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1. Teil 2 - S. 215

1910 - Hannover : Helwing
215 Tie Verbindung (Union) zwischen den beiden Landern war also nur in der Person des Königs gegeben. Man nennt ein solches Verhältnis eine „Personal- union". Das Königreich Hannover bestand aus vielen einzelnen Fürsten- tümern, Grafschaften usw. König Georg Iv. von England-Hannover rief nach dem Wiener Kongreß die hannoverschen Landstände zu einer „Stünde- versammlung" in Hannover zusammen. Sie sollte eine neue Ordnung im Lande schaffen. Leider brachte sie wenig Wertvolles zustande. Da bestimmte der König, daß der „Landtag" aus 2 Kammern bestehen solle; in der ersten Kammer sollten die Adeligen und höchsten Geistlichen des Landes, in der zweiten die Abgeordneten der Städte und der Bauern sitzen. Der Landtag nahm 1822 eine neue Einteilung des Königreiches vor. Sämt- liche Landestelle wurden in sechs Landdrosteien (jetzt Regierungsbezirke) zusammengefaßt, zu welchen dann noch die Berghauptmannschaft Klausthal hinzukam. Aber der Hauptwunsch des Volkes, an der Gesetzgebung größeren Anteil zu erhalten, blieb unerfüllt. Deshalb kam es im Solnmer 1830 an verschiedenen Orten Hannovers zu Unruhen. Da schickte der König den Herzog von Cambridge als Vizekönig nach Hannover. Jetzt stellte im neuen Landtag der Bürgermeister Stüve von Osnabrück den Antrag, dem Lande eine neue Verfassung zu geben. Im Herbst 1833 war das neue „Staats- grundgesetz" fertig. Es gab den Kammern Teil an der Gesetzgeblmg und das Recht der Steuerbewillignng. 2. König Ernst August von Hannover. Im Jahre 1837 hörte die Verbindung Hannovers mit England auf. König Wilhelm Iv. nämlich hinterließ keine männlichen Erben, und in Deutschland sind Frauen als Herrscher ausgeschlossen. Während in England die Königin Viktoria den Thron bestieg, wurde E r n st A u g u st, ein Sohn König Georgs Iii., König von Hannover. Er war nicht fremd in seinem Königreich und in seiner Hauptstadt, denn er war Göttinger Student und hannoverscher Kavallerieoffizier gewesen. Seine Gemahlin F r i e d e r i k e war die Schwester der Königin Luise von Preußen. Die Hannoveraner freuten sich sehr, daß sie einen eigenen König hatten. Und Ernst August versprach ihnen bei seinem Einzug: „Ich will Ihnen ein gerechter und gnädiger König sein." Nach seiner Ankunft in Hannover vertagte Ernst August die Kammern, hob das Staatsgrundgesetz von 1833 auf und stellte die alte landständische Ver- fassung wieder her. Aller Widerspruch beim Bundestag blieb fruchtlos, wie der Protest der sieben Professoren in Göttingen. Nach einiger Zeit gab der König seinem Lande eine neue Verfassung, welche die Befugnisse der Kammern einschränkte. Da kam das Revolutionsjahr 1848. In der Stadt Hannover fand ein großer Volksauflauf statt. Dem Könige wurden die Forderungen des Volkes übermittelt. Er versprach, sofort die Kammern

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1. Deutsche Landes- und Provinzialgeschichte - S. 129

1892 - Leipzig : Voigtländer
11] und das Herzogtum Braunschweig. 129 in zwei Kammern eingeführt, 1823 das Land in sechs Landdrosteien geteilt und 1833 das Staatsgrundgesetz für das Königreich Hannover erlassen. 5. Mit dem Tode König Wilhelms Iv. von England hörte die Personalunion auf, da in Hannover das salische Gesetz galt. Hier folgte Ernst August (1837—1851), Sohn Georgs Iii. und Oheim der Königin Viktoria, als König. Tiefverschuldet, hob er ohne weiteres das Staatsgrundgesetz von 1833 auf, da es die Domänen für Staatsgut erklärt und dem Könige eine Civilliste bestimmt hatte. Deshalb verweigerten viele Beamte den Huldigungseid. Sieben Göttinger Professoren, darunter die Brüder Grimm, erhoben gegen jenen Gewaltstreich offenen Einspruch und wurden ihres Amtes entsetzt. Eine Beschwerde der hannoverschen Stände beim Bundestage wurde mit 9 gegen 8 Stimmen zurückgewiesen. 1840 kam eine neue Verfassung zustande, die dem König die Domänen zurückgab und die Volksrechte beschränkte. Diese gab erst das Revolutionsjahr 1848 dem Volke zurück. Ackerbau, Handel und Gewerbe suchte der König zu heben, Kunst und Wissenschaft zu fördern. Das Gerichtswesen wurde neu geordnet. 1849 schloß er mit Preußen und Sachsen den Dreikönigsbund, dem er jedoch bald durch Österreich abwendig gemacht wurde. Doch trat Hannover 1851 endlich auch dem von Preußen begründeten Zollverein bei. 6. König Georg V. (1851—1866) nötigte seinem Lande 1855 eine mißliebige Verfassung auf. Seine Regierung unter dem jedem Fortschritte abholden Minister Borries hielt fest zu Österreich und war den Bestrebungen, die auf Errichtung eines einheitlichen Deutschlands unter Preußens Führung gerichtet waren, gänzlich abgeneigt. Dementsprechend stimmte auch der Vertreter Hannovers beim Bundestage dafür, die nichtpreußischen Heere kriegsbereit zu machen. Dieser Beschluß führte zum Kriege von 1866. Erfolglos blieben alle Versuche Preußens, Hannover vom Bunde mit Österreich zurückzubringen. Zwar siegten die tapferen Hannoveraner am 27. Juni in dem Gefecht bei Langensalza über die Preußen, jedoch ohne den Sieg auszunutzen. In der folgenden Nacht ward das Heer von Vogel von Falckenstein eingeschlossen. Am 29. Juni mußte sich König Georg V. mit seinem Heere ergeben. Die Soldaten wurden nach Ablegung der Waffen in die Heimat entlassen; der König begab sich mit dem Kronprinzen nach Wien. Nach dem Friedensschlüsse wurde Hannover als Provinz dem preußischen Staate einverleibt. König Georg V. starb am 12. Juni 1878 in Paris. Landes- u. Provinzialgeschichte, Gesamtausgabe. 9

2. Geschichte der Provinz Hannover - S. XIV

1906 - Hannover-List [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
Xiv Inhaltsverzeichnis. Leite Viii. Die Zelt des Ringens nach Treibeit und Einheit. 33. Das Königreich Hannover während seiner Verbindung mit England 1814 — 1837. 1. Erhebung zum Königreich................................................. 2. Gebietserweiterungen.................................................... 3. Die königlich hannoversche Armee. 1816...............................144 4. Verfassungs- it. Verwaltungsreformen.................................145 5. Neue Landeseinteilung (Landdrosteien). 1822 .........................14& 6. Das hannoversche Staatsgrundgesetz. 1833 ............................147 7. Die Ablösung der Grundlasten. 1833 ..................................14a 34. König Ernst Angnst von Hannover. 1837—1851. 1. Trennung Hannovers von England. 1837 ................................149 2. Die Aufhebung des Staatsgrundgesetzes................................150 3. Heeresreform nach preußischem Muster.................................150 4. Hannover als Königsstadt.............................................151 5. Gemeinheitsteilung und Verkoppelung. 1842 151 6. Eisenbahnen in Hannover. 1843 ........................... 152 7. Begründung der hannoverschen Volksschule. 1845 ..................... 153 8. Die Bewegung des Jahres 1848 ........................... 153 a. Die Wiederherstellung der Verfassung. b. Verhältnis zur Reform des Deutschen Bundes. 9. Trennung der Verwaltung von der Justiz...............................155 10. Ernst Augusts Persönlichkeit und Tod.............................155 35. Das Ende des Königreichs Hannover. 1. König Georg V. 1851—1866 ........................ 156 2. Hannovers Haltung in der Deutschen Frage.............................157 3. Der Heeresaufmarsch bei Göttingen....................................158 4. Die Schlacht bei Langensalza.........................................159 5. Hannover wird eine preußische Provinz. 1866 ........................ 160 6. Das X. preußische Armeekorps.........................................160 36. Die Teilnahme niedersächsischer Soldaten am Kriege gegen Frankreich. 1870 n. 1871. A. Beim Vii. Armeekorps. 1. Die Teilnahme der 3 hannoverschen Regimenter......................162 2. Die Erstürmung des Rotenberges bei Spichern....................162 B. Das X. Armeekorps. 1. Mars la Tour. 16. August........................................164 2. Der Reiterkampf bei Mars la Tour..................................165 3. Das X. Korps vor Metz................................................166 Lagerleben........................................................167 Die Übergabe von Metz ............................................168

