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1. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 49

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
49 einen glänzenden Hofstaat, der oft dem der Könige dama- liger Zeit wenig nachgab. Sie batten gleich diesen vier Erbhofbeamte, dann einen Kanzler, Schatzmeister und Kämmerer; auch hielt sich der vornehmste Landcsadel an ihrem Hofe auf. Der große Glanz des Landgräftichen Hofes beförderte aber das Aufblühen der Künste und Wissen- schaften. Die Wartburg war, wie allbcreits erwähnt^ ein hoch gefeierter Sitz der Dichtkunst. Auch die Bau- kunst wurde von den Landgrafen begünstigt, wovon noch eine Menge aus jener Zeit vorhandene herrliche Bauwerke zeugen. Die übrigen Künste wurden gleichfalls nicht ver- nachlässigt, und nicht nur der Landesherr, sondern auch der begüterte Adel, die im Ueberstusse lebende Geistlichkeit setzten die Künstler in Thätigkeit und bedurften kunstreicher Gußarbeitcn von edlen Metallen zum Schmuck der Altäre und der Tafeln, Bildhauerarbeiten zur Zierde der Gebäude und der Grabmähler und Gemälde zu ähnlichem Zweck. Wenn aber die Künste blühen, so ist dies nur eine Folge des Gedeihens der Gewerbe, und diese standen damals in bestem Flor. Ein kräftiges Bürgerthum erwuchs durch die Zünfte, Gilden und Innungen, wodurch zugleich das Gedeihen der Gewerbe gefördert wurde. Die Zünfte weckten und erhielten den Gcmeinsinn und die Bür- gerehre, und gaben dem Handwerker eine angemessene Stel- lung in der bürgerlichen Gesellschaft, sie hielten Tüchtigkeit und ehrbare Sitten aufrecht bei den Handwerkern und sicherten ihnen den Lohn ihres Fleißes. Mögen auch die Zünfte und Innungen im Laufe der Zeiten manches Uebcr- stüssige und Verkehrte in sich ausgenommen haben, und mögen manche ihrer Einrichtungen gegenwärtig nicht mehr passend seyn, so ist doch nicht zu bestreiten, daß sie die Grundlagen des Flors der Gewerbe und der Ehrenhaftigkeit des deutschen Bürgerthums gewesen sind. Der Handel, obgleich ec damals noch mit großen Schwierigkeiten zu kämpfen hatte, wurde in Thüringen doch lebhaft betrieben und bereicherte eine Menge Menschen. Der Mittelpunkt des thüringischen Handels war und blieb Erfurt, welches schon seit Karl des Großen Zeiten eine Stapelstadt war, und viele Kaufleute aus fernen Ge- genden herbeizog. Der vergrößerte Handelsverkehr zu Ende

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1. Teil 2 = 6. Schulj., Schülerbd. - S. 39

1916 - Mannheim [u.a.] : Bensheimer
39 Verfassung. Ursprünglich wurden die Städte nur von den sog. Geschlechtern oder Patriziern verwaltet. Es waren dies die Nach- kommen jener Bauern, die einst Heinrich durch das Los in die Städte berufen hatte. Viele von ihnen waren zu großem Wohlstände gelangt. Die Patrizier allein konnten Richter oder Schöppen sein und im Rate sitzen. Allmählich arbeiteten sich aber die Gemeinen, d. h. die hand- werktreibenden Bürger empor. In jahrhundertelangen Kämpfen er- oberten sie sich in den meisten Städten Sitz und Stimme im Rat. Der Vogt oder Burggraf wohnte gewöhnlich auf einer Burg. Er hatte als Beamter des Landesherrn die Pflicht Gericht zu halten. Vor allem mußte er die Rechte seines Herrn gegenüber den Städtern wahren. Im Kriegsfälle bot er den Heerbann auf. Die Städte, die keinen andern Herrn über sich hatten als den Kaiser, waren Reichsstädte. Ihnen gewährten die oft in Geldnot befindlichen Kaiser im Laufe der Leit große Freiheiten und Rechte. Zunftwesen. Im Kampfe gegen die Patrizier schlossen sich die Handwerker zu sogenannten Innungen, Einigungen oder Zünften Zusammen. Jeder Gewerbestand bildete eine besondere Zunft oder Gilde. So gab es eine Bäcker-, Brauer-, Gerber-, Färber-, Schneider- innung usw. Jede derselben hatte einen Meister zum Vorstand und übte besondere Bräuche. Die Jnnungsgenossen wohnten meist in der- selben Gasse, besuchten dieselbe Herberge und kämpften, nach Gilden gesondert, im Heer der Stadt unter einer Fahne mit besonderen Ab- zeichen. Der Zunft gehörten Meister, Geselle und Lehrling an. Wegen der-strengen Zucht, die jede Innung unter ihren Gliedern übte, war der Handwerker in jener Zeit sehr geachtet. So mag damals das Wort entstanden sein: „Handwerk hat einen goldenen Boden". Kunst. Unter den Künsten gedieh besonders die B a u k u n ft. Der Speyerer Dom, der im romanischen oder Rundbogenstil erbaut ist, und die im gotischen oder Spitzbogenstil sich erhebenden Dome zu Köln und Straßbnrg sind Schöpfungen großer Baumeister des Mittelalters. In der Gold- und Waffenschmiedekunst leisteten die Innungen Hervorragendes. Auch pflegten sie, nachdem der höfische Minnegesang der Ritter verstummt war, die Dichtkunst. Meistersänger nannte man diese dichtenden und singenden Handwerker, deren berühmtester oer Nürnberger Schuhmacher Hans Sachs ist. Als Maler schuf sich Albrechtdürer unsterblichen Ruhm. Handel und Verkehr. Wie sich in den Städten das Gewerbe entwickelte, so stieg hier auch der Handel gegen Ende des Mittelalters auf eine hohe Stufe. Im Norden blühte der Seehandel, während die süddeutschen Städte, wie Augsburg, Nürnberg und Salzburg regen Verkehr mit Italien unterhielten. Lange Saumtierzüge brachten die Erzeugnisse Indiens und der Mittelmeerländer über die Alpenpässe nach Deutschland. Zu den großen Märkten in den Städten strömte das Volk aus dem ganzen umliegenden Land herbei und die Frankfurter und Leipziger Messe waren bis ins vorige Jahrhundert berühmt. »

2. Deutsche Geschichte - S. 72

1912 - Hannover-List [u.a.] : Meyer
72 32. Deutsche Kunst am Ausgange des Mittelalters. beherrschte die nordischen Meere; selbst Könige beugten sich ihrer Macht. Aber die Zeiten änderten sich, und die Hansa zerfiel wieder. Im Jahre 1598 vertrieb sie die Königin Elisabeth aus England; der Stahlhof wurde geschlossen, „und sind wir mit Betrübnis unsers Gemüts, der Aldermann voran und wir andern hernacher zur Pforte hinausgegangen und ist die Pforte nach uns zugeschlossen worden, haben auch die Nacht nicht drinnen wohnen mögen. Gott erbarm es!" heißt es in ihren Aufzeichnungen über den Auszug aus dem Stahlhof. Die Städte Hamburg, Bremen und Lübeck führen den Namen Hansestädte'bis auf den heutigen Tag. 5. Die Städte und das Gewerbe. Außer dem Handel blühte in den Städten auch das Gewerbe auf. Die Zahl der Handwerker mehrte sich beständig. Alle, die in einer Stadt dasselbe Gewerbe betrieben, bildeten eine Zunft oder Innung, au deren Spitze ein Zunftmeister stand. In jeder Stadt gab es also eine Bäckerznnft, Schmiedezunft, Schneiderzunft usw. Die Zunftgenossen hielten treu zusammeu. Wer einer Zunft angehören wollte, trat als Lehrling ein; hatte er es bis zum Gesellen gebracht, so begab er sich aus die Wanderschaft, um sich einige Jahre in der Fremde umzusehen und in seinem Berufe zu vervollkommnen. Hierauf machte er sein Meisterstück. Wurde dieses von den Meistern der Zunft für gut befunden, so wurde er selber zum Meister gesprochen, so feierlich, als handle es sich um den Ritterschlag. Nun ließ er sich als ehrsamer Handwerker nieder. 32. Deutsche Kunst am Äusgange -es Mittelnlters. 1. Dichtkunst. Die Zeit vom 13.—15. Jahrhundert bildet die Blütezeit des deutschen Volkslebens. Das niedere Volk war zu immer größerer Bedeutung gekommen, und trotz aller gesellschaftlichen Unterschiede bestand zwischen hoch und niedrig kaum eine Trennung. Der Geist der gesamten Nation war durch und durch volkstümlich; auch tiefere Bilduugsunterfchiede bestanden saunt, die volkstümliche Redeweise ist bei Geistlichen und Handwerkern, bei Bauern und Rittern, bei Fürsten und Bürgern überall die gleiche. Dieser volkstümliche Zug tritt namentlich auch in der Dichtung zutage. Der früher ausschließ lich bei den Rittern gepflegte Minnegesang ist vermummt, an seine Stelle trat der Meistergesang der Bürger. Der berühmteste Meistersänger war Hans Sachs in Nürnberg, ein „Schuhmacher und Poet dazu." Nach Handwerkerart traten die Me\fterjänger in zunftmäßig eingerichteten Singschulen zusammen. Allerotngs handwerksmäßig nur waren auch ihre Leistungen; sie haben keine einzige Dichtung von dauerndem Werte hervorgebracht. Ihren Stoff nahmen sie meist aus der Bibel. — Neben dieser nur im kleinen Kreise und nach engherzigen Regeln gepflegten Dichtung erscheint dagegen als Ausdruck der einheitlichen Volksempfindung das Volkslied, das in dieser Zeit seine Blüte hat. Das ganze Volk hat es gesungen; unbenannt

