Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Regionen (OPAC): Franken
Inhalt Raum/Thema: Heimatkunde
Geschlecht (WdK): koedukativ
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wer sein Weib außer dem Adel nahm,,, wer einem das Seine beschädigte, wer außerehelich geboren war,
wer als Adeliger Kaufmannschaft wie ein Bürgerlicher trieb, wer nicht beweisen sonnte, daß er oder seine Litern turnierten.
wer gegen eines oder mehrere der vorgeschriebenen Stücke verstößt, dessen Roß und Zeug soll verloren und verfallen sein, auch soll er von 'allen Fürsten, Grafen, Rittern und Knechten, Frauen und Jungfrauen verachtet und verschmäht werden. Richt wenige tiaf dieses Los.
Laut ertönt pausen» und Trompetenschall. Die Turnierteilnehmer, die erst eine Messe angehört haben, nahen im festlichen Zuge. Die turnierenden Ritter tragen die Lisenrüstung. Aus Ringen bestehende Lisen-hosen decken die Beine, die aus (Eifenringen kunstvoll geflochtene Brünne, die wie Silber glänzt und Ärmel, Handschuhe und Kapuze besitzt, schützt die Brust. Darüber wird der ärmellose Waffenrock als Prachtkleid aus kostbarem Stoff gezogen. Um den Leib ist das zweischneidige Schwert gegürtet, am linken Arm hängt der mit (Bauplatten beschlagene dreieckige Schild, auf den das Wappen des Ritters gemalt ist. Kopf und Hals werden von dem großen Turnierhelm bedeckt; über das Gesicht fällt das visier herab; den Helm schmückt die Zimier. )n der Rechten ruht die starke Turnierlanze.
Die Schranken öffnen sich; die Ritter reiten in die Bahn und halten einen feierlichen Umzug. Dann ordnen sich die Scharen auf zwei Parteien. Auf ein Zeichen stürzen die geharnischten Männer in voller Karriere aufeinander los. Die gepanzerten Streithengste wiehern vor Kampfeslust. Trompeten schmettern. Schilde klirren. Lanzen splittern. Dazwischen tönt der Schmerzensschrei der verwundeten und das Stöhnen der vom Rosse Gestürzten ruft die Knappen herbei, welche die Gefallenen aus dem Kampfe bringen.
Die Sieger erhalten nach (Einstellung der Feindseligkeit die ausgesetzten preise. Auch Linzeikämpfe finden statt, tvobei^die Gegner mit dem stumpfen Speere in wuchtigem Zusammenprall einander aus dem Sattel zu heben suchen. —
Das ritterliche Spiel ist zu (Ende. Bei der preisverteilung gibt die Frau von Henneberg den Dank dem Grafen Heinrich von Fürstenberg von den Schwaben,
die Frau von weinsberg Herrn Thesserus von Fraunhofen von den Bayern,
die Frau von Schwarzenberg Bleickher Landschadt von den Franken, die Frau von Lichtenstein Hanns von Fersheimb von den Rheinländern, wenn die schönen Tage vorüber sind, verlassen die Ritter die gastliche Stadt und ziehen heim in die einsame Burg auf Bergeshöhe. Dort erzählen sie noch lange den )hren vom Stechen zu Würzburg.
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Extrahierte Personennamen: Henneberg Heinrich_von_Fürstenberg Heinrich Herrn_Thesserus von_Schwarzenberg_Bleickher_Landschadt Hanns_von_Fersheimb
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Inhalt Raum/Thema: Heimatkunde
Geschlecht (WdK): koedukativ
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wurden sogleich für die Armee in Beschlag genommen, den Beamten Wurden alle Bücher und Schlüssel abgefordert, alle präbenben und Pfründen eingezogen und die wenigen zurückgebliebenen Priester ausgewiesen. Sie waren der größten Not preisgegeben. Erst \655 kehrten sie nach und nach in die Stadt zurück.
