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1. Bd. 2 - S. 126

1838 - Freiburg im Breisgau : Herder
126 Viertes Kap. Römische Geschichte. wahrend aufzuopfern verbunden waren. Jedoch hatten sie ihre eigene Verfassung beibehalten, und hingen von Roms Willkür nicht weiter, als nach den Artikeln des geschlossenen Bundes, ab. Am günstigsten waren dieselben für die lateinischen Völkerschaften—als für die ältesten Bundes- und zugleich Stammesgcnossen — (socii latini nominis), drückender für die übrigen (80eii italici nominis); wiewohl auch von diesen einige ein gelinderes, andere ein härteres Gescz, je nach' den Umständen der Unterwerfung oder nach einzelnen Rücksichten erhal- ten hatten. In allen Gegenden wurden endlich auch römische Kolo- n i e n angelegt, zur Wiederbevölkernng verödeter Städte oder zur Be- hauptnrig der römischen Herrschaft, daher meist an der feindlichen Grenze, oder unter Nationen von zweifelhafter Treue. Solche Kolonien — eigent- lich Besazungen — genossen das römische Bürgerrecht, aber ohne Antheil an den Eomitien und an den Magistratswürden der Hauptstadt. Der Zustand Italiens nach seiner Unterwerfung bildet einen trau- rigen Kontrast mit demjenigen, dessen cs früher, so lange es frei war, sich erfreute. Welch' ein Gedräng von kräftigen, regsamen, glücklichen Völkern erfüllte da das schöne Land! Zwar rohe Völker mitunter — zumal in den Gebirgsgegenden — aber größeren Theiles gebildet, voll Thätigkeit und Industrie, dem Handel und den friedlichen Künsten ob- liegend und in fast ungestörtem Gedeihen. Wir haben Hetrnriens, wir haben der großgriechischen Kolonien und ihres blühenden Zu- standes schon früher gedacht (B. 1. S. 169 und 170 und 178.). Fast jede Stadt war ein mächtiges, glückliches Gemeinwesen. Aber auch das übrige Italien stand in einem schönen, wenn gleich etwas gerin- geren Flore, wie ans den Berichten der Römer selbst, insbesondere aus der ungemein dichten Bevölkerung des Landes zu erkennen ist; und nach dem, was bereits geschehen, ließ sich mit Grund eine noch glän- zendere Zukunft hoffen. Wie ganz anders wurde dies Alles unter dem römischen Joche? — Viele Nationen hatte schon der Krieg vernichtet, oder so sehr verdünnt, daß nur noch elende Reste derselben in verödeten Ländern hausten, und nie mehr die alte Volksmenge sich ersezte. Von vielen Städten des alten Italiens ist kaum die Lage mehr bekannt, von anderen sicht man noch traurige Trümmer. Welche aber verschont blie- den von gewaltsamer Verwüstung, die wurden dafür zu dauernden Leiden und langsamem Ruine verdammt. Viele büßten einen Theil ihrer Ländereien ein; man gab dieselben an römische Bürger. Diese zogen meistens den Reichthum nach Rom, wohin sich auch, durch die natür- liche Anziehungskraft der Gebieterin, die Blüthe der Bevölkerung ans allen Ecken Italiens drängte. In den unaufhörlichen Kriegen Roms wurden die Schäze und das Blut der Bundesgenossen vergeudet; aus

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1. Bd. 2 - S. 136

1846 - Braunschweig : Westermann
134 Viertes Kap. Römische Geschichte. oder italischen Namens sich der Freiheit gefrcuet, das wurde jezt ohne Mühe bezwungen. Das stolze Tarent und Brundusium, die Pie enter, Umbrer, Sälentiner huldigten. Italien war erobert. §. 13. Verfassung Italiens. Aber sehr ungleich war das Loos, welches dessen einzelne Völkerschaften erfuhren. Mehrere, besonders in früheren Zeiten, hatte man in das römische Bürgerrecht — bisweilen zwar mit einiger Beschränkung — aufge- nommen , um die Grundmasse der herrschenden Gemeinde zu vermehren. Die übrigen lebten als socii oder als -rjedüitü in verschiedenen Graden der Unabhängigkeit. Die lezteren, dem Namen, so wie der That nach Unter- thanen, wurden durch jährlich ernannte römische Präfekten regiert und hatten keine eigene Verfassung mehr. Die Bundesgenossen waren dem Namen nach selbstständig, aber ein ewiges Bündniß mit Rom fesselte sie an das In- teresse dieser herrischen Stadt, für die sie, ohne eigenen Vortheil, Gut und Blut fortwährend aufzuopfern verbunden waren. Jedoch hatten sie ihre eigene Verfassung beibehalten, und hingen von Roms Willkür nicht weiter, als nach den Artikeln des geschlossenen Bundes ab. Am günstigsten waren die- selben für die lateinischen Völkerschaften — als für die ältesten Bundee- und zugleich Stammesgen offen — (socii latini nominis), drückender für die übrigen (socii itdlici nominis); wiewohl auch von diesen einige ein gelinderes, andere ein härteres Gesez, je nach den Umständen der Unter- werfung oder nach einzelnen Rücksichten erhalten hatten. In allen Gegenden wurden endlich auch römische Kolonien angelegt, zur Wiedcrbcvölkcrung ver- ödeter Städte oder zur Behauptung der römischen Herrschaft, daher meist an der feindlichen Grenze, oder unter Nationen von zweifelhafter Treue. Solche Kolonien — eigentlich Besazungen — genossen das römische Bürgerrecht, aber ohne Antheil an den Comitien und an den Magistratswürden der Hauptstadt. Der Zustand Italiens nach seiner Unterwerfung bildet einen traurigen Kontrast mit demjenigen, dessen cs früher, so lange es frei war, sich erfreute. Welch' ein Gedräng von kräftigen, regsamen, glücklichen Völkern erfüllte da das schöne Land! Zwar rohe Völker mitunter — zumal in den Gebirgsgegenden — aber größeren Theiles gebildet, voll Thätigkeit und In- dustrie, dem Handel und den friedlichen Künsten obliegend und in fast unge-

2. Bd. 2 - S. 137

1846 - Braunschweig : Westermann
135 Viertes Kap. Römische Geschichte. fiörtem Gedeihen. Wir haben Hetruriens, wir haben der groß-griechi- schen Kolonien und ihres blühenden Zustandes schon früher gedacht (B. I. S. 174 und 175 und 183). Fast jede Stadt war ein mächtiges, glückliches Gemeinwesen. Aber auch das übrige Italien stand in einem schönen, wenn gleich etwas geringerem Flore, wie aus den Berichten der -Römer selbst, ins- besondere aus der ungemein dichten Bevölkerung des Landes zu erkennen ist; und nach dem, was bereits geschehen, ließ sich mit Grund eine noch glän- zendere Zukunft hoffen. Wie ganz anders wurde dies Alles unter dem rö- mischen Joche? — Viele Nationen hatte schon der Krieg vernichtet, oder so sehr verdünnt, daß nur noch elende Neste derselben in verödeten Ländern häuften, und nie mehr die alte Volksmenge sich erseztc Non vielen Städten des alten Italiens ist kaum die Lage mehr bekannt, von anderen sicht man noch traurige Trümmer. Welche aber verschont blieben von gewaltsamer Ver- wüstung, die wurden dafür zu dauernden Leiden und langsamem Ruine ver- dammt. Viele büßten einen Theil ihrer Ländereien ein; man gab dieselben an römische Bürger. Diese zogen meistens den Reichthum nach Rom, wohin sich auch durch die natürliche Anziehungskraft der Gebieterin, die Blüthe der Bevölkerung aus allen Ecken Italiens drängte. In den unaufhörlichen Kriegen Noms wurden die Schäze und das Blut der Bundesgenossen vergeudet; auf ihre Unkosten, aber ohne Gewinn für sie, erwarb sich dasselbe die Herrschaft der Welt. Die Völker, durch das Gewicht der Sklaverei erdrückt, verloren das Selbstgefühl und den Trieb zu nüzlicher Thätigkeit, sie verarmten an Geist und Leben, so wie an Habe, an Charakterstärke, so wie an Glück, und die einzige Krastäußcrung, die später noch von ihnen ausging, war ein Krieg gegen die Tyrannin. §. 14. Verfassung, Roms. 3n Rom war mittlerweile die Demokratie, den Formen und Grund- ßesezen, doch keincswcges dem Geiste nach, herrschend geworden. Zwar konnten jczt alle Bürger zu den obersten Staatswürden gelangen, und in ihren Versammlungen rcsidirte die höchste legislatorische Gewalt. Aber un- geachtet hiedurch der politische Unterschied zwischen patrizischcn und plebe- jischen Geschlechtern beinahe völlig verschwand; so wurde doch die Deino- kratie durch die List der Vornehmeren und durch die Wirkung der Zeitumstände

