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1. Das Altertum - S. 71

1898 - Hannover [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
71 schlecht des Kodrus einen Vorsteher des Gemeinwesens, einen Archonten, zunchst auf Lebenszeit, beschrnkten aber seit der Mitte des achten Jahr-Hunderts seine Amtsdauer auf zehn Jahre. Etwa vierzig Jahre spter wurde dieses Amt allen Adligen zugnglich, bis im Jahre 683 durch Beseitigung der Einheit derselben und Einfhrung einer obersten Regierungs-behrde von neun Archonten die Herrschaft der Eupatrideu vollendet wurde. Die neun Archonten wurden auf ein Jahr gewhlt; die drei ersten verwalteten die eigentlichen Regierungsgeschfte, die sechs andern leiteten besonders das Gerichtswesen. Sie waren in ihren Rechten beschrnkt und muten nach Ablauf ihres Amtsjahres Rechenschaft der ihre Verwaltung ablegen. Athen war jetzt ein Freistaat oder eine Republik geworden. An die Stelle eines Erbfrsten auf Lebenszeit waren gewhlte Oberhupter an die Spitze des Gemeinwesens getreten. Die unbeschrnkte Herrschaft der Adligen war fr die geringen Leute der Anfang schwerer Zeiten. Am meisten litten sie unter der ungleichen Rechtspflege. Die Eupatriden waren die einzigen Richter in allen Dingen, weil sie allein das ungeschriebene, auf Herkommen, Sitte und berlieferung beruhende Recht kannten, und ihre Rechtssprche waren nicht frei von Willkr und Parteilichkeit. Das erbitterte das Volk, das ohnehin an starker berschuldung litt, und es forderte zur Beseitigung der Willkr ge-schriebene Gesetze. Die Eupatriden gaben der Forderung des Volkes nach, aber die Gesetze des Archonten Drako (620) halfen den Klagen nicht ab. Seine Gesetze waren im Interesse des Adels so streng, da man sagte, sie wren mit Blut geschrieben. Er erkannte keinen Unterschied der Schwere der Schuld, keine mildernden Umstnde an. Fr jedes Verbrechen war nur eine, meist sehr harte Strafe festgesetzt; Strenge und Furcht galten ihm als einzige Mittel der Besserung. Als nun die Erbitterung des Volkes aufs hchste ftieg, benutzte der Eupatride Kylon aus dem Geschlecht der Alkmoniden die innere Ghrung, um sich zum Alleinherrscher (Tyrannen) zu machen. Er besetzte die Burg. Aber der gemeinsamen Gefahr gegenber verbanden sich Adel und Volk und belagerten die Burg. Kylon flchtete. Von seinen Anhngern wurden aber viele, als sie dem Hungertode nahe gegen Zusicherung ihres Lebens das Heiligtum der Athene verlassen hatten, auf Befehl des ersten Archonten Megakles, der auch dem Geschlechte der Alkmoniden angehrte, nieder-gemacht. Dieser Treubruch erbitterte das Volk, und es erwirkte die Ver-bannung des ganzen Geschlechtes der Alkmoniden. Durch diese Vorgnge war der Zwiespalt und die Uneinigkeit der Brgerschaft noch vermehrt worden; schon schien es, als sollte Athen der

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1. Die Alte Geschichte - S. 74

1902 - Hannover-List : Carl Meyer (Gustav Prior)
74 schlecht des Kodrus einen Vorsteher des Gemeinwesens, einen Archonten, zunchst aus Lebenszeit, beschrnkten aber seit der Mitte, des achten Jahr-Hunderts seine Amtsdauer auf zehn Jahre. Etwa vierzig Jahre spter wurde dieses Amt allen Adligen zugnglich, bis im Jahre 683 durch Be-seitiguug der Einheit derselben und Einfhrung einer obersten Regiernngs-behrde von neun Archonten die Herrschaft der Eupatriden vollendet wurde. Die neun Archonten wurden auf ein Jahr gewhlt; die drei ersten verwalteten die eigentlichen Regierungsgeschfte, die sechs andern leiteten besonders das Gerichtswesen. Sie waren in ihren Rechten beschrnkt und muten nach Ablauf ihres Amtsjahres Rechenschaft der ihre Verwaltung ablegen. Athen war jetzt ein Freistaat oder eine Republik geworden. An die Stelle eines Erbfrsten auf Lebenszeit waren gewhlte Oberhupter an die Spitze des Gemeinwesens getreten. Die unbeschrnkte Herrschaft der Adligen war fr die geringen Leute der Anfang schwerer Zeiten. Am meisten litten sie unter der ungleichen Rechtspflege. Die Eupatriden waren die einzigen Richter in allen Dingen, weil sie allein das ungeschriebene, auf Herkommen, Sitte und berlieferung beruhende Recht kannten, und ihre Rechtssprche waren nicht frei von Willkr und Parteilichkeit. Das erbitterte das Volk, das ohnehin an starker berschuldung litt, und es forderte zur Beseitigung der Willkr ge-schriebeue Gesetze. Die Eupatriden gaben der Forderung des Volkes nach, aber die Gesetze des Archonten Drako (620) halfen den Klagen nicht ab. Seine Gesetze waren im Interesse des Adels so streng, da man sagte, sie wren mit Blut geschrieben. Er erkannte keinen Unterschied der Schwere der Schuld, keine mildernden Umstnde an. Fr jedes Verbrechen war nur eine, meist sehr harte Strafe festgesetzt; Strenge und Furcht galten ihm als einzige Mittel der Besserung. Als nun die Erbitterung des Volkes aufs hchste stieg, benutzte der Eupatride Kylon aus dem Geschlecht deralkmoniden die innere Ghrung, um sich zum Alleinherrscher (Tyrannen) zu machen. Er besetzte die Burg. Aber der gemeinsamen Gefahr gegenber verbanden sich Adel und Volk und belagerten die Burg. Kylon flchtete. Von seinen Anhngern wurden aber viele, als sie dem Hungertode nahe gegen Zusicherung ihres Lebens das Heiligtum der Athene verlassen hatten, aus Befehl des ersten Archonten Megkles, der auch dem Geschlechte der Alkmoniden angehrte, niedergemacht. Dieser Treubruch erbitterte das Volk, und es erwirkte die Ver-bannung des ganzen Geschlechtes der Alkmoniden. Durch diese Vorgnge war der Zwiespalt und die Uneinigkeit der Brgerschaft noch vermehrt worden; schon schien es, als sollte Athen der

2. Alte Geschichte - S. 12

1903 - Altenburg : Pierer
12 8. Athen und Solon. 8. Athen und die Verfassung Solons. a. Die lteren Zeiten Attilas. Als Sparta schon auf dem Gipfel seiner Macht stand, nahm Athen, das Haupt des ionischen Stammes, noch eine sehr unbedeutende Stellung ein. Das Land Attika war in den ltesten Zeiten in mehrere Staaten geteilt, wurde aber schon im mythischen Zeitalter zu einem Staate, wie die Sage behauptete, durch den Heroen Theseus geeint. In den Zeiten der Wanderung kam ein Nachkomme des alten Nestor, aus dem Peloponnes nach Athen, den die Athener zu ihrem Könige machten. Der Sohn desselben ist der berhmte Kodrus, welcher durch seinen Tod Attika 1066 vor der Unterwerfung durch die Dorier bewahrte (1066). Nach dem Tode des Kodrus whlten die Athener keinen neuen König, sondern machten den Sohn desselben nur zum lebenslnglichen Archonten. Diese Archonten aus dem Hause des Kodrus wurden anfangs auf Lebenszeit, spter nur auf 10 Jahre gewhlt. Dann wurde dem ganzen Adel (Eupatriden) der Zutritt zum Archontat erffnet; endlich (seit 683) wurden 9 Archonten auf 1 Jahr aus dem Stande der Eupatriden erwhlt. So war Athen ohne gewaltsamen Um-strz in einen Zeitraum von fast 400 Jahren aus einer Monarchie allmhlich eine Adelsherrschaft (Aristokratie) geworden. b. Athen unter der Herrschaft des Adels. Die Lage des Volkes hatte sich bei dieser Vernderung verschlechtert; denn die Eupatriden, welche die ganze Regierung und die Gerichte in ihrer Hand hatten und den grten Teil der cker besaen, benutzten diese Macht zur Unterdrckung des gemeinen Mannes. Besonders wurde dieser durch die Hhe der Zinsen und die Hrte des Schuldrechts, nach welchem ein zahlungsunfhiger Schuldner sogar als Sklave in das Ausland verkauft werden konnte, schwer bedrckt. Die aus diesen Zustnden wachsende Unzufriedenheit des Volkes verleitete Kylon, der als Sieger in dm Olympischen Spielen ein groes Ansehen geno, zu dem Versuche sich mit Hilfe des Tyrannen von Megara der Allein-Herrschaft (Tyrannis) zu bemchtigen, und er besetzte deshalb die Akropolis. Allein der Versuch scheiterte an dem Widerstande des ganzen Volkes. Kylon selbst rettete sich durch die Flucht, allein seine Anhnger wurden, unter der Leitung des vornehmen Geschlechtes der Alk-moniden, selbst an den Altren der Götter niedergemetzelt. Nicht viel spter gab der Adel dem Drngen des Volkes nach geschriebenen 624 Gesetzen nach und beauftragte den Eupatriden Drakon mit dieser Aufgabe. Allein diese Gesetze, die an den bestehenden Verhltnissen wenig nderten und wegen ihrer Hrte berchtigt waren, vermehrten nur die herrschende Unzufriedenheit. Auch Unglck im Kriege kam dazu; denn in einem Streite mit Megara um die Insel Salamis, deren Besitz fr die freie Entwicklung Athens unbedingt ntig war, wurden die Athener wiederholt geschlagen. Innere Zerrissenheit und tiefe Niedergeschlagenheit bemchtigten sich daher des ganzen Volkes.

