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1. Lehr- und Lesebuch oder die Vaterlands- und Weltkunde - S. 39

1859 - Essen : Bädeker
39 Angelegenheiten — der Minister der auswärtigen Angele- genheiten — der Finanzminister — der Kriegsminister — der Minister für Handel, Gewerbe, Ackerbau und öffentliche Arbeiten — und der Justiz min ist er. Unter den Ministern stehen für die Provinzen die Oberpräsidenten — unter diesen für die Re- gierungsbezirke die Regierungen — und unter den Regierungen für die Kreise die Landräthe. Es giebt im Staate 7 Minister, 8 Oberprä- sidenten, 26 Regierungen und für die 327 Kreise des Staates eben so viele Landräthe. Leicht ist nun einzusehen, daß die Verwaltung des Staates sehr viel Geld kostet. Zur Bestreitung dieser Kosten und somit zur Erhaltung der Ordnung, des Rechtes, des Gesetzes, kurz zur Beförderung der allgemeinen Wohlfahrt ist jeder Staatsbürger verpflichtet, nach seinem Vermögen Abgaben oder Steuern an den Staat zu entrichten. Diese Steuern heißen Staats steuern und sind entweder 1. Grundsteuern, die vom Grund und Boden, oder 2. Klassen- und Einkommensteuern, welche vom Vermögen oder Einkommen, oder 3. Gewerbesteuern, die von den einzelnen Gewerben erhoben werden. Jeder brave Staatsbürger zahlt gerne die ihn treffenden Steuern und ist auch sonst überall bereit, für die Wohlfahrt des ganzen Staates , nach Kräften mitzuwirken. Denn der Staat ist nächst der Familie und Gemeinde die große Gesellschaft, in welcher Gott unsern Vätern ihren Wirkungskreis angewiesen hat, in welcher sie mit ihren Fa- milien Schutz stnden für ihr Leben, ihre Ehre und ihre Habe — er ist das Land, in welchem wir geboren sind, unsere Kindheit verleben und für unsern dereinstigen Lebensberuf in so vielen nützlichen Dingen unterrichtet werden: er ist unser Vaterland. Wie sollten wir unser Vaterland nicht durch die That lieben? — Jeder aber, der sein Vaterland und seinen Fürsten liebt, besitzt Vaterlandsliebe oder mit einem fremden Worte Patriotismus — ist ein Patriot. Der preußische Staat ist ein Theil von Deutschland, und fast sämmtliche Bewohner reden die deutsche Sprache. Darum ist Preußen ein deutscher Staat, und seine Bewohner sind Deutsche. Aus wie viel Provinzen besteht der preussische Staat? — Wie heissen sie? — In welcher Provinz wohnen wir? — In welchem Regierungsbezirk? — In welchem Kreise? — In welcher Gemeinde? — Wie liegen die übrigen Provinzen von unserer heimathlichen Provinz? — Welche grenzen an unsere Provinz und welche nicht? — Gieb die Provinzendes östlichen — dann des westlichen Theiles an! — Gieb die Grösse und Einwohnerzahl des Staates an! — Wie heissen die bedeutendsten Gebirge des Staates? — Wo? — Wie heisst das höchste Gebirge? — Gebet jetzt an, was ihr vom Thier-, Pflanzen- und Mineralreich im Staate wisst! — An welche See grenzt der Staat? — Wo? — Welche Provinzen haben viele Laridseen? — Wie heissen die Haupt- flüsse des Staates? — In welcher Richtung und durch welche Provinzen Liessen sie? — Nennt die Eisenbahnen in Preussen und gebt an, welche Provinzen sie mit einander verbinden und welche Hauptstädte sie berühren! — Wie heissen die Hauptstände der Bewohner des Staates? — Wofür sorgt der Nährstand? — der Lehrstand? — der Wehrstand? — Jeder soll jetzt angeben, zu welchem Stande sein Yater gehört! — Wie heisst unser

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1. Lehr- und Lesebuch oder die Vaterlands- und Weltkunde - S. 46

1873 - Essen : Bädeker
46 üben. Unter dem Könige stehen als die höchsten Staats-Beamten die Minister, welche, wie der König, ihren Sitz in Berlin haben. Unter den Ministern stehen für die Provinzen die Oberprästdenten — unter diesen für die Regierungsbezirke die Regierungen — und unter den Regierungen für die Kreise die Landräthe. Es giebt im Staate 8 Minister, 11 Oberpräsidenten, 34 Regierungen und für die sämmtlichen Kreise des Staates eben so viele Landrathe. Leicht ist nun einzusehen, daß durch die große Zahl der Beamten und anderer Veranstaltungen die Verwaltung des Staates sehr viel Geld kostet. Zur Bestreitung dieser Kosten und somit zur Erhaltung der Ordnung, des Rechtes, des Gesetzes, kurz zur Beförderung der allgemei- nen Wohlfahrt ist jeder Staatsbürger verpflichtet, nach seinem Vermögen Abgaben oder Steuern an den Staat zu entrichten. Diese Steuern heißen Staats steuern und sind entweder 1. Grund- steuern, die vom Grund und Boden, 2. Klassen- und Einkommen- steuern, welche vom Vermögen oder Einkommen, oder 3. Gewerbe- steuern, die von den einzelnen Gewerben erhoben werden. Jeder brave Staatsbürger zahlt gerne die ihn treffenden Steuern und ist auch sonst überall bereit, für die Wohlfahrt des ganzen Staates nach Kräften mitzuwirken. Denn der Staat ist nächst der Familie und Gemeinde die große Gesellschaft, in welcher Gott unsern Vätern ihren Wirkungskreis angewiesen hat, in welcher sie mit ihren Familien Schutz stnden für ihr Leben, ihre Ehre und ihre Habe — er ist das Land, worin wir geboren worden, worin wir unsere Kindheit verleben und für unsern dereinstigen Lebensberuf in so vielen nützlichen Dingen unterrichtet werden: er ist unser Vaterland. Wie sollten wir unser Vaterland durch die That nicht lieben!? — Jeder aber, der sein Vaterland liebt, besitzt Vaterlandsliebe oder mit einem fremden Worte: Patriotismus. Der preußische Staat ist ein Theil von Deutschland, und die Bewohner reden meistens die deutsche Sprache. Darum ist er ein deutscher Staat, und seine Bewohner sind Deutsche. Aus wie viel Provinzen bestellt das Königreich Preussen? — Wie heissen sie? — In welcher Provinz wohnen wir? — In welchem Regierungsbezirk? — In welchem Kreise ? — In welcher Gemeinde ? — Wie liegen die übrigen. Provinzen von unserer heimathlichen Provinz? — Welche grenzen an unsere Provinz und welche nicht? — Gieb die Grösse und Einwohnerzahl des Staates an! — Wie heissen die bedeutendsten Gebirge des Staates? — Wo? — Wie heisst das höchste Gebirge? — Gebet jetzt an, was ihr vom Thier-, Pflanzen- und Mineralreich im Staate wisst! — An welche Seen grenzt der Staat? — Wo? — Welche Provinzen haben viele Landseen? — Wie heissen die Haupt- flüsse des Staates? — In welcher Richtung und durch welche Provinzen Messen sie? — Wie heissen die Hauptstände der Bewohner des Staates? — Wofür sorgt der Nährstand? — der Lehrstand? — der Wehrstand? — Woraus besteht-die Armee? — Wo sind die Kriegshäfen der Marine? — Jeder soll jetzt angeben, zu welchem Stande sein Vater gehört! — Wie heisst unser König? — Wie heissen die höchsten Beamten für den ganzen Staat? —'Für die Provinzen? — Für die Bezirke? — Für die Kreise? — Für die

2. Lehr- und Lesebuch oder die Vaterlands- und Weltkunde - S. 44

1863 - Essen : Bädeker
44 leitet mit seinen Räthen die sämmtlichen Schulangelegenheitem des Staats. 7. An der Spitze des preußischen Staates steht ein weiser und mächtiger Fürst, der König von Preußen: Wilhelm lr geboren am 22. März 1797, vermählt mit Auguste von Sach-- sen-Weimar, geboren am 30. September 1811. Sein einziger Sohn, der Kronprinz Friedrich Wilhelm, geboren am 18. Oktober 1831, ist der Thronfolger; derselbe ist vermählt mit der Kronprinzessin Viktoria von England, geboren 21. November 1840. Alle Mitglieder der königlichen Familie bekennen sich zur evangelischen Kirche. — Der König hat seinen Sitz oder seine Residenz in Berlin, und darum ist diese Stadt die Haupt- und Residenzstadt Preußens. — Weil der König nicht überall persönlich gegenwärtig sein, und einen so großen Staat, wie Preu- ßen, nicht allein verwalten, regieren kann: so stnd die in der vor- hergehenden Darstellung genannten Veranstaltungen und Be- amten des^Staates nöthig, welche alle ihre Amtsgewalt im Namen des Königs ausüben. Unter denn Könige stehen als die höchsten Staats-Beamten die Minister, welche, wie der König, ihren Sitz in Berlin haben. Unter den Ministern stehen für die Provinzen die Oberpräsidenten — unter diesen für die Regierungsbezirke die Regierungen — und unter den Regierungen für die Kreise die Landräthe. Es giebt im Staate 7 Minister, 8 Oberpräsidenten, 26 Regierungen und für die 327 Kreise des Staates eben so viele Land- räthe. Leicht ist nun einzusehen, daß die Verwaltung des Staates sehr viel Geld kostet. Zur Bestreitung dieser Kosten und somit zur Erhaltung der Ordnung, des Rechtes, des Gesetzes, kurz zur Beförderung der allgemeinen Wohlfahrt ist jeder Staatsbürger verpflichtet, nach seinem Vermögen Abgaben oder Steuern an den Staat zu entrichten. Diese Steuern heißen Staatssteuern und sind entweder 1. Grundsteuern, die vom Grund und Boden, oder 2. Klassen- und Einkommensteuern, welche vom Vermögen oder Einkommen, oder 3. Gewerbesteuern, die von den einzelnen Gewerben erhoben werden. Jeder brave Staatsbürger zahlt gerne die ihn treffenden Steuern und ist auch sonst überall bereit, für die Wohlfahrt des ganzen Staates nach Kräften mitzuwirken. Denn der Staat ist nächst der Familie und Gemeinde die große Gesellschaft, in welcher Gott unsern Vätern ihren Wirkungskreis angewiesen hat, in welcher sie mit ihren Fa- milien Schutz finden für ihr Leben, ihre Ehre und ihre Habe — er ist das Land, in welchem wir geboren sind, unsere Kindheit verleben und für unsern dereinstigen Lebensberuf in so vielen nützlichen Dingen unterrichtet werden: er ist unser Vaterland. Wie sollten wir unser Vaterland nicht durch die That lieben? — Jeder aber, der sein Vaterland und seinen Fürsten liebt, besitzt Vaterlandsliebe oder mit einem fremden Worte Patriotismus — ist ein Patriot. Der preußische Staat ist ein Theil von Deutschland, und fast