3. Altertum - S. 219

1895 - Stuttgart : Neff
— 219 — strassen, die Rom mit diesen'kolonien verbanden. Die Kolonisten erhielten auf Kosten der ansässigen Bevölkerung ein ihr gutes Auskommen sicherndes Mass von Grundbesitz und bildeten den übrigen Einwohnern gegenüber den bevorzugten Stand. Die Kolonien waren zugleich, zusammen mit dem Kriegsdienst, das Mittel, wodurch die Bewohner Italiens allmählich latinisiert, in 5te Gemeinschaft der durch Sprache und Sitte zusammengehörigen „Togaträger“ (homines togati) hereingezogen wurden. Politisch war Roms Herrschaft gesichert durch ein System mannigfach abgestufter Rechtsverhältnisse, in denen die einzelnen Gemeinden Italiens zu Rom standen; in dieses System waren auch die Kolonien eingegliedert, von denen verhältnismässig wenige (hauptsächlich die älteren Seekolonien) römische Bürgerkolonien, weitaus die meisten lati-nische Kolonien waren. Die Gemeinden Italiens zerfielen nämlich in die drei Klassen: 1) der Gemeinden mit römischem Bürgerrecht, 2) der latinischen Gemeinden und 3) der italischen oder bundesgenössischen Gemeinden. Innerhalb der ersten Klasse bestand ein tiefgreifender Unterschied: das volle römische Bürgerrecht (civitas optimi iuris), das freilich nur in Rom selbst ausgeübt werden konnte, besassen ausser den Bürgerkolonien einige Städte Latiums, wie Tusculum, und seit 268 die Sabiner; tief unter diesem stand das römische Halbbürgerrecht der „Municipien“ (auch cäritisches Recht genannt, s. § 71), das in einem dem römischen nachgebildeten Gemeinde- und Privatrecht bestand und bei voller Verpflichtung zu den Leistungen der römischen Vollbürger von deren Rechten ausschloss; die Rechtsprechung hatte in den meisten Municipien ein vom römischen Prätor bestellter Präfekt, weshalb diese Städte auch Präfekturen Messen. (Vom sechsten Jahrhundert der Stadt an erhielten die Municipien nacheinander das volle Bürgerrecht.) Zu den latinischen Städten (civitates nominis Latini) gehörten vor allem alle Kolonien, die nicht Bürgerkolonien waren: sie waren in allen Gemeindeangelegenheiten durchaus selbständig und hatten Rom gegenüber keine Verpflichtung ausser der, ihr Kontingent auf eigene Kosten auszurüsten und zu besolden; ausserdem gewährte das latinische Recht privatrechtliche Gleichstellung mit den römischen Bürgern und ursprünglich volle Freizügigkeit zwischen Rom und der betreffenden Gemeinde mit Eintritt in das volle Bürgerrecht der Stadt, in die einer verzog; aber diese Freizügigkeit wurde für die nach 268 gegründeten latinischen Kolonien auf die gewesenen städtischen Beamten be-

4. Geschichte des Mittelalters - S. 5

1854 - Weimar : Böhlau
5 welcher 146 die Zerstörung Korinths herbeiführte, hatte nur der achäische Bund Theil genommen, und die römische Provinz Achaja begriff bei weitem nicht das gesammte Griechenland. Daher war das Verhältniß der einzelnen griechischen Staaten zu Rom verschie- den; Athen, Sparta, Delphi, Tanagra, Thespiä, die Inseln Kor- cyra, Kephallenia, Zakynthos, Aegina, Thasos und Samothrace blieben frei. Athen blieb auch in der folgenden Zeit eine von der römischen Jugend vielbesuchte Lehrstätte griechischer Bildung; es er- freute sich der besonderen Gunst Hadrians, der daselbst stattliche Bauten aufführte; später war Herodes Attikos, der Lehrer Mark Aurels, auf die Verschönerung Athens bedacht; und noch später er- langte Athen als Lehrstätte neuplatonischer Philosophen einen schö- nen Nachruhm. In Sparta erhielt sich noch bis in das erste Jahr- hundert n. Chr. ein Schatten lykurgischer Einrichtungen. Römische Kolonien gab es in Plinius Zeit nur fünf in Griechenland (Aktium, Korinth, Dyme, Megara und Patra), und diese konnten die Ro- manisirung des Landes nicht bewirken. Die Bevölkerung Griechen- lands hatte aber auch in sich selbst keine Kraft zur Verjüngung; sie schrumpfte zusammen und manche von den Inseln des ägäischen Meeres verödeten fast ganz. Macedonien hatte seit seiner Verflechtung mit Griechenland mehr und mehr griechische Bildung angenommen, und diese wider- stand der Verbreitung der römischen. Auch in den übrigen Ländern des östlichen Europa südlich von der Donau, in Mösien und in den thraeischen Landschaften, beschränkte sich die Romanisirung auf Aeußerliches; es wurden große Städte, meistens zu Standlagern für die Truppen, angelegt, zum Theil mit großartigen Bauwerken geschmückt und Heerstraßen und Brücken gebaut. Doch das alles war nur römisches Scheinleben und erhielt auch nicht neue Nah- rung, als Constantin Byzanz als Neu-Rom wieder herstellte. Viel- mehr wurde dieses Neu-Nom ein Mittelpunkt für das Griechische, was sich in den zahlreichen griechischen Kolonien an der thraeischen Küste erhielt. Die Landschaften von Vorderasien hatten schon in der makedo- nischen Zeit griechische Bildung angenommen und daher waren sie unempfänglich für die römische. Rhodus, bis auf Vespasian ein Frei- staat, wetteiferte mit Athen, den Römern Wohlgefallen an griechi- scher Bildung abzunöthigcn. Rom enthielt sich der Eingriffe in das volksthümliche Leben und suchte diese Länder, besonders Sy- rien und Kleinasien, finanziell auszubeuten. Das gelang auch ohne strenge militärische Maßregeln, da die Völker Vorderasiens längst zur Kraftlosigkeit herabgesunken waren. Manche Städte und Land- schaften behielten unter dem Namen von Bundesgenossen eine ge- wisse Scheinfreiheit, bis ihnen die despotische Laune der Machtha- der in der letzten Zeit der Republik oder unter den Kaisern auch diese entriß. Es gab in Asien außer den griechischen eine so große Anzahl Städte, daß es nicht nöthig war in der römischen Zeit neue anzulegen. Die Obergerichte befanden sich in den Städten, die früher schon Bedeutung gehabt hatten. In Vorderasten war Ephe- sus der Sitz des Statthalters. Antiochia war bis in das sechste