3. Abriß der Geschichte des Alterthums - S. 37

1877 - Braunschweig : Vieweg
in Athen gewhrte. Nachbellt aber Theseus von den Eupatriden verweben war, erhob sich mit der Zunahme des friedlichen Verkehrs mehr und mehr die Macht des Adels. Schon nach der freiwilligen Aufopferung des Erb-knigs Kodrus (beim Einfalle der Dorier) soll ein (verantwortlicher?) Arch on t auf Lebenszeit aus dem Geschlechte des Kodrus gewhlt sein; nach 12 lebens-lnglichen Archonten beschrnkte man die Dauer dieser Wrde auf 10 ^ahrc und machte sie allen Eupatriden zugnglich, aber auch verantwortlich; 70 Jahre spter wurden 9 einjhrige Archonten eingefhrt, unter denen der König" dem Range nach der zweite war, aber das alte Knigsrecht des Opferns bte. An den Wahlen hatte noch immer nur der Ade! Antheu; er besa auch die Gerichtsgewalt und bedrckte die niederen Klassen. Gegen 600 forderten die Stadtbrger und die freien -Lauern mkas, boo weil bis dahin der Adel allein Kennwi von dem Gewohnheitsrecht hatte, schriftliche Aufzeichnung der Gesetze. Die mit Blnl geschriebenen" Gesetze des Archonten D r a k o n vermochten die Ghrnng der Gemther nicht lange zu beschwichtigen. Als bei neuen Unruhen der Eupatride Kylon eine Tyrannenherrschaft auf die Volksmasse (den Demos) zu sttzen suchte, lie der Archont Megakles aus dem Adelsgeschlecht der Alkmoniden die be-siegten Anhnger desselben an den Altren der Eumeniden, wo sie Zuflucht gesucht hatten, ermorden. Die Alkmoniden wurden deshalb verbannt; zur Shnung ihres Frevels aber rieth Solon (aus der Familie des Kodrus), den weisen E P i m e n i d e s aus Kreta kommen zu lassen, der zur Stillung des Zornes der Götter selbst ein Menschenopfer angeordnet haben soll. Dann erhielt Solon, welcher erkannte, da bei dem gesteigerten Verkehr die ge-werbtreibende Mittelklasse wie auch der Bauernstand zu hherer Geltung herangereift sei, als Archont den Austrag zu einer neuen Gesetzgebung (594)'. Zunchst kam es besonders darauf an, die durch Verschiedenheit des 5j4 Vermgens entzweieten Klassen mit einander zu vergleichen. Die aus den damaligen Miverhltnissen hervorgegangenen Parteinngen knpften sich wie-der vllig an die Verschiedenheit der Wohnsitze. Die Bewohner der Ebene (Pedier) waren die Partei der Reichen, die Bergbewohner (Diakrier) die der Armen, die Kstenanwohner (Paraler), die sich all-mhlich durch Theilnahme am Handel bereicherten, hielten die Mitte. Die grte Beschwerde jener Zeit war das drckende S ch u l d r e ch t; der Zms-fu war (wie berall in frheren Zeiten bei mangelndem Hypothekenwesen) sehr hoch' der Glubiger konnte den Schuldner als Sklaven verkaufen. Solon sah 1) seine erste Aufgabe darin, dies Beides abzustellen (Seisachtheia d. i. -Lastabschttelung), wobei er zur Erleichterung der Schuldner den Mnzfu herabsetzte Um die Parteien auf die Dauer zu vershnen, fhrte Solon 2) eine neue - timokratifche - Verfassung ein, nach welcher die Theilnahme an der Leitung des Staates (politische Rechte) nach Verhltnis des Vermgens (des Grundeigenthums) bestimmt wurde. Alle Brger wurden in 4 Vermgensklassen getheilt; die erste allein (welche damals wohl nur ans Eupatriden bestand) konnte die hchsten

4. Geschichte des Altertums - S. 30

1897 - Halle a.S. : Buchh. des Waisenhauses
30 Griechische Geschichte. Die neun teilten sich denn seit 682 in die hchste Gewalt neun Archonten, m%ltn auf ein Jahr gewhlt, wie es denn ein Charakterzug der Aristokratie ist, in mitrauischer Furcht vor monarchischen Bestrebungen die^hchste eroalt mglichstem teilen und zeitlich zu ^grenzen. : An der Spitze der Regierung stand der Archon (agycov): dem König Jaaiieog) fiel auer seinen priesterlichen Pflichten die Leitung des Areopags zu, der die Blutgerichtsbarkeit ausbte; der Polemarch (Tto^Ajxaqyoq) leitete das Heer; die sechs Thesmotheten (d-Eoixod-avai) sprachen Recht. Die Archonten wurden gewhlt und beaufsichtigt von dem Rat, der Vertretung des gesamten Adels. Wirtschaft- Diese Adelsherrschaft hatte schwere Mistnde in ihrem Ge- Il<ftxxfj folge: zunchst wirtschaftlicher Art. Der grere Teil des Bodens war in der Hand ^es Adels; dazu kam der kleine Bauernstand da-mals durch das Aufkommen der Geldwirtschaft in Gefahr der Vernichtung: in Zeiten der Not, fr Anschaffungen u. s. w. brauchte er Geld, mute es zu hohen Zinsen aufnehmen denn noch war das Geld knapp und daher der Zinsfu hoch und verfiel, wenn er die stark angewachsene Schuld nicht bezahlen konnte, dem in solchen Zeiten uerst harten Schuldrecht, nach dem der Schuldner nicht nur mit seiner Habe, sondern mit seiner Person haftbar war und als Sklave verkauft werden konnte. / Dazu traten Mistnde im Mistnde Staatswesen und Rechtswesen: die Adligen hatten allein das Gerichtliche Reghhtund die Beamtenstellen in der Hand; besonders schwer Mistnde empfand man es, da das Recht, das noch nicht aufgezeichnet war, sondern sich in der Form des Gewohnheitsrechtes fortpflanzte, von den adligen Richtern oft genug parteiisch verwaltet, gebeugt" wurde. ^Di^Unzufriedenheit des Volkes mit diesen Zustnden machte Kylon sich Kylon, der Schwiegersohn des Tyrannen des benachbarten Me-gatfa, zu nutze und suchte durch Besetzung der Akropolis eine Tyrannis zu begrnden. Aber er wurde dort eingeschlossen; er selbst entfloh, aber seine Anhnger wurden an den Altren der Götter niedergemacht, ein Frevel, um dessen willen das Geschlecht der Alkmo-niden, das sich dabei hervorgethan hatte, verbannt wurde, j Einige Zeit darauf sah sich der Adel gentigt, dem Volke Zugestndnisse Drakon zu machen: Drakon wurde mit der Abfassung schriftlicher Gesetze um 620 beauftragt, 6ie aber als sehr hart empfunden wurden sie bestraften z. B. den Diebstahl mit dem Tode und der Not nicht abhalfen. oio 594 33, Die Gesetzgebung Solons. 594 wurde Solon zum Archon gewhlt, mit der unbeschrnkten Vollmacht, Gesetze zu geben: ein Eupatride, der sein Geschlecht von den Kodriden herleitete, aber allgemein verehrt war wegen seines mavollen und gerechten Wesens, zugleich auch, weil ein Angriff auf das bisher den Megarern ge-

