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1. Die Ausgestaltung der europäischen Kultur und deren Verbreitung über den Erdball (Die Neuzeit) - S. 68

1912 - München : Oldenbourg
68 Die Zeit Ludwigs Xiv. seinem königlichen Berufe unermüdlich tätig. Außerdem wußte er die richtigen Männer an den richtigen Platz zu stellen und sie zu gehorsamen Vollstreckern seines Willens zu machen. Einen leitenden Staatsmann ernannte der König überhaupt nicht. „Premierminister" war er nach seinem eigenen Ausspruch selbst. Die einzelnen Minister und Generale hatten ein ganz bestimmtes Wirkungsgebiet: so verwaltete der rechtliche Colbert (t 1683) die Finanzen; der umsichtige, aber rücksichtslose Louvois (t 1691) führte eine großartige Neuordnung und Vermehrung der Armee durch1); erfahrene Feldherrn, wie Turenne (t 1675), Conde (t 1686), später der Marschall v. Luxemburgs-1695) it. a., standen an der Spitze des Heeres; der geschickte Baumeister Vauban (f 1707) sicherte die Grenze durch starke Festungen zc.zc. Beraten von diesen und ähnlichen tüchtigen Männern, leitete Ludwig sowohl die innere als die äußere Politik vollständig nach eigenem Ermessen, wobei er nach dem Grundsatz „L/Etat c’est moi“ die Nation gewissermaßen in sich verkörpert sah. Die Reichsstände wurden nie einberufen; das Pariser Parlament mußte königliche Verordnungen ohne Widerspruch einregistrieren; der früher so selbstbewußte Adel drängte sich an den Hof, in die Offiziers- und Beamtenstellen: kurz, aus sämtlichen Gebieten des öffentlichen Lebens galt ausschließlich der Wille des Königs. Ludwig war die „Sonne" (roi-soleil), um die sich alles drehte und von der alles Leben im Staate ausging. b) Die inneren Verhältnisse. Im Innern erstrebte Ludwig neben der Vollendung des Absolutismus vor allem die wirtschaftliche Hebung des Landes. Diese sollte die Mittel liefern für die Befriedigung der Neigungen und Wünsche des Königs, die darin gipfelten, daß der Glanz des Hofes den aller anderen Fürstenhöfe überstrahle. Auch die Pflege der Künste und Wissenschaften diente dem gleichen Zweck. Auf religiösem Gebiete suchte Ludwig die kirchliche Einheitlichkeit in der Form des Katholizismns herzustellen, wobei er aber die königliche Macht auch der Kirche gegenüber gewahrt sehen wollte. Zu Ansang seiner Regierung zeigte Ludwig großes Pflichtbewußtsein und Verantwortungsgefühl. Dann aber geriet er in eine Überspannung des Absoln-tismns hinein, d. H. er wollte jede Selbständigkeit im öffentlichen Leben unterdrücken. Noch bedenklicher wurde, daß er (etwa feit 1680) die Wohlfahrt des Landes rücksichtslos seiner Prunk- und Ruhmsucht opferte. Damit setzte zunächst ein wirtschaftlicher Verfall ein, dem allmählich auch ein politischer Niedergang folgte. 1. Die Verwaltung des Landes geschah durch den S t a a t s r a t; die einzelnen Provinzen unterstanden königlichen Intendanten, die einzelnen Städte sog. Maires. Allerdings war ein Teil dieser Ämter käuflich. — In die Rechtspflege griff die Krone vielfach durch geheime Haftbefehle (lettres de cachet) ein, auf Grund deren jeder Verdächtige oder Unbotmäßige ohne gerichtliches Verfahren ins Gefängnis (meist in die Pariser B a st i l l e) gesetzt werden konnte. 1) Das Heer, einheitlich geschult und mit den neuesten Feuerwaffen ausgerüstet, galt als das beste in Europa; ebenso war die Kriegsflotte der englischen und holländischen ebenbürtig.

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1. Die Ausgestaltung der europäischen Kultur und deren Verbreitung über den Erdball - S. 4

1912 - München : Oldenbourg
4 Die Zeit Ludwigs Xiv. seinem königlichen Berufe unermüdlich tätig. Außerdem wußte er die richtigen Männer an den richtigen Platz zu stellen und sie zu gehorsamen Vollstreckern seines Willens zu machen. Einen leitenden Staatsmann ernannte der König überhaupt nicht. „Premierminister" war er nach seinem eigenen Ausspmch selbst. Die einzelnen Minister und Generale hatten ein ganz bestimmtes Wirkungsgebiet: so verwaltete der rechtliche Colbert (f 1683) die Finanzen; der umsichtige, aber rücksichtslose Louvois (f 1691) führte eine großartige Neuordnung und Vermehrung der Armee durch1); erfahrene Feldherrn, wie Turenne (f 1675), Conde (t 1686), später der Marschall v. Luxemburgs 1695) u. a., standen an der Spitze des Heeres; der geschickte Baumeister Vauban (f 1707) sicherte die Grenze durch starke Festungen rc.rc. Beraten von diesen und ähnlichen tüchtigen Männem, leitete Ludwig sowohl die innere als die äußere Politik vollständig nach eigenem Ermessen, wobei er nach dem Grundsatz „L'titat c'est moi“ („Der Staat bin ich") die Nation gewissermaßen in sich verkörpert sah. Die Reichsstände wurden nie einberufen; das Pariser Parlament mußte königliche Verordnungen ohne Widerspruch einregistrieren; der früher so selbstbewußte Adel drängte sich an den Hof, in die Offiziers- und Beamtenstellen: kurz, auf sämtlichen Gebieten des öffentlichen Lebens galt ausschließlich der Wille des Königs. Ludwig war die „Sonne", um die sich alles drehte und von der alles Leben im Staate ausging. b) Die inneren Verhältnisse. Im Innern erstrebte Ludwig neben der Vollendung des Absolutismus vor allem die wirtschaftliche Hebung des Landes. Diese sollte die Mittel liefern für die Befriedigung der Neigungen und Wünsche des Königs, die dann gipfelten, daß der Glanz des Hofes den aller anderen Fürstenhöfe überstrahle. Auch die Pflege der Künste und Wissenschaften diente dem gleichen Zweck. Auf religiösem Gebiete suchte Ludwig die kirchliche Einheitlichkeit in der Form des Katholizismus herzustellen, wobei er aber die königliche Macht auch der Kirche gegenüber gewahrt sehen wollte. Zu Anfang seiner Regierung zeigte Ludwig großes Pflichtbewußtsein und Verantwortungsgefühl. Dann aber geriet er in eine Überspannung des Absolutismus hinein, d. H. er wollte jede Selbständigkeit im öffentlichen Leben untere drücken. Noch bedenklicher wurde, daß er (etwa feit 1680) die Wohlfahrt des Landes rücksichtslos seiner Prunk- und Ruhmsucht opferte. Damit fetzte zunächst ein wirtschaftlicher Verfall ein, dem allmählich auch ein politischer Niedergang folgte. 1. Die Verwaltung des Landes geschah durch den Staatsrat; die einzelnen Provinzen unterstanden königlichen Intendanten, die einzelnen Städte sog. Maires. Allerdings war ein Teil dieser Ämter käuflich. — In die Rechtspflege griff die Krone vielfach durch geheime Haftbefehle (lettres de cachet) ein, auf Grund deren jeder Verdächtige oder Unbotmäßige ohne gerichtliches Verfahren ins Gefängnis (meist in die Pariser B a st i l l e) gesetzt werden konnte. *) Das Heer, einheitlich geschult und mit den neuesten Feuerwaffen ausgerüstet, galt als das beste in Europa; ebenso war die Kriegsflotte der englischen und holländischen ebenbürtig.

2. Vom Westfälischen Frieden bis auf unsere Zeit - S. 14

1914 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
14 Das Zeitalter des Emporkommens Preußens. 1648 —1786. Itdjert Kurfürsten,,Hessen-Kassel, die wölfischen Herzöge befanden, den ersten Rheinbund.^^0inbund, der zu einem politischen Werkzeug Frankreichs wurde. 1661. 1661 starb Mazarin; an seiner Stelle übernahm der dreiundzwanzig- jährige Ludwig Xiv. selbst die Regierung. Ludlvigs Xiv. innere Politik. ß]64h f ta ’ § 14. Ludwig Xiv. war ein König von außerordentlichen Gaben, " 1716 großer Klarheit des Geistes, starker Willenskraft und Herrschaft über sich selbst, majestätisch in seinem ganzen Wesen; zugleich freilich von außergewöhnlichem Selbstbewußtsein, Stolz und Ehrgeiz, prachtliebend, ausschweifend. Er umgab sich mit bedeutenden Talenten, die er selbst herausgefunden hatte: unter ihnen ragten hervor der Kaufmannssohn C o ljje r t, sein rastlos tätiger, kenntnisreicher, allerdings rücksichtslos harter Minister für das Innere, die Finanzen und den Handel, Lou-v o i s, ebenso hervorragend als Organisator des Heeres wie brittota!^ Staatsmann, der berühmte Festungsbaumeister V a u b a n, die großen Feldherren Tureune, Cond 6, Luxemburg. So hat er die Staatseinheit und den Absolutismus vollendet und Frankreich zugleich durch eine herrische, aber glückliche Politik auf Jahrzehnte hinaus an die Spitze Europas gestellt. Andererseits hat Ludwig Xiv., ,,Ie Roi Soleil“, dem man das Wort zuschreibt: L’Etat c’est moi, indem er die Hilfsmittel seines Landes einer maßlosen Selbstsucht dienstbar machte, die militärischen und wirtschaftlichen Kräfte der Nation erschöpft und durch den furchtbaren Druck seiner Negierung die Anhänglichkeit an das Königtum zerstört, ohne doch schließlich verhindern zu können, daß sich neben Frankreich andere Staaten zu Großmächten entwickelten. § 15. Verwaltung und Heer. Was die innere Politik anlangt, so wurde die Allgewalt des Staates auf dem militärischen Gebiete, auf dem der Ver w a 11 u n g und auf dem der Volkswirtschaft durchgeführt: ja sie wurde zuletzt auf das religiöse Gebret übertragen. Zugleich vereinigten sich K u u st und Wissenschaft, um den Glanz des Königtums zu erhöhen, v^waltung galt zunächst die Neste von Selbständigkeit zu brechen, die in Frankreich noch vorhanden waren. Die Reichs st ände wurden nicht berufen, die P a r l a m e n t e durch strenges Einschreiten zum Schweigen gebracht, den Städten die Selbstverwaltung genommen und königliche Beamte mit ihrer Verwaltung betraut. Ein strenges Polizei-r e g i m e n t wurde durchgeführt; Widerspenstige oder Verdächtige tonn

