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1. Deutsche Geschichte bis 1648 - S. 196

1918 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
- 196 - 7. Entsaget also, geliebteste Brder, soviel als mglich, gnzlich eurem Willen, bergebt und opfert freiwillig eurem Schpfer in seinen Dienern die Freiheit, die er selbst euch verliehen hat. Haltet es fr keine geringe Frucht eurer Willensfreiheit, da es euch gestattet ist, sie demjenigen, von dem ihr sie empfangen habt, durch den Gehorsam vollkommen zurckzugeben..... 8. Darum ist es auch sorgfltig zu verhten, da ihr jemals den Willen des Oberen (den ihr fr den gttlichen halten msset) nach dem eurigen zu drehen suchet; denn dies hiee nicht, euren Willen dem gttlichen gleichfrmig machen, sondern den gttlichen Willen nach der Richtschnur des eurigen lenken wollen und die Ordnung der gttlichen Weisheit umkehren..... 9. Wer sich aber Gott gnzlich hinopfern will, der mu auer dem Willen auch den Verstand (und dies ist die dritte und hchste Stufe des Ge-Hrsums) zum Opfer bringen, so da er nicht nur dasselbe wolle, sondern auch dasselbe urteile, wie der Obere und dessen Urteile das seinige unterwerfe, inwieweit ein gehorsamer Wille den Verstand dazu zu bewegen vermag . . . Denn da der Gehorsam eine Art von Brandopfer ist, durch welches sich der ganze Mensch ohne irgendeinen Vorbehalt vollstndig seinem Schpfer und Herrn durch die Hnde seiner Diener im Feuer der Liebe opfert, und da er eine vollkommene Verzichtleistung ist, durch welche der Ordensmann freiwillig allen seinen Rechten entsagt, um der gttlichen Vorsehung durch die Fhrung der Oberen zur Leitung und zum Besitze freiwillig sich hinzugeben, so kann nicht geleugnet werden, da der Gehorsam nicht blo die Ausfhrung, da jemand die Befehle vollziehe, und den Willen, da er es gern tue, sondern auch das Urteil in sich begreift, da alles, was der Obere anordnet und fr gut findet, auch dem Untergebenen nicht nur als recht, sondern auch als wahr erscheine, inwieweit, wie ich gesagt habe, der Wille durch seine Kraft den Verstand zu beugen vermag..... 18. Das letzte Mittel, den Verstand zu unterwerfen, das sowohl leichter und sicherer ist, als auch bei den heiligen Vtern blich war, besteht darin, da ihr bei euch selbst die berzeugung festhaltet, alles, was immer der Obere befiehlt, sei der Befehl und der Wille Gottes; und gleichwie ihr allem, was der katholische Glaube lehrt, sogleich mit ganzem Herzen beizustimmen bereit seid, so sollt ihr auch zur Vollziehung dessen, was immer der Obere sagt, durch eine Art blinden Dranges des zu gehorchen begierigen Willens ohne alle Untersuchung angetrieben werden..... 117. Rudolfs Ii. Majesttsbrief. 1609. Fundort: Joh. Chr. Lnig, Teutsches Reichkarckiv. Partls specialis contlnuatio L Lripzig 1711. S. ll. Xcvii. Wir, Rudolf Ii., ... tun kund zu ewigem Gedchtnis mit diesem Brief aller-mnniglich: Nachdem alle drei Stnde unseres Knigreichs Bheimb, die den Leib und das Blut des Herrn Jesu Christi unter beiderlei Gestalt empfangen... bei dem... Landtag, bei uns, als König in Bheimb, in aller Demut und Unter-tnigkeit dieses gesucht, damit sie bei der gemeinen bheimischen, von etzlichen augsburgisch genannten. . . Konfession . . . und freien Exercitio ihrer christlichen Religion sub utraque ungehindert mnniglich gelassen..., so haben wir aus knig-licher Macht in Bheimb... die Stnde sub utraque mit diesem unseren Majestts--

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1. Deutsche Geschichte bis 1648 - S. 197

1918 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
- 197 - Brief versorgt. . da sie einander nicht bedrngen, sondern vor einen Mann als gute Freunde beieinander stehen. Die drei Stnde sub utraque, sowohl der Herren- und Ritterstand als die Prager, Kuttenberger und andere Städte mit ihren Untertanen, berhaupt alle, die sich zu der bhmischen i. 1.1575 dem Kaiser Maximilian und jetzt dem Kaiser Rudolf von neuem berreichten und von dem--selben zugelassenen Konfession bekannt haben und noch bekennen, keinen davon ausgeschlossen, sollen die Religion sub utraque geraum und frei an allen und jenen Orten treiben und den, bei ihrem Glauben und Religion, Priesterschaft und Kirchenordnung bis zu gnzlicher, einhelliger Vergleichung wegen der Religion im heiligen rmischen Reich gelassen werden. Das untere Konsistorium zu Prag wird denen sub utraque eingerumt, um ihre Priesterschaft sowohl in bhmischer als in deutscher Sprache, ohne alle Verhinderung des Erzbischoss, einzusetzen. Die Universitt zu Prag wird ebenfalls denen sub utraque mit der Bemerkung bergeben, da sie denselben von alters her gehre. der das Konsistorium und die Universitt sollen die drei Stnde Desensoren^) aus ihrer Mitte aus allen drei Stnden in gleicher Zahl ernennen und solche dem Kaiser zur Besttigung prsentieren. Im Fall jemand aus den vereinigten drei Stnden sub utraque der die Kirchen und Gotteshuser, deren sie allbereits im Besitze sind, und die ihnen zuvor zustndig, es sei in Stdten, Mrkten, Drfern oder anderswo, noch mehr Gotteshuser und Kirchen zum Gottesdienst oder auf Schulen zum Unterrichte der Jugend aufbauen lassen wollte, soll solches sowohl dem Herren- und Ritterstande als auch den Stdten samt und sonders jederzeit frei stehen ohne aller-mnnigliches Verhindern. Gleicherweise soll auch niemand, von dem heutigen Tage an zu rechnen, wie aus den hheren Stnden, also auch aus den Stdten, Mrkten und das Bauern-Volk weder von ihren Obrigkeiten noch anderen geistlichen und weltlichen Standes-Personen von seiner Religion abgewendet werden und zu des Gegenteils Religion mit Gewalt oder einer anderen erdachten Weise gedrungen werden. So soll auch wider obbestimmten wegen der Religion ausgerichteten Frieden und wider diese den Stnden sub utraque von uns geschehene bestndige Versicherung kein Befehl und nichts dergleichen... von uns, unseren Erben und knftigen Knigen zu Bheimb, auch von keinem anderen ausgehen oder angenommen werden... Und dieser Ursachen halber tun wir hiermit alle und jede... Mandata, welcher Orten die immer erfolgt fem mchten, aufheben, kassieren, zunichte machen und erkennen sie tot und null sein..... 118. Der Prager Fenstersturz. 23. Mai 1618. Quelle: Theatrum Europaeum2) I (Frankfurt 1635) 18. bertragung: gf. Kurze, Gegenreformation. Leipzig. S. 17. . . . Nachdem nun von den anwesenden Stnden ein gemeinsamer Schlu macht worden, Haben sie folgenden Mittwoch, als den 23. Mai, jeder mit einem x) Vertreter, Sachfhrer. . 2) Das Europische Theater" bildete eine Chronik der Zeitereignisse und den Vorlauser der spater entstandenen Zeitungen. Es erschien seit 1616 zu Frankfurt a. M. in

2. Quellenbuch für den Geschichtsunterricht in Seminaren - S. 185

1904 - Breslau : Hirt
185 Xviii. Der Dreiigjhrige Krieg. 1. Majesttsbrief Kaiser Rudolfs Ii. > -t. . S/v. nig, Das Deutsche Reichs-Alrchi^,. V. 55. _/ . Wir Rudolf der Andere. . .tun kund zu ewigem Gedchtnis mit diesem *// rief nhmchmiglich: Nachdem alle drei Stnde nnsers Knigreichs Bhmen, ..Zv/* so den Leib und das Blut unsers Herrn'jesu Christi unter beiderlei Gestalt ; ' '< empfangen, in aller Demut nachgesnchet, da sie bei der gemeinen bhmischen,^""'^. von etlichen Augsburgisch genannten Konfession gelassen werden und fr ihre^' .Vz;^ .- 5 Religion sub utraque" frei und ungehindert mnniglich exerzieren mchten,. . . J.^z L weil denn unser gnzlicher Wille, da in diesem Knigreich unter allen dreien ^ , Stnden allerseits Lieb und Einigkeit erhalten werde und jeder Teil seine ^ Religion, darin er seine Seligkeit erhofft, frei und ohne alle Bedrngnis den ^nge^also haben Wir beschlossen und die Stnde sub utraque mit diesem Unserm Majesttsbrief versorgt, da sie einander nicht bedrngen, sondern fr emen Manu als gute Freunde beieinander stehn, auch kein Teil den andern ichmhen soll. . . Ferner tun wir den Stnden sub utraque die besondere Gnade und geben ihnen das untere Pragische Konsistorium wiederum in ihre Gewalt und bewilligen, da sie ihre Priester in bhmischer und deutscher Sprache ordnen lassen, oder die .geordneten ohne alle Verhinderung des Pragischen ^rzbischoss aufnehmen. Nicht weniger auch die Pragische, von alters Her betten sub utraque Universitt, die Wir den Stnden samt aller ihrer Zuqehr ebenfalls gnadigst in ihre Gewalt geben dergestalt, damit sie dieselbe gleicher-maen mit tauglichen und gelehrten Leuten besetzen, gute lbliche Ordnung anrichten und der diesen beiden gewisse Personen ans ihrer Mitte zu Defen-soren verordnen mgen. ^m jemand aus den vereinigten drei Stnden sub utraque der die Kirchen und Gotteshuser, in deren Besitz sie allbereits sind, und die ihnen zuvor zustndig, es fei in Stdten, Mrkten, Drfern oder anderswo, noch mehr Gotteshuser und Kirchen zum Gottesdienst oder auch Schulen zum Unter-nchte der fugend aufbauen lassen wollte, soll solches sowohl der Herren- und Jiitterstanb als auch die Städte gesamt und besonders jederzeit geraum und frei tun knnen ohne allermnnigliches Verhindern.^Und weil in einigen Stdten me Anhnger beider Religionen beisammen wohnen, foll jeder Teil seine Jtehgion frei den, nach feinen Priestern sich richten und dem andern in jemer Religion keine Ausmessung tun, auch das Begrbnis der Leichen in den Kirchen und auf den Friedhfen sowie das Luten niemand verwehrt Wn. Es soll auch niemand von seiner Religion abgewendet und zu des Gegenteils Religion mit Gewalt gedrungen werden. Der Kaiser legt diesem x fi ne)6 dieselbe Gltigkeit bei, welche dem Religionsfrieden fr das deutsche Reich zukommt, erklrt alle Befehle, welche dawider von ihm selbst seinen Erben und Nachkommen erlassen werden mchten, im voraus fr im-fraftig und Nichtig, hebt alle Befehle, die frher gegen die Evangelischen fcrifif rtorr r*01^ 9esen jeden, der den Majesttsbrief brechen solle, als einen Verbrecher des gemeinen Friedens zu verfahren.

