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1. Geschichte für Mittelschulen und ähnliche Lehranstalten der Provinz Sachsen - S. 136

1903 - Wiesbaden : Behrend
136 handelten dieselben als ihr Eigentum, denn die Shne teilten sie nicht selten unter sich. Diese Fürsten sowie -die Bischfe und manche bte hatten allmhlich in ihren Landschaften Hoheitsrechte bekommen und waren so selbstndige Surften geworden. Sie bildeten die R e i ch s st n d e und nahmen an den Reichstagen teil. Zu den Reichsstnden gehrten spter auch die Freien Reichsstdte. Aber wie die Fürsten sich vom Kaiser unabhngig gemacht hatten, so geschah es ihnen selbst von ihren eigenen Lehnsmannen, den Grafen und den Rittern. Auch die kleinen Lehen waren lngst erblich, und ihre Inhaber verweigerten den Fürsten oft den Gehorsam. Schlielich bildeten sich aus ihnen und den Landstdten die Land stnde, welche auf den Landtagen an der Regierung Anteil nahmen. 2. Gerichtswesen. Die selbstndigen Fürsten, Herren und Städte brachten auch bald das Gerichtswesen in ihren Bezirken an sich und richteten der ihre Untergebenen ganz beliebig nach verschiedenem Recht. Das von der Mitte des 12. Jahrhunderts ab in Halle und Stendal ausgebildete Recht wurde eine Quelle des deutschen Brgerrechts. Das Hallische und Stendaler (magdeburgische) Brger-recht verbreitete sich nach Osten der die Marken, Schlesien, Polen und Preußen. Harzische Städte, wie Halber st adt und Wernigerode, entlehnten ihr Recht der benachbarten Reichsstadt Goslar. Die erste und wichtigste Quelle deutscher Rechtsgeschichte ist der Sachsenspiegel, eine zu Anfang des 13. Jahrhunderts in schner deutscher Sprache abgefate Zusammenstellung des Land-, Stadt- und Lehusrechts. Das christlich-sreie Rechtsgefhl hat sich vom ppstlichen und rmischen Rechte losgemacht. Dies Rechtsbuch von unschtzbarem Werte ist aus der Gegend zwischen Harz, unterer Saale und mittlerer Elbe hervorgegangen. a) Folter. Grausam und barbarisch waren im Mittelalter die Strafen fr Vergehen. Leugnete der Angeklagte seine Schuld, so kam die Folter zur Anwendung. Man legte dem Unglcklichen Daumen- und Beinschrauben an, die ihm die Glieder derartig zusammen-preten, da das Blut hoch herausspritzte und die Knochen gequetscht wurden. Man hngte ihn mit den Hnden an der Decke auf und be-fchwerte die herabhngenden Fe mit schweren Gewichten, so da sich der Krper des Gemarterten unter grlichen Schmerzen ausrenkte. Wie mancher Unschuldige hat in dieser Not Verbrechen gestanden, an die sein Herz nie gedacht hatte, nur um durch Hinrichtung aus dieser entsetzlichen Qual befreit zu werden. Die Hinrichtung fand statt durch Aufhngen am Galgen (Galgenberg) oder auch mit Schwert und Beil. Vielfach wurde vorher zur Strafverstrkung der Krper verstmmelt, indem die Augen geblendet, Hnde oder Fe abgehauen, Nase und Ohren abgeschnitten wurden. Mancher Bsewicht mute auf dem Markte der Stadt an einem Schandpfahl, dem Pranger, stehen und sich von den Vorbergehenden verspotten lassen. b) Hexen. Die Folter wurde besonders gegen die Hexe n" gebraucht. Allgemein glaubte man, da es Frauen gbe, welche mit dem Teufel im Bunde stnden. Dieser verleihe ihnen die Kraft, Menschen und Haustieren Schaden zu-

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1. Geschichte für die Mittelschulen der Stadt Frankfurt am Main - S. 133

1906 - Frankfurt a.M. : Neumann
133 Leute auch von allerlei geheimnisvollen Vorgngen zu erzählen. Die Freigrafen nahmen aus allen Teilen Deutschlands Klagen entgegen und luden die Angeklagten vor. Erschienen diese, so wurden sie sofort abgeurteilt, blieben sie aus, so waren sie verfemt. Jeder Freischffe hatte dann das Recht und die Pflicht, die Strafe an dem Verfemten zu vollziehen, wo er ihn faffen konnte. Doch wurde solchen Vorladungen nur kurze Zeit wirklich Folge geleistet; denn es stellte sich bald die Un-Mglichkeit heraus, die Urteile zu vollstrecken. Zudem galten alle Frei-stuhle als gleichberechtigt. Der Angeklagte konnte sich ohne weiteres gegen den Klger an einen anderen Freistuhl wenden, und dann galt das Urteil des ersten nicht. Dadurch litt ihr Ansehen. Als viele Freisthle gar ein Geschft aus ihren Rechten machten, ging es fchnell mit ihnen bergab, und bald hatten sie nur noch rtliche Bedeutung. An ein-zelnen Stellen haben sich noch Spuren der Femgerichte bis ins 19. Jahr-hundert erhalten; in Dortmund grnte bis vor kurzem noch eine Femlinde. c) Folter und Strafen. Grausam und barbarisch war im Mittelalter die Behandlung der Angeklagten. Leugnete einer die ihm zugeschriebene Schuld, so kam die Folter zur Anwendung. Man legte dem Unglcklichen Daum- und Beinschrauben an, die ihm die Glieder der-artig zusammenpreten, da das Blut hoch herausspritzte und die Knochen gequetscht wurden. Mau hing ihn mit den Hnden an der Decke auf und beschwerte die herabhangenden Fe mit schweren Gewichten, fo da sich der Krper des Gemarterten unter grlichen Schmerzen aus-dehnte. Wie mancher Unschuldige hat in dieser Not Verbrechen gestanden, an die sein Herz nie gedacht hatte, nur um durch Hinrichtung aus dieser entsetzlichen Qual befreit zu werden. Die Hinrichtung fand statt durch Aufhngen am Galgen (Galgenfeld am jetzigen Hauptbahuhofe; Galgengasse jetzt Groe Gallusstrae) oder auch durch Schwert und Beil. Bei kleineren Vergehen wurde der Krper zur Strafe verstmmelt, die Augen wurden geblendet, Hnde oder Fe abgehauen, Nase und Ohren abgeschnitten. Mancher mute auf dem Markte der Stadt an einem Schandpfahl, dem Pranger, stehen und sich von den Vorbergehenden verspotten lassen. Die Folter wurde auch gegen die Hexen gebraucht. Allgemein glaubte man, da es Frauen gbe, welche mit dem Teufel im Bunde stnden. Dieser verleihe ihnen die Kraft, Menschen und Haus-tieren Schaden zuzufgen, ja sie durch ihren bsen" Blick zu tten. Alljhrlich in der Walpurgisnacht htten sie aus dem Brocken eine Zusammenkunft mit dem Teufel; auf Besenstielen oder schwarzen Bcken ritten sie durch die Luft dahin. So stellte man sich die Hexen vor. Kam eine Frau in den Verdacht, eine Hexe zu sein, so wurde sie ins Gefngnis geworfen. Durch die furchtbaren Martern der Folter er-prete man von ihr unsinnige Gestndnisse der Teufelsgeschichten und Zauberet. Der Scheiterhaufen endete dann ihre Leiden. Taufende von

2. Deutsche Geschichte für die mittleren Klassen - S. 77

1903 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Deutschland im dreizehnten Jahrhundert. 77 Die Bevlkerung in den Stdten bestand in der Hauptsache aus Die zwei Stnden, den Geschlechtern und den Handwerkern. Der Stand e e er" der Geschlechter oder Patrizier ging hervor aus den wohl-habenden Grundbesitzern und den groen Kaufleuten, die in der Stadt ansssig waren. Sie bildeten einen Adel, der die Herrschaft in der Stadt meist dem frheren Stadtherrn aus den Hnden wand und selbst fhrte; aus den Geschlechtern wurde der Rat besetzt, der nunmehr die oberste Behrde in der Stadt bildete, und die Brger-m e i st e r gewhlt. Sie waren oft reiche Leute, deren Schiffe die Meere befuhren und deren Handelsbeziehungen in weite Ferne reichten, vornehme Herren, die stolz auf ihre Herkunft waren, sich den Rittern gleich achteten, sich prchtig kleideten und auf die brige Bevlkerung von oben herabsahen. Aber auch die Handwerker wurden allmhlich wohlhabender, Die behbiger und selbstndiger. Da sie in Znften vereinigt waren, 5anbroerier-strkte ihre Macht; da auch sie Waffen fhrten, hob ihr Selbstgefhl. Sie mochten sich nicht auf die Dauer von den Patriziern be-herrschen lassen, sondern wollten selbst am Regiment teilnehmen. So kam es denn im vierzehnten und fnfzehnten Jahrhundert in vielen Stdten zu Ausstnden der Znfte gegen die Geschlechter, die Zunftkmpfe, mit den Streitigkeiten zwischen Volk und Adel in den Stdten des alten Griechenland und mit den Stndekmpsen im alten Rom zu vergleichen sind. In diesen Kmpfen flo viel Blut, und sie endeten meist damit, da einige Zunftmeister in den Rat aufgenommen wurden. So erhielt die Stadtverfassung vielfach einen demokratischen Charakter. Das vierzehnte Jahrhundert ist die Bltezeit des deutschen Stdte-Wesens. Damals standen diese Republiken mchtig da, um so mchtiger, weil sie sich zu S t d t e b n d e n zusammenschlssen. Ein rheinischer Stdtebnde. Stdtebund hatte schon zur Zeit des Interregnums bestanden; von der Hanse und dem schwbischen Bunde soll noch die Rede sein. Schlielich ist es allerdings nicht allen Stdten gelungen, die selbstndige Verwaltung ihrer eigenen Angelegenheiten festzuhalten. Viele von ihnen wurden von den Fürsten unterworfen und zu L a n d - Landstdte ftdten gemacht; immerhin gab es auch ferner eine groe Zahl Reichsstdte, von freienreichsstdten,die nur dem Kaiser, keinem Landes-Herrn Untertan waren; drei von ihnen haben sich bis aus den heutigen Tag erhalten, die Hansestdte Hamburg, Bremen und Lbeck. Werfen wir noch einen Blick auf das u e r e d e r S t a d t. Stdtisches Die Städte des Mittelalters waren bei weitem kleiner als die der 2e6en-Neuzeit; nur wenige gab es, deren Einwohnerzahl betrchtlich mehr als 10000 Einwohner zhlte, fo z. B. Straburg, Kln, Basel, Nrnberg, Erfurt. Aber dem, der sich von auen der Stadt nherte, bot sie einen stattlichen Anblick; weithin waren ihre Kirchtrme ficht-

