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1. Deutsche Geschichte vom 16. bis zum 18. Jahrhundert für die 3. Klasse - S. 25

1914 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Die Erhebung des Kurfürsten Moritz und der Augsburger Religionsfriede. 25 kam zwischen der ernestinischen und albertinischen Linie ein Vertrag zustande, wonach der ersteren die Lande verblieben, die heute zu den thüringischen Herzogtümern gehören. Kurfürst Moritz fand schon vorher seinen Tod. Sein früherer Bundesgenosse, der wilde Markgraf Albrecht Alcibiades von Brandenburg-Kulmbach, hatte den Passauer Frieden nicht anerkennen wollen, sondern auch fernerhin die Bistümer geplündert und gebrandschatzt. Da trat ihm Moritz selbst entgegen; bei Sievershausen unweit Braunschweig kam es im Jahre 1553 zur Schlacht, in der Moritz zwar siegte, aber tödlich verwundet wurde. Er zählte beimorihens seinem Tode erst 32 Jahre. Zob" § 29. Der Augsburger Religionsfriede und der Ausgang Karls Y. Der «uq* Im Jahre 1555 führten die Verhandlungen, die zwischen König Ferdinand Relw7s-und den protestantischen Fürsten stattfanden, zum Abschluß des Augs- 1555. burger Religionsfriedens. Den lutherischen Fürsten, den „Augsburger Konfessionsverwandten", wurde freie Religionsübung und jedem weltlichen Reichsfürsten das Recht zugesprochen, sich zwischen dem katholischen und dem lutherischen Glauben zu entscheiden. Damit erhielten freilich nur die Fürsten, nicht ihre Untertanen das Recht der Gewissens- ymwa -f reih eit. Es galt der Satz: „wessen das Land, dessen der Glanbe";^^^^-^ ' -andersgläubigen Untertanen ward nur das Recht der Auswanderung zuerkannt. Ferner wurde das reformierte Bekenntnis auch jetzt noch nicht reichsgesetzlich anerkannt. Über die Frage, ob auch ein geistlicher Fürst in seinem Lande die Reformation durchführen dürfe, einigte man sich nicht.. Die Katholiken setzten es durch, daß der „geistliche Vorbehalt", trotzdem ihn die Protestanten nicht anerkannten, in den Frieden auf- ^ genommen wurde; danach sollte ein Bischof oder Abt, der zur Reformation übertreten wollte, verpflichtet sein sein Amt niederzulegen. Immerhin war ein vorläufiger Friede zwischen den Religionsparteien zustande gekommen. Indessen hatte Karl V., ein vor der Zeit gealterter, müder Mann,Abdankung bereits seine italienischen Lande, dabei auch Mailand, das bisher M V" deutsches Reichslehen gewesen war, seinem Sohne Philipp überlassen; ihm übertrug er in feierlicher Versammlung auch die Niederlande, die auf diese Weise ebenfalls vom deutschen Reiche losgelöst wurden, und im Jahre 1556 auch Spanien. Er selbst begab sich in das Kloster San 1556. Inste in der spanischen Provinz Estremadura. Dort verbrachte er die letzten Jahre seines Lebens und starb im Jahre 155 8. 1558.

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1. Deutsche Geschichte vom 16. bis zum 18. Jahrhundert für die 3. Klasse - S. 25

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Dte Erhebung des Kurfürsten Moritz und der Augsburger Religio ns friede. 25 kam zwischen der ernestinischen und albertinischen Linie ein Vertrag zustande, wonach der . ersteren die Lande verblieben, die heute zu den thüringischen Herzogtümern gehören. Kurfürst Moritz fand schon vorher seinen Tod. Sein früherer Bundesgenosse, der wilde Markgraf Albrecht Aleibiades von Brandenburg-Kulmbach, hatte den Passauer Frieden nicht anerkennen wollen, sondern auch fernerhin die Bistümer geplündert und gebrandschatzt. Da trat ihm Moritz selbst entgegen: bei Sievershausen unweit Braunschweig kam es im Jahre 1553 zur Schlacht, in der Moritz zwar siegte, aber tödlich verwundet wurde. Er zählte bei Moritzens seinem Tode erst 32 Jahre. § 29. Der Augsburger Religionsfriede und der Ausgang Karls V. Augs- Jnt Jahre 1555 führten die Verhandlungen, die zwischen König Ferdinand Rettgu,ns-und den protestantischen Fürsten stattfanden, zum Abschluß des Augs- 1555. burger Religionsfriedens. Den lutherischen Fürsten, den „Augs- burger Konfessionsverwandten", wurde freie Religionsübung und jedem weltlichen Reichsfürsten das Recht zugesprochen, sich zwischen dem katholischen und dem lutherischen Glauben zu entscheiden. Damit erhielten freilich nur die Fürsten, nicht ihre Untertanen das Recht der Gewissensfreiheit. Es galt der Satz: „wessen das Land, dessen der Glaube"; andersgläubigen Untertanen ward nur das Recht der Auswanderung zuerkannt. Ferner wurde das reformierte Bekenntnis auch jetzt noch nicht reichsgesetzlich anerkannt. Über die Frage, ob auch ein geistlicher Fürst in seinem Lande die Reformation durchführen dürfe, einigte man sich nicht. Die Katholiken setzten es durch, daß der „geistliche Vorbehalt", trotzdem ihn die Protestanten nicht anerkannten, in den Frieden aufgenommen wurde; danach sollte ein Bischof oder Abt, der zur Reformation übertreten wollte, verpflichtet sein Amt niederzulegen. Immerhin war ein vorläufiger Friede zwischen den Religionsparteien zustande gekommen. Indessen hatte Karl V., ein vor der Zeit gealterter, müder Mann, Abdankung bereits seine italienischen Lande, dabei auch Mailand, das bisher deutsches Reichslehen gewesen war, seinem Sohne Philipp überlassen; ihm übertrug er in feierlicher Versammlung auch die Niederlande, die auf diese Weise ebenfalls vom deutschen Reiche losgelöst wurden, und im Jahre 1556 auch Spanien. Er selbst begab sich in das Kloster San 1556. Duste in der spanischen Provinz Estremadura. Dort verbrachte er die letzten Jahre seines Lebens und starb im Jahre 1558. 1558.

2. Deutsche Geschichte für die mittleren Klassen - S. 129

1906 - Halle a.S. : Buchh. des Waisenhauses
Tie Erhebung des Kurfrsten Moritz und der Augsburger Religionsfriede. 129 gesichert. Johann Friedrich kehrte in die Heimat zurck; etwas spter kam zwischen der ernestinischen und albertinischen Linie ein Vertrag zustande, wonach der erfteren die Lande verblieben, die heute zu den thringischen Herzogtmern gehren. Kurfürst Moritz sand schon vorher seinen Tod. Sein frherer Bundesgenosse, der wilde Markgras Albrechtalcibiades von Brandenburg-Kulmbach, hatte den Passauer Frieden nicht anerkennen wollen, sondern auch fernerhin die Bistmer geplndert und gebrandschatzt. Da trat ihm Moritz selbst entgegen; bei Sievershausen unweit Braun-Moritzens schweig kam es im Jahre 1553 zur Schlacht, in der Moritz zwar siegte, aber fiel. Er zhlte bei seinem Tode erst 32 Jahre. Der Kaiser hatte indessen noch einmal versucht, das weichende Glck Belagerung an seine Fahnen zu knpfen und Metz zu belagern begonnen. Aber die Belagerung schlug fehl; Karl mute wieder abziehen. Seitdem befestigte sich in dem vor der Zeit gealterten, mden Manne mehr und mehr der Gedanke, fernen Kronen zu entsagen und sich in die Einsamkeit zurck-zuziehen. 13l Der Augsburger Religionsfriede und der Ausgang Karls V. Der Augs- Im Jahre 1555 fhrten die Verhandlungen, die zwischen König Ferdinand R^Ans-und den protestantischen Fürsten stattfanden, zum Abschlu des Augs- 1555. burger Religionsfriedens. Den lutherischen Fürsten, den Augsburger Konfessionsverwandten", wurde das Recht sreier Religionsbung und jedem weltlichen Reichsfrsten das Recht zugesprochen, sich zwischen dem katholischen und dem lutherischen Glauben zu entscheiden. Damit erhielten freilich nur die Fürsten, nicht ihre Untertanen das Recht der Glaubensfreiheit. Es galt der Satz: wessen das Land, dessen der Glaube"; andersglubigen Untertanen ward nur das Recht der Auswanderung zu-gebilligt. Ferner wurde das reformierte" Bekenntnis auch jetzt noch nicht reichsgefetzlich anerkannt. der die Frage, ob auch ein geistlicher Fürst in feinem Lande die Reformation durchfhren drfe, einigte man sich nicht. Die Katholiken setzten es durch, da der geistliche Vorbehalt", trotzdem ihn die Protestanten nicht anerkannten, in den Frieden ausgenommen wurde; danach sollte ein Bischof oder Abt, der zur Reformation bertreten wollte, verpflichtet fein, fein Amt niederzulegen. Karl Y. hatte indessen bereits seine italienischen Lande, dabei auch ^dankimg Mailand, das bisher deutsches Reichslehen gewesen war, seinem Sohne Philipp berlassen; ihm bertrug er in feierlicher Versammlung auch die Niederlande, die aus diese Weise ebenfalls vom deutschen Reiche losgelst wurden, und im Jahre 1556 auch Spanien. Er selbst begab Neubauer u. Rstger, Lehrb. d. Gesch. Ii. g

