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1. Alte Geschichte - S. 22

1869 - Mainz : Kunze
22 aus dem Hause des Kadmos, Jokaste, Oedipus, Eteokles, Poly-. neikes, der Argeierkönig Adrafios. 6. Der Trojanische Krieg (1193—1184), der Glanz- punkt jener Heldenzüge, eine gemeinsame Thal der griechischen Stämme; — wohl die mythische und poetische Wiederspieglung eines wirklichen Factums. 6. Verfajsuug des heroischen Zeitalters. Im Homer, unsrer Quelle, findet sich vielleicht ein Abbild der politischen und socialen Zustände der Entstehungszeit der Dichtungen, vielleicht aber auch gemischt mit alten Ueberlieferungen und dichterisch aus geschmückt. In den politischen Zuständen der Heroenzeit sind schon die Keime der späteren Staatsentwicklung, ein monarchisches, aristo- kratisches, demokratisches Element sichtbar. Die Form war ein patriarchalisches Königthum, erblich, aus Zeus zurück- geführt, die Fürsten Sioytvhg, öioxqtcpug. Dreifaches König samt: priesterliches, kriegerisches, richter- liches; — Oy.rjnzroliyol ßuöixijtg, v.ijqv't-, xe/ztvog, yequxa V0n der Beute, dcozlvui und freiwillige, &£f.aoxxg bestimmte Gaben. Dem König zur Seite ein Herrenstand und Waffenadel als ßovxij , ■— ysqovxtg, rjyfjxootg ßss /¿¿Sovitg, aqioxoi, uvuy.teg, ßaoilfjtg, in den Städten wohnend. Die Volksgemeinde (üfi/Lvz, die Gemeinfreiem in Phylen und Phratrien getheilt, iu Volksversammlungen zusammenkommend, doch nur, um die Beschlüsse des Rathes anzunchmen oder als Zeugen der Verhandlungen. Sclav en (cfyiwfg, olxtjtg, tiovxoi) theils im Kriege gefangen, theils durch Kauf erworben.

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1. Historisches Hilfsbuch für die oberen Klassen der Gymnasien und Realschulen - S. 18

1883 - Wiesbaden : Kunze
18 Hause des Kadmos, Iokaste, Odipus, Antigone, Ismene, Eteokles, Polyneikes; der Argeierkönig Adrastos. c. Der Trojanische Krieg (1193—1184?), der Glanzpunkt jener Heldenzüge, ist eine gemeinsame That der griechischen Stämme, — wohl die mythische und poetische Wiederspieg-lung eines wirklichen Faktums. C. Verfassung des historischen Zeitalters. Im Homer, unserer Quelle, findet sich vielleicht ein Abbild der politischen und sozialen Zustände der Entstehungszeit der Dichtungen, vielleicht aber auch gemischt mit alten Überlieferungen und dichterisch ausgeschmückt. In den politischen Zuständen der Heroenzeit sind schon die Keime der späteren Staatsentwicklung, ein monarchisches, aristokratisches, demokratisches Element sichtbar. Die Form war ein patriarchalisches Königtum, erblich auf Zeus zurückgeführt, die Fürsten öioyevsig, dtorgecpetg. Dreifaches Königsamt: priesterliches, kriegerisches, richterliches: axi]nrov^Ol ßaaixrjeg, xr,Qv<;} rtfievog, yefjara von der Beute, dmivai und duga freiwillige, &e[iiöttg bestimmte Gaben. Dem König zur Seite stand ein Herrenstand und Waffenadel als ßovh7, — yegovtsg, iiyritoqig rfii [itdovreg, ccqiötolt ävaxreg, ßaoixr^g, in den Städten wohnend. Die Volksgemeinde {dfj^og), die Gemeiüfreien, in Phylen und Phratrien geteilt, kam in Volksversammlungen zusammen, doch nur, um die Beschlüsse des Kates anzunehmen oder als Zeugen der Verhandlungen. Die Sklaven (dfxizeg, olxfjeg, äovloi) waren teils Kriegsgefangene, teils durch Kauf erworben.

2. Das Alterthum - S. 53

1877 - Leipzig : Baedeker
Der zweite messenische Krieg. Reform der Lycurgischen Verfassung. .36. 53 einen unerwarteten Widerstand. Erst im 20. Jahre des Krieges fiel die Feste (des Aristodemus), ein groer Theil Messeniens wurde mit Laconica vereinigt, die Aecker eingezogen und daraus neue Acker-loose fr die Spartauer gebildet; von dem, was sie behielten, muten die Mefseuier (jetzt Perioekeu) die Hlfte des Ertrages abgeben. b. Der zweite messenische oder der Aristomenische Krieg (685668?). Von dem obern, vielleicht noch unabhngig gebliebenen Messeuieu ging der Versuch einer nationalen Erhebung gegen das spartanische Joch aus, welche die Shne und Enkel der Helden von Jthome, insbesondere der junge Aristomenes aus dem kniglichen Geschlechte Messeniens, leiteten. Sie fanden zwar Bnndes-genossen an den Argivern und Arcadern, die ebenfalls schon die ge-fhrliche Nachbarschaft Sparta's kennen gelernt hatten, allein die Interessen derselben waren so verschieden, da es den Spartanern gelang, den arcadischen König Aristokrates durch Bestechung zum Venrath in einer entscheidenden Schlacht zu bewegen. Wie im ersten Kriege, so konnten auch diesmal die Messenier sich bald nicht mehr in offenem Felde halten und muten sich auf die Behauptung der Bergfestung Jra beschrnken, von wo Aristomenes khne Streifzge nach Laconica machte, welche die Sage wunderbar (Flucht aus der Hhle Kadas) ausgeschmckt hat. Als auch Jra nach 11 Jahren (angeblich durch Verrath) gefallen und ein Versuch des Aristomenes, von Arcadien aus in Laconica einzudringen, milungen war, wau-bette die Kstenbewohner ber's Meer aus (theils nach Sicilien, theils nach Rhodus), die Landleute im Binnenlande verfielen dem Helotenstamme und muten nun als Knechte der Spartaner den Boden der eigenen Heimat bestellen. Reform der Lycurgischen Verfassung. Der spartanische Adel befrchtete, da die Könige die Beschrnkung ihrer Macht, wie sie die Lycurgische Verfassung angeordnet hatte, auf die Dauer sich nicht gefallen lassen wrden und leicht einen Versuch machen knnten, mit Hlfe der Perioden und Heloten die Adelsherrschaft zu strzen, wenn sie diesen beiden Stnden gleiche Rechte mit ihren bisherigen Herren in Aussicht stellten. Um daher die Adelsherrschaft zu sichern, machte man die (jhrlich gewhlten) 5 Ep hren (Aufseher" fr jeden der 5 Stadtbezirke), welche theils richterliche, theils polizeiliche Funktionen, wie es scheint, im Namen und Auftrage der Könige selbst, ausbten, zu einer politischen Aufsichtsbehrde der die Könige, mit dem Rechte, dieselben vorzuladen, ihnen Verweise zu ertheilen und Geldbuen auszu-erlegen, bei schwerern Vergehen aber, welche den bestehenden Zustand

