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1. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 22

1918 - Breslau : Hirt
22 Kämpfe der Römer und Germanen. Im Jahre 16 lief Germanikus mit einer Flotte in die Ems ein, marschierte nach der Landnng bis znr Weser, siegte bei Jdisiaviso („Elfenwiese") über Arminius und erfocht einen zweiten Erfolg am Grenzwalle der Angrivarier (nördlich von der Porta Westfalika). Wieder aber wurde der Rückzug verhängnisvoll, da feine Flotte in einem Sturme auf der Nordsee schweren Schaden erlitt. Darauf berief ihn Tiberius ab. Damit verzichtete er auf die Eroberung Norddeutschlands und beschränkte sich am Niederrhein endgültig ans die Verteidigung der Grenze. An dieser Politik hielten seine sämtlichen Nachfolger fest. Die Abberufung des Germanikus bedeutet also das Ende dieser Periode römisch-germanischer Kämpfe: die Germanen blieben frei. Dieses Ergebnis ist durch die Schlacht im Teutoburger Walde herbeigeführt worden, sie gehört darum zu den Entscheidungsschlachten der Weltgeschichte: liberator band dubie Germaniae heißt Arminius bei Tacitus. Die Bataver (im Rheindelta) blieben zunächst bei Rom, indem sie Truppen unter einheimischen Offizieren stellten. Nach dem Abzüge der Römer entbrannte zwischen Marbod und Arminius ein Krieg, der unentschieden blieb. Marbod wurde bald darauf von Katwalda vertrieben und fand Zuflucht bei Tiberius. Arminius wurde von seinen Volksgenossen ermordet, weil er angeblich nach der Krone getrachtet hatte. Der Friede, der seitdem am Rheine herrschte, wurde nur einmal ernstlich gefährdet, als Klaudius Civilis, ein batavischer Häuptling in römischen Diensten, die Verwirrungen des Jahres 69 dazu benutzte, an der Spitze der Bataver am Niederrhein mit Unterstützung anderer Rheingermanen und im Bunde mit keltischen Völkerschaften (besonders den Treverern) ein eigenes Königreich zu gründen; aber unter Vespasian wurde der Aufstand niedergeschlagen. Dessen Feldherr Pe tili ns Cerialis siegte mit knapper Not an der Moselbrücke bei Trier, nachdem die linksrheinischen Lager bereits in die Gewalt der Germanen gefallen waren. § 7. Kämpfe an der Donau. Während am Rhein der Verkehr zwischen Römern und Germanen allmählich so friedlich wurde, daß die Zahl der acht Legionen bis auf die Hälfte verringert werden konnte, nahm feit Ende des 1. Jahrhunderts die Donaugrenze die militärischen Kräfte des Reiches bauernb in Anspruch. Hier würde Pannonien die wichtigste Provinz. Völker verschiedener Abstammung beunruhigten die Grenze, in Böhmen und Mähren die germanischen Markomannen und Quaben, in der Theißebene die sarmatischen Jazygen, in Siebenbürgen die thrazischen Dazier, in der Molbau die germanischen Bastarner.

2. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 18

1918 - Breslau : Hirt
18 Die Germanen. germanische Scharen auch schon in vorrömischer Zeit über den Rhein in das Gebiet der Maas und auch wohl das der Mosel ein; indes gingen diese Germanen sprachlich und kulturell im Keltentnm auf. Die Zeit, wann die Germanen zuerst am Rhein erschienen, ist ungewiß. Sie lebten übrigens schon damals nicht mehr als Nomaden, sondern trieben bereits einen ausgedehnten Ackerbau. Nachdem Cäsar die Sueven zurückgeschlagen und Augustus die während der Bürgerkriege verlorene Rheingrenze wiederhergestellt hatte (in den Jahren 27—25 v. Chr.), wurden sie zu größerer Seßhaftigkeit genötigt. Staatliche Gliederung. Die unterste Abteilung der Völkerschaft sind die nacy Sippen geordneten Geschlechter; in Geschlechtern siedelt sie sich an, teils in Einzelhöfen, teils in weitläufig angelegten Dörfern. Eine Schar von hundert oder hundertzwanzig Kriegern bildet die Hundertschaft, die unter Leitung eines eigenen, dem Adel entnommenen Beamten an geheiligter Stätte unter freiem Himmel zum Ding zusammentritt, Recht findet und in gewissem Zeitraum von neuem die Flur aufteilt. Um Voll- oder Neumond im Frühjahre versammelt sich die ganze Völkerschaft zum echten oder ungebotenen Ding. Dingpflichtig ist jeder Wehrhafte, bewaffnet findet man sich ein. Die vornehmste Opferstätte des Volkes ist Dingstätte. Priester hegen die Versammlung, die sich nach Sippen und Hundertschaften aufstellt. Hier werden Wahlen, Rechtssachen, Beschlüsse über Krieg und Frieden erledigt, die Genehmigung zu Zügen einzelner Fürsten erteilt, die jungen Männer durch Überreichung des Speers wehrhaft gemacht. Verhandlungen der Fürsten, Ältesten und Weisen sind vorausgegangen, der Volksgemeinde wird das Ergebnis ihrer Beratungen mitgeteilt und die Frage an sie gerichtet, ob sie zustimme oder nicht; durch Aneinanderschlagen der Waffen stimmt sie zu, durch Murren lehnt sie ab. Für den Krieg wird einer der Edeln zum Herzog erwählt; nur bei den Ostgermanen hören wir in der ältesten Zeit von Königen; man entnimmt sie der stirps regia, erhebt den Gewählten auf den Schild und überreicht ihm den Speer als Wahrzeichen seiner Gewalt; aber er hat nicht zu befehlen, er wirkt durch Vorbild, nicht durch Amtsgewalt; man ehrt ihn durch eine freiwillig dargebrachte Gabe. Die Angesehenen umgeben sich gern mit einem Gefolge, das im Kriege eine Leibwache, im Frieden ein Ehrengeleit bildet. Gefolgschaft beruht auf freiwilligem Vertrage zwischen Herrn und Mann; btefer ist Gehorsam und Treue bis zum Tode fchulbig, jener hat für beit Unterhalt seines Mannes zu sorgen. Wer ein großes Gefolge unterhielt, war beshalb oft zu Beutezügen genötigt. Kriegswesen. Alle Freien sind wehrpflichtig. 'Im Kriege treten sie nach Sippen und Hundertschaften geordnet zum Heere zusammen. Manchen Stämmen fehlte es nicht an Reiterei; doch lag meist das Schwergewicht im Fußvolk, nur die Häuptlinge mit ihrem Gefolge waren stets beritten; die Streitmacht stellt sich vor dem Kampfe zu einem großen

3. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 31

1918 - Breslau : Hirt
Kämpfe gegen Germanen und Neuperser. 31 Aus der Not, die durch äußere Feinde herbeigeführt wurde, haben in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts die tapferen illyrischen Kaiser, meist Soldaten, die von der Pike auf gedient hatten, Klaudius (Gothi-kus), Aurelian, Probus und Diokletian (284—305), das Reich gerettet und wiederhergestellt. Doch wurden die über den Rhein und die Donau vorgeschobenen Provinzen aufgegeben und die Stromgrenzen selbst nur durch Aufnahme und Ansiedlung von Germanen behauptet. § 13. Kämpfe gegen Germanen und Neuperser. 1. Kämpfe gegen die Germanen. A. An der Rheingrenze. Hinter dem Limes traten im 3. Jahrhundert neue Völker auf, Alamannen, Franken und Sachsen (Thüringer und Bayern werden erst später genannt). Wahrscheinlich aus der Verbindung oder Mischung mehrerer kleinerer Völkerschaften hervorgegangen, bildeten diese „Stämme" noch kein geschlossenes Ganze. Das einzige Band, das sie zusammenhielt, war die Verehrung eines gemeinsamen Heiligtums, auch beschlossen sie wohl gemeinsame Feldzüge. Zuerst werden uns am Oberrhein die Alamannen genannt. Vielleicht befanden sich unter ihnen Bruchteile ostgermanischer Völkerschaften, den Kern des Stammes aber bildeten diejenigen, die schon früher in Oberdeutschland gesessen hatten. Nach manchen Kämpfen gewannen sie im Laufe eines halben Jahrhunderts das rechte Rheinufer, von dem dann alle römischen Ansiedlungen verschwanden. Etwas später erscheinen am Niederrhein und im alten Bataverlande die Franken, die „Freien". Von hier aus durchzogen sie plündernd den ganzen Westen des Reiches und suchten auch seine Küsten als Seeräuber heim. Das Gesamtvolk aber schob sich nur langsam, nach Westen vor, allmählich auch in der römisch-gallischen Provinz Belgien festen Fuß fassend. Im letzten Drittel des Jahrhunderts machten die Sachsen (nach der Streitaxt „Sachs") von dem Gebiete zwischen Rhein und Elbe aus Gallien unsicher. L. Die Donaugrenze. Bei weitem stärker aber als die Rheingegenden und der Westen wurden das Donauland und der Osten gefährdet An der Nordküste des Schwarzen Meeres ließen sich noch im ersten Drittel des Jahrhunderts die Goten (aus der Weichselgegend) nieder. Was sie bestimmt hat, ihre Heimat zu verlassen und südwärts zu ziehen, ist unbekannt. Sie überschritten die Donau/zogen plündernd und verwüstend im Reiche umher. Decius fiel gegen sie in der Schlacht. Die Seeräuberei wurde von ihnen im weitesten Umfange betrieben. 268 unternahmen die Goten den größten ihrer Plünderungszüge, auf dem sie bis nach Hellas gelangten. Kaiser Aurelian mußte schließlich die Provinz Dazien ausgeben und die Grenze wieder an die untere Donau zurück-verlegeu.

4. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 37

1918 - Breslau : Hirt
Konstantins Regierung. 37 Konstantin führte die Ordnung der Verwaltung im Sinne Diokletians weiter, indem er das Reich in 4 Präfekturen und 116 Provinzen einteilte; er trennte Zivil-und Militärverwaltuug, führte die Besoldung der Beamten auf neuer Grundlage durch und gliederte sie nach Rangstufen in mehrere voneinander streng geschiedene Klassen. Der Staatsrat (patricii) und die Hofrangordnung (notitia dignitatum) sind vorbildlich für heutige Verhältnisse. Wie auf das Christentum, so stützte er sich andrerseits auf die Germanen, die unter ihm zuerst zu den höchsten Kommando-stellen emporstiegen. Mit germanischen Truppen sicherte er besonders die Rheingrenze, und zwar von Trier ans, das unter ihm seinen höchsten Glanz entfaltete; Zeugen dessen sind noch heute die gewaltigen Baudenkmäler der römischen Blütezeit. Eine seiner wichtigsten Handlungen ist die Gründung von Kon st a n-tinopel als Hauptstadt. War schon unter Diokletian Rom zurückgetreten, so erkannte jetzt Konstantin mit genialem Blicke die wundervolle Lage von Byzanz mit dem herrlichen natürlichen Hafen des „Goldenen Horns" an der Übergangsstelle der großen Militärstraßen von Europa nach Asien. Nicht weit von der hart gefährdeten Grenze der unteren Donau liegend, gleichweit entfernt von Pannonien und Mesopotamien, war es für die Verteidigung des Ostens der günstigste Punkt, von dem man den gotischen Seeräubereien am leichtesten Einhalt tun konnte; als der größte natürliche Hasen an den Küsten des Mittelländischen Meeres erlaubte es freien und leichten Seeverkehr mit allen Provinzen. Im Jahre 326 legte er den Grundstein, vier Jahre später erfolgte .die Einweihung von „Nen-Rom". Die Bevölkerung der Stadt erhielt alle Rechte der Bewohner von Alt-Rom; alle Tempel Griechenlands waren geplündert worden, um die neue Residenz zu schmücken. Dieser Reugründung lagen auch politische Erwägungen zugrunde. Das Kaisertum Konstantins war eine Neuschöpfung und bedurfte eines neuen Mittelpunktes. Es war die streng absolutistische Alleinherrschaft, wie sie Diokletian geschaffen hatte, und es stützte sich seit Konstantin auf die christliche Kirche. In Rom lebten die republikanischen Erinnerungen weiter; der Senat durfte sich rühmen, daß er früher bestanden habe als das Kaisertum, und dieses Bewußtsein gab ihm einen gewissen Stolz, wie sehr auch seine Rechte beschränkt )ein mochten. Wie die republikanischen, so erhielten sich hier auch die heidnischen Erinnerungen. Von diesen Überlieferungen wollten sich die Kaiser des 4. Jahrhunderts loslösen; darum machten sie Konstantinopel zum Mittelpunkte ihres neuen christlichen und absoluten Kaisertums. Für die Zukunft des Gesamtreiches aber wurde es von Bedeutung, daß der Schwerpunkt des Reiches aus dem lateinischen Westen in den griechischen Osten verlegt wurde. Das durch Konstantin neugeschaffene Kaisertum ist die letzte politische Schöpfung der Alten Welt, es wurde das Vorbild für die großen Herrscher des Mittelalters.

5. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 89

1918 - Breslau : Hirt
I § 50. Heinrich V. 89 ihn sich sammelte, als ein schneller Tod ihn bei seinem Freunde, dem Bischof von Lüttich, abrief. (Er wurde später in der Kaisergruft zu Speyer beigesetzt.) — Nicht nur Fürsten, sondern besonders auch Städte, vor allem Cölu, halten sich für ihn erhoben. Bürger und Bauern waren ihm in steigendem Maße gewogen gewesen, weil er durch kluge und planmäßige Bestrebungen zugunsten des Landfriedens den erwerbenden Ständen genützt hatte. Ans dem Lob seiner Freunde und den Schmähungen seiner Feinde sein wahres Bild zu erkennen, ist auch heute noch schwer; aber staatsmännische Größe läßt sich ihm, zumal im gereiften Alter, schwerlich absprechen. § 50. Heinrich V. (1106—1125). Unter Heinrich V. kam der Jn-vestiturftreit zum Austrag. Gerade in Deutschland war ein friedlicher Ausgleich besonders schwierig, da hier seit Otto I. den Bischöfen Reichsgut übertragen wurde und die Könige unter äußerer Wahrung einer Wahl die Bistümer frei vergeben hatten. Mit der Investitur war für die Bischöfe Hoffahrt, Heerfahrt und Abgabenpflicht verbunden. Die Reichseinnahmen kamen meist aus großen, von der Kirche verwalteten Reichsgütern. Die Bischöfe waren gleichzeitig Träger von staatlichen Hoheitsrechten. Auf die Investitur verzichten, bedeutete also für den Kaiser eine starke Einbuße seiner Macht, für das Reich eine Lockerung seiner Einheit. Ein seltsamer Ausweg, soweit er vom Kaiser überhaupt ernst gemeint war, wurde auf dem ersten Römerzuge versucht. Nach einem mit dem nachgiebigen Papste Paschalis Ii. zu Sutri abgeschlossenen Vertrage wollte der Kaiser auf das Jnvestiturrecht verzichten, hingegen sollte die Kirche alles seit Karl dem Großen erworbene weltliche Gut mit den erworbenen Gerechtsamen zurückgeben. Die Durchführung des Vertrages scheiterte aber an dem Widersprüche der deutschen Bischöfe. Umsonst führte der Kaiser den Papst als Gefangenen ab; ein Konzil erklärte alle Abmachungen für nichtig. Auch ein zweiter Zug nach Italien hatte keinen Erfolg. Die Frage wurde endlich 1122 im Wormser Konkordat geregelt. Der Bischof wird von nun an in Gegenwart des Königs oder seines Bevollmächtigten von dem Domkapitel (der Abt vom Konvente) gewühlt, er empfängt darauf vom Kaiser die weltlichen Güter und Rechte durch Überreichung des Zepters, des Zeichens der weltlichen Gewalt, und zwar in Deutschland vor der Weihe, in Italien und Burgund innerhalb einer sechsmonatigen Frist nach der Weihe. Soweit der Kaiser seine Herrscherrechte mit Gewalt durchzusetzen suchte, hatte er Mißerfolge. In Sachsen hatte er nach dem Aussterben der Billunger den ihm früher ergebenen Grafen Lothar von Suppliuburg als Herzog eingesetzt. Später aber erlitt er durch diesen und die den Saliern abgeneigten Sachsen am Welfesholze bei Mansfeld eine Niederlage. Das Fürstentum tritt mehr und mehr als selbständige Macht im Staate auf und gewinnt Anteil an der Staatsgewalt. Mit Heinrich V. starb im Jahre 1125 das Fränkische Haus aus; Erben waren seine Neffen, die Brüder Friedrich und Konrad von Hohenstaufen.

6. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 27

1918 - Breslau : Hirt
Aus der Sittengeschichte. 27 Schon in den Zeiten der Republik war "die Verehrung der Götter des Staates zu einem äußerlichen, inhaltlosen Dienste hinabgesunken. Seitdem wandte sich hoch und gering krassem Aberglauben und auslän-bischen, besonders orientalischen Kulten zu (im römischen Rheinlande besonders der Mithras-Verehrung). Die Entartung der Sitten entging scharfen Beobachtern nicht. Der Spanier Martialis geißelte sie in seinen Epigrammen, Persins und Juveualis entwarfen in ihren Satiren düstere Schilderungen von dem Leben ihrer Zeitgenossen. Wer inmitten dieses Verfalls aber nach festen Regeln für sein Handeln suchte und den Vorfahren ähnlich zu werben wünschte, wanbte sich der stoischen Philosophie zu. Seneka aus Corboba in Spanien, der Lehrer Neros, gab ihren Gebanken in glänzenber Form Ausdruck. Der gefeiertste Vertreter ihrer Lehren aber würde der Sklave, später Freigelassene eines Günstlings Neros, Epiktet. „Dulbe und enthalte bich!" war der Grnnbsatz seiner Ethik; alles, worüber man keine Macht hat, alle äußeren Dinge, die die innere Freiheit stören, von sich abwehren, das fei Tugenb. Niemals zählte die stoische Philosophie vielleicht mehr Anhänger als bamals; bettn alle, die zu ven Kaisern in Gegensatz stauben, wanbteu sich ihr zu, weil sie das republikanische Staatsibeal pflegte, und darum erlitten die Philosophen mehrmals Verfolgungen. Int 2.Jahrhundert gewann die Schule auch unter den Kaisern Anhänger, Mark Aurel würde ihr letzter namhafter Schriftsteller. Unzweifelhaft zeigte ja das Leben unter Nerva und seinen Nachfolgern weniger abschreckende Züge als unter den jnlisch-klaubischeu Kaisern. Man war sich bewußt, daß den Geist der Zeit eine gewisse Humanität auszeichne, und hanbclte bauach. Dem Herrn würde das äußerste Recht über den Sklaven, das Recht, ihn zu toten, genommen. Mau machte Stiftungen für Kinder armer Leute, aus betten ihnen bis zu einem gewissen Lebensalter der Unterhalt gereicht würde (Alimentationen). Aber den langsam fortfehreitenben wirtschaftlichen Verfall hielt man nicht auf, schon Hadrian sah sich genötigt, Steuernachlässe zu bewilligen. Mit tiefem Pessimismus beurteilt beiher Mark Aurel seine Zeit, zumal ba er im Rhein-Donau-Gebiet die von den unverdorbenen Völkern des Norbens drohenbe Gefahr selbst kennen lernte. Die römische Literatur hat noch ihr silbernes Zeitalter. Unter Trajan lebte Tacitus, der Verfasser des Agricola, der Historiae, der Libri ab excessu divi Angusti, der Germania. P.linius der Ältere stellte eine Historia naturalis zusammen, sein Neffe und Aboptivsvhn Plinius der Jüngere hinterließ mehrere Bücher Briefe. Quinctilian verfaßte seine Schrift über die. Rebekuust. In Gciechenlanb schrieb Ptutarch vergleichenbe Biographien bebeu-tettber Griechen itnb Römer und philosophische Schriften, in Syrien Suciatt feine Dialoge.