3. Von der Zeit Karls des Großen bis zum Tode Friedrichs des Großen - S. 235

1911 - Leipzig : Hirt
Quellenstze. 235 mich einmal um einer geringen Nu willen, da das Blut danach flo. Meiner Mutter ernst und gestreng Leben, das sie fhrte, das verursachte mich, da ich hernach in ein Kloster lief und ein Mnch wurde. Aber sie meinten es herzlich gut und konnten nur die Geister nicht unterscheiden, danach man die Strafe abmessen mu. Denn man mu also strafen, da der Apfel bei der Rute sei. 19) Aus den 95 Thesen: 1. Da unser Meister und Herr Jesus Christus spricht: Tut Bue, will er, da das ganze Leben seiner Glubigen auf Erden eine stete oder unaufhrliche Bue soll sein. 2. Und kann noch mag solch Wort nicht vom Sakrament der Bue, das ist von der Beichte und Genugtuung, so durch der Priester Amt gebt wird, verstanden werden. 21. Derhalben irren die Ablaprediger, die da sagen, da durch des Papstes Abla der Mensch von aller Pein los und selig werde. 27. Die predigen Meuschentand, die da vorgeben, da, sobald der Groschen, in den Kasten geworfen, klinget, von Stund an die Seele aus dem Fegfeuer fahre. 36. Ein jeder Christ, so wahre Reue und Leid hat der seine Snden, der hat vllige Vergebung von Pein und Schuld, die ihm auch ohne Ablabriefe gehret. 79. Sagen, da das Kreuz, mit des Papstes Wappen herrlich aufgerichtet, ver-mge so viel als das Kreuz Christi, ist eine Gotteslsterung. 94. Man soll die Christen vermahnen, da sie ihrem Haupt Christo durch Kreuz, Tod und Hlle nachzufolgen sich befleiigen. 95. Und also vielmehr durch Trbsal ins Himmelreich zu gehen, denn da sie durch Vertrstung des Friedens sicher werden. 20) Weil denn Eure Kaiserliche Majestt und Gnaden eine schlichte Antwort begehren, so will ich eine nicht stoende und beiende Antwort geben diesermaen: Es sei denn, da ich durch Zeugnis der Schrift berwunden werde oder aber durch klare Grnde denn ich glaube weder dem Papst noch den Konzilien allein, weil es am Tag ist, da dieselben zu mehreren Malen geirrt und wider sich selbst geredet haben , so bin ich berwunden durch die Schriften, so von mir angefhrt sind, und gefangen im Gewissen an dem Wort Gottes; derhalben ich nichts mag noch will widerrufen, weil wider das Gewissen zu handeln beschwerlich, unheilsam und gefhrlich ist. Gott helf mir, Amen. 21) Aus Luthers Sendbrief vom Dolmetschen". Nun es verdeutscht und bereit ist, kann's ein jeder lesen und meistern, luft einer jetzt mit den Augen durch drei, vier Bltter und stt nicht einmal an, wird aber nicht gewahr, welche Wacken (Feldsteine) und Kltze da gelegen sind, da es jetzt berhin geht wie der ein gehobelt Brett, da haben wir mssen schwitzen und uns ngsten. Ach, ein groß und verdrie-lich Werk ist es, die hebrischen Schreiber zu zwingen, Deutsch zu reden. . .. Man mu nicht die Buchstaben in der fremden Sprache fragen, wie man Deutsch reden soll, sondern man mu die Mutter im Hause, die Kinder auf der Gasse, den gemeinen Mann auf dem Markt darum fragen und denselben aufs Maul sehen. 22) Aus dem Majesttsbrief Rudolfs Ii. Wir Rudolf der Andere . . . tun kund zu ewigem Gedchtnis mit diesem Brief allmnniglich: Nachdem alle dm Stnde unseres Knigreichs Bhmen, so den Leib und das Blut unseres Herrn Jesu Christi unter beiderlei Gestalt empfangen, in aller Demut nachgesucht, da sie bei der gemeinen bhmischen, von etlichen Augsburgisch genannten Konfession gelassen werden und fr ihre Religion sub utraque frei und ungehindert mnniglich exer-zieren mchten, . . . weil denn unser gnzlicher Wille, da in diesem Knigreich unter allen dreien Stnden allerseits Lieb und Einigkeit erhalten werde und jeder Teil seine Religion, darin er seine Seligkeit erhofft, frei und ohne alle Bedrngnis den mge, also haben wir beschlossen und die Stnde sub utraque mit diesem Unserm Majesttsbrief versorgt, da sie einander nicht bedrngen, sondern fr einen Mann als gute Freunde beieinander stehen, auch kein Teil den andern schmhen soll. . ..

4. Von der Zeit Karls des Großen bis zum Tode Friedrichs des Großen - S. 235

1911 - Leipzig : Hirt
Quellenstze. 235 deutscher Nation und des Heiligen Reiches erstreckt haben, daraus nicht allein dem Heiligen Reich, sondern auch der ganzen Christenheit schwere Verwstung und Verlust der Seelen, Ehren und Wrden erwachsen, wo nicht mit zeitlichem Rate dagegen ge-trachtet und zur Frderung desselben ein standhafter Friede und Recht im Reiche auf-gerichtet und im bestndigen Wesen erhalten und gehandhabt wrde: darum haben wir mit einmtigem Rate der ehrwrdigen und hochgebornen Kurfrsten und Fürsten, geistlichen und weltlichen, auch Prlaten, Grafen, Herren und Stnde, einen gemeinen Frieden aufgerichtet und geordnet. 19) Aussprche Luthers. Ich bin eines Bauern Sohn. Mein Vater, Gro-vater und Ahnherr sind rechte Bauern gewest. Danach ist mein Vater nach Mansfeld gezogen und allda ein Bergmann worden. Mein Vater ist ein armer Huer gewest; die Mutter hat all ihr Holz auf dem Rcken eingetragen, damit sie uns Kinder erziehen knnte. Sie haben es sich lassen blutsauer werden. Meine Eltern haben mich gar hart gehalten, da ich auch darber gar schchtern wurde. Mein Vater stupte mich einmal so sehr, da ich ihn floh und ward ihm gram, und whrte lange, bis er mich wieder zu sich gewhnte. Die Mutter stupte mich einmal um einer geringen Nu willen, da das Blut danach flo. Meiner Mutter ernst und gestreng Leben, das sie fhrte, das verursachte mich, ba ich hernach in ein Kloster lief und ein Mnch wurde. Aber sie meinten es herzlich gut und konnten nur die Geister nicht unterscheiden, b an ach man die Strafe abmessen mu. Denn man mu also strafen, ba der Apfel bei der Rute sei. 20) Weil benn Eure Kaiserliche Majestt und Gnaden eine schlichte Antwort begehren, so will ich eine nicht stoenbe und beienbe Antwort geben biesermaen: Es sei benn, ba ich durch Zeugnis der Schrift berwnnben werbe ober aber durch klare Grnbe benn ich glaube weber dem Papst noch den Konzilien allein, weil es am Tag ist, ba bieselben zu mehreren Malen geirrt und wiber sich selbst gerebet haben , so bin ich berwunben durch die Schriften, so von mir angefhrt sind, und gefangen im Gewissen an dem Wort Gottes; derhalben ich nichts mag noch will widerrufen, weil wider das Gewissen zu handeln beschwerlich, unheilsam und gefhrlich ist. Gott hels mir, Amen. 21) Aus Luthers Sendbrief vom Dolmetschen". Nun es verdeutscht und bereit ist, kann's ein jeder lesen und meistern, luft einer jetzt mit den Augen durch drei, vier Bltter und stt nicht einmal an, wird aber nicht gewahr, welche Wacken (Feldsteine) und Kltze da gelegen sind, da es jetzt berhin geht wie der ein gehobelt Brett, da haben wir mssen schwitzen und uns ngsten. Ach, ein groß und verdrie-lich Werk ist es, die hebrischen Schreiber zu zwingen, Deutsch zu reden. . . . Man mu nicht die Buchstaben in der fremden Sprache fragen, wie man Deutsch reden soll, sondern man mu die Mutter im Hause, die Kinder auf der Gasse, den gemeinen Mann auf dem Markt darum fragen und denselben aufs Maul sehen. 22) Aus dem Majesttsbrief Rudolfs Ii. Wir Rudolf der Andere . . . tun kund zu ewigem Gedchtnis mit diesem Brief allmnniglich: Nachdem alle drei Stnde unseres Knigreichs Bhmen, so den Leib und das Blut unseres Herrn Jesu Christi unter beiderlei Gestalt empfangen, in aller Demut nachgefuchet, da sie bei der gemeinen bhmischen, von etlichen Augsburgisch genannten Konfession gelassen werden und fr ihre Religion sub utraque frei und ungehindert mnniglich exerzieren mchten, . . . weil denn unser gnzlicher Wille, da in diesem Knigreich unter allen dreien Stnden allerseits Lieb und Einigkeit erhalten werde und jeder Teil seine Religion, darin er seine Seligkeit erhofft, frei und ohne alle Bedrngnis den mge, also haben wir beschlossen und die Stnde sub utraque mit diesem Unserm Majesttsbrief versorgt, da sie einander nicht bedrngen, sondern fr einen Mann als gute Freunde beieinander stehen, auch kein Teil den andern schmhen soll. . . .