3. Teil 2 - S. 10

1882 - Leipzig : Brandstetter
10 Die Handwerkszünfte im Mittelalter. macher sehr früh ihr eigenes Kaufhaus hatten. Im Jahre 1341 überließ ihnen der Markgraf ein Hans unter der beschränkenden Bedingung, daß sie nur graue und weiße Tücher verkaufen durften und nur im Stücke. ©in anderes Gewerbe, welches bedeutsam im alten Leipzig hervortritt ist das der Lederarbeiter. Auf sie bezieht sich eine alte Urkunde vom Jahre 1349.^ Gerber und Schuster bilden noch eine Innung. Diese Innung hat das Gericht über die Henker und die Flickschuster und zwar alle Gerichtsbarkeit außer dem Blntbanne, insbesondere aber die Befugnis, „das Handwerk zu erteilen , d. H. jemand die Ausübung des Handwerks durch Aufnahme in die Innung zu gestatten. Wir haben hier offenbar die höchste richterliche Gewalt der Innung vor uns: neben voller bürgerlicher Rechtspflege ein jo vollständiges Verbietnngsrecht, wie es schroffer in den schlimmsten Zeiten des modernen Jnnnngszwanges nicht vorkommt. Daß der Innung zugleich die Aufsicht über die Henker zustand, ist einesteils ein Beweis für den Ernst, mit dem die Gerichtsbarkeit von den Handwerkern gehandhabt wurde, andererseits aber auch ein greller Zug der derben handfesten Art, welche dem Handwerk damals eigen war. Der Vorsteher der Zunft heißt magister, d. i. Meister; die Mitglieder der Zunft führten damals den Titel Meister noch nicht, sie hießen Gesellen, Genossen oder Gewerke. Die Teilung der Arbeit schritt im 14. Jahrhundert rasch vorwärts. Schon im Jahre 1373 zweigten sich die Flickschuster von den Schustern als besondere Innung ab, die Gerber hatten sich ohne Zweifel bereits früher von der gemeinsamen Zunft getrennt. Markgraf Wilhelm macht bekannt, daß er den „bescheiden alben fchoworchen gnant die refeler" die Gunst und Gnade gethan und sie von der Innung der Schuhmacher (fchoworchen ^ Schuhwirker) genommen habe. Sie sollen ihren eigenen Meister (Obermeister) haben und „mögen ihres Handwerks gebrauchen mit alle dem Rechte und Gewohnheit, das von Rechte zu ihrem Handwerk gehört." Dafür sollen sie aber alle Jahre zu Weihnachten zwei Schock Groschen Freiberger Münze in die markgräfliche Kasse zahlen. Ein deutliches Zeichen, daß die Innungen schon damals gewerbliche Zwecke verfolgten, sind die Streitigkeiten, welche nun zwischen den verwandten Handwerken ausbrachen. Im Jahre 1380 schlichtete ein Vertrag die „Auflaufte, Zwietracht und Kriege", welche zwischen den Gerbern und Schustern entstanden waren. Es wird festgesetzt, daß außer der Messe niemand, weder Bürger noch Fremder, Leder zum Verkauf in die Stadt bringen soll. Auch soll niemand Leder, das er zur Messe in Dechern gekauft hat, im einzelnen wieder verkaufen. Diese Bestimmung ist gegen die Schuster gerichtet, welche sich mit dem Lederverkauf zu besassen angefangen hatten. Dagegen wird den Gerbern auferlegt, daß sie keinerlei Gesetze gegen die Schuster des Borgens halber machen sollen. Vielmehr soll jedem freistehen, nach Belieben die Bedingungen festzusetzen, unter denen er mit seinen Kunden Geschäfte abschließen will. Merkwürdig ist bei dieser Urkunde

4. Lehr- und Lesebuch für Fortbildungs- und Sonntagsschulen - S. 198

1910 - Nürnberg : Korn
198 Diese Bucht gehört zum gelben Meer und bietet einen eisfreien und geschützten Hafen mit guter Einfahrt und gesichertem Ankergrunde. Von hier aus können deutsche Kaufleute Handel mit China treiben, und da es im Hinter- lande dieser Kolonie viele Steinkohlen gibt, so wird Kiautschou eine für das Deutsche Reich sehr wichtige Kohlenstation werden. Nach Tromnau, Schanze u. a. Aus her Geschichte. 129. Zünfte im Mittelalter. Im zwölften Jahrhundert fingen die Genossen eines Ge- werbes an einen Verein zu bilden; man nannte eine solche Ver- einigung von Handwerkern eine Innung oder eine Zunft. Die Zunftgenossen unterstützten sich gegenseitig und boten alles auf das Gewerbsleben zu fördern; ferner hielten sie streng darauf, daß der Ruf der einzelnen Genossen makellos sei; wer sich un- ehrenhaft betrug, wurde aus der Zunft gestoßen. Die Innung nahm die Lehrlinge auf, sprach sie frei, setzte die Wanderzeit der Gesellen fest, prüfte das Meisterstück und erklärte nach bestandener Probe den Gesellen zum Meister. An der Spitze der Zunft stand der Zunftmeister; ihm halfen bei der Leitung des Vereins die Zunftältesten oder Alt- meister. Jeder Genosse hatte jährlich einen Beitrag zu leisten. Das Geld der Zunft, die Satzungen und wichtige Urkunden be- wahrte man in der „Lade" auf. „Vor offener Lade" wurden in der „Herberge" oder in der Gaststube der Zunft an bestimmten Tagen die Angelegenheiten der Innung besprochen und geordnet. Alle Genossen der Zunft hielten fest zusammen; es konnte des- halb eine solche Körperschaft in den Städten den Kampf mit den Patriziern, die gewöhnlich die Herrschaft hatten, aufnehmen. Die Zünfte waren fast überall bei diesen Kämpfen Sieger und wurden nach und nach Herren der Stadt. Es gab im 13., 14., 15. und 16. Jahrhundert eine Menge Handwerker in Deutschland, die in den Fächern der Kunst Großes leisteten. Einige solche berühmte Meister waren in Nürnberg der Goldschmied Jamnitzer, der Holzschneider Veit Stoß, der Bildhauer Adam Kraft und der Erzgießer Peter Bischer; tri Würzburg schuf der Bildhauer Tilman Riemenschneider viele | Kunstwerke. Handwerk und Kunst waren aufs innigste verbunden.

5. Lesebuch für Fortbildungsschulen und verwandte Anstalten in Elsaß-Lothringen - S. 113

1905 - Straßburg : Bull
113 Höfen der Fürsten und Bischöfe. Karl der Große zählt in seinen Ver- ordnungen für die Bewirtschaftung seiner Güter diejenigen Handwerker auf, die aus den Gütern vertreten sein sollten, z. B. Gold- und Eiscnschmiede, Drechsler, Bäcker, Zimmerleute, Schuster, Schiller, Seifensieder, Brauer, Fischer und Vogelsteller. Alle diese Handwerker aber waren in strenger Abhängigkeit. Sie standen zu ihren Herren, die ihnen den Rohstoff und die Werkzeuge lieferten, ganz in demselben Verhältnis, wie die unfreien Bauern und Tagelöhner. Alle waren dem Hofrccht unterworfen. Sie er- hielten keinen andern Lohn als Obdach, Kleider und Kost. Aber diese Ab- hängigkeit hatte in der damaligen Zeit auch ihren Segen. Wie der leib- eigene Knecht mit zur Familie gehörte und neben den Kindern am Tische des Herrn saß, wenn er nicht auf einem ihm von Herrn übergebenen Gute seinen eignen Hausstand gegründet hatte, so war auch der Handwerker unter dem Schutze und der Fürsorge des Hofhcrrn wohl geborgen. In den Städten wurde die Grundlage zu einer neuen Entwicklung geschaffen. In ihnen sind schon früh freie Handwerker tätig gewesen. Sie waren nur der Aufsicht der öffentlichen Beamten und den Vorschriften der Marktverordnungen unterworfen. Von diesen unabhängigen Handwerkern ging die Gründung der Bruderschaften und Zünfte aus. Nach mehr-r-n. 111. Vom Zunftwesen im allgemeinen. Begünstigt durch das Wachstum der Bevölkerung und den Aufschwung des Verkehrs, die dem Gedeihen der Städte zugute kamen, war der Stand der städtischen Handwerker in Deutschland seit dem Ausgange des 11. Jahrh, mächtig aufgeblüht. Es entsprach dem genossenschaftlichen Geiste, der das Leben aller Stände des Mittelalters erfüllte, wenn die Angehörigen des- selben Gewerbes sich früh zur Wahrung ihrer gemeinsamen Vorteile zu- sammenschlössen. Auf dem Markte wurden die Verkaufsstände eines Hand- werks nebeneinander aufgeschlagen. Auch kam es vor, daß die Mitglieder desselben Gewerbes in dieselbe Gasse zogen, die nach ihm den Namen erhielt. So finden wir in Straßburg, wie in vielen andern Städten, eine Küfer-, Schuhmacher-, Goldschmieds-, Fischergasse u. s. w. Schon seit Beginn des 12. Jahrh, finden wir genossenschaftliche Ver- bindungen der Handwerker fast in jeder einzelnen Stadt; sie werden im nördlichen Deutschland Innungen (Einungen), im Süden vorwiegend Zünfte (Ordnungen) genannt. Das Recht jeder Vereinigung war auf Pergament in den Zunftrollen niedergeschrieben. Diese wurden sorgsam in der Zunftlade bewahrt, die bei Versammlungen der Handwerksgenossen geöffnet und vor der unter wunderlichen und sinnvollen Gebräuchen verhandelt wurde. Oft besaß jede Zunft ein besonderes Haus, das mit dem Wappcnzeichen des betr. Handwerks, einem Hammer bei den Schmieden, einer Brezel bei den Bäckern u. s. w., geschmückt war. Hier, in der Zunftstube, kamen die Zunft- 8