3. Die preußische Provinz Hannover und das Herzogtum Braunschweig - S. 11

1891 - Leipzig : Voigtländer
— 11 — in zwei Kammern eingeführt, 1823 das Land in sechs Landdrosteien geteilt und 1833 das Staatsgrundgesetz für das Königreich Hannover erlassen. 5. Mit dem Tode König Wilhelms Iv. von England hörte die Personalunion aus, da in Hannover das falische Gesetz galt. Hier folgte Ernst August (1837-1851), Sohn Georgs Iii. und Oheim der Königin Viktoria, als König. Tiefverschuldet, hob er ohne weiteres das Staatsgrundgesetz von 1833 auf, da es die Domänen für Staatsgut erklärt und dem Könige eine Civilliste bestimmt hatte. Deshalb verweigerten viele Beamte den Huldigungseid. Sieben Göttinger Professoren, darunter die Brüder Grimm, erhoben gegen jenen Gewaltstreich offenen Einspruch und wurden ihres Amtes entsetzt. Eine Beschwerde der hannoverschen Stände beim Bundestage wurde mit 9 gegen 8 Stimmen zurückgewiesen. 1840 kam eine neue Verfassung zustande, die dem König die Domänen zurückgab und die Volksrechte beschränkte. Diese gab erst das Revolutionsjahr 1848 dem Volke zurück. Ackerbau, Handel und Gewerbe suchte der König zu heben, Kunst und Wissenschaft zu fordern. Das Gerichtswesen wurde neu geordnet. 1849 schloß er mit Preußen und Sachsen den Dreikönigsbund, von dem er jedoch bald durch Österreich zurückgebracht wurde. Doch trat Hannover 1851 endlich auch dem von Preußen begründeten Zollverein bei. 6. König Georg V. (1851 —1866) nötigte seinem Lande 1855 eine rückschrittliche Verfassung aus. Seine Regierung unter dem jedem Fortschritt abholden Minister Borries hielt fest zu Österreich und war den Bestrebungen, die aus Errichtung eines einheitlichen Deutschlands unter Preußens Führung gerichtet waren, gänzlich abgeneigt. Dementsprechend stimmte auch der Vertreter Hannovers beim Bundestage dafür, die nichtpreußifchen Heere kriegsbereit zu machen. Dieser Beschluß führte zum Kriege von 1866. Erfolglos blieben alle Versuche Preußens, Hannover vom Bunde mit Österreich zurückzubringen. Zwar siegten die tapferen Hannoveraner am 27. Juni in dem Gefecht bei Langensalza über die Preußen, ohne jedoch den Sieg auszunutzen. In der folgenden Nacht ward das Heer von Vogel von Falckenstein eingeschlossen. Am 29. Juni mußte sich König Georg V. mit seinem Heere ergeben. Die Soldaten wurden nach Ablegung der Waffen in die Heimat entlassen; der König begab sich mit dem Kronprinzen nach Wien. Nach dem Friedensschlüsse wurde Hannover als Provinz dem preußischen Staate einverleibt. König Georg V. starb am 12. Juni 1878 in Paris.

4. Mittlere und neue Geschichte - S. 356

1877 - Leipzig : Senf
356 Neuere Geschichte. Verfassung zu Stande, die aber 1837 von dem neuen Königeernst August aufgehoben wurde. 1837 wurde die einhundertnnddreinndzld^ajährige (von 1714—1837)Verbindung Hannovers mit Großbritannien aumhoben, denn da in England die Tochter des Königs in Ermangelung von Söhnen den Brüdern desselben vorangeht, in Hannover aber, wie in allen deutschen Ländern, die strenge männliche Thronfolgeordnung gilt, so folgte in England 1837 dem Könige Wilhelm Iv. die Tochter eines ältern, schon verstorbnen, Bruders, Viktoria als Königin, während in Hannover der jüngere Bruder, früher Herzog von Cumberland, Ernst August (bis 1851, seitdem regiert sein Sohn Georg V.) König wurde. Obgleich Ernst August die neue Verfassung verwarf und sieben Göttinger Professoren, die sich nicht fügen sollten, entließ, so war doch auch in der mit den alten Ständen neu vereinbarten Verfassung das Recht der Steuerbewilligung und der Zustimmum zu den Gesetzen gesichert und das Land beruhigte sich später. Die planlosen Versuche in Süddeutschland, durch Volksversammlungen wie dasham-bacher Fest in der Pfalz 1832 und durch ein Attentat auf den Sitz des Bundestages Frankfurt 1833 Deutschland zu revolutioniren, scheiterten kläglich. Dagegen half die Weisheit der preußischen Regierung durch die Stiftung des deutschen Zollvereins einem tiefgefühlten Bedürfniß in Deutschland ab. Derselbe erstreckte sich seit dem 1. Januar 1834 auf ganz Deutschland, die außerdeutschen Besitzungen Preußens eingeschlossen, mit Ausnahme Oesterreichs, Meckle^rrgs, Holsteins, der Hansestädte und Hannovers, das mit Oldenbwd^und Braunschweig einen besondern Verein, den Steuerverein, schloß. Die wegen der Trauung der gemischten Ehen mit den Erzbischöfen von Köln, Droste-Vifchering, und von Posen, Dunin, 1837 und 1839 entstandenen Streitigkeiten der preußischen Regierung, welche die Gefangensetzung dieser beiden Kirchenfürsten herbeiführten, wußte der geistreiche Sohn und Nachfolger Friedrich Wilhelms 111., König Friedrich Wilhelm Iv. (1840—2. Januar 1861) auf eine glückliche Weise zu lösen. Die preußische Verfassung suchte der neue König durch den vereinigten Landtag 1847 weiter auszubilden, der aber noch nicht periodische Versammlungen erhalten sollte. In Oesterreich regierte von 1835— 1848 Kaiser Ferdinand 1., unter dem wie unter Franz der Minister Metternich die innere und äußere Politik leitete. In Polen bewirkte die Nachricht von der Iulirevolntion in Kurzem (29. November 1830) den Ansbrnch einer Verschwörung, deren Spuren bis auf die Militärrevolte in Petersburg zurückgehen. Das augenblickliche Gelingen derselben war ziemlich gesichert, da Polen, seit

5. Die neueste Zeit - S. 100

1886 - Mainz : Kirchheim
100 Unruhen in Hannover. König Ernst August. folgender Bruder, der Herzog Ernst August von Cumberlaub , kraft des in Hannover geltenden salischeu Gesetzes, als von England unabhängiger König den Thron bestiegen, während in England nach der dortigen Throusolgeorduuug die Prinzessin Viktoria, die einzige Tochter des bereits früher verstorbenen Herzogs von Keut, des dritten Sohnes Georgs Iii., ihrem Oheim in der Regierung gefolgt war. Da der neue König von Hannover, ein streng aristokratisch gesinnter Fürst, der in England von jeher das Oberhaupt der Tories gewesen, sich an die Verfassung, die sein Bruder Wilhelm im Jahre 1833 den Hannoveranern gegeben, nicht gebunden erachtete, hob er dieselbe mit der Erklärung auf, daß sie seiner Ansicht nach den Bedürfnissen des Landes nicht entspreche. Bis zur Einführung einer mit den Ständen §n beratenden neuen Verfassung sollte die alte von 1819 wieder in Kraft treten, und wurden aus Grund derselben die Wahlen zu den neuen Ständeversammlungen vorgenommen. Als nuu der König im November von sämtlichen Staatsdienern den Huldigungseid verlangte, erklärten sieben Professoren der Universität Gottingen — Dahlmann, Ewald, die beiden Brüder Grimm, Gerviuus, Albrecht und Weber — daß sie, da sie eidlich an das Staatsgrundgesetz vom Jahre 1833 gebunden seien, den Huldigungseid nicht leisten und ans dem gleichen Grunde auch zu deu neuen Wahlen nicht stimmen könnten. Sie wurden sofort aus ihren Stellen entlassen , erhielten aber aus allen Teilen Deutschlands Zustimmungsadressen und fanden bald in andern deutschen Staaten ehrenvolle Anstellungen. Inzwischen waren in Hannover die Neuwahlen vollzogen worden und die Stände am 20. Januar 1838 zusammen getreten; allein die Mehrheit der Abgeordneten wollte die Giltigkeit der von dem König vollzogenen Aufhebung der Verfassung nicht gelten lassen, und als der König hierauf die Kammern vertagte, wandte sich eine Anzahl der Deputierten an den deutschen Bund mit der Bitte um Schutz für die Verfassung vom Jahre 1833. Dieser erließ im September 1839 eine Erklärung, worin er sich weder für noch gegen die Rechtsbeständigkeit der Verfassung vom Jahre 1833 aussprach, aber der Hoffnung Ausdruck verlieh, daß die hannoversche Regierung sich mit den dermaligeu Ständen einigen werde. Indessen regierte der König mit seinem Minister von Scheele, der als naher Verwandter des Grasen M ü n-st e r (s. S. 94) und früherer entschiedener Anhänger der Verfassung vom Jahre 1819 in hohem Grade unbeliebt war, unbekümmert um die fortdauernde Gegenbewegung, weiter, bis endlich im Jahre 1840 ein Verfassungsentwurf durch eine neue Kammer,