3. Geschichte des Mittelalters - S. 144

1854 - Weimar : Böhlau
144 deutschem Boden oder doch in unmittelbarem Zusammenhang mit demselben blieben, viel länger in den alten Zuständen. Eine Ver- einigung der einzelnen Stämme zu größerer politischer Einheit fand nicht statt. Eine solche Vereinigung ist erst das Werk des fränki- schen Stammes, besonders das seiner Könige. Auch sie gründeten ein Reich auf romanischem Boden, allein sie verbanden damit die Herrschaft über deutsche Lande, sie vereinigten nicht bloß die frän- kischen Völkerschaften, sondern sie wußten auch die anderen deut- schen Stämme heranzuziehen, in den Kreis der Entwickelung hin- einzuführen, welche für sie mit der Wanderung und Eroberung be- gonnen hatte. Wenn die übrigen deutschen Völker, welche neue Reiche gegründet haben, sich von der alten Heimath abwenden und diese sich selbst und ihren früheren Zuständen überlassen, so haben die Franken dagegen ihren Blick wieder zurückgewandt zu den Ge- genden jenseits des Rheins und haben, was sie sich Fremdes aneig- neten oder bei sich Eigenthümliches ausbildeten, den übrigen Deut- schen zugetragen. Es ist ein großer Schritt, der nun gemacht wird und der in eine neue Ordnung der Dinge hinüberführt. Wir haben bereits früher (S. 85) erwähnt, daß die Völker- schaften vom Mittelrhein bis abwärts zu den Mündungen des Flus- ses seit dem dritten Jahrhundert Franken genannt werden. Wie weit der Name und der Stamm in das innere Land sich anfangs erstreckte, ist nicht deutlich. Chatten, Attuarier, Ampsivarier, Chamaven, Sigambern werden Franken genannt. Die ge- meinsame Benennung beruhte aber noch keineswegs auf politischer Einigung; später sind sie alle und mit leichter Mühe verbunden worden und haben in Recht und Sprache ihren gemeinsamen Ur- sprung bewährt. Die Kraft des fränkischen Stammes lag später auf dem rechten Ufer des Rheins und in den Gegenden, welche von hier aus im Frieden beseht oder im Kriege erobert worden sind; doch für die Gründer des fränkischen Reiches in Gallien galten die Salier oder salischen Franken, welche schon seit längerer Zeit auf dem linken Rheinufer seßhaft waren. Von den nördlichen Mee- resgestaden am linken Rheinufer, von wo aus sie die Küsten des römischen Reiches heimgesucht hatten, sind sie in den Zeiten der sin- kenden Römermacht weiter gegen Süden vorgedrungen, theils gelockt von den fruchtbaren, aber wenig bevölkerten Landen, theils gedrängt von anderen Deutschen, die hinter ihnen wohnten. Zwischen Rhein und Maas, vielleicht schon südwestlich von der Maas, werden wir ihre neuen Sitze zu suchen haben. Die Franken wurden von den Römern besiegt, doch nicht der eingenommenen Lande beraubt, son- dern nur der römischen Hoheit unterworfen, auf römischem Boden angesiedelt. Sie dienten unter ihren Fürsten in besonderen Cohor- ten im römischen Heere, vielleicht zahlten sie den Römern auch ei- nen Tribut. An weitere Abhängigkeit in rechtlichen und politischen Verhältnissen ist nicht zu denken. Die Franken erhoben sich auch gegen ihre Oberherrn und versuchten weitere Gebiete einzunehmen. Zu Julians Zeiten hatten sie die Landschaft Toxandrien beseht, die südlich von den ihnen eingeräumten Gegenden lag. Julian zog ge- gen sie aus; doch ließ er ihnen die eingenommenen Sitze. Fünfzig Jahre später wird das Gebiet der salischen Franken, obgleich von

4. Theil 10 - S. 174

1809 - Berlin : Duncker & Humblot
174 während der neue Krieg, in den es bald dar- auf mit England verwickelt wurde, bei Gelegen- heit des Kampfes diefes Landes mit seinen Ko- lonien, kaum nur eine politische Rücksicht war, die auch Spanien zu einem Alliirten der Franzosen machte, die dagegen mehr als die Spanier eine eigentliche Nationalangelegenheik darin sahen, und durch den allgemeinen An- theil eines großen Theils des Volks an diesem Kampf der nordamerikanischen Kolonien, für welchen auch der Geist der damals in Umlauf seienden Ideen erwärmte, dem König und seinen politischen Betrachtungen zuvoreilten. Dieser neue König auf dem Throne von Frankreich aber war Ludwig Xvi., der mit den besten Wünschen für sein Volk ihn bestiegen hatte, aber durch die Nachgiebigkeit gegen die Wünsche eines Theils der Nation für die alten Parlamente, deren Wiedereinführung er gestat- tete, vielleicht keinen glücklichen Beweis weder von seiner Kraft noch von seiner Einstcht gab. Denn obgleich den Parlamentern eine neue Ver- ordnung und Verhaltungsregel vorgeschrieben, und ihnen unter andern geboten wurde, sich nicht in Verein mit den übrigen Parlamentern des Reichs als ein Ganzes zu betrachten, oder sich den Nahmen einer Klasse zu geben, so regte sich doch sogleich der Geist des alten Parlaments, und es entstanden bald kleine Zankereien, zwischen

5. Bd. 2, Abth. 2 - S. 408

1785 - Leipzig : Weidmann und Reich
Polen. 408 für erledigt, sondern etliche Bösewichter wagten so- gar den König mitten aus Warschau zu entführen, den sie auch vielleicht ihrer Wuth aufgeopfert hatten, wenn nicht ein Zusammensillß glücklicher Umstande ihn aus ihren Händen gerettet hätte. Da auch zum dl-bermaaß aller dieser Greuel noch eine Pestseuche in Polen ausgebrochen war, so ließen schon 1770 die Kaiserhöfe und Preußen Truppen an die Grän- zen marschiren, welche das folgende Jahr tiefer ins 5and hineinrückten, und allgemeines Erstaunen er- regten, bis 1772 sowohl Oesterreich als Rußland und Preußen ihren vielleicht schon längst verabrede- ten Plan enthüllten, und ihre Ansprüche aufverschiedne polnische Provinzen, die wir anderwärts schon ge- nannt haben, oder noch nennen werden, durch öffent- liche Manifeste bekannt machten. Der König und die Republik proteftirten zwar anfänglich so sehr sie konnten wider die Zergliederung des Reiches, alleiw nach und nach sähe man sich zum Nachgeben gezwun- gen, und die besondern Traktaten mit den drey Mäch- ten wurden wirklich unterzeichnet. Seitdem har sich der König alle Mühe gegeben Polen in einen blühen- dem Zustand zu sehen, übrigens aber hat dieses Reich durch sene Abreißring feiner schönsten Thei- le alle politische Wirksamkeit verloren, und ge- wiß herrschet die Erwartung einer dereinstigen gänz- lichen Zertheilung bey einem großen Theil des Vol- kes, das indessen gewiß nicht das mindeste dabey ver- lieren würde. ix. Un-

6. Allgemeine Erdbeschreibung oder Lehrbuch der mathematischen und physikalischen und Einleitung zur politischen Geographie - S. 3