3. Deutsche Geschichte - S. 114

1908 - Halle a.S. : Buchh. des Waisenhauses
114 Die Zeit der religisen Kmpfe 1519 1648. gischen Herzogtmern gehren. Kurfürst Moritz fand schon vorher seinen Tod. Sein frherer Bundesgenosse, der wilde Markgras Albrecht Alci-biades von Brandenburg-Kulmbach, hatte den Passauer Frieden nicht an-erkennen wollen, sondern auch fernerhin die Bistmer geplndert und gebrand-schtzt. Da trat ihm Moritz selbst entgegen; bei Sievershausen unweit Braunschweig kam es im Jahre 1553 zur Schlacht, in der Moritz zwar siegte, Moritzens aher tdlich verwundet wurde. Er zhlte bei seinem Tode erst 32 Jahre. Der-Augs- 122. Der Augsburger Religionsfriede und der Ausgang Karls V. Religions- Im Jahre 1555 fhrten die Verhandlungen, die zwischen König Ferdinand 1555. und den protestantischen Fürsten stattfanden, zum Abschlu des Augs-burger Religionsfriedens. Den lutherischen Fürsten, den Augs-burger Konfessionsverwandten", wurde freie Religionsbung und jedem weltlichen Reichsfrsten das Recht zugesprochen, sich zwischen dem katho-tischen und dem lutherischen Glauben zu entscheiden. Damit erhielten freilich nur die Fürsten, nicht ihre Untertanen das Recht der Gewissens-fteiheit. Es galt der Satz: wessen das Land, dessen kder Glaube"; andersglubigen Untertanen ward nur das Recht der Aus-Wanderung zuerkannt. Ferner wurde das reformierte Bekenntnis auch jetzt noch nicht reichsgesetzlich anerkannt. Uber die Frage, ob auch ein geistlicher Fürst in seinem Lande die Reformation durchfhren drfe, einigte man sich nicht. Die Katholiken setzten es durch, da der geistliche Vorbe-halt", trotzdem ihn die Protestanten nicht anerkannten, in den Frieden aufgenommen wurde; danach sollte ein Bischof oder Abt, der zur Reformation bertreten wollte, verpachtet sein sein Amt niederzulegen. Immerhin war ein vorlufiger Friede zwischen den Religionsparteien zustande gekommen. Abdankung Indessen hatte Karl V., ein vor der Zeit gealterter, mder Mann, bereits seine italienischen Lande, dabei auch Mailand, das bisher deutsches Reichslehen gewesen war, seinem Sohne Philipp berlassen; ihm ber-trug er in feierlicher Versammlung auch die Niederlande, die auf diese 1556. Weise ebenfalls vom deutschen Reiche losgelst wurden, und im Jahre 1556 auch Spanien. Er selbst begab sich in das Kloster San Yuste in der spanischen Provinz Estremadura. Dort verbrachte er die letzten Jahre seines 1558. Lebens und starb im Jahre 1553.

4. Deutsche Geschichte - S. 114

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
114 Die Zeit der religiösen Kämpfe 1519 —1648. gischen Herzogtümern gehören. Kurfür st Moritz fand schon vorher seinen Tod. Sein früherer Bundesgenosse, der wilde Markgraf Albrechtalci-b i a d e s von Brandenburg-Kulmbach, hatte den Passauer Frieden nicht anerkennen wollen, sondern auch fernerhin die Bistümer geplündert und gebrand-schatzt. Da trat ihm Moritz selbst entgegen; bei S i e v e r s h a u s e n unweit Braunschweig kam es im Jahre 1553 zur Schlacht, in der Moritz zwar siegte, Moritzens aber tödlich verwundet wurde. Er zählte bei seinem Tode erst 32 Jahre. Tod. ' Der Augs. § 122. Der Augsburger Religionsfriede und der Ausgang Karls V. M-Ws-Jm Jahre 1555 führten die Verhandlungen, die zwischen König Ferdinand 1555. und den protestantischen Fürsten stattfanden, zum Abschluß des Augs-burgerreligionsfriedens. Den lutherischen Fürsten, den „Augsburger Konfessionsverwandten", wurde freie Religionsübung und jedem weltlichen Reichsfürsten das Recht zugesprochen, sich zwischen dem katholischen und dem lutherischen Glauben zu entscheiden. Damit erhielten freilich nur die Fürsten, nicht ihre Untertanen das Recht der Gewissens-fteiheit. Es galt der Satz: „wessen das Land, dessen der Glaube"; andersgläubigen Untertanen ward nur das Recht der Auswanderung zuerkannt. Ferner wurde das reformierte Bekenntnis auch jetzt noch nicht reichsgesetzlich anerkannt. Über die Frage, ob auch ein geistlicher Fürst in seinem Lande die Reformation durchführen dürfe, einigte man sich nicht. Die Katholiken setzten es durch, daß der „geistliche Vorbehalt", trotzdem ihn die Protestanten nicht anerkannten, in den Frieden aufgenommen wurde; danach sollte ein Bischof oder Abt, der zur Reformation übertreten wollte, verpflichtet sein sein Amt niederzulegen. Immerhin war ein vorläufiger Friede zwischen den Religionsparteien zustande gekommen. Abdankung Indessen hatte Karl v., ein vor der Zeit gealterter, müder Mann, Karls bereits seine italienischen Lande, dabei auch Mailand, das bisher deutsches Reichslehen gewesen war, seinem Sohne Philipp überlassen; ihm übertrug er in feierlicher Versammlung auch die Niederlande, die auf diese 1556. Weise ebenfalls vom deutschen Reiche losgelöst wurden, und im Jahre 1556 auch Spanien. Er selbst begab sich in das Kloster San Yuste in der spanischen Provinz Estremadura. Dort verbrachte er die letzten Jahre feines 1558. Lebens und starb im Jahre 1558.