3. Deutsche Geschichte - S. 103

1914 - Leipzig [u.a.] : Kesselring
103 der Decke auf und band an die Fe groe Gewichte, soda sich der Krper unter grlichen Schmerzen ausdehnte. Um von der Qual befreit zu werden, gab der rmste bald alle Ver-brechen zu, nach denen man ihn fragte. Er gestand wohl Taten ein, an die sein Herz nie gedacht hatte. Hrte die Folterung auf, so beteuerte er natrlich seine Unschuld. Dann aber ging die Qulerei von neuem an. Wieder gab er alles zu, um die Marter zu enden, und schlielich sah er die Todesstrafe als Erlsung an. 3. Die Hexenprozesse. Wenn wir nach Idstein kommen, so fllt uns ein alter Turm auf: es ist der Hexenturm. Auch zu Lindheim in Oberhessen knnen wir einen solchen sehen, und mancher andre Ort besitzt gleichfalls einen. Diese Trme sind Zeugen des furchtbaren Hexenglaubens, der von der Zeit des Mittelalters an bis gegen Ende des achtzehnten Jahrhunderts zahlreiche Opfer gefordert hat. Allgemein nahm man damals an, da es Leute, besonders Frauen gebe, die mit dem Teufel im Bunde stnden. Sie hatten ihm, so hie es, ihre Seele verschrieben, und zum Dank verlieh er ihnen unheimliche Krfte. Es war ihnen nun ein Leichtes, mit dem bloen Blick Menschen und Tiere zu tten oder diesen irgend eine Krankheit aufzuladen. Wenn sie es wollten, so gab des Nachbars Kuh Pltzlich keine Milch mehr, die Hhner hrten auf, Eier zu legen, und der treue Haushund verwandelte sich in eine hliche Krte. Auch der Hagel, der dem Bauer das Korn auf dem Felde zerschlug, war ihr Werk. In der Walpurgisnacht fuhren sie auf einem Bock oder einem Besen durch den Schornstein und ritten durch die Luft nach dem Brocken, wo sie mit ihrem Herrn und Meister, dem Teufel, tanzten. Jede Frau schwebte in Gefahr, als Hexe angesehen zu werden. Es brauchte sich nur ein Anklger zu finden, und sie mute vor Gericht erscheinen. Dann war es meistens um die rmste geschehen: es gab Folter, Gestndnis, Feuertod. In Frankfurt ist niemals eine Hexe verbrannt worden; wohl aber in der Umgegend. So mute zu Heftrich im Taunus eine brave Pfarrsrau das Leben lassen, weil der eigne Mann sie beschuldigte, da sie mit dem Teufel ver-kehre. Auf einem freien Platze bei Herborn sah man noch vor hundert Jahren einen kleinen Wald von verkohlten Pfhlen, an denen Hexen gestorben waren. In Wrzburg allein wanderten binnen zwei Jahren 158 Menschen aus den Scheiterhaufen, unter ihnen Mdchen von neun und Knaben von zehn bis vierzehn Jahren. Man hat berechnet, da in Deutschland etwa 100 000 Personen dem Hexenwahn zum Opfer gefallen sind. Es gab einzelne Menschenfreunde, die dies furchtbare Unrecht erkannten und dagegen kmpften. Zu ihnen gehrte der edle katholische Geistliche Friedrich von Spee, der viele der Armen auf den Tod vorbereiten mute und vor Kummer frhe graues Haar bekam. In einer Schrift flehte er Fürsten und Obrigkeiten an, die abscheulichen Hexenprozesse einzustellen; aber nur ganz langsam sahen die Menschen ihren Irrwahn ein: bis gegen Ende des achtzehnten Jahrhunderts hat er sein Unwesen getrieben.

4. Deutsche Geschichte vom Beginn der Neuzeit bis zur Thronbesteigung Friedrichs des Großen - S. 175

1913 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
Zustnde d. Deutsch. Reiches v. Beginn d. Ref. b. z. Ausbruch d. 30jhr. Krieges. 175 deutschen Volkes unwrdige Haltung. Das Reichskammergericht litt noch immer an denselben Mngeln wie bei seiner Grndung. Whrend so Kaiser und Reich der Verachtung anheimfielen, bildeten sich allmhlich die Territorien der Fürsten zu wirklichen Staaten heraus. Durch die Reformation erhielten die Fürsten die Landeshoheit auch in kirchlichen Dingen und die freie Verfgung der die geistlichen Gter und Stifter. Ihr Machtbewutsein gibt sich zunchst in dem selbstndigen Auftreten gegenber dem Kaiser und in den Verbindungen mit dem Auslande zu erkennen, sodann aber auch in den zahlreichen Verordnungen, die sie der Kirchen- und Schul-angelegenheiten, der Mnze, Ma und Gewicht, Jagd, Fischfang und Bergbau in ihren Gebieten erlieen. Von ihren Land stnden suchten sie sich mglichst unabhngig zu machen. Ihr letztes Ziel, das sie aber erst nach dem Dreiig-jhrigen Kriege erreichten, war die vllig unumschrnkte Regierung. Neben den Fürsten trat die Bedeutung der Reichsstdte zurck. Doch gelang es den meisten, ihre republikanische Freiheit bis in den Anfang des 19. Jahrhunderts zu retten; einige, wie z. B. Donauwrth, wurden zu Land-stdten herabgedrckt. Die Reichsritterschaft hatte nach dem milungenen Aufstande Sickingens jede Hoffnung verloren, eine den Fürsten ebenbrtige Stellung zu erringen. Sie blieb vom Reichstage ausgeschlossen, behauptete aber ihre Steuerfreiheit und bte auf ihren Gtern dieselben Rechte wie der Fürst auf den seinigen (Gerichtsbarkeit) Polizei, Besetzung der Kirchen- und Schulmter, Jagd, Fischerei u. a.). b) Das Gerichts- und Heerwesen. Das rmische Recht gelangte vllig zum Siege der das deutsche (vgl. S. 132). Mit der zunehmenden Roheit wurden die Strafen grausamer. Bei der Untersuchung kam immer mehr die Folter in Gebrauch. Namentlich in den Hexenprozessen, welche vom Ende des 15. Jahrhunderts bis in das 18. hinein im Schwange waren, wurde sie mit Vorliebe angewandt, um aus den Angeklagten, meist Frauen, das Gestndnis zu erpressen, da sie vom Teufel besessen seien oder um irdischer Vorteile willen ihm ihre Seele verschrieben htten l. Die deutschen Landsknechte wurden allmhlich von Sldnerheeren verdrngt, die ohne Rcksicht aus Nationalitt und Bekenntnis aus Deuischen und Auslndern zusammengesetzt waren. Das Reichs krieg swesen lag so sehr im argen, da die Last der unaufhrlichen Trkenkriege den sterreichischen Grenz-landen fast allein zufiel. Dagegen begannen die Fürsten stehende Heere mit Uniform (gleicher Kleidung) und gleichen Waffen einzufhren. Eines der tchtigsten schus der Herzog Maximilian von Bayern, der zugleich den Gedanken 1 Der Hexenwahn hat seine Wurzeln im Heidentum (Hexe Waldfrau?). Schon Karl der Groe verbot die Verfolgung alter Frauen wegen vorgeblicher Hexerei. Gegen das Ende des Mittelalters wurde der Glaube an Hexen allgemein; alle Welt war fest davon berzeugt, da gewisse Menschen traft ihres Bndnisses mit dem Teufel das Wetter machen, Schtze heben, Menschen, Tieren und Frchten Schaden zufgen, sich selbst verwandeln knnten usw. Auf dem Blocksberg (Brocken) feierten die Hexen in der Walpurgisnacht (1. Mai) ihren Hexensabbat". Andere weitverbreitete Formen des Aberglaubens waren die Sterndeuterei und die Goldmacherei. Vgl. S. 167. 12*

