Ähnliche Ergebnisse
1911 -
Berlin
: Hansa-Bund für Gewerbe, Handel und Industrie
- Autor: Kleefeld, Kurt
- Sammlung: Politikschulbuecher Kaiserreich
- Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
- Inhalt Raum/Thema: Gesellschaftskunde
90
Wegen der kommunalen Verbrauchsabgaben vergleiche
S. 11.
Die einzelnen Reichsverkehrssteuern, welche in der
Regel in Stempelform erhoben werden, sind:
Die Spielkartensteuer, die sich als Verbrauchssteuer in
Stempelform darstellt, macht für das Spiel 30 Pfg., bei mehr als
36 Blättern 50 Pfg. aus. Ungestempelte Karten werden eingezogen.
(Rg. 3. Juli 1878; Rgb. 133.) Neben dem Stempel wird für ein-
geführte Karten ein Zoll von 60 Mark für 100 kg entrichtet.
Die Wechselstempelsteuer beträgt für eigene und ge-
zogene Wechsel bis zu 1000 Mark für je 200 Mark je 10 Pfg., für
je weitere 1000 Mark 50 Pfg. mehr, im allgemeinen demnach l/2 pro
Tausend. Sie wird durch Anwendung von Stempelblanketts oder
Stempelmarken entrichtet (Rg. 8. Juli 1909; Rgbl. 825).
Reichsstempelsteuern (Rg. 15. Juli 1909; Rgbl. 823) in
engerem Sinne sind diejenigen auf:
1. Aktien, Anteilscheine (3%), Renten, Schuldverschrei-
bungen mit Ausnahme von solchen der Reichs- und der Bundesstaaten
(Emissionsstempel 2 o/o), Kuxe (5 M. für jede Urkunde und für
Einzahlungen nach dem 1. August 1909 noch 3o/0), Gewinn-
anteilbogen der Aktien und Anteilscheine (1 pro Mille),
Zinsbogen der Renten- und Schuldverschreibungen (5 pro Mille),
(Talonsteuer); befreit sind solche des Reichs und der Bundes-
staaten.
2. Den Abschluß von Kauf- und Anschaffungs-
geschäften für Wertpapiere, ausländische Banknoten
und Geld, Kuxscheine, börsenmäßig gehandelte Waren (Warentermin-
geschäfte) (2/io bis 4/io Pr0 Mille). Über diese Geschäfte ist eine dop-
pelt ausgefertigte und gestempelte Schlußnote von den Vertrags-
schließenden 5 Jahre lang aufzubewahren. (Börsensteuer.)
3. Spiel, Wetten, Lose, Einlagen einschließlich der
Wetten bei öffentlichen Rennen (20 bis 25% letztere für
ausländische).
4. Frachturkunden im Seeschiffs-, Binnen- und Hafen-
schiffs-, ferner im Eisenbahnverkehr (10 Pfg. bis 1 Mark für die
Urkunde).
5. Personenfahrkarten im Eisenbahn- (Straßenbahn-)
und Dampfschiffsverkehr (beginnend bei einem Fahrpreise von
60 Pfg.), auf ermäßigte Militär-, Arbeiter-, Schülerfahrkarten nicht an-
gewendet. (3., 2., 1. Klasse 5, 10, 20 Pfg. bis 2, 4, 8 Mark
steigend bei Preisen über 50 Mark).
6. Erlaubniskarten für Kraftfahrzeuge mit Aus-
nahme solcher für staatliche oder ausschließlich der gewerbsmäßigen
1905 -
Schwerin i. M.
: Bärensprung
- Hrsg.: ,
- Sammlung: Realienbuecher Kaiserreich
- Schulbuchtyp (WdK): Lesebuch, Lehrbuch, Hilfsbuch
- Schultypen (WdK): Gewerbeschule
- Bildungsstufen (OPAC): Berufliche Bildungsgänge, alle Lernstufen
- Schulformen (OPAC): Gewerbeschule
- Inhalt Raum/Thema: Berufsbildung
Wertpapiere.
57
Ii. Pfandbriefe.
Es sind' verzinsliche Schuldverschreibungen mehrerer Vereine von
Gutsbesitzern, die mit ihrem sämtlichen Grundbesitz für die Schuld
haften.
Der Inhaber solcher Pfandbriefe kann nicht kündigen, weil diese
auf eine bestimmte oder durch Verlosung zu bestimmende Verfallzeit
lauten-
Iii. Aktien.
Es sind Anteilscheine, die ein Darleiher über seinen Beilrag zu
einem gemeinsamen Unternehmen erhält. Die Inhaber solcher Anteil-
scheine nennt man Aktionäre. Der Gewinn eines solchen Unternehmens
wird unter die Aktionäre nach der Höhe ihrer Anteilscheine verteilt.
Für etwaige Verluste haftet der Aktionär nur mit dem eingezahlten
Kapital
Iv. Anlehens - Lose.
Diese sind zweierlei Art, nämlich verzinslich und unverzinslich^
Der Staat gewährt bei der Lotterie-Anleihe nur niedrige Zinsen, oder
behält dieselben sogar zurück und bringt sie bei der Rückzahlung des
Kapitals in größeren oder kleineren Gewinnen zur Verteilung. Es
kommt immer nur eine Anzahl Lose zur Ziehung, die durch eine vorher-
gehende Serienziehung bestimmt ist. Alle Lose werden in Serien, d. i.
in Teile von 100 zu 100 geteilt. Lose, die in einer Serienziehung ge-
zogen sind, steigen im Wert.
V.*)
Beim Kauf von Wertpapieren wird ein mit der erforderlichen
Stempelmarke versehener Schlußschein vom Verkäufer ausgefer-
tigt. Die Stempelgebühr zahlt der Käufer. Nach dem neuen Börsen-
steuergesetz vom 27. April 1894, gültig vom 1. Mai 1894, unterliegen
dem Stempel (der Steuer) Kauf- und sonstige Anschaffungsgeschüfte
über Wertpapiere und börsenmäßig gehandelte Waren. Die Abgabe
beträgt 2/io vom Tausend des Vertragsgegenstandes bei Wertpapieren
und ausländischem Geld, 4a<> bei Warem Steuerfrei sind ge-
schäfte bis zu 600 Mark einschließlich. Die Abgabe kommt in Ab-
stufungen von je 20 Pfennig für jeden anfangenden Betrag von 1000
Mark in Ansatz. Es kostet also z. B. der Ankauf von 500 Mark Reichs-
anleihe keinen Stempel, von 1000 Mark aber 20 Pfennig, von 1500
oder 2000 Mark 40 Pfennig, von 2500 oder 3000 Mark 60 Pfennig
Stempel. . Bei Geschäften bis je 5000 Mark über deutsche Staats-
oder sonstige Anlagepapiere, welche über pari stehen, kommt nur der
Nennwert in Betracht, während außerdem der Kurswert der
Berechnung des Stempels zu Grunde gelegt wird. Die laufenden
Zinsen, Dividende und Spesen kommen bei dieser Berechnung nicht
in Betrachts
Die Reichsbank berechnet im Einkauf wie Verkauf an Spesen Xj6 %’
Provision, jedoch mindestens 50 Pfennig und Hz %o Courtage. Die
Vorschriften über die Entrichtung des Stempels durch Ausstellung
von Schlußnoten sind dieselben wie bisher. Die Schlußnoten müssen
in deutscher Sprache ausgestellt werden und die Wertangabe hat in
Markwährung zu geschehen.
') Vgl. Nachtrag S. 374.
1909 -
Karlsruhe
: Braun
- Autor: Glock, August
- Hrsg.: Korn, Alfred
- Jahr der Erstauflage_wdk: 1907
- Sammlung: Politikschulbuecher Kaiserreich
- Schultypen (WdK): Gymnasium, Realgymnasium, Realschule, Lehrerseminar
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten, Lehrerbildungsanstalten
- Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
- Regionen (OPAC): Preußen
- Inhalt Raum/Thema: Gesellschaftskunde
18
brauchsabgabe eine Abfindung zahlen. Auch sind sie unter gewissen Vor-
aussetzungen von der Betriebsauslage befreit.
Anmerkung 5 zu Nr. 1248 fällt weg.
1249 6. Die Brau- oder Vier st euer. Die Brausteuer wird nach
dem Gewichte des zur Bierbereitung verwendeten Malzes und Zuckers
bemessen; die Steuer steigt von 14 bis 20 M. für 100 Kilogramm, je nach
der Menge des in einem Jahre verwendeten steuerpflichtigen Braustoffes.
Nach dem 1. August 1909 in Betrieb genommene Brauereien, mit deren
Bau nicht schon vor dem 1. Januar 1909 begonnen worden ist, zahlen in
den ersten zehn Jahren eine erhöhte Steuer. Die Steuer ist als V e r -
mahlungssteuer geordnet. Die Brauereien müssen sog. Malzsteuer-
mühlen mit selbsttätiger Verwiegungsvorrichtung, die unter steueramt-
lichem Verschluß steht, halten und ausschließlich benützen. Die Menge des
auf die Mühle gebrachten Malzes wird versteuert. Kleinere Brauereien
zahlen eine Abfindung.