5. Quellenbuch zur Geschichte der Neuzeit - S. 102

1884 - Berlin : Gaertner
102 lauffen wrde, nichtsdestoweniger in Ihren Krefften pleiben und sich keiner daraus ziehen, bi solcher gewaldt von dem beschwerdten und beschdigten Standt wiederum!) verrng dieser Verstendnn abgewendet worden. . . . Friderich Pf. Chursrst. Philipps Ludwig Christian Marggraff zu Psaltzgrave:c. Brandenburg zc. mpp. Joachim Ernst Marggraff Johann Fridrich Georg Frid. M. Z. zu Brandenburg ic. Herzog zu Wrtemberg Baden mpp. mpp. 56. Der Majesttsbricf. 1609. sevanaelische Erklerung auff die Bhaimische Apologia mit sampt den Beylagen unnb Mayestt-brieff. Gedruckt im Jahr 1618. Zw. Bibl. Xx. Xii. I.1) Wjr Rudolfs der Ander, von Gottes Gnaden Erwlter Rmischer Keyser, zu allen zeiten Mehrer de Reichs, zu Hungern, Bheim, Dal-matten, Croacien :c. König :c. :c. Thun funbt zu ewiger Gedchtni mit diesem Briefs allermniglich: Nachdem alle brey tube unsers Knigreichs Bheim, so den Leib unnb dz Blut unsers Herrn Jesu Christi unter beyderley geftalt empfangen, unsere liebe getreuen, bey dem in verwichenen Ein tansendt Sechshundert und Achten Jahr am Montag nach Exaudi auffm Prager Schlo gehaltenen unnb am Freytag nach Ioannis Baptistae gemelten Jahrs geschlossenen Lanbtag bey uns, als König in Bheimb, in aller Demut unnb Untertnigkeit bieses gesuchet: bamit sie bey der gemeinen Bheimbischen, von etlichen Augspnrgisch genennten, beym gemeinen Lanbtag Anno 1575 beschriebenen unnb der Kays. May., weylanb Kyser Maximiliano, unsern geliebften Herrn Vtern lblichster und seligster Gebechtn ubergebenen Consession . . . . , auch jrer untereinander anffgerichter und in der Vorrede eingebrachter bergleichung, sowol andern ihren, im selben Landtag nahmhafft gemachten, jre Religion betreffenden begeren gelassen werden, und sie ihre Christliche Religion sub utraque frey unnd ungehindert menniglich exerciren mchten Solches alles auch von uns ihnen, den Stnden, .... genugsam confirmirt werde , ____Weiln dann unser gnzlicher willen, da tu diesem Knigreich unter allen dreyen Stnden, sowol denen sub una, als denen offtbesagten sub utraque, allen unsern getreuen und lieben Unterthanen jetzo und in fnfftige zeit allerseits lieb, einigkeit und gut vernehmen zu erweiterung und Erhaltung de gemeinen guten friebens erhalten werbe, und zedes i auch bsi Lnig, Das Teutsche Reichs-Archiv, V, 55.

6. Lehrbuch der deutschen Geschichte für Seminare und höhere Lehranstalten - S. 502

1878 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
502 solches sowohl dem Herren- und Ritterstande, als auch den Stdten fammt und sonders jederzeit frei stehen, ohne allermnnigliches Verhindern. Und weil in einigen Stdten die Anhnger beider Religionen beisammen wohnen, soll jeder Theil seine Religion frei den, nach seinen Priestern sich richten, und dem andern in seiner Religion und Ordnung keine Ausmessung thun, auch das Begrbnis der Leichen in den Kirchen und auf den Kirchhfen,, so wie das Luten niemandem verwehrt sein. Es soll auch niemand, wie aus den hhern Stnden so auch aus den Stdten, Mrkten und das Bauernvolk, weder von ihren Obrigkeiten noch andern geistlichen und Standespersonen von seiner Religion abgewendet und zu des Gegentheils Religion mit Gewalt oder einiger anderer erdachter Weise gedrungen werden. Der Kaiser legt diesem Majesttsbriefe fr das Knigreich Bhmen dieselbe Gltigkeit eines Reichsgrundgesetzes bei, welche dem Religionsfrieden fr das deutsche Reich zukommt, erklrt alle Befehle, welche dawider von ihm selbst, seinen Erben und Nachkommen erlassen werden mchten, im Voraus fr unkrftig und nichtig, hebt alle frheren Befehle und Mandate, welche gegen den Theil sub utraque und gegen diejenigen, welche stch zur Konfession bekennen, erlassen worden, auf, und verpflichtet sich mit den knftigen Knigen von Bhmen und den Stnden des Knigreichs, wenn sich jemand, geistlichen und weltlichen Standes, zur Brechung dieses Majesttsbriefes unterstehen sollte, gegen einen jeden solchen als Verbrecher des gemeinen Friedens zu verfahren. Der katholische Theil der Stnde zeigte sich aber nicht so leicht bereit, diejenigen Punkte anzuerkennen, in welchen ihre Interessen berhrt waren; deshalb wurde dem Majesttsbrief ein Vergleich zwischen den Stnden sub una und sub utraque angehngt. Eine der wesentlichsten Bestimmungen desselben war, da die Begrbnis-Pltze derer sub una und sub utraque bei den gegenseitigen Kirchen nicht wider den Willen des Collators oder geistlichen Vorstehers erzwungen werden drsten, im Weigerungsfalle aber auch die Zehnten der andern Partei wegfallen sollten. In welchen Orten und Stdten aber, entweder in den kniglichen oder auf Ihrer Majestt Herrschaften, die sub utraque ihre eigen en Kirchen und Begrbnisse nicht haben, daselbst mgen sie sich Kirchen und Gotteshuser erbauen und Begrbnispltze anlegen." Weil aber König Rudolfs Soldtruppen das bhmische Land drckten, riefen die bhmischen Stnde seinen Bruder Matthias herbei und hielten Rudolf so lange ge-fangen, bis Matthias unter lautem Jubel in die Hauptstadt eingezogen war, dem er nun auch nach bitteren und krnkenden Verhandlungen die bhmische Krone abtreten mute. Da brach aber der lange verhaltene Unmuth des unglcklichen Fürsten in helle Zornesflammen aus. Im Anblicke der von ihm so geliebten Stadt sprach er: Undankbares Prag, durch mich bist du herrlich geworden, und jetzt stoest du mich, deinen Wohlthter, von dir. Die Rache Gottes soll dich ereilen und mein Fluch der

7. Quellenbuch zur Geschichte der Neuzeit - S. 103

1884 - Berlin : Gaertner
103 theil seine Religion, darinnen es seine Seligkeit verhofft, frey unnd ohne alle bedrngnn eines von den andern den md02n haben wir dieser und vieler anderer Ursachen halber wolbedechtig mit unserm guten wissen an Kniglicher Macht in Bheimb und mit Rath der Obersten Land Offtcirer,2 Landrechtsitzer, unserer Rthe den Artickel wegen der Religion bey diesem anffm Prager Schlo gehaltenen gemeinen Landtag mit allen dreyen Stnden dieser Cron dergestalt errtert und beschlossen und die Stand sub utraque mit diesen nnsern Mayestt-brieff versorgt . . . , das sie einander nicht bedrengen, sondern vor einen Mann als gute Freunde bey einander stehen; Auch kein theil das ander schmehen soll, wird es hierinnen in diesem Artickel bey der Landts Ordnung volkmlich gelassen, und sollen damit beyde theil einander in knfftige zeit, bey Vermeidung deren in der Landsordnung abgesetzten straff verbunden sein und bleiben. Und sintemal die sub una ihre Religion in diesem Knigreich frey und ungehindert in ubuug haben, und die sub utraque, so sich zu dieser Confession bekennen, ihnen hierinnen keine Hinderung, noch anmessuug thun; Damit nun in dem fall hierinnen gleichheit gehalten werde: So thun Wir hierzu bewilligen und geben Gewalt und recht, das auch mel angeregte bereinigte Stnde sub utraque, so wol der Herrn und Ritter Standt, als auch die Prager, Kutteuberger und andere Städte mit ihren Unterthanen . . . ihre Christliche Religion sub utraque nach Inhalt der Confession und ihrer mit einander anffgerichten vergleichung und ver-bndnns geraum, frey an allen und jeden orten treiben und den, bey ihrem Glauben und Religion, so wol der Priesterschafft unnd bey der Kirchen Ordnung, die jetzo unter ihnen ist, oder angerichtet werden mochte, bi zu gntzlicher Christlicher einhelliger vergleichung wegen der Religion im Heyligen Reich gelassen werden. Ferner so thun wir den Stnden sub utraque dlese besondere Gnade unnb geben ihnen allen drey sub utraque zu dieser Confession bekennenden Stuben das untere Pragerische Consistonum wibernmb in ihren gewalt nnb Versorgung unnd bewilligen darzu gndigst, da sie, die gedachten vereinigten Stnde sub utraque, das Consistorium mit ihrer Priesterschafft Inhalt der Confession und ihrer vergleichung tierneuem, unnd ihre Priesterschafft so wol in Bhemischer als Teutscher Sprach deren nach ordnen lassen, oder die geordneten anff jre Collaturn ohne alle Verhinderung de Pragerifchen Ertzbifchoffs oder jemandts anders einsetzen^ anffnehmen; Nicht weniger auch die Pragerische von Alters hero denen sub utraque Academiam, die wir den Stnden sampt aller ihrer zngehr ebenssals gndigst in ihren gewalt geben dergestalt, damit sie dieselbe gleichermassen mit tauglichen unnd gelehrten Reuthen besetzen, gute lbliche Ordnung anrichten unnd der diesen beyden gewisse Personen an ihrem mittel zu Desensoren verordnen mgen. 2 Beamter. 3 Hinderung.

