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1. Theil 2 - S. 296

1880 - Stuttgart : Heitz
296 Mittlere Geschichte. 3 Periode. Deutschland. drang durch das dichte Gebüsch, sprang von Stein zu Stein, und kam nach einer Stunde glücklich mit dem Erzherzoge unten an. Welch eine Freude! Alle drängten sich um den geliebten Thronerben, der ihnen zum zweiten Mal geschenkt war. Als man sich aber nach dem Führer umsah, so war er nicht mehr zu finden, er hatte sich im Gedränge verloren. Die Rettung war aber so unverhofft und wunderbar, daß Viele glaubten, es sei wohl ein Engel gewesen. — Je größer die Gefahr war, desto lieber war sie ihm. Ost ging er -selbst auf die Bärenjagd aus und tödtete drei dieser Unthiere mit eigener Hand. Ein ander Mal kroch er zu einem Paar Löwen in den Käfig, und da diese wild auf ihn ansprangen, ergriff er ruhig eine Schaufel und schlug so lange auf sie los, bis sie sich still hinlegten. Von Maximilians Regierung ist besonders dreierlei herauszuheben: der ewige Landfriede, die Einteilung Deutschlands in zehn Kreise und die Einrichtung des Postwesens. Das Faustrecht, welches fast nirgends so allgemein, als in Deutschland geübt wurde, hatte bisher noch immer fortgedauert, so viele Befehle auch die Kaiser dagegen gegeben hatten; denn die großen und kleinen Raubritter trotzten aus ihren Felsenburgen der Ohnmacht des Oberhauptes und Keiner kümmerte sich viel um dessen Befehle. Da trat Maximilian auf und half der Sache aus dem Grunde. Er verbot auf dem Reichstage in Worms (1495) nicht nur jede Selbsthülfe, sondern er sorgte auch dafür, daß ein jeder sein Recht durchführen konnte. Dazu setzte er ein Gericht nieder aus erfahrenen Männern, das Reichskammergericht, vor welchem selbst jeder Reichsfürst belangt werden konnte. Es bekam seinen Sitz ansangs in Frankfurt am Main, nachmals in Speierund zuletzt in Wetzlar. Dadurch nun wurde der Landfriede in Deutschland hergestellt, und wenn auch noch dann und wann einzelne Räubereien und Gewaltthätigkeiten begangen wurden, so wurden sie doch streng bestraft und kamen immer seltener vor. Um aber die Ordnung besser handhaben zu können, theilte Maximilian Deutschland in zehn Kreise ein, die, von Norden nach bilden gerechnet, folgende waren: der westphälifche, ober-sächsische und niedersächsische, der burgundische, niederrheinische, fränkische und oberrheinische, der schwäbische, bairische und östreichische. Diese Eintheilnng blieb bis auf die letzten Zeiten des alten Reiches.

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1. Theil 2 - S. 300

1867 - Breslau : Max
298 Mittlere Geschichte. 3. Periode. Deutschland. herzig die Hand reichte und also sprach: „Gnädiger Herr, seid getrost! Gott lebt noch, der Euch retten kann und will. Folgt mir und fürchtet Euch nicht; ich will Euch dem Tode entführen." So ging er ihm voran, drang durch das dichte Gebüsch, sprang von Stein zu Stein, und kanl nach einer Stunde glücklich mit dem Erzherzoge unten an. Welch eine Freude! Alle drängten sich um den geliebten Thronerben, der ihnen zum zweiten Mal ge- schenkt war. Als man sich aber nach dem Führer umsah, so war er nicht mehr zu finden: er hatte sich im Gedränge verloren. Die Rettung war aber so unverhofft und wunderbar daß Viele glaubten, es sei wohl ein Engel gewesen. — Je größer die Ge- fahr war, desto lieber war sie ihm. Oft ging er selbst aus die Bärenjagd aus und tödtete drei dieser Unthiere mit eigener Hand. Ein ander Mal kroch er zu einem Paar- Löwen in den Käsig, und da diese wild auf ihn ansprangen, ergriff er ruhig eine Schaufel und schlug so lange auf sie los, bis sie sich still hinlegten. Von Maximilians Regierung ist besonders dreierlei heraus- zuhebell: der ewigelandfriede, die Eintheilung Deutsch- lands in zehn Kreise und die Einrichtung des Post- wesens. Das Faustrecht, welches fast nirgends so allgemein, als in Deutschland geübt wurde, hatte bisher noch immer fortgedauert, so viele Befehle auch die schwachen Kaiser dagegen gegeben hat- ten; denn die großen und kleinen Raubritter trotzten auf ihreu Felsenburgen der Ohnmacht des Kaisers und Keiner kümmerte sich viel um seine Befehle. Da trat Maximilian aus und half der Sache aus dem Grunde. Er verbot auf dem Reichstage in Worms (1495) nicht nur jede Selbsthülfe, sondern er sorgte auch dafür, daß ein Jeder sein Recht durchführen konnte. Dazu setzte er ein Gericht nieder aus erfahreneu Männern, das Re ichs - kammergericht, vor welchem selbst jeder Reichsfürst belangt werden konnte. Es bekam seinen Sitz anfangs in Frankfurt am Main, nachmals in Speierund zuletzt in Wetzl ar. Da- durch nun wurde der Landfriede in Deutschland hergestellt, und wenn auch noch dann und wann einzelne Räubereien und Gewaltthätigkeiten begangen wurden, so wurden sie doch streng bestraft, und kamen immer seltener vor. Um aber die Ordnung besser handhaben zu können, theilte Maximilian Deutschland in zehn Kreise ein, die, von Norden

2. Theil 2 - S. 208

1827 - Breslau : Max
£08 will euch dem Tode entführen." So ging er ihm voran, drang durch das dichte Gebüsch, sprang von Stein zu Stein, und kam nach einer Stunde glücklich mit dem Erzherzoge unten an. Welch eine Freude! Alle drängten sich um den geliebten Thronerben, der ihnen zum zweiten Mal geschenkt war. Als man sich aber nach dem Führer umsah, so war er nicht mehr zu finden; er hatte sich im Gedränge verloren. Die Rettung war aber so unverhofft und wunderbar, daß Viele glaubten, es sey wohl ein Engel ge- wesen. — Je größer die Gefahr war, desto lieber war sie ihm. Oft ging er selbst auf die Bärenjagd aus, und tödtete drei dieser Unthiere mit eigner Hand. Ein ander Mal kroch er zu einem Paar Löwen in den Kasich, und da diese wild auf ihn anspran- gen, ergriff er ruhig eine Schaufel, und schlug so lange auf sie los, bis sie sich still hinlegten. Seine Regierung dauerte von 1493 bis 1519. Von ihm ist besonders dreierlei zu merken, der ewige Landfriede, die Ein- theilung Deutschlands in zehn Kreise und die Einrichtung des Postwesens. Das Faustrecht, welches fast nirgends so allgemein als in Deutschland geübt wurde, hatte bisher noch immer fortgedauert, so viele Befehle auch die schwachen Kaiser dagegen gegeben hat- ten. Denn die großen und kleinen Raubritter trotzten auf ihren Felsenburgen der Ohnmacht des Kaisers, und Keiner kümmerte sich viel um seine Befehle. Da trat Maximilian, der nach seines Vaters Tode zum Kaiser gewählt war, auf, und half der Sache aus dem Grunde. Er verbot nicht nur jede Selbsthülfe, sondern er sorgte auch dafür, daß ein Jeder sein Recht durchführen könnte. Dazu setzte er ein Gericht nieder aus erfahrenen Männern, das Reichskammergericht, vor welchem selbst jeder Reichsfürst belangt werden konnte. Es bekam seinen Sitz anfangs in Frank- furt am Main, nachmals in Speier, und zuletzt in Wetzlar. Da- durch nun wurde der Land friede in Deutschland hergestellt, und wenn auch noch dann und wann einzelne Räubereien und Gewaltthätigkeiten begangen wurden, so wurden sie doch streng bestraft, und kamen immer seltener vor. Um aber die Ordnung besser handhaben zu können, theilte er Deutschland in zehn Kreise ein, die, von Norden nach Sü- den gerechnet, folgende waren: der westphälischc, obersächsische