9, Marter des Katholischen Pfarrers zu Altenmünster durch die
Schweden (1631).
„Liborius Wagner, Pfarrer zu Altenmünster, ward von den schwedischen Soldaten durch Schonungen gefänglich nach Mainberg abgeführt, vorher ihm aber in Schonungen mit barbarischen prügeln, um Geld zu erpressen, dermaßen zugesetzt, daß es einen Stein Hätte erbarmen mögen. Als sie auf Mainberg kamen, haben sie ihn mit unmenschlichem Bescheid-Trinken stark genötigt, damit er, feiner Vernunft beraubt, den katholischen Glauben abschwören sollte. Unter anderem Haben sie ihm ein dreimäßiges Geschirr voll Mein an den Ulunb gesetzt und dasselbe zum Austrinken ohne Atemholen gezwungen. Nachher haben sie ihn mit Spott- und Schmachworten angetrieben, ihnen etwas zu predigen, damit sie ob seiner infolge des Trinkens schweren Zunge etwas zu lachen hätten.
Nach diesem haben sie ihn gezwungen, mit den heillosen Troß-unb Lotterbuben sich zu schlagen und zu raufen. Dann gaben sie ihm eine drei Spannen hoch mit Pulver und noch mehr dazugehörigem Gezeuq angefüllte Muskete um sie anzuschlagen und loszubrennen, was ihn blutend zur Erde warf. Bernach schlitzten sie ihm die Backen auf, rieben -a^3 hinein, so daß nichts als rohes Fleisch zu sehen war; man warf ihn auf die Erde und tröpfelte ihm pech und spanisches wachs in die Nasenlöcher, Baar und Bart und zündete es an. Die Nase durchbohrten sie mit einem Pfahl und zerquetschten ihm das (Setnäch mit einem Streitkolben. Bände und Finger würden gebunben und so lange geschlagen, bis sich Fleisch und Nägel von den Gebeinen ablösten und man bic bloßen Knochen sah. Dann banben sie ihm die Arme auf den Rücken, schlugen und schüttelten ihm die Ellenbogen aus dem Gelenk, gossen heißes pech in die Knie und brannten ihn an einem stark geheizten 0fen zwei Stunben lang.
Sei allen erzählten Martern, welche fünf Tage und Nächte währten, würde er unablässig gefragt, ob er noch päpstlich wäre. Enblich führten sie ihn wieber nach Schonungen zurück und gaben am Ufer bcs Maines mit zwei Pistolen Feuer auf ihn. Da biefe Schüsse fehlten, sprang ein Quartiermeister vom Pferbe und burchstach den frommen Mann mit dem Degen. Den Leichnam warfen die Schweden ins Wasser. Der Strom aber warf ihn wieber aus und bebeefte ihn mit ein wenig Sanb. Im Frühling würde die schrecklich zugerichtete Leiche beerbigt. Sie ruht jetzt in Klofterheibenfelb."
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Geschlecht (WdK): koedukativ
— U6 —
fast veränderlichen Mode geben sollten, hintergingen die Weibspersonen listig diese Gesetze und trugen statt des Gebrärnbs und Goldes und Silbers jetzt viele Ellen (Lasset, Atlas, Seiden und anderes Zeug an ihren Kleidern als sogenannte Falbala und Frisuren, welches ebensoviel kostete und so verstiickelt ward, daß es zu weiter nichts zu gebrauchen war. Hochfürstliche Gnaden wollten diese Mode mit Falbala und Frisuren, wie auch die vielen Flügel an den Hauben den dem ersten Grade angehörigen Personen zwar erlauben, des Oersehens, daß sie sich hierin bescheiden bezeigen und aller übermäßigen Kostbarkeit von selbst enthalten werden; allen andern aber ohne Unterschied wurde solche unnütze, zergängliche und ihrem Stande übel anstehende kostbare Pracht ernstlich verboten bei Vermeidung öffentlichen Schimpfes und empfindlicher Strafe. Ebenso wurden die Schneider-mcister, Haubenmacherinnen und Stickerinnen ermahnt, niemand, als dem es erlaubt, solche Kleidung und Flügelhauben zu verfertigen oder andere kostbare Tracht und Mode zu erfinden. Zdornach sich Männiglich zu richten . . . ."