7. Die wichtigsten Begebenheiten der Neuzeit, insbesondere der preußisch-deutschen Geschichte seit 1648 - S. 209

1912 - Breslau : Hirt
126. 127. Das Reichskriegswesen. Die Marine. 209 126. Das Reichskriegswesen. Die gesamte Landmacht des Reiches bildet ein einheitliches Heer, welches in Krieg und Frieden unter dem Befehle des Kaisers steht. Der Kaiser hat die Pflicht und das Recht, dafr Sorge zu tragen, da innerhalb des deutschen Heeres alle Truppenteile vollzhlig und kriegs-tchtig vorhanden sind. Im Jahre 1874 war ein Friedensstand von rund 400000 Mann gesetzlich festgestellt worden. Jetzt stehen annhernd 700 000 Mann im Frieden unter der Fahne, nachdem im Jahre 1912 zwei neue Armeekorps errichtet worden sind. Der Kaiser bestimmt die Gliederung und Einteilung der Abteilungen des Reichsheeres sowie die Gestaltung der Landwehr und innerhalb des Bundesgebietes die Standorte. Die 25 Armeekorps werden eingeteilt in Divisionen, diese in Brigaden, diese in Regimenter. Alle deutschen Truppen sind verpflichtet, den Befehlen des Kaisers unbedingt Folge zu leisten. Diese Verpflichtung ist in den Fahneneid aufzunehmen. Die Könige von Bayern, Wrttemberg und Sachsen er-nennen die Offiziere ihrer Truppen. Der Hchstkommandierende eines Aufgebots sowie alle Offiziere, die Truppen mehr als eines Aufgebots befehligen, und alle Festungs-kommandanten werden von dem Kaiser ernannt. Die von ihm ernannten Offiziere leisten ihm den Fahneneid. Bei Generalen und den General-stelluugeu versehenden Offizieren innerhalb des Aufgebots ist die Erneu-uuug von der jedesmaligen Zustimmung des Kaisers abhngig zu macheu. Das Recht, Festungen innerhalb des Bundesgebietes anzulegen, steht dem Kaiser zu. Jeder Deutsche ist wehrpflichtig und kann sich in Ausbung dieser Pflicht nicht vertreten lassen. Jeder wehrpflichtige Deutsche gehrt sieben Jahre lang, in der Regel vom vollendeten 20. bis zum beginnenden 28. Lebensjahre, dem stehenden Heere an, und zwar (gewhnlich) die ersten zwei Jahre bei der Fahne, die letzten snf Jahre in der Reserve, die folgenden fnf Lebensjahre der Landwehr ersten Aufgebots und sodann bis zum 31. Mrz des Kalenderjahres, in dem das 39. Lebensjahr voll-endet wird, der Landwehr zweiten Aufgebots, die seit 1888 besteht; bis zum 45. Lebensjahre reicht die Landsturmpflicht. Die Verwaltung fr das gesamte Reichsheer wird durch die Kriegs-Ministerien von Preußen, Sachsen, Bayern und Wrttemberg versehen; die meisten deutschen Bundesstaaten, ausgenommen die drei letztgenannten, haben durch besonderes Militrabkommen ihre Heeresverwaltung an Preußen bertragen. 127. Die Marine. Die Anfnge der preuischen Kriegsmarine fallen in die Zeit Friedrich Wilhelms Iv. (Prinz Adalbert). Die Kmpfe mit Dne-mark legten ihre Verstrkung nahe. Nach der Einigung des Reiches wurde von diesem die preuische Kriegsflotte, die inzwischen Eigentum des Nord-deutschen Bundes geworden war, bernommen und weiter ausgebaut. Als Pfeifer, Geschichte. Vi. B. 14