3. Geschichte des Mittelalters - S. 284

1904 - Langensalza : Schulbuchh.
284 Bisher hatte das Faustrecht noch immer fortgedauert, so viele Besehle auch die schwachen Kaiser dagegen gegeben hatten; denn die großen und kleinen Raubritter trotzten auf ihren Felsenbnrgen der Ohnmacht des Kaisers, und keiner kümmerte sich viel um seine Befehle, ^a trat 2)?njtmiltan auf und half der (Sache aus dem ©runde. Er verbot auf dem Reichstage in Worms (1495) nicht nur jede Selbsthilfe, sondern sorgte auch dafür, daß ein jeder sein Recht durchführen konnte. Dazu setzte er das Reichskammergericht ein, vor welchem selbst jeder Reichsfürst belangt werden konnte. Es bekam seinen Sitz anfangs in Frankfurt am Main, nachmals in S p eie r und zuletzt in W e tz l a r. Dadurch nun wurde der Landfriede in Deutschland hergestellt, und wenn auch noch dann und wann einzelne Räubereien und Gewalttätigkeiten begangen wurden, so wurden sie doch Itreng bestraft und kamen immer seltener vor Zur Unterhaltung dieses Gerichtes und zur Deckung der allgemeinen Ausgaben mußte zum erstenmale eine Reichssteuer, der sogenannte „gemeine Pfennig" erhoben werden Um die Ordnung besser handhaben zu können, teilte Maximilian Deutschland in zehn Kreise ein, die, von Norden nach Süden gerechnet, folgende waren: der niederrheinisch-westfälische, der ober-fächfifche, der niedersächsische, der bnrgundische, der kurrheinische, der fränkische und der oberrheinische, der schwäbische, der bayrische und der österreichische. An der Spitze jedes Kreises stand ein Kreis-hai.ptmann, welcher in seinem Bezirke für Aufrechterhaltung des Reichsfriedens, für Ausführung der Urteile des Reichskammergerichts und im Kriege für Aufbietung der Reichstruppen zu sorgen hatte. Vor Maximilian hotte es in Deutschland noch keine P o st gegeben. Wollte man entfernten Freunden und Verwandten von sich Nachricht geben, so mußte man mit vielen Kosten einen Boten schicken. Nur einige Handelsstädte hielten sich solche Boten, die regelmäßig an gewissen Dagen abgingen und für schweres Geld auch wohl für andere Briefe und Pakete mitnahmen. Da machte ein deutscher Edelmann, Franz von Taxis, dem Kaiser Maximilian den Vorschlag, zwischen Wien und Brüssel (damals der Hauptstadt der Niederlande) eine reitende Post anzulegen. Der Kaiser

4. Bilder aus der vaterländischen Geschichte für die Elementarschule - S. 48

1874 - Köln [u.a.] : Schwann
— 48 — der feiert unten die Hl. Messe und zeigt dem Prinzen das Hl. Sakrament, und Maximilian bereitet sich zum Tode. Da erscheint bei dem Kaisersohne auf schwindelnder Höhe ein Landmann, wie 0 | ein Bote des Himmels, spricht ihm Muth ein, springt vor ihm . i hinab von Stein zu Stein und von Fels zu Fels. Nach einer j Stunde sind beide unten; der edle Landmann aber verschwindet im Gedränge, ohne seinen Lohn abzuwarten; nie hat man weiter von ihm gehört. Kein Wunder, daß die Leute sagten, ein Engel habe den Prinzen aus der Höhe hinabgeführt. Aehnliche Jagdanekdoten erzählt man viele von ihm. Zuweilen erlegte er an einem Tage drei Bären mit eigner Hand. Einmal ging er zu zwei Bären in einen Käfig, und als diese wüthend gegen ihn ansprangen, schlug er sie mit einer Schaufel so lange, bis sie sich ruhig niederlegten. Wiederholt und stets glücklich kämpfte er sogar mit Löwen. Als Waidmann liebte er den Falken, die Armbrust und den Speer, als Kriegsmann sein gutes Schwert, daneben Harnisch und Kanone. 2. Abschaffung des Faustrechtes. Zur Zeit Maximilians herrschte in Deutschland noch eine Unsitte, die aus alter Zeit herstammte. Es war das Faust recht. Wenn ein Adeliger, ein Ritter, eine Stadt sich von jemanden beleidigt glaubte, so suchte der beleidigte Theil nicht immer bei einem ordentlichen Gerichte oder bei dem Kaiser sich Recht zu verschaffen, sondern häufig griff er zu den Waffen, um sich selbst für die erlittene Kränkung zu rächen. Solche Privatkriege nannte man Fehde. Bei den Befehdungen blieb es nicht immer bei einem ehrlichen Kampfe zwischen den Streitenden; nicht selten fielen die kleinen Herren und auch selbst Neichsfürsten in das Gebiet ihres Gegners, raubten, mordeten auch die Unschuldigen und steckten Städte und Dörfer in Brand. Dem Faustrecht hat Kaiser Maximilian ein Ende gemacht. Im Jahre 1495 hielt er einen Reichstag zu Worms. Auf demselben wurde bestimmt: „Es soll das Faustrecht und das Fehdegericht aufhören und ein ewiger Landfrieden im deutschen Reiche walten; wer diesen bricht, verfällt der Reichsacht und einer Buße von zweitausend Mark Gold. Wer sich von jemanden beschädigt hält, hat sich an das Reichskammergericht zu wenden, das nach des Reiches Rechten und Gewohnheiten zu entscheiden hat." Das Reichskammergericht hatte über alle Rechtsfragen zwischen den Großen des Reiches zu entscheiden; auch konnten die Unterthanen bei demselben Beschwerde gegen ihre Fürsten führen. Um die Handhabung des Landfriedens zu erleichtern, wurde Deutschland in zehn Kreise getheilt. Jeder Kreis hatte einen Hauptmann an der Spitze, der eine bewaffnete Mannschaft hielt, um die Ruhestörer zu strafen und die Ausführung der Urtheile des Reichskammergerichtes nötigenfalls zu erzwingen.

5. Realienbuch - S. 63

1914 - Langensalza : Beyer
I Deutsche Kaiser gegen Ende des Mittelalters. — E. Maximilian. 63 noch die Kreuzheere, die gegen sie anrückten, zu widerstehen. Jetzt zeigte es sich, wie schwach das früher so waffentüchtige Deutsche Reich geworden war. Die L)ussiten kämpften nicht bloß in Böhmen, sondern sie drangen weit nach Norden, selbst bis zur Ostsee vor und verheerten weithin die deutschen Lande. Erst als sie unter sich uneinig wurden, nahm der Krieg ein Ende. Eie erhielten die Zusicherung, daß ihnen beün Abend- mahl der Kelch gereicht werden dürfe, und schließlich erkannten sie Sigis- mund als König von Böhmen an. £. Maximilian I. 1493—1519. 1« Persönlichkeit. Maximilian, der letzte Kaiser des Mittelalters, war ein Meister in allen ritterlichen Übungen, weshalb man ihn „den letzten Ritter" genannt hat. Einst erschien auf einem Turniere in Worms ein französischer Ritter von riesenhaftem Wuchs und forderte die Deutschen zum Kampfe heraus. Da sprengte ein Ritter mit ge- schlossenem Visier hervor, kämpfte mit dem Franzosen und warf ihn in den Sand. Bller Bugen waren auf den Sieger gerichtet; er öffnete sein visier, und siehe! es war der Kaisersohn, dem nun alle freudig zujubelten. Bis kühner Gemsenjäger bestieg er die höchsten Berge. Einst hatte er, so erzählt man, einen sehr steilen Felsen, die Martins wand bei Inns- bruck, erklettert. Er gelangte auf einen schmalen Felsvorsprung und konnte weder vorwärts noch rückwärts. Schon glaubte er sich verloren, da erschien ein Bergsteiger und befreite ihn aus seiner schrecklichen Lage. Maximilian tat sich aber auch auf geistigem Gebiete hervor. Er konnte mehrere Sprachen reden und schrieb verschiedene Bücher. Dazu beschützte er die Gelehrten und Künstler. Der größte deutsche Maler seiner Zeit, Blbrecht Dürer in Nürnberg, erhielt von ihm Bufträge. Von einem so hochbegabten, gelehrten und leutseligen Herrscher konnte man für Deutschland Großes erwarten. 2. Ordnung der deutschen Verhältnisse. Bisher durften die Fürsten und Ritter sich gegenseitig befehden. Diesen: Zustande machte Maximilian auf dem Reichstage in Worms 1495 ein Ende, denn hier - wurde der ewige Landfriede geschloffen. Blle Streitigkeiten sollten durch die Richter entschieden werden. Daher wurde das Reichs- kammergericht gegründet, ein oberstes Reichsgericht, das anfangs in Frankfurt a. M. und später in Wetzlar seinen Sitz hatte. Zur besseren Durchführung des Landfriedens teilte Maximilian das Reich in zehn Kreise. Bn der Spitze eines jeden Kreises stand ein hauptmann, der darüber wachen mußte, daß der Landfriede gehalten wurde und die Urteile des Reichskammergerichts zur Busführung kamen. Im Falle eines Krieges brachte der hauptmann eine waffenfähige Mannschaft zusammen. Die Krieger dienten für Sold und wurden Landsknechte genannt. Um ihre Busbildung machte sich Maximilian