8. Von der Zeit Karls des Großen bis zum Tode Friedrichs des Großen - S. 209

1912 - Leipzig : Hirt
Quellenstze. 209 Untertanen und Getreuen, in was Wrden, Standes oder Wesens die seien, denen dieser Unser kniglicher Brief oder dessen Abschrift zu sehen oder zu lesen vorkommt, Unsere Gnade und alles Gute. Als wir hiervor zu der Hhe und Last des Heiligen Rmischen Reiches erwhlt und nun zur Regierung desselben gekommen sind und nun vor Augen sehen die stete, unaufhrliche Anfechtung der Christenheit, so seit langer Zeit gebt und dadurch viel Knigreiche und die Gewalt christlicher Lande in der Unglubigen Untertnigkeit gebracht sind, also da die Unglubigen ihre Macht und Herrschaft bis an die Grenze deutscher Nation und des Heiligen Reiches erstreckt haben, daraus nicht allein beut Heiligen Reich, fottbern auch der ganzen Christenheit schwere Verwstung und Verlust der Seelen, Ehren und Wrben erwachsen, wo nicht mit zeitlichem Rate bagegen getrachtet und zur Frberung besselben ein ftanbhafter Friebe und Recht im Reiche auf-gerichtet und im bestnbigen Wesen erhalten und gehaubhabt wrbe: darum haben wir mit einmtigem Rate der ehrwrdigen und hochgebornen Kurfrsten und Fürsten, geistlichen und weltlichen, auch Prlaten, Grafen, Herren und Stnde, einen gemeinen Frieden aufgerichtet und geordnet. 14) Aussprche Luthers. Ich bin eines Bauern Sohn. Mein Vater, Gro-vater und Ahnherr sind rechte Bauern gewest. Danach ist mein Vater nach Mansfeld gezogen und allda ein Bergmann geworden. Mein Vater ist ein armer Huer gewest; die Mutter hat all ihr Holz auf dem Rcken eingetragen, damit sie uns Kinder erziehen knnte. Sie haben es sich lassen blutsauer werden. Meine Eltern haben mich gar hart gehalten, da ich auch darber gar schchtern wurde. Mein Vater stupte mich einmal so sehr, da ich ihn floh und ward ihm gram, und whrte lange, bis er mich wieder zu sich gewhnte. Die Mutter stupte mich einmal um einer geringen Nu willen, da das Blut danach flo. Meiner Mutter ernst und gestreng Leben, das sie fhrte, das verursachte mich, da ich hernach in ein Kloster lief und ein Mnch wurde. Aber sie meinten es herzlich gut und konnten nur die Geister nicht unterscheiden, danach man die Strafe abmessen mu. Denn man mu also strafen, da der Apfel bei der Rute sei. 15) Aus Luthers Sendbrief vom Dolmetschen". Nun es verdeutscht und bereit ist, kann's ein jeder lesen und meistern, luft einer jetzt mit den Augen durch drei, vier Bltter und stt nicht einmal an, wird aber nicht gewahr, welche Warfeit (Feldsteine) und Kltze da gelegen sind, da es jetzt berhin geht wie der ein gehobelt Brett, da haben wir mssen schwitzen und uns ngsten. Ach, ein groß und verdrie-lich Werk ist es, die hebrischen Schreiber zu zwingen, Deutsch zu reden. . . . Man mu nicht die Buchstaben in der fremden Sprache fragen, wie man soll Deutsch reden, sondern man mu die Mutter im Hause, die Kinder auf der Gaffe, den gemeinen Mann auf dem Markt darum fragen und denselben aufs Maul seheit, wie sie reden, und darnach dolmetschen. 16) Aus dem Majesttsbrief Rudolfs Il Wir Rudolf der Andere . . . tun fttitb zu ewigem Gebchtnis mit biefem Brief allmrtttiglich: Nachbem alle brei Stnbe unseres Knigreichs Bhmen, so bert Leib und das Blut unseres Herrn Jesu Christi unter beiberlei Gestalt empfangen, in aller Demut nachgesuchet, ba sie bei der gemeinen bhmischen, von etlichen Augsburgisch genannten Konfession gelassen werben und fr ihre Religion sub utraque frei und ungehinbert mnniglich exerzieren mchten, . . . weil bettn Unser gnzlicher Wille, ba in biesent Knigreich unter allen breien Stuben allerseits Lieb und Einigkeit erhalten werbe und jeher Teil seine Religion, barin er seine Seligkeit erhofft, frei und ohne alle Bebrngnis den mge, also haben wir beschlossen und die Stube sub utraque mit biefem Unser in Majesttsbrief versorgt, ba sie einanber nicht bebrngen, sonbern fr einen Marnt als gute Freunbe betetnanber stehen, auch kein Teil den andern schmhen soll. . . . Im Fall jemanb ans den vereinigten brei Stuben sub utraque der die Kirchen und Gotteshuser, in bereu Besitz sie allbereits sinb, und die ihnen zuvor Hartmann, Geschichte Ii. 14

9. Quellenbuch zur Geschichte der Neuzeit - S. 104

1884 - Berlin : Gaertner
104 Unter dessen aber, so lang unnb viel solches von jhnen nicht ins werck gerichtet wirb, sollen bte Stube nit weniger sambtlich bei beme, was obbeschrieben ist, ba sie jhre Religion allenthalben geraum und srey den mgen, gelassen werben. . . . Jrnsall auch jemanbt au den vereinigten breyen Stnden bieses Knigreichs sub utraque nber die Kirchen unnb Gottshuser, bereu sie albereit im besitz sein, und die jttett zuvor znstnbig (barbey sie frieblich gelassen unnb geschtzt werben sollen), es sey in Stbten, Marcktett, Drffern ober anders wo, noch mehr Gottshuser und Kirchen zum Gottsbienst, ober aber auch Schulen zu unterrichtung der Jugenbt auff-bauen lassen wolte ober wolten, werben solches so wol der Herrn utuib Ritterstanbt, als auch bte Prager, Kuttenberger und alle anbere Stbte gesambt und sonbers jeberzeit geraum und srey thun knnen ohne aller-mnnigliches verhinbern. Ebener gestalt soll auch, von dem heutigen Tag an zu rechnen, niemanbt wie au den hhern Stttben, also auch au bett Stbten, Mrckten und das Pauers Volck Weber von ihren Obrigkeiten, noch anbertt Geistlichen und Weltlichen Stanbs Personen von seiner Religion abgewenbet unnb zu be gegenthetls Religion mit gewalt ober einiger anberer erbachten wei gebrungen werben. . . . Rubolss. 57. Kaiser Matthias an die bhmischen Stande. 9. Juli 1618. (Acta Bohoemica,1 S. 28 f.) Mattias:c. Wolgebonte, Gestrenge, Liebe Getreue zc. Wir haben euer beybe Schreiben, so uns bttrch eueren eigenen Curier von Prag au uberschickt, bereu erstes den 17., das anbere den 30. abgewichenen Monats Junij datirt, barneben der vorige jetzt abermals auff uns angeorbnete De-fension empfangen, barau der alles unser antragen wir vernommen, da nit allein unsere gndige vterliche Vermahnuttg, Warnung, Er-klerungen und Beselch keine statt noch rum erfunbett, sonbern viel schwere untrgliche Puncten solchem Schreiben einverleibt seynb, vor-nemblich Bebrohungen und Protestationes geschehen, unnb ba serru von uns ein geworben Kriegsvolck in das Knigreich Bheimb zu wiber der Lanbsorbnnnge und Laubtagsbeschlu gefhrt werben solte, jr euch befrchtet, das gemeine Volck wie in 1 Das ist: Grndliche, Wahrhaffte unnb eigentliche beschreibung der frnem-ften, hoch und denckwrdigsten Historien und Geschichte, Welche sich int hochlbl. Knigr. Bheimb zu Anfang vom 9. Martij abgewichenes 1618. Jahrs bi auff dato begeben und zugetragen. Au allerhand glaubwrdigen Publicis scriptis in eine feine richtige Ordnung zusammen verfasset. Gedruckt 1620. Zw. Bibl. Vii, Vi, 8.

