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1. Deutsche Geschichte - S. 88

1912 - Leipzig [u.a.] : Kesselring
88 bauten die Brger die prchtigen Kirchen und stolzen Rathuser, die noch heute manche Städte zieren. Das Haupt des Bundes war Lbeck. Hier wurden auch die Bundes-Versammlungen abgehalten. Die Hansa hielt auf strenge Ordnung unter ihren Mitgliedern. Sie sorgte besonders fr die Gute und das rechte Ma der Waren. Wenn ein Mitglied feine Pflicht nicht erfllte, so wurde es Seeschiffe. ausgestoen. Das nannte man verhans.en. Es war eine gefhrliche Strafe: denn keine Stadt des Bundes durfte fortan Verkehr mit der Ge-chteten pflegen. Nicht gar zu lange dauerte die Blte der Hanfa. Die meisten ihrer Mitglieder waren frstliche Städte. In Zeiten, wo ihre Herren keine groe Macht besaen, hatten sie sich durch Anschlu an den groen Bund fast ganz frei von ihrer Herrschaft gemacht. Als dann aber einige

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1. Deutsche Geschichte bis zum Ausgang des Dreißigjährigen Krieges - S. 159

1909 - Breslau : Dülfer
Die Hansa. 159 Entweder ganze Städte oder einzelne Kaufleute, die sich das Recht erwerben, knnen Mitglieder sein." (Lindner.) e. Gelegentlich des Krieges der hansischen Städte gegen Dnemark schlssen sich 1 367 zu Kln alle wichtigeren Handelsstdte von der flan-drischen Grenze bis Estland" zu einer Konfderation zusammen, die sich zu gemeinsamen Kriegsmaregeln verpflichtete, und deren Bund lngere Zeit bestand. Es ist das wichtigste Ereignis der hansischen Ge-schichte; 75 Städte haben schlielich an dieser Einung teilgenommen; sie ist zur Grundlage aller spteren hansischen Verbindungen geworden." (Lamprecht.) Da man nun auch daran ging, die wichtigsten Satzungen zu Statuten zusammenzustellen, war jetzt der Stdteverband zu einem Bunde geworden. Ii. Verfassung der Hansa. 1. Die Mitgliedschaft. a. Aufnahme in die Hanse. Grundbedingung fr die Aufnahme in die Hanse war die Beobachtung der hansischen Vorschriften (Handels-gebrauche, gewisse Rechte und Verpflichtungen). Von Rechts wegen sollten nur solche Städte aufgenommen werden, deren Rat frei, d. h. weder durch die Gewalt des Landesherrn noch der Znfte beschrnkt war. Eine feierliche Aufnahme nach Beschlu der allgemeinen Versammlung ist erst seit 1441 blich. b. Zahl der Mitglieder. Fr das 15. Jahrhundert lt sich un-schwer eine vollstndige Liste der bedeutenden Teilnehmer entwerfen, während die niederen Grades nur fr einzelne Gebiete nachweisbar sind." Die Zahl der greren Städte hat zwischen 50 und 75 geschwankt. c. Gruppierung der Mitglieder. 1347 wird eine Dreiteilung des ganzen Verbandes bezeugt (wendische, westflisch-preuische, livlndifche Städte). Die Einteilung in Quartiere mit je einer geschftsfhrenden Stadt ist erst spter erfolgt. (I. Austritt. Der Austritt aus der Hause stand den Mitgliedern, die auf die hansischen Rechte verzichteten, frei. Gewaltsam ausgeschlossen (ver-hanset) wurde, wer die Bundesgesetze bertrat. 2. Der Charakter des Bundes. Mit der Wandelbarkeit der Mitgliedschaft hing es zusammen, da der Bund kein festes Gefge zeigte. Sind wir gewhnt, uns einen Bund zu denken, ausgerstet mit Be-amten, die seine Aufgaben wahrnehmen, mit gemeinsamen Einrichtungen und Finanzen, so trifft eine solche Vorstellung auf die Hanfe nicht zu. Lbeck hatte trotz seiner anerkannten Vorsteherschaft den Mitgliedern nichts zu be-fehlen, Bundesorgane waren nicht vorhanden. Es gab kein Bundesheer, keine Bundesflotte, keine Bundeskasse; alles besorgten die Mitglieder selbst. . . . Den fr Krieg und Gesandtschaften erforderlichen Aufwand trugen und verrechneten die Beteiligten gegenseitig. Ebenso geschah es mit den in einzelnen Fllen erhobenen allgemeinen Abgaben vom Handelsgut, den Pfund-zllen. Der Bund hatte kein gemeinsames Abzeichen, weder Siegel noch Fahne oder Flagge." (Lindner.) 3. Bundesgesetze und -Verordnungen. Wie bereits erwhnt, wurden etwa gleichzeitig mit der Klner Konfderation Statuten fr den Bund aufgestellt, eine gleichmige Bundesgesetzgebung ober gab es nicht. Die Hanse ist nie dazu gelangt, ein vollstndiges, alles

2. Deutsche Geschichte - S. 87

1912 - Halle a.S. : Schroedel
87 in Norwegen, zu Wisby auf der Insel Gotland und zu Nowgorod in Rußland. Am grten war das zu Bergen. Es enthielt einundzwanzig Hfe und zwei Kirchen und beherbergte zwei- bis dreitaufend Menschen. Im Ausland war der deutsche Kaufmann fo sicher wie daheim. Tie fremde Obrigkeit schtzte ihn nach Krften. Sie forgte nicht nur fr Geleit, sie trieb sogar die sumigen Schuldner zur Zahlung an. Endlich durften die Hansen ihre Waren in den fremden Lndern ganz oder fast zollfrei ein- Seeschiff. und ausfhren. So wurden sie unermelich reich. Von ihrem berflu bauten die Brger die prchtigen Kirchen und stolzen Rathuser, die noch heute manche Städte zieren. Das Haupt des Bundes war Lbeck. Hier wurden auch die Bundes-versammlungen abgehalten. Die Hansa hielt auf strenge Ordnung unter ihren Mitgliedern. Sie forgte besonders fr die Gte und das rechte Ma der Waren. Wenn ein Mitglied seine Pflicht nicht erfllte, so wurde es ausgestoen.

