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1. Theil 4 - S. 199

1880 - Stuttgart : Heitz
Sonderbund. 199 sogenannten „Sonderbund" zu gegenseitiger Abwehr fremder Ueberfälle. Die radicale Partei forderte dagegen Ausweisung der Jesuiten und die Auflösung des mit den Bundesgesetzen nicht verträglichen Sonderbundes, und erlangte bei der allgemeinen Tagsatzung wirklich einen hierauf lautenden Beschluß. Die katholischen Cantone fügten sich nicht, und so beschloß denn die Tagsatzung, sie mit Gewalt ihrem Willen zu unterwerfen. Der General Du-four rückte an der Spitze einer von Genf gestellten Armee gegen Freiburg und Luzern an, nach deren Unterwerfung die übrigen Cantone sich freiwillig ergaben. In Folge dieses Ausgangs setzten die Radicalen eine Aenderung der schweizer Verfassung durch, um der Bundesregierung mehr Gewalt gegenüber den einzelnen Cau-tonen zu geben.

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1. Theil 4 - S. 200

1862 - Breslau : Max
200 Neueste Geschichte. 4. Periode. Schweiz. Frankreich. servative, und in. Folge der wachsenden Parteiwuth fanden es die katholischen Luzerner angemessen, zur Erziehung ihrer Jugend die Jesuiten ins Land zu berufen. Die Radicalen von Luzern suchten hiergegen Hülfe bei den Nachbarcantonen, und es wurde ein Freischaarenzng gegen Luzern veranlaßt, welcher jedoch schimpflich auseinander gesprengt wurde. Die katholischen Can- tone, sieben an der Zahl, verlangten Bestrafung der Freischaaren Seitens der Bundesregierung, und da ihnen dieselbe verweigert wurde, so stifteten sie einen sogenannten „Sonderbnnd" zu gegenseitiger Abwehr fremder Ueberfälle. Die radicale Partei forderte dagegen Ausweisung der Jesuiten und die Auflösung des mit den Bundesgesetzen nicht verträglichen Sonderbundes, und erlangte bei der allgemeinen Tagsatzung wirklich einen hier- aus lautenden Beschluß. Die katholischen Cantone fügten sich nicht, und so beschloß denn die Tagsatzung, sie mit Gewalt ihrem Willen zu unterwerfen. Der General Dufour rückte an der Spitze einer von Genf gestellten Armee gegen Freiburg und Lu- zern an, nach deren Unterwerfung die übrigen Catone sich frei- willig ergaben. In Folge dieses Ausgangs setzten die Radicalen eine Aenderung der schweizer Verfassung durch, um der Bundes- regierung mehr Gewalt gegenüber den einzelnen Cantonen zu geben. Fünfte Periode. Seit der Februarrevolution, 1848—53. 136. Die Februarrevolution in Frankreich. Wir haben die mannigfachen Umstände schon angedeutet, welche das Ansehen der Juliregierung untergraben halfen, als die Stellung derselben äußerlich gerade am sichersten befestigt schien. Während die großen Verbrechen, deren einzelne hervor- ragende Staatsmänner überführt oder beschuldigt wurden, die ganze Regierung in ein unvortheilhaftes Licht stellten; während ferner die Händel mit England wegen des Durchsuchungsrechts

2. Die neuere Zeit - S. 237

1872 - Coblenz : Baedeker
Pie Bundesreform in der Schweiz. §. 56. 237 Jahre der Landwehr an. Zur Bestreitung der gemeinschaftlichen Ausgaben des Bundes dienen die aus den Zöllen, den gemein- schaftlichen Verbrauchssteuern und aus dem Post- und Telegraphen- wesen fliessenden gemeinschaftlichen Einnahmen, und, insofern diese nicht hinreichen, Beiträge der einzelnen Bundesstaaten nach Massgabe ihrer Bevölkerung. S- 56. I>ie Schwei*. Gegen die 1815 begründete aristokratische Regierung hatte sich eine Opposition gebildet, deren Ziel Sturz der Oligar- chie und Reform des Bundes war. Die Julirevolution gab den Anlass zur allgemeinen Einführung demokratischer Verfas- sungen, wie solche, in den 8 Urcantonen schon längst bestanden hatten. Nur im Canton Basel gab die Aristokratie nicht nach, sondern erst ein kurzer Bürgerkrieg führte die Trennung in zwei Ilalb-Cantone: Basel-Stadt und Basel-Landschaft (jeder mit einer halben Stimme auf der Tagsatzung) herbei (1832). Neue Unruhen veranlasste einerseits die von der radicalen Regierung im Aargau (1841) verfügte Aufhebung der Klöster und Einziehung ihres Vermögens für den Staat, andererseits der Sturz der radicalen Regierung in dem Vororte Luzern und die Berufung der Jesuiten durch die neue Regierung, um in Luzern den Unterricht zu leiten (1844). Ein misslungener Ueberfall Luzerns durch Freischaaren veranlasste einen Bund der sieben katholischen Cantone, der von der Tagsatzung als verfassungs- widrig („Sonderbund") erklärt und durch eine Executionsarmee unter dem Oberbefehl des Genfer Dufour gesprengt wurde (1847). Die radicale Partei benutzte ihren Sieg zu einer Bundesreform (1848) unter dem Einflüsse der Pariser Februar-Revolution. Durch die neue Verfassung ward die Eidgenossenschaft aus einem Staatenbunde souverainer Cantone in einen Bundesstaat mit einheitlichem Militair-, Zoll-, Post- und Münzwesen umgewandelt. An die Stelle der bisherigen (wandernden) Tagsatzungen trat eine (permanente) Bundesversammlung in Bern mit zwei Abtheilungen: dem Nationalrath , dessen Mitglieder auf 3 J. nach der Seelen- zahl der einzelnen Cantone (1 auf 20,000) gewählt werden, und dem Ständerath, bestehend aus je 2 Abgeordneten jedes Cantons. Die vollziehende Gewalt ward einem auf 1 J. gewählten Bundes- präsidenten übertragen, dein ein Bundesrath von 7 (auf 3 J. er- nannten) Mitgliedern zur Seite steht.

3. Die Geschichte der neuesten Zeit - S. 194

1877 - Köln : DuMont-Schauberg
194 Zweiter Zeitraum: 1830—1848. Maillard oz die Stadt in guten Vertheidigungszustand gesetzt und das Volk war zum Widerstände entschlossen, allein als Dusour mit einem Heere von 30,000 M. und einer zahlreichen Artillerie vor den Thoren der Stadt erschien, überzeugte sich die Freiburger Regierung von der Nutzlosigkeit des Widerstandes und capitulirte am 14. Nov. auf die Bedingung der Schonung der Personen und des Eigenthums. Trotz dieser Bedingung übte aber die radicale Soldateska großen Unfug aus und kühlte besonders ihr Müthchen an dem Collegium der verhaßten Jesuiten. Aus diesem waren Schüler und Lehrer unter dem Schutze der französischen Gesandtschaft vorher weggebracht worden, in dem prachtvollen Gebäude selbst aber wurde Alles geplündert oder zertrümmert. Es versteht sich von selbst, daß die Regierung geändert wurde, und daß unter dem Schutze der radicalen Bayonnette sich die Flüchtlinge derselben bemächtigten und ein dem bisher herrschend gewesenen entgegengesetztes System einführten. Nach dem Falle von Freiburg mußte auch das kleine Zug, das ebenfalls von seinen Verbündeten keine Unterstützung erhielt, am 21. Nov. capitnliren. Am 23. Nov. griff Dufour das Hauptheer des Sonderbundes bei Gislikon an der Reuß an, wo es sich verschanzt hatte. Das Gefecht dauerte nicht lange, weil sich die Sonderbunds-Trnppen bald in ihren Schanzen umgangen und zum Rückzug genöthigt sahen. Luzern capitulirte, nachdem die am meisten blosgestellten Mitglieder der Regierung, wie Siegwart Müller, entflohen waren. Auch die Jesuiten flohen, unter ihnen der später als Missionsprediger berühmt gewordene Pater Roh, unter mancherlei Gefahren nach Italien. In Luzern wurde sogleich eine neue radicale Regierung eingesetzt, an deren Spitze der politische Flüchtling Dr. Steiger trat. Wie gewöhnlich bei solchen Umwälzungen machte sich die schonungsloseste Reaction geltend: die Freunde des Sonderbundes wurden verfolgt, eingekerkert und mit Vermögensconfiscation bestraft; die Klöster aufgehoben und ihre Güter versteigert. Den drei Urcantonen, Schwyz, Uri und Unterwalden, blieb nun ebenfalls nichts weiter übrig, als sich zu unterwerfen. Nachdem auch der entfernteste Canton, Wallis, am 30. Nov. 1847 von den Execuüous-truppen besetzt worden war, hatte der Bürgerkrieg ein Ende. Die Sonder-bunds-Cantone mußten die Kriegskosten bezahlen und schon vorläufig am 20. Dec. die Summe von 1 Million Franken entrichten. Da bald darauf die Februar-Revolution in Frankreich ausbrach und ihr eine Umwälzung in fast ganz Europa folgte, so konnte die radicale Partei in der Schweiz ihren Sieg über den Sonderbund benutzen, um mit Beseitigung der alten Verfassungsformen der Centralgewalt größere Einheit und Kraft zu geben. Die alte Form der Schweiz mit ihren souverainen Cantonen, ihren wechselnden drei Vororten und ihrer Tagsatzung, auf der es so schwer war, eine Majorität zu bilden, war schon längst wegen ihrer Schwerfälligkeit unpopulär gewesen. Die Verfassung der Vereinigten Staaten von