Der Kampf begann. Nachdem der erste Schrecken, Zorn und Unmut in den weiblichen Gemütern vorüber war, wurde der Entschluß gefaßt, sich an das Oerbot nicht zu kehren und die befehdete Tracht nach wie vor beizubehalten. Die Idciberlist fand im Männergeschlecht einen natürlichen Verbündeten. Die Frage der Durchführung des Mandats ergab Schwierigkeiten, wer sollte die Beobachtung überwachen?
Die in Aussicht genommenen Viertelbediensteten weigerten sich, das verhaßte Geschäft zu übernehmen, und schlugen die Oberratsdiener und Marktknechte als öffentliche Aufpasser vor. Zu ihrer Unterstützung sollten die Sodalesbrüder, die die Leichen anzusagen und bei Leichenbegängnissen Kreuz und Fackel zu tragen hatten, die Prozessionsvorgänger und die Aufwärter bei Hochzeiten und Kindstaufen herangezogen werden. Der Magistrat stimmte ihrem Dorschlage zu und wollte auch das fürstbischöfliche Militär mit der „gehässigen und gefährlichen“ Aufgabe betraut wissen. Der (Dberrat dagegen erklärte in Übereinstimmung mit der fürstbischöflichen Kanzlei Viertelschreiber, vierteldiener und viertelmeister als die geeignetsten Überwachungspersonen, von jeder gegründeten Anzeige sollten sie einen Reichstaler erhalten. Dienstboten und solchen Frauen, denen man eine Geldstrafe nicht auflegen konnte, sollten die Miliz oder die Stadtknechte zum abschreckenden Beispiel die Hauben vom Kopfe reißen und dafür eine Belohnung empfangen, von den Kanzeln und in den Viertelshöfen wurde die neue Verordnung wiederholt verkündigt. Doch der Erfolg blieb aus. Die verbotenen Hauben wurden weiter getragen und trotzdem lief keine Anzeige ein. Der Fürstbischof sprach der Kanzlei sein Mißfallen aus und forderte Aufklärung. Daraufhin ersuchten die Stadtbehörden um verschiedene Auskünfte, die am 8. Oktober an die Schultheißen der Stadt erteilt wurden. Darin war bemerkt, „daß die Schaufelhauben, die Schnippenhauben mit Rosen und die Halb-
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Geschlecht (WdK): koedukativ
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sammelten sich die älteren Ritter, die nicht mehr an den Spielen teilnahmen, die edlen Frauen, die hohen Herren des fürstlichen Hofes und der Stadt.
Die Zulassung zum Stechen war nach einer Turnierordnung geregelt, die von der fränkischen Rittergesellschaft der Fürspanger entworfen worden war. Aus derselben seien einige Bestimmungen auszugsweise wiedergegeben.
V Don der Kleidung.
(£5 sollen Ritter und Knechte keine güldene Decke und der Gemeine vom Adel keine Decke und keinen wappenrock von Samt, Damast oder Atlas führen. Eine jegliche Frau oder Jungfrau habe nicht über vier Röcke, mit denen sie sich schmücken will, von diesen seien nicht mehr als zwei von Samt. wer diese Vorschrift nicht einhält, soll des Dankes und der Dortänze beraubt sein.
2. Von der Rüstung.
Das Schwert soll drei bis vier Finger breit und vornen an der Spitze in derselben Breite stumpf abgeschliffen sein, daß es weder steche noch schneide. Dieses Schwert soll jeder mit seinem Kleinod zur Prüfung tragen lassen. Die Klinge sei drei Spannen lang.