1837 - Sondershausen : Eupel
s Einleitung. nur zu oft den politischen Zustand der Erde und die darauf sich beziehenden Eintheilungen, und dann wird auch unsre Erd- kunde, da wir vielleicht kaum die Hälfte der Erdobersiäche zu ken- nen uns rühmen dürfen, von Zeit zu Zeit durch neue Entdeckungen bereichert und erweitert. Im Laufe der Zeit haben sich daher eine Menge geographischer Systeme geltend gemacht, die alle mehr oder weniger von einander abweichen, und deren jedes ein- mal den wirklichen Zustand der zu seiner Zeit bekannten Erd- oberfläche angab, aber sogleich unrichtig sein mußte, sobald durch neue Entdeckungen die geographische Ansicht der Erde erweitert, oder durch Kriege, Eroberungen re. die politischen Grenzen der Länder verändert wurden. Alle diese verschiedenen Reihen geo- graphischer Systeme bringt man, nach den drei Hauptperioden der Geschichte, welche bekanntlich in die alte, mittlere und neuere cingctheilt wird, unter drei Klassen, nämlich: 1) Alte Geographie d. i. Beschreibung des Zu- standes der Erdoberfläche aus irgend einem Zeitpunkte vor der großen Völkerwanderung (375 n. Ehr.). 2) Mittlere Geographie oder Beschreibung des Zustandes der Erdoberfläche aus irgend einem Zeitpunkte deö Mittelalters, welches in der Geographie aber nur von der Völ- kerwanderung bis zu der Entdeckung von Amerika durch Christoph Columbus i. I. 1492 gerechnet wird. 3) Neuere Geographie oder Beschreibung des Zu- standes der Erdoberfläche aus der Periode seit der Entdeckung von Amerika bis auf unsre Zeit, für welche endlich 4) die neueste Geographie den gegenwärtigen Zu- stand der Oberfläche unserer Erde beschreibt, so weit nämlich die darüber vorhandenen, uns zugänglichen Nachrichten sich er- strecken. Da wir uns iudeß bei einigen Ländern mit Nachrich- ten begnügen müssen, die viele Jahre, ja zum Jheil sogar Jahrhunderte alt sind (z. B. bei Afrika), so ist klar, daß ein großer Theil dessen, was die neueste politische Geographie giebt, eigentlich der älteren angehört, und nur darum in die neueste mit ausgenommen wird, weil spätere Nachrichten über solche Länder nicht vorhanden sind. An und für sich hat natürlich die neueste Geographie das meiste Interesse für uns; doch ist auch die altere und mittlere nicht unwichtig, indem die Kenntniß des ehemaligen Zustandes 1 *

7. Alte Geschichte - S. 18

1885 - Wiesbaden : Kunze
18 c. Der Trojanische Krieg, der Glanzpunkt jener Heldenzüge, ist als eine gemeinsame That der griechischen Stämme gedacht, — wohl die mythische und poetische Wiederspiegelung eines wirklich Geschehenen. C. Verfassung cles heroischen Zeitalters. Im Homer, unserer Quelle, findet sich vielleicht ein Abbild der politischen und sozialen Zustände der Entstehungszeit der Dichtungen, schon aber dichterisch ausgeschmückt und stark mit alten Überlieferungen gemischt. In den politischen Zuständen der Heroenzeit sind die Keime der späteren Staatsentwicklung, ein monarchisches, aristokratisches, demokratisches Element sichtbar: ein patriarchalisches Königtum waltet über wenig umfangreiche Landgebiete, auf Zeus zurückgeführt: die Fürsten sind dioysvsig, Öiot()e(fsig. Dreifaches Königsamt: priesterliches, kriegerisches, richterliches : Gxrinrov/oi ßaöikrfig, xrjqv%, rifitvog, yiqctxa von der Beute, deorivcu und dwgct freiwillige, xttfuareq gesetzlich bestimmte Gaben. Dem König zur Seite stand ein He^renstand und Waffenadel als ßovlfi, ~— yeqovreg, i]yrßöqig r,de /uedovzsg, ccqigtoi, ävaxreg, ßaöihrjeg, in den Städten wohnend. Die Volksgemeinde {drjpog), die Gemeinfreien, in Phylen und Phratrien geteilt, trat in Volksversammlungen zusammen, doch nur, nm Beschlüsse des Rates sei es anzunehmen, sei es zu verwerfen, oder als Zeugen der Verhandlungen. Die Sklaven (Sficöeg, olxijeg, Sovxoc) waren teils Kriegsgefangene, teils durch Kauf erworben.

8. Bd. 2, Abth. 2 - S. 29

1785 - Leipzig : Weidmann und Reich
29 Schweden. Noch sollten wir etwas über Nationalvergnügungen sagen, allein obige hingeworfene Karakterzüge wer- den schon sattsam rechtfertigen, wenn wir sagen, sie haben keine, und wir finden auch nicht, was ihren Werth dabey schmälern sollte. Haben sie auch keine eigentlich sogenannten Nationalvergnügungen, an denen ein ganzes Volk Theil nimmt, so treiben und üben sie doch unter sich selbst alle Vergnügungen ei- nes gesitteten und nach Aufklärung strebenden Vol- kes. Haben sie auch nicht große Schauspieler, Tänzer Sänger,Virtuosen in der Musik u. dgl. auszuweisen, sind sie vielleicht aus politischen Ursachen für diesekün- sie eben nicht verschwenderisch im Belohnen, so ha- den sie doch eben so viel Gefühl und Geschmack fürs Schöne und Vergnügen. Da die Sittenlehre der alten nordischen Völker rwch sehr an den Stand der Roheit granzte und viele ^Rel^ions- ihrer Nachrichten dazu noch sehr unvollkommen und zustand. mangelhaft sind, [fo wird unfern Lesern wohl we- nig daran liegen, ob wir sie durch einige Jahr- Hunderte von Lügen und Aberglauben hindurch füh- ren oder nicht, und glauben also, da ihnen der älte- ste Zustand andrer Völker schon bekanirt ist, hier genug zu sagen, wenn wir erinnern, daß ehedem das Heidenthum hier fast dieselbe Gestalt wie in Da- nemark hatte. Kaiser Karl der Große schickte, auf Verlangendes Königs Biörn, den Herbert, um die christliche Religion in Ostgothland bekannt zu machen, und Kaiser Ludewig sandte den berühmten Ansgarius zu gleichem Endzweck nach Schweden, dessen Vortrag noch mehr Beyfall und seine Lehre mehr Eingang fand, und dem auch nachher noch andre folgten. Allein so viel auch von Seiten einer reinen Eotteöverehrung Nutzen daraus entstand, so fehlte doch