In Nr. 1251 ist 50 Pf. durch 1 bis 3 M. zu ersetzen; die Anmerkung 6
ist zu streichen.
1253 9. Die Wechselstempelsteuer muß entrichtet werden,
bevor der Wechsel in den inländischen Verkehr gebracht wird, durch Ver-
wendung von gestempelten Wechselformularen oder durch Aufkleben von
Wechselstempelmarken, die bei den Postämtern käuflich sind. Für Wechsel,
die länger als drei Monate lausen, wird eine weitere Abgabe für die
nächsten neun Monate und weiterhin für je fernere sechs Monate erhoben.
1255 Zu den Stempelabgaben zählen a) die sog. Emissions-
st e u e r, die bei der Ausgabe von Aktien, Anteilscheinen der deutschen
Kolonialgesellschaften, Bergwerkskuxen (s. Nr. 1045), Renten- und Schuld-
verschreibungen (s. Nr. 1228), aber nicht von Staatspapieren des Reichs
und der Bundesstaaten zu entrichten ist; b) die Talonsteuer, die bei
der regelmäßig wiederkehrenden Ausgabe der Gewinnanteilscheine (bei
Aktien) und der Zinsbogen (bei Renten- und Schuldverschreibungen, aus-
genommen die des Reichs und der Bundesstaaten) abzuführen ist; c) die
sog. Börsen st euer, die beim Ankauf oder bei sonstiger Anschaffung von
Wertpapieren oder ausländischem Geld oder bei börsenmäßigen Handels-
geschäften über Waren durch Auskleben von Stempelmarken aus die über
diese Geschäfte auszustellenden Schlußscheine (s. Nr. 940) bezahlt wird;
ck) die L o t t e r i e st e u e r wird bei Veranstaltung von öffentlichen Lot-
terien oder Ausspielungen in Höhe von 20—25 Prozent des Preises sämt-
licher Lose beim Veranstalter im voraus erhoben. Unter diese Steuer
fallen auch die Wetteinsätze bei öffentlichen Rennen u. dgl. (Totalisator)^;
5 Die Hälfte des Steuerertrags wird den Bundesstaaten zur Förderung
der Pferdezucht überlassen.
1894 -
Leipzig
: Grunow
- Autor: Groth, Ernst, Hoffmann, Georg
- Sammlung: Politikschulbuecher Kaiserreich
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch
- Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
- Inhalt Raum/Thema: Gesellschaftskunde
Steuern
255
bezieht 2j/2 Prozent Provision für den Verkauf der
Wechselstempelmarken.
Eigentliche Verkehrssteuern sind auch die sogenann- Rcichsstcm-
ten Reichsstempelabgaben im engern Sinn. Hier- pclabgabcn
von werden betroffen: Aktien, Renten und Schuldver- ^ g.
schreibungen, die des Reichs und der Bundesstaaten
ausgenommen, mit einer einmaligen Abgabe, der so-
genannten Emissionssteuer von 1 bis 5 %0; ferner
Kauf- und sonstige Anschaffungsgeschäfte über auslän-
dische Banknoten, ausländisches Geld, in- und aus-
ländische Wertpapiere, sowie über börsenmäßig gehan-
delte Waren, d. h. solche Waren, für die Terminpreise
an der Börse notiert werden, deren Usancen für das
Geschäft maßgebend sind, die sogenannte Börsen-
steuer, mit dem Satze von 1j10 und 2/10°/00; endlich
Lotterielose mit 5°/„.
Eine wesentliche Erhöhung der Steuersätze für die
Börsensteuer und die Lotterielose steht unmittelbar
bevor.
Auch von diesen Reichsstempelsteilern, ausgenom-
men für die Lose der Staatslotterien, gebühren den
Einzelstaaten 2 Prozent für Erhebungskosten; der Rein-
ertrag ist aber ebenso wie bei den S. 250 und 253
erwähnten Reichssteuern an die einzelnen Bundes-
staaten zu überweisen.
Alle bisher besprochnen indirekten Steuern machen Steucr-
eine sehr sorgfältige, durch strenge Strafandrohungen kontrollc
unterstützte Kontrolle durch die Steuerverwaltung
notwendig, die sich bei den Verbrauchssteuern bis zur
steten und unmittelbaren Ailfsicht der steuerpflichtigen
Betriebe, bei den Stempelsteuern bis zur Durchsicht
von Schriftstücken bei den Aktiengesellschaften und
öffentlichen Bankanstalten erstreckt.
Das den Einzel st aaten verbliebne Gebiet der in- 2. Stcucrn
direkten Besteuerung ist, soweit es die Verbrauchssteuern der Eiuzel-
betrifft, sehr beschränkt. Die bereits vom Reiche be- - _
1909 -
Karlsruhe
: Braun
- Autor: Glock, August, Burger, Eduard
- Jahr der Erstauflage_wdk: 1907
- Sammlung: Politikschulbuecher Kaiserreich
- Schultypen (WdK): Gymnasium, Realgymnasium, Realschule, Lehrerseminar
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten, Lehrerbildungsanstalten
- Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
- Regionen (OPAC): Baden
- Inhalt Raum/Thema: Gesellschaftskunde
- Inhalt: Zeit: Neuzeit
Der Reichshaushalt
421
[teuer, die bei der Ausgabe von Aktien, Bergwerkskuxen (s.
Nr. 1128), Renten- und Schuldverschreibungen (s. Nr. 1313) aber
nicht von Staatspapieren des Reichs und der Bundesstaaten zu ent-
richten ist; b. die sog. Börsen st euer, die beim Ankans oder bei
sonstiger Anschassung von Wertpapieren oder ausländischem Geld
oder bei börfenmäßigen Handelsgeschäften über Waren durch Auf-
kleben von Stempelmarken aus die über diese Geschäfte auszustellenden
Schlußscheine (s. Nr. 1009) bezahlt wird; c. die Lotterie st euer
wird bei Veranstaltung von öffentlichen Lotterien oder Ausspielungen
in Höhe von 20—25 Prozent des Preises sämtlicher Lose beim Ver-
anstalter im voraus erhoben. Unter diese Steuer fallen auch die Wett-
einsätze bei öffentlichen Rennen u. dgl.; bei dielen muß der Veran-
stalter des Wettbetriebs (Buchmacher) jedem Wettenden einen ver-
steuerten Ausweis über seinen Einsatz ausstellen; d. die Fracht- 1341
urkund e n fteue r trifft die Versendung von Frachtgiitern zu
Wasser oder auf der Eisenbahn; sie wird entrichtet durch Verwendung
gestempelter Vordrucke von Frachtbriefen, Ladescheinen usw. oder
durch Aufkleben von Stempelmarken ans diese Urkunden; e. die
Fahr karten st euer wird von den Eisenbahnverwaltungen,
Trambahnen und Dampfschiffahrtsunternehmungen entrichtet und
von ihnen regelmäßig auf den Preis der Fahrkarten geschlagen;
k. die Steuer auf Kraftfahrzeuge (Automobile und 1342
Motorräder) ist nach der Zahl der Pferdekräfte der Maschinen abge-
stuft. Gegen Zahlung der Steuer wird eine gestenipelte Erlaubnis-
karte ausgefolgt, die der Führer des Fahrzeugs unterwegs stets bei
sich haben muß; §. die S t e u e r ans die Vergüt unge n
der Aufsichtsräte von Aktiengesellschaften usw. berechnet sich
auf 8 Prozent der den Aufsichtsräten gewährten Gewinnanteile.
Tantiemen, Gehälter u. dgl.; sie ist von den Gesellschaften zu entrichten.
11. Die Erbschafts- und S ch e n k u n g s st e u e r. 1343
Die Erbschaftssteuer wird für jeden einzelnen Erben oder Ver-
mächtnisnehmer aus seinem Erwerb unter Berücksichtigung seines
Verhältnisses zum Erblasser berechnet und von ihm erhoben. Sie
beträgt (je nach dem Grade der Verwandtschaft usw. mit dem Erb-
lasser) 4—10 Prozent des angefallenen Betrags; doch findet eine pro-
gressive (d. h. mehr und mehr steigende) Erhöhung dieser Steuersätze
statt, wenn der Erwerb mehr als 20 000 M. beträgt.
Von der Steuer befreit bleiben unter anderen: 1. der Ehegatte
sowie Abkömmlinge des Erblassers; 2. die nicht mehr als 10 000 M.
betragenden Anfälle an Eltern und Voreltern; 3. die Zuwendungen
an Dienstboten u. dgl. im Betrag van nicht über 3000 M.; 4. die Zu-
wendungen au Kirchen oder zu kirchlichen, gemeinnützigen oder mild-
1909 -
Karlsruhe
: Braun
- Autor: Glock, August, Burger, Eduard
- Jahr der Erstauflage_wdk: 1907
- Sammlung: Politikschulbuecher Kaiserreich
- Schultypen (WdK): Gymnasium, Realgymnasium, Realschule, Lehrerseminar
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten, Lehrerbildungsanstalten
- Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
- Regionen (OPAC): Baden
- Inhalt Raum/Thema: Gesellschaftskunde
- Inhalt: Zeit: Neuzeit
Die Banken und Sparkassen
311
C. Die Banken und Sparkassen.
1. Ihre Bedeutung.
Die Banken *0 sind Unternehmungen zur Vermittlung des Geld- 987
und Kreditverkehrs. Dem Geldverkehr dienen sie durch Handel mit
Münzsorten, Edelmetallen und Wertpapieren, während sie für den
Kreditverkehr eine überaus wichtige Rolle spielen dadurch, daß sie auf
eigene Gefahr von Kaufleuten und sonstigen Privaten Geld, das bei
diesen gerade keine Verwendung findet, darlehensweise aufnehmen
und wieder als Gläubiger verleihen. Auf diese Weise brin-
gen die Banken bte Kapitalien in Umlauf und Zu angemessener Ver-
wendung.