5. Auszug aus der Alten, Mittleren und Neueren Geschichte - S. 127

1877 - Berlin : Herbig
Zweite Periode, Unterwerfung Italiens. 127 fallen in die Hände der Sieger). Verzweifelnd an dem Erfolg gegen Pom kehrt Pyrrhus, nach Zurücklassung einer Besatzung in Tarent, nach Epirus zurück (f 272 in Argos). Erst nach seinem Tode über- liefert Milon Stadt und Burg von Tarent den Römern unter der Bedingung freien Abzugs. Die Tarentiner müssen Waffen und Schiffe ausliefern und die Mauern niederreifsen, behalten aber eigene Ver- waltung. Nach Tarents Fall Unterwerfung der Lucdner, Sammler und Bruttier. Alle müssen Theile ihres Gebietes abtreten und Kolonien (s. unten) aufnehmtn. Im Jahre 270 Einnahme von Blicgium, wel- ches 10 Jahre in den Händen aufständischer campanischer Soldaten gewesen war, die jetzt mit dem Tode bestraft werden. Im Jahre 268 werden die Picenter geschlagen und ein grofser Theil nach Carnpanien versetzt. Die Unterwerfung von ganz Italien bis zum Bubicon und Macra wird vollendet durch die Besiegung der Sallen- tincr in Calabrien, 266. In Bezug auf das Verhältnis der unter- worfenen Ortschaften zu Rom sind zu unterscheiden: 1) Municipalstädte (Municipia), d. h. Gemeinden mit römischem Bürgerrecht ohne Stimmrecht und ohne Anspruch auf ein römisches Staatsamt (sine suffragio et iure honorum). Sie haben also die Lasten, aber nicht die Rechte römischer Bürger. Einigen wird die Verwaltung ihrer Gemeindeangelegenheiten unter selbstgewählten Behörden gelassen, in andern das Gemeinwesen ganz aufgehoben. 2) Kolonien (Coloniae), d. h. röm. Zwingburgen, Festungen. Viele unterworfene Orte müssen einen Theil ihrer Ländereien abtreten. Dieses Land wird an arme römische Bürger vertheilt, welche ihr volles Bürgerrecht behalten und fortan in der Kolonie die herrschende Gemeinde, gleichsam die Putrider bilden, während die alten Ein- wohner zu Insassen ohne politische Rechte herabsinken. Von den römischen Kolonien sind die latinischen Kolonien unterschieden, welche ursprünglich vom latinischen Bunde ausgingen und nach dessen Auflösung auch noch weiter eingerichtet werden, indem der Senat Latinern oder römischen Bürgern, welche auf das ius suffragvi d honorum verzichten, Ländereien anweisen lässt. Die Rechtspflege wird in den Municipalslädten, wie in den Kolonien meist durch einen Pnefekten (praefectus iuri dicundo) verwaltet, welchen der Praetor urbanus (s. is. 116) ernennt.

6. Geschichte des Altertums - S. 153

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
Das Verhältnis Roms zu den Unterworfenen. 153 in einem Straßenkampfe feinen Tod fand. Die Besatzung von Tarent übergab den Römern 272 die Stadt, die aufständischen Bundesgenossen\ wurden sämtlich unterworfen, und nachdem noch einige kleinere Völkerschaften im Süden und Norden unter die Botmäßigkeit der Römer gebracht waren, reichte 266 die römische Herrschaft von der Südfpitze der Halbinsel bis zum Apennin und Rubico im Norden. Das Verhältnis Roms zu den Unterworfenen. § 133. Die verschiedenartigen Teile des römisch-italischen Reiches gestaltete die weise Einrichtung der Römer zu einem Staatsgefüge, das auf Sonderverträgen mit den einzelnen Völkerschaften und Städten beruhte. So ergab sich aus der verschiedenen Stellung der Unterworfenen die Schwierigkeit, politische Interessengemeinschaften zum Schaden Roms zu schließen. Rom handelte nach dem berühmt gewordenen Grundsätze ,divide et irnpera1. Die erste Klasse der Untertanen bildeten die Latiner. Ihre Gemeinden waren anfangs mit Rom zu einem Städtebund unter Führung des Vorortes verbunden (socii nominis Latini). Nach dem Latinerkriege jedoch behielten sie nur das Bürgerrecht (conubium und commercium) ohne Stimmrecht (civitates sine suffragio) und zeigten sonst in ihren Rechten große Unterschiede. Die Kommuualverwaltung der einzelnen Gemeinden war der römischen nachgebildet. Die Bewohner dienten im Heer in besonderen Legionsverbänden, die gewöhnlich aus den Flügeln des Heeres standen. Die übrigen Bewohner Italiens besaßen ebenfalls in ihren Stadtgemeinden meist kommunale Selbständigkeit, im übrigen beruhten ihre Rechte auf besonderen Verträgen (foedera) mit Rom, sie waren civitates foederatae. Ihre Stellung zu Rom war verschieden geregelt. Die civitates foederatae waren zum Heeresdienst in besonderen Abteilungen der socii verpflichtet. Ein kleiner Teil der italischen Städte hatte als municipia entweder das volle römische Bürgerrecht oder nur das ius conubii und commercii, und diese hießen, weil sie durch einen römischen Präfekten verwaltet wurden, praefecturae. An der Spitze jeder italischen Gemeinde stand nach römischem Muster ein Senat. Volles römisches Bürgerrecht hatten der Theorie nach auch die gegründeten römischen Kolonien (coloniae). Durch die Anlage von Kolonien nämlich, die aus Römern oder auch aus Latinern bestanden, sicherten die Römer das eroberte Gebiet. Die römischen Kolonien waren also — wenigstens in älterer Zeit — in erster Linie Militärkolonien, die durch besondere Heerstraßen (siehe S. 133) untereinander und mit der Hauptstadt verbunden waren. Die Gründung erfolgte nicht in neuen, sondern in bereits vorhandenen Städten, wohin nach Beschluß des Senats die Kolonisten in militärischem Zuge auszogen. Die

7. Theodor Schachts Lehrbuch der Geographie alter und neuer Zeit - S. 712

1874 - Mainz : Kunze
712 Europa — Pyrenäische Halbinsel. war, hießen sie Celtiberer. Weder diese noch die andern machten ein einiges großes Volk aus, sondern verschiedene unabhängige Völkerschaften. Ten alten Staaten Asiens und Afrikas am Mittelmeere wurden sie früh bekannt. Man pries besonders den süd- lichen und südöstlichen Theil der Halbinsel wegen Fruchtbarkeit, edler Metalle, Schafe und Maulesel. Die Bewohner lebten sparsam von Milch, Fleisch, Eichelbrod und Früch- teu. Der asiatische Grieche Strabo sagt von ihnen: „Die Iberer sind stolz; sie er- tragen Hunger und Beschwerden ohne Murren". — Früh lockten Gold und Silber die Phönizier zu Niederlassungen z. B. Gades oder Cadiz; die Griechen legten nament- lich von Massilia aus an der Ostküste Kolonien an; dann versuchten die Karthager sich des Landes zu bemächtigen. Die Römer zuletzt wurden Meister des Ganzen, trotz der hartnäckigen Gegenwehr der Lnsitanier, der Stadt Nnmantia und der Cantabrier; Statthalter verwalteten die Provinzen und führten lateinische Sprache ein. Nur in der nördlichen Ecke (in Navarra, hinter den cautabrischen Bergen und an beiden Seiten der Westpyrenäen) wurde erfolgreich gegen die Römer gekämpft und erhielt sich ein Rest altiberischer Sprache bei den Basken (Vascones; Gascogne-Vasconia), die noch jetzt von ihren Siegen über Augustus singen und in Charakter, Thätigkeit und Volksunter- richt sich vortheilhaft von den übrigen Bewohnern der Halbinsel unterscheiden; auch später wurden sie eigentlich nie von den Spaniern unterworfen, sondern schloffen sich am Ausgange des Mittelalters freiwillig denselben an, haben auch bis auf den heutigen Tag einen Theil ihrer alten Rechte (Fneros) und republikanischen Einrichtungen sich bewahrt. Als im 5. Jahrhundert nach Chr. Geb. das römische Reich zerstückelt wurde, wan- derten zuerst Alanen, Sueveu und Vaudalen ein, und als jene, ihre Nieder- lassungen (.noch jetzt Vandalizien oder Andalusien genannt) am Guadalquivir aufgebend nach Afrika übergesetzt waren, kam ein anderes deutsches Volk, die Westgothen, deren Könige anfänglich Südwest-Gallien (Tolosanisches Reich) als ihr Hanptland be- trachteten, dann aber, durch die Franken von dort verdrängt, zuerstbarcelona, später, nach Unterwerfung der Sueven im Nw. der Halbinsel, Toledo (582) zu ihrer Haupt- stadt machten. Nach 2 Jahrhunderten ausgeartet, der altdeutschen Einfachheit und Tapferkeit fremd, im Innern uneinig, wurden sie von den mnselmäuuischen Ar ab ern, denen schon Nordafrika zugefallen war, in der Schlacht bei Teres 711 besiegt. Fast die ganze Halbinsel kam unter die Herrschaft der Araber, die ein Chalifat zu Cordova errich- teten. Nur in den nördlichsten (galizisch-asturisch-cantabrischen) Berglandschaften, die stets die letzte Zufluchtsstätte besiegter Völker auf der Halbinsel gebildet haben (Iberer, Sueven I), erhielt sich ein Häuflein Gothen unabhängig unter eignen christlichen Königen. Fast alle Bewohner außer ihnen nahmen den Islam an, da derselbe allen Gläubigen politische Gleichheit gewährte. Geraume Zeit haben die arabischen Herrscher Bodenbewässerung und Landbau, Gewerbe und Handel, Wissenschaft und Kunst gefördert. Nie war Spanien so bevölkert und reich, als unter ihrem Scepter; es war, materiell und geistig, das bestkultivirte Land Europas, in glücklicher Mischung die Vorzüge abendländischer und morgenländi- scher Kultur verbindend. Aber das Chalifat erlosch, und die arabische Macht Spaniens zerfiel in kleine Staaten. Dies benutzten die Christen, die schon von den astnrischen Bergen und vom Fuße der Pyrenäen her sich ausgebreitet, und mehrere kleine Staaten,

