Anfrage in Hauptansicht öffnen

Änliche Dokumente zu folgendem Trefferdokument

Basierend auf den Feldern Volltext

Sortiert nach: Ähnlichkeit zu Dokument

1. Geschichte des Mittelalters - S. 127

1866 - Freiburg im Breisgau : Herder
Otto römischer Kaiser. 127 Rechtes über die Bischöfe durch und schützte Bürger und Senatoren von Ravenna gegen die Gewaltthätigkeiten des Erzbischofs. An ihn wandte sich Dietberga, Lothars U. Gemahlin, als sie von diesem un- schuldig verfolgt und angeklagt auf einem Reichstage von den geist- lichen und weltlichen Großen geopfert wurde, als sie auch keinen Schutz bei Kaiser Ludwig U. fand, und der Papst half mit dem Aufgebot aller seiner Kraft dem verfolgten und verrathenen Königsweibe zu seinem Rechte. Das Papstthum errang sich auf diesem Wege bei den christlichen Völkern des Mittelalters den Vorrang vor dem Kaiserthum, was man bildlich so ausdrückte: Wie Gott zur Erleuchtung der Welt zwei große Lichter geschaffen hat, die Sonne und den Mond, so hat er für die Christenheit zwei Gewalten angeordnet, die päpstliche und die kaiser- liche; wie aber der Mond von der Sonne sein Licht empfängt, so der Kaiser seine Weihe von dem Papste. Oder: zwei Schwerter hat Gott für die Welt bestellt, nämlich das geistige, das empfängt der Papst von Christus, und das weltliche, das verleihet der Papst dem Kaiser zum Schutze der Christenheit, zur Strafe des Frevels und zum Kampfe gegen die Ungläubigen. Deßwegen gab es auch keinen gebornen Kaiser, son- dern der Monarch, der Kaiser sein und von den christlichen Völkern als solcher anerkannt sein wollte, mußte die Kaiserkrone von dem Papste empfangen. Die Gefahr eines Streites zwischen den beiden höchsten Würde- trägern der Christenheit lag schon nahe genug als eine Folge der Schwächen, die jedem Menschen anhaften; sie rückte aber um so näher, seitdem die geistlichen Würdeträger durch den Besitz von Land und Leuten fürstliche Lehenträger der Krone geworden waren, denn bei diesem Doppelverhältnisse konnte der Papst, wenn er in Sachen der Metropoliten, Bischöfe und Aebte richtete oder vermittelte, leicht in das Gebiet der Kronrechte übergreifen. Andererseits war der Kaiser der Versuchung aus- gesetzt, die geistlichen Würdeträger ganz wie die weltlichen zu behandeln und die kirchlichen Rechte zu verletzen, ganz gewiß aber gerieth er mit dem Papste in einen förmlichen Kampf, wenn er sich die unmittelbare Oberherrschaft über Italien und Rom verschaffen, die Selbstständigkeit der italienischen Staaten vernichten wollte; denn dadurch wäre der Papst iu die Gewalt des Kaisers gekommen, wäre als kaiserlicher Papst oder als Diener des Kaisers von den andern christlichen Nationen betrachtet worden und hätte auf diese Weise mit seiner Unabhängigkeit und Ma- jestät die eine Grundlage (die weltliche, von den Weltverhältnissen be- dingte) seiner universalen Wirksamkeit verloren. Deßwegen sprachen sich alle andern christlichen Nationen für den Papst und gegen die Kaiser aus, welche die kaiserliche Oberherrlichkeit über Italien mit Gewalt in die

Ähnliche Ergebnisse

Ähnliche Dokumente basierend auf den Feldern Volltext

1. Geschichte des Mittelalters - S. 103

1896 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
Kaiser aus dem schsischen Hause: Otto I. d. Gr. 103 punkt der christlichen Weltordnung, und ebendeshalb stieg auch sein Ansehen mehr und mehr. Als die Karolinger das Werk ihres groen Ahnen zer-strten, vollendete oder befestigte der groe Papst Nikolaus I. die hierarchische Ordnung im Abendlande und erwirkte fr das oberste Richteramt des Papstes die allgemeine Anerkennung. Auf diesem Wege errang sich das Papsttum bei den christlichen Vlkern des Mittelalters den Vorrang vor dem Kaisertum, was man bildlich so aus-drckte: Wie Gott zur Erleuchtung der Welt zwei groe Lichter geschaffen hat, die Sonne und den Mond, so hat er fr die Christenheit zwei Gewalten angeordnet, die ppstliche und die kaiserliche; wie aber der Mond von der Sonne sein Licht empfngt, so der Kaiser seine Weihe von dem Papste. Die Theorie von den zwei Schwertern ist bereits erwhnt. Einen geborenen Kaiser gab es nicht; die Kaiserkrone verlieh eben der Papst, bis das deutsche Knig-tum sich von demselben loslste in der Zeit, als das Papsttum in franzsischen Fesseln gebunden lag. Die ohnehin naheliegende Gefahr einer Entzweiung zwischen den beiden hchsten Wrdentrgern der Christenheit rckte nher, seitdem die Trger geist-licher Wrden durch den Besitz von Land und Leuten frstliche Lehentrger der Krone geworden waren. Diese Doppelstellung brachte diese selbst leicht in die Klemme. Der Papst konnte, wenn er in Sachen der Metropoliten, Bischfe und bte richtete oder vermittelte, leicht in das Gebiet der Krn-rechte bergreifen. Anderseits war der Kaiser der Versuchung ausgesetzt, die geistlichen Groen ganz wie die weltlichen zu behandeln und die kirchlichen Rechte zu verletzen; unzweifelhaft aber geriet er mit dem Papste in einen frmlichen Kampf, wenn er sich die unmittelbare Oberherrschaft der Italien und Rom verschaffen, die Selbstndigkeit der italienischen Staaten vernichten wollte; denn wenn der Papst zum Diener des Kaisers herabsank, htte er mit seiner Unabhngigkeit die eine Grundlage seiner universalen Wirksamkeit verloren: die von den Weltverhltnissen bedingte. Deshalb sprachen sich alle andern christlichen Nationen fr den Papst und gegen die Kaiser aus, welche die kaiserliche Oberherrlichkeit der Italien mit Gewalt in die Herr-schast der deutschen Könige der Italien verwandeln wollten. Dann fochten die krftigsten italienischen Staaten mit ihrer Selbstndigkeit zugleich die Sache des Heiligen Stuhles aus, und in der Regel fand der Papst in Deutschland selbst seine mchtigsten Bundesgenossen, da die deutschen Fürsten unablssig bestrebt waren, ihre eigene Macht auf Kosten der kniglichen zu verstrken, und dann am erfolgreichsten vorgehen konnten, wenn sie als Verteidiger ppst-licher Rechte aufzutreten Gelegenheit fanden.

2. Slg. 2 - S. 12

1879 - Dresden : Meinhold
12 die völlige Unabhängigkeit derselben von der weltlichen Macht, ja, das eigentliche Ziel seines Strebens und Wirkens war die absolute Herrschaft der Kirche (des Papstes) über die weltliche, besonders auch über die kaiserliche Macht. Zur Erreichung dieses Zweckes verbot er nicht nur die Simonie, sondern er entzog auch den Fürsten das Recht der Investitur (das Recht der Belehnung mit Ring und Stab als den Zeichen geistlicher Rechte), führte ohne jegliche Rücksicht das Gebot des Cölibats durch (um die Geistlichen nur von sich, nicht aber von Fürstengunst abhängig zu machen) und nahm sogar für sich als Statthalter Christi, des Königs aller Könige, das Recht in Anspruch, Könige ein- und abzusetzen. Er erklärte öffentlich: Alle weltliche Macht muß der geistlichen unterworfen sein. Gleichwie die Welt durch zwei Lichter regiert wird, die größere Sonne und den kleineren Mond, so hat auch die Christenheit zwei große Herrscher, den Papst und den Kaiser. Aber die päpstliche Macht ist wie die Sonne; wie der Mond kein Licht hat von sich selber, so hat auch der Kaiser keine Gewalt, sie werde ihm denn vom Papste verliehen. Mit boshafter Freude nahm Gregor die Klagen der gekränkten Sachsen entgegen, um so mehr, als Heinrich jene Decrete völlig unbeachtet ließ. Gegen Ende des Jahres 1075 wurde der Kaiser nach Rom vorgeladen, um sich gegen die wider ihn erhobenen Anklagen zu vertheidigen; werde er sich nicht stellen, so solle der apostolische Bannfluch ihn aus der Gemeinschaft der christlichen Kirche ausstoßen. Höchlichst erzürnt und voll Hohn wies Heinrich die päpstlichen Gesandten ab und ließ von einer Versammlung der deutschen Bischöfe die Absetzung Papst Gregor's aussprechen. In einem heftigen Briefe, der mit den Worten schloß: „Ich Heinrich, durch Gottes Gnaden König, und alle Unsere Bischöfe, sagen Dir: Steige herab vom angemaßten apostolischen Stuhle!" meldete er dies dem Papste. Dieser ließ sich nicht schrecken, denn in folgenden Worten erfüllte er seine Drohung: „Von Seiten des allmächtigen Gottes untersage ich dem König Heinrich, der sich mit einem unerhörten Hochmuthe gegen die Kirche aufgelehnt hat, die Regierung des deutschen und italienischen Reiches, und entbinde alle Christen von dem Eide, den sie ihm geleistet, und verbiete, daß ihm Jemand als König diene. Und an deiner Statt, heiliger Petrus, binde ich ihn mit den Banden des Fluches, auf daß alle Völker erfahren, daß du der Fels seiest, auf den der Sohn Gottes seine Kirche gegründet hat." Wäre nicht in Deutschland die Zahl seiner Feinde so groß gewesen, hätten sogar seine Freunde ihn nicht verlassen, so wäre Heinrichs kaiserliche Stellung nicht gefährdet gewesen. Aber selbst die deutschen Fürsten erklärten ihn für abgesetzt, wenn nicht binnen einem Jahre der Bannfluch von ihm genommen werde. „Es war nicht ritterlich gehandelt, aber es war ein Zug von der Zeit entsprechenden, nur den nächsten Vortheil in's Auge fassenden Staatsklugheit, daß Heinrich in seiner zähen, hinterhaltsvollen Natur sich entschloß, was immer für Schmach und Leid es ihm kosten möge, sich dem Begehren zu fügen. Außer von seiner treuen Gemahlin Bertha und ihrem Sohne, nur von einem Kriegsmann begleitet, zog er auf Schleichwegen über die Alpen, da seine Feinde ihm die gewohnten Pässe versperrten, wie er selbst den Durchzug aus den Pfaden, auf denen er Jene umging, von seinem eigenen Schwager, dem Grafen Amadeus von Savoyen, erst erkaufen mußte." Nicht selten war Heinrich genöthigt, auf Händen und Füßen zu kriechen; seine Gemahlin mußte sogar in Ochsenhäuten die Schuee- und Eisberge hinabgelassen werden. Als Heinrich die Thäler Piemonts erreicht hatte, nahmen ihn die italienischen Großen und Bischöfe mit