4. Die Geschichte der letzten 50 Jahre (1816 - 1866) ; in abgerundeten Gemälden - S. 209

1867 - Köln : DuMont-Schauberg
19. Die politischen und religiösen Kämpfe in der Schweiz. 209 wagte aber nicht, weiter vorzugehen und wurde am anderen Morgen mit überlegener Macht angegriffen und zurückgeschlagen. Ochsenbein fand sich in der Nacht nicht zurecht, eine Abtheilung seiner Colonne unter Billo wurde an der Emme von Schwyzern zurückgeschlagen. Am Morgen suchte Ochsenbein ihn mit Rothpletz vergebens und hielt sich allein für zu schwach, zumal rings um ihn schon der Luzerner Landsturm plänkelte. Er befahl also den Rückzug, der bald in eine regellose Flucht ausartete. Billo entkam mit dem Reste seiner Schaar über Sursee. Rothpletz wurde, nachdem seine Colonne sich aufgelöst, mit wenigen Gefährten nahe am Ufer der Emme gefangen. Die Radicalen trachteten nun, neue Kräfte zu sammeln, um Rache zu üben; sie drohten, das Haupt der Freischärler zum Schult- heiß von Bern und somit, wenn Bern Vorort wurde, zum Haupte der Eidgenoffenschaft zu erheben. Wessen hatten sich die katholischen Cantone zu versehen, wenn Ochsenbein's Erhebung durchging? Daher verbanden sich die sieben katholischen Cantone: Luzern, Schwyz, Uri, Unterwalden, Zug, Freiburg und Wallis zu gemeinschaftlicher Ver- theidigung. Es geschah heimlich, aber bald verbreitete sich die Kunde davon, und augenblicklich wurde dieser sog. Sonderbund von den Radicalen als ungesetzlich und bundeswidrig bezeichnet, obgleich sie selbst früher das bekannte Siebener Concordat geschlossen hatten. Mit Neujahr 1847 wurde Bern Vorort, aber Funk als Schult- heiß und Präsident der Tagsatzung vorgeschoben, und Ochsenbein trat erst am I. Juli als solcher ein, um von diesem Moment an Schlag auf Schlag gegen die katholische Partei zu führen. Seine Zurückhaltung in der ersten Hälfte des Jahres war darauf berechnet, die Gegner und die auswärtige Diplomatie noch in täuschende Ruhe einzu- wiegen. Am 5. Juli eröffnete er die Tagsatzung und am 20. wurde in derselben beschlossen, der Sonderbund sei mit dem Bundesvertrage unvereinbar, mithin aufzulösen. Im August wurden alle Officiere der sieben Orte aus dem eidgenössischen Dienste gestrichen, im September die Vertreibung der Jesuiten aus der ganzen Eidgenossenschaft und die Vollziehung der Execution gegen den Sonderbund beschlossen. Sofort wurden die Rüstungen zum Kriege vorgenommen und von der Tagsatzung der Genfer Dufour zum General und Oberbefehlshaber sämmtlicher Executionstruppen ernannt. Er ließ gegen 100,000 Mann aufbieten, welche zunächst tüchtig exerciren und manövriren mußten. Im Kriegsrathe des Sonderbundes war so viel Besonnen- heit und Methode nicht zu finden. Mancher zwar gab den einzig vernünftigen Rath, die Begeisterung des katholischen Volkes zu be- nutzen und rasch anzugreifen, ehe noch Dufour seine Leute alle ver- sammelt und eingeübt hätte. Allein die Mehrheit wollte sich auf bloße Vertheidigung beschränken. Man wußte, Dufour werde zuerst über das völlig isolirte Frei- burg herfallen. Ein Attache der französischen Gesandtschaft holte von dort die Jesuitenschüler ab und rettete sie bei Zeiten über die Pütz, Histor. Darstell, u. Charakteristiken Iv. 14

5. Die Geschichte der letzten 50 Jahre - S. 209

1867 - Köln : DuMont-Schauberg
19. Die politischen und religiösen Kämpfe in der Schweiz. 209 wagte aber nicht, weiter vorzugehen und wurde am anderen Morgen mit überlegener Macht angegriffen und zurückgeschlagen. Ochsenbein fand sich in der Nacht nicht zurecht, eine Abtheilung seiner Colonne unter Billo wurde an der Emme von Schwyzern zurückgeschlagen. Am Morgen suchte Ochsenbein ihn mit Rothpletz vergebens und hielt sich allein für zu schwach, zumal rings um ihn schon der Luzerner Landsturm plänkelte. Er befahl also den Rückzug, der bald in eine regellose Flucht ausartete. Billo entkam mit dem Reste seiner Schaar über Sursee. Rothpletz wurde, nachdem seine Colonne sich aufgelöst, mit wenigen Gefährten nahe am Ufer der Emme gefangen. Die Radicalen trachteten nun, neue Kräfte zu sammeln, um Rache zu üben; sie drohten, das Haupt der Freischärler zum Schult- heiß von Bern und somit, wenn Bern Vorort wurde, zum Haupte der Eidgenoffenschaft zu erheben. Wessen hatten sich die katholischen Cantone zu versehen, wenn Ochsenbein's Erhebung durchging? Daher verbanden sich die sieben katholischen Cantone: Luzern, Schwyz, Uri, Unterwalden, Zug, Freiburg und Wallis zu gemeinschaftlicher Ver- theidigung. Es geschah heimlich, aber bald verbreitete sich die Kunde davon, und augenblicklich wurde dieser sog. Son derb und von den Radicalen als ungesetzlich und bundeswidrig bezeichnet, obgleich sie selbst früher das bekannte Siebener Concordat geschlossen hatten. Mit Neujahr 1847 wurde Bern Vorort, aber Funk als Schult- heiß und Präsident der Tagsatzung vorgeschoben, und Ochsenbein trat erst am 1. Juli als solcher ein, um von diesem Moment an Schlag auf Schlag gegen die katholische Partei zu führen. Seine Zurückhaltung in der ersten Hälfte des Jahres war darauf berechnet, die Gegner und die auswärtige Diplomatie noch in täuschenderuhe einzu- wiegen. Am 5. Juli eröffnete er die Tagsatzung und am 20. wurde in derselben beschlossen, der Sonderbund sei mit dem Bundesvertrage unvereinbar, mithin aufzulösen. Im August wurden alle Officiere der sieben Orte aus dem eidgenössischen Dienste gestrichen, im September die Vertreibung der Jesuiten aus der ganzen Eidgenossenschaft und die Vollziehung der Execution gegen den Sonderbund beschlossen. Sofort wurden die Rüstungen zum Kriege vorgenommen und von der Tagsatzung dcr Genfer Dufour zum General und Oberbefehlshaber sämmtlicher Executionstruppen ernannt. Er ließ gegen 100,000 Mann aufbieten, welche zunächst tüchtig exerciren und manövriren mußten. Im Kriegsrathe des Sonderbundes war so viel Besonnen- heit und Methode nicht zu finden. Mancher zwar gab den einzig vernünftigen Rath, die Begeisterung des katholischen Volkes zu be- nutzen und rasch anzugreifen, ehe noch Dufour seine Leute alle ver- sammelt und eingeübt hätte. Allein die Mehrheit wollte sich auf bloße Verteidigung beschränken. Man wußte, Dufour werde zuerst über das völlig isolirte Frei- burg herfallen. Ein Attache der französischen Gesandtschaft holte von dort die Jesuitenschüler ab und rettete sie bei Zeiten über die Pütz, Histor. Darstell, u. Charakteristiken Iv. 14

