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1. Bilder aus der schleswig-holsteinischen Geschichte - S. 314

1866 - Schleswig : Schulbuchh. Heiberg
314 wohl sie nicht zu ihrem Schuh, sondern zu ihrer Unterjochung unternommen wurden, beitragen. Nur in Betreff Holsteins ward scheinbar nachgegeben. Es ward aus dem Gesammtstaat entlassen und erhielt eine eigne Regierung, die zu Plön ihren Sitz nahm. Männer, d'e im Lande jedes Ansehens und Vertrauens entbehrten, sollten die holsteinischen Angelegenheiten leiten — natürlch wie man es in Kopenhagen für gut fand. So hatte man also einen Gesammt- staat ohne Holstein oder, was dasselbe ist, ein Dänemark bis an die Eider, wie es das „junge Dänemark" so lange ersehnt und erstrebt hatte. Jetzt war nur noch übrig, für Dänemark-Schleswig eine gemeinsame Verfassung zu geben, eine Maßregel, welche die Einverleibung Schleswigs vollendete. Eine solche Verfassung ward nun dem Reichsrath am 29. Sep- tember 1863 vorgelegt. Da konnte der Bund nicht länger in seiner Passivität verharren. Seine Drohungen hatten keinen Wandel geschafft, höchstens die Sache verschlimmert; so beschloß er denn am 1. October die Erecution. Deutsche Truppen sollten Holstein besetzen, deutsche Kommissaire das Land verwalten, um die Rechte des Bundes zu wahren. Das schreckte aber das kleine übermüthige Dänemark nicht. Der Reichs- rath ging ruhig an seine Arbeit — die Berathung einer Verfassung für Dänemark-Schleswig, und vollendete dieselbe am 13. November. Es fehlte nur noch die Unterschrift des Fürsten. Ii. Die Retter. Da legte sich die Vorsehung selber ins Mittel. Friedrich Vii. hielt sich im Herzogthum Schleswig auf Schloß Glücksburg auf und machte von dort aus Ausflüge nach andern Oertern im Herzogthum. Sein Interesse für Alterthümer führte ihn oft liaci) dem Moor von Brarup, in welchem schon manch schöner Fund gemacht war. Als er Anfang November bei rauher Witterung von einem solchen Ausflüge zurückkehrte, erkrankte er an der Gesichtsrose. Sein Zustand verschlimmerte sich von Tag zu Tag; am 15. November, dem ersten Tage nach der Geburt der neuen Verfassung, war der Zwingherr Schleswigholsteins, der Letzte seines Stammes , eine Leiche. Das verhaßte Band, das die Herzogthümer an Dänemark knüpfte, war zer- rissen; das Glockengelänte, das man auf Befehl der Regierung täglich in den Herzogthümern hörte, verkündigte den Bewohnern, daß die Stunde der Er- lösung aus dänischer Knechtschaft gekommen sei, und rief über Stadt und Land: D er H err d e r H e.e r s ch a a r e n wird Euch erretten. Der nächste Erbe des fchleswigholsteinischen Thrones, der Herzog Christian von Augustenburg, hatte sich bei dem Verkauf seiner Güter die Hände gebunden; der älteste Sohn dieses Fürsten aber, Prinz Friedrich von Augustenburg, zu dessen Gunsten der Vater jetzt auf die Herzogthümer ver- zichtete, trat an seine Stelle. Er hatte in den Jahren der Erhebung mit seinem Volke gekämpft, war mit den übrigen Gliedern seines Hauses seit 1851 aus seinem Vaterlande verbannt und erließ nun — am 16. November — von Schloß Dölzig in Schlesien aus eine Proklamation an die Schleswig- Holsteiner. „Von derueberzeugung durchdrungen, daß mein Recht Eure Rettung ist," schrieb er, „gelobe ich für mich und mein Haus zu Euch zu

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1. Die Geschichte der letzten 50 Jahre (1816 - 1866) ; in abgerundeten Gemälden - S. 393

1867 - Köln : DuMont-Schauberg
36. Der erste Kampf um Schleswig-Holstein. 393 Professoren der Kieler Universität widerlegten in einer gemeinschaft- lichen Arbeit nachdrücklich die Staatsschrift, die denl offenen Briefe zur Erhärtung der in bemfelbeu aufgestellten Behauptungen beigegeben war. Den Erlaß einer constitutionellen Verfassung, die Dänemark und Schleswig-Holstein umfaßte, hielt man für das beste Mittel, die Herzen der Schleswig-Holsteiner für die Einheit, die durch die Ver- fassung selbst für alle Zeiten grundgesetzlich festgestellt werden sollte, zu gewinnen. Ehe jedoch dieser Plan zur Ausführung gekommen, starb Chri- stian Viii., den 20. Januar 1848. Es folgte Friedrich Vii., der letzte von dem Mannesstamme Friedrichs Iii. Sofort verktindete er jene, unter seinem Vater vorbereitete, Gesammtftaats-Verfassung. Hervorgegangen aus den dänischen Regiernngskreisen, rief diese durch die Absicht, Schleswig-Holstein in eine bleibende Gemeinschaft mit dein Königreiche zu führen, in den Herzogthümern das stärkste Widerstre- den hervor, das sich namentlich auf einer Versammlung schleswig'scher und holsteinischer Ständemitglieder zu Kiel zu erkennen gab. In Dänemark dagegen fand die sog. eiderdänische Partei, welche Holstein Deutschland überlassen, dagegen Schleswig desto vollständiger zu dä- nischem Lande machen, also „Dänemark bis zur Eider" ausdehnen wollte, die in der Verfassung gegebenen Sicherheiten zur Unterwerfung Schleswigs noch nicht genügend. So hatte denn die Verfassung, statt irgendwo Beifall zu erlangen, nur eine allgemeine Aufregung gegen sich hervorgebracht, als die Kunde von der Pariser Februar-Revolu- tion allen in Europa vorhandenen Zündstoff in helle Flammen setzte. Am 18. März vereinigten sich die Ständemitglieder der beiden Herzogthümer zu Rendsburg, wo gleichzeitig eine große Volksver- sammlung tagte; eine Gesandtschaft ging nach Kopenhagen ab mit dem Verlangen einer alsbaldigen Verbindung der Stände von Schles- wig und Holstein zur Berathung einer gemeinsamen Verfassung für die Herzogthümer, mit dem Verlangen nach Aufnahme Schleswigs in den deutschen Bund, mit Forderungen von Preßfreiheit, Bürger- bewaffnung u. s. w. Inzwischen wußte die eiderdänische Partei durch den Aufzug einer Masse von mehr als 10,000 Menschen vor dem königlichen Schlosse (20. März) den König so einzuschüchtern, daß er sein Ministerium entließ, und der Führer der Partei, Orla Lehmann, die Seele der Regierung wurde, die sich in den nächsten Tagen bil- dete. Diese Demonstration beantwortete man in Holstein mit der Bildung einer provisorischen Regierung, zu welcher der Bruder des Herzogs von Augustenburg, Prinz Friedrich von Roer, der ehe- malige Advocat Wilhelm Beseler, der Graf Reventlow-Preetz gehörten und welcher der Demokrat Theodor Olshausen für einige Zeit bei- trat. Der Herzog von Augustenburg fand sowohl in Berlin bei Kö- nig Friedrich Wilhelm Iv. als bei dem damals in liberalem Sinne neu besetzten Bundestage in Frankfurt bereitwillige Unterstützung. Die preußischen Truppen sollten durch einen Kampf gegen die Dänen

2. Die Geschichte der letzten 50 Jahre - S. 393

1867 - Köln : DuMont-Schauberg
36. Der erste Kampf um Schleswig-Holstein. 393 Professoren der Kieler Universität widerlegten in einer gemeinschaft- lichen Arbeit nachdrücklich die Staatsschrift, die dem offenen Briefe zur Erhärtung der in demselben aufgestellten Behauptungen beigegeben war. Den Erlaß einer constitutionellen Verfasffmg, die Dänemark und Schleswig-Holstein umfaßte, hielt man für das beste Mittel, die Herzen der Schleswig-Holsteiner für die Einheit, die durch die Ver- fassung selbst für alle Zeiten grundgesetzlich festgestellt werden sollte, zu gewinnen. Ehe jedoch dieser Plan zur Ausführung gekommen, starb Chri- stian Viii., den 20. Januar 1848. Es folgte Friedrich Vii., der letzte von dem Mannesstamme Friedrich's Iii. Sofort verkündete er jene, unter seinem Vater vorbereitete, Gesammtstaats-Verfaffung. Hervorgegangen aus den dänischen Regierungskreisen, rief diese durch die Absicht, Schleswig-Holstein in eine bleibende Gemeinschaft mit dem Königreiche zu führen, in den Herzogthümern das stärkste Widerstre- den hervor, das sich namentlich auf einer Versammlung schleswig'scher und holsteinischer Ständemitglieder zu Kiel zu erkennen gab. In Dänemark dagegen fand die sog. eiderdänische Partei, welche Holstein Deutschland überlassen, dagegen Schleswig desto vollständiger zu dä- nischem Lande machen, also „Dänemark bis zur Eider" ausdehnen wollte, die in der Verfassung gegebenen Sicherheiten zur Unterwerfung Schleswigs noch nicht genügend. So hatte denn die Verfassung, statt irgendwo Beifall zu erlangen, nur eine allgemeine Aufregung gegen sich hervorgebracht, als die Kunde von der Pariser Februar-Revolu- tion allen in Europa vorhandenen Zündstoff in helle Flammen setzte. Am 18. März vereinigten sich die Ständemitglieder der beiden Herzogthümer zu Rendsburg, wo gleichzeitig eine große Volksver- sammlung tagte; eine Gesandtschaft ging nach Kopenhagen ab mit dem Verlangen einer alsbaldigen Verbindung der Stände von Schles- wig und Holstein zur Berathung einer gemeinsamen Verfassung für die Herzogthümer, mit dem Verlangen nach Aufnahme Schleswigs in den deutschen Bund, mit Forderungen von Preßfreiheit, Bürger- bewaffnung u. s. w. Inzwischen wußte die eiderdänische Partei durch den Aufzug einer Masse von mehr als 10,000 Menschen vor dem königlichen Schlosse (20. März) den König so einzuschüchtern, daß er sein Ministerium entließ, und der Führer der Partei, Orla Lehmann, die Seele der Regierung wurde, die sich in den nächsten Tagen bil- dete. Diese Demonstration beantwortete man in Holstein mit der Bildung einer provisorischen Regierung, zu welcher der Bruder des Herzogs von Augustenburg, Prinz Friedrich von Roer, der ehe- malige Advocat Wilhelm Beseler, der Graf Reventlow-Preetz gehörten und welcher der Demokrat Theodor Olshausen für einige Zeit bei- trat. Der Herzog von Augustenburg fand sowohl in Berlin bei Kö- nig Friedrich Wilhelm Iv. als bei dem damals in liberalem Sinne neu besetzten Bundestage in Frankfurt bereitwillige Unterstützung. Die preußischen Truppen sollten durch einen Kampf gegen die Dänen