5. Deutsche Geschichte der Neuzeit - S. 24

1906 - Halle a.S. : Buchh. des Waisenhauses
24 Deutsche Geschichte. Herzogtmern gehren. Kurfürst Moritz hatte schon vorher seinen Tod gefunden. Sein frherer Bundesgenosse, der wilde Markgraf von Branden-brg-Kulmbach, hatte den Passauer Frieden nicht anerkennen wollen, sondern auch fernerhin die Bistmer geplndert und gebrandschatzt. Da *rat ihm Moritz selbst entgegen; bei Sievershausen unweit Braun-schweig kam es im Jahre 1553 zur Schlacht, in der Moritz zwar siegte, aber fiel. Er zhlte bei seinem Tode erst 32 Jahre. toonvefc.0 Kaiser hatte indessen versucht, Metz zu belagern. Aber die Belagerung schlug fehl; Karl mute wieder abziehen. Seitdem befestigte sich in dem vor der Zeit gealterten Manne mehr und mehr der Gedanke, seinen Kronen zu entsagen und sich in die Einsamkeit zurckzuziehen. 28. Der Augsburger Religionssriede und der Ausgang Karls Y. friede. >vm x5ahte 1555 fhrten die Verhandlungen, die zwischen König Ferdinand 1555' und den protestantischen Fürsten stattfanden, zum Abschlu des Augs-burger Religionsfriedens. Den lutherischen Fürsten, den Augs-burger Konfessionsverwandten", wurde das Recht freier Religionsbung und jedem weltlichen Reichsfrsten das Recht zugesprochen, sich zwischen dem katholischen und dem lutherischen Glauben zu entscheiden. Damit erhielten freilich nur die Fürsten, nicht ihre Untertanen das Recht der Gewissensfreiheit. Es galt der Satz: wessen das Land, dessen der Glaube"; andersglubigen Untertanen ward nur das Recht der Auswanderung zu-gebilligt. Ferner wurde das reformierte Bekenntnis auch jetzt noch nicht reichsgesetzlich anerkannt. der die Frage, ob auch ein geistlicher Fürst in seinem Lande die Reformation einfhren drfe, einigte man sich nicht. Die Katholiken setzten es durch, da der geistliche Vorbehalt", trotz-dem ihn die Protestanten nicht anerkannten, in den Frieden aufgenommen wurde; danach sollte ein Bischof oder Abt, der zur Reformation bertreten wollte, verpflichtet sein, sein Amt niederzulegen. Immerhin war ein vor-lufiger Friede zwischen den Religionsparteien zustande gekommen. Der Protestantismus war nicht, wie es der Zweck des Wormser Ediktes ge-wesen war, vernichtet worden; vielmehr vermehrte sich auch ferner die Zahl seiner Bekenner. s6abri?v!9 Karl V. hatte indessen bereits seine italienischen Lande, dabei auch Mailand seinem Sohne Philipp berlassen; ihm bertrug er in feierlicher Versammlung auch die Niederlande, die auf diese Weise vom J556. deutschen Reiche losgelst wurden, und im Jahre 1556 auch Spanien. Er selbst begab sich in das Kloster San Juste in der spanischen Provinz Estremadura. Dort verbrachte er die letzten Jahre seines Lebens und 15&8. starb im Jahre 1558. i

6. Deutsche Geschichte von der Reformationszeit bis zum Tode Friedrichs des Großen - S. 28

1913 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
28 Das Zeitalter der religisen Kmpfe 15191648. stnde, wonach der ersteren die Lande verblieben, die heute zu den thringischen Herzogtmern gehren. Kurfürst Moritz fand schon vorher seinen Tod. Sein frherer Bundesgenosse, der wilde Markgraf Albrecht Alcibiades von Brandenburg-Kulmbach, hatte den Passauer Frieden nicht anerkennen wollen, sondern auch fernerhin die Bistmer geplndert' Masund gebrandschatzt. Da trat ihm Moritz selbst entgegen; bei Sievers-hausen unweit Braunschweig kam es im Jahre 1553 zur Schlacht, in der Moritz zwar siegte, aber tdlich verwundet wurde. Er zhlte bei seinem Tode erst 32 Jahre. mxr Der Kaiser hatte indessen noch einmal versucht, das weichende Glck an seine Fahnen zu knpfen, und Metz zu belagern begonnen. Aber die Belagerung schlug fehl; Karl mute wieder abziehen. Seitdem befestigte sich in dem vor der Zeit gealterten, mden Manne mehr und mehr der Gedanke, seinen Kronen zu entsagen und sich in die Einsamkeit zurck-zuziehen. Lutger9"* ^1. Der Augsburger Religionsfriede und der Ausgang Karls V. Im Jahre 1555 fhrten die Verhandlungen, die zwischen König Ferdinand 1555 und den protestantischen Fürsten stattfanden, zum Abschlu des Augs-burger Religionsfriedens. Den lutherischen Fürsten, den Augs-burger Konfessionsverwandten", wurde das Recht freier Religionsbung und jedem weltlichen Reichsfrsten das Recht zugesprochen, sich zwischen dem katholischen und dem lutherischen Glauben zu entscheiden. Damit erhielten freilich nur die Fürsten, nicht ihre Untertanen das Recht der Gewissens-fteiheit. Es galt der Satz: wessen das Land, dessen der Glaube"; andersglubigen Untertanen ward nur das Recht der Auswanderung zu-gebilligt. Ferner wurde das reformierte Bekenntnis auch jetzt noch nicht reichsgesetzlich anerkannt. der die Frage, ob auch ein geistlicher Fürst in seinem Lande die Reformation durchfhren drfe, einigte man sich nicht. Die Katholiken setzten es durch, da der geistliche Vorbehalt", trotzdem ihn die Protestanten nicht anerkannten, in den Frieden auf-genommen wurde; danach sollte ein Bischof oder Abt, der zur Reformation bertreten wollte, verpflichtet sein, sein Amt niederzulegen. Immerhin war ein vorlufiger Friede zwischen den Religionsparteien zustande ge-kommen. Der Protestantismus war nicht, wie es der Zweck des Wormser Ediktes gewesen war, vernichtet worden; vielmehr vermehrte sich auch ferner die Zahl seiner Bekenner. Sssft0 V- hatte indessen bereits seine italienischen Lande, dabei auch Mailand, das bisher deutsches Reichslehen gewesen war, seinem Sohne

7. Deutsche Geschichte für die mittleren Klassen - S. 128

1903 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
128 Das Zeitalter der religisen Kmpfe 1519 1648. ein Vertrag Anstnde, wonach der ersteren die Lande verblieben, die hente zu den thringischen Herzogtmern gehren. Knrfrst Moritz fand schon vorher seinen Tod. Sein frherer Bundesgenosse, der wilde Markgras Alb recht Alcibiades von Brandenburg-Kulmbach, hatte den Passaner Frieden nicht anerkennen wollen, sondern anch fernerhin die Bistmer geplndert und gebrandschatzt. Da trat Morikens ^Dri^ W ent9egen; bei S i e v e r s h a n s e n unweit Braun-Tod. schweig kam es im Jahre 1553 zur Schlacht, in der Moritz zwar siegte, aber fiel. Er zhlte bei seinem Tode erst 32 Jahre. von ^Metz.^ Kaiser hatte indessen noch einmal versucht, das weichende Glck an seine Fahnen zu knpfen und Metz zu belagern begonnen. Aber die Belagerung schlug fehl; Karl mute wieder abziehen. Seitdem befestigte sich in dem vor der Zeit gealterten, mden Manne mehr und mehr der Gedanke, seinen Kronen zu entsagen und sich in die Einsamkeit zurckzuziehen. burger Reli- 131. Der Augsburger Religionsfriede und der Ausgang Karls V. 8i1555be' Jahre 1555 fhrten die Verhandlungen, die zwischen König Ferdinand und den protestantischen Fürsten stattfanden, zum Abschlu des Augsburger Religionsfriedens. Den lutherischen Fürsten, den Augsburger Konfessionsverwandten", wurde das Recht freier Religionsbuna und jedem weltlichen Reichsfrsten das Recht zugesprochen^ ficy zwischen dem katholischen und dem lutherischen Glauben zu entscheiden. Damit erhielten freilich nur die Fürsten, nicht ihre Untertanen das Recht der Gewissensfreiheit. Es galt der Satz: wessen das Land, dessen der Glaube": andersglubigen Untertanen ward nur das Recht der Auswanderung zuerkannt. Ferner wurde das reformierte Bekenntnis auch jetzt noch nicht reichsgesetzlich aner-knnt der die Frage, ob auch ein geistlicher Fürst in seinem Lande die Reformation durchfhren drfe, einigte man sich nicht. Die Katholiken setzten es durch, da der geistliche Vorbehalt", trotzdem ihn die Protestanten nicht anerkannt" tn den frieden auf-genommen wurde; danach sollte ein Bischof oder Abt, der zur Re-formation bertreten wollte, verpflichtet sein, sein Amt niederzulegen. Immerhin war ein vorlufiger Friede zwischen den Religionsparteien zustande gekommen. Der Protestantismus war nicht; wie es der Zweck des Wormser Ediktes gewesen war, vernichtet worden; vielmehr vermehrte sich auch ferner die Zahl feiner Bekenner. ^ari^v!8 Karl V. hatte indessen bereits seine italienischen Lande, dabei auch Mailand, das bisher deutsches Reichslehen gewesen war, seinem Sohne Philipp berlassen; ihm bertrug er in feierlicher Verfamm-lung auch die Niederlande, die auf ^diese Weise ebenfalls vom 1

8. Deutsche Geschichte bis zur Gegenwart mit Einschluß der wichtigsten Kapitel aus der allgemeinen Weltgeschichte und mit Belehrungen aus der Staatskunde - S. 111