3. Lehr- und Lesebuch oder die Vaterlands- und Weltkunde - S. 39

1864 - Essen : Bädeker
39 Männer. Es gibt im Staate 6 Minister, 8 Regierungen und für die 154 Verwaltungsbezirke eben so viele Bezirksamtmänner. Leicht ist nun einzusehen, daß durch die große Zahl der Beamten und an- deren Veranstaltungen die Verwaltung des Staates sehr viel Geld kostet. Zur Bestreitung dieser Kosten und somit zur Erhaltung der Ordnung, des Rechtes, des Gesetzes, kurz zur Beförderung der allgemeinen Wohlfahrt ist jeder Bürger verpflichtet, nach seinem Vermögen Abgaben oder Steuern an den Staat zu entrichten. Diese Steuern heißen Staatssteuern und sind entweder 1. Grundsteuer, die von Grund und Boden, oder 2. Häusersteuer, die von den Häusern, oder 3. Kapitalrentensteuer, die von zinstragenden Ka- pitalien, oder 4. Einkommensteuer, welche von dem Einkommen oder Vermögen, oder 5. Gewerbesteuer, die von den einzelnen Gewerben erhoben werden. Jeder brave Staatsbürger zahlt gerne die ihn treffenden Steuern und ist auch sonst überall bereit, für die Wohl- fahrt des ganzen Staates nach Kräften mitzuwirken. Denn der Staat ist nächst der Familie und Gemeinde die große Gesellschaft, in welcher Gott unsern Vätern ihren Wirkungskreis angewiesen hat, in welcher sie mit ihren Familien Schutz finden für ihr Leben, ihre Ehre und ihre'habe — er ist das Land, worin wir geboren worden, worin wir unsere Kindheit verleben und für unsern derein- stigen Lebensberuf in so vielen nützlichen Dingen unterrichtet wer- den: er ist unser Vaterland. Wie, sollten wir unser Vaterland durch die That nicht lieben!? — Jeder aber, der sein Vaterland liebt, besitzt Vaterlandsliebe oder mit einem ftemden Worte: Patriotismus. Der bayerische Staat ist ein Theil von Deutschland und die Bewohner reden die deutsche Sprache. Darum ist er ein deut- scher Staat und seine Bewohner sind Deutsche. Aus wie -vielen Kreisen besteht der bayerische Staat? — Wie heissen sie und wie heissen ihre Hauptstädte? — In welchem Kreise wohnen wir? — In welchem Verwaltungsbezirk? — In welcher Gemeinde? — Wie liegen die übrigen Kreise von unserm heimathlichen Kreise ? — Weiche grenzen an unsern Kreis und welche nicht? — Gib die Grösse und Einwohnerzahl des Staates an! — Wie heissen die bedeutendsten Gebirge des Staates? — Wo? — Wie heisst das höchste Gebirge? — Gebt jetzt an, was ihr vom Thier-, Pflanzen- und Mineralreich im Staate wisst? — Welcher Kreis hat viele Laadseen? — Wie heissen die Hauptflüsse des Staates? — In welcher Richtung und durch welche Kreise fliessen sie? — Wie heissen die Hauptstände der Bewohner des Staates? Wofür sorgt der Nährstand? — Der Lehrstand? — der Wehrstand? — Wie heisst unser König? — Wie heissen die höchsten Beamten für den ganzen Staat? — Für die Kreise? — Für die Bezirke? — Für die Gemeinden? — Warum ist jeder Staatsbürger verpflichtet, Staatssteuern zu zahlen? — Welche Steuern kennt ihr? — Was heisst, und wer besitzt Patriotismus? — In welchem Lande liegt der bayerische Staat? — Welche Sprache reden die Bewohner des Staates? — Was sind sie deswegen? — Zeichnet den Staat I — Beichrcibet ihn nach der Reihenfolge vorstehender Fragen! —

4. Lehr- und Lesebuch oder die Vaterlands- und Weltkunde - S. 39

1872 - Essen : Bädeker
-So- sehr viel Geld kostet. Zur Bestreitung dieser Kosten und somit zur Erhaltung der Ordnung, des Rechtes, des Gesetzes, kurz zur Be- förderung der allgemeinen Wohlfahrt ist jeder Bürger verpflichtet, nach seinem Vermögen Abgaben oder Steuern an den Staat zu ent- richten. Diese Steuern heißen Staatssteuern und sind entweder 1. Grundsteuer, die von Grund und Boden, oder 2. Häusersteuer, die von den Häusern, oder 3. Kapitalrentensteuer, die von zins- tragenden Kapitalien, oder 4. Einkommensteuer, welche von dem Ein- kommen oder Vermögen, oder 5. Gewerbesteuer, die von den einzelnen Gewerben erhoben werden. Jeder brave Staatsbürger zahlt gerne die ihn treffenden Steuern und ist auch sonst überall bereit, für die Wohl- fahrt des ganzen Staates nach Kräften mitzuwirken. Denn der Staat ist nächst der Familie und Gemeinde die große Gesellschaft, in welcher Gott unsern Vätern ihren Wirkungskreis angewiesen hat, in welcher sie mit ihren Familien Schutz finden für ihr Leben, ihre Ehre und ihre Habe — er ist das Land, worin wir geboren worden, worin wir unsere Kindheit verleben und für unsem dereinstigen Lebensberuf in so vielen nützlichen Dingen unterrichtet werden^ er ist unser Vaterland. Wie, sollten wir unser Vaterland durch die That nicht lieben!? — Jeder aber, der sein Vaterland liebt, besitzt Vater- landsliebe oder mit einem fremden Worte: Patriotismus. Der bayerische Staat ist ein Theil von Deutschland und dre Bewohner reden die deutsche Sprache. Darum ist er ein deut- scher Staat und seine Bewohner sind Deutsche. Aus wie vielen Kreisen besteht der bayerische Staat? — Wie heissen sie und wie heissen ihre Hauptstädte ? — In welchem Kreise wohnen wir ? — In welchem Verwaltungsbezirk? — In welcher Gemeinde? — Wie liegen die übrigen Kreise von unserm heimathlichen Kreise? — Welche grenzen an unsem Kreis und welche nicht? — Gieb die Grösse und Einwohnerzahl des Staates anl — Wie heissen die bedeutendsten Gebirge des Staates? — Wo? — Wie heisst das höchste Gebirge? — Gebt jetzt an, was ihr vom Thier-, Pflanzen- und Mineralreich im Staate wisst! — Welcher Kreis hat viele Landseen? — Wie heissen die Hauptflüsse des Staates? — In welcher Richtung und durch welche Kreise fliessen sie? — Wie heissen die Haupt- stände der Bewohner des Staates? — Wofür sorgt der Nährstand? — der Lehrstand? — der Wehrstand? — Wie heisst unser König? — Wie heissen die höchsten Beamten für den ganzen Staat? — Für die Kreise? — Für die Bezirke? — Für die Gemeinden? — Warum ist jeder Staatsbürger ver- pflichtet, Staatssteuern zu zahlen? — Welche Steuern kennt ihr? — Was heisst ünd wer besitzt Patriotismus? — In welchem Lande liegt der bayerische Staat? -— Welche Sprache reden die Bewohner des Staates? — Was sind sie deswegen? — Zeichnet den Staat! •— Beschreibt ihn nach der Reihenfolge vorstehender Fragen! 1 >