3. Geschichte der neuesten Revolution - S. 76

1861 - Eisleben Leipzig : Klöppel G. E. Schulze
76 Kognaten, übcrgegangen sein, wogegen in den Herzogthü- mern nur die Erbfolge der Agnaten, d. h. der mit dem dä- nischen Könige nächstverwandten männlichen Linie — das war die herzogliche Linie von Augustenburg — galt. Um daher eine mögliche Abtrennung der Herzogthümer durch Heimfall an die, in Dänemark sehr unbeliebten Holstein- Sonderburg -Augustenburger zu verhüten, erklärte König Christian Vih. in seinem berühmten „offenen Briefe", daß die in Dänemark gültige Erbfolge künftig auch in den Herzogthümern gelten sollte. Doch solle dadurch der Selbst- ständigkeit Schleswigs kein Abbruch geschehen, noch in sei- nen Verhältnissen zu Holstein eine Veränderung eintreten. Die Agnaten des königlichen Hauses erklärten sich gegen solche Eingriffe in ihre Rechte der Erbfolge, die Landstände in den Herzogthümern reichten Adressen und Petitionen ein, der deutsche Bund sprach sich schon am 17. September 1846 für die Erbansprüche der Agnaten aus. Friedrich Vli. trat gleich bei seinem Regierungsantritt (20. Januar 1848) mit dem Entwurf einer Gesammtverfassung auf. Die Herzogthümer protestirten und verlangten eine gemeinsame Verfassung für Schleswig-Holstein. Da drang kurz nach der pariser Februarrevolution eine Volksbewegung in Ko- penhagen am 21. März dem König ein neues, das s. g. Casino-Ministerium (Moltke, Orla Lehmann und andere s. g. Eiderdänen) auf, welches sofort Schleswig bis zur Eider dem Königreich Dänemark mit Gewalt einverlciben wollte. Eine Deputation aus den Herzogthümern wurde von dem nicht mehr selbstständigen, sondern unter die Herr- schaft der dänischen Demokraten gerathenen König ungün- stig beschicden. Da kam es in Rendsburg und Kiel zu einem Volksaufstand, man ernannte, weil der König-Her- zog in der Gewalt des Ministeriums wäre, eine provisorische Regierung (Advokat Beseler und Graf Reventlow), das ganze Land sammt dem Militär und der Festung Rends- burg erklärte sich für dieselbe, und ein Augustenburger Prinz, Friedrich von Roer, stellte sich an die Spitze. Aus Deutschland eilten Freiwillige herbei, um das Heer der Schleswig-Holsteiner zu verstärken. Aber schon am 8. und 9. April erlitten diese von den doppelt überlegenen und besser geführten Dänen bei Bau und Flensburg eine Niederlage, und Schleswig war wieder in den Händen der Dänen. Nun nahm sich der deutsche Bund und das Vor- parlament der Herzogthümer an, und Preußen erhielt vom

4. Geschichte der neueren Zeit - S. 280

1868 - Mainz : Kunze
280 Dritte Periode der neueren Geschichte. mit großer Stimmenmehrheit zurückgewiesen, dagegen eine deutsche Nationalversammlung von 605 Mitgliedern einberufen. Bis zur ersten Ter Fünfzi- Sitzung dieses deutschen Parlaments vertrat ein Ausschuß von 50 Mit- ger Ausschuß, gliedern die Rechte der deutschen Nation am Bundestage; er schlug auch die Schilderhebung der republikanischen Partei in Baden nieder. Das deutsche In der Mitte des Monats Mai 1848 trat das deutsche Parlament Parlament {n der Paulskirche zu Frankfurt am Main unter dem Vorsitze des tagt unter , , ' ^ dem Vorsitze Freiherrn Heinrich von Gagern zusammen, welcher mit einem kühnen ^a"er^u°d dw Bildung einer provisorischen Centralgewalt durchsetzte. Der wählt den Erzherzog Johann von Oestreich ward am 29. Juni zum Reichsver- Erzherzog Weser erwählt und hielt am 12. Juli seinen feierlichen Einzug in jurn , _ Reichs- dle alte Krönungsstadt. Der Bundestag löste sich auf, und der Reichs- Verweser Verweser mit einem verantwortlichen Ministerium trat an seine Stelle. Das Parlament berieth zunächst die Grundrechte des deutschen Volkes treu und gründlich und ging von der Voraussetzung aus, daß die Fürsten die berathene Verfassung der Paulskirche ohne weiteres hinnehmen müßten. Allein bald zeigte es sich, daß die Zwistigkeiten, welche im Parlamente und im Volke herrschten, nur dazu dienten, das Ansehen der Versammlung zu mindern und die Macht der Fürsten aufs neue zu kräftigen. Zuerst brach Preußen mit dem Parlamente durch den Vertrag zu Malmö, welchen es ohne dessen Genehmigung Der Streit mit Dänemark abgeschlossen hatte. Die Herzogthümer Schleswig und H^lsteins'mtt von denen das letztere dem deutschen Bunde angehörte, waren Dänemark, nämlich durch den gemeinsamen Herrscher aus dem Hause Oldenburg mit Dänemark vereinigt gewesen, hatten aber eine abgesonderte deutsche Verwaltung gehabt. Da König Christian Viii., welcher nur einen kinderlosen Sohn Friedrich Vii. hatte, voraussah, daß nach dessen Ableben der Thron an die nächsten weiblichen Verwandten fallen werde, während in den Herzogthümcrn nur die männliche Seitenlinie der Herzöge von Augustenburg successionsfähig war, so erklärte er in dem berühmten offenen Briefe, daß die in Dänemark gültige Erbfolge künftig auch in Schleswig und Holstein gelten solle (1846). Der deutsche Bund und die schleswig-holsteinische Bevölkerung protestirten gegen die Verletzung alter verbriefter Rechte. Friedrich Vii., welcher seinem Vater in der Regierung folgte (1848), antwortete mit einer Gesammt- verfassung für ganz Dänemark, Schleswig-Holstein verlangte eine ge- meinsame Verfassung für sich. Es brach eine Revolution aus, welche zwar durch die Uebermacht der Dänen bei Bau und Flensburg nieder- geworfen wurde, aber die Folge hatte, daß das deutsche Parlament sich der Herzogthümer annahm. Die deutsche Centralgewalt in Frankfurt

