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1883 -
Wiesbaden
: Kunze
- Autor: Eckertz, Gottfried, Herbst, Wilhelm
- Auflagennummer (WdK): 10
- Sammlung: Kaiserreich Geschichtsschulbuecher
- Schulbuchtyp (WdK): Hilfsbuch
- Schultypen (WdK): Gymnasium, Realschule
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Schulformen (OPAC): Gymnasium, Realschule
- Geschlecht (WdK): Jungen
18
Hause des Kadmos, Iokaste, Odipus, Antigone, Ismene, Eteokles, Polyneikes; der Argeierkönig Adrastos.
c. Der Trojanische Krieg (1193—1184?), der Glanzpunkt jener Heldenzüge, ist eine gemeinsame That der griechischen Stämme, — wohl die mythische und poetische Wiederspieg-lung eines wirklichen Faktums.
C. Verfassung des historischen Zeitalters.
Im Homer, unserer Quelle, findet sich vielleicht ein Abbild der politischen und sozialen Zustände der Entstehungszeit der Dichtungen, vielleicht aber auch gemischt mit alten Überlieferungen und dichterisch ausgeschmückt.
In den politischen Zuständen der Heroenzeit sind schon die Keime der späteren Staatsentwicklung, ein monarchisches, aristokratisches, demokratisches Element sichtbar. Die Form war ein patriarchalisches Königtum, erblich auf Zeus zurückgeführt, die Fürsten öioyevsig, dtorgecpetg.
Dreifaches Königsamt: priesterliches, kriegerisches, richterliches: axi]nrov^Ol ßaaixrjeg, xr,Qv<;} rtfievog, yefjara von der Beute, dmivai und duga freiwillige, &e[iiöttg bestimmte Gaben.
Dem König zur Seite stand ein Herrenstand und Waffenadel als ßovh7, — yegovtsg, iiyritoqig rfii [itdovreg, ccqiötolt ävaxreg, ßaoixr^g, in den Städten wohnend.
Die Volksgemeinde {dfj^og), die Gemeiüfreien, in Phylen und Phratrien geteilt, kam in Volksversammlungen zusammen, doch nur, um die Beschlüsse des Kates anzunehmen oder als Zeugen der Verhandlungen.
Die Sklaven (dfxizeg, olxfjeg, äovloi) waren teils Kriegsgefangene, teils durch Kauf erworben.
1877 -
Leipzig
: Baedeker
- Autor: Pütz, Wilhelm
- Auflagennummer (WdK): 16
- Sammlung: Kaiserreich Geschichtsschulbuecher
- Schultypen (WdK): Gymnasium, Höhere Bürgerschule
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten, Mittlere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Schulformen (OPAC): Gymnasium, Höhere Bürgerschule, Höhere Lehranstalt
- Inhalt Raum/Thema: Geographie, Region?
- Inhalt: Zeit: Geographie
- Geschlecht (WdK): Jungen
Der zweite messenische Krieg. Reform der Lycurgischen Verfassung. .36. 53
einen unerwarteten Widerstand. Erst im 20. Jahre des Krieges fiel die Feste (des Aristodemus), ein groer Theil Messeniens wurde mit Laconica vereinigt, die Aecker eingezogen und daraus neue Acker-loose fr die Spartauer gebildet; von dem, was sie behielten, muten die Mefseuier (jetzt Perioekeu) die Hlfte des Ertrages abgeben.
b. Der zweite messenische oder der Aristomenische Krieg (685668?). Von dem obern, vielleicht noch unabhngig gebliebenen Messeuieu ging der Versuch einer nationalen Erhebung gegen das spartanische Joch aus, welche die Shne und Enkel der Helden von Jthome, insbesondere der junge Aristomenes aus dem kniglichen Geschlechte Messeniens, leiteten. Sie fanden zwar Bnndes-genossen an den Argivern und Arcadern, die ebenfalls schon die ge-fhrliche Nachbarschaft Sparta's kennen gelernt hatten, allein die Interessen derselben waren so verschieden, da es den Spartanern gelang, den arcadischen König Aristokrates durch Bestechung zum Venrath in einer entscheidenden Schlacht zu bewegen. Wie im ersten Kriege, so konnten auch diesmal die Messenier sich bald nicht mehr in offenem Felde halten und muten sich auf die Behauptung der Bergfestung Jra beschrnken, von wo Aristomenes khne Streifzge nach Laconica machte, welche die Sage wunderbar (Flucht aus der Hhle Kadas) ausgeschmckt hat. Als auch Jra nach 11 Jahren (angeblich durch Verrath) gefallen und ein Versuch des Aristomenes, von Arcadien aus in Laconica einzudringen, milungen war, wau-bette die Kstenbewohner ber's Meer aus (theils nach Sicilien, theils nach Rhodus), die Landleute im Binnenlande verfielen dem Helotenstamme und muten nun als Knechte der Spartaner den Boden der eigenen Heimat bestellen.
Reform der Lycurgischen Verfassung. Der spartanische Adel befrchtete, da die Könige die Beschrnkung ihrer Macht, wie sie die Lycurgische Verfassung angeordnet hatte, auf die Dauer sich nicht gefallen lassen wrden und leicht einen Versuch machen knnten, mit Hlfe der Perioden und Heloten die Adelsherrschaft zu strzen, wenn sie diesen beiden Stnden gleiche Rechte mit ihren bisherigen Herren in Aussicht stellten. Um daher die Adelsherrschaft zu sichern, machte man die (jhrlich gewhlten) 5 Ep hren (Aufseher" fr jeden der 5 Stadtbezirke), welche theils richterliche, theils polizeiliche Funktionen, wie es scheint, im Namen und Auftrage der Könige selbst, ausbten, zu einer politischen Aufsichtsbehrde der die Könige, mit dem Rechte, dieselben vorzuladen, ihnen Verweise zu ertheilen und Geldbuen auszu-erlegen, bei schwerern Vergehen aber, welche den bestehenden Zustand
1854 -
Weimar
: Böhlau
- Autor: Zeiß, Gustav
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch
- Schultypen (WdK): Gymnasium
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Inhalt: Zeit: Mittelalter
- Geschlecht (WdK): Jungen
144
deutschem Boden oder doch in unmittelbarem Zusammenhang mit
demselben blieben, viel länger in den alten Zuständen. Eine Ver-
einigung der einzelnen Stämme zu größerer politischer Einheit fand
nicht statt. Eine solche Vereinigung ist erst das Werk des fränki-
schen Stammes, besonders das seiner Könige. Auch sie gründeten
ein Reich auf romanischem Boden, allein sie verbanden damit die
Herrschaft über deutsche Lande, sie vereinigten nicht bloß die frän-
kischen Völkerschaften, sondern sie wußten auch die anderen deut-
schen Stämme heranzuziehen, in den Kreis der Entwickelung hin-
einzuführen, welche für sie mit der Wanderung und Eroberung be-
gonnen hatte. Wenn die übrigen deutschen Völker, welche neue
Reiche gegründet haben, sich von der alten Heimath abwenden und
diese sich selbst und ihren früheren Zuständen überlassen, so haben
die Franken dagegen ihren Blick wieder zurückgewandt zu den Ge-
genden jenseits des Rheins und haben, was sie sich Fremdes aneig-
neten oder bei sich Eigenthümliches ausbildeten, den übrigen Deut-
schen zugetragen. Es ist ein großer Schritt, der nun gemacht wird
und der in eine neue Ordnung der Dinge hinüberführt.