3. Bd. 1 - S. 559

1854 - Leipzig : Engelmann
559 I. Frankreich und England. werbe- und Handelsftandes, der Beförderung der Wissenschaften und der Errichtung von königlichen Gerichtshöfen widmete, unter Ludwig dern Heiligen (§. 333.), bei dem Frömmigkeit und Gerechtigkeit mit Klugheit und Ritterlichkeit gepaart waren, und unter Philipp dem Schönen, der durch seinen siegreichen Kampf wider das Papstthum (§.353.), wobei zuerst städtische Abgeordnete zu den Reichstagen gezogen wurden, dem französischen Königsthron ein Ansehen verschaffte, wie es bisher nur die römisch-deutschen Kaiser besessen und seinen Nachfolgern die heilige Pflicht auflegte, in weltlichen Dingen keine Gewalt auf Erden über sich anzuerken- nen. Ohne religiöse Begeisterung ließ er sorglos die letzten Besitzungen der Christen in Syrien, die hauptsächlich durch französische Thatkraft gewonnen worden, in die Hände der Ungläubigen fallen und zerstörte den Templer- orden, von dem eine Wiedereroberung hätte ausgehen können. Nur auf die Größe der Nation und die Stärkung der Kdnigsmacht bedacht, riß er mit rücksichtsloser Ungerechtigkeit von den Besitzungen des deutschen Reichs Stadt und Gebiet von Lyon los und führte sie dem sprachverwandten Königreich bei. In seinen zahlreichen Erlassen findet sich richterliche, gesetz- gebende und vollziehende Gewalt vereinigt. — Nach dem Tode seiner drei Söhne, die nach einander regierten, aber keine männlichen Erben hinter- ließen, ging der französische Thron, in Folge des salischen, durch das Herkommen sanctionirten, Gesetzes, das weibliche Erbfolge un- tersagte, auf das Haus Valois über (1328). Ludwig Viii. brachte durch seinetheilnahme an den Albigenserkrie- Frank- gen (§. 341.) den größten Tbeil der südlichen Provinzen unter seine unmittel- bare Herrschaft. Zwei Drittheile des Landes gelangten sogleich an die Krone, das 1223-' letzte Drittel behielt Graf Raymund noch auf seine Lebenszeit, übertrug es aber 1226- bei seinem Tod seiner mit des Königs dritten Sohn vermahlten Erbtochter. — Ludwig Ix. gab zwar durch einen Friedensschluß die Lander an der Garonne ^'j’x dem englischen König zurück, erlangte aber dafür von diesem die Anerkennung der (derhei- französischen Lehnsherrlichkeit über Guienne und die umliegenden Orte, und die förmliche Abtretung der Normandie und der Gebiete an der Loire. Daß der 1270. englische König in eigener Person nach Paris kam, um die Belehnung entgegen- zunehmen, war ein großer Sieg für die französische Königsmacht. Zur bessern Leitung der Gerechtigkeitspflege theilte Ludwig Ix. das Reich in Gerichts- bezirke mit königlichen Gerichtshöfen (Parlamenten), vorderen Forum Falle von größerer Wichtigkeit und alle A p p e l l a t i 0 n e n von den G e - richten der Gutsherren (P a t r i m 0 n i a l g e r i ch t e n ) gezogen wurden. Er war der kräftigste Begründer eines geordneten Rechtszustandcs. „Gerechtig- keit zu handhaben galt ihm für die vornehmste und zwar für die von der Religion gebotene Pflicht eines Fürsten." Das Verdienst und die Ueberlegenheit der Richter und die Gerechtigkeit Ludwigs, „der die Berücksichtigung der fremden Rechte so gut wie der eigenen einscharfte," verschafften dem königlichen Gerichtshöfe überall Eingang. Das Verbot des g e ri cht lich en Z w e i k a mp fs , die allmähliche Einführung des Justinianeischen Rechts und die Begründung des Brief- lipviii. adels, wovon unter seinem Sohn Philipp Iii. das erste Beispiel vorkommt,

4. Die Ausgestaltung der europäischen Kultur und deren Verbreitung über den Erdball (Die Neuzeit) - S. 133

1912 - München : Oldenbourg
Die Suspension des Königs. Der Nationalkonvent. 133 sagte, der Menge zum Opfer fiel. Nun beschloß die Nationalversammlung die Suspension des Königs. Ludwig wurde mit seiner Familie im Tempel 10. Aug. (einer alten Templerburg) unter Aufsicht gestellt; der Dauphin erhielt einen „Erzieher". Ein neuzuwählender Nationalkonvent sollte über das Schicksal des Königs und die „zukünftige Verfassung" (womit nur die Republik gemeint sein konnte) entscheiden. Bis zum Zusammentritt der neuen Versammlung teilte ein a b e r m a l i g e s Girondisten-Ministerium, dessen Seele jedoch D a n t 0 n als Justiz-minister war, die vollziehende Gewalt mit dem Pariser Gemeinderat; die Kerker füllten sich mit „Verdächtigen" (Aristokraten, eidweigernden Priestern usw.). — Nun zogen sich viele Gemäßigte von der Bewegung zurück: L a f a y e t t e, bisher an der Spitze der Nordarmee, wollte nach Holland fliehen, fiel aber in die Hände der Verbündeten und wurde als Kriegsgefangener (bis 1797) festgehalten; Talleyrand ging auf einige Zeit nach Amerika; S i e y e s blieb den politischen Vorgängen zunächst fern; B a i l l y hatte als Maire von Paris bereits einem Republikaner weichen müssen. Mittlerweile waren die Verbündeten bis in die Champagne vorgerückt. Diese Tatsache bzw. die Nachricht von der Einnahme Verduns lieferte den Vorwand zu 1792 neuen Greueltaten. 2- Sept. Um sich „gegen den inneren Feind zu schützen, bevor man dem äußeren entgegentrete", veranstaltete Danton die entsetzlichen September-morde: an die 3000 „Verdächtige" wurden in Paris hingeschlachtet. Das 2.—7. Sept. Pariser Beispiel fand in den Provinzen blutige Nachahmung. Damit wollte man vor allem die „Royalisten" einschüchtern und von der Teilnahme an den bevorstehenden Konventswahlen abschrecken. Dies gelang. c) Der Nationalkonvent (September 1792—Oktober 1795). 1. Die Beseitigung der Monarchie. In dem neugewählten Nationalkonvent fehlten die Anhänger der Monarchie vollständig; die ganze Versammlung bestand aus Republikanern. Anfangs besaßen die Girondisten, die auf der rechten Seite des Hauses saßen, die Mehrheit; sie wünschten einen bürgerlich-republikanischen Bundes st aat mit möglichster Selbständigkeit der einzelnen Departements und im Innern die staats-rechtliche und gesellschaftliche Gleichheit aller Bürger, wobei sich jedoch. jede Einzelpersönlichkeit auf wirtschaftlichem Gebiete sollte frei betätigen dürfen. Das hätte die Herrschaft des dritten Standes bedeutet. Die auf der linken, etwas erhöhten Seite — daher die Bezeichnungen „Berg, Bergpartei" — sitzenden Jakobiner erstrebten einen streng zentralisierten (ganz von Paris abhängigen) kommunistischen^) E i n - *) Die Hauptforderungen des Kommunismus sind u. a.: Recht aller Bürger auf Arbeit, möglichst gleiche Bewertung der Arbeit, Errichtung von Nationalwerkstätten, Einziehung des Privatvermögens (Expropriierung der Besitzenden), möglichste Beseitigung jeder individuellen Tätigkeit, staatliche Festsetzung der Preise rc. rc.