6. Bd. 2 - S. 795

1883 - Leipzig : Engelmann
§. 1080. Deutschland und die Schweiz. 795 guts und erlangte unter der angebotenen Bedingung der Wiederherstellung dreier Frauenklöster die Zustimmung und Bestätigung der Tagsatzung. Von der Zeit an 1843-war die Schweiz in zwei Heerlager gespalten, in Nadicale und Conservative. Den Kern der letzteren bildeten die sieben katholischen Kantone: die drei Waldstädte Schwyz, Uri, Unterwalden, sodann Luzern (wo seit der unter dem Eindruck der aargauischen Klosteraufhebung vorgenommenen Verfassungs-Revision im I. 1841 die ultramontane Partei mit Hülfe des Landvolks über die früher herrschenden Liberalen den Sieg davon getragen), Zug, Freiburg und Wallis (in welchem letzteren Kanton die radicale Partei des untern Rhonethales von der Priesterpartei in einem mörderischen Treffen überwältigt und dann die Regierung im Sinne der Sieger eingerichtet worden war). Bei der wachsenden Parteiwuth und Meinungsspaltung glaubten die Luzerner Conservativen ihrer Sache für alle Zukunft den Sieg zu verschaffen, wenn sie die Jesuiten zur Leitung des Jugendunterrichts in den Kanton beriefen. Nach harten Kämpfen wurde der Antrag durch die überwiegenden Stimmen des Landvolks durchgesetzt. Da suchte die freisinnige Partei der Luzerner Hülfe bei ihren Gesinnungsgenossen anderer Kantone, um durch einen bewaffneten Handstreich den Jesuiten und ihren Anhängern die Herrschaft zu entreißen. Aber der übel geleitete Freifchaarenzug wurde durch die Mär; ms Rathlosigkeit der Führer und die „Banner der Urkantone" auseinander gesprengt, worauf die rachsüchtige Regierung in Luzern ein Regiment des Schreckens errichtete und durch strenge Justiz jeden Widerstand niederschlug. Nun gestaltete sich der Kampf zu einem leidenschaftlichen Ringen zwischen Jesuitismus und Radicalismus. Die sieben katholischen Kantone forderten Bestrafung der Freischaaren, gesetzlichen Schutz gegen ähnliche Unternehmungen und Wiederherstellung der Aargauer Klöster und schlossen, als ihrem Verlangen nicht mit der gewünschten Bereitwilligkeit entsprochen wurde, einen „Sonderkund" zu gegenseitiger Abwehr äußerer Uebersälle und innerer Unruhen. Dagegen suchten die Radicalen durch einen Handstreich („Putsch") die Regierungen der noch übrigen conservativen Kantone zu stürzen, um auf der nächsten Tagsatzung der Majorität sicher zu fein. In Genf und Waadt glückte der Anschlag. Die ehrwürdige Stadt Calvins, die auf dem Wiener Congreß ein unheilbringendes Geschenk in einigen katholischen Ortschaften erhalten hatte, geueth, unter Mitwirkung der letzteren, in die Gewalt einer ultraradicalen Partei, nachdem schon vorher im Waadtland der Radica- 1845- lismus durch die Thätigkeit des Staatsraths Druey über die gemäßigt-aristokratische Regierung und die mit ihr verbundenen Meth odisten (§. 1025) gesiegt hatte. Dieser Schlag und seine moralische Rückwirkung auf die andern sicherte den Radicalen, den mächtigen Kanton Bern an der Spitze, das Uebergewicht, zog ihnen aber die Abneigung Guizots zu, der für das alte Genf, wo er einen Theil feiner Jugendjahre zugebracht, eine große Vorliebe hatte. Die radicale Partei forderte nun allgemeine Ausweisung der Jesuiten als nothwendig zum Frieden der Eidgenoffenschaft und erwirkte auf der Tagfatzung einen Beschluß, der den Sonderbund als unverträglich mit dem Bundes-vertrag der Eidgenoffenschaft auflöste und die Entfernung der Jesuiten anordnete. Pius Ix. mahnte zum Frieden, wagte aber nicht durch Abberufung der Ordensbrüder den Gegnern den Sieg zuzugestehen, und da auch die Glieder des Sonderbunds, durch den Einfluß einer kleinen fanatischen Partei in Luzern geleitet (Siegwart Müller), dem Beschlusse der Tagsatzung nicht Folge leisteten, so sollte das Schwert entscheiden. Gegen alle Erwartung und gegen die sonstige Art eines Bürger- und Religionskriegs war der Kampf schnell vorüber. Eine unter den Oberbefehl des erprobten Generals Düf o ur m?. von Genf gestellte Bundesarmee eroberte unter geringem Widerstand Freiburg und Luzern, woraus die andern Kantone sich freiwillig unterwarfen und sich den Befchlüffen der Tagsatzung fügten. Die Uebernahme der Kriegskosten und die Aenderung der Kantonalregierungen waren nebst der Auflösung des Sonderbundes und der Ausweisung der Jesuiten die wichtigsten Friedensbedingungen. Dieser rasche Ausgang machte die drei Großmächte Oesterreich, Frankreich und Preußen, die, den Radicalen abgeneigt, bereits über eine gemeinsame Vermittelung oder Intervention übereingekommen waren und zum Theil heimlich die Verbündeten mit Geld und Waffen unterstützt hatten, nicht wenig betroffen. Guizots Courier fand den Sonderbund, dem er Depeschen überbringen sollte,bereits gesprengt und die Häupter desselben auf der Flucht nach

7. Die Geschichte der letzten 50 Jahre - S. 210

1867 - Köln : DuMont-Schauberg
210 19. Die politischen und religiösen Kämpfe in der Schweiz. Grenze. Freiburg wurde von Oberst Maillardoz in ziemlich guten Vertheidigungsstand gesetzt, und das Volk war muthig, aber als die Walliser durch die Waadtländer an einer Hülfeleistung verhindert wurden und Dufour mit 25,000 Mann und vielem Geschütze gegen die Stadt heranzog, entschloß sich die Regierung, nach einem unbe- deutenden Gefechte zu capituliren, um die Stadt vor Sturm und Plünderung zu retten. Obgleich Dufour Schonung der Personen und des Eigenthums zngesichert hatte, übte doch die radicale Soldateska schändlichen Unfug, mißhandelte viele Personen, plünderte viele Häu- ser, vor allen das hoch über der Stadt sich erhebende Jesuiten-Collegium, in dem Alles gestohlen oder zertrümmert wurde, und terrorisirte Tage lang fort. Dufour klagte bitter, die Aufführung seiner Truppen sei eine Schande, „die er einer verlorenen Schlacht gleichsetze", allein er hatte keine Macht, irgend Jemanden zu bestrafen und hinderte nicht, daß unter seinen Bayonnetten im Theater eine neue Verfassung und Regierung des Cantons Freiburg ausgerufen wurde. Sodann griff Dufour das Hauptheer des Sonderbundes, das sich bei Gislikon verschanzt hatte, am 23. November mit ungeheu- rer Uebermacht an. Die Ueberzeugung, man sei zu schwach, bemäch- tigte sich immer mehr der Sonderbundstruppen, die sich auf Luzern und über den See zurückzogen. Die Luzerner Regierung floh davon, der Stadtrath allein blieb als zuständige Behörde zurück und nahm die von Dufour angebotene Capitulation an. Auch diesmal wurde wieder Sicherheit der Person und des Eigenthums versprochen. Die Häupter des Sonderbundes, die Jesuiten von Luzern (darunter der als Missionsprediger nachher berühmt gewordene P. Roh) flohen nach Italien. Die Urcantone Schwyz, Uri und Unterwalden, so wie auch Wallis nahmen Capitulationen an, und der Krieg war zu Ende. In Luzern wurde sogleich eine neue radicale Regierung eingesetzt, an deren Spitze Steiger trat, um schonungslose Reaction zu üben, wie in Freiburg. Die Mitglieder der alten Regierung und alle be- sonders compromittirten Freunde des Sonderbundes wurden verfolgt, eingekerkert, ihr Vermögen confiscirt und die Klöster aufgehoben. Auch in Wallis kam eine radicale Negierung unter Barmann auf, der die Klöster einzog und sogar die menschenfreundlichen Mönche aus dem berühmten Hospiz vom St. Bernhard vertrieb. In den Ur- cantonen fügte man sich den Gewaltmaßregeln des Bundes, doch drang hier wenigstens der Radicalismus nicht in die Regierungen ein. Die Sonderbunds-Cantone mußten die Kriegskosten tragen und schon am 20. December vorläufig 1 Million Franken abzahlen, der Cantón Neuenburg, weil er neutral geblieben war, 300,000 Fr., Appenzell-Jnnerrhoden aus gleichem Grunde 15,000.