3. Deutsche Geschichte - S. 94

1914 - Leipzig [u.a.] : Kesselring
94 Diehansa unterhielt in einigen auslndischen Handelspltzen riesige Waren-lager, die Kontore genannt wurden. Das waren frmliche Städte. Hohe Mauern umgaben zahlreiche Hfe mit Gebuden fr Lager und Wohnungen; auch die Kirche fehlte nicht. In diesen Niederlagen wurden ungeheure Vor-rte aufgestapelt und von tapsern Soldaten und gewaltigen Hunden bewacht. Kein Fremder und auch keine Frau durfte ein Kontor betreten. Solche Kontore gab es zu Brgge in den Niederlanden, zu London in England, zu Bergen in Norwegen, zu Wisby auf der Insel Gotland und zu. Nowgorod in Rußland. Am grten war das zu Bergen. Es enthielt einundzwanzig Hfe und zwei Kirchen und beherbergte zwei- bis dreitausend Menschen. Im Ausland war der deutsche Kaufmann so sicher wie daheim. Die fremde Obrigkeit schtzte ihn nach Krften. Sie sorgte nicht nur fr Geleit, sie trieb sogar die sumigen Schuldner zur Zahlung an. Endlich durften die Hansen ihre Waren in den fremden Lndern ganz oder fast zollfrei ein-und ausfhren. Nach und nach wurden sie unermelich reich. Von ihrem berflu bauten die Brger die prchtigen Kirchen und stolzen Rathuser, die noch heute diese Städte zieren. 4. Ihre Verwaltung. Das Haupt des Bundes war Lbeck. Hier fanden auch die Bundesversammlungen statt. Die Hansa hielt auf strenge Ordnung unter ihren Mitgliedern. Sie sorgte besonders fr die Gte und das rechte Ma der Waren. Wenn ein Mitglied seine Pflicht nicht erfllte, so wurde es ausgestoen. Das nannte man verhansen. Es war eine gefhrliche Strafe: denn keine Stadt des Bundes durfte fortan Verkehr mit der Gechteten pflegen. 5. Ihr Verfall. Nicht gar zu lange dauerte die Blte der Hansa. Die meisten ihrer Mitglieder waren frstliche Städte. Ju Zeiten, wo ihre Herren keine groe Macht besaen, hatten sie sich durch Anschlu au den groen Bund fast ganz frei von ihrer Herrschaft gemacht. Als dann aber diese Fürsten die Zgel straffer anzogen, durften sie nicht mehr bei der Hansa bleiben, und so schrumpfte der Bund zusammen. Die nordischen Völker hatten keine Lust, sich auf die Dauer von den Hansen ausbeuten zu lassen, und suchten sich selbstndig zu machen. Als sich Dnemark, Schweden und Norwegen 1397 vereinigt hatten, zeigte sich bald, da ihnen die Hansa nicht mehr gewachsen war. Ferner wurde das deutsche Ordensland den Hansen verschlossen, als es unter polnische Herrschaft kam, und ans Rußland trieb sie ein ihnen feindlicher Zar hinaus. Die Niederlnder duldeten sie nicht mehr ans ihren Mrkten, und die Englnder wurden selbst unternehmende Kaufleute. Ja, beide Völker rissen nicht nur den einheimischen Handel an sich, sondern erschienen auch mit ihren Schiffen in der Ostsee und machten dort den Hansen Konkurrenz. Damit war die Machtstellung der Hansa dahin. An den berhmten Bund erinnert heute nur noch der Name Hansestadt, den Bremen, Hamburg und Lbeck beibehalten haben.

4. Fünfzehn Jahrhunderte - S. 458

1855 - Freiburg im Breisgau : Herder
458 Das römisch-deutsche Reich in den beiden nächsten Jahrhunderten Fehme dadurch, daß man auch aus anderen Theilen des Reiches sich mit Klagen an die westphälischen Freigerichte wendete und sie dadurch zu einem allgemeinen Gerichte in Sachen des Landfriedens machte. Die vermehrte und über Westphalen hinaus ausgedehnte Thätigkeit bewirkte, daß die Freischöffen sich durch Aufnahme von Männern aus dem übri- gen Deutschland verstärkten, während die Gerichte immer nur in West- phalen, das in ihrer Sprache die rothe Erde hieß, gehalten wurden. So entstand ein über Deutschland ausgebreiteter Bund, der für die Frevler furchtbar war. Jedes Mitglied war verpflichtet, alle Hand- lungen, die sich zu einem Erkenntnisse von Seiten des Fehmgerichts eigneten, anzuzeigen. Diese Verpflichtung war auch wirksam, da der Bund unter den Fürsten wie unter den Räthen der Städte Mitglieder zählte. Das Gericht aber wurde nun im eigentlichen Sinne ein ge- heimes, da es sich gegen rohe Gewalt schützen mußte. Die Mitglieder des Bundes sorgten für die Vollziehung der gefällten Urtheile, und wer damit beauftragt war, fand da, wo der Verbrecher sich aufhielt, Ge- nossen, die er mittelst gewisser Zeichen erkannte und die ihm Hülfe lei- steten. In der Zeit seiner höchsten Blüthe war der Bund auch seinem Verfalle nah, da die große Macht einer insgeheim geübten Rechtspflege Ueberhebung der Mitglieder und Mißbrauch der Bundeseinrichtungen zu selbstischen Zwecken zur Folge hatte. Im Anfang des fünfzehnten Jahr- hunderts wurde die Fehme Gegenstand der Beschwerde, und die Voll- endung der Landeshoheit, die jeden der Landesherrn zum obersten Ge- richtsherrn in seinem Gebiete machte, mußte die Fehmgerichte allmälig untergraben. 32. Je mehr das Reich durch das Verhältniß seiner Glieder zu einander und zu dem Reichsoberhaupte das Ansehen einer Republik er- hielt, mußten auch in den einzelnen selbstständig gewordenen Gebieten die Negierenden ihre Rechte durch die Gesammtheit der Eingesessenen beschränken lassen. In den Reichsstädten sah das vierzehnte Jahrhun- dert eine Reihe von Umwälzungen, durch welche die herrschenden Ge- schlechter ihres Vorranges beraubt wurden. Während sie nur in weni- gen Städten als städtischer Adel sich an der Spitze des Gemeinwesens behaupteten, mußten sie anderswo mit der gesammten, nach Zünften ge- gliederten Bürgerschaft die Regierung theilen, oder als besonderer Stand allen Antheil an derselben aufgeben und durch Eintritt in die Zünfte sich eine Betheiligung offen erhalten, oder gar vor der gegen sie empörten Gemeinde aus dem Stadtgebiete weichen. In den fürstlichen Gebieten entstand, seit die Fürsten als Beamte zwischen den Eingesessenen und dem Reichsoberhaupte zu stehen aufgehört hatten, ein engeres Verhältniß der Eingesessenen zu den Fürsten, da jene in dem Auschließen an diese diejenige Sicherheit fanden, die das Reich nicht gewährte. Wo nicht,

5. Das siebente Schuljahr - S. 298

1903 - Langensalza : Schulbuchh.
298 gebracht. Nicht besser erging es den Seeräubern. Eine Flotte wurde gegen sie ausgeschickt, welche ihre Fahrzeuge vernichtete und die Mannschaft ersäufte. b) D i e Blüte der Hansa. Als die andern Städte den Nutzen erkannten, welchen die Hansa ihren Mitgliedern gewährte, schlossen sie sich derselben an. Bald gehörte nicht nur der ganze Norden Deutschlands, sondern auch Amsterdam in Holland, Riga und andere Städte in Rußland dem Hansa- bunde an. In seiner Blütezeit zählte derselbe über 80 Städte zu seinen Mitgliedern. Die zum Bunde gehörenden Städte waren in vier Kreise oder Quartiere eingeteilt. Man unter- schied den wendischen, westfälischen, sächsischen und baltischen Kreis. An der Spitze des wendischen Kreises stand Lübeck. Zu diesem Kreise gehörten Wismar, Rostock, Stral- sund, Greifswald, Stettin u. a. Die Hauptstadt des west- fälischen Kreises war Köln. Andere Städte dieses Kreises waren Soest, Dortmund, Münster, Minden, Osna- brück u. a. Der Hauptort des sächsischen Kreises war Braunschweig. Bekannte Städte dieses Kreises waren noch Hamburg, Bremen, Magdeburg, Hannover, Goslar, Göttingen, Halle, Nordhausen, Erfurt u. a. Der baltische Kreis hatte Danzig zur Hauptstadt. Weiter gehörten zu diesem Kreise Königsberg, Thorn, Braunsberg, Elbing, Riga, Dorpat und andere Städte Livlands und Esthlands. Die wichtigste von allen Hansastädten war Lübeck. Dies war die Haupt- stadt des ganzen Bundes. In dieser Stadt wurden auch die jährlichen Hansatage oder Bundesversammlungen abgehalten, zu denen Abgeordnete von allen Bundesstädten erschienen. Aus diesen Bundestagen wurden gemeinschaftliche Unternehmungen verabredet, Streitigkeiten unter den Bundesmitgliedern geschlich- tet, Beiträge für die einzelnen Städte ausgeschrieben und Ver- träge mit Staaten und Städten abgeschlossen. Die Hansa hielt auch auf strenge Ordnung unter ihren Gliedern. Wenn eine Stadt ihre Pflicht gegen den Bund versäumt hatte, dann wurde sie geächtet oder verhansat, d. h. aus dem Bunde aus- gestoßen. Dies war eine harte Strafe für eine Stadt; denn ihr wurden die Schiffe genommen und ihr Handel zerstört.