An Zaum, Zügel, Sattel oder Steigleder darf kein (Eisen angebracht sein, das im Turnier gefährlich werden könnte, wenn man zum Turnierbeginn bläst, mag jeder sein Schwert ziehen und gegen das Kleinod seines Turniergenossen hauen, sonst soll er es aber nicht gebrauchen. Andere Waffen habe keiner dabei.
Der Kolben sei an der Spitze daumendick, hänge an einer Kette und dürfe keinen Nagel haben. Niemand darf im Sattel befestigt sein. Schild und Krone muß jeder unverdeckt führen.
Ein Fürst soll vier, ein Graf oder Herr drei, ein Ritter zwei Knechte haben, ein (Edelmann einen Knecht.
3. wer nicht ins Turnier gehöret.
Nicht zum Turnier darf zugelassen werden, wer einen falschen Eid geschworen hat, wer im Feldgefängnis meineidig worden war, wer sein Handgelübde auf Brief und Siegel nicht hielt,
wer vom Heerhaufen des Herrn oder Freundes flüchtete,
wer Frauenehre nicht achtete, wer als Wucherer bekannt war, wer Straßenraub, Mord oder i)errat verübte, wer Kirchen zerstörte, wer Ketzerei trieb, wer des Ehebruchs überführt war,
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Geschlecht (WdK): koedukativ
— 85 —
Solcher Fragen waren: „Mer sie die Unholderei gelernt, der Teufel selbst oder ihre Gespielen? Mb sie nicht etliche Truten, Zauberer oder Hexen kenne? Mb sie sich dem Teufel ergeben, wie er sich heiße? Mb sie nicht Gott und die heiligen verleugnen hätte müssen? Mb sie der Teufel nicht in seinem Namen getauft habe? Was er ihr zum Dodengeld gegeben? wie oft sie auf der Gabel ausgefahren sei? Mb sie sich nicht in Ratze, Hund oder andere Tiere verwandeln könne? Mb sie nicht wenigstens dreimal jährlich an zauberischen Tänzen teilgenommen habe? Wo, und wer dabei gewesen? Was sie an Kindern und anderen Menschen mit Zauberei umgebracht, erlahmt, verderbt habe? Wie viele Wetter und Hagel sie gemacht? Wie oft sie tote Kindlein helfen ausgraben? Mb sie das Sakrament empfangen und was sie damit fürgenommen? usw."
ilm die Antworten auf die Fragen zu beschleunigen, wurden vor dem Verhöre die Folterwerkzeuge vorgezeigt. Erfolgte das erwartete Geständnis nicht, dann wurde die Tortur angewendet, bei der man stufenweise vorging. Die Daumenschraube, der geringste Foltergrad, war eine kleine eiserne presse, deren innere Flächen eingekerbt waren. Damit wurde der Daumen gequetscht. Schlimmer waren schon die Beinschrauben oder spanischen Stiefel, die um die Waden und Schienbeine gelegt und oft so fest zugeschraubt wurden, daß die Knochen zersplitterten. Schwieg der Angeklagte beharrlich, dann folgte der Bock oder auch der Zug. Auf dem Locke, der mit Stacheln besetzt war, saßen die Angeschuldigten oft stundenlang. Beim Zuge wurde an den auf dem Rücken gebundenen Händen ein Seil befestigt und der Gemarterte dann in die Höhe gezogen, wobei man die Füße noch mit Gewichtstücken behängte. Verschärft wurde der Zug durch die Anwendung einer mit pflöcken beschlagenen Walze, die im Rücken des an der Leiter Aufgezogenen gedreht wurde und ihre Pflöcke in das Rückgrat drückte.
An Grausamkeit wurden diese Folterakte noch übertroffen von den Bädern in Kalkwasser oder dem Bespritzen mit brennendem Schwefel. Daß die Henker in ihrer Gefühlsroheit noch andere scheußliche (Quälereien zu den gesetzlich erlaubten Foltern erfanden und anwendeten, ist leicht begreiflich.