Sie sind teils Einzelunternehmungen, teils gesellschaftliche Unter- 988
nehmungen, insbesondere Aktiengesellschaften. Neben den Privat-
banken gibt es anch öffentliche, d. h. von öffentlichen Korporationen,
insbesondere vom Staat betriebene Banken.
2. Die wichtigsten Bankgeschäfte.
Die hauptsächlichsten Geschäfte der heutigen Banken sind:
a. Der An- und Verkauf von Edelmetallen, ausländischen Münz- 989
forten, Wechseln und Effekte n?° Unter letzteren versteht man die
an der Börse gehandelten („börsengängigen") Wertpapiere, haupt-
sächlich die Aktien und Staatsschuldscheine.^
b. Die Besorgung von Geschäften der verschiedensten Art für 990
andere, wie z. B. die Einziehung von Geldern (das sog. Inkasso),
die Besorgung von Auszahlungen, der kommissionsweise Kauf und
Verkauf von Wertpapieren, die Einlösung von Zinscoupons und
Dividendenscheinen usw. Mit Kunden, welche derartige und andere
Geschäfte ständig von einer Bank für sich besorgen lassen, steht diese in
laufender Rechnung oder Kontokurrent. 19 20 21
19 Im Mittelalter hatten die Geldwechsler in Italien ihre Geld-
schüsseln öffentlich auf Tischen, ital. banco, ausgestellt; daher rührt die heu-
tige Bezeichnung als Bank.
20 Dieser Handel mit Wechseln, Effekten und anderen Waren, welche
einen Kurs haben, heißt Arbitrage, wenn er unter Ausnutzung der
verschiedenen Höhe der an verschiedenen Handelsplätzen vermerkten Kurse
erfolgt. Haben z. B. Wechsel auf London in Amsterdam einen niedrigeren
Kurs, als in Berlin, so kauft der Arbitrageur sie in Amsterdam ein, um
sie in Berlin wieder zu verkaufen.
21 Anlehenspapiere des Staats, der Gemeinden, Hypothekenbanken usw.
heißen Jnhaberpapiere, wenn sie in Schuldverschreibungen bestehen,
welche den jeweiligen Inhaber berechtigen, die Zinsen und das Ka-
pital selbst (sobald es fällig wird) m Empfang zu nehmen, so daß also
jede Uebertragung des Papiers ohne weiteres die Uebertragung der Forde-
rung in sich schließt. Zur Ausgabe solcher Jnhaberpapiere ist regelmäßig
staatliche Genehmigung notwendig.
1910 -
Berlin
: Mittler
- Autor: Engelhardt, Georg
- Hrsg.: ,
- Auflagennummer (WdK): 2
- Sammlung: Kaiserreich Geschichtsschulbuecher
- Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
- Inhalt Raum/Thema: Weltkunde
116 V. Verfassung und Verwaltung und die Parteien.
Die Spiels arten ft euer; sie beträgt 30 ^ für Spiele mit 36 Blättern, 50 ^ für die anderen Spiele.
Nach dem Reichsstempelgesetz vom 14. Juni 1900, geändert unterm 3. Juni 1906 und 15. Juli 1909, zieht das Reich noch zu Abgaben heran:
Aktien, Anteilscheine, R ux e, Renten- und Schuldverschreibungen.
Eewinnanteilscheine und Zinsbogen (Talonsteuer).
Kauf- und sonstige Anschaffungsgeschäfte über Wertpapiere der vorgenannten Art, über ausländische Banknoten, ausländisches Papiergeld und ausländische ©eibsorten.
Lotterielose, inländische mit 20 ausländische „ 25
Frachturkunden (Schiffsfrachturkunden, Frachtbriefe, Ladescheine).
Personenfahrkarten je nach der Höhe des Betrags und der Wagenklasse.
Erlaubniskarten für Kraftfahrzeuge (Automobilsteuer).
Vergütungen an Aufsichtsratsmitglieder von Aktiengesellschaften usw. (Tantiemensteuer).
Schecks mit 10 4 pro Scheck (ausschl. Postscheckverkehr).
Grundstücksübertragungen mit Vs % des Objektwertes.
Dte Erhebung und Verwaltung der Verbrauchssteuern bleibt nach_ Artikel 36 der Verfassung jedem Bundesstaat innerhalb seines Gebiets (gegen Erstattung der Verwaltungskosten) überlassen/
Abschnitt Vii regelt das Eisenbahnwesen. Die Eisenbahnen im Deutschen Reich sind Eigentum der einzelnen Staaten, deren Verwaltung sie auch unterstehen, das Reich übt nur Aufsichtsrechte aus. Eigentum des Reichs sind die 1871 von Frankreich erworbenen elsaß-lothringischen Bahnen, die dem ,,Reichsamt für die Verwaltung der Reichseisenbahnen" unterstehen.
Zum Zweck einheitlicher Gestaltung des Eisenbahnwesens irrt Deutschen Reiche setzt Artikel 41 fest, daß Eisenbahnen, die im Interesse der Verteidigung Deutschlands oder im Interesse des gemeinen Verkehrs für notwendig erachtet werden, kraft eines Gesetzes auch gegen den Widerspruch der Bundesglieder, deren Gebiet sie durchschneiden, unbeschadet der Landeshoheitsrechte, für Rechnung des Reichs angelegt oder an Privatunternehmer zur Ausführung konzessioniert und mit dem Erpropriationsrecht ausgestattet werden können.
Nach Artikel 42 sind die Bundesregierungen verpflichtet, die deutschen Eisenbahnen im Interesse des allgemeinen Verkehrs wie ein einheitliches Netz verwalten und zu diesem Behufe auch die neu herzustellenden Bahnen nach einheitlichen Normen anlegen und ausrüsten zu lassen.
1912 -
Essen Berlin
: Bachmann Baedeker
- Hrsg.: ,, Heinecke, August
- Sammlung: Realienbuecher Kaiserreich
- Schulbuchtyp (WdK): Lesebuch
- Schultypen (WdK): Niedere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Niedere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): Berufliche Bildungsgänge, alle Lernstufen
- Schulformen (OPAC): Gewerbliche Fortbildungsschule
- Inhalt Raum/Thema: Realienkunde
- Geschlecht (WdK): koedukativ
Allerlei von der Börse.
101
kaufen wollten. Winkten sie mit der Hand nach dem Makler hin, so deuteten
sie damit an, daß sie Papiere zu dem ausgerufenen Kurs verkaufen wollten,
winkten sie nach sich hin, so wollten sie kaufen. Es fand also sozusagen eine
Auktion von Wertpapieren statt. Ähnlich ging es in den andern Ecken des
Saales zu, in denen Staatsschuldscheine, Bankaktien u. dgl. verhandelt wurden.
Auch unter den durcheinander wirbelnden Männern boten manche Wertpapiere
aus; um sie sammelten sich dann kleinere Gruppen, die lebhaft unterhandelten.
Hier und da standen Bänke, auf deren Rücklehnen Schilder mit den Namen be-
deutender Firmen angebracht waren. Hier saßen die Vertreter dieser Firmen
und nahmen die Berichte ihrer Angestellten entgegen. Diese Bänke bringen eine
erhebliche Miete ein, ebenso wie die Saalnischen, in denen die Vertreter der
bedeutendsten Banken ihren Sitz aufschlagen. Sie empfangen Depeschen und
sonstige Nachrichten und geben Weisungen an die Makler.