1910 - Leipzig : Voigtländer
79. Bekmpfung der Reformation. 111 5. Der Passauer Bertrag 1552. Whrend Magdeburg durch 83ni8 seine Ausdauer den Beifall der Protestanten errang, wandte sich gegen Moribund Moritz von Sachsen der bitterste Ha. Man nannte ihn den Judas von Meien", und seine Untertanen dachten daran, ihn abzusetzen. Moritz erkannte die ble Lage, in die ihn sein Bndnis mit Dem Kaiser gebracht hatte. Da auch trotz seiner Einsprache sein Schwieger-vater Philipp von Hessen fortdauernd in strenger Haft gehalten wurde, beschlo er, sich vom Kaiser wieder abzuwenden. Er verbndete sich mit mehreren evangelischen Reichsfrsten und mit dem franzsischen König Heinrich Ii., dem freilich fr seine Hilfe die wichtigen Grenz-stdte Metz, Toul und Verdun zugestanden werden muten. Mit Magdeburg schlo er Frieden, indem er den Brgern Religionsfreiheit gewhrte. Dann drang er pltzlich nach Tirol gegen den Kaiser vor, ntigte den Gichtkranken zu eiliger Flucht und erzwang den Pas- Ua? sauer Vertrag 1552. Den Protestanten wurde freie Religions- 1552 bung bewilligt, die gefangenen Fürsten erhielten die Freiheit. Moritz fiel schon im nchsten Jahre bei der Bekmpfung eines fehdelustigen Morih t Reichsfrsten. 6. Der Augsburger Religionsfriede 1555. Der Passauer Vertrag wurde vom Kaiser nur als ein Waffenstillstand betrachtet; ?riebe 1555 doch nach drei Jahren kam der endgltige Religionsfriede zu Augs- brg 1555 zustande. Die Anhnger der Augsburgischen Kon-fession erhielten dieselben Rechte wie die Katholiken; die Reformierten wurden aber in den Frieden nicht eingeschlossen. Den Reichsstnden wurde gestattet, in ihren Gebieten die Reformation einzufhren; nach dem Bekenntnis des Landesherrn sollte sich das der Untertanen richten, doch durften diese bei abweichender religiser berzeugung auswandern. Der geistliche Vorbehalt" der Katholiken, nach dem die zum Protestantismus bertretenden geistlichen Fürsten Amt und Einknfte verlieren sollten, wurde von den Pro-testauten nicht anerkannt. 7. Karls V. Abdankung und Ende. Dieser Ausgang des Abdankung Religionskampfes und krperliche Leiden bewogen Karl, die Regierung 1556 niederzulegen 1556. Er gab seinem Sohne Philipp Spanien, Neapel, Mailand, die Freigrafschaft Burgund, die Niederlande und die spanischen Besitzungen in Amerika; sein Bruder Ferdinand, der Bhmen und Ungarn erheiratet hatte, erhielt die sterreichischen Lnder und folgte ihm als Kaiser. Von da ab gab es zwei Linien des Habsburgischen Hauses: die sterreichische und die spanische. Karl zog sich in das Kloster San 9)uste (im Westen von Madrid) zurck ; dort starb er nach zwei Jahren 1558. Er war seiner Natur Karls Tod

9. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrer- und Lehrerinnenseminare - S. 176

1912 - Habelschwerdt : Franke
176 und protestantische Theologen ein Interim (interim ---- inzwischen, aljo das Einstweilige) ausarbeiten, durch das ein einstweiliger Ver-gleich zwischen Katholiken und Protestanten erzielt werden sollte. Es fand aber bei keiner Partei gnstige Aufnahme. Besonders widersetzte sich ihm die Stadt Magdeburg. Die Unzufriedenheit der protestantischen Fürsten nahm zu, als der Kaiser spanisches Kriegsvolk im Lande hielt und seinem Sohne Philipp die deutsche Krone sichern wollte. Daher trat Moritz von Sachsen, nachdem er die Kurwrde erreicht hatte, wieder auf die Seite seiner Glaubens-genossen. Er schlo im Verein mit einigen protestantischen Reichs-frften ein Bndnis mit König Heinrich Ii. von Frankreich, dem er Metz, Toul und Verdun preisgab, und zog im Frhjahr 1552 mit dem Sldnerfhrer Albrecht Alcibiades von Branden-burg-Bayreuth gegen den Kaiser. Nach der Erstrmung der Ehrenberger Klause (am Eintritt des Lech in Bayern) drang Moritz gegen Innsbruck vor, wo der Kaiser krank daniederlag. Karl rettete sich mit Mhe nach Krnten. Durch Vermittlung seines Bruders Ferdinand kam es nun 1552 zu dem Passauer Vertrag, 1552. Dieser brachte den vom Kaiser gefangen gehaltenen Fürsten die Freiheit und gewhrte den Anhngern der Augsburger Konfession bis zur endgltigen Regelung der religisen Fragen durch einen Reichstag freie Religions-bung. Albrecht Alcibiades, der den Passauer Vertrag nicht anerkannte, unternahm Raubzge in die Gebiete der geistlichen Fürsten. In dem Kampfe, der infolgedessen ausbrach, fand Moritz von Sachsen, erst 32 Jahre alt. seinen Tod. 1555 4. Der Religionsfriede zu Augsburg. 1555. Auf dem Reichs-tage zu Augsburg, 1555, kam ein Religionsfriede zustande, durch den folgendes bestimmt wurde: a. Die Anhnger der Augsburger Konfession, nicht aber die Reformierten, werden den Katholiken rechtlich gleichgestellt. b. Die Untertanen weltlicher Fürsten mssen sich nach dem Grundsatze: Cuius regio, eius religio (Wessen das Land, dessen der Glaube) nach dem Bekenntnisse des Landesherrn richten, oder das Land verlassen. c. Wenn geistliche Fürsten zum Protestantismus bertreten, mssen sie auf das geistliche Amt und die aus ihm flieenden Einknfte verzichten. Diese Bestimmung, der sog. geistliche Vor-behalt", wurde aber von den Protestanten nicht anerkannt. 5. Karls Abdankung und Tod. Als Karl V. erkannte, da er die kirchliche Einheit nicht wiederherstellen knne, legte er 1556 die Regierung nieder und zog sich, krank und verstimmt der das Scheitern seiner Plne, in die Einsamkeit zurck. Sein Sohn

10. Geschichte der Neuzeit - S. 29

1914 - Nürnberg : Koch
29 Die endgltige Anerkennung der evangelischen Lehre. Passauer Vertrag 1552. Ferdinand und Moritz von Sachsen schlssen folgenden Vertrag: Im Reiche soll allgemeiner Friede Herr-schen; Philipp von Hessen wird aus der Haft entlassen; ihm und Johann Friedrich von Sachsen wird die Freiheit auch fernerhin zugesichert. Das Interim wird aufgehoben und die Bekenner der Augsburger Kon-fefsion erhalten freie Religionsbung bis zu einem allgemeinen Reichs-tag. Dieser fand drei Jahre spter in Augsburg statt. Religionsfriede zu Augsburg 1555. Die Verhandlungen leitete wiederum Ferdinand, Karls V. Bruder. Die wichtigsten Bestimmungen waren folgende: /Die lutherische Religion (nach dem Augs-burger Bekenntnis) wird als eine rechtlich bestehende Glaubensform anerkannt, das Edikt von Worms aufgehoben./ I Der Grundsatz, da der Landesherr auch der den Glauben seiner Untertanen zu bestimmen habe, blieb in Geltung. War also der Landes-Herr Anhnger der Augsburger Konfession, so muten es auch seine Untertanen sein oder werden. Wollten sie das nicht, so konnten sie auswandern. (Grundsatz: cuius regio, eius religio wessen Land, dessen Religion.) Nicht einigen konnte man sich in der Frage, ob auch die geistlichen Fürsten wie die weltlichen die Reformation annehmen durften. Die Protestanten erklrten: die geistlichen Fürsten haben das Recht zu reformieren und werden damit aus geistlichen Fürsten weltliche Fr-sten (wie Albrecht von Brandenburg Herzog von Preußen wurde, S. 25); die Katholiken aber erklrten: wenn ein geistlicher Fürst zur neuen Lehre bertritt, so verliert er damit sein Land (er kann also wohl persnlich bertreten, nicht aber als Fürst). Man nannte diese Ein-schrnkung den geistlichen Vorbehalt" (oder das reservatum ecclesiasticum). Da man sich der diese Punkte nicht einigen konnte, da ferner die Anhnget der reformierten Lehre nicht eingeschlossen waren, war der Augs-burger Religionsfriede nur ein Waffen st ill-st and, aber kein endgltiger Abschlu der religisen Streitigkeiten^- Karls Abdankung. Karl V. sah nun, da er sein Ziel, die Er-Haltung der kirchlichen Einheit, nicht mehr erreichen knne. Sein Lieb-lingsplan war gescheitert, sein Interesse an der weiteren Regierung erloschen. Zu dieser seelischen Mistimmung kamen noch schwere krper-liehe Leiden. Daher dankte er ab (1556). Sein Nachfolger wurde sein Bruder Ferdinand I., der schon seit 1521 die deutschen Angelegenheiten geleitet hatte. Er erhielt die sddeutschen Besitzungen der Habsburger, auerdem das Knigreich Bhmen (seit 1526; vergl. S. 22) und einen Teil Ungarns (hatte aber rechtlich aus ganz Ungarn Anspruch).