6. Kaisers Bilder und Lebensbeschreibungen aus der Weltgeschichte - S. 92

1906 - Hannover-List [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
92 41. Deutsche Kunst aut Ausgange des Mittelaltcrs. Hauptbeschäftigung der Bewohner und gab der ganzen Stadt ein bezeichnendes Aussehen. Aber auch nach außen hin erstreckte sich der Handel, oft in die weiteste Ferne. Und hier war er manchen Gefahren ausgesetzt, überall auf Straßen und Strömen lauerten raublustige Ritter, die dem friedlichen Kaufmann die Waren abnahmen oder ihn zur Zahlung hoher Abgaben zwangen. Da schlossen die großen Handelsstädte zu gemeinsamem Schutze ihres Handels Bündnisse untereinander. Die größte und wichtigste dieser Stüdteverbindnngen war die norddeutsche Hansa, welche im 13. Jahrhundert aus kleinen Anfängen entstand. Ihr Wahlspruch lautete: Die See zu befahren ist notwendig, zu leben ist nicht notwendig. Sie rüstete ein Heer und eine Flotte aus, und für die Raubritter begannen nun üble Tage. Die Hansa brach ihre Burgen und zierte mit ihren Besitzern die Galgen; sie vernichtete die Schiffe der Seeräuber und ersäufte deren Mannschaften. Gegen Ende des 14. Jahrhunderts zählte die Hansa 85 Städte; Lübeck war das Haupt, und dort wurden die Bundesversammlungen gehalten. Dreihundert Jahre blühte die Hansa und beherrschte die nordischen Meere; selbst Könige beugten sich ihrer Macht. Aber die Zeiten änderten sich, und die Hansa zerfiel wieder. Die Städte Hamburg, Bremen und Lübeck führen den Namen Hansestädte bis auf den heutigen Tag. 5. Die Städte und das Gewerbe. Außer dem Handel blühte in den Städten auch das Gewerbe auf. Die Zahl der Handwerker mehrte sich beständig. Alle, welche in einer Stadt dasselbe Gewerbe betrieben, bildeten eine Zunft oder Innung, an deren Spitze ein Zunftmeister stand. In jeder Stadt gab es also eine Bäckerzunft, Schmiedeznnft, Schneiderzunft usw. Die Zunftgenossen hielten treu zu> sammelt. Wer einer Zunft angehören wollte, trat als Lehrling ein; hatte er es bis zum Gesellen gebracht, so begab er sich auf die Wanderschaft, um sich einige Jahre in der Fremde umzusehen und in seinem Berufe zu vervollkommnen. Hierauf machte er sein Meisterstück. Wurde dieses von den Meistern der Zunft für gut befunden, so wurde er selber zum Meister gesprochen, so feierlich, als handle es sich um den Ritterschlag. Nun ließ er sich als ehrsamer Handwerker nieder. 41. Deutsche Kunst am Äusgunge des Mittelaltcrs. 1. Dichtkunst. Die Zeit vom 13.—15. Jahrhundert bildet die Blütezeit des deutschen Volkslebens. Das niedere Volk war zu immer größerer Bedeutung gekommen, und trotz aller gesellschaftlichen Unter-schiede bestand zwischen hoch und niedrig kaum eine Trennung. Der Geist der gesamten Nation war durch und durch volkstümlich; auch tiefere Bildungsunterschiede bestanden kaum, die volkstümliche Redeweise ist bei Geistlichen und Handwerkern, bei Bauern und Rittern, bei Fürsten und Bürgern überall die gleiche. Dieser volkstümliche Zug tritt namentlich auch in der Dichtung zu Tage. Der früher ausschließlich bei den Rittern gepflegte Minnegesang ist verstummt, an seine Stelle trat der Meister»

7. Das Zeitalter der Reformation, Das Jahrhundert des großen Krieges, Das Zeitalter der unumschränkten Fürstengewalt - S. 220

1900 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
220 Kräftig griff der Kurfürst mit seiner Hilfe ein. Von der Überzeugung ausgehend, daß ein zerrüttetes Städtewesen materiell nur emporkommen kann, wenn Gewerbe, Industrie und Handel aufblühen, wandte er feine besondere Fürsorge außer dem Landbau diesen Zweigen der Volksbeschäfligung zu. Der Handwerkerstand hatte gelitten. Sehr erschwert wurde sein Wiederemporblühen durch die engherzigen Zunftgesetze jener Zeit. Da durften nur Handwerker deutscher Abkunft in die Innungen aufgenommen werden, während Wenden als unfreie Leute ausgeschlossen wurden. Diese Abneigung gegen die Wenden hatte ihren Ursprung tu den früheren Kämpfen zwischen Germanen und Wenden. Mancher tüchtige Handwerksmann mußte, ausgeschlossen von den Innungen, ein kümmerliches Dasein fristen. Überhaupt hielt man dafür, daß nur Söhne freier und ehrlicher Leute ein zunftgemäßes Handwerk erlernen sollten. Über den Begriff „ehrlich" dachten die Zünfte aber damals anders als heute. Nachtwächter, Zöllner, Totengräber, Barbiere, Schäfer, Pfeifer hielt man für unehrlich, und deren Söhne ließen die Innungen nicht als Lehrlinge zu. Eine mittelalterliche Auffassungsweise verurteilte ganze Klassen achtbarer Erwerbszweige zur Unehrlichkeit und führte zur gesellschaftlichen Zurücksetzung eines großen Teiles der Stadtbewohner. Auch in Brandenburg hatte sich der beschränkte Zunftgeist erhalten. Obgleich von der Obrigkeit bereits Schritte zur Einführung vorurteilsfreier Zustände unternommen waren, so blieb es doch in der Hauptsache immer beim Alten. Die unbehinderte Geltendmachung der Anlagen, Kräfte und Geschicklichkeiten des Menschen war unter solchen Verhältnissen unmöglich. Friedrich Wilhelm hat sich ein großes Verdienst um die Hebung des Handwerkerstandes erworben, indem er das während des Krieges zurückgekommene Jnnnngswesen wieder neu belebte, alte Mißbräuche abstellte und Schranken, welche die menschliche Freiheit unterdrückten, für ungesetzlich erklärte. Die großen Kosten, welche das Meister- und Bürgerwerden verursachte, wurden bedeutend vermindert. Es kam dahin, daß Talent und Geschick sich frei entwickeln, jeder unbemittelte, aber tüchtige Handwerker als Mitglied der Zunft den Schutz derselben genießen und somit ein wohlhabender und geachteter Handwerkerstand sich ausbilden konnte. Sehr viel trugen zur Förderung der Gewerbe die eingewanderten Hugenotten bei. Diese Leute hatten nicht zu den schlechtesten Einwohnern Frankreichs gehört. Wer Heimat und Vaterland verläßt, um

