, -— ------ mit Prinz Wil- prinz Ferdinand Herzog v. Holstein- Friedrich Vii., heim v. Hes- v. Dänemark. Glücksburg. f 1863. sen-Cassel. _________________ Luise, verm. mit Christian (Ix.) v. Glücksburg, König 1863. Friedrich. Friedrich, Gern. Luise v. Sehweden. Alexandra, Wilhelm Georg, Waldemar. Gern. Albrecht König v. Griechenland, Eduard, Prinz Gern. Olga v. Russland, v. Wales. - """111 ■ Constantin. Georg.

19. Nicolaisches Realienbuch - S. 101

1906 - Berlin : Nicolai
101 b) Der Krieg gegen Dänemark 1864. Veranlassung. Seit Jahr- hunderten standen die Herzogtümer Schleswig und Holstein unter dänischer Herrschaft; doch hatten sich die dänischen Könige verpflichten müssen, diese Länder nie zu trennen und niemals mit Dänemark zu vereinigen. Wieder- holt hatten aber die dänischen Könige den Versuch gemacht, Schleswig- Holstein die eigene Verwaltung zu entziehen und die Herzogtümer völlig für Dänemark in Besitz zu nehmen Besonders seit dem Wiener Kongreß forderte eine Partei in Kopenhagen, die „Eiderdänen" genannt, daß Schleswig bis zur Eider mit Däncmar vereinigt werden sollte. Diese Forderung ver- trat auch der dänische König Friedrich Vii. offen. Dagegen erhoben sich 1818 die Schleswig-Holsteiner, und mit Hilfe preußischer und anderer deutscher Truppen unter dem General Wranger versuchten sie, ihre Selbständigkeit zu behaupten. Nach jahrelangen wechselvollen Kämpfen und mannigfaltigen Verhandlungen wurde dem Prinzen Christian von Schleswig-Holstein, dem späteren dänischen Könige Christian Ix., und seinen Nachkommen die Nachfolge in Dänemark und in den Herzogtümern zugesprochen. Ferner erhielt jedes der beiden Herzogtümer gesonderte Ministerien und Volksvertretungen. Die Eiderdänen strebten nun immer entschiedener die völlige Einverleibung Schleswigs an, und König Christian Ix. erließ 1863 eine Gesamtversassung für Dänemark nnb Schleswig. Hierdurch war die Unteilbarkeit der beiden Herzogtümer aufgehoben. Darüber gab sich eine gewaltige Aufregung in Deutschland kund, und vom Deutschen Bunde wurde die Besetzung der beiden Herzogtümer gefordert. Als Österreich und Preußen im Namen des Deutschen Bundes die Aushebung der Gesamtversassung und die Untrennbarkeit der Herzogtümer forderten, Dänemark es aber ablehnte, veranlaßte dies den Ausbruch des Dänischen Krieges 1864. Verlaus des Krieges. Ein österreichisch - preußisches Heer unter dem Feldmarschall Wrangel, dem Prinzen Friedrich Karl und dem österreichischen General von Gablenz besiegte die Dänen in mehreren Gefechten und er- stürmte am 18. April unter schweren Opfern die Düppeler Schanzen. Im Frieden zu Wien trat der König von Dänemark alle Rechte über die Herzogtümer Schleswig-Holstein und Lanenburg an Österreich und Preußen ab Anfänglich wurden die Herzogtümer gemeinsam verwaltet, später aber wurde die Verwaltung Holsteins an Österreich, die Schleswigs an Preußen übertragen. Lanenburg kam gegen Zahlung von 2’/2 Mill. Talern in preußischen Besitz. — Otto von Bismarck wurde vom Könige in den Grafen- stand erhoben. c Der Ausbruch ernster Verwickelungen zwischen Österreich und Preußen. Der Krieg gegen Österreich. Die Verwaltung und die zukünftige Gestaltung der beiden Herzogtümer führte bald zu Zwistigkeiten zwischen Österreich und Preußen; denn Österreich verlangte, daß der Erbprinz Friedrich von Augustenburg, der Vater unserer Kaiserin, als Herzog von Schleswig- Holstein und unabhängiger deutscher Bnndesfürst anerkannt werde, obwohl sein Vater Verzicht geleistet hatte. Dagegen beanspruchte Preußen für seine Mühewaltungen den Oberbefehl über das Heer und die Flotte des neuen