Wir haben bereits früher (S. 85) erwähnt, daß die Völker-
schaften vom Mittelrhein bis abwärts zu den Mündungen des Flus-
ses seit dem dritten Jahrhundert Franken genannt werden. Wie
weit der Name und der Stamm in das innere Land sich anfangs
erstreckte, ist nicht deutlich. Chatten, Attuarier, Ampsivarier,
Chamaven, Sigambern werden Franken genannt. Die ge-
meinsame Benennung beruhte aber noch keineswegs auf politischer
Einigung; später sind sie alle und mit leichter Mühe verbunden
worden und haben in Recht und Sprache ihren gemeinsamen Ur-
sprung bewährt. Die Kraft des fränkischen Stammes lag später
auf dem rechten Ufer des Rheins und in den Gegenden, welche von
hier aus im Frieden beseht oder im Kriege erobert worden sind;
doch für die Gründer des fränkischen Reiches in Gallien galten die
Salier oder salischen Franken, welche schon seit längerer Zeit
auf dem linken Rheinufer seßhaft waren. Von den nördlichen Mee-
resgestaden am linken Rheinufer, von wo aus sie die Küsten des
römischen Reiches heimgesucht hatten, sind sie in den Zeiten der sin-
kenden Römermacht weiter gegen Süden vorgedrungen, theils gelockt
von den fruchtbaren, aber wenig bevölkerten Landen, theils gedrängt
von anderen Deutschen, die hinter ihnen wohnten. Zwischen Rhein
und Maas, vielleicht schon südwestlich von der Maas, werden wir
ihre neuen Sitze zu suchen haben. Die Franken wurden von den
Römern besiegt, doch nicht der eingenommenen Lande beraubt, son-
dern nur der römischen Hoheit unterworfen, auf römischem Boden
angesiedelt. Sie dienten unter ihren Fürsten in besonderen Cohor-
ten im römischen Heere, vielleicht zahlten sie den Römern auch ei-
nen Tribut. An weitere Abhängigkeit in rechtlichen und politischen
Verhältnissen ist nicht zu denken. Die Franken erhoben sich auch
gegen ihre Oberherrn und versuchten weitere Gebiete einzunehmen.
Zu Julians Zeiten hatten sie die Landschaft Toxandrien beseht, die
südlich von den ihnen eingeräumten Gegenden lag. Julian zog ge-
gen sie aus; doch ließ er ihnen die eingenommenen Sitze. Fünfzig
Jahre später wird das Gebiet der salischen Franken, obgleich von
1809 -
Berlin
: Duncker & Humblot
- Autor: Becker, Karl Friedrich, Woltmann, Johann Gottfried
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Inhalt Raum/Thema: Weltgeschichte
- Inhalt: Zeit: Alle Zeiten
174
während der neue Krieg, in den es bald dar-
auf mit England verwickelt wurde, bei Gelegen-
heit des Kampfes diefes Landes mit seinen Ko-
lonien, kaum nur eine politische Rücksicht war,
die auch Spanien zu einem Alliirten der
Franzosen machte, die dagegen mehr als die
Spanier eine eigentliche Nationalangelegenheik
darin sahen, und durch den allgemeinen An-
theil eines großen Theils des Volks an diesem
Kampf der nordamerikanischen Kolonien, für
welchen auch der Geist der damals in Umlauf
seienden Ideen erwärmte, dem König und seinen
politischen Betrachtungen zuvoreilten.
Dieser neue König auf dem Throne von
Frankreich aber war Ludwig Xvi., der mit den
besten Wünschen für sein Volk ihn bestiegen
hatte, aber durch die Nachgiebigkeit gegen die
Wünsche eines Theils der Nation für die alten
Parlamente, deren Wiedereinführung er gestat-
tete, vielleicht keinen glücklichen Beweis weder
von seiner Kraft noch von seiner Einstcht gab.
Denn obgleich den Parlamentern eine neue Ver-
ordnung und Verhaltungsregel vorgeschrieben,
und ihnen unter andern geboten wurde, sich nicht
in Verein mit den übrigen Parlamentern des
Reichs als ein Ganzes zu betrachten, oder sich
den Nahmen einer Klasse zu geben, so regte
sich doch sogleich der Geist des alten Parlaments,
und es entstanden bald kleine Zankereien, zwischen
1785 -
Leipzig
: Weidmann und Reich
- Autor: Kosche, Christian Traugott, Hammerdörfer, Karl
- Sammlung: Geographieschulbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lesebuch
- Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
- Inhalt Raum/Thema: Geographie, Region?
- Inhalt: Zeit: Geographie
Polen.
408
für erledigt, sondern etliche Bösewichter wagten so-
gar den König mitten aus Warschau zu entführen,
den sie auch vielleicht ihrer Wuth aufgeopfert hatten,
wenn nicht ein Zusammensillß glücklicher Umstande
ihn aus ihren Händen gerettet hätte. Da auch zum
dl-bermaaß aller dieser Greuel noch eine Pestseuche
in Polen ausgebrochen war, so ließen schon 1770
die Kaiserhöfe und Preußen Truppen an die Grän-
zen marschiren, welche das folgende Jahr tiefer ins
5and hineinrückten, und allgemeines Erstaunen er-
regten, bis 1772 sowohl Oesterreich als Rußland
und Preußen ihren vielleicht schon längst verabrede-
ten Plan enthüllten, und ihre Ansprüche aufverschiedne
polnische Provinzen, die wir anderwärts schon ge-
nannt haben, oder noch nennen werden, durch öffent-
liche Manifeste bekannt machten. Der König und
die Republik proteftirten zwar anfänglich so sehr sie
konnten wider die Zergliederung des Reiches, alleiw
nach und nach sähe man sich zum Nachgeben gezwun-
gen, und die besondern Traktaten mit den drey Mäch-
ten wurden wirklich unterzeichnet. Seitdem har sich
der König alle Mühe gegeben Polen in einen blühen-
dem Zustand zu sehen, übrigens aber hat dieses
Reich durch sene Abreißring feiner schönsten Thei-
le alle politische Wirksamkeit verloren, und ge-
wiß herrschet die Erwartung einer dereinstigen gänz-
lichen Zertheilung bey einem großen Theil des Vol-
kes, das indessen gewiß nicht das mindeste dabey ver-
lieren würde.
ix. Un-
1837 -
Sondershausen
: Eupel
- Autor: Günther, Friedrich August
- Hrsg.: ,
- Sammlung: Geographieschulbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrerbuch
- Schultypen (WdK): Lehrerseminar
- Schultypen Allgemein (WdK): Lehrerbildungsanstalten
- Bildungsstufen (OPAC): Lehrerbildungseinrichtungen
- Schulformen (OPAC): Lehrerseminar
- Inhalt Raum/Thema: Geographie, Region?
- Inhalt: Zeit: Geographie
- Geschlecht (WdK): Jungen
s
Einleitung.
nur zu oft den politischen Zustand der Erde und die darauf
sich beziehenden Eintheilungen, und dann wird auch unsre Erd-
kunde, da wir vielleicht kaum die Hälfte der Erdobersiäche zu ken-
nen uns rühmen dürfen, von Zeit zu Zeit durch neue Entdeckungen
bereichert und erweitert. Im Laufe der Zeit haben sich daher
eine Menge geographischer Systeme geltend gemacht, die alle
mehr oder weniger von einander abweichen, und deren jedes ein-
mal den wirklichen Zustand der zu seiner Zeit bekannten Erd-
oberfläche angab, aber sogleich unrichtig sein mußte, sobald durch
neue Entdeckungen die geographische Ansicht der Erde erweitert,
oder durch Kriege, Eroberungen re. die politischen Grenzen der
Länder verändert wurden. Alle diese verschiedenen Reihen geo-
graphischer Systeme bringt man, nach den drei Hauptperioden der
Geschichte, welche bekanntlich in die alte, mittlere und neuere
cingctheilt wird, unter drei Klassen, nämlich:
1) Alte Geographie d. i. Beschreibung des Zu-
standes der Erdoberfläche aus irgend einem Zeitpunkte vor der
großen Völkerwanderung (375 n. Ehr.).