5. Deutsche Geschichte vom Beginn der Neuzeit bis zur Thronbesteigung Friedrichs des Großen - S. 175

1905 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
Zustnde d. Deutsch. Reiches v. Beginn d. Ref. b. z. Ausbruch d. 30jhr. Krieges. 175 Volkes unwrdige Haltung. Das Reichskammergericht litt noch immer an denselben Mngeln wie bei seiner Grndung. Whrend so Kaiser und Reich der Verachtung anheimfielen, bildeten sich allmhlich die Territorien der Fürsten zu wirklichen Staaten heraus. Durch die Reformation erhielten die Fürsten die Landeshoheit auch in kirchlichen Dingen und die freie Verfgung der die geistlichen Gter und Stifter. Ihr Machtbewutsein gibt sich zunchst in dem selbstndigen Auftreten gegenber dem Kaiser und in den Verbindungen mit dem Auslande zu erkennen, sodann aber auch in den zahlreichen Verordnungen, die sie der Kirchen- und Schul-angelegenheiten, der Mnze, Ma und Gewicht, Jagd. Fischfang und Bergbau in ihren Gebieten erlieen. Von ihren Land stnden suchten sie sich mglichst unabhngig zu machen. Ihr letztes Ziel, das sie aber erst nach dem Dreiig-jhrigen Kriege erreichten, war die vllig unumschrnkte Regierung. Neben den Fürsten trat die Bedeutung der Reichsstdte zurck. Doch gelang es den meisten, ihre republikanische Freiheit bis in den Anfang des 19. Jahrhunderts zu retten; einige, wie z. B. Donauwrth, wurden zu Land-stdten herabgedrckt. Die Reichsritterschast hatte nach dem milungenen Aufstande Sickingens jede Hoffnung verloren, eine den Fürsten ebenbrtige Stellung zu erringen. Sie blieb vom Reichstage ausgeschlossen, behauptete aber ihre Steuerfreiheit und bte auf ihren Gtern dieselben Rechte wie der Fürst auf den seinigen (Gerichtsbar-feit, Polizei, Besetzung der Kirchen- und Schulmter, Jagd, Fischerei u. a.). b) Das Gerichts- und Heerwesen. Das rmische Recht gelangte vllig zum Siege der das deutsche (vgl. S. 132). Mit der zunehmenden Roheit wurden die Strafen grausamer. Bei der Untersuchung kam immer mehr die Folter in Gebrauch. Namentlich in den Hexenprozessen, welche vom Ende des 15. Jahrhunderts bis in das 18. hinein im Schwange waren, wurde sie mit Vorliebe angewandt, um aus den Angeklagten, meist Frauen, das Gestndnis zu erpressen, da sie vom Teufel besessen seien oder um irdischer Vorteile willen ihm ihre Seele verschrieben htten \ Die deutschen Landsknechte wurden allmhlich von Sldnerheeren verdrngt, die ohne Rcksicht aus Nationalitt und Bekenntnis aus Deutschen und Auslndern zusammengesetzt waren. Das Reichskriegswesen lag so sehr im argen, da die Last der unaufhrlichen Trkenkriege den sterreichischen Grenz-landen fast allein zufiel. Dagegen begannen die Fürsten stehende Heere mit Uniform (gleicher Kleidung) und gleichen Waffen einzufhren. Eines der tchtigsten schuf der Herzog Maximilian von Bayern, der zugleich den 7 y <i % wo iaj- 1 Der Hexenwahn hat feine Wurzeln im Heidentum (Hexe Waldfrau). Schon Karl der Groe verbot die Verfolgung alter Frauen wegen vorgeblicher Hexerei. Gegen das Ende des Mittelalters wurde der Glaube an Hexen allgemein; alle Welt war fest davon berzeugt, da gewisse Menschen kraft ihres Bndnisses mit dem Teufel das Wetter machen. Schtze heben, Menschen, Tieren und Frchten Schaden zufgen, sich selbst verwandeln knnten usw. Auf dem Blocksberg (Brocken) feierten die Hexen in der Walpurgisnacht (1. Mai) ihren Hexenfabbath". Andere weitverbreitete Formen des Aberglaubens waren die Sterndeuterei und die Gold mach erei. Vgl. S. 167.

6. Geschichte für Mittelschulen und ähnliche Lehranstalten der Provinz Sachsen - S. 303

1903 - Wiesbaden : Behrend
Seite 112. Mit dem Aufblhen der Städte krftigt sich das Brgertum. 112. Leibeigne Bauern (Kreuzfahrer) werden frei und selbstndig. 126. Der Ritterstand entartet (Faustrecht Raubritter.) 132. Der Brgerstand arbeitet sich empor. 154. Der Bauernstand wird im Bauernkriege niedergeworfen. 167. Zersetzende Einflsse des 30jhrigen Krieges. 196. 198. Die Einwanderer aus Frankreich, Holland, der Pfalz, der Schweiz sind tchtige Gelehrte, gewerbttige Kunsthandwerker, geschickte Landleute. 205. Aus dem Adel bildet Friedrich Wilhelm I. als ersten Stand im Staate ein tchtiges Offizierkorps. 206. Friedrich Wilhelm I., der Schpfer des preuischen Beamtenstandes. 207/8. Schutz der Bauern gegen Gutsherren und Beamten. 220. 238. 254. Weitere Hebung des Bauernstandes. 238. Aufhebung aller Standesvorrechte. 275. Die Entstehung des Arbeiterstandes. 275 f. Die soziale Gesetzgebung. 284. Besserung der Verhltnisse des Arbeiterstandes. 284. Die internationale Arbeiterschutzkonferenz. Das Arbeiterschutzgesetz. Vor-lufiger Abschlu der Sozialreform. c) Rechtswesen. 67.7. Nur Unfreie (und Freigelassene) sind recht- und schutzlos. 67.8. Die Volksversammlung (Gesamtheit der Freien) hlt Gericht ab. 67,6. Die Pflicht der Blutrache erlischt durch das Zahlen von Wer(Mann)geld. 69,i. Varus macht sich bei den Germanen verhat durch Einsetzung rmischer Richter und Anordnung rmischer Strafen und Steuern. 79,. Die Blutrache im Hause der Merowinger. 80. Statt der Volksversammlung spricht der König Recht. 88. Erfurt u. Magdeburg werden die Hauptsitze der frnkischen Verwaltung. 89. Gesetzgebung und Verwaltung des Frnkischen Reiches. 90. Schffen, Gottesurteile. 126. Das Fehderecht entartet zum Faustrecht. 136. Der Sachsenspiegel", die erste wichtige Quelle deutscher Rechtsgeschichte. 136. Das Hallesche und Stendaler Brgerrecht. 136 f. Folter, Hexen; Fehdeunwesen, Fehmgerichte. 137. Der Ewige Landfriede; das Reichskammergericht. 140. Das Stadtregiment bt der Rat aus. 167. Die geistige und sittliche Verwilderung infolge des groen Krieges ttet alles Rechtsgefhl. 195 f. Rechtspflege in seinen Landen durch den Groen Kurfrsten. 207. Einschrnkung des Gebrauchs der Folter, Abschaffung der Hexenprozesse. 220. Die Gerichtsordnung von 1747 und das Allgemeine Landrecht. 274. Das neue Gerichtswesen. Die Einteilung der Gerichte. 274. Das Straf- und das Brgerliche Gesetzbuch. d) Zoll- und Steuerwesen. 140./1. Die Abgaben (Naturalien) und Frondienste der Hrigen. 138. Der Gemeine Pfennig", die erste regelmige Geldstener. 138. Die Ritter waren wegen ihrer Kriegsdienste steuerfrei. 195. Einfhrung der Accise, einer Verbranchssteuer. 195. Fr die Bauerngter blieb die alte Grundsteuer bestehen. 195. Die Rittergutsbesitzer waren wegen der Polizei- und Gerichtsverwaltung steuerfrei. 203. Die allgemeine Kopfsteuer Friedrichs I. 206. Friedrich Wilhelm I. verdoppelt ohne Steuerdruck die Staatseinknfte.