Wie Du weißt, habe ich im Laufe der Jahre ein kleines Vermögen ge-
sammelt; einen Teil davon habe ich der Sparkasse übergeben, einen Teil in
sicheren Hypotheken angelegt, und für einige tausend Mark habe ich preußische
Staatsschuldscheine gekauft. Diese Wertpapiere sind durchaus sicher, bringen
aber nur 3x/2 °/0 ein, während an Jndustriepapieren das Zehnfache und mehr
zu gewinnen wäre. Nun denk' einmal, die Geldgier packt mich, und ich beauf-
trage einen Bankier, für meine Staatspapiere Wertpapiere zu kaufen, an denen
sich etwas Ordentliches gewinnen läßt. Kauft er Papiere, die beispielsweise auf
130 stehen, so muß er für jedes Papier, das einen Nennwert von 100 Mark
hat, 130 Mark zahlen, d. h. je 100 Mark gelten, wenn sie anfänglich in
solchen Papieren angelegt worden sind, jetzt 130 Mark. Wenn nun die Unter-
nehmung, welche diese Aktien ausgegeben hat, auch fernerhin gute Geschäfte
macht, so können je 100 Mark nach einiger Zeit mehr als 30 Mark, vielleicht
50, 60 Mark Gewinn abwerfen, und wenn ich dann ein solches Papier verkaufe,
so habe ich an 130 Mark in kurzer Zeit 20, 30 Mark verdient. Der Bankier
kann für mich auch Papiere kaufen, die unter 100 stehen, wenn er aus ver-
schiedenen Anzeichen schließt, daß sie bald steigen werden. Wir wollen annehmen,
es handle sich um die Aktien einer aufstrebenden Brauerei. Ihr Bier kommt
sehr in Aufnahme; sie macht gewaltige Geschäfte, ihre Aktien steigen auf 150,
190, 250. Rechne Dir den Gewinn aus, den ich härte, wenn ich jetzt meine
Brauerei-Aktien verkaufte I Da tritt ziemlich unverhofft ein allgeineiner wirt-
schaftlicher Rückgang ein; die Brauerei wird obendrein durch den Zusammenbruch
eines Bankhauses empfindlich in Mitleidenschaft gezogen; sie gerät in Schwierig-
keiten, und die Aktiengesellschaft muß ihre Zahlungen einstellen, so daß ich schließ-
lich froh bin, wenn ich 40 vom Hundert rette. So etwas kann mir mit meinen
preußischen Staatspapieren nicht passieren, und so will ich sie denn behalten,
statt mit meinen sauer erworbenen Ersparnissen an der Börse zu spekulieren;
so etwas ist nichts für uns kleine Leute.
Da fällt mir just eine Geschichte ein, die ich kürzlich gelesen habe. Sie
stammt von dem bekannten Volksschriftsteller Peter Rosegger, und ich will sie
Dir zum Schluß erzählen.
Im Herbst 1872 — so etwa schreibt er — suchte ich meinen Kameraden
1903 -
Essen
: Baedeker
- Autor: Heinecke, August
- Sammlung: Realienbuecher Kaiserreich
- Schulbuchtyp (WdK): Lesebuch
- Schultypen (WdK): Niedere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Niedere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): Berufliche Bildungsgänge, alle Lernstufen
- Schulformen (OPAC): Gewerbliche Fortbildungsschule
- Inhalt Raum/Thema: Berufsbildung
- Geschlecht (WdK): koedukativ
Allerlei von der Börse.
101
kaufen wollten. Winkten sie mit der Hand nach dem Makler hin, so denteten
sie damit an, daß sie Papiere zu dem ausgerufenen Kurs verkaufen wollten,
winkten sie nach sich hin, fo wollten sie kaufen. Es fand also sozusagen eine
Auktion von Wertpapieren statt. Ähnlich ging es in den andern Ecken des
Saales zu, in denen Staatsschuldscheine, Bankaktien u. dgl. verhandelt wurden.
Auch unter den durcheinander wirbelnden Männern boten manche Wertpapiere
aus; um sie sammelten sich dann kleinere Gruppen, die lebhaft unterhandelten.
Hier und da standen Bänke, auf deren Rücklehnen Schilder mit den Namen be-
deutender Firmen angebracht waren. Hier saßen die Vertreter dieser Firmen
und nahmen die Berichte ihrer Angestellten entgegen. Diese Bänke bringen eine
erhebliche Miete ein, ebenso wie die Saalnischen, in denen die Vertreter der
bedeulendsteir Banken ihren Sitz aufschlagen. Sie empfangen Depeschen und
sonstige Nachrichten und geben Weisungen an die Makler.
Wie Dn weißt, habe ich im Laufe der Jahre ein kleines Vermögen ge-
sammelt; einen Teil davon habe ich der Sparkasse übergeben, einen Teil in
sicheren Hypotheken angelegt, und für einige tausend Mark habe ich preußische
Staatsschuldscheine gekauft. Diese Wertpapiere sind durchaus sicher, bringen
aber nur 31/2 °/0 ein, während an Jndustriepapieren das Zehnfache und mehr
zu gewinnen wäre. Nun denk' einmal, die Geldgier packt mich, und ich beauf-
trage einen Bankier, für meine Staatspapiere Wertpapiere zu kaufen, an denen
sich etwas Ordentliches gewinnen läßt. Kauft er Papiere, die beispielsweise auf
130 stehen, so muß er für jedes Papier, das einen Nennwert von 100 Mark
hat, 130 Mark zahlen, d. h. je 100 Mark bringen, wenn sie anfänglich in
solchen Papieren angelegt worden sind, jetzt 30 Mark Zinsen. Wenn nun die
Unternehmung, welche diese Aktien ausgegeben hat, auch fernerhin gute Geschäfte
macht, so können je 100 Mark nach einiger Zeit mehr als 30 Mark, vielleicht
50, 60 Mark Gewinn abwerfen, und wenn ich dann ein solches Papier verkaufe,
so habe ich an 130 Mark in kurzer Zeit 20, 30 Mark verdient. Der Bankier
kann für mich auch Papiere kaufen, die unter 100 stehen, wenn er aus ver-
schiedenen Anzeichen schließt, daß sie bald steigen werden. Wir wollen annehmen,
es handle sich um die Aktien einer aufstrebenden Brauerei. Ihr Bier kommt
sehr in Aufnahme; sie macht gewaltige Geschäfte, ihre Aktien steigen auf 150,
190, 250. Rechne Dir den Gewinn aus, den ich härte, wenn ich jetzt meine
Brauerei-Aktien verkaufte! Da tritt ziemlich unverhofft ein allgemeiner wirt-
schaftlicher Rückgang ein; die Brauerei wird obendrein durch den Zusammenbruch
eines Bankhauses empsindlich in Mitleidenschaft gezogen; sie gerät in Schwierig-
keiten und die Aktiengesellschaft muß ihre Zahlungen einstellen, so daß ich schließ-
lich froh bin, wenn ich 40 vom Hundert rette. So etwas kann mir mit meinen
preußischen Staatspapieren nicht Passieren, und so will ich sie denn behalten,
statt mit meinen sauer erworbenen Ersparnissen an der Börse zu spekulieren;
so etwas ist nichts für uns kleine Leute.
Da fällt mir just eine Geschichte ein, die ich kürzlich gelesen habe. Sie
stammt von dem bekannten Volksschriftsteller Peter Rosegger, und ich will sie
Dir zum Schluß erzählen.
Im Herbst 1872 — so etwa schreibt er — suchte ich meinen Kameraden
1907 -
Essen Berlin
: Bachmann Baedeker
- Hrsg.: ,, Heinecke, August
- Sammlung: Realienbuecher Kaiserreich
- Schulbuchtyp (WdK): Lesebuch
- Schultypen (WdK): Niedere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Niedere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): Berufliche Bildungsgänge, alle Lernstufen
- Schulformen (OPAC): Gewerbliche Fortbildungsschule
- Inhalt Raum/Thema: Realienkunde?
- Geschlecht (WdK): koedukativ
Allerlei von der Börse.
101
kaufen wollten. Winkten sie mit der Hand nach dem Makler hin, so deuteten
sie damit an, daß sie Papiere zu dem ausgerufenen Kurs verkaufen wollten,
winkten sie nach sich hin, so wollten sie kaufen. Es fand also sozusagen eine
Auktion von Wertpapieren statt. Ähnlich ging es in den andern Ecken des
Saales zu, in denen Staatsschuldscheine, Bankaktien u. dgl. verhandelt wurden.
Auch unter den durcheinander wirbelnden Männern boten manche Wertpapiere
aus; um sie sammelten sich dann kleinere Gruppen, die lebhaft unterhandelten.
Hier und da standen Bänke, auf deren Rücklehnen Schilder mit den Namen be-
deutender Firmen angebracht waren. Hier saßen die Vertreter dieser Firmen
und nahmen die Berichte ihrer Angestellten entgegen. Diese Bänke bringen eine
erhebliche Miete ein, ebenso wie die Saalnischen, in denen die Vertreter der
bedeutendsten Banken ihren Sitz aufschlagen. Sie empfangen Depeschen und
sonstige Nachrichten und geben Weisungen an die Makler.