2) Mittlere Geographie oder Beschreibung des
Zustandes der Erdoberfläche aus irgend einem Zeitpunkte deö
Mittelalters, welches in der Geographie aber nur von der Völ-
kerwanderung bis zu der Entdeckung von Amerika durch
Christoph Columbus i. I. 1492 gerechnet wird.
3) Neuere Geographie oder Beschreibung des Zu-
standes der Erdoberfläche aus der Periode seit der Entdeckung
von Amerika bis auf unsre Zeit, für welche endlich
4) die neueste Geographie den gegenwärtigen Zu-
stand der Oberfläche unserer Erde beschreibt, so weit nämlich
die darüber vorhandenen, uns zugänglichen Nachrichten sich er-
strecken. Da wir uns iudeß bei einigen Ländern mit Nachrich-
ten begnügen müssen, die viele Jahre, ja zum Jheil sogar
Jahrhunderte alt sind (z. B. bei Afrika), so ist klar, daß ein
großer Theil dessen, was die neueste politische Geographie giebt,
eigentlich der älteren angehört, und nur darum in die neueste
mit ausgenommen wird, weil spätere Nachrichten über solche
Länder nicht vorhanden sind.
An und für sich hat natürlich die neueste Geographie das
meiste Interesse für uns; doch ist auch die altere und mittlere
nicht unwichtig, indem die Kenntniß des ehemaligen Zustandes
1 *
1885 -
Wiesbaden
: Kunze
- Autor: Herbst, Wilhelm, Jäger, Oskar
- Auflagennummer (WdK): 12
- Sammlung: Kaiserreich Geschichtsschulbuecher
- Schulbuchtyp (WdK): Hilfsbuch
- Schultypen (WdK): Gymnasium, Realschule
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Schulformen (OPAC): Gymnasium, Realschule
- Inhalt: Zeit: Alte Geschichte, Antike
- Geschlecht (WdK): Jungen
18
c. Der Trojanische Krieg, der Glanzpunkt jener Heldenzüge, ist als eine gemeinsame That der griechischen Stämme gedacht, — wohl die mythische und poetische Wiederspiegelung eines wirklich Geschehenen.
C. Verfassung cles heroischen Zeitalters.
Im Homer, unserer Quelle, findet sich vielleicht ein Abbild der politischen und sozialen Zustände der Entstehungszeit der Dichtungen, schon aber dichterisch ausgeschmückt und stark mit alten Überlieferungen gemischt.
In den politischen Zuständen der Heroenzeit sind die Keime der späteren Staatsentwicklung, ein monarchisches, aristokratisches, demokratisches Element sichtbar: ein patriarchalisches Königtum waltet über wenig umfangreiche Landgebiete, auf Zeus zurückgeführt: die Fürsten sind dioysvsig, Öiot()e(fsig.
Dreifaches Königsamt: priesterliches, kriegerisches, richterliches : Gxrinrov/oi ßaöikrfig, xrjqv%, rifitvog, yiqctxa von der Beute, deorivcu und dwgct freiwillige, xttfuareq gesetzlich bestimmte Gaben.
Dem König zur Seite stand ein He^renstand und Waffenadel als ßovlfi, ~— yeqovreg, i]yrßöqig r,de /uedovzsg, ccqigtoi, ävaxreg, ßaöihrjeg, in den Städten wohnend.
Die Volksgemeinde {drjpog), die Gemeinfreien, in Phylen und Phratrien geteilt, trat in Volksversammlungen zusammen, doch nur, nm Beschlüsse des Rates sei es anzunehmen, sei es zu verwerfen, oder als Zeugen der Verhandlungen.
Die Sklaven (Sficöeg, olxijeg, Sovxoc) waren teils Kriegsgefangene, teils durch Kauf erworben.
1785 -
Leipzig
: Weidmann und Reich
- Autor: Kosche, Christian Traugott, Hammerdörfer, Karl
- Sammlung: Geographieschulbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lesebuch
- Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
- Inhalt Raum/Thema: Geographie, Region?
- Inhalt: Zeit: Geographie
29
Schweden.
Noch sollten wir etwas über Nationalvergnügungen
sagen, allein obige hingeworfene Karakterzüge wer-
den schon sattsam rechtfertigen, wenn wir sagen, sie
haben keine, und wir finden auch nicht, was ihren
Werth dabey schmälern sollte. Haben sie auch keine
eigentlich sogenannten Nationalvergnügungen, an
denen ein ganzes Volk Theil nimmt, so treiben und
üben sie doch unter sich selbst alle Vergnügungen ei-
nes gesitteten und nach Aufklärung strebenden Vol-
kes. Haben sie auch nicht große Schauspieler, Tänzer
Sänger,Virtuosen in der Musik u. dgl. auszuweisen,
sind sie vielleicht aus politischen Ursachen für diesekün-
sie eben nicht verschwenderisch im Belohnen, so ha-
den sie doch eben so viel Gefühl und Geschmack fürs
Schöne und Vergnügen.
Da die Sittenlehre der alten nordischen Völker
rwch sehr an den Stand der Roheit granzte und viele ^Rel^ions-
ihrer Nachrichten dazu noch sehr unvollkommen und zustand.
mangelhaft sind, [fo wird unfern Lesern wohl we-
nig daran liegen, ob wir sie durch einige Jahr-
Hunderte von Lügen und Aberglauben hindurch füh-
ren oder nicht, und glauben also, da ihnen der älte-
ste Zustand andrer Völker schon bekanirt ist, hier
genug zu sagen, wenn wir erinnern, daß ehedem
das Heidenthum hier fast dieselbe Gestalt wie in Da-
nemark hatte. Kaiser Karl der Große schickte, auf
Verlangendes Königs Biörn, den Herbert, um
die christliche Religion in Ostgothland bekannt zu
machen, und Kaiser Ludewig sandte den berühmten
Ansgarius zu gleichem Endzweck nach Schweden,
dessen Vortrag noch mehr Beyfall und seine Lehre
mehr Eingang fand, und dem auch nachher noch
andre folgten.
Allein so viel auch von Seiten einer reinen
Eotteöverehrung Nutzen daraus entstand, so fehlte
doch
1875 -
Halle
: Verl. der Buchh. des Waisenhauses
- Autor: Peter, Carl
- Hrsg.: ,
- Sammlung: Kaiserreich Geschichtsschulbuecher
- Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
- Inhalt Raum/Thema: Römische Antike
- Inhalt: Zeit: Antike
28 Erste Periode, 753 — 510 v. Chr.
der Tugenden einer römischen Matrone, wie es in der Lucretia erscheint — Alles dies sind charakteristische Merkmale des römischen Geistes, die sich schon in der Ueberlieferung über die Königsgeschichte deutlich ausprägen.
Es giebt aber noch eine andere Seite der Betrachtung, von der aus diese Ueberlieferung Bedeutung und Werth gewinnt. Die äusseren Ereignisse in ihrer bunten Menge, in unserem Falle also die- Kriege und persönlichen Schicksale der Könige, konnten freilich in der mündlichen Ueberlieferung nicht getreu festgehalten werden, sie boten zugleich der bildenden Kraft der Phantasie einen vollkommen geeigneten Stoff. Diese werden wir also unbedenklich als ein Product der Sage anzusehen haben. Anders aber verhält es sich mit den inneren Zuständen und mit den politischen und religiösen Einrichtungen. Die Ueberlieferung in Bezug auf diese bildete sich unter der Anschauung und dem Einflüsse der bestehenden Verhältnisse, welche bei dem conser-vativen Charakter des römischen Volkes entweder dieselben waren wie früher oder sich doch aus den früheren allmählich und durch eine stetige Entwickelung hervorgebildet hatten: sie sind ferner an sich ein wenig geeigneter Gegenstand für die Umgestaltung durch Phantasiegebilde. Bei diesen können wir also annehmen, dass die Sage ein im Wesentlichen getreues Bild von ihnen erhalten und nur insofern ihre bildende Kraft an ihnen bethätigt hat, als sie — ihrer Neigung gemäss, das Seiende als ein Werdendes darzustellen und alles Entstehende an bestimmte Personen und Umstände zu knüpfen — die verschiedenen Einrichtungen bestimmten Königen zugeschrieben und vielleicht, wie wir hinzufügen dürfen, für die Einrichtungen als Urheber Könige erfunden hat, wie z. B. für die politischen den Ronmlus, für die religiösen den Numa. Nun ist zwar dieses Bild unzweifelhaft durch die Historiker allmählich mehrfach getrübt und verhüllt worden, indessen doch nicht in dem Masse, dass wir es nicht durch Combinationen und Rückschlüsse den allgemeinen Grundzügen nach wieder herzustellen vermöchten.