10. Lehrbuch der deutschen Geschichte für Seminare und höhere Lehranstalten - S. 501

1878 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
501 Weil sich aber Rudolf dieser Anordnung nicht gutwillig fgen wollte, so rckte Mat-thias bewaffnet in Mhren ein, und Rudolf mute sich (1608) zu einem Vergleiche verstehen, worin er Mhren, Oesterreich und Ungarn an seinen Bruder Matthias abtrat. Hierdurch veranlat, gewhrte Kaiser Rudolf, dem auer seiner Kaiserwrde nur noch das Knigreich Bhmen geblieben war, im Jahre 1609 den utraquistischen Bhmen den sogenannten Majesttsbrief, wodurch ihnen freie Religionsbung gestattet wurde. So glaubte er sich wenigstens Bhmen zu sichern. Der Majesttsbrief lautete: i) Keine der beiden sub una und sub utraque in Bhmen vorhandenen Religionen soll die Anhnger der andern des Glaubens wegen schnden oder lstern, sondern beide Theile sollen verbunden sein und bleiben. Die drei Stnde sub utraque, sowohl der Herren- und Ritterstand als die Prager, Kuttenberger und andere Städte mit ihren Unterthanen und berhaupt alle diejenigen, die sich zu der bhmischen, im Jahre 1575 dem Kaiser Maximilian und jetzt dem Kaiser Rudolf von neuem berreichten und von demselben zugelassenen Konfession bekannt haben und bekennen, keinen davon ausgeschlossen, sollen die Religion sub utraque nach Inhalt der Konfession und ihrer mit einander aufgerichteten Vergleichung und Verbndnis geraum und frei an allen und jeden Orten treiben und den, bei ihrem Glauben und Religion, Priesterschaft und Kirchenordnung, die jetzt unter ihnen ist oder angerichtet werden mchte, bis zu gnzlicher, christlicher, einhelliger Vergleichung wegen der Religion im heiligen Reich, gelassen werden, und nach den bereits im Jahre 1567 in den Landes-Privilegien ausgelassenen Compactaten sich zu richten nicht mehr schuldig sein. Das untere Konsistorium zu Prag wird denen sub utraque eingerumt, um ihre Priesterschaft sowohl in bhmischer als in deutscher Sprache, ohne alle Verhinderung des Erzbischoss, einzu-setzen. Die Universitt zu Prag wird ebenfalls denen sub utraque mit der Bemerkung bergeben, da sie denselben von Alters her gehre, lieber das Konsistorium und die Universitt sollen die drei Stnde Desenforen aus ihrer Mitte aus allen drei Stnden in gleicher Anzahl ernennen und solche dem Kaiser zur Besttigung prsentiren. Im Fall jemand aus den vereinigten drei Stnden sub utraque der die Kirchen und Gotteshuser, deren sie allbereits im Besitze sind, und die ihnen zuvor zustndig, es sei in Stdten, Mrkten, Drfern oder anderswo, noch mehr Gotteshuser und Kirchen zum Gottesdienst, oder auch Schulen zum Unterrichte der Jugend aufbauen lassen wollten, soll *) Khevenhiller, Annales Ferdin. Bd. Vii. S. 185. 33*

11. Quellen-Lesebuch für den Unterricht in der vaterländischen Geschichte - S. 179

1895 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
179 Ich beteure es bei einem Eide, da ich noch keine einzige zum Feuer begleiten helfen, von der ich, roenn ich alles reiflich erwogen habe, sagen knnte, da sie des Lasters in Wahrheit schuldig gewesen. Und eben dasselbe haben mir noch zwei andere angesehene Theologen auch gesagt; und doch habe ich allen mglichen Flei angewendet, um die Wahrheit zu ergrnden. Wenn dieser Proze so fortgetrieben wird, wird kein Mensch, welches Geschlechts, Vermgens, Standes, Amtes und Wrde er sein mge, vor dem Verdacht dieses Verbrechens sicher sein und bleiben, wenn er nur so viel Feinde hat, die ihn der Hexerei bezichtigen und es laut sagen knnen, weshalb ich, wohin ich mich wenden mag, einen elenden Zustand um mich sehe, wenn nicht diesem Unwesen in anderer Weise vorgebaut wird. 67. Der Wajesttsrief Kaiser Uudolfs. 1609. F. Ch. Khevenhiller: Annales Ferdinande! ober wahrhafte Beschreibung Kaisers Ferdinand! Ii. k." 9. Bd. Regensburg 1640-46. Bd. Vii, S. 185. Er starb als kaiserlicher Staatsminister in Wien 1650. Wir, Rudolf Ii., thun kund zu ewigem Gedchtnis mit diesem Brief allermnniglich: Keine der beiden in Bhmen vorhandenen Religionen soll die Anhnger der andern des Glaubens wegen schnden oder lstern, sondern beide sollen verbunden sein und bleiben. Die drei Stnde sub utraque, sowohl der Herren- und Ritterstand als die Prager, Knttenberger und andere Städte mit ihren Unterthanen, berhaupt alle, die sich zu der bhmischen i. I. 1575 dem Kaiser Maximilian und jetzt dem Kaiser Rudolf von neuem berreichten und von demselben zugelassenen Konfession bekannt haben und noch bekennen, keinen davon ausgeschlossen, sollen die Religion sub utraque geraum und frei an allen und jeden Orten treiben und den, bei ihrem Glauben und Religion, Priesterschaft und Kirchenordnung bis zu gnzlicher, einhelliger Vergleichung wegen der Religion im heiligen rmischen Reich gelassen werden. Das untere Konsistorium zu Prag wird denen sub utraque eingerumt, um ihre Priesterschaft sowohl in bhmischer als in deutscher Sprache, ohne alle Verhinderung des Erzbischofs, einzusetzen. Die Universitt zu Prag wird ebenfalls denen sub utraque mit der Bemerkung bergeben, da sie denselben von alters her gehre. der das Konsistorium und die Universitt sollen die drei Stnde Desensoren (Vertreter, Sachfhrer) aus ihrer Mitte aus allen drei Stnden in gleicher Zahl ernennen und solche dem Kaiser zur Besttigung prsentieren. Im Fall jemand aus den vereinigten drei Stnden sub utraque der die Kirchen und Gotteshuser, deren sie allbereits im Besitze sind, und die ihnen zuvor zustndig, es sei in Stdten, Mrkten, Drfern oder anderswo, noch mehr Gotteshuser und Kirchen zum Gottesdienst oder auch Schulen 12*

12. Quellenbuch für den Geschichtsunterricht in Seminaren - S. 184

1903 - Breslau : Hirt
- 184 — Xviii. Der Dreißigjährige Krieg. 1. Majestätsbrief Kaiser Rudolfs Ii. Lünig, Das Teutsche Reichs-Archiv. V. 55. Wir Rudolf der Andere. . . tun kund zu ewigem Gedächtnis mit diesem Brief allmämnglich: Nachdem alle drei Stände unsers Königreichs Böhmen, so den Leib und das Blut unsers Herrn Jesu Christi unter beiderlei Gestalt empfangen, in aller Demut nachgesuchet, daß sie bei der gemeinen böhmischen, von etlichen Angsburgisch genannten Konfession gelassen werden und für ihre Religion sub utraque frei und ungehindert männiglich exerzieren möchten, . . . weil denn unser gänzlicher Wille, daß in diesem Königreich unter allen dreien Ständen allerseits Lieb und Einigkeit erhalten werde und jeder Teil seine Religion, darin er seine Seligkeit erhofft, frei und ohne alle Bedrängnis üben möge, also haben Wir beschlossen und die Stände sub utraque mit diesem Unserm Majestätsbrief versorgt, daß sie einander nicht bedrängen, sondern für einen Mann als gute Freunde beieinander stehn, auch kein Teil den andern schmähen soll. . . Ferner tun wir den Ständen sub utraque die besondere Gnade und geben ihnen das untere Pragische Konsistorium wiederum in ihre Gewalt und bewilligen, daß sie ihre Priester in böhmischer und deutscher Sprache ordnen lassen, oder die geordneten ohne alle Verhinderung des Pragischen Erzbischofs aufnehmen. Nicht weniger auch die Pragische, von altersher denen sub utraque Universität, die Wir den Ständen samt aller ihrer Zugehör ebenfalls gnädigst in ihre Gewalt geben dergestalt, damit sie dieselbe gleichermaßen mit tauglichen und gelehrten Leuten besetzen, gute löbliche Ordnung anrichten und über diesen beiden gewisse Personen aus ihrer Mitte zu Defensoren verordnen mögen. Im Fall jemand aus den vereinigten drei Ständen sub utraque über die Kirchen und Gotteshäuser, in deren Besitz sie allbereits sind, und die ihnen zuvor zuständig, es sei in Städten, Märkten, Dörfern oder anderswo, noch mehr Gotteshäuser und Kirchen zum Gottesdienst oder auch Schulen zum Unterrichte der Jugend ausbauen lassen wollte, soll solches sowohl der Herren- und Ritterstand als auch die Städte gesamt und besonders jederzeit geraum und frei tun können ohne allermännigliches Verhindern. Und weil in einigen Städten die Anhänger beider Religionen beisammen wohnen, soll jeder Teil seine Religion frei üben, nach seinen Priestern sich richten und dem andern in seiner Religion keine Ausmessung tun, auch das Begräbnis der Leichen in den Kirchen und auf den Kirchhöfen sowie das Läuten niemand verwehrt sein. Es soll auch niemand von seiner Religion abgewendet und zu des Gegenteils Religion mit Gewalt gedrungen werden. Der Kaiser legt diesem Majestätsbriefe dieselbe Gültigkeit bei, welche dem Religionsfrieden für das deutsche Reich zukommt, erklärt alle Befehle, welche dawider von ihm selbst, seinen Erben und Nachkommen erlassen werden möchten, im voraus für unkräftig und nichtig, hebt alle Befehle, die früher gegen die Evangelischen erlassen worden, auf und verpflichtet sich, gegen jeden, der den Majestätsbrief brechen solle, als einen Verbrecher des gemeinen Friedens zu verfahren.