7. Vom Westfälischen Frieden bis auf unsere Zeit - S. 52

1906 - Leipzig : Dürr
52 Das Zeitalter des Absolutismus die Vorteile des kolonisierten Gebietes, die in der greren Selbstndig-feit vor anderen deutschen Herrschern bestanden. Da die askanischen Mark-grasen auerhalb des damaligen Deutschen Reiches sich ihr Land durch Niederwerfung der Slaven selbstndig erobert hatten, so gab es in der Mark keine reichsunmittelbaren Mchte, keine Reichsstdte, Reichsritter u. dgl. m. Die Markgrafen waren die obersten Heerfhrer, Verwalter und Richter, ja sie waren fast die alleinigen Besitzer von Grund und Boden und belehnten wenige Ministeriale und Hofbeamte mit Landgebiet, indem sie im brigen Burggrafen und Landvgte als ihre Beamten der die einzelnen Teile der Mark, Schultheien der die Städte und Schulzen der die Drfer setzten und so die Verwaltung des ganzen Landes in der Hand behielten. So waren die brandenburgischen Herrscher viel lnger selb-stndig als andere deutsche Fürsten; sie waren reicher, da ihnen der grte Teil des Landes gehrte und sie von Bauern und Brgern Zins und von der Kirche den Zehnten empfingen. Der Kriegsdienst war in ihrem Lande noch Lehns- und Dienstpflicht, als er es in anderen deutschen Gauen nicht mehr war. Die Hoheitsrechte (das Salzregal und Mnzrecht) hielten die brandenburgischen Markgrafen noch in ihren Hnden, als andere Fürsten sie lngst verschleudert hatten; Naturalabgaben und Zlle dergleichen. Auch der Kirche und Geistlichkeit stand der brandenburgische Markgraf und Kurfürst selbstndiger gegenber als andere Fürsten. Die Bischfe von Havelberg, Brandenburg und Lebus waren nicht reichsun-mittelbar, sondern empfingen die Belehnung mit dem Kirchengut vom brandenburgischen Landesherrn, der die Vogtei und die Blutgerichtsbarkeit der die Kirchen und Klster behielt. So herrschte in der Mark noch die gute alte Zeit, als schon die stndischen Kmpfe im brigen D entschland tobten. Die inneren Zustnde der Mark Brandenburg waren zu Anfang des 14. Jahrhunderts noch hnlich den Zeiten Karls des Groen und Ottos des Groen in ihren Marken. Wie-viel Gelegenheit, Geld zu erlangen, bot sich den regierenden Herrschern durch Verkauf ihrer Rechte (Regalien usw.)! Eine unerschpfliche Geld-quelle schien das Land den Luxemburgern, namentlich Jobst von Mhren. Die Lehnsrechte wurden verschleudert, die Hoheitsrechte, Zlle usw. in den einzelnen Stdten teuer verkauft. Und als alle Gerechtsame vergeben, als Vgte, Burggrafen, Städte, Adlige usw. selbstndig und unabhngig waren, da machten die Landesherren von dem Rechte der Bede mehr und mehr Gebrauch und suchten schlielich fr deren Ablsung von den ein-zelnen Stnden mglichst hohe Geldsummen zu erlangen. Selbst die einzelnen mter wurden gegen festgesetzte Geldsummen vergeben und dienten dann dem Inhaber nur zur persnlichen Versorgung und Bereicherung. Es ist klar, da unter diesen Verhltnissen die Mark Brandenburg fr

8. Deutsche Geschichte der Neuzeit - S. 47

1906 - Halle a.S. : Buchh. des Waisenhauses
Deutschland am Ende des Dreiigjhrigen Krieges. 47 Das Brgertum besa nicht mehr die Bedeutung und das stolze Selbstgefhl frherer Zeiten; ein demtiges und unterwrfiges, zugleich aber geziertes und frmliches Wesen nahm berhand, und von nationalem Sinn und Selbstbewutsein war an vielen Orten keine Spur mehr vor-Hnden. Auch der Adel stand nicht mehr so selbstndig und trotzig da, wie vor Zeiten; er hatte sich der Macht der Fürsten beugen mssen und bildete sich eben damals vielfach zu einem Hofadel oder, wie in Branden-brg, zu einem Offiziers- und Beamtenadel um. Dafr wurde er aber auch von den Fürsten in hohem Mae gefrdert und mit Vorrechten aus-gestattet; er geno das hchste gesellschaftliche Ansehen und war in jeder Beziehung der erste Stand. Das adlige und hfische Leben aber nahm damals Formen an, die aus dem Auslande erborgt waren; mit der Etikette des franzsischen Hofes bernahm man franzsische Sitten und Moden, franzsische Kleider und Percken; die franzsische Sprache wurde die Sprache der feinen Welt, und wer deutsch sprach, glaubte sich dann am geschmackvollsten auszudrcken, wenn er mglichst viele Fremdwrter an-wandte. Das geistige Leben war berhaupt durch den Krieg auss schwerste Das geistige betroffen worden. Am schlimmsten war die geistige Roheit bei dem Bauernstande. Aber auch das hhere Schulwesen und die Wissenschaft nahmen erst allmhlich wieder einen Aufschwung. Aberglaube war weit verbreitet; der Hexenaberglaube insbesondere war allgemein, und zahllose Frauen und Mdchen wurden als Hexen verbrannt. Gegen den Gebrauch der Folter vor Gericht, durch die man auch Unschuldigen oft ein Gestndnis abprete, hatte sich noch keine Stimme erhoben. Die deutsche Literatur der Zeit, als deren Vertreter der durch Deutsche das Buch von der deutschen Poeterey" berhmt gewordene Martin atteratur' Opitz und die Dichter der beiden schleichen Dichterschulen zu nennen sind, trgt den Charakter des Gelehrten und Gezierten, wodurch sie von dem volkstmlichen Zuge, wie er die Literatur des vorigen Jahrhunderts beherrschte, scharf geschieden wird. Volksmig und wahr blieb fast allein das deutsche Kirchenlied, unter dessen Dichtern Paulus Gerhardt hervorragt. Das religise Interesse blieb berhaupt, wenigstens im deut-schen Brgerstande, ernst und echt; und wenn das Luthertum unter der Herrschaft einer einseitig die strenge Rechtglubigst betonenden Richtung in eine Art von Erstarrung geraten war, so entwickelte sich ein neues, reiches Leben durch den Pietismus, der in der zweiten Hlfte des Jahr- Pietismus. ' Hunderts entstand und dessen bedeutendste Männer Spener und August Hermann Francke waren.

9. Mittelalter und erste Periode der Neuzeit - S. 89

1898 - Berlin : Hertz
Staats-, Stnde- und Kriegswesen. 89 einfhrten. Whrend die Kirche in Verfall war, und die Geistlichkeit vielfach rgernis erregte, wurden die Ketzer schonungslos verfolgt; Karl Iv. lie sie in groer Zahl hinrichten imd ihre Schriften verbrennen. Heinrich Iv. von England verfuhr ebenso gegen die Loll-Hardert. Im 15. Jahrhundert begann der Hexenwahn sein Unwesen; Sixtus Iv. ordnete die Verbrennung der Hexen an. Staats-, Stnde- und Kriegswesen. (Stndewesen.) Die Stnde und ihre Corporationen hatte im 14. Jahrhundert ihre Bltezeit. In Deutschland bildeten sich seit Friedrich Ii. in den Territorien Landstnde, da derselbe den Fürsten ihre Landeshoheit mit dem Zustze, sie sollten sich des Rats der Hervorragenden im Lande bedienen, gewhrt hatte. Die Städte gelangten vielfach zu selbstndiger politischer Macht durch Erwerbung der Blutgerichts-barkeit und der Militrhoheit. In den Stdten erkmpften sich im 14. Jahrhundert vielfach die in Znfte gegliederten Handwerker Anteil am Rate. (Moderne Monarchie.) Die frstliche Gewalt, die sich auf geregelte Finanzen, ein geordnetes Beamtensystem, frstliche, auf rmisches Recht gegrndete Rechtspflege und ein stehendes Sldner-Heer sttzte, kam zuerst in Italien auf, wo das hoheustaufische sicilische Reich das Muster bildete. Im 14. Jahrhundert gestalteten sich viele Städte zu Frstentmern, die wie die antike Tyrannis be-schaffen waren, um; so Mailand unter den Visconti's, Mantua unter den Gonzaga's, Verona unter den della Scala, Ferrara unter den Este's, Florenz im 15. Jahrhundert unter den Medici's. Venedig hatte seit 1171 eine hnlich organisirte streng abgeschlossene aristo-kratische Verfassung als Republik. Im 15. Jahrhundert nahmen auch die groen Monarchien die moderne Form an. Auf diesen Verlauf hatte die nderung des Kriegswesens den grten Einflu. (Kriegswesen.) Das ritterliche Lehnskriegswesen verfiel, als die schweizer Bauern und die Stdter, beide zu Fu mit langen Spieen, Morgensternen und Schwertern fechtend, durch ihre Ordnung und Taktik Siege der die Ritterscharen erfochten; die Hnffiten und Trken halfen das neue Kriegswesen ausbilden. Dazu trug der Gebrauch des Schiepulvers zu Geschtzen und zu Handrohrwaffen bei; Städte konnten leichter verteidigt, Burgen bezwungen, Ritter-angriffe abgewehrt werden. Die ersten Wallgeschtze hatten Erfurt und Metz ca. 1315, die ersten Feldgeschtze die Englnder in der