So dürfen wir es als unzweifelhaft betrachten, dass das römische Volk sich durch Mischung von drei zwar verwandten, aber doch verschiedenen Bestandtheilen gebildet hat und dass hierin die drei Stämme (Tribus) der Ramnes, Tities und Luceres
1824 -
Berlin
: Amelang
- Autor: Reuscher, Samuel Friedrich August
- Hrsg.: ,
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch
- Schultypen (WdK): Gymnasium
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 3 – Sekundarstufe 2, Klassen 9/10/11 – 12/13
- Schulformen (OPAC): Gymnasium
- Inhalt Raum/Thema: Weltgeschichte
- Inhalt: Zeit: Antike
- Geschlecht (WdK): Jungen
657
tm politischen Charakter der Römer, welcher zum Theil
wieder als die Wirkung der auf historischem Wege ent-
standenen Verfassung erscheint. Diesem nach war der
Friedensstand des Volkes ein gerüsteter Kriegeöstand, das
Volk selbst eine bewaffnete Legion, der Krieg — anstatt
des Gewerb- und Handelsfleißes — das bequemste, ein-
träglichste, glänzendste Gewerbe, der Sieg in demselben
die Zuversicht des Bürgers, die Laufbahn der Ehre für
den konimandirendcn Konsul, die Sicherheit des regierenden
Staats-Collegii; und wenn hierdurch zugleich das Waf-
fenhandwerk zu einem städtischen Gewerb, der Bürger-
staat zu einem Militär-Staate wurde, so ruhcte das
ganze römische Staatsgebäude auf einer völkerrechtwidri-
gen Basis.
' /. Auf diesen unnatürlichen, aber für Rom natürlich
gewordenen Zustand des Krieges bezogen sich daher auch
alle häuslichen und bürgerlichen Neigungen, Bestrebungen,'
Grundsätze, Anstalten, Gesetze, Bildungen und Sitten.
Auf dem Campus Martius — den alten Königsfeldern
(■Liv. Ii. 5.) am östlichen Tiber-Ufer, bildete sich der
römische Jüngling zu einem vollkommenen Kriegsmanne,
so daß er im Feldlager als ein Veteran in militärischer'
Kunstfertigkeit erschien; vom 20.—36. oder 17. — 45.
Jahr war er zum Waffendienst fürs Vaterland verpflich-
tet; die taktische Erfindung der Legionsform — die der
strategerische Historiker Vegetius, im 4. I. p. Chr.-,*
als eine göttliche Eingebung lobpreist, gab der römischen
Schlachtordnung den Vorzug der Beweglichkeit vor der
Phalanx; die Konsuln drängte die Gewalt der Neigung
und Noth, ihr Konsular-Jahr — vielleicht den glänzend-
sten Punkt ihres politischen Lebenslaufes — durch irgend
eine Waffenthat zu verherrlichen — so wie den Senat
die politische Maxime zum Kriege: alle Völker ent-
weder als Bundesgen offen, oder als Feinde
zu betrachten; nie Frieden zu schließen, als wenn
man als Sieger ihn diktire; den Krieg so viel
als möglich fern von Rom insfeindes Land zu
spielen; den besiegten Feind an Grund und
Boden zu bestrafen, und das erstrittene Land
entweder an armebürger zu verschenken, oder'
zum Vortheil des Fiskus zu verpachten, oder
zu verkaufen. Daß eine so organisirte Gesetzgebung,
insbesondere aber die stetige innere und äußere Größe,
Würde., politische Erfahrenheit, Klugheit, Kraft und Kon-
42
1879 -
Berlin
: Gaertner
- Autor: Brock, Julius
- Sammlung: Kaiserreich Geschichtsschulbuecher
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch
- Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Schulformen (OPAC): Höhere Lehranstalt
- Inhalt Raum/Thema: Griechische Antike, Römische Antike
- Inhalt: Zeit: Antike
- Geschlecht (WdK): Jungen
30
Die griechische Geschichte: 1100—500.
Thale des Eurotas (zwischen?). Milder sind die Thäler des Inachus, Alpheus und Peneus; subtropische Pflanzen wachsen in der südlichen Küstenebene von Messenien.
Am Eurotas legten die Dorier Sparta, d. h. die Zerstreute, oder Lacedaemon, theils in der Ebene, theils auf Hügeln an. Die Stadt bestand aus mehreren Bezirken und blieb ohne Mauern. Auf einem Umfange von anderthalb Quadratmeilen lebten 60,000 Menschen.
Man wohnte lieber auf dem Lande als in der Stadt. Hafenstädte gab es wenige: Gythium, Prasiae und Helos (Karte!), und selbst diese blieben bedeutungslos. Der schwierige Landweg aus Argos führte über Sellasia.
67. Die Zeit der Kämpfe. Anfangs scheint es zu Verträgen zwischen den siegreichen Einwandern (unter wessen Führung?) und den Theilfürsten des Atridenreiches gekommen zu sein. Vielleicht weil Agis und Eurypon den Kampf bis zur gänzlichen Unterwerfung der Besiegten forsetzten und dadurch dem Charakter des dorischen Volkes mehr entsprechend handelten, führten die spätem Könige ihren Namen auf diese zurück. Die ersten Jahrhunderte des neuen Staates scheinen ganz erfüllt von blutiger Zwietracht der Königshäuser und grausamen Kämpfen gegen die Urbevölkerung, welche ungleich zahlreicher war.
Dabei stählte sich und erstarrte der dorische Volkscharakter. Das weitere Bestehen des Staates hing davon ab, ob es gelang, die Stämme und Stände auszugleichen, die dorische Gemeinde zu ordnen und so die kleinen Kriege zu beseitigen.
68. Lycurg. Die Ordnung des spartanischen Staates durch eine 850 umfassende Gesetzgebung wird dem Eurypontiden Lycurg um »50 zugeschrieben.
Er verschmähte beim Tode des Bruders die ihm angebotene Königsherrschaft und führte für seinen Neffen gewissenhaft die Vormundschaft. Bei Entstehung von Streitigkeiten begab er sich auf Reisen. Auf diesen waren die religiösen und politischen Zustände Gretas, wo die eingewanderten Dorier die Gesetze des ältesten Kulturstaates nach ihrer Weise verändert hatten, und die Jonier Asiens, von denen er die homerischen Gesänge mitbrachte, von grossem Einflüsse auf ihn. Bei seiner Rückkehr gab er, vom delphischen Orakel dazu aufgefordert, dem Volke eine Verfassung, die sowohl Feststellung als Weiterbildung altdorischer Einrichtungen ist.
Der Zweck derselben war, den verhältnissmässig wenigen (wie 1:8?) eingewanderten Spartiaten durch kriegerische Tüchtigkeit und augenblickliche Schlagfertigkeit die herrschende Stellung zunächst in Laconien zu sichern.
69. Die politischen Bestimmungen. Die Spartiaten, d. h. die eingewanderten Dorier, bildeten den allein berechtigten Stand, also eine Art Adel. Die bei der Eroberung nothwendige Ackervertheilung wurde neu geordnet. Das Ackerloos ging ungetheilt auf den ältesten Sohn über. War ein Sohn nicht vorhanden, so nahm es der Staat als Obereigenthümer zurück, um es vollständig frei zu vergeben.