3. Kurze Darstellung der deutschen Geschichte für Volksschulen - S. 80

1822 - Elberfeld : Büschler
So Ztr. Das Mittetaster. Non 767» — 1517. Papst war in äußern Dingen abhängig von dem Kaiser; denn weil die deutschen Kaiser als die Nachfolger derhlten römischen Kaiser angesehen wurden, so war die Stadt Nom und auch ihr Bischof, obwohl er in geistlicher Hinsicht als der erste Bischof in der Christenheit galt, ihnen im Weltli- chen untergeben, und es war deshalb zwischen mehrereii Kaisern und den Römern ausdrücklich ausgemacht worden, daß kein Papst ohne kaiserliche Bestätigung gewählt werden dürfe. Das wollte nun Gregor gänzlich ändern; der Papst sollte einzig und allein von den Kardinälen, nemlich den Hauptgeistlichen in Rom, gewählt werden und völlig unab- abhängig vom Kaiser seyn; ja, dieser sollte im Gegentheil nun vom Papste eingesetzt werden, ohne dessen Bestätigung nichts gelten und auch von ihm wieder abgesetzt werden kön- ne, wenn er sich seines Amtes unwürdig mache. „Alle^welt- liche Macht, sagte Gregor, muß der geistlichen unterworfen seyn. Die Welt wird durch zwei Lichter regiert, die Son- ne, das größere, und den Mond, das kleinere. So ist nun die päpstliche Gewalt wie die Sonne, die königliche Macht wie der-Mond; denn wie dieser sein Licht von jener hat, so sind-Kaiser und Könige und Fürsten nur durch den Papst, weil dieser durch Gott ist; sie sind ihm Unterthan und ihm Gehorsam schuldig." Auch die übrigen Geistlichen sollten nach Gregors Ab- sicht von der weltlichen Macht ganz unabhängig seyn; und zwar nicht nur im Geistlichen, wie cs natürlich war, son- dern selbst in ihrem weltlichen Besitze. In Deutschland loa- ren die höheren Geistlichen alle zugleich Herrscher über Land und Leute, und trugen ihr Bisthum oder ihre Abtei vom Kaiser oder einem andern Fürsten zu Lehen. Nach dem alten Neichsgesetze mußten sie sich deshalb von ihrem Lebns- hcrrn mit ihren Gütern belehnen lassen, und das geschah durch feierliche Uebcrreichung eines Ringes und eines Hir- tenstabes, als Zeichen der ihnen übertragenen Gewalt, so wie die weltlichen Fürsten bei der Belehnung eine Lanze lind eine Fahne empfingen. Man nannte dieses bei den Geistlichen die Investitur. Jetzt verbot nun Gregor, bei der Strafe des Bannes, alten Geistlichen, von irgend ei- nem weltlichen Fürsten die Investitur anzunehmen, und den Fürsten, sie zu ertheilen. Und um die Geistlichen im All- gemeinen noch fester an die Kirche zu binden, so daß sie gar nicht durch weltliche Sorgen für Frau und Kinder in ihrer Anhänglichkeit an dieselbe gestört würden, erneuerte er die Gesetze einiger früheren Päpste und Kirchenväter, daß sich die Priester aller ehelichen Verbindung enthalten sollten. Mit diesem Eheverbote fand er zwar anfänglich den

4. Bilder aus der Weltgeschichte und Sage - S. 173

1878 - Danzig : Gruihn
Gregor Vii. und Heinrich Iv. 173 wurden in Rom drei Päpste auf einmal gewählt und jeder von ihnen wollte herrschen. Heinrich setzte alle drei ab und besetzte dreimal hintereinander den päpstlichen Stuhl mit einem deutschen Bischof. Bei aller Strenge und Härte war der Kaiser demüthig und gottesfürchtig. 105. Gregor Vii. und Heinrich Iv. 1056-1106. Papst Gregor Vii. führte die päpstliche Macht auf einen hohen Gipfel. Er lehrte öffentlich, er sei der sichtbare Stellvertreter Gottes auf Erden; er habe Macht, den Königen ihr Reich zu nehmen und anderen es zu geben; er sei der Richter über alle Menschen; aber er selbst stehe nur unter Gott. Er sagte weiter: gleich wie es am Himmel zwei große Lichter gäbe, die Sonne und den Mond, so habe auch die Christenheit zwei große Beherrscher, den Papst und den Kaiser. Aber der Papst sei die Sonne, und sowie der Mond kein Licht habe von sich selber, so habe auch der Kaiser feine Gewalt, wenn sie ihm nicht vorher vom Papste verliehen worden sei. Gregor war es, der den Fürsten das Recht der Investitur nahm (d. H. die Ernennung und die Belehnung der Bischöfe mit den geistlichen Aemtern), und der mit aller Strenge die Ehelosigkeit der Geistlichen einführte. Heinrich Iv. Erziehung. Heinrich Iv. war ein sechsjähriges Kind, als sein Vater Heinrich Iii. (1056) starb. Zuerst übernahm die Mutter des jungen Kaisers dessen Erziehung und die Regierung des Reiches. Allein dies erregte allgemeine Unzufriedenheit, und Hanno, Erzbischof von Köln, verband sich mit mehreren weltlichen Fürsten und vornehmen Geistlichen, ihr die Vormundschaft zu entreißen. Die kaiserliche Wittwe wurde mit ihrem Sohne nach Kaiserswerth am Rhein zu einem Feste eingeladen. Nach der Mahlzeit lockte man den Prinzen auf ein prächtiges Jagdschiff, und kaum hatte dieser es bestiegen, so stießen die unterrichteten Ruderer schnell vom Ufer ab und eilten mit dem geraubten Knaben über den Rhein nach Köln. Er schrie, er sprang über Bord ins Wasser; aber alles war umsonst; man zog ihn wieder heraus und suchte ihn durch Reden zu besänftigen. Auch der Mutter Bemühungen, ihren Sohn wieder zu erhalten, waren vergebens. Hanno behielt ihn bei sich, einen frommen Diener der Kirche aus ihm zu machen. Allein zwei Jahre nachher gelang es dem Erzbischof Adalbert von Hamburg und Bremen, sich des jungen Königs zu bemächtigen und ihn mit sich nach Sachsen zu nehmen. Dieser Adalbert war von ganz entgegengesetztem «Linn wie Hanno; er sprach verächtlich vom Papste, von den deutschen Fürsten und Bischöfen und prägte diesen hochfahrenden Sinn auch seinem Zöglinge ein. Besonders lernte Heinrich durch ihn schon früh die Sachsen als eine trotzige, ihm feindselige Nation hassen und machte bereits als Knabe Entwürfe, wie er sie gänzlich unterdrücken wolle. Doch die deutschen Fürsten sahen, was ihnen drohte und erklärten, wenn Heinrich nicht den Adalbert entferne, würden sie einen andern König wählen. Zwar mußte Adalbert (1066) weichen, allein