11. Übersichtliche Darstellung der deutschen Geschichte bis 1648 - S. 137

1904 - Leipzig [u.a.] : Teubner
23. Anerkennung der Reformation. 137 Krnten. Er verstand sich zum Vertrage zu Passau (1552), in welchem dem Landgrafen die Freiheit gegeben und vorlufig Religions-sriede festgesetzt wurde. Auf dem nchsten Reichstage sollte die kirchliche Frage endgltig entschieden werden. 4. Der Augsburger Religionsfriede. Dieser Reichstag fand drei Jahre darauf zu Augsburg statt. Vergeblich hatte indessen der Kaiser, während Moritz wider den Grotrken" zu Felde zog, den Versuch gemacht, mit einem starken deutschen und spanischen Heere Metz zurck-zuerobern. Seitdem verblieb diese wichtige Grenzfeste des Reiches 318 Jahre in welschen Hnden. Der deutschen Verwickelungen berdrssig, bergab Karl V. seinem Bruder Ferdinand die Ordnung der streitigen Angelegenheiten. Durch dessen gemigte Haltung kam der Religions-sriede zustande (1555). Das Augsburger Bekenntnis nicht 1555 auch das der Reformierten wurde reichsgesetzlich anerkannt, und fr die Stnde, die sich zu ihm hielten, ewiger Friede festgesetzt. Sie die Fürsten und die Magistrate der freien Städte empfingen das Recht der freien Religionsbung und der Ordnung der religisen Angelegen-heiten ihres Gebietes.1) Den Untertanen wurde keine Gewissensfreiheit eingerumt; sie bekamen nur das Recht der Auswanderung, wenn sie die Religion ihrer Obrigkeit nicht annehmen wollten. In bezug auf die geistlichen Reichsstnde, die ja nicht ihr eigenes, sondern Kirchen-gut beherrschten, wurde festgesetzt, da sie, falls sie die neue Lehre an-nhmen, ihre Wrden verlieren sollten. Dies war der sogenannte geist-liehe Vorbehalt (reservatum ecclesiasticum). Doch sollten die pro-testantischen Adligen und Städte in den Bistmern und Abteien bei ihrem Glauben verbleiben drfen. Damit war die Zerreiung des deutschen Volkes in zwei kirchliche Lager besiegelt, eine Tatsache, welche fr seine ganze Entwickelung sehr verhngnisvoll wurde. 5. Karls V. Ausgang. Frh gealtert und von krperlichen Schmerzen heimgesucht, lie nun Karl V., dessen Hoffnungen, eine Habsburgische Universalmonarchie" herzustellen, in der alle nur eine Religion be-kennen sollten, gescheitert waren, den Gedanken, die Kronen nieder-zulegen, mehr und mehr Macht der sich gewinnen. Im Jahre 1555 entsagte er zu Brssel, wo er die burgundischen Stnde versammelt hatte, der Herrschaft der die Niederlande, welche nun sein Sohn Philipp antrat, der bereits gelegentlich seiner Vermhlung mit der englischen Knigin Maria der Katholischen Neapel und Mailand erhalten hatte. Im Jahre darauf leistete er auch auf Spanien und Deutsch- 1556 land Verzicht; dieses sollte an seinen Bruder Ferdinand, den König von Ungarn und Bhmen, jenes an Philipp kommen. 1) Dieses Recht wurde spter jus reformandi (das Recht zu reformieren) ge-nannt. Danach bestimmte der jedesmalige Fürst das Bekenntnis seiner Untertanen.

12. Neuzeit - S. 24

1911 - Berlin : Duncker
24 1553 9. Juli kommt es hier zwischen ihm und Kurfürst Moritz beisievershausen (bei Hannover) zur Schlacht; Albrecht wird zwar besiegt, Moritz aber wird verwundet und stirbt bald darauf. 1555 Der Augsburger Reichstag 1555. Der Augsburger Reichstag von 1555 bringt endlich die langerstrebte endgültige Einigung über die durch die Reformation geschaffenen Zustände. Da Karl nicht persönlich den Protestanten die verlangten Konzessionen machen will, so betraut er seinen Bruder Ferdinand mit der Yollmacht für die Verhandlungen. Auf der Grundlage der Passauer Beschlüsse wird ein von jeder konziliaren Einmischung unabhängiger Friede festgesetzt, die Gleichberechtigung der lutherischen und katholischen Konfession gilt aber nur für die Reichsstände selbst, den in religiöser Hinsicht abweichenden Untertanen wird es freigestellt, auszuwandern. Die Calvinisten sind nur geduldet. Während man sich über diese wesentlichsten Teile des Friedens einigt, ist eine Verständigung über die geistlichen Stände nicht zu erzielen; weil, wenn ein Bischof übertrat, er auch sein Gebiet reformieren konnte, will die katholische Partei aus Besorgnis vor der Säkularisation früher geistlichen Landes den geistlichen Ständen das Recht zum Übertritt nicht zuerkennen; der von der katholischen Partei eingebrachte geistliche Vorbehalt fordert daher, daß im Falle des Übertritts eines geistlichen Standes dieser sofort von Amt und Würden entsetzt werden solle. Die Protestanten fügen sich endlich in die Verkündigung des Vorbehaltes, nachdem ihnen eine Deklaration erteilt worden war, daß in den bischöflichen Gebieten der evangelische Adel und die Städte bei ihrer Religion gelassen werden sollten; auf V erlangen der Katholiken wird aber diese Deklaration nicht in den offenen Abschied aufgenommen. Karl V. dankt 1556 ab, stirbt 1558 in einem spanischen Kloster.

13. Deutsche Geschichte vom Zeitalter der Reformation und Preußische Geschichte bis zum Tode Friedrichs des Großen - S. 31