5. Schulgeographie von Deutschland - S. 49

1869 - Breslau : Hirt
Die Staaten des Nord-Deutschen Bundes. 49 unterzeichneten die Großmächte und außerdem Schweden das Londoner Protokoll, wo- durch sie sich verpflichteten, unter Vorbehalt der gegenseitigen Rechte des deutschen Bundes und des Königs von Dänemark in Betreff Holsteins und Lauenburgs, den Prinzen Christian von Glücksburg und seine männlichen Nach- kommen als Nachfolger in der Gesammtheit der unter dem Scepter des Königs Friedrich Vii. vereinigten Staaten anzuerkennen. Obwohl die neue Erbfolgeordnung, welche in Dänemark verfassungsmäßige Geltung erhielt, keine Rechtskraft für die Her- zogthümer hatte, wurde sie doch für dieselben verkündet, die härtesten Willkürmaßregeln wurden ungescheut gegen die Deutschen in Anwendung gebracht, ja am 13. November 1863 genehmigte der dänische Reichstag die neue Verfassung, durch welche Schleswig dem dänischen Reiche einverleibt werden sollte. Da erlosch am 19. November mit König Friedrich Vii. die ältere königliche Linie des Hauses Holstein im Mannesstamme, Prinz Christian wurde als König Christian Ix. in Kopenhagen proklamirt, er unterzeichnete am 18- November das neue Grundgesetz für Dänemark-Schleswig, wogegen der Erb- prinz Friedrich von Augustenburg, gestützt auf vermeintliche legitime Erbansprüche, seinen Regierungsantritt in den Herzogthümern Schleswig-Holstein und beziehungsweise Lauenburg erklärte. Am 7. Dezember beschließt die Bundes-Versammlung auf Antrag von Oesterreich und Preußen die sofortige Exekution in Holstein; beide Großmächte beantragen beim Bunde, an die dänische Regierung die Aufforderung zu richten, die Verfassung vom 18. November für Schleswig nicht in Vollzug zu setzen, widrigenfalls derselbe durch die militärische Besetzung des Herzogthums sich ein Pfand für Erfüllung seiner gerechten Forderungen verschaffen würde; da der Antrag abgelehnt wird, erklären die beiden Vormächte, den beantragten Schritt selbstständig als Großmächte thun zu wollen. Dem Einmarsch der österreichisch-preußischen Truppen in Holstein am 21. Ja- nuar 1864 folgen die glänzendsten Wasfenthaten, vor Allem durch die Preußen unter Anführung des Prinzen Friedrich Karl am 18. April die Erstürmung der Düp- peler Schanzen, hinter welche sich nach Räumung des Danewerk die Dänen zu- rückgezogen hatten, und am 29. Juni der Uebergang der Preußen über den Alsensund und die Eroberung der Insel Alsen; die ganze jütische Halbinsel bis Skagen mit - sämmtlichen schleswigschen Inseln kam in den Besitz der Alliirten. — Am 1. August erfolgte zu Wien die Unterzeichnung der Friedens-Präliminarien, mit ihr die Abtretung der Herzogthümer Schleswig-Holstein und Lauenburg an Oesterreich und Preußen zu freier Disposition; am 30. Oktober der Abschluß des Friedensvertrages, wonach die Königsau, die natürliche Nordgrenze Schleswigs, wenigstens im mittleren Theile die politische geblieben ist. Im Vertrage zu Gastein, am 14. August 1865, einigten sich Preußen und Oesterreich über die Verwaltung in der Weise, daß Schleswig von Preu- ßen und Holstein von Oesterreich bis auf Weiteres besetzt und verwaltet werden sollte, ohne damit das gemeinsame Besprecht zu beeinträchtigen. Sein Recht an das Herzog- thum Lauenburg verkaufte Oesterreich zwar an Preußen, dagegen weigerte es sich ent- schieden, für eine angemessene Geldentschädigung einen Theil seines Mitbesitzes an Preußen abzutreten; es unterstützte die Umtriebe der Partei des Prinzen von Augusten- burg gegen dasselbe, nahm eine immer drohendere Stellung ein und brach den Vertrag von Gastein dadurch, daß es die Streitsache vor den deutschen Bund brachte. Entschei- dend war die Abstimmung desselben vom 14. Juni 1866 (f. S. 4), entscheidender das ¿um Heile eines endlich von Preußen fest zu begründenden einigen Deutschlands in glorreichster Weise überall durchschlagende Uebergewicht Preußens. Im Frieden zu Prag übertrug der Kaiser von Oesterreich seine auf die Herzogthümer Holstein und Schulgeographie von Deutschland. ' 4

6. Von der Französischen Revolution bis zur Gegenwart - S. 228

1912 - Leipzig : Wunderlich
228 Das Jahr 48 und seine Folgen. Ebenso vertritt der König von Preußen die deutschen Interessen gegenüber Dänemark, indem er Schleswig-Holstein*) im Freiheitskampfe unterstützt. Endlich nimmt er sich auch der Rechte des hessischen Volkes (Hessen war der Union beigetreten) gegen den verfassungsbrüchigen Kurfürsten Friedrich Wilhelm I. und dessen Minister Hassenpflug au. Der Kurfürst wird seinerseits von Österreich und dem (am 2. September 1850) neubelebten, aber von Preußen noch nicht anerkannten Bundestag unterstützt. Ein österreichisch-bayerisches Bundesheer und preußische Truppen stehen einander gegenüber. b) Der preußischen Politik tritt Österreich schroff entgegen. Es kann dies, weil es am Zaren einen Rückhalt findet und der Unruhen**) im eignen Lande, allerdings nur mit Rußlands Hilfe, Herr *) Als im Jahre 1460 Christian I., König von Dänemark und Herzog von Schleswig, zum Grafen von Holstein ausgerufen wurde, mußte er schwören, „beide Lande bei ihren Rechten und Freiheiten zu erhalten und daß Schleswig und Holstein ewig zusammen und ungeteilt bleiben sollten". Daraus ergibt sich das merkwürdige Verhältnis, daß Schleswig und Holstein als Einheit betrachtet wurden, durch Personalunion mit Dänemark verbunden waren, aber nur Holstein zum Deutschen Reiche gehörte, Schleswig nicht. Als nun das Aussterbeu des dänischen Königshauses bevorstand, kam die Erbfolgefrage hinzu. In Dänemark galt nach dem „Königsgesetz" die Erbfolge auch des Frauenstammes (Linie Glücksburg), in Schleswig und Holstein nur des Mannesstammes (Linie Augustenburg). In dem „offenen Briefe" (1846) erstreckt Christian Viii. die Gültigkeit des Königsgesetzes auch auf Schleswig, läßt sie in bezug auf Holstein zweifelhaft und betont im übrigen, daß er die „Integrität des dänischen Gesamtstaates" wahren wolle. Dieser Brief weckt in Deutschland große Entrüstung („Schleswig-Holstein meerumschlungen"). Als weiterhin der Nachfolger Christians Viii., Friedrich Vii., die Einverleibung Schleswigs ankündigt, beginnt der Krieg (1848—1850), der im Aufträge des Deutschen Bundes hauptsächlich von Preußen geführt wird. Durch Eintreten Rußlands und Englands (Malmö!), später auch Österreichs (Olmütz!) für Dänemark werden jedoch die Herzogtümer diese,n ausgeliefert. Das Londoner Protokoll v. 1.1852 stellt, nachdem Christian von Augustenburg für sich und seine Familie auf die Erbfolge verzichtet hat, endgültig folgendes fest: Nach dem Tode des kinderlosen Friedrich Vii. übernimmt Christian von Glücksburg (Protokollprinz) die Regierung des G e s a m t staates. Die beiden Herzogtümer sollen jedoch ihre eigene Verfassung b halten und so vor einer gänzlichen Einverleibung in Dänemark geschützt bleiben. Unterzeichnet ist das Protokoll von den 5 Großmächten und Schweden, nicht aber vom Deutschen Bunde. **) a) Nach dem ersten Aufruhr am 13.—15. März erneuert sich in W i e n die Revolution im O k t o b e r. Windischgrätz wirft sie nieder. R. Blum wird erschossen. Fürst Schwarzenberg übernimmt die Leitung der Geschäfte. Ferdinand dankt ab. Franz Joseph wird Kaiser. . b) In Italien erfolgt unmittelbar nach der Pariser Revolution ein Aufstand. Radetzky siegt bei Custozza und Nowara. Karl Albert von Savoyen übergibt die Regierung seinem Sohne Viktor Emanuel. c) Ungarn, wo Kossuth die Diktatur übernommen hat, wird mit Hilfe des Zaren im Sommer 1849 unterworfen. Ergebnis: Alle liberalen und nationalen Forderungen werden von Schwarzenberg mit Füßen getreten, der Gesamtstaat wird absolutistisch regiert.

7. Schulgeographie von Deutschland - S. 49

1871 - Breslau : Hirt
Die Staaten des Nord-Deutschen Bundes. 49 unterzeichneten die Großmächte und außerdem Schweden das Londoner Protokoll, wo- durch sie sich verpflichteten, unter Vorbehalt der gegenseitigen Rechte des deutschen Bundes und des Königs von Dänemark in Betreff Holsteins und Lauenburgs, den Prinzen Christian von Glücksburg und seine männlichen Nach- kommen als Nachfolger in der Gesammtheit der unter dem Scepter des Königs Friedrich Vii. vereinigten Staaten anzuerkennen. Obwohl die neue Erbfolgeordnung, welche in Dänemark verfassungsmäßige Geltung erhielt, keine Rechtskraft für die Her- zogthümer hatte, wurde sie doch für dieselben verkündet, die härtesten Willkürmaßregeln wurden uugefcheut gegen die Deutschen in Anwendung gebracht, ja am 13. November 1863 genehmigte der dänische Reichstag die neue Verfassung, durch welche Schleswig dem dänischen Reiche einverleibt werden sollte. Da erlosch am 15. November mit König Friedrich Vii. die ältere königliche Linie des Hauses Holstein im Mannesstamme, Prinz Christian wurde als König Christian Ix. in Kopenhagen proklamirt, er unterzeichnete am 18- November das neue Grundgesetz für Dänemark-Schleswig, wogegen der Erb- prinz Friedrich von Augustenburg, gestützt auf vermeintliche legitime Erbansprüche, seinen Regierungsantritt in den Herzogtümern Schleswig-Holstein und beziehungsweise Lauenburg erklärte. Am 7. Dezember beschließt die Bundes-Verfammlung auf Antrag von Oesterreich und Preußen die sofortige Exekution in Holstein; beide Großmächte beantragen beim Bunde, an die dänische Regierung die Ausforderung zu richten, die Verfassung vom 18. November für Schleswig nicht in Vollzug zu setzen, widrigenfalls derselbe durch die militärische Besetzung des Herzogthums sich ein Pfand für Erfüllung seiner gerechten Forderungen verschaffen würde; da der Antrag abgelehnt wird, erklären die beiden Vormächte, den beantragten Schritt selbstständig als Großmächte thun zu wollen. Dem Einmarsch der österreichisch-preußischen Truppen in Holstein am 21. Ja- nuar 1864 folgen die glänzendsten Wasfenthaten, vor Allem durch die Preußen unter Anführung des Prinzen Friedrich Karl am 18. April die Erstürmung der Düp- peler Schanzen, hinter welche sich nach Räumung des Danewerk die Dänen zu- rückgezogen hatten, und am 29. Juni der Uebergang der Preußen über den Alsensund und die Eroberung der Insel Alsenz die ganze jütische Halbinsel bis Skagen mit sämmtlichen schleswigschen Inseln kam in den Besitz der Alliirten. — Am 1. August erfolgte zu Wien die Unterzeichnung der Friedens-Präliminarien, mit ihr die Abtretung der Herzogthümer Schleswig-Holstein und Lauenburg an Oesterreich und Preußen zu freier Disposition; am 30. Oktober der Abschluß des Friedensvertrages, wonach die Königsau, die natürliche Nordgrenze Schleswigs, wenigstens im mittleren Theile die politische geblieben ist. Im Vertrage zu Gastein, am 14. August 1863, einigten sich Preußen und Oesterreich über die Verwaltung iu der Weise, daß Schleswig von Preu- ßen und'holstein von Oesterreich bis auf Weiteres besetzt und verwaltet werden sollte, ohne damit das gemeinsame Besitzrecht zu beeinträchtigen. Sein Recht an das Herzog- thum Lauenburg verkaufte Oesterreich zwar an Preußen, dagegen weigerte es sich ent- schieden, für eine angemessene Geldentschädigung einen Theil seines Mitbesitzes an Preußen abzutreten; es unterstützte die Umtriebe der Partei des Prinzen von Augusten- bürg gegen dasselbe, nahm eine immer drohendere Stellung ein und brach den Vertrag von Gastein dadurch, daß es die Streitsache vor den deutschen Bund brachte. Entschei- dend war die Abstimmung desselben vom 14. Juni It-66 (f. S. 4), entscheidender das zum Heile eines endlich von Preußen fest zu begründenden einigen Deutschlands in glorreichster Weise überall durchschlagende Uebergewicht Preußens. Im Frieden zu Prag übertrug der Kaiser von Oesterreich seine auf die Herzogthümer Holstein und Schulgeographie von Deutschland. 4