Die herrschende Klasse gliederte sich in drei Phvlen, dreissig Oben und war gleichberechtigt. Aber diese Gleichheit kann sich kaum auf den Grundbesitz erstreckt haben (9000 Ackerloose und Hausstände?).
Die Volksversammlung, Halia, die bei Vollmond abgehalteu
1839 -
Stuttgart
: Literatur-Comptoir
- Autor: Böttiger, Carl Wilhelm
- Hrsg.: ,
- Auflagennummer (WdK): 2
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
- Inhalt Raum/Thema: Deutsche Geschichte
—414 *>€-«-
Siebentes H a u p t ^ ü ck.
Geschickte Deutschlands während des dreißigjährigen Religionskampfes;
böhmisch - Pfälzischer, dänischer und schwedischer Krieg bis zum Prager
Frieden 1618-1635.
Was für die Reformation Tetzels Ablaß, wurden für den 30jährigen Krieg
einige geschlossene oder niedergerissene utraquistische Kirchen in Braunau und
Klostergrab in Böhmen, welche Orte katholischen Grundherren, dem Abt von
Braunau und dem Erzbischof von Prag, gehörten. Hätte dort nicht allgeniein ver-
breitete Sehnsucht nach Besserem, und hier nicht überall verbreitetes Mißtrauen
und Anfeinden eingewirkt, es wäre dort höchstens zu einem gelehrten, hier zu einem
vielleicht nur auf einen Theil von Böhmen beschränkten bürgerlichen Kriege ge-
kommen. Was aber den ganzen Zustand der Dinge so gefährlich machte, waren
die nirgends rein ausgeprägten und auszuscheidenden, sondern zu einer langjährigen
Vermischung und Verkettung höchst geeigneten Verhältnisse: die Protestanten unter
sich nicht einig, vielmehr sich mit wahrem Factionenhasse hassend, die Fürsten von
ihren Geistlichen mehr als billig gehindert oder fortgetrieben, an der Katholiken
Spitze der entschiedene Ferdinand und der Alle an Politik und Ehrgeiz, wie an krie-
gerischem Eifer überragende Wittelsbacher Maximilian; anfangs ein Reichsober-
haupt, so gut wie keines; die innige Verschmelzung des habsburgischcn politischen
und Familieninteresse in Deutschland wie in Spanien; der Reichsverband selbst
höchst locker, dann hinter Ferdinand als Kaiser die päpstliche Curie, die Nuncien
und vor Allen die höchst consequentcn und ihre Wirksamkeit überall hin verbreitenden
und verzweigenden Jesuiten, die selbst Mitglieder haben durften, denen nicht allein
die Ordenstracht, sondern sogar das äußere katholische Bekenntniß erlassen war,
wenn sic früher etwa einer andern Confession angehört hatten. Es ist vielleicht
nicht zu viel behauptet, zu sagen, daß Ferdinands Beichtvater Lamormain (Läm-
mermann) , der pfälzische Hofpredigcr Scultetus und der kursächsische Hoe von
Hocnegg damals Deutschlands Schicksal in den Händen hatten und, nach Art eines
Conclave zusammengespcrrt (d. h. nicht hcrausgelassen, bis sie einig geworden
wären), Deutschland den Krieg hätten ersparen und damit eine andere Geschichte
hätten geben können!
Nachdem der Bau erwähnter utraquistischer Kirchen von den katholischen Grundher-
ren beider Städtchen untersagt, und dicß auch von Kaiser Matthias bestätigt worden
war (1614), hatten die Einwohner dennoch damit fortgefahrcn, der Abt aber und
der Erzbischof denselben erst geschlossen, dann nicderreißen lassen. Graf Matthias
von Thurn, einer der utraquiftischen Defensoren oder Glaubensanwälte, durch die
ihm genommene Burggrafenstelle von Karlstein (1617) heftig gereizt, nahm sich
jetzt dieses Handels desto eifriger an. Aber der Buchstabe des Majestätsbriefes
sprach gegen jene Gemeinden, weil sie nicht Stände, sondern Unterthanen (und
noch dazu katholischer Stände) waren. Wer dagegen den Fall aus dem deutlicher»
schlesischen Majestätsbriefe und überhaupt aus dem Gesichtspunctc der Duldung und
Billigkeit betrachten wollte, sprach für die Erbauung. Der Fall ließ jedenfalls eine
doppelte Erklärung zu, und jeder Theil nahm die seiner Gesinnung entsprechende.
1837 -
Magdeburg
: Heinrichshofen
- Autor: Schaaff, Ludwig, Horrmann, Eduard
- Hrsg.: Schincke, Johann Christian Gotthelf
- Auflagennummer (WdK): 4
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 3 – Sekundarstufe 2, Klassen 9/10/11 – 12/13
- Inhalt Raum/Thema: Griechische Antike
- Inhalt: Zeit: Antike
73
Antiquitäten der Griechen.
umzrigestalten hatten, aber auch in einzelnen Fallen für Sparta selbst
erwählt. 3) Empeloren (Efinthwqot), eine Art von Polizeibe-
amten, die in späteren Zeiten auf Ordnung bei Kauf und Verkauf zu
sehen hatten. Vom Pädonomos und den Bidiäern s. § 91.
83.
Die Ephoren. Die Einführung dieser Behörde wird von den
Alten theils dem Lykurg, theils dem Könige Theopomp zugeschrieben;
es ist aber wahrscheinlich, daß Ephoren schon in den frühesten Zeiten,
vor Lykurg, da gewesen sind und zwar als polizeiliche Vorsteher des
Marktes und als Stellvertreter der Könige für die Ausübung der Justiz
ui den einzelnen Demen —• daher ihre Zahl fünf, nach der Zahl der
Demen; daß Lykurg nichts Wesentliches für sie gethan (denn in ihrer
ganzen späteren Erscheinung stimmen sie mit dem Geiste seiner Ver-
fassung nicht überein; vielleicht hat man ihm ihre Vereinigung in ein
Collegium zuzuschreiben) und daß sie allmälig, nicht auf ein Mal durch
ein bestimmtes Gesetz, zur größten politischen Bedeutsamkeit gelangte,
wenn ihnen auch einzelne Rechte mögen durch förmlichen Volksbeschluß
gegeben sein. Seittheopompos stieg ihr Ansehen und zwar theils durch
die häufigere und längere Abwesenheit der Könige, theils durch die ver-
ringerte Wichtigken der Versammlungen des Volkes ($ 83), für welches
sie nun um so kräftiger der Geronie gegenüber austraten. Schon zur
Zeit der Perserkriege war ihre Macht sehr groß; seit dem pcloppnnesi-
schen Kriege erreichten sie ihren Höhenpunkt: das Collegium der Epho-
ren bildete ein Staatsdirektorium, dem alles Uebrige untergeordnet war.
Der König K leomen es Iii, 226 v. Chr., vernichtete sie, doch erstan-
den sie wieder und dauerten bis in die römische Kaiserzeit fort. —• Wäh-
rend der ganzen Zeit ihres Bestehens erscheint diese Behörde in Rücksicht
der Wahl ihrer Glieder und der Dauer des Amtes derselben als eine aus
rein demokratischem Boden entsprossene; aber ihrer ganzen inneren Rich-
tung nach trug sie einen durchaus aristokratischen Charakter (Plat. Lyc.
29). Die Wahl war beim Volke; gewählt konnte Jeder werden, der
Spartiat war; das Amt dauerte ein Jahr (von einem Herbstäquinoc-
tium, dem Anfänge des lakedämonischen Jahres, bis zum anderen).