8. Die Geschichte der letzten 50 Jahre (1816 - 1866) ; in abgerundeten Gemälden - S. 210

1867 - Köln : DuMont-Schauberg
210 19. Die politischen und religiösen Kämpfe in der Schweiz. Grenze. Freiburg wurde von Oberst Maillardoz in ziemlich guten Vertheidigungsstand gesetzt, und das Volk war muthig, aber als die Walliser durch die Waadtländer an einer Hülfeleistung verhindert wurden und Dufour mit 25,000 Mann und vielem Geschütze gegen die Stadt heranzog, entschloß sich die Regierung, nach einem unbe- deutenden Gefechte zu capituliren, um die Stadt vor Sturm und Plünderltng zu retten. Obgleich Dufour Schonung der Personen und des Eigenthums zugesichert hatte, übte doch die radicale Soldateska schändlichen Unfug, mißhandelte viele Personen, plünderte viele Häu- ser, vor allen das hoch über der Stadt sich erhebende Jesuiten-Collegium, in dem Alles gestohlen oder zertrümmert wurde, und terrorisirte Tage lang fort. Dufour klagte bitter, die Aufführung seiner Truppen sei eine Schande, „die er einer verlorenen Schlacht gleichsetze", allein er hatte keine Macht, irgend Jemanden zu bestrafen und hinderte nicht, daß unter seinen Bayonnetten im Theater eine neue Verfassung und Regierung des Cantons Freiburg ausgerufen wurde. Sodann griff Dufour das Hauptheer des Sonderbundes, das sich bei Gislikon verschanzt hatte, am 23. November mit ungeheu- rer Uebermacht an. Die Ueberzeugung, man sei zu schwach, bemäch- tigte sich immer mehr der Sonderbundstruppen, die sich auf Luzern und über den See zurückzogen. Die Luzerner Regierung floh davon, der Stadtrath allein blieb als zuständige Behörde zurück und nahm die von Dufour angebotene Capitulation an. Auch diesmal wurde wieder Sicherheit der Person und des Eigenthums versprochen. Die Häupter des Sonderbundes, die Jesuiten von Luzern (darunter der als Missionsprediger nachher berühmt gewordene P. Roh) flohen nach Italien. Die Urcantone Schwyz, Uri und Unterwalden, so wie auch Wallis nahmen Capitulationen an, und der Krieg war zu Ende. In Luzern wurde sogleich eine neue radicale Regierung eingesetzt, an deren Spitze Steiger trat, um schonungslose Reaction zu üben, wie in Freiburg. Die Mitglieder der alten Regierung und alle be- sonders compromittirten Freunde des Sonderbundes wurden verfolgt, eingekerkert, ihr Vermögen confiscirt und die Klöster aufgehoben. Auch in Wallis kam eine radicale Regierung unter Barmann auf, der die Klöster einzog und sogar die menschenfreundlichen Mönche aus dem berühmten Hospiz vom St. Bernhard vertrieb. In den Ur- cantonen fügte man sich den Gewaltmaßregeln des Bundes, doch drang hier wenigstens der Radicalismus nicht in die Regierungen ein. Die Sonderbunds-Cantone mußten die Kriegskosten tragen und schon am 20. December vorläufig 1 Million Franken abzahlen, der Cantón Neuenburg, weil er neutral geblieben war, 300,000 Fr., Appenzell-Jnnerrhoden aus gleichem Grunde 15,000.

9. Bd. 2 - S. 575

1854 - Leipzig : Engelmann
Die Pariser Februar-Revolution. 575 Spitze, das Uebergewicht, zog ihnen aber die Abneigung Guizots zu, der für das alte Genf, wo er einen Theil seiner Iugendjahre zugebracht, eine große Vorliebe hatte. Die radicale Partei forderte nun allgemeine Ausweisung der Jesuiten als nothwendig zum Frieden der Eidgenossenschaft und erwirkte auf der Tagsatzung einen Beschluß, der den Sonderbund als unverträglich mit dem Bundesvertrag auflöste und die Entfernung der Jesuiten anordnete. Pius Ix. mahnte zum Frieden, wagte aber nicht durch Abberufung der Ordensbrüder den Gegnern den Sieg zuzugestehen, und da auch die Glieder des Sonderbundes, durch den Ein- fluß einer kleinen fanatischen Partei in Luzern geleitet (Siegwart Müller), dem Beschlüsse der Tagsatzung nicht Folge leisteten, so sollte das Schwert entscheiden. Gegen alle Erwartung und gegen die sonstige Art eines Bürger- und Religions- kriegs, war der Kampf schnell vorüber. Eine unter den Oberbefehl des erprobten Generals Düfour von Genf gestellte mächtige Bundesarmee eroberte unter geringem Widerstand Freiburg und Luzern, worauf die andern Kantone sich frei- willig unterwarfen und sich den Beschlüssen der Tagsatzung fügten. Die Ueber- nahme der Kriegskosten und die Aenderung der Kantonalregierungen waren nebst der Auflösuug des Sonderbundes und der Ausweisung der Jesuiten die wichtig- sten Friedensbedingungen. Dieser rasche Ausgang machte die drei Großmächte Oestreich, Frankreich und Preußen, die, den Radikalen abgeneigt, bereits über eine gemeinsame Vermittelung oder Intervention übereingekommen waren und zum Theil heimlich den Sonderbund mit Geld und Waffen unterstützt hatten, nicht wenig betroffen. Guizot's Courier fand den Sonderbund, dem er Depeschen überbringen sollte, bereits gesprengt und die Häupter desselben auf der Flucht nach Italien. Er eilte ihnen über die Alpen nach und gab dadurch den Gegnern reichen Stoff zum Witz und Spott. Diese Politik Guizot's, der bei Besetzung Krakau's erklärt hatte, daß er die Wiener Vertrage für vernichtet ansehe, und der jetzt dennoch dieselben Wiener Vertrage zu Gunsten des Jesuitismus gegen die Liberalen und Radicalen geltend machte, war das Grab des Julikönigthums. Nur England befolgte in der Schweiz wie in Italien eine andere Politik. Nach vollendetem Sieg traf die Tagsatzung Anstalten zu einer Verfassungs-Revision, wornach an die Stelle der bisherigen Vertretung der Kantonalregierungen in der Tagsatzung eine mit größerer Macht ausgerüstete Föderativ - Verfassung trat. Dem Bundesrath, der in Bern seinen ständigen Sitz hat und die höchste Regierungsgewalt im Namen der ganzen Eidgenossenschaft übt, steht ein Stande rat h als Vertreter der einzelnen Kantonalregierungen und ein von den verschiedenen Kantonen nach Maßgabe der Volkszahl frei gewählter Na- tion a lr a th zur Seite. Zugleich wurden Maßregeln zur Begründung einer größer» Centralisation und nationalen Einheit der Eidgenossenschaft eingeleitet. n. Die Pariser Februar-Revolution. §. 845. Die Reformbankette. Es war ein großes Unglück für die Julidynastie, daß bald nach Erneuerung der Kammer, in welcher Guizot ent- schieden die Majorität besaß, der Ruf der Käuflichkeit und schmutzigen Gewinn- sucht, der auf der Juliregierung lastete, in dem Bestechungsprozeß gegen den General Cubiöres und den Minister Teste seine Bestätigung fand, daß Emil Girar din, der talentvolle aber charakterlose Redacteur des Journals Juli 1847. i. Nov.— 1. Dcc. 1847.

10. Die Weltgeschichte in übersichtlicher Darstellung - S. 410

1879 - Leipzig : Engelmann
410 Neueste Geschichte. . 564. reicher Erntesegen brachte bald Erlsung aus der augenblicklichen Noch, aber die zunehmende Verarmung und die groe Ungleichheit des Besitzes und der Lebensgensse kamen dabei zum erstenmal in ihrem vollen Umfang zum Vorschein. Man erblickte einen Abgrund von Jammer und Elend, in den: sich der Pro-letarierstand befand. Die dadurch bewirkte Aufregung und Verstimmung gegen die politischen Einrichtungen, denen man alles Unheil zuschrieb, wurde aufs Hchste gesteigert durch die Nachricht, der bejahrte König Ludwig von Bayern lasse sich von einer spanischen Tnzerin, Lolamontez, leiten und zu bereilten Handlungen und maloser Verschwendung hinreien. Die ultra-montane Partei, die seit Jahren den König und das Land beherrscht hatte, aerieth mit der zur Grfin v on Landsfeld erhobenen Buhlerin in Zwiespalt und sah sich pltzlich in ihrer Macht bedroht. Das Ministerium Abel und die Hupter der Ultraniontanen an der Universitt wurden entlassen. Das bayerische Volk kam darber in Unruhe und als der König, erzrnt, da die Studenten zu den Ultraniontanen hielten und der bermthigen Tnzerin nicht die verlangte Huldigung darbrachten, die Mnchener Universitt schlieen lie und den Studirenden die Abreise gebot, so erfolgte ein Aufstand, wodurch sich der König zur Rcknahme dieser Maregel und zur Entfernung der Grfin bewogen sah. Um dieselbe Zeit herrschte in der Schweiz eine groe Feind-schaft zwischen Katholiken und Protestanten, Conservativen und Radicalen. Im Aargau hatte die radikale Regierung die acht Klster des Landes als Sammelpltze des Aufruhrs" aufgehoben und das Kloster-gut in Beschlag genommen. Die Einsprache der katholischen Kantone (Schwyz, ri, Unterwaiden, Luzern, Zug, Freiburg, Wallis) blieb ohne Wirkung bei der Tagsatzung. Die Spaltung wurde vergrert, als die ultramontane Re-aierung in Luzern mit Hlfe des Landvolks die Jesuiten zur Leitung des v Jugendunterrichts in den Kanton berief und die Radicalen, die vermittelst 1845. eines Freischaarenzugs einen Umsturz bewirken wollten, zurckschlug. Nun gestaltete sich der Kampf zu einem leidenschaftlichen Ringen zwischen Jesuitis-mus und Radicalismns. Die sieben katholischen Kantone forderten Bestrafung der Freischaaren, gesetzlichen Schutz gegen hnliche Unternehmungen und Wie-derherstellung derargauer Klster und schlssen, als ihrem Verlangen nicht 1646. entsprochen wurde, einen Sonderbund" zu gegenseitiger Abwehr uerer und innerer Angriffe. Die Radicalen, durch die Putsche" in Waadt, Genf u. a. 0. auf der Tagsatzung in der Mehrheit, erwirkten einen Beschlu, der t den Sonderbund als unvertrglich mit der Bundesverfassung auflste und die 1847. Entfernung der Jesuiten anordnete. Da die Glieder des Sonderbundes dem Beschlsse der Tagsatzung nicht Folge leisteten, so mute das Schwert ertt-4i scheiden. Gegen Erwarten war der Kampf schnell vorber. Eine von D-i847.r four befehligte Bundesarmee eroberte unter geringem Widerstand Freiburg und Luzern, worauf die andern Kantone sich freiwillig unterwarfen. Sie muten dem Sonderbund entsagen, die Jesuiten ausweisen, die Kantonal-regierungen ndern und die Kriegskosten tragen. Zu spt boten die drei Gromchte Oesterreich, Frankreich, Preußen eine gemeinsame Vermittelung an. Der franzsische Courier fand den Sonderbund bereits gesprengt und die Wahrnehmung, da der Minister Guizot Partei fr die Jesuiten nahm, mehrte in Frankreich die Mistimmung gegen die Juliregierung. Die Schweizer benutzten die Umstnde, um ihre Verfassung umzugestalten und eine strkere Bundesregierung mit einer doppelten Landesvertretung zu schaffen. Dem Bundesrath, der in Bern seinen stndigen Sitz hat, steht ein Stnderath, als Vertreter der einzelnen Kantonalregierungen, und ein freigewhlter Nationalrath zur Seite.