1916 - Leipzig : Teubner
§ 6. Die ersten Glaubenskriege in Deutschland und der Augsburger Religionsfrieden. 31 Aufenthaltsort Karls V., zogen. Mit genauer Not entkam er, wegen seiner Gichtschmerzen in einer Sänfte getragen, nach Kärnten. Er verstand sich zum Vertrage zu Pas sau, wonach der Landgraf Philipp 8e2^a“"5s und der abgesetzte Kurfürst Johann Friedrich in Freiheit gesetzt wurden, vorläufig unter Beseitigung des Interims Religionsfrieden herrschen und auf dem nächsten Reichstage die kirchliche Frage entschieden werden solle. 4. Der Augsburger Religionsfrieden (1555). Dieser Reichstag fand drei Jahre darauf zu Augsburg statt. Vergeblich hatte indessen der Kaiser, während Moritz gegen den „Großtürken" zu Felde zog, deu Versuch gemacht, mit einem starken deutschen und spanischen Heere Metz zurückzuerobern. So verblieb diese wichtige Grenzfeste des Reiches 318 Jahre in französischen Händen, woraus der protestantischen Sache, da der Verlust vou protestantischen Fürsten herbeigeführt war, schwere Vorwürfe erwuchsen. Der deutschen Dinge überdrüssig, übergab Karlv. seinem Bruder Ferdinand die Ordnung der streitigen Angelegenheiten. Durch dessen gemäßigte Haltung kam der Religionsfrieden zustande. Das Augsburger Bekenntnis — nicht auch das der „Re- ^^”5^" formierten" — wurde reichsgesetzlich anerkannt und für die Stände, 1555. die sich zu ihm hielten, ewiger Frieden festgesetzt. Sie, die Fürsten und Magistrate der freien Städte, empfingen das Recht der freien Re- Bestimmungen, ligionsübuug und der Ordnung der religiösen Angelegenheiten ihres Gebietes, das ins reformandi. Den Untertanen wurde keine Gewissensfreiheit eingeräumt, aber sie durften auswandern. In bezug auf die geistlichen Reichsstände wurde festgesetzt — aber unter Verwahrung der evangelischen Stände —, daß sie, falls sie die neue Lehre annähmen, ihre Würde verlieren, d. h. also, daß alle Erzbistümer, Bistümer, Abteien mit ihren Gebieten ewig katholisch bleiben sollten. Dies war der sog. geistliche Vorbehalt (reservatum ecclesiasticum). Doch durften die protestantischen Adligen und Städte in den Gebieten der Bistümer und Abteien bei ihrem Glauben verbleiben. Obgleich der Augsburger Religionsfrieden weder vorn Papste anerkannt noch vom Kaiser unterzeichnet wurde, bildete er doch fast hundert Jahre lang die Grundlage der politischen Verhältnisse Deutschlands. Mit ihm war nicht nur die Zerreißung des deutschen Volkes in zwei kirchliche Lager besiegelt, sondern auch die Veranlassung zu neuen schweren Kämpfen gegeben; denn jede Partei hatte gegen die ihr unbillig erscheinenden Bestimmungen Verwahrung eingelegt. 5. Karls V. Ausgang. Früh gealtert und von körperlichen schmerzen heimgesucht, hatte Karlv. seiuehoffuuug, eine habsburgische „Uuiversalmouarchie" herzustellen, in der alle nur eine Religion bekennen sollten, scheitern sehen; so lisß er den Gedanken, seine Kronen niederzulegen, mehr und mehr Macht über sich gewinnen. Im Jahre

14. Deutsche und brandenburgisch-preussische Geschichte vom Ausgang des Mittelalters bis zur Gegenwart - S. 13

1896 - : Buchh. des Waisenhauses
I. Vom Anfange der neueren Zeit bis zum Augsburger Religionsfrieden von 1555. 13 daß er das Spiel verloren habe, und gab seinem Bruder Ferdinand den Auftrag, sich mit Moritz und seinen Verbündeten zu einigen. Im Passauer^) Vertrage von 1552 wurde folgendes bestimmt: der Land-1552 graf Philipp wird freigegeben (den Kurfürsten Johann Friedrich hatte der Kaiser bereits früher entlassen, weil er in ihm eine Stütze gegen Moritz zu finden hoffte); bis zum nächsten Reichstage soll zwischen den Bekenntnissen Ruhe und Friede herrschen; kommt man aus diesem Reichstage zu keiner Einigung in Glaubenssachen, so soll es doch bei dem verabredeten Friedensstande bleiben. — Markgras Albrecht von Brandenburg-Kulmbach, dessen Pläne nur daraus hinausgingen, aus geistlichen Gütern für sich ein Herzogtum zusammenzuschlagen, sagte sich von seinem bisherigen Verbündeten, dem Kurfürsten Moritz, los und fuhr trotz des gebotenen Friedens fort, die fränkischen Bistümer und andere katholische Stände zu brandschatzen. Moritz sah sich daher selbst gezwungen, gegen den Friedensstörer die Waffen zu erheben, und schlug ihn bei Sievershausen^) 1553, starb aber schon zwei Tage daraus an einer Wunde, welche er in der Schlacht erhalten hatte. Der Augsburger Religionsfriede beendete 1555 end-1555 gültig den langen Glaubensstreit: er gewährte denjenigen Reichsständen, welche sich zur augsburgischen Konfession bekannten, freie Religionsübung, ferner das Recht, in ihren Gebieten zu reformieren, und in allen übrigen Fragen vollkommene Gleichstellung mit den katholischen Ständen (die Reformierten waren also ausgeschlossen); über die Frage, ob die zur lutherischen Lehre übertretenden geistlichen Fürsten ihr Amt und ihre Würden und damit auch ihre Lande verlieren sollten (der geistliche Vorbehalt der Katholiken), konnte man sich aber nicht einigen. Der geistliche Vorbehalt hat den Katholizismus in Deutschland ausrecht erhalten. 0. Ter Ausgang Karls V. Nach dem Abschlüsse des Passauer Vertrages hatte Karl V. den Versuch gemacht, den Franzosen die während des letzten Streites von ihnen besetzten Städte Metz, Toul und Verdun zu entreißen. Doch verlies sein Feldzug nach einer vergeblichen Belagerung von Metz erfolglos. Mißmutig über das Scheitern aller seiner Pläne, legte Karl Y. 1556 die Regierung des Reiches nieder und zog sich in das spanische 1556 Kloster San Juste in Estremadura zurück, wo er 1558 starb. Zum 1558 Nachfolgn in der Kaiserwürde wählten die deutschen Kurfürsten seinen Bruder Ferdinand, den König von Böhmen und Ungarn und Erzherzog von Österreich. — In Spanien, Neapel, Mailand und den Niederlanden, die seitdem für Deutschland verloren waren, folgte ihm sein 1) Passau liegt am Einflüsse des Inn in die Donau. 2) Sievershausen liegt östlich von Hannover.

15. Von Luther bis zum Dreißigjährigen Krieg - S. 179

1895 - Dresden : Bleyl & Kaemmerer
— 179 — über nicht einigen, und so ließ man diesen Streit unentschieden (wenn man auch ahnte, daß mit diesem geistlichen Vorbehalt ein Keim zu neuem Kamps in die Zukunft ausgesät wurde) und begnügte sich mit dem, was allein erreichbar war: Gegenseitige Duldung und dauernder Friede zwischen den gegenwärtigen Religionsparteien. Und das war ja immerhin ein großer Erfolg; denn die Reformation Luthers und sein Werk, die evangelische Kirche, die 1521 zu Worms in die Reichsacht erklärt worden waren, wurden jetzt durch Re ichs ge setz als rechtmäßig anerkannt und so unter den Schutz des Reiches gestellt. Mit diesem Religionsfrieden erreicht also die Geschichte der Reformation und also auch Luthers ihren Abschluß. Iii. 1. Heraushebung des Kernpunktes aus der Fülle der Thatsachen: Kaiser Karl gewinnt durch den Verrat des Moritz von Sachsen den Feldzug gegen die Protestanten in Süddeutschland und die Schlacht bei Mühlberg (1547). Als er aber seinen Sieg zur Unterdrückung des evangelischen Glaubens und der deutschen Fürsten ausnutzt, zwingt ihn Moritz von Sachsen durch einen kühnen Kriegszug zum Passauer Vertrag (1552), aus dem der Augsburger Religionsfriede als Reichsgesetz hervorgeht (1555). Bald darauf legt Karl die Kaiserkrone nieder und stirbt im Kloster San Juste. Reihe der Thatsachen und Jahreszahlen. 1545. Konzil zu Trient, von den Protestanten nicht beschickt. 1546. Achterklärung des Kaisers gegen Johann Friedrich von Sachsen und Philipp von Hessen, Feldzug in Süddeutschland, Einfall des Herzogs Moritz in Kursachsen, Rückkehr Johann Friedrichs, Auslösung des protestantischen Heeres. 1547. Schlacht bei Mühlberg, Gefangennahme der beiden protestantischen Fürsten, Verleihung Kurfachfens an Moritz. 1548. Das Augsburger Interim; tyrannisches Schalten und Walten des Kaisers in Deutschland. 1552. Zug des Kurfürst Moritz nach Innsbruck, Flucht des Kaisers; Vertrag zu Passau. 1555. Religionsfriede zu Augsburg. 1556. Karl V. legt die Kaiserkrone nieder, Ferdinand I. wird Kaiser. 1558. Karl stirbt in dem spanischen Kloster San Juste. Zusammenfassend e Überschrift: Der Schmalkaldifche Krieg und der Religionsfriede zu Augsburg. 2. Verknüpfung und Vergleichung des Augsburger Religionsfriedens mit den früheren Reichstagen bezw. Abmachungen, die über das Schicksal der Reformation Beschlüsse faßten: Der Augsburger Religionsfrieden ist ähnlich den Beschlüssen von Nürnberg (1523), Speyer (1526), Nürnberg (1532), Passau (1552); 12*