9. Römische Geschichte in kürzerer Fassung - S. 28

1875 - Halle : Verl. der Buchh. des Waisenhauses
28 Erste Periode, 753 — 510 v. Chr. der Tugenden einer römischen Matrone, wie es in der Lucretia erscheint — Alles dies sind charakteristische Merkmale des römischen Geistes, die sich schon in der Ueberlieferung über die Königsgeschichte deutlich ausprägen. Es giebt aber noch eine andere Seite der Betrachtung, von der aus diese Ueberlieferung Bedeutung und Werth gewinnt. Die äusseren Ereignisse in ihrer bunten Menge, in unserem Falle also die- Kriege und persönlichen Schicksale der Könige, konnten freilich in der mündlichen Ueberlieferung nicht getreu festgehalten werden, sie boten zugleich der bildenden Kraft der Phantasie einen vollkommen geeigneten Stoff. Diese werden wir also unbedenklich als ein Product der Sage anzusehen haben. Anders aber verhält es sich mit den inneren Zuständen und mit den politischen und religiösen Einrichtungen. Die Ueberlieferung in Bezug auf diese bildete sich unter der Anschauung und dem Einflüsse der bestehenden Verhältnisse, welche bei dem conser-vativen Charakter des römischen Volkes entweder dieselben waren wie früher oder sich doch aus den früheren allmählich und durch eine stetige Entwickelung hervorgebildet hatten: sie sind ferner an sich ein wenig geeigneter Gegenstand für die Umgestaltung durch Phantasiegebilde. Bei diesen können wir also annehmen, dass die Sage ein im Wesentlichen getreues Bild von ihnen erhalten und nur insofern ihre bildende Kraft an ihnen bethätigt hat, als sie — ihrer Neigung gemäss, das Seiende als ein Werdendes darzustellen und alles Entstehende an bestimmte Personen und Umstände zu knüpfen — die verschiedenen Einrichtungen bestimmten Königen zugeschrieben und vielleicht, wie wir hinzufügen dürfen, für die Einrichtungen als Urheber Könige erfunden hat, wie z. B. für die politischen den Ronmlus, für die religiösen den Numa. Nun ist zwar dieses Bild unzweifelhaft durch die Historiker allmählich mehrfach getrübt und verhüllt worden, indessen doch nicht in dem Masse, dass wir es nicht durch Combinationen und Rückschlüsse den allgemeinen Grundzügen nach wieder herzustellen vermöchten. So dürfen wir es als unzweifelhaft betrachten, dass das römische Volk sich durch Mischung von drei zwar verwandten, aber doch verschiedenen Bestandtheilen gebildet hat und dass hierin die drei Stämme (Tribus) der Ramnes, Tities und Luceres

10. Lehrbuch der Geschichte der Völker und Staaten des Alterthums - S. 657

1824 - Berlin : Amelang
657 tm politischen Charakter der Römer, welcher zum Theil wieder als die Wirkung der auf historischem Wege ent- standenen Verfassung erscheint. Diesem nach war der Friedensstand des Volkes ein gerüsteter Kriegeöstand, das Volk selbst eine bewaffnete Legion, der Krieg — anstatt des Gewerb- und Handelsfleißes — das bequemste, ein- träglichste, glänzendste Gewerbe, der Sieg in demselben die Zuversicht des Bürgers, die Laufbahn der Ehre für den konimandirendcn Konsul, die Sicherheit des regierenden Staats-Collegii; und wenn hierdurch zugleich das Waf- fenhandwerk zu einem städtischen Gewerb, der Bürger- staat zu einem Militär-Staate wurde, so ruhcte das ganze römische Staatsgebäude auf einer völkerrechtwidri- gen Basis. ' /. Auf diesen unnatürlichen, aber für Rom natürlich gewordenen Zustand des Krieges bezogen sich daher auch alle häuslichen und bürgerlichen Neigungen, Bestrebungen,' Grundsätze, Anstalten, Gesetze, Bildungen und Sitten. Auf dem Campus Martius — den alten Königsfeldern (■Liv. Ii. 5.) am östlichen Tiber-Ufer, bildete sich der römische Jüngling zu einem vollkommenen Kriegsmanne, so daß er im Feldlager als ein Veteran in militärischer' Kunstfertigkeit erschien; vom 20.—36. oder 17. — 45. Jahr war er zum Waffendienst fürs Vaterland verpflich- tet; die taktische Erfindung der Legionsform — die der strategerische Historiker Vegetius, im 4. I. p. Chr.-,* als eine göttliche Eingebung lobpreist, gab der römischen Schlachtordnung den Vorzug der Beweglichkeit vor der Phalanx; die Konsuln drängte die Gewalt der Neigung und Noth, ihr Konsular-Jahr — vielleicht den glänzend- sten Punkt ihres politischen Lebenslaufes — durch irgend eine Waffenthat zu verherrlichen — so wie den Senat die politische Maxime zum Kriege: alle Völker ent- weder als Bundesgen offen, oder als Feinde zu betrachten; nie Frieden zu schließen, als wenn man als Sieger ihn diktire; den Krieg so viel als möglich fern von Rom insfeindes Land zu spielen; den besiegten Feind an Grund und Boden zu bestrafen, und das erstrittene Land entweder an armebürger zu verschenken, oder' zum Vortheil des Fiskus zu verpachten, oder zu verkaufen. Daß eine so organisirte Gesetzgebung, insbesondere aber die stetige innere und äußere Größe, Würde., politische Erfahrenheit, Klugheit, Kraft und Kon- 42

11. Das Altertum - S. 30

1879 - Berlin : Gaertner
30 Die griechische Geschichte: 1100—500. Thale des Eurotas (zwischen?). Milder sind die Thäler des Inachus, Alpheus und Peneus; subtropische Pflanzen wachsen in der südlichen Küstenebene von Messenien. Am Eurotas legten die Dorier Sparta, d. h. die Zerstreute, oder Lacedaemon, theils in der Ebene, theils auf Hügeln an. Die Stadt bestand aus mehreren Bezirken und blieb ohne Mauern. Auf einem Umfange von anderthalb Quadratmeilen lebten 60,000 Menschen. Man wohnte lieber auf dem Lande als in der Stadt. Hafenstädte gab es wenige: Gythium, Prasiae und Helos (Karte!), und selbst diese blieben bedeutungslos. Der schwierige Landweg aus Argos führte über Sellasia. 67. Die Zeit der Kämpfe. Anfangs scheint es zu Verträgen zwischen den siegreichen Einwandern (unter wessen Führung?) und den Theilfürsten des Atridenreiches gekommen zu sein. Vielleicht weil Agis und Eurypon den Kampf bis zur gänzlichen Unterwerfung der Besiegten forsetzten und dadurch dem Charakter des dorischen Volkes mehr entsprechend handelten, führten die spätem Könige ihren Namen auf diese zurück. Die ersten Jahrhunderte des neuen Staates scheinen ganz erfüllt von blutiger Zwietracht der Königshäuser und grausamen Kämpfen gegen die Urbevölkerung, welche ungleich zahlreicher war. Dabei stählte sich und erstarrte der dorische Volkscharakter. Das weitere Bestehen des Staates hing davon ab, ob es gelang, die Stämme und Stände auszugleichen, die dorische Gemeinde zu ordnen und so die kleinen Kriege zu beseitigen. 68. Lycurg. Die Ordnung des spartanischen Staates durch eine 850 umfassende Gesetzgebung wird dem Eurypontiden Lycurg um »50 zugeschrieben. Er verschmähte beim Tode des Bruders die ihm angebotene Königsherrschaft und führte für seinen Neffen gewissenhaft die Vormundschaft. Bei Entstehung von Streitigkeiten begab er sich auf Reisen. Auf diesen waren die religiösen und politischen Zustände Gretas, wo die eingewanderten Dorier die Gesetze des ältesten Kulturstaates nach ihrer Weise verändert hatten, und die Jonier Asiens, von denen er die homerischen Gesänge mitbrachte, von grossem Einflüsse auf ihn. Bei seiner Rückkehr gab er, vom delphischen Orakel dazu aufgefordert, dem Volke eine Verfassung, die sowohl Feststellung als Weiterbildung altdorischer Einrichtungen ist. Der Zweck derselben war, den verhältnissmässig wenigen (wie 1:8?) eingewanderten Spartiaten durch kriegerische Tüchtigkeit und augenblickliche Schlagfertigkeit die herrschende Stellung zunächst in Laconien zu sichern. 69. Die politischen Bestimmungen. Die Spartiaten, d. h. die eingewanderten Dorier, bildeten den allein berechtigten Stand, also eine Art Adel. Die bei der Eroberung nothwendige Ackervertheilung wurde neu geordnet. Das Ackerloos ging ungetheilt auf den ältesten Sohn über. War ein Sohn nicht vorhanden, so nahm es der Staat als Obereigenthümer zurück, um es vollständig frei zu vergeben. Die herrschende Klasse gliederte sich in drei Phvlen, dreissig Oben und war gleichberechtigt. Aber diese Gleichheit kann sich kaum auf den Grundbesitz erstreckt haben (9000 Ackerloose und Hausstände?). Die Volksversammlung, Halia, die bei Vollmond abgehalteu