5. Vaterländisches Lesebuch für die mittleren und oberen Klassen evangelischer Volksschulen - S. 358

1880 - Sondershausen : Eupel
358 11. Da schmilzt des Kaisers Strenge in Thränen unbewußt; er hebt ihn auf, den Bruder, er drückt ihn an die Brust; ein lauter Ruf der Freude ist jubelnd rings erwacht, — nie schöner ward begangen die heil'ge Weihenacht. Mähler. 18. Gregor Vii. und Heinrich Iv. Unter den Bischöfen der alten Christengemeinden erlangten schon früh die Bischöfe zu Jerusalem, Antiochien, Alexandrien, Konstantinopel und Nom ein besonderes Ansehen; das der letzten stieg aber bald am höchsten. Rom war die Hauptstadt der damaligen Welt und hatte die bedeutendste Gemeinde. Dort waren die Gräber der Apostel Paulus und Petrus. Der Bischof zu Rom sah sich als Nachfolger des Apostels Petrus an, der da- selbst, wie man fälschlich vorgab, erster Bischof gewesen sein sollte, und wollte deswegen für den Statthalter Christi auf Erden gehalten werden. Er nannte sich Papst, d. i. Vater. Durch den Frankenkönig Pipin war er Besitzer des um Rom liegenden Gebietes geworden, und Karl der Große vermehrte diese Schenkung. Seitdem war der Papst zugleich weltlicher Fürst. Nach der Übereinkunft zwischen Karl und dem Papste sollte diesem die Kaiserkrönnng, jenem aber die Bestätigung des neuen Papstes zukommen. Beide sollten die Oberhäupter der Christenheit im Abendlande sein, der Papst das geistliche und der Kaiser das weltliche. Aber auf beiden Seiten geschah viel Unrecht. Eine Reihe gottloser Päpste im 10. und 11. Jahr- hundert brachte den päpstlichen Stuhl um sein Ansehen, und die weltlichen Fürsten griffen oft in die Rechte der Kirche ein. Da bestieg im Jahre 1073 Gregor Vh, früher Hildebrand geheißen, den päpstlichen Stuhl. Dieser außerordentliche Mann, der Sohn eines kleinen Grundbesitzers in Toskana, hatte sich durch bedeutende Geistesgaben vom einfachen Mönch zum Ratgeber von vier auf einander folgenden Päpsten und zuletzt zum Papste emporgeschwungen. Mit allem Eifer war er nun darauf bedacht, die Macht des Papsttums zu erhöhen. „Zwei Lich- ter," sagte er, „regieren am Himmel, die Sonne und der Mond. Die päpstliche Gewalt ist wie die Sonne, die königliche Macht gleicht dem Monde. Wie der Mond sein Licht von der Sonne hat^ so sind Kaiser, Könige und Fürsten nur durch den Papst, der Gottes Stellvertreter und Christi Statthalter auf Erden ist. Also ist die Macht des päpstlichen Stuhles weit größer, als die Macht der Throne, und der König ist dem Papste Unterthan und Gehorsam schuldig." Um nun des Papstes Herr- schaft recht fest zu gründen, erließ Gregor mehrere wichtige Gesetze. Alle kirchlichen Würden sollten allein durch den Papst vergeben werden, kein Fürst inehr das Recht haben, geistliche Stellen zu besetzen. Und damit die Geistlichen nicht durch die Sorge für Weib und Kind an ihre Fürsten gebunden, sondern ganz unabhängig von der weltlichen Gewalt, einzig dem Papste ergeben seien, verbot Gregor aufs strengste, daß die Geistlichen in die Ehe traten. Jedem, der sich diesen Anordnungen widersetzen würde, drohte er mit dem Banne. Bei diesem Manne war der deutsche Kaiser Heinrich Iv. von den Sachsen wegen mancherlei Bedrückungen verklagt worden. Der Papst for- derte den Kaiser zur Rechenschaft. Als Heinrich diese Zumutung zurück-

6. Erzählungen aus der Weltgeschichte - S. 77

1875 - Harburg a. d. Elbe : Elkan
77 gegen Goslar, wo Heinrich sein Hoflager hatte. Bestürzt floh Heinrich nach seiner Veste Harzburg. Aber auch diese wurde von den Sachsen umringt, und nur mit genauer Noth entkam der Kaiser im Dunkel der Nacht durch die Schluchten des Harzes. Sämmtliche Bergschlöffer wurden nun dem Boden gleich gemacht und weder Märe noch Gräber geschont. Diese rohe Zerstörungswuth empörte die süddeutschen und rheinischen Fürsten und Städte und veranlaßte sie, aus die Seite des Kaisers zu treten. Mit ihrer Hülfe besiegte Heinrich die Sachsen in einer blutigen Schlacht, zog sengend und brennend in das Land ein, baute seine Zwingburgen wieder auf und hielt die sächsischen Großen gegen das gegebene Wort gefangen. In dieser Noth wandten sich die Sachsen an den Papst und baten ihn um Hülfe. 4. Damals befand sich der kräftige Gregor Vii. auf dem päpstlichen Stuhle. Derselbe war der Sohn eines Zimmermanns, Namens Hildebrand. Er war früh ins Kloster eingetreten und hatte sich dort durch unermüdlichen Fleiß eine hohe Gelehrsamkeit erworben. Da er außerdem ein Mann von strengen Sitten war, so berief man ihn bald an den päpstlichen Hof in Rom. Hier führte er 20 Jahre lang die Geschäfte der Päpste und lenkte alle ihre Schritte, bis er endlich selbst unter dem Namen Gregor Vii. den Stuhl Petri bestieg. Er faßte den Plan, die Kirche vom Staate unabhängig zu machen, ja die geistliche Gewalt über die weltliche zu erheben. „Denn der Papst," sagte er, „ist der Stellvertreter Gottes auf Erden, daher kann er auch weder von Fürsten noch vom Volke eingesetzt, gerichtet oder abgesetzt werden, sondern er ist nur Gott allein für seine Handlungen verantwortlich. Dagegen hat er die Macht, Königen ihr Reich zu nehmen und Unterthanen von den Pflichten gegen abtrünnige Fürsten zu entbinden. Gleich wie es am Himmel zwei große Lichter giebt, die Sonne und den Mond, so hat auch die Christenheit zwei große Beherrscher, den Papst und den Kaiser. Der Papst aber ist die Sonne, und so wie der Mond sein Licht erst von der Sonne empfängt, so kann auch der Kaiser seine Macht nur vom Papste bekommen." 5. Um seinen großen Zweck zu erreichen, wandte der kühne Gregor drei Mittel an. Zunächst schaffte er die Simonie ab, d. h. den Verkauf geistlicher Aemter, wodurch oft unwissende und nichtswürdige Leute in den Besitz derselben gelangten; dann entzog er den Fürsten das Investitur recht, d. H. das Recht, die Kirchenämter zu besetzen; und drittens gebot er den Geistlichen den Cölibat oder die Ehelosigkeit: Fortan durften die Priester keine Frau nehmen, und wer eine hatte, sollte sich von ihr scheiden lassen, damit sie wegen Versorgung ihrer Kinder von den weltlichen Herrschern nicht abhängig wären. 6. Heinrich fuhr indessen unbekümmert fort, die geistlichen Aemter zu vergeben. Dies verdroß Gregor, und es kam ihm daher sehr gelegen, daß sich die Sachsen in ihrem Streite mit dem Kaiser an ihn wandten. Nun konnte er gleichsam als Richter auftreten und zeigen, daß der Papst

7. Lesebuch für hannoversche Volksschulen - S. 272

1862 - Hannover : Meyer
272 des um Nom liegenden Gebietes geworden, und Pipins Sohn Karl der Große vermehrte diese Schenkung. Seitdem war der Papst zu- gleich. weltlicher Fürst; sein Land heißt der Kirchenstaat. Nach der Übereinkunft zwischen Karl und dem Papste sollte diesem jedes- mal die Kaiserkrönung, jenem aber die Bestätigung des neuen Papstes xufummcu; beide sollten die Oberhäupter der Christenheit im Abend- lande sein, der Papst das geistliche und der Kaiser das weltliche. Das wäre nun schon recht gut gewesen; aber die Sünde auf beiden Seiten wurde auch hier der Leute Verderben. Auf dem päpstlichen. Stuhle saß im 10. und 11. Jahrhundert eine Reihe gottloser Leute, schandbar und der Kirche Gottes zum großen Ärgerniß. Davon war die Folge, daß der Papst um sein Ansehen kam und die weltlichen Fürsten oft in die Rechte der Kirche griffen. 2. Da bestieg im Jahre 1073 Gregor Vii. den päpstlichen Stuhl. Er war der Sohn eines Schunds aus Italien. Durch seine großen Geistesgaben hatte er sich vom einfachen Mönch zum Rathgeber von vier auf einander folgenden Päpsten und zuletzt zum Papste emporgeschwungen. Er wollte die Kirche gänzlich unabhän- gig von aller weltlichen Gewalt machen. Daher verbot er streng die Simonie, d. i. den Verkauf geistlicher Ämter, wodurch die welt- lichen Machthaber oft unwissende und unheilige Menschen in den Kirchendienst gebracht hatten; auch sollte kein..Fürst mehr bei Strafe des Bannes einen Bischof oder Abt durch Überreichung von Ring imb Stab in sein geistliches Amt und die damit verbundenen Gra- fenrechte einsetzen dürfen. Sodann verbot er den Priestern die Ehe; wer von ihnen verheirathet war, sollte Weib und Kinder entlassen, oder sein Ämt niederlegen. Das war aber wider Gottes Ordnung. Endlich erklärte er: „Wie der Mond sein Licht von der Sonne hat, so sind Kaiser und Könige und Fürsten nur durch den Papst, weil dieser durch Gott ist; also ist der König dem Papste Unterthan und ihm Gehorsam schuldig. Wenn die Apostel im Himmel binden und lösen können, so müssen sie auch auf Erden Fürstenthümer und eines jeden Güter geben und nehmen können nach Verdienst. Der Papst aber ist der Nachfolger der Apostel und der Stellvertreter auf dem Stuhle Petri; er ist der Statthalter Christi und Über allen." Somit nahm er das Recht in -Anspruch, Kaiser und Könige abzu- setzen und ihre Unterthanen vom Eide der Treue loszusprechen. Der Herr aber hatte gesagt: „Ihr wisset, daß die weltlichen Fürsten herr- schen, und die Oberherren haben Gewalt. So soll es nicht sein unter euch; sondern so jemand will unter euch gewaltig sein, der sei euer Diener." 3. Mit diesem gewaltigen Manne nahm der damalige Kaiser Heinrich Iv. den Kampf auf. Heinrich war ein in Sünden aller Art aufgewachsener Regent, dessen große Fehltritte dem Papste leichtes Spiel verschafften. Die Sachsen, mit denen er in Streit laq^ hatten ihn bei dem Papst verklagt. Dieser forderte ihn vor seinen Richterstuhl, und als Heinrich darauf durch eine Versammlung deutscher Bischöfe den Papst für abgesetzt erklären ließ, that dieser