Die hohe^politische Bedeutsamkeit der Ephorie entwickelte sich aus der
Idee, daß das Volk im Staate souverän sei ($ 80) und daß dies Col-
legium , als Vertreter des Volkes in der Ausübung der Souveränität,
das Recht und die Befugniß habe, über alle übrigen Behörden als bloße
Verwaltungsbehörden die unmittelbare Aufsicht zu führen und sie zur
Verantwortung zu ziehen. Demnach konnten sie jeden Beamten sofort
in Anklagestand versetzen, von seinem Amte suspendiren und in'sge-
fängniß werfen*), sie wachten über Fremde, über die Erziehung, über
die Reinheit und kräftige Fortpflanzung des Königsgeschlechts; sie nah-
men den monatlichen Eid der Könige entgegen und schwuren ihnen im
Namen des Volkes; sie ordneten zwei aus ihrer Mitte ab, um den
König im Kriege zu controliren; sie beriefen die Volksversammlungetr
•) *Ecponol ty.uvol fitv airsv tyjfuovv ov uv ’ßov).(üvrui>, y.vqiov 6 ixjiqu'tratv
nuquxq?i/.tu, y.vgtot öl y.ul uq/ovzuc; /tttusv zuu xurunuvout y.at hq$iu
Ti y.ul 7tagl rijs ilq uyiovu y.aruo'trjoiu. Xenoph. de rep. Lac.
Viii, 4.
1806 -
Gotha
: Ettinger
- Autor: Galletti, Johann Georg August
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
16ti
Machte von Europa die Verpflichtung über«
nehmen müßten, ihrem zweyten Prinzen,
Philipp, ein italienisches Königreich zu verr
schaffen. Auf das Herzogkhum Mayland be-
hauptete aber auch der König Karl Ema-
nuel Iii von Sardinien *), einer der klüg-
sten Fürsten seiner Zeit, der seine Armee in
einen ansehnlichen Zustand versetzte, ein Recht
zu haben, das er von einer Tochter Phi-
lipps Ii von Spanien herleitete. Doch er
behauptete dieses Recht vielleicht nur aus
dem Grunde, weil er der Marie Thereste
seinen Beystand, den sie nicht entbehren
konnte, für einen ziemlich theuern Preis zu
verkaufen wünschte. Die Nachbarschaft Spa-
niens war ihm ganz unwillkommen. Nun
sollte aber (1742 May) eine aus spanischen
und neapolitanischen Truppen zusammenge-
setzte Armee, die sich auf 60,000 Mann be-
lief, und den Grafen von Montemar zum
Oberbefehlshaber hatte, das Herzogthum Mayr
land für den Prinzen Philipp erobern. Der
Pabst und Venedig wollten an diesen Kriegs-
Handeln keinen Theil nehmen. Dagegen
schloß sich der Herzog von Modena, den
, « Spar
*) Theil xv, S, 51?.
1837 -
Magdeburg
: Heinrichshofen
- Autor: Schaaff, Ludwig, Horrmann, Eduard
- Hrsg.: Schincke, Johann Christian Gotthelf
- Auflagennummer (WdK): 4
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 3 – Sekundarstufe 2, Klassen 9/10/11 – 12/13
- Inhalt Raum/Thema: Griechische Antike
- Inhalt: Zeit: Antike
Iv
Dritter Theil.
Zustand der vornehmsten griechischen Staaten von den ältesten
Zeiten bis auf den Verlust ihrer Freiheit.
Erste Äbtheituna.
Zustand der Griechen in den älteren Zeiten bis auf die Entstehung
' republikanischer Verfassungen.
Vorerinnerungen 16.
I. Oeffentliche Verfassung:
1) Von der Staatenbildung und dem heroischen Staate
im Allgemeinen 17.
2) Die einzelnen Staatselemente, hauptsächlich in Rücksicht
ihres Regkerungsantheils:
a) Das Staatsoberhaupt 18.
b) Der Heroenadel 19.
c) Das Volk 20.
3) Gesetzgebung und Rechtspflege: Gesetzliches Herkommen 21.
Verbrechen und Strafen 22.
4) Religionszustand: Entstehung des religiösen Kultus 23. 24.
Heilige Gebräuche 25. Opfer und andere Geschenke 26. Heilige Oerter 27.
Priester 28. Wahrsagung 29. 30.
5) Kriegswesen: Veranlassungen zum Kriege 31. Waffen 32.
Theile des Heeres 33. Lager 34. Schlacht 35. Verhalten gegen den
Besiegten. Friedensschluß 36.
6) Seewesen 37.
7) Bürgerliche Gewerbe: Landwirthschaft 38. Gemeinnützige
Künste 39. Tauschhandel. Anhang: Sklaven 40.
Ii. Privat leben:
1) Die Ehe 41. 2) Erziehung 42. 3) Sitten und Gebräuche:
a) Nahrungsmittel, Gastmahle 43. b) Kleidung 44. c) Wohnung 45.
d) Beschickung der Todten 46.
Iii. Das äußere Staatsverhältniß 47.
Iv. Vom Kulturzustande im Allgemeinen 48.
Zweite Äbtheitung.
Zustand der griechischen Staaten von der Entstehung republikanischer
Verfassungen bis auf den Verlust ihrer Freiheit.
Uebergang der Monarchien in Republiken. Gesetzgebungen. Verfassungsr
formen 49. Dorier und Joner — Sparta und Athen 50.
Erste Unterabtheilung.
Der hellenische Staatenbund.
Erstes Kapitel.
Politische Verbindung der Hellenen.
Mittel zur politischen Vereinigung der Hellenen 51. 1) Die Ver--
sammlung deramphiktionen: Name. Die zwölf verbundenen Volker.
1872 -
Gütersloh
: Bertelsmann
- Autor: Kohlrausch, Heinrich Friedrich Theodor
- Hrsg.: ,
- Auflagennummer (WdK): 11
- Sammlung: Kaiserreich Geschichtsschulbuecher
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Inhalt Raum/Thema: Deutsche Geschichte
Das Christenthum in Deutschland. 81
Jahren um vieles geändert hat. Das ist ein großes Glück, daß wir sowohl Unsern Stamm als unsere Sprache unverfälscht behalten haben.
Was die Verfassung jener erobernden Völker betrifft, so war in der anhaltenden Kriegszeit das sogenannte Lehnswesen in seinen Grundzügen entstanden, welches bei den Franken schon sehr alt war und von nun an sich auch über die andern Völker in Deutschland ausbreitete; bei den Sachsen am spätesten. Wenn nämlich der König oder Herzog eines Volles ein fremdes Land erobert hatten, so mußten die Einwohner desselben einen gewissen Theil des Grundes und Bodens, ein Drittheil, bisweilen sogar zwei Drittheile, den Siegern abtreten, um nur das Uebrige für sich behalten zu dürfen. Jenes wurde nun unter die erobernden Krieger vertheilt, nachdem zuvor für den König, und vielleicht auch für allgemeine Zwecke als Staatsgut, ein ansehnlicher Theil zurückbehalten war. Von dem zu vertheilenden Lande erhielten die Vornehmen, welche dem Könige vielleicht mit einem Gefolge gedient hatten, am meisten, die gemeinen Freien weniger. Der König gewann auch außerdem noch am meisten, indem er nicht nur alle Privatgüter der römischen Kaiser in der eroberten Provinz, sondern auch alle ihre Herrscherrechte über die alten Unterthanen erbte; und das waren sehr wichtige Rechte. Sein Gut und seine Gewalt wuchsen außerordentlich.
Dadurch erhielt er ferner die Mittel, immer mehr angesehene Leute in sein Gefolge zu ziehen und zu Diensten zu verpflichten. Er gab ihnen von seinen Gütern mehr oder weniger zur Belohnung hin, aber nur zum Genusse für Lebenszeit; er lieh ihnen das Gut, und daher der Name Lehen. Die, welche -ein solches von ihm empfingen, waren seine Vasallen (Lehnsleute), und mußten ihm zu jedem Kriege, und wäre es auch nur ein Privatstreit gewesen, treu und gewärtig sein. Diese königlichen Dienstleute wurden bald vor allen geehrt; sie wurden die Ersten des Reichs, statt daß ehemals nur der ganz Freie, der in keines, auch nicht des Fürsten, Dienstbarkeit war, als einer der Ersten gegolten hatte.