5. Die Vaterlands- und Weltkunde - S. 30

1869 - Essen : Bädeker
30 6. Ihrer Religion nach sind die Bewohner des preußischen Staates Christen; doch leben zerstreut unter diesen auch etwa 314,000 Juden. Die Christen unterscheiden sich nach dem Bekenntnisse ihrer Religion in Evangelische und Katholiken. Die Mehr- zahl, fast V3 der Bevölkerung, bekennt sich zur evangelischen, und Va zur katholisch en Kirche. Die Provinzen Schlesien, Sachsen, Hessen, Hannover, Schleswig-Holstein, Brandenburg, Pommern und Preußen sind vorherrschend von Ev angelischen, dagegen die Rheinprovinz, Westphalen und die Provinz Posen überwiegend von Katholiken bewohnt. Juden wohnen in allen Provinzen, die meisten aber in der Provinz Posen. — 7. An der Spitze des preußischen Staates steht ein mächtiger Fürst, der König von Preußen: Wilhelm I., geb. am 22. März 1797, vermählt mit Augusta von Sachsen-Weimar. Sein ein- ziger Sohn, der Kronprinz, Friedrich Wilhelm, geboren den 18. Okt. 1831, ist der Thronfolger; derselbe ist vermählt mit der englischen Prinzessin Victoria. Der König hat seinen Sitz oder seine Residenz in Berlin, und darum ist diese Stadt die Haupt- und Residenzstadt Preußens. — Weil der König nicht überall persönlich gegenwärtig sein, und einen so großen Staat, wie Preußen, nicht allein verwalten, regieren kann: so sind die in der vorhergehenden Darstellung genannten Veranstaltungen und Beamten des Staates nöthig, welche alle ihre Amtsgewalt im Namen.des Königs ausüben. Unter dem Könige stehen als die höchsten Staats-Beamten die Minister: der Minister des Innern — der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal- Angelegen heiten — der Minister der auswärtigen Angele- genheiten — der Finanzminister — der Kri egsminister — der Minister für Handel, Gewerbe, Ackerbau und öffentliche Arbeiten — und der Justizminister. Unter den Ministern stehen für die Provinzen die Obcrprästdenten — unter diesen für die Re- gierungsbezirke die Regierungen — und unter den Regierungen für die Kreise die Landräthe. Es giebt im Staate 8 Minister, 11 Oberpräsidenten, 34 Regierungen und für die sämmtlichen Kreise des Staates eben so viele Landräthe. Leicht ist nun einzusehen, daß die Verwaltung des Staates sehr viel Geld kostet. Zur Bestreitung dieser Kosten und somit zur Erhaltung der Ordnung, des Rechtes, des Gesetzes, kurz zur Beförderung der allgemeinen Wohlfahrt ist jeder Staatsbürger verpflichtet, nach seinem Vermögen Abgaben oder Steuern an den Staat zu entrichten. Diese Steuern heißen Staats steuern und sind entweder 1. Grundsteuern, die vom Grund und Boden, 2. Gebäud esteuern, die von den Gebäuden, 3. Klassen- und Einkommensteuern, welche vom Vermögen oder Einkommen, oder 4. Gewerbesteuern, die von den einzelnen Gewerben erhoben werden*. Jeder brave Staatsbürger zahlt gerne die ihn treffenden Steuern und ist auch sonst überall bereit, für die Wohlfahrt des

6. Lehr- und Lesebuch oder die Vaterlands- und Weltkunde - S. 33

1853 - Essen : Bädeker
33 gleich einzuschreiten und Diebe und andere Verbrecher festzunehmen und sie dem Gerichte zu überliefern. Die Richter haben in streitigen Fällen nach den bestehenden Gesetzen Recht zu sprechen und den eines Verbrechens Angeklagten zu verurtheilen oder frei zu sprechen, je nach- dem die Geschwornen das „Schuldig" oder „Nichtschuldig" über den- selben ausgesprochen Habens— Die Verwaltungsbeamten: die Bürgermeister, die Landräthe, die Regierungs- und die Ober-Präsidenten haben die bestehenden Gesetze zur Ausführung zu bringen und über ihre Beobachtung zu wachen. Die bewaffnete Macht, das Militair oder das Heer hat den Staat gegen Aufruhr und Empörung im Innern, so wie gegen den Angriff äußerer Feinde zu schützen. 5. An der Spitze des preußischen Staats und der gesummten Ver- walllmg desselben steht als Regent, Fürst oder Landesherr der König von Preußen: Friedrich Wilhelm Iv. Da der König sei- nen Sitz oder seine Residenz in Berlin hat, so ist diese Stadt die Haupt- oder Residenzstadt des Staates. — Aus dem bisher Ge- sagten ist leicht einzusehen, welch eine große bürgerliche Gesellschaft ein Staat ist, und daß ein solcher unmöglich von einem Einzelnen, dem Kö- nige allein, verwaltet werden kann: und eben deswegen sind die im Vorhergehenden genannten Veranstaltungen und Beamten des Staates nöthig, die alle ihre Amtsgewalt im Namen des Königs ausüben. Unter dem Könige stehen als die höchsten Staats-Beamten die Minister, welche, wie der König, ihren Sitz in Berlin haben. Unter den Ministern stehen für die Provinzen die Oberprästdenten—unter diesen für die Regierungsbezirke die Regierungen und unter den Regierungen für die Kreise die Landräthe. Es giebt im Staate 7 Minister, 8 Oberpräsidenten, 25 Regierungen und für die 325 Kreise des Staates eben so viele Landräthe. Leicht ist nun einzusehen, daß durch die große Zahl der Beamten und anderer Veranstaltungen die Verwaltung des Staates sehr viel Geld kostet. Zur Bestreitung dieser Kosten und somit zur Erhaltung der Ordnung, des Rechtes, des Gesetzes, kurz zur Beförderung der allgemeinen Wohlfahrt ist jeder Staatsbürger ver- pflichtet, nach seinem Vermögen Abgaben oder Steuern an den Staat zu entrichten. Diese Steuern heißen Staatssteuern und sind entweder 1. Grundsteuern, die vom Grund und Boden, oder 2. Klassen- und Einkommensteuern, welche vom Vermögen oder Einkommen- oder 3. Gewerbesteuern, die von den einzelnen Gewerben erhoben werden. Jeder brave Staatsbürger zahlt gerne die ihn treffenden Steu- ern und ist auch sonst überall bereit, für die Wohlfahrt des ganzen Staates nach Kräften mitzuwirken. Denn der Staat ist nächst der Familie und Gemeinde die große Gesellschaft, in welcher Gott unsern Vätern ihren Wirkungskreis angewiesen hat, in welcher sie mit ihren Familien Schutz finden fiir ihr Leben, ihre Ehre und ihre Habe — er ist das Land, worin wir geboren worden, worin wir unsere Kindheit verleben und für unsern dereinstigen Lebensberuf in so vielen Haesters' Lesebuch für Oberkl. Z

7. Lehr- und Lesebuch oder die Vaterlands- und Weltkunde - S. 34

1853 - Essen : Bädeker
34 nützlichen Dingen unterrichtet werden: er ist unser Vaterland. Wie, sollten wir unser Vaterland durch die That nicht lieben!? — Jeder aber, der sein Vaterland liebt, besitzt Vaterlandsliebe oder mit einem fremden Worte: Patriotismus. Der preußische Staat ist ein Theil von Deutschland, und die Bewohner reden meistens die deutsche Sprache. Darum ist er ein deutscher Staat, und seine Bewohner sind Deutsche. Aus wie vielen Provinzen bestellt der preussische Staat?— Wie heissen sie? — In welcher Provinz wohnen wir? — Aber in welchem Regierungs- bezirk? — In welchem Kreise? — In welcher Gemeinde? — Wie liegen die übrigen Provinzen von unserer heimathlichen Provinz?— Welche gren- zen an unsere Provinz und welche nicht? — Gieb die Provinzen des öst- lichen — dann des westlichen Theiles an! — Gieb die Grösse und Ein- wohnerzahl des Staates an! — Wie heissen die bedeutendsten Gebirge des Staates? — Wo? — Wie heisst das höchste Gebirge? — Gebet jetzt an, was ihr vom Thier-, Pflanzen- und Mineralreich im Staate wisst! — An welche See grenzt der Staat? — Wo? — Welche Provinzen haben viele Landseen?—Wie heissen die Hauptflüsse des Staates?-—In welcher Rich- tung und durch welche Provinzen Hiessen sie? — Wie heissen die Haupt- stände der Bewohner des Staates? — Wofür sorgt der Nährstand? — Der Lehrstand? — Der Wehrstand? — Jeder soll jetzt angeben, zu welchem Stande sein Vater gehört? — Wie heisst unser König? — Wie heissen die höchsten Beamten für den ganzen Staat? — Für die Provinzen? — Für die Bezirke?— Für die Kreise?— Für die Gemeinden? — Warum ist jeder Staatsbürger verpflichtet, Staats - Steuern zu zahlen? — Welche Steuern kennt ihr? — Was heisst und wer besitzt Patriotismus? — In wel- chem Lande liegt der preussische Staat? — Welche Sprache reden die Be- wohner des Staates? — Was sind sie deswegen? — Zeichnet den Staat!— Beschreibet ihn nach der Reihenfolge vorstehender Fragen! — O. Die übrigen Staaten Deutschlands. 26. Das Kaiserreich Österreich. Außer dem preußischen Staate giebt es in Deutschland noch viele andere Staaten. Südlich von dem Osttheile des Königreichs Preußen, angrenzend an die Provinz Schlesien, beginnt das Kaiserreich Öster- reich. Es hat seinen Namen von dem E r z h e r z o g t h u m O st e r r ei ch, welches sich von der baierschen bis zur ungarischen Grenze auf beiden Ufern der Donau hinzieht. Das Kaiserthum selbst aber erstreckt sich nicht bloß über die in Deutschland liegenden Provinzen: über das Erzherzogthum Österreich — Böhmen — Mähren mit österreichisch Schlesien — Steiermark — Krain, Kärnthen und Triest oder das Königreich Jllyrien — und Tyrol, welche zusammen 3800 Quadratmeilen mit 12 Millionen Einwohnern ^ent- halten; sondern guch über mehrere außer Deutschland gelegene Länder, über die Lombardei-Venedig in Italien — über J