13. Deutsche Geschichte bis 1648 - S. 190

1903 - Hannover [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
190 Prozessen ein Vorrecht und eine Erwerbsquelle gemacht haben! Und doch sollten sie die Schuld bedenken, mit welcher ein bereiltes Todesurteil das Gewissen belastet; sie sollten sich erinnern, da man mit Menschenblut nicht kurzweilen und Menschenhupter nicht leichtsinnig wie Kegelkltze hinwerfen drfe. Wir alle mssen dereinst zum Richterfiuhle der Ewigkeit, und wenn bort jedes unntze Wort verantwortet werden mu, was wird mit solchen blutigen Taten geschehen? Ich beteure es bei einem Eide, da ich noch keine einzige zum Feuer begleiten helfen, von der ich, wenn ich alles reiflich erwogen habe, sagen knnte, da sie des Lasters in Wahrheit schuldig gewesen. Und eben dasselbe haben mir noch zwei andere angesehene Theologen auch gesagt; und doch habe ich allen mglichen Flei angewendet, um die Wahrheit zu ergrnden. Wenn dieser Proze so fortgetrieben wird, wird kein Mensch, welches Geschlechts, Vermgens, Standes, Amtes und Wrde er sein mge, vor dem Verdacht dieses Verbrechens sicher sein und bleiben, wenn er nur so viel Feinde hat, die ihn der Hexerei bezichtigen und es laut sagen knnen, weshalb ich, wohin ich mich wenden mag, einen elenden Zustand um mich sehe, wenn nicht diesem Unwesen in anderer Weise vorgebaut wird. 72. Der Majesttsrief Kaiser Wudotfs. 1609. F. Ch. Khevenhiller: Annales Ferdinandei oder wahrhafte Beschreibung Kaysers Ferdinandi Ii. ic. 9. Bd. Regensburg 1640-46. Bd. Vii, S. 185. Khevenhiller starb als kaiserlicher Staatsminister in Wien 1650. Wir, Rudolf Ii., tun kund zu ewigem Gedchtnis mit diesem Brief allermnniglich: Keine der beiden in Bhmen vorhandenen Religionen soll die Anhnger der andern des Glaubens wegen schnden oder lstern, sondern beide sollen verbunden sein und bleiben. Die drei Stnde sub utraque, sowohl der Herren- und Ritterstand als die Prager, Kuttenberger und andere Städte mit ihren Untertanen, berhaupt alle, die sich zu der bhmischen i. I. 1575 dem Kaiser Maximilian und jetzt dem Kaiser Rudolf von neuem berreichten und von demselben zugelassenen Konfession bekannt haben und noch bekennen, keinen davon ausgeschlossen, sollen die Religion sub utraque geraunt und frei an allen und jenen Orten treiben und den, bei ihrem Glauben und Religion, Priesterschaft und Kirchenordnung bis zu gnzlicher, einhelliger Begleichung wegen der Religion im heiligen rmischen Reich gelassen werden. Das untere Konsistorium zu Prag wiro denen sub utraque eingerumt, um ihre Priesterschaft sowohl in bhmischer als in deutscher Sprache, ohne alle Verhinderung des Erzbischofs, einzusetzen. Die Universitt zu Prag wird ebenfalls denen sub utraque mit der Bemerkung bergeben, da sie denselben von alters her gehre. der das Konsistorium und die Universitt sollen die drei Stnde Defensoren (Vertreter, Sachfhrer) aus ihrer Mitte aus allen drei Stnden in gleicher Zahl ernennen und solche dem Kaiser zur Besttigung prsentieren. Im Fall jemand aus den vereinigten drei Stnden sub utraque der die Kirchen und Gotteshuser, deren sie allbereits im Besitze sind, und die ihnen zuvor zustndig, es sei in Stdten, Mrkten, Drfern oder anderswo, noch mehr Gotteshuser und

14. Deutsche Geschichte bis zum Ausgange des Dreißigjährigen Krieges - S. 273

1906 - Paderborn : Schöningh
v. Schiller: Wallenstein. 273 so den Leib und Blut des Herrn Jesu Christi vnter beyderley empfangen . . . bei Vns, als jhrem König, Allernnterthnigft und gebhrlichen angehalten und gebetten damit sie bey der gemeinen Bheimbischen, von etzlichen Augspurgisch genennten, beym gemeinen Landtag Anno 1575 beschriebenen unnd der Kys. May. weyland Kyser Maximiliane, unfern geliebsten Herrn Vater lblichster und seligster Gedechtnu bergebenen Consession . . . auch jrer untereinander auffgerichter und in der Vorrede eingebrachter vergleichung, sowol andern jhren, im selben Landtag nahmhafft gemachten, jre Religion betreffenden begeren gelassen werden, und sie jhre Christliche Religion sub utra-que srey unnd ungehindert menniglich exerciren mchten. Wenn auch Jemandt aus den vereinigten drei Stnden sub utraque auerhalb den Kirchen und Gotteshusern, welche sie jetzt halten und ihnen zuvor zustndig, irgend in Stdten, Stdtlein, Drfern oder anderswo noch mehr Gotteshuser oder Kirchen oder Schulen zur Unterweisung und Auferziehung der Jugend aufrichten und bauen lassen wollte, so soll das gleich wie den Herren und dem Ritterstand also auch den Pragern, Berg- und andern Stdten insgemein und jedem insonderheit jetzt und knstig zu tun, ungehindert von jedermann, frei und offen stehen. Weil dann auch in vielen Stdten nicht wenig von denen sub una und sub utraque untereinander wohnen, so ist unser Wille und Befehl, da zur Erhaltung der Liebe und Einigkeit ein Teil dem andern in die Religionsbung und Kirchenordnung nicht eingreifen, die Begrbnisse wie auch das Luten nicht abschlagen oder verbieten soll. Auch soll niemand von seiner Religion abgedrungen und zu einer andern gezwungen und abgefhrt werden. 74. Wallenstein. Von Friedrich v. Schiller.' Geschichte des Dreiigjhrigen Krieges. Schillers famtliche Werke mit Einleitungen von Karl Goedeke. Stuttgart, Cotta. 1879. 3. Bd. S. 557. (1. Teil, 2. Buch.) Wallenstein hatte der eine Armee von beinahe 100 000 Mann zu gebieten, von denen er angebetet wurde, als das Urteil der Absetzung ihm verkndigt werden sollte. Die meisten Offiziere waren Schiller, der 1789 eine auerordentliche Professur der Geschichte an der Universitt zu Jena erhielt, verfate auer kleineren Abhandlungen der die Vlkerwanderung, die Kreuzzge und das Mittelalter zwei umfangreiche historische Werke: Geschichte des Abfalls der vereinigten Niederlande" und Geschichte des Dreiigjhrigen Krieges". Er selbst urteilt der feine Leistungen als Historiker: Ich werde immer eine schlechte Quelle fr einen knftigen Historiker werden, der das Unglck hat, sich an mich zu wenden. Die Geschichte ist berhaupt nur ein Magazin fr meine Phantasie, und die Gegenstnde muffen sich gefallen lassen, was sie unter meinen Hnden weiden." Trotzdem ist Schiller durch die kunstvolle Darstellung, die edle Sprache und psychologische Vertiefung fr die Geschicht-Schreibung bedeutungsvoll geworden. Vgl. Janssen, Schiller als Historiker. 2. Aufl. 1879. Atzler, Quellenstoffe u. Lesestiicke. I. 18