5. Alte Geschichte - S. 11

1888 - Heidelberg : Winter
Athen. 11 Wanderte aus und grndete Messana (jetzt Messina) aus Sicilien; die Zurckbleibenden traten in das Verhltnis der Heloten. Nach der Eroberung Messeniens breiteten die Spartaner ihre Herrschaft allmhlich der den ganzen Peloponnes aus; nur Argos und Arkadien widerstrebten hartnckig der spartanischen Hegemonie. Dagegen wurden die brigen Staaten der Halbinsel gentigt, dem dorischen Bunde bei-zutreten, dessen Fhrung die Spartaner bernahmen. Durch diese Erfolge stieg Spartas Ansehen in ganz Griechenland so hoch, da ihm auch auerhalb des Peloponneses die Fhrung (Hegemonie) des gesamten Griechenlands zugestanden wurde, welche es bis in die Zeiten der Perserkriege behauptete./ 8. Athen. -/ m " Attika wurde in den ltesten Zeiten von Knigen beherrscht. Als Begrnder der Staatsordnung gilt der welcher um 1250 1250 die zwlf Gemeinden der attischen Landschaft zu einem Gemeinwesen ver-einigt haben soll. In den Zeiten der borischen Wanberung wanberte ein Nachkomme 1104 des Nestor aus dem Peloponnes in Athen ein; dieser wrbe von den Athenern zum König gewhlt. Seinem Hause gehrte der letzte König ffnh-qs an, der bei einem Einfalle der Dorer in Attika durch seinen Opsertod das Vaterland rettete. Nach seinem Tode wrbe das Knigtum 1066. abgeschafft und eine Herrschaft des Abels eingesetzt. Anfangs stanb an der Spitze der Regierung ein aus Lebenszeit gewhlter Archon Cd. i. errsckier) aus dem Geschlechte des Kodrus; in der Folge wurde die Dauer des Archontats auf die Zeit von .1 0, ^nhrpn beschrnkt (752) und vom Jahre 682 an wrben Arckonten auf ei _68l Hahr ans "den Abelsgefchlechtern gewhlt. " Die Bevlkerung Athens bestanb aus den Abelsgeschlechtern der reichen Grundbesitzer (Eupatriden) und dem Volk (Demos), welches Bauern, Schiffer, Gewerbtreibende und Hirten umfate. Da der Adel im Laufe der Zeit seine Vorrechte mibrauchte und das Volk bebrckte, so ba es mehr und mehr verarmte, verlangte es vor allem nach geschriebenen Gesetzen, um nicht lnger der Willkr der Gewohnheitsrechte preisgegeben zu sein. Nunmehr stellte der Archon Drakon eine Gesetzgebung aus, welche zwar die Unsicherheit des Rechtszustandes aushob, aber durch ihre Strenge und Hrte die Erbitterung des Volkes steigerte. Sagte man boch von den brakonischen Gesetzen, sie seien mit Blut geschrieben. Die Kmpfe der Parteien, des Abels (der Eupatriben) mit dem Volk, brachen aufs neue aus. Whrend berselben suchte der Eupatribe Kvlon sich der Tyrannis (Gewaltherrschaft) zu bemchtigen, allein fein Anschlag milang; 6 ^ 2. er selbst mute flchtenunb seine Anhnger wrben auf Veranlassung der Alkmoniben an den Altren der Götter ermorbet (der klonische Frevel). Diese Zeit der inneren Zwietracht benutzte das kleine Meaara. um den Athenern die benachbarte, fr ihren Handel wichtige Insel Salamis m entreien. In dieser Zeit der Bebrngnis gelang es dem aus dem Knigsgeschlecht der Kobnben stammenben Solon, der sich aus feinen Reifen ins Ausland

6. Das Altertum - S. 46

1888 - Breslau : Trewendt
46 Die solonische Verfassung 594. den Archonten gewhlt^). Damit war die Herrschast der Eu-putriden vollendet. Der erste Archon (ap/<ov Imovufxo;), nach dem das Jahr benannt wurde, reprsentierte den Staat; der zweite (<*. astxeu?) fhrte die Aufsicht der die gottesdienstlichen Einrichtungen; der dritte (. iroxe>xp-/oc) verwaltete das Kriegswesen; die brigen sechs hieen Thesmotheten und hatten, ebenso wie die drei ersten Archonten, jeder einen bestimmten Zweig der Gerichtsbarkeit zu versehen. [Drajfon 620. Ky lon 612.] Das aristokratische Regiment war hart. Die beiden unteren Stnde des Volkes besaen nicht nur keinen Anteil an politischen Rechten, sondern gerieten auch durch Steuerdruck, Strafgelder und harte Schuldgesetze in eine verzweifelte Lage. Sie ver-langten daher, um wenigstens gegen die Willkr der enpatridischen Richter geschtzt zu sein, geschriebene Gesetze; allein ihre Erbitterung steigerte sich nur, als um 620 der Archon Drakon seine beraus strengen mit Blut geschriebenen" Gesetze verffentlichte. Diese Grung der Massen benutzte 612 der Enpatride Kylon, um sich mit Hlfe seines Schwieger-Vaters Theagsnes von Megra (f. 34 A. 2) der Alleinherrschaft (Tyrannis) von Athen zu bemchtigen; er besetzte die Akropolis, wurde jedoch sogleich wieder vertrieben und seine Anhnger, denen man freien Abzug versprochen hatte, auf Veranlassung des Alkmoniden Megkles an den Gtteraltren treulos niedergestoen. Dieser Vorfall brachte neue Verwirrung in die Gemter des Volkes, welches zwar mit der Ver-treibung des Kylon einverstanden war, aber die hinterlistige Ermordung seiner Genossen fr einen ruchlosen Frevel hielt. 32. Die solonische Verfassung 594. [tsolott.] Als die Notstnde ihren hchsten Grad erreicht hatten, trat der Nelide So lon als Vermittler zwischen den hadernden Stnden auf und rettete durch sein Eingreifen den Staat vor der drohenden Revolution. Seine vornehme Herkunft, seine Kenntnisse und Erfahrungen, sein Reichtum2) und seine Uneigenntzigst verliehen ihm von vornherein ein hohes Ansehn; und als er dann 1. die Insel Salamis, welche Theagenes von Megara aus Rache fr das milungene Unternehmen seines Schwiegersohnes den Athenern entrissen hatte, durch eine List3) wiedergewann; als er 2. die *) Seit 752 gab es einen Archon von zehnjhriger Amtsdauer; 713 wurde das Vorrecht der Neliden aufgehoben und die Berechtigung zum Archontat allen Eupatriden eingerumt. 2) Solon war vor allem auch ein thtiger Kaufmann gewesen und hatte viele Reisen nach Kleinasien, Kypros und gypten gemacht. 3) Er stellte sich wahnsinnig und begeisterte durch eine von ihm selbst gedichtete Elegie das Volk zum Kampfe; es hie darin u. a. "Iopev e({ 2otx[>.Tva, (j-a^tja^aevot rapl vrjaou | ^eptrjc, ^axerndv t' atctyos moadpievoi.

7. Geschichtsbilder aus der allgemeinen und vaterländischen Geschichte - S. 44

1911 - Leipzig [u.a.] : Teubner
44 aber dehnte kraft seiner Gesetze nach und nach seine Herrschaft auf den ganzen Peloponnes aus. Besonders schwer war die Unterwerfung der Messenier, mit welchen Sparta drei langwierige Kriege fhrte. Im 730 ersten Kriege (um 730) zeichnete sich der messenische Held Aristodemus aus, der sogar seine eigene Tochter opferte, um seinem Volke den Sieg zu sichern. Aber schlielich wurden die Messenier doch besiegt; Aristodemus hatte sich, an der Rettung verzweifelnd, auf dem Grabe seiner Tochter ge-630 ttet. Der zweite Krieg (um 630) endete trotz der khnen Taten des Helden Aristomenes mit der Unterwerfung der Messenier. Elf Jahre widerstand der Held in der Bergfeste Eira den Spartanern. Diese be-geisterte der athenische Snger Tyrtns durch seine Kampflieder. Die 455 Befreiungsversuche im dritten messenischen Kriege (455) scheiterten gnzlich. Ii. Kolon in Athen. 1. Athens wirre Zustnde. Whrend der dorischen Wanderung wurde Athen von dorischen Stmmen belagert. Das Orakel sagte: Das Volk siegt, dessen König fllt!" Da ging der Sage nach der athenische König Kodrus verkleidet in das dorische Lager, fing Hndel an und 1068 wurde erschlagen (1068 v. Chr.). Die wegen des Orakelspruchs erschreckten Dorer zogen ab. Der Adel in Athen setzte es nun durch, da das Knig-tum abgeschafft wurde. Dafr whlte man Archonten, d. h. Herrscher. Bis zum 7. Jahrhundert wurde immer nur ein Archont gewhlt, erst auf zehn Jahre und zuletzt auf ein Jahr. Seit dem 7. Jahrhundert wurden neun Archonten auf ein Jahr gewhlt, der erste als oberster Richter, der zweite als Oberpriester, der dritte als Vorsteher des Kriegswesens und die brigen als Aufseher der das Rechtswesen und die Gesetzgebung. Der auf Lebenszeit und auf 10 Jahre gewhlte Archont mute aus kniglichem Geschlechte sein, die auf ein Jahr gewhlten aber gehrten ausschlielich dem Adel an, der durch vornehme Abkunft, alte Vorrechte und Reichtum immer mchtiger geworden war und die Brger und Bauern hart drckte. Je zwlf Bauerngutsbesitzer wurden als Schutzbefohlene einer Adels-familie unterstellt; sie muten die Kriegspflichten leisten und fast alle Steuern zahlen. Diese drckenden Lasten, zusammen mit Miernten und der Einbrgerung des geprgten Geldes, brachten die Bauern in groe Not und tiefe Verschuldung. Sie wurden von den adeligen Herren ge-zwnngen, die verschuldeten Grundstcke an diese abzutreten, ja sehr viele gerieten durch ihre Verschuldung selbst in persnliche Schuldkuecht-schast. Auch sonst bedrohte die Willkr des Schutzherrn den Schutz-befohlenen; Recht aber gab es fr den Unterdrckten bei den Richtern in der Regel nicht, denn letztere waren nur Adelige, die nach mndlicher ber-lieferung Recht sprachen. Da rief das erbitterte Volk nach geschriebenen Gesetzen, die seine Lage verbessern sollten. Doch die von dem Archonten Drakon ausgezeichneten Gesetze waren so strenge, da man sagte, sie wren mit Blut geschrieben gewesen. Es wurde nicht besser, sondern schlimmer; denn der Gegensatz zwischen Armen und Reichen trat noch schrfer hervor.