6. Geschichte der Provinz Hannover - S. 149

1906 - Hannover-List [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
34. König Ernst Angnst von Hannover. 1887—1851. 149 Gerichte erhielten daher Aussichtsrechte über die Höfe. Insbesondere war ihre Einwilligung erforderlich, wenn einzelne Stücke von Höfen veräußert werdeu sollten. So hat der hannoversche Staat durch die Ablösungsgesetzgebung zwar die Aufhebung der Privatgrundherrschaft ermöglicht, aber zugleich die durch diese geschaffene ländliche Verfassung auf das strengste aufrecht erhalten. Erst nach dem Untergange des hannoverschen Staates ist dieser merkwürdige Rechtszustand beseitigt worden. Die Verhältnisse widersprachen dem Geiste der Zeit. Daher hob der preußische Staat durch das Gesetz über das Gr und buch Wesen vom 28. Mai 1873 auch die staatliche Grundherrschaft auf und führte durch Gesetz vom 2. Juni 1874 in der Provinz Hannover das Höferecht als fakultatives Bauern recht in Gestalt der Höferolle ein. Eine Abänderung desselben erfolgte am 24. Januar 1880. Auch in Göttingen und Grubenhagen ist später unter preußischer Regierung bestimmt, daß die Höfe den Pächtern gegen Erlegung des 25 sachen Betrages des Pachtgeldes als Eigentum überlassen werden sollen. Alle fiskalischen und klösterlichen Meierhöfe sind alsdann in Göttingen-Grubenhagen verkauft, und nur die Zeitpachtmeier der Privatgrundherrn bestehen heute noch als letztes Überbleibsel der alten grundherrlichen Verfassung Niedersachsens. 34. König Ernst August von Hannover. 1837—1851. r 1. Trennung Hannovers von England. 1837. Im Jahre 183 7 starb König Wilhelm Iv. Mit seinem Tode löste sich die unnatürliche Verbindung zwischen England und Hannover. Viktoria, die Nichte und Nachfolgerin Wilhelms Iv. auf dem englischen Throne, war nicht zur Erbfolge in Hannover berechtigt, weil nach deutschem Recht der Mannesstamm vorgeht. So ward denn Ernst August, Herzog von Cumberland, der fünfte Sohn Georgs Iii., König von Hannover, und das Land konnte nun einer selbständigen, von England unabhängigen Entwickelung entgegensehen. Hannover empfand daher die Trennung als eine Wohltat. Ernst August war schon früher in Hannover gewesen, er hatte auf der Universität Göttingen studiert, hatte bei einem hannoverschen Kavallerieregiment gestanden und in den Niederlanden an der Spitze dieses Regiments mitgefochten und sich durch persönliche Tapferkeit ausgezeichnet. Seit 1795 hatte er seinen Wohnsitz in Hannover als Generalleutnant, wohnte später abwechselnd in London und Berlin und vermählte sich 1815 mit Friederike von Mecklenburg, der

7. Heimatkunde der Provinz Hannover - S. 57

1910 - Hannover : Helwing
— 57 — verarmten Lande 26 Mill. Taler erpreßt; er hat das Land dann zunächst an Preußen verschenkt und darauf zum großen Teile dem Königreiche Westfalen einverleibt. Mit Freuden fah das hannoversche Volk durch Preußens Anstrengung den Tag der Freiheit anbrechen. Aus dem Schlachtfelde von Waterloo haben dann die Hannoveraner dem Erbfeinde die erduldeten Demütigungen blutig heimgezahlt. Im Schlepptau Englands hat darauf unfer Land der Keil werden müssen, den tückische Politik als Dank für 1813 und 1815 dem Preußenstaate in das Fleisch trieb, denn die Gegner Preußens _ fchufeu auf dem Wieuer Kongresse zwischen den preußischen Landesteilen im Jahre 1815 das Königreich Hannover. Der im Range erhöhte Staat erhielt so^ar folgende preußische Länder als Abtretungen: Ostfriesland, Lmgen, Hildesheim, Goslar und Stücke des Eichsfeldes; dazu kamen außerdem das 1803 säkularisierte Bistum Osnabrück, die Grafschaft Bentheim, das Herzogtum Arenberg-Meppen und die Ämter Uchte, Freudenburg und Auburg. Hannover war nun eiu Königreich geworden, aber es blieb zunächst in der alten Stellung eiues englischen Nebenlandes. Nach dem Tode Georgs Iii. von England und Hannover übernahm 1820 dessen ältester Sohn, Georg Iv., die Regierung (1820—1830). Von diesem wurde 1823 die Einteilung Hannovers in sechs Landdrosteien und die Berg- hauptmannschaft Klausthal eingeführt. — Da er kinderlos starb, folgte ihm in England wie in Hannover fein jüngerer Bruder Wilhelm Iv. (1830—1837). Kaum hatte dieser die Regierung angetreten, als infolge der Pariser Revolution in den Jnlitagen 1830 auch in unserm Lande sich eine lebhafte Unzufriedenheit über manche Einrichtungen kundgab; im Süden unseres Landes, in Göttingen, Osterode, Münden und au anderen Orten, kam es sogar zu Aufständen, welche mit Gewalt unter- drückt werdeu mußten. Dies bewog König Wilhelm Iv., feinen Bruder, deu Herzog von Cambridge, zum Vizekönig des Landes zu ernennen und dem Lande eine neue Verfassung zu geben. Das war das sog. Staatsgrundgesetz, das nach mehrjährigen Verhandlungen 1833 zu stände kam. Zwei Jahre vorher (1831) war ein Gesetz erlassen, nach welchem die Bauern die Abgaben, welche sie an Stifte und Güter zahlten, und die Hand- und Spanndienste, welche sie leisten mußten, gegen eine Geld- entschädigung ablösen konnten — das sog. Ablösungsgesetz. Im Jahre 1837 starb König Wilhelm Iv. und seine Nichte Viktoria wurde Königin von England. Da aber in Hannover nach alten Hausgesetzen die weib- liche Erbfolge nicht galt, fo ging am 20. Juni 1837 die Herrschaft über Hannover aus Wilhelms Iv. jüngeren Bruder Ernst August, Herzog von Enmberland, über (1837—1851). Damit war Hannover zur Freude feiner Bewohner von der Ver- bindung mit England losgelöst und konnte nun seine eigenen Bahnen einschlagen. ^ Ernst August wurde auch überall vou seinen Untertanen herzlich empfangen. Bald aber nach seinem Regierungsantritt erklärte der König, daß er in dem ihn „in keiner Weise bindenden Staatsgrund--

8. Von der Urzeit bis zum Dreißigjährigen Kriege - S. 13

1913 - Halle a.d.S. : Schroedel
— 13 — b) Der Einfluß der französischen Julirevolution wirkte auch in Deutschland nach, welche in Braunschweig die Vertreibung des Herzogs Karl (1830) und die Erhebung seines Bruders Wilhelm, in Sachsen die Mitregentschast Friedrich Augusts (1831), in Hessen-Kassel die Mitregentschaft Friedrich Wilhelms, in Hannover die Ernennung eines Vizekönigs in der Person des Herzogs von Cambridge und in allen diesen Ländern die Einführung einer Konstitution zur Folge hatten. In Preußen verblieb es bei der Errichtung der Provinzialstände von 1823, und Österreich erneuerte nur seine alten Landstände (1832). c) Das Hambacher Fest (1832) und die Frankfurter Empörung (1833) gaben aber den Großstaaten wieder Veranlassung, mit aller Schärfe der demokratischen Bewegung entgegenzutreten. Der Bundestag hob das Steuerbewilligungsrecht der Stände in den konstitutionellen Staaten auf, unterdrückte alle Vereine und Volksversammlungen, alle freisinnigen Blätter, schaffte die Preßfreiheit wieder ab, verbot das Tragen deutscher Farben und ordnete eine allgemeine Demokratenverfolgung an (Fritz Reuter). d) Der Versassungsbruch in Hannover. Im Jahre 1837 starb König Wilhelm von England, der zugleich König von Hannover war; ihm folgte in England die Königin Viktoria, in Hannover dagegen nach deutschem Fürstenrecht der Herzog Ernst August von Eumberland, der unmittelbar nach seinem Regierungsantritt die Verfassung von 1833 für ungültig erklärte. Sein Minister von Schele sorderte sosort alle königlichen Diener zur Leistung eines Eides auf den Verfassungsbruch aus. Sieben Göttinger Professoren (die beiden Grimm, Dahlmann, Gervinus, Ewald, Albrecht und Weber) verweigerten den Eid und wurden ihrer Ämter entsetzt. Die hannoverschen Stände wandten sich an den Bundestag; dieser aber erklärte sich für nicht zuständig, die Sache sei eine innere Angelegenheit Hannovers. e) Auch in den süddeutschen Staaten regte sich die Reaktion gegen die konstitutionelle Verfassung und fand ihre Unterstützung durch die Beschlüsse des Bundestages.