8. Geschichtsbilder - S. 145

1903 - Berlin : Süsserott
verschloß Haus und Hof sicher gegen das lichtscheue Diebsgesindel, welches nachts durch die Straßen schlich. 4. Das Handwerk. — In den Städten gelangte bald die Gewerbetätigkeit zu hoher Blüte. Durch die Kreuzzüge kamen neue Gewerbe auf, und die alten wurden vermehrt. Um sich gegenseitig Schutz und Hülfe zu leisten und ihre Rechte zu erweitern, vereinigten sich die Handwerker in Zünften, Gilden oder Innungen. Handwerker, welche ein und dasselbe Gewerbe betrieben, gehörten ein und derselben Znnft an. Jede Zunft besaß ihre Herberge. Hier versammelten sich zu bestimmten Zeiten die Zunftgenossen unter dem Vorsitze des Zunftmeisters, der ein großes Ansehen genoß. Die Gesetze der Zunft wurden in einer Lade verwahrt und enthielten strenge Bestimmungen. Ehrlose Mitglieder wurden ausgestoßen. Es war genau festgesetzt, wieviele Gesellen und Lehrlinge ein Meister halten durfte. Der Lehrling mußte stets ein Sohn „ehrlicher Leute" sein. Viele Gewerbe galten als unehrlich, z. B. Scharfrichter, Spiellente, Abdecker, Zöllner, auch die Barbiere, Müller, Schäfer, Nachtwächter und Totengräber. Hatte der Lehrling ausgelernt, so wurde er feierlich zum Gesellen gesprochen und begab sich auf die Wanderschaft. Nach der Rückkehr machte er sein Meisterstück und trat in die Reihe der Zunftgenosfen. Diese hielten eng zusammen, wohnten vielfach auch in einer Straße nebeneinander und teilten gemeinsam Leid und Freude. Ju ihrer Herberge feierten sie gemeinschaftliche Feste, durch eine gemeinschaftliche Totenbahre sorgten sie für ein würdiges Begräbnis des verstorbenen Zunftgenossen. Jede Zunft hatte ihr besonderes Banner. Um dieses scharten sich die Zunftmitglieder, wenn es galt, die bedrohte Vaterstadt gegen feindliche Überfälle zu verteidigen. Eine wichtige Rolle spielten die Zünfte in den Kämpfen um die Regierung der Stadt. Sie verlangten Sitz und Stimme im Rate, und als ihnen dieser Anspruch von den Geschlechtern verweigert ward, wurden blutige Kämpfe innerhalb der Stadtmauern ausgefochten, die in der Regel mit dem Siege der Zunftgenossen endeten. 5. Die Kunst. — Viele Handwerker brachten es in ihrem Gewerbe zu einer Kunstfertigkeit, deren Erzeugnisse wir heute noch bewundern, so besonders die Tischler, Drechsler, Schlosser, Zinngießer, Goldschmiede. Die höchste Blüte erlangte die Baukunst. Der fromme und werktätige Sinn des Mittelalters zeigte sich im Bau zahlreicher Gotteshäuser. Anfänglich waren die Mönche die Baumeister der Kirchen gewesen. Bis zu den Hohenstaufen wurden die Gotteshäuser meist im romanischen oder Rnndbogenstil erbaut. Türen und Fenster waren im halbkreisförmigen Rundbogen gewölbt. Als im 12. und 13. Jahrhundert die Kölner Dom. Baukunst in die Hände der Bürger Benjes, Geschichtsbilder. A. 10

9. Teil 1 - S. 209

1900 - Essen : Bädeker
209 als Zusammengehörige darstellen, sich gegenseitig schützen und beauf- sichtigen. Aber es ist ein grosser Unterschied, ob eine solche Verbindung von oben herab, vom „Herrn“ oder seinem Vogte, befohlen, bevormundet, mit Steuern belastet und nach Belieben aufgelöst wird, oder ob sie eine freie Genossenschaft ist. Jenes war bei der Innung der Fall, dieses kennzeichnet die Zunft. Die Innungen stammen aus den Zeiten hof- rechtlicher Dienstbarkeit; die Zünfte konnten nur entstehen, als der Handwerker persönlich frei wurde. Die Innungen hörten aber nicht auf, als die Zünfte entstanden, vielmehr gewannen auch sie im Tageslicht der Freiheit an Selbständigkeit, und in allen Städten, in denen das Bürgertum einen grossartigern Entwicklungsgang einschlug, gingen sie in die Zünfte über. Durch die Zunft trat der Gewerbetreibende neben den Grundbesitzer, denn so sicher, wie dieser auf seinem freien Erbe und auf seinen Familienverbindungen, seinem Geschlechte fasste, so sicher stand der kleine Mann nun im Kreise seiner Genossen. Den Übergang von den ratsfähigen Geschlechtern zu den Hand- werkern vermittelte die Kaufmannsgilde. Ihr zunächst stand die Weberzunft; ja in einem Zunftbriefe von Speier wird sie sogar vor der Kaufmannschaft, den „Rheinkaufleuten“ aufgeführt, und in den Rhein- städten wenigstens mag sie allerdings die älteste aller Zünfte gewesen sein. Unter den Webern nahmen wieder die Tuchmacher und neben diesen die Tuchhändler (Gewandschneider) die erste Stelle ein. Von den Leinwebern, die ihnen unmittelbar folgen, werden die Bettziechenweber namentlich hervorgehoben. Gerade die Zunft der Bettziechenweber ist die erste, deren Bestätigung uns urkundlich verbürgt wird. Im Jahre 1149 wurde in Köln die Brüderschaft der Bettziechenweber von den Richtern, Schöffen und Ratsherren feierlichst genehmigt. Die Weberei ist die älteste, blühendste und einträglichste Industrie der Deutschen. In allen mittelalterlichen Marktberichten, von den ältesten Zeiten an, werden die deutschen Gewebe gepriesen. An der friesischen Küste wie an der Donau, an dem Rhein wie in Thüringen war die Weberei das vornehmste und einträglichste Gewerbe. Und damals waren die Weber reiche Leute. In Mainz bauten sie schon zur Zeit des ersten Kreuzzuges die Stephanskirche aus eigenen Mitteln. Kein Wunder, wenn ihre Zunft bald zu politischem Einflüsse gelangte! An diese vor- nehmen Zünfte reihten sich bald andere an, vor allem die Bäcker und Metzger, die Fischer und Gärtner, dann die Handschuhmacher, Hutmacher. Schneider und Schuster. Besonders zahlreich waren die Leder- und Pelzbereiter: die Gerber und Kürschner; dann die Waffen- und Rüstzeug- verfertiger: die Schmiede, Schwertfeger, Sattler, Schiller und Sporer. Von den kleinern Handwerken, welche weniger Mitglieder zählten, thaten sich nicht selten mehrere zusammen und bildeten eine zusammengesetzte Zunft oder Gaffel. — Unter den gewerblichen Brüderschaften war überdies noch die Bauhüttengenossenschaft, die eine Ausnahmestellung beanspruchte: Maurer, Zimmerleute und Steinhauer bildeten eine innige Brüderschaft, die so sehr von frommem Ernst und sittlicher Würde durchdrungen war, dass sie als ein Mittelglied zwischen den Zünften und den geistlichen Orden gelten kann. Die gewaltigen Dombauten erzogen diese schlichten Hand- werker zu einem grossartigen künstlerischen Schaffen und erteilten ihrem Schürmann u. Windmöller, Lehr- u. Leseb. f. Foribildungs- u. Gewerbesch. I. A. 14

10. Hessische Geschichte - S. 61

1897 - Gießen : Ricker
— 61 — zukommen. Als in dem Kampfe Heinrichs Iv. mit Papst Gregor Vii. die Städte auf Seite des Königs standen, belohnte er diesen ihre Treue durch alle möglichen Freiheiten. Vor allem wurde durch Verordnung des Kaisers aufgehoben, daß nach dem Tode des Handwerkers dessen Nachlaß oder ein Teil davon (Buteil) an den Grundherrn fallen sollte. Zuerst fiel dieses in den Städten Worms und Speyer. Noch ein anderes Recht wurde den Städten zugestanden. Leibeigene, welche ihrem Herrn entlaufen waren, konnten nach einem Jahre nicht mehr zurückverlangt werden, die „Stadtluft machte frei". Im 12. und 13. Jahrhundert schlossen sich die Handwerker einer Stadt in Innungen und Zünften zusammen. Die Zunft vereinigte alle in der Stadt wohnenden Handwerker ein und desselben Gewerbes. So gab es die Zunft der Bäcker, Fleischer, Schuster, Schneider, Maurer, Zimmerer usw. Jede Zunft hatte ein bestimmtes Lokal, oft auch ein eigenes Haus, wo sich die Zunftgenossen unter dem Vorsitze des Zunftmeisters versammelten. In dringenden Fällen wurden die Zunftgenossen auch schon morgens zur Beratung zusammengerufen; eine solche Zusammenkunft nannte man „Morgenfprache". Jede Zunft hatte ihre bestimmten Gesetze, die in einer bestimmten Truhe, einer „Lade", aufbewahrt wurden. Wer ein Handwerk erlernen wollte, mußte zuerst eine Lehre durchmachen. Hielt er sich während seiner Lehrlingszeit brav, und bestand er vor der Zunft eine Prüfung, so wurde er Geselle. Wollte ein Geselle sich als Meister niederlassen, so mußte er erst durch ein „Meisterstück" nachweisen, daß er sein Handwerk verstehe. Erst dann, wenn dasselbe günstig ausfiel, wurde er nach einem Jahre gegen Entrichtung einer bestimmten Abgabe in der Zunft aufgenommen. Die Zunftgenossen wohnten in bestimmten Straßen, so daß wir noch heute eine Müllergasse, eine Bäckergasse usw. finden. Bei festlichen Gelegenheiten trafen sich die Zunftgenossen im Gildenhanse zusammen. Abends trafen sich auch hier die Meister beim frischen Trunke, um bestimmte Angelegenheiten zu besprechen. Auch die Gesellen hatten ihre besonderen Vereinigungen und ihren Vorsitzenden (Altgesellen). Wenn die Lehrlinge ihre Lehrzeit bestanden hatten und in der Gesellenzunft aufgenommen waren, traten sie die Wanderschaft nach anderen Städten an, um sich in ihrem Handwerk zu vervollkommnen. Wer in einer Stadt zugereist war und Arbeit gefunden hatte, ließ sich in der Gefellenznnft aufnehmen. Damit aber kein Unberufener sich einschleichen konnte, gab es bestimmte Zeichen und einen bestimmten Gruß, an dem inan die Handwerksgenossen erkannte. Das edelste Handwerk war das Bauhandwerk, in welchem sich die Kunst und Handwerk verbanden. Wie die Zünfte der Handwerker, so wirkten die Innungen und Gilden der Bauleute zusammen. Sie schufen eine Verbrüderung, in welcher die Geheimnisse ihrer Kunst sorgfältig bewahrt wurden. Kein Meister wollte eigensinnig für sich etwas thun, sondern er arbeitete weiter im Geiste und Sinne seines Vorgängers. Bei größeren Bauwerken befand sich eine Bauhütte, in welcher die Geheimnisse der freien Meister bewahrt wurden.