8. Grundriß der Weltgeschichte für Gymnasien und Realschulen - S. 28

1877 - Altenburg : Pierer
28 Alte Geschichte. Zweiter Abschnitt. derungszgen, die Bergfestung Jthome (Aristodemus); die vornehmsten Messenier wanderten aus (Rhegium), die brigen verloren ihre poli-tische Freiheit. Im zweiten Kriege 660643 (nach Pausanias 685 668) vertheidigten sich die Messenier in Jra (wunderbare Schicksale des Aristomenes; Tyrtus), und wurden endlich zu Heloten gemacht. Viele flchteten nach Zancle in Sicilien, das seitdem Messana hie. Das durch die Unterwerfung Messeniens gewonnene Uebergewicht benutzten die Spartaner in den brigen dorischen Staaten des Pelo-ponnes zur Unterdrckung der Tyrannen und zur Befestigung der aristo-frei tischen Regierungssorm. Hierdurch erlangten sie aus lange Zeit die Hegemonie der die dorischen Staaten und wurden auch in den Streitigkeiten der brigen Griechen oft zu Schiedsrichtern erwhlt. Whrend Sparta die politische Leitung des p elop onnesischen Bundes behauptete, berlie es den Eleern die religise Seite der neuen Amphicthonie. . 12. Athen. Athen stand bis zur dorischen Wanderung unter Knigen. Ce-crop s soll ums Jahr 1500 in Attika ein geordnetes Leben begrndet, und Theseus, der Sohn des sagenhaften Knigs geus, ums Jahr 1250 die zwlf Gemeinden der Landschaft vereinigt haben (Panathenen). Nachdem sich beim Einfalle der Dorer 1066 Codrus geopfert hatte, wurde die Knigswrde abgeschafft. Nun wurden lebenslngliche, aber zur Rechenschaft verpflichtete Archonten aus dem Geschlechte des Codrus, dann (seit 752) zehnjhrige Archonten, endlich (von 683 an) jhrlich neun Achonten aus den Eupatriden erwhlt, die nebst dem Areo-pagns eine drckende Aristokratie bildeten. Daher hufige Unruhen, denen die strengen Gesetze des Archon Draco (620 v. Chr.) nicht abhalfen. Bei der allgemeinen Mistimmung suchte der Eupatride Kylon, der Schwiegersohn des Tyrannen Theagenes von Megara, von diesem untersttzt sich im Jahre 612 der Akropolis zu bemchtigen, um die Tyrannis an sich zu reien. Sein Versuch milang, er selbst entfloh, seine Anhnger aber wurden unter Anfhrung des Alkmoniden Meg akles, zum Theil an den Altren der Enmeniden und anderen geheiligten Orten, gegen gegebenes Versprechen erschlagen. Wegen dieser Blutschuld wurde das Geschlecht der Alkmoniden aus An-trag des Kodriden Solon verbannt, die Stadt durch den aus Kreta herbeigeholten Priester Epimenides geshnt. Die von den Megarensern bei dieser Gelegenheit den Athenern genommene Insel Salamis wurde auf Betrieb des Solon wieder-erobert (598). Auch veranlate er die Betheiligung Athens an dem heiligen oder delphischen Kriege, welcher 595 von den Am-phictyonen gegen die Stadt Krissa und deren Hafenstadt Kirrha in Phocis wegen Beraubung delphischen Landes gefhrt wurde.

9. Hellas - S. 214

1876 - Frankfurt a.M. : Diesterweg
214 Die historische Zeit. Die Athener hielten nach dem Tode des edlen Kdros Niemand mehr fr wrdig, seine Stelle einzunehmen und schafften die Knigswrde ab. Sie nannten den Beherrscher, der anfnglich aus Kodros Stamme sein musste, fortan Archon, d. i. Ordner, Herrscher. 752 Bald wurde auch die Erblichkeit der Archontenwrde aufgehoben, und dieselbe o Gbr durch Wahl auf nur 10 Jahre verliehen, und noch spter wurden jhrlich 9 Archonten gewhlt. Nach dem ersten Archon, Eponymos, der Benamer, wurde das Jahr benannt: er hatte den Vorsitz bei samilienrechtlichen Sachen, so dass er gleicd-700 sam der Vater des ganzen Staates war und sa in der Knigs-Hall e" zu Ge-o.(Ehr. richt. Der zweite Archon, der König, Basileus, hatte die Religion und was damit zusammenhing, unter seiner Verwaltung, z. B. die Einleitung von Pro-zessen wegen Religionsverletzung u. s. w., auch er sa in der Ha ll e d es K-nigs, an der Sdseite des Marktes. Der dritte Archon hie Polemarch os und war der Kriegsvorsteher. Die 6 brigen Archonten hieen Thesmotheten, d. i. Gesetzgeber und hatten die Hut der Gesetze. Drkn. Die Archonten wurden nur aus den Adelsgeschlechtern, Enpatri-den. d. i. die Wohlgeborenen genannt, besetzt. Dieser Adel regierte nun mit Strenge und Hrte, so dass das Volk mit dem feinen, attischen Rechts-624 sinne bald nach geschriebenen Gesetzen verlangte. Der Archon Drkn v.chr.wnrde denn auch vom Adel mit der Abfassung einer geschriebenen Gesetzge-bung beauftragt. Er machte aber so harte Strafanstze, dass seine Gesetze verhasst wurden, und die Zwietracht zwischen Adel und Volk dadurch nicht aufhrte. Dr kn hatte auf alle Vergehungen die Todesstrafe gesetzt. Schon der ber-wiesene Miggnger musste sterben, und der Gemse- und Obstbieb musste gerade wie der Tempelruber und Mrder den. Aarum hie es, Drkon habe seine Gesetze nicht mit Tinte, sondern mit Blut geschrieben. Drakon erwiederte auf die Frcige, warum er die meisten Vergehungen mit dem Tode bestrafe, er glaube, dass die klei-nen Vergehungen diese Strafe verdienen, fr die groen aber habe er keine greren Strafen finden knnen. , . Das attische Volk zerfiel bald in 3 Parteien: das Gebirgsvolk, xm nrdlichen und stlichen Attika, die Diakrier, meist verschuldete, von Viehzucht lebende Leute, war demokratisch*) gesinnt; die von der Ebene nach dem Lande Megaris hin, die adeligen Gutsbesitzer, Pedier genannt, wnschten eine Oligarchie**); die Bewohner der Kste, die Paralier, welche von Schifffahrt, Fischerei und Seeverkehr lebten, verlangten eine gemischte Regierung. Khlon. Um diese Zeit wollte sich der Enpatride Kylon der Thrannis (s. 43) von Athen bemchtigen. Er war als Olympia-Sieger beliebt und suchte das Volk fr sich zu gewinnen, indem er ihm Erleichterung seiner drcken-den Schulden versprach. Am Tage der Jahresfeier feines Sieges zog er bekrnzt durch die Stadt nach der Burg, wurde aber von einer andern Partei der Eupatriden besiegt und entfloh zu feinem Schwiegervater Thea-genes, dem Tyrannen von Megari's; ein Theil feiner Anhnger aber wurde an den Altren der Enmeniden, zu denen sie geflchtet waren, am Fue der Akrbpolis getdtet. Die Familie der Alkmoniden s. A. 1 war besonders betheiligt an diesem Frevel. Soln und Epimenides Der Schwiegervater des Kyln begann einen Rachekrieg gegen die Athener und nahm ihnen die Insel Salami's weg. Nachdem sie einen . *) Eine Demokratie ist eine Volksherrschaft. **) Eine Oligarchie ist eine Herrschaft weniger Vornehmen.