9. Deutsche Geschichte - S. 374

1912 - Hannover-List : Carl Meyer (Gustav Prior)
374 105. Das Knigreich Hannover. 18141837. 7. Die Trennung Hannovers von England und König Ernst August. 1837. Wilhelm Iv., König von England und Hannover, starb im Jahre 1837 kinderlos. Victoria, seine Nichte und Nachfolgerin, war nach deutschem Recht zur Erbfolge in Hannover nicht berechtigt. Es wurde vielmehr Ernst August, Herzog von Cumberland, der fnfte Sohn Georgs Iii., König von Hannover. Somit lste sich die un-natrliche Verbindung Hannovers mit England. Das hannoversche Land konnte sich nun selbstndig entwickeln und empfand daher die Trennung als eine Wohltat. Ernst August war in Hannover nicht unbekannt: er hatte die Universitt Gttingen besucht, hatte bei den Osnabrcker Knigin-Husaren gestanden, in den Koalitionskriegen (1794) sich durch persnliche Tapferkeit ausgezeichnet und seit 1795 als Generalleutnant in Hannover seinen Wohnsitz gehabt. Seit 1815 mit Friederike von Mecklenburg, der Schwester der Knigin Luise von Preußen, vermhlt, wohnte er abwechselnd in London und in Berlin. Ernst August war fast ein Sechziger, als er als König in Hannover einzog. Vllig in englischen Anschauungen groß geworden, kaum der deutschen Sprache mchtig, verstand er zuerst die Hannoveraner nicht. Wohl war er ein gerechter König; aber seine guten Absichten verbargen sich unter einer schroffen Hlle, und als er knrz nach seinem Regierungsantritt das Staatsgrundgesetz von 1833 ohne weiteres aufhob, entstand eine groe Verbitterung im Volke. Sieben Gttinger Professoren erklrten bei der Huldigung fr den neuen König, sie fhlten sich in ihrem Gewissen behindert, den Huldigungseid anders zu leisten, als nach der Verfassung von 1833, und verweigerten einen neuen Huldigungseid, unter ihnen die Brder Grimm, Dahlmann und Wilhelm Weber (Gttinger Sieben"). Sofort setzte der König sie ab und verwies drei des Landes. Spter shnte sich das Volk mit dem Könige aus, als es sah, wie er durch eine Reihe guter Gesetze das Wohl des Landes zu frdern suchte. An die Stelle des umgestoenen Staatsgrundgesetzes setzte er im Jahre 1840 das Landesverfassungsgesetz, das die Rechte der Stnde einschrnkte, u. a. auch die Minister den Stnden gegenber unverantwortlich machte, das ferner die Thron-folge so ordnete, da auch der blinde Sohn des Knigs, der Kronprinz Georg, zur selbstndigen Fhrung der Regierung berechtigt war und eine Regentschaft fr ihn nicht einzutreten brauchte. Diese Be-stimmnng sollte fr das Bestehen des Knigreichs Hannover ver-hngnisvoll werden. 8. Hannover als Kuigsstadt. Seitdem die Stadt Hannover wieder Wohn-sitz der residierenden Fürsten geworden, geno sie groe Vorzge. Durch die knig-liche Hofhaltung, durch die zahlreichen Behrden, die starke Garnison und die gro-artigen Bauten, fr die der König während seiner Regierung Millionen aus eigenen Mitteln anweisen lie, hatten alle Einwohner Hannovers groe Vorteile. Schon im Jahre 1817 war das Schlo an der Leine zu einem einheitlichen Bau umgestaltet, 182632 die Waterloosule erbaut, und im Jahre 1831 hatte Hannover das Polytechnikum, jetzt die technische Hochschule, erhalten. In wenigen Jahren nach dem Regierungsantritt Ernst Augusts entstand ein ganz neuer Stadtteil, die Ernst August-Sladt, zwischen Bahnhof und Georgswall. Auf knigliche Kosten wurde der Friederikenplatz angelegt, das Ernst August-Palais ausgebaut, das Zeughaus, das Blinden-Jnstistut, das neue Regierungsgebude, das Schauspielhaus it. a. m. errichtet. Die Schlsser und Gartenanlagen in Herren-hausen wurden verschnert und erweitert, und in dem Berggarten lie der König

10. Heimatskunde der Provinz Hannover - S. 14

1885 - Hannover : Helwing
14 9. Hannover unter Königen. 1. Auf dem Wiener Kongreß, der die durch Napoleon verwirrten europäischen Verhältnisse wieder ordnen sollte, wurde Hannover am 12. Oktober 1814 zum Königreiche erhoben. Nach dem Tode Georgs Iii. übernahm 1820 dessen ältester Sohn, Georg Iv., die Regierung (1820—1830). Von diesem wurde 1822 die noch jetzt bestehende Ein- teiluug Hannovers in sechs Landdrosteien eingeführt. — Da er kinderlos starb, folgte ihm in England wie in Hannover sein jüngerer Bruder Wilhelm Iv. (1830 — 1837). Kaum hatte dieser die Regierung angetreten, als in Folge der Pariser Revolution in den Julitagen 1830 auch in uuserm Lande die Unzufriedenheit über manche Einrichtungen lebhaft ausgesprochen wurde; im Süden nnsers Landes, in G ö t t i n g e n, O st e r o d e, Münden und an andern Orten, kam es sogar zu Aufständen, welche mit Gewalt unterdrückt werden mußten. Dies bewog König Wilhelm Iv., seinen Bruder, den Herzog von Cambridge, zum Vicekönig des Landes zu ernennen und dem Lande eine neue Verfassung zu geben. Das war das fog. Staatsgrundgesetz, das nach mehrjährigen Verhandlungen 1833 zu Stande kam. Unter seiner Regierung wurde auch (1830) ein Gesetz erlassen, nach welchem die Bauern die Abgaben, welche sie an Stifte und Güter zahlen, und die Hand- und Spanndienste, welche sie leisten mußten (vergl. Nr. 4, 2) gegen eine Geldentschädigung ablösen konnten — das sog. Ablösungsgesetz. — Im Jahre 1837 starb König Wilhelm Iv., und seine Nichte Victoria wurde Köuigiu von England. Da aber in Hannover nach alten Hausgesetzen die weibliche Erbfolge nicht galt, so ging am 20. Juni 1837 die Herrschast über Hannover auf Wilhelms Iv. jüngeren Bruder Ernst August, Herzog von Cumberlaud, über (1837 — 1851). 2. Damit war Hannover zur Freude feiner Bewohner von der Verbindung mit England losgelöst und konnte nun seine eigenen Bahnen einschlagen. Ernst August wurde auch überall von seinen Unterthanen herzlich empfangen. Bald aber nach seinem Regierungsantritt erklärte der König, daß er in dem ihn „in keiner Weise bindenden Staatsgrund- gesetz von 1833 keine hinreichende Gewähr für das dauernde Glück seiner Unterthanen sehen könne." Durch Edikt vom 1. November 1837 wurde das Staatsgrundgesetz ausgehoben. Damit war der Anfang eines Ver- fassnngsstreites gegeben, der drei Jahre währte, und in dem das Land schließlich unterlag; denn 1840 kam ein neues Verfassungsgesetz zu Stande, das die Rechte des Volkes wesentlich schmälerte. Nene Unruhen brachte das Jahr 1848. Während aber in andern deutschen Staaten nicht ohne blutige Kämpfe eine neue Ordnung der Dinge sich losrang, gelang es in Hannover dem Könige, der den allver- ehrten Bürgermeister Stüve in Osnabrück in seinen Rat berief, ruhigere Bahnen für eine gedeihliche Entwickelung einzuschlagen. Freilich wurde das Verfassungsgesetz von 1840 nicht aufgehoben, aber doch ange- messen verändert (September 1848). Unter Ernst Augusts Regierung sind mehrere ausgezeichnete Gesetze für die innere Verwaltung des Landes erlassen. Im Jahre 1843 erschien z. B. das lang erwartete Gesetz über