8. Grundriss der römischen Altertümer - S. 115

1882 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
55. Die Bürger der Kolonien etc. Die Coloni und Latini. H5 Einwohnerklasse waren, ein Drittel von dem Gemeindeland (ager publicus) in Besitz nahmen, im übrigen keine selbständige Gemeinde bildeten, sondern Yollbürger (cives cum svffragio) in Rom blieben, während die besiegten Einwohner nur cives sine svffragio wurden. Jedoch behielten letztere in den älteren Kolonien zuweilen die Civität. Die römischen coloni waren zugleich eine militärische Deckung (■praesidium) des eroberten Ortes. Diese coloniae civium Romanorum sind sehr zu unterscheiden von den coloniae Latinae. Seit der Eroberung Latiums (338 y. Chr.) führten nämlich die Römer unter ihrer Oberleitung auch latinische Bürger nach allen Teilen Italiens aus, die aber kein volles Bürgerrecht besafsen, wie die römischen coloni, sondern nur das latinische (s. u.); sie bekamen Selbstverwaltung, Münzrecht, Freiheit vom Legionsdienst, wofür sie eigene cohortes und alae stellten, und Freizügigkeit nach Rom. Der Kolonat ist ein uraltes italisches, auf religiöser Grundlage beruhendes Institut. Die Ausführung einer Kolonie (deducere coloniam) geschah durch Senatsbeschlufs oder Plebiscit, in der Kaiserzeit durch eine lex (Konstitution); gewöhnlich wurden 300 Kolonisten ausgeführt, jeder erhielt zwei bis zehn iugera Staatsland als Los. Die Teilnehmer meldeten sich (nomina dare) freiwillig oder wurden durchs Los bestimmt. Unter Leitung von triumviri (coloniis deducendis) zogen die Kolonisten in militärischer Ordnung (snb vexillo) vom Kapitol aus. Die Obrigkeiten in den Kolonien waren ein Senat (decuriones) und Magistrate nach stadtrömischem Vorbilde; duumviri vertraten die Stelle der Konsuln. Die Censierung geschah in Rom. Anmerkung 1. Von Ancus Marcius bis 90 v. Chr. werden 32 colon. Rom., über Italien zerstreut, aufgezählt; älteste Kolonie ist Ostia. Liv. 1, 33. Anmerkung 2. Seit den Gracchen wurden Kolonien aus agrarischen Gründen, um den verarmten Römern eine Existenz zu verschaffen, gegründet, und Sulla begann Militärkolonien (coloniae militum) anzulegen, um seine Veteranen mit Landbesitz zu belohnen. 2. Latini. Nachdem Latium und Italien unterworfen waren, traten die Bewohner dieser Länder in ein eigentümliches Verhältnis zu Rom; zunächst die latinischen Gemeinden. Für diese bildete sich ein besonderes öffentliches Recht — ius Latii, Lati-nitas — aus, welches anfangs nur latinischen Städten, später, als der Begriff dieses neuen Rechtes fest geworden war, künstlich auch anderen Städten verliehen wurde. Die Besitzer dieses latinischen Rechtes hiefsen „socii nominis (oder iuris) Latini“ (Eidgenossen und Stammverwandte) oder kurz „nomen Latinum“ und „Latini“. Letzterer Ausdruck hat hier Rechts-bedeutung und bezeichnet „Halbbürger“, d. i. eine Mittelklasse zwischen cives und peregrini. Der „Latinus“ hatte, wenn er wirk-

9. Kurze Darstellung der deutschen Geschichte - S. 33

1872 - Gütersloh : Bertelsmann
Rom und das Abendland fallen unter deutsche Herrschaft. 176. 3s lich über den Haufen werfen. Es bestand blos noch aus Italien und dem Lande zwischen dem Alpengebirge und der Donau, also Oestreich, Tyrol, und einem Theile von Baiern und Schwaben. In diesen Gegenden wohnten damals kleine deutsche Völkerschaften, die ursprünglich in Pommern und weiterhin an der Ostsee gewohnt hatten, die Heruler, Rugier, Sciren und Turcilinger. Diese leisteten den Römern als Söldner Kriegsdienste; dabei lernten sie aber die Schwäche der römischen Herrschaft kennen, und um das Jahr 476 stieß ihr Anführer O doaker, ein kühner und kräftiger Mann, den letzten römischen Kaiser Romulus Augustulus, der noch ein Knabe war, vom Throne, nachdem ihm die Bitte um Landbesitz in Italien abgeschlagen worden war. So war der römischen Herrschaft im Abendlande auf immer ein Ende gemacht. Aber damit waren die Veränderungen, welche durch die große Völkerwanderung hervorgebracht sind, noch nicht zu Ende, sondern es dauerte noch eine geraume Zeit, ehe ein fester und dauerhafter Zustand der Völker in Europa zu Stande kam und die Staaten sich bildeten, die wir noch zum Theil darin finden. Odoaker blieb nicht lange im Besitz von Italien, sondern: 2. Der König der Ostgothen, Theodorich, nahm ihm schon im Jahre 493 das ganze Land wieder ab und stiftete dort das ostgothische Reich, welches auch nur 60 Jahre in Italien bestanden hat. Die Ostgothen nämlich, die nach Attilas Tode von der hunnischen Herrschaft wieder frei geworden waren, fühlten ebenfalls den Trieb nach großen Unternehmungen und neuen Wohnsitzen, der damals alle deutsche Völker beseelte; sie brachen 490 'aus ihren Wohnsitzen an der Donau auf, gingen über die Alpen und besiegten den König Odoaker mit seinen kleinen Volkshaufen bald. Ihre Herrschaft ging nun über ganz Italien und über das südliche Deutschland bis an die Donau. Theodorich war ein kluger und guter König, der den Frieden mehr liebte, als den Krieg. Da er sein Volk einmal im Besitze eines schönen Landes sah, gab er alle Gedanken an fernere Eroberungen auf und wandte die übrigen 30 Jahre seiner Regierung einzig dazu an, gute Gesetze zu geben und seine Völker, die überwundenen Römer sowohl als seine Gothen, glücklich zu machen. Ackerbau, Gewerbe und alle Künste beförderte er aufs eifrigste und brachte es dahin, daß Italien, welches durch die schlechte Regierung der römischen Kaiser ganz verödet war, unter ihm wieder ansblühete und viele verfallene Städte und Dörfer wieder aufgebaut wurden. Aber das Glück dauerte nicht lange. Nach seinem Tode, im Jahr 526, verfiel das ostgothische Reich auch nach und nach wieder, weil seine Nachfolger nicht so gut zu regieren verstanden, als er. Dazu kamen sie in Krieg mit den Kaisern in Konstantinopel, — denn dieser östliche Theil des römischen Reiches bestand noch; — und der Kaiser Just inian, derselbe, welcher die alten römischen Gesetze in große Bücher hat sammeln lassen, machte der ostgothischen Herrschaft in Italien durch seine Feldherrn Belisar und Narses 553 ganz und gar ein Ende. Das ganze Volk ging in dem anhaltenden Kriege zu Grunde und Rom wurde durch wiederholte Belagerungen seines alten Glanzes nun gänzlich beraubt. 3. Die Langobarden in Italien, 568. Die Kaiser von Konstantinopel, die man auch die griechischen Kaiser nennt, behielten nicht ganz Italien, 3