Daß unter den furchtbarsten Schmerzen der Tortur alles bejaht wurde, was die Richter fragten, kann uns nicht wundernehmen. Und doch gab es standhafte Leute, die sich lieber zu Tode martern ließen, als daß sie sich unschuldig der verwerflichsten Handlungen bezichtigten.
Wohl die schlimmste und folgenschwerste aller Fragen war die nach den Gespielinnen, Genossinnen oder Teilnehmerinnen an den vermeintlichen Übeltaten. Haß und Rachsucht feierten bei deren Beantwortung Triumphe. Die peinlich verhörte Person war verloren, das wußte sie. Warum sollte sie nicht auch andere Leute ihr Schicksal teilen lassen? Warum nicht Namen nennen, wo doch die Richter nach neuen (Dpfern lechzten? Warum nicht „ja" sagen, wenn man ihr selbst Namen von Personen
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Inhalt Raum/Thema: Heimatkunde
Geschlecht (WdK): koedukativ
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lehnten sie jedoch ab. 3n der ebenfalls willfährigen freien Reichsstadt Schweinfurt wurde auf Ansuchen des Fürstbischofs die bisherige kaiserliche Werbung eingestellt, was um so notwendiger erschien, als das höhere kaiserliche Angebot die Erfolge der Würzburger stark beeinträchtigen mußte.
3m allgemeinen verlief das Werbegeschäft rasch und glatt.
Die Bekleidung der Truppen richtete sich nach österreichischer Vorschrift. Der Infanterist trug einen langen, bis an die Waden reichenden, perlgrauen Rock mit Schößen, ein Kamisol, d. H. eine anliegende Armel-weste, enge Kniehosen, deren untere Enden in den langen Strümpfen steckten, und Schuhe, welche die Knöchel frei ließen. Halsbinde und niederer runder Hut mit breiter, auf drei Seiten aufgeschlagener Krempe vervollständigten die Gewandung. Statt des Hutes führten die Grenadiere die mit Bärenfell überzogene Kappe, aus der nach rückwärts ein mit Borten verzierter Sack heraushing.
Die Offiziere unterschieden sich von der Mannschaft durch eine seidene Feldbinde und Goldstickereien an den Armelaufschlägen und den Patten der Seitentaschen.
Die Ausrüstung der Infanterie bestand aus einem Ranzen, der auf dem Marsche an der linken Hüfte hing, einem Lederriemen um den Leib, der an der linken Seite den Bajonettüberzug und an der rechten Seite ein kleines Pulverhorn hatte, einer Patrontasche mit 24 Patronen an der rechten Hüfte und einer Tasche über der Schulter für die Handgranaten. Der Offizier führte einen Stock. Schaufeln, Pickel, Hauen und Zelte gehörten ebenfalls zum Rüstzeuge. Bekleidung und Ausrüstung wurden in der Folge wiederholt geändert und paßten sich dem österreichischen vorbilde an. Partisane, Stoßdegen und Pistol waren die Waffen der Offiziere zu (Ende des \7. Jahrhunderts. Unteroffiziere und Gemeine trugen ebenfalls Degen und als Feuerwaffe die Bajonettflinte mit Feuersteinschloß, die Grenadiere gußeiserne Handgranaten, deren Lunten vor dem Wurfe entzündet wurden. —
Im 3ahre ^793 war in Würzburg der ganze Vorrat an verfügbarer Mannschaft aufgebraucht, so daß es angesichts der allgemeinen Rachfrage nach Rekruten fast unmöglich erschien, weiteren Ersatz auf dem bisher gebräuchlichen Wege der Werbung zu beschaffen. Fürstbischof Franz Ludwig von Erthal mußte deshalb für seine Saus- und Kreistruppen die Rekrutengestellung, wie es von jeher für das Landregiment geschah und wie man sich im Notfälle schon früher öfter für die stehenden Truppen geholfen hatte, nunmehr dauernd nach dem Steuerfuße den Gemeinden übertragen; die hiezu erlassene Verfügung vom 23. Mai V93 sprach die Hoffnung aus, daß der militärische Geist, der den vormals im Felde gestandenen wie den noch gegen den Reichsfeind kämpfenden Würzburger Truppen so manchesmal bei der obersten Heeresleitung Ruhm und Ehre brachte, auch die zurzeit auf dem Lande vorhandene junge Mannschaft
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Extrahierte Personennamen: Franz_Ludwig_von_Erthal Franz Ludwig
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ist schön und kleidsam. Die Kleidung der Männer besteht aus
schwarzen oder weißen Lederhosen, einer blauen Weste, einem
kurzen, blauen Rocke mit blanken Knöpfen und einem bunten
Schnuren- und Quastenbesatz, dazu kommt ein buntes Halstuch
und ein schwarzer Filzhut mit breiter Krampe oder im Winter
eine Pelzmütze. Die Frauen tragen große Spitzenhauben mit
breiten, bunten Bändern und eine bunte Schürze, welche den
Rock ganz bedeckt. Die Mädchen tragen statt der Haube ein
rotes Kopstnch.