6. Hessische Geschichte - S. 38

1897 - Gießen : Ricker
— 38 — zustande gekommen, nach dem Muster der Adels- und Rittergesellschaften, wie sie sich in der Wetterau und in Schwaben schon 1362 vereinigt hatten. An der Spitze dieser Adelsgesellschaften stand ein Hauptmann, der alljährlich gewählt wurde und dem die Mitglieder zu unbedingtem Gehorsam verpflichtet waren. Zur Beratung gemeinsamer, gesellschaftlicher Angelegenheiten kamen die Genossen alljährlich an einem bestimmten Orte zusammen. Diese Zusammenkünfte hießen Kapitel. In der Regel führten die Mitglieder des Bundes ein bestimmtes Zeichen. Zweck dieser Rittergesellschaften war ursprünglich, wie der der Städtebünde, die Erhaltung des Friedens und des Rechtes. Auch Adelsgesellschaften vereinigten sich mit den Städten. Da aber diese Vereinigungen die Sache des Einzelnen zu der des Bundes machten und die Jnteresien der einzelnen Stände sehr oft verschieden waren, so konnten Zusammenstöße nicht ausbleiben, und Fürsten, Adel und Städte standen sich schroff gegenüber. Die Vermehrung der Bündnisse zog eine Vermehrung der Fehden nach sich. Jeder unbedeutende Streit des Einzelnen wurde Sache des Bundes, der die höchste gerichtliche Instanz war und stets zu Gunsten der Beteiligten entschied. Das Ansehen des Reiches litt natürlich sehr durch diese Vereinigungen. Karl Iv. sah sich veranlaßt, in der goldenen Bulle (1356) die Einigungen der Städte zu verbieten. Diese bestanden jedoch fort und neben ihnen erhoben sich „die Eidgenossen des Adels". Erst im 15. Jahrhundert, mit der wachsenden Landeshoheit der Fürsten und der veränderten Kriegsweise, war die Macht des Adels gebrochen. Durch den allgemeinen Landfrieden (1495) und die Einsetzung des Reichskammergerichts, welche jede Selbsthilfe mit der Reichsacht ahndete, war ein Reichsschutz gewonnen. Auch jener hessische adelige Geheimbnnd war ganz nach dem Geschmacke jener Zeit eingerichtet. An der Spitze des Bundes stand als Hauptmann Graf Otto von Ziegenhain. Das Bundeszeichen war ein Stern, gewählt aus dem Ziegenhainer Wappen, daher die Mitglieder „Sterner" hießen. Je nach dem Stande wurde ein goldener oder silberner Stern getragen, teils offen, teils versteckt auf der Brust. Zweck des Steruerbuudes war, wie der aller Rittergesellschaften, Schutz der Bundesglieder und denselben, wenn nötig, durch offene Fehde, zu erzwingen. Eine geringfügige Sache gab dem Bundeshanptmanne Anlaß zum Streite mit dem Landgrafen Hermann. Als dieser ans einer anderen Ursache ein Schloß bei Alsfeld belagerte, rückten die Sterner mit 1500 Rittern und Knechten herbei und zwangen den Landgrafen zum eiligen Rückzüge. Als der Landgraf vor der Stadt Hersfeld erschien, und von dem Abte Einlaß begehrte, zeigte ihm derselbe als Antwort den auf der Brust verborgenen Stern. Die treuen Bürger Hersfelds öffneten dem Landgrafen die Thore, und dadurch war derselbe vor den Sternern gerettet. Der Streit zwischen dem Bundeshanptmanne Grafen von Ziegenhain und dem Landgrafen spann sich immer heftiger fort, so daß dieser jenem 1372 die Fehde ankündigte.

7. Von der Urzeit bis zum Ausgange des Dreißigjährigen Krieges - S. 123

1909 - : Schöningh
§ 10. Die Städte u. die Kulturzustände des ausgehenden Mittelalters. 123 In der Entwicklung der Hanse unterschied man zwei Stufen: den Zusammenschluß bort Personen und den Bund der Städte. Der Zusammenschluß von Kaufleuten tritt zuerst in London in die Erscheinung; dort vereinigten sich Kölner Kaufleute in der sogenannten Gildhalle; bald wurden Lübecker und Hamburger Kaufleute in den Bund aufgenommen, und fo wurde aus der Kölner eine deutsche Gildhalle. Solche Vereinigungen von Kaufleuten bildeten sich auch bald in Wisbh auf Gotland und in Nowgorod. Die Gesamtheit der deutschen Kaufleute erscheint zuerst als geschlossene Gemeinschaft in einem Vertrage mit der Stadt Brügge (1252), in dem die Rechte der deutschen Kaufleute in Brügge festgelegt wurden. Schutz der Mitglieder und ihres Eigentums, Erlangung besonderer Vorrechte und Begünstigungen iußezug auf Zölle und Absatz der Waren, Schaffung von gemeinsamen Herbergen und Warenlagern waren die Hauptzwecke für diesen Zusammenschluß der Kaufleute. Die zweite Stufe der Entwicklung der Hanse bildet der Bund der Städte, in denen die Kaufleute zu Haufe waren. Schutz des Handels und der Handelswege, Regelung des Münz-, Markt-und Schuldrechts sind der Zweck dieses Städtebundes, der mit der Vereinigung der Städte Lübeck und Hamburg (1241) seinen Ansang nahm. Zur Zeit ihrer Blüte im 15. Jahrhundert zählte die Hanse mehr als 70 Städte von Flandern bis Finnland zu Mitgliedern. An der Spitze stand Lübeck, mit dem Köln mehreremal um die Führerrolle stritt. Die Vororte der vier Quartiere waren Köln (rheinisch-westsälisches), Braunschweig (sächsisches), Lübeck (wendisches) und Danzig (preußisches Quartier). Die Verwaltung der gemeinsamen Angelegenheiten geschah aus den Hansetagen, bei denen die Mitglieder durch Abgeordnete vertreten waren? Die zur Verteidigung nötigen Mittel (z. B. zu Kriegszwecken) wurden von Fall zu Fall bewilligt. Ein fester innerer Zusammenhang hat nie bestanden. Die Bedeutung der Hanse liegt vorwiegend darin, daß sie den gesamten Zwischenhandel beherrschte. Aus Flandern holte man die dorthin gebrachten Südfrüchte, Ol und Seide, aus Frankreich Wein, aus England Stahl und Eisen, aus Rußland Getreide, Wachs, Holz und Honig, aus Schweden Eisen und Kupfererz und aus Dänemark Fische. Ausgeführt wurden aus Deutschland vor allem Wein und Einbecker Bier. Die Hanse schützte aber auch den Handel: König Waldemar von Dänemark, der den Sundzoll erheben wollte, 1 Dgl. Schäfer, Die Organisation der Hanse. Dürrs Deutsche Bibl. Bd. Xiii B Nr. 24.