6. Auszug aus dem Lehrbuche der Weltgeschichte für Schulen - S. 260

1882 - Münster : Coppenrath
260 Viernnddreiigster Abschnitt. Maximilian I. Die Kejormation. Deutschland unter Maximilian I. (14931519). Einfhrung des cwigeir Landfriedens und des Reichskammergerichtes. Einteilung Deutschlands in zehn Kreise. Erfolgreiche Verbindung zur Vergrerung seiner Hausmacht. Gegen das Ende seiner Regierung beginnt die Reformation und breitet sich unter seinem Nachfolger/Karl V., immer weiter aus. Maximilian I. (1493 bis 1519). In jener so viel-fach aufgeregten und sich vllig umgestaltenden Zeit, von 1493 bis 1519, regierte in Deutschland Maximilian I., der Sohn Friedrichs Iii. Er war einer der herrlichsten Regenten Deutsch-lands; in allen seinen Handlungen bewies er sich rasch und unternehmend. Immer voran, wo es Deutschlands Ehre galt, bil-bete er auch den Mittelpunkt einer groen geistigen Thtigkeit. Die ersten Dichter und Knstler waren von ihm hochgeehrt. Er war ihr Freund, ihr Frderer. Er selbst sprach mehre Sprachen, schrieb mehre Bcher. Ihm hat Deutschland viele ntzliche An-stalten zu verdanken. Er war es, der dem wilden Faustrecht ein endliches Ziel setzte. Im Jahre 1495 hielt er einen Reichstag zu Worms, auf welchem der ewige Landfrieden beschlossen wurde. Bei Strafe der Reichsacht, bei Verlust aller Lehen und Rechte sollten nunmehr alle Befehdungen aufhren. Die bereits milder gewordenen Sitten, und die durch die Ersiudung des Schie-Pulvers vernderte Kriegfhrung, welche den Raubrittern hinter den Mauern ihrer Felsenburgen keinen Schutz mehr lie, waren zur Erreichung dieses Zieles sehr gnstig. Sollte aber dieser Landfrieden Bestand haben, so mute auch notwendig ein Gerichtshof vorhanden sein, bei welchem jeder sein Recht nachsuchen konnte. Es wurde deshalb ein R e i ch s -kmmergericht angeordnet, das aus einem Kammerrichter und sechzehn Beisitzern bestand. Am 31. Oktober 1495 wurde es zu Frankfurt a. M. erffnet; nachher wurde es nach Speyer und im Jahre 1689 nach Wetzlar verlegt. Um Ruhe und Ordnung besser zu handhaben, wurde Deutschland in zehn Kreise eingeteilt. Diese waren: der sterreichische, bayerische, schwbische, frnkische, oberrheinische, kurrheinifche, westflische, niederschsische, ober-

7. Deutsche Geschichte bis zum Ausgang des Mittelalters - S. 116

1915 - Münster i. Westf. : Schöningh
— 116 — verstand die meisten damals in Europa gebräuchlichen Sprachen und konnte seinen Soldaten in sieben Sprachen Befehle erteilen. Wegen seiner ritterlichen Tugenden hat man ihn „den letzten Ritter" genannt. Er ließ eine Sammlung von Liedern des Mittelalters anlegen, die nach dem Schlosse Ambras in Tirol die Ambraser Handschrist genannt wird. Ihm verdanken mir auch die Erhaltung des Volks-epos Gudrun, und er selbst ist der Verfasser einer erzählenden Dichtung, die unter dem Namen „T e u e r d a n k" (der auf Abenteuer denkt) bekannt ist und eigene Erlebnisse wiedergibt. Maximilian war ferner ein Fürst von hoher staatsmännischer Begabung und ein trefflicher Kenner des Kriegswesens, das er wesentlich verbessert hat; doch fehlte ihm die Beharrlichkeit, und bei seiner zu großen Freigebigkeit kam er öfter in Geldverlegenheiten. Sicherung der inneren Wohlfahrt. Um dem Fehdewesen im Reiche ein Ende zu machen und die Unsicherheit im Lande zu beseitigen, wurde auf dem Reichstage zu Worm der ewige Landfriede verkündet (1495). Zur Verbesserung der Rechtspflege errichtete der Kaiser das Reichskammergericht, das anfangs seinen Sitz zu Frankfurt a. M. (1495), später zu Speier (1527) und zuletzt zu Wetzlar (1693—1806) hatte?) Es sollte dazu dienen, die Bestimmungen des ewigen Landfriedens durchzuführen und aufrecht zu erhalten. Zur besseren Durchführung des Landfriedens und zur Vollstreckung der Urteile des Reichskammergerichts teilte Maximilian Deutschland in zehn Kreise. Durch diese Einteilung wurde die Macht des Kaisers beschränkt und Deutschland noch mehr zersplittert, da jeder Kreis zunächst für sich sorgte, ohne auf das Reich Rücksicht zu nehmen. Der Kaiser führte auch die Post im Reiche ein; die erste Post führte von Wien nach Brüssel (1516); der erste General-Postmeister war der Graf von Thurn und Taxis. Zur Unterstützung des Reichskammergerichts und eines Reichsheeres sollte eine Reichs st euer, der gemeine Pfennig, eingeführt werden; von 1000 Gulden Vermögen sollte ein Gulden, von 500 Gulden ein halber gezahlt werden. Vergrößerung der Hausmacht. Von seinem Vater erbte Maximilian Österreich, Steiermark, Kärnten, Krain 1) Der erste Vorsitzende war der Graf Eitel Fritz von Hohen-z o l l e r n.

8. Lehrbuch der Geschichte vom katholischen Standpunkte aus - S. 139

1864 - Hildburghausen : Nonne
Ix. Zeitraum. Deutschland unter dem Hause Defterreick. 139 nämlich nach Karls Tode seinen Sohn mit Maria vermählen und hatte deshalb sogleich von Burgund Besitz genommen. Als aber die Hei- rath mit Maximilian zu Stande ge- kommen war, wollte er das Herzog- thum nicht herausgeben. Maximilian griff deshalb zu den Waffen, konnte jedoch, ungeachtet er an der Spitze sei- ner treuen Niederländer manchen glän- zenden Sieg erfochten hatte, das ihm gebührende Herzogthum nicht wieder erobern. 1493 starb Friedrich Iii., und zu seinem Nachfolger wählte man Maxi- milian I. (1493—1519). Er war durchaus das Gegentheil seines Va- ters, rasch, unternehmend und beson- ders thätig. Ihm hat Deutschland viele nützliche Anstalten zu verdanken. Dieser große Mann gründete auf dem Reichstage zu Worms (1495) den ewigen Landfrieden, welcher dem schäd- lichen Faustrechte auf immer ein Ende machte; er führte durch Franz von Taxis im deutschen Reiche das Post- wesen ein, stiftete (1495) das Reichs- kammergericht zu Frankfurt, schuf stehende Regimenter und theilte Deutschland in die bekannten zehn Kreise ein. In jedem derselben war ein Hauptmann mit einigen Rathen bestellt', um die Hand- habung des Landfriedens zu über- wachen und die Urtheile des Kam- mergerichts zu vollziehen. 1499 eroberte Ludwig Xii. von Frankreich das Herzogthum Mai- land, und als Maximilian den Römerzug unternehmen wollte, ver- weigerten ihm die Venetianer den Durchzug durch ihr Land; deshalb nahm er den Titel eines erwählten römischen Kaisers an, was seine Nachfolger auch thaten, von denen nur ein einziger noch, Karl V., vom Papste gekrönt wurde. es muß von ihm gesagt werden, daß er für das Kurfürstenthum sehr wenig gethan hat. Gleich nach der Huldigungsfeier ging er nach Fran- ken zurück, übertrug dem 15jährigen Kurprinzen Johann die Regierung und ist auch nachher nur vier Mal wieder in das Reich gekommen. Von ihm ist nur zu erwähnen, daß er mit starker Hand die pommer- schen Herzöge zwang, die Lehns- herrschaft Brandenburgs anzuer- kennen und einige Landestheile ab- zutreten, und daß er in einem andern Kriege gegen den Herzog von Sagan die Städte Krossen, Züllichau und Sommerfeld er- warb. Er hinterließ das Land 602 Q.-Meilen groß seinem ge- lehrten Sohne. Johann Cicero (1486 — 1499.) Dieser liebte den Frieden und das Volk zu beglücken, war seine Freude. Durch weise Einrichtun- gen kamen Handel und Gewerbe zu hoher Blüthe, und Wohlstand und Zufriedenheit nahmen immer mehr zu. Unter ihm wurden zuerst Apotheken und Buchdruckereien an- gelegt. Das Land vergrößerte er nur um die 6 Q.-Meilen große Herrschaft Zossen. Seine Liebe zu den Wissenschaften vererbte er auf seinen Sohn. Joachim I. Nestor (1499 — 1595.) Dieser Fürst zeichnete sich nicht nur später durch Erfahrung und weise Mäßigung aus, sondern er war auch schon bei seinem Regie- rungsantritt ein entschlossener und thatkräftiger Jüngling. Die Ade- ligen glaubten, sie würden wie frü- her ihr Raubhandwerk fortsetzen können, er aber ließ sie, wo sie dabei angetrofsen wurden, ohne Barmherzigkeit hinrichten. Durch Ausdauer und Strenge