8. Altertum und Mittelalter - S. 220

1894 - Halle a.S. : H. Peter
— 220 — Laieninvestitur. d. i. der Besetzung geistlicher Stellen durch die Landesfürsten vermittelst der Belehnung mit Ring und Stab, eine Verordnung, welche nicht weniger tief in das kirchliche, am tiefsten aber in das staatliche Leben eingriff und eine wuchernde Saat der Zwietracht und Parteiung im christlichen Europa ausstreute. Denn nicht um Verleihung kirchlicher Ämter und Würden allein handelte es sich dabei, sondern zugleich um Übertragung weltlicher Güter und Befugnisse, welche schon längst mit jenen verbunden waren, und die doch offenbar einzig der Staat zu vergeben hatte. Ohne das Recht aber, die Bischöfe und Äbte in ihre oft ganze Grafschaften und Fürstentürmer umfassenden Reichslehen einzusetzen und sie dadurch zum Dienst und zur Treue gegen die Krone zu verpflichten, war die Gewalt des Königs in den geistlichen Gebieten gleich Null, war das Ansehen des Reichsoberhaupts nach innen wie nach außen zum guten Teil vernichtet. Doch Gregor wollte das eben, er wollte ja die Kirche nicht nur reinigen, sie nicht nur frei und unabhängig machen, er wollte ihr auch den geschwächten und in seinen Grundfesten erschütterten Staat unterordnen und den päpstlichen Stuhl über die Throne der Kaiser und Könige stellen. Unumwunden erklärte er, daß alle zeitliche Gewalt und Herrschaft nur ein Ausfluß der dem Apostel Petrus und seinen Nachfolgern verliehenen göttlichen Machtfülle fei, daß somit die weltlichen Herren zu dem Vater der Christenheit in Lehnsverband ständen. Der Papst, sagte er, ist als Stellvertreter Gottes der Herr der Welt und das Oberhaupt aller Völker; er ist die Sonne und der Kaiser der Mond, und wie der Mond sein Licht von der Sonne empfängt, so haben Kaiser und Könige ihre Krone vom Papste zu empfangen, und in seinem Belieben steht es, sie ein- und abzusetzen. Heinrich Iv hatte die neue Ordnung der Papstwahl stillschweigend anerkannt, wegen geübter Simonie sich sogar reumütig entschuldigt, um das Jnvestiturgesetz sich aber nicht im geringsten gekümmert und Bistümer und Abteien nach wie vor nach Gefallen verliehen. Gregor machte ihm anfangs deshalb nur schonende Vorhaltungen; als indes der König nicht darauf achtete und gleichzeitig die Sachsen den heiligen Vater mit Bitten um Beistand bestürmten, drohte dieser dem deutschen Herrscher mit dem Banne, sofern er nicht baldigst deutliche Beweise der Sinnesänderung geben würde. Heinrich ergrimmte ob solch unerhörter Anmaßung, berief die Bischöfe des Reichs 1076 zu einem Nationalconcil nach Worms und ließ hier die förmliche Absetzung des Papstes aussprechen, weil berselbe den apostolischen Stuhl wiberrechtlich bestiegen, zu eigenmächtigen

9. Kurze Darstellung der deutschen Geschichte - S. 69

1872 - Gütersloh : Bertelsmann
Heinrichs Streit mit Papst Gregor Vii. 69 alten römischen Kaiser angesehen wurden, so war die Stadt Rom und auch ihr Bischof, obwohl er in geistlicher Hinsicht als der erste Bischof in der Christenheit galt, ihnen im Weltlichen untergeben und es war deshalb, wie wir wissen, zwischen mehreren Kaisem und den Römern ausdrücklich ausgemacht worden, daß kein Papst ohne kaiserliche Bestätigung gewählt werden dürfe. Das wollte nun Gregor gänzlich ändern; der Papst sollte einzig und allein von den Kardinälen, nämlich den Hauptgeistlicheu in Rom, gewählt werden und völlig unabhängig vom Kaiser sein; ja dieser sollte im Gegentheil nun vom Papste eingesetzt werden, ohne dessen Bestätigung nichts gelten und auch' von ihm wieder abgesetzt werden können, wenn er sich seines Amtes unwürdig machte. „Alle weltliche Macht", sagte Gregor, muß der geistlichen unterworfen sein. Die Welt wird durch zwei Lichter regiert, die Sonne, das größere, und den Mond, das kleinere. So ist nun die päpstliche Gewalt wie die Sonne, die königliche Macht wie der Mond; denn wie dieser sein Licht von jener hat, so sinb Kaiser und Könige und Fürsten nur durch den Papst, weil dieser durch Gott ist; sie sind ihm Unterthan und ihm Gehorsam schuldig." Auch die übrigen Geistlichen sollten nach Gregors Absicht von der weltlichen Macht ganz unabhängig sein; und zwar nicht nur in geistlichen Dingen, wie es natürlich war, sondern selbst in ihrem weltlichen Besitze. In Deutschland waren die höh ent Geistlichen alle zugleich Herrscher über Land und Leute und trugen ihr Bisthum oder ihre Abtei vom Kaiser oder einem andern Fürsten zu Lehen. Nach dem alten Reichsgesetze mußten sie sich deshalb von ihrem Lehnsherrn mit ihren Gütern belehnen lassen, und das geschah durch feierliche Ueberreichuug eines Ringes und eines Hirtenstabes, als Zeichen der ihnen übertragenen Gewalt, so wie die weltlichen Fürsten bei der Belehnung eine Lanze und eine Fahne empfingen. Man nannte dieses bei den Geistlichen die Investitur. Jetzt verbot nun Gregor, bei der Strafe des Bannes, allen Geistlichen, von irgend einem weltlichen Fürsten die Investitur anzunehmen, und den Fürsten, sie zu ertheilen. Allerdings war bei der Einsetzung von Bischöfen durch die Kaiser vielfach nicht im wahren Interesse der Kirche verfahren worden; sie hatten die Stellen nicht bloß ttacö rein politischen und persönlichen Rücksichten besetzt, sondern auch Geschenke und ansehnliche Geldsummen dafür genommen; letzteres, das Kaufen und Verkaufen geistlicher Stellen, nannte man mit Beziehung auf Apostelgeschichte 8, 18 Simonie. Und um die Geistlichen im allgemeinen noch fester an die Kirche zu binden, so daß sie gar nicht durch weltliche Sorgen für Frau und Kinder in ihrer Anhänglichkeit an dieselbe gestört würden, erneuerte er ein früher schon aufgestelltes aber nicht durchgeführtes Gebot, daß sich die Priester aller ehelichen Verbindung enthalten sollen. Mit dieser Einführung des Cölibats (so heißt die Ehelosigkeit der Geistlichen) fand er zwar anfänglich den heftigsten Widerstand bei den verheiratheten Priestern, die ihre Fraueu nicht verstoßen wollten; aber mit seiner Entschlossenheit und Standhaftigkeit setzte er seinen Willen doch durch. Die Ehelosigkeit der Geistlichen wurde von der Zeit an immer mehr allgemeines Gesetz der Kirche. Mit seinen Unternehmungen gegen die Investitur durch die weltlichen Fürsten ging es aber nicht so rasch, dieses Recht wollten sich dieselben nicht nehmen lassen, nnb es ist noch lange Zeit nach ihm darüber gestritten worden; ja, der ganze Streit zwischen der geistlichen und weltlichen Macht hat unbeschreiblich viel Unheil gestiftet, wie die fernere Geschichte lehren wird. An Heinrich wollte Gregor zuerst seinen Grundsatz wahr machen, daß alle