10. Geschichte für die Mittelschulen der Stadt Frankfurt am Main - S. 131

1906 - Frankfurt a.M. : Neumann
131 und manche Abte hatten allmhlich in ihren Gebieten alle Hoheits-rechte an sich gezogen und waren so selbstndige Fürsten ge-worden. Gerichtswesen, Zlle, Mnzen waren jetzt ihr Eigentum. Sie bildeten die Reichsstnde und nahmen an den Reichstagen teil. Zu den Reichsstnden gehrten auch die Reichsstdte. Aber wie die Fürsten es dem Kaiser gemacht hatten, so geschah es ihnen selbst von ihren eigenen Lehnsmannen, den Grafen und den Rittern. Auch die kleinen Lehen waren lngst erblich, und ihre In-Haber verweigerten den Fürsten oft den Gehorsam. Schlielich bildeten sich aus ihren Vertretern und denen der Landstdte die Land stnde, welche auf den Landtagen an der Regierung Anteil nahmen. 2. Das Rechtsleben, a) Der ewige Landfriede. Wir haben jetzt fr alle wichtigen Dinge in ganz Deutschland einerlei Recht. Wenn uns Unrecht geschieht, so sind wir sicher, da es vor Gericht seine Shne findet; denn die Richter gelten als unparteiisch, und durch bergeordnete Gerichte ist dafr gesorgt, da Irrtmer vermieden werden. Ganz anders war es im Mittelalter. Da gab es vielerlei Recht. Was in dem einen Gebiete Recht war, war im Nachbargebiete nicht selten Unrecht. Dazu traten die Gerichte der einzelnen Reichs stnde bei Rechtsstreitigkeiten ihrer Untergebenen gegen An-gehrige anderer Reichsstnde fast immer fr die Ihrigen ein; sie urteilten also Parteiisch. Nun war zwar der Kaiser dem Namen nach der oberste Richter; aber es galt als ausgemacht, da immer derjenige am kaiserlichen Hose Recht bekam, welcher die grten Mittel aufwenden konnte. Da blieb oft nichts anderes brig, als sich mit den Waffen in der Hand sein Recht zu suchen. Dies war brigens nach dem Fehderecht erlaubt; denn die Selbsthilfe galt von altersher als ein Brauch, den frher jeder freie Mann, spter jeder Lehnsmann ausben durfte; doch mute die Fehde drei Tage vor Be-ginn der Feindseligkeiten dem Gegner durch einen Fehdebrief angesagt sein. War dieses geschehen, so durfte man dem Feinde an seinem Gute und Leibe Schaden tun. Dieses Recht ist vielfach mibraucht worden; namentlich die Reichsstdte hatten darunter zu leiden. Die benachbarten Ritter, die meistens arm waren, sagten den reichen Stdten unter den nichtigsten Vorwnden Fehde an; dann wurden die Feldmarken derselben verwstet, die ihnen gehrigen Drfer ausgeraubt, die Brger ge-fangen genommen und nur gegen schweres Lsegeld wieder freigegeben. Frankfurt lag im fnfzehnten Jahrhundert immer mit mindestens einem Dutzend von Rittern in Fehde. Die Umgegend war mit Burgen frmlich berst, und so litt die Stadt sehr viel Schaden. Nament-lich die ihr gehrigen Drfer Bonames, Hausen, Dortelweil, Born-heim, Ober- und Niederrad hatten entsetzlich zu leiden; sie wurden 1 9*

11. Geschichte des Mittelalters und der Neuzeit bis zum Jahre 1648 - S. 68

1902 - Leipzig : Voigtländer
68 Hunderts dem Kalifat von Bagdad ein Ende und drangen bis Schlesien sletntmivor. Hier siegten sie 1241 bei Liegnitz, wo Herzog Heinrich der Fromme siel, zogen sich aber wegen groer Verluste nach Ungarn zurck und wurden von den Siebenbrger Sachsen" teils aufgerieben, teils nach Asien zurckgedrngt. Zur Durchfhrung seiner Weltherrschaftsplne konnte Friedrich neben den finanziellen Krften Siziliens die militrischen Deutschlands nicht entbehren. Bei seiner ersten Anwesenheit in Deutschland be-sttigte er daher den Fürsten alle erworbenen Rechte. Darber grollte der niedere Adel, und mit ihm im Bunde emprte sich König Heinrich gegen den Vater. Dieser erschien nach fnf-zehnjhriger Abwesenheit 1235 in Deutschland, nahm Heinrich sonbfrtebe gefangen, erlie in Mainz ein Landfriedensgesetz (auch in Enddes deutscher Sprache) und beendete den 100jhrigen Kampf zwischen Ss Staufern und Welfeu dadurch, da er Heinrichs des Lwen Enkel ?en zum Herzog von Brannschweig-Lneburg ernannte. Die frstliche Landeshoheit erkannte der Kaiser an und trat in ihrem Interesse den Stdten, die nach Selbstverwaltung strebten (s. S. 83), entgegen. Frstliche Im Unterschied vom einheitlichen sizilianischen Staate ward der Territorial- deutsche L e h n s st a a t nach Zerstckelung der Herzogtmer und Auf-Mett lsnng der Gaue mehr und mehr zersplittert, und die ursprng-lichen Reichsmter verwandelten sich immer zahlreicher in erbliche Lehen und selbstndige Herrschaften. Dies kam der Aus-bildung der Landesherrlichkeit besonders zu gute. Infolge-dessen wurden die Grundlagen der Reichsverfassung vllig gendert. Doch erfuhr die Landeshoheit des Fürsten dadurch von Anfang an eine Beschrnkung, da er in Bezug auf Landesgesetze sich mit den ihm unterstehenden, nicht reichsnnmittelbaren Geistlichen, Grafen und Herren spter auch mit Vertretern der Städte beraten Landstnde mute. Sie bildeten die Land stnde*), kamen auf Landtagen zu-fammen und erwarben mit zunehmender Geldnot der Fürsten wichtige Wesen war und im 12. Jahrhundert unter den Seldschukken eine zweite Blte erlebte (Knigin der Welt" hie es). i) Erst beim Beginn der Neuzeit wird diese Bezeichnung allgemein angewendet. Von den Stnden" im politischen Sinne im Gegensatz zu Berufsstnden blieben die Bauern bis zum 19. Jahrhundert meist ausgeschlossen; eine wirkliche Volksvertretung waren bis dahin die Landstnde also nicht.

12. Unsere Kaiser und ihr Haus - S. 301

1894 - Dresden : Jacobi
spanische la mode-Xracht auf: der breite spanische Hut, die steife Hals-krause, ein leichtes Mntelchen, nicht zum Schutze oder zum Warmhalten, darunter ein knappes, gepufftes Wams, dazu enge Beinkleider: alle einzelnen Kleidungsstcke mit einer Unmenge von Nesteln, Bndern, Schleifen n. a. verziert), Genusucht und rohe Liederlichkeit, Mangel an Gemeinsinn und Selbstgefhl, Kriecherei gegen Vornehme, Herzlosigkeit gegen Niedere. Es sind die uralten Leiden eines heruntergekommenen Geschlechts. So finster, freudenleer, arm an belebendem Geiste war das Dafein, da die Selbst-morde zum Erschrecken hufig wurden. Einzelne Landleute fanfeit von Stufe zu Stufe bis zur viehischen Roheit, fhrten ein Ruberleben, oder wurden gar Menschenjger. Von Selbgefhl der einzelnen, sowie der ganzen Nation war in dieser Zeit keine Rede. Die Unterthanen, von den Adligen bis zum geringsten Bauer herab, krochen und schweifwedelten den Hherstehenden. So konnte sich damals leicht eine absolute Frstenmacht herausbilden, und die Fürsten konnten auf den Gedanken kommen, da Land und Leute nur ihretwegen da feien. Die Vertreter des Adels, der Geist-lichkeit und der Städte, die Stnde", wurden hinfort nicht mehr einberufen, ihre Rechte wurden ihnen entrissen. Auch die Nation als solche besa keine Selbstachtung. Dies offenbarte sich deutlich tu der Geringschtzung der eigenen Sitten und Gebruche, sowie in der Vergtterung und Nach-ffuug der anderen Nationen, namentlich der Spanier und Franzofen. Auslndische Tracht, fremde Gewohnheiten und Sitten nahmen berhand. Die deutsche Sprache wimmelte von spanischen, franzsischen, lateinischen, italienischen n. a. Wrtern und Phrasen, weshalb sich ernstere Männer zu Sprachgesellschaften zusammenschloffen, um die deutsche Sprache wieder zu. reinigen. (Nenne_ etliche Sprachgesellschasten und ihre speziellen Ziele!) Die Reichseinheit ging durch die Souvernitt der vielen kleinen Fürsten infolge des westflischen Friedens verloren; Frankreich und Schweden, die Beschtzer des westflischen Friedens" und angeblich auch der deutschen Freiheit, mischten sich in alle Angelegenheiten und suchten das Reich noch mehr zu verwirren und zu entkrften. Deutschland verlor seine erste Stellung in Europa an das mchtigere Frankreich, ja lie sich bald von diesem auf das schimpflichste behandeln. ) Der Aberglaube zu jener Zeit und das Gerichtswesen. Anstatt des frischen, frohen Gottvertrauens und des festen Glaubens unserer Vter zur Zeit der Reformation nahmen nun in der evangelischen Kirche die Znkereien der orthodoxen Geistlichen immer mehr und mehr ber-Hand, und die Laien verfielen dem kraffeften Aberglauben. Der Teufelsglaube, sowie die Furcht vor solchen, die mit ihm im Bunde stnden, vor Hexen, Zauberern u. bergt., erfllte aller Herzen und hatte die verderblichsten Folgen: die Hexenprozeffe. Schon frher, int Mittelalter, war der Glaube an Zauberer und Hexen fo allgemein, da der Papst Jnnoeenz Viii. im Jahre 1484 die Ausrottung der Hexen befahl Die eifrigen Inquisitoren machten sich schnell daran und arbeiteten ein besonderes Gesetz hierfr, den Hexenhammer", aus. Zur Zeit der Reformation waren die Flle von Hexenprozeffen noch