13. Verwaltung und Ginteilung.
Früher (bis zum Jahre 1873) bestand der ganze Ober-
schlesische Jndnstriebezirk nur aus einem Kreise, dem Kreise
Beuchen. Infolge der großen Vermehrung der Einwohner
wurde dieser Kreis in vier Kreise geteilt und zwar in die Kreise
Beuchen, Tarnowitz, Kattowitz und Zabrze. (Zu welchem dieser
Kreise gehört unser Ort?)
Die Verwaltung eines Kreises untersteht dem Landrat. (Wie
heißt unser Landrat? Wo wohnt er?) Er sorgt für das Wohl
der Bewohner des Kreises. Alle Amts-, Guts- und Gemeinde-
Vorsteher sind ihm untergeben und haben seine Anordnungen
auszuführen. Der Kreistag besteht aus angesehenen und
tüchtigen Männern des Kreises, welche von den Bewohnern des
Kreises gewühlt werden. Er tritt mehreremal im Jahre zu-
sammeu, um mit dem Landrat über Angelegenheiten des Kreises
zu beraten, z. B. über Wegebauten, Armenwesen und dergl.
Der Kreis au ssch uß besteht aus Mitgliedern des Kreistages.
Er unterstützt den Landrat in der Verwaltung des Kreises.
Jeder Kreis wird in mehrere Amtsbezirke eingeteilt. (In
wieviel Amtsbezirke wird unser Kreis eingeteilt? Wie heißen
diese?)
Jeder Amtsbezirk wird von einem Amtsvorsteher ver-
waltet. (Zn welchem Amtsbezirke gehört unser Ort? Wie heißt
uuser Amtsvorsteher?) Gemeindevorsteher, Amtsvorsteher, Land-
rat nennt man die Obrigkeit. Den Anordnungen der Obrig-
keit muß man Gehorsam leisten; denn die Obrigkeit ist von
Gott angeordnet.
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TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T16: [Auge Kopf Körper Hand Haar Fuß Gesicht Blut Haut Brust], T13: [Stadt Elbe Hamburg Berlin Provinz Bremen Land Lübeck Hannover Weser]]
TM Hauptwörter (100): [T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T75: [Haar Auge Kopf Hand Gesicht Mann Farbe Mantel Fuß Frau], T10: [Stadt Berlin Hamburg Elbe Einw. Magdeburg Stettin Festung Lübeck Provinz]]
TM Hauptwörter (200): [T99: [Stadt Verwaltung Provinz Gemeinde Beamter Kreis König Spitze Land Angelegenheit], T123: [Haar Mann Kopf Frau Hand Fuß Kleidung Mantel Hut Schuh], T130: [Elbe Stadt Sachsen Provinz Saale Kreis Schlesien Elster Neiße Magdeburg]]