10. Geschichte des deutschen Volkes und Landes - S. 120

1869 - Hannover : Hahn
120 den heftigsten Widersprüchen der Geistlichen selbst nach und nach durchgeführt werden konnte, da ein großer Theil derselben, besonders aus dem niedern Klerus, verheirachet war. — Auf einem zweiten Concilium (1075) wurde die Investitur, d. i. das Recht der Ein- setzung der Bischöfe und Siebte mit Ring und Stab und ihrer Belehnung mit Kirchengütern, was bisher durch die Fürsten als Landesherren geschah, unter Androhung des Kirchenbannes verboten. Denn die Investitur, die gewöhnlich gegen Zahlung großer Summen geschah, schien der Simonie gleich zu sein. 6) Aber Gregor wollte nicht bloß die Unabhängigkeit der Kirche von dem Staate erkämpfen, sondern auch die geistliche Ge- walt über die weltliche erheben; die höhern Geistlichen sollten ihre Erhebung nur dem Papste zu verdanken haben; dieser aber als Oberhaupt der Kirche die schiedsrichterliche Oberherrlichkeit über alle Reiche und Herrschaften der Christenheit ausüben. Denn un- klar und verwirret waren in damaligen Zeiten die Begriffe der Menschen von dem Wesen und der Bestimmung der Kirche und des Staates. Wie der Geist über den Körper herrschen solle, hieß es, so die Kirche über den Staat. Und gleich wie zwei irdische Lichter die Welt erleuchten, Sonne und Mond, so leuch- ten auch Papst und Kaiser der Christenheit, wie aber der Mond sein Licht nur von der Sonne habe, so sei es der Papst, als Statthalter Christi, von dem die kaiserliche Gewalt ausgehe und abhängej). 7) Durch solche Veränderung in den Begriffen und Anschau- ungen der Menschen mußte die "bisherige Stellung der deutschen Könige, als Träger der Kaiserkrone, zum Papstthum eine andere werden, zumal da zu derselben Zeit die königliche Centralgewalt in Deutschland durch das aufstrebende Fürstenthum geschwächt und in enge Grenzen eingeengt wurde. Denn das Streben der Fürsten, die eigene Gewalt auf Kosten der königlichen zu erheben, fand in den neuen Ansprüchen des päpstlichen Stuhles, das Schieds- richteramt auch über den Kaiser zu üben und diesen zur Ver- antwortung ziehen zu können, willkommene Unterstützung. Dies zeigte sich nun sofort bei den feindlichen Zerwürfnissen, welche zwischen Heinrich Iv. und den sächsischen Großen ausgebrochen waren. 1) Anmerk. Bei solchen Ansichten mußte die Selbstständigkeit und Würde des Staates zerstört werden, und sich zwischen diesem und dem Papstthume ein Kampf entwickeln, der eine Haupterscheinung des Mittelalters ist, und vor- züglich dazu beigetragcn hat, daß durch das Lehnwesen nicht einerseits eine despotische Allgewalt der weltlichen Herrscher, andererseits eine erbliche Adels- und Priesterkaste sich bilden konnte. 2) An merk. Hildebrand als Papst Gregor Vii. und sein Zeitalter, von I. Voigt 1815, zweite Auflage 1846. — A. F. ©fröret, Papst Gregor Vii. und sein Zeitalter. 7 Bde. 1859—1861.

11. Anschaulich-ausführliches Realienbuch - S. 17

1897 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
17 einmal bett Helm ein wenig lüftete, traf ihn ein Pfeil am Halse und verwundete ihn tödlich. Bei den Ungarn aber wurde die Flucht allgemein; mit entsetzlichem Geheul sprengten sie in den Fluß. Die heftige Strömung aber riß sie mit sich fort, und so fanden die meisten in den Wellen ein klägliches Ende. Überall, wo sich im Lande fliehende Ungarhaufen sehen ließen, wurden sie vernichtet. Nur 7 Mann sollen mit abgeschnittenen Nasen und Ohren in ihre Heimat zurückgekehrt sein. Seitdem sind die Ungarn nicht wieder nach Deutschland gekommen. 6. Otto wird römischer Kaiser. 962 zog Otto nach Rom und ließ sich dort vom Papste zum römischen Kaiser krönen. Von nun an hieß Otto römisch-deutscher Kaiser, und seit ihm haben alle deutschen Könige den Titel „Kaiser" angenommen, auch dann, wenn sie sich nicht hatten in Rom krönen lassen. Durch diese Kaiserkrönung tvurde fortan das untergegangene römische Kaisertum mit der deutschen Königswürde verbunden, und Deutschland erhielt jetzt den Namen „heiliges römisches Reich deutscher Nation". Die römische Kaiserkrone umgab den deutschet: König mit hoher Würde und machte ihn zum Schutzherrn Roms und der christlichen Kirche. Die vielen Kriegszüge aber, die von jetzt an die deutschen Kaiser nach Italien hin unternehmen tnußten, haben dem deutschen Lande viel Unruhe verursacht und viel Geld und — Menschen gekostet. V. Papst und Kaiser. \2. Gregor Vii. 1. Abhängigkeit des Kaisers vom Papste. Seit den Zeiten Karls d. Gr. besaß das deutsche Königtum mehrere Jahrhunderte hindurch dein Papste gegenüber die herrschende Stellung. Ganz nach Belieben besetzten die Könige die Bischofsstühle im Reich und belehnten die Bischöfe und Äbte mit Ring und Stab, beit Zeichen ihrer Würde. Auch waren sie zur Besetzung des päpstlichen Stuhles berechtigt, und in Zeiten der Not standen sie dem Papste treu zur Seite, um ihn gegen alle feindlichen Angriffe zu schützen. Jeder neugewählte Papst tnußte sogar für sein weltliches Gebiet dem König der Deutschen den Eid der Treue schwören. Diese Abhängigkeit des Papstes von den deutschen Königen war in zwei Dingen begründet: in der Kraft des deutschen Königtums und in der Schwäche des päpstlichen Stuhles. 2. Das Wachsen der kirchlichen Macht. Als das erste Jahrtausend seinem Ende nahte, glaubte man allgentein, daß der Untergang der Welt bevorstehe. Dadurch wurde ein ernster, religiöser Sinn geweckt, der sich besonders in Bußübungen und strenger Zucht äußerte. Auch die Geistlichkeit, besonders in den Klöstern, wurde vott diesem Streben ergriffen. Man hielt darauf, daß die Geistlichen sich eines ehrbaren Lebens befleißigten und sich ganz und gar dem Dienst der Kirche weihten. Immer strenger wurde darum auch die Forderung, daß die Priester ehelos bleiben sollten, datnit sie, frei von allen Fainilienbanden, der Kirche stets gehorsam tvären. Auch sollten die geistlichen Stellen nicht mehr von weltlichen Fürsten besetzt und noch weniger um Geld an den Meistbietenden vergeben werden, da so oft ganz Unwürdige die Bischofsstühle einnahmen. Geistliche Stellen sollten nur von Geistlichen vergeben werden. 3. Gregor Vii. Zu jener Zeit (1073) bestieg Hildebrand, der Sohn eines Zimmermanns, als Gregor Vii. den päpstlichen Stuhl. Durch ihn wurde die päpst- liche Macht auf den höchsten Gipfel erhoben. „Der Papst", sagte er, „ist der Stell- vertreter Gottes aus Erden. Daher hat er die Macht, Könige ein- und abzusetzen. Gleichwie es am Himmel zwei Lichter giebt, die Sonne und den Mond, so giebt es auch in der Christenheit zwei Herrscher, den Papst und den Kaiser. Der Papst ist die Realienbuch. B. 2

12. Welcher die Geschichte des Alterthums und des Mittelalters enthält - S. 200

1854 - Saalfeld : Riese
200 Bahn christlich-volkstümlicher Entwicklung zu leiten: der Kaiser sollte der Wächter des heiligen Rechts und des äußern Friedens, der Papst der Wächter der heiligen Zucht und sittlichen Ordnung sein; jener mit seiner weltlichen Macht die Kirche schützen, dieser mit seinen geistlichen Mitteln den Staat unterstützen. So hatte Karl der Große seine Aufgabe verstan- den. Nach seinem Tode aber trat bald eine Störung des Gleichgewichts zwischen der geistlichen und weltlichen Gewalt ein, indem zuerst die geistliche Gewalt mannichfach in das weltliche Gebiet übergriff und sodann Kaiser Otto der Große das Kaiserthum über das Papstthum zu erheben strebte. Fragen wir aber, was den ebenso klugen als frommen Heinrich Iii. bewog, so entschieden in die Angelegenheiten der Kirche einzugreifen; so war es zunächst der Umstand, daß in Italien die größte Verwirrung herrschte und die römischen Stadtparteien, mit der erhabensten Würde der Christenheit ein schandbares Spiel treibend und zu gleicher Zeit drei schändliche Men- schen als Päpste aufstellend, der Welt ein ungeheures Aergerniß gaben. Sodann war, seitdem die ersten geistlichen Stellen mit so großen Reich- thümern und so großer weltlicher Macht verbunden waren, ein allen frommen Seelen anstößiger, Religion und Sitte verderbender Mißbrauch, die Si- monie, in die Kirche eingedrungen, indem Könige und Fürsten, die In- vestitur mißbrauchend, geistliche Stellen an ungeistlich gesinnte Menschen für Geld verkauften. Außerdem war die alte strenge Kirchenzucht, der christlichen Frömmigkeit Stütze und Begleiterin, in großen und allgemeinen Verfall gerathen, so daß bei der Verwilderung der Geistlichen, bei der Gewalt- thätigkeit der weltlichen Herren und Lei dem Jammer der untersten Volks- klassen fromme Menschen vermeinten, die letzten Tage wären herbeigekommen. Also entschloß sich der Kaiser, von sich aus die Kirche zu reformiren und ließ bei seinem Zuge nach Italien aus einer großen Kirchenversammlung zu Sutri (1046) alle drei Päpste absetzen und einen deutschen Bischof, Suidger von Bamberg, aus den heiligen Stuhl erheben. Zwei deutsche Päpste starben, wahrscheinlich durch italiänisches Gift, schnell dahin; aber der dritte, Leo Ix., welchen der Kaiser in Worms zum Papste ernennen ließ, beförderte mit Eifer die reformatorischen Pläne des Kaisers, welcher in der Gewalt des Papstes seine Macht zu begründen hoffte, und es schon mit Glück versuchte, mit Bischöfen ebenso willkührlich umzugehen, als mit den Herzögen. Allein die Pläne des Kaisers, das Papstthum und die Kirche seinem Willen zu unterwerfen, scheiterten an dem Geiste und der Charakterfestigkeit eines Mönchs, der damals am päpstlichen Hofe lebte und auch mit dem großen Gedanken einer Reformation der so tief gesunkenen Kirche umging, aber nicht einer Reformation durch den Kaiser und das Kaiserthum, sondern durch den Papst und das Papstthum selber. Dies war der späterhin als Papst Gregor Vii. so berühmt gewordene Bene- dictinermönch Hildebrand. Ii. Papst Gregor Vii. (1073) und Kaiser Heinrich Iv. (1056— 1106). Hildebrand, wahrscheinlich in Saona im Toskanischen um 1020 geboren und der Sohn eines Grobschmieds, hatte seinen großen Geist von Jugend