8. Die Vaterlands- und Weltkunde - S. 31

1869 - Essen : Bädeker
31 ganzen Staates nach» Kräften mitzuwirken. Denn der Staat ist nächst der Familie und Gemeinde die große Gesellschaft, in welcher Gott unsern Vätern ihren Wirkungskreis angewiesen hat, in welcher sie mit ihren Familien Schutz finden für ihr Leben, ihre Ehre und ihre Habe —er ist das Land, in welchem wir geboren sind, unsere Kindheit verleben und für unseren dereinstigen Lebens- beruf in so vielen nützlichen Dingen, unterrichtet werden: er ist unser Vaterland. Wie sollten wir unser Vaterland nicht durch die That lieben? — Jeder aber, der sein Vaterland und seinen Fürsten liebt, besitzt Vaterlandsliebe oder mit einem fremden Worte Patrio- tismus — ist ein Patriot. Der preußische Staat ist ein Theil von Deutschland, und fast sämmtliche Bewohner reden die deutsch,e Sprache. Darum ist Preußen ein deutscher Staat, und seine Bewohner sind Deutsche. Aus wie viel Provinzen besteht das Königreich Preussen? —Wie heissen sie? — In welcher Provinz wohnen wir? — In welchem Regierungsbezirk? -— In welchem Kreise? — In welcher Gemeinde? — Wie liegen die übrigen Provinzen von unserer heimathlichen Provinz? — Welche grenzen an unsere Provinz und welche nicht? — Gieb die Grösse und Einwohnerzahl des Staates an! — Wie heissen die bedeutendsten Gebirge des Staates? — Wo? — Wie heisst das höchste Gebirge? — Gebet jetzt an, was ihr vom Thier-, Pflanzen- und Mineralreich im Staate wisst! — An welche Seen grenzt der Staat? — Wo? — Wie heissen die Hauptflüsse des Staates? — In welcher Richtung und durch welche Provinzen Hiessen sie? — Wie heissen die Hauptstände der Bewohner des Staates? — Wofür sorgt der Nährstand? — der Le In- stand? — der Wehrstand? — Jeder soll jetzt angeben, zu welchem Stande sein Yater gehört! — Wie heisst unser König? — Die Königin? — Der Thronfolger? — Wie heissen die höchsten Beamten für den ganzen Staat? — Für die Provinzen? — Für die Bezirke? — Für die Kreise? — Für die Gemeinden? — Warum ist jeder Staatsbürger- verpflichtet, Staats- steuern zu zahlen? — Welche Steuern kennt ihr? — Was heisst Patriotismus, und wer besitzt ihn? — In welchem Lande liegt der preussische Staat? — Welche Sprache reden die Bewohner des Staates? — Was sind sie deswegen? — Zeichnet den Staat! — Beschreibt ihn nach der Reihenfolge vorstehender Fragen! — B. Die übrigen Staaten Deutschlands. 19. Das Königreich Sachsen. (2.) Das Königreich Sachsen grenzt südlich an Böhmen und nörd- lich an die preußischen Provinzen Schlesien und Sachsen. Es umfaßt zwar nur 272 Quadratmeilen, ist aber sehr bevölkert, indem auf diesem kleinen Flächenraume 2,300,000, also auf einer Quadrat- meile über 8000 Menschen wohnen. Diese starke Bevölkerung rührt von dem Gewerbefleiße der Gebirgsbewohner in Sachsen her. Denn

9. Lehr- und Lesebuch oder die Vaterlands- und Weltkunde - S. 45

1863 - Essen : Bädeker
45 sämmtliche Bewohner reden die deutsche Sprache. Darum ist Preußen ein deutscher Staat, und seine Bewohner sind Deutsche. Aus wie viel Provinzen besteht der preussische Staat? — Wie heissen sie? — In welcher Provinz wohnen wir? — In welchem Regierungsbezirk? — In welchem Kreise? — In welcher Gemeinde? — Wie liegen die übrigen Provinzen von unserer heimathlichen Provinz? — Welche grenzen an unsere Provinz und welche nicht? — Gieb die Provinzendes östlichen — dann des westlichen Theiles anl — Gieb die Grösse und Einwohnerzahl des Staates anl — Wie heissen die bedeutendsten Gebirge des Staates? — Wo? — Wie heisst das höchste Gebirge? — Gebet jetzt an, was ihr vom Thier-. Pflanzen- und Mineralreich im Staate wisst 1 — An welche See grenzt der Staat? — Wo? — Welche Provinzen haben viele Landseen? — Wie heissen die Haupt- flüsse des Staates? — In welcher Richtung und durch welche Provinzen Hiessen sie? — Welche Eisenbahnen sind in Preussen?— Welche Provinzen verbinden dieselben mit einander? — Wie heissen die Hauptstände der Bewohner des Staates? — Wofür sorgt der Nährstand? — der Lehr- stand? — der Wehrstand? — Jeder soll jetzt angeben, zu welchem Stande sein Yater gehört! — Wie heisst unser König? — Die Königin? — Der Thronfolger? — Wie heissen die höchsten Beamten für den ganzen Staat? — Für die Provinzen? — Für die Bezirke? — Für die Kreise? — Für die Ge- meinden? — Wer hat die Oberaufsicht über die evangelische Kirche im Staat? — Wer in der Provinz? — Wer im Regierungsbezirk? — Wer im Bezirk? — Wer in der Gemeinde? — Wer hat die Oberlei- tung der Schulangelegenheiten im Staat? — Wer in der Provinz? — Wer im Regierungsbezirk? — Wer im Bezirk? — Wer in der Gemeinde? — Wie viel Festungen giebt es in Preussen? — Wer kann sie alle nennen? — Woraus besteht das Kriegsheer? — In wie viel Armeecorps ist dasselbe eingetheilt? — Welches Armeecorps steht in unserer Provinz? — Wo steht das Garde-Corps? Was wisst ihr von der Seemacht (Marine) Preussens zu erzählen? — Warum ist jeder Staatsbürger verpflichtet, Staats- steuem zu zahlen? — Welche Steuern kennt ihr? — Was heisst Patriotismus, und wer besitzt ihn? — In welchem Lande liegt der preussische Staat? — Welche Sprache reden die Bewohner des Staates? — Was sind sie deswegen? Zeichnet den Staat! — Beschreibet ihn nach der Reihenfolge vorstehender Fragen! — B. Die übrigen Staaten Deutschlands. 26. Das Kaiserreich Ofterreich. (2.) Außer dem Königreich Preußen giebt es in Deutschland noch viele andere Staaten. Südlich von dem Osttheile desselben, an- grenzend an die Provinz Schlesien, beginnt das Kaiserreich Öster- reich. Es hat seinen Namen von dem Erzherzogthum Österreich, welches sich von der Laierischen bis zur ungarischen Grenze aus beiden Ufern der Donau hinzieht. Das Kaiserthum selbst aber erstreckt sich nicht bloß über die in Deutschland liegenden Provinzen: über das Erzherzoathum Oesterreich — Böhmen — Mahren mit österreichisch Schlesien — Steiermark — Krain, Kärnthen und Triest oder das Königreich Jllyrien — und Tyrol, welche zusammen 3800 Quadratmeilen mit 12 Millionen Einwohnern ent- halten, sondern auch über mehrere außer Deutschland gelegene Länder: über die Lombardei-Venedig in Italien — über die