5. Die neuere Zeit - S. 138

1892 - München [u.a.] : Buchner
— 138 — § 35. Ursachen und Beginn der französischen Revolution. 1. Die Ursachen. In Frankreich hatte die Unzufriedenheit mit den bestehenden politischen und sozialen Einrichtungen im 18. Jahrhundert stetig zugenommen. Zersetzend wirkten insbesondere a) die Ausartung des absoluten Königtums; b) der Gegensatz zwischen den genießenden höheren Stünden und dem vielfach bedrückten Volke; c) die Lehren der Anfklärnngsphilosophen und das Vorbild der amerikanischen Union. Zu a). Das französische Königtum war unter Ludwig Xiv. unumschränkt geworden: die Reichsstände wurden nicht in ehr berufen, die Parlamente (oberste Gerichtshöfe mit der Befugnis königliche Maßnahmen zu bestätigen, vergl. 70) standen außer Zusammenhang mit dem Volk ^, die Beamten nützten ihre meist gekauften Stellen rücksichtslos ans, die einzelnen Unterthanen waren der Willkür der Kabinettsjustiz preisgegeben; (vergl. die Isttrsz äs eaeüst mit der Habeascorpns-Akte in England). Dazu hatte das unwürdige Leben Ludwigs Xv., die Sittenlosigkeit des Hofes und der höheren Stände dem Königtum den Nimbus genommen, welcher es bis dahin umkleidet hatte. Seiu schwacher Enkel Ludwig Xvi. war nicht geeignet, das verlorene Ansehen des Königtun^ wiederherzustellen; f. S. 127. Die Königin Marie Antoinette, die Tochter der Maria Theresia, war als österreichische Prinzessin unbeliebt und galt für leichtfertig; (die Halsbandgeschichte). Zu b). Bon den drei Ständen waren der Adel (etwa 120000 Personen) und die Geistlichkei t (etwa 80 000 Personen) als die privilegierten Stände fast steuerfrei, wiewohl im Besitze von zwei Dritteln des gesamten Grund und Bodens, sowie der einträglichsten Ämter und der Offizierstellen. Der dritte Stand (le tiers etat, etwa 25 Millionen) mußte die Steuern, namentlich die drückende Grund- und Vermögenssteuer (taille), allein ausbringen. Dabei war die Steuererhebung durch Steuerpächter schonungslos gegen die Armen, kostspielig für den Staat. Ferner war das Gewerbe durch Zunftzwang, der Handel durch Monopole, der Verkehr durch Zollschranken zwischen den einzelnen Provinzen gehemmt. Endlich hatte die Landbevölkerung (teils Pächter, teils Kleinbauern) im Jahre 1788 durch eine Mißernte gelitten. Zn c). Die Gebildeten Frankreichs waren durch die Lehren Montesquieu^, Voltaires, Roussecius, sowie der Encyklopädisten nicht nur vielfach der Kirche entfremdet, sondern auch von der Unhaltbarkeit der staatlichen Zustände überzeugt, f. S. 127; dazu war nun in der nordamerikanischen Republik, an deren Aufrichtung Lafayette und andere Franzosen teilgenommen .hatten, ein großes Beispiel eines freiheitlichen Gemeinwesens gegeben. 1 Ludwig Xv. hatte das Recht der Bestätigung dein Pariser Parlamente entzogen, aber Ludwig Xvi. hatte nach seiner Thronbesteigung die Befugnisse des Parlaments wiederhergestellt.

6. Die Ausgestaltung der europäischen Kultur und deren Verbreitung über den Erdball - S. 69

1912 - München : Oldenbourg
Tie Suspension des Königs. Ter Nationalkonvent. 69 sagte, der Menge zum Opfer fiel. Nun beschloß die Nationalversammlung die Suspension des Königs. Ludwig wurde mit seiner Familie im Tempel 10.2mg. (einer alten Templerburg) unter Aufsicht gestellt; der Dauphin erhielt einen „Erzieher". Ein neuzuwählender Nationalkonvent sollte über das Schicksal des Königs und die „zukünftige Verfassung" (womit nur die Republik gemeint sein konnte) entscheiden. Bis zum Zusammentritt der neuen Versammlung teilte ein a b e r m a 1 i g e s Girondisten-Mini st erium, dessen Seele jedoch Danton als Justizminister war, die vollziehende Gewalt mit dem Pariser Gemeinderat; die Kerker füllten sich mit „Verdächtigen" (Aristokraten, eidweigernden Priestern usw.). — Nun zogen sich viele Gemäßigte von der Bewegung zurück: L a s a y e t t e, bisher an der Spitze der Nordarmee, wollte nach Holland fliehen, fiel aber in die Hände der Verbündeten und wurde als Kriegsgefangener (bis 1797) festgehalten; Talle y rand ging auf einige Zeit nach Amerika; S i e y e s blieb den politischen Vorgängen zunächst fern; B a i 11 y hatte als Maire von Paris bereits einem Republikaner weichen müssen. Mittlerweile waren die Verbündeten bis in die Champagne vorgerückt. Diese Tatsache bzw. die Nachricht von der Einnahme Berduns lieferte den Vorwand zu 1792 neuen Greueltaten. 2. Sept. Um sich „gegen den inneren Feind zu schützen, bevor man dem äußeren entgegentrete", veranstaltete Danton die entsetzlichen Septembermorde: an die 3000 „Verdächtige" wurden in Paris hingeschlachtet. Das s.—7. G-pt. Pariser Beispiel fand in den Provinzen blutige Nachahmung. Damit wollte man vor allem die „Royalisten" einschüchtern und von der Teilnahme an den bevorstehenden Konventswahlen abschrecken. Dies gelang. c) Ter Nationalkonvent (September 1792—Oktober 1795). 1. Tie Beseitigung der Monarchie. In dem neugewählten National* konvent fehlten die Anhänger der Monarchie vollständig; die ganze Versammlung bestand aus Republikanern. Anfangs besaßen die Girondisten, die auf der rechten Seite des Hauses saßen, die Mehrheit; sie wünschten einen bürgerlich-republikanischen B u n d e s ft a a t mit möglichster Selbständigkeit der einzelnen Departements und im Innern die staats» rechtliche und gesellschaftliche Gleichheit aller Bürger, wobei sich jedoch jede Einzelpersönlichkeit auf wirtschaftlichem Gebiete sollte frei betätigen dürfen. Das hätte die Herrschaft des dritten Standes bedeutet. Die auf der linken, etwas erhöhten Seite — daher die Bezeichnungen „Berg, Bergpartei" — sitzenden Jakobiner erstrebten einen streng zentralisierten (ganz von Paris abhängigen) kommunistischen*) E i n - *) Tie Hauptforderungen des Kommunismus sind u. a.: Recht aller Bürger auf Arbeit, möglichst gleiche Bewertung der Arbeit, Errichtung von Nationalwerkstätten, Ein-ziehung des Privatvermögens (Expropriierung der Besitzenden), möglichste Beseitigung jeder individuellentätigkeit, staatliche Festsetzung der Preise rc. k.

7. Die Ausgestaltung der europäischen Kultur und deren Verbreitung über den Erdball (Die Neuzeit) - S. 69

1912 - München : Oldenbourg
Frankreich unter Ludwig Xiv. bis 1700. 69 2. Die wirtschaftlichen Verhältnisse. Frankreich war mit unter den ersten Ländern, die von der mittelalterlichen Stadtwirtschaft zur neuzeitlichen Volkswirtschaft übergingen. Für diese galt das von C o l b e r t begünstigte Merkantil-syfteiii (S. 66). Man glaubte nämlich, daß der Reichtum eines Volkes im Besitze von Edelmetall bestehe. Deshalb suchte man möglichst viel Edelmetall im Lande zu behalten bzw. ins Land zu ziehen durch Beschränkung der Einfuhr fremder Jndu-strieerzeugnifse und Steigerung der Ausfuhr eigener1). Rohprodukte dagegen und Nahrungsmittel sollten möglichst im Lande bleiben oder billig eingeführt werden, damit die I n d u st r i e auch billig produzieren konnte. Tatsächlich hob sich die Industrie, für die man Staatsfabriken anlegte und geschulte Arbeiter aus dem Auslande berief: so wurden die englische Strumpfwirkerei, die holländische Tuchmacherei, die venetianische Spiegelindustrie usw. nach Frankreich verpflanzt; die französischen Seidenwaren, Pariser Spitzen und Gobelins (Wandteppiche), das Porzellan von Sevres (bei St. Cloud) u. dgl. erlangten Weltruf. Für den £ anbei tat Colbert ebenfalls viel: er baute Straßen und K a n ä l e , so den canal du midi, der das Mittelmeer mit dem Atlantischen Ozean verband, begünstigte Handelsgesellschaften, wie die Oft- und die Westindische, und gewährte Ausfuhrprämien und Monopole. Kolonien, z. B. Kanada, Louisiana (S. 7), Cayenne (in Westindien), Pondicherry (in Ostindien), Senegambien (in Westasrika) u. a. lieferten für das Mutterland Rohprodukte und nahmen dessen Jndustriewaren, einige, wie Kanada und Louisiana, auch die überschüssige französische Bevölkerung auf. — Die Steuern, außer der Grund- und Personalsteuer (taille) meistens indirekte (Anhang S. Ix), wurden durch Colbert neu geordnet, blieben indes nach wie vor verpachtet und drückten sd)wer aus die unteren Stände. So stiegen allerdings die jährlichen Staatseinahmen von etwa 85 Millionen Livres auf 150 (nach heutigem Geldwert rund 900 Millionen Francs). Aber die Verschwendung des Hoses, die ungezügelte Baulust des Königs und vor allem die unaufhörlichen Kriege verschlangen Riesensummen und führten allmählich zur völligen Verarmung des Landes. Schon um 1695 hatte Frankreich eine Schuldenlast von 1000 Millionen Livres. 3. Das Hofleben. Das gesamte Leben am Hofe, der sich meist in dem neuer» bauten Versailles aufhielt, war geregelt durch die strengste Etikette, zu der besonders die Königin und nach deren Tode (1683) Ludwigs zweite Gemahlin, Frau von Maintenon, neigten. Die Sitten und Moden des Hofes, die französische Hoftracht mit der wallenden Allonge-(Locken-)Perücke, die französische Bildung und Sprache2) herrschten fortan in den höheren Kreisen Europas. 4. Kunst und Literatur. Am meisten begünstigte Ludwig die Baukunst, weil der damals herrschende B a r o ck st i l (S. 51) mit seiner Vorliebe für das Kolossale und Prunkvolle dem König besonders zusagte. So ließ er, größtenteils durch den Baumeister M a n s a r d , den Großneffen des S. 59 genannten gleichnamigen f 1708 Künstlers, mit ungeheuren Kosten (150 Millionen Livres) das prachtvolle Schloß Versailles (südwestl. v. Paris) errichten. An das Schloß reihten sich die von dem Gartenkünstler L e n o t r e geschaffenen Parkanlagen mit ihren Springbrun-1 1700 x) Der Wert der Ausfuhr sollte also den der Einfuhr übertreffen. Doch übersah man dabei, daß zum Nationalvermögen auch Grundbesitz, Häuser, Vieh, Sammlungen, Bildungsanstalten und viele andere Dinge gehören, die sich wirtschaftlich nutzbar machen lassen. *) Seit Ludwig Xiv. wurde das Französische an Stelle des Lateinischen auch zur internationalen Hof- und Diplomatensprache.