12. Geschichte des deutschen Volkes und des deutschen Landes - S. 414

1839 - Stuttgart : Literatur-Comptoir
—414 *>€-«- Siebentes H a u p t ^ ü ck. Geschickte Deutschlands während des dreißigjährigen Religionskampfes; böhmisch - Pfälzischer, dänischer und schwedischer Krieg bis zum Prager Frieden 1618-1635. Was für die Reformation Tetzels Ablaß, wurden für den 30jährigen Krieg einige geschlossene oder niedergerissene utraquistische Kirchen in Braunau und Klostergrab in Böhmen, welche Orte katholischen Grundherren, dem Abt von Braunau und dem Erzbischof von Prag, gehörten. Hätte dort nicht allgeniein ver- breitete Sehnsucht nach Besserem, und hier nicht überall verbreitetes Mißtrauen und Anfeinden eingewirkt, es wäre dort höchstens zu einem gelehrten, hier zu einem vielleicht nur auf einen Theil von Böhmen beschränkten bürgerlichen Kriege ge- kommen. Was aber den ganzen Zustand der Dinge so gefährlich machte, waren die nirgends rein ausgeprägten und auszuscheidenden, sondern zu einer langjährigen Vermischung und Verkettung höchst geeigneten Verhältnisse: die Protestanten unter sich nicht einig, vielmehr sich mit wahrem Factionenhasse hassend, die Fürsten von ihren Geistlichen mehr als billig gehindert oder fortgetrieben, an der Katholiken Spitze der entschiedene Ferdinand und der Alle an Politik und Ehrgeiz, wie an krie- gerischem Eifer überragende Wittelsbacher Maximilian; anfangs ein Reichsober- haupt, so gut wie keines; die innige Verschmelzung des habsburgischcn politischen und Familieninteresse in Deutschland wie in Spanien; der Reichsverband selbst höchst locker, dann hinter Ferdinand als Kaiser die päpstliche Curie, die Nuncien und vor Allen die höchst consequentcn und ihre Wirksamkeit überall hin verbreitenden und verzweigenden Jesuiten, die selbst Mitglieder haben durften, denen nicht allein die Ordenstracht, sondern sogar das äußere katholische Bekenntniß erlassen war, wenn sic früher etwa einer andern Confession angehört hatten. Es ist vielleicht nicht zu viel behauptet, zu sagen, daß Ferdinands Beichtvater Lamormain (Läm- mermann) , der pfälzische Hofpredigcr Scultetus und der kursächsische Hoe von Hocnegg damals Deutschlands Schicksal in den Händen hatten und, nach Art eines Conclave zusammengespcrrt (d. h. nicht hcrausgelassen, bis sie einig geworden wären), Deutschland den Krieg hätten ersparen und damit eine andere Geschichte hätten geben können! Nachdem der Bau erwähnter utraquistischer Kirchen von den katholischen Grundher- ren beider Städtchen untersagt, und dicß auch von Kaiser Matthias bestätigt worden war (1614), hatten die Einwohner dennoch damit fortgefahrcn, der Abt aber und der Erzbischof denselben erst geschlossen, dann nicderreißen lassen. Graf Matthias von Thurn, einer der utraquiftischen Defensoren oder Glaubensanwälte, durch die ihm genommene Burggrafenstelle von Karlstein (1617) heftig gereizt, nahm sich jetzt dieses Handels desto eifriger an. Aber der Buchstabe des Majestätsbriefes sprach gegen jene Gemeinden, weil sie nicht Stände, sondern Unterthanen (und noch dazu katholischer Stände) waren. Wer dagegen den Fall aus dem deutlicher» schlesischen Majestätsbriefe und überhaupt aus dem Gesichtspunctc der Duldung und Billigkeit betrachten wollte, sprach für die Erbauung. Der Fall ließ jedenfalls eine doppelte Erklärung zu, und jeder Theil nahm die seiner Gesinnung entsprechende.

13. Antiquitäten der Griechen - S. 72

1837 - Magdeburg : Heinrichshofen
73 Antiquitäten der Griechen. umzrigestalten hatten, aber auch in einzelnen Fallen für Sparta selbst erwählt. 3) Empeloren (Efinthwqot), eine Art von Polizeibe- amten, die in späteren Zeiten auf Ordnung bei Kauf und Verkauf zu sehen hatten. Vom Pädonomos und den Bidiäern s. § 91. 83. Die Ephoren. Die Einführung dieser Behörde wird von den Alten theils dem Lykurg, theils dem Könige Theopomp zugeschrieben; es ist aber wahrscheinlich, daß Ephoren schon in den frühesten Zeiten, vor Lykurg, da gewesen sind und zwar als polizeiliche Vorsteher des Marktes und als Stellvertreter der Könige für die Ausübung der Justiz ui den einzelnen Demen —• daher ihre Zahl fünf, nach der Zahl der Demen; daß Lykurg nichts Wesentliches für sie gethan (denn in ihrer ganzen späteren Erscheinung stimmen sie mit dem Geiste seiner Ver- fassung nicht überein; vielleicht hat man ihm ihre Vereinigung in ein Collegium zuzuschreiben) und daß sie allmälig, nicht auf ein Mal durch ein bestimmtes Gesetz, zur größten politischen Bedeutsamkeit gelangte, wenn ihnen auch einzelne Rechte mögen durch förmlichen Volksbeschluß gegeben sein. Seittheopompos stieg ihr Ansehen und zwar theils durch die häufigere und längere Abwesenheit der Könige, theils durch die ver- ringerte Wichtigken der Versammlungen des Volkes ($ 83), für welches sie nun um so kräftiger der Geronie gegenüber austraten. Schon zur Zeit der Perserkriege war ihre Macht sehr groß; seit dem pcloppnnesi- schen Kriege erreichten sie ihren Höhenpunkt: das Collegium der Epho- ren bildete ein Staatsdirektorium, dem alles Uebrige untergeordnet war. Der König K leomen es Iii, 226 v. Chr., vernichtete sie, doch erstan- den sie wieder und dauerten bis in die römische Kaiserzeit fort. —• Wäh- rend der ganzen Zeit ihres Bestehens erscheint diese Behörde in Rücksicht der Wahl ihrer Glieder und der Dauer des Amtes derselben als eine aus rein demokratischem Boden entsprossene; aber ihrer ganzen inneren Rich- tung nach trug sie einen durchaus aristokratischen Charakter (Plat. Lyc. 29). Die Wahl war beim Volke; gewählt konnte Jeder werden, der Spartiat war; das Amt dauerte ein Jahr (von einem Herbstäquinoc- tium, dem Anfänge des lakedämonischen Jahres, bis zum anderen). Die hohe^politische Bedeutsamkeit der Ephorie entwickelte sich aus der Idee, daß das Volk im Staate souverän sei ($ 80) und daß dies Col- legium , als Vertreter des Volkes in der Ausübung der Souveränität, das Recht und die Befugniß habe, über alle übrigen Behörden als bloße Verwaltungsbehörden die unmittelbare Aufsicht zu führen und sie zur Verantwortung zu ziehen. Demnach konnten sie jeden Beamten sofort in Anklagestand versetzen, von seinem Amte suspendiren und in'sge- fängniß werfen*), sie wachten über Fremde, über die Erziehung, über die Reinheit und kräftige Fortpflanzung des Königsgeschlechts; sie nah- men den monatlichen Eid der Könige entgegen und schwuren ihnen im Namen des Volkes; sie ordneten zwei aus ihrer Mitte ab, um den König im Kriege zu controliren; sie beriefen die Volksversammlungetr •) *Ecponol ty.uvol fitv airsv tyjfuovv ov uv ’ßov).(üvrui>, y.vqiov 6 ixjiqu'tratv nuquxq?i/.tu, y.vgtot öl y.ul uq/ovzuc; /tttusv zuu xurunuvout y.at hq$iu Ti y.ul 7tagl rijs ilq uyiovu y.aruo'trjoiu. Xenoph. de rep. Lac. Viii, 4.