9. Vaterländische Geschichtsbilder - S. 88

1896 - Leipzig : Brandstetter
— 88 — Um dem Raub- und Fehdewesen der Fürsten und Ritter ein Ende zu machen, wurde auf dem Reichstage zu Worms 1495 -er ewige Landfriede angeordnet. Infolge deffen sollte nicht nur auf einige Jahre, sondern auf ewige Zeiten ^ede Selbsthilfe im Reiche verboten sein. Wer den Landfrieden brach, also aus eigene Faust auszog, um seinen Feind zu bestrasen, wurde in die Acht gethan, mußte 2000 Mark Geldstrafe zahlen und verlor alle Lehen und Rechte. — Zur Entscheidung von Streitigkeiten wurde ein oberster Gerichtshof, das Reichskammergericht, eingesetzt. Es hatte seinen Sitz zuerst in Frankfurt am Main, dann in Speier bis 1690, zuletzt in Wetzlar. 'Es war weder vom Kaiser noch von irgend einem Landesfürsteu abhängig. Alle Deutschen freuten sich dieser Einrichtung, nur die Schweizer nicht, die sich 1499 ganz vom deutschen Reiche losrissen. In jedem Jahre sollte ein Reichstag zusammentreten, der über den Landfrieden, über die Ausführung der Urteile des Reichskammergerichts und über des Reiches Wohl überhaupt wachen sollte. — Um aber das Reichskammergericht zu erhalten und zugleich den Anfang zu einem Reichsheere zu machen, legte Maximilian zum ersten Male eine allgemeine Reichssteuer, den sogenannten „gemeinen Pfennig", auf. Jeder, der über 15 Jahre alt war, mußte von je 1000 Gulden seiues Besitzes 1 Gulden, von 500 Gulden 1j2 Gulden it. s. w. zahlen. Mit der Einnahme dieser Steuer waren die Geistlichen beauftragt. — Um aber diese Reichssteuer besser eintreiben und den Schrieben sorgsamer überwachen zu können, teilte Maximilian 1512 Deutschland in zehn Kreise, nämlich in beit obersächsischen, niebersächsischen, westfälischen, kurrheinischen, oberrheinischen, schwäbischen, fränkischen, bayerischen, österreichischen und burgundischen. Jeber Kreis hatte einen Kreisobersten. Leiber würde es dadurch mit der Ordnung im Reiche nicht besser; die alte Unordnung blühte lustig weiter. So erwiderte der Ritter Franz von Sickin gen auf einen Reichsbefehl, der ihn von seinen Gewaltthaten abmahnte: „Es seynd die alten Geigen: an Befehlen mangelt's nit, aber au denen, die gehorchen." Damals fielen von Osten die Türken und von Westen die Franzosen in das Reich. Um diesen Einfällen zu wehren, errichtete Maximilian ein Reichsheer. Früher hatten die Ritter den Kern der Heere gebildet. Als aber nach der Erfindung des Schießpulvers die Feuerwaffe immer mehr in Gebrauch kam, traten an die Stelle der Ritter immer häufiger Fnßsoldaten. Es waren geworbene Kriegsleute, die das Kriegerhandwerk handwerksmäßig betrieben und bald diesem, bald jenem Herrn dienten. Man nannte sie Söldner oder Landsknechte. Sie waren meist aus dem Bauernstände hervorgegangen. Gegen Zahlung eines „Handgeldes" traten sie auf eine bestimmte Zeit in das Heer ein. Sie erhielten monatlich etwa 20—24 Mark Sold, doch suchten sie sich durch Mord und Brand, Raub und Plünderung soviel als möglich zu bereichern. Für Kleidung und Bewaffnung hatten sie selbst zu sorgen. Sie kleideten sich ganz nach Belieben. Als Erkennungszeichen trugen sie am Arme eine „Felb-binbe." Als Waffen dienten ihnen ein kurzes Seitengewehr, 2 Pistolen und eine 5 m lange Pike (Spieß) oder statt dieser eine Muskete. Sie hatten ihre eigenen Sitten, ihre eigenen Gesetze soldatischer Ehre, ihre eigenen Lieber, ihren freien, heiteren Sinn. Wohl waren sie bei ihrem wilben Lebeu roh und beutelustig, aber sie trugen boch sehr viel bazn bei, daß beutsche Tapfer-

10. Deutsche Geschichte mit entsprechender Berücksichtigung der sächsischen - S. 28

1918 - Leipzig : Hirt
- 28 — "85. Buchholz). Als im Jahre 1485 die Brüder diese Länder teilten, wählte Albert Meißen, für Ernst blieb Thüringen. Durch diese Teilung entstanden zwei sächsische Fürstenfamilien oder Linien, die Ernestinische Nachkommen des Ernst) und die Albertinische (= Nachkommen des Albert). Xiv. Maximilian I. 1. Wie tltntt Bücher drucken lernte. Nach Kaiser Sigismund haben Albrecht Ii. und Friedrich 111. auf dem deutschen Throne gesessen. Unter ii.io. letzterem erfand um das Jahr 1450 Johann Gutenberg aus Mainz die Buch drucke rkuu st. 2. Warum Maximilian 1. der letzte Ritter heitzt. Nach Friedrich Iii. regierte sein Sohn Maximilian I. von 1493 — 1519. Ihn zierten Tapferkeit und Mut, Edelsinn und Treue, Liebe zu Kunst und Wissenschaft. Diese Tugenden hatten früher als Schmuck eines echten Ritters gegolten, weshalb man Maximilian auch den letzten Ritter nennt. 3. Wodurch Marimilian den Landfrieden erzwingen konnte. Im Jahre 1495 machte Maximilian dem Unwesen des Faustrechts für immer ein Ende, indem er den ewigen Landfrieden einführte. Er konnte mit mehr Nachdruck auf die Erfüllung dieses Gesetzes halten, da schon 150 Jahre zuvor ein deutscher Mönch, Bertold Schwarz, das Schießpulver erfunden hatte. Jetzt wußten sich die raub- und kriegslustigen Ritter hinter den Mauern ihrer Burgen nicht mehr so sicher als früher. 4. Wie Maximilian die Verwaltung des Reiches erleichterte. Zur Aufrechterhaltung des ewigen Landfriedens setzte Maximilian das Reichs-fammergericht ein, welches die Streitigkeiten der Fürsten und Ritter untereinander entscheiden sollte (Frankfurt am Main, später Wetzlar an der Lahn). Um den Beschlüssen des Reichskammergerichts auch Kraft und Nachdruck zu verschaffen, teilte Maximilian ganz Deutschland in zehn Kreise. Über jeden Kreis setzte er einen Kreisobersten, welcher den Land frieden zu überwachen und die Urteile des Kammergerichts zu vollstrecken hatte. Die Schweiz allerdings versagte dem Reichskammergerichte ihre Anerkennung. Da sie Maximilian nicht zum Gehorsam zwingen konnte, so trennte sie sich ganz vom deutschen Reiche. 5. Wodurch Maximilian für den Verkehr sorgte. Maximilian führte auch das Postwesen in Deutschland ein. Mit seiner Regierung schließt das Mittelalter. Xv. 3> t e Reformation. I. Luthers Auftreten. 1. Warum Luther nicht ward, was er werden sollte. Martin 1483. Luther wurde am 10. November 1483 zu Eisleben geboren. Er war der Sohn eines armen Bergmannes. Der Knabe wuchs in strenger Zucht auf. Frühzeitig brachte ihn der Vater zur Schule. Da ihm das