8. Mit einem Stahlstich - S. 425

1836 - Stuttgart : Belser
\ Die Zelt der Karolinger. 425 ein nachtheiliges Licht zu werfen, und so überlegte sie cs nicht, wie sehr sie den Kaiser dadurch bloßstellte, und sich selbst schadete. Noch mehr schadete sie sich durch ihrder- hältniß zu B e r n h a r d , einem Urenkel Childc- b r a n d s, des Bruders von Karl M a r t e l l, Grafen von Barcetlona und Septimanien, welcher jetzt den größ- ten Einfluß am Hofe erhielt, und rücksichtslos gegen alle Männer der Gegenparthei verfuhr, die ihn dafür eines ehebrecherischen Umgangs mit der Kaiserin beschuldigte, und sogar zu behaupten wagte, der im Jahre 823 von Judith gcbvrnc Prinz Karl sey nicht Ludwigs, sondern Bernhards Sohn. Nichtsdestoweniger erkannte ihn Ludwig an, und obgleich das Reich bereits vertheilt war, so gicng er doch ernstlich damit um, auch ihm einen Theil desselben zuzuwenden. Er wies ihm demge- mäß Alemannien als Kern weiterer Vergrößerung an, und wußte hiezu sogar Lothars Einwilligung zu gewinnen (829). Doch dessen Große mißbilligten den Schritt, und da Bernhards Gewaltthätigkeit die Un- zufriedenheit noch vermehrte, so brach, als Ludwig gerade einen Zug gegen die Bretagner machte, eine Empörung aus, woran Pippin und Lothar, der Er- stere öffentlich, der Andre unter der Hand Theil hatten. Die Absicht war, Ludwig zu nöthigen, daß er die Regie- rung niederlcge, und wirklich gelang cs ihnen, Bern- hard zu vertreiben und die Kaiserin zu entfernen, welche in ein Kloster geschickt wurde; ein Reichstag sollte das Uebrige entscheiden. Da aber Ludwig es durchsetzte, daß derselbe in Deutschland gehalten wurde (830), und hier eine große Menge dem Kaiser ergebner Deutschen Zusammenkam, so ward er plötzlich wieder der Ueberleg- ne, und Lothar selbst mußte als Richter seinen eignen >

9. Heimatkunde (geographische Grundanschauungen), Das Königreich Sachsen - S. 78

1913 - München [u.a.] : Oldenbourg
78 Zweiter Teil. Das Königreich Sachsen. Sachsen als Staat. Negierung. Wenn sich die Bewohner eines abgegrenzten Landes zusammentun, das Land gemeinsam verwalten und für alle gültige Gesetze einführen, so entsteht ein Staat. An der Spitze des sächsischen Staates steht König Friedrich August Iii. Er stammt aus der Familie der W e t t i n e r, die ihre Stamm- bürg nördlich von Leipzig, an der Saale, haben und bereits seit dem Jahre 1123 unser Vaterland beherrschen. Sachsen ist ein erbliches Königreich (seit 1806). Besitzt ein Staat eine einzelne Person, einen Alleinherrscher oder M onarchen als Oberhaupt, so nennt man den Staat eine M o n a r ch i e. Der König kann nicht alle Arbeiten der Regierung allein übernehmen. Er wählt sich eine Anzahl oberster Ratgeber oder Minister, die wieder von einer Menge hoher und niederer Beamten unterstützt werden. Sachsen hat fünf Minister bzw. Ministerien: 1. Das K r i e g s m i n i st e r i u m sorgt für das Heer, die Kasernen. 2. Das Justizministerium beaufsichtigt die Rechtspflege, die Gerichte. 3. Das Ministerium des Kultus und öffentlichen Un- t e r r i ch t s wacht über Kirchen und Schulen. 4. Das Finanzministerium verwaltet die Einnahmen, (z. B. Steuern) und Ausgaben des Staates, das Staatseigentun: (Forsten, Bergwerke, Eisenbahnen, Straßen, Grundstücke). 5. Das Ministeriuni des Innern übernimmt die Verantwortung für die Armen- und Krankenpflege, das Polizeiwesen und sucht Handel, Gewerbe und Landwirtschaft zu fördern. Alle Ministerien (zusammen die „Königliche Staatsregierung") haben ihren Sitz in Dresden. Damit aber das ganze Land gleichmäßig beaufsichtigt und verwaltet werden kann, ist es in 5 K r e i s h a u p t m a n n s ch a f t e n (Leipzig, Dresden, Bautzen, Chemnitz, Zwickau) und weiter in 27 A m t s h a u p t m a u n- s ch a f t e n eingeteilt. Die 5 größten Städte bilden eigene Verwaltungsbezirke. Früher konnten die Fürsten in ihren Ländern ganz nach ihrem freien Willen schalten; sie herrschten unumschränkt oder „absolut". Jetzt ist das meist anders. In Sachsen gibt es seit dem Jahre 1831 eine Berfas- s u n g, das ist ein Vertrag, in dem nicht nur die Rechte und Pflichten des Königs genau aufgeschrieben sind, sondern auch die des Volkes. Danach können Gesetze nur noch gemeinsam vom König, der Königlichen Staats- regierung (d. h. den Ministern) und den Vertretern des Volkes gegeben wer- den. Die von den erwachsenen Männern des Landes erwählten 91 „A b g e - ordnete n" bilden zusammen die zweite Kammer des sächsischen Landtages. Dazu kommt noch eine erste Kammer, in der Vertreter des Adels, der Kirche, der Hochschulen, einiger Städte sitzen. Die beiden „Kammern" halten ihre Beratungen im Ständehaus zu Dresden ab.

10. Das sechste Schuljahr - S. 260

1902 - Langensalza : Schulbuchh.
260 eine Art Bier, welches aus Gerstensaft, und den Met, der aus Honig und Wasser bereitet wurde. 6) (I h r e B e s ch ä f t i g n n g.) Die Hauptbeschäftigung der freien deutschen Männer war Krieg und Jagd. Schon von Ju- gend auf übten sie sich iw Gebrauch der Waffen. Waren Krieg und Jagd vorbei, so lagen sie gewöhnlich auf der Bärenhaut. Den deutschen Frauen lag die Sorge für das Hauswesen und die Bestellung des Ackers ob, wobei sie die Sklaven und Kinder unter- stützen mußten. Ihnen war auch die Kunst des Webens bekannt. Sie webten daher die Kleiderstoffe und verfertigten die Kleider für die ganze Familie. f) (Ihre Tugenden u nd ihre Laste r.) Die alten Deutschen zeichneten sich durch mehrere Tugenden vor anderen Völkern aus. Besonders wurde die deutsche Treue an ihnen gerühmt. Ein gegebenes Versprechen war ihnen heilig. Bei ihnen hieß es: „Ein Mann — ein Wort." Ein Handschlag galt ihnen als Eid. Darum kam auch kein Wortbruch bei ihnen vor. Die Freiheit galt ihnen als höchstes Gut und Knechtschaft schlimmer als der Tod. Deshalb gab es auch keine Gefängnis- strafen bei ihnen. G a st f r e u n d s ch a f t wurde an jedermann ge- übt, gleichviel ob er ein Fremder oder Bekannter war. Ohne zu fragen, woher oder wohin, teilte man gerne mit ihm an Speise und Trank, was Küche und Keller bot. War der eigene Vorrat aufgezehrt, so wurde der Gast zum nächsten Nachbar geführt und dort ebenso freundlich aufgenommen. Besondere Achtung ge- noß die Frau bei den alten Deutschen. Sie war nicht die Sklavin des Mannes, sondern seine treue Begleiterin durchs Leben, mit der er Freud und Leid teilte. Die Ehe galt ihnen heilig und Ehebruch kam deswegen bei ihnen nicht vor. Die Frauen liebten ihre Männer, zogen sogar mit ihnen in die Schlacht, feuerten die Kämpfenden durch Zurufe an, verbanden die Verwundeten und töteten sich manchmal selbst, wenn sie Witwen geworden waren. Es fehlte den alten Deutschen aber auch nicht an U n t n g e n i) e n und L a st e r n. Ich will besonders zwei hervorheben: Die Trunksucht und die S p i e l s u ch t. Bei ihren fröhlichen Gelagen wußten sie nicht immer das richtige Maß leinzuhalten. Oft saßen sie bei ihren Trinkgelagen bis tief in die Nacht hinein und tranken immer noch eins. Hierbei war das Würfelspiel üblich. Dies trieben die freien Männer oft mit solcher Leidenschaft, daß sie nicht nur Hab und Gut und Frau und Kind,