11. Erzählungen aus der Geschichte alter und neuer Zeit - S. 171

1846 - Breslau : Graß, Barth
Städte. Bürger. Innungen. 171 V gen zu Raubnestern, und unter den Rittern gab cs Viele, die, wie Kur- fürst Joachim I. von Brandenburg einst sagte, ihre Ehre in der Schande suchten. Die Städte und der Vürgerftand. tz 111. Heinrich der Große war es, der eine eigentliche Reiterei schuf, um d n Magnaren mit Nachdruck entgegen zu treten. Daß er dadurch den Grund zu dem später sich entwickelnden Ritterwesen lege, davon hatte er keine Ahnung. Derselbe König Heinrich rief gleichzeitig und eigentlich auch zu demselben Zwecke eine andere Einrichtung ins Leben, welche für die Bildung der mittelalterlichen Zustände nicht minder wichtig geworden ist, als das Rittcrthum, und deren Bedeutung und Entwickelung er gleichfalls nicht voraussehen konnte. Es war die Erbauung von Burgen, aus denen sich (vgl. S. 137.) die Städte mit ihren Bürgern bildeten. Dem Ritterthum stand nun das Bürgerthum, dem Ritterstand der Bürgerstand gegenüber. Die alten Deutschen, welche durch Berührungen mit den Römern auch Städte kennen lernten, hielten dieselben für Gefängnisse (s. S. 75.). Ihre Nachkommen, die ein Jahrtausend nach ihnen lebten, hatten diese altvä'terische Ansicht aufgegeben, gründeten Städte und bewegten sich in ihnen ziemlich frei und mit herzlicher Lust. Fürsten begünstigten sie vielfach hierin. Die Bürger, dem Ackerbau entzogen, legten sich auf Anfertigung der Dinge, deren man in der menschlichen Gesellschaft be- durfte, sie trieben Handwerke und Künste. Der eine beschäftigte sich mit dem Weben der Leinwand, ein zweiter mit dem Schmieden des Eisens, ein dritter mit der Verfertigung hölzerner Geräthschaften, ein vierter mit dem Bau der Häuser u. s. w.; kur; jeder Einzelne wid- mete sich ausschließlich einer bestimmten Beschäftigung. Dadurch konnte er es leicht zu einer größern Vollkommenheit in dem von ihm betrie- benen Handwerke bringen. Männer, welche einerlei Beschäftigung trie- den, hielten zusammen, sie schlossen sich inniger an einander und bil- deten für sich eine Innung oder Zunft, auch Mittel genannt. So entstanden die Schneider-, Schuster-, Maurer-, Kramer-Innung rc. Diese Innungen entwarfen zur Aufrechthaltung der Ordnung unter einander bestimmte Gesetze oder Ordnungen, welche größtentheils landesherrliche Bestätigung erhielten; auch wurden den Städten oder einzelnen Klassen der Bürger vom Landesherrn besondere Freiheiten und Rechte (Privilegien) zugesichert. Die Innungen wachten darüber, daß sämmtliche ihnen zugehörige Handwerker tadellose Waaren fertigten und daß der einzelne nicht etwa durch schlechte Arbeit den Ruf eines ganzen Ortes verdächtigte; auch hielten sie auf Zucht und Ehrsamkeit und ( 8*

12. Theil 3, Abth. 2 - S. uncounted

1794 - Halle : Buchh. des Waisenhauses
2o7. Entstehung der Gewerbe in Deutschland. Oílá Deutschland noch keine andere Städte als römische Grenzvtt stungen hatte, gewann und verfertigte sich ein jeder selbst, so gut als er konnte, das, was er brauchte, oder ließ es durch Leibes gene gewinnen und bearbeiten. Als aber im roten Jahrhundert der Kaiser Heinrich, der Vogelsteller, mehrere Städte und Vestunr gen bauete, bestimmte er den Bewohnern dieser Burgen (den Bürr gern). Handwerke, Handel und Wissenschaften zu Gewerben. Seit dieser Zeit entstanden in Deutschland Zünfte, Gilden, Innungen, oder Gewerke, das heißt, gesetzmäßig durch Glldebiefe bestätigte Gesellschaften, welche ausschließungsweise gewisse Gewerbe, besonders Handwerke, trieben. Diese Innungen sind bis jetzt geblieben, ob man gleich schon manchmal versucht hat, sie wieder aufzuheben. Die Urkunden, Rechnungen und Gelder dieser Innungen werden in einer Lade verwahrt, die, wenn das Gewerk oder die Gilde versammlet ist, geöffnet wird. Daher rührt der Ausdruck: bei offener Labe. 2v8. Ordnung der Gewerke und Innungen. 0?e künstlicher die Handwerke wurden, desto mehr Uebung, §c- fahrung und Zeit verlangten sie zu ihrer Erlernung. Da- her fing man an, Knaben in die Lehre zu nehmen, und in die Zunft als Lehrlinge einzuschreiben und aufdingen zu lassen, die, der Gilde Ansehen zu erhalten, ihre Freiheit und Ehr- lichkeit durch den Geburtsbrief, so wie noch jetzt geschieht, be- weisen mußten. Nach den Lehrjahren werden sie durch den Lehrbrief losgesprochen oder für Gefisten erklärt. Bei man- chen sehr alten Gewerken, z. B. Müllern, Beckern, Schustern, heißen die Gesellen noch Knechte. Um den Uebergang vom Lehrzwange zur Meisterschaft etwas aufzuhalten, unterscheiden die Handwerker Junggesellen und Altgesellen. Theils zur Erweiterung der Kenntnisse, theils zuv. Verhütung, daß nicht jeder Gesell sich gleich neben den Meister setze, ist das Gesetz ge- macht, daß die Gesellen reisen müssen oder wandern.

13. Teil 2 - S. 14

1882 - Leipzig : Brandstetter
14 Die Handwerkszünfte im Mittelalter. ist- Das Eintrittsgeld beim Meisterwerden wird auf 50 Groschen festgesetzt, die alte Wachsabgabe auf zwei Pfund herabgemindert. Die Pflichten des Jungmeisters werden genauer bestimmt. Er soll der Kerzeu warten und Botendienste leisten; ist er aber eines Meisters Sohn, so ist er von letzterem frei. Wer die Heimlichkeiten der Meister, d. i. die geheimen Verhandlungen bei den Zusammenkünften, offenbart, der soll dem Handwerk mit zwei Pfund Wachs verfallen fein. Die Handlungen der Innung sollen in feierlicherer Weise vorgenommen werden, als bisher. So sollen bei der Aufnahme eines Lehrjuugeu wenigstens zwei Meister vom Handwerk gegenwärtig sein. Hierauf folgen einige Bestimmungen, die ans den geselligen Verkehr der Jnnnngsgenossen Bezug haben. Welcher Meister bricht (Streit anfängt) in der Meister Bier, der soll wandeln (büßen) nach der Meister Erkenntnis. Am Fronleichnamstag und am Neujahrstag, wenn die Meister bei einander sind und das Essen haben, soll ein jeder Hosen (d. i. Bekleidung der Beine von den Knieen abwärts, eine Art Gamaschen) anhaben bei der Buße von sechs Pfennigen. Ferner ist beschlossen, daß kein Meister hinfort in der Meister Bier eine Waffe („mortliche wer") tragen soll; wer aber mit der Wehr in des Obermeisters Haus tritt, der soll dieselbe sogleich ablegen und dem Meister oder der Meisterin zur Aufbewahrung übergeben. Ganz am Schluffe der Weißgerber-Ordnung geschieht noch des „Harnisch oder des Heergerätes" der Innung Erwähnung. Es bestand u. a. aus 3 Krebsen, 2 Eisenhüten, 2 Hellebarden, 1 Koller, 1 Pickelhaube, 3 Armbrüsten, 1 Armschiene 2c. Die Einkünfte der Innung wurden auch zur Vervollständigung des Heergerätes der Innung verwendet. Um die Mitte des 15. Jahrhunderts hatten die Zünfte den Höhepunkt ihrer normalen Entwickelung erreicht. Was sie ihrer natürlichen Anlage gemäß werden konnten, waren sie geworden, die verschiedenen Strebungen hielten sich das Gleichgewicht und dienten vereint dem Hauptzwecke: Sicherung und Kräftigung des Handwerkerstandes. Auch in den großen Reichsstädten, wo die Kämpfe um Standesrechte eine Zeitlang alle Zünfte zu einer politischen Partei gemacht hatten, fingen die hochgehenden Wogen an, sich zu legen und den Einzelströmungen Platz zu machen. Nur da, wo der Staut) der Handwerker unterlegen war, erfuhren die Zünfte für den Augenblick eine gewaltsame Beschränkung, in der ihnen kaum mehr als ein engherziges Verfolgen kleinlicher Interessen übrig blieb. Im allgemeinen aber ist um diese Zeit die Innung eine gute Schule der Gewerbe und Künste, ein Hort der Sittlichkeit mitten in verderbter Zeit, eine Heimat und ein stattliches Besitztum für die Armen, der Stolz der Handwerker. Ihre Rechte und Einrichtungen schützen den Einzelnen, aber sie sind noch nicht die Handhaber des Eigennutzes, der eine kleine Zahl der (bewert)treibenden auf Kosten der übrigen und der ganzen Gesellschaft bereichern möchte. Noch umfaßt sic das ganze Handwerk, den Lehrling, den Gesellen und den Meister, denn ohne daß ihm besondere Schwierigkeiten gemacht würden,