11. Geschichte der Provinz Hannover - S. 147

1906 - Hannover-List [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
33. Das Königr. Hannover während seiner Verbindung mit England. 147 schäften bestehen, z. B. inbezug auf kirchliche Verwaltung, Fortführung alter Stiftungen, wie Freitische an der Universität Göttingen, Unterstützung von Witwen und Waisen it. a. Manche dieser Rechte Hafen sich bis heute erhalten und werden von den Vertretern der einzelnen Landschaften verwaltet. Auch im Volksmunde hat sich die Bezeichnung der einzelnen Landschaften bis heute lebendig erhalten. — Die Landdrosteien bildeten nun die Mittelpunkte der gesamten Landesverwaltung, an deren Spitze das Ministerium des Innern stand. Dieses sorgte dafür, daß alle Regierungsvorschriften einheitlick erteilt und ausgeführt wurden. Die einzelnen Ämter, von denen kleinere zu einem größern zusammengelegt wurden, standen unter den Landdrosteien, und der Amtmann führte sein Regiment wie früher. Die Landdrosteien bestehen nach Größe und Grenzen in den heutigen sechs Regierungsbezirken der Provinz Hannover fort. 6. Das hannoversche Staatsgrundgesetz. 1833. “ Die wenigen Reformen genügten dem hannoverschen Volke nicht. Es hatte gehofft, größeren Anteil an der Gesetzgebung zu bekommen; auch wollte der Bauernstand von alten, drückenden Lasten befreit sein. Daher breitete sich große Mißstimmung in Hannover aus und wuchs besonders im Bauernstande bedenklich an. Da fand dieser einen beredten Anwalt in dem Abgeordneten Or. Bertram Stüve, dem Bürgermeister von Osnabrück. Er drang darauf, daß nicht nur die Grundsteuer besser verteilt werde, sondern forderte vor allem, daß der Bauernstand durch Ablösung der Herrendienste, Zehnten und Meiergefälle aus seiner Abhängigkeit befreit werde und dadurch die Stellung erhalte, die ihm im Staatsverbande gebühre. Die erste Kammer wollte davon nichts wissen.,, Aber Stüve ruhte nicht. 1829 veröffentlichte er eine Schrift „Über die Lasten des Grundeigentums in Hannover" und wies Notwendigkeit und Wege der Besserung nach, so daß die erste Kammer sich wenigstens bereit erklärte, die wichtige Frage zu besprechen. Stüve sah ein, daß die Ablösung nur durch die Beseitigung der grundherrlichen Verfassung herbeigeführt werden könne. Immer wieder wies er daher aus die Notwendigkeit einer Verfassungsänderung hin. Da bahnten 1830 zwei Ereignisse eine durchgreifende Veränderung an: der Tod des Königs Georg Iv. und der Ausbruch der Julirevolution in Frankreich. Diese zitterte auch in Hannover nach, und es kam an verschiedenen Orten des Königreichs, besonders in Lüneburg, Ülzen, Hildesheim, Osterode und Göttingen zu Unruhen, die deutlich die Unzufriedenheit der Bevölkerung anzeigten. Das bestimmte den neuen König Wilhelm Iv., den Minister Grafen Münster zu entlassen und seinen Bruder, den Generalstatthalter Herzog von Cambridge, mit erweiterten Vollmachten zum Vizekönig von Hannover zu ernennen, sodaß der Schwerpunkt der Regierung fortan nicht mehr in London, sondern in Hannover lag. Als dann der neue Landtag

12. Geschichte der Neuzeit - S. 143

1892 - München [u.a.] : Franz
Deutschland zwischen 1830 und 1848. 143 wurden die mittelalterlichen ständischen Ordnungen wieder eingeführt, Baden, die schon wegen der übermäßigen Begünstigung des Adels dem Württemberg. Zeitgeist nicht mehr entsprachen, andere ahmten das Beispiel der beiden Großstaaten nach, indem sie die Dinge möglichst beim alten ließen oder darauf zurückführten. In Braunschweig wurde die Regierung des Herzogs Karl so drückend, daß ihn das Volk 1830 vertrieb, woraus sein Bruder Wilhelm unter Zustimmung des Bundestags den Thron bestieg und den: Lande eine Verfassung gab (1832). Zu demselben Schritt entschlossen sich 1831 Sachsen, nachdem die Julirevolution in Leipzig und Dresden Unruhen hervorgerufen, Sachsen, und Kurhessen. Endlich gab auch die englische Regierung dem Verlangen der Bevölkerung in Hannover nach und verlieh 1833 diesem Königreich eine Verfassung. Daß aber Hannover dieses Zugeständnis mehr nur der Furcht vor etwaigen Nachwirkungen Hannover der Julirevolutiou und der Braunschweiger Ereignisse zu verdanken hatte, zeigte sich, als 1837 der Tod des englischen Königs Wilhelm Iv.*) die Personalunion löste, die zwischen Großbritannien und Hannover seit 1714 bestand. Während in England, wo weibliche Thronfolge gilt, die Nichte des verstorbenen Königs folgte, erbte Hannover dessen Bruder Ernst August. Diesem war die Verfassung von 1833 besonders deshalb unbequem, weil sie die Domänen für Staatsgut erklärte. Er hob sie gleich bei seinen: Regierungsantritt eigenmächtig aus und forderte von den Beamten einen neuen Dienst- und Huldigungseid. Denselben verweigerten sieben durch Charakter und Gelehrsamkeit allgemein geachtete Professoren der Göttinger Universität, weshalb sie ihres Amtes entsetzt und drei vou ihnen des Landes verwiesen wurden. Der Bundestag, an welchen sich die Hannoveranischen Stände mit einer Beschwerde wandten, erklärte, „es sei keine Veranlassung zur Einmischung in die inneren Angelegenheiten Hannovers vorhanden". * Deutschland zwischen 1830 und 1848. In Deutschland rief das Verfolgungssystem Metternichs Zustände hervor, die es hatte verhindern wollen. Der Druck, Folgen des den es auf alle freiheitlichen Regungen des Volkes legte, be-. ^^nstenr wirkte, daß sich manche Elemente verzweifelnd und entrüstet vom ,m ~ 1 *)___________________Georg Iii. 1760—1820.____________________ Georg Iv. Wilhelm Iv. Eduard Ernst August, König v. Hannover 1837—1851. 1820—30. 1830—37. | | Viktoria. Georg V. 1851—66.

13. Geschichtstabelle - S. 25

1900 - Hamburg : Schröder & Jeve
— 25 — Deutschland. 1830 Sept. Hzg. Karl aus Braunschweig verjagt, (f 1873). Wilhelm (1830—1884). Jetzt Albrecht V. Hohenz. Regent. 1831 Göttinger Putsch. Die Hannoversche Verfassung. 1832. Das Hambacher Fest. 1833. Der Frankfurter Putsch. Die 2. Demagogenverfolgung. Fritz Reuter. („Ut mine Festungstid".) Das junge Deutschland. Heine. Börne. Laube. Gutzkow. — Wolfgang Menzel. 1833—1888 Die Entwickelung des deutschen (preußischen) Zollvereins. 1866. 1888. 1837 Die Göttinger Vii protestieren gegen den Staatsstreich von Ernst August. — Dahlmann, I. it. W. Grimm, Gervinus, Weber, Ewald, Albrecht. 1842 Brand von Hamburg. England. 1760—1820 Georg Iii., Regent Georg (Iv.). Nach 1815 große Überproduktion und Krisis. Agitation gegen die corn-laws und für die Wahlreform. Rotten boroughs. 1819. Blutbad von Manchester. Knebelbills. 1820—1830 Georg Iv. Karoline v. Braunschweig. Scheidungsprozeß. Castlereagh f. Canning. (1825. 1827.) Wellington. 1829. Emancipationsbill. (Katholiken.) Repeal. Home rule. 1830—1837 Wilhelm Iv. Dampfschiffe. 1830. Erste Eisenbahn von Liverpool nach Manchester. (G. Stephenson.) Elektrische Telegraphen. 1832. Reformbill. — Großindustrie. Chartisten. 1837 Königin Victoria. Ernst August in Hannover. Freihandelstheorie. Cobden. 1846. Aufhebung der Kornzölle. — Manchestertheorie: Laissez aller, laissez faire, le monde va de lui meine. Struggle for life (Darwin). Angebot und Nachfrage. Egoismus. Krisis = reinigend. Gewitter. Freizügigkeit. Gewerbefreiheit. Handelsfreiheit. Vernichtung des englischen Ackerbaus. — Zünfte längst vernichtet durch Arbeitsteilung und Fabriken. Die trade-unions, strike, lockout, Schiedsgerichte. 1840 1842 Der Opiumkrieg gegen China. Fr. zu Nanking. Ver- tragshäfen. Frankreich. 1830- 1848 Louis Philipp der Bürgerkönig. Bourgeoisie. Arbeiter. Proletarier. Socialdemokraten. Die socialistischen Theoretiker. Staat und Gesellschaft. St. Simon: le nouveau Christianisme. Bazard. P. Enfantin: Emancipation der Frauen. Fourier: le Phalanstere.