13. Leitfaden für den Geschichts-Unterricht in Mittelschulen und den unteren Klassen höherer Lehranstalten - S. 167

1879 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
1. Heinrich Iv. und Gregor Vit. 167 seine alten Pläne zur Knechtung des verhaßten Volkes wieder aufnehmen zu können. Die Häupter des Aufstandes wurden gefangen gehalten, die Burgen wieder hergestellt, und die Willkürherrschaft begann von Neuem. Da wandten sich die Sachsen an den Papst, der begierig die Gelegenheit ergriff, sich als obersten Richter der Welt zu zeigen. _ Auf dem römischen Stuhle saß zu dieser Zeit Gregor All. Sohn eines Zimmermanns in Siena, Namens Hildebrand, hatte er sich vom Mönch zur höchsten geistlichen Würde emporgeschwungen. Er war ehr Mann von sittenstrengem Wandel und unbeugsamem Herrscherwillen, der sich berufen hielt, die Kirche zu reinigen, ihr aber auch höhere Macht zu erwerben. Schon unter den vorigen Päpsten, auf die er den größten Einfluß ausübte, machte er den Anfang zur Verwirklichung seiner Pläne. — Die höchsten geistlichen Aemter befanden sich damals in den Händen unwürdiger und unwissender Männer, die durch Geld oder durch den Einfluß mächtiger Verwandten in den Besitz derselben gelangt waren und kein Herz für das Wohl der Christenheit mitgebracht hatten. Um diesen Uebelständen abzuhelfen, verschärfte Papst Leo Ix., dessen Rathgeber Hildebrand war, das Verbot der „Simonie" — so nannte man den Handel mit geistlichen Stellen — und bedrohte Jeden, der sich als Käufer oder Verkäufer derselben schuldig mache, mit dem Banne. — Bisher war der Papst von dem Adel, der Geistlichkeit und dem Volke Roms gewählt worden und dem Kaiser die Bestätigung der Wahl vorbehalten geblieben. Gregor veranlaßte unter Papst Nicolaus Ii. einen Beschluß, durch welchen die Papstwahl einer Anzahl hoher Geistlichen, den Cardinälen, übertragen wurde. — Der Hochstrebende Mann ging noch einen Schritt weiter und verbot auch die Investitur der Bischöfe (die Belehnung derselben mit Ring und Stab, den Abzeichen ihrer geistlichen Würde) durch weltliche Herrscher. Da aber die Bischöfe nicht nur geistliche Aemter bekleideten, sondern auch ansehnliche weltliche Güter, oft ganze Grafschaften und Fürstentümer besaßen, über welche die Lehushoheit offenbar dem Kaiser oder Könige zukam, so war jenes Jnvestiturverbvt ein tiefer Eingriff in die Rechte des Staats und hatte darum einen langen erbitterten Streit zur Folge. — Um endlich die Geistlichen aller weltlichen Sorgen und Rücksichten zu entheben und sie desto fester an die Kirche zu fesseln, drang Gregor auf strenge Durchführung des Cölibats, d. i. der Ehelosigkeit der Geistlichen. — Doch das Streben des herrschsüchtigen Papstes war auf ein uoch höheres Ziel gerichtet als auf die Freiheit und Unabhängigkeit der Kirche; er wollte diese auch über alle weltliche Macht entheben. Der Papst, sagte er, ist als Stellvertreter Gottes der Herr der Welt und das Oberhaupt aller Völker; er ist die Sonne, der Kaiser der Mond, und wie der Mond sein Licht von der Sonne empfängt, so haben

14. Weltkunde - S. 113

1874 - Hannover : Helwing
113 der Karte!) und umfaßte mit Ausnahme der Angelsachsen und Normannen alle noch vorhandenen Germanen.— 799 hatte Karl den Papst Leo Iii. geschuht, und dieser krönte ihn 800 zum Kaiser. (Erzähle dies nach deinem Lesebuche!) Dieses Reich sollte sein 1. ein römisches, ein Weltreich, die ganze Christen- heit umfassend; 2. ein heiliges, zum Schutze der christlichen Ordnung und des rechten christlichen Glaubens. So stehen nun gleichsam zwei Pyramiden da. Der Kaiser hat den erhabensten Thron der^Christenheit; er steht an der Spitze aller Lehensmannen vom König.bis zum niedrigsten Vasallen (später Ritterschaft); der Papst hat das Scepter des Kirchenregiments, unter ihm stehen alle Geistlichen*). Beide Gewalten, Reich und Kirche, sollten friedlich neben einander leben: das Reich schützt die Kirche mit dem Schwert gegen alle Feinde, die Kirche dagegen sorgt für sittliches Leben; der Papst ist in weltlicher Beziehung des Kaisers Unterthan, dieser empfängt aus seiner Hand die Weihe. Aber später ringen beide im großartigen Kampfe mit einander; bald siegend, bald unterliegend erschöpften sie ihre Kraft. — Karl residierte am liebsten in Aachen, zuweilen auch in seinen Pfalzen (Burgen). Jeden Frühling und Herbst hielt er Reichsversammlungen, bestehend aus den geistlichen und weltlichen Großen; Reichsver- % Ordnungen oder Kapitularien. Die alten Herzogthümer mit ihren Volksherzögen an der Spitze, die zu sehr an die Selbständigkeit der einzelnen Stämme erinnerten, waren ausgelöst. Dafür traten die Gaugrasen als kaiserliche Verwalter, Richter und Heer- führer auf. In den Grenzländern waren Markgrafen, in den Pfalzen Pfalzgrafen, auf Domänen Kammerboten. Die Sendgrafen revidierten. — Heerbann; Handel (Rhein-Tonau- kanal); Kirchengesang (Orgeln); Klosterschulen; Sorge für deutsche Sprache (Liedersammlnng, Grammatik, deutsche Monatsnamen ec.); Sorge für die Wissenschaft (Gelehrte, Bücherabschriften rc.7; Stiftung von Bisthümern (Minden, Osnabrück, Verden, Bremen, Paderborn, Halberstadt, Elze, welches später nach Hildesheim ver- legt ist, und Münster), Sorge für Ansehen und Unterhalt der Geistlichen, aber auch für Pflichterfüllung k. *) Unter Constantia dem ©roten waren die Bischöfe zu Nom, Constantinopel, Antiochien und Alexandrien die angesehensten. Von 395 an suchten die ersten beiden sich geltend zu machen, bis der griech. Kaiser Phokas den römischen Bischof Gregor d. Gr. (590—604) zum Oberhaupte lpapst) der ganzen Christenheit ernannte. Wie ist der Kirchenstaat entstanden?