8. Weltgeschichte in Lebensbildern für Mittelschulen, höhere Mädchenschulen und verwandte Anstalten - S. 169

1897 - Leipzig : Baedeker
— 169 — Hamburg und Lübeck im Jahre 1241 ein Schutz- und Trutzbündnis. Sie schufen sich ein eigenes Landheer und eine Flotte zum Schutze ihres Handels zu Lande und zu Wasser. Diesen Bund nannte man die Hansa; denn Hansen hieß sich vereinigen. Nun kamen für die Räuber schlimme Zeiten. Sie wurden gefangen und hingerichtet, ihre Burgen zerstört. Die Seeräuber wurden an den Masten ihrer Schiffe erhenkt. b) Blüte der Hansa. Bald erkannten die anderen Städte, welch großen Vorteil solcher Handelsschutz gewährte, und sie schlossen sich dem Bunde an. Schließlich gehörte der ganze Norden Deutschlands von Holland bis Rußland zum Hansabunde; 80 Städte zählte er zur Zeit der Blüte zu seinen Mitgliedern. Das ganze Gebiet war in verschiedene Kreise geteilt. Zum wendischen Kreise gehörten: Lübeck, Wismar, Rostock, Stralsund, Greisswald, auch Berlin, Stendal, Salzwedel, Frankfurt a. O. u. a. m. Zum sächsischen Kreise: Hamburg, Bremen, Goslar, Hannover, Magdeburg, Halle, Erfurt, Nordhausen u. a. Zum westfälischen: Köln a. Rh., Soest, Dortmund, Münster, Osnabrück, Paderborn u. f. w. Zum baltischen: Danzig, Königsberg, Thorn, Riga n. a. m. Alljährlich wurde eine Bundesversammlung in Lübeck abgehalten, zu der Abgeordnete ans allen Bundesstädten erschienen. Hier wurden die Beiträge sür die einzelnen Städte festgesetzt, Unternehmungen vereinbart und etwaige Streitigkeiten der Bundesmitglieder geschlichtet. Wer seinen Verpflichtungen gegen den Bund nicht nachkam, wurde verhanset, d. H. aus dem Bunde ausgestoßen. Einer solchen Stadt wurden die Schiffe genommen und ihr Handel zerstört. Die Hansa schwang sich auf zur ersten Macht in Nordeuropa. Sie führte Krieg mit Königen und Fürsten. Durch sie verlor der schwedische König Magnus seine Krone, und einem Dänenkönige wurde von dem Bürgermeister von Danzig der Krieg erklärt. Die Hansa eroberte 1368 Kopenhagen, sperrte den Sund und erzwang sich große Handelsvorrechte von Dänemark. Auch Schweden, Norwegen, England und Rußland räumten der Hansa große Vorrechte ein. Sie vermittelte den Handel zwischen dem Norden und Süden, Osten und Westen Europas, und die deutschen Kaufleute gelangten durch den gewinnbringenden Handel zu großem Reichtum. Im Jahre 1254 entstand in Süddeutschland der rheinische Städtebund, dessen wichtigste Mitglieder Speier, Augsburg und Nürnberg waren. c) Verfall der Hansa. Über 300 Jahre blieb die Hansa in großer Blüte. Aber nach der Entdeckung Amerikas und des Seeweges nach Ostindien nahm der europäische Handel eine andere Richtung; auch gewährten die deutschen Regierungen eine größere Rechtssicherheit als früher; so trat nun eine Stadt nach der anderen von dem Bunde zurück. Zuletzt blieben nur noch Hamburg, Lübeck und Bremen vereint. Diese heißen noch heute Hansastädte.

9. Geschichte des teutschen Volkes - S. 527

1837 - Oldenburg : Schulze
Die heilige Allianz. Der teulsche Bund. Die Bunde6akte. 527 §. 100. Der teulsche Bund. Die Bundesakte. Politische Gegen- sätze. Kongresse zu Karlsbad und Wien bis jetzt. Nach dem Sturme der Zeiten, wie er, durch die franzö- sische Revolution aufgeregt, vorübergebrauset war, gingen nun- ltlchr die in der Wiener Bundesakte vom 8. Juni festgesetzten Bestimmungen in Wirklichkeit über. In Folge derselben trat an die Stelle der alten Reichsvcrfassung der teutsche Bund als ein Verein aller souverainen Fürsten und freien Städte Teutschlands zur Erhaltung der allgemeinen Sicherheit, wie der Unabhängigkeit und Unverletzlichkeit der einzelnen Staaten. Die Mitglieder desselben waren: I) Oeftreich, 2) Preußen, 3) Baiern, 4) Sachsen, 5) Hannover, 6) Würtemberg, 7) Baden, 8) Kurhessen, 9) Großherzogthum Hessen, 10) Dänemark (für Holstein), 11) die Niederlande (für Luxemburg), 12) die groß- herzoglich und herzoglich sächsischen Häuser, 13) Braunschweig und Nassau, 14) Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strc- litz, 15) Holstein-Oldenburg, Anhalt und Schwarzburg, 16) Hohen,zollern, Lichtenstein, Reuß, Schaumburg - Lippe, Lippe und Waldeck, 17) die freien Städte Lübeck, Frankfurt, Bremen und Hamburg. Dem Zwecke des Bundes gemäß wurde zur Besorgung der betreffenden Geschäfte eine Bundesversammlung angeordnet, welche in Frankfurt ihren Sitz haben und beständig seyn sollte, insofern ihre Vertagung niemals über vier Monate dauern dürfte. Legteres gilt indeß nur von dem engeren Rathe derselben, worin die Souveraine nach der oben ange- führten Ordnung und Verbindung theils eine ganze (Viril-), theils eine mit mehren gctheilte (Curat-), im Ganzen 17 Stim- men führen. Von diesem engeren Rathe unterscheidet sich das Plenum (volle Versammlung) zur Entscheidung der wichtige- ren Angelegenheiten, welches also nur auf besondere Veranlas- sung Zusammentritt und im Ganzen aus 69 Stimmen besteht, so daß jedes Mitglied wenigstens eine, die größeren je nach ihrer Bedeutung zwei oder noch mehre führen. Die Entschei- dung hängt also hier, wie bei der engeren Versammlung stets von den größeren Machten ab, weil bei diesen das Uebergewicht der Stimmen ist. Jedoch wurde, wo cs sich über die Grund- sätze des Bundes und die Rechte der Einzelnen oder über Re- ligionsangelegenheiten handelt, nicht Stimmenmehrheit, sondern Einigkeit zum Erfordernisse gemacht. Außerdem sollte, wo unter den Mitgliedern Veranlassung zum Kriege vorhanden wäre, ^ dieser nicht stattsi'nden, sondern die Sache durch eine Austrägalinstanz beigelcgt werden. Der Vorsitz in der Bun- desversammlung und die' äußere Leitung der Geschäfte wurde