11. Bilder und Lebensbeschreibungen aus der Weltgeschichte - S. 220

1887 - Hannover : Meyer
220 100. Maximilian I. ba§ Postwesen. Der ewige Landfriede sollte dem Faustrecht ein Ende machen. Noch immer maßten sich bis dahin Fürsten, Ritter und Städte das Recht an, ihren Feinden Fehde anzusagen, so daß Deutschland beständig voll kleiner Kriege, Überfall, Raub und Mord war. Um die Gerichte kümmerten sich die Starken nicht, um den Kaiser wenig. Das sollte endlich anders werden: Maximilian gebot ewigen Landfrieden. Wenn künftig einer eine Sache wider den andern hatte, fo sollte er ihn verklagen. Zu dem Ende setzte Maximilian für die reichsunmittelbaren Herren einen eigenen Gerichtshof, das Reichskammergericht zu Frankfurt ein Dieses war nun der höchste Gerichtshof des Reichs. Damit die Urteile des Reichskammergerichts auch gehörig vollstreckt werden könnten, teilte der Kaiser Deutschland in zehn Kreise; wollte der Verurteilte sich nicht fügen, so mußte die Mannschaft des Kreises wider ihn ausziehen. Anfangs konnten zwar der ewige Landsriede und das Reichskammergericht nicht zu Straft kommen; aber allmählich ging es besser, und die Störensriede wurden gebändigt. So half Maximilian selbst das entartete Rittertum zu Grabe tragen. 6. Das Postwesm. Posten hatte es bislang in Deutschland nicht gegeben; nur zwischen gewissen Städten bestand eine regelmäßige Verbindung durch reitende Boten oder Landkutschen. Das Reifen war deshalb sehr beschwerlich, und wer nicht mußte, blieb hübsch zu Hause. Wollte man einen Brief verschicken, so mußte man auf Gelegenheit warten oder einen eigenen Boten absenden. Wie gut, daß Maximilian das Post-wesen, welches in Frankreich schon bestand, auch in Deutschland einführte! Dre erste Post wurde zwischen Wien und Brüssel eingerichtet. Die damaligen Postkutschen waren übrigens schwerfällige Rumpelkasten, in welchen die Rcifendeii auf den holperigen Wegen tüchtig geschüttelt und gestoßen wurden. Oft schlug der Wagen auch um oder blieb im tiefen Schlamme stecken; im letzteren Falle stiegen wohl die Reisenden ans und halsen ihn herausheben. Wie viel besser haben wir es jetzt! 7. Maximilians Lebensende. Als Maximilians blonde Locken längst ergraut waren, faßte er noch den Plan, die Türken wieder ans Europa zu vertreiben. Die Fürsten hatten aber keine Lust, und als der päpstliche Legat Cajetan ihnen im Namen des Papstes zureden wollte, sagten sie ihm, der Türke, den man bekämpfen müsse, sei wohl in Italien zu suchen. Das war 1518, als schon Luthers Hammerschläge durch das Land gedröhnt hatten. Maximilian war wohlwollend gegen Luther gesinnt, ahnte aber die Größe des von ihm begonnenen Werkes nicht. — Im folgenden Jahre starb der Kaiser. Schon einige Jahre hindurch hatte er auf allen Reifen feinen Sarg mit sich geführt. Mit ihm, dem „letzten Ritter", schließt das Mittelalter, und Luther führt mit feiner Bibel die neue Zeit herauf, welche schon längst durch die Erfindungen eines Barthold Schwarz und Gutenberg, sowie durch die Entdeckungen eines Kolumbus und Vaseo de Gama vorbereitet war.

12. Die Geschichte der neuern Zeit - S. 43

1864 - Köln : DuMont-Schauberg
Deutschland unter Maximilian I. 43 streiften, und ans der andern Seite seine Theilnahme an den Angelegen- heiten Italiens, Hülfe von den deutschen Ständen zu verlangen. Die Deutschen waren jedoch gegen den Zusammenhang ihres Reiches mit Italien schon so gleichgültig geworden, daß der Einfall der Franzosen in dasselbe (s. S. 36) ihnen kein so dringender Gegenstand der Be- rathung zu sein schien, als die Herstellung und Begründung der Ord- nung und des Friedens in Deutschland. Besonders die Städte erklär- ten sich gegen jede Geldhülfe, bevor nicht Friede, Recht und Ordnung im Reiche aufgerichtet wäre. So preßten die Stände der Verlegenheit des Königs den ewigen Landfrieden und Verordnungen zur Aufrecht- haltung und Handhabung desselben ab. Zuerst wurde der sogenannte königliche Landfriede von Worms am 7. August 1495 bekannt gemacht. Durch denselben wurden alle Befehdungen bei Strafe der Reichsacht auf ewig verboten; wer einem Landfriedensbrccher Unter- stützung oder Vorschub irgend einer Art leisten würde, wurde mit dem- selben in eine Klasse gestellt. Da in Folge des ewigen Landfriedens Jeder mit seinen Ansprüchen gegen einen andern an die Entscheidung der Gerichte gewiesen wurde, so war die Errichtung eines höchsten Reichsgerichts für die unmittelbaren Reichsstände, welche ihre Streitigkeiten bisher mit den Waffen ausge- macht hatten, nothwendig. Der natürliche Richter wäre eigentlich der König und das competente Gericht das an dem Hoflager desselben be- stehende Hofgericht gewesen, allein die Stände verlangten ein von dem königlichen Hoflager unabhängiges und in einer dazu bequem gelegenen Stadt des Reiches fest angeordnetes Reichsgericht, an dessen Besetzung sie selbst Theil nehmen wollten. Mit dem königlichen Landfrieden wurde daher zugleich die Kammergerichts-Ordnung publicirt. Das Ge- richt erhielt einen Kamm erricht er, der entweder ein geistlicher oder weltlicher Fürst oder doch wenigstens ein Graf oder Freiherr sein mußte, zum Präsidenten, und sechszehn sogenannte Urtheiler zu Beisitzern, die zur Hälfte aus Doctoren beider Rechte, zur Hälfte aus Rittern bestehen sollten. Ihre Ernennung hing zwar vom Könige ab, aber mit dem Rathe und der Einwilligung der versammelten Stände. Dadurch, daß das Kammergericht in erster Instanz nur für die unmittelbaren Reichsstände bestimmt war, und die Klagen der Unterthanen nicht anders annehmen durfte, als in Fällen, wo dieselben an den unmittel- baren Ausspruch des Königs appelliren konnten, erlitt die Gerichtsbarkeit der Reichsstände über ihre Unterthanen durch das Kammergericht keine Beeinträchtigung. Maximilian selbst eröffnete am 31. October 1495 zu Frankfurt das ueue Kammergericht, zu dessen erstem Präsidenten der Graf Friedrich von Zollern ernannt worden war. Zum Zwecke der Handhabung des Landfriedens und der Vollziehung der Kammcrgerichts- Urtheile kam 1512 eine neue Eintheilung des Reiches in zehn Kreise zu Stande. In jedem der zehn Kreise wurde ein Hauptmann mit einigen Räthen angestellt, um nicht bloß den Landfrieden zu hand- haben, sondern auch die Urtheile des Kammergerichts zu vollziehen.