10. Hand-Fibel - S. 92

1868 - Berlin : Stubenrauch
92 Auch hat der König verschiedene Behörden eingesetzt, welche dar- über wachen, daß überall Recht und Ordnung nach den be- stehenden Gesetzen herrsche und die Wohlfahrt des Landes ge- deihe. Der König regiert das Land. Die Orts-Obrigkeit in jeder einzelnen Gemeinde kennen wir schon. Ueber eine Menge Ortschaften ist eine besondere Obrig- keit gesetzt. Das ist der Landrath. Der Landestheil, den ein Landrath verwaltet, heißt ein Kreis. Ein solcher Kreis ist mehrere Meilen lang und breit. Wie wird der Kreis genannt, in welchem ihr wohnt? Der Landrath überzeugt sich überall persönlich, wie es um das Wohl des Kreises steht und wie vor- handenen Uebelständen abgeholfen werden kann. Dem Landrath stehen Männer aus dein Kreise mit ihrem Rathe zur Seite, die man die Kreisstände nennt. Die Gesundheitspflege des Kreises ist dem Kreis-Physi kus anbefohlen. Kreisgerichte sorgen für die Rechtspflege. Ueber eine Menge Kreise ist wiederum eine besondere Be- hörde gesetzt; sie heißt die Regierung. Der Landestheil, an dessen Spitze eine Regierung steht, heißt ein Regierungs-Be- zirk. In welchem Regierungsbezirke wohnt ihr? — Mehrere Regierungsbezirke bilden eine Provinz. Die höchste Obrigkeit in der Provinz ist der Oberpräsident. Wißt ihr auch, wie die Provinz eurer Heimath — euer Heimathland — heißt? Der preußische Staat besteht aus 8 Provinzen. Sie heißen: Preußen, Posen, Pommern, Brandenburg, Schlesien, Sachsen, Westphalen und die Rheinprovinz. Die Hauptstädte in diesen Provinzen sind: Königsberg, Posen, Stettin, Berlin, Breslau, Magdeburg, Münster, Koblenz. Die Hauptstadt des ganzen Landes ist Berlin. Hier ist das Schloß des Königs; hier wohnen die obersten Rathgeber des Königs, seine Räthe und Minister. 2. Der große Kurfürst. I. Nicht immer hieß unser Vaterland das Königreich Preußen. In alter Zeit nannte inan es Markgrafschaft und später Kurfürstenthum Brandenburg. Am 18.Januar 1701 setzte sich der Kurfürst Friedrich 111. von.brandenburg die Königskrone zu Königsberg in Preußen auf und nannte sich'könig Friedrich I. Seitdem heißt unser Vaterland das Königreich Preußen. Die Markgrafen und Kurfürsten von Branderlburg herrschten nicht über alle Lande, die jetzt den preußischen Staat ausmachen. Ihr Laird mnfaßte irr früherer Zeit mir einen Theil der Pro- vinz Sachsen, rränrlich die Altmark urrd fast die ganze Provinz Brandenburg. Die Vergrößerung des Vaterlandes ging erst von Statten, als die Fürsten aus der Familie der Hohenzollern Kur- fürsten von Brandenburg wurden. Ranrentlich hat der Vater des ersten Königs von Preußen das Land groß und stark ge-

11. Lesebuch für Ober-Klassen in katholischen Elementar-Schulen - S. 445

1854 - Münster : Aschendorff
445 nächst die Oberpresidenten der einzelnen Provinzen; sieben sorgen alle, ihre Provinz betreffenden Angelegenheiten und sind die Vermittler zwischen dem Ministerium und den Regierungen der Provinz. Nach der Anzahl der Provinzen gibt es 8 Ober- Präsidenten. Neben den Oberpräsidenten stehen die Steuer- Direktorate und die General - Kommandos. — Die Regie- rungen, deren es 25 im Staate gibt, bilden die eigentlichen Landes-Verwaltungsbehörden. An der Spitze einer Regierung steht ein Präsident mit Oberregierungsräthen und Regierungs- räthen für die Abtheilung des Innern, der Medizinal-, Kir- chen- und Schulangelegenheiten, der directen Steuern, Forsten und Domainen. — Sämmtliche Regierungsbezirke des preußi- schen Staates bestehen aus 325 Kreisen, und über jeden der- selben ist ein Land rath gestellt, welcher wieder der Regie- rung untergeordnet ist. — Jeder landräthliche Kreis endlich ist in Gemeinden getheilt, deren Angelegenheiten von den dem Landrathe untergeordneten Amtmännern (Bürgermeistern) besorgt werden. — Die Handhabung der Gerechtigkeitspflege wird im Lande durch besondere Beamte, einzelne Kreisrichter, Kreisgerichte, Appellationsgerichte und zwei oberste Gerichts- höfe ausgeübt. Es ist leicht einzusehen, daß die Besoldung der Staatsdie- ner und die Erhaltung der mancherlei Anstalten, überhaupt die Verwaltung des Staates viel Geld kostet. Zur Bestreitung dieser Kosten und somit zur Erhaltung der Ordnung, der öf- fentlichen Sicherheit und Ruhe, zum Schutze des Rechtes und Gesetzes, kurz zur Beförderung der allgemeinen Wohlfahrt ist jeder Staatsbürger verpflichtet, nach seinem Vermögen Abga- den oder Steuern an den Staat zu entrichten. Diese Steuern heißen Staatssteuern. Man bezeichnet sie näher 1. als Grund- steuer, die vom Grund und Boden, oder 2. als Klassen- und Einkommensteuer, welche vom Vermögen oder Einkommen, oder 3. als Gewerbesteuer, die für den Betrieb der einzelnen Ge- werbe erhoben wird. Außer den Staatssteuern erhebt jede einzelne Gemeinde oder Kommüne noch besondere Abgaben zur Bestreitung ihrer besondern Bedürfnisse und Ausgaben. Jeder brave Staatsbürger zahlt gern die auf ihn fallenden Steuern, und ist auch sonst überall bereit, für die Wohlfahrt des gan- zen Staates nach Kräften mitzuwirken. 18. Verfassung der katholischen Kirche in Preußen. Was die Verfassung der katholischen Kirche überhaupt be- trifft, so ist der Stellvertreter Christi auf Erden und das sicht- bare Oberhaupt der Kirche der Papst, als Nachfolger des h.

12. Lesebuch für obere Classen in katholischen Elementarschulen - S. 188

1857 - Köln : DuMont-Schauberg
188 gaben des Staates befaßt; 6) das Kriegs-Ministerium, welches Sorge trägt, daß der Staat für den Fall eines Krieges gehörig aus- gerüstet sei, und daß die Kraft und das Wohl des Heeres erhalten und befördert werde; 7) das Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, welches sorgt, daß Handel und^Ge- werbe nach Möglichkeit blühen, daß die Hülfs-Anstalten, wie Posten, Straßen, Eisenbahnen, in immer besseren Zustand kommen, und daß. etwa der Arbeit ermangelnde Hände möglichst nützlich beschäftigt wer- den; 8) das Justiz-Ministerium, zur Aufrechterhaltung der Ge- setze und der Gerechtigkeit; 9) das Ministerium für Ackerbau, welchem die Förderung der Landwirthschaft obliegt. b) Der Staatsrath. Derselbe steht dem Könige und dem Staats-Ministerium für wichtigere Verwaltungs-Fragen, insbesondere aber Behufs der Vorberathung von Gesetzentwürfen, begutachtend zur Seite. Er wird gebildet von denjenigen Männern, welche von dem Könige aus besonderem Vertrauen dazu berufen werden, und ist, ähn- lich dem Staats-Ministerium, in besondere Fach-Abtheilungen eingetheilt. c) Die Ober-Präsidenten. Der ganze preußische Staat ist in acht Provinzen eingetheilt, und an der Spitze einer jeden dieser Pro- vinzen steht ein Ober-Präfident. Dieser besorgt alle Angelegenheiten, welche sich über die ganze Provinz erstrecken, und ist ein Vermittler zwischen dem Ministerium und den verschiedenen Regierungen der Provinz, von welchen jetzt gleich gesprochen werden soll. ¿0 Die Regierungen. Jede Provinz zerfällt in Regierungs- Bezirke, denen besondere Regierungen vorstehen. Sie haben die Ver- waltung dieses Bezirks gemäß den Anordnungen der höchsten Staats- Behörden. Die Regierung zerfällt in zwei Abtheilungen, nämlich in die des Innern und die der direkten Steuern, Domänen und Forsten. Jene besorgt die Angelegenheiten der Gemeinden, die Militär- und Policeiverhältnisse, die Gewerbe- und Bausachen, die Medicinal-, Kirchen- und Schul-Angelegenheiten; diese dagegen die Steuerverhältnisse, die Domänen-, Forst- und Jagdsachen. Alle wich- tigeren Entscheidungen der Regierung erfolgen erst nach einer gemein- schaftlichen Berathung. e) Die Landräthe. Jeder Regierungsbezirk ist in gewisse Theile, welche man Kreise nennt, eingetheilt. An der Spitze eines jeden Kreises steht ein Land rath. Dieser hat die nächste Aufsicht über die vorschriftsmäßige Verwaltung seines Kreises und ist der Vermittler zwischen der Regierung und den einzelnen Staatsbürgern. An ihn müssen sich daher auch diese in Verwaltungssachen mit ihren Be- schwerden und Gesuchen zunächst wenden, und erst dann, wenn sie hier entweder gar keinen oder keinen befriedigenden Bescheid erhalten, dürfen sie sich unmittelbar an die Regierung wenden. f) Die Gemeinde-Verwaltungen. Jeder landräthliche Kreis zerfällt in Gemeinden, und die Verwaltung dieser Gemeinden besteht