10. Geschichte des Dreißigjährigen Krieges - S. 50

1902 - Leipzig : Freytag
[Union zu Auhausens 1608. 50 Geschichte des Dreißigjährigen Krieges. ganzen Betragen der Katholischen eine Übereinstimmung und Planmäßigkeit geliehen, wovon sie wahrscheinlich weit entfernt gewesen sind. Der Reichstag zu Regensburg, auf welchem die Protestanten sich Hoffnung gemacht hatten, die Erneuerung des Religionsfriedens durchzusetzen, hatte sich fruchtlos zerschlagen und zu ihren bisherigen Beschwerden war noch die neuerliche Unterdrückung von Donauwörth hinzugekommen. Unglaublich schnell kam die so lange gesuchte Vereinigung zu stände. Zu Auhausen in Franken traten* (1608) der Kurfürst Friedrich Iv. von der Pfalz, der Pfalzgraf von Neuburg, zwei Markgrafen von Brandenburg, der Markgraf von Baden und der Herzog Johann Friedrich von Württemberg — also Lutheraner mit Kalvinisten — für sich und ihre Erben in ein enges Bündnis, die evangelische Union genannt, zusammen. Der Inhalt derselben war, daß die uuierten Fürsten in Angelegenheiten der Religion und ihrer ständischen Rechte einander wechselsweise gegen jeden Beleidiger mit Rat und Tat unterstützen und alle für einen Mann stehen sollten; daß einem jeden mit Krieg überzogenen Mitgliede der Union von den übrigen sogleich mit einer kriegerischen Macht sollte beigesprungen, jedem im Notfall für seine Truppen die Ländereien, die Städte und Schlösser der mitunierten Stände geöffnet, was erobert würde aber nach Verhältnis des Beitrags, den ein jedes dazu gegeben, unter sämtliche Glieder verteilt werden sollte. Die Direktion des ganzen Bundes wurde in Friedenszeiten Kurpfalz überlassen, doch mit eingeschränkter Gewalt, zur Bestreitung der Unkosten Vorschüsse gefordert und ein Fonds niedergelegt. Die Religionsverschiedenbeit (zwischen Lutheranern und Kalvinisten) sollte auf den Bund keinen Einfluß haben, das Ganze auf zehn Jahre gelten. Jedes Mitglied der Union hatte sich zugleich anheischig machen muffen, neue Mitglieder anzuwerben. Kurbrandenburg ließ sich bereitwillig finden; Kursachsen mißbilligte den Bund. Hessen

11. Altertum - S. 137

1895 - Stuttgart : Neff
Kleombrötos, der nach der Rückkehr der Besatzung der Kadmea ausgezogen war, verliess nach einigen Wochen Böotien wieder. Als der von ihm in Thespiä zurückgelassene Harmost Sphodrias versucht hatte, sich des Piräeus zu bemächtigen, und dafür nicht bestraft wurde (Sommer 378), gab Athen die spartafreundliche Haltung, die es nach dem Fall der Kadmea u. a. durch die Verurteilung der zwei Strategen gezeigt hatte, auf; es gestaltete seine Einzelbündnisse mit Chios, Mytilene, Methynma, Rhodos und Byzanz zu einem allgemeinen Bund um, dem zweiten attischen Seebund, dem alsbald auch Theben noch vor Frühjahr 377 beitrat. Der neue Bund sollte dazu dienen, die Freiheit der Hellenen vor Sparta zu schlitzen1). Da als Grundlage „der Königsfriede“ diente und deshalb die dem König unter-thänigen Hellenen ausgeschlossen waren, andrerseits die Aufnahme festländischer Barbaren ins Auge gefasst wurde, so fehlte diesem zweiten Bunde der dem Ursprung des ersten eigentümliche nationale Gedanke. Die Athener verpflichteten sich, damit die Autonomie der Bundesgenossen gewährleistet bleibe, keine Stadt mit Besatzungen, athenischen Beamten oder Tribut zu beschweren, und verzichteten auf Grundbesitz oder gar Anlage von Kleruchien im Gebiete der Bundesgenossen. Die kleineren Bundesgenossen zahlten aber bald, statt Kontingente zu stellen, „Beiträge“ (owrägeig). Ein ständiger Bundesrat (ovveöqiov), bei dem der Machtunterschied der Mitglieder nicht berücksichtigt war, vertrat in Athen die Bundesgenossen dem athenischen Staate gegenüber („oi A'&rjvatoi xal oi ovjujuaxoi“). Der neue Bund erweiterte sich rasch 11. a. durch den Sieg des Chabrias über eine spartanisch-peloponnesische Flotte bei Naxos (376) und dessen glückliche Unternehmungen an der thrakischen Küste, wie durch die Erfolge des Timotheos, Sohnes des Konon, im Westen (Seesieg bei Ahjzia, Leukas gegenüber, 375), welche den Beitritt der Kor-kyräer und des Molosserfürsten Alketas bewirkten. Zur Zeit seiner grössten Ausdehnung (373) zählte der Bund über 70 Mitglieder. Im Jahr 378/7 wurde in Athen die Erhebung der Vermögenssteuer durch Schätzung alles unbeweglichen und beweglichen Vermögens und Gründung der Symmorien, d. h. Steuerverbände, die Steuerpflichtige verschiedenen Steuerkapitals umfassten, neu geordnet. Die Steuerpflicht begann mit einem Vermögen von 25 Minen. ’) In dem die Erweiterung des Bundes über den Kreis der obigen sieben Mitglieder hinaus bezweckenden Volksbeschluss heisst es: ojtcog äv Aaxsdaiuovioi ecboi tos "Exxrjvag sxevflsoog xal ainovofiog rjov/i'av äysiv xrjv ymoav syovtag i/i ßeßnioji zip’ savxcöv.