8. Die wichtigsten Begebenheiten der Neuzeit, insbesondere der preußisch-deutschen Geschichte seit 1648 - S. 216

1912 - Breslau : Hirt
216 Die sozialpolitische Gesetzgebung, Innere Angelegenheiten Preuens. 130.131. Krankenkasse angewiesen, spter trgt die Unfallversicherung die Kosten und gewhrt bei dauernder Erwerbsunfhigkeit eine Rente oder freie Ver-pflegung in einer Anstalt, im Falle der Ttung ein Sterbegeld von mindestens 50 Mark und fr die Hinterbliebenen eine Rente.) Die Kosten tragen die Unternehmer, die zu diesem Zwecke in Berufsgenossenschaften vereinigt werden. 3. Durch die Juvaliditts- und Altersversicherung wird den Arbeitern beim Eintritt in das siebzigste Lebensjahr oder, sofern sie dauernd erwerbsunfhig geworden sind, eine jhrliche Rente zugesichert. Die hierzu erforderlichen Betrge, deren Hhe nach fnf Lohnklassen ab-gestuft ist, werden vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen durch Einkleben von Wochenmarken, auerdem durch einen Reichszuschu aufgebracht. Die Auszahlung der Rente erfolgt durch die Post; der Hchstbetrag ist 450 Mark. Kein andrer Staat hat auf diesem Gebiete so viel fr die Arbeiter getan. Die Reichsversicherungsordnung von 1911 hat die sozialen Ver-sicheruugeu vereinheitlicht und erleichtert. Die Krankeukassenversichernngs-Pflicht ist auf mindestens weitere fnf Millionen Arbeiter: Landarbeiter, Heimarbeiter und husliche Dienstboten ausgedehnt, die Bezge sind erhht worden. Nunmehr erhlt auch jede erwerbsunfhige Witwe ein Witwengeld und eine Waisenrente (Hinterbliebenenversicherung; die Rente richtet sich nach der Zahl der Beitragswochen). Dazu kommt eine Heilsrforge, die fr kranke Arbeiter und Arbeiterinnen die Benutzung von Heilsttten, Bdern n. dgl. vorsieht. Schon das Arbeiterschutzgesetz von 1891 forderte Vorkehrungen zur Sicherung des Lebens, der Gesundheit und Sittlichkeit der Arbeiter. Die Arbeit an Sonn- und Festtagen ist verboten oder gekrzt, auch Frauen- und Kinderarbeit zeitlich beschrnkt worden. Die Aufsicht der die Durchfhrung dieser Bestimmungen ist den Fabrik- und Ge-Werbeinspektoren bertragen. Die Frsorgeerziehung" dient auch der Erziehung Minderjhriger. Die Selbstverwaltungskrper, kirchliche Ge-nossenschaften und privater Wohlttigkeitssinn bemhen sich, der Wirtschaft-lichen Not zu steuern. Innere Angelegenheiten des Preuischen Staates. 131. Umgestaltung der Landesvcrwaltung. In den ersten Jahr-zehnten nach Grndung des Reiches wurde die innere Landesver-waltung Preuens umgestaltet. Hatte bisher ihr Schwerpunkt fast aus-schlielich in den Hnden der Staatsbehrden gelegen, insbesondere der Oberprsidien, Regierungen und Landrte, und hatten die Provinzial-und Kreisstnde im wesentlichen nur eine beratende, keine bestimmende Ttigkeit ausgebt, so trat jetzt au Stelle der Zentralisation die De-Zentralisation, an Stelle der Verwaltung durch die Orgaue des Staates die Selbstverwaltung der Gemeinden; es ging ein Teil der

9. Die wichtigsten Begebenheiten der Neuzeit, insbesondere der preußisch-deutschen Geschichte seit 1648 - S. 8

1912 - Breslau : Hirt
8 Verzeichnis der Karten im Text. Verzeichnis der Zeitvergleichungs-Tafeln. Verzeichnis der Karten im Text. Seite Europa nach dem Westflischen Frieden....................................10 Brandenburg 1417......................................................44 Brandenburg 1688 ......................................................54 Europa um 1750 ......................................................68 Preußen 1786 ..........................................................82 Europa 1803 ..........................................................111 Preußen 1806 ..........................................................120 Skizze zum Sommer- und Herbstfeldzuge 1813 ...............142 Europa nach dem Wiener Kongre 1815.................145 Preußen 1815.............................147 Skizze zum Feldzuge von 1866 ..........................................184 Preußen 1866 ..........................................................186 Skizze zum Feldzuge von 187071 ......................................192 Skizze der Schlacht bei Sedan......................194 Verzeichnis der bersichten gleichzeitiger Begebenheiten. Tafel I. 1650-1680 ..................... 22 n. 23 Ii. 1680-1700 ..................... 38 u. 39 Iii. 17001740 ..................... 42 u. 43 Iv. 17401763 ..................... 72 u. 73 V. 1763-1789 ..................... 98 Vi. 17891804 ..................... 112 u. 113 Vii. 1804-1811 ..................... 128 u. 129 Viii. 1812-1815.....................136 u. 137 Ix. 18151848 ..................... 158 n. 159 X. 18481852 . . . .................. 170 u. 171 Xi. 18511861 ..................... 174 u. 175 Xii. 18611871 ..................... 198 u. 199

10. Die wichtigsten Begebenheiten der Neuzeit, insbesondere der preußisch-deutschen Geschichte seit 1648 - S. 142

1912 - Breslau : Hirt
Skizze zum Herbstpeldzuge von 1813. Es3 Bernadette Gr- Heere Sdehl Es__^clberg Franzosen, Wittenberg * Ivccrte/iiy. P^s -Ltzzjri 'x / *^rohst?ieida ....................\ ...................Jjilnmtis*/ Rrmtzpn's **\ gj gocau/X cjienf Dresden % evux> X I <y*T% > = ! r \ \ I J ............................ \ \ y.k;U^......" w; r-V-X-^W ^ 'v'l|Si,Zmy 5 ^w*\ \ * i# *; Schwarzenberg > > Skizze zum Sommer- und Herbstfeldzuge von 1813,
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