14. Weltkunde - S. 150

1896 - Hannover : Helwing
150 Handwerker und Krämer an, Zünfte, Gild en und Innungen ld. h. Vereinigungen) zu bilden. Alle Handwerker, welche das- selbe Gewerbe betrieben, machten zusammen eine Zunft oder In- nung aus. Die einzelnen Meister einer Zunft wohnten meist in einer Straße bei einander. Daher stammen die noch heute so häufig vorkommenden Straßennamen: Schmiede-, Knochen- hauer-, Seilwinder-, Kramer-, Bäckerstraße rc. Auf den Markt- plätzen und in den Kaufhallen (Lauben) standen die „Bänke" der Meister von derselben Zunft nebeneinander. Ein Handwerk konnte nur bei einem Zunftmeister erlernt werden. Der Lehrling (Kind) mußte ehrliche r Eltern Kind sein und mindestens 3 Jahre lernen; wenn er dann ein befriedigendes „Gesellenstück" machen konnte, so wurde er K n echt (Gesell). Als solcher ging er auf Wanderschaft, um sich bei anderen Meistern noch tüchtiger fortzubilden. Wenn der Heimgekehrte Meister werden wollte, so hatte er ein Meisterstück zu machen. Wenn dies genügend befunden wurde, so nahmen die Zunftvorsteher den neuen Meister als Zunft- meister auf. Nun durfte er Lehrlinge und Gesellen annehmen. Jedes zum Verkauf ausgestellte Werkstück wurde von den Zunftvorstehern erst geprüft, damit nur gute Ware auf den Markt gebracht würde. — Jede Zunft und Innung hatte ihre eigene Zunft- oder Gildestube. In derselben stand die „Lade", worin die Kasse, die Gesetze und das Siegel der Zunft aufbewahrt wurden. In den Gildestubcn versammelten sich die Glieder der Zunft, wenn Lehrlinge angenommen und losgesprochen, wenn ein Gesell zum Jnnungs- meister angenommen, wenn ein Obermeister gewählt wurde und bei anderen derartigen Veranlassungen. Das Regiment der Stadt führte in der ersten Zeit der Burggraf oder der Vogt. Wenn die Stadt unmittelbar unter dem Kaiser stand, so war sie eine „Reichsstadt". In solchen Städten setzte der Kaiser den Grafen oder Vogt ein. Derselbe mußte vor allen Dingen an des Kaisers Statt das Gericht halten. Solche Städte, welche unter einem Herzog, Bischof oder unter einem anderen Fürsten standen, hießen Landstädte. Sie empfingen ihren Vogt von ihrem Landesherrn. Viele Städte aber kauften im Laufe der Zeit dem Landesherrn feine Rechte ab, und in solchen Städten führten dann die Patrizier allein das Regiment. Die Zünfte und Innungen hatten zunächst keinen Anteil an der Verwaltung ibrer Stadt. Gegen das Ende der Kreuz- züge (1300) hatten sie sich allmählich die Rechte freier Männer erworben. Zu gleicher Zeit begannen in den meisten Städten bittere, oft langandaucrnde Kämpfe zwischen den Patriziern und den Zünften um das Regiment in der Stadt. Die Glieder der Zünfte wollten als vollberechtigte Bürger auch Sitz und Stimme im Rate der Stadt haben. In einigen Städten gab man ihnen das Geforderte freiwillig, in den meisten haben sie es in schweren Kämpfen errungen. Das geschah im Laufe des 13. und 14. Jahrhunderts, hie und da noch später. — Als freie Bürger der Stadt waren die Mitglieder der Zünfte und Innungen auch waffenfähig. Sie bildeten als Fußvolk unter eigenen Bannern den Kern der städtischen Kriegsmacht. Jede Zunft hatte ihren be- sonderen Sammelplatz und eine bestimmte Stelle auf der Stadtmauer und dem Schlachtfelde. Die Armbrust war ihre Hauptwaffe. Die Patrizier zogen in Ritterrüstung gegen den Feind. — Doch die immer mehr ausblühende Gewerb- thätigkcit genügte den kraftvollen Bürgern nicht, die Waffenehre und die Teil- nahme am Regimenté der Stadt verzehrte ihre Kraft nicht; die Meister der Zünfte schwangen sich endlich noch zu höheren Künsten auf. Sie übten auch die viel gepriesene Kunst des Singens und Sagens, oder wie mans kurz nennt: „den Meistersang". Der berühmteste aller Meistersinger war der Schuhmacher Hans Sachs zu Nürnberg, ein Zeitgenosse Luthers.

15. Bilder aus der deutschen und preußischen Geschichte für Elementarschulen - S. 31

1878 - Münster : Regensberg
— 31 — sich in Aegypten und Palästina. Jeder Eremit wohnte allein. Später begaben sich mehrere Einsiedler zusammen und bildeten eine Gesellschaft. Ihre gemeinschaftliche, mit Mauern eingeschlossene Wohnung bekam den Namen Kloster. Die Klöster verbreiteten sich auch nach dem Abendlande; in Deutschland gab es im Mittelalter eine Menge derselben, und diese hatten für die damalige Zeit sehr segensreiche Folgen. Die Mönche trugen anfänglich nicht allein sehr viel zur Ausbreitung und Befestigung des Christenthums bei, sondern sie waren auch mehrere Jahrhunderte hindurch fast die einzigen Bewahrer und Pfleger der Wissenschaften, und ohne ihre Bemühungen wären vielleicht die meisten herrlichen Schriften der Alten verloren gegangen; sie legten in den Klöstern Schulen an und besorgten die Erziehung der Jugend; sie trieben Handwerke, verwandelten Wildnisse und Einöden in blühende Felder und Gärten, und von ihnen lernten diejenigen, welche sich in der Umgebung der Klöster ansiedelten, besser Acker- und Gartenbau. Bürger- und Bauernstand. Seitdem Heinrich I. feste Städte gebaut hatte, bildete sich in Deutschland allmählich ein kräftiger Bürgerstand, welcher sich dem Handel und dem Gewerbe widmete. Die Genossen der Gewerbe einer Stadt schlossen sich zu Zünften und Innungen aneinander. Keiner wurde als Meister aufgenommen, der das Gewerbe nicht ordentlich erlernt und eine Probe seiner Tüchtigkeit abgelegt hatte. Dadurch wurde, der Wetteifer angespornt, und das Handwerk mehr und mehr gehoben. Um den Verkauf der in den Städten verfertigten Waaren zu fördern, richteten die Landesherren Märkte ein. Aus dem Handel zogen die Städte wachsenden Reichthum. Damals sagte man: Augsburg sei die reichste Stadt der Welt; ja ein nürnberger Bürger wohne besser, als der König von Schottland.