13. Realienbuch für Stadt- und Landschulen - S. 85

1900 - Osnabrück : Rackhorst
85 ober es können ihm die bürgerlichen Ehrenrechte abgesprochen werden. Auch Kinder über 12 Jahre stehen schon unter dem Strafgesetz. Der Staatsanwalt hat die Pflicht, jede ihm bekannt gewordene strafbare Handlung zu verfolgen. 4. Das deutsche bürgerliche Gesetzbuch enthält Bestimmungen über Eigentum, Kauf, Miete, Schulden, Familien- und Erbsachen. Mit dem vollendeten 21. Lebensjahre werden Kinder volljährig; minder- jährige Waisen erhalten einen Vormund, doch können auch Volljährige wegen Geisteskrankheit, Verschwendung oder Trunksucht unter Vormund- schaft gestellt werden. Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle müssen auf dein Standesamte angemeldet und in das Geburts-, Heirats- oder Sterberegister eingetragen werden. Die Ehen müssen aus dem Standes- amte geschlossen werden und werden dann kirchlich eingesegnet. Wer 16 Jahr alt ist, kann ein gültiges Testament errichten. 75. Unsere Stenern. Manche Staatseinrichtungen, wie Eisenbahnen, Post und Tele- graphen, bringen mehr ein, als zu ihrer Unterhaltung erforderlich ist; ihre Überschüsse fließen in die Staatskasse. Andere, wie Heer und Marine, Gerichte und Schulen, erfordern zu ihrer Unterhaltung große Summen, die von den Staatsbürgern durch Steuern aufgebracht werden müssen. Das deutsche Reich unterhält Heer, Marine, Festungen, viele Beamte, z. B. die Gesandten und Konsuln, und zahlt große Zuschüsse zu den Alters- und Invalidenrenten. Dafür fließen die indirekten Steuern in die Reichskasse: die Abgaben von vielen eingeführten Waren (Petroleum,Tabak, Kaffee,Thee,Reis), vonbier, Branntwein, Wein; ebenso die Überschüsse der Post-, Telegraphen- und Telephonverwaltnng sowie der Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen. Direkte Steuern erhebt das Reich nicht. In die preußische Staatskasse fließen die Überschüsse der preußischen Staatsbahnen, der Domänen, Forsten, Bergwerke, Salinen. Da diese zur Unterhaltung der Schulen, Gerichte, zur Besoldung der Beamten nicht ausreichen, so erhebt der Staat direkte Stenern : Stempel-, Erbschafts-, Lotterie-, Vermögens- und Einkommensteuer. Auch die Provinzen, Kreise und Gemeinden können Steuern ausschreiben. Die Ge- meinden erheben Grund-, Gebäude-, Gewerbe- und Betriebssteuer, Schul- und Lustbarkeitssteuer, außerdem aber meistens noch eine besondere Kommunalsteuer, deren Höhe nach der Einkommensteuer festgesetzt wird. Davon besoldet die Gemeinde, z. B. eine größere Stadt, ihre Beamten, unterhält ihre Gebäude, Schulen, Straßen, Wasser- und Gasleitung, Kranken-, Armen- und Waisenhäuser. — Auch manche Kirchengemeinden erheben Steuern. 76. Die Sandesvermaltung in Preußen. 1. Die staatliche Verwaltung. Unser König Wilhelm Ii. hat sich den ersten Diener des Staates genannt, und in' gewissenhafter Pflicht- erfüllung ist er allen Staatsdienern ein Vorbild. Alle wichtigen Sachen entscheidet er selber; aber zur Bewältigung der vielen Arbeiten bedarf er der Hülfe. Die höchsten preußischen Beamten sind die nenn Minister,

14. Preußischer Kinderfreund - S. 190

1876 - Königsberg : Bon
190 Das Königreich Preußen. 48. von der Verfassung des Landes. „Ordnung hilft haushalten" rvar der Wahlspruch Friedrich Wilhelm I. von Preußen. Wo Ordnung waltet im Vaterhause, in Dorf, Stadt und Land, da läuft Alles zu einem guten Ziel. Ordnungen und Einrichtungen gebieten der Pflicht und schützen das Recht. Es erwächst alles Große aus dem Kleinen. Die kleinste innig ver- bundene Gemeinschaft ist die Familie. Viele Familien, die an einem Orte zusammen wohnen, vereinigen sich zu einer Gemeinde; eine Anzahl Orts- gemeinden, die in bestimmter Entfernung zusammenliegen, bilden eine Kreis- gemeinde oder einen Kreis, und viele Kreise umschließt zu einer Gemein- schaft der Regierungsbezirk. — Das Oberhaupt der Familie ist der Vater, in Dorf und Stadt ist's der Schulze und Bürgermeister, auf dem Lande auch bisweilen der Gutsherr, und auf königlichen Gütern (Domainen) der Rentmeister; im Kreise ist es der Landrath, im Regierungsbezirk der Regierungspräsident. Mehrere Regierungsbezirke bilden eine Provinz, dar- über ist ein Oberpräsident als Haupt gesetzt; aber des ganzen Landes erhabenes Oberhaupt ist der König. . Des Königs erste und nächste Staatsdiener sind die Minister. Dem Kriegsminister ist die Sorge für das Heer und die Kriegsflotte vertraut, und dem Justizminister die Rechtspflege. Der Minister der geistlichen Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten hat die Verwaltung über die Kirchen und Schulen so wie über die öffentliche Gesundheitspflege, der Finanzminister über die Staatseinkünfte und Ausgaben, so wie über die Staatsschulden. Der Minister des Handels, der Gewerbe und öffent- lichen Arbeiten hat auch das Postwesen, und Bergbau und die Eisenbahnen unter sich, und der Minister der auswärtigen Angelegenheiten leitet die Unterhandlungen mit den auswärtigen Regierungen. Der Ministerprä- sident hat den Vorsitz im Ministerrathe. Nach Erforderniss hat auch jede Bezirksregierung ihre Abtheilungen der Verwaltung. Eine Abtheilung sorgt für die Wohlfahrt und Sicherheit des Landes, eine andere für Kirchen und Schulen, eine dritte für Domänen und Forsten u. s. w. Für die Steuern sind in den meisten Provinzen besondere Steuerdirektoren angestellt. Für Rechtspflege sorgen die Gerichte. In Rechtssachen unterscheidet man Civiljustiz, welche alles schlichtet, was nicht Vergehen und Verbrechen betrifft, diese verfolgt und bestraft die Criminaljustiz. Dabeiist zu merken: Jede Streitsache muss erst vor einem Kreisgerichte oder in großen Städten vor einem Stadtgerichte verhandelt werden, und wenn Jemand sich bei dem Spruche oder Erkenntnisse nicht beruhigen will, wendet er sich an das Appellationsgericht und zuletzt an das Obertribunal in Berlin. Der evangelische Oberkirchcnrath hat die obere Leitung der sämmt- lichen geistlichen Angelegenheiten in Lande. Ein Konsistorium und unter ihm die Superintendenten führen in jeder Provinz die Aufsicht über die Geistlichen und die Ordnungen des Gottesdienstes, und ein Schulkollegium verwaltet die höheren Schulen und hat überhaupt die Leitung des Schul- wesens. Der Oberpräsident hat den Vorsitz in beiden Kollegien so wie im Medizinal-Kollegium; seine Obhut aber erstreckt sich über alle Angelegen- heiten der ganzen Provinz.

15. Preußischer Kinderfreund - S. 190

1876 - Königsberg : Bon
190 Das Königreich Preußen. 48. von bcr Verfassung des Landes. „Ordnung hilft Haushalten ' war der Wahlspruch Friedrich Wilhelm I. von Preußen. Wo Ordnung waltet im Vaterhause, in Dorf, Stadt und Land, da läuft Alles zu einem guten Ziel. Ordnungen und Einrichtungen gebieten der Pflicht und schützen das Recht. Es erwächst alles Große aus dem Kleinen. Die kleinste innig ver- bundene Gemeinschaft ist die Familie. Viele Familien, die an einem Orte zusammen wohnen, vereinigen sich zu einer Gemeinde; eine Anzahl Orts- gemeinden, die in bestimmter Entfernung zusammenliegen, bilden eine Kreis- gemeinde oder einen Kreis, und viele Kreise umschließt zu einer Gemein- schaft der Regierungsbezirk. — Das Oberhaupt der Fainilie ist der Vater, in Dorf und Stadt ist's der Schulze und Bürgermeister, auf dem Lande auch bisweilen der Gutsherr, und auf königlichen Gütern (Domainen) der Rentmeister; im Kreise ist es der Landrath, im Regierungsbezirk der Regierungspräsident. Mehrere Regierungsbezirke bilden eine Provinz, dar- über ist ein Oberpräsident als Haupt gesetzt; aber des ganzen Landes erhabenes Oberhaupt ist der König. Des Königs erste und nächste Siaatsdiener sind die Minister. Dem Kriegsminister ist die Sorge für das Heer und die Kriegsflotte vertraut, und dem Iustizminifter die Rechtspflege. Der Minister der geistlichen Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten hat die Verwaltung über die Kirchen und Schulen so wie über die öffentliche Gesundheitspflege, der Finanzminister über die Staatseinkünfte und Ausgaben, so wie über die Staatsschulden. Der Minister des Handels, der Gewerbe und öffent- lichen Arbeiten hat auch das Postwesen, und Bergbau und die Eisenbahnen unter sich, und der Minister der auswärtigen Angelegenheiten leitet die Unterhandlungen mit den auswärtigen Regierungen. Der Ministerprä- sident hat den Vorsitz im Ministerrathe. Nach Erforderniss hat auch jede Bezirksregierung ihre Abtheilungen der Verwaltung. Eine Abtheilung sorgt für die Wohlfahrt und Sicherheit des Landes, eine andere für Kirchen und Schulen, eine dritte für Domänen und Forsten u. s. w. Für die Steuern sind in den meisten Provinzen besondere Steuerdirektoren angestellt. Für Rechtspflege sorgen die Gerichte. In Rechtssachen unterscheidet man Civiljustiz, welche alles schlichtet, was nicht Vergehen und Verbrechen betrifft, diese verfolgt und bestraft die Criminaljustiz. Dabeiist zu merken: Jede Streitsache muss erst vor einem Kreisgerichte oder in großen Städten vor einem Stadtgerichte verhandelt werden, und wenn Jemand sich bei dem Spruche oder Erkenntnisse nicht beruhigen will, wendet er sich an das Appellationsgericht und zuletzt an das Obertribunal in Berlin. Der evangelische Obcrkirchenrath hat die obere Leitung der sämmt- lichen geistlichen Angelegenheiten in Lande. Ein Konsistorium und unter ihm die Superintendenten führen in jeder Provinz die Aussicht über die Geistlichen und die Ordnungen des Gottesdienstes, und ein Schulkollegium verwaltet die höheren Schulen und hat überhaupt die Leitung des Schul- wesens. Der Oberpräsident hat den Vorsitz in beiden Kollegien so wie im Medizinal-Kollegium; seine Obhut aber erstreckt sich über alle Angelegen- heiten der ganzen Provinz.