10. Teil 1 - S. 24

1911 - Leipzig : Quelle & Meyer
24 Die Griechen denn wenn er nicht bezahlen tonnte, so durfte sein Glubiger erst die Familie des Schuldners und dann ihn selber als Sklaven auer Landes verkaufen. So ging der Stand der freien Bauern (Geomoren) langsam der Vernichtung entgegen, während sich ein neuer Stand von Handwerkern und Kaufleuten bildete (Demturgen), die meistens in der Stadt wohnten. Parteikmpfe Allmhlich aber wurden die Verhltnisse unertrglich, und etwa um die Mitte des 7. Jahrhunderts begannen innere Zwistigkeiten, in denen meist Geomoren und Demturgen gegen den Adel zusammenstanden. Besondere (Erbitterung erregte es, da allein die Adligen die Gerichtsbarkeit hatten und das Recht kannten; wenn sie nun richteten, so meinte das Volk immer, es wrde benachteiligt und der Richter spreche nach seinem Gutdnken Recht. Daher verlangten sie geschriebene Gesetze, damit jeder wisse, was rechtens sei, und das muten schlielich die Adligen ihnen bewilligen. 624 bekam der esgsng Eupatride Drakon den Auftrag, das geltende Recht aufzuschreiben. Dieses aber war sehr hart und kannte nur schwere Strafen. Daher sagten die Athener spter, Drakons Gesetze seien mit Blut geschrieben, und noch heute bezeichnet man eine strenge Maregel wohl als ein drakonisches Gesetz, viel aber half es nicht, da das Volk seinen Willen bekam, bald war es wieder unzufrieden, und diese Unzufriedenheit wollte ein vornehmer Zhann, der Eupatride Nylon Kylon, benutzen, um sich zum (Tyrannen zu machen. Aber die Adligen waren auf ihrer Hut; Kylon ward geschlagen und entging seiner Hinrichtung nur durch die Flucht. Seine Anhnger hatten sich in die Tempel geflchtet, wo man ihnen nichts anhaben durfte. Um sie herauszulocken, versprachen ihnen die Adligen Verzeihung; aber als sie daraufhin ihren Zufluchtsort verlieen, wurden sie alle totgeschlagen, hauptschlich auf Betreiben des mchtigen Geschlechtes der Alkmeoniden, das deshalb noch lange den Athenern als mit einer Blutschuld beladen galt. Trotz ihres Sieges waren aber die Adligen doch allmhlich klug genug geworden, um zu sehen, da es so nicht weiter gehe, und als nun wieder Streit ausbrach, da einigten sich beide Parteien dahin, einen Schiedsrichter zu whlen, der den Staat ordnen und die streitenden Parteien vershnen sollte. Schiedsmann 3hte Xdahl fiel auf den Eupatriden Solon, einen Mann in mittleren Verrngensverhltnissen, der dem Staate treu gedient hatte und wegen seiner Gerechtigkeit allgemein geachtet war; er wurde zum obersten Archonten bestellt. Solon wute wohl, wo die lvurzel des bels 594 atifung *a9' und darum verordnete er zu allererst, da alle Schulden ab und tot sein sollten. Damit befreite er auf einmal alle die armen Bauern, die hrige oder Sklaven der Herren geworden waren, bei denen sie Schulden gemacht hatten; und damit solche Zustnde nie wiederkehrten, verordnete er ferner, da hinfort niemand mehr seiner Schulden wegen in die Sklaverei verkauft werden drfe. Aber Solon ging noch einen groen Schritt weiter. Wenn er auch selber ein Adliger war, so hatte er doch eingesehen, da es nicht gut sei, wenn der Adel allein regiere: jeder Brger sollte vielmehr Anteil am Staate haben,

11. Lehrbuch der alten Geschichte für die oberen Klassen höherer Lehranstalten - S. 12

1886 - Hannover : Meyer
12 621 Jahre 621 den ersten Archonten Drakon, ein für alle gültiges Strafrecht abzufassen. Diese Gesetze waren im Interesse des Adels sehr streng (auf Diebstahl stand Todesstrafe, der Schuldner konnte wie ein Sklave verkauft werden), so daß das enttäuschte und erbitterte Volk murrte, die Gesetze seien „mit Blut geschrieben". Diese innere Gärung benutzte der Eupatride Kylon, um sich mit Hilfe semes Schwiegervaters, des Tyrannen Theagenes von Megara, der Tyrannis (= Alleinherrschaft) zu bemächtigen; er besetzte die Akropolis. Aber der gemeinsamen Gefahr gegenüber verbanden sich Adel und Volk und belagerten die Burg. Kylon flüchtete und seine Anhänger übergaben die Feste unter der Zusage freien Abzuges, wurden aber an den Altären der Erinnyen aus Antrieb des Alkmäoniden Megakles, des ersten Archonten, niedergestoßen. Dieser ^reubruch erbitterte das Volk; es wandte sich gegen die Tempelschänder und erwirkte die Verbannung des ganzen Geschlechts der Alkmäoniden. Auf Solons Antrag wurde die Stadt durch Opfer feierlich entsühnt. Durch diese Vorgänge war der Zwiespalt und die Uneinigkeit der Bürgerschaft noch vermehrt worden, und daher benutzte Theagenes von Megara diese Spaltung und besetzte Salamis. Der Versuch der Athener, die Insel wiederzugewinnen, war erfolglos. Durch den Verlust des wichtigen Eilandes hart vor dem Hafen Athens wurde der Handel gelähmt, und die Not nahm überhand. Um die Klagen der Verzweiflung zu ersticken, verbot der Adel bei Todesstrafe, von der Wiedereroberung der Insel zu sprechen. So stand Attika unmittelbar vor einer Revolution. Der Retter des Staates war Solon. § 6. Das Archontat und die Verfassung des Solon. Solon, aus dem Geschlechte der Kodriden, erbarmte sich der sozialen Not seines Volkes und feuerte, das Verbot nicht achtend, feine Landsleute durch eine Elegie an, Salamis zurückzuerobern. Die Enpatriden ließen die Expedition zu: Salamis ward genommen, die Megarer wurden auch zu Laude vou den Athenern unter Führung des Pisistratus geschlagen. Durch diesen Krieg war natürlich die Schuldenlast des kleinen Mannes gewachsen und die Not immer drückender geworden. Daher erwählten die Eupatrideu den Solon für das Jahr 594 zum ersten Archonten und Beauftragten ihn mit der sozialen Reform. Die Abschüttelnng der Schuldenlast des verarmten Bauernstandes war eine dreifache: 1) die Schulden auf Leibeshaft erließ Solon; 2) die Abtragung der andern Schulden erleichterte er dadurch, daß er den Münzfuß herabsetzte (73 alte Drachmen waren an Wert gleich 100 neuen) und die Schulden nach ihrem Nominalwert in neuer Münze zahlen ließ; 3) alle Geldbußen an den Staat wurden erlassen. H Als Solon diese große Reform vollendet hatte, war sein Amtsjahr um, und so legte er sein Amt nieder, indem er die Aufforderung, sich der Tyrannis zu bemächtigen, zurückwies. Dadurch erwarb er sich das Vertrauen

12. Griechische Geschichte bis zum Tode Alexanders des Großen, Römische Geschichte bis zum Tode des Augustus - S. 13

1904 - Breslau : Hirt
Von den ltesten Zeiten bis zu den Perserkriegen. Athen. 13 stadt Athen das Brotgetreide vom Schwarzen Meere zufhrten, glich das Land einem Garten mit Weinbergen, Oliven- und Feigenpflanzungen: am Hymettus gewann der Imker berhmten Honig. Die Athener liebten das Landleben und hielten sich, auch als Athen die schnste Stadt Griechen-lands geworden war, gern auerhalb ihrer Mauern auf. 7. Aus der ltesten Geschichte. Die Bewohner Attilas erzhlten von sich, sie seien Ureinwohner (Antochthonen) ihres Landes und htten in den ltesten Zeiten viele kleine Gemeinwesen gebildet, bis Theseus sie ge-einigt und Athen zur Hauptstadt des Landes erhoben habe. Nach ihm htten bis auf Kodrus Könige regiert. Als dieser in einem Kampfe gegen die Lazedmonier gefallen, habe man nach ihm niemand mehr des Knigs-namens wrdig gefunden und sich einen Archonten gewhlt, der anfangs auf Lebenszeit gewhlt sei und immer dem Hanse des Kodrus angehrt habe. Spter sei die Zeit der Amtsdauer auf zehn Jahre beschrnkt worden, endlich habe man neun Archonten nebeneinander gewhlt, die nur ein Jahr im Amte blieben und auch aus anderen als der kniglichen Familie genommen wurden. Diese Einrichtung erhielt sich. Gegen Ende des siebenten Jahrhunderts herrschte Not in Attila; man hatte die Insel Salamis an die Bewohner von Megara verloren, das Land war in Parteinngen zerrissen, die Bauern waren den reichen Grund-Besitzern, den Eupatriden, verschuldet. Nach dem bestehenden Rechte verlor, wer seine Schulden nicht zahlen konnte, nicht nur Haus und Hof, sondern schlielich auch die Freiheit und wurde als Sklave verkauft. Die 'Gesetze waren nicht aufgeschrieben; der Reiche kannte sie wohl, der Arme nicht. Dieser Not abzuhelfen beschlossen die Bewohner von Attika im Jahre 620 einen Mann zu whlen, dessen Aufgabe es sein sollte, die -Gesetze aufzuzeichnen. Der Gewhlte hie Drakon; er fhrte den ihm gewordenen Auftrag aus, aber seine Gesetze misielen wegen der Hrte ihrer Strafbestimmungen; man sagte von ihnen, sie seien mit Blut ge-schrieben. 8. Solon. In Solon fanden sie endlich den Mann, dessen sie bedurften. Solon war ein Nachkomme des Kodrus, er hatte aus groen Reisen die Welt gesehen und sich um Athen schon dadurch ein groes Verdienst erworben, da er Salamis zurckerobert und attische Bauern auf foer Insel angesiedelt hatte. Man nannte ihn einen Weisen. Solon also bernahm im Jahre 594 als Archont die Aufgabe, den Frieden zwischen den hadernden Parteien des Landes herzustellen. Er erleichterte zuerst den Bauern die Last ihrer Schulden und gab darauf dem Volk eine Verfassung. Er teilte die Einwohner nach ihrem Vermgen in vier Klassen ein, die Mitglieder der ersten Klasse muten wenigstens 500 Scheffel Getreide oder 500 Ma l ernten und hieen danach Fnfhundertscheffler, die zweite Klasse bildeten die Ritter, die dritte die Spannbauern, die vierte die Tagelhner. Die Mitglieder der beiden ersten Klassen dienten im Krieg als Reiter, die der