13. Deutsche Geschichte von der Völkerwanderung bis zur Gegenwart - S. 119

1913 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
119 ab. Dieser Hexensabbat" ende erst mit Tagesgrauen, worauf die Hexen wieder heimflgen. 2. Verfolgung. Mit grter Strenge wurden' die Hexen vom Staat und von der Kirche verfolgt. 1484 erschien eine ppstliche Bulle (die Hexen-bulle"), worin die Ausrottung der Hexen- und Satansdiener" befohlen wurde. Bald darauf verfaten zwei Männer ein Buch, den Hexenhammer", worin die Kennzeichen der Hexen und die Mittel, sie zum Gestndnis zu bringen, angegeben wurden. Jetzt huften sich die schndlichen Hexenprozesse. Anklger konnte jeder sein. Triefende Augen, Verdacht der Ketzerei, Erfllung einer ausgesprochenen Drohung und hnliche, oft ganz unbedeutende Diuge waren gengend, eine Frau vor das Gericht zu bringen. Zu Anfang des 15. Jahrhunderts brachte man in den Hexenprozesfen mit Vorliebe die Folter zur Anwendung. Und wehe der Armen, die erst den Fu in die Torturkammer gesetzt hatte! Die entsetzlichen Schmerzen, die die Folter verursachte, preten der Ge-folterten jedes Gestndnis aus, das man von ihr haben wollte. So bekannte eine der Hexerei angeklagte und gefolterte Person in Braunschweig, da der Teufel des Nachts zu ihr gekommen sei und sie sich ihm mit drei Tropfen Blut aus dem kleinen Finger verschrieben habe. Auch erzhlte sie, wie sie alljhrlich in der Walpurgisnacht auf einem Ziegenbock zur Hexenversammlung gefahren sei und ein Licht in der Hand gehalten habe, während die andern Hexen getanzt htten. Der Richter nahm solche Aussagen fr wahr an, und so wurden die unschuldigsten Personen zum Tode verurteilt. Im Bistum Straburg verbraunte man in zwanzig Jahren (von 16151635) gegen 5000 Hexen; in Quedlinburg wurden an einem Tage (1589) 133 Hexen im Rauch gen Himmel geschickt"; vor der Stadt Braunschweig standen die Hexen-pfhle so dicht, da man einen abgebrannten Wald zu sehen glaubte." Sogar kleine Mdchen von 912 Jahren muten zuweilen den Scheiterhaufen besteigen. Wohl der 100000 Menschen, meist Frauen, mgen in Deutschland dem blinden Hexenglauben zum Opfer gefallen sein. Unter allen Fürsten Deutschlands schaffte Friedrich der Groe zuerst die Folter ab, und nach und nach folgten ihm alle andern Lnder. Die letzte Hexe soll 1749 in Wrzburg verbrannt worden sein. 62, Der Dreiigjhrige Krieg, 16181648. a) Der bhmisch-pflzische Krieg. 1. Veranlassung. Nach dem Religionsfrieden zu Augsburg (1555) breitete sich die evangelische Religion immer mehr aus, so da am Ende des 16. Jahrhunderts mehr als drei Viertel aller Deutschen Anhnger der neuen Lehre waren. Mit ihrer Ausbreitung wuchs aber auch die Feindseligkeit zwischen Katholiken und Protestanten. Die protestantischen Fürsten schlssen 1608 ein Bndnis unter sich, die Union, ebenso 1609 die Katholiken die Liga. Auch in Bhmen hatte die Reformation Eingang gefunden. Ein kleiner Anla brachte hier den Streit zwischen Protestanten und Katholiken

14. Bayerische Geschichte für Mittelschulen - S. 187

1893 - München : Pohl
187 Das Stndewesen war bedeutungslos geworden. Die Re-gierungen waren unbeschrnkt, und selbst das Finanzwesen, frher Hauptgegenstand der stndischen Thtigkeit, wurde der Mitwirkung der Landschastsverordueten entzogen. Die Reichs stnde herrschten in ihren Gebieten mit voll-kommenen Hoheitsrechten (selbst die Reichsritterschaft). Jeder Fürst umgab sich mit einem kleinen Hofe, der in Pracht und Verschwendung, Sitten und Mode, Literatur und Kunst den Hof von Versailles" nachahmte. Der in Regensburg stndig versammelte Reichstag war ohne alles Ansehen. Er befate sich mit den kleinlichsten Rang-streitigsten (Sessel- und Teppichfrage), und die endlosen Reden und Verhandlungen gediehen nur selten zu einem Beschlsse, der dann noch meistens unausgefhrt blieb. 1788 bestand der ganze Reichstag ans 29 Mitgliedern, welche smtliche Reichsstnde (den Kaiser, die 8 Kurfrsten , 69 geistliche und 96 weltliche Stnde und 61 Reichsstdte) vertraten. Das Gerichtswesen befand sich ebenfalls in einem traurigen Zustande. Statt dem Unterdrckten und Geschdigten Schutz und Recht zu gewhren, gestattete es dem Klugen und Verwegenen Unge-rechtigkeit und Bedrckung. Der dunkelste Punkt der gesamten Rechts-pflege dieses Zeitraumes waren die Hexen Prozesse (von etwa 1484 bis 1780), das Greuelhafteste, was menschlicher Wahn und Fanatis-mus, bewut und unbewut, zustande gebracht hatte. (der 100 000 Unglckliche fielen ihnen zum Opfer letzte Hexenverbrennung zu Wrz-brg 1749 s.s. 180). Das Reichskammergericht stand im Rufe der Bestechlichkeit und verschleppte die Prozesse oft Jahrzehnte lang. Das Heer, die R e i ch s a r m e e", in gewhnlicher Strke 42 000 Mann, war zum Gegenstand des Spottes geworden, namentlich die Kontingente der Reichsstdte. Das deutsche S t d t e l e b e u war in fortschreitendem Rckgange. Die Kriegslasten hatten den Reichtum der Städte verschlungen, Hunger und Pest die Bevlkerung aufgezehrt. Ihr Wiederausblhen hing jetzt meist mit der Hofhaltung der Fürsten zusammen, und nur die Rest-deuzstdte erhoben sich zum Glnze und Ansehen der alten Städte. Die Kunst, namentlich die Baukunst, war mit dem dreiig-jhrigen Kriege in Verfall geraten und hatte ihre deutsche Eigentm-lichkeit verloren. An die Stelle der einst so reichen schpferischen Lebenskraft war Aufnahme und Nachahmung des Fremden, nament-lich der zum Stile Ludwigs Xiv." (Rokoko) entarteten Renaissanee und spter des Zopfes" getreten. Die Meisterwerke der Gotik, selbst die grten Dome, fielen dem verdorbenen Kuustgeschmacke zum Opfer und wurden verzopft. Die in einigen Stdten gegrndeten Kunst-schulen waren schwache Anfnge einer kommenden besseren Zeit fr die Kunst, die aber erst mit dem Beginne des 19. Jahrhunderts wieder Hervorragendes leistete.

15. Vaterländische Geschichte - S. 39

1902 - Wiesbaden : Behrend
— 39 — städte und auch andere landeinwärts gelegene Städte in diesem Bunde. Der Handel in der Notd- und Ostsee lag in ihrer Hand, und das mächtige Dänenvolk zitterte vor der Flotte der Hansa. Das Haupt des Bundes war Lübeck; hier wurden auch die ' Bundesversammlungen abgehalten. Selbst auswärtige Staaten bewarben sich um die Gunst dieser Handelsstädte und räumten ihnen allerlei Vorrechte im Handel ein. Der Bund hielt strenge Polizei unter seinen Gliedern und sorgte besonders für die Güte und das rechte Maß der Waren. Hatte eine Stadt ihre Pflichten nicht erfüllt, so wurde sie „verhanset" d. H. aus dem Bunde gestoßen und geächtet. Die Blüte der Hansa dauerte fast dreihundert Jahre. Dann verfiel sie nach und nach, weil infolge der Entdeckung Amerikas andere Städte sich des Haupthandels bemächtigten, und weil die Mündungen sämtlicher deutschen Flüsse in die Hände ausländischer Fürsten gerieten. Nur Hamburg, Bremen und Lübeck haben bis heute den Namen Hansestädte bewahrt. Durch den Aufschwung im Handel und Verkehr mußte das Geld eine immer größere Bedeutung gewinnen. Es entstanden Bankhäuser, welche den reisenden Kaufleuten wegen der überall verschiedenen Münzen Geld wechselten, ihnen Geld liehen und Geld von ihnen in Verwahr nahmen. (Fugger in Augsburg.) Xvi. Kuiturzustände im Mittelalter. 1. Stände und Verfassung. Die weltlichen Fürsten des Reiches (Kurfürsten, Herzöge, Landgrafen rc), die Lehnsmannen des Königs waren, hatten mit der Zeit..ihre Lehnsgüter erblich gemacht. Sie, sowie die Bischöfe und manche Abte, hatten allmählich in ihren Landschaften Hoheitsrechte bekommen und waren so selbständige Fürsten geworden. Sie bildeten die Reichsstände und nahmen an den Reichstagen teil. Zu den Reichsständen gehörten später auch die Reichsstädte. Aber wie die Fürsten es dem Könige gemacht hatten, so geschah es ihnen selbst von ihren eigenen Lehnsmannen, den Grafen und Rittern. Auch diese machten ihre Lehen erblich und verweigerten den Fürsten den Gehorsam. Schließlich bildete man aus ihnen und den Landstädten die Land stände, welche auf den Landtagen an der Regierung des Fürstentums Anteil hatten. 2. Gerichtswesen. Die selbständigen Fürsten, Herren und Städte brachten auch bald das Gerichtswesen in ihrem Bezirke an sich und richteten über ihre Untergebenen ganz selbständig. a) Folter. Grausam und barbarisch waren im Mittelalter die Strafen für Vergehen. Leugnete der Angeklagte seine Schuld, so kam die Folter zur Anwendung. Man legte dem Unglücklichen Daum- und Beinschrauben an, die ihm die Glieder derartig zusammenpreßten, daß das Blut hoch herausspritzte und die Knochen gequetscht wurden. Man hing ihn an den Händen an der Decke auf und beschwerte die herabhangenden Füße mit schweren Ge-