13. Kaisers Bilder und Lebensbeschreibungen aus der Weltgeschichte - S. 88

1906 - Hannover-List [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
88 39. Maximilian I. (1493-1519). Der ewige Landfriede sollte dem Faustrecht ein Ende machen. Noch immer maßten sich bis dahin Fürsten, Ritter und Städte das Recht an, ihren Feinden Fehde anzusagen, so daß Deutschland beständig voll kleiner Kriege, Überfall, Raub und Mord war. Um die Gerichte kümmerten sich die Starken nicht, um den Kaiser wenig. Das sollte endlich anders werden: Maximilian gebot ewigen Landfrieden. Wenn künftig einer eine Sache wider den andern hatte, so sollte er ihn verklagen. Zn dem Ende setzte Maximilian für die reichsunmittelbaren Herren einen eigenen Gerichtshof, das Reichskammergericht zu Frankfurt, ein. Dieses war nun der höchste Gerichtshof des Reichs. Damit die Urteile des Reichskammergerichts auch gehörig vollstreckt werden könnten, teilte der Kaiser Deutschland in zehn Kreise; wollte der Verurteilte sich nicht fügen, so mußte die Mannschaft des Kreises wider ihn ausziehen. Anfangs konnten zwar der ewige Landfriede und das Reichskammergericht nicht zur Kraft kommen; aber allmählich ging es besser, und die Störenfriede wurden gebändigt. So half Maximilian selbst das entartete Rittertum zu Grabe tragen. 3. Der „Gemeine Pfennig". Zur Bestreitung der Ausgaben des Reichs, z. B. für das Heer, zur Besoldung der Beamten usw., sollte eine allgemeine Reichssteuer, der Gemeine Pfennig, erhoben werden. Wer 1000 Gulden (der Gulden etwas über acht heutige Mark wert) besaß, sollte einen Gulden steuern, wer 500 Gulden hatte, steuerte einen halben Gulden, die Ärmeren leisteten je 24 zusammen einen Gulden Steuer. Steuereinnehmer und Veranschlager des Vermögens sollten die Pfarrer sein; diese hatten die gezahlten Gelder an die Schatzmeister abzuliefern. Der Gemeine Pfennig war die erste regelmäßige Steuer, die bei uns erhoben wnrde. Der Gedanke war vortrefflich. Die Einrichtung der Reichssteuer brachte den einzelnen wieder in Verbindung mit dem Ganzen und gab ihm das Bewußtsein der Zugehörigkeit zu einem großen Volke. Aber er war damals noch nicht durchzuführen; der König konnte es nicht durchsetzen, daß überall im Reiche diese Steuer gezahlt wurde, und bald wurde ihre Erhebung wieder aufgegeben. 4. Die ständische Regierung. Die Fürsten des Reiches hatten dem Kaiser die Erhebung des Gemeinen Pfennigs nur unter der Bedingung erlaubt, daß er ihnen eine Mitwirkung bei der Regierung gestattete. Neben dem Kaiser sollten die Reichsstände mit an der Spitze der Verwaltung des Reichs stehen. Zu den Reichsständen gehörten die Kurfürsten, die Fürsten und die Reichsstädte. Und wie hier im Reiche, so wollten in den einzelnen Ländern die Landstände Anteil an der Regierung ihres Landes haben. Zu den Landständen gehörten die höheren Geistlichen (d. H. die nichtfürstlichen Äbte, Domherren), der Landesadel und die Landstädte. Ihre Vereinigung hieß der Landtag. (Der Bauernstand hatte keinen Anteil an der Regierung.) So bildete sich im Reiche wie in den Einzelstaaten eine ständische Regierung, heraus. 5. Die Trennung der Schweiz vom Reiche. Aus der Einrichtung des Reichskammergerichts und des Gemeinen Pfennigs erwuchsen dem

14. Lehrbuch der Weltgeschichte für Schulen - S. 257

1869 - Münster : Coppenrath
257 Einunddrcißigster Abschnitt. Deutschland unter Maximilian I. Einführung rcs ewigen Landfriedens, des Reichskammergerichrs und des Postwefens. Eiutheilung Deutschlands in zehn Kreise. Erfolgreiche Verbindung ;ur Vergrößerung seiner Hausmachr. Gegen das Ende seiner Regierung beginnt die Reformation und breitet sick unter sei- nem Nachfolger, Karl V., immer weiter aus. Maximilian I. (1493 —1519). — In jener so vielfach aufgeregten und sich völlig umstaltenden Zeit, von 1493 bis 1519, regierte in Deutschland Maximilian I., der Sohn Friedrich Iv. Dieser war einer der herrlichsten Regenten Deutschlands; in allen seinen Handlungen bewies er sich thätig, rasch und unternehmend. Immer voran, wo es Deutschlands Ehre galt, bildete er auch den Mittelpunkt einer großen geisti- gen Thätigkeit. Die ersten Dichter und Künstler waren von ihm hochgeehrt. Er war ihr Freund, ihr Förderer. Er selbst sprach mehre Sprachen, schrieb mehre Bücher. Ihm hat Deutsch- land viele nützliche Anstalten zu verdanken. Er war es, der dem wilden Faustrecht ein endliches Ziel setzte. Im Jahre 1495 hielt er einen Reichstag zu Worms, aus welchem der ewige Landsriede beschlossen wurde. Bei Strafe der Reichs- acht, bei Verlust aller Lehen und Rechte sollten nunmehr alle Befehdungen aushören. Die bereits milder gewordenen Sitten und die durch die Ersindung des Schießpulvers veränderte Kriegssührung, welche den Raubrittern hinter den Mauern ihrer Felsenburgen keinen Schutz mehr ließ, waren zur Er- reichung dieses Zieles sehr günstig. Sollte aber dieser Landsriede Bestand haben, so mußte auch nothwendig ein Gerichtshof vorhanden sein, bei welchem Jeder sein Recht nachsuchen konnte. Es wurde deshalb ein Reichs- kammergericht angeordnet, das aus einem Kammerrichter und sechzehn Beisitzern bestand. Am 31. Oktober 1495 wurde es zu Frankfurt a. M. eröffnet; nachher wurde es nach Speyer, und im Jahre 1689 nach Wetzlar verlegt. Um Ruhe und Ordnung besser zu handhaben, wurde Deutschland in zehn Kreise getheilt. Diese waren: der österreichische, bayerische, schwäbische, fränkische, oberrheinische, kurrheinische, westfälische, niedersächsische, obersächsische und burgundische oder niederlän- Istltii’i außsug, 26 Juifu 17

15. Geschichte der Neuzeit - S. 12

1902 - München [u.a.] : Franz
Die politische Lage Italiens um 1500. Versuch einer Unter ihm kam es zu einer freilich unzulänglichen Neugestaltung Rerchsreform. des „heiligen römischen Reiches". Unter der langen Regierung Friedrichs Iii. hatte am verderblichsten das schrankenlose Fehderecht gewütet; daher erklärte man dasselbe ans dem Reichstage zu Worms 1495 Der ewige für aufgehoben und verkündete den „ewigen Landfrieden"?) Streitig-Landfriede, feiten der einzelnen Reichsstände sollten nicht mehr mit dem Schwerte ausgekochten, sondern ans friedliche Weise beigelegt werden. Das Reichs- Zu diesem Zwecke ward das „Reichtzkammergericht" eingesetzt, das kammergericht. seinen Sitz später in Wetzlar hatte. Im Gegensatze zu den un= gelehrten und nicht besoldeten Richtern der ursprünglichen deutschen Volksgerichte hatte das Reichskammergericht vorwiegend studierte, d. i. aus Universitäten gebildete Richter und verschaffte so dem römischen Recht erweiterte Geltung in Deutschland. Trennung der Jdie Beschlüsse des Wormser Reichstages hatten die Trennung S^uqq1 der vom Reich zur Folge. Die Eidgenossen weigerten sich ' nämlich, das Reichskammergericht anzuerkennen, und als Maximilian sie dazu zwingen wollte, erlitt sein Heer eine Niederlage. Seitdem war die Schweiz tatsächlich vom Reiche getrennt, obwohl erst der westfälische Friede (1648) ihre politische Unabhängigkeit von Deutschland aussprach. Kreis- Damit der ewige Landfriede besser aufrecht erhalten und die emtetlung Urteile des Reichskammergerichtes leichter durchgeführt werden könnten, 0 ‘ wurde Deutschland in zehn Landsriedenskreise geteilt. Ein Kreishauptmann, gewöhnlich der mächtigste Fürst im betreffenden Kreise, sollte für die Aufrechterhaltung der Ordnung sorgen und die Kammergerichtsurteile vollstrecken. Böhmen, Mähren, Schlesien und die Schweiz blieben außerhalb der Kreiseinteilung. Tie Politische Lage Italiens um 1500. Italien im _ Italien hatte einst wie das ehemalige Königreich Burgund Mittelalter, größtenteils zum heiligen römischen Reich deutscher Nation gehört. Während die Rhonelandschaften vorzugsweise an Frankreich gefallen waren, hatte die Apenninenhalbinsel sich in eine Anzahl kleiner Staaten ausgelöst, von denen die wichtigsten waren: das Die Haupt- Königreich Neapel im Süden, der Kirchenstaat und die Renaten publik Florenz (seit 1530 Herzogtum Toseana) in der Mitte, a ieru‘ die Republik Venedig und das Herzogtum Mailand im Norden. Dem deutschen Einflüsse war Italien schon so sehr entzogen, daß die Venetianer Maximilian I. den Durchzug durch die Poebeue verweigern konnten, als er zur Kaiserkrönung nach Rom „Kaiser Maximilians Zweikampf" von Karoline Pichler; „Albrecht Dürer" von F. Pocci: „Kaiser Max und Albrecht Dürer" vou Döring; „Der Sänger Meister" (d. i. Hans Sachs) von A. E. Brachvogel. ') Lies „Kaiser Maximilians ewiger Landfrieden" von Heinr. v. Mühler.