8. Geschichte der neueren Zeit - S. 281

1876 - Mainz : Kunze
Von der ersten französischen Revolution bis zur Gegenwart. 281 welche im Parlamente und im Volke herrschten, nur dazu dienten, das Ansehen der Versammlung zu mindern und die Macht der Fürsten aufs neue zu kräftigen. Zuerst brach Preußen mit dem Parlamente durch den Vertrag zu Malmö, welchen es ohne dessen Genehmigung mit Dänemark abgeschlossen hatte. Die Herzogtümer Schleswig und Holstein, von denen das letztere dem deutschen Bunde angehörte, waren Schleswig nämlich durch den gemeinsamen Herrscher aus dem Hause Oldenburg Holsteins mtt mit Dänemark vereinigt gewesen, hatten aber eine abgesonderte deutsche ®anetnaif-Verwaltung gehabt. Da König Christian Viii., welcher nur einen kinderlosen Sohn Friedrich Vii. hatte, voraussah, daß nach dessen Ableben der Thron an die nächsten weiblichen Verwandten fallen werde, während in den Herzogtümern nur die männliche Seitenlinie der Herzöge von Augustenburg successionssähig war, so erklärte er in dem berühmten offenen Briefe, daß die in Dänemark gültige Erbfolge künftig auch in Schleswig und Holstein gelten solle (1846). Der deutsche Bund und die schleswig-holsteinische Bevölkerung protestirten gegen die Verletzung alter verbriefter Rechte. Friedrich Vii., welcher seinem Vater in der Regierung folgte (1848), antwortete mit einer Gesammt-Verfassung für ganz Dänemark, Schleswig-Holstein verlangte eine besondere Verfassung für sich. Es brach eine Revolution aus, welche zwar durch die Uebermacht der Dänen bei Bau und Flensburg niedergeworfen wurde, aber die Folge hatte, daß das deutsche Parlament sich der Herzogthümer annahm. Die deutsche Centralgewalt in Frankfurt übertrug Preußen die Regulirung der schleswig-holsteinischen Verhältnisse, und ein preußisches Heer rückte unter General Wrangel siegreich nach Jütland vor. Allein bei dem Mangel einer deutschen Kriegsflotte, sür deren Gründung das Parlament und Private eifrig thätig waren, war der Kampf für Preußen störend, und die drohende Haltung Rußlands, Englands und Schwedens zu Gunsten der Dänen bewirkte, daß die preußische Regierung sich auf Unterhanblungen einließ, welche die t riegerische Thätigkeit lähmten, und am 26. August einen siebenmonatlichen Waffenstillstanb zu Malmö in Schweden abschloß, wonach bä-nifche und beutsche Truppen bis auf 2000 Mann Schleswig räumen uttb 5 eingeborene Männer einstweilen die Regierung der Herzogthümer führen sollten. Dieser ohne Vorwissen der deutschen Centralgewalt abgeschlossene Vertrag erregte in den Herzogtümern und in Frankfurt ^ Sraiti= große Unzufriedenheit. Es wurde am 18. September der Versuch ge- /and^ am L. macht, £a§ Parlament, welches nachträglich den Malmöer Waffenstill- Se^t6r- 1848, stand doch gebilligt hatte, zu sprengen, und ein blutiger Barrikadenkampf in den Straßen unterdrückt. Zwei Mitgliederder Nationalversammlung,

9. Das Neunzehnte Jahrhundert - S. 96

1900 - Hamburg : Boysen
— g6 — Lage beim Tode Friedrichs Vii. Der Nachfolger Friedrichs Vii. wurde Christian Ix., der bereits 1852 von den Grossmächten als Erbe des dänischen Thrones anerkannt war. Aber am selben Tage, da in Kopenhagen Christian als König ausgerufen wurde, machte der Prinz von Augustenburg bekannt, dass er als Herzog Friedrich Viii. kraft seines Erbrechtes die Regierung Schleswig-Holsteins antrete; zugleich rief er den Schutz des deutschen Bundes an und gelobte, die Verfassung Schleswig-Holsteins und die Rechte seines Volkes zu achten. Die Frage war demnach, ob die Herzogtümer Christian Ix. oder Friedrich Viii. zufallen sollten. In den Herzogtümern war die Stimmung anfangs geteilt. Als aber bekannt wurde, dass König Christian die neue Verfassung genehmigt habe — er fürchtete, dass sonst seine Hauptstadt sich gegen ihn empöre und er seine Krone verlieren werde — da war der Abfall in Schleswig-Holstein allgemein. In wenigen Tagen war das ganze Land von der Elbe bis zur Königsau eines Sinnes. Die meisten Geistlichen, Lehrer, Schulzen und anderen Beamten weigerten sich, dem Protokollprinzen zu huldigen. Landtage und Ritterschaft traten zusammen, um Hilfsgesuche an den deutschen Bund zu richten. Zu bewaffneter Erhebung kam es freilich nicht. Das Volk war ungerüstet, und überall im Lande standen dänische Truppen. Alle Blicke, alle Hoffnungen richteten sich auf Deutschland. Die letzten Vorgänge in Kopenhagen hatten Deutschland aufs klarste gezeigt, dass die Herzogtümer durch Verträge mit Dänemark nicht geschützt werden konnten. Nur e i n Weg schien vorhanden, das Deutschtum in den Herzogtümern zu erhalten, Schleswig-Holstein musste von Dänemark losgelöst werden, man musste den Augusten-burger anerkennen und unterstützen. Den deutschen Fürsten war das Londoner Protokoll von jeher verhasst. Welches deutsche Fürstenhaus war denn noch seines Thrones sicher, wenn die Grossmächte in dieser Sache ihren Willen durchsetzen durften ? Und das deutsche Volk war längst darüber ergrimmt, dass der Bundestag bisher der dänischen Willkür so unthätig zugesehen hatte. Aus den Kammern, aus Vereinen, aus Versammlungen, von überall her erscholl der Ruf, die Ehre Deutschlands verlange, dass man Schleswig-Holstein schütze, die Herzogtümer dem Augusten-burger gebe, und auch der Bundestag neigte sich je länger, je mehr auf die Augustenburger Seite. Aber die preussische und die österreichische Regierung, welche das Prokokoll unterzeichnet hatten, dachten anders. Allerdings fasste Bismarck die Befreiung der Herzogtümer auch ins Auge. Aber er war fest entschlossen nicht vom Londoner Vertrage abzuweichen. Preussen sollte demnach König Christian wirklich als Herzog von Schleswig-Holstein anerkennen. Denn Österreich und die fremden Mächte erklärten den Londoner Vertrag für schlechthin verbindlich und wären jedenfalls für Christian ein-