11. Geschichte der Neuzeit - S. 62

1914 - Nürnberg : Koch
62 Beobachtung des niederlndischen Volkes; er sah, wie es mit dem Meere rang, tote es dland fruchtbar mochte und welcher Reichtum aus dem Handel dem Lande zuflo. Diese Eindrcke wirkten in . s fl ft ^.regieren anfing. Seine Hauptaufgabe nach dem Abschlu des Friedens war die Heilung der Wunden dte der Krieg dem Lande geschlagen hatte. Er frderte den Wiederanbau des Ackerlandes, herrenlose Strecken wurden an Kolo-msten gegeben, wobei er besonders Hollnder ins Land zoa. Er begann auch bereits mit der Urbarmachung von Sumpflandschaften. Neue Straen wurden angelegt den Handel zu heben, auch eine Verbindung zwischen Oder und Elbe wurde geschaffen (Friedrich Wilhelm-kanal) um den Oderhandel der Berlin zu leiten, da Stettin in schwe-dtschen Hnden war. Auerordentlich gefrdert wurde das Gewerbe durch die Aufnahme der aus Frankreich vertriebenen. Hugenotten (nach der Aufhebung des Ediktes von Nantes (S. 56) ^urch Ludwig Xiv. 1685); denn diese brachten aus dem wirtschaftlich hochstehenden Frankreich allerlei Kunstfertigkeiten mit. Schwierig war die Verwaltung des brandenburgischen Staates, denn dieser bestand aus drei weitauseinander liegenden Teilen (Besitzungen am Niederrhein; Brandenburg; Ostpreuen) und von diesen Teilen hatte jeder wieder eine eigene Verfassung und besondere Vorrechte. Kurzer Hand hob der Kurfürst die bestehenden Sonder-Verfassungen teilweise mit Gewalt auf; die drei Teile erhielten eine gemeinsame Ordnung. So schuf er einen wenigstens innerlich einheitlichen Staat. Die rumliche Trennung blieb freilich auch in der Folge; zwischen die einzelnen Gebiete schob sich fremdes Land. Jeder-zeit konnte einer der Teile berfallen werden. Friedrich Wilhelm mute daher jederzeit eine starke Militrmacht zur Verfgung haben. Durch Aushebungen, besonders im eigenen Land, schuf er sich em stehendes Heer, das allmhlich bis auf 30000 Mann gebracht wurde (von 3000 Mann!) und von Derfflinger und Sparr vorzglich ausgebildet wurde. Die gewaltigen Kosten wurden durch Einfhrung neuer Steuern, der sogen. Accise, aufgebracht. Die Acase waren indirekte (Verbrauchs-)Steuern, die auf Lebensmittel aufstand wieder verloren. Es blieb nur die a l t e Nordmark. Diese verlieh König Lothar 1134 an Albrecht den Bren aus dem Hause Ballenstdt-As-kamen. Der eroberte das Gebiet bis zur Oder wieder hinzu. Da er seinen Sch nach Brandenburg a. d. Havel verlegte, wurde das ganze Land B r a n -den brg genannt. Unter Ludwig dem Bayern kam Brandenburg an die "t1 * 'ex.' bnn ging es an die Bhmen-Luxemburger der (Karl Iv.), bis Kaiser Sigismund 1415 die Hohenzollern damit belehnte, die Burggrafen von Nrnberg. Diese blieben bis heute Herren von Brandenburg. 1539 wurde das luth. Bekenntnis eingefhrt, 1613 trat der Kurfürst Johann Sigismund zum reformierten Bekenntnis der. 1614 gewann Brandenburg aus dem Jlich-Kleveschen Erbfolgestreit Kleve, Mark und Ravens-berg, 1618 durch das Erlschen des brandenburgischen Hauses in dem ehemaligen ^and des deutschen Ordens auch Preußen.

12. Bürgerkunde - S. 8

1909 - Karlsruhe : Braun
8 Zur Einführung z. B. Deutschland und Spanien unter Karl V. Eine solche Ver- bindung von Staaten heißt P e r s o n a l - U n i o n; sie zerfällt, sobald infolge einer Verschiedenheit der Erbfolgeordnungen in den bis- her vereinigten Ländern verschiedene Herrscher zur Regie- rung kommen. Ein solcher Fall trat im Jahr 1891 im Ver- hältnis der Niederlande zu Luxemburg ein, als König Wil- helm Iii. ohne männliche Nachkommen starb, weil für Lu- xemburg damals noch das falifche Gesetz (f. Nr. 13) galt. Bestimmt dagegen ein Staatsgrundgesetz, daß mehrere Staa- ten ständig unter dem gleichen Herrscher vereinigt bleiben sollen (wie z. B. in Oesterreich-Ungarn), so spricht man von Real-Union. Mehrere Staaten können sich ferner durch Verträge zusammen- schließen derart, daß die Einzelstaaten ihre Selbständigkeit und Sou- veränität ganz oder doch fast ganz behalten; eine solche völkerrecht- liche Vereinigung (z. B. der Deutsche Bund von 1815 bis 1866) heißt S t a a t e n b u n d. Erfolgt dagegen ein engerer, dauernder Zu- sammenschluß in der Weise, daß die Einzelstaaten einen erheblichen Teil ihrer Souveränität abgeben an den Gesamtstaat, der alsdann eine eigene Souveränität, eigene Gesetzgebung und eigene Behörden besitzt, so entsteht ein B u n d e s st a a t. Dieser Staatsform gehören das jetzige Deutsche Reich, die Vereinigten Staaten von Nordamerika und die Schweiz an. d. Welches ist die beste Staatssorm? Diese Frage drängt sich bei Betrachtung der einzelnen Staatssor- men einem jeden unwillkürlich auf; und doch ist ihre Beantwortung, wenn sie so allgemein gestellt wird, nicht möglich. So wenig es nämlich denkbar ist, ein Kleid zu fertigen, das für jedermann, in jedem Lebensalter, zu jeder Jahreszeit und in jedem Klima patzt, ebensowenig kann eine Staatssorm gesunden werden, die für jedes Volk, sei es geistig, wirtschaftlich und politisch gering oder hoch entwickelt, die richtige genannt werden könnte. Alles komnlt hier auf den Charakter, die Geschichte, die Sitten und den Entwicklungs- zustand eines Volkes an. Das schweizerische Volk z. B., welches von altersher gewohnt ist, seine Geschicke selbst zu lenken, würde sich unter jeder anderen als der republikanischen Staatssorm unglücklich fühlen. Anderseits würde England, obwohl eines der freiheit- liebendsten und politisch geschultesten Völker, niemals aus sein ange- stammtes Königtum verzichten wollen. Sollte es sich anders ver- halten beim deutschen Volke, das mit seinen Fürstenhäusern durch die Geschichte vieler Jahrhunderte verbunden ist? Wenn die Menschen alle selbst ideal veranlagt wären, wenn sie ihre eigenen Interessen und diejenigen ihrer Partei stets der Rück-