11. Die Geschichte der neuesten Zeit - S. 193

1877 - Köln : DuMont-Schauberg
18. Die politischen und religiösen Kämpfe in der Schweiz. 193 und Wallis zu einem Vertheidigungsbündnisse, das, sobald es bekannt wurde, unter dem Namen Sonderbund von den Gegnern sofort als ungesetzlich und bundeswidrig bezeichnet wurde. Es lag in dem Interesse der europäischen Großmächte, das Feuer in der Schweiz zu dämpfen, und sie ließen es auch nicht an Versuchen fehlen, allein sie waren nicht einig und richteten daher nichts aus. Ihre Bemühungen brachten vielmehr die Wirkung hervor, daß sie die Gegner des Sonderbundes in dem Verdachte bestärkten, als ob dieser in geheimem Einverständnisse mit den sremden Mächten diese zur Einmischung in die inneren Angelegenheiten der Schweiz reize. England nahm sich sogar offen der Radikalen an, seitdem Lord Palmerston ans Ruder gekommen war. Am 20. Juli 1846 faßte die Tagsatzung den Beschluß, daß der Sonderbund, als ein dem Grundvertrag der Eidgenossenschaft zuwiderlaufendes, die Eintracht und den öffentlichen Frieden störendes Bündniß, aufgelöst werden müsse. Die sieben Cantone des Sonderbundes dagegen erklärten, daß sie diesen Beschluß als einen den Grundgesetzen des Landes widersprechenden nicht anzuerkennen vermöchten und demselben daher nicht nachkommen würden. Ebenso legten sie Verwahrung ein gegen den Beschluß, welchen die Tagsatzung am 3. Sept. faßte, daß die Jesuiten künftig in der Schweiz nicht mehr geduldet und die in derselben befindlichen sofort entfernt werden sollten. Da Nachgiebigkeit weder von der einen noch von der andern Seite zu erwarten war, so blieb nichts übrig, als den Streit mit den Waffen zu entscheiden, so schwer auch jedem patriotischen Herzen der Gedanke war, einen Bürgerkrieg entbrennen zu sehen. Noch einmal wurde daher vom September bis zum October, während sich die Tagsatzung vertagt hatte, der Versuch gemacht, sowohl vom Auslande her den Streit zu vermitteln, als durch Vergleichsvorschläge die Parteien zur Mäßigung zurückzuführen. Allein den Bemühungen der auswärtigen Mächte, durch eine Eonferenz die Schweizer Angelegenheiten zu ordnen, stand der Stolz der Schweizer entgegen, die sich nicht protokolliren lassen wollten. Am 4. Nov. entschied sich die Tagsatzung dahin, ihren Beschluß vom 20. Juli mit Waffengewalt auszuführen. Der Genfer Dufour, ein Ofsicier aus Napoleon's Schule, wurde zum Oberbefehlshaber der Executionstruppen ernannt und stellte eine so zahlreiche Armee auf, daß der Sonderbund ihm mit seinen um das vierfache schwächeren Kräften nicht gewachsen war, besonders da der zum Oberbefehlshaber der Sonderbunds-Truppen gewählte Salis-S o glio sich weder an Talent noch an Ansehen mit Dufour messen konnte. In wenigen Wochen wurde daher der Bürgerkrieg beendigt, ehe noch das überraschte Ausland Zeit hatte, sich zwischen die kämpfenden Parteien zu werfen. Zuerst wurde Freiburg angegriffen, das, durch das Gebiet der feindlichen Cantone Bern und Waadtland umschlossen, von seinen Verbündeten keine Unterstützung erhalten konnte. Zwar hatte der Oberst Pütz, Histor. Darstell, u. Charakteristiken. Iv. 2. Aufl. 13

12. Kleine Weltgeschichte oder Geschichten aus der Geschichte - S. 118

1856 - Moers : Rhein. Schulbuchh.
118 8» 72. Friedrich Wilhel Iv., König von Preußen, aber Gott erhielt ihn gnädig. Dem Könige stand noch eine Zeit schwerer Drangsale und großer Pläne bevor. — Der preußische Antheil vom alten Königreich Polen, die Provinz Posen, ward im Jahre 1846 tief aufgeregt durch einen neuen Ver- such zur Befreiung Polens, aber dieser neue polnische Aufstand blieb erfolglos, wie der frühere. Die Strenge namentlich der Rüsten gegen Polen vermehrte sich nur, der freie Staat Krakau wurde Oest- reich einverleibt, und die Theilnehmer am Aufstande stohen oder wur- den strenge bestraft. Durch den Besitz des Fürstenthums Neufchatel oder Neuenburg, das zugleich einen Canton der schweizerischen Republik bildete, hätte Preußen im Jahre 1847 bei dem schweizer Sonderbundskriege leicht mit in Verwickelungen kommen können. Es war nämlich in einigen Cantonen der Schweiz das katholische Element immer mächtiger ge- worden und die Jesuiten gewannen Einfluß; in Luzern z. B. wurde ihnen die Jugend-Erziehung übertragen. Da sah sich die Aarauer Cantonal-Negierung veranlaßt, katholisches Kloster- und Kirchengut einzuziehen, welchen Schritt die schweizer Tagsatzung mit einigen Modifikationen guthieß. Das vcranlaßte die 7 alten, meist katholi- schen Urcantone der Schweiz: Schwyz, Uri, Unterwalden, Luzern, Zug, Freiburg und Wallis, einen Sonderbund abzuschließen zum Schutze des Katholicismus in der Schweiz wider die freisinnigen Tendenzen der Bundes-Negierung. Nachdem früher ein Freischaaren- zug der Liberalen gegen Luzern leicht zurückgeschlagen war, führte jetzt die Tagsatzung gegen Ende des Jahres 1847 einen kurzen, wohlgeordneten Feldzug gegen den Sonderbund, der, nach Eroberung der Cantone Freiöurg und Luzern, durch den General Dufour, die Unterwerfung der übrigen Sonderbunds-Cantone zur Folge hatte. Preußen hatte wohl mit Oestreich und Frankreich eine Dazwischen- kunft zu Gunsten des Sonderbundes beabsichtigt, aber dieselbe wurde durch die rasche, völlige Vernichtung desselben unmöglich. Die Tag- satzung aber nahm nach ihren Siegen einige zweckmäßige Verände- rungen in der Verfastung vor. Der Canton Neuenburg, der Preußen zu einem Einschreiten in dieser Sache hätte veranlasten können, nahm bei diesen Vorgängen so viel als möglich eine neutrale Stellung ein, aber die freisinnige Partei in demselben war nicht für Preußen und bewirkte späterhin eine völlige Losreißung Neuenbürgs von der Krone Preußen. 9 Jahre nachher sollte diese Angelegenheit unser Vaterland mit Krieg bedrohen, wie wir nachher sehen werden.