16. Lesebuch für Ober-Klassen in katholischen Elementar-Schulen - S. 510

1886 - Münster i.W. : Aschendorff
510 — mesen, die Anlegung und Unterhaltung von Chausseen, die Bodenverbesserung und die Versicherung gegen Feuerschaden. Das General-Kommando ordnet die militärischen Ange- legenheiten des Armeecorps, welchem die Provinz angehört. — Die Regierungen bilden die eigentlichen Landesverwaltungs- behörden. An der Spitze einer Regierung steht ein Präsident mit Oberregierungsräten und Regierungsräten für die Ab- teilung des Innern, der Medizinal-, Kirchen-und Schulangele- genheiten, und die der direkten Steuern, Forsten und Domänen. — Die Regierungsbezirke bestehen aus Kreisen, und über jeden derselben ist ein Landrat gestellt, welcher wieder der Regierung untergeordnet ist. — Jeder landrätliche Kreis end- lich ist in Gemeinden geteilt, deren Angelegenheiten von den dem Landrate untergeordnetena m tm änn ern(Bürgermeistern) besorgt werden. — Die Handhabung der Gerechtigkeits- pflcge wird durch Amtsgerichte, Landgerichte, Schwurgerichte, Oberlandesgerichte und ein höchstes Reichsgericht ausgeübt. Es ist leicht einzusehen, daß die Besoldung der Staats- diener und die Erhaltung der mancherlei Anstalten, überhaupt die Verwaltung des Staates viel Geld kostet. Zur Bestrei- tung dieser Kosten und somit zur Erhaltung der Ordnung, der öffentlichen Sicherheit und Ruhe, zum Schutze des Rechtes und Gesetzes, kurz zur Beförderung der allgemeinen Wohl- fahrt ist jeder Staatsbürger verpflichtet, nach seinem Ver- mögen Abgaben oder Steuern an den Staat zu entrichten. Diese Steuern heißen Staatssteuern. Man bezeichnet sie näher 1. als Grund- und Gebüudesteuer, die von dem Grund und Boden, sowie von den darauf errichteten Woh- nungen und Gebäuden, oder 2. als Einkommen- und Er- gänzungs-(Vermögens-)steuer, welche vom Einkommen oder Vermögen, oder 3. als Gewerbe- und Betriebssteuer, die für den Betrieb der einzelnen Gewerbe erhoben wird. Außer den Staatssteuern erhebt jede einzelne Gemeinde oder Kommüne noch besondere Abgaben zur Bestreitung ihrer be- sondern Bedürfnisse und Ausgaben. Jeder brave Staats- bürger zahlt gern die auf ihn fallenden Steuern und ist auch sonst überall bereit, für die Wohlfahrt des ganzen Staates nach Kräften mitzuwirken. 20. Verfassung der katholischen Kirche in Prcnszen. Was die Verfassung der katholischen Kirche überhaupt be- trifft, so ist der Stellvertreter Christi auf Erden und das sichtbare Oberhaupt der Kirche der Papst, als Nachfolger des beil. Petrus. Ihm zur Seite stehen die Kardinäle, deren

17. Deutsche Geschichte für evangelische Volksschulen - S. 97

1901 - Hannover [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
X. 3m neuen Deutschen Reich. 97 können, wird das Fehlende durch Gemeindesteuern und nötigenfalls durch Staatszuschüsse aufgebracht. Die Steuern werden nach Maßgabe des Vermögens der einzelnen Familien und Gemeindeglieder verteilt und durch den Kämmerer oder Rechnungsführer erhoben. 3. Kreise, Bezirke, Provinzen. Landstraßen, Posten, Eisenbahnen, Flüsse und noch manches andere weisen auf größere Verbände hin, die in den verschiedenen Bundesstaaten verschiedene Größe und Namen haben, und an deren Spitze verschieden benannte Beamte stehen. In Preußen bilden mehrere Gemeinden einen Kreis, mehrere Kreise einen Regierungsbezirk; einige Regierungsbezirke eine Provinz; zwölf Provinzen bilden den preußischen Staat. An der Spitze des Kreises steht der Land rat, an der des Regierungsbezirkes der Regierungspräsident, an der Spitze der Provinz der Oberpräsident. 4. Der Staat, a) Die Staatsverfassung. Das deutsche Reich besteht aus 25 Bundes- oder Einzelstaaten, unter denen das Königreich Preußen der größte und bedeutendste ist. Jeder Staat ordnet eine Reihe besonderer Angelegenheiten selbständig. Dazu gehören: Kirchen- und Schulwesen, Eisenbahnen, Steuern u. a. An der Spitze jedes Staates steht ein selbstherrlicher Fürst, der den Titel führt, den die Verfassung des Staates bestimmt. Der Fürst hat bei seinem Regierungsantritt auf die Landesverfassung zu schwören. Die Landesgesetze werden durch den Fürsten und den Landtag gegeben. Der Landtag besteht aus zwei Kammern oder Häusern. In die zweite Kammer wählt das Volk seine Vertreter, die Mitglieder der ersten Kammer dagegen beruft der Herrscher nach seiner Wahl. Der Fürst beruft, eröffnet, schließt den Landtag und verkündigt die vom Landtage beschlossenen Gesetze. Zur Ausführung der Regierungshandlungen stehen dem Fürsten die Minister zur Seite; das sind die obersten Beamten im Staate, die je einem Fache vorstehen, z. B. dem Kriegswesen, dem Handel und Gewerbe, dem Unter-richts- und Religionswesen, den Finanzen, dem Gerichtswesen und der Landwirtschaft. Jeder Minister hat in seinem Fache eine große Zahl Ober- und Unterbeamten, die nach seiner Anweisung die nötigen Arbeiten vornehmen vom Staate herab bis zu den Gemeinden. b) Gebühren und Steuern. Schule und Kirche, Landstraßen und Eisenbahnen, Posten und Telegraphen, das Heer und die Marine, die Beamten, die Verwaltung und Rechtspflege kosten Geld, viel Geld. So weit es möglich ist, muß jeder, der eine öffentliche Einrichtung benutzt, sei es Post, Eisenbahn, Telegraph, Gericht, oder sonst etwas, die Benutzung sogleich in irgend einer Form bezahlen. So entstehen die Gebühren. Es ist aber nicht immer möglich, den Wert einer solchen Benutzung im einzelnen zu bestimmen. Wir besuchen Schule und Kirche, benutzen Straßen, Brücken und Chausseen, genießen den Schutz der Obrigkeit und die Vorteile einer geordneten Verwaltung, ohne jedesmal besonders dafür zu bezahlen. In solchen Fällen treten die Gemeinden ein, indem sie durch Steuern und Abgaben die erforderliche Summe aufbringen. Nach der Art der Erhebung giebt es direkte und indirekte Steuern. Außer den Gebühren und Steuern hat der Staat noch Einnahmen aus Tecklenburg, Deutsche Geschichte. 7