13. Vom Westfälischen Frieden bis auf unsere Zeit - S. 15

1908 - Halle a.S. : Buchh. des Waisenhauses
Ludwigs Xiv. innere Politik. 15 gefunden hatte: unter ihnen ragten hervor der Kaufmannssohn Colbert, sein rastlos ttiger, kenntnisreicher, allerdings rcksichtslos harter Minister fr das Innere, die Finanzen und den Handel, L o u v o i s , ebenso her-vorragend als Organisator des Heeres wie brutal als Staatsmann, der berhmte Festungsbaumeister Vanban, die groen Feldherren Tu-renne, E o n d 6, Luxemburg. So hat er die Staatseinheit und den Absolutismus vollendet und Frankreich zugleich durch eine herrische, aber glckliche Politik auf Jahrzehnte hinaus an die Spitze Europas ge-stellt. Andererseits hat Ludwig Xiv., le Roi Soleil", dem man das Wort zuschreibt: L'etat c'est moi, indem er die Hilfsmittel seines Landes einer malosen Selbstsucht dienstbar machte, die militrischen und wirtschaftlichen Krfte der Nation erschpft und durch den furchtbaren Druck seiner Regierung die Anhnglichkeit an das Knigtum zerstrt, ohne doch schlielich verhindern zu knnen, da sich neben Frankreich andere Staaten zu Gromchten entwickelten. 15. Verwaltung und Heer. Was die innere Politik anlangt, so wurde die Allgewalt des Staates auf dem militrischen Gebiete, auf dem der Verwaltung und auf dem der Volkswirtschaft durchgefhrt; ja sie wurde zuletzt auf das r e l i g i s e Gebiet bertragen. Zugleich vereinigten sich K u n st und W i s s e n s ch a f t, um den Glanz des Knigtums zu erhhen. Es galt zunchst die Reste von Selbstndigkeit zu brechen, die in^Staats-^ Frankreich noch vorhanden waren. Die R e i ch s st n d e wurden nicht berufen, die Parlamente durch strenges Einschreiten zum Schweigen gebracht, den Stdten die Selbstverwaltung genommen und knigliche Beamte mit ihrer Verwaltung betraut. Ein strenges Polizeiregi-ment wurde durchgefhrt; Widerspenstige oder Verdchtige wurden ohne gerichtliches Urteil durch lettres de cachet in die Bastille oder andere Staatsgefngnisse gebracht. Die Staatseinnahmen wurden durch Eolberts Verdienst be-Finanzen, trchtlich vermehrt. Allerdings wurden auch die Steuern immer drcken-der, zumal sie an Unternehmer verpachtet waren, welche sie mit grter Unbarmherzigkeit eintrieben, während Adel und Geistlichkeit so gut wie keine direkten Steuern zahlten. Das Heer, die Sttze des Absolutismus im Inneren, die Grund- H-er. lge von Frankreichs Macht nach auen, wurde nicht nur bis zu der un-erhrten Zahl von 220 000 Mann verstrkt, sondern es wurde zugleich zu einem wirklich kniglichen Heere gestaltet: die Offiziersstellen

14. Die mittlere Geschichte seit dem Vertrage von Verdun und die Geschichte der neueren Zeit - S. 83

1883 - Gütersloh : Bertelsmann
Ii. Außerdeutsche Länder. A. Frankreich. 83 e) Unter Heinrichs Iv. Minister, dem eblen Protestanten Sully, hebt sich Frankreichs Wohlstand wieder; Heinrich Iv. wird, mitten in feinen gegen das Haus Habsburg gerichteten Plänen zu einem christlich - europäischen Weltreich, von Rav ail l ac in Paris meuchlings erstochen. 2. Ludwig Xni. 1610—43, unmündig und unfähig. a) Die Regentschaft für den 9jährigen Ludwig Xiii. führt seine verschwenderische Mutter Maria von Medici, 2. Gemahlin Heinrichs Iv., und deren Günstling, der Florentiner Concini (Marschall d'ancre), bis zu des letzteren Ermordung (1617) durch des Königs Günstling Luynes (t 1621). b) Kardinal Richelieu, Minister 1624—1642, 1. hebt die königliche (und seine eigene) Macht a) durch Unterdrückung des Adels, der Macht der Beamten und Parlamente (die Reichsstände seit 1614 nicht mehr berufen); b) durch Entwaffnung der'von England (Karl I.) unterstützten Reformierten, denen er la Rochelle nimmt (1628), jedoch im Gnadene dikte von Nim es (1629) Religionsfreiheit gewährt; c) durch Vermehrung der Land- und Seemacht. — Stiftung der Akademie frangatfe 1635 (§ 167). 2ean Armand du Plefsis, Herzog von Richelieu, ein Mann von scharfem Verstände und unbeugsamem Willen, gebraucht Religion und Moral zu politischen Zwecken; unterdrückt die gegen ihn gerichtete Verschwörung der Königsmutter Maria (sie stirbt zu Köln in der Verbannung), sowie die des königlichen Günstlings Einqmars und des königl. Bruders Gaston von Orleans (1642). 2. Richelieu sucht den politischen Einfluß Frankreichs im Ausland e zu vermehren a) durch Einmischung in die deutschen Angelegenheiten seit 1629 (§ 133), b) durch Bekriegung Spaniens und Österreichs (§ 135), c) durch Anlegung von Kolonien in Akadien (Neuschottland) und Kanada. 3. Ludwig Xiv. 1643—1715, Ludwigs Xhi. Sohn. a) Regentschaft: die Mutter des 5jährigen Ludwig, die stolze, herrschsüchtige Anna von Österreich, Tochter Philipps Iii. von Spanien, und der ränkevolle, habsüchtige Minister Kardinal Mn-zarin (1643—61, s. § 150). b) Mazarins Ränke verzögern den Abschluß des westfälischen Friedens, in welchem Frankreich das Elsaß erhält (§ 136). c) Fortdauer des Krieges mit Spanien; die Franzosen führt der junge Herzog von Enghien, der „große Conds" (§ 135 n. 150). 6* 1610 l4.Mai.

15. Bürgerkunde - S. 8

1909 - Karlsruhe : Braun
8 Zur Einführung z. B. Deutschland und Spanien unter Karl V. Eine solche Ver- bindung von Staaten heißt Personal-Union; sie zerfällt, sobald insolge einer Verschiedenheit der Erbfolgeordnungen in den bis- her vereinigten Ländern verschiedene Herrscher zur Regie- rung kommen. Ein solcher Fall trat im Jahr 1891 im Ver- hältnis der Niederlande zu Luxemburg ein, als König Wil- helm Iii. ohne männliche Nachkommen starb, weil für Lu- xemburg damals noch das salische Gesetz (s. Nr. 13) galt. Bestimmt dagegen ein Staatsgrundgesetz, daß mehrere Staa- ten ständig unter dem gleichen Herrscher vereinigt bleiben sollen (wie z. B. in Oesterreich-Ungarn), so spricht inan von R e a l - U n i o n. Mehrere Staaten können sich ferner durch Verträge zufammen- fchließen derart, daß die Einzelstaaten ihre Selbständigkeit und Sou- veränität ganz oder doch fast ganz behalten; eine solche völkerrecht- liche Vereinigung (z. B. der Deutsche Bund von 1815 bis 1866) heißt S t a a t e n b u n d. Erfolgt dagegen ein engerer, dauernder Zu- sammenschluß in der Weise, daß die Einzelstaaten einen erheblichen Teil ihrer Souveränität abgeben an den Gesamtstaat, der alsdann eine eigene Souveränität, eigene Gesetzgebung und eigene Behörden besitzt, so entsteht ein Bundes st a a t. Dieser Staatssorm gehören das jetzige Deutsche Reich, die Vereinigten Staaten von Nordamerika und die Schweiz an. (1. Welches: st diebe st estaatssorm? Diese Frage drängt sich bei Betrachtung der einzelnen Staatsformen einem jeden unwillkürlich auf; und doch ist ihre Beantwortung, wenn sie so allgemein gestellt wird, nicht möglich. So wenig es nämlich denkbar ist, ein Kleid zu fertigen, das für jedermann, in jedem Lebensalter, zu jeder Jahreszeit und in jedem Klima paßt, ebensowenig kann eine Staatsform gefunden werden, die für jedes Volk, fei es geistig, wirtschaftlich und politisch gering oder hoch entwickelt, die richtige genannt werden könnte. Alles kommt hier auf den Charakter, die Geschichte, die Sitten und den Entwicklungs- zustand eines Volkes an. Das schweizerische Volk z. B., welches von altersher gewohnt ist, seine Geschicke selbst zu lenken, würde sich unter jeder anderen als der republikanischen staatssorm unglücklich fühlen. Anderseits würde England, obwohl eines der freiheit- liebendsten und politisch geschultesten Völker, niemals auf fein ange- stammtes Königtum verzichten wollen. Sollte es sich anders ver- halten beiin deutschen Volke, das mit seinen Fürstenhäusern durch die Geschichte vieler Jahrhunderte verbunden ist? Wenn die Menschen alle selbst ideal veranlagt wären, wenn sie ihre eigenen Interessen und diejenigen ihrer Partei stets der Rück-