13. Grundriß der allgemeinen Geschichte für gelehrte Schulen - S. 457

1848 - Dil[l]ingen : Friedrich
457 . bis auf die neuesten Zeiten. 184t der liberalen Richtung gefolgt war. Wirklich überließ Lu- zern am 2. Okt. 1844 die Leitung seiner Erziehungsanstalten die- sem Orden, worauf die auf gesetzlichem Wege besiegte Partei der Liberalen, unterstützt von Freischaaren ans andern Cantonen, so- gleich zur Gewalt schritt. Der Sieg blieb den Freunden der Je- suiten. Von beiden Parteien wurde nun das Volk aufgereizt, und in Wadt, wo die Radikalen fürchteten, die Regierung werde nicht in ihrem Sinne handeln, kam es am 14. Febr. 1845 zu einer Revolution, durch welche die Regierung gestürzt, und eine neue eingesetzt wurde. Auf der am 24. Febr. d. I. versammelten außerordentlichen Tagsatzung stimmten radikal d. h. gegen das Recht zur Berufung der Jesuiten alle Cantone, bis auf Luzern, Freiburg, Schwyz, Uri, Unterwalden, Zug, Wallis und Appenzell- Junerrhoden, wozu noch Baselstadt und Neuenburg kamen, welche beiden neutral zu bleiben suchten aber mit den katholischen Can- tonen aus Rechtsgründen stimmen zu müssen glaubten. Nichts fruchteten warnende Noten fremder Mächte, die Tagsatzung ging auseinander, ohne die Sache erledigt haben. Die Jntriguen und Aufhetzereien von beiden Seiten dauerten fort, bis der Freischa are nzug von Luzerner Flüchtlingen und etwa 5000 Hilfsmännern auö Aarau, Bern, Baselland und Solothurn am 31. März 1845 sein klägliches Ende fand. Die politischen und religiösen Leidenschaften legten sich um so weniger, als der Erziehungsrath Leu zu Ebersol im Canton Luzern, der für die Einführung der Jesuiten besonders lhätig ge- wesen war, am 26. Juli 1845 im Bett erschossen wurde. Da ferner die katholischen Cantone Luzern, Uri, Schwyz, Ob- und Nidwalden, Zug, Freiburg und Wallis, welche in der Aufhebung der aargauischen Klöster eine Verletzung des Bundesvertrages er- blickten, abermals ohne Erfolg die Wiederherstellung derselben verlangt hatten; verbanden sie sich enger und rüsteten. Die übri- gen Cantone dagegen verlangten, daß der katholische Sonder- bund sich auflösen und als Minorität den Beschlüssen der Ma- jorität der Tagsatzungs-Abgeordneten sich fügen sollte. So brach in der ganzen Schweiz der Bürgerkrieg aus, welcher im Nov. 1847 mit der Niederlage des Sonderbundes und Ausweisung der Jesuiten aus der Schweiz sich endigte.

14. Bd. 2 - S. 574

1854 - Leipzig : Engelmann
574 Die jüngsten Revolutionsstürme. 1834. 20. San. 1841. 1843. Mär; 1845. Oktober 1846. 1845. Baden beschloß die Partei der Bewegung, daß die Kirche unter die Aufsicht des Staats gestellt, freie Nationalerziehung eingeführt und die Klöster zu gemein- nützigen frommen Zwecken beigezogen werden sollten. Ungeachtet der Protestation der römischen Partei nahmen nun mehrere gemischte Kantone, namentlich die radicale Regierung des Aargau, die Verwaltung des Klosterguts in die eigene Hand, und als deshalb in letzterm Kanton die katholische Partei einen Aufstand gegen die im Sinne der Badener Artikel abgeänderte Verfastung erhob, benutzte die Regierung diese Gelegenheit, um die acht Klöster, darunter das reiche Muri, die Stiftung des Hauses Habsburg, „als Sammelplatz des Aufruhrs", durch einen Beschluß des großen Raths „für allgemeine Zwecke des Unterrichts und der Wohlthätigkeit" in Beschlag zu nehmen. Ohne Rücksicht auf die Protestationen der katholischen Kantone und Oestreichs gegen diesen kirchenräuberischen Akt zu nehmen, blieb die Aargauische Regierung im Besitz des Klosterguts und erlangte unter der angebotenen Bedingung der Wiederherstellung dreier Frauenklöster die Zustimmung und Bestätigung der Tagsatzung. Von dem an war die Schweiz in zwei Heerlager gespalten, in Radicale und Conservative. Den Kern der letztem bildeten die sieben katholischen Kantone: die drei Waldstatte Schwyz, Uri, Unterwalden, sodann Luzern (wo seit der unter dem Eindruck der aargauischen Klosteraufhebung vorgenommenen Verfasisungs-Revision (1841) die ultramontane Partei mit Hülfe des Landvolks über die früher herrschenden Libe- ralen der Sieg davon getragen), Zug, Freiburg und Wallis (in welchem letzteren Kanton die radicale Partei des untern Rhonethales von der Priester- partei in einem mörderischen Treffen überwältigt und dann die Regierung im Sinne der Sieger eingerichtet worden war). Bei der wachsenden Parteiwuth und Meinungsspaltung glaubten die Luzerner Conservativen ihrer Sache für alle Zukunft den Sieg zu verschaffen, wenn sie die Jesuiten zur Leitung des Jugend- unterrichts in den Kanton beriefen. Nach harten Kämpfen wurde der Antrag durch die überwiegenden Stimmen des Landvolks durchgesetzt. Da suchte die freisinnige Partei der Luzerner Hülfe bei ihren Gesi'nnungsgcnoffen anderer Kan- tone, um durch einen bewaffneten Handstreich den Jesuiten und ihren Anhängern die Herrschaft zu entreißen. Aber der übel geleitete Freischaarenzug wurde durch die Rathlosigkeit der Führer und die „Banner der Urkantone" auseinander- gesprengt, worauf die rachsüchtige Regierung in Luzern ein Regiment des Schreckens errichtete und durch strenge Justiz jeden Gegensatz niederschlug. Nun gestaltete sich der Kampf zu einem leidenschaftlichen Ringen zwischen Jesuitismus und Ra- dicalismus. Die sieben katholischen Kantone forderten Bestrafung der Frei- schaaren, gesetzlichen Schutz gegen ähnliche Unternehmungen und Wiederherstel- lung der aargauer Klöster und schloffen, als ihrem Verlangen nicht mit der ge- wünschten Bereitwilligkeit entsprochen wurde, einen „Sonderbund" zu gegen- seitiger Abwehr äußerer Ueberfälle und innerer Unruhen. Dagegen suchten die Radicalen durch einen Handstreich („Putsch") die Regierungen der noch übrigen conservativen Kantone zu stürzen, um auf der nächsten Tagsatzung der Majorität sicher zu sein. In Genf und Waadt glückte der Anschlag. Die ehrwürdige Stadt Calvins, die auf dem Wiener Congreß ein unheilbringendes Geschenk in einigen katholischen Ortschaften erhalten hatte, gerieth, unter Mitwirkung der letztem, in die Gewalt einer ultraradicalen Partei; nachdem schon vorher im Waadtland der Radicalismus durch die Thätigkeit des Staatsrath D ruey über die gemäßigt-aristokratische Regierung und die mit ihr verbundenen Methodi- sten (§. 814.) gesiegt hatte. Dieser Schlag und seine moralische Rückwirkung auf die andern sicherte den Radicalen, den mächtigen Kanton Bern an der

15. Erzählungen aus der neuesten Geschichte (1815 - 1881) - S. 124

1877 - Oldenburg : Stalling
- 124 im Jahre 1841 die Aufhebung smmtlicher Klster in Aargau, unter denen sich auch das reiche Kloster Muri befand, und bestimmte deren Gter zu Zwecken des Unterrichts und der Wohlthtigkeit. Dieses rcksichtslose Vorgehen rief unter den Katholiken die grte Erbitterung hervor. Die sieben katho-tischen Kantone Luzern, Schwyz, Uri, Unterwalden, Zug, Freiburg und Wallis verbanden sich zu gemeinschaftlicher Ver-theidigung, strzten in Luzern die liberale Regierung und zogen zur Krftigung des conservativen Elementes die Jesuiten heran. Ein unternehmender Bauer, Leu, und Sigwart-Mller, der bisher zu den Radicalen gehalten, standen an der Spitze. Nun verbanden sich die Radicalen der brigen Kantone zur Vertreibung der Jesuiten aus der Schweiz. Aber ein Frei-schaarenzug unter Anfhrung Ochsenbeins aus Bern schlug fehl (1845). Die sieben Kantone forderten nach ihrem Siege von der Tagsatzung nicht nur die Bestrafung der Kantone, die jenen Freischrlern den Auszug nicht gewehrt hatten, sondern auch Wiederherstellung der Klster, und schlssen, da ihnen nicht willfahrt wurde, gegen etwaige Angriffe den so-genannten Sonderbund. Dagegen fate die Tagsatzung im Juli 1847 den Beschlu, der Sonderbund sei mit dem Bundesvertrage unvereinbar, und bald darauf wurde die Exemtion gegen denselben und die Ausweisung der Jesuiten verfgt. Da die Sonderbndler. von Sigwart-Mller angefeuert und von den auswrtigen Mchten, die ihren Bund begnstig-ten, heimlich mit Geld und Waffen untersttzt, dem Bundes-beschlufse den Gehorsam weigerten, so kam am 4. November 1847 der Religions - und Brgerkrieg zum Ausbruch. Der Bund, der auf Englands Rath den Krieg rasch zu beendigen suchte, bertrug dem Genfer General Dufour den Oberbefehl der das Bundesheer. Dieser berzog mit berlegener Macht die Kantone Freiburg *) und Zug und nahm nach dem Siege bei Gislikon der das Sonderbundsheer (23. Nov.) Luzern *) Dufour nahm diese Stadt durch Kapitulation, aber seine Soldateska verbte so schndlichen Unfug an Personen und (ebnden, da Dufour selbst klagte, die Auffhrung seiner Truppen sei eine Schande, die er einer verlorenen Schlacht gleich setze.