14. Teil 16 - S. 168

1806 - Gotha : Ettinger
16ti Machte von Europa die Verpflichtung über« nehmen müßten, ihrem zweyten Prinzen, Philipp, ein italienisches Königreich zu verr schaffen. Auf das Herzogkhum Mayland be- hauptete aber auch der König Karl Ema- nuel Iii von Sardinien *), einer der klüg- sten Fürsten seiner Zeit, der seine Armee in einen ansehnlichen Zustand versetzte, ein Recht zu haben, das er von einer Tochter Phi- lipps Ii von Spanien herleitete. Doch er behauptete dieses Recht vielleicht nur aus dem Grunde, weil er der Marie Thereste seinen Beystand, den sie nicht entbehren konnte, für einen ziemlich theuern Preis zu verkaufen wünschte. Die Nachbarschaft Spa- niens war ihm ganz unwillkommen. Nun sollte aber (1742 May) eine aus spanischen und neapolitanischen Truppen zusammenge- setzte Armee, die sich auf 60,000 Mann be- lief, und den Grafen von Montemar zum Oberbefehlshaber hatte, das Herzogthum Mayr land für den Prinzen Philipp erobern. Der Pabst und Venedig wollten an diesen Kriegs- Handeln keinen Theil nehmen. Dagegen schloß sich der Herzog von Modena, den , « Spar *) Theil xv, S, 51?.

15. Antiquitäten der Griechen - S. IV

1837 - Magdeburg : Heinrichshofen
Iv Dritter Theil. Zustand der vornehmsten griechischen Staaten von den ältesten Zeiten bis auf den Verlust ihrer Freiheit. Erste Äbtheituna. Zustand der Griechen in den älteren Zeiten bis auf die Entstehung ' republikanischer Verfassungen. Vorerinnerungen 16. I. Oeffentliche Verfassung: 1) Von der Staatenbildung und dem heroischen Staate im Allgemeinen 17. 2) Die einzelnen Staatselemente, hauptsächlich in Rücksicht ihres Regkerungsantheils: a) Das Staatsoberhaupt 18. b) Der Heroenadel 19. c) Das Volk 20. 3) Gesetzgebung und Rechtspflege: Gesetzliches Herkommen 21. Verbrechen und Strafen 22. 4) Religionszustand: Entstehung des religiösen Kultus 23. 24. Heilige Gebräuche 25. Opfer und andere Geschenke 26. Heilige Oerter 27. Priester 28. Wahrsagung 29. 30. 5) Kriegswesen: Veranlassungen zum Kriege 31. Waffen 32. Theile des Heeres 33. Lager 34. Schlacht 35. Verhalten gegen den Besiegten. Friedensschluß 36. 6) Seewesen 37. 7) Bürgerliche Gewerbe: Landwirthschaft 38. Gemeinnützige Künste 39. Tauschhandel. Anhang: Sklaven 40. Ii. Privat leben: 1) Die Ehe 41. 2) Erziehung 42. 3) Sitten und Gebräuche: a) Nahrungsmittel, Gastmahle 43. b) Kleidung 44. c) Wohnung 45. d) Beschickung der Todten 46. Iii. Das äußere Staatsverhältniß 47. Iv. Vom Kulturzustande im Allgemeinen 48. Zweite Äbtheitung. Zustand der griechischen Staaten von der Entstehung republikanischer Verfassungen bis auf den Verlust ihrer Freiheit. Uebergang der Monarchien in Republiken. Gesetzgebungen. Verfassungsr formen 49. Dorier und Joner — Sparta und Athen 50. Erste Unterabtheilung. Der hellenische Staatenbund. Erstes Kapitel. Politische Verbindung der Hellenen. Mittel zur politischen Vereinigung der Hellenen 51. 1) Die Ver-- sammlung deramphiktionen: Name. Die zwölf verbundenen Volker.