Die vornehmen Dienstleute, die viel Gut besaßen, hielten sich nun auch wieder Gefolge im Kleinen; ihre Getreuen hießen Aftervafjallen und leisteten im Gefolge ihres Herrn dem Könige die Dienstpflicht.
So war schon eine mannigfaltige Stufenfolge des Ansehens und der Ehre hervorgebracht; die Gleichheit der alten Zeit war verschwunden. Doch hatte der freie Mann noch immer das Recht, keine Gesetze, die seine Gemeinde betrafen, anzuerkennen, ohne daß sie von ihm und allen Freien angenommen waren. Was aber allgemeine Reichsangelegenheiten, Krieg und Frieden und ähnliches, betraf, so rathschlagte der König darüber mit seinen Großen in den Versammlungen, welche bei Gelegenheit der großen Frühlingsmusterungen der Kriegsmannschaft, erst im März, dann im Mai, gehalten wurden, und daher Mürz- und Maiselder hießen.
20. Das Christenthum in Deutschland.
Den wichtigsten Einfluß auf den Zustand der deutschen Völker hat das Christenthum gehabt. Man kann sagen, daß kein Volksstamm, zu welchem dasselbe seit seiner Entstehung nur irgend gekommen ist, so empfänglich dafür gewesen, dasselbe mit so treuem Herzen aufgenommen und bewahrt hat, als der deutsche. Die Juden, die Römer und die Griechen waren schon abgelebte
17. Bd. 6
- S. 172
1846 -
Braunschweig
: Westermann
- Auflagennummer (WdK): 13
- Jahr der Erstauflage_wdk: 1812
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrer- und Schülerbuch
- Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten
- Inhalt Raum/Thema: Weltgeschichte
- Inhalt: Zeit: Mittelalter
- Geschlecht (WdK): Jungen
- Konfession (WdK): offen für alle
172
Erstes Kap. Bürgerlicher Zustand.
speziellen Verhältnisse hervorgegangen, und welche nähere Bestimmung hier
oder dort durch zufällige Ereignisse oder persönliche Charaktere der Gang der
politischen Gestaltungen erhalten, davon stehen schon die meisten Angaben in
den detaillirtcn Volksgcschichtcn. Hier nur eine wiederholende Uebersicht mit
einiger Ergänzung.
Nicht blos ein heimathliches, sondern ein wahrhaft welthistorisches Interesse
ist es, das uns vor allen anderen die teutsche Verfassung mit Aufmerksamkeit
und Sorgfalt betrachten heißt. Von germanischen Völkern kam der Stoß,
welcher das römische Weltreich über den Hansen warf. Die neuen Staaten,
die über den Trümmern desselben sich erhoben, sind von Germanen gebaut.
Ihre Gestalt und Verfassung mögen wir als Ausflüsse des germanischen
Geistes betrachten. Welches nun dieses Geistes Schöpfungen im g c r m a n i sch e n
Haupt- und Urlande gewesen, welche Entwicklung allda dieselben erhalten,
kann nicht anders als höchst merkwürdig und lehrreich seyn. Die Ausdehnung,
die politische Wichtigkeit des germanischen Reiches, die Menge und Bedeutung
seiner untergeordneten Bestandtheile, endlich die Mannigfaltigkeit der auf dem-
selben Rcichsboden nach und neben einander aufgekommenen politischen Ver-
hältnisse, Alles fordert uns zur genaueren Betrachtung ans*).
§. 6. Fortsezung.
Schon waren zu Rudolf's von Habs bürg Zeit die Rechte der
Grnndhcrren und Reichsvasallen so sehr erweitert und befestigt, daß kaum
mehr möglich blieb, das alte Königthum wieder herzustellen. Theils im
eigenen Namen, theils in jenem des Königs - aber vermöge unwiderruflichen
Auftrages und erblich, also in der Wirkung dem Eigenthnme gleich — übten
die Stände, jeder in seinem Bezirke, fast die ganze Regiernngsgcwalt und
vereint — unter dem Ehrenvorsize des Königs — jene des Reiches. In den
vergabten Ländern blieben dem Könige weder Gewalt noch Einkünfte; und
vergabt hatte er fast Alles: — selbst die Freiheit der Reichsstädte war
eine Art Veräußerung. — Der wahre Rcichsboden oder das Königsgcbiet
war bis auf unbedeutende Trümmer verschwunden oder verschwand noch
*) Wir betrachten das teutsche Reich und dessen König hier blos in seine» ein eimi-
schen teutschen Verhältnissen. Bon jenen zu Arelat, Jta'icn und vom Papst ist in
der politischen Geschichte geredet.
1913 -
Leipzig
: List & von Bressensdorf
- Autor: Harms, Heinrich
- Sammlung: Geographieschulbuecher Kaiserreich
- Schulbuchtyp (WdK): Hilfsbuch
- Schultypen (WdK): Lehrerseminar
- Schultypen Allgemein (WdK): Lehrerbildungsanstalten
- Bildungsstufen (OPAC): Lehrerbildungseinrichtungen
- Schulformen (OPAC): Lehrerbildungsanstalt
- Inhalt Raum/Thema: Geographie, Region?
- Inhalt: Zeit: Geographie
- Geschlecht (WdK): Jungen
(Detboöijcbe Begrünbung zum 5eminarbeft I.
1. über den Umfang des Heftes und die geschichtlichen Abrisse.
Da sich für die übrigen Hefte für zwei Wochenstunden ein Umfang von 9 bis
10 Bogen ergeben hatte, so durfte dieses für drei Wochenstunden bestimmte Heft
etwa 141/2 Bogen enthalten. Es ist also mit den vorhandenen 15v2 Bogen um
einen Bogen zu stark geworden. Dieses Plus ist aber nicht etwa durch ein
Znweitgehen des geographischen Stoffs entstanden, sondern durch Auf-
nähme der kurzen geschichtlichen Abrisse bei den einzelnen Staaten. Ich hätte
also das Heft durch Weglassen dieser geschichtlichen Abrisse bequem auf 14 und
weniger Bogen zurückdrängen können und stand eine Zeitlang auch fast im Begriff,
das zu tun, um nicht durch den Umfang des Heftes von vornherein abzuschrecken,
aber die Überzeugung von der Notwendigkeit, die geschichtlichen Funda-
mentierungen der heutigen wirtschaftlichen und politischen Zustände erkennen
zu lassen, ließ mich dieses Opfer nicht bringen. Denn es ist doch kein Zweifel,
daß die heutigen wirtschaftlichen und politischen Zustände eines Volkes (und
sie — und ihre Bedeutung für das Weltganze und für unser Vaterland im
besonderen — verstehen zu lernen, ist doch eines der Hauptziele des seminarischen
Unterrichtes) nicht allein in den natürlichen Bedingungen begründet sind, sondern
zugleich auch in der geschichtlichen Vergangenheit des Volkes (Spanien!