16. Die Ausgestaltung der europäischen Kultur und deren Verbreitung über den Erdball - S. 5

1912 - München : Oldenbourg
Frankreich unter Ludwig Xiv. bis 1700. 5 2. Die wirtschaftlichen Verhältnisse. Frankreich war mit unter den ersten Län-bem, die von der mittelalterlichen Stabtwirtschaft zur neuzeitlichen Volkswirtschaft übergingen. Für diese galt das von C o l b e r t begünstigte Merkantil-system (S. 2). Man glaubte nämlich, daß der Reichtum eines Volkes im Besitze von Ebelmetall bestehe. Deshalb suchte man möglichst viel Ebelmetall im Lanbe zu behalten bzw. ins Land zu ziehen durch Beschränkung der Einfuhr fremder Jndu-strieerzeugnifse und Steigerung der Ausfuhr eigener1). Rohprodukte bagegen und Nahrungsmittel sollten möglichst im Lande bleiben ober billig eingeführt werben, bamit bieinbnstrieauch billig produzieren konnte. Tatsächlich hob sich die Industrie, für die man Staatsfabriken anlegte und geschulte Arbeiter aus dem Auslanbe berief: so würden die englische Strumpfwirkerei, die hollänbische Tuchmacherei, die venetianische Spiegelinbustrie usw. nach Frankreich verpflanzt; die französischen Seibenwaren, Pariser Spitzen mtb Gobelins (Wandteppiche), das Porzellan von Sevres (bei St. Cloud) u. dgl. erlangten Weltruf. Für den Handel tat Colbert ebenfalls viel: er baute Straßen und K a n ä I e, so den Südkanal, der das Mittelmeer mit dem Atlantischen Ozean verband, begünstigte Handelsgesellschaften, wie die Ost- und die Westindische, und gewährte Ausfuhrprämien und Monopole. Kolonien, z. B. Kanada, Louisiana, ferner Cayenne (in Westindien), Pondicherry (in Ostindien), Senegambien (in Westafrika) u. a. lieferten für das Mutterland Rohprodukte und nahmen dessen Jndustriewaren, einige, wie Kanada und Louisiana, auch die überschüssige französische Bevölkerung auf. — Die Steuern, außer der Grund- und Personalsteuer (taille) meistens indirekte (Anhang S. Ix), wurden durch Colbert neu geordnet, blieben indes nach wie vor verpachtet und drückten schwer auf die unteren Stände. So stiegen allerdings die jährlichen Staatseinahmen von etwa 85 Millionen Livres auf 150 (nach heutigem Geldwert rund 900 Millionen Francs). Aber die Verschwendung des Hofes, die ungezügelte Banlust des Königs und vor allem die unaufhörlichen Kriege verschlangen Riefenfummen und führten allmählich zur völligen Verarmung des Landes. Schon um 1695 hatte Frankreich eine Schuldenlast von 1000 Millionen Livres. 3. Das Hofleben. Das gesamte Leben am Hose, der sich meist in dem neuer-bauten Versailles aufhielt, war geregelt durch die strengste Etikette, zu der besonders die Königin und nach deren Tode (1683) Ludwigs zweite Gemahlin, Frau von Maintenon, neigten. Die Sitten und Moden des Hofes, die französische Hoftracht mit der wallenden Allonge-(Locken-)Perücke, die französische Bildung und Sprache2) herrschten fortan in den höheren Kreisen Europas. 4. Kunst und Literatur. Am meisten begünstigte Ludwig die Baukunst, weil der damals herrschende Barockstil mit seiner Vorliebe für das Kolossale und Prunkvolle dem König sehr zusagte. So ließ er, größtenteils durch den Baumeister Mansarb, den Großneffen des (Zweit. Band S. 188) genannten gleichnamigen f 1708 Künstlers, mit ungeheuren Kosten (150 Millionen Livres) das prachtvolle Schloß Versailles (südwestl. v. Paris) errichten. An das Schloß reihten sich die von dem Gartenkünstler L e n o t r e geschaffenen Parkanlagen mit ihren Springbrun- f 1700 x) Der Wert der Ausfuhr sollte also den der Einfuhr übertreffen. Doch übersah man dabei, daß zum Nationalvermögen auch Grundbesitz, Häuser, Vieh, Sammlungen, Bildung^ vnstalten und viele andere Dinge gehören, die sich wirtschaftlich nutzbar machen lassen. 2) Seit Ludwig Xiv. wurde das Französische an Stelle des Lateinischen auch zur internationalen Hof- und Diplomatensprache.

17. Die Ausgestaltung der europäischen Kultur und deren Verbreitung über den Erdball (Die Neuzeit) - S. 134

1912 - München : Oldenbourg
134 Die Entwicklung der Französischen Revolution rc. h e l t s st a a t, in dem die freie Betätigung der Einzelpersönlichkeit ausgeschaltet sein und neben der staatsrechtlichen und gesellschaftlichen auch die wirtschastlichegleichheit aller Bürger gelten sollte. Dies hätte die Herrschaft des vierten Standes bedeutet. Da aber beide Parteien in der Abneigung gegen das Königtum übereinstimmten, erfolgte sogleich in der ersten Konventssitznng die Abschaffung der Monarchie und die Ein- 1792 führung der Republik. Gleichzeitig eröffnete man gegen den nunmehrigen 8i. Sept. Würger Ludwig Capet" (Ludwig Xvi.) einen Prozeß. In einem geheimen Schrank der Tuilerien waren Briefe gefunden worden, aus denen hervorging, daß der Hof mit Österreich und den Emigranten behufs Umsturz der von Ludwig beschworenen Verfassung Pläne entworfen und durch Jahrgelder einzelne Mitglieder der Nationalversammlung (wie Mirabeau) für diesen Zweck zu gewinnen gesucht hatte. Darauf gründete man eine Anklage wegen Verrats, Bestechung und Verschwörung gegen Land und Volk. Nun wollten die Girondisten wohl durch die öffentliche Verhandlung das Ansehen der Monarchie untergraben, den König selbst aber schonen, die Jakobiner dagegen durch die Hinrichtung Ludwigs eine Tatsache schaffen, die ein Zurück auf dem Wege der Revolution unmöglich machte. Nach stürmischem Kampfe siegten die Jakobiner. Vergebens verteidigte sich Ludwig unter dem Beistand zweier Rechtsanwälte, denen sich Malesherbes (S 126) freiwillig anschloß, mit Würde und Nachdruck. In einer bis in 1793 die Nacht und den folgenden Tag verlängerten Dauersitzung stimmten von i?./i8.Jan. 721 Anwesenden 361, also genau die absolute Mehrheit, für den sofortigen Vollzug der Todesstrafe, d. h. ohne vorhergehende Befragung des Volkes. Unter denen, die „einzig aus Pflichtgefühl" für den Tod stimmten, war auch „Bürger Egalite". 2i. Jan. So fand 3 Tage später die Hinrichtung des Königs statt: gefaßt bestieg Ludwig das Blutgerüst; seine letzten Worte übertönte Trommelwirbel. Der Hinrichtungsplatz erhielt später beit Nennen „Konkordienplatz". Die Folgen der Hinrichtung Ludwigs waren ein unheilbarer Riß zwischen den Girondisten und den Jakobinern, ein Aufstand der königstreuen Vendee und Bretagne, wo man den Dauphin als Ludwig Xvii. zum König ausrief, und die Bildung einer europäischen Koalition gegen das republikanische Frankreich. 2. Der Kampf der Stände um die Herrschaft. Nach dem Tode des Königs rangen der dritte Stand, vertreten durch die Girondisten, und der vierte, vertreten durch die Jakobiner, um die Macht im Staate. Aber die Girondisten hatten durch ihre Unentschlossenheit und Feigheit im Königs-Prozeß ihr Ansehen selbst untergraben und konnten sich überdies nur auf die Unterstützung ihrer (weit entfernten) Wähler in den südlichen und westlichen Departements verlassen. Demgegenüber beherrschten die zielsicheren, rücksichtslosen Jakobiner den Pariser Gemeinderat, die Nationalgarde und den Pariser Pöbel; außerdem veranlaßten sie den Konvent zur Übertragung der vollziehenden Gewalt an einen säst vollständig jakobinischen Sicherheit- und einen jakobinischen Wohlfahrtsausschuß, ferner der richterlichen Gewalt an ein ebenfalls überwiegend jakobinisches Revolutionstribunal. So erzwang denn die Bergpartei durch

18. Bürgerkunde - S. 142

1908 - Leipzig [u.a.] : Teubner
142 Zweiter Teil. Die Rechte und Pflichten der Volljährigen. Das Ministerium des Innern hat die Angelegenheiten der inneren Verwaltung, der Provinzen, Bezirke und Kreise zu erledigen. Ihm sind die Polizei, das Armenwesen und die Anordnung der Wahlen unterstellt. Das Finanzministerium hat die Finanzen des Staates, die Einnahmen und Ausgaben zu verwalten, den Staatshaushalt und die Steuern festzustellen. Es besteht aus drei Abteilungen: 1. Abteilung für das Etats- und Kastenwesen, 2. Abteilung für die Verwaltung der direkten Steuern, 3. Abteilung für die Verwaltung der indirekten Steuern. Dem Finanzministerium sind die Generallotteriedirektion, die Münze, das König- liche Leihamt, die Verwaltung der Staatsschulden und die Generalstaatskasse unter- stellt. Letztere steht in fortgesetztem Verkehr mit den Regierungshauptkassen. Das Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Me- dizinalangelegenheiten (Kultusministerium) wurde 1817 vom Ministe- rium des Innern abgezweigt. Es zerfällt in drei Abteilungen: 1. Abteilung für die geistlichen Angelegenheiten (s. Kirche). 2. Abteilung für Schulangelegenheiten. Die Universitäten, die wissenschaft- lichen und Kunstanstalten stehen unmittelbar unter dem Minister; die höheren Schulen und Lehrerbildungsanstalten werden in den einzelnen Provinzen von den Provinzial-Schulkollegien, die niederen oder Volks- schulen von den Regierungen verwaltet ((s. Volksschule). 3. Abteilung für Medizinalangelegenheiten (s. Gesundheitswesen). Das Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten gliedert sich in drei Abteilungen, deren erste die landwirtschaftlichen An- gelegenheiten, wie Steigerung der Ertragsfähigkeit der Güter, Regelung des land- wirtschaftlichen Kreditwesens, Bodenverbesserungen, Schutz gegen Überschwemmungen, Ausübung der Feldpolizei, Förderung der Viehzucht und Abwehr der Viehseuchen zur Aufgabe hat. Durch die beiden anderen Abteilungen werden die Domänen und Forsten verwaltet. Während die Forsten unter eigener Verwaltung des Staates stehen, werden die Domänen verpachtet. Die Einkünfte beider kommen der Staatskasse zugute und bilden einen Teil der Staatseinnahmen (s. Landwirt- schaft und Forsten). Dem Ministerium der ö f f e n t l i ch e n A r b e i t e n sind die Staats- eisenbahnen, die Privatbahnen und das öffentliche Bauwesen (Land-, Wasser- und Chausseebauten) unterstellt. Das Ministerium für Handel und Gewerbe mit seinen drei Ab- teilungen soll die Handels-, die Gewerbe- und Arbeiterangelegenheiten und das Berg-, Ht'ltten- und Salinenwesen regeln. Da die Oberaufsicht über Handel und Gewerbe dem Reiche durch das Reichsamt des Innern zusteht, hat der einzelne Staat nur die Pflege der Gewerbe zu fördern. Dem Handelsministerium sind das gewerb- liche Unterrichtswesen, die Fortbildungs- und Fachschulen, die Königliche Porzellan- manufaktur, die Schiffahrt, die Privatbanken und Aktiengesellschaften, das Eichungs- wesen, die geologische Landesanstalt, die Bergakademie, die Oberbergämter und die Bergprüfungskommissionen unterstellt. Die letzten drei Ministerien werden auch volkswirtschaftliche Mini- st e r i e n genannt. Zur Prüfung und Beratung volkswirtschaftlicher Gesetze steht