16. Viertehalb Jahrhunderte - S. 1049

1856 - Freiburg im Breisgau : Herder
Die Zeit des noch lebenden Geschlechtes. 1049 Sache dessen Unterstützung entziehen sollte. Der Eifer war so groß, daß unter den ohnehin schon radikalen Cantonen diejenigen noch Um- wälzungen zur Steigerung des Radikalismus erleiden mußten, deren Negierungen sich nicht gegen Luzern, weil es durch Berufung der Je- suiten ein den Cantonen für innere Angelegenheiten verfassungsmäßig zufteheudes Recht geübt hatte, zu Gewaltmaßregeln bestimmen lassen wollten. Die Folge war, daß unter Zulassung und Förderung der radi- kalen Negierungen aus der Schweiz sich zu einem Kampfe gegen Luzern bewaffnete Schaaren sammelten, die man, weil der Kampf kein von einer öffentlichen Gewalt beschlossener, sondern ein freiwillig unternom- mener war, Freischaaren nannte. Zwei Versuche, die in dieser Weise gegen Luzern gemacht wurden, scheiterten an dem Widerstande, welchen die Negierung von Luzern gleichmäßig den Verschworenen in der Stadt und den von Außen Anrückeuden leistete. Der Eifer aber war im Wachsen und einen dritten Versuch sah man vorher. Da schlossen die sieben Cantone zu ihrer Vertheidigung ein Bündniß, das der Sonder- bund hieß. Dieses Bündniß, das nur seine Glieder im Genüsse ver- fassungsmäßiger Rechte schützen sollte, reizte die Feinde zur höchsten Wuth. Auf die Gefahr, die dem in der Schweiz herrschenden Geiste von einer in kirchlichem Sinne geschlossenen Verbindung drohe, wiesen sie die pro- testantische und die uukirchlich gewordene katholische Bevölkerung mit dem zauberisch wirkenden Worte Ultramontanismus hin, mit welchem die kirchliche Gesinnung von den Feinden der Kirche als ein Inbegriff der für die nationale Ehre und das vernünftige Denken gefährlichsten Grundsätze bezeichnet werden soll. Das Ergebniß dieser Bemühungen war, daß mit einer wieder durch St. Gallen entschiedenen Stimmen- mehrheit die Tagsatzung im Jahre 1847 den Beschluß zu gewaltsamer Auflösung des Sonderbundes faßte. An den Höfen der großen Mächte von Europa wurde nicht verkannt, daß die Ausführung dieses Beschlus- ses, die nach der Vertheilung der Machtmittel wahrscheinlich war, einen großen Sieg für die Sache der Revolution in sich schließen werde. Doch England zeigte sich den Bestrebungen der Revolution auf dem Feftlande abermals günstig, und die vier übrigen Mächte fanden Grund genug, von Vertheidigung der Sache, die sie als die rechte erkannten, abzustehen. Der Sonderbund unterlag noch im nämlichen Jahre. Seinen Cantonen wurden radikale Regierungen gegeben. Den Sieg des Ra- dikalismus zu sichern, ward dann im Jahre 1848, als schon die in Paris ausgebrochene Revolution für die Besiegten jede Aussicht auf Hülfe vereitelt hatte und von den Siegern als eine Gewährleistung ihres Sieges gefeiert worden war, eine längst gewünschte Verfassungs- änderung bewerkstelligt, die der unter dem Namen eines Buudesrathes in Bern einaesetzten böchsten Bebörde eine die Selbstständigkeit der ein- 67*

17. Die Geschichte der letzten 50 Jahre - S. 207

1867 - Köln : DuMont-Schauberg
10. Die politischen und religiösen Kämpfe in der Schweiz. 207 völlige Unterwerfung der Kirche unter die Staatsgewalt. Der Bischof von Basel protestirte gegen die Badener Beschlüsse, und Papst Gre- gor Xvi. erklärte sie in einem Breve vom 17. Mai 1838 für ketze- risch. Die Aargauer Regierung wies das protestirende Schreiben des Bischofs von Basel zurück, trug auf gänzliche Trennung des Cantons vom Bisthum Basel an und verlangte von den katholischen Priestern einen neuen Eid, worin sie sich zum unbedingten Gehor- sam gegen den Staat verpflichten sollten. Da dieser Eid von fast allen Geistlichen verweigert wurde, schickte die Regierung Truppen in die katholischen Bezirke, aber zuletzt zog sie dieselben wieder zurück und modificirte den Eid durch eine authentische Interpretation, die der Bischof gelten ließ. Eben so wenig gelang die Durchführung der Badener Beschlüsse bei der katholischen Bevölkerung des zum Canton Bern gehörigen Jura, obgleich dieselbe auch hier durch Ein- lagerung von Truppen erzwungen werden sollte. Frankreich, mit welchem in der Napoleonischen Zeit dieser Theil des Cantons Bern verbunden gewesen und welches hier noch Sympathieen hatte, schritt ein und Ludwig Philipp drohte mit der militärischen Besetzung von Pruntrut, wenn die Berner Regierung nicht von der Bedrängung der Katholiken im Jura ablasse und sich mit dem Papste verständige. Da gab die radicale Negierung nach. Auch in Zürich veranlaßte 1839 die Berufung des vr. Strauß, des Verfassers des „Leben Jesu" (worin das Christenthum als Mythe behandelt wird) als Lehrer der Dogmatik an die (1832) neu gestiftete Universität eine solche Aufregung, daß die Berufung sistirt und dennoch die radicale Regierung gestürzt wurde. Hatte der Radicalismus Zürich eingebüßt, so gewann er dagegen die Oberhand in Wallis. Hier wurden die conservativen, vorzugs- weise deutschen Oberwalliser von den radicalen, vorzugsweise wel- schen Unterwallisern, deren Haupt Barmann war, damals übervor- theilt. Auch in Tessin kam eine radicale Partei unter Franscini empor und stürzte die alte Regierung, 1839. Im folgenden Jahre trat der gesetzliche Termin der Verfassungs-Revision (nach 10 Jah- ren) in Solothurn und Aargau ein, und in beiden Cantonen siegte der Radicalismus, der hauptsächlich auf Bern sich stützte, weil hier 1841 Reu Haus zum Schultheißen, und sofern Bern gerade Vorort war, auch zum Präsidenten der Tagsatzung erhoben wurde. Als die katholische Minderheit des Volkes im Aargau durch die neue Ver- fassung die Parität verletzt sah und das sog. Bünzener Comité Maß- regeln dagegen berieth, ließ die Regierung die Mitglieder des Co- mite's im Kloster Muri verhaften. Das katholische Landvolk befreite die Gefangenen und nahm den Regierungs-Commissar Waller selbst in Verhaft, 10. Januar 1841. Aber schon am anderen Tage stand nicht nur die ganze Streitmacht der reformirten Aargauer unter den Waffen, sondern am 12. rückten auch Berner Truppen ins Aargau ein, welche Neuhaus im Interesse der Aargauer Radicalen abschickte.