14. Schumann-Heinzes Leitfaden der preußischen Geschichte - S. 203

1895 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
— 203 — hatte. Als das Haus der Billunger, welches 951 mit Hermann zur Herrschaft tarn, 1106 erlosch, fiel Sachsen an Lothar von Supplinburg. Dieser verheiratete seine einzige Tochter und Erbin Gertrud an Heinrich den Stolzen von Bayern, aus dem ursprünglich welschen Geschlecht derwelsen, und überließ ihm die Herzogswürde und seine Erbgüter in Sachsen. So war Heinrich, im Besitz von Bayern und Sachsen, der mächtigste Fürst Deutschlands geworden. Sein Sohn aber, Heinrich der Löwe, der sich um die Germanisterung der Slaven in Transalbingien, Mecklenburg und Pommern verdient gemacht hatte, brachte sich 1180 durch den an den Kaiser Friedrich I. begangenen Verrat um sein Land. Er behielt nur sür sich und seine Nachkommen die Familiengüter (das von Lothar herrührende Erbe), welche dem Enkel Heinrichs, Otto dem Kinde, auf dem Reichstage zu Mainz 1235 von dem Kaiser Friedrich Ii. als reichsunmittelbares Herzogtum Braunschweig-Lünebnrg übergeben wurden. Ottos Söhne teilten sich jedoch in seine Besitzungen, und es erfolgten nun in den nächsten Jahrhunderten die Besitzveränderungen, die Landesteilungen und Wiedererwerbungen so häufig aufeinander, daß unter diesen Wirren bte Macht der Städte und der Ebelleute zunahm und die der Fürsten sank. Die beiden Hauptlinien des herzoglichen Hauses wurden Braunschweig-Wolfenbüttel und Braunschweig-Lüneburg. Aus dem letzteren Hause trat Herzog Ernst der Bekenner schon 1530 zur Augsburgischen Konfession über und gehörte zum schmalkaldischen Bunde. Sein Sohn Wilhelm der Jüngere erwarb sich 1582 die Grafschaft Hoya und 1585 Diepholz, und sein Enkel Georg erbte das Fürstentum Kalenberg (1634) und machte Hannover zu seiner Residenz. Im Jabre 1648 teilten Georgs Söhne ihre Besitzungen, und so entstauben die Linien Lünebur g-Celle und Lüneburg-Hannover. Aus der letzteren erwarb 1692 der Herzog Ernst August für die Unterstützung, die er dem Kaiser im Kriege gegen Frankreich gewährt hatte, die Kurfürstenwürde, und dessen Sohn Georg, durch seine Mutter Sophie ein Enkel des« Winterkönigs und Kurfürsten Friedrichs V, von der Pfalz und der Prinzessin Elisabeth von England, bestieg 1714 als nächster protestantischer Verwandter der Königin Anna den Thron von Großbritannien als Georg I. Hannover blieb nun das Nebenland der neuen englischen Könige, und seine Söhne mußten für englisches Geld, welches zumeist die regierenden Stände erhielten, Englands Kriege mitfechten. Das Land vergrößerte sich noch 1719 im Stockholmer Frieden durch die ehemaligen Bistümer Bremen und Verden. Im siebenjährigen Kriege fochten die Hannoveraner für Friedrich d. Gr. Nachdem sie unter dem unfähigen Herzog von Enmberland die Niederlage bei Hastenbeck, die zu der schmachvollen Konvention von Kloster Zeven geführt, erlitten hatten (1757), erwarben sie sich unter Herzog Ferdinand von Brauufchweig, der an die Stelle des Herzogs von Cumberland getreten war, ehrenvolle Lorbeeren bei Krefeld 1758, Minden 1759 und Wilhelmsthal 1762. In den Jahren 1776—1783 kämpften hannoversche Truppen für England gegen die vereinigten Staaten. Die Mißstände in der hannoverschen Verwaltung gaben sich namentlich dadurch zu erkennen, daß im dritten Koalitionskriege das hannoversche Heer 1803 bei Artlenburg an der Elbe vor den Franzosen kapitulieren nutzte. Ein Teil des eroberten Kurfürstentums wurde von Napoleon 1807 dem Königreich Westfalen zugeteilt, ein anderer Teil 1810 Frankreich selbst. Auf Betrieb Englands wurde auf dem Wiener Kongreß 1815 das Kurfürstentum Hannover zu einem Königreich erhoben und durch das ehemals preußische Ostfriesland, Meppen, Lrngen und das nördliche Eichsfeld vergrößert. Infolge der Juli-revolutton erhielt Hannover 1833 ein Staatsgrundgefetz. Nach dem Tode des Königs Wilhelm Iv. 1837 bestieg nach der in England geltenden weiblichen Erbfolge die Königin Victoria den Thron, und Hannover fiel an die nächstberechtigte männliche Linie, an Ernst August von Cumberland. Damit hörte dre Vereinigung Hannovers mit der englischen Krone auf. Ernst August hob das Staatsgrundgefetz wieder auf, weil es ohne Zustimmung der Agnaten erlassen worden fet. (Die Göttinger Sieben.) Als Ernst August 1851 starb, folgte ihm in der Regierung fein blinder Sohn Georg y.

15. Die Geschichte der neuesten Zeit - S. 187

1877 - Köln : DuMont-Schauberg
17. Die revolutionären Bewegungen in Deutschland. 181 seiner Mitglieder fehlen. Die beschränkenden Preßgesetze wurden noch verschärft, mit» unter Anderem festgesetzt, daß auch die Mittheilung der ständischen Verhandlungen und der Geschworenengerichte der Censur unterliegen sollte Diese Bestimmungen wurden von der Bundesversammlung angenommen und ans sechs Jahre hinaus für alle Bundesstaaten verbindlich erklärt. Sie vollendeten die Maßregeln der Reaction, welche auf dem Minister-Congreß in Karlsbad (1819) begonnen hatten. Eine neue Bewegung verursachte der Hannöver'sche Berfas lungsstreit. Wilhelm Iv. von England, der zugleich über Hannover herrschte, war am 20. Juni 1837 gestorben. Da in den Stammlanden des gnelfischen Hauses das salische Gesetz galt, so ward Hannover^ von Großbritannien, wo die Krone an eine Frau fiel, getrennt, und Ernst August, Herzog von Cumberland, ein Sohn Georg's Iii. und Oheim der Königin Victona, bestieg den hannoverschen Thron. Dieser war in England nicht nur, wie sein Bruder Georg Iv., unvolksthümlich, sondern sogar verhaßt. Obgleich er sich in seiner Jugend, während des Krieges gegen die französische Republik, durch persönliche Tapferkeit hervorgethan hatte, so waren doch von der ihm feindlichen Presse äußerst nachtheilige Gerüchte über sein Privatleben in Umlauf gesetzt und von dem Publicum geglaubt worden. Am 28. Juni (1837) hielt der Köuig Ernst August seinen Einzug in seiner Residenzstadt Hannover. Schon am 3. Juli erklärte er, daß er die bestehende Verfassurig nicht anerkenne, weil sie ohne feine, des damaligen Thronerben, Zustimmung zu Stande gekommen, er also an dieselbe nicht gebunden sei, und daß er sie für das Wohl seiner Unterthanen nicht für zuträglich halte. Die wahre Ursache aber, warum der bisherige Herzog von Cnmberland das Werk seines Vorgängers beseitigen wollte, war die Bestimmung der Verfassung von 1833, welche die Domainen für Staatsgut erklärt und dafür eine Civilliste eingeführt hatte. Ernst August fürchtete dadurch feine Einkünfte geschmälert zu sehen. Die im Vergleiche zu den Ausgaben seines Ranges geringe Dotation, welche ihm als englischen Prinzen ausgesetzt gewesen, hatte ihn in Schulden gestürzt. Diese sollten von dem Ertrage der hannoverschen Domainen gedeckt werden. Als der König den Huldigungseid verlangte, verweigerten ihn manche Beamte, andere leisteten ihn nur mit ausdrücklicher Hinweisung auf das Grundgesetz oder reichten freiwillig ihre Entlassung ein. Sieben ausgezeichnete Professoren der Göttinger Universität: Jakob und Wilhelm Grimm, Dahlmann, Gervinus, Ewald, Albrecht und Weber, verweigerten die verlangte Huldigung, indem sie sich durch ihren auf die Verfassung von 1833 abgelegten Eid für gebunden erklärten. Sie wurden ihrer Stellen entsetzt, und Jakob Grimm, Dahlmann und Gervinus mußten außerdem binnen drei Tagen das Land verlassen. Einer im Februar 1838 mit großer Mühe vollzählig gemachten Ständeversammlung ward der Entwurf