19. Die deutsche Geschichte in ihren wesentlichen Grundzügen und in einem übersichtlichen Zusammenhang - S. 361

1851 - Heidelberg : Winter
Kap. 41. Innere Zustände Deutschlands im sog. Zeitalter Ludwig's Xiv. 361 zu einem Bündnisse wider die Türken, von denen sie Assow zurückerobern wollte. Aber der Prinz Eugen, dieser treue Schutz- wächter von Deutschlands Ehre und Gränzen gegen Westen und Osten, war 1736 gestorben, und so gieng für den Kaiser durch die Unfähigkeit seiner Feldherren und die Engherzigkeit seines Hofkriegsraths in diesem unglücklichen Kriege 1739 der österreichische A nth eil von Ser- bienund derwallachei sammt Belgrad wieder verloren. Ein Jahr nach dem traurigen Belgrader Frieden starb Kaiser Karl Vi (1740) als der letzte Habsburger. Kap. 41. Innere Zustände tm sogenannten Zeitalter Ludwig s Xiv. 1648—1740. (1.) Leben und Sitten. So lag denn D eutschland in jenem Jahr- hunderte, welches seit dem westfälischen Frieden bis zum Tode Karl Vi verfloß und das Jahrhundert Ludwigs Xiv (-f 1715) genannt wird, von dem Schlage, den ihm der 30jährige Krieg versetzt hat, betäubt und von der arg- listigen Politik Frankreichs auf allen Seiten umstrickt, in einer schmählichen Ohnmacht und Schwäche darnieder. Während cs ihm kaum gelang, das zu erhalten und zu vcrthcidigen, was ihm die auf den Geist rein weltlicher Despotie gegründete Macht der (in Frankreich, Spanien und Italien nun vorwaltenden) Bourbonen belassen wollte, richtete cs sich auch in den Bewegungen seines innern Lebens mehr und mehr nach dem, vom französischen Hofe ausgehende» Geist einer unsittlichen, eigensüchtigen, aller Wahrheit und Tugend Hohn bietenden modernen Lebens- philosophie. Rücksichtslose Willkührherrschaft, üppige Sinnlichkeit, abenteuerlich-liederliche Verschwendung, trügerischer Heuchclschein, eitle Prahlerei und falsche Ruhmsucht wirkten ansteckend auf viele deutsche Fürsten und Herren jener Zeit, die in dem französischen Ludwig das Muster eines Herrschers sahen und dasselbe nach Möglichkeit in sich und in ihren Umgebungen nachzuahmen strebten. Man fieng an, die jungen Prinzen und Junker nach Paris zu schicken, um dort ein Ludwig Xiv werden zu lernen, und der deutsche Adel that sein Möglichstes, feine Fürsten in einem Streben zu bestärken, von welchem er nur Vortheilc für seinen Stand erwarten konnte. Die schädlichen Folgen jener N a ch ah m u n g s su ch t zeigten sich bald 1. in der durch den französischen Einfluß stets genährten Uneinigkeit der ohncdieß nur äußerst lose verbundenen R c t ch S g l i c d c r unter einander; 2. in der rücksichtslosen Verletzung der Unterthancnrech te von Seite vieler Fürsten, welche (gleichwie Ludwig nur in seiner Person den Staat sah und keinen freien Bürgersinn duldete) auch immer mehr darauf ausgiengcn, die Reichsstädte g n unterdrücken, die Landstände zu mißachten und die Bürger ihrer alten Freiheiten zu berauben; — 3. in der von vielen Höfen ausgehenden Entsittlichung und Erschlaffung des früherhin viel

20. Die deutsche Geschichte in ihren wesentlichen Grundzügen und in einem übersichtlichen Zusammenhang - S. 76

1851 - Heidelberg : Winter
76 Kap. 14. Innere Zustände: Das Lehenswesen. Entscheidungen schöpften, entstanden bei den Völkern, welche neue Reiche stifteten, allmählig geschriebene Gesetzgebungen, von denen die der Westgothen saus dem 5. Jahrh. ), die der salischcn Franken (die lex salica), die der ripuarischen Franken, die der Thüringer, der Alemannen, der Bojoarier, der Burgunder, der Ostgothen, der Angelsachsen und der Langobarden, so wie die später hinzugekom« menen der Thüringer, Sachsen und Friesen, noch vorhanden sind. Sie sind alle, mit Ausnahme der angelsächsischen, in lateinischer Sprache geschrieben. Nach deutschem Rechte stand fortwährend noch (K. 3, 10) auf jedes Vergehen und Verbrechen Geldbuße (Währgeld), und nur auf das Verbrechender Feigheit und Landesverrätherci der Tod. Auch die B l utr a ch e, so wie die F o l t c r- gehörten germanisch-deutschem Rechte an; im Uebrigen kamen Leibes-, Lebens- und Freiheitsstrafen aus dem römischen Rechte hinzu. — Bet mangelndem Beweise wurde in peinlichen Sachen auf den Eid, in schwerverwickelten Fällen auf ein G o t t e s u r t h e i l oder O r d a l erkannt, z. B. auf den Zweikampf, die Feuerprobe (wobei man ein glühendes Eisen mit der bloßen Hand anfassen oder mit den bloßen Füßen betreten mußte), die Wasser probe (wobei man aus siedendem Wasser einen Kieselstein re. mit entblößtem Arm herausholen mußte, oder ins kalte Wasser untergetaucht wurde), die Kreuzprobe (wobei man lange Zeit unbeweglich mit aufgehobenen Händen an einem Kreuz stehen mußte) re. Das L e h n s w e s e N. Die gemeinsame Eroberung fremder Länder durch deutsche Völker brachte namentlich in den Reichen der Franken, Ostgothen und Longobardcn das Feudal- oder Lehnswesen zur -Ausbildung. War nämlich ein Land erobert, so wurde es gewöhnlich in drei (ungleiche) Thcile getheilt; einen behielt nämlich der erobernde König für sich, zusammt den Privatgütern und Rechten, die sonst dem römischen Kaiser in diesem Lande zugestandcn hatten; den zweiten gab er seinen Edlen; den dritten, der meist aus Städten bestund, durften die Besiegten gegen Zinsabgabe behalten. Der Th eil der Edlen wurde unter diesen selbst durchs Loos vcrtheilt, und was .jeder bekam , war sein A l l o d oder freies erbliches Eigenthum ; doch mußte er dafür bei allgemeinen Kricgsaufgeboten dem Heerbann folgen. Einen Thctl ihres Allodö gaben die Edlen wieder an die Männer ihres Gefolges ab, wodurch diese auch ein freies Erbgut bekamen. Der Antheil der letztern war nach Größe, Anlage und Werth verschieden und begründete gleich in den ersten Zeiten eine große Un g lei ch h eit unter den Siegern, wenn Einzelne durch Thätigkeit und Einsicht den Ertrag ihres Besitzthums mehrten. Weil nun die Edlen durch ihren freien Grundbesitz weniger abhängig vom Könige wurden, so suchte dieser sic dadurch wieder an sich zu fesseln, daß er ihnen von seinem Eigcnthume einen Th eil zu zeitwciscm, oder auch lebens- länglichem Genüsse (beneficium) als eine Art Besoldung überließ. Ein solcher Thcil hieß F e o d oder L e h n S g u t (feudum, bewegliches, d. i. auf Widerruf geliehenes Gut): der es gab, hieß Lehnsherr; der es empficng, Lehnsmann oder Vasall. Dafür mußte dieser seinen Lehnsherrn mit Leib und Leben, Ehr und Gut vcrthetdtgcn, und ihm sowohl in jedem Kriege, als auch zu Hofe dienen, gehörte daher zu den Getreuen, oder Leudes (Leuten oder Dicnstmanncn ) seines Herrn. Versäumte der Vasall seine Pflicht, so konnte der Lehnsherr das Lehen wieder ein ziehen. Ein ähnliches Verhältniß bildete sich zwischen diesen königlichen Vasallen und deren Gefolge. Das war die Grundlage