Wie Du weißt, habe ich im Laufe der Jahre ein kleines Vermögen ge-
sammelt; einen Teil davon habe ich der Sparkasse übergeben, einen Teil in
sicheren Hypotheken angelegt, und für einige tausend Mark habe ich preußische
Staatsschuldscheine gekauft. Diese Wertpapiere sind durchaus sicher, bringen
aber nur 31/2 °/0 ein, während an Jndustriepapieren das Zehnfache und mehr
zu gewinnen wäre. Nun denk' einmal, die Geldgier packt mich, und ich beauf-
trage einen Bankier, für meine Staatspapiere Wertpapiere zu kaufen, an denen
sich etwas Ordentliches gewinnen läßt. Kauft er Papiere, die beispielsweise auf
130 stehen, so muß er für jedes Papier, das einen Nennwert von 100 Mark
hat, 130 Mark zahlen, d. h. je 100 Mark bringen, wenn sie anfänglich in
solchen Papieren angelegt worden sind, jetzt 30 Mark Zinsen. Wenn nun die
Unternehmung, welche diese Aktien ausgegeben hat, auch fernerhin gute Geschäfte
macht, so können je 100 Mark nach einiger Zeit mehr als 30 Mark, vielleicht
50, 60 Mark Gewinn abwerfen, und wenn ich dann ein solches Papier verkaufe,
so habe ich an 130 Mark in kurzer Zeit 20, 30 Mark verdient. Der Bankier
kann für mich auch Papiere kaufen, die unter 100 stehen, wenn er aus ver-
schiedenen Anzeichen schließt, daß sie bald steigen werden. Wir wollen annehmen,
es handle sich um die Aktien einer aufstrebenden Brauerei. Ihr Bier kommt
sehr in Aufnahme; sie macht gewaltige Geschäfte, ihre Aktien steigen auf 150,
190, 250. Rechne Dir den Gewinn aus, den ich härte, wenn ich jetzt meine
Brauerei-Aktien verkaufte I Da tritt ziemlich unverhofft ein allgemeiner wirt-
schaftlicher Rückgang ein; die Brauerei wird obendrein durch den Zusammenbruch
eiues Bankhauses empsiudlich in Mitleidenschaft gezogen; sie gerät in Schwierig-
keiten und die Aktiengesellschaft muß ihre Zahlungen einstellen, so daß ich schließ-
lich froh bin, wenn ich 40 vom Hundert rette. So etwas kann mir mit meinen
preußischen Staatspapieren nicht passieren, und so will ich sie denn behalten,
statt mit meinen sauer erworbenen Ersparnissen an der Börse zu spekulieren;
so etwas ist nichts für uns kleine Leute.
Da fällt mir just eine Geschichte ein, die ich kürzlich gelesen habe. Sie
stammt von dem bekannten Volksschriftsteller Peter Rosegger, und ich will sie
Dir zum Schluß erzählen.
Im Herbst 1872 — so etwa schreibt er — suchte ich meinen Kameraden
1909 -
Karlsruhe
: Braun
- Autor: Schiedermair, Josef, Glock, August
- Jahr der Erstauflage_wdk: 1907
- Sammlung: Politikschulbuecher Kaiserreich
- Schultypen (WdK): Gymnasium, Realgymnasium, Realschule, Lehrerseminar
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten, Lehrerbildungsanstalten
- Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
- Regionen (OPAC): Bayern
- Inhalt Raum/Thema: Gesellschaftskunde
402
Das Finanzwesen
1410 Zu den Stempelabgaben zählen 2. die sog. Emissions-
steuer, die bei der Ausgabe von Aktien, Bergwerkskuxen (s.
Nr. 1440), Renten- und Schuldverschreibungen (s. Nr. 1383), aber
nicht von Staatspapieren des Reichs und der Bundesstaaten zu ent-
richten ist; d. die sog. B ö r s e n st e u e r , die beim Ankauf oder bei
sonstiger Anschaffung von Wertpapieren oder ausländischem Geld
oder bei börsenmäßigen Handelsgeschäften über Waren durch Auf-
kleben von Stempelmarken auf die über diese Geschäfte auszustellen-
den Schlußscheine (f. Nr. 1055) bezahlt wird; c. die Lotterie-
steuer wird bei Veranstaltung von öffentlichen Lotterien oder Aus-
spielungen in Höhe von 20—25 Prozent des Preises sämtlicher Lose
beim Veranstalter im voraus erhoben. Unter diese Steuer fallen
auch die Wetteinsätze bei öffentlichen Rennen u. dgl.; bei diesen muß
der Veranstalter des Wettbetriebs (Buchmacher) jedem Wettenden
einen versteuerten Ausweis über seinen Einsatz ausstellen; d. die
1 Frachturkunden st euer trifft die Versendung von Fracht-
gütern zu Wasser oder auf der Eisenbahn bei ganzen Wagenladungen;
sie wird entrichtet durch Verwendung gestempelter Vordrucke von
Frachtbriefen, Ladescheinen usw. oder durch Auskleben von Stempel-
marken auf diese Urkunden; e. die Fahrkarten st euer wird von
den Eisenbahnverwaltungen, Trambahnen und Dampfschiffahrtsun-
ternehmungen entrichtet und von ihnen regelmäßig auf den Preis
14-2 der Fahrkarten geschlagen; t. die Steuer aus Kraftfahr-
zeuge (Automobile und Motorräder) ist nach der Zahl der Pferde-
kräfte der Maschinen abgestuft. Gegen Zahlung der Steuer wird eine
gestempelte Erlaubniskarte ausgefolgt, vor deren Lösung die Inge-
brauchnahme des Fahrzeugs verboten ist, und die der Führer des
Fahrzeugs unterwegs stets bei sich haben mutz; §. die S t e u e r a u f
die Vergütungen der Aussichtsräte von Aktiengesell-
schaften usw. berechnet sich auf 8 Prozent der den Aufsichtsräten ge-
währten Gewinnanteile, Tantiemen, Gehälter u. dgl.; sie ist von den
Gesellschaften zu entrichten, aber ihnen von den Mitgliedern des Auf-
sichtsrats zu erstatten.
1413 11. Die Erbschasts- und Schenkungssteuer.
Die Erbschaftssteuer wird für jeden einzelnen Erben oder Ver-
mächtnisnehmer aus seinem Erwerb unter Berücksichtigung seines
Verhältnisses zum Erblasser berechnet und von ihm erhoben. Sie
beträgt (je nach dem Grade der Verwandtschaft usw. mit dem Erb-
lasser) 4—10 Prozent des angefallenen Betrags; doch findet eine
progressive (d. h. mehr und mehr steigende) Erhöhung dieser Steuer-
sätze statt, wenn der Erwerb mehr als 20 000 M. beträgt.
1909 -
Karlsruhe
: Braun
- Autor: Glock, August
- Hrsg.: Korn, Alfred
- Jahr der Erstauflage_wdk: 1907
- Sammlung: Politikschulbuecher Kaiserreich
- Schultypen (WdK): Gymnasium, Realgymnasium, Realschule, Lehrerseminar
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten, Lehrerbildungsanstalten
- Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
- Regionen (OPAC): Preußen
- Inhalt Raum/Thema: Gesellschaftskunde
Die Banken und Sparkassen
303
und wieder als Gläubiger verleihen. Auf diese Weise bringen die
Banken die Kapitalien in Umlauf und zu angemessener Ver-
wendung.
Sie sind teils Einzelunternehmungen, teils gesellschastliche Unter- 919
nehmungen, insbesondere Aktiengesellschaften. Neben den Privat-
banken gibt es auch öffentliche, d. h. von öffentlichen Korporationen,
insbesondere vom Staat betriebene Banken.
2. Die wichtigsten Bankgeschäfte.
Die hauptsächlichsten Geschäfte der heutigen Banken siikd:
a. Der An- und Verkauf von Edelmetallen, ausländischen Münz- 920
sorten, Wechseln und Effekte n?° Unter letzteren versteht man die
an der Börse gehandelten („börsengängigen") Wertpapiere, haupt-
sächlich die Aktien und Staatsschuldscheine.^
b. Die Besorgung von Geschäften der verschiedensten Art für 920 21
andere, wie z. B. die Einziehung von Geldern (das sog. I n k a s s 0),
die Besorgung von Wertpapieren, der kommissionsweise Kauf und
Verkauf von Wertpapieren, die Einlösung von Zinseoupons und
Dividendenscheinen usw. Mit Kunden, welche derartige und andere
Geschäfte ständig von einer Bank für sich besorgen lassen, steht diese in
laufender Rechnung oder Kontokurrent.
c. Die Aufbewahrung von Geld, Wertpapieren, Schmuck- 922
fachen usw. Diese sog. Depositen sind entweder „verschlossene
Depots" in verschlossenen oder versiegelten Kästen oder Paketen,
oder „offene Depot s", bei welchen die Bank nicht nur die Auf-
bewahrung, sondern auch die Verwaltung der Wertpapiere über-
nimmt, insbesondere die Verpflichtung, die Coupons rechtzeitig einzu-
lösen und die etwaige Auslosung der Papiere zu überwachen.
Während auch bei diesen offenen Depositen die Bank über die 92z
ihr anvertrauten Wertpapiere in keiner Weise für ihre eigenen Zwecke
20 Dieser Handel mit Wechseln, Effekten und anderen Waren, welche einen
Kurs haben, heißt Arbitrage, wenn er unter Ausnutzung der verschiedenen Höhe
der an verschiedenen Handelsplätzen vermerkten Kurse erfolgt. Haben z. B. Wechsel
auf London in Amsterdam einen niedrigeren Kurs, als in Berlin, so kauft der
Arbitrageur sie in Amsterdam ein, um sie in Berlin wieder zu verkaufen.
21 Anlehenspapiere des Staats, der Gemeinden, Hypothekenbanken usw. heißen
Inhaberpapiere, wenn sie in Schuldverschreibungen bestehen, welche den jetveiligen
Inhaber berechtigen, die Zinsen und das Kapital selbst lsobald es fällig wird) in
Empfang zu nehmen, sb daß also jede Uebertragung des Papiers ohne weiteres die
Uebcrtragung der Forderung in sich schließt. Zur Ausgabe solcher Jnhaberpapiere
ist regelinäßig staatliche Genehmigung notwendig.