10. Bd. 2 - S. 152

1838 - Freiburg im Breisgau : Herder
162 Viertes Kap. Römische Geschichte. Dieses war schon seit Philadelphus Zeiten den Römern er- geben. Anch bedurfte es deren Schuz, da cs, ungeachtet seiner Schäze und seiner Volksmenge, durch die Zerrüttung im königlichen Hause und den frivolen Geist der Einwohner, vorzüglich der Hauptstadt, frühzeitig kraftlos geworden. Die kleineren Staaten waren damals noch meist im Interesse der Hauptmächte, von denen ihre Lage sie abhängig machte: doch hatten schon Pcrgamnm, Rhodus, Athen u. a. Bündnisse mit Rom geschlossen. Iltyrien aber war demselben wegen früherer Mißhandlungen feind. §. 53. Macedoni scher Krieg. Philipp von Makedonien, der sich frühe mit Hannibal ver- bunden, war während des panischen Krieges theils durch die Aetolier beschäftigt, theils durch zweimaligen Fricdensvertrag hmgehalten wor- den. Nach der Schlacht bei Zama nahm Rom von der Entdeckung mehrerer Macedonier unter dem karthagischen Heere einen scheinbar ge- rechten Anlaß, den Krieg zu erneuern. Die Aetolier, Athenienser, Rho- dier und der König von Pergamum waren mit Rom verbündet. Ohne in Italien zu landen, gingen die afrikanischen Legionen unmittelbar nach Macedonien, fochten zwei Jahre mit abwechselndem Glücke, und schlugen im dritten (3787. 196 v. Ehr.), unter T. Qninctins Fla- min ins, Philipps Heer bei Cy noscephatä auf's Haupt. Dieser Sieg der Waffen, in Verbindung mit jenen, welche schon früher Flaminius ränkevolle Politik — insbesondere durch Gewinnung des achäischen Bundes — über Philipp erhalten, benahm dem lczten Kraft und Muth zu fernerem Widerstande. Derselbe, dessen Wille vor Kurzem fast in allen Ländern südlich am Hämus galt, mußte froh seyn, im Frieden sein Macedonien zu erhalten, mußte allen An- spruch auf die griechischen Länder in Europa und Asien aufgeben, seine Flotte ausliefern, dem Rechte auswärtiger Kriege entsagen, 1000 Ta- lente zahlen, und Demetrius, seinen Sohn, als Geisel geben. Von diesem Schlage erholte sich Makedonien nimmer. Die römische Macht war jezt anch in Osten begründet. Aber zu ihrer Befestigung schien vor Allem die Unterwerfung der Griechen nöthig. Der erste Schritt dazu war, daß man sic frei er- klärte. Mit dankbarem Jubel nahm diese verblendete Nation solche Ver- kündung auf, welche bei den isthmischen Spielen Flaminius erlassen, (3787. 196 v. Ehr.), und bedachte nicht, daß, welches Volk anerkennt, durch die Gnade eines anderen frei zu seyn, im Grunde dessen Sklave werde. Die Römer, auf die oben erklärte Weise, streuten den Samen zum

11. Römische Geschichte - S. 43

1896 - Dresden : Höckner
— 43 — fragii et honorum) und vielfach auch feine eigene Gerichtsbarkeit hatten (praefecturae). Nach und nach jedoch haben auch sie, wie die einheimische Bevölkerung der Kolonien, das römische Üboiibürgerrecht erlangt. b) Satin er (nomen Latinum, socii nominis Latini). Hierzu gehörten außer einer Anzahl latinischer Städte die zahlreichen coloniae Latinae, ursprünglich vom Latinerbunde gegründete Kolonien und Glieder desselben, später von Rom allein (doch nicht bloß von römischen Bürgern) nach den außerlatiuischen Gebieten (zu neuen Städteanlagen) ausgehende Kolonien latinischen Rechtes (commercium u. conu-bium). Sie bilden selbständige Gemeinden (Münzrecht) und dienen als pere-grini in besonderen alae und cohortes. Die ihnen früher eingeräumte Vergünstigung, durch Übersiedelung nach Rom das römische Bürgerrecht zu erwerben, ist seit 268 auf die gewesenen Magistrate beschränkt worden, c) Bundesgenossen (civitates foederatae, socii). Die mchtlatmischen Bundesgenossen hatten sich ebenfalls ihre Selbständigkeit und zwar in einem besonderen Vertrag (foedus) bewahrt (Münzrecht, Befreiung vom Dienste in den Legionen, eigene städtische Verwaltung und Gerichtsbarkeit^ doch ist dieselbe meist durch einzelne Bedingungen beschränkt und ihre Stellung dadurch thatsächlich zu einer unterthänigen geworden. Alle waren zur Stellung einer ebenfalls vertragsmäßig festgestellten Anzahl von Hilfstruppen ober Schiffen und Matrosen verpflichtet. 2. Don dev Mnigung Italiens bis jnv Begründung dev römischen Welthevvschsft: Borne Wlüle ale Wepnblik. 264- 133 v. Chr. 1. Die (^rwerbunh der Vorherrschaft über die westlichen Mittelmeeri ander 264 - 200. Die karthagische Großmacht. 1. Karthago (von der alten Phönieierstabt Tyrus her im 9.Jahrh, gegrünbet: Sage von Dibo-Elissa) bankt seine Größe zunächst seiner für den Ackerbau wie für den Handel unvergleichlich günstigen Lage. Unter dem Gegenbruck des unaufhaltsam im Westen sich ausbreitenben Hellenentums gelangte die Stadt zu festerer politischer Gestaltung und erwarb nach und nach weite Strecken des libyschen Binnenlanbes, sowie die Herrschaft über alle anberen phönieifchen Pflanzungen Afrikas, weiterhin des ganzen westlichen Mittelmeerbeckens mit seinen Inseln (des. ©teilten u. Sardinien). 2. Als Haupt eines weitverzweigten Hanbelsstaates und Koloniesystems (befestigte Hanbelsstationen) hatte Karthago jeben Mitbewerb fremder Hanbels- und Seemächte in den westlichen Gewässern (Phokäer, Massa-lidten, Syrakusaner, Etrusker) zurückgedrängt und bamit eine Großmachtstellung zur See erlangt, mit der sich um 300 höchstens Ägypten unter den Ptolemäern messen konnte. Außer dem Warenumsatz mit dem Inneren Afrikas (Karawanen), wie mit den Küsten des westlichen Mittelmeers und den diesseitigen des atlantischen Oeeans und einem großen Teil des Zwischenhanbels zwischen dem Westen und Osten bilbeten eine hochentwickelte Jnbustrie, Bodenkultur und Viehwirtschaft (Sklavenarbeit), dazu die Tri-

12. Leitfaden für den Unterricht in der Geographie - S. 104

1872 - Halle : Buchh. des Waisenhauses
10-4 Drittes Buch. 6) Der vormalige Kirchenstaat (mit Ausschluß der Romagna). Der Papst war früher nicht nur, wie noch jetzt, das sichtbare Oberhaupt der römisch-katholischen Kirche, sondern zugleich ein weltlicher Fürst. Sein weltliches Herrschaftsgebiet, der Kirchenstaat, reichte von der Po-Mün- dung bis zum Cap Circello, wurde jedcch dem Königreich Italien allmählich einverleibt, die nördlicheren Theile desselben früher, der Süden mit Rom, der mehr als tausendjährigen Hauptstadt des Kirchenstaates, im September 1870. Rom, in mancher Beziehung die merkwürdigste Stadt der Welt (S. 102), seit dem Januar 1871 Hauptstadt des Königreichs Italien, liegt zum bei weitem größten Theile auf dem linken Ufer des Tiber, zum kleineren auf dem rechten. Doch steht in diesem kleinern Theile (leo nin ische Stadt genannt) die Peter ski rche, die größte auf Erden, dervatican, des Papstes Palast, und die Engelsburg, Roms Cita- delle. In dem Theile auf dem linken Ufer unterscheidet man nach dem Vorgange der Alten sieben Hügel; übrigens füllt das neue Rom bei weitem nicht den Ranm des alten. 220,000 Einw. Viele Ueberreste des Alterthums, Werke der neuen Kunst, großartige Feierlichkeiten an be- stimmten Festtagen ziehen immerfort eine große Menge von Fremden nach Rom. Tivoli in der Nähe von Rom, mit Fällen des Teverone. Hafen- stadt und Festung Eivitä V ecchia [tschiwita toedia]. Im nördlicheren Umbrien die Städte Perugia sperudscha) und Spoleto. In den sogenannten Marken am Adriatischen Meer Anco na, befestigte See- und Handelsstadt. Davon s. der Wallfahrtsort Loreto. 7) Das vormalige Königreich Beider Sici- lien (oft bloß Neapel genannt). Wie schon der Name an- deutet, bestand dieser Staat eigentlich aus zwei Königreichen. Das eine, Neapel, bildet den südlichsten Theil der Halbinsel; das andere, Sintien, begreift die später zu beschreibende Insel. Im Gebiet des ersteren unterscheidet man vier Haupt- Provinzen: a) Campanien, zwischen Apennin und Westküste, ein überaus glückliches, reiches Land. Die schönste Gegend darin ist die am Golf von Neapel. Hier, in wundervoller Lage, Neapel, die volkreichste Stadt von ganz Italien, 420,000 Einwsie zieht sich vom reizenden Meeresstrande die Berge hinauf. Den ärmsten Theil der Bevölkerung (meist ohne Dach und Fach und bestimmten Beruf) bilden die Lazzaroni sladdsaroni). Die Umgegend von Neapel ist reich an Merkwürdigkeiten. Vor Allem ist hier der 3600' (1170 Met.) hohe Vesuv, ein thätiger Vulcan, zu nennen, wie denn die ganze Gegend vulcanisch ist (Hunds-- grotte, Solfatara). Die römischen Städte Pompeji und H er- culanum sind einst durch einen Ausbruch des Vesuv verschüttet, die erstere jetzt zum großen Theil wieder ausgegraben. Vor dem Golf von Neapel liegen die lieblichen Inseln Jschia [isfia] und Capri.