10. Vom Wiener Kongreß bis zur Gegenwart - S. 118

1910 - Halle a.S. : Schroedel
zu konstruieren, der mit dem Schicksale der meerumschlungenen Herzogtümer zugleich die deutsche Frage hätte lösen können. Die Schritte, die der Deutsche Bund und die beiden Großmächte im Frühjahre 1862 unternommen hatten, um Verletzungen des Londoner Traktats und des darin anerkannten Staatsrechts der Herzogtümer hintanzuhalten, waren nicht geeignet gewesen, die Dänen von der Unzweckmäßigkeit ihres Drängens nach Einverleibung Schleswigs zu überzeugen. Das Ministerium Hall gab ihm vielmehr in höchst unvorsichtiger Weise nach, löste Holstein aus dem dänischen Staatsverband los, machte dagegen durch das Staatsgrundgesetz vomatzril 1863 aus Schleswig eine dänische Provinz. Damit gab Dänemartlne fhtii so günstigen Abmachungen von 1851 und 1852 selbst preis und zwang den Bund zu Protesten und emh/zur Exekutionsdrok)ung, wenn in Holstein, als deutschem Bunbeskän^e, nicht verfassungsmäßige, d. h. vom Landtage gebilligte Einrichtungen getroffen werden würden. Die dänische Regierung und der Reichsrat legten trotzdem das neue Grundgesetz am 13. November dem Könige Friedrich Vii. zur Genehmigung vor. Dieser starb jedoch zwei Tage danach, ohne daß er den Verfassungsbruch vollzogen hatte. Nach der von den Mächten anerkannten Thronfolgeordnung hatte ihm Prinz Christian von Holstein-Sonderburg aus der jüngeren Linie Glücksburg, tzer mit Luise von Hessen, einer Nichte Christians Viii., vermählt war, zu folgen. Er begann seine Regierung, entgegen seiner eigenen Neigung und Überzeugung den D^otzimttldes Ministers ^Aallnachgebend und dem Rate seiner Schwiegermutter folgend, mit "l)er Unterzeichnung des verhängnisvollen Gesetzes (l^'November). Es ist nicht ausgeschlossen, daß die Ablehnung des Gesetzes ihm den Thron gekostet haben könnte, sein Leben war durch die in Seeland garnisonierenden schleswigschen Bataillone geschützt. Schon am 16. November hatte jedoch Erbprinz -Friedrich von Holstein-Sonderburg aus der älteren Augustenburger Linie, dessen Vater gegen eine Geldentschädigung auf sein Erbrecht verzichtet hatte, sich als rechtmäßiger Herzog erklärt und mit einer Proklamation an die Schleswiger und Holsteiner seinen Regierungsantritt angekündigt. Robert v. Mohl, der Gesandte Badens am Bundestag, legte diesem die Anzeige darüber im Namen des ^Herzogs vor. Das ganze liberale und nationalgesinnte Deutschland nahm sofort für die Augustenburgische Regierung und die Lostrennung der Herzogtümer von Dänemark Partei, die Kammern der meisten deutschen Staaten forderten ihre Regierungen auf, in diesem Sinne am Bunde zu wirken. Der Hqzog von Koburg stellte dem Augustenburger seine Residenz zum'einstweiligen Aufenthalte zur Verfügung, wo sich auch sofort ein Zentralwehrkomitee für Schleswig - Holstein bildete, um die Errichtung einer Armee für den Augustenburger zu betreiben. Gemeindekollegien und Volksversammlungen verlangten

11. Der biographische Unterricht - S. 65

1874 - Berlin : Gaertner
- 65 — Gleich am Anfange seiner Regierung war er darauf bedacht, seinen Staat allseitig zu kräftigen, insbesondere aber eine schlagfertige Kriegsmacht zu schaffen, weil er einsah, dass nach der wohlgemeinten und frommen, aber überall verkannten Regierung seines königlichen Bruders noch mancherlei Kämpfe folgen würden. tz. 87. Wie in Deutschland der norddeutsche Bund entstand. Die Herzogthümer Schleswig und Holstein, die nach altem Rechte verbunden („up ewig ungedehlt") waren, gehörten seit langer Zeit zum Königreich Dänemark. Holstein war ein ganz deutsches, Schleswig zumtheil ein deutsches Land. Die Dänen hatten aber stets die Deutschen gedrückt, sodass in Holstein eine gegen Dänemark sehr feindliche Stimmung herrschte. Die Holsteiner wünschten von dem Prinzen Friedrich von Augustenburg regiert zu werden, obwohl sein Vater im Jahre 1852 gegen eine namhafte Geldsumme für sich und seine Nachkommen auf die' Regierung verzichtet hatte. Der damalige König von Dänemark Christian Ix. begann seine Regierung damit, dass er das nicht ganz deutsche Schleswig von Holstein trennen und in Dänemark einverleiben wollte. Nun hätte der deutsche Bundestag es gern gesehen, wenn Friedrich von Augustenburg ohne weiteres die Regierung in Holstein übernahm und Schleswig den Dänen ließ, die in die Herzogthümer eingerückt waren. Das durften die mächtigsten deutschen Staaten, Österreich und Preußen, nicht dulden und sandten daher ihre Kriegsheere in die Fürstenthümer. Aus diesem Kriege ist insbesondere die Erstürmung der Düppeler Schanzen unter dem Prinzen Friedrich Karl von Preußen (18. April 1864) und die Eroberung der Insel Alsen (28. Juni) sehr merkwürdig. Ein Friede, der am 30. Okt. 1864 in Wien abgeschlossen wurde, stellte fest, dass die Herzogthümer in die Hände des Königs von Preußen und des Kaisers Franzjofef von Österreich gelangen, und dass beide sich über den Besitz derselben einigen sollten. Zwischen Preußen und Österreich herrschte aber seit langer Zeit arge Eifersucht, und eine Einigung kam nicht zustande. Österreich wollte diese Gelegenheit benutzen, Preußen zu züchtigen und das von Friedrich d. Gr. eroberte Schlesien wiederzugewinnen. Alle Versuche zu einer Versöhnung waren vergeblich, obwohl Frankreich, Russland und England zum Frieden riethen. So war ein Krieg unvermeidlich. Der Beschluss, welchen der deutsche Bundestag fasste, alle Staaten Deutschlands zum Kampfe gegen Preußen zu veranlassen, wurde von Preußen damit erwidert, dass es am 14. Juni 1866 aus dem deutschen Bunde austrat. Die norddeutschen Fürsten stellten sich auf Preußens, die süddeutschen auf Österreichs Seite. Der König Wilhelm und sein trefflicher Minister Graf Bismarck (geb. 1. April 1815) gingen mit schwerem „Herzen in den Kampf. Preußen bildete drei Armeen, die den Kampf mit den Österreichern aufnahmen, und von denen die eine unter dem Kronprinzen Friedrich Wilhelm von Schlesien aus über Glatz, Neiße und Kosel, die zweite unter dem Prinzen Friedrich Karl von Görlitz aus, die dritte unter dem General Herwarth v. Bittenfeld von Halle aus nach Böhmen vornicken sollte, während die sogenannte Mainarmee unter dem Oberkommando des Generals Vogel v. Falkenstein, dem die Generale Beyer, Göben und Manteuffel zur Seite standen, zunächst Hannover und Kurheffen besetzte. In wenigen Tagen war auch Sachsen und Frankfurt a. M. in preußischen Händen. Viel schwieriger gestaltete sich die Lage in Böhmen. Aber die Tapferkeit der Rrmee, ter meisterhaft vom General Moltke ersonnene Kriegsplan, die Schnelligkeit m der Ausführung, alles wirkte zusammen, um in nicht mehr als sieben Xagen einen der glänzendsten Kriege zu Ende zu führen. In den Kämpfen der zweiten und dritten Armee bei Königinhof (29. Juni), bei Nachod (27.), Lange, Leitfaden. I. -

12. Geschichte der Neuzeit - S. 166

1892 - München [u.a.] : Franz
166 Der schleswig-holsteinische Krieg 1864. verfügten die fünf Großmächte auf einer Konferenz zu London 1852 die Unteilbarkeit der dänischen Gesamtmonarchie, innerhalb deren die Sonderstellung Schleswig-Holsteins und Lauenburgs fortbestehen sollte, und die Thronfolge des Hauses Glücksburg für den Fall, daß der Mannsstamm des in Dänemark regierenden Hauses aus-Londoner Pro-sterbe. Durch dieses „Londoner Protokoll" war die bisher in den tokoll 1852. Elbherzogtümern geltende Erbfolgeordnung umgestoßen und die Linie Augustenburg, die sich im 16. Jahrhundert vom dänischen Königshaus abgezweigt hatte und Schleswig-Holstein für den im Londoner Protokoll vorgesehenen Fall nach jalischern Erbrecht für sich beanspruchte, von der Thronfolge in den Elbherzogtümern ausgeschlossen. Augusten- Der Erbprinz von Augustenburg und der deutsche Bund verwarfen burger Linie, deshalb das Londoner Protokoll, während die deutschen Großmächte Preußen und Österreich dasselbe anerkannt hatten. Seitdem die Elbherzogtümer an Dänemark ausgeliefert waren Dänisierungs- (1852), versuchte die hier herrschende „eiderdänische" Partei das nördliche Herzogtum Schleswig möglichst rasch zu dänisieren, um es ^ 1 eyro'8' dann Dänemark auch politisch vollständig einzuverleiben. Als 1863 mit Friedrich Vii. der Mannsstamm des seit 1460 in Dänemark und Schleswig - Holstein gemeinsam herrschenden Hauses Oldenburg ausstarb, folgte nach den Bestimmungen des Londoner Proto-^on^Glück^' Christian Ix. von Glücksburg?) Aber kaum hatte derselbe ° fmrg! den dänischen Thron bestiegen, so nahm der in Thüringen weilende Friedrich von Erbprinz Friedrich von Augustenburg den Titel „Herzog von Augustenburg. Schleswig-Holstein" an und suchte beim deutschen Bund um Unterstützung und Durchführung seiner Erbfolge nach. Um wenigstens Schleswig für Dänemark zu retten, drang die eiderdänifche Partei in Kopenhagen in den neuen König, die schon von seinem Vor- November- gänger vorbereitete Novemberverfafsung zu verkünden, welche die Verfassung. Einverleibung Schleswigs in Dänemark aussprach. Dies hatte große Aufregung in ganz Deutschland zur Folge. Der deutsche Der^deutsche Bund beschloß eine „Exekution" und ließ Holstein und Lauen- Sitnb. bürg durch sächsische und Hannoveranische Truppen besetzen, vor denen die dänischen sich nach Schleswig zurückzogen. Um so entschlossener war Dänemark dieses Land zu behaupten. *) Friedrich Y. j 1766. Christian Vii. f 1808. Friedrich j 1805. I --------------------------------------- Friedrich Vi. Christian Viii. f 1848. Charlotte. Wilhelm v. Hessen-Kassel. 11839. I ------------------ I I Friedrich Vii. f 1863. Louise. Christian Ix. von Glücksburg Albert Prinz v. Wales. Alexandra. Friedrich. Wilh. Georg. Maria. Alexander Iii. Kg. v. Griechenld. v. Rußland.