16. Teil 2 - S. 186

1887 - Hannover : Helwing
186 Mittlere Zeit. einen großen Zuzug vom Lande; neue Vorstädte entstanden, in denen die Handwerker dicht gedrängt wohnten; Handel und Gewerbe zogen sich immer mehr in die Stadt, Ackerbau mehr auf das Land zurück. Sobald sich die Handwerker als einen besonderen Stand zu fühlen begannen, traten die gleichartigen Gewerke — etwa um 1200 — zu Innungen d. i. Vereinigungen, oder Zünften zusammen. Die Jnnungsgenossen wohnten gern zusammen — Bäcker-, Schmiede-, Seiler- rc. Straße! — verschwägerten sich gern unter einander, hatten Feste, Herbergen, einen Freudenbecher und eine Bahre gemeinsam. Der Lehrling mußte eine mehrjährige Lehrzeit durchmachen, dann legte er unter Aufsicht von Gesellen und Meistern sein Gesellenstück ab und wurde dadurch, falls dies für genügend befunden wurde, Geselle. Als solcher mußte er — je nach dem verschiedenen Handwerk — zwei bis fünf Jahre wandern, bevor er zum Meisterstück zugelassen wurde. Das Gesellen- wie das Meisterwerden war mit vielen Förmlichkeiten, häufig auch mit Unkosten und Schwierigkeiten verknüpft. Die Meisterwürde erlangte ein Geselle um so leichter, wenn er eines Meisters Sohn war, oder eine Meistertochter heiratete. Bei den „gesperrten" Handwerken konnten nur Bürgersöhne der betreffenden Stadt, bei den „gewanderten" oder „geschenkten" dagegen konnten auch fremde Gesellen Meister werden; alle aber mußten von ehelicher und ehrlicher Geburt sein. Als unehrlich galten Abdecker, Scharfrichter, Barbiere und Bader, Hirten, Müller, Leineweber, Spielleute, Zöllner, Nachtwächter, Gerichts- und Polizeidiener und deren Kinder. Um die Gewerke vor Überfüllung zu bewahren, durfte meistens ein Meister zur Zeit nur einen Lehrling halten. Auch sonst übten die Zünfte eine heilsame Selbstzucht. Jede Innung hatte bestimmte Vorschriften über die Anforderungen, welchen eine gute Arbeit genügen mußte, und die Schaumeister oder Geschworenen sahen drei- bis viermal des Jahres bei ihren Handwerksgenoffen nach. Die Zunftmeister übten aber anfangs auch alle Gerichtsbarkeit außer dem Blutbann über ihre Zunftgenossen aus. Als diese Gerechtsame später vermindert wurde, blieb ihnen der Einfluß auf die sittliche Zucht ungemindert, und es wurden die Zünfte in Zeiten des Verfalls der bürgerlichen Ehrbarkeit die Heimstätten der Volkstüchtigkeit. Doch die Zünfte hatten auch eine militärische Seite; sie bildeten einen Teil des Bürgerheeres; ihre Zunftmeister waren zugleich Hauptleute; Waffenübung und Waffenbereitschaft war den Handwerkern zur Pflicht gemacht, und im Falle der Not durste keiner auf dem Sammelplatze und auf dem Wachtposten fehlen. „Diese militärische Brauchbarkeit gab den Zünften bald das Gefühl einer politischen Bedeutsamkeit; sie singen an, nach Gleichberechtigung mit den ratsfähigen Geschlechtern zu streben, und daraus entwickelten sich die denkwürdigen Zunftkämpfe, die kein geringeres Ziel batten, als den Handwerkern Teilnahme am Stadtregiment zu verschaffen. Diese Kämpfe nahmen an verschiedenen Orten einen verschiedenen Ausgang. In manchen Städten waren die Patricier klug genug, den Zünften freiwillig größere Rechte einzuräumen; anderwärts stießen die Zünfte die Patricier-herrschaft wie ein morsches Gebäude ohne Schwierigkeit um; wieder an anderen Orten errangen sie den Eintritt in den Rat nach heftigen Kämpfen; hie und da endete der Kampf mit einer Niederlage der Zünfte." Ihre Blütezeit erreichten die Innungen in der Mitte des 15. Jahrhunderts. Die Städte waren voll geschickter Meister, die mit einer großen Zahl tüchtiger Gesellen die Menge der Arbeiten zu bewältigen suchten. Aus den Nachbarländern kamen Jünglinge und

17. Anschaulich-ausführliches Realienbuch - S. 10

1896 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
10 während der Nacht zu verhüten, sperrte man die Straßen voneinander durch Ketten und Schläge ab. Da jeder Bürger das Recht hatte, Waffen zu tragen, so nahmen die Schläge- reien oft ein blutiges Ende. 4. Gilden und Innungen. Im Mittelalter hatte das Handwerk „goldenen Boden". Um sich gegenseitig Schutz und Hilfe zu leisten, traten schoit im 13. Jahr- hundert die Goldschmiede, Lakenmacher (Tuchmacher), Lohgerber, Schuhmacher, Schneider, Fleischer, Bäcker u. s. w. zu besonderen Innungen (d. h. Einigungen) oder Gilden (Zünften) zusammen. Die einzelnen Zünfte unterschieden sich äußerlich durch Fahnen, Abzeichen und besondere Bräuche. An der Spitze einer jeden Zunft stand der Zunftmeister (Jnnungs-, Gilde- oder Altmeister). Dieser genoß ein hohes Ansehen und hatte oft Sitz und Stimme im Rate. Die Jnnungs- genossen hielten meist brüderlich zusammen. Sie wohnten gern in derselben Gasse,*) verkehrten in derselben Herberge, hatten gemeinschaftliche Feste, einen gemeinschaftlichen Trinkbecher und eine gemeinschaftliche — Totenbahre. Auch bildeten sie einen besonderen Teil des Bürgerheeres und kämpften auf den Stadt- mauern gegen feindliche Überfälle unter Anführung ihrer Zunftmeister. Der Innung gehörten Meister, Geselle und Lehrling an. Nach beendeter Lehrzeit erhielt der Lehrling von der Innung den „Lehrbrief". Hatte der Lehrling seine Gesellenprüfung bestanden, so wanderte er von Stadt zu Stadt, grüßte den fremden Meister mit bestimmt vorgeschriebenem Spruche und erhielt dafür ein Geschenk, falls der Meister keine Arbeit für ihn hatte. Wollte jemand Zunft- meister werden, so mußte er ein besonderes Meisterstück machen. Ohne Ein- willigung der Innung konnte kein Geselle Meister werden, auch war es einem fremden Meister, bevor er Mitglied der Innung geworden war, nicht gestattet, sein Handwerk in der Stadt zu treiben. Um das Handwerk vor Überfüllung zu schützen, hatten die Zünfte festgesetzt, daß jeder ältere Meister nur einen, ein junger Meister gar keinen Lehrling halten durfte. Die Jnnungsmeister hatten anfangs sogar richterliches Recht über die Mitglieder. Später ging ihnen dieses Recht verloren, doch hielten sie auch da noch streng ans Zucht und Ehre, und so kam es, daß der Handwerkerstand in damaliger Zeit sehr geachtet war. Söhne von Müllern, Schäfern, Leinwebern, Barbieren, Zöllnern, Badern, Bütteln, Pfeifern und vor allein von Scharfrichtern konnten jedoch niemals in eine Innung auf- genommen werden, da sie für „unehrlich" galten. (Vergl. S. 34). (Deutsche Jugend 4, S. 168: Vom deutschen Handwerk in der guten alten Zeit). 5. Handel und Wandel. Die Handwerker verkauften ihre Waretl teils in ihren Häusern, teils in besonderen Verkaufshallen oder in Buden auf dem Markte. Die großartigste Verkaufsstelle der ganzen Stadt aber war das Gewandhaus, worin ums Jahr 1400 etwa 44 Wandschneider (Tuchmacher) ihre Ausstände hatten. Auf dem Markte sah man die Schuhmacher, Kürschner, Goldschmiede u. a. in gemeinsamen Ausständen. Damit die Käufer von Zeugwaren nicht betrogen werden sollten, wurde am Rathause eine eiserne Elle angebracht, damit man das Zeug nachmessen konnte. Auch stand dort eine Wage zum Nachwiegen bereit. Fremde hatten einen Zoll für ihre Waren zu zahlen. Die Kaufleute brachten ihre Waren zu Schiffe auf der Oker, Aller und Weser bis nach Bremen, und nach Westen hin standen sie mit Köln, Gent, *) Nach den Gewerben sind in Braunschweig benannt worden die Schuh-, Weber-, Knochenhauer-, Kannengießerstraße, Hutfiltern (von den Hutmachern), Ölschlägern u. a.