1913 -
Cassel
: Scheel
- Sammlung: Politikschulbuecher Kaiserreich
- Schultypen (WdK): Fortbildungsschule
- Schultypen Allgemein (WdK): Niedere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): Berufliche Bildungsgänge, alle Lernstufen
- Schulformen (OPAC): Gewerbliche Fortbildungsschule
- Inhalt Raum/Thema: Berufsbildung, Gesellschaftskunde
129
Betrügt der Wert mehr als 20 000 Mark, so erhöht sich diese
Steuer entsprechend.
Ii. Die indirekten Steuern des Reichs. Das Reich
erhebt keine direkten Steuern. Seine Ausgaben deckt es aus den Über-
schüssen der Post und der Reichseisenbahn, sowie aus den Zöllen, den
Reichsstempelsteuern, der Erbschaftssteuer imb den Verbrauchssteuern.
Die Reichssteuern sind:
1. Die Spielkartensteuer und die Wechselstempelsteuer.
2. D i e R e i ch s st e m p e l st e u e r, nach welcher Aktien, Renten-
und Schuldverschreibungen, Talons, Kauf- und Verkaufs-
geschäfte über Wertpapiere, Lotterielose, Frachturknnden,
Frachturkunden im Schiffsverkehr. Personenfahrkarten, Er-
laubniskarten für Kraftfahrzeuge, Schecks und Grundstücks-
übertragungen steuerpflichtig sind.
3. Verbrauchssteuern. Hierzu zählen: Branntweinsteuer,
Brausteuer, Tabaksteuer, Salzsteuer, Zuckersteuer, Schaum-
weinsteuer, Zigarettensteuer, Leuchtmittelsteuer und Zünd-
warensteuer.
4. Die Erbschaftssteuer.
Vom Reichs- und Staatshaushalt.
Bei Beginn eines neuen Jahres überlegt sich ein sorgsamer
Hausvater, welche Ausgaben er im laufenden Jahre zu machen hat
und welche Einnahmen ihm zur Verfügung stehen, und er versucht,
die Ausgaben mit den Einnahmen in Einklang zu bringen. Er muß
wissen, wieviel er für einzelne Bedürfnisse, wie Nahrung, Kleidung,
Wohnung usw. ausgeben darf, um am Schlüsse des Jahres nicht
mit Schulden rechnen zu müssen. Diese Aufstellung der Ausgaben
und Einnahmen, die man während eines Jahres zu machen gedenkt,
nennt man einen Haushaltplan oder einen Etat oder ein Budget.
Noch notwendiger als im Familienleben ist eine derartige Auf-
stellung im Gemeinde- und Staatsleben. Der Deutsche Reichstag
beschäftigt sich mit der Beratung des Reichsetats. Nach Artikel 69
der Reichsversassung sind für je ein Jahr alle Einnahmen und Aus-
gaben des Reiches zu veranschlagen. Als Rechnungsjahr (als Finanz-
periode) war ursprünglich das Kalenderjahr gewählt; an dessen Stelle
ist seit 1876 die Zeit vom 1. April bis 31. März des nächsten
Jahres getreten. Auch in Preußen dauert die Finanz- oder Etat-
Periode je ein Jahr. Die Aufstellung des Etats oder Budgets ist
Sache der Finanzverwaltung, im Deutschen Reich; des Reichskanzlers
oder des Reichsschatzamtes. Jeder Etat besteht aus zwei Haupt-
abteilungen, aus Ausgaben und Einnahmen. Der Ausgabenetat zer-
fällt in die fortlaufenden und einmaligen Ausgaben. Das Deutsche
9
1909 -
Karlsruhe
: Braun
- Autor: Schiedermair, Josef, Glock, August
- Jahr der Erstauflage_wdk: 1907
- Sammlung: Politikschulbuecher Kaiserreich
- Schultypen (WdK): Gymnasium, Realgymnasium, Realschule, Lehrerseminar
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten, Lehrerbildungsanstalten
- Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
- Regionen (OPAC): Bayern
- Inhalt Raum/Thema: Gesellschaftskunde
Die Banken und Sparkassen
339
c. Die Banken und Sparkassen.
1. Ihre Bedeutung.
Die Banken^ sind Unternehmungen zur Vermittelung des Geld- iozo
und Kreditverkehrs. Dem Geldverkehr dienen sie durch Handel mit
Münzsorten, Edelmetallen und Wertpapieren, während sie für den
Kreditverkehr eine überaus wichtige Rolle spielen dadurch, daß sie auf
eigene Gefahr von Kaufleuten und sonstigen Privaten Geld, das bei
diesen gerade keine Verwendung findet, darlehensweise aufnehmen
und wieder als Gläubiger verleihen. Auf diese Weise bringen die
Banken die Kapitalien in Umlauf und zu angemessener Ver-
wendung.
Sie sind teils Einzelnnternehmungen, teils gesellschaftliche Unter- iozi
nehmungen, insbesondere Aktiengesellschaften. Neben den Privat-
banken gibt es auch öffentliche, d. h. von öffentlichen Korporationen,
insbesondere vom Staat betriebene Banken, so in Bayern die K. Bank
in Nürnberg.
2. Die wichtigsten Bankgeschäfte.
Die hauptsächlichsten Geschäfte der heutigen Banken sind:
a. Der An- und Verkauf von Edelmetallen, ausländischen Münz- i»Z2
sorten, Wechseln und Effekten?" Unter letzteren versteht man die
an der Börse gehandelten („börsengängigen") Wertpapiere, haupt-
sächlich die Aktien ltnb Staatsschuldscheine?" * 1 * * * * 20
die Rabattmarken, d. h. Anweisungen auf den bei dem Verein von den
Kaufleuten hinterlegten Rabattbetrag, welcher jedoch, um den Sammel- und
Sparbetrieb anzureizen, erst erhoben werden darf, wenn er eine gewisse
Summe erreicht hat.
38 Im Mittelalter hatten die Geldwechsler in Italien ihre Geld-
schüsseln öffentlich auf Tischen, ital. banco, aufgestellt; daher rührt die heu-
tige Bezeichnung als Bank.
1s Dieser Handel mit Wechseln, Effekten und anderen Waren, welche
einen Kurs haben, heißt Arbitrage, wenn er unter Ausnutzung der
verschiedenen Höhe der an verschiedenen Handelsplätzen vermerkten Kurse
erfolgt. Haben z. B. Wechsel auf London in Amsterdam einen niedrigeren
Kurs, als in Berlin, so kauft der Arbitrageur sie in Amsterdam ein, um
sie in Berlin wieder zu verkaufen.
20 Anlehenspapiere des Staats, der Gemeinden, Hypothekenbanken usw.
heißen Inhaber Papiere, wenn sie in Schuldverschreibungen bestehen,
welche den jeweiligen Inhaber berechtigen, die Zinsen und das Ka-
pital selbst (sobald es fällig wird) in Empfang zu nehmen, so daß also
jede Uebertragung des Papiers ohne weiteres die Uebertragung der Forde-
rung in sich schließt. Zur Ausgabe solcher Jnhaberpapiere ist regelinäßig
staatliche Genehmigung notwendig.
22*
1902 -
Leipzig
: Teubner
- Autor: Schenk, Karl, Wolff, Emil, Maigatter, Friedrich
- Sammlung: Kaiserreich Geschichtsschulbuecher
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch
- Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten, Lehrerseminar
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten, Lehrerbildungsanstalten
- Bildungsstufen (OPAC): Lehrerbildungseinrichtungen
- Schulformen (OPAC): Lehrerseminar
- Regionen (OPAC): Preußen
- Inhalt Raum/Thema: Deutsche Geschichte
- Geschlecht (WdK): Jungen
118 ni. Verfassungs- und Nechtskunde.
Waffen Gebrauch zu machen. Die Verbrauchssteuern werden meist von Verbrauchsgegenstnden, wie Salz, Tabak, Zucker, Spiritus und Bier erhoben. Da die Waren um diesen Betrag teurer verkauft werden, so bertragen die Hersteller die Steuer somit auf den Kufer der Ware. Sie macht sich fr diesen nicht so fhlbar, weil sie in ganz kleinen Betrgen von ihm gezahlt wird. Werden diese Erzeugnisse in das Ausland verkauft oder zu technischen, gewerblichen belwngen^ 0ber sandwirtschaftlichen Zwecken verwendet, so treten meist Steuer-besreiungen ein;1) ja um die Ausfuhr nach fremden Lndern zu steigern und den Wettbewerb mit den anderen Lndern zu ermglichen, Ausfuhrprmien.gewhrt man Ausfuhrprmien. Die Tabaksteuer wird entweder als Gewichtssteuer oder bei kleineren Pflanzungen als Flchensteuer erhoben. Fr Bayern, Wrttemberg und Baden ist die Biersteuer Sache der einzelnen Staaten. Zu den Verbrauchssteuern kann auch die Spiel-karteustempelsteuer gerechnet werden, deren Ertrge nach Abzug von fnf Prozent Erhebungskosten fr die Einzelstaaten in die Reichskasse ab-zuliefern sind. Sie betrgt fr ein Spiel Karten 30 oder 50 Pfg. Die Anfertigung derselben wird von den Steuerbehrden berwacht, nicht gestempelte Spielkarten werden beschlagnahmt.