12. Bd. 2 = Oberstufe - S. 185

1912 - Goslar a. H. : Danehl
185 wenn die Hansastdte dieses einheitlich regelten. Zu gleichen Gewichten und Mnzen ist unser deutsches Vaterland aber erst nach Errichtung des neuen deutschen Kaiserreiches gekommen. Wann war das? Auch suchte die Hansa ihren Mitgliedern Handelsvorteile zuzuwenden. Sie schlo mit fremden Lndern Bndnisse. Diese gestatteten dann z. B. nur den Mitgliedern der Hansa den Handel in ihren Lndern. Erzhlt von den Aufgaben der Hansa! Wollt ihr noch etwas fragen? C. bung: Erzhlt, wie die Hansa gegrndet wurdet Einprgung. cc) von der Blte der Hansa. A. Darbietung: Diesem Hansabunde schlssen sich rasch viele Städte an, auch solche, die nicht am Meere lagen: Bald waren mehr denn 100 Städte im Bunde vereinigt. Sie stellten nun eine groe Macht vor. Sie rsteten Heere aus, zogen gegen die Burgen der Raubritter, zerstrten diese und bestraften die Ruber. Auch zur See waren sie mchtig. Ihre Handelsflotte betrug der 1000 Schiffe, welche man damals Koggen nannte. Fr den besonderen Kriegsgebrauch hatten sie noch 200 Schiffe. Die Flotte der Hansa zog gegen die Seeruber, die besonders aus Helgoland, Rgen und Gotland ihre Schlupfwinkel hatten. Unter den Seerubern tat sich besonders ein Mann namens Strtebecker hervor. Gegen diesen sandten die Hamburger eine Flotte, welche diesen Seeruber gefangen nahm und nach Hamburg brachte, woselbst er hinge-richtet wurde. Bald hatten die Hansastdte den ganzen Handel in den europischen Nordlndern in der Hand. Ihre Hauptsttzpunktewaren Bergen,Nowgorod, London und Brgge. Oft hatten sie auch mit ganzen Lndern Kriege zu bestehen. Der Hhepunkt ihrer Macht war ein Krieg mit Dnemark. Der dnische König Waldemar Hi. war ein Feind der Hansa. Er er-oberte die mchtige Hansastadt Wisby auf Gotland und wollte keine Hansaschiffe mehr durch den Sund lassen. Die Hansastdte schickten eine Flotte gegen ihn, welche er schlug. Nun rsteten die Hansastdte eine groe Flotte gegen ihn aus. Diese Flotte belagerte den König in seiner Hauptstadt. Schlielich mute sich Dnemark zum Frieden ent-schlieen. Dieser wurde zu Stralsund im Jahre 1370 geschlossen. Waldemar wurde abgesetzt und die Hansastdte erhielten das Recht, jeden neuen dnischen König zu besttigen. Die gemeinsamen Angelegenheiten der Hansa wurden auf Versamm-hingen zu Lbeck erledigt, welche man Tagfahrten nannte. Hier wurden die Geldbeitrge der einzelnen Städte festgesetzt, hier wurden Kriegszge und andere Unternehmungen beschlossen, auch Beschwerden der Hansa-Mitglieder wurden erledigt. Ungehorsame Städte wurden aus dem Bunde ausgeschlossen, man nannte dieses: sie wurden verhanset. Dann wurden ihnen ihre Schiffe weggenommen, so da sie keinen Handel treiben konnten. B. Vertiefung: Sprecht der das Wachsen des Hansabundes! Er-zhlt, welche Maregeln sie gegen die Raubritter ergriffen! Erzhlt

13. Altertum - S. 168

1895 - Stuttgart : Neff
— 168 — Tyrannis befreite Vaterstadt Sikyon ihm angliederte (um 251), bedeutender zu werden. Seit 245 alle zwei Jahre Strateg des Bundes, gewann Oratos, mehr durch Schlauheit und (besonders ägyptisches) Geld, als durch Tapferkeit und Energie wirkend, Korinth, Megara, Trözen, Epidauros, Megalopolis, Argos, Phlius, später überhaupt die meisten Arkadier. Die beiden Bünde standen einander meistens feindselig gegenüber; die Aetoler gewannen auch pelo-ponnesische Orte, so Orcliomenos, Mantinea und Tegea um 230, sie überliessen aber diese Städte dem spartanischen König Kleomenes, als er sie unversehens besetzte. Dies veranlasste den Krieg zwischen Sparta und dem achäischen Bunde, der für die griechische Unabhängigkeit verhängnisvoll wurde. In Sparta gab es nur noch 700 Spartiaten und 100 grund-besitzende Familien. König Agis Iv. (243—40) hatte den Versuch, überwiegend auf dem Weg der Reform durch Schuldenerlass und Neuaufteilung des Landes dem Gemeinwesen aufzuhelfen und eine grössere Bürgerschaft zu schaffen, mit dem Tode bezahlt (zum Teil infolge des selbstsüchtigen Gebarens eines seiner Hauptanhänger, Agesilaos). Kleomenes, seit etwa 235 König, fasste weitergehende Pläne: das sozialistisch umgestaltete und absolutistisch regierte Sparta sollte durch Vertretung der Interessen der Armen sich die führende Stellung in ganz Hellas verschaffen. Nachdem er im Kampfe um die arkadischen Städte gesiegt hatte, beseitigte er durch einen mit seinen Söldnern ausgeführten Staatsstreich die Ephoren, verkündete Aufhebung aller Schulden und Neuteilung der Güter, sowie Wiederaufrichtung der lykurgischen Lebensordnung (226) und Hess das Ephorat abschaffen. Als Kleomenes den Achäern gegenüber bedeutende Erfolge errang, rief Aratos, um zu hintertreiben, dass Kleomenes Mitglied und Oberleiter des Bundes werde, und um die bedrohten Aristokraten und Reichen vor der sozialistischen Umwälzung zu schützen, Makedoniens Einmischung an und überlies s ihm als Pfand Akrokorinth. Antigonos Doson, seit 229 Vormund des Philippos, des Sohnes des Königs Demetrios (239—229), wurde, als er mit einem Heere herbeigezogen war, zum „Hegemon“ des Bundes und Vermittler aller Beziehungen zu ändern Königen ernannt (223). Der achäische Bund, gross geworden im Kampfe gegen die makedonische Oberherrschaft, wurde jetzt von Makedonien abhängig und Mitglied einer grösseren von Antigonos geleiteten Sijmmachie. Kleomenes wurde von der Uebermacht des Makedonen und seiner Verbündeten bei Sellasia geschlagen (221) und fand in Alexandria, wohin er sich geflüchtet hatte, ein gewaltsames Ende (219). In Sparta hörte bald nach 219 (las Doppelkönigtum auf.

14. Mit einem Stahlstich - S. 99

1837 - Stuttgart : Belser
Relkgionskrieg in d. Schweitz, Einungen u.rel. in Deutsch!. 99 in einen politischen Gegensatz gegen Oestreich und den schwäbischen Bund, eine Beziehung, welche vornämlich Philipp von Hessen scharf ins Auge faßte, und wobei er durch mancherlei Umstände begünstigt wurde. Für eine deutsche Einung hatte der schwäbische Bund ohnehin lange genug bestanden; an Beschwerden und Klagen fehlte es keineswegs, zumal seit dem Bauernkriege, weil die Kosten gemeinschaftlich bestritten werden mußten; der Adel wußte viel von Tyrannei der mächtiger» Bundesgliedcr zu sa- gen; lutherisch Gesinnte, wie die Bürger von Heilbronn, erfuhren schwere Kränkungen, und sahen ihre Abgeord- neten vom Bundesrathe ausgeschlossen; endlich war mit dem Jahre 1534 die letzte Bundcsverlängernng abgelau- fen. Philipp benützte diesen Zeitpunkt, um durch Unter- handlungen mehrere Mitglieder abtrünnig zu machen, und die Angelegenheiten des Herzogthums Würtemberg, um die schwäbische Einung gänzlich aufzutösen. Es hatte nämlich Herzog Ulrich von Würtemberg durch Er- mordung Johanns von Hutten, auf welchen er eifersüch- tig war, durch Ehestreitigkeit mit seiner Gemahlin Sa- bina, einer Schwester der Herzoge von Baiern, durch ty- rannische Regierung in seinem Lande, und willkürliche Wegnahme der Stadt Reutlingen sich viele Feinde und böse Händel zugezogen, und war, da er den Rechtsweg verschmähte, 1519 vom schwäbischen Bunde angegriffen, der Regierung beraubt und aus dem Herzogthume ver- trieben worden, welches sofort dem Bruder des Kaisers, Erzherzog Ferdinand, einem Mitgliede des Bundes, gegen Uebernahme der Landesschulden und Kricgskosten anheim- stcl. Landgraf Philipp, mit dem vcrtriebnen Herzoge von Jugend auf innig befreundet, gab demselben mehrere Jabrc Schutz und Aufenthalt an seinem Hof, und machte wiederholte Versuche, ihm zu seinem Lande zu verhelfen, indem er sowohl Fürbitten beim Kaiser einlegte, als auch 7 *