16. Deutsche Geschichte bis zum Ausgange des Mittelalters - S. 118

1910 - Münster i. Westf. : Schöningh
118 wandte er sich (1476) gegen die Schweizer, doch bei Granson verlor er das Gut, bei Murten den Mut und Bei Nancy das Blut". Nach Karls Tode vermhlte sich Maximilian mit Maria von Burgund. Durch diese Heirat fielen Burgund und die Nieder-lande an sterreich. Im Alter von 78 Jahren starb Kaiser Friedrich zu Linz a. d. Donau. Er ist der letzte Herrscher Deutschlands gewesen, der in Rom gekrnt wurde. Seine Nachfolger fhrten Blo dm Titel: Erwhlter rmischer Kaiser. Maximilian I. (14931519.) Seine Person. Maximilian war hochbegabt, sehr gebildet und ein Freund un Gnner von Kunst und Wissenschaft. Er verstand die meisten damals in Europa gebruchlichen Sprachen und konnte seinen Soldaten in fieben Sprachen seine Befehle erteilen. Wegen seiner ritter-lichen Tugenden hat man ihn den letzten Ritter" genannt. Er lie eine Sammlung von Liedern des Mittelalters anlegen, die nach dem Schlosse Ambras in Tirol die Ambraser Handschrift genannt wird. Ihm verdanken wir anch die Erhaltung des Volksepos Gudrun, und er selbst ist der Verfasser einer erzhlenden Dichtung, die unter dem Namen Teuerdauk" Bekannt ist und eigene Erlebnisse wiedergibt. Maximilian war ferner ein Fürst von hoher staatsmnnischer Be-gabung und ein trefflicher Kenner des Kriegswesens, das er wesentlich verbessert hat; doch fehlte ihm die Beharrlichkeit, und Bei seiner zu groen Freigebigkeit kam er fter in Geldverlegenheiten. Anordnungen zur Sicherung der inneren Wohlfahrt. Um dem Fehdewesen im Reiche ein Ende zu machen und die Unsicherheit im Lande zu Beseitigen, wurde auf dem Reichstage zu Worms der ewige Land friede verkndet (1495). _ Zur Verbefferung der Rechtspflege errichtete der Kaiser das Reichs-kammergericht, das anfangs seinen Sitz zu Frankfurt a. M. (1495), spter zu Speier (1527) und zuletzt zu Wetzlar (1693 1806) hatte.') Es sollte dazu dienen, die Bestimmungen des ewigen Landfriedens durchzufhren und aufrecht zu erhalten. Zur Besseren Durchfhrung des Landfriedens und zur Vollstreckung der Urteile des Reichskammergerichts teilte Maximilian Deutschland in zehn Kreise. Durch diese Einteilung wurde die Macht des Kaisers 0 Der erste Vorsitzende war der Graf Eitel Fritz von Hohen zollern.

17. Erzählungen für den ersten Geschichtsunterricht - S. 45

1907 - Leipzig : Freytag
45 Turnier. In grnem oder grauem Jagdkleide, den Filzhut aus dem Kopfe, mit Armbrust und Speer bewaffnet, schweifte er in Berg und Wald umher und scheute auch nicht den gefhrlichen Kampf mit Bren und Wild-schwebten. Einmal verfolgte er in den Tiroler Bergen eine Gemse so eisrig auf die hchsten Felsenspitzen, da er pltzlich vor einer steil ab-fallenden Felswand stand und nicht vor- und rckwrts konnte. Drei Tage lang schmachtete er da oben und war dem Tode nahe, als er durch einen jungen khnen Tiroler gerettet wurde. Einst wurde zu Worms ein Turnier gehalten, auf dem ein Franzose von riesenhafter Gestalt die deutschen Ritter zum Zweikampf herausforderte. Keiner wagte es, sich mit dem Riesen einzulassen. Da erschien in glnzender Rstung und mit ge-schlossenem Visier ein Ritter, der nach kurzem Kampfe den Franzosen in den Sand streckte, da er fr tot fortgetragen wurde. Und alles Volk war freudig erstaunt, als der Ritter das Visier aufschlug, und man in ihm den Kaisersohn Maximilian erkannte. Maximilians Regierung. Als Maximilian zur Regierung gelangt war, war es seine erste Sorge, das Faustrecht abzuschaffen. Deshalb verordnete er einen ewigen Landfrieden. Jeder, der durch Fehden den Landfrieden brach, follte mit der Reichsacht und anderen Strafen belegt werden. Sollte aber der Friede von Dauer sein, so mute man einen hchsten Gerichtshof haben, der in allen Streitigkeiten entscheiden sollte. Deshalb wurde das Reichskammergericht eingesetzt, dessen Sitz anfangs in Frankfurt a. M. und zuletzt in Wetzlar war. Um aber Ruhe und Ordnung besser im Lande aufrecht halten zu knnen, teilte Maximilian Deutschland in zehn Kreise. An der Spitze jedes Kreises stand ein Kreis-Hauptmann, dem eine bewaffnete Macht zur Seite stand, um den Ent-scheidungen des Reichskammergerichts Achtung zu verschaffen. Groe Ver-dienste erwarb sich Maximilian durch Einfhrung des Postwesens. Wollte man vor ihm einen Brief, ein Paket oder Geld versenden, so mute man sich dazu in den meisten Fllen einen besondern Boten mieten, was sehr teuer war. Maximilian fhrte zuerst eine regelmige Post zwischen Wien und Brssel ein. Bald fuhren kaiserliche Postillone regelmige Postwagen zwischen den greren deutschen Stdten und befrderten Personen und Waren. Die Preise waren bedeutend niedriger als vor Maximilian, freilich noch viel hher als heutzutage. Maximilian war auch ein hochgebildeter Herrscher. Er sprach auer der deutschen Muttersprache noch das Lateinische, Italienische, Franzsische Englische und Bhmische. Von den Knsten liebte und schtzte er besonders die Dichtkunst und Malerei. Die Dichtkunst bte er selber aus, und den berhmten Nrnberger Maler Albrecht Drer besuchte er fters in seiner Jris, Erzhlungen fr den ersten Geschichtsunterricht. Ausgabe B. 4