15. Deutsche Geschichte bis 1648 - S. 195

1918 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
- 195 - Vii. Aus der Zeit des groen Krieges. 116. Die Jesuiten. Quelle: Sendschreiben des Ignatius Loyola aus Rom vom 26. Mrz 1553 an die Brder der Gesellschaft Jesu in Portugal der die Tugend des Gehorsams^). (Lateinisch.) bersetzung: Alfred Miller, Die Jesuiten. Leipzig 1914. S. 02103. 2. Und wahrlich, es ist mein Wunsch, da ihr sowohl in allen Gaben und geistlichen Vorzgen vollkommen sein als auch und zwar vor allem (wie ihr es auch sonst von mir vernommen habet) durch die Tugend des Gehorsams auch ganz besonders auszeichnen mget, und dieses nicht nur wegen der ausnehmenden und besonderen Vorteile derselben .. . sondern auch, weil der Gehorsam allein jene Tugend ist, welche alle brigen Tugenden ins Herz pflanzt und die gepflanzten bewahrt..........L: 3. Wir mgen uns von anderen religisen Orden an Fasten, an Wachen und an der brigen Strenge in der Nahrung und Kleidung, welche jeder seinem Ge-brauche und seiner Verfassung gem gottgefllig auf sich nimmt, leichter ber-treffen lassen: im wahren und vollkommenen Gehorsam jedoch und in der Verleugnung des Willens und des Urteils wnschte ich sehnlichst, geliebteste Brder, da alle, die in dieser Gesellschaft Gott, unferm Herrn, dienen, sich auszeichnen mgen, und da man an diesem Merkmale die wahren und echten Shne der Gesellschaft erkenne, die niemals die Person dessen, dem sie gehorchen, sondern in ihr Christus, den Herrn, im Auge haben, um dessen willen sie gehorchen. Denn man mu ja dem Oberen nicht deshalb gehorchen, weil er mit Klugheit, Gte und mit was immer fr anderen gttlichen Gaben geziert und ausgerstet ist, sondern einzig deshalb, weil er die Stelle Gottes vertritt und im Namen dessen . befiehlt, der da sagt: Wer euch hrt, hrt mich, und wer euch verachtet, verachtet mich"; und im Gegenteil darf man auch, wenn der Obere etwa weniger Einsicht oder Klugheit bese, im Gehorsam gegen ihn, insofern er Oberer ist, nicht im mindesten nachlassen, da er die Person dessen vertritt, dessen Weisheit nicht irren kann..... 5. Nun ist es aber auch mein sehnlichster Wunsch, ihr mchtet klar berzeugt sein und es tief eurem Geiste einprgen, da jene Art des Gehorsams, welche die Befehle nur im Werke vollzieht, die unterste und sehr unvollkommen ist, auch den Namen einer Tugend nicht verdient, wenn sie sich nicht zur zweiten Stufe er-hebt, wo man den Willen des Oberen zu dem seinigen macht und mit diesem so bereinstimmt, da nicht nur im Werke die Vollziehung, sondern auch in der Neigung die bereinstimmung sich zeige, und so beide dasselbe wollen oder nicht wollen..... *) Die Quellen, die der Orden selbst als fr die Grndung, Leitung, Verfassung neu-eintretenden Mitgliedern gegenber während der sogenannten Kandidatur" als wesentlich aufftellt, sind festgelegt in der Sammlung, die den Namen Institut" fhrt und zum letzten-mal 1894 in Florenz in vier starken Bnden offiziell als Manuskript gedruckt wurde. 13*

16. Gegenreformation und 30jähriger Krieg - S. 16

1914 - Leipzig [u.a.] : Teubner
16 Iv. Der Dreißigjährige Krieg vor uns und denken mit Gottes Gnade einen Strauß mit ihr auszufechten (to wrestle a pull with him). Es konnte nichts Erwünschteres geben, als zu sehen, wie der Feind mit südlichem winde nordwärts floh. Gott gebe, daß wir ein wachsames Auge auf den Herzog von Parma Haben; weil wir mit Gottes Gnade, wenn wir leben, wie ich nicht zweifele, bald mit dem Herzog von Sidonta so verfahren werden, daß er sich nach Sbttlarienfyafen1 unter seine Weinbäume wünschen soll. 0 Vrake an die Königin. 8. (18.) August 1588.2 Die Abwesenheit meines Lord Admiral, gnädigste Herrscherin, hat mich ermutigt, meine Feder auf das Papier zu setzen. Rin letzten Freitag... warfen wir die spanische Armada so weit nordwärts, daß sie weder England noch Schottland wiederfinden (recover) konnte.... tt)enn der wind es nicht hindert, sind sie, denke ich, nach Dänemark verschlagen— Sicher ist, daß viele von ihrem Kriegsuolf krank waren und nicht wenige getötet sind,- ihre Schiffe, Segel, Taue und Geräte (ropes and waste) bedürfen großer Reparaturen, weil sie alle Euer Majestät Kräfte zu fühlen bekommen haben__________ Iv. Der Dreißigjährige Krieg. 1. Ursprung und Hnfaitg. a) Rudolfs 11. Majestätsbrief 1609.3 • • • Nachdem alle drei Stände unsers Königreichs Böheimb, so den Leib und das Blut des Herrn Jesu Christi unter beiderlei Gestalt empfangen..., bei Uns ... Anfuchung getan, damit sie bei der gemeinen boheimifchen, von etzltchen augsburgifch genannten... Konfession ... und freien Exercitio ihrer christlichen Religion sub utraque ungehindert männiglich gelassen, solches alles auch von Uns ihnen... genugsam konfirmiert werden möchte..., so haben wir... aus königlicher Macht in Böheimb ... die Stände sub utraque mit diesem Unsern Majestätsbrief versorgt___________ Und sintemal die sub una ihre Religion in diesem Königreich frei und ungehindert in Übung haben und die sub utraque... ihnen hierin keine Hinderung tun, so bewilligen wir... zu Erhaltung einer billigen Gleichheit, daß ... alle diejenigen, die sich zu der böhmischen... Uns jetzo aufs neue überreichten Konfession... bekennen..., ihre christliche Religion sub utraque ... geraum, frei, an allen und jeden Orten treiben und üben... sollen. Ferner so tun wir den Ständen sub utraque diese besondere Gnad..., daß sie... das Konsistorium mit ihrer Priesterschaft (gemäß dem) Inhalt der Konfession... erneuern... oder die geordneten... ohne alle Verhinderung des Prägerischen Erzbischofts... aufnehmen4, nicht weniger auch die präge- 1 St. Mary port = Puerto be Santa Ittaria bei (Tabiz. 3 harbroicfes a. a. (D. 1 585. 2 3oh. Ct)r. Lünig, Teutsches Reichsarchio, Pars specialis I (der ganzen Reche Vi. Banb, Leipzig 1710) 55—58. 4 D. H. ihre geistliche (Dberbehörbe und ihr Pfarrer neu einsetzen ober die bereits im Rmte befinblichen behalten.

17. Mittelalter (und Neuzeit bis 1648) - S. 160

1908 - Münster i.W. : Schöningh
— 160 — Es bleibt mir übrig, Sie als allerchristlichsten König, meinen Schwager, Freund und Alliierten . . . anzuflehen, daß Sie in diesem Moment Ihre Tugend in all diesen Eigenschaften dadurch beweisen, daß Sie aus christlicher Liebe mir tun helfen, was ich zur Entlastung meines Gewissens nicht kann ohne Sie: nämlich meine verlassenen Diener belohnen. Lassen Sie ihnen ihre Besoldung und lassen Sie beten für eine Königin, die allerchristlichst genannt worden istx) und katholisch und aller Mittel entblößt stirbt. Was meinen Sohn2) betrifft, so empfehle ich Ihnen denselben, insofern er es verdient, denn ich kann nicht dafür bürgen. Und für meine Diener bitte ich mit gefalteten Händen. Ich bin so frei. Ihnen zwei seltene heilkräftige Steine zu senden, Ihnen vollkommene Gesundheit und ein glückliches langes Leben wünschend. Sie wollen sie annehmen als Gabe Ihrer sehr geneigten Schwägerin, die Ihnen ihr herzliches Wohlwollen bezeugend stirbt. Ich werde Ihnen meine Diener durch ein Memoire empfehlen, und Sie werden anordnen, daß für meine Seele ein Teil dessen, was Sie — wenn es Ihnen gefällt — mir schulden, gezahlt werde, und daß zur Ehre Jesu Christi, zu dem ich morgen sterbend für Sie beten werde, noch etwas übrig bleibt zur Stiftung eines Totenamtes und für die nötigen Almosen. Heute, Mittwoch, 2 Uhr nach Mitternacht. Ihre sehr geneigte gute Schwester Marie. 116. Der Majestälsbrief. 1609. Lünig, Das Teutsche Reichsarchiv, V, 55. Wir Rudolf der Andere x. tun kund zu ewigem Gedächtnis mit diesem Brief allmänniglich: Nachdem alle drei Stände unsers Königreichs Böhmen, so den Leib und das Blut unsers Herrn Jesu Christi unter beiderlei Gestalt empfangen, in aller Demut nachgesuchet, daß sie bei der gemeinen böhmischen, von etlichen Augsburgisch genannten Konsession gelassen werden und für ihre Religion sub utraque frei und ungehindert männiglich exerzieren möchten, . . . also haben Wir beschlossen und die Stände sub utraque mit diesem Unserm Majestätsbries versorgt, daß sie einander nicht bedrängen, sondern für einen Mann als gute Freunde beieinander stehn, auch kein Teil den andern schmähen soll. — Ferner tun wir den Ständen sub utraque die besondere Gnade und geben ihnen das untere Pragische Konsistorium wiederum in ihre Gewalt und bewilligen, daß sie ihre Priester in böhmischer und deutscher Sprache ordnen lassen oder die geordneten ohne alle Verhinderung des Pragischen Erzbischofs aufnehmen. Nicht weniger auch die Pragische (von altersher denen sub utraque) Universität, die Wir den Ständen samt aller ihrer Zugehör ebenfalls gnädigst in ihre Gewalt geben dergestalt, damit sie dieselben gleichermaßen mit tauglichen und gelehrten Leuten besetzen, gute löbliche Ordnung x) Als Gemahlin Franz' Ii. — 2) Nachmals König Jakob I. von England, Sohn Marias und Darnleys.