15. Mit einem Stahlstich - S. 101

1837 - Stuttgart : Belser
Nellglynskrleg ln d. Schweitz, Einungen u. Rel. ln Deutsch!. 101. Glieder des pfalzbaicrischen Hauses mit dem Bischoffe von Bamberg zu Eichstädt eine auf Landfrieden abzweckende Einung. Nun berief auch König Ferdinand die gewesenen Mitglieder des schwäbischen Bundes nach Donauwörth, um einen kaiserlichen Bund zu errichten. Die Stände bezeigten jedoch keine Lust, und die Reichsstädte gaben einhellig zur Antwort, sie könnten den Bund nicht erneu- ern, es sey denn, daß die Religion und die geistliche Ju- risdiktion der Bischöffe ausgeschlossen werde; nur Nürn- berg ließ sich gewinnen, und die Mitglieder der Eichstädtev Einung waren nicht abgeneigt. Doch bestanden die pro- testantischen Mitglieder, die Markgrafen Georg und Al- brecht von Brandenburg, darauf, daß der nürnberger Religionsfriede festgehalten werde, und kein Theil den andern der Religion halber beunruhigen dürfe. Als dieß zugestanden wurde, schloßen sich 1536 auch die Reichs- städte Heilbronn, Hall und Nördlingen an. Die schmal- kaldische Vereinigung der evangelischen Stände, welche in diesem Jahre zu Ende gieng, wurde erneuert, und Her- zog Ulrich von Würtemberg, die Herzoge von Mecklen- burg, 3 Fürsten von Anhalt und 11 Städte traten bei. Auf dem Bundestag sollte die Meinung jedes Einzelnen gehört werden, „weit Gott oft dem Letzten offenbare, was er dem Ersten verberge.« Das Bundeskontingent wurde auf 10,000 Mann zu Fuß und 2000 Reiter festgesetzt. Der Churfürst von Sachsen und der Landgraf von Hessen sollten mit 13 beigeordneteu Ruthen, halbjährlich wech- selnd, den Oberbefehl führen. Neben den politischen Einungen kam auf Philipps Betreiben 1536 bei einem Convente in Wittenberg, woran Melanchthon und Bucer ihrem milden Sinne gemäß vor- gearbcitet hatten, die Wittenberger Concordie, und somit eine dogmatische Uebereinknnft zwischen den lutherisch und zwinglisch gesinnten Theologen zu Stande. In der That X

16. Theil 4 - S. 294

1813 - Leipzig : Hinrichs
-94 Achte Periode. genießen königliche Rechte, Ehren und Vorzüge. Das Haupt des Hauses Nassau erhielt den herzogli- ele n Titel; der Graf von der Le yen ward zum Für- sten erhoben. Für die gemeinschaftlichen Angelegenheiten des Bundes sollte zu Frauf für t am M aijn (einer Stadt, die dem Fürsten Primas zugetheilt wurde,) eine Bundes- versammlung in zwei Collegien, dem königlichen und- dem fürstlichen, errichtet werden, und in dem ersten der Fürst Primas, in dem zweiten der Herzog von Nassau prasidr- ren. Kein Fürst des Rheinbundes darf irgendwo Dienste neh- men, als in den Staaten der Bundesgenossen, oder den mit den Bundesgenossen verbündeten Staaten; auch dürfen die verbündeten Fürsten ihre Souverainetat nur zu Gunsten eines der Bundesgenossen veräußern. Der französische Kaiser, als Protect or des Bundes, ernennt, in dieser Eigenschaft, nach dem Tode des jedesmaligen Fürsten Primas den Nach- folger desselben. — Der rheinische Bund wurde übrigens« durch die Unterwerfung aller in demselben enthaltenen Lan- der, deren Regenten nicht unter den genannten Mitgliedern des rheinischen Bundes enthalten waren, unter die Souve- rainetat dieser Mitglieder, ein völlig arrondirtes Gan- zes in sich. Ihre politische Existenz verloren: die Reichsstadt Nürnberg, welche an Bayern fiel; die Reichs- stadt Frankfurt, welche dem Fürsten Primas zugetheilt wurde; das Iohannikerfürfienthum Heitersheim, wel- , ches an Baden kam, und die Burggrafschaft Friedberg, welche Hessendarmstadt erhielt. Me diati si rt wurden die Besitzungen des Fürsten von Schwarzenberg, der Für- sten von Hohenlohe, von Dettingen, von Thurn und Taxis, von Fugger, von Truchseß, von Fürsten- berg, von Lö w enfici n, von Lei ni n gen, von S alm- Reiferscheid, von Oranien-Fulda, von Hessen- Homburg, von Solms, von Wied-Rumkel, die Grafschaften Castell, Könrgsegg, Bentheim, Wal- mode n-Gimb-xrn, Erbach, Hadamar, Rheineck, die Länder der Grafen von Isenburg und von Metter- nich, der Herzoge von Looz und von Croy, viele reichsgräfllche und sämmtliche Besitzungen der schwä-

17. Die neuere Zeit von 1648 bis auf die Gegenwart - S. 241

1907 - Paderborn : Schöningh
241 den Mincio in das Festungsviereck vorgedrungen war, bei Custozza (24. Juni); zur See siegte der sterreichische Admiral Tegetthoff der die feindliche Flotte bei der dalmatischen Insel Lissa. Trotz dieser Niederlagen gewann Italien durch die Erfolge seines mchtigen Verbndeten im Frieden zu Wien (Oktober) Venetien. e) Die Heuerlingen in Jloriciteuffcficantc. Da durch die Einsprache Napoleons Iii. Preußen aus Landabtretungen sterreichs und die Einigung von ganz Deutschland unter seiner Fhrung verzichtet hatte, wollte es seine Macht in Norddeutschland um so sester grnden. Darum vollzog es nach Kriegsrecht die Vereinigung der Herzog-tmer Schleswig und Holstein, des Knigreichs Hannover, des Kurfrstentums Hessen, des Herzogtums Nassau und der freien Stadt Frankfurt mit seinem Gebiete. Dadurch wurde der preuische Staat aus 350000 qkm (mit damals 23 Million Einwohnern) erweitert. Mit allen deutschen Staaten nrd-lich des Mains1 vereinigte sich Preußen zum Norddeuts chen Bunde. Die Verfassung des Bundes wurde nach dem Entwrfe Bismarcks von dem ersten norddeutschen Reichstage im Frh-jhr 1867 beraten und beschlossen und dann von den Landtagen der einzelnen Staaten angenommen. An der Spitze des Bundes stand der König von Preußen als erbliches oberstes Bundes' Haupt. Die anderen Bundesgewalten waren der Bundesrat, d. h. die Vertretung der Regierungen der einzelnen Bundesstaaten, und der aus allgemeinen unmittelbaren Volkswahlen hervorgehende Reichstag als die Vertretung des deutschen Volkes. Der Nord-deutsche Bund war ein wirklicher Bundesstaat mit einer einheitlichen Kriegsmacht und einer Flle gemeinsamer nationaler Aufgaben. ^ Der preuische Ministerprsident Gras Bismarck wurde Bundes' kanzler. Der Zollverein erhielt den neuen Verhltnissen entsprechend eine konstitutionelle Weiterbildung (1868). Zur Beratung der die Handelsgesetzgebung wurde jhrlich ein Zollparlament nach Berlin berufen, zu dem sich die Mitglieder des Reichstages mit 1 Luxemburg gehrte nicht zum Norddeutschen Bunde, der Groherzog von Hessen war nur fr Oberhessen Mitglied des Bundes. 2 Die genauere Darlegung der Verfassung ist mit Rcksicht aus die aus-shrliche Entwicklung der im wesentlichen bereinstimmenden Verfassung des Deutschen Reiches (s. S. 25*2) unterblieben. Stein. Lehrbuch der Geschichte fr obere Kl. Iii. 16