15. Lehrbuch der allgemeinen Geschichte für höhere Unterrichtsanstalten - S. 208

1872 - Hannover : Hahn
208 Kanzler der rmischen Kirche es dahin gebracht, da festgesetzt wurde, die Wahl des Papstes selbst solle nicht mehr von dem rmischen Volke, oder von dem Kaiser ausgehen, sondern den Geistlichen an den Hauptkirchen Roms, den sogenannten Kardinlen, bertragen werden. . 105. Ausbruch des groen Kirchenstreites. 1) Ueberhaupt waren die Begriffe der damaligen Zeit noch sehr unklar der die wesentliche Bestimmung und das gegenseitige Verhltni des Staates und der Kirche. Der Papst, so hie es jefet, stehe als Statthalter Christi der jeder weltlichen Macht, diese sei vielmehr seiner Gerichtsbarkeit unterworfen. Wie zwei irdische Lichter die Welt erleuchteten, Sonne und Mond, so leuchten auch Papst und Kaiser der Christenheit; wie aber der Mond sein Licht nur von der Sonne erhalte, so sei auch der Papst die Sonne, die ihr Licht von Gott habe, und von dem daher die kaiserliche Gewalt abhnge. 2) Von solchen unklaren und verworrenen Ansichten, welche ihrerseits alle weltliche Gewalt der geistlichen unterordnen wollten und den Staat zum abhngigen Diener der Kirche zu machen drohten, ausgehend lud Gregor auf die Klagen der Sachsen den Kaiser zur Verantwortung nach Rom (1076). Dieser aber, erbittert der solche unerhrte Anmaung, welche die ganze Selbst-stndigkeit und die Wrde des Staates bedrohte, lie den Papst durch deutsche Bischfe zu Worms feiner Wrde entsetzen, und fuhr fort, Kirchenmter willkrlich zu verleihen. Jetzt sprach der Papst den Kirchenbann der Heinrich aus, so da Niemand mehr ihm gehorchen, Niemand mit ihm in Gemeinschaft leben solle. Ganz Deutschland gerieth jetzt in Unruhe und Bewegung; die gegen Heinrich ohnehin meist feindlich gestirnten deutschen Fürsten versammelten sich zu Tribur am Rhein, und erklrten, da, wenn der Kaiser binnen Jahresfrist sich nicht vom Banne lose, sie einen andern whlen wrden. 3) Heinrich, von Allen verlassen, zog, nur von seiner edlen Gemahlin Bertha und von wenigen Getreuen begleitet, mitten 1077 im Winter 1077 der die Alpen nach Italien, um eine Aus-* " ^ shnung mit dem Papste zu bewirken. Der Papst hielt sich eben ine,njlaitotffi.' auf dein Schlosse Canossa bei der ihm befreundeten Markgrftn Mathilde von Toscana auf. Dort erhielt der Kaiser der Deutschen, nachdem er drei Tage (25.-27. Jan.) im Schlohofe baarfu im Bugewand geharrt, endlich die Lossprechung vom Kirchenbanne, jedoch unter der Bedingung, da er bis zur Entscheidung seiner Sache auf einem nach Augsburg zu berufenden Reichstage der Regierung sich enthalte.

16. Geschichtsbilder - S. 100

1903 - Berlin : Süsserott
— 100 — Burgen wurden wiederaufgebaut. Die Sachsen wandten sich jetzt mit ihren Klagen an den Papst. Mit Freuden ergriff dieser die Gelegenheit, sich in die deutschen Angelegenheiten zu mischen. 4. Gregor Vii. — Ans dem päpstlichen Stuhle saß damals Gregor Vii. Er war der Sohn eines Zimmermanns, namens Hildebrand. Durch Sittenstrenge und Gelehrsamkeit stieg er von Stufe zu Stufe, bis er die päpstliche Würde erreichte. Gregor verfolgte hohe Ziele. Er wollte die weltliche Macht der päpstlichen Macht gänzlich unterwerfen. „Der Papst", sagte er, „ist der Stellvertreter Christi auf Erden. Er kann Kaiser einsetzen und absetzen. Wie es am Himmel zwei große Lichter gibt, Sonne und Mond, so gibt es in der Christenheit zwei große Herrscher, Papst und Kaiser. Der Papst ist die Sonne, der Kaiser der Mond. Der Kaiser hat seine Macht nur vom Papste, wie der Mond sein Licht von der Sonne." Gregor schuf ein Gesetz, daß der Papst ohne den Kaiser allein aus der Mitte der höchsten Geistlichen, der Kardinäle, gewählt werde. Weiter verbot er die Simonie, d. h. den Verkauf von geistlichen Stellen für Geld. Dann führte er den Cölibat d. H. die Ehelosigkeit der Priester ein. Endlich beanspruchte er das Vorrecht der Investitur, d. H. Einsetzung der Bischöfe und Äbte durch Belehnung mit Ring und Stab. 5. Der Bannfluch. -— Heinrich hatte sich nicht an die Verordnungen des Papstes gekehrt. Jetzt erschienen Gregors Gesandte und forderten den Kaiser aus, bei Strafe des Bannes binnen sechzig Tagen in Rom zu erscheinen und sich wegen der ihm zur Last gelegten Vergehen zu verantworten. Empört über diese Amrtaßnng berief Heinrich die deutschen Bischöfe nach Worms und erklärte hier den Papst für abgesetzt. Er schrieb an Gregor einen Brief, der also begann: „An Hildebrand, nicht den Papst, sondern den falschen Mönch! Steige herab von deinem angemaßten apostolischen Stnhl!" Da sprach der Papst den Bann Über den Kaiser ans. Er sollte aus der christlichen Kirche verstoßen, und kein Untertan ihm zum Gehorsam verpflichtet sein. Die Sachsen und alle Feinde Heinrichs jubelten laut. Sie erklärten ihm, einen andern Kaiser wählen zu wolleu, wenn er binnen Jahresfrist nicht vom Banne gelöst sei. Der erschrockene Kaiser sah jetzt keine andere Rettung, als sich vor dem Papste zu demütigen. 6. Canossa. — Mitten im strengen Winter machte sich Heinrich, nur begleitet von seiner Gemahlin Berta, seinem dreijährigen Söhnlein und wenigen treuen Dienern auf den Weg nach Rom. Seine Feinde wollten eine Aussöhnung mit dem Papste verhindern und hatten alle Alpenpässe Gregor Vii.

17. Lehrbuch der allgemeinen Geschichte für die unteren und mittleren Klassen höherer Unterrichtsanstalten - S. 89

1835 - Hannover : Hahn
89 den Hauptkirchen Roms, den sogenannten Kardinälen, übertra- gen werden. Denn unklar waren die Begriffe der damaligen Zeit, welche Geistliches und Weltliches nicht unterschied: der Papst, so hieß es, stehe als Statthalter Christi über jeder weltlichen Macht; diese sei vielmehr seiner Gerichtsbarkeit unterworfen. Wie zwei irdische Lichter die Welt erleuchten, Sonne und Mond, so leuchten auch Papst und Kaiser der Christenheit; wie aber der Mond sein Licht nur von der Sonne habe, so sei auch der Papst die Sonne, die ihr Licht von Gott habe. Von solchen Ansichten ausgehend, lud Gregor auf die Klagen der Sachsen den Kaiser zur Verantwortung nach Rom. Dieser aber, erbittert über solche Anmaßung, ließ den Papst durch ihm ergebene Bischöfe zu Worms seiner Würde entsetzen, und fuhr fort, Kirchen- ämter willkürlich zu verleihen. Jetzt sprach der Papst den Kirchen- dann über Heinrich aus, so daß Niemand mehr ihm gehorchen. Niemand mit ihm in Gemeinschaft leben solle, worauf die gegen ihn meist feindlich gesinnten teutschen Reichsstände erklärten, daß, wenn der Kaiser binnen Jahresfrist sich nicht vom Banne löse, sie einen andern wählen würden. Heinrich, von Allen verlassen, zog, nur von wenigen Getreuen begleitet, mitten im Winter 1077 über die Alpen nach Italien, und erhielt, nachdem er drei Tage im Schloßhofe zu Canossa im Bußgewande geharrt, endlich die Lossprechung vom Kirchenbanne, jedoch unter der Bedingung, daß er bis zur Entschei- dung seiner Sache auf einem Reichstage zu Augsburg der Regie- rung sich enthalte. Aber diese Härte erwarb dem Kaiser neue Freunde in Italien, wie auch an den treuen Bürgern der teutschen Städte. Als darum die mißvergnügten Großen auf einer Versammlung zu Forchheim ihn entsetzten und den Herzog Rudolf von Schwa- den zum Kaiser erwählten, auch der Papst auf's neue ihn bannte, da^ griff Heinrich zum Schwerte; denn auf seiner Seite waren die Bürger der Städte, viele Bischöfe und der niedere Adel. So ent- stand ein schrecklicher Bürgerkrieg mit allen Gräueln der entfesselten Leidenschaft. Gregor mußte aus Rom zu. den Normannen in Unteritalien entfliehn und starb zu Salerno (1085) mit den Worten: »Ich liebte die Gerechtigkeit und haßte die Gottlosigkeit, darum sterbe ich in der Verbannung.« Auch in Teutfchland schien Heinrich die Oberhand zu erhalten, als Rudolf an einer Wunde starb, die er in der Schlacht bei Grona an der Elster erhielt (1080) und der neue Gegenkaiser, der Graf Hermann von Luxemburg bald wieder entsagte. Aber die Mißvergnügten reizten nun seinen eigenen Sohn Heinrich, der zu seinem Nachfolger erwählt worden war, gegen ihn auf. Der unnatürliche Sohn entwaffnete durch List den getäuschten Vater und zwang ihn zur Herausgabe der Reichsinsignien und zur Entsagung der Regierung. Dies brach das Herz des unglücklichen Kaisers; er starb vor Gram 7. August 1106. Aber die gebannte Leiche mußte