18. Teil 2 - S. 8

1882 - Leipzig : Brandstetter
8 Die Hcmdwerkszünfte im Mittelalter. am wichtigsten. Die Innungen spielten als Teile des Bürgerheeres bei der Verteidigung der Mauern und bei den Kriegszügen in der Umgebung der Stadt eine große Rolle. Ihre Zunftmeister waren zugleich Hauptleute, Waffenübung und Waffenbereitschaft wurde den Handwerkern zur Pflicht gemacht, und im Fall der Not durfte keiner auf dem Sammelplatze oder auf dem Wachtposten fehlen. Diese militärische Brauchbarkeit gab den Zünften bald das Gefühl einer gewissen politischen Bedeutsamkeit, sie fingen an nach Gleichberechtigung mit den ratsfähigen Geschlechtern zu streben, und daraus entwickelten sich nach und nach die denkwürdigen Zunftkämpfe, die kein geringeres Ziel hatten, als den Handwerkern Teilnahme am Stadtregiment zu verschaffen. Diese Kämpfe nahmen an den verschiedenen Orten einen verschiedenen Ausgang. In manchen Städten waren die Patrizier klng genug, den Zünften freiwillig größere Rechte einzuräumen, anderwärts stießen die Zünfte die Patrizierherrschaft wie ein morsches Gebäude ohne Schwierigkeit um, wieder an anderen Orten errangen sie den Eintritt in den Rat nach heftigen Kümpfen, hie und da endete der Kampf mit einer Niederlage der Zünfte. Aber auch da, wo die Handwerker siegten, behaupteten sie nicht ans die Dauer ihre Stellung an der Spitze der städtischen Verwaltung, sie ließen es zu, daß sich ein neues Patriziat bildete, und begnügten sich aus ihrem Siege gewerbliche Vorteile zu ziehen. Die gewerbliche Seite der Zünfte ist auch im früheren Mittelalter vorhanden, aber sie erscheint im Vergleich mit den anderen weniger bedeutend. (£§' giebt wohl eine Menge Urkunden, welche die mittelalterlichen Zünfte als Gewerbsgenofsenfchaften erkennen lassen. Eine Urknnde der Kölner Bettziechenweber vom Jahre 1147 z. B. setzt Zunftzwang ein. Anderen Nachrichten zufolge überwachten die Zünfte die Güte und den Preis der Waren. Und was die Hauptfache ist, die Zuuft bewahrte die Kunst wie ein Heiligtum und vererbte sie von Geschlecht zu Geschlecht. Was in dieser Beziehung von den Bauhütten bekannt ist, gilt bis zu einem gewissen Grade auch von den andern Handwerken. Aber häufig wurden auch solche, die nicht dasselbe Handwerk trieben, in die Zunft aufgenommen. In Frankfurt a. M. befand sich z. B. noch 1387 ein Gärtner unter den Zimmerleuten und eiu Kleiber unter den Badern. Vielleicht lassen sich derartige Vermengungen der Gewerbe aus der militärischen Bedeutung der Zünfte erklären. Auch Gewerbefreiheit herrschte bis zu einem gewissen Grade. Es giebt Urkunden, in welchen mit großer Bestimmtheit ausgesprochen ist, daß man keinem ein Hindernis in den Weg legen solle, der ein Gewerbe in der Stadt treiben wolle. Das Meisterstück und die damit verbundene Erschwerung des Meisterwerdens tritt erst nach den Zunftkämpfen sichtlich hervor, und es scheint dies mit dem späteren Streben der Handwerker, die gewonnene Machtstellung in gewerblicher Hinsicht auszubeuten, auf das engste zusammenzuhängen. Deuu die mittelalterliche Gewerbefreiheit war nicht aus einer Achtung der Gewerbe hervorgegangen, sondern mehr ans

19. Lesebuch für unterfränkische Fortbildungsschulen - S. 302

1917 - München : Oldenbourg
302 164. Von den Innungen. »Handwerk hat goldenen Boden«, lautet ein bekanntes Sprich- wort. Wenn man auch heutzutage mit mehr oder weniger Recht an seiner Wahrheit zweifelt, völlig zutreffend war es zu der Zeit, als der Spruch entstand: »Der Veneter Macht, Der Augsburger Pracht, Der Nürnberger Witz, Der Straßburger Geschütz, Der Dimer Geld Behält den Preis durch die ganze Welt.« War das ein Schaffen und ein Können in den Bauhütten und Werkstätteni Es war im 13. und 14. Jahrhundert, als die Hand- werker zu Zünften zusammengeschlossen waren. Die einzelne Zunft bestimmte, wie viele Meister das Handwerk in der Stadt ausüben durften, wie lang und breit das Tuch werden, wie schwer und wie teuer das Brot sein müsse, wann der Geselle auf die Wanderschaft zu gehen habe u. s. w. Damals waren die Zünfte die Gebieter über das Handwerk. Dies änderte sich im 16. Jahrhundert ganz gewaltig. Die früher so fleißigen und geschickten Zünftler wurden träge und eigennützig; notwendigerweise ging damit ihre Tüchtigkeit zurück, so daß im 18. Jahrhundert ein Deutscher den deutschen Zünftlern folgendes Zeugnis ausstellte: »Die Leute liefern elende Arbeit; darum nimmt ihnen niemand etwas ab und sie verarmen.« Die Zünfte hatten sich überlebt; im 19. Jahrhundert wurden sie ganz beseitigt. An ihre Stelle traten in neuer Zeit zahlreiche Verbände der Handwerker, Innungen genannt. Die Handwerker erkannten näm- lich, daß es für sie auch im Zeitalter der Gewerbefreiheit von Nutzen sei sich wieder zusammenzuschließen; deshalb wurde im Jahre 1881 eine neue Innungsordnung aufgestellt. Diese bildet einen Teil des geltenden Gewerbegesetzes, das »Gewerbeordnung für das Deutsche Reich« genannt wird. Die zahlreichen Innungen des 20. Jahrhunderts sind freilich wesentlich verschieden von ihren verwandten Vorgängerinnen, den mittelalterlichen Zünften. Bei letzteren hieß} es: alle, die ein Handwerk in der Stadt ausüben wollen, müssen der Zunft dieses Handwerks beitreten. Im 16. Jahrhundert, als die Zünfte allmählich in Verfall gerieten, bestimmte die Zunft sogar: nur so und so viele Handwerker dürfen sich in unserer Stadt niederlassen. Nach dem Grundsätze der Gewerbefreiheit aber kann jetzt jeder an einem be- liebigen Orte ein Gewerbe ausüben. Es ist auch den Handwerkern .

20. Lehr- und Lesebuch für die gewerblichen Fortbildungsschulen Bayerns - S. 411

1886 - München : Ackermann
411 32. Die Zünfte und Innungen. Die wichtigste und dauerhafteste Einrichtung des Handwerks- im Mittelalter waren eben diese Zünfte oder Innungen, d. h. Ver- einigungen von Handwerkern oder Gewerbsleuten gleicher, ähnlicher oder verwandter Art, deren Zweck der war, die Interessen des be- treffenden Gewerbes zu schützen. Dieselben waren zunächst eine Folge der Erhebung der Handwerker aus der Leibeigenschaft zur Freiheit. Die freigewordenen Handwerker wollten auch einig und stark sein, und da ihre Werkstätten, Läden oder Wohnungen oft beisammen standen, lag der Gedanke nahe, sich auch zu gewerblichen Zwecken zu verbinden. Gilden, wie wohl der älteste Name heißt, Zünfte oder Innungen entstanden in Deutschland zuerst wahrschein- lich en der ersten Zeit der Krcuzzüge, am Anfang des zwölften Jahrhunderts. Das erste urkundlich nachgewiesene Beispiel ist die 1106 zu Worms errichtete Fischerzunft, das zweite die 1134 be- stätigten Zünfte der Tuchmacher und Kürschner in Quedlinburg; das älteste Beispiel einer förmlich organisierten Innung aber ist die 1152 mit einem Stiftungsbrief versehene Gilde der Gewand- schneider und Krämer in Hamburg. Weit mehr Nachrichten von Zunftgründungen besitzen wir aus dem dreizehnten Jahrhundert. Oft wurden sehr verschiedene Handwerke in eine Zunft vereinigt, welche nicht selten einen sonderbaren, nicht oder schwer- erklärbaren Namen erhielt. So bildeten z. B. in Basel die Maurer, Gipser, Zimmerlente, Böttcher und Wagner die 1248 gegründete Zunft „zu Spinnwettern." Mitglieder der Zünfte konnten natürlich von jeher nur die Meister werden. Das Wort „Meister" kommt vom lateinischen „maxister", d. h. Lehrer, und rührt daher, daß zur Zeit der Leib- eigenschaft die Gutsherren die Tüchtigsten unter ihren Arbeitern auswählten, um den übrigen in gewissen Fertigkeiten Unterricht zu geben. Diese Bezeichnung behielten nun die Handwerker der Städte bei, indem sie ihr eine deutsche Form gaben. Diejenigen, welche das Gewerbe betrieben ohne darin selbständig zu sein, hießen Knappen, Knechte oder Gesellen. Wenn sie Meister werden wollten, mußten sie eine Probe ihrer Tüchtigkeit ablegen, das sogenannte Meisterstück vollbringen, welches bei den verschiedenen Handwerken so- wohl als in den verschiedenen Städten sehr mannigfaltige Gestalt an- nahm. Namentlich gehörte dazu allgemein die Verheiratung, welche fast immer gleichzeitig mit der Erklärung zum Meister erfolgte. Einheimische hatten stets ein Vorrecht vor Fremden, und Meister- söhne ein solches vor anderen. Die Vorsteher der Zünfte hießen Erzmeister, später Zunftmeister, und die ihnen Beigeordneten Zunft-Aelteste oder Altmeister. Die Einrichtungen der Zünfte wurden mit der Zeit durch Statuten oder Zunstartikeln in eine feste Form gebracht. An bestimmten Tagen versammelte sich die Zunft, was man in älterer Zeit die „Morgensprache" oder auch schlecht-