18. Lehr- und Lesebuch oder die Vaterlands- und Weltkunde - S. 6

1859 - Essen : Bädeker
6 der Gemeinde der Polizeidiener, so wachen in den Kreisen die Gens- darmes (spr. Schangdarme) über die Befolgung der bestehenden Po- lizeigesetze und zeigen die Uebertreter derselben dem Gerichte zur Be- strafung an. Diese Strafen sind entweder Geld- oder Gefängniß- strafen. Oft hören wir, daß Diebe, Betrüger und andere böse Menschen in das Gefängniß gesetzt worden sind. Wer aber immer thut, was recht ist, der braucht sich nicht zu fürchten, vor Gericht gebracht und — gar in das Gefängniß gesetzt zu werden. — Wie die bürgerlichen Gemeinden zu Kreisen vereinigt sind, so bilden die katholischen Pfarren größere Kirchensprengel, welche Dekanate heißen. Jedem Dekanate ist ein Pfarrer als Dechant vorgesetzt. Die Schulen in den Kreisen sind zu einem oder mehreren Schulpflegekreisen vereinigt. Jedem Sch ulp sle ge kreise ist ein Schulpfleger (Schulinspektor) vorgesetzt. In welchem Kreise liegt unsere Gemeinde? — Wie heisst die Kreisstadt? — Wie der Herr Landrath ? — Wie viele Gemeinden gehören zu unserm Kreise? -— Wie liegt die Kreisstadt von unserm Wohnorte? — Welche Ge- meinden des Kreises liegen von uns östlich? — Welche südlich? — West- lich? — Nördlich? — Südöstlich? — Südwestlich? — Nordwestlich? — Nordöstlich? — Giebt es Flüsse in unserm Kreise? — Wie heissen sie? — Nach welcher Himmelsgegend Hiessen sie ? — Wohin befindet sich also ihre Quelle ? — Ihre Mündung? — Giebt-es Gebirge im Kreise? — Wie heissen sie? — Giebt es Eisenbahnen im Kreise? — Wie heissen sie? — Welche Orte im Kreise verbinden sie mit einander? — Zu welchem Gerichtsbezirk gehört unsere bürger- liche Gemeinde? — Zu welchem Dekanate gehört unsere Pfarre? — Wie heisst der Herr Dechant? — Wie heisst unser Herr Schulpfleger (Schulinspector)? — Zeichnet jetzt den Kreis auf die Schiefertafeln! 4. Die Bezirke. Wenn wir nach irgend einer Himmelsgegend über die Grenze un- seres Kreises hinausgehen, so ist da noch immer kein Ende zu sehen; denn die Erde ist sehr groß. Wir kommen dann abermals in eine neue Gemeinde, welche wieder zu einem andern Kreise gehört. Wie nämlich eine Gemeinde an die andere grenzt, so grenzt auch ein Kreis an den andern. Mehrere Kreise zusammen aber bilden wieder ein größeres Ganze, welches man einen Bezirk nennt. Ein solcher Bezirk wird von mehrern Personen verwaltet, welche zusammen die Regierung heißen. Die Regierung besteht aus dem Regierungs-Präsidenten, mehreren Regierungsräthen und andern Beamten. Der Regierungs-Präsident ist der höchste Beamte des Regierungsbezirks. Diejenige Stadt, in welcher der Regierungs-Präsident mit der Regierung seinen S i tz hat, ist gewöhnlich eine der bedeutendsten Städte des Regierungs-Bezirks, und wird daher auch wohl die Bezirks-Hauptstadt genannt. Von ihr erhält der Regierungsbezirk feinen Namen*). *) Die Lage der einzelnen Kreise des k. Regierungsbezirks, die Bezirksstraßen, Eisenbahnen, bemerkenswerthe Flüsse, Kanäle und Gebirge re. werden an der Schultafel veranschaulicht. Das Wichtigste über Ackerbau, Viehzucht und sonstige Erwerbsquellen in den Kreisen des Bezirks, so wie der Name, die Größe und die Einwohnerzahl desselben werden mitgetheilt.

19. Vom Dreißigjährigen Krieg bis zum Ende des Achtzehnten Jahrhunderts - S. 156

1911 - Langensalza : Beltz
156 Friedrich Wilhelm I. Gesamtüberschrift des ersten Abschnitts? Zusammenfassung: Friedrich Wilhelm I., der Ordner des Staatshaushalts. Beziehung zur Gegenwart. (Vergl. die Bemerkung unter Abschnitt 1b!) 2. Wiein unserm Staate für die innere Ordnung und Verwaltung gesorgt wird. Vorbemerkung: Es müßten folgerichtig alle Zweige der Staats- und Reichsverwaltung besprochen werden. Das würde u. E. zu weit führen. Wir verweisen auf die gelegentlichen Mitteilungen über unsere staatlichen Einrichtungen: Steuerwesen, Verwaltung der Eisenbahnen, Postverwaltung, Marineverwaltung usw. (Siehe Inhaltsverzeichnis.) Das Wichtigste des dort Gelernten wird jetzt wiederholt. Die Schüler müssen eine Vorstellung bekommen von dem Werte der staatlichen Aufsicht in unserer Zeit. Tas ist selbstverständlich bei allen Mitteilungen, die unser heutiges Staatswesen betreffen, stets zu beachten. Es empfiehlt sich, mit den Kindern einen besonderen Abschnitt aus irgend einem Gebiete der Staatsverwaltung eingehend zu besprechen, etwa: Wie in Preußen eine Kasse revidiert wird (nach dem Bericht eines Kassenbeamten!) — Wir machen hier nur einige allgemeine Bemerkungen*): Die Oberaufsicht über die gesamte Verwaltung des preußischen Staates steht dem Könige zu. Er hat das Recht, Verordnungen zu erlassen, die Behörden zu ordnen und die Staatsämter zu besetzen. Er ernennt für die einzelnen Zweige der Staatsverwaltung die Minister. Wie heißen die preußischen Minister, und welcher Zweig der Staatsverwaltung ist den einzelnen unterstellt? Die Minister sind dem Könige und der Volksvertretung für alle Angelegenheiten ihrer Verwaltungsgebiete verantwortlich. Jeder Minister verwaltet sein Gebiet selbständig. Damit aber Einheit und Ordnung in der gesamten Staatsverwaltung herrscht, treten die Minister zu gemeinsamen Beratungen zusammen. Den Vorsitz in den Sitzungen des Staatsministeriums führt ein vom Könige zum Ministerpräsidenten ernannter Minister. Wohnt der König selbst einer Sitzung des Staatsministeriums bei, so nennt man diese einen Kronrat. Der preußische Staat ist heute bedeutend größer als zur Zeit Friedrich Wilhelms I. Das Staatsministerium könnte, wenn ihm keine weiteren Behörden untergeordnet wären, die Verwaltung dieses mächtigen Staates nicht übersehen und bewältigen. Um eine geordnete Verwaltung zu ermöglichen, ist der preußische Staat in zwölf Verwaltungsbezirke oder Provinzen eingeteilt. Die 12 Provinzen zerfallen in 36 Regierungsbezirke. Jeder Regierungsbezirk ist in Kreise eingeteilt. Zu einem Kreise gehören Städte und Dörfer. Größere Gemeinden bilden Stadtkreise. Der oberste Verwaltnngs-beamte der Provinz ist der Oberpräsident. Die oberste Verwaltungsbehörde im Regierungsbezirk heißt Königliche Regierung. An der Spitze derselben steht der Regierungspräsident. Der erste Verwaltungsbeamte, eines Kreises ist der Landrat. In Stadtkreisen werden die Geschäfte des Landrats vom Oberbürgermeister geführt. Die einzelne Gemeinde wird von der Ortsbehörde (Städtische Verwaltung, Magistrat, Ortsvorstand) verwaltet. Im Heu» *) Nach Giese, Deutsche Bürgerkunde. 4. Aufl.

20. Vom Dreißigjährigen Krieg bis zum Ende des Achtzehnten Jahrhunderts - S. 59

1911 - Langensalza : Beltz
Der Große Kurfürst: Als Kriegsheld. 59 Bundesregierung steht der Monarch, in den freien Reichsstädten der regierende Bürgermeister. Welchen Titel führt der Monarch in unserm Lande? Welche anderen Titel kommen in den deutschen Staaten vor? (Großherzog, Herzog, Fürst.) Zur Führung der Staatsgeschäfte ernennt unser König besondere Räte, die für alle Regierungshandlungen verantwortlich find. Das sind die M i n i st e r. Sie bilden zusammen das S t a a t s m i n i st e r i u m. Im preußischen Staate gibt es neun Minister. Sie alle arbeiten für die Wohlfahrt des Landes, nämlich für Landesschutz, Rechtsschutz, Wohlstand, Bildung. (Welche Namen führen die Minister? 1. Minister der auswärtigen Angelegenheiten, 2. Minister des Innern, 3. Kriegsminister, 4. Justizminister, 5. Finanzminister, 6. Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten, 7. Landwirtschaftsminister, 8. Minister für öffentliche Arbeiten (Straßen usw.), 9. Minister für Handel und Gewerbe. Wie heißen die gegenwärtigen preußischen Minister?) Wie im Deutschen Reiche, so ist auch in jedem einzelnen Staate das Volk an der Regierung beteiligt. Wie heißt die Volksvertretung in Preußen? Wie heißen die beiden Abteilungen des Landtages? Herrenhaus und Abgeordnetenhaus. Die Herrenhausmitglieder sind teils erblich, teils vom Könige berufen. Die Mitglieder des Hauses der Abgeordneten gehen aus freien Volkswahlen hervor. Rechte des Landtags: Beratung der Gesetze, Überwachung der Einnahmen und Ausgaben (Aufstellung des Staatshaushalts), Steuerbewilligung. Wie entsteht in Preußen ein Gesetz? Das Staatsministerium legt den beiden Häusern des Landtages den Gesetzentwurf vor. Er wird vom Abgeordnetenhause dreimal, vom Herrenhause zweimal durchberaten. Hat der Entwurf in beiden Häusern die Mehrheit gesunden, so wird die Genehmigung des Königs eingeholt. Dieser hat das Recht, sie zu versagen. Erst dann, wenn er das Gesetz eigenhändig unterschrieben hat und es öffentlich bekannt gemacht wird (in der preußischen Gesetzsammlung), wird das Gesetz rechtskräftig. Zusammenfassung: Das Wichtigste aus der preußischen Verfassung.----------------- 3. Was erkennen wir nun, wenn wir unsere gegenwärtige Staatseinrichtung mit denen früherer Zeiten vergleichen? Wir leben heute in einer besseren Zeit. In unserm Lande wird für Ruhe und Sicherheit und Ordnung gesorgt, und das Volk selbst ist an der Regierung beteiligt. Wieviel besser haben wir's als die Brandenburger zur Zeit Jobst's von Mähren! Darum wollen wir uns freuen und uns glücklich schätzen. Die Erinnerung an die „alte Zeit" lehrt uns die Mängel der Gegenwart leichter ertragen, stärkt unsere Hoffnung auf die Zukunft und vermehrt die Liebe zu unserm Herrscherhause und zu unserm Vaterlande. 3. Der Srotze Kurfürst. a) Als Kriegsheld. Ziel: Wie bald nach dem dreißigjährigen Kriege das Kurfür st entum Brandenburg abermals ingroße Not geriet.