4. Die Wechselstempelsteuer, die durch Verwendung von Wechsel-stempelmarken entrichtet wird und von der Hhe der Wechselsumme ab-hngig ist, kann man zu den Verkehrssteuern rechnen, deren wichtigste
Brsensteuer, die Brsensteuer ist, welche die Wertpapiere, Aktien- und Lotterieunter-nehmungen, Renten und Schuldverschreibungen betrifft. Wertpapiere des Reiches und der einzelnen Bundesstaaten sind steuerfrei; alle anderen Wertpapiere sind bei der Ausgabe oder beim Kauf mit 1 bis 15% zu versteuern, und zwar werden die auslndischen Wertpapiere mit einer hheren Steuer bedacht als die inlndischen Werte.
Um eine Kontrolle fr die indirekten Steuern zu haben, werden berwachung die steuerpflichtigen Betriebe, wie Brauereien, Brennereien, Tabaks- und der etrtebe. Zuckerfabriken stetig von Steuerbeamten berwacht, und hinsichtlich der Stempelsteuer darf die Steuerbehrde Einsicht in die bezglichen Bcher und Schriftstcke nehmen.
Gebhren. Zu den Einnahmequellen des Reiches sind auch die Gebhren zu rechnen, die bei Benutzung oder Bemhung seiner Einrichtungen und Behrden durch Zahlung eines festgesetzten Betrages oder durch Ver-Wendung von Stempelmarken entrichtet werden.
5. Die Zolles) Bei der Ein-, Aus- und Durchfuhr von Waren Grenzzlle, knnen Abgaben erhoben werden, die man als Grenzzlle bezeichnet.
Deutschland bildet nach Art. 33 der Reichsversassung ein Zollgebiet;
1) Nachdem dieselben denaturiert, also durch gewisse Zustze fr den mensch-lichen Genu unbrauchbar gemacht worden sind.
2) Vergl. Schenk, Wolff und Maigatter Teil in, S. 4 u. 5.
1905 -
Schwerin i. M.
: Bärensprung
- Hrsg.: ,
- Sammlung: Realienbuecher Kaiserreich
- Schulbuchtyp (WdK): Lesebuch, Lehrbuch, Hilfsbuch
- Schultypen (WdK): Gewerbeschule
- Bildungsstufen (OPAC): Berufliche Bildungsgänge, alle Lernstufen
- Schulformen (OPAC): Gewerbeschule
- Inhalt Raum/Thema: Berufsbildung
Gewerbliches Rechnen.
519
14. Ein Tischlergeselle erhielt monatlich 27 Mk. Altersrente. Welches
Kapital hätte er ersparen müssen, um bei 4 % ebensoviel Zinsen zu haben?
15. Ein Klempnergeselle, der täglich 4 Mk. verdiente, stirbt infolge
Unglücksfalles. Seine Witwe erhält zusammen mit ihren 3 Kindern 60%
seines Jahresverdienstes (1 I. — 300 Arbeitstage) als Rente. Welchen
Kapitalwert hat die Rente, wenn man 4% Zinsen rechnet?
Iv. Kursrechnung.
Der auf einem Wertpapier (Staatspapier, Pfandbrief, Aktie, Eisenbahn-Obli-
gation usw.) angegebene Wert (Nenn- oder Nominalwert) ist zwar unveränderlich,
doch im Berkehr haben diese Papiere, sowie auch fremdländische Münzen je nach
Angebot und Nachfrage bald einen geringeren, bald einen gleichen, bald einen
höheren Wert (Kurswert). Ist der Kurswert gleich dem Nennwert, dann stehen sie
pari. Den Wertpapieren sind besondere Zettel (Coupons) beigefügt, auf denen die
Zinsbeträge und zugleich deren Fälligkeitstermine angegeben sind. Die im
Kurszettel mtt „B." = Brief bezeichneten Werte werden gefordert, auf die mit
„G" bezeichneten wurde Geld geboten und die mit „bz." bezeichneten sind wirklich
gekauft, bezahl! worden. Die Zinsen werden stets vom Nominalwerte berechnet.
(1 Monat — 30 Tage).
Aus dem Kurszettel der Berliner Börse vom 23. Ii. 04.
I. Gelds orten und Banknoten. Kurs in Mark.
Dukaten. . .
Dollar ....
Imperials . .
Zwanzigfrankftüke
. p. Stück 9,60
. >, „ 4,20
• „ „ 16,20
„ 16,00
Sovereigns (Pfd. Sterl.) p. Stck. 20,40
Österreich. Banknoten (100 fl.) . 185,00
Franzos. Banknoten (100 Fr.) . 80,00
Russische Banknoten (100 Rbl.) 216,00
Ii. Deutsche Fonds.
: Zinsfuß Zins- termin Stücke zu Kurs in Prozenten
Deutsche Reichsmleihe . . 3737o 1/i u. 710 5000—200 J6 101,30 bz.
Mecklenb. Staasanleihe . 37270 17* u. 7io Va u. 7t 3000—100 J6 100,25 bz.
Schweriner Statanleihe . 37270 7i u. 77 3000—100 J6 99,50 G.
Mecklb. Friedr. Kranzbahn
Prioritäts-Obchationen . 3727o 7i u. 7t 5000,1000,500 J4 99,50 B.
Reichsbank-Anteb .... 47o 7i u. 7t 3000 n. 1000 J6 151,70 bz.
Mecklenbg. Hppoleken- und
Wechselbank-Atien . . . 47o % 600 J6 212 B.
Iii. Ausländische Fonds.
Österreich. Silborente . . 47570 1/i u. 710 10000—100 fl. 99,25 G.
Italienische Rech .... 47o 7i u. 7t 4000-100 Fr. 100,25 B. bz.
Russische Anleihi .... 40/0 7i u. 7t 125rbl.^(404)^ 90,25
1. Wievi, bezahlt man in deutscher Münze (J6 und 4) für a) 360
Dukaten, b) ?0 Dollars, c) 5 Jmperials, d) 150 Zwanzigfrankstücke,
e) 350 Sovengns, f) 3600 Fl. in öllerreich. Banknoten, g) 4500 Fr.
in stanz. Bamoten, h) 3200 Rubel in russ. Noten?
2. Wievi von den unter a—h aufgeführten fremdländischen Wert-
einheiten erhältnan für 2000 Mk.; wieviel bleibt jedesmal Rest (^und /$)?
1914 -
Berlin
: Liebel
- Autor: Engelhardt, Georg
- Sammlung: Politikschulbuecher Kaiserreich
- Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
95
14. Reichsfinanzen.
Alle Einnahmen und Ausgaben des Reichs müssen nach
Artikel 69 für jedes Jahr veranschlagt und auf den Reichs-Haus-
haltsetat gebracht werden. Dieser Etat wird vor Beginn eines
jeden Etatsjahres nach folgenden Grundsätzen festgestellt:
Zur Bestreitung aller gemeinschaftlichen Ausgaben dienen
zunächst die aus den Zöllen und den gemeinschaftlichen Steuern J),
aus dem Eisenbahn-, Post- und Telegraphenbetrieb sowie aus deu
übrigen Verwaltungszweigen fließenden gemeinschaftlichen Ein-
nahmen. Insoweit die Ausgaben durch diese Einnahmen nicht
gedeckt werden, sind sie durch Beiträge der einzelnen Bundes-
staaten nach Maßgabe ihrer Bevölkerung aufzubringen, die sog.
Matrikularbeiträge. Insoweit diese Beiträge in den Über-
weisungen des Reiches an die Bundesstaaten keine Deckung finden,
sind sie ihnen am Jahresschluß in dem Maße zu erstatten, als die
übrigen ordentlichen Einnahmen des Reichs dessen Bedarf über-
steigen.
Etwaige Überschüsse aus dem Vorjahre dienen, insoweit das
Gesetz über den Reichs-Haushaltsetat nichts anderes bestimmt,
zur Deckung gemeinschaftlicher außerordentlicher Ausgaben.
Die Einnahmequellen des Reichs sind also
3) Zölle,
t>) Verbrauchssteuern,
c) sonstige Reichssteuern,
d) Post-, Telegraphen- und Eisenbahnbetrieb,
e) Reichsbank- und Reichsdruckereibetrieb,
f) Verschiedene Verwaltungseinnahmen,
g) Matrikularbeiträge der Bundesstaaten.
Aus diesen Einnahmen hat das Reich zu bestreiten Aus-
gaben für
a) die Reichsverwaltung,
b) die Schutzgebiete,
c) die Verzinsung und Tilgung der Reichsschuld,
Das Reich erhebt Verbrauchssteuern auf Zucker, Salz, Vier,
Branntwein, Tabak, Zigaretten, Schaumwein, Leuchtmittel und Zünd-
waren. Weitere Reichssteuern sind die Erbschaftssteuer, die Wechsel-
stempelsteuer, die Spielkartensteuer und die im Reichsstempelgesetz aus-
geführten Steuern auf Aktien und sonstige Schuldverschreibungen, Ee-
winnanteilscheine und Zinsbogen, Kauf- und sonstige Anschaffungs-
geschäfte über Wertpapiere, ausländische Banknoten, Papiergeld und
Eeldsorten, Lotterielose, Frachturkunden, Personenfahrkarten, Kraft-
fahrzeuge, Tantiemen, Schecks, Erundstücksübertragungen, Fidei-
kommisse, Lehn- und Stammgüter und auf den Wertzuwachs bei Erund-
stücksübertragungen.