13. Geschichte des Altertums - S. 213

1903 - Hannover : Manz & Lange
Kämpfe um die Herrschaft über Italien. 213 Die Bewohner des römischen Reiches gliederten sich zunächst in solche, welche als Bürger, und in solche, welche als Untertanen galten. A. Die römischen Bürgergemeintlen: In dem römischen Bürgerrecht gab es eine höchst wichtige Abstufung. Es hatten nämlich 1) das volle römische Bürgerrecht nur die eigentlichen Römer, außerdem eine beschränkte Anzahl Latiner-und Sabinergemeinden und eine Anzahl Bürgerkolonien1). Sie hatten wirklichen Anteil an der Regierung des Reiches und unterschieden sich namentlich durch den Besitz des aktiven und passiven Wahlrechtes, das sie aber nur in Rom ausüben konnten, von den übrigen Bürgergemeinden. Diese2) besaßen nur 2) die Civitas sine suffragio, d. h. das Bürgerrecht mit Ausschluß des Wahlrechtes, wurden dagegen zum Kriegsdienst und den übrigen Kriegslasten herangezogen und mußten ihre Rechtsstreitigkeiten meist durch einen von Rom gesetzten Vogt. (Präfekt) entscheiden lassen. B. Die untertänigen Gemeinden s): Das Verhältnis der meisten Untertanen oder „Bundesgenossen“, wie sie euphemistisch genannt wurden, war durch besondere Verträge mit Rom geregelt. In ihren inneren Angelegenheiten durften sie fast ausnahmslos das Recht der Selbstverwaltung behalten, dagegen waren sie zur Stellung von Truppen und Schiffen verpflichtet. Etwas günstiger standen die „Bundesgenossen nach latinise hem Recht“4), d. h. eine Anzahl Latinergemeinden und Latinerkolonien. Auch sie genossen wie die Bürger zweiter Klasse Conubium und Commercium mit Rom, sie bildeten gesonderte Truppenkörper, hatten ihr eigenes altes Bürgerrecht und ihre eigene Verwaltung; ihre Beamten besaßen das volle römische Bürgerrecht, und wer von diesen Bundesgenossen nach Rom zog, konnte unter gewissen Voraussetzungen sich dort gleichfalls das volle römische Bürgerrecht erwerben. *) Colonia = Bauerngut. 2) Municipia genannt (Municipium = Lastenträger). 8) Socii. 4) Socii nominis Latini.

14. Das Altertum - S. 145

1885 - Heilbronn : Henninger
36. Kapitel. Unterwerfung von Süditalien. 145 Stellung hiefsen auch Municipia, insofern sie mit Rom verbündet waren, aber auch Präfekturen, weil ein Präfekt als Stellvertreter des Prätors ihnen Recht zu sprechen hatte. In dieser Klasse befanden sich um 266 viele latinisehe Städte, dann die Volsker, Herniker, Sabiner und Kampaner; allmählich stiegen sie teilweise zum Rang von Vollbürgern empor, vor allem die Latiner und Sabiner (letztere schon im Jahr 268). ß. Latiner (nomen Latinum, söcii nöminis Latlni). Unter diesem Namen im staatsrechtlichen Sinne versteht man weniger die Bewohner des eigentlichen Latium, welche ja seit 338 meist Bürger mit oder ohne Stimmrecht geworden waren, als die Bewohner der schon wiederholt genannten Kolonieen (S. 140. 141. 142), die aus Rom und Latium hervorgingen; selbst andere Bundesgenossen konnten sich beteiligen. Sie waren zur Stellung von Truppen verpflichtet, hatten aber gegenüber von Rom 1) das Freizügigkeitsrecht und 2) das Recht in einer der 35 Tribus mitzustimmen; auch erlangten 3) ihre Beamten an sich schon durch ihre Wahl das volle Bürgerrecht in Rom, so dafs die angeseheneren Männer in diesen wichtigen Plätzen alle mit Rom innig verknüpft waren. Die Kolonieen am Meere waren im Unterschied von den latinischen Kolonieen im Binnenlande ausschliefs-lich Ansiedlungen römischer Bürger; latinisehe und römische Kolonieen dienten ungemein zur Ausbreitung des latinisch-römischen Wesens über ganz Italien. y. Bundesgenossen (söcii schlechtweg). Alle Italiker, die nicht zu den beiden ersten Klassen gehörten, also Etrusker, Umbrer, Sabeller, Samniter, Apulier, Lukaner, Bruttier, Griechen wurden als Bundesgenossen schlechtweg bezeichnet und waren gehalten, im Kriege eine vertragsmäfsig bestimmte Anzahl von Soldaten zu stellen; das Recht Krieg zu erklären stand aber ausschliefslich bei dem römischen Volke. Sonst aber griffen die Römer ohne Not in die innere Selbständigkeit der Bundesgenossen nicht ein; namentlich vermied es der Senat, ihnen durch Forderung von Abgaben irgendwelcher Art das Brandmal der Unfreiheit aufzudrücken und sie dadurch zu reizen. Was sie leisteten, das leisteten ebenso die Römer: ihr Blut zur Beschirmung des italischen Bodens. d. Die Einigung Italiens war ein grofses- politisches Werk, Egelhaaf, Grundzüge der Geschichte. I. Jq

15. Bd. 1 - S. 203

1837 - Stuttgart : Scheible
203 Dritte Epoche. Wachsende Macht der Römer in Italien. (Vom 2. 340 bis 264 v. Ch. G.) Um die glücklichen Fortschritte ganz kennen zu ler- nen, welche die römischen Waffen damals in Italien machten, müssen wir einen Rückblick ‘) auf ihre frühe- ren 2) Eroberungen werfen. 1) In Etrurien: Die Römer besitzen daselbst zwei Städte, Veji und Faleriä; sie haben mehrere Völker dieser Gegend überwunden, ohne sie jedoch gänzlich zu unterwerfen. 2) In Alt-Latium: Die Schlacht am Regillus zwang die Lateiner zu einer Unterwerfung, die jedoch sehr zwei- deutig zu werden beginnt. 3) In Neu-Latium: Nur ein Theil der Einwohner gehorcht Rom, die übrigen stehen ihm beständig schlag- fertig gegenüber^). 4) Im Sabinerlande: Die Völker diesseits Cures bleiben treu, die übrigen stehen^) immer unter den Waffen. 1) coup d'oeil 2) antérieur 3) Iemd. besiandig schlagfertig gègenübèr stehen, être toujours disposé à se battre contre qqo. 4) être.