16. Die Provinz Hannover - S. 133

1901 - Berlin [u.a.] : Spemann
- 133 — Goslar und Stücke des Eichsfeldes, dazu das 1803 säkularisierte Bisluin Osnabrück und die Grafschaften Bentheim und Meppen. Es schien nach den Freiheitskriegen in dem jungen Lande ein frisches Leben zu erblühen; denn man gab dem Lande eine Verfassung mit der Teilnahme des Volkes an der Regierung. Bald aber zeigte es sich, daß thatsächlich die Kette ad- liger Willkürherrschaft weiterbestand. Was nicht durch einige wohlmeinende Beamte gebessert wurde, das verfiel. Die Landessteuern rieselten teils iu die Taschen geld- bedürftiger Beamten, teils tropfte etwas nach England hinüber; die hannoverschen Verkehrswege waren ihrer „Elendigkeit" wegen berühmt. So stand das Land unter Georg Iv. (1820—1830) und Wilhelm Iv. (1830—1837). 1837 erhielt das Königreich Hannover seinen eigenen Regenten. Die Personal-Union mit England hörte auf; denn in Hannover war die Tochter Wilhems Iv., Viktoria, nicht erb- berechtigt. Ernst August von Cumberland aus der männlichen Nebenlinie übernahm die Regierung in Hannover. Er war ein wohlwollender, aber starr- sinniger Mann, an den sich das Volk erst langsam gewöhnte. Zu großer Erbitte- rung führte namentlich die Beseitigung der ständischen Ordnung; sie hatte zur Folge, daß man vielerorts die Huldigung verweigerte (Göttinger 7 Professoren). Das Land blieb in wirtschaftlicher Knebelung; namentlich der gewerbetreibende Bürgerstand litt. Geistvolle Männer traten als Vorkämpfer für das Volk auf, und als das Jahr 1848 heranzog, schien das Volk seine Freiheit erkämpfen zu wollen. Da berief Ernst August den unerschrockensten Verfechter der Volkswün- sche, den Bürgermeister Stüve aus Osnabrück, als Minister nach Hannover und beschwichtigte dadurch den Sturm. Au den Namen des wackeren Stüve und seiner Helfer knüpft sich dann der Fortschritt, der durch Beseitiguug völlig veralteter Ein- richtungen gewonnen wurde. Als Ernst August 1851 starb, da folgte ihm fein blinder Sohn Georg V., ein wackerer Mann, aber voll ungemessenen Königsstolzes. „Ihn hatte das Geschick verdammt, die Ereignisse nnr mit den Augen seiner Um- gebung sehen zu können", und das wurde sein Verhängnis. Der Adel des Welfen- Hofes sah in Preußen den bittersten Feind. Diese Hofkreise nahmen den König für ihre Ideen gefangen und traten in dem Kampfe Preußens und Österreichs 1866 ohne Zögern auf die Seite Österreichs. Alle Vorstellungen vom preußischen Hofe blieben unbeachtet; Georg erklärte, „als Mensch, als Christ, als Welse kein Titelchen seiner Rechte aufgeben zu wollen". So nahm Preußen das Land ein, nachdem die tapferen hannoverschen Soldaten noch vergeblich bei Langensalza gesiegt und geblutet hatten. War anfangs die Erbitterung des Volkes, die durch die Adeligen und die Geistlichkeit, die ihre Vorrechte verloren, noch geschürt wurde, groß, so ist jetzt dafür die Empfindung, daß dem Lande durch die Einverleibung eine Wohlthat geschehen ist, um so allgemeiner. Das hannoversche Volk fühlt die Befreiung seiner wirk- schaftlichen Kräfte und lohnt mit Dank in treuer Hingebung das große Wohlwollen seines neuen hoheuzollernschen Herrscherhauses. L. Staat und Kirche. Die Provinz Hannover wird verwaltet durch ein Oberpräsi- dium, an dessen Spitze der Oberpräsident Graf Constantin von Stolberg steht. Ihm unterstehen die Regierungspräsidenten, die Leiter der Regierungsbezirke. Jeder Regierungsbezirk hat als klei- nere Verwaltungsgebiete die Kreise. Die Provinz Hannover deckt einen Raum von 38510 qkm und zählte 1895 2 422174 Einwohner, 1900 etwa 2 600000 Einwohner. Sie hat 6 Regierungsbezirke mit 78 Kreisen, davon 9 Stadtkreise (Hannover, Osnabrück, Linden, Harburg, Hildesheim, Göttingen, Lüneburg, Celle, Emden).

17. Geschichte der Provinz Hannover - S. 150

1906 - Hannover-List [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
150 34. König Ernst August von Hannover. 1837—1851. Schwester von Preußens Königin Luise. Die Hannoveraner setzten große Hoffnungen auf ihn. Als er nach Hannover kam, sprach er zu den Vertretern der Stadt: „Ich will Ihnen ein gerechter und gnädiger König sein." 2. Die Aufhebung des Staatsgruudgesetzes. Schon am Tage nach seiner Ankunft in Hannover vertagte der König die Stände auf unbestimmte Zeit, machte nach wenigen Tagen bekannt, daß er sich an das Staatsgrnndgesetz von 1833 nicht gebunden halte, löste Ende Oktober die Ständeversammlung auf, entließ die Minister, hob am 1. November das Staatsgrundgesetz auf, stellte die alte Verfassung von 1819 wieder her und entband sämtliche Beamte des Eides, den sie auf die Verfassung geleistet hatten. Diese Maßregeln erregten weit über die Grenzen Hannovers und Deutschlands hinaus großes Aussehen. Im Lande selbst blieb es zunächst im allgemeinen still. Nur sieben Professoren der Universität Göttingen — Dahlmann, Albrecht, Jakob und Wilhelm Grimm, Weber, Gervmus und Ewald — erklärten, daß sie sich nach wie vor durch ihr Gewissen und durch die Rücksicht auf ihre Schüler an ihren Verfassungseid gebunden fühlten. Sofort entsetzte der König die „Göttinger Sieben" ihres Amtes; dazu wurden Dahlmann, Jakob Grimm und Gervmus, weil sie die Erklärung einigen Freunden gezeigt, sofort des Landes verwiesen. Göttinger Studenten geleiteten die Vertriebenen bis Witzeithansett, auf hessisches Gebiet. Auch die meisten Mitglieder der Ständeversammlung wollten die Verfassung nicht anerkennen und brachten die Sache an den Bundestag. Dasselbe tat auch Osnabrück, dessen Bürgermeister Stüve der eifrigste Gegner des Königs war. Andere Städte legten Protest ein. Der Bundestag verschleppte die Angelegenheit. Schon nach kurzer Zeit veröffentlichte Ernst August das neue Staatsgrundgesetz: die Befugnisse der Stände waren beschränkt, die Minister den Ständen gegenüber der Verantwortlichkeit entzogen; die Thr onfolge wurde so geordnet, daß „eine Regentschaft nur eintreten sollte, wenn der König minderjährig sei oder in einem solchen Zustande sich beffnde, der ihn zur Führung der Regierung unfähig mache". Bei dem körperlichen Leiden des Kronprinzen Georg war diese letzte Bestimmung für die Zukunft von besonderer Bedeutung. 3. Heeresreform. Alsbald nach seiner Thronbesteigung unternahm der König durchgreifende Veränderungen im Militärwesen. Er schaffte die alten roten Uniformröcke der Infanterie, die in so manchen Schlachten geglänzt hatten, ab und ersetzte sie durch andere, die in Schnitt, Farbe und Muster den preußischen Uniformen nachgebildet waren, also im Typus dunkelblau. Nur die leichte Infanterie bekam grüne Waffenröcke, die nachher auf die Jägerbataillone übergegangen sind. Die Hosen wurden dunkelgrau. Auch in andern Dingen nahm Ernst August sich die preußische Heeres-