18. Die Geschichte der letzten 50 Jahre (1816 - 1866) ; in abgerundeten Gemälden - S. 207

1867 - Köln : DuMont-Schauberg
19. Die politischen und religiösen Kämpfe in der Schweiz. 207 völlige Unterwerfung der Kirche unter die Staatsgewalt. Der Bischof von Basel protestirte gegen die Badener Beschlüsse, und Papst Gre- gor Xvi. erklärte sie in einem Breve vom 17. Mai 1838 für ketze- risch. Die Aargauer Regierung wies das protestirende Schreiben des Bischofs von Basel zurück, trug auf gänzliche Trennung des Cantons vom Bisthum Basel an und verlangte von den katholischen Priestern einen neuen Eid, worin sie sich zum unbedingten Gehor- sam gegen den Staat verpflichten sollten. Da dieser Eid von fast allen Geistlichen verweigert wurde, schickte die Regierung Truppen in die katholischen Bezirke, aber zuletzt zog sie dieselben wieder zurück und modificirte den Eid durch eine authentische Interpretation, die der Bischof gelten ließ. Eben so wenig gelang die Durchführung der Badener Beschlüsse bei der katholischen Bevölkerung des zum Canton Bern gehörigen Jura, obgleich dieselbe auch hier durch Ein- lagerung von Truppen erzwungen werden sollte. Frankreich, mit welchem in der Napoleonischen Zeit dieser Theil des Cantons Bern verbunden gewesen und welches hier noch Sympathieen hatte, schritt ein und Ludwig Philipp drohte mit der militärischen Besetzung von Pruntrut, wenn die Berner Regierung nicht von der Bedrängung der Katholiken im Jura ablasse und sich mit dem Papste verständige. Da gab die radicale Regierung nach. Auch in Zürich veranlaßte 1839 die Berufung des vr. Strauß, des Verfassers des „Leben Jesu" (worin das Christenthum als Mythe behandelt wird) als Lehrer der Dogmatik an die (1832) neu gestiftete Universität eine solche Aufregung, daß die Berufung sistirt und dennoch die radicale Regierung gestürzt wurde. Hatte der Radicalismus Zürich eingebüßt, so gewann er dagegen die Oberhand in Wallis. Hier wurden die conservativen, vorzugs- weise deutschen Oberwalliser von den radicalen, vorzugsweise wel- schen Unterwallisern, deren Haupt Barmann war, damals übervor- theilt. Auch in Tessin kam eine radicale Partei unter Franscini empor und stürzte die alte Regierung, 1839. Im folgenden Jahre trat der gesetzliche Termin der Verfassungs-Revision (nach 10 Jah- ren) in Solothurn und Aargau ein, und in beiden Cantonen siegte der Radicalismus, der hauptsächlich auf Bern sich stützte, weil hier 1841 Reu Haus zum Schultheißen, und sofern Bern gerade Vorort war, auch zum Präsidenten der Tagsatzung erhoben wurde. Als die katholische Minderheit des Volkes im Aargau durch die neue Ver- fassung die Parität verletzt sah und das sog. Bünzener Comite Maß- regeln dagegen berieth, ließ die Regierung die Mitglieder des Co- mite's im Kloster Muri verhaften. Das katholische Landvolk befreite die Gefangenen und nahm den Regierungs-Commissar Waller selbst in Verhaft, 10. Januar 1841. Aber schon am anderen Tage stand nicht nur die ganze Streitmacht der reformirten Aargauer unter den Waffen, sondern am 12. rückten auch Berner Truppen ins Aargau ein, welche Neuhaus im Interesse der Aargauer Radicalen abschickte.

19. Grundriß der allgemeinen Geschichte für gelehrte Schulen - S. 456

1848 - Dil[l]ingen : Friedrich
456 Dritte Periode von 1789 n. Chr. liche Heerd der Unruhen für die Nachbarländer sei, welche daher durch energische Noten die Ausweisung aller revolutionären Fremd- linge aus der gesammten Schweiz foderteu und, da in Bern eine Spaltung der Radicalen und Gemäßigten eingetreten war, auch erlangten (25. Mai 1835). Als Abgeordnete von Bern, Luzern, Solothurn, Basel-Landschaft, Aargau, Thurgau und St. Gallen in einer C on f e r e nz zu B a d e n im Aargau (26. Jan. 1834) über die Verhältnisse des Staates in Kirchensachcn mehrere Punkte aufstellten, welche ein Kreisschreiben des Papstes als kirchenwidrig verwarf; zeigte sich eine große Gährung in einigen Cantonen, namentlich in den katholischen Bezirken des A a r- ga ue s, wo die Regierung gegen die Katholiken so rücksichtslos verfuhr, daß sie denselben die gleiche Berechtigung im Staate entzog und am 13. Febr. 1841 die Klöster anfhob. Dagegen pro- testirten sogleich die katholischen Cantone und der päpstliche Nun- tius bei der Tagsatzung, welche anfangs dem Cantone Aargau eine gütliche Beilegung der Sache anempfahl, am 8. Aug. 1843 aber durch Stimmenmehrheit entschied, daß dieser Gegenstand aus den Tractanden der Tagsatzung wegfallen sollte. Im Cantón Zürich vcranlaßte die Regierung dadurch, daß sie den Di-. Strauß, den man aus seinen frühern Schriften als Verlaugner des Christenthumes kannte, zur (Übernahme einer theologischen Professur berief, einen Aufstand der Landleute, in Folge dessen die Regierung zu resigniren gezwungen, und die Lehr- freiheit der theologischen Facnltat aufgehoben wurde. In Wal- lis bewirkte die Annahme einer neuen Verfassung, daß der obere conservativ gesinnte Theil des Cantones sich von dem untern, dem Radikalismus huldigenden Theile förmlich trennte, und der Sieg des letztcru entschieden war (1840). Allein schon nach vier Jahren brach der Bürgerkrieg von Neuem aus. In einem bluti- gen Gefechte (21. Mai 1844) wurden die Unterwalliser geschla- gen und entwaffnet, worauf Wallis durch förmlichen Beschluß den katholischen Standen beitrat. Als am 15. Juni 1844 die Jesuiten, wie früher in Frei- burg und Wallis, auch in Schwyz einzogen, und dabei sich das Gerücht verbreitete, auch der Vorort Luzern werde sie berufen, wurde die Aufregung um so größer, als dieser Cantón vor d. I.

20. Lehrbuch der Weltgeschichte - S. 577

1852 - Leipzig : Wigand
Specielle Geschichte. 677 aristokratie. Durch die Pariser Unruhen wurden die Schweizersöldner aus den fremden Diensten entfernt, aber auch Revisionen und wohl auch gänzliche Umgestaltungen der Verfassungen vieler Cantone nöthig gemacht. Namentlich bestand man auf einer größeren Gleichstellung zwischen den Städten und den Bewohnern des Landes. In Bern kam es desshalb zu blutigen Auftritten. Der große Rath musste sich am 26. November eiligst versammeln. Dieser nahm nun sogleich zeitge- mäße und freisinnige Anträge, so wie die Abschaffung lästiger Abgaben vor, und stellte dadurch die Ruhe und Ordnung bald wieder her. In Bern drohte auch ein Aufruhr auszubrechen (September 1830). Denn schon zeigten sich allenthalben die furchtbaren Vorboten eines nabenden grässlichen Sturmes. Desshalb sah man sich genöthigt, die Anord- nung einer Verfassungsreform baldigst bekannt zu machen, um die auf- geregten Gemüther einigermaaßen wieder zu beruhigen. In Freiburg wäre es beinahe zu blutigen Auftritten gekommen. Durch diesen An- schein wurde wenigstens das Gute gestiftet, dass der Senat erklärte, man habe beschlossen, dem kleinen Rathe die nöthigen Vorschläge wegen einer Revision der Verfassung zu übertragen. Am 23. September wurde zu Bern die außerordentliche Tagsatzung eröffnet, und von derselben nochmals strenge Neutralität bei den Stür- men im Auslande angeordnet. Gegen Außen sicher gestellt, hatte die Schweiz manchen harten Kampf im Innern zu bestehen. Ueberall regte sich Misömuth und Widerwille über das aufgedrungene Ariftokratenregiment. Bern, der größte und wichtigste unter den Cantonen, wurde von einer erfahrenen Aristokratie regiert. Als hier am 10. Jan. 1831 beunruhigende Auftritte Statt fanden, sah sich endlich der große Rath genöthigt, eine neue Ver- fassung zu versprechen. Die alte Landesverwaltung legte am 20. Octbr. ihre Gewalt nieder, und ein Verfassungsrath von 111 Mitgliedern trat an die Stelle derselben. Auch in den übrigen Schweizer-Cantonen kamen revolutionäre Stürme vor, und erschütterten die alten Verfassun- gen in ihren Grundfesten. Doch nicht überall arteten sie so, wie in Basel und Neuen bürg, zu blutigen Reibungen aus. Die innern politischen Angelegenheiten traten jedoch vor den religiösen Wirren in den Hintergrund. Mehrere Cantone, besonders Aargau, traten den hierarchstchen Bestrebungen entgegen, stellten die Kirche unter die Auf- ticht des Staates, und zogen die Klöster ein. Hierdurch gereizt, ver- einigten sich die 7 katholischen Cantons (Schwyz, Uri, Unterwalden, Luzern, Zug, Freiburg und Wallis) zu einem Sonderbund (1846), während die radikalen Cantons die Ausweisung der Jesuiten verlangten (1847). Es kam zum offenen Kampfe, welcher unter Anführung des tapferen Generals Düfour sehr schnell zum Nachtheile des Sonder- bundes beendigt wurde. Unter den Friedensbedingungen stand die Aus- weisung der Jesuiten obenan. Ein so schnelles Ende des von Oester- Winderlich, Weltgeschichte. 0*7