16. Grundriß der Geographie - S. 76

1859 - Eßlingen : Weychardt
76 Allgemeiner Theil. Europa's, besonders auf der hesperischen und skandinavischen Halbinsel, fehlen sie jedoch fast gänzlich. 3. In Asien sind sie unter den meisten angesiedelten Nationen fast überall verbreitet. 4. In Afrika findet sich der jüdische Stamm der Falascha's auf dem Hochlande von Habesch, und vielleicht finden sich im Innern des Erdtheils Trümmer des jüdischen Volkes, Uebrigens sind Mitglieder desselben auch ans dem größten Theile des nordafrikanischen Küstensanmes und in allen christlichen oder muhamedanischen Kolonien zerstreut. Z. Nach Amerika, besonders nach Nordamerika, sind die Juden gleichfalls den Kolonisationen der Europäer gefolgt; doch ist ihre Zahl hier verhältnißmäßig viel geringer, als in der alten Welt. 6. In Australien sind nur wenige Juden, und auch hier nur in den Kolonien der Europäer, heimisch. §. 113. Das Christenthum. 1. Die 3 Hauptkirchen, von denen jede wieder mehrere Sekten zählt, sind: die griechisch-katholische, die römisch-katholische und die protestantische Kirche. Letztere begreift die lutherische, bischöf- liche, reformirte, Presbyterianische und unirte Kirche in sich. 1. Die griechisch-katholische jorthodoxej Kirche hat sich seit 1054 völlig von der abendländischen Kirche getrennt. Gegenwärtig umfaßt sie die meisten Völker des russischen Reiches, die Georgier und Min- grelier, fast alle Griechen in dem osmanischen Sultanat, in Griechenland und auf den jonischen Inseln, so wie eine große Anzahl der Bewohner des österreichischen Kaiserthums. Ihr geistliches Oberhaupt ist der Patriarch von Konstantinopel. 2. Die römisch-katholische llateinische, abendländisches Kirche ist die herrschende Kirche in Italien, Spanien, Portugal, Frank- reich, in den meisten Ländern des österreichischen Kaiserthums, m mehreren Provinzen Preußens, in Bayern und in einigen kleineren Staaten Deutsch- lands, in mehreren Kantonen der Schweiz, in Belgien, Polen und in dem größten Theile Irlands, im spanischen und portugiesischen Amerika, wenn auch nicht überall die alleinige Kirche. Ueberdieß finden sich Katholiken in den Niederlanden, in England, in Rußland, in Asien und Afrika, besonders in den Gegenden, wo katholische Europäer Kolonien gegründet Habens in manchen Staaten der nordamerikanischen Union u. a. a. O. Zu ihr ge- hören auch die chaldäischen Christen, die unirten Thomaschristen, die umr- ten Iakobiten, Armenier und Maroniten. Das geistliche Oberhaupt dieser Kirche ist der Papst oder der heilige Vater, der in Rom seinen Sitz hat. Er leitet die Kirche durch das Cardinalskollegium, die Patriarchen, Metropoliten, Erzbischöfe und Bischöfe. 3. Die Protestantische Kirche. s. Die lutherische Kirche, deren Glieder Lutheraner oder augsburgische Confessionsverwandte heißen, wurde durch Luther und Melanchton gegründet und besteht seit 1530. In ihr bil- dete sich die Episkopalverfassnng unter den Landesherren, als den Noth- bischöfen der Landeskirchen, welche die letzteren durch die Consistorien lei- ten. Die lutherische Kirche ist herrschend in einigen Staaten Deutschlands, in Ungarn und andern österreichischen Ländern, in Dänemark, Schweden und Norwegen, in Frankreich jelsaßj, in den Ostseeprovinzen des russi- schen Reichs, in den dänischen und schwedischen Kolonien und in den Ver- einigten Staaten von Nordamerika.

17. Leitfaden für den Unterricht in der Geographie - S. 80

1857 - Halle : Buchh. des Waisenhauses
80 Drittes Buch. ten Festtagen ziehen immerfort eine große Menge von Fremden nach Rom. Auf der Westseite des Apennin: Tivoli in der Nähe von Rom mit Fällen des Teverone, Perugia, im O. des gleich- namigen Sees, Spoleto, Hafenstadt Civita Vecchia. Auf der Ostseite des Apennin liegt Bologna, nach Rom die größte Stadt im Kirchenstaate, 80,000 E. Alte und be- rühmte Universität. Merke noch das befestigte Ferrara, das gegen frühern Glanz herabgekommene Ravenna, die befestigte See- und Handelsstadt Ancona, den kleinen Wallfahrtsort Loretto. — Getrennt von dem Kirchenstaate liegt im Neapolitanischen die päpst- liche Stadt B e n even t. Eingeschlossen in die Osthälfte des Kirchenstaates ist die kleine Republik San Marino, 1 Om. groß. Iii- Unter-Italien. 7. Das Königreich Beider Sicilien (oft bloß Neapel genannt). Wie schon der Name andeutet, besteht dieser Staat eigentlich aus 2 Königreichen. Das eine, Neapel, bildet den südlichsten Theil der Halbinsel; der andere, Sicilien, begreift 'die später zu beschreibende Insel. Das Ganze 2030 om. mit 9 Mill. E. Die natürliche Beschaffenheit des eigentlichen Neapel nach §. 76. Man unterscheidet vier Hauptprovinzen: a) Campanien, zwischen Apennin und Westküste, ein überaus glückliches, reiches Land. Die schönste Gegend darin ist die am Golf von Neapel. Hier, in wundervoller Lage, Neapel, dicv olkreichste Stadt von ganz Italien, 416,000 E.; sie zieht sich vom reizenden Meeresstrände die Berge hinauf. Den ärmsten Theil der Bevölkerung (meist ohne Dach und Fach und bestimmten Beruf) bilden die Laz- zaroni. Die Umgegend von N. ist reich an Merkwürdigkeiten. Vor Allem ist hier der 3500' hohe Vesuv, ein thätiger Vulkan, zu nennen, wie denn die ganze Gegend vulkanisch ist (Hundsgrotte, Solfatara). Die römischen Städte Pompeji und Hercula- num sind einst durch einen Ausbruch des Vesuv verschüttet, jetzt zum Theil wieder ausgegraben. Vor dem Golf von Neapel liegen die lieblichen Inseln Jschia und Capri. Merke noch die Binnenstadt E a p u a und die Scefestung G a e io. b) Abruzzo, an und auf dem Apennin (S. 76.), ohne bedeu- tende Städte. c) Apuli en, die Küste des adriatischen Meeres, südlich vom Monte Gargano (S. 77.). Diebinncnstädtc L ecce und Foggia sind nach Neapel die bevölkertsten. Am Meere das von alten Zeiten her bekannte Taranto und die Festung Otranto. ei) C ala -