13. Leitfaden für den Unterricht in der Geschichte des Altertums - S. 38

1891 - Berlin : Grote
38 Griechische Geschichte. besaen hchstens die Reichsten dort ein Haus zu lngerem oder krzerem Aufenthalte, um ihre Rechte am Regimente auszuben. Die attische Bevlkerung war seit alter Zeit in vier Phyleu, jede zu drei Phratrien, jede Phratrie zu dreiig Geschlechtern eingeteilt. Daneben gab es ebenfalls seit alter Zeit in Attila eine zweite Klasseneinteilung in Eupatriden (Adel, das heit die Nach kommen der alten Gaufrsten), Geomoren (Bauern, die ein zur Ernhrung ihrer Familie ausreichendes Grundstck selbst beackerten und auf dem Lande wohnten) und D e m i u r g e u (Handwerker, welche Handel und Gerbe trieben und hchstens nebenbei ein kleines Grund-stck bewirtschafteten). der ihr Verhltnis zu den Phylen ist nichts Sicheres bekannt. 44 Die Regierungsform des attischen Staates hat sich im Lause von Jahrhunderten nur wenig und nur langsam und allmhlich ge- form, ndert. Nach der Ansicht der Alten bestand bis zum Tode des Kodros die Monarchie. Etwa 1069 v. Chr. wurde Athen Republik: anstatt eines Knigs stand nun ein A r ch o n an der Spitze, aber aus Lebenszeit und aus dem Hanse des Kodros. Im Jahre 752 wurde die Amtsdauer dieses Archon aus zehn Jahre beschrnkt, 712 wurden alle Eupatriden zu diesem Amte zugelassen, 683 trat die wichtige Vernderung ein, da statt eines Archon neun gewhlt wurden mit einjhriger Amtsdauer. Diese berlieferung enthlt wohl folgende geschichtliche Thatsachen: Nach Kodros' Tode bestand zwar das Knigtum fort, aber es wurde ab-hngig vom Adel, aus dem der Beirat des Knigs gebildet war, dessen Willen der Fürst ausfhren mute, und dem er verantwortlich wurde. Mglicherweise trat an Stelle der Monarchie zunchst eine Oligarchie der Mitglieder des kniglichen Hauses; es kann aber auch der ber-gang von der Monarchie in die Adelsherrschaft ohne diese Zwischen-stufe sich vollzogen haben. Diese Landedelleute (Eupatriden) waren die allein vollberechtigten Brger des athenischen Staates; aus ihnen wurden die Beamten, vor allem die Archonten gewhlt. Sie waren ursprnglich die einzigen Kenner und Ausleger des Rechts und hatten die Verwaltung des Gottesdienstes. Als die Regierungsgewalt den neun Archonten bertragen wurde, behielt der erste (Archon, oder Archon Eponymos genannt, dessen Name an der Spitze der unter seiner Amtsfhrung in die Stammrolle und Brgerliste der Demen Eingetragenen stand, und nach dem die Jahresdatierung erfolgte) nur den Vorsitz in dem Kollegium und die Oberaussicht der das

14. Das Altertum - S. 47

1913 - Münster (Westf.) : Schöningh
47 - chonten (spter genannt Archon Epnymos, Jahresarchon). Das Amt Di Archonten. des Knigs wurde stark beschnitten und auf Kultus und Leitung des Areopags beschrnkt und so fortgesetzt im Knigsarchon (Archon Basiles); fr Zwecke der Kriegfhrung wurde eine dritte Archontenftelle (Archon Polemarchos) abgezweigt. Nachdem schon frher die lebenslngliche Amts-daner auf 10 Jahre verkrzt war, wurde sie 682 noch weiter auf 1 Jahr beschrnkt und die Zahl der Archonten zum Zweck der Rechtspflege um 6 Rechtssetzer oder Thesmotheten vermehrt, so da es fortan 9 Archon-ten gab. Die gewesenen adligen Archonten setzten den Areopg zusammen, Areopag. der die Oberaufsicht der den Staat und die Sitten und auerdem die Blutgerichtsbarkeit hatte. Er ernannte auch die Behrden, so da die aristokratische Klassenherrschaft ohne eine Revolution unumstlich war. Aristoteles.sagt darber in seinem Buch vom Staate der Athener": Wirtschaftliche Folgen. Die damalige Verfassung war durchaus ein Regiment weniger Bevor-zugter. Insbesondere muten, während der gesamte Grund und Boden des Landes sich in den Hnden weniger Besitzer befand, die Armen mit Weib und Kind den Reichen geradezu Frondienste leisten. Man nannte sie Hrige oder Sechstleute. Auf ein Sechstel nmlich belief sich ihr Anteil an dem Ertrage der Felder, die sie fr die Reichen bearbeiten muten. Fr die richtige Ablieferung der brigen fnf Sechstel Hafteten sie und ihre Kinder mit ihrem Seibe. Denn bis auf Solon, der der erste war, der sich des Volkes annahm, waren die Schuldner den Glubigern mit ihrer Person haftbar. Dieser Frondienst war fr das Volk das Drckendste und Bitterste an den Verfaffungszustnden, jedoch nicht der einzigste Grund zur Unzufriedenheit: es Hatte, wie man nicht anders sagen kann, berhaupt keine Rechte." Es kam hinzu, da damals in Athen die Geldwirtschaft entstand, was sr die wirtschaftlich Schwcheren mit groem Nachteile verbunden war; das Geld war noch knapp, aber die Zinsen waren hoch. Zudem waren die Adligen Richter in eigener Sache und willkrliche Ausleger uugeschrie-bener Gesetze. Die gegen 621 ausgeschriebene Gesetzgebung Drakons Drakon. befriedigte nicht wegen des noch aus alter Zeit stammenden auerordentlich 621 strengen oder blutigen" Strafrechtes. Die gleichzeitige Berfa ff ungs-nderung kam nur den Reichen zugute, da der schuldenfreie Grundbesitz das Ma der politischen Berechtigung bestimmen sollte. Die Stimmung des Volkes war der Tyrannis gnstig; gleichwohl scheiterte ein dahingehen-der Versuch des Adligen Kylon im Jahre 612. Kylon. Gegenber dem stets noch wachsenden Unwillen des Volkes konnte die Adelspartei nur durch rechtzeitige Nachgiebigkeit die Tyrannis ver-

15. Lehrbuch für den ersten Unterricht in der griechischen und römischen Geschichte - S. 20

1894 - Bamberg : Buchner
20 Griechische Geschichte. staatliche Mittelpunkt Attilas geworden war, wuchs es schnell der die nchste Ansiedlung um den Burgselsen hinaus; denn die adeligen Grund-befitzer, die Eupatriden, verlegten ihren Wohnsitz nach Athen, um Anteil an der Regierung zu gewinnen. An der Spitze stand freilich noch Jahr-hunderte lang ein König, aber die Gerichtshfe, vor allem der einflureiche Areopag, wurden von den Eupatriden besetzt und die Befugnisse des Knigs mehr und mehr beschrnkt. Besonders geschah dies nach der Zeit des Knigs K o d r u s, der gegen die aus dem Peloponnes vordringenden Dorier 1068 den Heldentod erlitten haben soll. Doch blieb der Knigs-titel noch bestehen, selbst dann noch, als um die Mitte des 8. Jahrhunderts (752) der oberste Beamte des Staates nur auf zehn Jahre gewhlt und ihm als Beirat ein Feldherr (Polemarchos) und ein Staatsmann (Archon) an die Seite gestellt wurde. Nach weitern 7 X 10 Jahren (682) wurden diesen drei Beamtenl) noch sechs andere als ,Rechtssetzer' (Thes-motheten) beigegeben. Alle neun fhrten von da an den gemeinsamen Titel Archonten und wurden alljhrlich aus der Zahl der Eupatriden neu gewhlt. So war Athen aus einer Alleinherrfchaft oder Monarchie zu einer Adelsherrschaft oder Aristokratie geworden. Drakon und Solon. Die Eupatriden pflegten ihre Landgter an unbemittelte Brger zu 28 verpachten. Diese muten als Pacht einen so groen Teil (5/e) des Ertrages an ihre Gutsherrn abliesern, da ihnen oft kaum der ntige Unterhalt und die Mittel zur Bestellung der neuen Saat brig blieben. Da die Land-Wirtschaft berdies durch den ausblhenden Handel gedrckt wurde, gerieten die Pchter und nicht minder die Kleinbauern, die ihr eignes Gtchen bewirtschafteten, in Schulden. Aus Schuldnern wurden sie Knechte und Leibeigene ihrer Glubiger, der Eupatriden, von denen sie sogar als Sklaven ins Ausland verkaust werden dursten. Dieser Not der Bauern-schast, wodurch der Bestand des Staates selbst bedroht war, suchte zuerst Drakon (621) zu steuern, indem er die Willkr der Adeligen durch geschriebene Gesetze einschrnkte. Allein das bel war schon so weit gediehen^ da es nur durch ein Gewaltmittel geheilt werden konnte.. Dies Wagnis 594 gelang dem Archonten des Jahres 594, Solon, der mit einem Schlag die Last des Volkes abschttelte (Seisachtheia), dadurch da er anordnete: alle Schulden sind erlassen, die wegen berschuldung als Sklaven verkauften attischen Brger werden losgekauft, fortan darf niemand mehr Schulden *) Der 1. Archont, nach dem die Athener das Jahr benannten, hie Archon epony-mos, der 2. Basileus (== König), der 3. Polemarchos.