13. Die Geschichte der neuesten Zeit - S. 369

1877 - Köln : DuMont-Schauberg
35. Der erste Kampf um Schleswig-Holstern. 369 Dagegen ward die Idee des Gesammtstaates jetzt nicht, wie in den ursprünglichen Plänen der eiderdänischen Partei, auf Dänemark und Schleswig beschränkt, sondern auch auf Holstein ausgedehnt. Auf Armee, Finanzen und auswärtige Angelegenheiten sollte sich die Gemeinschaft erstrecken; gegen eine Einverleibung in Dänemark sollte Schleswig auch hinfort gesichert, deutsche und dänische Nationalität in dem Herzogthume gleichmäßig geschützt sein. Besondere Verfassungen Schleswigs und Holsteins für die besonderen Angelegenheiten eines jeden Landes, in diesen Verfassungen Landstände mit beschließender Stimme, Berathung der Gesammt-Versassung durch die Landstände. Schleswigs und Holsteins — so lauteten die wichtigsten unter den übrigen Bestimmungen. Am 18. Febr. 1852 Übergaben die deutschen Bundescommissare die Regierung Holsteins dem dänischen Könige und die Bundestruppen räumten das Herzogthum; das ganze, ungeheure Kriegsmaterial der schleswigholsteinischen Armee fiel dabei in die Hände der Dänen. Ein Amnestie-Patent wurde erlassen; aber eine große Anzahl angesehener Männer nebst ihren Familien mit Verbannung belegt, unter ihnen der Herzog von Augustenburg und sein Bruder. Das unglückliche Schleswig blieb unter fortdauernder Herrschaft des Belagerungszustandes auch nach dem Ende des Kampfes, daher willkürliche Absetzungen weltlicher und geistlicher Amtsträger, Verhaftungen, Landesverweisungen und Beschlagnahmen, Verhöhnung aller weltlichen und kirchlichen Verhältnisse, sobald es darauf ankam, dänisches Wesen und dänische Sprache auf Kosten der deutschen auszubreiten. Der Gesammtstaat wäre aber eine Lächerlichkeit geworden, wenn nicht eine gleichmäßige Erbfolge in allen seinen Theilen ihn von der Gefahr befreit hätte, in naher Zukunft wieder in diese Theile aufgelöst zu werden. Der bestimmte Schritt zu einer neuen Erbfolge-Ordnung geschah unter dem mächtigen Einfluß des russischen Kaisers Nikolaus. Als Abkömmling einer Nebenlinie des in Dänemark regierenden oldenburgischen Hauses, welche einstmals bedeutende Theile von Holstein und Schleswig besessen, 1767 und 1773 aber darauf verzichtet hatte, legte jetzt der russische Kaiser diesen Verzicht so aus, daß dessen Gültigkeit mit dem Tode Friedrich's Vii. und des königlichen Oheims Ferdinand erlöschen, beiß also dann die Ansprüche des Kaisers wieber in Kraft treten müßten. Er that bies, um sofort durch einen abermaligen Verzicht die Geltenbmachung biefer wiebererwachenben Ansprüche aufzugeben zu Gunsten eines neuen „Arrangements" über die Erbfolge. Auch Prinz Friedrich von Hessen, jetzt in Kurhessen der nächste Erbberechtigte, war bereit, auf den dänischen Thron zu verzichten. Die Ansprüche des Augustenburger Herzogs auf Schleswig-Holstein dagegen behandelte man als zweifelhaft und jedenfalls verwirkt durch die Theilnahme des Herzogs an der Erhebung von 1848. Nun ward ein Sproß derjenigen Pütz, Histor. Darstell, u. Charakteristiken. Iv. 2. Aufl. 24

14. Die Geschichte der letzten 50 Jahre - S. 399

1867 - Köln : DuMont-Schauberg
36. Der erste Kampf um Schleswig-Holstein. 399 geräumt, daß die dortigen wie die in Altona aufgehäuften Kriegs- vorräthe dem Schutze des deutschen Bundes anvertraut würden, und daß das Rendsburger Kronwerk im Norden der Eider, so wie die Festung Friedrichsort am Eingänge des Kieler Hafens, über deren Zugehörig- keit zu Schleswig oder Holstein man von Kopenhagen her Streit er- hoben hatte, den Dänen einzuräumen seien! Ehe noch den Forde- rungen vollständig Folge geleistet war, legte am 2. Febr. 1851 die Statthalterschaft in der Person des Grafen Reventlow-Preetz die Re- gierung des Landes, die ihr einst die provisorische Centralgewalt des deutschen Reiches übertragen hatte, in die Hände der Bundescommis- sare nieder und die Erhebung der Herzogthümer hatte ein Ende. Ein Jahr lang haben dann die Bundestruppen in Holstein ge- standen und sind die Unterhandlungen über den künftigen Zustand dieses Herzogthums, einschließlich seiner Beziehungen zu Schleswig, von Oesterreich und Preußen geführt worden. Das Ergebniß war eine Feststellung, wie sie nach dem ganzen Verlauf, den die Dinge genommen, nicht anders erwartet werden konnte. Die alte, grundge- setzliche Verbindung zwischen Schleswig und Holstein in Verfassung, Verwaltung und Rechtspflege ward aufgehoben und nur in gewissen Institutionen besonderer Beschaffenheit, in der Gemeinschaft der Uni- versität Kiel, mehrerer Wohlthätigkeitsanstalten, des Eidercanals, der Ritterschaft, beibehalten. Dagegen ward die Idee des Gesammtstaa- tes jetzt nicht, wie in den ursprünglichen Plänen der eiderdänischen Partei, auf Dänemark und Schleswig beschränkt, sondern auch auf Holstein ausgedehnt. Auf Armee, Finanzen und auswärtige Ange- legenheiten sollte sich die Gemeinschaft erstrecken; gegen eine Einver- leibung in Dänemark sollte Schleswig auch hinfort gesichert, deutsche und dänische Nationalität in dem Herzogthume gleichmäßig geschützt sein. Besondere Verfassungen Schleswigs und Holsteins für die be- sonderen Angelegenheiten eines jeden Landes, in diesen Verfassungen Landstände mit beschließender Stimme, Berathung der Gesammtver- fassung durch die Landstände Schleswigs und Holsteins — so lau- teten die wichtigsten unter den übrigen Bestimmungen. Am 18. Februar 1852 übergaben die deutschen Bundescommis- sare die Regierung Holsteins dem dänischen Könige und die Bundes- truppen räumten das Herzogthum; das ganze, ungeheure Kriegsma- terial der schleswig-holsteinischen Armee fiel dabei in die Hände der Dänen. Ein Amnestie-Patent wurde erlassen; aber eine große An- zahl angesehener Männer nebst ihren Familien mit Verbannung be- legt, unter ihnen der Herzog von Augustenburg und sein Bruder. Das unglückliche Schleswig blieb unter fortdauernder Herrschaft des Belagerungszustandes auch nach dem Ende des Kampfes, daher will- kürliche Absetzungen weltlicher und geistlicher Amtsträger, Verhaftun- gen, Landesverweisungen und Beschlagnahmen, Verhöhnung aller welt- lichen und kirchlichen Verhältnisse, sobald es darauf ankam, dänisches Wesen und dänische Sprache auf Kosten der deutschen auszubreiten.

15. Die Geschichte der letzten 50 Jahre (1816 - 1866) ; in abgerundeten Gemälden - S. 399

1867 - Köln : DuMont-Schauberg
36. Der erste Kampf um Schleswig-Holstein. 399 geräumt, daß die dortigen wie die in Altona aufgehäuften Kriegs- vorräthe dem Schutze des deutschen Bundes anvertraut würden, und daß das Rendsburger Kronwerk im Norden der Eider, so wie die Festung Friedrichsort am Eingänge des Kieler Hafens, über deren Zugehörig- keit zu Schleswig oder Holstein man von Kopenhagen her Streit er- hoben hatte, den Dänen einzuräumen seien! Ehe noch den Forde- rungen vollständig Folge geleistet war, legte am 2. Febr. 1851 die Statthalterschaft in der Person des Grafen Reventlow-Preetz die Re- gierung des Landes, die ihr einst die provisorische Centralgewalt des deutschen Reiches übertragen hatte, in die Hände der Bundescommis- sare nieder und die Erhebung der Herzogthümer hatte ein Ende. Ein Jahr lang haben dann die Bundestruppen in Holstein ge- standen und sind die Unterhandlungen über den künftigen Zustand dieses Herzogthums, einschließlich seiner Beziehungen zu Schleswig, von Oesterreich und Preußen geführt worden. Das Ergebniß war eine Feststellung, wie sie nach dem ganzen Verlauf, den die Dinge genommen, nicht anders erwartet werden konnte. Die alte, grundge- setzliche Verbindung zwischen Schleswig und Holstein in Verfassung, Verwaltung und Rechtspflege ward aufgehoben und nur in gewissen Institutionen besonderer Beschaffenheit, in der Gemeinschaft der Uni- versität Kiel, mehrerer Wohlthätigkeitsanstalten, des Eidercanals, der Ritterschaft, beibehalten. Dagegen ward die Idee des Gesammtstaa- tes jetzt nicht, wie in den ursprünglichen Plänen der eiderdänischen Partei, auf Dänemark und Schleswig beschränkt, sondern auch auf Holstein ausgedehnt. Auf Armee, Finanzen und auswärtige Ange- legenheiten sollte sich die Gemeinschaft erstrecken; gegen eine Einver- leibung in Dänemark sollte Schleswig auch hinfort gesichert, deutsche und dänische Nationalität in dem Herzogthume gleichmäßig geschützt sein. Besondere Verfassungen Schleswigs und Holsteins für die be- sonderen Angelegenheiten eines jeden Landes, in diesen Verfassungen Landstände mit beschließender Stimme, Berathung der Gesammtver- fassung durch die Landstände Schleswigs und Holsteins — so lau- teten die wichtigsten unter den übrigen Bestimmungen. Am 18. Februar 1852 übergaben die deutschen Bundescommis- sare die Regierung Holsteins dem dänischen Könige und die Bundes- truppen räumten das Herzogthum; das ganze, ungeheure Kriegsma- terial der schleswig-holsteinischen Armee fiel dabei in die Hände der Dänen. Ein Amnestie-Patent wurde erlassen; aber eine große An- zahl angesehener Männer nebst ihren Familien mit Verbannung be- legt, unter ihnen der Herzog von Augustenburg und sein Bruder. Das unglückliche Schleswig blieb unter fortdauernder Herrschaft des Belagerungszustandes auch nach dem Ende des Kampfes, daher will- kürliche Absetzungen weltlicher und geistlicher Amtsträger, Verhaftun- gen, Landesverweisungen und Beschlagnahmen, Verhöhnung aller welt- lichen und kirchlichen Verhältnisse, sobald es darauf ankam, dänisches Wesen und dänische Sprache auf Kosten der deutschen auszubreiten.