18. Auszug aus der vaterländischen Geschichte von Baiern - S. 57

1822 - Nürnberg [u.a.] : Monath u. Kußler
5y — riebst ihrem Gebiete, wird das neue Königreich Baiern an Länderbesiz ansehnlich erweitert. Das Fürstenthum Würzburg wurde hingegen an einen österreichischen Erzherzog, den bisherigen Churfürsten von Salzburg, abgetreten. Bald dar- auf erhielt Baiern auch das Markgrasthum Anspach Hegen das Herzogtum Berg, welches an Frank» reich abgetreten wurde. - ' §. 12. Baiern tritt dem rheinischen Bunde bei. Unter dem Schutze und Einflüße des Kaisers der Franzosen im Jahr 1806 kam der sogenannte rheinische Bund zu Stande, und Baiern wurde, nebst mehreren andern deutschen Staaten, ein Mitglied desselben. Es hörte mithin auf, ein deutscher Reichsstand zu seyn. Ganz Süd- und Westdeutsch- land wurde durch diesen rheinischen Bund vom deutschen Reiche getrennt, welches sich dadurch der Auflösung seiner bisherigen Verfassung nahte. §. 13. Neuer Länderzuwachs Baierns als Mitglied des rheinischen Bundes und vergrößerte Lan- deshoheit. Nürnberg nebst seinem ganzen Gebiete und einigen Eomthureien des deutschen Ordens, wur- den ferner zum baierischen Gebiete gefügt. ' Baiern war jezt wieder im Besitze aller der- jenigen Stücke Landes, welche einst Bestandtheile

19. Theil 2 - S. 357

1809 - Leipzig : Hinrichs
5 Auswärtiges Verhältniß. 357 mit den Stiftern, mit den Häufen Schwarz« bürg, Stollberg und Schön bürg; in den Erb« verekm'gungsverträgen mit Böhmen, und den Erb« Verbrüderungen mit Hessen und Branden- burg; in den Friedensschlüssen von Altran, städt (*706), von Dreslau (1742), von Dres- den (1745), von Hubertusburg (1763), von Teschen (1779), und von Posen (1806), und in vielen minder wichtigen mit teutschen und auswärtigen Fürsten abgeschlossenen Verträgen, deren Kraft zum Theile schon längst erloschen ist. 70. ,2) Gegenwärtiges Verhältniß zu dem rhei- nischen Bunde/ Noch ist der rheinische Bund, der durch die Confö. derationsacte vom 12 Jul. 1806 sein Daseyn erhielt, in seinem Innern nicht weiter organistrr, und die Dun. desversammlung noch nicht begründet und eröffnet. Das Verhältniß also, in welchem die Mitglieder desselben zu ein. ander selbst, zu dem Protector des Bundes und zu den übrigen europäischen Staaten stehen, kann ' blos nach den allgemeinsten Grundzügen angegeben werden, wie diese theils in der Con föderativ» sack« selbst, theils in den Beitritts urkunden der später aus. genommenen Mitglieder, theils in einigen officiellen Er- klärungen des Prorectors enthalten smd. -

20. Preußische und deutsche Geschichte vom Regierungsantritt Friedrich des Großen bis zur Gegenwart - S. 46

1904 - Breslau : Hirt
46 Preuische und deutsche Geschichte vom Regierungsantritt Friedrichs des @r. an. der der Niederlande als Groherzog von Luxemburg an. Als Zweck des Bundes galt die Erhaltung der ueren und inneren Sicherheit Deutsch-lands und der Unabhngigkeit und Unverletzbarkeit der einzelnen deutschen Staaten. Die Angelegenheiten des Bundes wurden durch eine Bundes-Versammlung besorgt, in welcher alle Glieder desselben durch ihre Bevollmchtigten vertreten waren. Alle Mitglieder versprachen sowohl ganz Deutschland als auch jeden einzelnen Bundesstaat gegen Angriffe in Schutz zu nehmen und garantierten sich gegenseitig ihre smtlichen unter dem Bunde begriffenen Besitzungen. Art dem Bunde nahmen folgende deutsche Fürsten teil: sterreichs Preußen, Sachsen, Bayern, Hannover, Wrttemberg, Baden, Kurhessen, Groherzogtum Hessen, Holstein, Luxemburg, Braunschweig, Mecklenburg-Schwerin, Nassau, Sachsen-Weimar, Sachsen-Gotha, Sachsen-Koburg, Sachsen - Meiningen, Sachsen - Hildburghausen, Mecklenburg - Strelitz, Oldenburg, Anhalt-Dessau, Auhalt-Wernburg, Anhalt-Kthen, Schwarz-brg-Sondershausen, Schwarzburg-Rudolstadt, Hohenzollern-Hechingen, Liechtenstein, Hohenzollern-Sigmaringen, Waldeck, Reu ltere Linie, Reu jngere Linie, Schaumburg-Lippe, Lippe-Detmold, dazu kanten die freien Städte Lbeck, Frankfurt, Bremen und Hamburg. Der Bundestag trat in Frankfurt a. M. zusammen, er hatte aber nur geringen Einflu auf die deutschen Verhltnisse. In der deutschen Jugend aber lebte das Ideal eines sreien, groen deutschen Vaterlandes weiter und wurde zumal in den an allen Uni-versitten aufblhenden Burschenschaften gepflegt. Als aber nach dem Wartburgfeste 1817 einer dieser Burschenschafter, mit Namen Sand, den russischen Staatsrat von Kotzebue ermordet hatte, kamen die Minister der deutschen Mchte in Karlsbad zusammen und setzten in der Bundes-sestung Mainz eine auerordentliche Zentraluntersuchungskom-Mission" ein, zu dem Zweck, eine grndliche Untersuchung der gegen die bestehenden Verfassungen und die innere Ruhe sowohl des ganzen Bundes als einzelner Bundesstaaten gerichteten revolutionren Umtriebe und demagogischen Verbindungen anzustellen. Infolgedessen wurden die Burschenschaften aufgehoben und viele ihrer Mitglieder gefnglich ein-gezogen und zu lebenslnglicher Festungsstrafe verurteilt. Darunter befand sich auch Fritz Reuter. Selbst Männer tote Ernst Moritz Arndt litten unter den Verfolgungen, er verlor das Recht, an der Universitt Bonn, wo er als Professor der Geschichte wirkte, Vorlesungen zu halten. 53. Preußen. Friedrich Wilhelm Iii. regierte nach den Frei-heitskriegen noch 25 Jahre lang. Er stellte sich zu seiner Hauptaufgabe, die Folgen der unerhrten Leiden, welche feine Staaten zur Zeit der Fremdherrfchaft erduldet hatten, zu lindern, und die vielleicht noch fchwie-tigere, die neu erworbenen westlichen Provinzen fr das preuische Staats-wesett zu gewinnen.