16. Deutsche Geschichte - S. 68

1908 - Halle a.S. : Buchh. des Waisenhauses
68 Die deutsche Kaiserzeit 919 1250. Genuas lag. Von diesen Stdten fhrten die deutschen Kaufleute die Erzeugnisse des Morgenlandes und des sdlichen Europas, Gewrze, Wein und l, Sammet und Seide, Glas- und Metallwaren, der die Alpen nach den groen Handelspltzen am Rhein und an der Donau. Noch erhebt sich an dem grten Kanal Venedigs ein mchtiger Palast, der den Namen Kauf-haus der Deutschen" trgt. v . 70, Stdtewesen und Brgertum. Deutschland war ein stdte-reiches Land geworden. Die deutschen Könige, sodann die deutschen Fürsten hatten viele Städte gegrndet, wo man Markt abhalten durfte und die durch Mauern gegen fremde Angriffe und Uberflle geschtzt waren. Die Be-vlkerung bestand in der Hauptsache aus zwei Stnden, den Geschlechtern und Gerechter.den Handwerkern. Die Geschlechter oder Patrizier bildeten den stdtischen Adel; aus ihnen wurden die B r g e r m e i st e r und Ratsherren gewhlt. Sie waren oft reiche Leute, deren Schiffe die Meere befuhreu und deren Handelsbeziehungen in weite Ferne reichten, vornehme Herren, die stolz auf ihre Herkunft waren, sich den Rittern gleich achteten, sich prchtig kleideten und auf die brige Bevlkerung von oben herabsahen. Handwerker Aber auch die Handwerker wurden allmhlich wohlhabender, be-hbiger und selbstndiger. Im vierzehnten und fnfzehnten Jahrhundert kam es in vielen Stdten zu Aufstnden der Znfte gegen die Ge-schlechter; diese endeten meist damit, da einige Zunftmeister in den Rat aufgenommen wurden. So erhielt die Stadtverfassung vielfach einen demo-kratischen Charakter. Das vierzehnte Jahrhundert ist die Bltezeit des deutschen Stdte-wesens. Damals standen diese Republiken mchtig da, um so mchtiger, weil Stdte-sich ^ Stdtebunden zusammenschlssen. Ein rheinischer 6un& Stdtebund hatte schon zur Zeit des Interregnums bestanden; von der Hanse und dem schwbischen Bunde soll noch die Rede sein. Schlielich ist es allerdings nicht allen Stdten gelungen, die selb-stndige Verwaltung ihrer eigenen Angelegenheiten festzuhalten. Viele von Landstdte ihnen wurden von den Fürsten unterworfen und zu Landstdten gemacht, Rsstme,immerhin gab es auch ferner eine groe Zahl von freien Reichs-st d t e n, die nur dem Kaiser, keinem Landesherrn Untertan waren; drei von ihnen haben sich bis auf den heutigen Tag erhalten, die Hansestdte Ham-brg, Bremen und Lbeck. stauche? Werfen wir noch einen Blick auf das Auere der Stadt. Die Städte des Mittelalters waren bei weitem kleiner als die der Neuzeit; nur

17. Geschichte des deutschen Volkes und Landes - S. 127

1869 - Hannover : Hahn
127 worden war, faßte der treffliche Mann, dem früh über dem Jammer, den er mit ansehen mußte, die Haare bleichten, zuerst den Muth, im Widerspruche mit seinen katholischen und protestan- tischen, gelehrten und ungelehrten Zeitgenossen, in einer Denkschrift an dre deutsche Obrigkeit "Z wider das ungerechte und unsin- nige Gerichtsverfahren gegen die vermeintlichen Hexen aufzutreten. Das Buch wurde zwar sofort verbrannt, was wohl auch mit dem Verfasser geschehen wäre, wenn man ihn ausfindig gemacht hätte. Uebrigens wurden die Hexenhinrichtungen seitdem allmählig seltener; unter den deutschen Fürsten war der Kurfürst von Mainz (Johann Philipp von Schönborn) der erste, der durch Spee gegen die Hexenprozesse umgestimmt wurde. Ganz verschwand erst im 18. Jahrhundert dieser grausame Wahn vor dem Lichte einer bessern Erkenntniß der Natur und vor der fortgeschrittenen Humanität ^). Anmerk. Hexe, althochdeutsch hazus, hazusa, verkürzt aus hagazus, hagazusa, mittelhochdeutsch hegxse, hexse, bedeutet nach der Wortableitung wohl so viel als: kluge, kunstreiche Frau. 2) Anmerk. So wurden, um nur einige Beispiele anzuführen, in der kleinen Reichsstadt Nördlingen gegen das Ende des 16. Jahrhunderts binnen 3 Jahren 32 Personen wegen Hexerei verbrannt; in der Stadt Offen bürg wurden in den Jahren 1627—1630 wegen Hexerei 60, in derselben Zeit im Bisthum Würz bürg mehr als 200, und in dem Bis- thum Bamberg 285 Personen -um Tode verurtheilt. Ein Hexenrichter in Fulda rühmte sich, er habe über 700 Personen beiderlei Geschlechts verbrennen lassen. Zu dieser unmenschlichen Dersolgungswuth trug nicht wenig ein berüchtigtes, von zwei Dominicanermönchen verfaßtes, zu Köln approbirtes Buch bei, das gegen Ende des 15. Jahrhunderts (im I. 1489) erschien unter dem Titel: mallens maletieamm (Hexenhammer), eine Art Theorie des Hexenprozesses und Anleitung, wie weltliche und geistliche Richter gegen Hexen verfahren müssen. 3) Anmerk. Es galt für die Anwendung der Folter der Grundsatz, daß ein Angeschuldigter, der sie einmal eine Stunde lang überstand, ohne zu bekennen, sreigesprochen werden solle. Bei Anklagen auf Hexerei glaubte man ein klebriges thun zu sollen, und gab der Folter, ihren Marterwerk- zeugen und Qualen eine wahrhaft entsetzliche Ausdehnung, so daß dieses Jnquisitionsmittel härter war als die härteste Strafe selbst. Die stärksten Männer, berichtet Spee, hätten lieber der größten Verbrechen sich schuldig erklären wollen, als nochmals die Folter ausstehen. 4) Anmerk. Spee' s Schrift führt den Titel: Cantio criminalft, seu de processibus contra sagas — über ad Magistratus Germaniae. Erste Aus- gabe. Rinteln 1631 (später zu Köln, Frankfurt), im Grunde das Beste, was über das Verfahren gegen Hexen geschrieben worden ist. Dergl. noch: Chr. Thomasius (J. P. Ipsen), de origine ac progressu proc. inqui- sitorii^ contra sagas. 1712. — W. G. Soldau, Geschichte der Hexen- prozesse, aus den Quellen dargestellt. 1843. — K. G. Wächter, die Hexern Prozesse in Deutschland, in seinen Beiträgen zur deutschen Geschichte. 5) Anmerk. Die letzten Opfer in Deutschland fielen um die Mitte des 18. Jahrhunderts, zu Würzburg 1749, und im Bisthum Augsburg, wo ein armer Zigeuner als Hexenmeister noch im Jahre 1766 verbrannt worden sei.