16. Alte Geschichte für die Anfangsstufe des historischen Unterrichts - S. 42

1873 - Berlin : Weidmann
— 42 — hundert v. Chr. zählt berühmte Tyrannen: so Cypselus und Periander in Korinth, Theagenes von Megaris, Orthagoras und Clisthenes von Sicyon, Pittacns von Mitylene, Polykrates von Samos n. a. m. Die Herrschaft eines solchen Tyrannen war oft ebenso glänzend wie unruhig und gefahrvoll, denn ihn umlauerte Mord und Aufruhr, und seine Regierung war selten von langer Dauer. — ©o entwickelte sich das Leben der Griechen in freiester Mannigfaltigkeit, aber immer blieben die Griechen sich bewußt, daß sie eine einzige, zusammengehörige, allen Barbaren überlegene Nation seien. Athen. Solo» 594. Athen hatte seit Kodrus' Opfertode (§ 19) im Jahre 1068 keine Könige mehr gewollt, weil keiner würdig sei, ihm nachzufolgen. Statt dessen hatte es einen Archonten auf sj Lebenszeit, den man aber immer aus Kodrus' (Nestors) Geschlecht wählte. Endlich 682 ging man dazu über, neun , Archonten zu wählen, die man jährlich wechselte. Auch hier war also eine Herrschaft der Edlen, eilte Aristokratie, und zwar wurde sie allmählich immer drückender und gewaltsamer. Die Bevölkerung aber von Attika, theils aus Ackerbauern, theils aus Schiffern und Handelsleuten bestehend, beklagte sich über den Druck, den die Reichen auf ihre in Schulden^ gerathenen Mitbürger ausübten. Sie erlangte auch, daß ein Mann erwählt wurde, der die herkömmlichen Rechtsbräuche auszeichne, damit sie vor der Willkür des Adels geschütztwäre. Dieser aber, Drakon, schrieb seine Gesetze so streng und so sehr zu Gunsten seiner adligen Standesgenossen, daß man später wohl gesagt hat, sie seien mit Blut geschrieben gewesen. Endlich, als die Noth am höchsten gestiegen, wurde L>olon, aus Kodrus' Geschlecht, erster Archon im Jahre 595. Dieser hatte sich seinen Mitbürgern durch eine kühne That bemerkbar gemacht. Ein Tyrann des benachbarten Megaris hatte den Athenern, als innere Unruhen ihre

17. Geschichte des Altertums - S. 15

1903 - Wolfenbüttel : Zwißler
Erster Zeitraum. Das Zeitalter der Wanderungen und der Gesetzgebung. 15 Anfangs bestand auch in Attika eine Knigsherrschaft, als deren Grnder ebenfalls Thesens galt. Der letzte König soll der schon erwhnte Kodrns gewesen sein. Auf die Regierung hatten schon frh die Adelsgeschlechter, oder wie sie in Athen hieen, die Enpatriden, groen Einflu, welche die Macht der Könige immer mehr beschrnkten und allmhlich ganz abschafften. An die Stelle der Knigsherrschaft trat nun die Adels Herrschaft: aus einer Monarchie war Athen eine Republik mit aristokratischer Verfassung geworden. Aus den Eupa-triden wurden jhrlich 9 Archonten (oder Herrscher) auf je ein Jahr gewhlt, welche den Staat regierten. Die Adligen beuteten ihre Macht mit rcksichtsloser Strenge und Hrte aus. Besonders den Bauernstand, der ganz von ihnen abhngig war, lieen sie ihre Macht fhlen. Sie legten den Bauern hohe Steuern auf, so da diese bald ganz verarmten und sich gezwungen sahen, von den Gutsherrn Geld zu leihen. Dadurch kamen sie aber erst recht in arge Bedrngnis, denn wenn sie nicht bezahlen konnten, hatte der Herr das Recht, ihnen nicht nur ihr Besitztum zu eut-reien, sondern auch sie selbst samt ihren Familien als Sklaven zu verkaufen. Aber auch die andern Stnde hatten unter der Herrschaft des Adels zu leiden. Besonderen Unwillen erregte es, da die Adligen im Besitze aller staatlichen Rechte waren und allen andern die Beteiligung an der Verwaltung des Staates versagten. Dazu kam, da es in jener Zeit, wo man von der Schrift berhaupt noch wenig Gebrauch machte, keine geschriebenen Gesetze gab und die adligen Richter dadurch Gelegenheit hatten, die Gesetze willkrlich zu handhaben und ungerechte Urteile zu fllen. Ungestm erhob sich daher im Volke das Verlangen nach einer Besserung seiner Lage und Aufzeichnung der Gesetze. Als die Unzufriedenheit wuchs, beauftragten die Adligen den Archonten Drakon 621 mit der Abfassung eines Gesetzbuches. Aber die Gesetze dieses Mannes waren so streng, da man von ihnen sagte, sie seien mit Blut geschrieben. Infolge davon wuchs die Unzufriedenheit des Volkes nur um so mehr. Schon war der attische Staat durch Parteikmpfe und die Ver-schuldung der kleinen Grundbesitzer dem Untergange nahe, als Selon mit einer neuen Gesetzgebung auftrat, die das Gemeinwesen rettete. Obwohl derselbe dem hchsten Adel angehrte, so besa er dennoch das volle Vertrauen des Volkes; auch hatte er sich um die Wiedereroberung

18. Leitfaden der Weltgeschichte - S. 34

1873 - Heidelberg : Winter
34 Kap. 36. Die Verfassung Colons. Diese wurde in vier Phylen oder Stmme eingetheilt, innerhalb welcher sich wieder drei Stnde fanden: die adeligen Grundbesitzer, Eupatriden genannt, zinspflichtige Ackerbauern (Geomoren) und Handwerker (Demiurgen). Seine Nachkommen regierten als Könige das Land. Der letzte derselben war ftobnts, der bei einem Einfall der Dorer in Attika durch seinen Selbst-ausopferungstod das Vaterland rettete. Ein Thronstreit, der sich- zwischen den Shnen des Kodrus erhob, be-1068 stimmte die Eupatriden, das Knigthum abzuschaffen und durch Errichtung des A r ch o n t a t s eine aristokratische Regierung einzu-fhren. Lange Zeit stand dann an der Spitze der Regierung Ein lebenslang-licher rchon aus der Familie des Kodrus; in der Folge aber (752) wurde die Dauer des Archontats auf 10 Jahre beschrnkt, und vom Jahre 682 an whlte man neun jhrlich wechselnde Archonten aus verschiedenen Adelsfamilien. Zur Beruhigung des vom Adel mit Willkr behandelten und dehalb unzufriedenen Volks sollte im Jahre 624 die Gesetzgebung des Drako dienen. Weil sie aber auf das geringste Vergehen den Tod setzte, so da man sagte, sie sei mit Blut geschrieben, und eigentlich nur auf Befestigung der Adelsherrschaft berechnet war, so entstand ein Volksaufstand gegen die Eupatriden und daraus ein langjhriger, von Seite der letztern mit Fre-veln verbundener Parteikampf, bis es endlich Selon, einem Kodriden, gelang, die Unzufriedenheit der untern Stnde durch Nachla der Schuldenlast (Sei-sachtheia) zu beschwichtigen und die Parteien zu vershnen. Hierauf gab er 594 als Archon dem Staat eine neue Verfassung, durch welche die bisherige Aristokratie in eine gemigte Demokratie verwandelt wurde. Die Grundzge der solonischen Verfassung sind folgende: 1. Brger wurde man durch Geburt (aus der Ehe eines attischen Brgers mit einer attischen Brgerin) oder durch Einbrgerung mittels Vottsbeschlusses. Der dritte Stand, die Handwerker, hatten kein volles Brgerrecht. Die Sclaven waren durch die Gesetze vor Mihandlung geschtzt. Die Erziehung (bis zum 16. Jahre im Aelternhause, von da bis zum 18. Jahre in ffentlichen Gymnasien) erstrebte gleich-- mige Ausbildung des Leibes und Geistes. Mit dem 18. Jahre trat Mndigkeit ein und zweijhriger Kriegsdienst (meist in den Grenzfestungen); mit demi 20. erhielt man Stimmrecht in der Volksversammlung, mit dem 30. das Recht zum Eintritt in die Helia, d. i. in das Geschwornengericht. 2 Die Brger waren in vier Vermgens flssen getheilt, auf denen ihr An theii an den Rechten und Pflichten des Staates und ihre Verpflichtung zum Kriegs- ^ 3" ^Die^ hchste Staatsgewalt war bei der V 0 lfs versa m mlung, die nach Stimmenmehrheit entschied und die Beamten whlte. Die jhrlichen Archonten wur-den aus der eisten Klasse gewhlt. Der jhrlich sich erneuernde Rath der Vierhun-dert war ein stehender Volksausschu, der die Antrge an die Volksversammlung vorbereitete. Der Areopag oder oberste Gerichtshof, dessen Beisitzer aus den ge-wesenen Archonten auf Lebenszeit gewhlt wurden, urtheilte in peinlichen Fllen und batte die Aufsicht der den (Kultus und die Sitten. Auerdem gab es auch vier Ephe-ten- oder untere Appellationshfe. Aus den 6000 Mitgliedern der schon erwhnten Helia, die jhrlich neu gewhlt wurden, besetzte man durch das Loos die Niedern Gerichtshfe. (2.) Nachdem sich S 0 l 0 n von den Athenern hatte versprechen lassen, bm-nen zehn (nach andern binnen hundert) Jahren nichts an dieser Verfassung zu ndern, gieng er auf Reisen. (Auf diesen kam er auch zum König Krsus nach Lydien s. Kap. 13.) Aber in seiner Abwesenheit gedeihen die Politl-560 schen Parteien wieder in Streit, den |Jtfi|hatu0 am Ende dadurch unterdrckte,