1913 -
München
: Lindauer
- Autor: Bauerschmidt, Hans
- Sammlung: Politikschulbuecher Kaiserreich
- Schulbuchtyp (WdK): Lesebuch
- Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Inhalt Raum/Thema: Heimatkunde
- Geschlecht (WdK): Jungen
116
Wirtschaftspflege.
und das alte Hansawort „Mein Feld ist die Welt" ist zur vollendeten Tatsache
geworden. Naturgemäß mußte diese Entwicklung den Neid und die Eifersucht
anderer Handelsmächte heraufbeschwören. Daher hat schon vor zehn Jahren
der Leiter der auswärtigen Politik Österreich-Ungarns, Graf Goluchowski, die
Weltlage charakterisiert: „Wie das 16. und 17. Jahrhundert mit religiösen
Kämpfen ausgefüllt war, im 18. Jahrhundert die liberalen Ideen zum Durch-
bruch kamen, wie das gegenwärtige Jahrhundert durch die Nationalitätenfrage
bestimmt erscheint, so sagt sich das 20. Jahrhundert für Europa als ein Jahr-
hundert des Ringens ums Dasein auf handelspolitischem Gebiete an!" Mag
das deutsche Volk dafür sorgen, daß es. gerüstet zu Wasser und zu Lande, den
drohenden Entscheidungskämpfen getrost entgegenblicken kann! Denken wir an
die Worte des Präsidenten Roosevelt vom Mai des Jahres 1910 in Berlin:
„Wehe der Nation, die sich gegen Unbill nicht rüstet; dreimal wehe der Nation,
deren Männer den Kampfesmut, den Kriegergeist verlieren!"
Aus: M. G. Schmidt, Geschichte des Welthandels. Sammlung „Aus Natur und
Geisteswelt". Verlag von B. G. Teubner, Leipzig u. Berlin.
46. Hanöel mit Gelö un6 Gelöeswerten.
Die kanten uttö Sparkassen.
Die Banken sind Unternehmungen zur Vermittelung des Geld- und Kredit-
verkehrs. Dem Geldverkehr dienen sie durch Handel mit Münzsorten, Edel-
metallen und Wertpapieren, während sie für den Kreditverkehr eine überaus
wichtige Rolle spielen dadurch, daß sie auf eigene Gefahr von Kaufleuten und
sonstigen Privaten Geld, das bei diesen gerade keine Verwendung findet, dar-
lehensweise aufnehmen und wieder als Gläubiger verleihen. Auf diese Weise
bringen die Banken die Kapitalien in Umlauf und zu angemessener Verwendung.
Sie sind teils Einzelunternehmungen teils gesellschaftliche Unternehmungen,
insbesondere Aktiengesellschaften. Neben den Privatbanken gibt es auch öffent-
liche, d. h. von öffentlichen Korporationen, insbesondere vom Staat betriebene
Banken, so in Bayern die K. Bank in Nürnberg.
Die hauptsächlichsten Geschäfte der heutigen Banken sind:
а) Der An- und Verkauf von Edelmetallen, ausländischen Münzsorten,
Wechseln und Effekten. Unter letzteren versteht man die an der Börse ge-
handelten („börsengängigen") Wertpapiere, hauptsächlich die Aktien und Staats-
schuldscheine.
б) Die Besorgung von Geldgeschäften der verschiedensten Art für andere,
wie z. B. die Einziehung von Geldern (das sogen. Inkasso), die Besorgung von
Auszahlungen, der kommissionsweise Kauf und Verkauf von Wertpapieren, die
Einlösung von Zinskupons und Dividendenscheinen u. s. w. Mit Kunden, welche
derartige und andere Geschäfte ständig von einer Bank für sich besorgen lassen,
steht diese in laufender Rechnung oder Kontokurrent.
1912 -
Langensalza
: Greßler
- Autor: Kaiser, Emil
- Sammlung: Politikschulbuecher Kaiserreich
- Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
- Inhalt Raum/Thema: Gesellschaftskunde
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9. Die Wechsel stempelst euer ist zu entrichten, be-
vor der Wechsel in den inländischen Verkehr kommt, durch
Verwendung von gestempelten Wechselsormularen oder durch
Aufkleben von Wechselstempelmarken, die bei den Postämtern
käuflich sind. Für Wechsel, die länger als 3 Monate laufen,
besteht eine weitere Abgabe für die nächsten 6 Monate.
10. Die Reichs st empelabgaben sind durch Ver-
wendung von Stempelmarken oder gestempelten Vordrucken zu
erheben und lasten auf Aktien, Renten, Schuldverschreibungen,
auf Schlußnoten, Rechnungen, Spieleinlagen, Lotterielosen
usw. Danach werden folgende Steuern erhoben:
a) D i e E m i s s i o n s st e u e r bei der Ausgabe von Aktien,
b) die T a l o n st e u e r bei der Ausgabe der Zins- und
Gewinnanteilscheine,
c) d i e Börsen st euer beim Ankauf von Wertpapieren,
d) d i e L o t t e r i e st e u e r bei öffentlichen Lotterien oder
Ausspielungen; unter diese Steuer fallen auch die Wett-
einsähe bei öffentlichen Rennen (Totalisator),
e) die Frachturkundensteuer bei Versendung der
Frachtgüter zu Wasser oder auf der Eisenbahn (nur für
Wagenladungen),
f) d i e Fahrkarten st euer von Fahrkarten I.—Iii.
Klasse der Eisenbahnen, Trambahnen und Dampfschiff-
fahrten,
x) die Steuer auf Kraftfahrzeuge (Automobile
und Motorräder) je nach der Zahl der Pferdekräfte der
Maschinen; die gestempelte Erlaubniskarte ist vor der In-
gebrauchnahme zu lösen,
b) d i e S t e u e r a u f V e r g ü t u n g e n der Aufsichtsräte
von Aktiengesellschaften beträgt 8% der Gewinnanteile,
Tantiemen, Gehälter und ist von den Gesellschaften zu
entrichten, aber ihnen von den Aufsichtsräten zu erstatten,
i) der Scheckstempel beträgt 10 Pfennig für Schecks
und Bankquittungen, ausgenommen sind die Postschecks,
k) der Grund st ücks übertragungsstempel beim
Eigentumswechsel von Grundstücken beträgt 2/3% des
1912 -
Langensalza
: Greßler
- Autor: Kaiser, Emil
- Sammlung: Politikschulbuecher Kaiserreich
- Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
- Inhalt Raum/Thema: Gesellschaftskunde
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Wertpapier für je 100 Mark abwirft, die I a hreszah l be-
zieht sich auf das Jahr, in dem die Anleihe aufgelegt wurde;
die Bemerkung uk. bei den Hypothekenbankpfandbriefen besagt,
daß sie bis 1915 unkündbar find. „Brief" oder auch
„P a p i e r" gibt an, daß für das betr. Wertpapier an der
Börse andere Wertpapiere in Kauf geboten worden sind.
„G e l d" dagegen bedeutet, daß das Wertpapier gegen bares
Geld gekauft und „g.", daß es noch weiterhin verlangt, „ge-
sucht" geblieben ist, „bez." = bezahlt (oder auch gem. = ge-
macht) heißt, daß es bar bezahlt, bez. das Geschäft darin „ge-
macht" worden ist, ohne daß die Nachfrage sonderlich rege
war. Zwei verschiedene Zahlen unter „Brief" und Geld be-
sagen, daß das verkaufte Wertpapier sowohl gegen an-
dere Wertpapiere als bar gehandelt wurde. Bei Aktien
sind die im lausenden und im Vorjahre erzielten Dividenden
in besonderer Spalte angegeben. — Die Zinsen für Staats-
papiere werden gegen Aushändigung der auf mehrere Jahre
ausgegebenen Zinsscheine (Coupons) gezahlt; eine Erneue-
rung erfolgt nach Vorlegung der zum Schuldscheine gehörigen
Erneuerungsscheine oder Talons. Beim Verkauf von
Wertpapieren durch den Bankier entrichtet der Käufer
den Kaufpreis des Wertpapieres nach dem Kurswert, die lau-
fenden Stückzinsen, d. h. die Zinsen vom Fälligkeitstage des
letzten eingelösten Coupons ab bis zum Verkaufstage, die Pro-
vision des Bankiers (V4—Vio% des Nennwerts), die Courtage
für den Makler, ohne den der Verkauf an der Börse nicht
möglich ist (V2°/oo) und den Schlußscheinstempel; auch der Ver-
käufer hat Provision, Courtage und den Schlußscheinstempel
zu entrichten.
Die Staatsausgaben zerfallen in ordentliche und
außerordentliche. 1. Ordentliche Ausgaben sind
solche, die im regelmäßigen Gange des Staatslebens alle Jahre
wiederkehren, dazu gehören a) die Verwaltungskosten,
z. B. die Besoldungen und Pensionen der Beamten, Unkosten
der staatlichen Betriebe, der Berg- und Hüttenwerke, der
Salinen, der Seehandlung, der Domänen- und Forstver-