16. Kurze Darstellung der deutschen Geschichte - S. 37

1872 - Gütersloh : Bertelsmann
Das Christenthum in Deutschland. 81 Jahren um vieles geändert hat. Das ist ein großes Glück, daß wir sowohl Unsern Stamm als unsere Sprache unverfälscht behalten haben. Was die Verfassung jener erobernden Völker betrifft, so war in der anhaltenden Kriegszeit das sogenannte Lehnswesen in seinen Grundzügen entstanden, welches bei den Franken schon sehr alt war und von nun an sich auch über die andern Völker in Deutschland ausbreitete; bei den Sachsen am spätesten. Wenn nämlich der König oder Herzog eines Volles ein fremdes Land erobert hatten, so mußten die Einwohner desselben einen gewissen Theil des Grundes und Bodens, ein Drittheil, bisweilen sogar zwei Drittheile, den Siegern abtreten, um nur das Uebrige für sich behalten zu dürfen. Jenes wurde nun unter die erobernden Krieger vertheilt, nachdem zuvor für den König, und vielleicht auch für allgemeine Zwecke als Staatsgut, ein ansehnlicher Theil zurückbehalten war. Von dem zu vertheilenden Lande erhielten die Vornehmen, welche dem Könige vielleicht mit einem Gefolge gedient hatten, am meisten, die gemeinen Freien weniger. Der König gewann auch außerdem noch am meisten, indem er nicht nur alle Privatgüter der römischen Kaiser in der eroberten Provinz, sondern auch alle ihre Herrscherrechte über die alten Unterthanen erbte; und das waren sehr wichtige Rechte. Sein Gut und seine Gewalt wuchsen außerordentlich. Dadurch erhielt er ferner die Mittel, immer mehr angesehene Leute in sein Gefolge zu ziehen und zu Diensten zu verpflichten. Er gab ihnen von seinen Gütern mehr oder weniger zur Belohnung hin, aber nur zum Genusse für Lebenszeit; er lieh ihnen das Gut, und daher der Name Lehen. Die, welche -ein solches von ihm empfingen, waren seine Vasallen (Lehnsleute), und mußten ihm zu jedem Kriege, und wäre es auch nur ein Privatstreit gewesen, treu und gewärtig sein. Diese königlichen Dienstleute wurden bald vor allen geehrt; sie wurden die Ersten des Reichs, statt daß ehemals nur der ganz Freie, der in keines, auch nicht des Fürsten, Dienstbarkeit war, als einer der Ersten gegolten hatte. Die vornehmen Dienstleute, die viel Gut besaßen, hielten sich nun auch wieder Gefolge im Kleinen; ihre Getreuen hießen Aftervafjallen und leisteten im Gefolge ihres Herrn dem Könige die Dienstpflicht. So war schon eine mannigfaltige Stufenfolge des Ansehens und der Ehre hervorgebracht; die Gleichheit der alten Zeit war verschwunden. Doch hatte der freie Mann noch immer das Recht, keine Gesetze, die seine Gemeinde betrafen, anzuerkennen, ohne daß sie von ihm und allen Freien angenommen waren. Was aber allgemeine Reichsangelegenheiten, Krieg und Frieden und ähnliches, betraf, so rathschlagte der König darüber mit seinen Großen in den Versammlungen, welche bei Gelegenheit der großen Frühlingsmusterungen der Kriegsmannschaft, erst im März, dann im Mai, gehalten wurden, und daher Mürz- und Maiselder hießen. 20. Das Christenthum in Deutschland. Den wichtigsten Einfluß auf den Zustand der deutschen Völker hat das Christenthum gehabt. Man kann sagen, daß kein Volksstamm, zu welchem dasselbe seit seiner Entstehung nur irgend gekommen ist, so empfänglich dafür gewesen, dasselbe mit so treuem Herzen aufgenommen und bewahrt hat, als der deutsche. Die Juden, die Römer und die Griechen waren schon abgelebte

17. Bd. 6 - S. 172

1846 - Braunschweig : Westermann
172 Erstes Kap. Bürgerlicher Zustand. speziellen Verhältnisse hervorgegangen, und welche nähere Bestimmung hier oder dort durch zufällige Ereignisse oder persönliche Charaktere der Gang der politischen Gestaltungen erhalten, davon stehen schon die meisten Angaben in den detaillirtcn Volksgcschichtcn. Hier nur eine wiederholende Uebersicht mit einiger Ergänzung. Nicht blos ein heimathliches, sondern ein wahrhaft welthistorisches Interesse ist es, das uns vor allen anderen die teutsche Verfassung mit Aufmerksamkeit und Sorgfalt betrachten heißt. Von germanischen Völkern kam der Stoß, welcher das römische Weltreich über den Hansen warf. Die neuen Staaten, die über den Trümmern desselben sich erhoben, sind von Germanen gebaut. Ihre Gestalt und Verfassung mögen wir als Ausflüsse des germanischen Geistes betrachten. Welches nun dieses Geistes Schöpfungen im g c r m a n i sch e n Haupt- und Urlande gewesen, welche Entwicklung allda dieselben erhalten, kann nicht anders als höchst merkwürdig und lehrreich seyn. Die Ausdehnung, die politische Wichtigkeit des germanischen Reiches, die Menge und Bedeutung seiner untergeordneten Bestandtheile, endlich die Mannigfaltigkeit der auf dem- selben Rcichsboden nach und neben einander aufgekommenen politischen Ver- hältnisse, Alles fordert uns zur genaueren Betrachtung ans*). §. 6. Fortsezung. Schon waren zu Rudolf's von Habs bürg Zeit die Rechte der Grnndhcrren und Reichsvasallen so sehr erweitert und befestigt, daß kaum mehr möglich blieb, das alte Königthum wieder herzustellen. Theils im eigenen Namen, theils in jenem des Königs - aber vermöge unwiderruflichen Auftrages und erblich, also in der Wirkung dem Eigenthnme gleich — übten die Stände, jeder in seinem Bezirke, fast die ganze Regiernngsgcwalt und vereint — unter dem Ehrenvorsize des Königs — jene des Reiches. In den vergabten Ländern blieben dem Könige weder Gewalt noch Einkünfte; und vergabt hatte er fast Alles: — selbst die Freiheit der Reichsstädte war eine Art Veräußerung. — Der wahre Rcichsboden oder das Königsgcbiet war bis auf unbedeutende Trümmer verschwunden oder verschwand noch *) Wir betrachten das teutsche Reich und dessen König hier blos in seine» ein eimi- schen teutschen Verhältnissen. Bon jenen zu Arelat, Jta'icn und vom Papst ist in der politischen Geschichte geredet.

18. Allgemeine Erdkunde, Die außereuropäischen Erdteile, Europa (ohne Deutschland) - S. III

1913 - Leipzig : List & von Bressensdorf
(Detboöijcbe Begrünbung zum 5eminarbeft I. 1. über den Umfang des Heftes und die geschichtlichen Abrisse. Da sich für die übrigen Hefte für zwei Wochenstunden ein Umfang von 9 bis 10 Bogen ergeben hatte, so durfte dieses für drei Wochenstunden bestimmte Heft etwa 141/2 Bogen enthalten. Es ist also mit den vorhandenen 15v2 Bogen um einen Bogen zu stark geworden. Dieses Plus ist aber nicht etwa durch ein Znweitgehen des geographischen Stoffs entstanden, sondern durch Auf- nähme der kurzen geschichtlichen Abrisse bei den einzelnen Staaten. Ich hätte also das Heft durch Weglassen dieser geschichtlichen Abrisse bequem auf 14 und weniger Bogen zurückdrängen können und stand eine Zeitlang auch fast im Begriff, das zu tun, um nicht durch den Umfang des Heftes von vornherein abzuschrecken, aber die Überzeugung von der Notwendigkeit, die geschichtlichen Funda- mentierungen der heutigen wirtschaftlichen und politischen Zustände erkennen zu lassen, ließ mich dieses Opfer nicht bringen. Denn es ist doch kein Zweifel, daß die heutigen wirtschaftlichen und politischen Zustände eines Volkes (und sie — und ihre Bedeutung für das Weltganze und für unser Vaterland im besonderen — verstehen zu lernen, ist doch eines der Hauptziele des seminarischen Unterrichtes) nicht allein in den natürlichen Bedingungen begründet sind, sondern zugleich auch in der geschichtlichen Vergangenheit des Volkes (Spanien! Balkanhalbinsel! Vorderasien! Nordafrika! die Staaten Amerikas!) Ist dem aber so, so muß dem Zögling bei Betrachtuug der wirtschaftlichen und politischen Zustände eines Volkes der geschichtliche Weg, den das Volk gekommen ist, wenigstens in groben Umrissen gegenwärtig sein. Nun wird man vielleicht sagen, derartige geschichtliche Abrisse zu bieten, sei nicht Sache des Geographielehrers. Nun, gerade weil das vielleicht richtig sein kann, bietet das Buch sie. Denn wer soll es sonst tun? Der Geschichtslehrer kann doch seine Stoffe nicht zeitlich dem Geographie-Unterricht anpassen, ganz abgesehen davon, daß die Auslandsgeschichte in der für kulturgeographische Verstand- nisse nötigenznsammenfassnng überhaupt uicht gelehrt wird. Also, wenn ich solche abgerundete Geschichtsdarstellungm bim (die überdies schon meist indem jedes- maligen Abschnittbewertung debäage" geozentrisch vorbereitet sind —siehe z.b. Pyrenäen-Halbinsel § 170, Apenninen-Halbinsel §179, Frankreich § 217—1), so tue ich es einesteils gerade deshalb, um eventuell den Geographielehrer dieser Auf- gäbe zu entheben. Diese immer doch nur kurzen Abschnitte sind dann der Lektüre der Zöglinge anheimgegeben, und sie werden sie unter diesen Umständen vielleicht um so lieber durchlesen, als dann ein Lernzwang dafür nicht vorliegt. Wer von ihnen sie dann nicht liest, dem stehen sie wenigstens bei seinem übrigen Studium i) Also bei den europäischen Staaten; bei den außereuropäischen mußte von einer jedesmaligen Lage-Bewertuug Abstand genommen werden.