18. Der heimatkundliche Unterricht für die Schulen der Provinz Hannover - S. 91

1888 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
Hannover ein Königreich. 91 Von Cambridge, zum Vizekönig von Hannover zu ernennen. Manche segensreiche Einrichtungen hat Hannover dem Könige zu verdanken: Staatsgrundgesetz (1833), Ablösung der Hand- und Spanndienste (1831). 1837 starb Wilhelm Iv.; seine Nichte Viktoria wurde Königin von England. In Hannover durste aber die weibliche Linie nach einem alten Hausgesetze nicht folgen; darum ging die Herrschaft in Hannover auf Wilhelms Iv. Bruder Ernst August, Herzog von Cumberland, über, welcher von 1837 bis 1851 König war. Ernst - August - Denkmal. Dadurch hörte nun zur Freude vieler Hannoveraner die so vielfach hindernde Verbindung mit England auf. Der neue König wollte allen „ein gerechter König" sein. Harte Streitigkeiten entstanden, als er das Staatsgrnndgesetz verwarf: Absetzung der Göttinger Sieben (Dahlmann, Gebr. Grimm, Gewinns, Ewald, Albrecht und Weber). 1840 kam ein neues Verfassungsgesetz, welches die Rechte der Stände schmälerte und die Rassentrennung wieder herstellte, die durch das Gesetz von 1833 aufgehoben war. (Vereinigte Landeskasse.) — Das Jahr 1848 brachte auch in Hannover manche Unruhen. Doch gelang es der Weisheit des Königs, durch Berufung des Bürgermeisters Stüve in Osnabrück und des Grafen v. Bennigsen einsichtsvolle Männer als Minister zu gewinnen, welche das staatliche Leben in ruhige Bahnen zu lenken verstanden. Manche guten Einrichtungen wurden getroffen, wenn auch das Verfassnngsgesetz von 1840

19. Neueste Geschichte - S. 225

1859 - Leipzig : Fleischer
225 Hessen-Kassel hatte ebenfalls seine unruhigen Septembertage. Die Regierung des Kurfürsten Wilhelm Ii. hatte durch Verfolgungssucht manche Mißstimmung erregt, auch war das Volk mit der Zurücksetzung der allge- mein geliebten Kurfürstin unzufrieden. Am 6. Sept. 1830 entstand ein Tumult in Kassel, welcher zwar beseitigt wurde, allein die Bürger richteten nun eine Adresse an den Kurfürsten um Einberufung der Stände. Er gab nach, und am 5. Jan. 1831 wurde die neue Verfassung festgestellt. Als aber die verhaßte Gräfin Reichenbach-Lessoniz wiederkehrte und nochmals zur Abreise gezwungen wurde, da verlegte Wilhelm Ii. seine Residenz nach Ha- nau, und gab die Regierung am 30. Sept. 1831 seinem Sohne ab, den er zum Mitregenten ernannte. 1847, 20. Nov., ist der alte Kurfürst gestorben. In Hannover regierte im Namen des Königs von England dessen Bruder, der Herzog Adolph von Cambridge (spr. Kehmbritsch). Cr hatte 1819 die alten Provinzialstände vereinigt, und nach dem Muster der englischen Verfassung zwei Kammern eingerichtet. Das Land war aber dabei mit dem Einflüsse des (in Hannover besonders stolzen) Adels unzufrieden. Nun hatten sich in Göttingen, besonders unter den Studenten, die im Schwange gehenden Ideen von Freiheit verbreitet. Am 8 Januar 1831 versammelte sich unter Anführung einiger junger Doctoren ein Haufen bewaffneter Bürger und Studenten auf dem Markte; nachdem einige hochtönende Reden über Deutsch- thum, Völkerglück u. s. w. gesprochen worden waren, beschlossen sie, eine Nationalgarde zu errichten, schickten eine Deputation an den Herzog nach Hannover, und erbaten sich die Erlaubniß, dem Könige Wilhelm Iv. eine Bittschrift um eine freiere Verfassung überreichen zu dürfen. Der Herzog erklärte sich zwar nicht geradezu dagegen, verlangte aber augenblicklich Unter- werfung. Diese Antwort brachte die meisten Bürger zur Vernunft, und sie "gaben die Sache auf, während viele Studenten Widerstand beschlossen. Doch verloren auch sie bald den Muth, und die Anstifter begaben sich auf die Flucht; einige entkamen, andere wurden ergriffen und büßten mit Gefängniß. Jedoch hatte die jugendliche Thorheit, die den Anführern theuer zu stehen kam, für das Land den großen Gewinn, daß der Herzog mit Einwilligung des Königs von England den Ständen eine freisinnige Verfassung vorlegte, welche berathen und 1833 sestgestellt wurde. Wie theuer diese dem Volke war, haben die späteren Ereignisse im Hannöverschen gezeigt. Denn als König Wilhelm Iv. 1837 starb, und das Königreich Hannover an dessen Bruder, den Herzog Ernst August von Cnmberland, fiel, weigerte sich dieser, die ohne seine Zustimmung ertheilte Verfassung anzuerkennen, und stellte die dem Volke verhaßte von 1819 her. Die von fast allen Städten und Kreisen dagegen eingelegte Protestation wurde von dem neuen Könige nicht beachtet, der sich seines (vermeintlichen oder wirklichen) Rechtes durchaus nicht begeben wollte. Sieben Göttinger Professoren, welche den geforderten Huldigungseid mit ihrem früheren auf die Verfassung von 1833 geleisteten Eide unverträglich fanden und ihn verweigerten, wurden abgesetzt und drei von ihnen, Dahlmann, Gervinus und Jakob Grimm, mußten binnen drei Tagen das Land verlassen. Beschwerdeschriften wurden von Seiten der Hannoveraner zwar bei der Bundesversammlung eingereicht, diese aber er- klärte sich, trotz der Wichtigkeit der Sache, nicht für berechtigt einzuschreiten. Nöff. Weltgesch. 4. Th. i xz

20. Die Neuzeit - S. 280

1893 - Leipzig : Reisland
280 Hi. Periode. D. Zeitalt, d. Kämpfe um d. konstitut. Monarchie. Iii gehoben erklärt. Im Juni 1837 starb der biedere Wilhelm I. kinderlos, und damit trat wieder die Trennung Hannovers von England (S. 137. 141) ein. In England bestieg Wilhelms St dichte Victoria, in Hannover, wo die Frauen nicht regierungs-Hannovers fähig waren, Wilhelms Bruder, der Herzog von Cumberland, Tnd?g' Ernst August, den Königsthron. d. Neue Verfassungen in Deutschland. Deoiogogen-E“une Verfolgung. Hannoverischer Streit 1837. Auch in Deutsch- auf Deutsch- land empfingen die seit 1819 gewaltsam unterdrückten zösische - liberalen Bestrebungen durch den Erfolg der Revolution Ideeen. in paris ejnen neuen Antrieb; wie einst in sozialen und literarischen Dingen, so verehrten die Deutschen jetzt in politischen das welsche Vorbild. Um auch in Deutschland der Freiheit eine Bahn zu brechen, veranstalteten die Libe-fäsi.1 ralen die lärmende Kundgebung des Hambacher Festes im Mai 1832 und einen sinnlosen Aufstand zu Frankfurt im April 1833. Aber auch ernsthafte Erfolge fehlten nicht. In Braunschweig wurde 1830 der unwürdige „Diamanten-firngeäherz°g“ Karl durch seinen Bruder Wilhelm (f 1884) ersetzt; Kurhessen, Sachsen, Kurhessen und Hannover erhielten 1831—33 neue, Hannover, liberalere Staatsgrundgesetze. Jedoch die Anhänger des Alten sammelten sich bald zu neuem Widerstand; die Verfolgung!" »Demagogenverfolgung“ gegen die akademische Jugend 1833- lebte wieder auf, und die siebenjährige Haft des später so berühmt gewordenen plattdeutschen Dichters Fritz Reuter (1833—40), die er in seinem Buch: „ lit mine Festungstid“ so ergreifend dargestellt hat, giebt ein beredtes Zeugnis von der Schwere, mit welcher die Verfolgung auf den einzelnen w^Kon-lastete. Die Wiener Ministerkonferenzen von 1834 nahmen !834. Stellung gegen die liberale Opposition in den deutschen Landtagen und verschärften die Censur und die Mafsnahmen Zoüverehi £e&eu die Universitäten. Das gleiche Jahr 1834 ist aber l. Jan. 1834. denkwürdig durch die am 1. Januar erfolgte Aufhebung aller Binnenzölle zwischen 18 aufserösterreichischen deutschen Staaten; dieser „Zollverein“ hat der politischen Einheit der Nation gewaltig vorgearbeitet. Als König Ernst scher Ver- August 1837 nach seiner Thronbesteigung die hannoverische bruch^Göt- Verfassung von 1833 als für ihn nicht rechtsverbindlich 1837. 11 aufhob und sieben gegen diesen Rechtsbruch Protest ein-