20. Nicolaisches Realienbuch - S. 101

1906 - Berlin : Nicolai
101 b) Der Krieg gegen Dänemark 1864. Veranlassung. Seit Jahr- hunderten standen die Herzogtümer Schleswig und Holstein unter dänischer Herrschaft; doch hatten sich die dänischen Könige verpflichten müssen, diese Länder nie Zn trennen und niemals mit Dänemark zu vereinigen. Wieder- holt hatten aber die dänischen Könige den Versuch gemacht, Schleswig- Holstein die eigene Verwaltung Zu entziehen und die Herzogtümer völlig für Dänemark in Besitz zu nehmen Besonders seit dem Wiener Kongreß forderte eine Partei in Kopenhagen, die „Eidcrdänen" genannt, daß Schleswig bis zur Eider mit Dänemari vereinigt werden sollte. Diese Forderung ver- trat auch der dänische König Friedrich Vii. offen. Dagegen erhoben sich 1848 die Schleswig-Holsteiner, und mit Hilfe preußischer und anderer deutscher Truppen unter dem General Wrangen versuchten sie, ihre Selbständigkeit zu behaupten. Nach jahrelangen wechselvollen Kämpfen und mannigfaltigen Verhandlungen wurde dem Prinzen Christian von Schleswig-Holstein, dem späteren dänischen Könige Christian Ix., und seinen Nachkommen die Nachfolge in Dänemark und in den Herzogtümern zugesprochen. Ferner erhielt jedes der beiden Herzogtümer gesonderte Ministerien und Volksvertretungen. Die Eiderdänen strebten nun immer entschiedener die völlige Einverleibung Schleswigs an, und König Christian Ix. erließ 1863 eine Gesamtversassung für Dänemark und Schleswig. Hierdurch war die Unteilbarkeit der beiden Herzogtümer aufgehoben. Darüber gab sich eine gewaltige Aufregung in Deutschland kund, und vom Deutschen Bunde wurde die Besetzung der beiden Herzogtümer gefordert. Als Österreich und Preußen im Namen des Deutschen Bundes die Aufhebung der Gesamtverfassung und die Uutrennbarkeit der Herzogtümer forderten, Dänemark es aber ablehnte, veranlaßte dies den Ausbruch des Dänischen Krieges 1864. Verlauf des Krieges. Ein österreichisch - preußisches Heer unter dem Feldmarschall Wrangel, dem Prinzen Friedrich Karl und dem österreichischen General von Gablenz besiegte die Dänen in mehreren Gefechten und er- stürmte am 18. April unter schweren Opfern die Düppeler Schanzen. Im Frieden zu Wien trat der König von Dänemark alle Rechte über die Herzogtümer Schleswig-Holstein und Lauenburg an Österreich und Preußen ab Anfänglich wurden die Herzogtümer gemeinsam verwaltet, später aber wurde die Verwaltung Holsteins an Österreich, die Schleswigs an Preußen übertragen. Lauenburg kam gegen Zahlung von 2'/2 Will. Talern in preußischen Besitz. — Otto.von Bismarck wurde vom Könige in den Grafen- stand erhoben. c Ter Ausbruch ernster Verwickelungen zwischen Österreich und Preußen. Ter Krieg gegen Österreich. Die Verwaltung und die zukünftige Gestaltung der beiden Herzogtümer führte bald zu Zwistigkeiten zwischen Österreich und Preußen; denn Österreich verlangte, daß der Erbprinz Friedrich von Augustenburg, der Vater unserer Kaiserin, als Herzog von Schleswig- Holstein und unabhängiger deutscher Bundesfürst anerkannt werde, obwohl sein Vater Verzicht geleistet hatte. Dagegen beanspruchte Preußen für seine Mühewaltungen den Oberbefehl über das Heer und die Flotte des neuen