16. Geschichtliches Lesebuch - S. 88

1909 - Hamburg : Boysen
und zum künftigen Herrscher Dänemarks bestimmte das Londoner Protokoll gar einen Prinzen deutscher Abstammung und deutscher Sprache. Neue Bedrückung. Gleich nachdem die fremden Truppen aus den Herzogtümern abgezogen, brach für Schleswig-Holstein eine Schreckenszeit an. Die Beamten, welche während des Krieges von der deutschen Regierung eingesetzt waren, wurden zum größten Teil entlassen; ein Schwarm von dänischen Beamten legte sich über das Land, von Hochmut und Haß gegen alles, was deutsch hieß, erfüllt. Während in Dänemark die Presse beinahe unbeschränkt war und die Verfassung volles Vereins- und Versammlungsrecht sowie Sicherheit gegen polizeiliche Übergriffe gewährte, ward in den Herzogtümern jede freie Regung der Presse mit schweren Strafen unterdrückt, Vereine und Versammlungen in solchem Umfange verboten, daß nicht einmal drei Personen zur Unterzeichnung einer Bittschrift an den König zusammentreten durften, und kleinliche Gebote und Verbote der Polizeibehörde nahmen kein Ende. Die versprochene Verfassung für die gemeinsamen Angelegenheiten wurde erst nach ein paar Jahren fertiggestellt, und ohne daß man den Rat der schleswig-holsteinischen Stände eingeholt hatte. — Allmählich wurde die Kopenhagener Partei, zu der auch Friedrich Vii. gehörte, immer übermütiger, und im Jahre 1863 kündigte der König dem Reichsrate an, der neuen Volksvertretung für alle gemeinschaftlichen Angelegenheiten, daß Dänemark-Schleswig, Unser Reich, wie er die Landschaften im Gegensatz zu Holstein nannte, eine neue Verfassung haben sollte. Die neue Verfassung, die nun ausgearbeitet wurde, verleibte Schleswig dem Königreiche Dänemark wieder vollständig ein. Natürlich wurde sie vom Reichsrate angenommen. Nicht aber erhielt sie die Unterschrift des Königs. Friedrich Vii. war nämlich gefährlich erkrankt und hatte das Bewußtsein verloren. Nur auf kurze Zeit gelangte er dann und wann zur Besinnung zurück. Als man ihm in einem solchen Augenblick die Urkunde vorlegte, damit er sie unterzeichne, weigerte er sich. „Ich will nicht unterzeichnen,“ sagte er, ,,Christian mag es tun.“ Bald darauf starb er, aus dem Mannesstamm des königlichen Hauses der letzte. Lage beim Tode Friedrichs Vii. Der Nachfolger Friedrichs Vii. wurde Christian Ix., der bereits 1852 von den Großmächten als Erbe des dänischen Thrones anerkannt war. Aber am selben Tage, da in Kopenhagen Christian als König ausgerufen wurde, machte der Prinz von Augustenburg bekannt, daß er als Herzog Friedrich Viii. kraft seines Erbrechtes die Regierung Schleswig-Holsteins antrete; zugleich rief er den Schutz des deutschen Bundes an und gelobte, die Verfassung Schleswig-Holsteins und die Rechte seines Volkes zu achten. Die Frage war demnach, ob die Herzogtümer Christian Ix. oder Friedrich Viii. zufallen sollten.

17. Bilder aus der schleswig-holsteinischen Geschichte - S. 315

1866 - Schleswig : Schulbuchh. Heiberg
315 stehen, wie ich in der Schlacht zu Euch gestanden, mich nicht zu trennen von Euch und Eurem Rechte" — beschwor das zur Zeit der Erhebung prokla- mirte Staatsgrundgesetz der Herzogthümer und ries die deutschen Regierungen zum Schutz seiner Rechte auf. Der Protokollkönig Christian Ix. gab zwei Tage später dem Rechte des Landes den Todesstoß und Unterzeichnete die neugeborne Verfassung für Dänemark-Schleswig. Er oder vielmehr sein kecker Minister Hall mochte aber eine neue Erhebung der Herzogthümer ahnen, vielleicht auch einen be- waffneten Einsall des rechtmäßigen Thronerben fürchten, genug, sie eilten, das wehrlose Land zu knebeln. Beamte und Geistliche, in Schleswig sogar die Lehrer, wurden aufgefordert, dem neuen König sofort den Eid der Treue zu schwören, ein Verlangen, dem in Schleswig natürlich Viele, in Holstein aber nur Wenige nachkamen. Außerdem wurden die Herzogthümer von dä- nischen Soldaten besetzt. Was an dem Recht des neuen Herrschers fehlte, sollte durch die Gewalt ergänzt werden. Das Volk aber harrte schweigend seiner Erretter. Kurz vor Weihnachten überschritten die Bundestruppen, Sachsen und Hanoveraner unter General v. Hake, die Grenze und die deutschen Kom- missaire Könneritz und Rieper kamen ins Land. Die Dänen fingen an, Holstein zu räumen und Holstein bekam Lust. Wo die Dänen einen Ort verließen, da kamen die schleswigholsteinischen Fahnen zum Vorschein, da sammelten sich die Einwohner auf den Marktplätzen und sangen: Run danket Alle Gott!, da ward Friedrich Viii. als rechtmäßiger Landesherr ausgerufen, da stimmte Groß und Klein das Rationallied an. Die Kommissaire und die Bundestruppen wehrten diesen Kundgebungen nicht, und letztere wurden überall mit Jubel empfangen. Am 27. December, das nordöstliche Holstein war noch von den Dänen besetzt, versammelten sich zu Elmshorn zwischen zwanzig- und dreißigtausend Schleswigholsteiner aus allen Theilen des Lan- des und erwählten den Prinzen von Augustenburg, Friedrich Viii., den recht- mäßigen Herzog von Schleswigholstein, zu ihrem Fürsten mnd riefen ihn ins Land. Er kam, bevor ihn noch die abgesandte Deputation erreicht hatte, be- trat bei Glückstadt den vaterländischen Boden und nahm seinen Sitz in Kiel. Kaum war seine Ankunft im Lande bekannt geworden, so erschienen Deputa- tionen aller Stände aus allen Theilen des Landes und brachten ihrem ge- bornen und erkornen Fürsten ihre Huldigung dar, frei und freudig bekennend, daß Schleswig-Holstein ein Recht habe, los von Dänemark und aus ewig ungetheilt zu sein, seinem angestammten Fürstenhause treu zu bleiben und somit dem Herzog mit ungetheiltem Herzen anzuhangen. Das Unternehmen des Bundes war nur eine halbe Maßregel; theils schien es, als ob der Bund von der Voraussetzung ausgehe, der neue König von Dänemark sei auch der rechtmäßige Landesherr für Schleswigholstein, theils erstreckte sich die Erecution nur auf Holstein; die Bundestruppen machten an der Eider Halt und überließen Schleswig den Händen seiner Peiniger. Da galt es denn, den Deutschen Bund zu spornen. Er hatte den Londoner Traktat vom 8. Mai 1852 nicht anerkannt; er konnte die Lostrennung der Herzogthümer fordern. Die Herzogthümer entsandten daher Bittschriften und eine zahlreiche Deputation nach Frankfurt, um den