16. Das Römische Reich unter den Kaisern, Deutsche und Preußische Geschichte bis 1740 - S. 101

1913 - Breslau : Hirt
3. Die Reformation auerhalb des Reiches. 101 Trotz des Passauer Vertrages setzte der Markgraf Albrecht (Alcibiades) von Brandenburg-Kulmbach den Krieg gegen die geistlichen Fürsten ans eigene Faust fort. Moritz, mit einer Anzahl norddeutscher Fürsten ver-bndet, zog gegen ihn zu Felde und schlug ihn bei Sievershausen. Hier wurde Moritz tdlich verwundet und starb bald darauf. 108. Der Augsbnrger Religionsfriede. Nachdem Karl vergeb-lich versucht hatte, dem Könige von Frankreich Metz wieder zu entreien, beauftragte er seinen Bruder Ferdinand, den endgltigen Frieden mit den Protestanten abzuschlieen; denn er trug sich schon mit dem Gedanken, von der Regierung zurckzutreten, und berdies war sein Ziel, die kirch-liehe Einheit in Deutschland herzustellen, an der Erhebung der Fürsten gescheitert. Der Religionsfriede, der auf dem Reichstage zu Augsburg 1555 zustande kam, gewhrte den Augsburgischen Religionsverwandten, d. h. denjenigen Fürsten und Freien Stdten, die die Confessio Augustana angenommen hatten, vllige Gleichberechtigung mit den katholischen Stnden. Ferner erhielt der Landesherr das Recht, in seinem Lande die Reformation einzufhren. (Cujus regio, ejus religio.) Wollten sich seine Untertanen der von ihm gewhlten Lehre nicht anschlieen, so stand ihnen das Recht zu, auszuwandern. Wollte dagegen der Inhaber eines geistlichen Gebiets (Bischof, Abt) zur neuen Lehre bertreten, so sollte ihm das nur fr seine Person gestattet sein, dagegen durfte er seine Untertanen nicht dazu zwingen, sondern mute sein Amt niederlegen. der diese letzte Bestimmung wurde keine Einigung erzielt. Mde von unaufhrlichen Kmpfen, von trben Gedanken oft heim-gesucht, legte Karl V. die Regierung 1556 nieder und zog sich in das Kloster San Inste zurck, wo er 1558 gestorben ist. 3. Die Reformation auerhalb des Reiches. 109. Ulrich Zwingli, zu Wildhaus in der Landschaft Toggenburg geboren (1484), studierte in Bafel und Wien und wurde spter Priester an verschiedenen Orten in der Schweiz, zuletzt am Gromnster in Zrich. Wie Luther begann er mit dem Kampfe gegen den Abla; 1522 fing er an, in seinen Predigten reformatorische Lehren vorzutragen, und fand damit viel Beifall, die Städte Zrich, Bafel, Bern u. a. schloffen sich ihm an, die Bewohner der vier Urkantone am Vierwaldsttter See blieben da-gegen der alten Lehre ergeben. Zwingli verfolgte zugleich politische Ziele, er wollte Sddeutschland nicht nur fr seine Reformation gewinnen, sondern auch durch einen Bund mit den Schweizer Eidgenossen vereinigen. Luther war mit verschiedenen Punkten der Lehre Zwinglis nicht ein-verstanden. Als die deutschen evangelischen Fürsten 1529 einen Krieg mit dem Kaiser befrchteten, wnschte Philipp von Hessen, Luther und Zwingli mchten sich verstndigen, damit eine Einigung aller Protestanten zustande kme, und lud sie nach Marburg ein. Hier verhandelten sie mehrere Tage,

17. Kanon der an den höheren Schulen Schlesiens einzuprägenden Geschichtszahlen - S. 20

1912 - Breslau : Trewendt & Granier
— 20 — 1530 Reichstag zu Augsburg. Die Augsburgische Konfession. Der Schmalkaldische Bund. (Philipp von Hessen.) 1532 Der Nürnberger Religionsfriede. Vordringen des Protestantismus. Brandenburg lutherisch (1539). 1545-1563 Das Konzil zu Trient. Feststellung des katholischen Dogmas im Gegensatz zum Protestantismus. Der Jesuitenorden (Ignatius Loyola). 1546—1547 Der Schmalkaldische Krieg nach Karls V. Frieden mit Franz I. zu Crepy und mit den Türken. Durch Karls Sieg bei Mühlberg verliert Kurfürst Johann Friedrich von Sachsen (Ernestiner) die Kurwürde an Herzog Moritz von Sachsen (Albertiner). Das Augsburger Interim des Kaisers. 1o5n, , Der Passauer Vertrag. Moritz von Sachsen überrumpelt den Kaiser. Heinrich Ii. von Frankreich besetzt Metz. Toul und Verdun im Einverständnis mit Moritz. 1555 Der Augsburger Religionsfriede. Gleichstellung der lutherischen Reichsstände mit den Katholiken. Das Reformations recht der Reichsstände. Der geistliche Vorbehalt. 1558—1603 Königin Elisabeth von England. Die anglikanische Hochkirche. Maria Stuart, Königin von Schottland (t 1587). Untergang der spanischen Armada. Das klassische englische Drama (Shakespeare). b) 1556—1648. Die Zeit der Gegenreformation. Keplers Gesetze. Blüte der niederländischen Malerei (Rubens, Rembrandt). I 1556—1564 Kaiser Ferdinand I. Beginn der Hugenottenkriege in Frankreich. 1564—1576 Kaiser Maximilian Ii. Beginn des Freiheitskampfes der Niederländer gegen Philipp Ii. von Spanien (Egmont-Alba). 1576—1612 Kaiser Rudolf Ii. Einfluß der Jesuiten in Kirche, Schule und Politik. 1598 Durch das Edikt von Nantes beendet Heinrich Iv. von Frankreich, der 1. Bourbon, die Hugenottenkriege.

18. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte - S. 98

1905 - Breslau : Handel
98 Aus der deutschen Geschichte. Innsbruck krank danieder. Da er keine Truppen bei sich hatte, konnte er sich nur durch schleunige Flucht vor Gefangenschaft retten. Der Passaner Vertrag (1552). Nach dem Abfalle des tatkräftigen Moritz gab der fortgesetzt von der Gicht geplagte Kaiser die Hoffnung auf, die Glaubenseinheit in Deutschland herstellen zu können. Er stimmte vielmehr dem Passauer Vertrag bei, den sein Bruder Ferdinand 1552 mit den protestantischen Ständen einging. Letztere erhielten bis zum nächsten Reichstage, der den Religionsstreit endgültig beilegen sollte, Religionsfreiheit. 1555 Der Religionsfriede zu Augsburg (1555). Auf dem Reichstage zu Augsburg kam 1555 endlich der Religionsfriede zustande. Die freie Religionsübung wurde den Reichsständen des Augsburger Bekenntnisses bestätigt. Jeder Reichsstand konnte in seinem Gebiet nach Belieben das katholische oder Augsburgische Bekenntnis einführen. Den Untertanen, die sich einem ihnen zugemuteten Konfessionswechsel nicht fügen wollten, blieb hiergegen nur das Mittel der Auswanderung. Alle geistlichen Güter, welche die Protestanten vor dem Passauer Vertrag eingezogen hatten, behielten sie. Der „geistliche Vorbehalt," nach welchem katholische Kirchenfürsten beim Glanbenswechsel auf die mit ihrem geistlichen Amte verbundenen weltlichen Besitzungen verzichten sollten, wurde von den Protestanten nicht allgemein anerkannt. Tic Reformierten. Von dem Augsburger Religionsfrieden ausgeschlossen blieben die Reformierten, die Anhänger Zwinglis in Zürich und Calvins in Genf. Sie waren in den Rheingegenden, sowie in Schottland und Frankreich zahlreich. Ihr Bekenntnis stimmt in den meisten Stücken mit dem Luthers überein, unterscheidet sich aber wesentlich in der Lehre vom Abendmahl. Die Bemühungen Philipps von Hessen, durch das Religionsgespräch zu Marburg eine Vereinigung der beiden verwandten Glaubensrichtungen herbeizuführen, scheiterten. Karls V. Abdankung (1556). Seit 1552 hatte Karl V. in mehreren Feldzügen vergeblich versucht, Metz, Toul und Verdun den Franzosen zu entreißen. Im Jahre 1556 ging er einen Waffenstillstand ein, der sie im Besitze ihrer Erwerbungen ließ. — In dem letzten Kriege hatten häufig wiederkehrende Gichtansälle den Kaiser genötigt, von der Sänfte aus seine Krieger zu befehligen. Schwer drückte ihn auch die Wahrnehmung, die großen Pläne seines mühevollen Lebens, besonders die Herstellung der Glaubenseinheit und die Zurückdrängung der Türken, schließlich gescheitert zu sehen. Dies brachte in ihm den Entschluß zur Reife, seine Kronen nieder- 1556 zulegen. In der Regierung Deutschlands folgte ihm 1556 sein bereits früher zum Nachfolger erwählter Bruder Ferdinand. Alle übrigen Länder seiner Herrschaft erbte fein Sohn Philipp Ii. Karl V. aber zog sich in ein Haus bei dem spanischen Hieronymitenkloster St. Uuste zurück und verbrachte dort seine Zeit mit Andachtsübungen, Gartenbau, Jagd u. s. w. Er starb 1558.