18. Vaterländische Geschichtsbilder für die mittleren Bürgerschulen des Herzogtums Braunschweig - S. 84

1894 - Braunschweig : Appelhans & Pfenningstorff
— 84 — siedelten. (Deutsche Jugend 6, Der große Kurfürst und der französische Gesandte.) In Berlin bildeten sie um 1700 */10 der Bevölkerung, welche damals 10000 betrug, und sie besitzen noch jetzt eigene Kirchen und Schulen daselbst. Namentlich Färberei, Gärtnerei und mechanische Fertigkeiten wurden durch sie in Brandenburg eingeführt. Übrigens finden wir diese Emigranten fast in jeder deutschen Stadt, z. B. auch in Braunschweig und anderen Städten des Herzogtums. Da der Acker lange brach gelegen hatte, gab er gute Eruteu, und bald kamen die Bauern in so gute Verhältnisse, daß sie das Vorgeschossene abzahlen und Steuern geben konnten. Dieses Geld wurde wieder zur Ansiedelung neuer Kolonisten benutzt, denn Ackerland gab es genug in dem verödeten Lande, oder zur Unterstützung von Handel und Gewerbe, die gänzlich darniederlagen, verwendet. Den Handel beförderte der Kurfürst durch Anlage von Straßen und Kanälen, z. B- dem Friedrich Wilhelms-Kanal, welcher Spree und Oder mit einander verband und dem Schöpfer bald die Freude bereitete, daß er große Kähne von Hamburg nach Breslau durch Berlin hindurchfahren sah. Von großem Werte für den Handel war auch die Münzeinheit. Während früher fast jede Stadt eigene Münzen prägte, behielt sich jetzt Friedrich Wilhelm das Münzrecht vor. Den Seehandel beschützte und förderte er durch Gründung einer von einem holländischen Admiral geleiteten Kriegsflotte, welche eine brandenburgische Kolonie in Afrika, Friedrichsburg an der Goldküste, anlegte und in einem glücklichen Seekampf den Spaniern für geschuldete Hilfsgelder einige Silberschiffe wegnahm (Deutsche Jugend 6, Der große Kurfürst zur See). Diese Kolonie wurde leider vom Nachfolger des Kurfürsten an die Holländer verkauft. Wir haben schon gesehen, wie die Hugenotten in Brandenburg die Gewerbe förderten. Friedrich Wilhelm baute die verschiedensten Fabriken, Glashütten, Metallwerke, Zuckersiedereien, Seidenwebereien, und verschenkte sie, nachdem er sie mit Staatshilfe in flotten Gang gebracht, an geeignete Leute. Im Steuerwesen war der Übelstand, daß nur die Grundbesitzer Steuern zu bezahlen hatten. In der Stadt war der reichste Mieter steuerfrei, der ärmste Hausbesitzer steuerpflichtig. Daher läßt es sich erklären, daß viele Hauswirte ihre Häuser nach dem Kriege garnicht wieder aufzubauen Lust hatten. Der Kürfürst kam auf den Gedanken, in den Städten die Accise, eine Steuer für eingebrachtes Fleisch und Mehl einzuführen, an welcher alle Stadtbewohner teilnahmen. Hierdurch bewirkte er zusammen mit der Belebung von Handel und Industrie eine so rege Bauthätigkeit, daß z. B. in Berlin von 1669—1671 nicht weniger als 150 neue Häuser gebaut wurden. Das ist sehr viel, da es nicht mehr als 700 Häuser in der Stadt gab (jetzt in Braunschweig 6460). Bald nahmen alle Städte diese Steuer an, ans dem Lande blieb die Grundsteuer. Diese Steuer hieß Bede, d. H. der Kurfürst bat seine-Stände um Bewilligung einer Summe, wenn er z. B. zu einem Kriege derselben

19. Für die unteren und mittleren Gymnasial-Classen - S. 23

1848 - Jena : Frommann
23 niens Schuh (Antigonus Doson, Philipp Ii.) glücklich been- det. Philopömen, der lehte große Feldherr Griechenlands, kämpft gegen Sparta und dieaetoler (ss183). Endlich Bünd« niß mit Nom, welches nach dem Siege bei Cynoscephalä alle Staaten Griechenlands für frei erklärt, 196 v. Chr. (§. 26.) Krieg des Bundes mit Sparta und den sich eine ober- richterliche Gewalt anmaßenden Römern, welcher mit Co- rinths Zerstörung und Unterwerfung der Achäer unter Noms Herrschaft endet, 146. (§. 27.) Der ätolische Bund schließt sich gegen Philipp Ii. an die Römer an, wird aber bald Feind derselben, und reizt An- ti och us.de n Großen zum Kriege gegen Rom, auf dessen Seite die übrigen Griechen sind. Antiochus verwirft Hanni- bals Rath, und wird nach unklugem Zaudern erst beithermo- pylä, dann von Scipio bei Magnesia geschlagen. (§.26.) Die Aetoler müssen sich Roms Herrschaft unterwerfen, 189 v. Chr. Griechenland, zu Alexanders Zeit auf der Mittagshöhe seiner Kunst und Wissenschaft, bleibt auch als römische Pro- vinz noch die Pflanzschule derselben für spätere Zeiten, und verbreitet sie endlich über das übrige Europa. Ii. Die Römer. §. 20. Das älteste Italien. Zn Italien, dessen älteste Geschichte ebenfalls sehr dun- kel und sagenhaft ist, finden wir anfangs viele kleine Völker- schaften, welche meist von Umbrern, Ausonern und Sa- binern oder Sabellern abstammen. Vor 15oo schon fin- den sich im südöstlichen Italien auch Pelasger unter dem Na- men Oenotrer und Peucetier (Sage von Evander). Aus Kleinasien brachten Tyrrhener, die sich in Etrurien fest- setzten,, Schifffahrt mit. Die Etrusker (Pelasger ihrem Geschlecht nach), das Hauptvolk Mittelitaliens, verbreiten hier die erste Cultur (bis 1200). In Unteritalien ließen sich nach 1000 viele Griechen nieder. Croton, Sybaris, Ta- rent, Cumä, Neapolis u. a. (Pythagoras.) A eneas führte angeblich eine Colonie Trojaner nach Mittelitalien und ließ sich um 1200 in Latium, der Sage nach beim Latinus, dessen Tochter Lavinia er sich ver-

20. Geschichte des Alterthums - S. 560

1852 - Weimar : Albrecht
Verhältnisse der italischen Völkerschaf- ten. 560 das römische Heer drei Schlachtlinien. Die Hastati waren die jüngsten Soldaten und aus ihnen bestand die erste Schlachtreihe; die zweite nah- men die Principes ein, welche bereits im kräftigen Mannesalter standen; die dritte Scklachtlinie bildeten die Triarier, lauter alte und gediente Krieger. Außer diesen Abtheilungen hatte jede Legion noch mehrere Arten von Leichtbewaffneten, welche die ärmsten und die jüngsten Bürger waren. Seit dem 493 v. Chr. mit den Latinern geschlosse- nen Bündniß stellten die Latiner bis zu ihrer Unterwerfung zu den gemeinschaftlichen Kriegen ein dem römischen ganz gleiches Heer. Nach der Unterwerfung von Italien wurde jedes Jahr von dem Se- nate bei der Berathung über den' Kriegsplan die Anzahl der von den italischen Bundesgenossen zu stellenden Truppen bestimmt. Das Fußvolk der Bundesgenossen war gewöhnlich an Zahl dem römischen gleich, die Reiterei noch einmal so stark. Die Soldaten der römi- schen Kolonien und der Städte, welche das römische Bürgerrecht erhalten hatten, wurden den Legionen einverleibt, die der Latiner und der übrigen italischen Völker bildeten als Bundesgenossen eine eigene Abtheilung des römischen Heeres. Die Veränderungen in der römischen Verfassung wirkten auch auf die Einrichtung der Kolonien. Die Zahl der'kolonisten war nicht mehr wie in der ältesten Zeit 399, sondern bald 1599, bald 3999, bald auch eine andere Zahl. Mau betrachtete die Gründung einer Kolonie und die Aufnahme unter die Kolonisten als Beloh- nung für geleistete Kriegsdienste, und cs wurde daher Sitte dem Centurio ein größeres Ackerloos als dem gemeinen Fußsoldaten arr- zuweisen. Nachdem die Latiner völlig besiegt und die einzelnen la- unischen Städte unter verschiedenen Bedingungen dem römischen Staate einverleibt worden waren, entstand im Gegensatz zu den al- ten römischen Bürgerkolonien eine nene Art von Kolonien, nämlich latinische Kolonien des römischen Volkes, so daß es nun in dem römischen Staate römische und latinische Kolonien gab. Die Kolo- nisten der latinischen hatten nicht, wie die römischen, das volle rö- mische Bürgerrecht, sondern nur die unterste Stufe desselben, das Commercium oder das Recht, römisches Eigenthum zu erwerben und gültig zu veräußern. Die Kolonisten der latinischen Kolonien wur- den aus den unterworfenen und mit eben jenem geringen Bürger- recht in den römischen Staat aufgenommenen latinischen Städten gezogen. Dennoch ließen sich bisweilen auch Römer in eine latinische Kolonie aufnehmen, freilich mit Entsagung auf ihr volles Bürger- recht, und umgekehrt wurde bisweilen auch Latinern gestattet, sich in eine römische Kolonie einschreiben zu lassen und dadurch nach voll- endeter Gründung der Kolonie römische Bürger zu werden. Lati- nische Kolonien wurden immer häufiger gegründet und bisweilen die Rechte der latinischen Kolonien auch gewissen Städten ohne Anle- gung einer Kolonie übertragen. Gegen das Ende des fünften Jahr- hunderts der Stadt begriff der latinische Name (uomen Latinum) erstlich diejenigen latinischen Städte, welche noch als latinische von dem alten Bunde übrig waren, zweitens die zahlreichen latinischen Kolonien und drittens die Städte, auf welche der latinische Name und die damit verbundenen Rechte übertragen worden waren. Diese