18. Deutsche, besonders brandenburgisch-preußische Geschichte bis zur Gegenwart - S. 117

1909 - Habelschwerdt : Franke
117 Die Kunde davon rief in Deutschland eine ungeheure Aufregung hervor, und überall erscholl das Lied: „Schleswig-Holstem, meerumschlungen". Die Schleswig Holsteiner erhoben sich und erklärten deu Priuzeu Friedrich vou Schleswig-Holstein-Sonderbnrg-Augustenbürg*) zu ihrem Herzog. Der Deutsche Bund ließ Lauenburg und Holstein, die zu den Bundesstaaten gehörten, (Ende 1868) durch sächsische und hannoverische Trnppen besetzen, weigerte sich aber, diese auch in Schleswig einrücken zu lassen. Preußen und Österreich gingen nun ohne den Bund vor und schlossen einen G e h e im v e r t r a g, in welchem sie sich verpflichteten, die künftige» Verhältnisse der Herzogtümer nur im gegenseitigen Einverständnis zu regeln. Hierauf forderten sie die dänische Regierung auf, die den Vereinbarungen von 1852 widersprechende Verfassung außer Kraft zu setzen, widrigenfalls sie Schleswig besetzen würden. 2. Der Übergang über die Schlei. Dänemark lehnte die Forderung der beiden Großmächte ab. Deshalb rückte eine 70000 Mann starke österreichisch-preußische Armee unter dem Oberbefehl des preußischen Feldmarschalls Wrangel in Schleswig „ein. Den linken und rechten Flügel bildeten die Preußen; die Österreicher unter Gablenz marschierten in der Mitte. Die dänische Armee hielt das Danewerk besetzt, eine Besestigungslinie ostwärts und westwärts von Schleswig, die aus 18 durch Palisadenreihen, Gräben und Sümpfe verstärkten Schanzen bestand und für uneinnehmbar galt. Prinz Friedrich Karl, der den rechten Flügel der Preußen befehligte, wollte am 2. Februar die Schanzen bei Missunde erstürmen, um die Schlei zu überschreite«. Der Versuch mißlaug jedoch. Während hierauf die Österreicher die mittleren Werke angriffen, gingen die Preußen weiter nordöstlich über die Schlei. Da verließen die Dänen, bevor ihnen der Rückzug abgeschnitten werden konnte, das Danewerk und setzten sich in den Düppeler Schanzen auf der Halbinsel Sundewitt fest. 3. Die Erstürmung der Düppeler Schanzen, 18. April 1864. 18.4.1864 Diese 10 starken Festnngswerke sollten die Verbündeten am weiteren Vordringen nach Dänemark hindern. 22 000 Dünen verteidigten die Schanzen, und die dänischen Kriegsschiffe kreuzten zu ihrer Unterstützung in den nahen Meeresteilen. Wochenlang belagerten die Preußen unter Prinz Friedrich Karl die Schanzen. In schrägen Laufgräben ruckten die Belagerer dem Feinde immer näher, obgleich sie von den feindlichen Geschossen und unter der Ungunst der *) Er war der Vater der Kaiserin Auguste Viktoria. Schleswig-Holstein, meerumschlungen. Atzler, Qu. Nr. 133.

19. Ausgewählte Abschnitte aus Quellenschriften und hervorragenden Geschichtswerken nebst einer Einleitung über Geschichtsquellen - S. 144

1910 - Leipzig : Hirt
144 23. Der Konflikt und der Dänische Krieg. als den künftigen Erben von Dänemark und Schleswig-Holstein anerkannte. Das Protokoll war ein Vertrag, den die einzelnen Mächte mit Dänemark schlossen, nicht zugleich ein Vertrag unter den Mächten. Er legte der dänischen Regierung als Gegenleistung die Verpflichtung auf, die Lande Schleswig-Holstein bei ihrer alten Selbständigkeit und ihrem Besitz zu erhalten und der deutschen Nation auch in Schleswig Schutz und Gleichberechtigung zu sichern. Die Dänen erfüllten ihre Zusage in keiner Weise, übten vielmehr einen so rücksichtslosen Druck, daß selbst das ihnen überaus freundlich gesinnte Rußland zur Vorsicht mahnte. Schon 1856 erhoben Preußen und Österreich nacheinander formellen Einspruch gegen gewisse rechtswidrige Maßregeln, und 1857 wurde am Bundestage ein Ausschuß niedergesetzt, der die Beschwerden der Herzogtümer vertrat. Die dänische Regierung ließ sich durch die wiederholten Beschwerden und Drohungen des Bundes nicht abschrecken, suchte vielmehr Schleswig von dem allein zum Deutschen Bunde gehörigen Holstein zu trennen und mit Dänemark zu verschmelzen. Da beschloß der Bund den 1. Oktober 1863 die Exekution gegen Dänemark. Die Ausführung verzögerte sich zwar von neuem durch englische und andre Einflüsse; aber es bestand doch eine große Spannung, und jeder Tag konnte den Ausbruch der Feindseligkeiten bringen. In diese Spannung fiel nun einmal die namentlich in Österreich neue Sorge weckende Erklärung Napoleons Iii. vom 5. November 1863, die Verträge von 1815 hätten aufgehört zu existieren, sodann der Tod Friedrichs Vii. von Dänemark. Am 16. November wurde Christian Ix. als König von Dänemark und als Herzog von Schleswig-Holstein ausgerufen, während gleichzeitig Herzog Friedrich von Augusten-burg Schleswig - Holstein durch feierliche Proklamation für sich in Anspruch nahm. Am 18. November unterzeichnete König Christian Ix. die neue Verfassung, die Schleswig mit Dänemark zu einem Gesamtstaat vereinigte, und zwang damit den Deutschen Bund, mit seinen Drohungen Ernst zu machen. Das deutsche Volk erhob sich in einmütigen Erklärungen für das Recht des Augu-stenburgers, das die Rettung Schleswig-Holsteins zu verbürgen schien, und die meisten Regierungen des Bundes entschieden sich für ihn. Aber Österreich und Preußen erklärten, daß sie sich von dem Londoner Protokoll nicht einseitig lossagen könnten, daß sie also auch Christian Ix. als König von Dänemark und als Herzog von Schleswig-Holstein anerkennen müßten, falls Dänemark die eingegangenen Verpflichtungen erfülle. Sie versicherten aber zugleich, daß sie die Rechte Deutschlands kräftig wahren würden. Durch diese Haltung hinderten sie jeden Versuch der übrigen Mächte, für Dänemark einzutreten, und hielten auch den Bund von Maßregeln zurück, die die Erbfolgefrage entschieden hätten. Am 24. Dezember 1863 rückten Sachsen und Hannoveraner als Exekutionstruppen des Bundes in Holstein ein, um die Erfüllung der im Londoner Protokoll von Dänemark übernommenen Verpflichtungen zu erzwingen. Die Dänen zogen sich ohne Widerstand zurück. Im Hause der Abgeordneten aber forderte Bismarck eine Anleihe von 12 Millionen Talern für außerordentliche militärische Maßregeln und erklärte dabei, daß er am Londoner Protokoll nur so lange festhalten werde, als es notwendig sei. Die Politik der Regierung beruhe auf dem Worte des Königs, „daß kein Fußbreit deutscher Erde verloren gehen solle". Er beschwor das Hans, die geforderte Anleihe nicht zu verweigern und es nicht dahin zu bringen, „daß wir bei ausbrechendem Kriege dem kleinen Dänemark gegenüber in der Rolle des Minderstarken erscheinen" (18. Dez. 1863). Es war vergeblich; und auch das half nichts, daß der König in der Antwort auf eine Adresse des Abgeordnetenhauses in feierlicher Weise sein Wort verbürgte,

20. Die Geschichte der neuesten Zeit - S. 364

1877 - Köln : DuMont-Schauberg
Dritter Zeitraum: 1848—1876. stamme Friedrich's Iii. Sofort verkündete er jene, unter seinem Vater vorbereitete Ge sammt staats-Verfassung. Hervorgegangen aus den dänischen Regierungskreisen, rief diese durch die Absicht, Schleswig-Holstein in eine bleibende Gemeinschaft mit dem Königreiche zu führen, in den Herzogthü-mern das stärkste Widerstreben hervor, das sich namentlich auf einer Versammlung schleswigscher und holsteinischer Ständemitglieder in Kiel zu erkennen gab. In Dänemark dagegen fand die sog. eiderdänische Partei, welche Holstein Deutschland überlassen, dagegen Schleswig desto vollständiger zu dänischem Lande machen, also „Dänemark bis zur Eider" ausdehnen wollte, die in der Verfassung gegebenen Sicherheiten zur Unterwerfung Schleswigs noch nicht genügend. So hatte denn die Verfassung, statt irgendwo Beifall zu erlangen, nur eine allgemeine Aufregung gegen sich hervorgebracht, als die Kunde von der Pariser Februar-Revolution allen in Europa vorhandenen Zündstoff in helle Flammen setzte. Am 18. März vereinigten sich die Ständemitglieder der beiden Herzogtümer zu Rendsburg, wo gleichzeitig eine große Volksversammlung tagte; eine Gesandtschaft ging nach Kopenhagen ab mit dem Verlangen einer alsbaldigen Verbindung der Stände von Schleswig und Holstein zur Berathung einer gemeinsamen Verfassung für die Herzogtümer und der Aufnahme Schleswigs in den deutschen Bund, mit Forderungen von Preßfreiheit, Bürgerbewaffnung u. s. w. Inzwischen wußte die eiderdänische Partei durch den Aufzug einer Masse von mehr als 10,000 Menschen vor dem königlichen Schlosse (20. März) den König so einzuschüchtern, daß er sein Ministerium entließ, und der Führer der Partei, Orla Lehmann, die Seele der Regierung wurde, die sich in den nächsten Tagen bildete. Diese Demonstration beantwortete man in Holstein mit der Bildung einer provisorischen Regierung, zu welcher der Bruder des Herzogs von Augustenburg, Prinz Friedrich von Roer, der ehemalige Advocat Wilhelm Beseler, der Graf Reventlow-Preetz gehörten und welcher der Demokrat Theodor Olshaufeu für einige Zeit beitrat. Der Herzog von Augustenburg fand sowohl in Berlin bei König Friedrich Wilhelm Iv. als bei dem damals in liberalem Sinne neu besetzten Bundestage in Frankfurt bereitwillige Unterstützung. Das Vorparlament in Frankfurt beschloß die Aufnahme Schleswigs in den deutschen Bund, und der Bundestag beauftragte Preußen, im Verein mit den Staaten des 10. Bundes-Armeecorps, Schleswig zu besetzen. Am Charfreitage (21. April) führte der preußische General Wrangel als Bundesfeldherr die um Rendsburg versammelten Truppen über die Eider nach Schleswig. Am 23. April (dem Ostertage) wurden die überraschten Dänen von den Preußen und Schleswig-Holsteinern aus' den Verschanzungen des Danewerks, des uralten Grenzwalls Dänemarks gegen Deutschland, vertrieben, am 24. von den Truppen des 10. Armeecorps — Hannoveranern, Mecklenburgern, Oldenburgern und Braun-