18. Das Mittelalter - S. 68

1903 - Leipzig : Hirt
68 Fnfte Periode. Ausgang des Mittelalters. Trken, die allgemeinen Feinde der Christenheit, die von Kleinasien 1453.aus sich auf der Balkanhalbinsel festgesetzt und 1453 Konstantinopel erobert hatten, immer weitere Fortschritte machten und schon seine Erb-lnder bedrohten, wie in Bhmen und Ungarn, auf welche Lnder er Erbansprche hatte, einheimische Fürsten aufgestellt wurden, und wie in Deutschland Städte und Fürsten miteinander Krieg fhrten und berall das Faustrecht herrschte, whreud im Norden ( 68, 7) und Nordosten ( 68, 2) deutsche Lnder unter fremde Herrschaft kamen. Welche Kaiser waren aus dem habsburgischen, welche aus dem luxem-burgischen Hause und welche aus anderen Husern? 67. Zustnde und Einrichtungen. V Die Verfassung. Die Zahl der Gebiete, aus denen das deutsche Reich bestaub, stieg durch die Vermehrung der Reichsstdte und die bliche Teilung der Lehen ans etwa 300.25) Seitdem die Kurfrsten unabhngig geworden waren (wodurch?), wollten die brigen Fürsten nicht zurcksteheu und maten sich mehr oder weniger Hoheitsrechte an. So verwandelten sich die Reichst eh en in selbstndige Staaten. Zu Kaisern whlten die Kurfrsten mit Vorliebe solche, die nur geringen Landbesitz hatten (Beispiele!), oder deren Besitz zum Teil auerhalb Deutschlands lag (Habsburger); warum? Der Kaiser versammelte die Groen des Reiches zu Reichstagen, die sich schon zur Zeit der frnkischen Kaiser aus den Hoftagen ( 55, 7) gebildet hatten. Seit dem 15. Jahrhuudert zerfiel der Reichstag in drei Kollegien: Kurfrsten, Reichsfrsten und Reichsstdte, welche miteinander und dem Kaiser bereinstimmen muten, wenn ein gltiger Reichsschlu" zustande kommen sollte. Wie aber die Macht des Kaisers durch die Reichs-stnde", so wurde die Macht der Fürsten eingeengt durch die Land-stnde, d. h. die nicht reichsunmittelbaren hheren Geistlichen, die Adligen (Ritter) und Städte, die sich auf Landtagen versammelten. Ihr vornehmstes Recht war die Bewilligung der Steuern. Stelle zusammen, was in frheren Abschnitten der die Verfassung des Reiches vorgekommen ist. Welches sind die Nachteile einer Wahlmonarchie? 2. Das Gerichtswesen. Bis in das 13. Jahrhundert waren die Rechtssatzungen rtlich sehr verschieden. Da wurde fr Norddeutsch-laud der zuerst in lateinischer Sprache geschriebene, dann ins Schsische bersetzte Sachsenspiegel^), fr Sddeutschland der Schwaben-spie gel das allgemein gltige Gesetzbuch. Als die Fürsten sast berall die oberste Gerichtsbarkeit in die Hand nahmen, erhielten sich in Westfalen, wo der freie Bauernstand sich der Ausbildung der Frstengewalt widersetzte, die alten kaiserlichen

19. Geschichtsbilder aus der allgemeinen und vaterländischen Geschichte - S. 178

1911 - Leipzig [u.a.] : Teubner
178 das knigliche Ansehen, als spter die deutschen Könige, namentlich die Wahlknige nach dem Zwischenreich, nur darnach strebten, ihre Hausmacht zu vergrern. Die Knigswahl geschah durch die weltlichen und geistlichen Reichsgroen in Aachen, spter in Frankfurt am Main. In Aachen krnte und salbte der Erzbischos von Kln, in Frankfurt der Erzbischos von Mainz. Einige Könige, wie Otto Ii. und Otto Iii., sind ohne eine solche Wahl von ihrem Vorgngern einfach als Nachfolger bezeichnet worden. Seit 1356 (durch die goldue Bulle) lag das Wahlrecht nur bei den sieben Kurfrsten. Der Reichstag wurde vom Könige nach einem von ihm bestimmten Orte berufen. Auf ihm erschienen die Reichsgroen und berieten der J06. Schmertleite. Der Fürst grtet dem Jngling das Schwert um; Edelknaben legen ihm Sporen an; Schild und Spe^r werden bereit gehalten. (Nach Henne am Rhyn, Kulturgesch. I, S. 234.) wichtige gemeinsame Reichsangelegenheiten, als: Krieg, Landfrieden, Streit-fachen der Fürsten n. ct.; auch die Belehnung der Groen erfolgte hier in der Regel. Die Herzge, Markgrafen und Grafen bildeten die weltlichen, die Erzbischse, Bischfe und bte die geistlichen Reichsstnde; spter kamen noch die Reichsstdte hinzu. Mit dem Auftreten der Kurfrsten nahmen diese auf den Reichstagen den Vorrang ein. Wie im Reiche die Reichsstude, so schlssen sich in den Einzelstaaten die wichtigsten Krper-schasteu als Land stnde zusammen. Es waren dies die Ritterschaft (der Adel), die Geistlichkeit und die Städte. Zu einem Landtage berufen, berieten sie hauptschlich der die Bewilligung der Landsteuer, die die Landesherren erbeten" hatten. Fr die Gewhrung wirkten sie sich mancherlei Rechte und Zugestndnisse aus. Die Rechte der Land-stnde versuchten in spterer Zeit (siehe den Groen Kurfrsten) die Landes-Herren zu beseitigen. Das Lehus- oder Feudalwesen (siehe 32, 5) hatte sich seit der Herrschaft der Karolinger auch in Deutschland immer mehr ausgebreitet

20. Erdkunde von Europa (ohne Deutschland) und die außereuropäischen Erdteile, allgemeine Erdkunde, Kultur- und Wirtschaftsgeographie, Geschichte, Tierkunde, Pflanzenkunde, Erdgeschichte, Menschenkunde und Gesundheitslehre, Physik und Chemie - S. 219

1914 - Karlsruhe i.B. : Braun
219 eigene Schulen ein, in denen wandernde Lehrer die Kinder einige Zeit unterrich- teten. Außer Lesen, Schreiben und Rechnen lernte man da Latein, weshalb diese Schulen oft auch Lateinschulen hießen. Dauernde Schulen entstanden in -den meisten Städten erst nach der Reformation. — Um den Jünglingen Gelegenheit zu geben, ihre Kenntnisse noch mehr zu erweitern, wurden von der Mitte des Xiv. Jahrhunderts an in manchen Städten Hochschulen oder Universitäten eingerichtet. Die erste derselben gründete der gelehrte Kaiser Karl Iv. in seiner Lieblingsstadt Prag (1347). Bald folgten weitere Hochschulgründungen in Wien, Heidelberg (1386), Köln, Erfurt, Leipzig, Freiburg i. B. (1460). Auf den Hoch- schulen wurden Theologie (Religionswissenschaft), Rechtskunde, Heilkunde und sonstige Wissenschaften gelehrt. Aberglaube. Trotz der emporkommenden Gelehrsamkeit herrschte bei Vor- nehm und Gering arger Aberglaube. Man meinte, durch Zaubersprüche oder mit Hilfe des Teufels könnten manche Leute hexen, d. h. übernatürliche Dinge vollbringen, z. B. einem andern Krankheiten anwünschen, das Wetter abwenden, dem Nachbar Blitz und Hagel über die Flur schicken usw. Besonders hielt man alte gebrechliche Frauen für Hexen. Wer als Hexe oder Hexerich angeklagt war, mußte vor dem peinlichen Gericht, das gewöhnlich aus Geistlichen und Laien bestand, seine Unschuld beweisen. Meist hielt man seine Unschuldsbeteuerungen für Lügen und stellte nun die „peinliche Frage": man quälte den Angeklagten mit aller- lei grausamen Folterwerkzeugen, glühenden Zangen, Daumenschrauben so lange, bis er vor Schmerzen alles zugab, wessen man ihn beschuldigte. Nun galt er als überführt und wurde, wenn er die Qualen der Folter überhaupt überstanden hatte, lebendig verbrannt. Niemand durste wagen eine Hexe als schuldlos zu vertei- digen, da er sonst alsbald in den Verdacht kam, selber mit dem Teufel im Bunde zu stehen. — Ähnlich wie den Hexen erging es jenen Männern, die irgend eine Lehre der Kirche als unbiblisch tadelten; solche Leute nannte man Ketzer. Auch sie fanden meist nach schrecklichen Folterqualen auf dem Scheiterhaufen den Tod. Einzelne Ketzerrichter, wie Konrad von Marburg, haben viele Hunderte von Angeklagten auf solch schreckliche Weise zu Tode gebracht. Die Hexen- und Ketzergerichte blieben Jahrhunderte lang bestehen. Der Hexenhammer, ein Buch, das zur Zeit des Kaisers Maximilian verfaßt wurde, gab genaue Anweisung, wie man durch die Folter Hexen zum Geständnis zwin- gen könne. Noch heute ist der unsinnige Hexenglaube in manchen Gegenden nicht völlig verschwunden. Gerichte. Unsere Vorfahren nahmen es mit der Ermittlung und Bestrafung von Übeltaten sehr ernst. In den Städten und in den Landbezirken wurden Richter bestellt, die aus freiem Stande waren und die zusammen mit den aus dem Volke erwählten Schöffen (meist 7) das Recht suchten und das Urteil fällten. Um von hartnäckigen Leugnern ein Geständnis zu erzwingen, wendete man nicht nur bei Hexenprozessen, sondern auch bei sonstigen Verhandlungen gern die F o l t e r an. (Siehe oben.) Diese ist erst im Xviii. Jahrhundert durch weise Fürsten wie Friedrich den Großen, Maria Theresia und Markgraf Karl Friedrich von Baden völlig beseitigt worden. Da vornehme Übeltäter oft vor den ordentlichen Gerichten frei ausgin- gen, taten sich zahlreiche Edle und freie Bauern zu einem geheimen Bund zu- sammen, der den Zweck hatte, den Bedrängten gegen jedermann, ob vornehm oder gering, beiznstehen und unparteiisch zu richten. Diese Gerichte, die meist