19. Lehrbuch der allgemeinen Geschichte für höhere Unterrichtsanstalten - S. 73

1872 - Hannover : Hahn
73 fr das Wohl feines Vaterlandes sich selbst aufgeopfert habe (um 950). Nach diesem Opfertode des Kodrus, setzt die Sage hinzu, htten die Athener Keinen mehr des Knigthums wrdig gefunden und daher diese Wrde abgeschafft. Seit dieser Zelt stand Athen unter Archonten, die, aus dem Hause des Ko-drus stammend, anfnglich lebenslnglich mit der obersten Ge-mit betraut wurden. In der Folgezeit (seit etwa 682 v. Chr.) wurde die oberste Leitung des Staates an neun vom Volke jhrlich gewhlte Archonten bertragen. 3) Das athenische Volk zerfiel ursprnglich in zwn Klassen oder Stnde: altadeliche G esch lech ter(Eupatriden)die groen Grundbescher, und die freien Gemeinen, zu denen die kleinen Grundbesitzer (Geomoren) und die Handwerker (Demiurgen) zhlten. Die Macht und allmhlich auch fast aller Besitz war in den Hnden des Adels, aus denen die Archonten gewhlt wurden, während die Gemeinen unter dem fchweren Drucke der Aristokratie immer mehr verarmten. Daraus entstanden gefhrliche Unruhen, die zu entfernen man den Archonten Drakon (624) mit Abfassung schriftlicher Gesetze beauftragte. Aber feine Gesetze waren so strenge, da sie mit Blut geschrieben hieen, indem selbst auf geringere Vergehen, wie Feld- und Gar-tendiebstahl, die Todesstrafe gesetzt war. Nach neuen Unruhen und Parteinngen wandten sich alle Verstndigen des Volkes einem andern Brger zu, dem Solon, einem Eupatriden, der durch Weisheit, Tugend und Erfahrung das allgemeine Vertrauen verdiente. 4) Dieser weise Mann wurde im Jahre 594 v. Chr. zum 594 ersten Archon gewhlt und beauftragt, durch eine neue Gefetz- ^Chr. gebung den Frieden zwischen Adel und Volk herzustellen. Er ging bei der Abfassung derselben von dem gerechten und verstndigen Grundsatze aus, da im Staate alle Brger im Wejent-lichen einander gleich sein, aber die politischen Rechte und Pflichten der Einzelnen nach ihren Leistungen und ihrer Wr-digkeit sich richten sollten. Auch war er der Ansicht, da nur bei einer freien Entwicklung aller Krfte des Menschen fr das Wohl und den Ruhm eines Volkes wahrhaft gesorgt werden knne. 5) Svlon's vorzglichste Anordnungen sind: 1. Um der verderblichen groen Ungleichheit des Vermgens entgegen zu arbeiten, ermigte er die Schuldzinse, aber auch'die Schuldcapitale selbst, letzteres dadurch, da er durch eine Vernderung des Mnzfues den Geldwerth zu Gunsten der Schuldner erhhte, wodurch diesen bei der Heim-zahlung ihrer Schuld etwa ein Drittel erlassen war. Zu-gleich muten alle Schuldner, welche wegen Zahlungsun-fhigfeit nach bisherigem strengen Rechte den Glubigern als

20. Geschichte für Mittelschulen und ähnliche Lehranstalten der Provinz Sachsen - S. 10

1903 - Wiesbaden : Behrend
10 . Athen. 1. Das Land. Ganz anders als in Lakonien entwickelten sich die Verhltnisse inattika, dem Lande der Athener. Zwar lieferten die Berge hier kostbaren Marmor, auch Silber wurde gewonnen; aber fr den Ackerbau war der kalkige Boden nicht sonderlich geeignet. Gerste, Wein und Olivenl waren die Haupterzeugnisse desselben. Jedenfalls reichte der Ertrag nicht aus, eine zahlreiche Bevlkerung zu ernhren. So wurden die Bewohner schon frh zum Gewerbeflei und besonders zum Handel gezwungen, fr welchen auch mehrere Buchten vortreffliche^ Hfen abgaben. Der bedeutendste war der spter so berhmt gewordene Piraus. 2. Die ltere Zeit. Die Bewohner von Attila fhlten sich alle eine Stammes, doch herrschte bei ihnen in lterer Zeit groe Rechtsungleichheit. Ursprnglich hatte es auch in Athen Könige gegeben; aber die Knigswrde war bald abgeschafft worden. Die groen Grundbesitzer, die sich Eupatriden (d. h. von vornehmen Vtern Abstammende) nannten, hatten sie beseitigt, um die Herrschaft an sich zu reien. Die aus ihnen gewhlten Be-amten regierten den Staat ganz allein, und damit recht viele zu hohen Amtern kommen knnten, wurden schlielich alle Jahr neun Regierende^ Archonten, gewhlt. Diese und die anderen Beamten konnten ganz nach Willkr verfahren; denn geschriebene Gesetze gab es nicht. Sie bedrckten das brige Volk fehr. Da damals noch wenig Geld umlief, fo' waren die herrschenden Eupatriden durch ihren Grundbesitz die reichen Leute; die Be-herrschten, die Kleinbauern, Gewerbetreibenden und Tagelhner, befanden sich dagegen meistens in der drckendsten Lage. Sie waren zum Kriegs-dienste oerpflichtet, muten sich während der Feldzge selbst verpflegen und gerieten darnm leicht in Schulden. Geld leihen konnten sie dann natrlich nur bei den Eupatriden. Der Zinsfu war auerordentlich hoch, 12 16 /0, und das Schuldrecht sehr hart; denn der Glubiger durfte sogar den Schuldner in die Sklaverei verkaufen. Von diesem,Rechte wurde sehr hufig Gebrauch gemacht, und gerade das erbitterte die rmern sehr; waren doch diese Schulden vielfach im Dienste des Vaterlandes entstanden. Die Nichteupalrideu drngten lange vergebens auf Besserung ihrer Lage. Ein-mal war dem Drngen zum Scheine nachgegeben worden. Ein Eupatride namens Drakon wurde mit der Abfassung von Gesetzen beauftragt. Man wei der seine Ttigkeit sehr wenig. Jedenfalls befriedigte sie aber die Unterdrckten nicht, erbitterte sie sogar noch mehr; denn Drakon kannte nur eine Strafe, die Todesstrafe. (Diese war auch fr die kleinsten Vergehen angesetzt, wie fr Felddiebstahl, und solchen begingen natrlich nur arme Leute, meist gewi aus Not). Seine Gesetze waren mit Blut geschrieben". 3. Die Gesetzgebung des Slon. 594. Als es so nicht mehr weiter ging, wurde schlielich einer der Vornehmsten, Solon, mit unbeschrnkter Bollmacht zur Abfassung von Gesetzen ausgestattet. Er war der angesehenste Mann in Athen und ist sogar den sieben Weisen Griechenlands zugezhlt worden. Solon hatte der Baterstadt schon einen groen Dienst geleistet. Seiner Umsicht und Tatkraft ver-dankte sie die Wiedereroberung der wichtigen Insel Slamis, die von der Nachbarstadt Megara in Besitz genommen war; von ihr aus konnte der Handel Athens gnzlich unterbunden werden. Solon war bemht, einen Ausgleich herbeizufhren. Sein erstes war, die Armen zu entlasten. Zum groen rger der