18. Enthaltend Denkwürdigkeiten und Lebensbeschreibungen aus der Geschichte des Mittelalters - S. 114

1865 - Langensalza : Beyer
114 unterwerfen und den König um Friedeil zu bitten. Als aber die sächsischen Großen geistlichen lind weltlichen Standes an der Helbe (bei Sondershausen) vor Heinrich erschienen, ließ dieser sie verhaften luld als Gefangene in verschiedene Theile des Rei- ches abführen. Durch diese Handlung glaubte der König die Sachseil völlig unterworfeil zu haben; alleiil gerade jetzt nahte für ihil eine Zeit der schwierigsten Verwickelung liild der härtesten Käiiipfe; beim das bedrängte und bitter getälischte Sachsenvolk verklagte mm Heinrich Iv. bei dem Papste Gregor Vii. - Gregor Vii., der vor seiner Wahl Hildebrand hieß, soll der Sohil eines Zimmermannes oder Schmiedes gewesen sein. Seine Vaterstadt war Saone, der Ort seiner Bildung Rom. Er besaß vorzügliche Geistes gab en, war klug und ge- lehrt, doch in hohem Grade Herr sch süchtig, wie fast alle Päpste. Im Jahre 1073 bestieg er den päpstlichen Stuhl, ent- wickelte nun, wie auch schon vorher, eine große Thätigkeit und führte seine Macht bis zum höchsten Gipfel. Er behaliptete: »dem Papste, als dem Stellvertreter Christi auf Erden, müsse auch die höchste Gewalt zustehen, ja selbst Kaiser und Kö- nige seien ihm zum Gehorsam verpflichtet, und alle geist- lichen lind weltlichen Angelegenheiten seien nur ihm unter- geordnet.« So setzte er sich weit über alle Fürsten; beim er sagte weiter: »Zlvei große Lichter regieren am Himmel, die Sonne, das größere, und der Mond, das kleinere. Auch die Christenheit werde durch zwei große Gewalten gelenkt, durch den Papst und den Kaiser; aber wie der Mond nur sein Licht von der Sonne erhalte, so könne auch den welt- lichen Fürsten die Gewalt nur vom Papste gegeben wer- den, der die (einige unmittelbar von Gott habe.« Gregor's des Vii. Plan war, ein großes Reich geistlicher Herrschaft (Hierarchie) zu stiften. Er verbot deßhalb den Für- sten (was nicht selten geschehen war), geistliche Aemter um Geld zu verkaufen.*) Ferner führte er mit aller Strenge die *) Der Verkauf geistlicher Aemter (die Simonie) war ein in vielen christ- lichen Ländern, namentlich in Italien, Frankreich und Deutschland cinge- rissener Mißbrauch, dem schon frühere Päpste entgegengearbeitet hatten.

19. Hilfsbuch für den Geschichtsunterricht in Präparandenanstalten - S. 157

1896 - Breslau : Hirt
Heinrich Iy. 157 der schlaue Mann bald so großen Einfluß, daß er in Wirklichkeit, wenn auch nicht dem Namen nach, die römische Kirche beherrschte. Sein Streben ging dahin, die Kirche zu bessern, sie von allem weltlichen Einflüsse zu befreien und den Papst über alle Herrscher der Erde zu erheben. Einst schrieb er: „Die Welt wird durch zwei Lichter gelenkt, durch die Sonne, das größere, und durch den Mond, das kleinere. So ist die päpstliche Macht die Sonne, die kaiserliche der Mond. Denn wie dieser sein Licht von jener hat, so sind Kaiser und Könige und Fürsten nur durch den Papst, weil dieser durch Gott ist. Also ist die Macht des römischen Stuhles größer als die Macht der Throne." Als Hildebrand selbst zum Papste gewählt wurde, nahm er den Namen Gregor Vii. an. Sofort ging er an die Ausführung seines großartigen Planes. Zunächst erneuerte er das Verbot der Simonie, das ist das Erkaufen geistlicher Ämter um Geld. Damit die Geistlichen nicht durch die Sorge für Weib und Kind an die Welt gefesselt würden, gab er die Verordnung des Cölibats oder der Ehelosigkeit der Geistlichen, und damit die Bischöfe, Äbte und Geistlichen nur vom Papst abhingen, beanspruchte er das Recht der Investitur, d. h. er allein wollte die Bischöfe in ihr Amt einsetzen; nur ihm sollten sie den Eid des Gehorsams leisten, obwohl sie doch auch große weltliche Besitzungen hatten. Jeden, der sich diesen Anordnungen widersetzen werde, bedrohte er mit dem Banne. Gregor hatte mehrere deutsche Bischöfe und einige Räte des Königs wegen Simonie in den Bann gethan; aber Heinrich ließ sie trotzdem in ihren Ämtern. Deshalb drohte ihm Gregor ebenfalls mit dem Banne. Da versammelte der König die deutschen Bischöfe und ließ durch sie die Absetzung des Papstes aussprechen. Die lombardischen Bischöfe stimmten diesem Beschlusse zu. Ein Schreiben des Königs an den Papst trug die Aufschrift: „Heinrich, nicht durch Anmaßung, sondern durch Gottes heilige Einsetzung König, an Hildebrand, nicht den Papst, sondern den falschen Mönch." Der Schluß des Briefes lautete: „Steige herab! Ein anderer besteige den Stuhl Petri, der die lautere Lehre des heiligen Petrus verkündet. Steige herab! Steige herab!" Als Gregor diesen Brief erhielt, setzte er die deutschen Bischöse ab und that sie samt dem Könige in den Bann. Alle Unterthanen Heinrichs waren damit von ihrem Eide des Gehorsams gelöst. Viele Fürsten fielen sofort von ihm ab, und in Sachsen loderte der Aufstand von neuem auf. Die Fürsten versammelten sich und erklärten Heinrich, sie würden einen neuen König wählen, wenn er nicht binnen kurzer Frist des Bannes ledig wäre. Verlassen von allen, lebte der König mit seiner Gemahlin und einigen Dienern unter Aufsicht eines Fürsten zu Speier; er mußte sich der Reichsgeschäfte enthalten und durfte die königlichen Abzeichen nicht tragen. Dazu drang das Gerücht zu ihm, der Papst fei schon auf dem Wege nach Deutschland, um auf einem Fürstentage zu Augsburg über ihn zu Gericht zu sitzen.

20. Kurze Darstellung der deutschen Geschichte - S. 73

1837 - Elberfeld : Büschler
73 Die fränkischen oder salischen Kaiser. Bestätigung gewählt werden dürfe. Das wollte nun Gregor gänz- lich ändern; der Papst sollte einzig und allein von den Kardinalen, nämlich den Hauptgcistlichen in Rom, gewählt werden und völlig unabhängig vom Kaiser seyn; ja, dieser sollte im Gegentheil nun vom Papste eingesetzt werden, ohne dessen Bestätigung nichts gelten und auch von ihm wieder abgesetzt werden können, wenn er sich sei- nes Amtes unwürdig machte. „Alle weltliche Macht,", sagte Gregor, „muß der geistlichen unterworfen seyn. Die Welt wird durch zwei Lichter regiert, die Sonne, das größere, und den Mond, das ^klei- nere. So ist nun die päpstliche Gewalt wie die Sonne, die könig- liche Macht wie der Mond; denn wie dieser sein Licht von jener hat, so sind Kaiser und Könige und Fürsten nur durch den Papst, weil dieser durch Gott ist; sie sind ihm unterthan und ihm Gehor- sam schuldig." Auch die übrigen Geistlichen sollten nach Gregors Absicht von der weltlichen Macht ganz unabhängig seyn; und zwar nicht nur in geistlichen Dingen, wie es natürlich war, sondern selbst in ihrem weltlichen Besitze. In Deutschland waren die höheren Geistlichen alle zugleich Herrscher über Land und Leute, und trugen ihr Bis- thum oder ihre Abtei vom Kaiser oder einem andern Fürsten zu Lehen. Nach dem alten Reichsgesetze mußten sie sich deshalb von ihrem Lehnsherrn mit ihren Gütern belehnen lassen, und das geschah durch feierliche Ueberreichurrg eines Ringes und eines Hirtenftabes, als Zeichen der ihnen übertragenen Gewalt, so wie die weltlichen Fürsten bei der Belehnung eine Lanze und eine Fahne empfingen. Man nannte dieses bei den Geistlichen die Investitur. Jetzt ver- bot nun Gregor, bei der Strafe des Bannes, allen Geistlichen, von irgend einem weltlichen Fürsten die Investitur anzunehmen, und den Fürsten, sie zu ertheilen. Und um die Geistlichen im Allgemeinen noch fester an die Kirche zu binden, so daß sie gar nicht durch welt- liche Sorgen für Frau und Kinder in ihrer Anhänglichkeit an die- selbe gestört würden, erneuerte er die Gesetze einiger früheren Päpste und Kirchenväter, daß sich die Priester aller ehelichen Verbindung enthalten sollten. Mit diesem Eheverbote fand er zwar anfänglich den heftigsten Widerstand bei den verheiratheten Priestern, die ihre Frauen nicht von sich stoßen wollten; aber mit seiner Entschlossenheit und Standhaftigkeit setzte er seinen Willen doch durch. Die Ehe- losigkeit der Geistlichen wurde von der Zeit an immer mehr allge- meines Gesetz der Kirche. Mit seinen Unternehmungen gegen die Investitur durch die weltlichen Fürsten ging es aber nicht so rasch, dieses Recht wollten sich dieselben nicht nehmen lassen, und es ist x noch lange Zeit nach ihm darüber gestritten worden; ja, der ganze Streit zwischen der geistlichen und weltlichen Macht hat unbeschreib- lich viel Unheil gestiftet, wie die fernere Geschichte lehren wird. An dem Kaiser Heinrich wollte Gregor zuerst seinen Grundsatz wahr machen, daß alle weltliche Macht, und selbst die höchste, dem Oberhaupte der Kirche unterthan seyn müsse. Er hörte daher die Klagen der Sachsen gern an und schrieb dem Kaiser: „er solle sich