19. Das Alterthum - S. 119

1873 - Coblenz : Baedeker
Die Hegemonie Sparta’s. §. 44. 119 Krieges eingeführte) Amt der 5 Ephoren („Aufseher“ für jeden der 5 Stadtbezirke), welche theils richterliche, theils polizeiliche Functionen ausübten. Unter Mitwirkung des Epimenides von Ureta machte er das Ephorat zu einer Aufsichtsbehörde über die Könige, mit dem Refehte, dieselben vorzuladen, ihnen Verweise zu ertheilen und Geldbussen aufzuerlegen, bei schwerem Vergehen aber, welche den bestehenden Zustand des Staates bedrohten, sie vor der Gerusia anzuklagen und in dringenden Fällen sogar ver- haften zu lassen. Zuletzt erweiterten die Ephoren, bei der Fort- dauer des ungeschriebenen Rechtes, ihre Befugnisse so, dass sie neben der hemmenden auch eine positive Wirksamkeit ausübten, indem sie nicht nur die Gerusia und die Volksversammlung selbständig beriefen, sondern auch, ohne diese zu befragen, als Vertreter und Bevollmächtigte des Volkes, in dessen Namen wurden die öffenllichen Urkunden^ nicht mehr nach den Regierungsjahren der Könige, sondern mit dem Namen des ersten Ephoren des Jahres bezeichnet. Das Ephorat hat das spartanische Königthum dem Namen nach gerettet, als in den meisten Staaten die königliche Würde abgeschafft wurde, freilich aber auch dem Wesen nach vernichtet. Die Hegemonie Sparta’s. Nach der Eroberung Messeniens versuchte Sparta, seinen politischen Einfluss auch auf den übrigen Peloponnes auszudehnen, und auf dem Wege der Föderation die erste Macht im Pelo- ponnes zu werden. Allmählich traten Arkadien, Korinth, Megara, Aegina und die wichtigsten Städte von Argolis in diese Bundes- genossenschaft. Während Sparta die politische Leitung (die Hege- monie) des peloponnesischen Bundes für sich allein behielt, (daher im 6. Jhdrt. der erste Staat der Hellenen überhaupt war) und diese Stellung namentlich zur Bekämpfung der Tyrannis (des Polykrates, des Hippias) und zur Erhaltung der Adelsherr- schaft benutzte, überliess es den Eleern die religiöse Seite der neuen Amphiktyonie. Die Eleer wussten den olympischen Spielen durch zeit- gemässe Fortbildung eine höhere, nationale Bedeutung zu geben. Au« einem Opfer der Eleer, welchem sich zuerst die Spartaner (zu Lycurg’s Zeiten) angeschlossen hatten, erwuchsen die Olym- pien im Laufe von anderthalb Jhdrt. zu einer gemeinsamen handelten, namentlich ' Seit dieser Reform

20. Geschichte des deutschen Volkes und Landes - S. 3

1869 - Hannover : Hahn
3 Gleichgewichts der einzelnen Staaten unter einander gegründet ist. Alle sind nämlich in einem theils ausdrücklichen theils stillen Bunde vereinigt, um, soviel als thunlich, den einmal anerkannten Besitzstand aufrecht zu erhalten, und, wenn nöthig, durch gemein- sames Zusammenhalten zu verhindern, daß nicht ein Mächtigerer unter ihnen durch Unterdrückung der Schwächeren die Selbststän- digkeit und Unabhängigkeit Aller gefährde. 3) Dieses System wurde zunächst in Folge der Gründung einer Bar baren Herrschaft in Europa durch die Türken (1453) angeregt. Denn dadurch wurden die christlich-europäischen Staaten bei der gemeinsamen Gefahr, die ihnen von dorther län- gere Zeit drohte, einander näher und in gegenseitige Beziehungen gebracht. Jenes System wurde daun später, besonders durch die Seemächte Holland und England, weiter ausgebildet. Es liegt fast allen wichtigem politischen Unternehmungen, den meisten Kriegen und Friedensschlüssen des neuern Europa zu Grunde. 4) Denn die Befestigung und Erhaltung jenes Systems, dessen Stützen das neu sich bildende Völkerrecht, Allianzen und Familienverbindungen der regierenden Häuser, besonders aber die durch die Presse und fortschreitende Kultur erstarkte öffentliche Meinung sind, bilden den Mittelpunkt, auf den sich die Hauptwendepunkte der neuern politischen Geschichte der europäischen Staaten beziehen. Es wurde nämlich zuerst durch das Uebergewicht des habsburgischen Hauses in Spanien und Deutschland, dann durch das Hervortreten Frankreichs und Schwedens, zuletzt durch die französische Revolution und deren Folgen bedroht. 5) In diesem Staatensystem galt im Anfang des 16. Jahr- hunderts das „heilige Reich deutscher Nation" der Würde und dem Ansehen nach noch als das erste, und der König der Deutschen erschien immer noch als das Haupt der übrigen Könige, der, als Träger der Kaiserkrone und als Schutzherr der gemein- samen Kirche, in weltlichen Dingen in ähnlicher Weise die Einheit und den Mittelpunkt der abendländischen Christenheit darstelle, wie der Papst in den kirchlichen. 6) Aber dieser idealen Bedeutung entsprach keineswegs die wirkliche Macht des deutschen Reichs, zumal in seinen Beziehungen nach Außen. Denn im Gegensatz zu der einheitlichen Gestaltung der öffentlichen Zustände in England und Frankreich hatte die deutsche Verfassung auf dem Boden des Lehenswesens so ganz eigenthümlich sich entwickelt, daß dieser Reichskörper fast nur aus Gliedern bestand, ohne lebendigen Centralpunkt, der sie fest zu ver- binden und der Gesammtheit unterthan zu erhalten stark genug gewesen wäre. Die Glieder strebten eine Selbstständigkeit an. die mit der Einheit und Macht der Nation unverträglich "war. Leider i *