18. Quellenbuch für den Geschichtsunterricht - S. 121

1908 - Paderborn : Schöningh
Aus dem Majestätsbrief Kaiser Rudolfs Ii. 1609. 121 und es möcht solcher falsch? als offt, größlich und boßhafftig geschehen, das der thetter zum todt gestrafft werden soll. . . Art. 124. Jtem, welcher mit boßhafftiger verretterey mißhandelt, soll der gewonheyt nach durch viertheylung zum todt gestrafft werden. Wer es aber ein weibsbilde, die solt man ertrencken; und wo solliche verretterey grossen schaden oder ergerniß bringen möcht . . ., so mag die straff durch schleyffen oder zangenreissen gemerth und also zu tödtlicher straff gesürt werden. Es möcht auch die verreterey also gestalt sein, man möcht eynen solchen mißtheter erstlich köpffen und darnach viertheilen. . . Art. 159. Jtem so aber ein dieb inn vorgemeltem sielen jemandts bei tag oder nacht inn sein behausung oder behaltung bricht oder steigt, oder mit Waffen . . . zum steten eingeht . . ., so ist . . . der diebstal. .. eyn geflißner geferlicher diebstal. . . Darum inn diesem fall der mann mit dem sträng und das weib mit dem waser, oder sunst nach gelegenheyt der Personen und ermeffung deß Richters inn ander weg mit außstechung der äugen, oder abhauung eyner handt, oder eyner anderen dergleichen schweren leibstraff gestrafft werden soll. 44. Aus dem Majestätsbrief Kaiser Rudolfs Ii. 1609. Frantz Christoph Khevenhillers Annales Ferdinande!. Leipzig (Verlegts M. ®. Weidmann). 1723. 7. und 8. Teil. S. 185. (Der Anfang wörtlich.) Wir Rudolph der Ander von Gottes Gnaden, Erwählter Römischer Kayser, k. Zu Ewiger Gedächtnuß in Krafft dises Brieffs, sei männigk-lichen kundt gethan, nachdem alle Drey Stand Unsers Königreichs Bohaimb, so den Leib und Blut des Herrn Jesu Christi vnter beyderley empfangen ... bei Vns, als jhrem König, Allerunterthänigst und gebührlichen angehalten und gebetten — — — — — — — — — — — — damit sie bey der gemeinen Böheimbischen, von etlichen Augspurgisch genennten, beym gemeinen Landtag Anno 1575 beschriebenen unnb der Käys. May., weyland Käyser Maximiliano, unsern geliebflen Herrn Vater löblichster und seligster Gedechtnuß übergebenen Confession . . . ., auch jrer untereinander auffgerichter und in der Vorrede eingebrachter Vergleichung, sowol andern ihren, im selben Landtag nahmhafft gemachten, jre Religion betreffenden begeren gelassen werden, und sie jhre Christliche Religion sub utraque frey unnd ungehindert menniglich exerciren möchten. Wenn auch Jemanbt aus den vereinigten brei Stäuben sub utraque außerhalb den Kirchen und Gotteshäusern, welche sie jetzt halten und ihnen zuvor zustänbig, irgenb in Stäbten, Stäbtlein, Dörfern ober anberswo noch mehr 1 und falls solcher Betrug.

19. Kursus 2 - S. 122

1897 - Altenburg : Pierer
122 da sie ihre christliche Religion sub utraque frei und ungehindert ausben mchten . . . da jedes Teil seine Religion, darinnen es seine Seligkeit berhofft, frei und ohne alle Bedrngnis eines von den andern den mchten . . . da sie einander (Katholiken und Protestanten) nicht bedrngen, sondern vor einem Mann als gute Freunde bei einander stehen, auch kein Teil das andere schmhen solle . . . Im Fall auch jemand aus den vereinigten drei Stnden dieses Knigreichs der die Kirchen und Gotteshuser, deren sie allbereit im Besitz seien, und die ihnen zuvor zustndig, es sei in Stdten, Mrkten, Drfern oder anderswo, noch mehr Gotteshuser zum Gottesdienst oder auch Schulen zur Unterrichtung der Jugend aufbauen lassen wollte, werden solches so wohl der Herren- und Ritterstand, als auch die Prager. Kuttenberger und alle anderen Städte samt und sonders jederzeit geraum und frei thuu knnen ohne allermnnigliches Verhindern." Was hatte wohl den Kaiser Rudolf Ii. dazu veranlat, den Bhmen diese Rechte zuzugestehen? Sein Bruder Matthias wollte ihm die Krone entreien. Schon hatte dieser sterreich, Ungarn und Mhren dem. ehrgeizigen Matthias abtreten mssen, und nun war auch Bhmen nahe daran, ihm verloren zu gehen. Denn die Bhmen benutzten Rudolfs bedrngte Lage, um daraus fr sich Vorteile zu er-ringen. Fr die bisher bewiesene Treue forderten sie Religionsfreiheit fr die Protestanten. Um nun Bhmen nicht zu verlieren, gab er nach und erteilte l09 den Majesttsbrief. Es waren also nicht edle Beweg-grnde, die ihn dazu veranlaten, nicht um des lieben Friedens willen that er es, nicht um Toleranz zu den, sondern aus dem Streben, sich seine Herrschaft zu sichern, nicht freiwillig, fondern durch feine bedrngte Lage gezwungen. In welcher Weise war nun dieser Majestts-bries verletzt worden? Kaiser Matthias war alt und krnklich und berlie die Regierung seinem Neffen, dem Herzog Ferdinand von (Steiermark, jenem erbitterten Gegner des Protestantismus, der in feinen Erblanden den Protestantismus gnzlich ausgerottet und der geuert hatte: Besser ein Wste, als ein Land voll Ketzer!" Bald daraus erhoben sich Streitigkeiten der die Auslegung des Majesttsbriefes. So waren die Brger von Braunau, die kurz nach Erteilung des Majesttsbriefes mit dem Bau einer Kirche begonnen hatten, gezwungen, den Bau einzustellen, da Braunau weder eine knigliche Stadt, noch das Stift Braunau ein knigliches Gut fei. Darin fanden die bhmischen Glaubensverteidiger eine Verletzung der Religionsfreiheit und forderten zum Weiterbau auf. Dies geschah; die Kirche ward vollendet und ein evangelischer Prediger angestellt. Zwei Jahre hatten die Braunauer ihre Kirche ungestrt benutzt. Da beschlo Matthias, auf den kniglichen Gtern die katholische Religion wieder einzufhren. Die Folge war, da der Abt von Braunau den Besuch der neuen evangelischen Kirche hinderte. Etwas hnliches geschah in Kloster-grab, dessen Einwohner sich auch eine Kirche gebaut hatten. Sie behaupteten eine freie Bergstadt zu fein und als solche das Recht dazu zu haben. Der Erzbischos von Prag lie den Prediger entfernen und die Kirche versiegeln. Die Glaubensverteidiger erhoben dagegen Beschwerde, erhielten aber von Matthias eine scharfe Zurckweisung. Auch eine Ein-gbe der Protestanten nderte an des Kaisers Entschlieungen nichts.

20. Das Alterthum - S. 194

1877 - Leipzig : Hirt
194 Zweite Abtheilung. Zweiter Abschnitt. Ursache, dem Urquell alles Daseins, doch ist ihm dieselbe im Grunde nur eine hchst vollkommene krperlose Maschinerie, deren nie ruhende Wirksamkeit mit innerer Notwendigkeit stattfindet, und die Welt ist ein mechanisches, nach notwendigen Gesetzen sich innerlich bewegendes All. Tugend ist ihm das Geschick, in allen Dingen das rechte Ma zu halten, die rechte Mitte zu finden, und das vermag nach ihm der, welcher frei seiner Vernunft folgen kann, denn was mit ihr bereinstimmt, ist gut im hchsten Sinne des Wortes. 2. Cyniker, Epikurer, Stoiker, Skeptiker. Die Vernunfterkenntni, das Gute, die Glckseligkeit waren fr Sokrates eins: einige seiner Schler hoben den einen oder den andern Begriff einseitig hervor. Die Cyniker so genannt von dem Namen des Ringplatzes, wo sie lehrten, wegen ihrer rohen Art auch die Hndischen" geheien, hielten sich vornehmlich an den Aus-spruch des Meisters: Nichts bedrfen ist gttlich, und wer am wenigsten bedarf, kommt der Gottheit am nchsten;" ihnen lag daher die Freiheit und Glckseligkeit darin, sich der alle uerlichkeiten hinwegzusetzen und dadurch sich innerlich unabhngig und selbstgeng-sam zu erweisen, welchen Grundsatz Diogenes so bertrieb, da er als ein Zerrbild desselben aller ueren Cultur Hohn sprach, in einer Tonne wohnte und selbst den hlzernen Becher verschmhte, das Wasser der Quelle zu schpfen, meinend, hierdurch zur wahren Mensch-lichkeit zurckgekehrt zu sein, die er den andern absprach, indem er, als er am hellen Tage mit der Laterne auf den Markt ging, den Fragenden antwortete: Ich suche Menschen!" Ein Anderer und seine Nachfolger, unter ihnen besonders Epikur, daher der Name der Schule Epikurer, machten die Glckseligkeit zum Zwecke und fanden sie im weisen Genu des Lebens, in der Heiterkeit her Seele, wozu ihnen die Erkenntni das Mittel war; auch sie wollten nicht sich den Dingen, sondern die Dinge sich unterwerfen, aber nicht da-durch, da sie sich mit Witz und Behagen freiwilliger Armut er-gaben, sondern indem sie aller Verhltnisse und ueren Gter durch ihre Einsicht mchtig werden und sich ihres Genusses erfreuen wollten, ohne durch Ueberma sich Unangenehmes zu bereiten, und ohne zu verkennen, da dauernde Heiterkeit und rechtes Wohlgefhl nur durch geistige Freude und Tugend gewhrt werden; auch an den Uebeln suchten sie die angenehmen Seiten auf, wenn dieselben nicht zu meiden waren, der Tod selbst, da er die vllige Schmerzlosigkeit bringt, erscheint ihnen nicht als Uebel. Die Stoiker, so genannt nach der Stoa, der Halle in Athen, wo der Meister Zeno lehrte, finden den Werth des Menschen und sein Wohl in vernnftiger Gesinnung, die den Willen beherrscht und die Leidenschaften bndigt, und in entsprechendem Thun; nur das Schlechte ist ihnen ein Uebel, und die ueren Gter haben neben der Tugend nur bedingten Werth.