19. Deutsche Geschichte bis zum Westfälischen Frieden - S. 159

1902 - Leipzig : Teubner
§ 30. Die ersten Glaubenskriege in Deutschland u. d. Augsburger Religionsfriede. 159 steigerte sich, als er versuchte, seinem Sohne, dem „spanischen" Philipp, die Nachfolge im Kaisertum zu verschaffen. Dazu kam, daß die Evangelischen ihr Bekenntnis nicht aufgeben wollten, und Moritz von Sachsen zürnte, weil sein Schwiegervater Philipp noch immer gefangen gehalten wurde und weil er selbst die versprochene Schutzherrschaft über Magdeburg und Halberstadt nicht erhielt. Er bildete mit Albrecht Alcibiades von Kulmbach, Johann Albrecht von Mecklenburg und den Söhnen Philipps eine Verschwörung zu dem Zwecke, „das beschwerliche Joch der viehischen Servitut" abzuwerfen und die Macht des Kaisers zu brechen, und erlangte von Heinrich Ii. von Frankreich gegen die Zusage, dieser könne Metz, Toul und Verdun als „Reichsvikar" in Besitz nehmen, die zum Kriege nötigen Geldmittel. Er brachte Magdeburg durch die geheime Zusicherung, daß er den evangelischen Glauben nicht antasten werde, zur Übergabe. Wie ein Blitz aus heiterem Himmel traf den gichtkranken Kaiser die Nachricht von der Erhebung der unzufriedenen Fürsten, die im März 1552, nachdem die Ehrenberger Klause am Lech mit Sturm genommen war, in Eilmärschen auf Innsbruck, den damaligen Aufenthaltsort Karls V., zogen. Mit genauer Not entkam er durch das Pustertal nach Kärnten. Er verstand sich nun unter Vermittlung einer deutschen Fürstenversammlung zum Vertrage von Passau (1552), wodurch der Landgraf in Freiheit gesetzt und auf dem nächsten Reichstage die kirchliche Frage endgiltig entschieden werden sollte. Den Kurfürsten Johann Friedrich hatte der Kaiser schon vor seiner Flucht aus Innsbruck freigelassen. 4. Der Augsburger Religionsfriede (1555). Dieser Reichstag fand drei Jahre darauf, im Februar 1555, zu Augsburg statt. Vergeblich hatte unterdessen der Kaiser den Versuch gemacht, Metz zurückzuerobern. Der Herzog von Guise vereitelte alle Anstrengungen der Belagerer. Moritz war in derselben Zeit wider die Türken gezogen. Nach seiner Rückkehr wandte er sich gegen den Markgrafen Albrecht Alcibiades, der die geistlichen Stifter in Franken und am Rhein heimsuchte. Bei Sievershausen (ö. von Hannover) besiegte er ihn, empfing aber selbst, erst 32 Jahre alt, eine tödliche Wunde. Der deutschen Dinge überdrüssig, übergab Karl V. seinem Bruder Ferdinand die Ordnung der streitigen Angelegenheiten. Durch dessen gemäßigte Haltung kam der Religionsfriede zustande. Das Augsburger Bekenntnis — nicht auch das der Reformierten — wurde reichsgesetzlich anerkannt. Die Fürsten, die Ritter und Obrigkeiten der freien Städte, die sich zu ihm hielten, empfingen das Recht der freien Religionsübung und der Ordnung der religiösen Angelegenheiten ihres Gebiets (ins reformandi). Also bestimmte der Fürst künftig das Bekenntnis seiner Untertanen. Den Untertanen wurde keine Gewissensfreiheit, wie sie

20. Die Blütezeit des römischen Reiches unter den großen Kaisern, Deutsche und preußische Geschichte bis 1740 - S. 113

1904 - Breslau : Hirt
Karl im Kampfe mit den Evangelischen in Deutschland. 113 Der Kaiser flchtete nach Innsbruck und bot ihm einen Waffenstillstand an, Moritz aber wollte davon nichts hren. Ich will", sagte er, den alten Fuchs in seiner Spelunke aufsuchen." Er strmte die Ehrenberger Klause und htte durch einen raschen Marsch auf Innsbruck den Kaiser gefangen nehmen knnen, aber eine Meuterei seiner Soldaten hielt ihn auf. In einer Snfte getragen, entkam der gichtbrchige Kaiser nach Krnten. Vergebens versuchte Karl, nachdem er Truppen gesammelt hatte, die Stadt Metz zu erobern. Er mute sich im Jahre 1554 dazu entschlieen, seinen Bruder Ferdinand damit zu beauftragen, einen Frieden mit den Evangelischen herbeizufhren, nachdem bereits in dem Passauer Vertrage 1552 die beiden gefangenen Fürsten Johann Friedrich und Philipp freigelassen und das Interim ausgehoben worden war. 117. Der Augsburger Religionsfriede. Moritz erlebte den Ab-schlu des Friedens nicht. Unter den mit ihm verbndeten Fürsten war der Markgraf Albrecht (Aicibiades) von Brandenburg-Kulmbach der wildeste und verwegenste. Dieser setzte nach dem Passauer Vertrage den Krieg aus eigene Faust sort. Moritz, mit einer Anzahl norddeutscher Fürsten verbndet, zog gegen ihn zu Felde und schlug ihn 1553 bei Sievershausen. Hier wurde er aber tdlich verwundet und starb. In dem Reichstagsabschied zu Augsburg wurde dann feierlich erklrt, ba niemand die Augsburgischen Religionsverwandten um ihrer Religion willen ver-folgen drfe, wie diese sich der Verfolgung der Anhnger der alten Kirche zu enthalten versprachen. Dieses Zugestndnis galt aber nicht dem einzelnen, sondern nur dem Landesherrn, die Untertanen muten sich vielmehr nach dessen Bekenntnis richten, oder mit andern Worten, der Fürst oder der Magistrat einer Stadt kann seine Untertanen dazu zwingen, sein Bekenntnis anzunehmen. Wollen sie sich nicht fgen, so steht es ihnen frei, auszuwandern. (Cujus regio, ejus religio.) Der Augsburger Religionsfriede erkannte zwar die Lutherischen als gleichbe-rechtigt an, er zog aber auch der Ausbreitung der Reformation bestimmte Schranken. Was an geistlichen Gebieten bisher verloren war, das blieb verloren, was aber noch nicht verloren war, suchte man zu erhalten. Wollte nmlich ein Erzbischos, Bischof usw. zur neuen Lehre bertreten, so sollte ihm das nur fr seine Person gestattet sein, dagegen durfte er seine Untertanen nicht dazu zwingen, sondern mute ohne weiteres sein Bistum verlassen. Diese wichtige Bestimmung hat bewirkt, da es in Deutschland niemals mehr Evangelische gegeben hat als im Jahre 1555. Bald nach dem Frieden trat der groe Gegner der Reformation vom Schauplatz ab. Mde von unaufhrlichen Kmpfen, von trben Gedanken oft heimgesucht, legte Karl V. die Regierung 1556 nieder und zog sich in das Kloster San Iuste zurck. Hier ist er 1558 gestorben. Pfeifer, Geschichtsunterricht. It. 8