Balkanhalbinsel! Vorderasien! Nordafrika! die Staaten Amerikas!) Ist dem
aber so, so muß dem Zögling bei Betrachtuug der wirtschaftlichen und
politischen Zustände eines Volkes der geschichtliche Weg, den das Volk
gekommen ist, wenigstens in groben Umrissen gegenwärtig sein. Nun
wird man vielleicht sagen, derartige geschichtliche Abrisse zu bieten, sei nicht
Sache des Geographielehrers. Nun, gerade weil das vielleicht richtig sein kann,
bietet das Buch sie. Denn wer soll es sonst tun? Der Geschichtslehrer kann
doch seine Stoffe nicht zeitlich dem Geographie-Unterricht anpassen, ganz abgesehen
davon, daß die Auslandsgeschichte in der für kulturgeographische Verstand-
nisse nötigenznsammenfassnng überhaupt uicht gelehrt wird. Also, wenn ich
solche abgerundete Geschichtsdarstellungm bim (die überdies schon meist indem jedes-
maligen Abschnittbewertung debäage" geozentrisch vorbereitet sind —siehe
z.b. Pyrenäen-Halbinsel § 170, Apenninen-Halbinsel §179, Frankreich § 217—1), so
tue ich es einesteils gerade deshalb, um eventuell den Geographielehrer dieser Auf-
gäbe zu entheben. Diese immer doch nur kurzen Abschnitte sind dann der Lektüre
der Zöglinge anheimgegeben, und sie werden sie unter diesen Umständen vielleicht
um so lieber durchlesen, als dann ein Lernzwang dafür nicht vorliegt. Wer von
ihnen sie dann nicht liest, dem stehen sie wenigstens bei seinem übrigen Studium
i) Also bei den europäischen Staaten; bei den außereuropäischen mußte von einer
jedesmaligen Lage-Bewertuug Abstand genommen werden.
1873 -
Coblenz
: Baedeker
- Autor: Cremans, Hubert, Pütz, Wilhelm
- Auflagennummer (WdK): 14
- Sammlung: Kaiserreich Geschichtsschulbuecher
- Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Schulformen (OPAC): Höhere Lehranstalt
- Inhalt Raum/Thema: Geographie, Region?
- Inhalt: Zeit: Geographie
- Geschlecht (WdK): Jungen
Die Hegemonie Sparta’s. §. 44.
119
Krieges eingeführte) Amt der 5 Ephoren („Aufseher“ für jeden
der 5 Stadtbezirke), welche theils richterliche, theils polizeiliche
Functionen ausübten. Unter Mitwirkung des Epimenides von
Ureta machte er das Ephorat zu einer Aufsichtsbehörde über die
Könige, mit dem Refehte, dieselben vorzuladen, ihnen Verweise zu
ertheilen und Geldbussen aufzuerlegen, bei schwerem Vergehen
aber, welche den bestehenden Zustand des Staates bedrohten, sie
vor der Gerusia anzuklagen und in dringenden Fällen sogar ver-
haften zu lassen. Zuletzt erweiterten die Ephoren, bei der Fort-
dauer des ungeschriebenen Rechtes, ihre Befugnisse so, dass sie
neben der hemmenden auch eine positive Wirksamkeit ausübten,
indem sie nicht nur die Gerusia und die Volksversammlung
selbständig beriefen, sondern auch, ohne diese zu befragen, als
Vertreter und Bevollmächtigte des Volkes, in dessen Namen
wurden die öffenllichen Urkunden^ nicht mehr
nach den Regierungsjahren der Könige, sondern mit dem Namen des
ersten Ephoren des Jahres bezeichnet. Das Ephorat hat das spartanische
Königthum dem Namen nach gerettet, als in den meisten Staaten die
königliche Würde abgeschafft wurde, freilich aber auch dem Wesen nach
vernichtet.
Die Hegemonie Sparta’s.
Nach der Eroberung Messeniens versuchte Sparta, seinen
politischen Einfluss auch auf den übrigen Peloponnes auszudehnen,
und auf dem Wege der Föderation die erste Macht im Pelo-
ponnes zu werden. Allmählich traten Arkadien, Korinth, Megara,
Aegina und die wichtigsten Städte von Argolis in diese Bundes-
genossenschaft. Während Sparta die politische Leitung (die Hege-
monie) des peloponnesischen Bundes für sich allein behielt,
(daher im 6. Jhdrt. der erste Staat der Hellenen überhaupt war)
und diese Stellung namentlich zur Bekämpfung der Tyrannis
(des Polykrates, des Hippias) und zur Erhaltung der Adelsherr-
schaft benutzte, überliess es den Eleern die religiöse Seite der
neuen Amphiktyonie.
Die Eleer wussten den olympischen Spielen durch zeit-
gemässe Fortbildung eine höhere, nationale Bedeutung zu geben.
Au« einem Opfer der Eleer, welchem sich zuerst die Spartaner
(zu Lycurg’s Zeiten) angeschlossen hatten, erwuchsen die Olym-
pien im Laufe von anderthalb Jhdrt. zu einer gemeinsamen
handelten, namentlich
' Seit dieser Reform
1869 -
Hannover
: Hahn
- Autor: Beck, Joseph
- Auflagennummer (WdK): 3
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch
- Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 3 – Sekundarstufe 2, Klassen 9/10/11 – 12/13
- Schulformen (OPAC): Höhere Unterrichtsanstalt
- Inhalt Raum/Thema: Deutsche Geschichte
- Geschlecht (WdK): Jungen
3
Gleichgewichts der einzelnen Staaten unter einander gegründet
ist. Alle sind nämlich in einem theils ausdrücklichen theils stillen
Bunde vereinigt, um, soviel als thunlich, den einmal anerkannten
Besitzstand aufrecht zu erhalten, und, wenn nöthig, durch gemein-
sames Zusammenhalten zu verhindern, daß nicht ein Mächtigerer
unter ihnen durch Unterdrückung der Schwächeren die Selbststän-
digkeit und Unabhängigkeit Aller gefährde.
3) Dieses System wurde zunächst in Folge der Gründung
einer Bar baren Herrschaft in Europa durch die Türken (1453)
angeregt. Denn dadurch wurden die christlich-europäischen
Staaten bei der gemeinsamen Gefahr, die ihnen von dorther län-
gere Zeit drohte, einander näher und in gegenseitige Beziehungen
gebracht. Jenes System wurde daun später, besonders durch die
Seemächte Holland und England, weiter ausgebildet. Es
liegt fast allen wichtigem politischen Unternehmungen, den meisten
Kriegen und Friedensschlüssen des neuern Europa zu Grunde.
4) Denn die Befestigung und Erhaltung jenes Systems, dessen
Stützen das neu sich bildende Völkerrecht, Allianzen und
Familienverbindungen der regierenden Häuser, besonders
aber die durch die Presse und fortschreitende Kultur erstarkte
öffentliche Meinung sind, bilden den Mittelpunkt, auf den
sich die Hauptwendepunkte der neuern politischen Geschichte
der europäischen Staaten beziehen. Es wurde nämlich zuerst durch
das Uebergewicht des habsburgischen Hauses in Spanien
und Deutschland, dann durch das Hervortreten Frankreichs und
Schwedens, zuletzt durch die französische Revolution und
deren Folgen bedroht.
5) In diesem Staatensystem galt im Anfang des 16. Jahr-
hunderts das „heilige Reich deutscher Nation" der Würde
und dem Ansehen nach noch als das erste, und der König der
Deutschen erschien immer noch als das Haupt der übrigen Könige,
der, als Träger der Kaiserkrone und als Schutzherr der gemein-
samen Kirche, in weltlichen Dingen in ähnlicher Weise die Einheit
und den Mittelpunkt der abendländischen Christenheit darstelle, wie
der Papst in den kirchlichen.
6) Aber dieser idealen Bedeutung entsprach keineswegs die
wirkliche Macht des deutschen Reichs, zumal in seinen Beziehungen
nach Außen. Denn im Gegensatz zu der einheitlichen Gestaltung
der öffentlichen Zustände in England und Frankreich hatte die
deutsche Verfassung auf dem Boden des Lehenswesens so ganz
eigenthümlich sich entwickelt, daß dieser Reichskörper fast nur aus
Gliedern bestand, ohne lebendigen Centralpunkt, der sie fest zu ver-
binden und der Gesammtheit unterthan zu erhalten stark genug
gewesen wäre. Die Glieder strebten eine Selbstständigkeit an. die
mit der Einheit und Macht der Nation unverträglich "war. Leider
i *