18. Erzählungen für den ersten Geschichtsunterricht - S. 69

1907 - Leipzig : Freytag
69 Turnier. In grnem oder grauem Jagdkleide, den Filzhut auf dem Kopfe, mit Armbrust und Speer bewaffnet, schweifte er in Berg und Wald umher und scheute auch nicht den gefhrlichen Kampf mit Bren und Wild-schwemm. Einmal verfolgte er in den Tiroler Bergen eine Gemse so eifrig auf die hchsten Felsenspitzen, da er pltzlich vor einer steil ab-fallenden Felswand stand und nicht vor- und rckwrts konnte. Drei Tage lang schmachtete er da oben und war dem Tode nahe, als er durch einen jungen khnen Tiroler gerettet wurde. Einst wurde zu Worms ein Turnier gehalten, auf dem ein Franzose von riesenhafter Gestalt die deutschen Ritter zum Zweikampf herausforderte. Keiner wagte es, sich mit dem Riesen einzulassen. Da erschien in glnzender Rstung und mit ge-schlossenem Visier ein Ritter, der nach kurzem Kampfe den Franzosen in den Saud streckte, da er fr tot fortgetragen wurde. Und alles Volk war freudig erstaunt, als der Ritter das Visier aufschlug, und man in ihm den Kaisersohn Maximilian erkannte. Maximilians Regierung. Als Maximilian zur Regierung gelangt war, war es seine erste Sorge, das Faustrecht abzuschaffen. Deshalb verordnete er einen ewigen Landfrieden. Jeder, der durch Fehden den Landfrieden brach, sollte mit der Reichsacht und anderen Strafen belegt werden. Sollte aber der Friede von Dauer sein, so mute man einen hchsten Gerichtshof haben, der in allen Streitigkeiten entscheiden sollte. Deshalb wurde das Reichskammergericht eingesetzt, dessen Sitz anfangs in Frankfurt ct. M. und zuletzt in Wetzlar war. Um aber Ruhe und Ordnung besser im Lande aufrecht halten zu knnen, teilte Maximilian Deutschland in zehn Kreise. An der Spitze jedes Kreises stand ein Kreis-Hauptmann, dem eine bewaffnete Macht zur Seite stand, um den Ent-scheidnngen des Reichskammergerichts Achtung zu verschaffen. Groe Ver-dienste erwarb sich Maximilian durch Einfhrung des Postwesens. Wollte man vor ihm einen Brief, ein Paket oder Geld versenden, so mute man sich dazu in den meisten Fllen einen besondern Boten mieten, was sehr teuer war. Maximilian fhrte zuerst eine regelmige Post zwischen Wien und Brssel ein. Bald fuhren kaiserliche Postillone regelmige Postwagen zwischen den greren deutschen Stdten und befrderten Personen und Waren. Die Preise waren bedeutend niedriger als vor Maximilian, freilich noch viel hher als heutzutage. Maximilian war auch ein hochgebildeter Herrscher. Er sprach auer der deutschen Muttersprache noch das Lateinische, Italienische, Franzsische^ Englische und Bhmische. Von den Knsten liebte und schtzte er besonders die Dichtkunst und Malerei. Die Dichtkunst bte er selber aus, und den berhmten Nrnberger Maler Albrecht Drer besuchte er fters in seiner

19. Auszug aus Annegarns Weltgeschichte für Schulen - S. 171

1901 - Münster i. W. : Theissing
Maximilian I. 171 Die Geschichte der neueren Btit I. Von der Kirchentrennung bis zum westfälischen Frieden. (1517-1648.) 1. Deutschland unter Maximilian I. bis Ferdinand Iii. Maximilian I. (1493-1519.) Kaiser Maximilian I., ein Ritter im besten Sinne des Wortes, den man mit Recht den „letzten Ritter" genannt f)dtr erwarb sich das höchste Verdienst für das innere Wohl des deutschem Reiches. Aus dem Reichstage zu Worms im Jahre 1495 erließ er den ewigen Landfrieden, durch den das Faustrecht, die eigene mächtige Fehbe, für immer unter der Strafe der Reichsacht untere sagt würde. Zur Schlichtung aller Streitigkeiten unter den Großen würde das sogen. Reichs!ammergericht eingerichtet, das seinen Sitz zu Frankfurt, später in Speyer, zuletzt in Wetzlar hatte. Um den Beschlüssen bieses Gerichtshofes Gehorsam zu verschaffen^ teilte Maximilian Deutschland in zehn Kreise ein und stellte an die Spitze jedes Kreises einen Kreisobersten. Dieser bot, wenn ein Großer den Entscheidungen des Reichskammergerichtes nicht gehorchte, die Fürsten des Kreises auf, um den Ungehorsamen zw bewältigen. Unter Maximilian wurde in Deutschland auch der erste Postverkehr eingerichtet durch den Grasen von Thurn und Taxis. Die erste Taxissche Post ging im Jahre 1516 von Wien nach Brüssel ab. Besonbers glücklich war der Kaiser in seinem Streben nach der Vermehrung der Habsburgischeu Hausmacht. Seinen einzigen Sohn Philipp vermählte er mit Johanna von Spanien, der Erbin von Spanien und Sicilien. Da Philipp schon früh starbr sollte besten ältester Sohn Karl nach dem Willen Maximilians Spanien und die 9tieberlanbe erben; dem zweiten Sohne Philipps^ Ferbinanb, verschrieb der Großvater die österreichischen Staaten und sicherte ihm zugleich durch die Verlobung mit Anna, der

20. Zeit- und Lebensbilder aus der deutschen und preußischen Geschichte - S. 40

1911 - Dresden : Huhle
— 40 — 2- Das Reichsgrundgesetz „2>:e goldene Bulle" 1356. Der Kaiser Karl Iv. öon Luxemburg 1347 1378) erließ ein Gesetz über die Wahlordnung, das man die goldene Bulle nannte, weil ihm eine goldene Liegelkapsel angehängt war. Die sieben Kurfürsten, die „sieben Leuchter des Reiches", sollten Hinsort den Kaiser wählen, und Frankfurt am Main sollte die Wahlsladt Aachen dagegen die Krönungs-ftadt sein. Es gab drei geistliche Km fürsten nämlich die Erzbichöse von Mainz, Trier und Köln, und vier weltliche, nämlich die von Böhmen, der Pfalz, Sachsen-Wittenberg und Brandenburg. Dnrch dieses Gesetz erlangten die Kurfürsten fast völlig unumschränkte Macht, wodrnch die Einheit Deutschlands allerdings nicht gefördert wurde. 3. Maximilians des Ersten Gesetze. Kaiser Maximilian I. (1493 —1519) führte 1495 auf dem Reichstage zu Worms den ewigen Landfrieden ein. Niemand sollte den andern befehden, bekriegen, berauben, fangen, belagern, noch auch irgendein Schloß. Dorf, Hof oder Weiler einnehmen oder in Brand stecken oder beschädigen. Wer ihn brach, ward in die Acht getan und an Leib und Gut bestraft. Doch durfte man immer noch nicht dem Landfrieden trauen, denn es fehlte leider damals an solchen Leuten, die, anstatt zu befehlen, gehorchen wollten. Um ein oberstes bericht zu haben, errichtete er das Reichskammergericht, von dem die Zwistigkeiten unter den Reichsständen geschlichtet werden sollten. Damit schnell Recht und Ordnung geschafft werden könnte, teilte er Deutschland in zehn Kreise ein. Leider gelang es ihm nicht, seinen Gesetzen überall strengen Gehorsam zu verschaffen. Wichtig war noch, daß er die erste regelmäßige Post gründete. Ste ging von Wien nach Brüssel, und ihre Verwaltung wurde den Fürsten von Thurn und Taxis übertragen, die sich dadurch große Reichtümer erwarben. Maximilian, der letzte Ritter, war der letzte Kaiser, der in den ritterlichen Künsten des Mittelalters erzogen worden war. Im Turnier war er Meister. In Worms konnte einst ein französischer Ritter keinen Gegner finden; da entschloß sich Maximilian rasch, die deutsche Ehre zu retten. Unerkannt ritt er in die Schranken und setzte den welschen Prahlhans unter dem Hohngelächter aller Zuschauer wuchtig aus den Sand. Mit ihm schließt das Mittelalter. Er ist noch wichtig als Vater der Landsknechte. Diese Söldner durften nur in den kaiserlichen Landen angeworben werden. Ein kaiserlicher Oberst warb sie an und befehligte sie im Kriege. Plünderung in Freundesland war ihnen streng verboten. Waffen und Kleidung bezahlten sie selbst von ihrem Solde. Es gab Spieß- und Büchsenknechte. Sie waren in Fähnlein eingeteilt. Zur Erhaltung dieses Reichsheeres führte Maximilian eine neue Steuer ein, den gemeinen Pfennig genannt, da man von 1000 Pfennigen Vermögen einen Pfennig Steuer entrichten mußte. Es war dies eine der ersten allgemeinen Wehrsteuern in Deutschland. Luther und die Kirchenreformation, 1. Luthers Jugend. Martin Luther ward am 10. November 1483 in Eisleben geboren. Sein Pater war ein fleißiger und ehrsamer Bergmann, der sich durch seine große Sparsamkeit zwei Schmelzöfen in Mansfeld erwarb. In strenger Zucht hielt er feinen Sohn. Zuerst schickte er ihn auf die Mansfelder Lateinschule, wo Luther außer den zehn Geboten (ohne die Lutherfche Erklärung), dem Glauben und dem Vaterunser noch etwas von der lateinischen Sprache erlernte. Hierauf besuchte Luther die bessere Latein-